Brandschutzkonzeption für ein außergewöhnliches Gebäude

Neubau eines Aussichtsrades (Great Berlin Wheel)


Skript, 2010

68 Seiten


Leseprobe


Inhalte:

A. AUFTRAG UND SACHVERHALT
Erleichterung von § 31 BauOBln nach § 52 BauOBln (geschossübergreifende Verbindung)
Abweichung von § 1 Abs. 2 MVStättV (Besucherzahl)
Abweichung von § 3 Abs. 3 MVStättV (Abtrennung V-Räume)
Abweichung von § 7 Abs 1 MVStättV (Rettungsweglänge)
Abweichung von § 17 GaVO (in Anlehnung)

B. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN

C. BRANDSCHUTZKONZEPT NACH § 67 ABS. 1 BAUOBLN
C.1 Zu- und Durchfahrten sowie Flächen für die Feuerwehr
C.2 Löschwasserversorgung
C.3 Baulicher Brandschutz (Systematik der äußeren und inneren Abschottung) ..
C.3.1 Statisch tragende Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen, Decken und Unterzüge
C.3.1 Möblierung und Einrichtungen in den Nutzungsbereichen der Abflughalle
Abweichung von § 10 Abs. 6 MVSTättV (Abstand von Tisch zu Tisch)
C.3.3 Brandabschnitte
Erleichterung von § 30 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. § 52 BauOBln (Brandwandabstände)
Erleichterung von § 30 Abs. 4 i.v.m. §52 BauOBln (Brandwandversatz)
Erleichterung von § 30 Abs. 5 i.V.m. § 52 BauOBln (oberer Abschluss BW)
Erleichterung von § 30 Abs. 8 i.V.m. § 52 BauOBln (Öffnungen in Brandwänden)
C.3.4 Rauchabscznitte in den Garagengeschossen
C.3.5 Raumabschließende Trennwände/Innenwände
C.3.6 Ummantelungen und Abschottungen für Rohr- und Elektroleitungen in Brandbekämpfungsabschnittswänden und qualifizieten F 90 Wänden und Decken
C.3.7 Installationsschächte
Erleichterung nach § 52 BauOBln (Sonderbauten) von der LÜAR, Billd 1.1 und „weitere Anforderungen in Bezug auf die Brandschutzklappen“
Erleichterung von Ziffer 6.1.4 der LÜAR i.V.m. § 52 BauOBln
C.3.8 Doppelböden und Hohlraumböden
C.3.9 Baustoffe
C.3.10 Feuerschutzabschlüsse / Rauchschutztüren / Verglasungen / Rauchschutzvorhänge
C.3.11 Feststellanlagen
C.3.12 Außenwände/Außenwandverkleidungen
C.3.13 Dächer
C.4 Rettungs- und Angriffswege
C.4.1 Rettungswege auf dem Grundstück
C.4.2 Rettungswege in den Gebäudeteilen
Abweichung von § 6 Abs. 5 MVStättV (Führung der Rettungswege )
C.4.3 Ausgänge, Gänge und Türen, bewertet als Versammlungsbereich in der Gesamtheit, ohne Garage
C.4.3.1 Führung der Rettungswege
C.4.4 Breite der Ausgänge aus den Versammlungsbereichen
C.4.5 Innere Verbindungstreppen als nicht notwendige Treppen (Ergeschoss zum 1. Obergeschoss u. zum 2. Obergeschoss)
C.4.6 außenliegende Treppen
C.4.7 Treppen und Treppenräume - innenliegende Treppenräume, in Anlehnung an Sicherheitstreppenräume (als übereinander angeordnete Schachteltreppen)
C.4.8 Notwendige Flure
C.4.9 Sicherung des 1. und 2. Rettungweges
C.4.10 Maßnahmen zur Evakuierung von Behinderten
C.4.11 Kennzeichnung der Rettungswege
C.4.11 Evakuierung des Rades
C.5 Brandschutztechniche Anforderungen an besondere Anlagen
C.5.1 Hausanschlussräume
C.5.2 Elektrische Analgen
C.5.3 Blitzschutzanlage
C.5.4 Aufzugsanlagen
C.6 Lüftungsanlagen
C.7 Rauch- und Wärmeabzug
C.7.1 Abflughalle
C.7.2 Kellergeschosse
C.7.3 Büro- und Verwaltungsbereiche sowie Küchenbereich
C.7.4 Garagengeschosse
C.8 Alarmierungseinrichtungen
C.9 Anlagen, Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung
C.9.1 Feuerlöscher
Erleichterung von BGR 133 (Feuerlöscher)
C.9.2 Trockene Steigleitungen in den Treppenräumen und Außentreppen
C.9.3 Wandhydranten
C.9.4 Orstfeste autom. Feuerlöscheinrichtungen (Sprinkleranlage)
C.10 Sicherheitsstromversorgung und Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlagen
C.10.1 Ersatzstromversorgungsanlage
C.10.2 Funktionserhalt von Leitungen notwendiger Sicherheitseinrichtungen
C.11 Hydrantenpläne
C.12 Brandmeldeanlage und Alarmzentrale
C.13 Feuerwehrplan
C.14 Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung
C.14.1 Brandschutzordnung
C.14.2 Allgemeines zum Betrieb
C.14.3 Brandschutzbeauftragter
C.14.4 Betriebsvorschriften
C.14.5 Rauchverbot
C.14.6 Brandschutz während der Bauzeit
C.14.7 Flucht- und Rettungswegpläne
C.14.8 Wartung und Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen
C.15 Sonstige Nachweise

