Deutsch und Französisch im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Auf dem Weg zur deutsch-französischen Zweisprachigkeit?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

20 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Deutsch und Französisch im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft
2.1. (Historischer) Überblick
2.2. Deutsch und Französisch in Kindergarten und Primarschule
2.3. Deutsch und Französisch in der Sekundarschule
2.4. Aus- und Weiterbildung der Kindergärtner/innen, Primar- und Sekundarschullehrer/innen
2.5. Unterrichtsmaterialien

3. Die Zukunft des Deutschen und Französischen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Auf dem Weg zur Zweisprachigkeit?

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Während in Altbelgien die Assimilation der deutschsprachigen Bevölkerung bereits seit langem fast vollständig vollzogen ist, bekamen die 1920 zu Belgien gekommenen Deutschsprachigen Neubelgiens als Nutznießer des Sprachkonflikts zwischen Flandern und Wallonen ein eigenes Sprachgebiet und sprachlich-kulturelle Autonomie zugeteilt, so dass die deutsche Sprache in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis heute bewahrt werden konnte.

Allerdings hat die französische Sprache als geschützte Minderheitensprache und somit auch Umgangssprache sowie Zweit- und 1. Fremdsprache eine große Bedeutung für die französisch- und deutschsprachige Bevölkerung, für die Kenntnisse des Französischen unentbehrlich sind. In der Schule wird seit langem der Erwerb einer Zweisprachigkeit Deutsch-Französisch gefördert/angestrebt, so dass sich die Frage stellt, inwiefern dies bereits gelungen bzw. Erfolg versprechend ist und welche Faktoren für eine gute Zweisprachigkeit eine Rolle spielen, was somit in Zukunft bildungspolitisch noch unternommen werden muss. Außerdem ist zu hinterfragen, welche Chancen und Risiken sichdurch Zweisprachigkeit und deren schulischer Förderung ergeben, insbesondere in Bezug auf den Erhalt der Minderheitensprache Deutsch.

Dafür wird zunächst kurz ein (geschichtlicher) Überblick der Deutschsprachigen Gemeinschaft und ihres Bildungssystems gegeben (Punkt 2.1.), damit die besondere Situation der Deutschsprachigen Gemeinschaft deutlich wird. Es folgt die Darstellung und Reflektion des momentanen gesetzlichen Rahmens und der (Sprach-) Realität im Schulwesen vom Kindergarten über die Primar- (Punkt 2.2.) und Sekundarschule (Punkt 2.3.) hin zur Ausbildung der Lehrer/innen (Punkt 2.4.) und dem zur Verfügung stehenden Lehrmaterial (Punkt 2.5.). Anschließend folgt ein Kommentar (Punkt 3), in dem erörtert werden soll, inwiefern der mutter- und fremdsprachliche Unterricht bisher erfolgreich war,was für den Erweb von Zweisprachigkeit in der Schule getan wurde und ob aufgrund der angestrebten deutsch-französischen Zweisprachigkeit die Muttersprache Deutsch in Gefahr ist. Außerdem sollen die Faktoren untersucht werden, die für eine ausgeglichene Zweisprachigkeit und den Erhalt der Minderheitensprache Deutsch wichtig sind. Die Ergebnisse werden zum Schluss in einem Fazit (Punkt 4) zusammengetragen.

2. Deutsch und Französisch im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

2.1. (Historischer) Überblick

Die Bewohner der heutigen Deutschsprachigen Gemeinschaft blicken auf eine wechselhafte Geschichte zurück, die ihrer besonderen Lage im Grenzraum geschuldet ist: Mit dem Versailler Friedensvertrag vom 10. Januar 1920 fallen die ehemals preußischen Gebiete (Eupen-Malmedy und Neutral-Moresnet, das der Provinz Lüttich angeschlossen wird) an Belgien.1 Mit dem Dekret vom 30. September 1920 werden das Französische und das Deutsche als gleichwertige Amtssprachen bestimmt. In der Primarschule wird der Unterricht zwar in der jeweiligen Muttersprache gehalten, die Fremdsprache Französisch ist allerdings ab der 1. Klasse verpflichtend, die Fremdsprache Deutsch erst ab der 5. Klasse. Hinzu kommt, dass Französisch vor allem in der Sekundarschule alleinige Unterrichtssprache ist.2 Die durch Ausreise oder Ausweisung frei gewordenen Stellen reichsdeutscher Lehrer werden mit einheimischen und altbelgischen Lehrern aus dem deutschen Sprachgebiet um Arel und Montzen besetzt. Auch wird die Ausbildung deutschsprachiger Lehrer innerhalb Belgiens durch die Einrichtung deutscher Lehrerseminare in Verviers und Arlon gefördert.3

