Loyalitätskonflikte in der Heimerziehung. Systemische Ansätze als Chance


Diplomarbeit, 2003

90 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Einleitung

2. Heimerziehung – ein lineares Modell
2.1 Geschichte der Heimerziehung
2.1.1 Fürsorge im ausgehenden Mittelalter (bis etwa 1500)
2.1.2 Armenpolitik und Kinderfürsorge zu Beginn der Neuzeit (etwa 1500 – 1650)
2.1.3 Kommunale und private Kinderfürsorge unter dem Einfluss von Pietismus und Aufklärung (etwa 1650 – 1820)
2.1.4 Rückzug des Staates und das Aufkommen der Rettungshausbewegung (etwa 1820 – 1870)
2.1.5 Koalitionsbildungen und das Wiedererstarken der öffentlichen Fürsorge (etwa 1870 – 1915)
2.1.6 Die Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes und die Entwicklungen während der Weimarer Republik (1915 - 1930)
2.1.7 Die Fürsorgeerziehung zur Zeit des Nationalsozialismus (etwa 1933 – 1945)
2.1.8 Die Heimsituation im Nachkriegsdeutschland (etwa 1945 – 1967)
2.1.9 Protestbewegungen – Heimkampagne und
4. Jugendhilfetag – und die Entwicklungen bis zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (etwa 1968 – 1991)
2.1.10 Der neue gesetzliche Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ab 1991)
2.1.11 Zwischenfazit über die Geschichte der Heimerziehung

3. Heimerziehung heute
3.1 Rechtliche Grundlagen der Heimerziehung seit 1991
3.2 Gründe für eine Unterbringung im Heim

4. Loyalitätskonflikte
4.1 Bindung – Definition und Funktion
4.2 Entstehung von Loyalitäten innerhalb des Systems Familie
4.3 Konflikte
4.4 Definition von Loyalitätskonflikten
4.5 Problemkonstellationen bei einer Heimunterbringung
4.5.1 Probleme bei einer Heimunterbringung auf der Ebene des Kindes bzw. Jugendlichen
4.5.2 Probleme bei einer Heimunterbringung auf der Elternebene
4.5.3 Probleme bei einer Heimunterbringung auf der Ebene der Heimmitarbeiter
4.6 Loyalitätskonflikte im Feld der Heimerziehung
4.6.1 Loyalitätskonflikte der Kinder bzw. Jugendlichen
4.6.2 Loyalitätskonflikte der Eltern
4.6.3 Loyalitätskonflikte der Erzieher / Sozialpädagogen im Heim

5. Systemische Ansätze als Chance in der Heimerziehung
5.1 Hintergrund und Grundzüge systemischer Sichtweisen
5.2 Der systemisch – lösungsorientierte Ansatz
5.2.1 Probleme sind Lösungen
5.2.2 Wertschätzung
5.2.3 Reframing
5.2.4 Elternarbeit
5.3 Bewertung des systemisch – lösungsorientierten Ansatzes

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Vorwort

Ich möchte an dieser Stelle meine Motivation für das Schreiben meiner Diplomarbeit mit dem Titel „Loyalitätskonflikte in der Heimerziehung – systemische Ansätze als Chance“ darlegen. Seit etwa zwei Jahren arbeite ich in einer stationären Wohngruppe eines Kinderheimes. In dieser Zeit habe ich mich sehr mit dem Thema einer stationären Unterbringung beschäftigt. Hierbei traten auch Fragen und Probleme auf, die ich nicht oder unzulänglich beantworten bzw. lösen konnte. Wie kann es angehen, dass ein Kind, das sich im Heim schon gut eingelebt hat und bei dem eine eindeutige Verbesserung seines Verhaltens eingetreten ist, plötzlich scheinbar wie aus dem Nichts seine problematischen Verhaltensweisen wieder zeigt und den Erziehern das Leben schwer macht? Es hat doch hier eigentlich alles, was es braucht. Jegliche Mühe, die man sich macht, scheint vergebens.

Im Verlauf meines Studiums lernte ich die systemische Sichtweise kennen, die mir half, nicht nur auf den Menschen als isoliertes Individuum zu schauen, sondern den Menschen immer im Kontext seiner sozialen Beziehungen zu sehen. Somit beschäftigte ich mich im Hinblick auf meine praktische Arbeit im Kinderheim fortan mehr mit dem Kind unter Berücksichtigung seiner familiären Bezüge. Dennoch blieben meine Fragen bestehen. Ich habe mich entschlossen, mich noch eingehender mit dem Thema zu beschäftigen und versucht, herauszufinden, wie man sich erklären kann, dass ein Kind aller widrigen Umstände zum Trotz immer den Wunsch hat, seinen Eltern „nahe“ zu sein und welche Möglichkeiten es gibt, dem Kind in seinem Konflikt zu helfen und selber in der pädagogischen Arbeit erfolgreicher zu sein.

Ein besonderer Dank sei an dieser Stelle Christina Ahlmann und Nadine Hartmann gewidmet, die einige Zeit und Mühe in das Korrekturlesen meiner Diplomarbeit investierten. Auch anderen zahlreichen Freunden und Bekannten, die mir in der Zeit des Schreibens mit Denkanstößen und aufmunternden Worten zur Seite standen, möchte ich meinen Dank aussprechen.

