Wiederverheiratet - Geschiedene und die Kirche - Christliches Lebenswissen als Lebenshilfe in einer bestimmten partnerschaftlichen Umbruchssituation


Diplomarbeit, 2000

176 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Vorwort

1. Kein Randproblem, sondern zentrales Thema
1.1 Statistische Daten zu
Wiederverheiratet-Geschiedenen
1.1.1 Ehescheidungsstatistiken
1.1.2 Wiederheiratsstatistiken
1.1.3 Soziologische und psychologische
Folgerungen aus den Zahlen
1.2 Scheitern am lebenslangen Projekt Treue
1.3 Bedarf an pastoraler Sorge

2 Stimmen in der Kirche
2.1 Dilemma der Seelsorge(r)
2.1.1 Fallbeispiel
2.1.2 Situation der Seelsorge(r)
2.2 Stellungnahme des Familienbundes der deutschen Katholiken in Bayern
2.3 Der Freckenhorster Kreis
2.4 Anträge des Bamberger Pastoralgespräches
2.5 Fazit

3. Lehramtliche Äußerungen
3.1 Das Trienter Konzil
3.1.1 Geschichtliche Situation
3.1.2 Kanon 7 der Lehrsätze über das Ehesakrament
3.2 Das II. Vatikanische Konzil
3.2.1 Das traditionelle vorkonziliare kirchliche
Eheverständnis
3.2.2 Das Eheverständnis in „ Gaudium et spes “
3.3 Die Würzburger Synode (1972-1975)
3.3.1 Entstehungsgeschichte des Synodenbeschlusses: Christlich gelebte Ehe und Familie
3.3.2 Beschluss der gemeinsamen Synode der Bist ümer in der Bundesrepublik Deutschland
3.4 Familiaris Consortio
3.5 Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK)
3.6 Der Katholische Erwachsenenkatechismus (Zweiter Band)
3.7 Schreiben der oberrheinischen Bischöfe
3.7.1 Die Ausgangsposition des Schreibens
3.7.2 Inhalt
3.7.3 Rezeption
3.8 Das Schreiben der Glaubenskongregation
3.8.1 Beginn eines innerkirchlichen Dialoges?!
3.8.2 Begutachtung des Schreibens
3.8.3 Reaktion der oberrheinischen Bisch ö fe
3.8.4 Die Berichterstattung in den sozialen Kommunikationsmitteln
3.9 Die Enzyklika Veritatis Splendor

4. Biblische Pe rspektiven
4.1 Das Alte Testament
4.1.1 Im Anfang 1, 26-28
4.1.2 Im Anfang 2, 18-24
4.2 Das Neue Testament
4.2.1 Von der Ehescheidung - Mk 10, 1-12
4.2.2 Von der Ehescheidung - Mt 5, 31f
4.2.3 Von Ehescheidung und Ehelosigkeit - Mt 19, 3-12
4.2.4 Vom Gesetz und von der Ehescheidung - Lk 16, 18
4.2.5 Jesus und die Ehebrecherin - Joh 7, 53 - 8, 11
4.2.6 Ehe mit Heiden und Ehescheidung - 1 Kor 7, 10-15
4.3 Resümee

5. Kanonisches Eherecht
5.1 Kirchenrechtliche Bestimmungen für wiederverheiratet Geschiedene
5.2 Die Unauflöslichkeit der Ehe
5.2.1 Das Eheannullierungsverfahren
5.2.1.1 Anfragen an das Verfahren
5.2.1.2 Fallbeispiel
5.3 Eheverständnis zwischen Vertragsund Bundesgedanke

6. Epikie und die römisch-katholische Praxis
6.1 Begriffsdefinition
6.2 Geschichtliche Entwicklung der Epikie
6.3 Fallbeispiel
6.4 Folgen für die wiederverheiratet Geschiedenen

7. Die römisch-katholische und die ostkirchliche Praxis
7.1 Das Eheverständnis in der Ostkirche
7.2 Scheidung und Wiederheirat
7.3 Die Oikonomia-Spiritualität
7.4 Ökumenische Perspektiven

8.Moraltheologische Standpunkte
8.1 Eine offenere Sichtweise
8.2 Sittliche Bewertung der Zweitehe
8.2.1 Schwierigkeiten bei der Urteilsbildung
8.2.2 Die Bedingungen f ür eine Auss ö hnung mit der Kirche
8.3 Scheidung und Wiederheirat aus der Sicht Eugen Drewermanns
8.3.1 Irrwege der Liebe
8.3.2 Das Scheitern einer Ehe aus psychoanalytischer Sicht
8.3.3 Folgerungen f ür die katholische Sicht der Ehe
8.3.4 Literarisches Fallbeispiel
8.4 Ergebnis

9. Pastoraltheologische Überlegungen
9.1 Grundsätze einer Pastoral an wiederverheiratet Geschiedenen
9.2 Bestandsaufnahme der Lebenssituation wiederverheiratet Geschiedener
9.2.1 Scheidungserlebnisse
9.2.2 Wiederheirat
9.2.3 Erwartungen und W ünsche an die Kirche
9.3 Die heilende Kraft des Glaubens

10. Pastorales Gesamtkonzept für Wiederverheiratete bzw. Wiederheiratende
10.1 Kurs für Paare, die ein zweites Mal heiraten
10.2 Planung, Vorbereitung und Durchführung
10.3 Chancen und Grenzen der Kurswoche
10.4 Verlaufsplanung
10.5 Arbeitseinheiten
10.6 Möglichkeiten in den Pfarreien

11. Nachwort

12. Literaturverzeichnis
12.1 Primärliteratur
12.2 Sekundärliteratur

13. Anhang

0. Vorwort

Die Gruppe der wiederverheiratet Geschiedenen bzw. der Geschiedenen, die wieder heiraten wollen, ist mir durch mein direktes Umfeld bekannt. Noch deutlicher wurde mir die gesamte Problematik der Betroffenen in meiner Praktikumspfarrei. Aus diesem Erfahrungsschatz möchte ich zwei Beispiele anführen.

Eine Frau ca. 40 Jahre alt, drei Kinder und zum zweiten Mal verheiratet. Ihr begegnete ich beim Erstkommunionabend zum ersten Mal, da ihre Tochter in diesem Jahr zur ersten heiligen Kommunion ging. Die Frau bot sich an, eine Tischgruppe zu leiten, obwohl sie ihrer Meinung nach gar nicht geeignet wäre. In der Zeit der Vorbereitung traf ich mich regelmäßig mit ihr, um die Erfahrungen in der Tischgruppe auszutauschen und verschiedene Probleme zu besprechen. Zwischen uns entwickelte sich dann ein sehr freundschaftlicher Kontakt. Bei einem Abendessen in ungezwungener Atmosphäre erzählte sie mir, dass sie zum zweiten Mal verheiratet sei und es aus erster Ehe einen bereits erwachsenen Sohn gibt, zu dem sie nach wie vor guten Kontakt hat. Sie erzählte, dass sie nicht mehr zur Kommunion ginge, da sie dies ja nicht mehr dürfe. Allerdings ist es für sie schwierig, das ihrer Tochter zu erklären. Sie fragt natürlich immer wieder, warum sie nicht zur Kommunion ginge. Für mich ist es nicht einfach, meine Reaktion zu rekonstruieren. Wir haben uns noch lange über ihre erste und ihre derzeitige Ehe unterhalten. Nach diesem Gespräch kam ich zu dem Entschluss, dass es nach sorgfältigen Überlegungen bei ihr läge, ob sie zur Kommunion gehe. Für mich war die lehramtliche Position (bzw. das was ich damals von ihr wusste) hinsichtlich dieses Schicksals und dieser Frau nicht vertretbar.

Ein weiteres Beispiel ist das eines geschiedenen Mannes (45J.). Als ich ihn kennenlernte lebte er mit seiner Freundin und seinem Sohn aus erster Ehe zusammen. Da beide im kirchlichen Dienst arbeiten, ist es ihnen nicht möglich, ihre Beziehung offen zu zeigen. Um Zusammenzuleben bedarf es vieler Heimlichkeiten. Mit diesem Paar hatte ich einige Gespräche, in denen ich spürte, wie hart diese Heimlichtuerei für sie war. Doch diese Art des Lebens wurde ihnen durch die kirchliche Position aufgezwungen. Ob dies ein menschlich tragbarer Weg ist, war für mich sehr fraglich! Zu diesen beiden Schicksalen kamen in meiner Pfarrei noch viele Fälle von Scheidung und Wiederheirat hinzu. Mir wurde damals bewusst, dass es keine generelle Lösung für diese sehr unterschiedlich gelagerten Lebensgeschichten geben kann. Dennoch hatte ich großes Interesse, mich mit der Thematik „Wiederverheiratet-Geschiedene und die Kirche“ auseinanderzusetzen. Einerseits um mich intensiv mit der lehramtlichen Meinung auseinanderzusetzen, andererseits um für Betroffene Möglichkeiten zu finden, die ihnen wirkliche Hilfe bringen können.

Rückblickend auf meine Praktikumserfahrungen kam mir zuerst der Gedanke, ob denn die wiederverheiratet Geschiedenen tatsächlich eine Randgruppe in den Gemeinden sind. Um herauszufinden ob sie eine Randgruppe sind, weil sie zahlenmäßig unterlegen sind oder weil sie durch die kirchliche Position an den Rand gedrängt werden, betrachtete ich mir die Ehescheidungs- und Wiederheiratsstatistiken. Dabei zeigte sich, dass die wiederverheiratet Geschiedenen in den Gemeinden zunehmen und der pastoralen Sorge bedürfen. Sie sind also keine Minderheit, sondern werden bzw. fühlen sich durch die kirchlichen Bestimmungen ausgegrenzt. Doch sie sollten kein Randproblem sein, sondern zum zentralen Thema der Pastoral werden.

Hier zeigte sich, dass die wiederverheiratet Geschiedenen vielerorts schon bewusst in den Köpfen der Seelsorger waren und ihre Situation den Seelsorgern Kopfzerbrechen und Unsicherheit bereitete. Denn sie standen zwischen den harten Schicksalen der Betroffenen und der Gesetzeshärte der Kirche. Wie sollten sie handeln? In vielen Fällen machten sich bei den Seelsorgern Gewissenskonflikte breit. Die Schwierigkeiten der Seelsorger sind den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kirche ebenso vertraut, deshalb äußern sich diese in verschiedenen innerkirchlichen Kreisen zur Thematik der wiederverheiratet Geschiedenen. Die Gläubigen machen sich zu Anwälten der Betroffenen, sie rühren sich und stellen Anträge. Hinsichtlich dessen war es für mich nun an der Reihe zu schauen, was denn in Rom zu dieser Frage passiert ist, nachdem es so viele Anträge von innerkirchlichen Gruppen, von Betroffenen und Seelsorgern gab.

Bei den lehramtlichen Äußerungen war es mir zunächst wichtig das Trienter Konzil zu betrachten, das die ostkirchliche Praxis tolerierte. Im weiteren Verlauf nahm ich ein grundlegendes Dokument der Kirche unter die Lupe (Gaudium et spes), um dann auf dessen Umsetzung bzw. Konkretisierung in der Würzburger Synode einzugehen. Nun folgten die beiden Katechismen (Katechismus der Katholischen Kirche und der Katholische Erwachsenenkatechismus), die eine sehr unterschiedliche Sicht der Thematik zeigten. Nun betrachtete ich Texte und Schreiben, die sich speziell mit der Problematik von wiederverheiratet Geschiedenen auseinandersetzen. Die Enzyklika „Veritatis Splendor“ diente zu einem zusammenfassenden Rückblick auf die lehramtlichen Schreiben. Die Kritik, die die Enzyklika aufgrund ihres vermittelten Kirchenbildes bekam, bestätigte ganz den Verlauf der WiederverheiratetGeschiedenen-Frage zwischen Rom und den oberrheinischen Bischöfen.