D Erklärung und Unterschrift des Nachweiserstellers

A. Auftrag und Sachverhalt

A 1. ERLÄUTERUNG DES SACHVERHALTES UND AUFTRAGSERTEILUNG

Der Unterzeichner wurde durch den Bauherrn beauftragt, ein Brandschutzkonzept zu erstellen, um die wesentlichen Anforderungen und Maßnahmen zum Vorhaben zu beschreiben.

Die hierzu erforderlichen Maßnahmen für den baulichen und ab- wehrenden Brandschutz sind im Folgenden dargestellt. Hierbei fließen die Festlegungen und Forderungen aus den Gesprächen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde sowie die der Besprechung mit der Feuerwehr Berlin in das Brandschutzkonzeptes ein.

A 2. ANGABEN ZUR NUTZUNG UND ZUR BAUAUSFÜHRUNG

Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein Aussichtsrad das jedoch nicht als fliegender Bau bewertet werden kann, samt Funk- tionsgebäude, hier als Abflughalle bezeichnet. Die eigentliche Ab- flughalle untergliedert sich in drei Ebenen, in welchen jeweils für den Betrieb des Rades spezifische Nutzungen vorgesehen sind.

Die Höhe des letzten Aufenthaltsraumes bezogen auf die gesamte bauliche Anlage liegt auf + 10,24 m.

Die Nutzungsebenen werden mit Untergeschoss bis zweites Obergeschoss bezeichnet.

Die Nutzungen stellen sich wie folgt dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die gesamte bauliche Anlage ist in den tragenden Bauteilen mit Ausnahme des Dachtragwerkes aus einer Stahlbetonkonstruktion in der Feuerwiderstandsdauer F90-A geplant; siehe Schnitte

Erleichterung von § 31 BauOBln nach § 52 BauOBln (geschossübergreifende Verbindung)

Für die Abtrennung der Foyers über die Geschosse Eg bis 2.OGwird eine Abweichung von § 31 BauOBln beantragt, da die Bereiche offen verbunden werden.