1. Einleitung

In dieser Arbeit soll die große Dimension von Loyalitätskonflikten im Bereich der Heimerziehung dargelegt werden. Kinder bzw. Jugendliche, die in einem Heim untergebracht werden, leben in zwei verschiedenen Welten, nämlich dem Heim und ihrem zuhause. Beiden Welten wollen sie sich zugehörig fühlen und stecken in diesem Konflikt häufig fest, da beide Welten irgendwie an ihnen zerren. Doch dazu später.

Wie kommt es nun dazu, dass Kinder und Jugendliche in einem solchen Zwiespalt gefangen sind? Eine Ursache wird darin liegen, dass Eltern ihre Kinder nicht gerne ins Heim geben, da sie entweder dem Heim gegenüber Vorurteile haben, die es ihnen unmöglich machen, mit dem Heim konstruktiv zusammenzuarbeiten oder sich auf Grund ihres Versagens als Eltern zu sehr schämen und sich deshalb jeglicher Kooperation verweigern. Eine andere Ursache für den Zwiespalt der Kinder und Jugendlichen liegt möglicherweise beim Heim selber, wenn die Heimmitarbeiter nicht mit den Eltern kooperieren. Welche Gründe sind zu finden für das große Unbehagen auf Seite der Eltern, ihr Kind im Heim unterzubringen? Wieso fällt es auf der anderen Seite den Heimmitarbeitern oftmals so schwer, mit den Eltern zusammenzuarbeiten? Welche Bedeutung hat in diesem Kontext der Begriff Loyalität? Wieso wurde und wird der Dimension der Loyalitätskonflikte in der Heimerziehungspraxis so wenig bzw. keine Aufmerksamkeit geschenkt? Liegt evtl. hierin einer der Gründe, warum die Hilfeleistung der Heimerziehung oftmals als unbefriedigend und ineffektiv bezeichnet wird? Gibt es Möglichkeiten, die Heimerziehungsarbeit im Bezug auf Loyalitätskonflikte zu verbessern und wenn ja, wie könnten diese aussehen? Dies sind zum großen Teil die Fragen, die sich in Bezug auf das Thema dieser Arbeit stellen.

In einem historischen Abriss über die Geschichte der Heimerziehung soll dargelegt werden, dass die Heimerziehung seit jeher ein lineares Modell darstellte. Tauchten Probleme mit dem Kind oder dem Jugendlichen auf, so hoffte man, diese Probleme dadurch lösen zu können, indem das Kind oder der Jugendliche im Heim untergebracht wurde und seine Probleme dort behandelt werden konnten. Eltern blieben grundsätzlich außen vor. In den Kapiteln 2.1.1 bis 2.1.10 wird die Entwicklung der Hilfeform „Heimerziehung“ dargestellt. Es wird aufgezeigt, wie sich nach einer Zeit der puren „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen (Kapitel 2.1.1) pädagogische Ideen und Auffassungen entwickelten, wie sich die Rechtssprechung entwickelte und welche Personen und Institutionen maßgeblich am Zustandekommen der Heimerziehung beteiligt waren. Gleichzeitig soll der Frage nachgegangen werden, wie die Entwicklung der Heimerziehung maßgeblich an der Entstehung von Vorurteilen und Abneigungen gegenüber dieser Hilfeform beteiligt war, die bis in die heutige Zeit noch anhalten und die die Arbeit in der Heimerziehung sogar nach einer Reform der Rechtssprechung im Jahre 1991 (Inkrafttreten des KJHG – siehe Kapitel 2.1.10 und 2.1.11) noch immer behindern und erschweren.

Im Kapitel 3 soll es dann um die Heimerziehung in der heutigen Zeit gehen, hier werden die rechtlichen Grundlagen (Kapitel 3.1) und Gründe für eine Heimunterbringung (Kapitel 3.2) aufgeführt. Die Kapitel 2 und 3 machen somit den ersten großen Abschnitt dieser Arbeit aus.

Um zu dem bereits angesprochenen Zwiespalt zu kommen, unter dem Kinder und Jugendliche im Heim oftmals leiden, wird in Kapitel 4 ein Bruch mit den Kapiteln über die Heimerziehung erfolgen müssen, da in dem folgenden Abschnitt einerseits der Blick auf das Entstehen von Loyalitätskonflikten (siehe Kapitel 4.1 bis 4.4) gerichtet werden und andererseits dargelegt werden soll, wie zum einen der geschichtliche Hintergrund der Heimerziehung und zum anderen verschiedene andere Problemkonstellationen bei einer Heimunterbringung (siehe Kapitel 4.5.1 bis 4.5.3) das Entstehen und Auftreten von Loyalitätskonflikten im Feld der Heimerziehung beeinflussen.

