Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Systematische Einordnung des § 306 III BGB
1. Der Grundsatz des § 139 bzw. der §§ 154, 155 BGB
2. Die Ausnahme des § 306 I BGB
3. Die Gegenausnahme des § 306 III BGB
III. Vereinbarkeit des § 306 III BGB mit Gemeinschaftsrecht
1. Richtlinienrelevante Fallkonstellationen
2. Bestehenkönnen vs. unzumutbare Härte
3. Richtlinienkonforme Auslegung
IV. Voraussetzungen des § 306 III BGB
1. Voraussetzungen des § 306 I BGB
a) Nichtgeltung von AGB
b) Existenzfähigkeit des Restvertrags
(1) Wegfall von Hauptleistungspflichten
(2) Sittenwidrigkeit des gesamten Vertrages
(3) Anfechtung des gesamten Vertrages
2. Unzumutbare Härte
a) Grundlagen der unzumutbaren Härte
(1) Grundsatz der Interessenabwägung
(2) Zeitpunkt der Interessenabwägung
(3) Maßstab der Interessenabwägung
(4) Bedeutung des § 306 II für die unzumutbare Härte
b) Kriterien zur Feststellung der unzumutbaren Härte
(1) Struktur des Vertrages
(2) Stand der Vertragsabwicklung
(3) Häufigkeit der Verwendung einer unwirksamen AGB
(4) Ursache für die Nichtgeltung der AGB
(5) Unvorhersehbarkeit der Nichtgeltung der AGB
(6) Unternehmerstellung des Kunden
(7) Bestehen anderer Lösungsrechte
(a) Störung der Geschäftsgrundlage
(b) Kündigung aus wichtigem Grund
(c) Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
c) Fallgruppen der unzumutbaren Härte
(1) Sicherungsvereinbarungen
(2) Torsoverträge
(a) Nicht ergänzungsfähiger Torsovertrag
(b) Ungewissheit über den Vertragsinhalt
(3) Schwerwiegende Störungen der Vertragsparität
(a) Unzumutbare Einstandspflichten
(b) Unzumutbares Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
3. Geltendmachung der unzumutbaren Härte
4. Fehlen einer abweichenden Vereinbarung
V. Rechtsfolgen
1. Rückabwicklung
2. Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo
VI. Zusammenfassung
VII. Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Michael Müller (Autor:in), 2006, Der Tatbestand der unzumutbaren Härte in § 306 III BGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179716
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