Nun stellte sich mir die Frage, ob die Bibelzitate, die hinsichtlich der Problematik in den römischen Schreiben genannt wurden, nicht etwas dürftig wären bzw. zu eng gedeutet sind. Um dies zu beurteilen, betrachtete ich vor allem die neutestamentlichen Stellen zur Ehescheidung. Diese zeigten, dass es bereits Abweichungen von dem Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe gab. Zudem kam Jesu barmherzige Haltung gegenüber der Ehebrecherin in Joh 7,53 - 8,11. Mir scheint, dass die lehramtlichen Schreiben aus Rom sich zu sehr auf das Wort Jesu beschränken, als dass sie sein Handeln betrachten.

Nun konnte vielleicht der Blick auf das Kirchenrecht Hilfe schaffen und Möglichkeiten aufzeigen, wie sich die in Zweitehe Lebenden mit der Kirche aussöhnen könnten. Der eröffnete Ausweg des Annullierungsverfahrens scheint nur in wenigen Fällen Hilfe zu bringen. Wobei bezüglich des Kirchenrechtes der Verdacht besteht, dass sich das Eheverständnis des II. Vatikanums noch nicht vollständig durchgesetzt hat. Wäre dies so, könnte es den wiederverheiratet Geschiedenen Hilfe bringen. Nun kam ich mir vor, als stände ich in einer Sackgasse; es geht innerhalb der römisch-katholischen Kirche nicht vorwärts, wohl eher rückwärts.

Also warf ich einen Blick auf Alternativen zu der derzeitigen Praxis Roms. Hier kam zunächst die Tugend der Epikie zutage, die zur römisch-katholischen Kirche gehört, aber kaum Anwendung findet. Aus dieser Tugend ist in der Ostkirche die Oikonomia-Spiritualität herangewachsen. Es gibt also doch Alternativen, die sich ebenso auf die Heilige Schrift stützen, aber den Betroffenen mehr Hilfe bringen könnten. Dennoch sieht es nicht so aus, als würden diese Alternativen in der offiziellen kirchlichen Meinung Frucht tragen.

Was sprechen die Moraltheologen in dieser Sache? Bei ihnen läßt sich auch eine offenere Sicht erkennen, sie verurteilen die Zweitehe kaum als absolut unmoralisch. Hier war es für mich interessant, auch die Sicht Eugen Drewermanns zu rekonstruieren, der das Ende einer Ehe als tragische Verstrickung ansieht. Die Kirche hingegen habe eine zu verkürzte Sicht der Ehe, die sich durch die „harten“ Bestimmungen für wiederverheiratet Geschiedenen zeigt. Die Kirche sollte gegen die Angst der Menschen, die ihre Ehen zerstört hat, vorgehen und ihnen Geborgenheit vermitteln, damit die zweite Ehe gelingen kann. Ein Wegkommen von der Härte, die Karenin seiner Frau gegenüber zeigt und die Menschen mitten im Leben „töten“ kann, sollte das Ziel sein. Nach diesen verschiedenen Sichtweisen aus den innerkirchlichen Gruppen, aus den lehramtlichen Schreiben, der Kanonistik und der Moraltheologie, kommt der Blick in die Pastoraltheologie.

Wie wird hier mit den Menschen, die in zweiter Ehe leben umgegangen, wie werden sie gesehen? Hier scheint bereits eine offenere Sichtweise zu bestehen. Die Gruppe der wiederverheiratet Geschiedenen wird ernst genommen, um ihnen wirklich helfen zu können, betrachten die Pastoraltheologen zunächst die Lebenssituation der wiederverheiratet Geschiedenen.

Aus all diesem hat sich die Idee entwickelt, einen „Ehevorbereitungskurs“ für Paare, die sich ein zweites Mal trauen, zu gestalten. Dahinter steht die Absicht ihrer besonderen Situation gerecht zu werden und ihnen hoffentlich ein zweites Scheitern zu ersparen.

Es gilt also, die Betroffenen ernst zu nehmen und sie anzusprechen, um ihnen das Gefühl des Gehalten-seins in der Kirche spüren zu lassen. Dies ist auch meine Absicht, die in meiner Arbeit zum Ausdruck kommen soll: die Betroffenen ernst nehmen; sie annehmen, so wie sie sind und ihnen Hilfen innerhalb der Kirche anzubieten.

1. „Kein Randproblem, sondern zentrales Thema“

1.1 Statistische Daten zu Wiederverheiratet-Geschiedenen

1.1.1 Ehescheidungsstatistiken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3

Seit Mitte der sechziger1 Jahre ist2 die Ehescheidungsrate erheblich angestiegen, doch momentan scheint sie auf einem hohen Niveau konstant zu bleiben. Die Scheidungsziffern betrachtend, ist davon auszugehen, dass 1/3 der heute geschlossenen Ehen mit einer Scheidung enden.

Im Jahre 1997 wurden in Deutschland 187 802 Ehen geschieden. Von diesen geschiedenen Ehen sind bereits, die für nichtig befundenen (54) und die aufgehobenen Ehen abgezogen (627) worden.4

Viele sind der Meinung, dass die Ehen im sogenannten „verflixten siebten Jahr“ scheitern, doch dem ist nicht so. Die im Jahre 1996 geschiedenen Ehen haben im Durchschnitt 12 Jahre bestanden. Allerdings ist die Zeit zwischen dem fünften und siebten Jahr besonders problematisch; hier ist ein hohes Scheidungsrisiko zu erkennen.

Langjährige Ehen sind vor einer Scheidung ebenso wenig sicher wie die Ehen zwischen dem fünften und zwölften Ehejahr. Dies zeigt sich in der gesamten Bundesrepublik daran, dass im Jahr 1997 54336 Ehen geschieden wurden, deren Bund länger als 15 Jahre gedauert hat, dies sind etwa 28,9% der gesamten Ehescheidungen.5

Eine logische Folgerung der hohen Scheidungsziffern ist, dass viele Eheschließungen keine Erstehen mehr sind, sondern mindestens einer der Ehepartner geschieden ist. Vor der Heirat bekommen junge Menschen von ihren Großeltern oder von ihren Eltern oft folgendes Sprichwort mit auf den Weg: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Im ersten Moment klingt dieses Sprichwort veraltet und überholt. Bei der Betrachtung der Scheidungszahlen der letzten Jahre, scheint es jedoch einen wahren Kern zu beinhalten. Die Beachtung dieses Sprichwortes wird die Scheidungsziffern sicherlich nicht in erheblichem Maße senken. Es macht aber deutlich, dass eine Ehe nicht ohne Schwierigkeiten verläuft und es gut bedacht sein sollte, mit wem der Bund der Ehe geschlossen wird.

1.1.2 Wiederheiratsstatistiken

In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Neigung zu einer Wiederheirat nach einer Scheidung erheblich verringert, denn in den 70er und 80er Jahren heirateten noch 65-70% der Frauen und Männer nach einer Scheidung wieder.

Im Jahre 1995 heirateten im Westen nur noch 55% der Männer und 60% der Frauen wieder.7

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

6 Wird dies auf je 100 Geschiedene umgerechnet, so haben davon im Jahre 1994 im früheren Bundesgebiet durchschnittlich 65 Frauen und 58 Männer wieder geheiratet.

In Ostdeutschland liegt diese Zahl bei 53 sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen.

Im Jahre 1998 waren 94 861 Männer vor ihrer Eheschließung geschieden (inkl. der aufgehobenen Ehen), bei den Frauen waren es 104 211. Diese Zahlen in Prozent ausgedrückt ergeben die Quote der Wiederheiratsneigung Geschiedener. Von den Frauen heiraten ungefähr 60% und von den Männern ungefähr 55% wieder.8 Hinsichtlich dieser Wiederheiratsziffern ist anzumerken, dass diese in Deutschland nicht direkt berechnet, sondern mit Hilfe von Schätzverfahren bestimmt werden.9 Dieses Schätzverfahren macht sich in den leicht voneinander abweichenden Daten in unterschiedlichen Statistiken bemerkbar.

1.1.3 Soziologische und psychologische Folgerungen aus den Zahlen

Die oben genannten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Sie legen dar, wie selbstverständlich sich das Phänomen der Scheidung in die Biografie eines Menschen mittlerweilen einfügt. Soziologen beschreiben die Lebensstationen eines Menschen folgendermaßen: „Heirat - Scheidung - eventuelle Wiederheirat“10 Wie sich in der aufgeführten Biografie erkennen lässt, ist die hohe Zahl der Scheidungen kein Nachweis für eine grundsätzliche Ablehnung der Ehe als Lebensform. Sie spiegelt eine radikale Art der Konfliktlösung wieder, nämlich die der endgültigen Trennung (Scheidung). In der Wiederheirat zeigt sich wie wichtig die Ehe nach wie vor für viele Menschen ist, die nach dem Verlust des Partners, sei es durch Scheidung oder Tod, wieder heiraten. Dennoch scheint sich in der zurückgehenden Quote der Wiederheiratsneigung Geschiedener die Abkehr von der Ehe als Lebensform zu zeigen. Viele wählen nach einer Scheidung eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform.11

Dies zeigt den negativ prägenden Charakter der Ehescheidung, den die Psychologen als ein „nichtnormatives Lebensereignis“12 bezeichnen. Niemand steckt eine endgültige Trennung von einem ehemals geliebten Partner einfach so weg. Viele erleiden nach der Trennung einen Schock, sie fühlen sich leer und ausgebrannt. In dem Fall ist eine Art Trauerarbeit zu leisten; die Trauer über das Ende einer Beziehung. Das Ideal einer lebenslangen Beziehung ist nicht erreicht worden. Eine neue Partnerschaft kann helfen, dieses einschneidende Erlebnis der Trennung aufzuarbeiten.

Hinsichtlich einer neuen Beziehung im Verhältnis zum Zeitpunkt der Scheidung wurden Geschiedene befragt. Von den befragten Männern hatten bereits 77% nach zehn Monaten eine neue Partnerin, nach dreieinhalb Jahren waren es bereits 82%. Bei den befragten Frauen zeigt sich ein deutlicher Unterschied. Hier haben nach zehn Monaten nur 30% einen neuen Partner und nach fast dreieinhalb Jahren sind es nur 45%.13.

Bei den Wiederheiratsquoten ist auffällig, dass die Zahl der wiederheiratenden Frauen höher ist als die der Männer, obwohl bei der Befragung prozentual mehr Männer eine neue Partnerin gefunden haben. Folgendes könnte dieses erklären: „Bei nicht wenigen Männern geht der flotte Neubeginn in die Hose, andere schrecken eingedenk der finanziellen Folgen ihrer Scheidung - davor zurück, die neue Freundin zu ehelichen: Don`t marry, be happy.“14

Beide Geschlechter scheinen durch die Scheidung im negativen Sinne geprägt zu sein. Die Frauen brauchen lange bis sie eine neue Partnerschaft eingehen. Die Männer wagen es aus Angst vor den Konsequenzen nicht mehr die Ehe nochmals zu schließen.