Hiergegen bestehen keine Bedenken, da

- Die MVStättV angewendet wird
- eine flächendeckende automatische Feuerlöschanlage mit schnell ansprechenden Sprinklerköpfen installiert wird, - eine flächendeckende automatische Brandmeldeanlage mit intelligenten Mehrfunktionsmeldern vorhanden ist, - Die autom. Feuerlöschanlage redundant ausgeführt wird, d.h. doppelte Löschwasserversorgung nach CEA 4001 mitzwei unabhängigen Löschwasserbehältern und mehre- ren unabhängigen Löschwasserpumpenanlagen, Rauchschürzen zur Verhinderung des Rauchübertrages von Geschoss zu Geschoss im Bereich der offenen Rampen und offenen Treppenanlagen, die bei Ansprechen der au- tomatischen intelligenten Rauchmelder autom. Schließen - Automatische Abführung von Rauch und Wärme in den hier entstehenden Räumen in den Dachbereichen mit 36 m³/h/m² der jeweiligen Öffnungen bei Raumbereichen von < 1.000m². Diese Anlagen werden mit Temperaturbean- spruchung für 300° C und einem Funktionserhalt in E 30 ge- plant und an die Ersatzstromversorgungsanlage ange- schlossen.

so dass die Erleichterung von § 31 BauOBln zu tolerieren ist.

Das Dachtragwerk des oberen Abschlusses des Bauwerkes ist in einer ungeschützten Stahlkonstruktion mit Blecheindeckung vorgesehen; dies gilt auch für die Außenwände wobei hier ein sehr hoher Glasanteil vorgesehen ist, wobei diese aus Baustoffen der Klasse A bestehen, ohne Dichtungsmaterialien.

Das Gebäude wird nach Muster-Versammlungsstättenverordnung beurteilt; hierbei wird aufgrund der Vorgaben durch den Bauherrn die Personenzahl auf die nachfolgend angegebenen Höchstzahlen von Personen, die sich in den einzelnen Ebenen aufhalten können begrenzt. Eine Überwachung wird durch ein zuverlässiges Zugangskontrollsystem sichergestellt.

Abweichung von § 1 Abs. 2 MVStättV (Besucherzahl)

Abweichend von § 1 Abs. 2 MVStättV werden die Besucherzahlen durch den Bauherrn wie folgt festgelegt und durch automatische Zählungssysteme nachgewiesen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hiergegen bestehen keine Bedenken, da

- die Besucherzahlen durch Einlasskontrollen und Zählsysteme kontrolliert und begrenzt werden,
- ein gleichzeitiger Betrieb des Eventbereiches im 1. OG so- wie des Regelbetriebes des Rades nicht stattfinden wird,
- bei Betrieb des Eventbereiches sich max. 780 Personen im gesamten Gebäude aufhalten und das Rad ausschließlich vom Mieter oder Veranstalter des Eventbereiches genutzt wird

so dass die Abweichung von § 1 Abs. 2 MVStättV toleriert werden.

Bedingt durch die Tatsache, dass das Dachtragwerk ohne Anfor- derungen an eine Feuerwiderstandsdauer, jedoch in der Gesamt- heit, mit Ausnahme der Dampfsperre aber incl. Dachdichtung und Dämmung aus Baustoffen der Klasse A ausgeführt wird, wird die bauliche Anlage mit einer flächendeckenden autom. Löschanla- ge und zusätzlich mit autom. Brandmeldern, als intelligente Mehr- funktionsmelder, ausgestattet.

, obwohl erin Dachtragwerk aus Baustoffen der Klasse A mit autom. Löschanlage nach § 4 MVStättV zulässig wäre

Der Bereich der Abflughalle wird in allen Ebenen in qualifizierte Rauchabschnitte mitbeständigen vorgespannten VSG- Verglasungen von ca. 1.000 m² unterteilt, da die erleichternden Anforderungen des § 16 Abs. 2 MVStättVO in Anspruch genommen werden sollen.

Abweichung von § 3 Abs. 3 MVStättV (Abtrennung V-Räume)

Die Trennwände, die zum Abschluss von Versammlungsräumen geplant sind, sollen nicht wie in der MVStättV festgelegt feuerbeständig hergestellt werden. Die eigentlichen Aufenthaltsbereiche sollen durch dichte vorgespannte VSG Verglasung mit beidseitig verdichtetem Sprinklerschutz und Rauchschutztüren nach DIN 18095 abgetrennt werden.