Der letzte große Abschnitt stellt den Bezug zwischen theoretischen Ausarbeitungen der ersten beiden großen Abschnitte sowie systemtheoretischer Grundlagen (siehe Kapitel 5.1) und der beruflichen Praxis her. Hier sollen einerseits verschiedene Grundzüge und Hintergründe des systemischen Paradigmas (siehe Kapitel 5.1) vorgestellt und erläutert werden, andererseits anhand eines konkreten Beispiels, dem systemisch – lösungsorientierten Ansatz (siehe Kapitel 5.2), Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie man Loyalitätskonflikten in der praktischen Arbeit der Heimerziehung vorbeugen und begegnen kann (siehe Kapitel 5.2.1 bis 5.2.4). Der Bezug zur Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik wird hier besonders deutlich werden, da diese Kapitel sich besonders auf die Arbeit im stationären Wohngruppenbereich beziehen, in dem neben Erziehern und Erzieherinnen eben auch Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen tätig sind. Wenn im letzten großen Abschnitt dieser Arbeit die Rede von systemischen Ansätzen und Haltungen gesprochen wird, bleibt zu erwähnen, dass diese zum Großteil von den großen Schulen der Familientherapie entwickelt worden sind. Es soll jedoch, wenn von der Heimerziehung die Rede ist, der Blick eigentlich auf die Arbeit im stationären Wohngruppenbereich gerichtet sein. In diesem Bereich der Heimerziehung sind Psychologen und (Familien-)Therapeuten in der Regel nicht tätig. Somit wird der in vielen Heimeinrichtungen eigenständig organisierte Therapiebereich nicht Teil dieser Arbeit sein, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde.

Im Folgenden soll auf Grund der besseren Lesbarkeit bei der Erwähnung verschiedener Berufsgruppen nur die männliche Form verwendet werden, die weibliche sei jeweils mitgedacht. Zudem wird in den meisten Fällen von Kindern und Jugendlichen die Rede sein, und da nicht zwischen verschiedenen Altersklassen unterschieden werden soll, werden im weiteren Verlauf der Arbeit sowohl die Kinder als auch die Jugendlichen zusammen genannt.

2. Heimerziehung – ein lineares Modell

2.1 Geschichte der Heimerziehung

Wenn im weiteren Verlauf dieser Arbeit auf Loyalitätskonflikte in der Heimerziehung eingegangen werden soll, ist es sinnvoll, die Geschichte der Heimerziehung einmal in einem historischen Abriss darzustellen und aufzuzeigen, durch welche Interessen und Motive die jeweilige „Heimerziehungsepoche“ geprägt war. Anhand dessen soll dargelegt werden, dass die Heimerziehung von jeher ein lineares Modell war. Hierunter soll verstanden werden, dass bis zum Entstehen des systemischen Paradigmas in linear – kausalen Zusammenhängen gedacht wurde und die Heimerziehung sich dementsprechend entwickelte. Hiermit soll allerdings nicht ausgedrückt werden, dass heute nicht mehr in linear – kausalen Zusammenhängen gedacht wird. Es ist von großer Bedeutung, dass der Entwicklungsprozess der Heimerziehung von Beginn an dargelegt wird, da sich nur auf diesem Hintergrund das Scheitern der linear – kausalen Denkweise und einer damit einhergehenden individuumzentrierten Erziehung und umfassende Reformbewegungen im Heimerziehungsbereich erklären lassen. Zudem wird durch eine relativ ausführliche Darstellung dieses Entwicklungsprozesses deutlich werden, wie sehr das Denken in linear – kausalen Zusammenhängen die Menschen und ihre Ansichten über den Bereich der Jugendhilfe und insbesondere der Heimerziehung geprägt haben. Nicht umsonst liest man heute noch in den Medien immer wieder über das „böse“ Jugendamt, das den armen Eltern ihre Kinder weggenommen hat oder über die armen (Waisen-)Kinder, die im Heim leben müssen, wo doch nur kriminelle, drogensüchtige oder sonst wie verhaltensgestörte Kinder untergebracht werden. Eine solche Sichtweise erschwert natürlich die Zusammenarbeit mit den Eltern, wenn sie auch selber so über die Heimerziehung denken. Hierauf soll zu einem späteren Zeitpunkt noch eingegangen werden, etwa in Kapitel 4.5.1. Auch genießt die Heimerziehung heute noch in der Fachwelt oftmals keinen besonders guten Ruf. Zum einen stellt sie eine sehr kostenintensive Hilfeleistung dar, die oftmals nicht den gewünschten Effekt liefert und zum anderen wird sie häufig als Hilfe angesehen, die dann eingesetzt wird, wenn nichts anderes mehr greift. Dieses Ansehen der Heimerziehung lässt sich nur auf dem Hintergrund ihrer Geschichte darlegen. Ein anderer Aspekt ist, dass Loyalitätskonflikte, die einen Kernpunkt dieser Arbeit darstellen, nicht auf dem Hintergrund einer linear – kausalen und individuumzentrierten Sichtweise zu erklären und zu bearbeiten sind und somit in der Geschichte der Heimerziehung nicht ausreichend beachtet wurden. Unter anderem infolgedessen kam es zum Scheitern bisheriger Lösungsversuche und zur Übernahme der systemischen Sichtweise auch im Heimerziehungsbereich, worauf später (in den Kapiteln 2.1.10 und 3.1) eingegangen werden soll.

