Mädchen in Jugendorganisationen. Der Bund Deutscher Mädel


Hausarbeit, 2010

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


1. Einleitung

Ein Großteil der deutschen Mädchen zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft war Mitglied im Bund Deutscher Mädel (BDM). Durch Freiwilligkeit oder Zwang, durch Gesetze und Institutionen erfuhr der weibliche Teil der Hitler-Jugend einen starken Zulauf der jungen Frauen. Der BDM galt während der Jahre 1933-1945 neben dem Elternhaus und der Schule als dritter Erziehungsfaktor.

Heute wird häufig von jungen Menschen die Frage: „Wie war das damals möglich?“ an die älteren Generationen und insbesondere an Zeitzeugen gestellt. Auf diese Frage, welche Bestandteil einiger wissenschaftlicher Diskussionen und Arbeiten ist, ist derzeitig noch keine umfassende, allgemein gültige Antwort gegeben worden (vgl. Klaus 1983, S. 12).

Bei der Beschäftigung mit der Thematik des Bundes Deutscher Mädel müssen verschiedene Quellen und Sichtweisen Berücksichtigung finden.

Deshalb hat es sich diese Arbeit zur Aufgabe gemacht, den BDM nicht mithilfe von Archivalien sondern auch aus subjektiver Perspektive zu beleuchten. Da seit Ende des zweiten Weltkrieges circa 65 Jahre vergangen sind, ist es heute zwar schwierig, aber dennoch möglich Informationen von Zeitzeugen zu ihren damaligen Erfahrungen und Erlebnissen zu erhalten. Diese Quellen müssen, so lange dies noch durchführbar ist, bei der Betrachtung des Bund Deutscher Mädel zwingend einbezogen werden.

Dazu ist die Arbeit in fünf inhaltliche Kapitel gegliedert. Angefangen bei einer kurzen Einleitung in das Thema, beschäftigt sich die Arbeit im zweiten Kapitel mit der Entstehung des BDM sowie dem Alltag du der Erziehung in der Organisation. Als Grundlage dafür dienen zum Großteil Geschichtsbücher sowie historische Daten und Fakten.

Da eine umfassende Quellenarbeit für die historische Bildungsforschung elementar ist, beschreibt das dritte Kapitel im Hinblick auf die subjektiven Erlebnisse des nachfolgenden Kapitels, den Umgang, die Analyse und Einordnung von Quellen.

Im vierten Kapitel wird der Umgang mit den Quellen anhand von drei ausgewählten Werken verdeutlicht. Hier stehen besonders die Darstellung und Schilderung von persönlichen Geschichten und Erfahrungen von Mädchen im BDM im Vordergrund.

Im letzten Abschnitt werden die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und bewertet.

2. Der Bund Deutscher Mädel

Der Bund Deutscher Mädel ist die Organisation, die im Nationalsozialismus für die außerschulische und außerfamiliäre Erziehungsarbeit der weiblichen Jugend im Alter von 10-21 Jahren verantwortlich war (vgl. Kinz 1991, S. 9). Das Ziel der Mädchenorganisation war die Erziehung der weiblichen Jugendlichen „…zu Trägerinnen der nationalsozialistischen Weltanschauung“ (Baldur von Schirach in: Elefanten Press 1983, S. 35).

Wie genau es zur Entstehung des BDM kam, wie der Alltag der Mädchen in der Jugendorganisation aussah und was diese Organisation für Erziehungsziele verfolgte, wird in diesem Kapitel näher beleuchtet.

2.1 Entstehung und Geschichte des BDM

Die Anfänge des BDM lassen sich bis in die frühen 1920er Jahre zurückverfolgen. Es handelte sich allerdings zu dieser Zeit um kleinere Mädchengruppen, die nationalsozialistischen oder völkischen Jugend- oder Frauengruppen zugeordnet waren (vgl. Kinz 1991, S. 9). In der 1922 von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gegründeten Formation des ‚Jungbundes der NSDAP’ existierte bis 1923 eine Mädchenabteilung. Als die NSDAP und gleichzeitig der Jungbund der NSDAP im selben Jahr verboten wurden, erfolgte eine Integration der Mädchen in die nationalsozialistischen Frauenorganisationen (vgl. Shuk 2002, S. 32-33).

Nach der Neugrünung der NSDAP im Jahr 1925 machte sich die Partei auf ihrem ersten Parteitag 1926 die deutsche Jugend zum Thema und gründete die ‚Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend’. 1927 wird in einer Zeitung der Hitlerjugend (HJ), zum ersten Mal öffentlich von einer Mädchengruppe der HJ gesprochen. Bei der Versammlung der Führerschaft der HJ im Jahr 1928 wurde über den Aufbau und die Organisation der HJ beraten. Hier entstanden als neue Gliederung der HJ neben den ‚Jungmannschaften’ die ‚Schwesternschaften’. Über die Richtlinien und die Aufgaben in den ‚Schwesternschaften’ ist bis heute wenig bekannt.