Hiergegen bestehen keine Bedenken, da:

- Rauchschürzen nach DIN 18095 bzw. DIN 1634-1zur Verhin- derung des Rauchübertrages von Geschoss zu Geschoss im Bereich der offenen Rampen und offenen Treppenan- lagen, die bei Ansprechen der automatischen intelligenten Rauchmelder autom. schließen montiert werden.
- die automatische Abführung von Rauch und Wärme in den hier entstehenden Räumen mit 36 m³/h/m² der jeweiligen Öffnungen und Räume vorgesehen werden. Diese Anla- gen werden mit Temperaturbeanspruchung 300 und Funk- tionserhalt in E 30 geplant.
- vor den Verglasungen in 2,00 m Abstand Brandlasten nicht vorhanden sein werden,
- durch ein Gutachten einer MPA nachgewiesen wird, dass diese den Raumabschluß über einen begrenzten sicherstellen.

so dass die Abweichung von § 3 Abs. 3 MVStättV toleriert werden kann.

Die Lager- und Technikbereiche im Untergeschoss werden in F90- A/T30-RS/T30 Abschnitte unterteilt und generell mit in den Sprinklerschutz einbezogen sowie mit 36 m³/h/m² mit einer Temperaturbeständigkeit vom 300°C und einem Funktionserhalt von 30 Min. und Anschluss an die Ersatzstromversorgung sowie mit autom. und intelligenten Mehrfunktionsmeldern ausgestattet. Räume mit > 15 m² erhalten ebenfalls eine mechanische Entrauchung.

Vorgespräche mit den Vertretern der Genehmigungsbehörden

Im Rahmen der Vorplanung und Entwurfsplanung wurden mehrere Gespräche mit der Genehmigungsbehörde und der Berliner Feuerwehr geführt, wobei die wesentlichen Anforderungen gemeinsamen besprochen wurden.