Das linear – kausale Denkmodell spiegelte sich ebenfalls in den gesetzlichen Regelungen wider. In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass es nicht nur explizit um Heimerziehung gehen kann, da an der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer Einrichtung nicht nur das Kind oder der Jugendliche mit seiner Familie und die jeweilige Heimeinrichtung beteiligt sind, sondern auch die öffentliche Jugendhilfe. Daher muss in diesem Kapitel über die Entwicklung der Heimerziehung, die in den meisten Fällen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege geleistet wird, auch der Entwicklung der öffentlichen Jugendhilfe Rechnung getragen werden. So wird im Folgenden immer auch der Blick auf rechtliche Entwicklungen in der öffentlichen Jugendhilfe zu lenken sein, beispielsweise auf das Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes (RJWG), dem Vorläufer des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG), aus dem das aktuelle Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hervorging. Außerdem ist in der Geschichte der Heimerziehung, wenn von Kinder- und Jugendfürsorge gesprochen wurde, eigentlich immer die Heimerziehung in ihrer jeweiligen Erscheinungsform gemeint, da andere (präventive und ambulante) Maßnahmen oder Hilfen, heute spricht man von Leistungen, nicht oder nur auf dem Papier existierten.

2.1.1 Fürsorge im ausgehenden Mittelalter (bis etwa 1500)

Aus heutiger Sicht betrachtet existierte eine eigenständige Lebensphase wie die der Kindheit oder der Jugend im Mittelalter praktisch nicht. Kinder waren, sobald sie in der Lage waren, zu laufen und sich mitzuteilen, eigentlich kleine Erwachsene, sozusagen Erwachsenenlehrlinge. Weltanschauungen, Sitten und Gebräuche, Sprache und Religion der Kinder waren dieselben wie die der Erwachsenen. Es gab keine Kinderkleidung und keine expliziten Kinderspiele, Kinder verrichteten schon früh Erwachsenenarbeit. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass Waisenkinder und Kinder, die von ihren Eltern ausgesetzt worden waren, die so genannten Findelkinder, in Hospitälern zusammen mit alten, kranken und geistesgestörten Menschen untergebracht wurden. Die Versorgung dieser hilfsbedürftigen Gruppen erfolgte durch das Gemeinwesen, viele Kinder hatten zu der Zeit nicht einmal das „Glück“, in einer solchen Einrichtung aufgenommen zu werden, sondern wurden sich selbst überlassen. Als das Spitalwesen sich organisatorisch auszudifferenzieren begann, wurde die Kinderfürsorge ausgelagert und die ersten Findel- und Waisenhäuser entstanden. Sie waren reine Versorgungsanstalten, in denen die Kinder nur solange verwahrt wurden, bis sie in der Lage waren, sich ihren Lebensunterhalt durch Almosenbettelei selbst zu sichern. Zu dieser Zeit konnte von Erziehungszielen nicht die Rede sein. Auch wenn die Kinderfürsorge in der nächsten Zeit in Verbindung mit der Armenfrage gesellschaftlich wahrgenommen wurde, ist dennoch von Bedeutung, dass für die Kinder eigene Einrichtungen geschaffen wurden und somit aus dem Bereich der allgemeinen Fürsorge herausgelöst wurden.[1]

2.1.2 Armenpolitik und Kinderfürsorge zu Beginn der Neuzeit (etwa 1500 - 1650)

Der Beginn der Neuzeit war geprägt durch viele politische, ökonomische und soziale Umbrüche. Durch Seuchen, Kriege, Verschiebung der Acker- zur Viehwirtschaft, allmählicher Auflösung der Ständeordnung des Mittelalters usw. nahmen die armen Bevölkerungsanteile zu, wodurch das bisherige Armen- und Almosenwesen zunehmend unter Druck geriet. Daher gingen besonders die Städte, die das Zentrum der Armenpflege waren, zu einer härteren Armenpolitik über und das Betteln wurde verboten. Gleichzeitig kam es zu einer Aufwertung der Berufsarbeit, die bis dato nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes diente und keinen besonders hohen Stellenwert genoss. Maßgeblich an dem gesellschaftlichen Wandel, dass Arbeit nun allmählich für den Menschen an Bedeutung gewann, waren humanistische Ideen und die Reformation beteiligt. So kam es zu Überlegungen, eine allgemeine Arbeitserziehung einzuführen. Diese Arbeitserziehung bezog sich also auf den armen Teil der Bevölkerung. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Erziehung zur Arbeit nicht an den Findel- und Waisenkindern vorüberging. Gerade Kinder sind im Gegensatz zu Erwachsenen verhältnismäßig leicht zu erziehen. Auf Grund des hohen Angebots und dem geringen Bedarf an Arbeitskraft scheiterte die Durchsetzung der Arbeitspflicht zunächst, bis die ersten Manufakturen eröffnet wurden. Einige Jahre früher wurden schon die ersten Zucht- oder Arbeitshäuser errichtet, in denen arme Menschen zur Arbeit gezwungen wurden. Während in Frankreich und in England die ersten Arbeitshäuser der Armenpflege zugerechnet werden können, entstanden in den Niederlanden und bald darauf im norddeutschen Raum jene Zuchthäuser eher auf Grund humanistischer und reformatorischer Glaubenseinflüsse. Verwahrloste Jugendliche sollten durch harte körperliche Arbeit eine moralische Besserung erfahren und somit zu nützlichen Mitgliedern der Arbeitsgesellschaft werden. Die Arbeitserziehung erfolgte also eher durch wirtschaftspolitische und pädagogische und nicht durch armenpolitische Motive. Es muss jedoch erwähnt werden, dass der Hauptnutzen dieser Zucht- oder Arbeitshäuser eher im wirtschaftlichen als im erzieherischen Nutzen lag. Gerade nach dem Dreißigjährigen Krieg standen nicht viele Arbeitskräfte zur Verfügung, so dass die kindliche Arbeitskraft bei Unternehmern und Landesherren hoch geschätzt wurde.[2]