1.2 „Scheitern am lebenslangen Projekt Treue“

Die Statistiken, die soziologischen15 und die psychologischen Deutungen der nach einer Scheidung Wiederheiratenden geben keinen Aufschluss über die Ursachen dieses Phänomens. Lehnen die Menschen die Lebensform Ehe ab? Dies ist nicht der Fall, da es nach einer Scheidung bei 60% der Geschiedenen zu einer Zweitehe kommt. Es wird also nicht die Lebensform gewechselt, es wird nur ein anderer Partner gewählt. Doch bleibt die Frage nach den Ursachen für die Instabilität der Ehe. Ist es eine Überforderung, wenn sich die Ehepartner solange aneinander binden wollen bzw. sollen, „bis der Tod sie scheidet“? Ist die Erfüllung dieses Versprechens unmöglich? Es scheint als seien die Menschen mit der ethischen Forderung nach der Unauflöslichkeit der Ehe überfordert als sei sie unmöglich zu erfüllen. Dies spiegelt sich ziemlich deutlich in der Scheidung jeder dritten Ehe wieder. Doch der Anstieg der Scheidungen geschah nach und nach. Von Jahr zu Jahr stieg die Zahl schleichend an. Folglich stellt sich die Frage: Woran liegt es, dass die Menschen heute mit der lebenslangen Ehe überfordert sind?

Seit der Industrialisierung geht der Fortschritt immer rasender und schneller voran; die Menschen haben keine Chance, mit dem Fortschritt mitzugehen. Frühere Werte werden ersetzt, es gibt neue Maßstäbe, die Gesellschaft wird immer flexibler und mobiler. Mit dieser Situation sind viele überfordert. Es kommt zu einer Desorientierung, zu einer Verhaltensunsicherheit und falschen Verhaltensmustern. Dies erschwert den Aufbau eines stabilen Fundaments, einer ehelichen Beziehung erheblich. Für die Ehe existiert kein verbindliches Modell mehr. Das bietet für die Partner einerseits die Chance ihre eigene Vorstellung zu verwirklichen, andererseits bedarf es dafür einen hohen Grad an Kommunikations- und Kompromissfähigkeit. Allein dieser Aspekt kann zu einem Scheitern der Ehe führen.16

Damit die Ehe in den heutigen, veränderten gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie ihre Bedeutung als Institution eingebüßt hat, gelingen kann, bedarf es einer anspruchsvollen Persönlichkeitsentwicklung zu Autonomie und Beziehungsfähigkeit. Diese Ziele der Entwicklung müssen innerhalb der Ehe weiterentwickelt werden, denn sie sind zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht abgeschlossen. Wie die Scheidungszahlen zeigen, ist diese Entwicklung nicht immer mit dem einmal gewählten Partner möglich, dennoch ist bei Zweitehen nicht unbedingt eine bessere Ausgangslage gegeben, da es hier ebenso zu Scheidungen kommt. Anhand dieser Fakten und Tatsachen benötigen die Menschen mehr Lebenshilfe, um das lebenslange Projekt der Ehe zu verwirklichen. Es bedarf einer intensiven Ehevorbereitung und einer Ehebegleitung. Auch wenn es um die Zweitehe geht, scheint dies unumgänglich zu sein.17

1.3 Bedarf an pastoraler Sorge

Wie eben erwähnt, bedarf es einer besonderen Unterstützung von Eheleuten während ihrer Ehe, beim Ende ihrer Ehe und evtl. bei einer neuen Heirat. Hier besteht enormer Handlungsbedarf seitens der Kirche. Sie sollte sich auch um die Wiederheiratenden kümmern, wenn sie daran interessiert ist, das Ideal einer lebenslangen Partnerschaft im alltäglichen Leben lebensfähig zu machen. Es könnte den Anschein haben, dass vielleicht nicht so viele katholische Gläubige von einer Zweitehe betroffen sind. Betrachtet man jedoch die Wiederheiratsstatistiken unter dem Aspekt der Religionszugehörigkeit eines Ehepartners, zeigt sich dies nicht. In der Statistik der Wiederheiratenden finden sich viele katholische Menschen, die bereits geschieden sind und erneut heiraten.

Bei den Eheschließungen, an denen römisch-katholische Menschen beteiligt sind, gibt es viele Zweitehen, bei welchen einer oder beide Partner geschieden sind. Zahlenmäßig möchte ich hier nur die Paare betrachten, bei denen beide der römischkatholischen Kirche angehören. Hier sind von den insgesamt 82 872 Eheschließungen 20731 sogenannte Zweitehen, bei 6700 Ehen sind beide Ehepartner geschieden.18

Die römisch-katholische Kirche in Deutschland wird also stark mit der Gruppe von wiederverheiratet Geschiedenen konfrontiert, denn „ [v]or der Kirche macht diese gesellschaftliche Realität nicht halt. Auch in den „Kerngemeinden“ und in den kirchlichen Gremien und Räten finden sich immer öfter von Scheidung betroffene Menschen und auch viele, die ein zweites Mal geheiratet haben.“19 Somit kann sich die Kirche nicht aus der Verantwortung ziehen, sondern muss für diese Menschen Sorge tragen. Es läßt sich „mit Recht sagen, daß Ehescheidung und Wiederverheiratung kein kirchliches Randproblem ist, das sich kirchenrechtlich streng (»Eine zweite Ehe ist nicht erlaubt und ungültig«) oder, über die Ehenichtigkeitsverfahren bei den Bischöflichen Ehegerichten, leicht, aber für [sic!] Umgebung wie immer mehr Betroffene nicht nachvollziehbar (»Deine Ehe war gar keine Ehe«) oder seelsorgerlich barmherzig (»Ich kann dich zwar nicht generell zum eucharistischen Mahl zulassen, aber ich will mit dir nach einem individuellen Zugang schauen«) [...] lösen läßt.“20 Dieses zentrale Problem der Kirche stellt vieles in Frage und wirft viele Zweifel auf. Es bedarf einer neuen Handlungsstruktur innerhalb der Kirche, um der Instabilität der Ehe gerecht zu werden.

Innerhalb der Kirche sollte es einen Lebensraum für Getrennte, Verwitwete, Geschiedene und Wiederverheiratete geben, an dem sie Heil erfahren und lernen, ihre Vergangenheit aus der Kraft des Glaubens zu bewältigen. „Aufgabe der Kirche wäre es in einer solchen Gemeinde also nicht, neue Beziehungen oder eine zweite Ehe unter allen Umständen zu verhindern oder durch kirchliche Strafsanktionen zu kriminalisieren, sondern sich entschieden dafür einzusetzen, daß ein Neuanfang gelingt, neue Lebenschancen nicht vertan werden, daß vor allen Dingen den Betroffenen eine zweite Enttäuschung und weiteres Scheitern erspart bleiben.“21 Die Kirche soll zum Ort der Befreiung werden, sie soll den Menschen zu einem Neuanfang verhelfen, sie auferstehen lassen.22

Angesichts der hohen Anzahl von Scheidungen bzw. Wiederheiratenden und der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen Ehe heute lebensfähig sein muss, ist die Kirche gefragt, bei der Verwirklichung des Ideals einer lebenslangen Beziehung den betroffenen Menschen beizustehen. Sowohl die Geschiedenen als auch die wiederverheiratet Geschiedenen bedürfen der kirchlichen Sorge, einer menschenfreundlichen Pastoral, die nicht verurteilt, sondern Wunden heilt und einen Neuanfang ermöglicht. Das Problem der Wiederverheirateten darf von der Kirche nicht als Nebensächlichkeit oder als Randproblem gesehen werden. Es muss zu einem Anliegen der Kirche werden, für diese Menschen Sorge zu tragen.

2. Stimmen in der Kirche

2.1 Dilemma der Seelsorge(r)

2.1.1 Fallbeispiel

Im Kreis der kfd wurde 23 Frau M. gefragt, ob sie nicht einen Töpferkurs halten möchte, da sie sonst auch in der Gruppe aktiv sei. Der Besucherin war bekannt, dass die besagte Frau geschieden war. Die Antwort von Frau M. fiel sehr zurückhaltend aus. Sie erzählte, dass sie seit kurzem wieder verheiratet sei. Sie war sich nicht sicher, ob es in diesem Falle den anderen recht wäre, wenn sie ihren Kurs abhalten würde. Die Besucherin war sprachlos. Sie wusste nicht, was sie antworten sollte. Um eine konkrete Antwort geben zu können, wollte sie die nächste Mitgliederversammlung abwarten. Dort kam es dann nach einigen Diskussionen und unterschiedlichen Standpunkten zur Entscheidung, dass Frau M. den Kurs dennoch abhalten solle. Als Frau M. diese Entscheidung mitgeteilt wurde, war sie sichtlich erleichtert. Beim Überbringen der guten Nachricht wurde der Besucherin klar: „Unsere Kirche wird Antworten finden müssen.“24

Dieses Fallbeispiel soll aufzeigen, wie wichtig es ist, dass Menschen innerhalb der Kirche zu Wort kommen und mögliche Lösungen in der pastoralen Praxis anregen. Die Kirche muss aufgerüttelt werden. Aufgrund der hohen Scheidungsrate ist dieses Beispiel kein Einzelfall. Es kommt zu immer mehr Fällen von Wiederheirat nach einer Scheidung. Deshalb ist es notwendig, dass innerkirchliche Institutionen Interesse daran haben dieses Thema an die Öffentlichkeit zu bringen. Wie sich an diesem Beispiel zeigt, bringen die Betroffenen selbst ihr Unbehagen und ihre Unsicherheit selten zur Sprache. Wenn wir das Schicksal der wiederverheiratet Geschiedenen ansprechen, sollten wir uns an den Sprichwörtern der Bibel orientieren:

8 Öffne deinen Mund für den Stummen, um die Sache aller Kinder der Vergänglichkeit!

9 Öffne deinen Mund, richte wahrhaft, Sachwalter sei des Elenden und des Bedürftigen!“ (Gleichsprüche 31,8f.)25

2.1.2 Situation der Seelsorge(r)

Viele Seelsorger stehen vor dem Problemfeld der wiederverheiratet Geschiedenen, ebenso wie diese Frau aus dem Beispiel. Den Seelsorgern ist es ein ernstes Anliegen für die wiederverheiratet Geschiedenen ihren Mund zu öffnen und wahrhaft über ihre Situation zu richten. Doch die Verlautbarungen der Kirche (vgl. 3.) hinsichtlich der Zweitehe ziehen enge Grenzen bezüglich der Teilnahme an den Sakramenten und den liturgischen Handlungen für Paare, die ein zweites Mal heiraten. Die Seelsorger stehen zwischen den kirchlichen Richtlinien und dem Leid vieler Betroffener. „Als Priester, als Seelsorger stehe ich zuweilen vor Fragen, genauer gesagt, vor fragenden Menschen, die in mir eine schmerzende Zerrissenheit auslösen: Katholiken, die gültig verheiratet waren, deren Ehe zerbrach und geschieden wurde und die schließlich wieder geheiratet haben, natürlich nur standesamtlich, weil eine kirchliche Trauung ja nicht möglich ist. Sie fragen (meist mit anderen Worten): Was hat die Kirche für uns noch übrig?“26 Die wiederverheiratet Geschiedenen ziehen sich meist aus dem aktiven kirchlichen Leben zurück, weil sie sich in ihrem Scheitern und ihrem Neuanfang nicht angenommen fühlen. Allerdings wird mit dem Rückzug aus dem kirchlichen Leben die Problematik der Nichtzulassung zu den Sakramenten nur aufgeschoben. Spätestens wenn die Kinder zur Erstkommunion gehen, stehen die Eltern vor der Frage, warum sie nicht zur Kommunion gehen. In dem Moment, wo die Eltern selbst keine sinnvolle Erklärung finden, wird ihnen klar, dass sie zwar eine kirchliche Regel befolgen, aber sie eigentlich nicht nachvollziehen können. Nicht nur die Betroffenen stehen vor diesem Problem, auch die Seelsorger an die sich die Eltern dann vertrauensvoll wenden. Ihnen ist das Ideal der Unauflöslichkeit der Ehe in seiner großen Bedeutung bewusst, trotzdem ist es angesichts der Not von betroffenen Paaren für sie schwierig die Regelungen der Kirche nachzuvollziehen. Für sie werden die Anfragen der Betroffenen an die Kirche zu ihren eigenen.27