1. Die gesamte Bauliche Anlage wird eine flächendeckende automa- tische Löschanlage erhalten. Diese wird über schnell ansprechende Sprinklerköpfe RTI Wert < 50 ausgelöst.
2. Die Löschwasserversorgung und die Pumpenanlagen werden re- dundant ausgeführt.
3. Ein verdichteter Sprinklerschutz wird an verschiedenen Stellen des Gebäudes vorgesehen sein. Dies wird vor allem zum Schutz der au- ßen liegenden Fluchttreppen entlang der Achse 14, sowie entlang der gesamten östlichen Außenfassade, beidseitig der Verglasungs- elemente die zur Unterteilung in Bereiche < 1.000 m² erstellt werden, sowie an den Außenfassaden im ersten und zweiten OG zum Aus- sichtsrad vorgesehen. Die Bereiche, in welchem verdichteter Sprink- lerschutz geplant ist, ist in Visualisierungsplänen zum Brandschutz- konzept dargestellt.
4. Es wird zusätzlich zur automatischen flächendeckenden Sprinkleran- lage eine flächendeckende automatische Brandmeldeanlage mit intelligenten Mehrfunktionsmeldern mit Einzelmeldererkennung vor- handen sein. Alle Ausgänge und Zugänge zu den Treppenräumen werden nichtautomatische Brandmelder erhalten. Eine ELA Anlage, ausgestattet mit mehreren Sprachkonserven in unterschiedlichen Sprachen wird bei Ansprechen der BMA oder durch die Druck- knopfmelder, die autom. Melder sowie der Löschanlage autom. in Funktion treten.
5. In den Versammlungsbereichen werden flächedeckend Wandhyd- ranten nach DIN 14461-1, Typ F vorhanden sein.
6. Alle Treppenräume und Außentreppen erhalten trockene Steiglei- tungen, mit Einspeiseeinrichtungen, die im Bereich der Treppenräu- me vorgesehen werden und in jedem Geschoss Entnahmeeinrichtungen erhalten; deren Lage mit der Feuerwehr abgestimmt wird; diese werden entweder in den Vorräumen der Treppenräume oder in den Treppenräumen selbst angeordnet.
7. Die Einspeisestellen werden von außen an den Treppenräumen vor- gesehen, hierbei können mehrere Einspeisestellen im Bereich der Treppenräume zusammengefasst und eindeutig, mit Zuordnung zu den Treppenräumen und den Geschossebenen, gekennzeichnet werden.
8. Die Rettungsweglängen in der Abflughalle werden mit 30 m (in der Lauflänge gemessen) festgelegt; aufgrund des Vollschutzes durch die Brandmeldeanlage mit Alarmierung und der vollflächigen Löschanlage werden geringfügige Überschreitungen der Rettungs- weglängen von 30 m akzeptiert; aber auch auf Grund der Abtren- nungen zwischen den Versammlungsräumen und dem Foyer.
9. Es wird eine Feuerwehrzufahrt vorgesehen, die zwei Feuerwehrauf- stellflächen erhält; Die Zufahrt endet in einem Wendehammer mit einem Durchmesser von 21,00 m. Die Aufstellflächen werden zusätz- lich zur Feuerwehrzufahrt, mit einer Breite von ca. 3,5 m, eine Breite von 7 m und eine Länge der Aufstellflächen von mind. 12 m erhal- ten. Hierbei werden die Anforderungen in Bezug auf die Befesti- gung, die Breite und die Aufweitungen in den Kurven nach DIN 14090 beachtet. Die genaue Lage der Feuerwehrzufahrten ist den Planeintragungen zu entnehmen. Die Musterrichtlinie über die Flä- chen der Feuerwehr Fassung 1998 wird dabei beachtet.
10. Die Brandmeldezentrale wird im Bereich des Eingangsbereiches, als separat abgetrennter Raum (F90-A/T30 RS vorgesehen, sie wird ei- nen eigenen Zugang von außen erhalten.
11. Zur Kaltentrauchung werden in den einzelnen- Rauchabschnitten, die als Versammlungsbereiche genutzt werden Lüftungsanlagen mit Abluftleistungen von 36 m³/h/m² vorgesehen, die eine Entlüftung der Bereiche ermöglichen. Diese können an zwei Zugängen in ent- gegen gesetzter Richtung und im Bereich der Brandmeldezentrale ein- und ausgeschaltet werden können; dies gilt nicht für Räume bis zu einer Größe von max. 200 m², die in F90-A/T30 oder T 30-RS abge- trennt sind. Ebenfalls werden die Anlagen generell automatisch bei Ansprechen der BMA eingeschaltet.

Hinweise: Die Leistung der Anlagen orientiert sich an den Festle- gungen des § 16 MVStättV, da durch diesen Bemessungsansatz ein ausreichende Abführung von Rauch und Wärme sicherzustel- len ist.

12.Besondere Anforderungen an den Funktionserhalt und an die Temperaturbeständigkeit werden hierbei gem. § 16 MVStättV festgelegt: Funktionserhalt 30 Minuten bei einer Temperaturbe- ständigkeit von 300°C und Anschluss an die Ersatzstromversorgung

13.Da im vorliegenden Fall separate Zu- und Abluftanlagen geplant sind und in diesen Anlagen keine Brandschutzklappen vorgesehen werden, sondern pro Abschnitt jeweils eine separate Zuführung von Zu- und Abluft, ohne Brandschutzklappen geplant ist, können die Bereiche so lange entlüftet bzw. entraucht werden, bis die Abluftventilatoren versagen.

Alle Anlagen werden mit reinem Außenluftbetrieb geplant; es ist kein Umluftbetrieb vorgesehen.