Die Annexion durch das Deutsche Reich am 18. Mai 1940 wird von vielen Bewohnern der ostbelgischen Gemeinden als „Wiederherstellung des vor 1920 bestehenden Zustandes“4 akzeptiert und erfährt wenig Widerstand, Deutsch wird wieder alleinige Unterrichtssprache. Aus diesem Grund wird nach der Rückangliederung der Gemeinden an Belgien 1945 eine strenge Assimilation von Seiten der belgischen Regierung betrieben, die sich auch auf das Schulwesen auswirkt: Die deutschen Lehrer werden durch solche ersetzt, die Deutsch zwar beherrschen, aber nicht als Muttersprache sprechen; In den Primarschulen bleibt Deutsch zwar als Unterrichtssprache erhalten, in den Sekundarschulen wird Französisch aber Unterrichtssprache und „dem Französischen somit ein Vordringen erleichtert.“5 Folglich macht sich auch unter der Bevölkerung Verunsicherung breit, ob Loyalität zum belgischen Staat den Gebrauch der deutschen Muttersprache ausschließt. Trotz der antideutschen Haltung werden jedoch keine ernsthaften Versuche zur Repression des Gebrauchs der deutschen Sprache unternommen, da davon ausgegangen wird, dass die Assimilation mit der Zeit automatisch geschehe.6

Dem Sprachgesetz vom 30. Juli 1963 geht eine Diskussion um die Festschreibung der Sprachgebiete Belgiens voran, in der für das deutsche Sprachgebiet Zweisprachigkeit, für die Gebiete niederländischer und französischer Sprache jedoch strenge Einsprachigkeit gefordert wird, was in abgemilderter Form in dem Sprachgesetz auch zur Anwendung kommt7: Zwar folgt 1963 der politische Umschwung hin zu einem „auf dem Territorialitätsprinzip beruhende[n] und mit einer sprachlich-kulturellen Autonomie ausgestattete[n] ‚deutsche[n] Sprachgebiet,’“8 Deutsch wird offiziell Amts- und Schulsprache in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, allerdings besteht die Möglichkeit auf Antrag französisch- oder niederländischsprachiger Eltern muttersprachlichen Unterricht für ihre Kinder in der Primarschule zu erhalten. Tatsächlich wird der Unterricht in der Praxis nur an den Primarschulen auf Deutsch gehalten, an den Sekundarschulen wird weiterhin meist auf Französisch unterrichtet, was wie die rein französischen Zweige toleriert wird, obwohl es gegen das Gesetz ist.9

Mit der Verfassungsreform von 1970 wird das deutschsprachige Gebiet endgültig offiziell einsprachig Deutsch, mit Spracherleichterungen für die französischsprachige Minderheit, was auch für die deutschsprachige Minderheit in Malmedy gilt. 1983 erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft dann denselben Rechtsstatus wie die flämische und die wallonische Gemeinschaft.10 Am 1. Januar 1989 wird die volle Verantwortung für das Bildungswesen an die Gemeinschaften übertragen, wodurch es ihnen ermöglicht wird, „den Eigenheiten einer jeden der drei Sprach- und Kulturgemeinschaften besser Rechnung zu tragen“11, was seit Mitte der neunziger Jahre in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch Neufassungen des Grundschul-, Sekundarschul-, Sonderschul- und Hochschulwesens umgesetzt wird.12 Mit dem Dekret vom 19. April 2004 wird es jeder Schule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst überlassen, festzulegen, ob und wenn ja welche Sachfächer in der ersten Fremdsprache erteilt werden sollen (solange sie nicht mehr als 50% des Unterrichts ausmachen).13