Wenn Menschen, die nach einer Scheidung wieder geheiratet haben den Wunsch äußern zu den Sakramenten zu gehen, bietet es sich an ein Gespräch mit ihnen zu führen. Doch ist ein Seelsorger überhaupt dazu befugt, der Entscheidung für den Sakramentenempfang positiv gegenüber zu treten und die Lehramtsmeinung zu umgehen. Es ergeben sich für den Seelsorger „[...] Fragen, die das Gewissen eines Seelsorgers belasten können.“28 Es gibt Fälle bei denen sich der Seelsorger vertrauensvoll an seinen Bischof wendet, bei dem er dann in seinem pastoralen

Anliegen Unterstützung finden kann. Es wird dem Seelsorger sogar dazu geraten weiter so zu verfahren und den Gewissensentscheid der Betroffenen anzunehmen. Eine solche Reaktion ist für den Seelsorger sehr hilfreich, doch ein anderes Beispiel zeigt, dass es nicht immer zu solch positiven Reaktionen kommt:

„In einem festgefahrenen Gespräch über geschiedene und wiederverheiratete Christen sagte ich zu einem Bischof: >>Herr Bischof, auch für Sie hat der liebe Gott Scheitern vorgesehen, weil Scheitern zum Leben gehört. Und weil ich in 16 Jahren Telefonseelsorge- und Beratungstätigkeit die Erfahrung gemacht habe, daß wir alle nur über die Erfahrung des Scheiterns, des Zerbrechens von Lebenskonzepten reifen können.<< Er erwiderte mir, daß das theologisch falsch sei. Ein Bischof könne nicht scheitern. Womit das Gespräch beendet war, das letzte Wort aber hoffentlich nicht gesprochen ist.“29 In diesen unterschiedlichen Reaktionen von Bischöfen spiegeln sich zwei gegensätzliche Positionen wieder, eine Spannung in der Frage der wiederverheiratet Geschiedenen wird spürbar. Unter dieser Spannung muss jeder Seelsorger seinen eigenen Weg finden, was nicht immer leicht ist. Kaum irgendwo lassen sich für die Pastoral an wiederverheiratet Geschiedenen einheitliche Richtlinien finden. Das Dilemma ist groß, und kaum aufzulösen. Doch es wäre für die Seelsorger und die Betroffenen hilfreich, wenn die Frage eine einheitliche, dem Betroffenen gerecht werdende, Lösung fände. Für eine einheitliche Lösung plädieren auch viele der innerkirchlichen Gruppen, die im Folgenden dargelegt werden.

2.2 Stellungnahme des Familienbundes der deutschen Katholiken in Bayern

In der Einführung der Stellungnahme wird zunächst ausdrücklich die30 Unauflöslichkeit und Sakramentalität der Ehe betont, die durch dieses Schreiben nicht angerührt werden soll. Dennoch scheint es dem Familienbund aufgrund der steigenden Zahl von wiederverheiratet Geschiedenen wichtig, seine Solidarität mit dieser Gruppe in einem Schreiben offen zu bekunden.

Zunächst wird in diesem Schreiben auf die Lage und Situation von wiederverheiratet Geschiedenen eingegangen. Die gescheiterten Ehen werden näher betrachtet. Eine sehr differenzierte Betrachtung der Ursachen zeigt sich: „Teilweise liegen sie in der Person der Ehepartner, zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aber auch in den gesellschaftlichen Verhältnissen und ihren veränderten Wertvorstellungen.“31 Nun kommt das Leid der Ehepartner durch die endgültige Trennung zur Sprache. Vor allem bei gläubigen Katholiken, die „[...] erleben, daß sie ihren eigenen

Überzeugungen von der Ehe nicht gerecht geworden sind; Lebenshoffnungen sind zerbrochen.“32

Jetzt wird den Geschiedenen, die wieder heiraten, ein hohes Maß Respekt gegenüber gebracht, indem anerkannt wird, dass sie ihre Entscheidung nicht leichtfertig treffen, sondern bewusst vor Gott. Für viele Alleinstehende ist es auch nicht möglich ohne Familie gesellschaftlich eingebunden zu sein. Hier wird meist eine neue Partnerbeziehung gesucht. Ein weiterer möglicher Grund für eine neue Beziehung kann die Sorge um die Kinder sein.

Nun wird auf das Apostolische Schreiben „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. verwiesen, indem die Sorge für die betroffenen Menschen zum Ausdruck kommt.

Anschließend wird das Erleben der Betroffenen von der Institution Kirche dargelegt. Sie wird oft als hart und unbarmherzig erlebt. Aufgrunddessen wird das Gespräch mit dem Seelsorger nur selten gesucht. Wobei das Schreiben hier den Seelsorgern zugute hält, dass sie den „[...] Wiederverheirateten mit Verständnis, Güte und Barmherzigkeit“33 begegnen.

Daraus werden die Wünsche, Forderungen und Anregungen im Sinne der wiederverheiratet Geschiedenen dargelegt. Zunächst sollten sich die geschiedenen Wiederverheirateten in der Gemeinde zu Hause fühlen und ihren Glauben leben können. Zudem sollte es zu einer Begleitung der Betroffenen durch kompetente Seelsorger kommen, die entsprechend ausgebildet wurden. Nun wird der brisanteste Punkt der wiederverheiratet Geschiedenen Pastoral, die Zulassung zu den Sakramenten, angesprochen. Hier wird darauf hingewiesen, dass eine generelle Zulassung wie eine generelle Nicht-Zulassung (Familiaris Consortio Nr.84) keine Lösung sein kann. Mit einem Hinweis auf das II.Vatikanum wird hier die Möglichkeit der Sakramentenzulassung als verantwortlicher Gewissensentscheid eines Einzelnen respektiert.

Am Ende dieses Schreibens steht der Punkt „3. Solidarität zeigen“34:

„1. Der Familienbund ist in seinen Organen und Gruppierungen offen für Wiederverheiratete.
2. Wir bemühen uns, die Situation Wiederverheirateter zu sehen und auf sie zuzugehen, um uns im persönlichen Gespräch mit ihnen von ihrer Not betroffen machen zu lassen.
3. Wir nehmen uns vor, für eine gute Lösung dieser Frage zu beten.
4. Der Familienbund ädt Wiederverheiratete gezielt zu Gesprächskreisen ein und regt Gesprächsgruppen für Wiederverheiratete an.
5. Der Familienbund tritt dafür ein, daß auch in anderen kirchlichen Laiengremien für Wiederverheiratete Platz ist.

Aus unserer Sorge um die Wiederverheirateten bitten wir die Bischöfe, alles zu tun, daß die Seelsorger für eine qualifizierte Begleitung von Wiederverheirateten ausgebildet werden.“35

In diesem Schreiben wird deutlich, dass sich nicht nur die primär Betroffenen, die wiederverheiratet Geschiedenen, sondern bereits andere innerkirchliche Gruppen um diese Gruppe sorgt. Sie bekunden ihre Solidarität mit ihnen. Wie aus dieser Stellungnahme des Familienbundes der deutschen Katholiken hervorgeht, liegen ihnen die wiederverheiratet Geschiedenen bereits schon seit der Verabschiedung im Jahre 1991 am Herzen. Im Titel der Stellungnahme „Sie gehören zu uns“ wird deutlich, welches Ziel sie haben. Sie wollen den wiederverheiratet Geschiedenen ein Zugehörigkeitsgefühl vermitteln.

2.3 Der Freckenhorster Kreis

Im Bistum Münster36 gründeten am 16. April 1969 vierzig Priester den Freckenhorster Kreis. Sie erklären diese Gruppengründung mit der gegenwärtigen Situation der Kirche, die auf eine „[...] gebremste[...] bis gestoppte[...] Dynamik des Zweiten Vatikanums...“37 zurückzuführen ist. Im Weiteren sieht dieser Kreis seine Ziele und Aufgaben darin, „sich dafür ein[zu]setzen, daß die Kirche in ihrem Dienst an allen Menschen glaubwürdig sei im Wirken für die Verwirklichung von Menschenwürde, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit“38. Der Freckenhorster Kreis möchte der Kirche Hilfe sein und sie durch eine konstruktive Kritik weiterbringen. Es soll ein Aufbruch von unten sein, ein Anfang. So wie es das zweite Vatikanum ebenfalls sein wollte, ein Anfang und kein Ergebnis.

Der Freckenhorster Kreis nahm zu der Thematik von wiederverheiratet Geschiedenen ebenfalls Stellung. Bereits im Jahre 1971 findet sich in einer Äußerung dieses Kreises, die Forderung, wiederverheiratet Geschiedene zu den Sakramenten und kirchlichen Ehrenämtern zuzulassen. Der Freckenhorster Kreis ist der Meinung, dass diese Gruppe ansonsten diskriminiert würde und am Rande der Gemeinde stünde. Zudem ist der Kreis der Meinung „[...] ,daß der Versuch der Kirche, die sittlichen Forderungen Jesu durch soziale oder rechtliche Druckmittel durchzusetzen, dem Geist des Evangeliums widerspricht [Hervorhebung, T.G.].“39

Der Arbeitskreis für wiederverheiratet Geschiedene hat im Jahre 1990, 1997 und 1998 eine Zusammenfassung ihrer Tagungen in Form eines Heftes herausgebracht. Im Heft des Jahres 1998 waren zentrale Punkte:

Der Umgang mit Scheidung und Trennung, aus dem Blickwinkel Jesu, der sich solidarisch mit den Gescheiterten zeigte. Weiter wurde eine Vielzahl von Texten, die für eine Segnung der Zweitehe bzw. für einen Gottesdienst bei der standesamtlichen Trauung verwendet werden können, bereitgestellt.

Am Ende des Heftes stehen Ergebnisse des Diözesanforums in Münster. In den Gedanken zur Thematik „Scheidung und Wiederheirat“ findet sich der Hinweis, dass Gottes Zusage „Ich bin der: Ich bin da“ (Ex 3,14) bei einem gescheiterten Lebensweg immer noch zutrifft. Allerdings zeigt das Diözesanforum auch einen Blick für die Situation der Kirche, die sich in einem Spannungsfeld zwischen Recht und pastoraler Wirklichkeit befindet. Die Beschlüsse des Forums wurden an den Bischof weitergeleitet. Folgende Option: „Die ganze Gemeinde sollte den in Scheidung und Trennung Lebenden sowie den wiederverheiratet Geschiedenen nicht mit Ausgrenzung begegnen, sondern mit helfender, integrierender Zuwendung“40, nahm der Bischof an, mit einem Verweis auf Familiaris Consortio Nr.84.