2.1.3 Kommunale und private Kinderfürsorge unter dem Einfluss von Pietismus und Aufklärung (etwa 1650 – 1820)

Im Zeitalter des Pietismus, einer protestantischen Gegenbewegung zum lutherischen Protestantismus, der stark auf die Aspekte Demut und Unterordnung ausgerichtet war, gab es neue Entwicklungen in der Anstalterziehung. Kinder sollten den Verlockungen der Welt widerstehen lernen und somit unter strenger Aufsicht in den Waisenhäusern auf das Arbeitsleben vorbereitet werden. Ein wichtiger Vertreter des Pietismus in Deutschland war August Hermann Francke, der die „Halleschen Anstalten“[3] gründete und ein neues Organisationsprinzip in die Geschichte der Anstalterziehung einführte. An der Spitze einer Einrichtung stand eine Person, die diese leitete, und die Finanzierung erfolgte durch Spendengelder so genannter „Gesinnungsfreunde“[4]. Man kann hier vom Aufkommen privater Fürsorge sprechen, da nicht mehr die Stadt oder der Landesherr Träger einer Einrichtung war.

Der größte Teil der Waisenkinder war jedoch noch immer in den bereits beschriebenen Waisenhäusern untergebracht und lebte unter z.T. sehr widrigen Bedingungen. Es kam gegen Ende des 18. Jahrhunderts zum so genannten „Waisenhausstreit“[5], der auf die katastrophalen Zustände in Waisenhäusern aufmerksam machte und dazu beitrug, dass einige Waisenhäuser geschlossen wurden und die Kinder in Pflegefamilien untergebracht wurden.

In Verbindung mit dem Waisenhausstreit sind zwei Entwicklungen von besonderer Bedeutung: Zum einen kam es zu einer Ausdifferenzierung der Waisenhäuser, die sich fortgehend spezialisierten. Es wurden spezielle Einrichtungen gegründet, wie etwa Anstalten für blinde und taubstumme Kinder, die zuerst in Frankreich auftauchten, Anstalten für Geistesgestörte, Körperbehinderte und Epileptiker folgten. Dies sorgte für eine bedürfnisorientiertere Erziehungsarbeit im Bereich der Kinderfürsorge. Zum anderen kamen in stärkerem Maße Forderungen auf, „Kindern eine besondere Lebens-, Lern- und Entwicklungsphase zuzubilligen“[6]. Somit konnte im Gegensatz zu wirtschaftlichen Interessen der Erziehung ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Dies zeigte sich durch die Verbesserung hygienischer Verhältnisse und der Verpflegung, durch Reduktion der Kinderarbeit zugunsten des Schulunterrichts und bei Neubauten durch pädagogisch sinnvolle Standorte mit Spielmöglichkeiten. Des Weiteren sollten die Gruppen innerhalb der Anstalten in verschiedenen Häusern oder in voneinander getrennten Abteilungen untergebracht werden, damit die Kinder zu dem Hauselternpaar, was im übrigen ein ganz neues Modell in der Anstalterziehung darstellte, ein besseres persönliches Verhältnis aufbauen konnten. Diese Reformen sind im Hinblick auf den Beginn des Zeitalters der Aufklärung zu verstehen. In der Aufklärung stand die „Erziehung zur Vernunft“ im Mittelpunkt. Man nahm an, dass Menschen „beeinfluß- und veränderbar seien“, was große Auswirkungen auf die Erziehung hatte.[7]

Im Jahre 1788 kam es in Hamburg zu einer Reform in der Armenfürsorge, in der es u.a. darum ging, dass nicht nur die unmittelbar hilfsbedürftigen sondern alle armen Kinder erfasst wurden und einer geplanten Schulerziehung zugeführt wurden. Dieses Armenschulsystem umfasste Arbeitsausbildung, Erwerbsarbeit und Lehrschule. Hier wird deutlich, dass damit begonnen wurde, die Kinderfürsorge aus der Armenfürsorge herauszulösen und präventiv zu arbeiten, da diese Kinder dann später nicht zwangsläufig von der Armenpflege abhängig waren. Zudem waren in den einzelnen Stadtteilen Armenpfleger beschäftigt, die u.U. auch Kinder aus armen Familien herausnahmen, so dass sich hier nach Hansbauer die Vorläufer der späteren Jugendämter abzuzeichnen begannen. Es kam im Zuge dieser Reformen zu einer Umdeutung der bisherigen Problembetrachtungsweise: Wurde bis dato die Armut als das größte Problem der Bevölkerung betrachtet, so wurde der Blick nun eher auf das innere Leiden der Menschen als Resultat der Armut gelenkt. Die bisherigen Aufgaben der Fürsorge wie Versorgung, Disziplinierung oder Sanktionierung wurden zwar nicht abgeschafft, erhielten jedoch im Zuge dieser Entwicklungen einen erzieherischen Charakter und wurden als Teil von Personenänderungsstrategien gesehen, die Einzug in die pädagogische Arbeit hielten.[8]

