Titulaturenkunde - Otto III. als servus Iesu Christi und servus apostolorum


Seminararbeit, 2011

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

I. Einleitung

II. Quellenkapitel
Die Diplome Ottos III

III. Hauptteil
3.1 Die „Normaltitel“ Ottos III
3.2 Otto III. servus Iesu Christi
3.3 Otto III. servus apostolorum

IV. Schluss
Zusammenfassung und Fazit

V. Anhang
5.1 Literaturverzeichnis
5.2 Quellenverzeichnis

I. Einleitung

Um die morphologischen Grundlagen einer Arbeit, die sich als Titulaturenkunde verstehen möchte, verständlich zu machen, muss zunächst eine Definition des Wortes „Titel“ geliefert werden. Als erstes ist zu konstatieren, dass das deutsche Wort „Titel“ vom lateinischen titulus entlehnt wurde und dieses mehrere Bedeutungsebenen besitzt, so z.B.: Anschlag, Anzeigetafel, Aufschrift, Bekanntmachung, Ehre, Ehrenname, Inschrift, Ruhm, Schild und Tafel. Dieses Konglomerat an Begrifflichkeiten deutet schon an, dass titulus etwas war, was nach außen hin getragen und zur Schau gestellt wurde. In der heutigen Gesellschaft findet man den Titel vor allem im Publikationswesen (z.B. Titel eines Buches), im Rechtswesen (Titel ist hier ein verbrieftes Recht wie z.B. der Reisepass), in den Sozialwissenschaften und in der Geschichte wieder. Unter dem letzten Aspekt wird der Titel als ein Prädikat, das einer Person, ihrem Stand gemäß, zukommt und beigelegt wird, verstanden.1 Folglich verweist der Titel auf ein gesellschaftliches Ansehen des Titelträgers und auf dessen Kompetenzen. In diesem Sinnzusammenhang dient der Titel als Ordnungsprinzip mit Signalwirkung über Rang, Autorität und Prestige. Zu beachten ist jedoch, dass der Titel kein Attribut ist, das notwendig wäre, sondern er besitzt lediglich darstellende Funktionen, da die einhergehende Rangerhöhung oder dergleichen bereits zuvor erfolgte. Folgt man nun weiter den Sichtweisen von Eckart Henning, dann wirkt ein Titel identitätsstiftend, integrierend und stabilisierend. Weiterhin kann der Titel als ein sozialer Indikator begriffen werden, der Einblick in die Alltagskultur liefert, da Titel Ausdrücke gesellschaftlicher Strukturen sind. Gleichfalls zeigen sie den politischen hierarchisch- sozialen Kontext auf.2 Ziel der henningschen Titulaturenkunde ist, nicht nur eine Bestandsaufnahme und Erklärung der jeweiligen Titel zu liefern, sondern den Grund ihres gesellschaftlichen Ansehens zur entsprechenden Zeit aufzudecken.3 Problematisch bei der Titulaturenkunde als Prolegomena einer „neuen“ Hilfswissenschaft ist, dass es sich hierbei in der Tat leider nur um ein Prolegomenon handelt, in der keine spezifische Methode oder gar Frageraster geliefert wird. Zwar kündigte Henning weitere Studien an, aber bislang sind keine neuen Erscheinungen in diesem Themenbereich zu verzeichnen. Ein weiteres Problem, welches sich bei Henning zeigte, ist, dass er das europäische frühe und hohe Mittelalter in seiner Studie nicht im Sinne gehabt hatte, sondern wohl mehr das späte Mittelalter, die frühe und neuere Neuzeit, in der die Titel gehäufter auftraten und einen breiteren Raum in der Funktionsweise der Gesellschaft einnahmen. Nur so lässt sich erklären, warum er die Intitulatioforschung des Mittelalters4 völlig außer acht lies. Genau in diesem frühmittelalterlichen Themenspektrum der Intitulatio soll sich dieser wissenschaftliche Aufsatz bewegen, da ich die Titel servus Iesu Christi 5 und servus apostolorum 6 des Kaisers Otto III. näher betrachten möchte. Um ein möglichst komplexes und zusammenhängendes Bild der Titel Ottos III. zu liefern ist es unumgänglich, gleichfalls die „Normaltitel“ des Königs und Kaisers kurz zu betrachten, da nur so die tiefgreifende Bedeutung der Neuerungen begreiflich wird. Bei dieser Titelanalyse wird versucht, die Titulaturenkunde als eine mediävistische Hilfswissenschaft zu verstehen und anzuwenden. Die zu Grunde liegende Methode soll dabei sein, nach Herkunft, Anwendungszeitraum, Aussteller- bzw. Empfängerkreis, Bedeutung, Zweck und Kontext der Titel zu fragen.7 Da das maßgebliche Fundament dieser Arbeit die Diplome Ottos III. bildet, erscheint es mir als sinnvoll, diese in einem Quellenkapitel zunächst etwas näher zu betrachten.