Ebenso nahm er den Beschluss, den Gewissensentscheid von wiederverheiratet Geschiedenen zur Teilnahme an den Sakramenten Buße und Eucharistie teilzunehmen, an. Hier beruft sich der Bischof zunächst auf die Nichtzulassung die Johannes Paul II. in seinem Schreiben Familiaris Consortio vorsieht, nimmt aber dann Einzelfälle an, in denen die Zulassung berechtigt sein kann.41

Der nächste Beschluss hinsichtlich einer äußeren Anerkennung der neuen Beziehung durch eine spezielle Liturgie, wurde jedoch abgelehnt. Hier beruft er sich darauf, dass dies in einem direkten Widerspruch zu Familiaris Consortio steht, wie eigentlich auch der vorherige Beschluss, dem er aber dennoch zustimmte.42

Ein letzter Beschluss, der eine Neuregelung des Eheannullierungsverfahrens fordert, wurde vom Bischof positiv angenommen. Er war sich seiner Verantwortung bewusst, das Offizialat personell gut auszustatten.43

All diese Anträge und Beschlüsse wird er nach Rom weiterleiten und dann wird sich zeigen was passiert.44

Dieses Diözesanforum des Jahres 1998 in Münster zeigt in seinen Beschlüssen wie präsent die Problematik der wiederverheiratet Geschiedenen im deutschen Kirchenvolk ist. Engagierte Christen setzen sich für eine Veränderung ihrer Situation ein. Diesen Veränderungen, die doch im Widerspruch zur römischen Lehrmeinung stehen, stimmt der Bischof dennoch teilweise zu. Aus diesen Beschlüssen und diesem Forum lässt sich der Schluss ziehen, dass Handlungsbedarf und Veränderung bei der Zulassung von Wiederverheiratet-Geschiedenen zu den Sakramenten und einer eventuellen offiziellen Anerkennung der Zweitehe auf seiten der Kirche notwendig wäre.

2.4 Anträge des Bamberger Pastoralgespräches

Das Bamberger Pastoralgespräch (kurz: BaP)45 steht unter dem Motto „Gemeinsam den Aufbruch wagen“. Dieser offene, diözesanweite Dialog von Christen und Christinnen wurde am 1. Fastensonntag des Jahres 1997 von Erzbischof Dr. Karl Braun ins Leben gerufen. Das BaP stellt eine Zukunftswerkstatt dar, in der alle ihre Erfahrungen und Erwartungen mit der Kirche äußern können. Als Ziel hat sich das BaP gesetzt, konkrete Beschlüsse und konkrete Schwerpunkte für die zukünftige Seelsorge in der Erzdiözese zu fassen. Mit diesem Gespräch soll neuer Wind in die Kirche Bambergs kommen, es soll ein geistlicher Erneuerungsprozess in Gange gesetzt werden.

Innerhalb dieses Pastoralgespräches finden sich verschiedene Anträge, die die Sorge um die wiederverheiratet Geschiedenen verdeutlichen. Sie sollen eine Verbesserung ihrer Situationen schaffen. Einige dieser Anträge will ich im Weiteren darstellen: „Wir beantragen, dass die Deutsche Bischofskonferenz in Rom erneut und mit Nachdruck - u.U. in Absprache mit anderen Bischofskonferenzen - für eine pastorale Praxis für die wiederverheirateten Geschiedenen im Sinne des Vorschlages der Oberrheinischen Bischöfe von 1993 vorstellig wird.

Wir beantragen, dass zur besseren Information und zur Veränderung des Bewußtseins bei Betroffenen, Interessierten und der Öffentlichkeit folgende Schritte unternommen werden: * Erstellung einer/eines Broschüre/Faltblattes zum Auslegen, aus der die Position der Kirche von Bamberg zur Situation von wiederverheirateten Geschiedenen klar hervorgeht und Betroffene über das bestehende Angebot zur Teilnahme an den Sakramenten (Buße, Eucharistie, Krankensalbung) über

Segnungsfeier anlässlich einer Wiederheirat und die Möglichkeiten der Eheannullierung informiert. [...]

Wir beantragen die Erstellung einer Arbeitshilfe, die Segensfeiern für Paare enthält, die nicht kirchlich heiraten können.

Wir beantragen, dass das bestehende Kirchenrecht dahingehend geändert wird, dass wiederverheiratete Geschiedene nach einem Gespräch mit einem Geistlichen zu allen Sakramenten zugelassen werden können.

Wir beantragen, dass wiederverheiratete Geschiedene im kirchlichen Dienst weiterbeschäftigt werden.

Wir beantragen, daß sich die Delegiertenversammlung für die Zulassung der geschiedenen wiederverheirateten Paare zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie ausspricht, (nach den Vorschlägen der oberrheinischen Bischöfe) und Erzbischof Karl Braun beauftragt, dieses Votum nach Rom an die zuständige Stelle weiterzuleiten. “46

Dies alles sind Anträge aus verschiedenen Arbeitsgruppen des BaP, sie sprechen eine deutliche Sprache. In allen klingt die Forderung an, den wiederverheiratet Geschiedenen eine neue Chance zu geben und sie in der Kirche als volle Mitglieder aufzunehmen. Die Anträge berufen sich oft auf das Schreiben der oberrheinischen Bischöfen. In einem Antrag wird sogar der Wunsch nach einer Segnungsfeier bei einer Wiederheirat laut. Ist es hier wirklich so, dass eine Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten „[...]bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung“47 stiften würde? Wenn diese Verwirrung entstanden wäre, müsste doch die Möglichkeit der Scheidung oder die Ablehnung der Unauflöslichkeit der Ehe in anderen Anträgen zu finden sein, doch dem ist nicht so. Mir scheint, dass die Gläubigen nicht von der Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen auf die grundsätzliche Auflöslichkeit der Ehe schließen. Auffallend ist die Forderung nach einer schriftlichen Äußerung der Diözese, einer Arbeitshilfe für die Pastoral an geschiedenen Wiederverheirateten. Dies zeigt die Unsicherheit des Kirchenvolkes in dieser Frage. Es wäre wichtig etwas in der Hand zu haben, aus dem sich die Richtlinien zur Pastoral erkennen lassen. Damit nicht alle fünfzig Kilometer eine andere interne Lösung gilt, bei der sich weder die Betroffenen noch die Seelsorger zurechtfinden.

An einem Wochenende im Februar 2000 kam das Bamberger Pastoralgespräch zum Abschluss, hier wurde über die Anträge abgestimmt. Die oben aufgeführten Anträge des BaP wurden mit einer großen Mehrheit und nur wenigen Nein-Stimmen angenommen.48

Ein wichtiger Gesichtspunkt bei diesem letzten Diözesanforum in Nürnberg war, dass der Sorge um die wiederverheirateten Geschiedenen große Priorität vor den anderen Beschlüssen eingeräumt wurde. Denn bei der Verwirklichung der Anliegen des Pastoralgesprächs kam es zu einer Abstimmung was als erstes in die Realität umgesetzt werden soll. Dabei standen an erster Stelle die Beschlüsse hinsichtlich der wiederverheiratet Geschiedenen.49

Ich denke man kann dem Herausgeber der Dokumentationen des BaP, der Geschäftsstelle für das Pastoralgespräch, Recht geben, wenn er von der theologischen Qualität dieser Eingaben spricht. Die Dokumentation „[...] ist ein Zeugnis der Stimme des Volkes Gottes, Ausdruck des Glaubenssinnes der Gläubigen (sensus fidei; vgl. II. Vatikanum, Lumen gentium, Kap.12) und insofern nicht eine beliebige Stoffsammlung, sondern eine wirkliche Quelle des Heiligen Geistes auf der Suche der Kirche nach den richtigen Wegen in die Zukunft.“50 Aufgrunddessen sollten diese Anträge ernst genommen werden. Es soll nicht als Angriff auf die Kirche verstanden werden, sondern als eine konstruktive Mitarbeit von Gläubigen an einem Weg für wiederverheiratet Geschiedene mit der Kirche.

2.5 Fazit

Innerhalb der wiederverheiratet Geschiedenen Pastoral herrscht eine Spannung zwischen Orthodoxie und Orthopraxie. Dies bereitet sowohl den Betroffenen als auch den Seelsorgern Kopfzerbrechen. Um in dieses Dilemma Licht zu bringen wird die Frage nach den wiederverheiratet Geschiedenen seit vielen Jahren diskutiert. Sowohl im Freckenhorster Kreis wie auch in der Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken war die Thematik teilweise schon seit 1971 präsent, doch mittlerweile schreiben wir das Jahr 2000! In den unterschiedlichsten innerkirchlichen Kreisen und Bewegungen wurden also verschiedene Wünsche geäußert, die nach einer Veränderung, einer Bewegung in dieser Frage streben. Doch, wie sieht es aus, wenn wir die kirchlichen Schriften und die päpstlichen Verlautbarungen betrachten!

Ist die Kirchenleitung der Forderung von unten nachgekommen? Wird dem sensus fidelium die Bedeutung beigemessen, die ihm laut dem II.Vatikanum anerkannt wird? Die Wünsche der innerkirchlichen Kreise beinhalten viele verschiedene Aspekte: die eventuelle Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten; die eventuelle Segnungsfeier nach ostkirchlicher Praxis für die Zweitehe; Hinter all diesen Wünschen steht die Forderung nach einer menschenfreundlichen Kirche, in der alle gut leben können, auch die wiederverheiratet Geschiedenen!

3. Lehramtliche Äußerungen

Wie in den Stimmen innerhalb der Kirche deutlich wurde, ist eine veränderte Sicht der Problematik von geschiedenen Wiederverheirateten dringend nötig. Jedoch verschanzt sich Rom hinter der Unauflöslichkeit der Ehe, die bei einer Lockerung der Wiederverheirateten Pastoral angeblich zur Debatte freigegeben würde. „Es ist jedoch ernsthaft zu fragen, ob es wirklich eine Gefährdung für die unbedingte Anerkennung der Unauflöslichkeit bedeutet, wenn katholische Christen es im Geiste Jesu heute für notwendig und richtig ansehen, daß dieser Grundsatz durch eine größere Barmherzigkeit ergänzt wird [...]“51. Hier stellt sich die Frage, ob Jesus das Recht über die Barmherzigkeit gestellt hätte? Ob er die Gescheiterten in bestimmten Angelegenheiten ausgeschlossen hätte? Lässt sich nicht vielmehr die Chance eines Neuanfangs für alle Menschen in Jesu Botschaft finden? Trotz dieser kritischen Anfragen an Rom und die Bischöfe ist nicht zu vergessen, dass auch sie in einer verzwickten Lage stecken, denn „[d]ie katholische Kirche ist weit und breit die einzige Instanz, die ohne Abstriche die Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe aufrechterhält. Ich bin überzeugt: Dieses Gesetz bewahrt angesichts der Relativierungen der heutigen Welt einen großen Wert: Wo sonst käme deutlicher die Größe und Würde des Menschen zum Ausdruck als in jener Stunde, in der ein anderer Mensch erklärt: „Du bist so kostbar, daß du für mich genug bist in guten und in schlimmen Tagen, in der Jugend und im Alter“ - und dieses Bekenntnis während eines ganzen Ehelebens realisiert, „bis, der Tod sie scheidet“? Sollte dieses Gesetz aufgegeben werden?“52

Der Papst und die Bischöfe bewegen sich mit ihren Entscheidungen immer zwischen zwei Extremen, die unbestreitbare Unauflöslichkeit der Ehe - die Auflöslichkeit der Ehe. Sie müssen versuchen eine Lösung zu finden, die für die Betroffenen und die Seelsorger lebbar und verkündbar ist. Es bedarf in der Frage nach der Pastoral an geschiedenen Wiederverheirateten einer menschenfreundlichen Theologie, die niemanden verurteilt und keine ethische Forderung Jesu untergräbt.