2.1.4 Rückzug des Staates und das Aufkommen der Rettungshausbewegung (etwa 1820 – 1870)

Nach Ende der napoleonischen Kriege kam es in Deutschland wie schon nach Ende des Dreißigjährigen Krieges zu einem Zusammenbruch der Wirtschaft, so dass viele Städte vor dem finanziellen Ruin standen. Auch waren viele Erziehungsanstalten zu Kriegszeiten zerstört worden, dienten Rüstungszwecken oder als Hospitäler für Verwundete. Zudem kam das Zeitalter der Restauration auf, welches in krassem Gegensatz zum Zeitalter der Aufklärung stand. Während der Restauration war es nicht mehr im Sinne der Gesellschaft, dem armen Teil der Bevölkerung seitens der Regierung Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Man ging zunehmend davon aus, dass die staatliche Unterstützung einer Gesellschaftsschicht Nachteile für andere Bevölkerungsschichten mit sich bringe. Jegliche Unterstützung der armen Bevölkerung führe dazu, dass diese sich noch weiter vermehre und infolgedessen noch mehr Armut erzeuge. Diesen Teufelskreis zu durchbrechen, so der englische Nationalökonom Robert Malthus, gelinge nur durch moralische Enthaltsamkeit. In der weiteren Diskussion über Malthus’ Auffassungen ging man dazu über, die Not der armen Bevölkerungsteile als deren eigene Schuld zu betrachten.[9] Im Zuge des Frühliberalismus, der eng mit den Idealen der Restauration korrespondierte, galt die Auffassung, dass der Staat nur die Interessen der gesamten Bevölkerung zu wahren hatte, etwa durch die Aufrechterhaltung des Schulsystems, der Polizei und von Gefängnissen und Besserungsanstalten, nicht jedoch in das gesellschaftliche oder wirtschaftliche Leben oder gar in das der Familie eingreifen durfte. Somit war gerade die arme Bevölkerungsschicht auf sich selbst angewiesen und es kam im Laufe der Industrialisierung zu einer weiteren Verarmung der unteren Bevölkerungsschichten.[10]

Mit dem Rückzug des Staates aus dem Fürsorgebereich kam es zur Gründung vieler neuer Erziehungsanstalten im Kinderfürsorgebereich. Diese waren meist religiös geprägt und vertraten, wie etwa die ersten Rettungshäuser im Süden Deutschlands, pietistische und antiaufklärerische Ansichten, die in den damaligen Zeitgeist der Restauration passten. Ein wesentliches Merkmal dieser Rettungshäuser war eine religiöse Erziehung, die „Seelenrettung“ von „leidenden, entwurzelten und unerzogenen Kindern“[11]. Eine wesentliche Neuheit dieser Rettungshäuser bestand darin, dass die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen auf Freiwilligkeit basierte und ihnen ein größerer persönlicher Freiraum zugestanden wurde.

Ein wichtiger Vertreter der Rettungshausbewegung war Johann Heinrich Wichern, der 1833 bei Hamburg das „Rauhe Haus“ gründete und später maßgeblich am Zusammenschluss protestantischer Hilfsorganisationen beteiligt war. Er gründete das so genannte „Brüderhaus“, in dem junge Männer ausgebildet wurden und das nach Hansbauer als erste sozialpädagogische Ausbildungsstätte angesehen werden kann. In der Erziehungskonzeption wurde sich zwar noch an einem vorindustriellen Gesellschaftsbild orientiert, in der Durchführung jedoch setzten sich neue pädagogische Ansätze durch. So wurde beispielsweise die Erziehungssituation in den Erziehungsanstalten familienähnlicher gestaltet, Verantwortungen wurden geteilt, theoretische und praktische Ausbildung wurden verbunden und die Freizeit der Kinder und Jugendlichen wurde in den Erziehungsprozess integriert. Die Erziehung zur Arbeit blieb weiterhin ein wichtiger Faktor im Erziehungsprozess.

Wichtig ist es in diesem Zusammenhang noch einmal auf den bereits angesprochenen Zusammenschluss der protestantischen Einrichtungen zu sprechen zu kommen. Unter dem Dach des „Centralausschusses für die Innere Mission der Evangelischen Kirche“ (Gründung 1848) war es fortan möglich, sich mit verschiedenen Einrichtungen fachlich auszutauschen, Aktivitäten zu koordinieren und zu planen und bei Bedarf neue, auf die spezifischen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtete Einrichtungen zu schaffen. Im Jahre 1897 wurde auf Seiten der katholischen Kirche ein dementsprechender Zusammenschluss gegründet.

Obwohl in einigen Einrichtungen z.T. mehr als hundert Kinder und Jugendliche lebten, kann von einer flächendeckenden Versorgung nicht gesprochen werden, da die Rettungshäuser nur auf freiwilliger Basis Kinder aufnahmen. Auch delinquente Kinder und Jugendliche wurden nicht in den Rettungshäusern untergebracht, da die Fürsorge für straffällig gewordene Kinder und Jugendliche weiterhin vorerst nur in staatlicher Hand blieb.[12]

