Die Funktionen von Volkseigenen Betrieben in der Gesellschaft der DDR


Referat (Ausarbeitung), 2011

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Der Bearbeitung des selbstgewählten Themas - die gesellschaftlichen Funktionen von

Volkseigenen Betrieben - wurde eine Arbeitsthese zugrunde gelegt, die wie folgt lautet: Die den Volkseigenen Betrieben zugemutete Multifunktionalität, verleiht ihnen gesellschaftliche Autorität. Für den Untersuchungsprozess bedeutet diese These, dass einerseits eine Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen wird. Der Fokus liegt ausschließlich auf Volkseigenen Betrieben, die zumeist in Kombinaten zusammengefasst wurden und besonders in den letzten zwei Jahrzehnten der DDR die dominierende Betriebsform waren. So waren 1989 rund 97 Prozent der industriell Beschäftigten in Kombinaten beziehungsweise VEB's tätig. Weiterhin wird mit der Frage nach deren Funktionen auch ein Blick auf dessen funktionieren nötig sein. Volkseigene Betriebe sind als kleinste Elemente in das System der zentralen Planwirtschaft eingebunden und „verdanken“ ihre Mehrfachfunktionen, den durch die SED-Führung auferlegten Aufgaben und Ansprüchen. In der Konsequenz ist zu erwarten, dass sich Leitungsstrukturen und Akteure in VEB's erheblich von Unternehmen unterscheiden, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien geleitet werden. Mit dem Begriff der Autorität werden auch Fragen nach gesellschaftlicher Reputation, Legitimität und bestehenden Machtstrukturen gestellt werden. Aus diesen Punkten ergibt sich folgende inhaltliche Gliederung: 1. Zum Begriff der Autorität; 2. Zentrale betriebliche und überbetriebliche Akteure und ihre Funktionen; 3. Funktionen von Betrieben. Zum Schluss wird unter 4. ein Fazit gezogen und versucht die Eingangs gestellte Arbeitshypothese zu beantworten.

1. Zum Begriff der Autorität

Um mich hier dem Begriff der Autorität zu nähern, werde ich als erstes auf Hannah Arendt zurück greifen, die den Begriff in einen präpolitischen und einen politischen Begriff der Autorität zergliedert.

Mit dem präpolitischen also privaten Bereich meint Arendt vor allem die Autorität in der Erziehung. Autorität bedeutet demnach „die Übernahme von Verantwortung für den Lauf der Welt“ (Schulze Wessel 2006: 58). Erziehung ist eine „weltbildende“ Tätigkeit, das heißt, der Erzieher hat die Aufgabe seinen Schülern den Weg in die Welt, in seine Welt zu zeigen. Somit tritt der Lehrer als Vertreter dieser Welt auf und hat die Schüler mit dieser Welt vertraut zu machen. Dies setzt voraus, dass der Lehrer „Verantwortung für die von Menschen gemachte und von voneinander verschiedenen Menschen gemeinsam geteilte Welt“ (Schulze Wessel 2006: 59) übernimmt. Wird ein Erzieher von seinen Schülern allerdings nicht als Repräsentant dieser gemeinsamen Welt anerkannt, oder vertritt er eine andere Welt, die mit dem Erlebten des Schülers nichts zu tun hat, fehlt ihm die Autorität, um zu erziehen.

Der politische Begriff der Autorität betont verstärkt ein reziprokes Anerkennungsverhältnis: „Die Autorität von Personen oder Institutionen gründet [...] in gegenseitiger Anerkennung, dem Respekt und Vertrauen beider Seiten“ (Schulze Wessel 2006: 62). Dies schließt die Anerkennung einer hierarchischen Stufung mit ein, wodurch eine Autorität erst begründet wird. Die „Akzeptanz der gegliederten Ordnung“ muss von beiden Seiten ausgehen, also vom Autoritätsgläubigen und von der Autorität. Auch muss Autorität auf Gewalt und Zwang verzichten, weil dann das Moment der gegenseitigen Achtung zerstört wird. Hierin stimmt auch Max Weber überein, wenn er sagt: „Wenn die Autorität von außen beherrschen will, hört sie auf, Autorität zu sein, und wird Gewalttat und Zwang...“ (Schmidt 2006: 51). Genauso wenig kann Autorität auf bloßer argumentativer Überzeugung bauen, denn wenn die Überzeugungskraft der Argumente verschwindet, verschwindet auch die Autorität einer Person oder Institution. Die Macht einer Autorität beruht auf ihrer Legitimität beziehungsweise darauf, dass die Autoritätsgläubigen ihr diese Legitimität zusprechen. Verschwindet die Anerkennung und Achtung der Autorität, verliert diese ihre gewalt- und zwanglose Macht.

Mit Rainer Paris möchte ich eine weitere Begriffsdefinition anbringen, die das bereits gesagt bekräftigt und erweitert.