Heute leben in den zwei Kantonen Eupen und St. Vith (mit neun Gemeinden: Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, St. Vith, Amel, Büllingen, Burg-Reuland und Bütgenbach) der Deutschsprachigen Gemeinschaft rund 75.000 Menschen (Stand 2008). Die Amts-, Schul- und Gerichtssprache ist Deutsch, aufgrund der französischsprachigen Minderheit (im Eupener Raum etwa 5%, im St.Vither Raum etwa 1%)14 kommen Sonderrechte zu deren Schutz zum Einsatz, wie z.B. dass öffentliche Bekanntmachungen auch auf Französisch zu machen sind und französischsprachige Zweige an den Primarschulen eingerichtet werden müssen, „wenn mindestens 15 Eltern mit Kindern im Vorschulalter und Wohnsitz in der Gemeinde bzw. mindestens 30 Primarschul-Eltern Unterricht in dieser Sprache wünschen.“15 Es existiert ein deutschsprachiges Radioprogramm (Belgischer Rundfunk), eine Tageszeitung (das Grenz-Echo), allerdings kein deutschsprachiges belgisches Fernsehprogramm, so dass hier auf die deutschen Fernsehsender zurückgegriffen werden muss.16

2.2. Deutsch und Französisch in Kindergarten und Primarschule

Zu 95 bis 98% (insgesamt 2369 Schüler/innen)17 besuchen die Kinder der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 3. bis 5. Lebensjahr den kostenlosen Kindergarten, der der Primarschule angegliedert ist. Für jeden Kindergarten erstellt der Schulträger einen Aktivitätenplan, der ministeriell anerkannt werden muss. Neben anderen Aktivitäten sind auch solche in der Mutter- und ersten Fremdsprache verbindlich, die in den meisten Kindergärten auf spielerische Weise umgesetzt werden. Bezüglich fremdsprachlicher Aktivitäten sieht das Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen vor, dass diese wöchentlich mindestens 50 und höchstens 200 Minuten betragen sollen.

Die Primarschule besuchen Schüler/innen im Alter von sechs bis elf/zwölf Jahren (insgesamt 5312 Schüler/innen). Es steht dem Schulträger frei, dem Minister eigene Lehrpläne zur Genehmigung vorzulegen, allerdings müssen auch hier Kernkompetenzen und Rahmenpläne berücksichtigt werden. So sieht das Dekret vom 19. April 2004 vor, dass das Erlernen der 1. Fremdsprache Französisch (für die Deutschsprachigen) oder Deutsch (in den sechs Primarschulabteilungen in denen Französischsprachige in ihrer Muttersprache unterrichtet werden) ab der 1. Klasse verpflichtend ist. Die Stundenverteilung gestaltet sich wie folgt: Im 1. und 2. Schuljahr werden acht, im 3. und 4. Schuljahr sieben und im 5. und 6. Schuljahr fünf Stunden in der Muttersprache gehalten; in der ersten Fremdsprache sind in allen Schuljahren bis auf das 4. Schuljahr (drei Stunden) fünf Stunden verpflichtend.18 Des Weiteren dürfen Aktivitäten in Sport, Musik und Kunst in der ersten Fremdsprache durchgeführt werden.

Sowohl im Kindergarten als auch in der Primarschule sind die Schülerzahlen stark rückläufig (-538 Schüler/innen im Kindergarten und -744 Schüler/innen in der Primarschule innerhalb von zehn Jahren). Dies lässt sich mit einem Rückgang der Geburten erklären (die Geburtenrate der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt nur bei 0,90, Stand 2007), auch wenn die Bevölkerung im Zeitraum 1989 bis 2007 um 10,4 % anstieg, was aber vor allem ein Ergebnis der Zuwanderung ist (der Ausländeranteil beträgt 19,9%, die meisten Einwanderer kommen aus Deutschland).19 Das bedeutet, dass langfristig die Schülerzahlen abnehmen werden bzw. der Anteil der deutschen Bevölkerung und somit auch der deutschen Schüler/innen steigen wird und dadurch neue Spracheinflüsse und -konstellation entstehen werden.20

2.3. Deutsch und Französisch in der Sekundarschule

Die Sekundarschule besuchen die Schüler in der Regel zwischen zwölf und achtzehn Jahren (insgesamt 5377 Schüler/innen), in drei Stufen: Beobachtungsstufe, Orientierungsstufe und Bestimmungsstufe (insgesamt sechs Schuljahre). Ab der Orientierungsstufe besteht die Wahl zwischen drei Unterrichtsformen: dem allgemein bildenden Unterricht, dem technischen Unterricht und dem berufsbildenden Unterricht. Auch an den Sekundarschulen besteht die Möglichkeit, dass der Schulträger dem Minister eigene Lehrpläne zur Genehmigung vorlegt, dies ist aber keine Praxis. Vielmehr wurden bisher die Lehrpläne der Sekundarschulen der Französischen Gemeinschaft dem Bildungsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgelegt, der diese zuließ. Nur für das Fach Deutsch als Muttersprache hat das Gemeinschaftsunterrichtswesen einen eigenen Lehrplan entworfen.21 Somit werden aber auch nicht die Inhalte der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterrichtet, sondern die der Wallonie.