Betrachten wir nun die Abhandlung dieser Thematik in den kirchlichen Dokumenten unter diesem Aspekt und der Bewusstheit der schwierigen Lage von Papst und Bischöfen.

3.1 Das Trienter Konzil

3.1.1 Geschichtliche Situation

Wenn das Trienter Konzil betrachtet wird, darf das damalige historische Geschehen nicht außer Acht gelassen werden. Das Trienter Konzil fand in der Zeit von 15451563 statt. Es gab insgesamt drei Sitzungsperioden. Im Dezember 1563 schloss das Konzil, es gilt als eine „[...] Antwort des höchsten kirchlichen Lehramtes auf die protestantische Reformation“53. Aufgrunddessen sind die Aussagen des Konzils in seinen Dekreten nicht als dogmatische Aussagen im heutigen Verständnis zu sehen.

3.1.2 Kanon 7 der Lehrsätze über das Ehesakrament

Das Konzil musste in einem Kompromiss das Dogma von der Unauflöslichkeit der Ehe zur Sprache bringen. Dabei durften nur die Reformatoren mit der Exkommunikation belegt werden, damit die Praxis der Griechen geschützt wird.54 Dieses Zugeständnis an die Ostkirchen findet hier seinen Ausdruck: „Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie lehrte und lehrt, gemäß der Lehre des Evangeliums und des Apostels [ vgl. Mt 5,32; 19,9; Mk 10,11f.; Lk 16,18; 1 Kor 7,11 ] könne das Band der Ehe wegen Ehebruchs eines der beiden Gatten nicht aufgelöst werden, und keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne, solange der andere Gattte lebt, eine andere Ehe schließen, und derjenige, der eine Ehebrecherin entläßt, und eine andere heiratet, und diejenige, die einen Ehebrecher entläßt und einen anderen heiratet, begingen Ehebruch: der sei mit dem Anathema belegt.“55

Hier wurde kein dogmatischer Satz festgesetzt, sondern vielmehr die Lehr- und Gesetzgebungskompetenz des kirchlichen Lehramtes gegenüber den Reformatoren geschützt. Das Konzil schützt mit seinem Kanon zwar die bestehende Lehre der lateinischen Kirche, doch sie verurteilt die Praxis der Ostkirchen nicht.56 „Wir glauben, daß sich vom Tridentinum her ein Handlungsraum eröffnet, der beides umschließt: die Sorge um den Bestand der Ehe und die pastorale Hilfe bei unheilbar zerbrochenen Ehen. Die Stellungnahme des Konzils von Trient zur Praxis der

Ostkirchen, die mehr ist als eine bloße Duldung, kann auch der gegenwärtigen Römisch-katholischen Kirche neue Wege pastoraler Praxis weisen.“57 Im Tridentinum zeigt sich also, dass bereits damals der pastoralen Praxis hinsichtlich der Unauflöslichkeit der Ehe ein gewisser Spielraum eingeräumt wurde. Auch in der heutigen Zeit sollte sich die römisch-katholische Kirche diesen Ermessensspielraum bei der Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten wieder vor Augen rufen.

In dem „Antwortschreiben“ für die oberrheinischen Bischöfe bezüglich der Sakramentenzulassung von wiederverheiratet Geschiedenen wurde verkündet, „[...], daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.“58 Hier wird dem subjektiven Gewissensentscheid des Einzelnen jegliche Entscheidung gegnüber dem Hinzutreten zu den Sakramenten abgesprochen. Der pastorale Handlungsspielraum wird rigoros zurückgewiesen und auf die Lehre der Kirche hingewiesen, in der eine zweite Ehe nichts anderes ist als ein objektiver Widerspruch zu den Geboten Gottes.

3.2 Das II. Vatikanische Konzil

3.2.1 Das traditionelle vorkonziliare kirchliche Eheverständnis

Die Ehe konnte damals nur durch die Willenszustimmung beider59 Partner zustande kommen. Diese Willenseinigung war Element des Ehevertrages. Überlegt man sich, was man mit dem Wort „Vertrag“ assoziiert, so sind dies meist rechtliche Aspekte die bestimmten Gesetzen unterliegen. Ein Vertrag besteht aus bestimmten Rechten und Pflichten, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes da sind. Die Ehe wird also mit einem abstrakten Rechtsverhältnis gleichgesetzt, dessen Inhalt das gegenseitige, ausschließliche und lebenslange Recht auf geschlechtliche Vereinigung zur Zeugung von Nachkommen ist. Die personale Beziehung zwischen den Ehepartnern wird vollkommen weggelassen. „Auch wenn die Partner sich auseinanderleben, sich trennen und keinerlei personale Beziehung zwischen hnen mehr besteht, bleibt dieses abstrakte Rechtsverhältnis zwischen ihnen als wesentlicher Inhalt der Ehe bestehen, solange beide Partner leben.“60 Aus diesem Verständnis ergeben sich folgende Konsequenzen für den Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen: Auch wenn die Ehe geschieden ist, haben die Ehepartner das Recht auf geschlechtliche Vereinigung, von dem allerdings nicht unbedingt Gebrauch gemacht werden muss. Es darf „nur“ keine geschlechtliche Vereinigung mit einem neuen Partner stattfinden, dies wäre Ehebruch. Deshalb käme es dann zu einem Ausschluss von den Sakramenten.

Da das Recht auf die geschlechtliche Vereinigung in keinem Fall auf den neuen Ehepartner übertragen werden kann, leben Wiederverheiratete, wenn sie nicht wie Bruder und Schwester zusammenleben, in ständigem Ehebruch. Ehebruch ist allerdings eine schwere Sünde und führt zur Verweigerung der Sakramente. Diesem Zustand, in schwerer Sünde zu leben, können die Wiederverheirateten nur entgehen, indem sie auf die geschlechtliche Vereinigung verzichten. Obwohl diese Konsequenzen aus dem traditionellen Eheverständnis folgen, existieren sie in der Praxis mit wiederverheiratet Geschiedenen immer noch. Allerdings wurde dieses aufgezeigte traditionelle Eheverständnis im Zweiten Vatikanum theoretisch überwunden, doch praktisch wurde dies noch nicht umgesetzt.

3.2.2 Das Eheverständnis in „ Gaudium et spes “

Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts61 begann die Diskussion um das traditionelle Eheverständnis. Die personale Sicht rückte immer mehr in den Vordergrund. Dennoch entstand zehn Jahre vor dem II. Vatikanum ein Dekret des Heiligen Offizium, dass sich ausdrücklich für das Vertragsmodell der Ehe aussprach. Selbst kurz vor Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils kam ein Lehrbuch der Dogmatik heraus, dass die Ehe in ihrem Wesen als Vertrag verstand. In dieser Vorgeschichte zeigt sich, dass die Veränderung des Eheverständnisses „eine schwere Geburt“ sein würde. Das Konzil hatte Probleme das neue Verständnis der Ehe mit ihrem personalen Charakter durchzusetzen. Nach heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen kam es beim Abschluss des Konzils doch zur Annahme des neuen Verständnisses.

„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, d.h. durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet.“62 Hier findet der Ausdruck „Bund“ bereits Beachtung, dennoch wird der typisch vertragsrechtliche Terminus „Einverständnis“ verwendet. Somit ist die vertragliche Sicht der Ehe noch nicht vollständig eliminiert. Eine Minderheit wollte das Wesen der Ehe als Vertrag beibehalten, was sich in dieser Formulierung zeigt.63

Das Konzil distanziert sich jedoch deutlich von dem Vertragsmodell und sieht „[...] die Ehe als personale Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau, die sich gegenseitig als Person schenken und annehmen und von Gott zu einer neuen Wirklichkeit miteinander verbunden werden, so daß sie nicht mehr zwei, sondern eins sind (Mt 19,6). Das Recht der Ehegatten zur geschlechtlichen Vereinigung ist nach dem Eheverständnis des Konzils nicht ein isoliert für sich bestehendes Recht, sondern ergibt sich aus der personalen Gemeinschaft des Lebens und der Liebe, die in der geschlechtlichen Vereinigung von Mann und Frau ihren Ausdruck und ihre Verwirklichung findet.“64

Die Ehepartner schenken und nehmen sich gegenseitig an ohne sich selbst aufzugeben. Es entsteht eine Einheit in der jeder zu sich selbst findet, „ein neues lebendiges Wir“65 entsteht. Diese neue besondere Art der Einheit lebt von und in der personalen Beziehung der Ehepartner. Die Menschen vermögen dies nicht alleine zu bewerkstelligen, sondern stehen unter dem Handeln Gottes an ihnen, denn „Gott selbst ist Urheber der Ehe [...]“66. In der Liebe zwischen den beiden Ehepartnern verbindet sich Menschliches und Göttliches. „Auch in unserer Zeit hat die wahre Liebe zwischen Mann und Frau in der Ehe, wie sie sich in verschiedener Weise je nach Volk und Zeit geziemend äußert, als hoher Wert Geltung. Diese eigentümlich menschliche Liebe geht in frei bejahter Neigung von Person zu Person, umgreift das Wohl der ganzen Person, vermag so den leib-seelischen Ausdrucksmöglichkeiten eine eigene Würde zu verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen der ehelichen Freundschaft zu adeln.“67 Das Leben der Eheleute wird in seiner Ganzheit durch den Ehebund geprägt. Den Ehebund als personale Einheit aufrechtzuerhalten ist die tägliche Aufgabe der Ehegatten, denn der Ehebund ist etwas Lebendiges, nichts Statisches. Die eheliche, personale Beziehung muss wachsen und sich entfalten. Die geschlechtliche Vereinigung von Mann und Frau ist Ausdruck der personalen Einheit der Ehe. „Die geschlechtliche Vereinigung von Mann und Frau hat daher ihren legitimen Ort in der Ehe, in der Mann und Frau zu einer personalen Lebenseinheit miteinander verbunden sind. Das Recht dazu wird nicht als isoliertes >>ius in corpus<< übertragen, sondern ergibt sich aus der personalen Lebenseinheit, die zwischen den Ehegatten besteht.“68 Die geschlechtliche Vereinigung der Ehepartner ist normalerweise die Voraussetzung für die Zeugung von Kindern. „Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet.“69 Das II. Vatikanum spricht also nicht mehr von einem Hauptzweck der Ehe, der früher die Zeugung der Nachkommenschaft war, sondern von der personalen Lebens- und Liebesgemeinschaft, die in der Ehe gelebt wird.70

Rückblickend auf die Ausführungen zum Eheverständnis des II. Vatikanums ist als wichtigster Unterschied zur traditionellen Sicht, die Ehe als Bund zu sehen. „Dabei handelt es sich aber nicht um eine neue Ehelehre, sondern vielmehr um die Rückbesinnung des Zweiten Vatikanischen Konzils auf die Verkündigung Jesu über die Ehe als personalen Bund gemäß der Schöpfungsordnung. Weil Mann und Frau in der Ehe nicht mehr zwei, sondern eins sind, leben sie ein Leben miteinander, das in der Mahlgemeinschaft und in der Geschlechtsgemeinschaft konkrete Gestalt gewinnt.“71

Nun lassen sich aus diesem durch das II. Vatikanum wieder entdeckten biblischen Eheverständnis andere Konsequenzen, hinsichtlich der Wiederverheirateten ziehen: Zerfällt die Ehe und nimmt einer der beiden Ehepartner seine Zustimmung zurück, so wird die personale Lebens- und Liebesgemeinschaft zerstört. Dieser Bruch wird durch die Scheidung bekräftigt. Aufgrund des Verlustes der personalen Verbindung schwindet das Recht auf geschlechtliche Vereinigung, die ja Ausdruck der personalen Einheit wäre.