II. Quellenkapitel

Die Diplome Ottos III

Bei dem heutigen Quellenbestand kommen für Otto III. 438 Diplome auf uns zu, jedoch handelt es sich bei 12 Diplomen mit hoher Wahrscheinlichkeit um Fälschungen.8 Die Ausstellung der Urkunden Ottos III. erstreckte sich über den Zeitraum von 984 bis 1002. Zu Beginn scheint man die Urkunden nach dem Muster der Diplome des Vaters Otto II. angelegt zu haben und erst nach und nach erschienen neue Formelerfindungen. Im südalpinen Reichsgebiet war man indes im allgemeinem experimentierfreudiger.9 Grundlegend muss bedacht werden, dass für die Jahre 984 bis 991 ein eigenständiges Handeln von Otto III. gänzlich ausgeschlossen werden kann, zwar galt er rein theoretisch als König - dementsprechend sind die Urkunden gestaltet - aber da Otto III. aufgrund seines jungen Alters faktisch nicht regierungsfähig war, übernahmen in Wirklichkeit Willigis von Mainz, Hildibald von Worms und Theophanu die Regierungsgeschäfte und bildeten eine vormundschaftliche Regierung. Nach Theophanus Tod 991 scheint zumindest teilweise Ottos III. Großmutter, die Kaiserin Adelheid, ihren Platz einzunehmen.10 Eindeutig ersichtlich wird die vormundschaftliche Regierung durch die häufige Nennung der jeweiligen Namen als Intervenienten in den Urkunden. Jedoch seit 995 traten vermehrt verschiedene Intervenienten auf, was wohl auf eine allmähliche Unabhängigkeit des noch äußerst jungen Königs hindeuten könnte.11 Ab diesem Punkt kann man folglich zumindest eine geringe Selbstständigkeit Ottos III. annehmen. Die Intitulatio - ein regelmäßiger Bestandteil von Herrscherurkunden in der eine Devotions-12 oder zumeist Legitimationsformel enthalten ist - deutet oft auf das Gottesgnadentum13 hin und nennt Name und Titel des Ausstellers. Sie besitzt dadurch eine hohe Aussagekraft für das Selbstverständnis und den Anspruch des Ausstellers.14 In der Invocatio eines Diploms, die immer eine Anrufung des Göttlichen in sich trägt und somit Auskunft über den „wahren Aussteller“ und die religiöse Absicherung des Rechts enthält, ist die Wirkmächtigkeit des Gottesnamen versinnbildlicht.15 Diese Wirkmächtigkeit des Namens tritt in ähnlicher Weise bei der Nennung des Herrschernamens in der Intitulatio zu Tage und kann somit miteinander in Beziehung gebracht werden, dies versinnbildlicht in erster Linie die Abhängigkeit der irdischen Herrschaft zur göttlichen Instanz.16 Damit erhält die Urkunde nicht nur Recht setzenden Anspruch, sondern gleichermaßen eine psychologische Dimension in Bezug auf die Wirkung des Dokuments, was Andrea Stieldorf zuletzt als die Magie der Urkunden bezeichnete.17 Für diese Arbeit von Belang ist, dass der Herrscher und seine politische Ideologie durch seine Urkunden auch außerhalb seines physischen Aufenthaltsortes präsent war. Bei der Intitulatio handelt es sich letztendlich, wie auch bei den Arengen, um monarchische Propaganda.18 Problematisch bei einer Analyse der Diplome ist, dass die Urkunden keinesfalls als Ego-Dokumente missverstanden werden dürfen und somit keine direkte Selbstaussagen des Herrschers enthalten.19 Zunächst spiegeln die Diplome die aktuellsten und authentischsten Sichtweisen auf das König- bzw. Kaisertum durch die Ausfertiger und die Beteiligten und somit des Herrscherhofes wieder. Jedoch wurde bereits in der früheren Forschung dafür plädiert, dass besonders für Ottos III. späte Kaiserzeit ein reflektierendes Eingehen auf die, in seinem Namen ausgestellten, Urkunden anzunehmen ist.20 Meiner Ansicht nach ist für Ottos III. späte Herrschaft grundsätzlich eine Einflussnahme oder zumindest eine Akzeptanz bezüglich der Inhalte der Diplome anzunehmen. Gäbe es inhaltliche Kriterien, mit denen der Kaiser nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er diese gewiss ändern lassen und dies sollte doch auch für den fundamentalen und äußerst wichtigen Bestandteil der Intitulatio gelten.21 Fassen wir an dieser Stelle die wichtigsten Erkenntnisse zunächst zusammen. Für die Herrschaftszeit Ottos III. muss man mindestens von einer Dreiteilung in komplette Vormundschaft, allmählicher Selbstwerdungsprozess und bewusste Herrschaft ausgehen. Dadurch ist für die spätere Kaiserzeit mit einem verstärkten Einfluss des jungen Kaisers auf seine Diplome zu rechnen. Des weiteren wurde der mehrschichtige Aufgabenbereich der Intitulatio ersichtlich, denn sie unterlag einem psychologischen Nutzungskalkül, erwirkte eine gewisse Präsenz des Herrschers bei dessen Abwesenheit, legitimierte die Herrschaft, war Ausdruck der Demutshaltung zu Gott und nicht zuletzt war die Intitulatio auch ein Mittel der monarchischen Propaganda und Ausdrucksmittel für die politische Ideologie am Herrscherhof.