Die Zuluftführung erfolgt entweder durch Öffnungen in den Außenwänden im unteren Drittel, die automatisch angesteuert werden und dadurch Zuluftgeschwindigkeiten von 0,5 - 1 m/s sicherstellen oder durch eigene Zuluftanlagen.

Es werden einmal zentrale Auslösevorrichtungen für die Abfüh- rung von Kaltrauch, in der Brandmeldezentrale vorgesehen, wei- terhin werden im Bereich der Treppenräume über die die Bereiche zugänglich sind bzw. im Bereich der Flure und Zugänge zu den Nutzungseinheiten Ein- und Ausschaltvorrichtungen (entgegen ge- setzte Richtung) vorgesehen, die eindeutig, mit Zuordnung zu den Bereichen, gekennzeichnet werden. Die Schalteinrichtungen wer- den immer von zwei Seiten, die über Treppenräume und Flure er- reichbar sind, im Bereich der Zugänge zu den Bereichen, ange- ordnet.

Hinweis:

Zur Versagenswahrscheinlichkeit der geplanten Stahlkonstruktionen im Bereich des Daches können folgende Bewertungsansätze zum tragen kommen:

Einen Brandverlauf simuliert die Einheitstemperaturkurve (ETK) nach DIN 4102; diese Temperaturansätze werden jedoch auf- grund der flächendeckenden redundanten automatischen Löschanlage vernünftigerweise nie erreicht, da die Versagenswahrscheinlichkeit der automatischen Löschanlage, insbesondere vor dem Hintergrund der v.g. Redundanz dieser An- lagen gegen „Null“ geht.

Ungeschützter Stahl üblicher Dimensionierung wie er bei Tragwerk des Daches verwendet wird, erreicht danach keine nachweisbare Feuerwiderstandsdauer; seine kritische Versagenstemperatur, unter Voll-Last, liegt bei 500 Grad Celsius.

Es kann vorausgesetzt werden, dass umgehend, nach Ansprechen der Löschanlage, die geplanten Rauchabführungsmaßnahmen in den einzelnen Bereichen eingeschaltet werden, so dass durch die Abführung von Rauch- und Wärme eine weitere Reduzierung der auftretenden Temperaturen, durch den Austausch und die Ver- dünnung des Luftvolumens erfolgt, so dass vernünftigerweise nicht davon auszugehen ist, dass die kritische Versagenstemperatur er- reicht wird.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach § 4 (1) MVStättVO an das Dachtragwerk von Versammlungsräumen Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer nicht gestellt werden.

Ebenfalls muss in die Bewertung einbezogen werden, dass Maß- nahmen zur Rauch- und Wärmeabführung getroffen werden, die sicherstellen, dass in der Frühphase eine Brandereignisses Rauch- und Wärme durch zielgerichtetes Einschalten der Ventilatoren er- folgt, so dass sichergestellt ist, dass Luftvolumen der Raumberei- che abgeführt werden kann und dadurch das Temperaturprofil deutlich abgesenkt wird.

Darüber hinaus werden die Löschwasserversorgung sowie die Löschwasserpumpen redundant ausgeführt, so dass die Versagenswahrscheinlichkeit der Löschanlage gegen „Null“ geht.

Hierdurch wird ebenfalls sichergestellt, dass Bauteile des Dachtragwerkes nicht versagen und somit vernünftigerweise zu gewährleisten ist, dass diese nicht herunterfallen und damit die Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr unbenutzbar machen, auch wenn immer mehrere Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr zur Verfügung stehen.

14.In allen Bereichen wird eine flächendeckende Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach DIN EN 50172 vorgesehen.

15.Räume > 15 m² werden ebenfalls mit Entrauchungsanlagen mit Leistungen von 36m³/h/m² sowie einem Funktionserhalt von 30 Min. bei einer Temperaturbeanspruchung von mind. 300°C ausgestat- tet, diese werden an die Ersatzstromversorgung angeschlossen. In den Garagengeschossen gilt dies sinngemäß, wobei hier Leistun- gen von 12 m³/h/m² Garagenfläche angesetzt werden.