Beim Zustandekommen einer Ehe wurden die Ehepartner von Gott miteinander verbunden. Dieses Handeln Gottes läßt sich nicht rückgängig machen. Deshalb kann bei einer Heirat von Geschiedenen keine kirchliche Trauung unter Mitwirkung eines Organs der Kirche stattfinden, denn dies wäre Zeichen für das Handeln Gottes. Heiraten aber Geschiedene vor dem Standesbeamten wieder, kommt eine erneute personale Verbindung zustande, deren Ausdruck die geschlechtliche Vereinigung der Partner ist. Das Recht des früheren Ehepartners wird nicht verletzt, da dieses aufgrund der Zerstörung der personalen Beziehung nicht mehr gültig ist. Folglich ist die geschlechtliche Vereinigung von Ehepartnern, die ein zweites Mal geheiratet haben, anders zu beurteilen als außereheliche, ehebrecherische Geschlechtsbeziehungen.

Worauf der Verzicht auf geschlechtliche Vereinigung im Weltkatechismus nicht mehr als Argument für eine Sakramentenzulassung ausschlaggebend sein kann. Dies wären Folgerungen, die sich aus dem II. Vatikanum ziehen lassen, aber in der derzeitigen Kirche kaum berücksichtigt werden. Es scheint als hätte der Weltkatechismus die neue Sicht des Ehebundes zu wenig berücksichtigt.

3.3 Die Würzburger Synode (1972-1975)

3.3.1 Entstehungsgeschichte des Synodenbeschlusses: Christlich gelebte Ehe und Familie

Die gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland72 war mit der Frage um die Integration wiederverheiratet Geschiedener in den Gemeinden stark beschäftigt. Es gab kein anderes Thema, dass heftiger und kontroverser diskutiert wurde. Diese Problematik galt als Testfall für eine Reformbereitschaft des bestehenden kirchlichen Eherechtes hinsichtlich des neuen Eheverständnisses im II. Vatikanum.

In der Frage um den pastoralen Dienst an der Ehe standen sich zwei verschiedene Meinungen gegenüber. „Nicht Pastoral stand gegen Recht, sondern zwei unterschiedliche Meinungen über den bestmöglichen Dienst, den die Kirche für die Ehe heute zu leisten habe. Die einen glauben, in dieser institutionsfeindlichen Zeit könne auf lange Sicht auch den einzelnen Ehen am besten geholfen werden, wenn man die Institution stärke und schütze. Jede Diskussion über die geltende konkrete Ordnung untergrabe das sichere Wertbewußtsein.“73 Die einen halten es also für wichtig, die Institution Ehe zu schützen um den Eheleuten Sicherheit und Schutz zu geben. „Die anderen halten es für utopisch zu glauben, daß man Ehen durch Gesetze retten könne, wenn sie von innen her nicht zu halten seien. Gesellschaftliche Veränderungen, die die Kirche nicht aufhalten könne, brächten es mit sich, daß die Zahl der Scheidungen sowie der Wiederverheiratungen wachse. Diesen konkreten Menschen müsse geholfen werden. Sie müßten gerade als solche, die das Unglück hatten, an einer Ehe zu scheitern, in ihrer Kirche wieder Halt und Stütze finden.“74

Aus diesen beiden Meinungen entstand der Synodenbeschluss 3.5 für „Geschiedene, die standesamtlich wiederverheiratet sind“.

3.3.2 Beschluss der gemeinsamen Synode der Bist ümer in der Bundesrepublik Deutschland

In der Titelformulierung „Geschiedene, die standesamtlich wiederverheiratet sind“ kommt schon zum Ausdruck, dass die Unauflöslichkeit der Ehe nicht angerührt wird. Eine kirchenrechtlich gültige Zweitehe steht hier nicht zur Debatte. Dennoch suchte die Synode nach einer pastoralen Lösung für die standesamtlich Wiederverheirateten. Die gemeinsame Synode der Bistümer stand den „Lösungsversuchen“ des Lehramtes für eine Sakramentenzulassung skeptisch gegenüber. „Kirchliche Ehenichtigkeitsprozesse wie auch die Praxis, zu den Sakramenten zuzulassen, wenn die Betroffenen wie Bruder und Schwester zusammenzuleben bereit sind, zeigen Wege auf, bringen aber nur in wenigen Fällen Hilfe.“75 Aufgrunddessen widmete die Synode den wiederverheiratet Geschiedenen einen großen Raum. Denn „[m]anche von ihnen bemühen sich um ein Leben aus dem Glauben, trotz der Tatsache, daß eine solche Verbindung kein Sakrament und darum keine gültige Ehe ist.“76 Aufgrund der unbarmherzigen Haltung der Kirche bei der Zulassung zu den Sakramenten wendeten sich viele Betroffene von der Kirche ab. Am Ende der Beschlüsse richtet die Synode eine Bitte direkt an den Papst, denn „[a]ngesichts der Not der Betroffenen finden Seelsorger in den geltenden kirchlichen Bestimmungen oft kein befriedigendes Instrumentarium für pastorale Hilfen. Diese für viele unbefriedigende Situation drängt auf eine Lösung.“77 Der Wunsch nach einer konkreten Lösung mit der die Betroffenen und Seelsorger gut leben können und in denen eine barmherzige Kirche spürbar wird, war bereits im Jahre 1976 präsent.78

3.4 Familiaris Consortio

Nach der Bischofssynode79 im Jahre 1981 erschien als Ergebnis „Familiaris Consortio“. In dem Schreiben Familiaris Consortio nimmt Johannes Paul II. Stellung zur Sorge um die wiederverheiratet Geschiedenen.

„Die tägliche Erfahrung zeigt leider, daß derjenige, der sich scheiden läßt, meist an eine neue Verbindung denkt, natürlich ohne katholische Trauung. Da es sich auch hier um eine weitverbreitete Fehlentwicklung handelt, die mehr und mehr auch katholische Bereiche erfaßt, muß dieses Problem unverzüglich aufgegriffen werden.“80 Hier wird deutlich, dass dem Papst die Brisanz und Notwendigkeit der Stellungnahme zu den wiederverheiratet Geschiedenen, bewusst ist. Ob der Begriff „Fehlentwicklung“ so glücklich gewählt ist; dies deutet auf etwas hin, dass sich vollkommen falsch entwickelt und rückgängig gemacht werden sollte. Die Zahl der Wiederverheirateten wird jedoch nicht rückläufig, im Gegenteil sie steigt. Ist es dann nicht sinnvoller für diese sogenannte „Fehlentwicklung“ Lösungen und Hilfen zu finden und sie nicht zu bekämpfen.

„Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.“81 Mit dem Wort „beherzigen“ leitet der Papst diese Textpassage ein. Die Hirten sollen sich die einzelnen Situationen zu Herzen nehmen und sie differenziert betrachten. Hier stellt sich bereits die Frage, ob diese differenzierte Betrachtung der einzelnen Schicksale auch unterschiedliche Konsequenzen für die Pastoral haben kann. Hat diese differenzierte Sicht allerdings keine Auswirkung auf die Sakramentenzulassung, somit auf die Bedeutung des Gewissensurteil des Einzelnen, verändert sich nichts im Hinblick auf den Weltkatechismus.

„Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind. Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen. Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken.“82 In diesem Abschnitt werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich die Teilnahme am kirchlichen Leben gestalten kann. Dennoch scheint die pastorale Umsetzung dieser „mütterlichen Nähe“ aufgrund der eindeutigen Situation der wiederverheiratet Geschiedenen, die er im Folgenden als „objektiven Widerspruch“ bezeichnet, kaum möglich zu sein. Was ist diese mütterliche Nähe schon wert, wenn sie von den Sakramenten distanziert? In der Distanz zum Sakramentenempfang läßt sich kaum die Nähe einer Mutter spüren.

„Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.“83

Hier wird deutlich, dass der Papst eine Gegenentwicklung zur Gesellschaft ansteuern möchte. Er möchte weiterhin das Ideal einer lebenslangen Beziehung aufrechterhalten. Dies ist ein sehr respektables Anliegen, dass jedoch in allen pastoralen Lösungsversuchen bereits ernsthaft angestrebt wurde.84 Soll diese Nähe nicht „[...] als ein Ausdruck der verzeihenden Barmherzigkeit Gottes, der gerade den Armen und den Gescheiterten immer wieder mit seiner versöhnenden Liebe nahe gewesen ist“85 spürbar werden? Der dauernde Ausschluss von den Sakramenten ist für viele Betroffene eine Einschränkung, eine Ausgrenzung. Diese Situation läßt sich auf Dauer nur schwer ertragen. Die dauernde Enthaltsamkeit, die den Betroffenen den Zugang zu den Sakramenten ermöglichen würde, ist in einer Ehe, auch wenn es die zweite ist, kaum erfüllbar bzw. erstrebenswert. Somit kann in der von Rom stark eingeschränkten Möglichkeiten für die Seelsorge(r) nur schwer eine „mütterliche Nähe der Kirche“ spürbar werden. Im apostolischen Schreiben Familiaris Consortio läßt sich in Nr. 84, die sich den wiederverheiratet Geschiedenen zuwendet, eine gewisse Zweigleisigkeit des Lehramtes erkennen. Auf der einen Seite steht die Aufforderung an die Seelsorger sich um die Betroffenen zu kümmern und sich ihrer anzunehmen. Dem gegenüber steht jedoch die Einschärfung der einschlägigen Normen zu dieser Thematik (Nichtzulassung zu den Sakramenten; eine Zulassung kann nur unter der Bedingung einer enthaltsamen Lebensgemeinschaft geduldet werden). Das erste Anliegen des Papstes ist nicht zu unterschätzen, sein verstärktes Bemühen um die pastorale Seelsorge an den wiederverheiratet Geschiedenen. Dennoch täuscht dies nicht darüber hinweg, dass sich an der Nichtzulassung zu den Sakramenten nichts geändert hat.86

Überlegt man sich die Auswirkungen dieses Schreibens für eine konkrete Pastoral, so sollte man sich besonders die Passagen der „Familiaris Consortio“ vor Augen führen „ [...], welche wiederverheiratete Geschiedene vor jeglicher innergemeindlichen Diskriminierung sch ützen und ihnen eine breite Beteiligung am gemeindlichen Alltagsleben zusichern.87 Als Seelsorger sollte einem der Aspekt einer Gleichstellung aller Gläubigen, vor allem der wiederverheiratet Geschiedenen besonders am Herzen liegen, wie es Johannes Paul II. zum Ausdruck bringt. Ist dies das einzige Fazit für die Pastoral, wird es für die Seelsorger wahrscheinlich nur eine Bestätigung ihres bisherigen Handelns sein. Die von den innerkirchlichen Gremien geforderten bzw. gewünschten Anliegen fanden keine Beachtung.

[...]


1 Birk, Wolfgang: Geschiedene und wiederverheiratete Christen in der Kirche. Beobachtungen und Überlegungen eines Telefonseelsorgers und Eheberaters, in: Theologische Quartalsschrift

2 (1995), 136-139, S.136.

2 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.)/Engstler, Heribert: Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik, Bonn 51999, S.78-93.

3 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1999, Stuttgart 1999, S. 81.