Am 1.6.1930, zwei Jahre nach der Umgliederung der HJ, erfolgte die Umbenennung der ‚Schwesternschaften’ in den ‚Bund Deutscher Mädel in der HJ’ (vgl. Kinz 1991, S. 11-13). Die HJ war weiterhin die wichtigste Jugendorganisation der NSDAP und blieb bis 1932 der Sturmabteilung (SA) unterstellt. Hitler hob diese Unterstellung 1932 auf, da der SA ein staatliches Verbot drohte. Die HJ wurde dennoch am 13. April 1932 kurzzeitig verboten. Nach Aufhebung des Verbots übernahm Baldur von Schirach die Gesamtleitung der NS-Jugendarbeit und zentralisierte deren Strukturen. Er ernannte Elisabeth Greiff-Walden zur Bundesführerin, die nur ihm als Reichsjugendführer unterstellt war und formierte gleichzeitig Organisation, Gliederung, Aufgaben und Arbeitsweise des BDM um (vgl. Shuk 2002, S. 34-36).

Im Zuge der Machtübernahme 1933 proklamierte von Schirach: „Wie die NSDAP die einzige Partei Deutschlands ist, so ist die HJ die einzige deutsche Jugendorganisation“ (Baldur von Schirach 1933 in: Shuk 2002, S. 36). Durch das ebenfalls 1933 erlassene ‚Ermächtigungsgesetz’ konnten alle anderen Jugendverbände aufgelöst oder in die HJ eingegliedert werden. Die Angaben für die sich daraus ergebenen Mitgliederzahlen weichen in der Literatur teilweise stark voneinander ab. Laut Shuk stiegen die Mitgliederzahlen des Bundes Deutscher Mädel von rund 33.000 (1932) über 593.000 (1933) auf 1.334.000 Mitglieder im Jahr 1934 (vgl. Shuk 2002, S. 37).

Die Gründe für das Eintreten in den BDM waren vielseitig. Sie reichten von der attraktiven Freizeitgestaltung und Vorteile für das berufliche Fortkommen der Mädchen über die Möglichkeit, sich den starren Konventionen des Elternhauses zu entziehen. Natürlich spielten auch diverse Übernahmen von Mädchen aus anderen Jugendverbänden im Zuge der Gleichschaltung und die Ausübung von staatlichem Druck auf Beamte und Angestellte eine wesentliche Rolle. Vermutlich kam hierbei die nationalsozialistische Propaganda in erheblicher Weise zum Tragen.

Die Reorganisation der HJ führte ebenfalls zur Umgliederung des BDM: Mädchen im Alter von 10-14 Jahren wurden im ‚Jungmädelbund’ und Mädchen im Alter von 14-21 Jahren im BDM zusammengefasst. Im Jahr 1938 wurde das Werk ‚Glaube und Schönheit’ für Mädchen von 18-21 Jahren eingerichtet (vgl. Hering u.a. 2004, S 37). Für alle drei Bereiche herrschte eine exakt vorgegebene hierarchische Strukturierung (vgl. Kinz 1991, S. 26-31). Grundsatz in allen Bereichen war, dass der Dienstplan der Mädchen zu einem Drittel die ‚geistige Schulung’ und zu zwei Drittel eine ‚körperliche Ertüchtigung’ enthalten solle (vgl. Kock 1994, S. 26).

1936 wurde die Hitlerjugend, und somit auch der BDM, per Gesetz zur ‚Staatsjugend’ ernannt. Bis zu diesem Zeitpunkt war es gelungen 60 Prozent der Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren zur Mitgliedschaft in der HJ zur bewegen (vgl. Kock 1994, S. 28). Mit der Ernennung der HJ zur ‚Staatsjugend’ war die Mitgliedschaft im BDM für alle Mädchen von 10-21 Jahren verpflichtend. Im Zuge dessen erfolgte die weitere Strukturierung des BDM. Neben der vollständigen Erfassung der Mädchen stand die organisatorische Entwicklung und Verbesserung der Organisation im Fokus. Der BDM wurde zum dritten Erziehungsfaktor neben Schule und Elternhaus erklärt und hatte das Ziel die weibliche Jugend von klein auf zu Trägerinnen der NS-Ideologie und zu Tugenden wie Gehorsam, Pflichterfüllung, Disziplin, Opferbereitschaft und Körperbeherrschung zu erziehen (vgl. ebd. S. 36-40).