Auch in den Sekundarschulen bleibt Französisch, bzw. Deutsch als erste Fremdsprache Pflicht. In der Beobachtungsstufe beträgt der Deutsch- und Französischunterricht in allen Unterrichtsformen fünf Stunden. Im allgemein bildenden Unterricht bleiben es in der Orientierungs- und Bestimmungsstufe fünf Stunden Deutsch und vier Stunden Französisch. Im technischen Unterricht sind es in der Orientierungsstufe und Bestimmungsstufe vier/drei Stunden Deutsch und zwei Stunden Französisch. Im berufsbildenden Unterricht sind es drei Stunden Deutsch und zwei Stunden Französisch.22 Des Weiteren kann bis zu 50% des Unterrichts in den Sachfächern in Französisch gehalten werden. In der Beobachtungsstufe darf der Fremdsprachenunterricht in den Sachfächern sogar bis zu 65% betragen.23

2.4. Aus- und Weiterbildung der Kindergärtner/innen, Primar- und Sekundarschullehrer/innen

Prinzipiell stellt sich die Frage, welche Sprache die Lehrer/innen sprechen, da wir es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht mit „einem homogen deutschen, sondern einem heterogen mehrsprachigen Sprachrelief zu tun [haben], in dem das Deutsche und Französische in sehr enger Wechselbeziehung zueinander stehen“24 und welches Sprachvorbild sie somit ihren Schüler/innen bieten: Kommen sie aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft, aus Deutschland, aus der Wallonie, Flandern, Luxemburg etc.? Ist ihre Muttersprache Deutsch oder Französisch? Sprechen sie eine Hochsprache, Umgangsprache oder Mundart? Sind sie diglossisch deutsch-französiche Sprecher oder echte deutsch-französische Zweisprachler?25 Finden sich in ihrem Wortschatz Belgizismen, lassen sich Sprachunsicherheiten erkennen?

Die Kindergärtner/innen und Primarschullehrer/innen können an der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Form eines dreijährigen nicht universitären Lehrerstudiums ausgebildet werden. Ab 2010/2011 ist es nötig, dass die Kindergärtner/innen und Primarschullehrer/innen ihre fremdsprachlichen Kompetenzen durch ein Diplom (z.B. die DELF-Sprachenprüfung) nachweisen. Bisher war dies nicht der Fall.26 Das heißt, dass nicht garantiert werden konnte, wie gut die Kindergärtner/innen Französisch sprechen und somit den Kindern beibringen können. Auch an der Primarschule ist erst mit dem Dekret vom 21. April 2008 das Amt eines Lehrers der ersten Fremdsprache für die Primarschule geschaffen worden, so dass ein qualifizierter Unterricht dieses Faches erst seit kurzem möglich ist.27

Da es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine Ausbildungsmöglichkeit für Sekundarschullehrer gibt, müssen diese an den Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen in der Französischen Gemeinschaft ausgebildet werden. Dies bringt einige Probleme mit sich: Die Sekundarschullehrer/innen, die aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommen, werden nicht in ihrer Muttersprache ausgebildet. Wenn sie Französisch als Fremdsprache sprechen, ist dies zwar eine zusätzliche Belastung, es kann aber auch eine Chance sein, die Zweitsprache zu festigen. Allerdings beherrschen sie die Fachterminologie dann nur auf Französisch, nicht auf Deutsch.28

Es gibt zur Weiterbildung im Fach Fremdsprache Französisch ein Kooperationsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Frankreich (von 2000), in dem Kindergärtner/innen, Primar- und Sekundarschullehrer/innen die Möglichkeit haben einen zweiwöchigen Sprachaufenthalt an der Universität Franche-Comté in Besançon zu absolvieren. Auch ein Austausch von Primarschullehrer/innen ist möglich, während dem die Lehrkräfte in der Gastschule den Unterricht als Native Speaker erteilen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit für Sprachenlehrer/innen (für Deutsch, Niederländisch, Englisch) aus der Primar- und Sekundarschule aus der Deutschsprachigen oder Französischen Gemeinschaft eine fünftägige Ausbildung im Ausland oder der Flämischen Gemeinschaft zu absolvieren.29

[...]