26.An den Funktionserhalt der Leitungsanlagen zur Primärstromver- sorgung der Lüftungsanlagen und Anlagen zur Kaltenrauchung werden Anforderungen nicht gestellt, da diese generell durch Be- reiche führen, die durch Löschanlagen geschützt sind, soweit die- se durch nicht geschützte Bereiche führen, werden diese in E30 ausgeführt

27.Die Rettungsweglängen in den Versammlungsbereichen wer- den aus den Versammlungsräumen selbst, bis zum Foyer, bzw. den Fluren, max. 30 m und vom hier aus (Foyer oder Flur) weitere max.

30 m zu den Treppenräumen betragen.

Abweichung von § 7 Abs 1 MVStättV (Rettungsweglänge)

Die Entfernung bis zum Ausgang aus den Versammlungsräumen von 30 m, in Lauflänge gemessen, wird im 1. und 2. Obergeschoss bis zu 2 m überschritten

Hiergegen bestehen keine Bedenken, da

- die Führung der Rettungswege eindeutig ist,
- die Überschreitung gering ist
- die eigentlichen Aufenthaltsbereiche als Versammlungsbe- reich durch dichte vorgespannte VSG Verglasungen mit verdichtetem Sprinklerschutz und Rauchschutztüren nach DIN 18095 abgetrennt werden, so dass die vorgelagerten Umläufe wie Foyers zu bewerten sind und hierdurch theore- tisch eine zusätzliche Rettungsweglänge von 30 m nach § 7 Abs. 3 MVStättV zulässig wäre, die aber bei weitem nicht ausgeschöpft wird, da nur geringe Überschreitung der Ret- tungsweglängen von 30 m bis zu den Ausgängen vorlie- gen.
- durch die Trennung zwischen den eigentlichen Versamm- lungsräumen und den Umläufen (sog. Foyers) eine kleintei- lige und transparente Unterteilung geschaffen wird,
- die Personen frühzeitig durch die intelligenten Rauchmel- der zusätzlich zur automatischen Löschanlage mit An- schluss an eine automatische Alarmierungsanlage gewarnt werden,
- bei Ansprechen der automatischen Rauchmelder in den Versammlungsräumen und in den Umläufen die Abluftanlagen mit 36 m³/h/m² betrieben werden und da- durch ein gezielter Luftaustausch mit Verdünnung eventu- ell vorhandener kontaminierter Luftvolumen erfolgt;

sodass die Abweichung von § 7 Abs. 1 MVStättV (Überschreitung der Rettungsweglängen) toleriert werden kann.

18.Das gesamte Gebäude erhält eine Alarmierungsanlage nach VDE 0833 bzw. VDE 0828 die mit Sprachdurchsage erfolgt und über die automatische Löschanlage, die BMA und die Druckknopfmelder an den Ausgängen ausgelöst wird.

Für die Alarmierung werden Sprachkonserven in mehreren Sprachen vorbereitet und angewendet; im Bereich der BMZ wird eine Sprechstelle für die Feuerwehr vorhanden sein.

19 as gesamte Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage nach VVDE 0185.

20 m Bereich der Ein- und Ausstiegsrampen im 2. OG, die in Stahl aus- geführt werden und Bestandteil des Rades sind sowie im Bereich der Raddurchfahrt durch das Dach (Dachbegrünung) werden Sprühwasserlöschanlagen installiert. Diese werden nach den VdS Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau (VdS 2109) geplant und zu installiert.

Die Ausstattung der baulichen Anlage mit Schutzeinrichtungen wird wie folgt vorgesehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Folgende Rettungsweglängen werden zugrunde gelegt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abweichung von § 17 GaVO (in Anlehnung)

Die seit dem 01.Juni 2004 außer Kraft gesetzte Garagenverord- nung findet hier nur in Anlehnung und zur Orientierung Anwen- dung.