„Autorität ist jemand dann, wenn er geachtet und anerkannt ist, wenn andere ihm aus freien Stücken eine persönliche Überlegenheit attestieren, an die sie selbst nicht heranreichen. Sie repräsentieren allgemein anerkannte Werte, denen die Autoritätsgläuben auch selbst zustreben und die sie in ihnen verkörpert sehen.“ (Paris 2003: 57)

Auch bei Paris wird der freiwilligen Anerkennun g als Autorität ein hoher Wert eingeräumt. In Ergänzung zu Arendt sagt Paris, dass die Autorität im Normalfall auf Gewaltmittel und Sanktionierung verzichten kann. Wenn aber die von der Autorität repräsentierte Wertordnung in Gefahr ist, kann auch die Autorität härter durchgreifen. Diese Zwangsmittel werden in so einem Fall aber nicht auf die Autoritätsgläubigen angewendet, sondern auf jene, welche diese Autoritätsbeziehung von außen attackieren. Im weiteren beschreibt Paris den Begriff in seiner dichotomen Verortung zwischen Autorität und Autoritätsgläubigen, zwischen Distanz und Verbundenheit, zwischen Ungleichheit und Gleichheit. So muss sich eine Autorität durch eine „persönliche Überlegenheit“ auszeichnen, die eine egalitäre Masse veranlasst, sie als ihrer Autorität zu betrachten. Auch die bei Arendt vorgefundene Repräsentativfunktion findet sich bei Paris wieder. Hier bildet sie das Motiv der Autoritätsgläubigen, sich der Autorität unterzuordnen und ihre Entscheidungen fraglos anzuerkennen. Denn in der Autorität sehen die Autoritätsgläubigen ihre Werte vertreten.

Leicht kann man sich aber auch vorstellen, dass einer der Beiden - entweder die Autorität oder die Autoritätsgläubigen - diese Beziehung verlassen, das heißt, sie verwehren sich der Akzeptanz dieser Autoritätsbeziehung. Somit verliert auch die Autorität ihre autoritative Macht und hört auf Autorität zu sein. Hannah Arendt macht hier zwei Szenarien auf:

„So kann ein Vater seine Autorität entweder dadurch verlieren, daß er das Kind durch Schläge zwingt, oder dadurch, daß er versucht, es durch Argumente zu überzeugen. In beiden Fällen handelt er nicht mehr autoritär, in dem einen Fall tyrannisch, in dem anderen demokratisch.“ (Schulze Wessel 2006: 62)

Das Motiv für die Autorität die Autoritätsgläubigen entweder durch Gewalt oder durch Überzeugung weiterhin an sich zu binden, könnte der Machterhalt sein, was die weitere Einflussnahme auf die Untergebenen sichern soll. Auch ist es denkbar, dass die Autoritätsgläubigen gar nicht bemerken, dass ihre Autorität nicht mehr nach den allgemein anerkannten und von den Autoritätsgläubigen geteilten Werten handelt. Wenn es der Autorität gelingt, ihr anders motiviertes Handeln unter einem Schleier der gemeinsam geteilten Werte zu verbergen, missbraucht die Autorität ihre Macht, erhält aber die Autoritätsbeziehung aufrecht.

2. Zentrale betriebliche und außerbetriebliche Akteure

Die wichtigsten außerbetrieblichen Akteure sind das SED-Politbüro. Hier ist besonders die Position von Erich Honecker als Staatssekretär des ZK und Günther Mittag als Sekretär des ZK für Wirtschaftsfragen zu nennen. Der faktische Einfluss der SED- Führung auf die Wirtschaftspolitik erstreckt sich über die staatliche Ebene hinaus auf Bezirks-, Kreis- und Kombinats- beziehungsweise Betriebsebene. Die SED-Führung war für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verantwortlich. Grundlage hierfür waren Parteibeschlüsse und Direktiven aus den einzelnen Parteigliederungen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Funktionen von Volkseigenen Betrieben in der Gesellschaft der DDR
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Das war die DDR
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
16
Katalognummer
V181041
ISBN (eBook)
9783656038672
ISBN (Buch)
9783656038962
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Zusammenfassung eines im Seminar gehaltenen Referates.
Schlagworte
funktionen, volkseigenen, betrieben, gesellschaft, VEB, DDR, Volkseigener Betrieb, Multifunktionalität, Leitungsstruktur, Autorität, arendt, paris, SED, politbüro, honecker, Mittag, Günther, Wirtschaftspolitik, Plankommission, Einzelleitung, Generaldirektor, Kombinat, ZK, Zentralkomitee, Kommunalverträge, Betriebsparteileitung, Betriebsparteiorganisation, Betriebsgewerkschaftsorganisation, FDGB, BGL, BGO, BPL, BPO, Normensachbearbeiter, Meister, Brigadeleiter, Brigade, Produktionsarbeiter, betriebsleiter, ministerium, Kollektivbildung, Sozialisationsfunktion, funktion, Mangelwirtschaft, planungschaos, Reputation, sozialisation, deutsche, demokratische, republik
Arbeit zitieren
Tobias Döring (Autor:in), 2011, Die Funktionen von Volkseigenen Betrieben in der Gesellschaft der DDR, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181041

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