1 Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Abteilung Unterricht und Ausbildung (2006): Unterricht und Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Online-Dokument: http://www.bildungsserver.be/PortalData/21/Resources/downloads/home/publikationen/Band3-2Auflage.pdf [vom 12.02.2011], 12-14.

2 Vgl. Kern, Rudolf (1997): Französisch-Deutsch. In: Goebl, Hans et al. (Hg.): Kontaktlinguistik. Ein internationales Handbuch zeitgenössischer Forschung, 2. Halbband. Berlin/New York: Walter de Gruyter, 1131.

3 Vgl. Kramer, Johannes (1984): Zweisprachigkeit in den Benelux-Ländern. Hamburg: Buske, 145f.

4 Ebd., 146.

5 Vgl. Kramer, 147.

6 Vgl. ebd.

7 Vgl. ebd., 148.

8 Kern, Französisch-Deutsch, 1132.

9 Vgl. Kramer, 148f.

10 Vgl. Henkes, Gerd (1996): Das institutionelle Gefüge der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien. Auswirkungen, Herausforderungen, Perspektiven. In: Ritter, Alexander (Hg.): Südtirol. Ostbelgien. Nordschleswig. Modelle und Orientierung für die deutsche Minderheit in Polen? Referate und Dokumente, Flensburg: Institut für Regionale Forschung und Information im Deutschen Grenzverein e.V., 80.

11 Ministerium der DG, Unterricht und Ausbildung in der DG, 24.

12 Vgl. ebd., 25.

13 Vgl. Eurydice (2009/2010): Strukturen der schulischen und beruflichen Bildungssysteme in Europa. Belgien – Deutschsprachige Gemeinschaft. Online Dokument: http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/structures/041_BD_DE.pdf [vom 12.02.2011], 15.

14 Vgl. Kern, Französisch-Deutsch, 1134.

15 Wilken, Marianne (2005): Verschiedene Wege zur Zweisprachigkeit. Empirische Untersuchung zur Zweisprachigkeit am Beispiel von Kindern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) in Ostbelgien. Online-Dokument: http://sylvester.bth.rwth-aachen.de/dissertationen/2005/186/05_186.pdf [vom 12.02.2011], 63.

16 Wenn nicht anders vermerkt folgt der Abschnitt den Kapiteln ‚Zur Vorschulerziehung im Kindergarten’ und ‚Primarschulbildung’ in: Eurydice, Strukturen der schulischen und beruflichen Bildungssysteme in Europa, 16-32.

17 Alle statistischen Angaben stammen aus dem Schuljahr 2009/2010.

18 Vgl. Eurydice (2009/2010): Organisation des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Online Dokument: http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/eurybase/eurybase_full_reports/BD_DE.pdf [vom 12.02.2011], 67.

19 Vgl. Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (2009): DG – Ostbelgien Leben 2025. Regionales Entwicklungskonzept der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Band 2, 15-27.

20 Neben dem Vollzeitunterricht der Sekundarschule gibt es noch verschiedene andere Ausbildungsarten (Teilzeitunterricht, duale Ausbildung und Sonderunterricht), auf die an dieser Stelle aber nicht näher eingegangen werden soll.

21 Vgl. DG Bildungsserver: Lehrpläne GUW. Online-Dokument: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2223/4423_read-31784/ [vom 20.02.2011].

22 Vgl. Eurydice, Organisation des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, 93-96.

23 Vgl. ebd., 91.

24 Kern, Rudolf (1999): Beiträge zur Stellung der deutschen Sprache in Belgien. Louvain-la-Neuve: College Erasme, 35f.

25 Vgl. ebd.

26 Vgl. DG Bildungsserver: Fremdsprachenunterricht in der Grundschule. Online-Dokument: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2404/4278_read-31608/ [vom 20.02.2011].

27 Vgl. Eurydice, Organisation des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, 68.

28 Vgl. ebd., 144.

29 Vgl. DG Bildungsserver. Sprachaufenthalte. Online-Dokument: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2407/4281_read-31610/ [vom 20.02.2011].

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Deutsch und Französisch im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Untertitel
Auf dem Weg zur deutsch-französischen Zweisprachigkeit?
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,7
Jahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V180972
ISBN (eBook)
9783656037477
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
deutsch, französisch, bildungswesen, deutschsprachigen, gemeinschaft, zweisprachigkeit
Arbeit zitieren
Anonym, 2011, Deutsch und Französisch im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180972

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