III. Hauptteil

3.1 Die „Normaltitel“ Ottos III.

Wie bereits Anfangs dargelegt wurde, ähneln die frühen Diplome Ottos III. stark jenen des Vaters.22 Dies lag in erster Linie daran, dass die vormundschaftliche Regierung die Kanzlei Ottos II. zum größten Teil übernommen hatte23 und somit die Urkundenformeln am Hofe bekannt gewesen waren. Daher findet sich auch in der Intitulatio der Königszeit Ottos III. die Grundform Otto divina favente clementia rex wieder.24 Ein weiteres entscheidendes Faktum, dass man diese Form wählte, war wohl die bewusste Anknüpfung an den Herrschaftsanspruch des Vaters und Großvaters. Man bedenke nur die anfänglichen Probleme des dritten Ottonen mit seinem Verwandten Heinrich dem Zänker, der kurz nach dem Tod Ottos II. aus der Haft entlassen wurde und sofort den frisch gekrönten König Otto III. in Gewahrsam nahm.25 Eine historiographische Quelle aus jener Zeit berichtet gar, dass Heinrich nicht nur die Obhut über den Kindkönig, sondern gar die Krone des Ostfrankenreiches selbst angestrebt habe.26 Erst nach Beendigung dieses Thronstreites, zu Gunsten des Kindes, kam es zur Urkundenausstellung unter Ottos III. Namen, durchgeführt durch die vormundschaftliche Regierung. Hier liegt es nahe, dass man unter anderem auf die Formel der Vorgänger zurückgriff um die Stabilität im Reich zu garantieren und Otto III. als legitimen und starken Nachfolger seines Vaters darzustellen. Erweitert man den Blickwinkel auf die Grundform Name-Legitimationsformel-rex, so wird ersichtlich, dass diese ohnehin auf die allgemeine ostfränkische Tradition zurückging und damit mehr als nur tauglich war Otto III. als einen Sprössling einer langen Reihe von Königen darzustellen. Der früheste Beweis für die Benutzung der Legitimationsformel divina favente ist, soweit ich das sehe, bei Ludwig dem Deutschen im Jahre 833 zu finden27, zuvor benutzte seine Kanzlei die Intitulatio Hludouuicus divina largiente gratia rex Baioariorum.28 Vor ihm schien die gratia Dei Formel die allgemein übliche Form der Legitimationsformel zu sein, die schon bei dem ersten Merowinger Chlodwig I. in den Jahren 481-551 auftrat.29 Diese Formel wurde von fast allen nachfolgenden Herrschern des Frankenreiches aufgegriffen und selbst die anfängliche Formel Ludwigs zeigt noch Spuren der gratia-Formel, auch bei Otto III. ist diese Form der Legitimation noch recht häufig anzutreffen.30 Schon allein daraus wird ersichtlich, dass bereits die Herrscher des frühen Mittelalters sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Gott begriffen oder dies die Kanzlei bei dem Betrachter der Urkunde implizieren wollte.