4 Vgl. ebd. S.76.

5 Vgl. ebd. S.77.

6 Dorbitz, Jürgen: Die Berechnung zusammengefaßter Wiederverheiratungsziffern Geschiedener

- Probleme, Berechnungsverfahren und Ergebnisse, Sonderdruck aus „Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft“ 3 (1998), 253-262, S.261.

7 Vgl. Hammes, Winfried: Wiederverheiratung Geschiedener, in: Wirtschaft und Statistik 12 (1996), S.776.

8 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): VIIB: N20 Eheschließende nach dem Altersjahr und dem Familienstand vor der Eheschließung - Insgesamt, Deutschland 1998, S.1f.

9 Vgl. Dorbitz, Jürgen: Die Berechnung zusammengefaßter Wiederverheiratungsziffern Geschiedener, S.252.

10 Themenhefte 26-Gemeindearbeit: Impulse für eine menschenfreundliche Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten, Aachen 2 (1996), S. 5.

11 Vgl. Dorbitz, Jürgen: Die Berechnung zusammengefaßter Wiederverheiratungsziffern Geschiedener, S. 253 u. 261.

12 Themenhefte 26-Gemeindearbeit: Impulse für eine menschenfreundliche Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten, S. 5.

13 Vgl. Gerbert, Frank: Leben nach der Scheidung, in: Focus 39 (1995), 242-248, S. 246.

14 Ebd. S. 245.

15 Bleske, Elisabeth: Scheitern am lebenslangen Projekt Treue, in: Rüberg, Rudolf (Hrsg.): Nach Scheidung wieder verheiratet. Informationen, Reflexionen, Perspektiven, Kevelaer-BornheimDüsseldorf 1993, 51-67, S.51.

16 Vgl. ebd. S.51-67.

17 Vgl. ebd.

18 Vgl. Statistisches Bundesamt VIIB 23.09.99.

19 Themenhefte 26-Gemeindearbeit: Impulse für eine menschenfreundliche Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten, S.25.

20 Birk, Wolfgang: Geschiedene und wiederverheiratete Christen in der Kirche, S.136.

21 Baumann, Urs: Utopie Partnerschaft. Alte Leitbilder - Neue Lebensformen, Düsseldorf 1994, S.256.

22 Vgl. ebd. S.251-258.

23 Vgl. „Geschieden und wieder verheiratet“ in: Rundgang. Nachrichten und Anregungen für Mitarbeiterinnen im Besuchsdienst der kfd, 1988, Heft 6, aus: Rüberg, Rudolf (Hrsg.): Nach Scheidung wieder verheiratet, S.190-193.

24 Ebd. S.193.

25 Das Buch Gleichsprüche (Verdeutschung nach Martin Buber ).

26 Weber, Gottfried: Überlegungen eines Pfarrers, in: Rüberg, Rudolf (Hrsg.): Nach Scheidung wieder verheiratet, 19-21, S.19.

27 Vgl. ebd. S.19-21.

28 Schnocks, Hans: Ein klärendes Gespräch mit dem Bischof. Von der Mitbetroffenheit des Seelsorgers, in: Rüberg, Rudolf: Im Widerspruch!? Zur Kontroverse um die wiederverheirateten Geschiedenen. Beiträge, Dokumente, Reaktionen, Düsseldorf-Kevelaer, 1995, 63-65, S.64.

29 Birk, Wolfgang: Geschiedene und wiederverheiratete Christen in der Kirche, S.139.

30 Vgl. Familienbund Der Deutschen Katholiken Landesverband Bayern: Sie gehören zu uns. Stellungnahme des Familienbundes der Deutschen Katholiken in Bayern zur Situation von „Wiederverheirateten“ in der katholischen Kirche, Eichstätt 1991.

31 Ebd. 1. Zur Situation, 1.1. Ehen scheitern.

32 Ebd. 1. Zur Situation, 1.1. Ehen scheitern.

33 Ebd. 1. Zur Situation, 1.4. Wie Kirche erlebt wird, 1.4.3.

34 Ebd. 3. Solidarität zeigen.

35 Ebd.

36 Vgl. Großbölting, Thomas: „Wie ist Christsein heute möglich?“ Suchbewegungen des nachkonziliaren Katholizismus im Spiegel des Freckenhorster Kreises, in: Münsteraner Theologische Abhandlungen (MThA) 47, Altenberge 1997, S.78-82 und S.134-137.

37 Ebd. S.79.

38 Ebd. S.80.

39 Vgl. FK-Archiv: An die Mitglieder, Schreiben vom 28.4.1974, S.5 nach: Ebd. S.136.

40 Wilmes, Angelika (Hrsg.): Der Freckenhorster Kreis - Scheidung und Wiederheirat, Münster 1998, S. 36.

41 Ebd. S.36f.

42 Ebd. S.37f.

43 Ebd. S.38f.

44 Ebd. S.39.

45 Vgl. CD-Rom: Geschäftsstelle für das Pastoralgespräch (Hrsg.): Bamberger Pastoralgespräch Dokumentation aller Eingaben, Bamberg 1998 und Anhang A-D: Anträge des BaP.

46 Bei der Geschäftsstelle für das Pastoralgespräch öffentlich zugänglich: Anhang A-D.

47 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Apostolisches Schreiben FAMILIARIS CONSORTIO von Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe, Priester und Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute, 22.November 1981, 51994, S. 88.

48 Vgl. Pasto[r]ale Sorge für wiederverheiratete Geschi...: 3. Diözesanforum. Ergebnisse der Abstimmung zu den einzelnen Anträgen der Arbeitsgruppen, www.erzbistum-bamberg.de

09.03.2000 (Anhang E).

49 Vgl. Situation der wiederverheirateten Geschiedenen wurde als wichtige Aufgabe eingestuft Delegierte des III. Diözesanforums legten Prioritätenliste für die Verwirklichung ihrer Beschlüsse fest, Nürnberg 26.02.2000 (bbk), www.erzbistum-bamberg.de 09.03.2000 (Anhang F-H).

50 CD-Rom: Bamberger Pastoralgespräch - Dokumentation aller Eingaben, Bamberg 1998, S.1.

51 Rüberg Rudolf: Zu diesem Buch, in: Rüberg Rudolf (Hrsg.): Nach Scheidung wieder verheiratet, 11-15, S. 12.

52 Weber Gottfried: Überlegungen eines Pfarrers, S.19f.

53 Nach Bäumer Remigius (Hrsg.): Franzen August: Kleine Kirchengeschichte, Freiburg im Breisgau 41988, S. 304.

54 Vgl.: Enichlmayr J., wiederverheiratet nach Scheidung. Kirche im Dilemma Versuch einer pastoralen Aufarbeitung, Wien 1986, S. 78.

55 Konzil von Trient: Lehre und Kanones über das Sakrament der Ehe, Kan.7, in: Hünermann, Peter (Hrsg.)/Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Freiburg im Breisgau-Basel-Rom-Wien 371991, S.574f.

56 Vgl. Jorissen, Hans: Die Entscheidung des Konzils von Trient zu Ehescheidung und Wiederheirat und ihr Hintergrund, in: Schneider, Theodor (Hrsg.): Geschieden Wiederverheiratet Abgewiesen? Antworten der Theologie, in: Hünermann, Peter und Schnackenburg, Rudolf (Hrsg.): Quaestiones Disputatae Band 157, Freiburg im Breisgau-BaselWien 1995, 112-126, S. 124ff.

57 Ebd. S.126.

58 Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Vatikan, 15.Oktober 1994, in: Bischöfliche Ordinariate der oberrheinischen Kirchenprovinz (Hrsg.): Zur Seelsorge mit Wiederverheirateten Geschiedenen. Brief an die in der Seelsorge Tätigen, Freiburg i. Br., Mainz und Rottenburg-Stuttgart im Oktober 1994, S.12.

59 Vgl. Kaiser Matthäus, Warum dürfen wiederverheiratete Geschiedene (nicht) zu den Sakramenten zugelassen werden? in: Stimmen der Zeit 118 (1993), 741-751, S.742ff.

60 Ebd. S.743.

61 Vgl. ebd. S.744ff.

62 Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“, in: Rahner, Karl; Vorgrimler, Herbert (Hrsg.): Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums, Freiburg im Breisgau 261994, GS 48 Abs.1.

63 Vgl. Kaiser, Matthäus: Geschieden und wieder verheiratet. Beurteilung der Ehen von Geschiedenen, die wieder heiraten, Regensburg 1983, S. 25-45.

64 Kaiser, Matthäus: Warum dürfen wiederverheiratete Geschiedene (nicht) zu den Sakramenten zugelassen werden? S.745.

65 Kaiser, Matthäus: Geschieden und wieder verheiratet Beurteilung der Ehen von Geschiedenen, die wieder heiraten, S.30.

66 GS 48 Abs.1.

67 GS 49 Abs.1.

68 Kaiser, Matthäus: Geschieden und wieder verheiratet. Beurteilung der Ehen von Geschiedenen, die wieder heiraten, S.33.

69 GS 50 Abs.1.

70 Vgl. Kaiser, Matthäus: Geschieden und wieder verheiratet Beurteilung der Ehen von Geschiedenen, die wieder heiraten, S.25-34.

71 Ebd. S.34.

72 Vgl. Synodenbeschluss Christlich gelebte Ehe und Familie - Einleitung: Prof. Dr. Franz Böckle, in: Präsidium der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland Beschlüsse der Vollversammlung Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg-Basel-Wien 1976, 411-453, S.411-453.

73 Ebd. S.421.

74 Ebd.

75 Synodenbeschluss Christlich gelebte Ehe und Familie - Einleitung: Prof. Dr. Franz Böckle, S.450 (3.5.1.5).

76 Ebd. S.450 (3.5.1.1).

77 Ebd. S.452 (3.5.3.1).

78 Vgl. Rüberg, Rudolf: Auf dem Weg zu einer pastoralen Lösung - Zur Genese der gegenwärtigen Kontroverse in: Rüberg, Rudolf (Hrsg.): Im Widerspruch, 17-51, S.25f.

79 Vgl. ebd. S.32ff.

80 Familiaris Consortio, S. 87.

81 Ebd.

82 Ebd. S. 87.

83 Ebd. S. 88.

84 Vgl. Zulehner, Paul M.: Scheidung - was dann...? Fragment einer katholischen Geschiedenenpastoral, Düsseldorf ²1983, S.86-98.

85 Rüberg, Rudolf: Auf dem Weg zu einer pastoralen Lösung - Zur Genese der gegenwärtigen Kontroverse, S.34.

86 Vgl. Nientiedt, Klaus: Dilemma Geschiedene, in: Herder Korrespondenz 2 (1991), 53-55.

87 Zulehner, Paul M.: Scheidung-was dann...? S.98.

Ende der Leseprobe aus 176 Seiten

Details

Titel
Wiederverheiratet - Geschiedene und die Kirche - Christliches Lebenswissen als Lebenshilfe in einer bestimmten partnerschaftlichen Umbruchssituation
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Fakultät Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit)
Note
1,3
Autor
Jahr
2000
Seiten
176
Katalognummer
V18330
ISBN (eBook)
9783638227001
Dateigröße
7358 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wiederverheiratet, Geschiedene, Kirche, Christliches, Lebenswissen, Lebenshilfe, Umbruchssituation
Arbeit zitieren
Sandra Schmidt (Autor:in), 2000, Wiederverheiratet - Geschiedene und die Kirche - Christliches Lebenswissen als Lebenshilfe in einer bestimmten partnerschaftlichen Umbruchssituation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18330

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