Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung im Spannungsfeld des § 125 SGB III
1. Rente wegen Erwerbsminderung
2. Arbeitslosenversicherung
II. Die Tatbestandsmerkmale der Nahtlosigkeitsregelung (§ 125 SGB III)
1. „allein deshalb nicht arbeitslos“ (§125 Abs. 1 S. 1 SGB III)
2. Minderung der Leistungsfähigkeit auf unter 15 Stunden wöchentlich für mehr als sechs Monate (§125 Abs. 1 S. 1 SGB III)
3. Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger (§125 Abs. 1 S. 2 SGB III)
4. Arbeitslosenmeldung durch einen Vertreter (§ 125 Abs. 1 S. 3 und S. 4 SGB III)
5. Aufforderung zur unverzüglichen Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 125 Abs. 2 S. 1 SGB III)
6. Rechtsfolgen unterlassener Mitwirkungspflichten (§ 125 Abs. 2 S. 3, 4 und S. 5 SGB III)
7. Erstattungsanspruch (§125 Abs. 3 SGB III)
III. Problematische Fallkonstellationen und Lösungen
1. Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich
a) Der Arbeitslose hat eine volle Erwerbsminderung
b) Der Arbeitslose hat eine teilweise Erwerbsminderung
c) Der Arbeitslose hat keine Erwerbsminderung
2. Leistungsvermögen über drei Stunden, aber unter sechs Stunden täglich
a) Der Arbeitslose ist teilweise erwerbsgemindert
b) Der RV-Träger verneint eine teilweise Erwerbsminderung und geht von einem vollschichtigen Leistungsvermögen aus
3. Das Leistungsvermögen über sechs Stunden, aber untervollschichtig
4. Das Leistungsvermögen des Arbeitslosen ist vollschichtig
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Sozialpädagoge Andreas Jordan (Autor:in), 2011, Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179735
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