[...]


1 Vgl. Stein, R.. Titulaturen und Kurialien bei Briefen, Eingaben etc.. Berlin 1883.

2 Vgl. Henning, Eckart. Titulaturenkunde. Prolegomena einer „neuen“ Hilfswissenschaft für den Historiker. In: Derselbe. Auxilia historica: Beiträge zu den Historischen Hilfswissenschaften und ihren Wechselbeziehungen. Köln, Weimar u. Wien 2004². S. 128-151, hier 131ff. Einen fast identischen Artikel, aber ohne Fußnoten enthält: Henning, Eckart. Anrede und Titel. In: Die archivalischen Quellen: mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften (UTB Geschichte 8273). hg. v. Beck, Friedrich. Köln [u.a.] 20044. S. 231-244.

3 Vgl. Henning. 2004². S. 151.

4 Siehe dazu Wolfram, Herwig. Intitulatio I. Lateinische Königs- und Fürstentitel bis zum Ende des 8. Jahrhunderts (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 21). Graz [u.a.] 1967. Gleichfalls die danach erschienenen Sammelwerke: Intitulatio II. Lateinische Herrscher- und Fürstentitel im 9. und 10. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 24). hg. v. Wolfram, Herwig. Wien 1973. u. Intitulatio III. Lateinische Herrschertitel und Herrschertitulaturen vom 7. bis zum 13. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 29). hg. v. Wolfram, Herwig / Scharer, Anton. Wien 1988.