2.1.5 Koalitionsbildungen und das Wiedererstarken der öffentlichen Fürsorge (etwa 1870 – 1915)

Ein erneuter großer Umschwung in der Kinderfürsorge setzte mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 ein. Im Zuge der Industrialisierung kam es zu großen Wanderbewegungen im Volk, da viele Menschen, die vorher in der Landwirtschaft ihren Lebensunterhalt verdient hatten, nun gezwungen waren, in den Städten in Fabriken zu arbeiten, weil sich die Arbeit in der Landwirtschaft nicht mehr lohnte. So kam es gerade in großen Städten zu einer Ballung von Arbeitervierteln, in denen jedoch viele Menschen arbeitslos waren, da es nicht genügend Arbeitsplätze in den Fabriken gab. In diesen Vierteln wuchs die Armut und eine große Unzufriedenheit im Volk setzte ein. Der Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschärfte sich zusehends, so dass der Staat gezwungen war, wieder stärker in das gesellschaftliche Leben einzugreifen und seine liberale Grundhaltung aufzugeben. Die Sozialreformen wurden jedoch nicht allein deswegen durchgeführt, um das Leben der Bevölkerung, insbesondere das der armen Bevölkerungsanteile, zu verbessern, sondern eher aus der Angst heraus, es könne im Volk zu Aufständen und Revolutionen kommen, wie die aufkeimende Arbeiterbewegung es in Ansätzen schon proklamierte. Im Hintergrund „neuer sozialpädagogischer Initiativen“ stand u.a. die „Kanalisierung des bedrohlichen Massenpotentials der ‚gefährlichen Klassen’“[13]. Gleichzeitig kam es in der Pädagogik zu neuen Ansichten über Kinder, Erziehung und Unterricht, was zusammen mit dem bereits beschriebenen neuen Selbstverständnis des Staates dazu führte, dass die Jugendfürsorge nun als Aufgabe der öffentlichen Erziehung angesehen wurde. So löste sie sich nun vollends aus der Armenfürsorge und trat gleichzeitig in Konkurrenz mit dem Erziehungs- und Sozialisationsanspruch der Familie als primäre Sozialisationsinstanz.

Im rechtlichen Bereich kam es die Kinder- und Jugendfürsorge betreffend zu einigen Neuerungen, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen. § 55 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB) von 1876 besagte: „Wer bei Begehung einer Handlung das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben nicht verfolgt werden. Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden. Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormundschaftsbehörde die Begehung der Handlung festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt ist.“[14] Das preußische Ausführungsgesetz zum RStGB sah in diesen Rechtsfällen erstmalig spezifische Erziehungsbehörden vor, siedelte die Fürsorgeerziehung ausdrücklich außerhalb der Armenfürsorge an und lagerte die Beurteilung strafunmündiger Kinder teilweise aus dem allgemeinen Strafrecht aus, womit diesem eine besondere Bedeutung für die weitere Entwicklung der Fürsorgeerziehung zukommt. Im Jahre 1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft, welches eine Einschränkung der elterlichen Gewalt vorsieht und dem Staat das Recht verleiht, in Fällen der Kindeswohlsverletzung eingreifend tätig zu werden (§ 1666 BGB). Auch hier konnte das Kind in Fürsorgeerziehung kommen, was wieder in Ländergesetzen näher geregelt wurde. Im Jahre 1900 wurde in Preußen das „Gesetz für die Fürsorgeerziehung Minderjähriger“[15] verabschiedet, welches nun neben den strafunmündigen Kindern auch für die von Verwahrlosung bedrohten Kinder Maßnahmen der außerfamiliären Erziehung vorsah. Hier wird der Umschwung von Erziehen statt Strafen in der Pädagogik deutlich. Eine dritte bedeutende Neuentwicklung stellt die im Jahre 1900 in Leipzig eingeführte „Generalvormundschaft“[16] dar. Alle unehelich geborenen Kinder wurden von Geburt an bis zur Schulentlassung einem Vormund unterstellt, der nicht nur die Erziehung der Kinder überwachen sollte, sondern jegliche Interessen des Kindes vertrat. Die Einführung dieser Generalvormundschaft brachte viele Vorteile, zum einen für die soziale und wirtschaftliche Lage der Kinder und ihrer Mütter, was z.B. die Erziehung und eventuelle Unterhaltsansprüche an den Vater betraf, zum anderen für die kommunalen Armenkassen, da auch diese so eine finanzielle Entlastung spürten, wenn Unterhaltsansprüche direkt nach der Geburt an den Vater gerichtet werden konnten und sie somit nicht für die Kinder aufkommen mussten. Die Einrichtung der Generalvormundschaft wurde zunächst nur in einigen Städten vorgenommen, später entwickelte sich aus diesem Modell die Amtsvormundschaft der Jugendämter.[17]

Dadurch dass sich der Staat nun wieder stärker in der Kinder- und Jugendfürsorge engagierte, als er es zu Zeiten des Liberalismus tat, wuchs die Anzahl der Behörden, die in diesem Bereich zuständig waren. Polizei, Gewerbeaufsichtsbehörden beim Kinderarbeitsschutz, Pflegekindaufsichtsbehörden, städtische Armen- und Waisenhäuser, Ordnungsbehörden, kommunale Gesundheitsämter, unterschiedlich organisierte Fürsorgeerziehungsbehörden, Vormundschaftsgerichte, Strafgerichte usw. arbeiteten z.T. relativ ungeordnet neben- und miteinander. Aus diesem Grund kam es immer stärker zu der Forderung, ein Amt einzurichten, das diese unterschiedlichen Bereiche koordinieren sollte.[18]