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs vollzog sich ein weiterer Wandel in den Tätigkeiten und Zielen des BDM. Die Organisation reduzierte ihren regulären Dienstbetrieb und konzentrierte sich hauptsächlich auf den sogenannten Einsatzdienst. Sie entwickelte sich zur Kriegshilfsorganisation und zeigte großes Engagement in der Organisation von Ferienlagern für Erholungsbedürftige oder der Kinderlandverschickung. Auch das Verschicken von Briefen und Paketen an Soldaten stand auf dem Tagesprogramm der Mädchen. Es erfolgte gleichzeitig die Einführung des Pflichtjahrs für alle ledigen Frauen unter 25, welches eine Leistung einer einjährigen Tätigkeit im Haushaltsdienst, der Soldatenbetreuung, in der Erntehilfe, im Luftschutz oder im Nachrichtenwesen beinhaltete (vgl. Kinz 1991, S.70-78).

2.2 Alltag im BDM

Wie im vorherigen Abschnitt erläutert, war der BDM in den Jahren der Gründung bis zum Zweiten Weltkrieg stetigen Umformungen und Veränderungen ausgesetzt. Dieser kurze Abschnitt soll das alltägliche Leben der Mädchen im Bund deutscher Mädel darstellen. Konzentriert wird sich hierbei hauptsächlich auf die allgemeinen Tätigkeiten und Aktivitäten in der Organisation.

Wie bereits erwähnt, beinhaltete der Dienstplan im BDM zu einem Drittel die ‚geistige Schulung’ und zwei Drittel die ‚körperliche Ertüchtigung’. Zur geistigen Schulung zählten, neben weltanschaulichen Schulungskurse in "Heimabenden" mit Volks- und Rassenkunde, auch die kulturelle Erziehung mit Volkstänzen und Liedern. Die Aneignung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten, meist bei Handarbeits- und Bastelabenden, war ebenfalls essentieller Bestandteil der Jugendarbeit. Das Aktivitätsangebot gestaltete sich vielseitig. Die Mädchen nahmen an Ausflügen, Wanderungen und Märschen in freier Natur teil. Ferner erwiesen sich Ferienreisen ins Winter-Skilager oder ins Sommer-Zeltlager großer Beliebtheit. Bei solchen Fahrten saßen die Mädchen am Lagerfeuer und kochten und sangen gemeinsam. Auch Volkstänze und Flötenmusik standen bei diesen Gelegenheiten ebenso wie Märchen- und Theateraufführungen auf dem Programm.

Natürlich stand bei Ferienfahrten oder Ausflügen ebenfalls die körperliche Ertüchtigung im Vordergrund. Hierbei wurden meist verschiedene Sportangebote in Form von Leichtathletik, Sportspielen, Gymnastik sowie Marschieren und Geländespiele durchgeführt. Als Ziele der sportlichen Erziehung standen die Disziplinierung und körperliche Ertüchtigung im Blickpunkt. Gleichzeitig sollten sich die Mädchen zu gesunden und kräftigen Mütter entwickeln und für spätere Kriegseinsätze fit gemacht werden (vgl. Elefanten Press 1983, S. 39).

Die Mädchen des BDM waren seit 1930 genauen Kleidungsvorschriften unterworfen. Demnach bestand die Standardbekleidung im BDM aus einem dunkelblauen Rock, einer weißen Bluse und einem schwarzen Halstuch mit Lederknoten. Die Art der Kniestrümpfe und die der Frisur ließen den Mädchen individuellen Spielraum. Hochhackige Schuhe und Seidenstrümpfe waren verboten. Als Schmuck waren ebenfalls nur der Fingerring und die Armbanduhr erlaubt. Bei sportlichen Aktivitäten hatten die Mitglieder eine kurze dunkelblaue Sporthose und ein weißes ärmelloses Oberteil zu tragen (vgl. Shuk 2002, S. 36).

Die Aufnahme der Mädchen in den BDM bedingte die Erfüllung von folgenden Kriterien: Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Deutschstämmigkeit und arische Abstammung. Die Mädchen wurden Jahrgangsweise am 20. April in Form einer feierlichen Zeremonie vereidigt. Nach einem halben Jahr und der bestandenen ‚Jungmädelprobe’ (welche hauptsächlich aus Sportübungen bestand) bekamen die Mädchen das Halstuch und den Knoten verliehen (vgl. Elefanten Press 1983, S. 39). Ab diesem Moment waren sie Mitglieder des Bundes Deutscher Mädel.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Mädchen in Jugendorganisationen. Der Bund Deutscher Mädel
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
20
Katalognummer
V180570
ISBN (eBook)
9783656034087
ISBN (Buch)
9783668148376
Dateigröße
677 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BDM
Arbeit zitieren
Vanessa Falkenstein (Autor:in), 2010, Mädchen in Jugendorganisationen. Der Bund Deutscher Mädel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180570

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