5 Hier kann auf einen überschaubaren Fundus von Vorarbeiten zurückgegriffen werden: Kehr, Paul Fridolin. Die Urkunden Otto III. Innsbruck 1890. S. 134ff. Er untersucht jedoch nur die formalen Kriterien und nicht die Bedeutung des Titels, will aber als Schöpfer des Titels Otto III. sehen. Schramm, Percy Ernst. Kaiser, Rom und Renovatio: Studien zur Geschichte des römischen Erneuerungsgedankens vom Ende des Karolingischen Reiches bis zum Investiturstreit (Studien der Bibliothek Warburg 17 / unveränd. Nachdruck von 1929). Darmstadt 1992. S. 141-153. Er gilt indes immer noch als grundlegend für die Bearbeitung des servus Iesu Christi Titels. Selben Inhalt enthält: Derselbe. Der Titel "Servus Jesu Christi" Kaiser Ottos III. In: Byzantinische Zeitschrift 30. 1929/30. S. 424-429. Eine erste andere Auffassung legt Uhlirz dar, die den Titel aus machtpolitischer Perspektive untersuchte. Uhlirz, Mathilde. Jahrbücher des deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III. Bd. 2 (Jahrbücher der Deutschen Geschichte 10, 2). Leipzig 1954. S. 311-313, 356, 542. Wolfram, Herwig. Lateinische Herrschertitel im 9. und 10. Jahrhundert. In: Intitulatio II. Lateinische Herrscher- und Fürstentitel im 9. und 10. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 24). hg. v. Wolfram, Herwig. Wien 1973. S. 19-178, hier S. 156-162. Er schließt sich den Forschungsergebnissen Schramms an und fasst diese lediglich zusammen. Noch kürzer und prägnanter Wolf, Gunther. Das politische Erbe der Kaiserin Theophanu - oder: Ottos III. Konzeption eines "Europäischen Staatensystems". In: Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde - des Westreichs Große Kaiserin. hg. v. Wolf, Gunther. Köln 1991. S. 106-140, hier S. 124-125. Erfrischend neu und gewagt erscheint Frieds Jesaja-These, die zwar an Schramm anknüpft, aber einige neue Aspekte liefern möchte. Fried, Johannes. Der hl. Adalbert und Gnesen. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 50. 1998. S. 41-70, hier S. 56-70. Dem schließt sich Ramonat, unter Einbeziehung der Endzeiterwartung, an. Ramonat, Oliver. Otto III. - Christianisierung und Endzeiterwartung. In: Europas Mitte um 1000 Bd. 2 (Europarat-Ausstellung 27). hg. v. Wieczorek, Alfried / Hinz, Hans. Stuttgart 2000. S. 792-798. Zuletzt zu den Titeln äußerte sich Huschner, der die Forschung bis dato gut überblickt hat und sie mit seiner neuen Deutung des Kanzleiwesens verknüpft. Huschner, Wolfgang. Transalpine Kommunikation im Mittelalter: diplomatische, kulturelle und politische Wechselwirkungen zwischen Italien und dem nordalpinen Reich (9. - 11. Jahrhundert) Bd. 1-2 (Schriften der Monumenta Germaniae historica 52). Hannover 2003. S376-386. Da dies nicht ohne Kritik geschah, sollte zu Huschners Arbeit grundlegend die kritische Antwort Hoffmanns gelesen werden. Hoffmann, Hartmut. Notare, Kanzler und Bischöfe am ottonischen Hof. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 61. (2005) S. 435-480.

6 Für diesen Titel fehlt es noch an plausiblen Erklärungsmodellen, da bisher keine Vergleichsbeispiele in den Quellen gefunden wurden. Auch hier immer noch grundlegend: Schramm. 1992. S. 157-159. Alle weiteren Arbeiten folgen im groben seiner Interpretationsweise: Wolfram. 1973. S. 163ff. Wolf. 1991. S. 125ff. Huschner. 2003. S. 388-397.

7 Vgl. dazu auch die Analysekriterien von Wolfram. 1967. S. 21ff. die leicht von den Meinen divergieren.

8 Vgl. Ottonis III. Diplomata. In: Diplomata regum et imperatorum Germaniae. Bd. 2, Tl. 2. Die Urkunden Otto des III. (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Sickel, Theodor. Hannover 1893. S. 859-874, Nr. 426-438. (Infolge nur noch DO. III. 426-438) Es ist zu beachten, dass Sickel die Briefe Ottos III. (DD O. III. 196, 212, 216, 228, 243 u. 260) und Gerichtsakten (DD O. III. 193, 227, 270, 278, 339, 396 u. 411) in seiner Zählung mit eingliedert (infolge wird für die Einleitung der Edition die Kürzung: Sickel. 1893. S verwendet).