In § 16 dieser Vorschrift wird eine maximale Rettungsweglänge von 30 m nicht durch Bauteile gemessen für die zu beurteilende Garage zugelassen.

Die tatsächliche Rettungsweglänge beträgt in kleinen Teilbereichen bis zu 40 m, im wesentlichen aber < 30 m.

Als Kompensationsmaßnahme wird die Mindeststärke der Beleuchtung von der in § 17 geforderten Mindeststärke von 1 Lux auf 10 Lux erhöht, um eine bessere Ausleuchtung der Rettungswegsituation zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist die gesamte Garage mit einer autom. Löschanlage und autom. Brandmeldern sowie einer Alarmierungsanlage wie vorher beschreiben ausgerüstet.

Deshalb bestehen keine Bedenken gegen die teilweise Verlän- gerung der Rettungswege in den Garagengeschossen, siehe Grundrisse.

A 4. BAURECHTLICHE EINORDNUNG DER BAULICHEN ANLAGE

Die bauliche Anlage ist nach § 2 BauOBln als

„Gebäude der Gebäudeklasse 5“

zu bewerten, da sie sich nicht in die Gebäude der Klassen 1 bis 4 einordnen lässt und somit ein sonstiges Gebäude darstellt.

Aufgrund der Nutzung als Versammlungsstätte mit Kleinläden, Gastronomiebereichen sowie mit unterirdische Großgarage ist das Gebäude ebenso als

„Gebäude besonderer Art oder Nutzung“ (Sonderbau)

gemäß § 2 Abs. 4 Nrn. 3, 4, 6 7 und 8 BauOBln einzustufen.

B. Beurteilungsgrundlagen

B 1. Allgemeine Beurteilungsgrundlagen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

B 2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien

Bauordnung für Berlin (BauOBln) - Landesbauordnung vom

29.09.2005 in der Fassung vom 11.Juni 2006

Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten (SonderbauBetriebs-Verordnung - SoBEVO) vom 18. April 2005

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungs- stätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättVO) Juni 2005

Garagenverordnung (GaVO) vom 02. September 1998, außer Kraft seit dem 01. Juni 2004 als Erkenntnisquelle

Verordnung über Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung-AnlPrüfVO) vom 01. Juni 2004 geändert durch Verordnung vom 18. April 2005

Musterrichtlinie über Flächen der Feuerwehr Fassung Juli 1998

Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nicht öffentli- chen Brandmeldeanlagen an die konzessionierte Empfangsanla- ge in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr vom 01.Januar 2007

DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und BauteilenMuster-Leitungsanlagenrichtlinie März 2000

Wasserversorgung - Verbrauchsanlagen - Brandschutz

Technische Regeln für Trinkwasserinstallation; Feuerlösch- und Brandschutzanlagen - DIN 1988-6

Wasserversorgung Brandschutz, Arbeitsblatt W 405 Löschwasserbedarf des DVGW-Regelwerkes -

Wasserversorgung Rohrnetz - Armaturen - Hydranten, Richtlinien Teil I - VIII, Arbeitsblatt W 331 des DVGW-Regelwerkes

Richtlinien für Sprinkleranlagen, hrsg. vom Verband der Schadensversicherer, CEA 4001 sowie FM der NFPA Standards

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Details

Titel
Brandschutzkonzeption für ein außergewöhnliches Gebäude
Untertitel
Neubau eines Aussichtsrades (Great Berlin Wheel)
Hochschule
Slovenská technická univerzita v Bratislave  (Materialtechnoloische Fakultät)
Autor
Jahr
2010
Seiten
68
Katalognummer
V183314
ISBN (eBook)
9783656087410
ISBN (Buch)
9783656087571
Dateigröße
623 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
brandschutzkonzeptioln, gebäude, neubau, aussichtsrades, great, berlin, wheel
Arbeit zitieren
Siegfried Hirle (Autor:in), 2010, Brandschutzkonzeption für ein außergewöhnliches Gebäude, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183314

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