Im Jahre 1880 wurde der „Deutschen Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“ gegründet, der heute unter dem Namen „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“ bekannt ist. Dieser Verein, der aus Fachleuten verschiedener Professionen, Vertretern kommunaler und staatlicher Behörden und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege bestand, beschäftigte sich u.a. mit Fragen der Kinder- und Jugendfürsorge und war durch seine Aktivitäten maßgeblich an neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet beteiligt. Einigen Fachleuten jedoch erschien das Vorgehen des Deutschen Vereins zu zögerlich, weshalb sie sich in neuen Verbänden organisierten, um ihre Anliegen, insbesondere die Implementierung eigenständiger Jugendfürsorgebehörden, zu verwirklichen. Einige Anstaltsleiter aus preußischen Provinzen trafen sich, um in einen regelmäßigen fachlichen Austausch über Fragen der Fürsorgeerziehung einzutreten. Man bemühte sich besonders um einheitliche Vorgehensweisen in Bezug auf die Kinder, die auf Grund des preußischen Zwangserziehungsgesetzes von 1878 in ihren Erziehungsanstalten untergebracht worden waren. Schon bald kam es dazu, dass sich auch behördliche Vertreter der Kinder- und Jugendfürsorge an diesen Tagungen beteiligten, um an dem Erfahrungsaustausch teilzuhaben. Da die Behörden sich zusehends mit der Menge von Kindern und Jugendlichen, die in öffentliche Erziehung überwiesen worden waren, überfordert sahen, wollten sie auf die reichhaltigen Erfahrungen der Freien Wohlfahrtspflege, besonders auf die der inneren Mission und der Caritas, zurückgreifen können. Dies geschah sowohl unter pädagogischen als auch unter finanzpolitischen Aspekten. Aus diesen Fachtreffen resultierte im Jahre 1906 die Gründung des „Allgemeinen Fürsorgeerziehungstages“ (AFET), der heutzutage unter dem Namen „Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe“ bekannt ist.[19]

Für den Gesetzgeber bestand nun auf Grund der bereits angesprochenen behördlichen Zersplitterung im Kinder- und Jugendfürsorgebereich und der zunehmenden Vernetzung zwischen öffentlicher und privater Wohlfahrtspflege zunehmend der Druck, eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen. Allerdings war man sich nicht einig darüber, wie diese Gesetzgebung aussehen sollte. Die kommunalen Vertreter im Deutschen Verein plädierten für eine Gesetzgebung, die den Kinder- und Jugendfürsorgebereich an die allgemeine Armenpflege koppeln sollte, da sie die Kinderfürsorge als präventive Armenpflege ansahen und hofften, durch eine Zusammenlegung dieser Bereiche die Ausstattung der öffentlichen Fürsorge verbessern zu können. Eine andere Gruppe wollte, da sie den Schwerpunkt der Kinder- und Jugendfürsorge in der Erziehung sah, diesen Bereich nun rechtlich und somit endgültig aus der Armenpflege herauslösen und ihn mit der neu entstandenen Institution der Berufsvormundschaft (vormals Generalvormundschaft) verbinden. Da die Forderung nach einem eigenständigen Jugendamt jedoch noch nicht durchzusetzen war, konzentrierte sich dieser Interessenvertreterkreis fortan mehr auf seine Arbeit im Archiv Deutscher Berufsvormünder, im AFET und in der deutschen Zentrale für Jugendfürsorge.[20]

[...]


[1] vgl. Hansbauer, P. (1999), S. 26.

[2] ebd., S. 26 – 29.

[3] ebd., S. 29.

[4] Scherpner, H. (1979), S. 72f. zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 29.

[5] Röper, F.F. (1976), S. 144ff. zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 29.

[6] Jordan, E. / Sengling, D. (1977), S. 24 zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 30.

[7] vgl. Scherpner, H. (1979), S. 96 zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 31.

[8] vgl. Hansbauer, P. (1999), S. 29 – 32.

[9] ebd., S. 32.

[10] ebd., S. 33.

[11] Sauer, M. (1979), S. 39 zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 33.

[12] vgl. Hansbauer, P. (1999), S. 32 – 35.

[13] Peukert, D.J.K./Münchmeier, R.K. (1990), S. 6f. zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 35.

[14] Post, W. (1997), S. 18.

[15] Hansbauer, P. (1999), S. 36.

[16] Scherpner, H. (1979), S. 170f. zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 36.

[17] vgl. Hansbauer, P. (1999), S. 35 – 37.

[18] ebd. S. 37.

[19] ebd., S. 38.

[20] vgl. Hasenclever, C. (1978), S. 28ff. zitiert in Hansbauer, P. (1999), S. 39.

Ende der Leseprobe aus 90 Seiten

Details

Titel
Loyalitätskonflikte in der Heimerziehung. Systemische Ansätze als Chance
Hochschule
Katholische Fachhochschule Norddeutschland Vechta  (Fachbereich Sozialwesen)
Note
1,1
Autor
Jahr
2003
Seiten
90
Katalognummer
V18064
ISBN (eBook)
9783638224840
ISBN (Buch)
9783638700054
Dateigröße
813 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Loyalitätskonflikte, Heimerziehung, Ansätze, Chance
Arbeit zitieren
Sebastian Möller (Autor:in), 2003, Loyalitätskonflikte in der Heimerziehung. Systemische Ansätze als Chance, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18064

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