9 Vgl. Sickel.1893. S. 385b-386a.

10 Zu Ottos III. Leben zuletzt und ganz allgemein Althoff, Gerd. Otto III. und Heinrich II. (983-1024). In: Derselbe / Keller, Hagen. Die Zeit der späten Karolinger und Ottonen: Krisen und Konsoldierungen, 888-1024 (Handbuch der Deutschen Geschichte 3.). Stuttgart 200810. S. 273-347, zu Otto III. S. 273-314. Den selben Grundtenor enthält auch Althoffs Monographie: Althoff, Gerd. Otto III. (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance). Darmstadt 1996. Aufgrund der teilweise eigentümlichen Interpretationen Althoffs müssen unbedingt Aufsätze, besonders für den italienischen Raum, herangezogen werden, wie: D'Acunto, Nicolangelo. Eine "Reisemacht" auf dem Prüfstand. Der erste Italienzug von Otto III. (996). In: Institutionelle Macht: Genese - Verstetigung - Verlust. hg. v. Brodocz, André / Mayer, Christoph O. / Pfeilschifter, René. Köln [u.a.] 2005. S. 89-105. Für die Jahre der Minderjährigkeit Ottos III. sehr hilfreich und genau: Offergeld, Thilo. Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter (Schriften der Monumenta Germaniae historica 50). Hannover 2001. S. 653-746. Trotz des zeitlichen Abstands, aber vor allem durch das gute Quellenkapitel immer noch lohnenswert: Görich, Knut. Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Kaiserliche Rompolitik und sächsische Historiographie (Historische Forschungen (Mainz) 18). Sigmaringen 1993. passim, bes. S. 17-119. Zum Problem der Vormundschaft der Regentinnen vgl. Kroeschell, Karl Adolf. Theophanu und Adelheid: Zum Problem der Vormundschaft über Otto III.. In: Rechtsbegriffe im Mittelalter (Rechtshistorische Reihe 262). hg. v. Cordes, Albrecht. Frankfurt a. M. [u.a.] 2002. S. 63-77. Laudage, Johannes. Das Problem der Vormundschaft über Otto III. In: Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin Bd. 2. hg. v. Euw, Anton / Schreiner, Peter. Köln 1991. S. 261-276, bes. S. 263.

11 Vgl. Sickel. 1893. S. 388a. Von einer Schwertleite mit einhergehender Wehrhaftigkeit und Regierungsfähigkeit kann nicht die Rede sein, sondern es handelte sich vielmehr um einen allmählichen Prozess vgl. Offergeld. 2001. S. 733. u. Althoff. 200810. S. 287.

12 Immer noch grundlegend hierfür: Schmitz, Karl. Ursprung und Geschichte der Devotionsformeln bis zu ihrer Aufnahme in die fränkische Königsurkunde (Kirchenrechtliche Abhandlungen 81). Stuttgart 1913.

13 Zumeist durch Dei gratia oder auch divina favente clementia.

14 Vgl. Goetz, Hans-Werner. Proseminar Geschichte: Mittelalter (Uni-Taschenbücher Geschichte: 1719). Stuttgard 2006³. S. 146. Für die Titel im ottonischen Reich vgl. Wolfram. 1973. S. 19-178.

15 Ab 833 unter Ludwig des Deutschen wird In nomine sanctae et individuae trinitatis zur Normalformel der Invocatio im ostfränkischen Reich. Vgl. Fichtenau, Heinrich. Zur Geschichte der Invokationen und "Devotionsformeln". In: Derselbe. Beiträge zur Mediävistik. Ausgewählte Aufsätze. Bd. 2: Urkundenforschung. Stuttgart 1977. S. 37-61, hier S. 58.

16 Dadurch entsteht eine untrennbare Verknüpfung von religiösen und königlichen Handlungen. Vgl. Erkens, Franz- Reiner. Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006. S. 157-170. u. Bruggisser-Lanker, Therese. Krönungsritus und sakrales Herrschertum: Zeremonie und Symbolik. In: Riten, Gesten, Zeremonien: gesellschaftliche Symbolik in Mittelalter und Früher Neuzeit (Trends in medieval philology 14). hg. v. Bierende, Edgar [u.a.]. Berlin 2008. S. 288-319, hier S. 292ff.

17 Vgl. Stieldorf, Andrea. Die Magie der Urkunden. In: Archiv für Diplomatik 55. 2009. S. 1-32.

18 Vgl. Fichtenau, Heinrich. Monarchische Propaganda in Urkunden. In: Derselbe. Beiträge zur Mediävistik. Ausgewählte Aufsätze. Bd. 2: Urkundenforschung. Stuttgart 1977. S. 18-36, bes. 32f.

19 Vgl. Huschner. 2003. S. 294, 936. Dagegen Wolfram der m.E. nach einen andere Definition von Selbstaussagen als Huschner hat vgl. Wolfram, Herwig. Diplomatik, Politik und Staatssprache. In: Archiv für Diplomatik 52. 2006. S. 249-270, hier S. 251ff.

20 Vgl. Huschner. 2003. S. 206. u. Hoffmann, Hartmut. Eigendiktat in den Urkunden Ottos III. und Heinrichs II. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 44. 1988. S. 390-423, bes. S. 394-399.

21 Diese Vermutung trifft zunächst nur auf Otto III., bedingt durch seine intellektuellen Fähigkeiten, zu. Vgl. Eickhoff, Ekkehard. Theophanu und der König. Otto III. und seine Welt. Stuttgart 1996. S. 249. u. Görich, Knut. Kaiser Otto III. In: Gebetbuch Ottos III. Clm 30111 (Patrimonia 84). Berlin 1995. S. 11-25, hier S. 13.

22 Siehe oben S. 5 Anm. 9.

23 Vgl. Sickel. 1893. S. 385a.

24 Zwischen DD O. III. 1 bis DD O. III. 195 tritt die Intitulatio Otto divina favente clementia rex 166 mal auf, diese Titulatur benutzte sein Vater 6 mal und sein Großvater 74 mal. Vgl. DD O. II. 2, 9, 13, 14, 15, 16. u. Ottonis I. Diplomata. In: Diplomata regum et imperatorum Germaniae (Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser). Bd. 1. Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Sickel. Hannover 1879 - 1884. S. 89-639, hier zwischen Nr. 1 bis 231. Vgl. dazu auch Kehr. 1891. S. 125. u. Wolfram. 1973. S. 154.

25 Vgl. Böhmer, Johann Friedrich. Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919-1024. 3: Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto III. bearb. v. Uhlirz, Mathilde. Wien [u.a.] 1956. Nr. 956a1.; 956t.; 956w, y.; (Infolge nur noch RI II n. 956a1). Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung (Monumenta Germaniae Historica Scriptores. Nova series 9). hg. v. Holtzmann, Robert. Berlin 1935. S. 130 (infolge nur noch Thiet. Chron. III, c. 26).; Annales Hildesheimenses (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 8). hg. v. Waitz, Georg. Hannover 1878. S. 24, ad a. 983/4.; Die Annales Quedlinburgenses (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum in usum scholarum 72). hg. v. Giese, Martina. Hannover 2004. S. 470, ad a. 984 (infolge nur noch Ann. Qued. S. 470).

26 Vgl. Thiet. Chron. IV, c. 1.

27 Vgl. Ludowici Germanici Diplomata. In: Diplomata regum Germaniae ex stirpe Karolinorum Bd. 1: Die Urkunden Ludwigs des Deutschen, (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Kehr, Paul Fridolin. Hannover 1934. S. 1-284, hier S. 15 (Infolge nur noch DD LD. 13).

28 Vgl. DD LD. 2-12.

29 Clodoueus gratia dei primus Francorum rex christitianissimus. Diplomata regum Francorum e stirpe Merovingica Bd. 1. Die Urkunden der Merowinger (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Kölzer, Theo. Hannover 2001. S. 5 (Infolge nur noch DD Mer. 2).

30 In den Diplomen findet sich die Wendung gratia Dei bzw. Dei gratia 43 mal vgl. als Bsp. DD O. III. 268, 271, 273, 275, 281, 295, 303, 304, 377.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Titulaturenkunde - Otto III. als servus Iesu Christi und servus apostolorum
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
26
Katalognummer
V182146
ISBN (eBook)
9783656055020
ISBN (Buch)
9783656054979
Dateigröße
572 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
titulaturenkunde, Otto III., servus Jesu Christi;, servus apostolorum, Diplome, Intitulatio
Arbeit zitieren
Pierre Köckert (Autor:in), 2011, Titulaturenkunde - Otto III. als servus Iesu Christi und servus apostolorum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182146

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