Von der Betreuung zur Assistenz - Arbeitgebermodell und Assistenzgenossenschaften

Ein kompakter Überblick


Referat (Ausarbeitung), 2003

20 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Das Arbeitgebermodell in der Behindertenhilfe

3. Der behinderte Mensch als Arbeitgeber
3.1. Die Ausgangsbasis
3.2. Die Finanzierung des Arbeitgebermodells
3.3. Die Probleme mit der Finanzierung
3.3.1. Die Bedeutung des §3a BSHG

4. Fazit

5. Assistenzgenossenschaften in der Behindertenhilfe
5.1. Was sind Assistenzgenossenschaften
5.2. H.A.G – Die Hamburger Assistenzgenossenschaft
5.2.1. Machtverhältnisse ändern
5.2.2. Kooperative Selbstverwaltung
5.2.3. Unterstützungen durch die HAG
5.2.4. Zusammenfassung
5.3. W.A.G. – Die Wiener Assistenzgenossenschaft
5.3.1. Grundsätze der WAG
5.3.2. Leistungen der WAG
5.3.3. Serviceleistungen für persönliche Assistenten
5.3.4. Administrative Serviceleistungen
5.3.5. Zusammenfassung

6. Abschlussbemerkung

1. Einleitung:

In Deutschland leben rund zwei Millionen Menschen (2002), die wegen einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung auf Hilfeleistungen bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens angewiesen sind. Manche benötigen nur wenig Unterstützung, andere brauchen bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe und Unterstützung durch Dritte. Diese Unterstützung oder besser Assistenzleistungen beginnen bei der Körperpflege, umfassen die Versorgung des Haushaltes, Hilfen am Arbeitsplatz und bei der Freizeitgestaltung.

Menschen, die ständig auf Hilfe und Unterstützung durch andere angewiesen sind, laufen sehr schnell Gefahr, ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Pflegekräfte in stationären Einrichtungen, Mitarbeiter ambulanter Dienste und gerade auch Familienangehörige neigen dazu, Assistenznehmer zu bevormunden: "Ich weiß was für dich gut ist" oder "ich helfe dir so, wie ich es für richtig halte". Häufig gilt: Je höher der Assistenzbedarf, desto größer die Gefahr einer Fremdbestimmung. (Bartz, E. 2003, 5 ff)

In der Behindertenhilfe zeichnet sich jedoch in der letzten Zeit ein Paradigmenwechsel ab. So wollen die Betroffenen weg vom klassischen Begriff der Betreuung, da mit diesem zu sehr Fremdbestimmung und Bevormundung verbunden sind (s.o.), hin zum Begriff der Begleitung, der Unterstützung, letztendlich eben der Assistenz, da mit diesem Begriff die Eigenkompetenz, die Eigenverantwortlichkeit und vor allem der Selbstverantwortung unterstrichen wird.

Der Begriff der Betreuung erweist sich in der Praxis zunehmend als problematisch und wird von den Betroffenen abgelehnt, da er helferdominant erscheint und die Gefahr in sich birgt, Menschen mit Behinderungen zu verdinglichen und auf subtile Weise zu beherrschen und zu entmündigen. Der Betreuer weiß, was für den Menschen mit Behinderung gut ist, der Fürsorgeaspekt beeinflusst das Handeln. Der Betreuer wir zum Subjekt, zum Handelnden, der behinderte Mensch zum Objekt, zum "Behandelten".

Die Vorsilbe "be" ist besitzergreifend, bevormundend, anmaßend und drückt Ungleichwertigkeit und Hierarchie aus. (Theunissen 2000, 59). Auch der Begriff Begleitung/begleiten kann mit Blick auf sinnverwandte Worte wie "Aufpassen", "Führen", "Bewahren", "unter seine Fittiche nehmen" durchaus in Misskredit geraten

(Hähner u.a. 1997, 9).

Das ist ein Grund dafür, daß dem Assistenzbegriff (lat. assistentia, i. S. v. Beistand, Mithilfe) der Vorzug zu geben ist (Theunissen 2000, 59).

Der Assistenzbegriff wird aus verschiedenen Gründen von den Betroffenen eingefordert. Der Hauptgrund ist, das die Betroffenen sich durch die neue Begrifflichkeit eine Aufwertung und Akzeptanz der eigenen Rolle als "Experte in eigener Angelegenheit" erhoffen.

Darüber hinaus kann der Assistenzbegriff verständlicher und einfacher präzisiert und auf den jeweilig Betroffen angewendet werden.

Dieser Begriffswechsel spielt für das Prinzip der selbstbestimmten Lebensführung eine wichtige Rolle. Denn er hebt die Bedeutung des Behinderten als "Experten in eigener Sache" hervor und unterstreicht die Eigenkompetenz, mit der Betroffene über das Wie, Wo, Welcher Art, Wie oft und Wann der benötigten Hilfeleistungen in der alltäglichen Lebensführung entscheiden können und wollen.

Ein "persönlicher Assistent" wird also in diesem Sinne ein Gehilfe des behinderten Menschen.

Dieser tritt als Auftraggeber für bestimmte Dienstleistungen auf (ebd., 60).

Dazu bedarf es jedoch der Voraussetzung, daß der behinderte Mensch eine gewisse Eigenkompetenz mitbringt, die für ihn als Arbeitgeber unerlässlich ist. Der behinderte Arbeitgeber muss:

- für sich selber sprechen, sich selbst vertreten
- lernen, seine Probleme selbst zu lösen
- Entscheidungen treffen
- Selbst bestimmen
- Seine Rechte und Pflichten kennen

Der behinderte Arbeitgeber (Assistenznehmer) sollte genau wissen, was er will und was er braucht bzw. was er nicht will und nicht braucht. Dieses muss er anderen Menschen mitteilen können.

2. Das Arbeitgebermodell in der Behindertenhilfe:

Die beste Möglichkeit, das oben bereits kurz vorgestellte Assistenzmodell umzusetzen, besteht im sogenannten Arbeitgebermodell. Hierbei beschäftigt der behinderte Assistenznehmer die von ihm benötigten Helfer (Assistenten) als Arbeitgeber in einem eigenen angemeldeten Betrieb. Die Assistenten stehen in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zum Assistenznehmer, leisten die benötigten Hilfen und werden dafür entlohnt. Der zu pflegende und betreute Behinderte wird zum selbstbestimmten Subjekt, der seinen Tagesablauf eigenverantwortlich gestaltet.

Behinderter Arbeitgeber kann im Prinzip jeder werden, der über die folgenden notwendigen Kompetenzen verfügt:

- Personalkompetenz:

Der behinderte Arbeitgeber entscheidet, wer die notwendigen Hilfeleistungen erbringt. Er schließt die Arbeitsverträge mit den Assistenten, erstellt die Dienstpläne und Lohnabrechnungen, führt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab

- Anleitungskompetenz:

Der behinderte Arbeitgeber weist die Assistenten in alle notwendigen Hilfeleistungen ein, da er selbst am besten weiß, welche Leistungen er in welchem Umfang benötigt (Experte in eigenen Angelegenheiten).

- Finanzkompetenz:

Der behinderte Arbeitgeber kontrolliert die Verwendung der ihm zustehenden Finanzmittel wie Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) selbst.

- Organisationskompetenz:

Der behinderte Arbeitgeber organisiert seinen Tagesablauf selber

(Ohne Vorgabe durch ambulante Dienste)

- Raumkompetenz:

Der behinderte Arbeitgeber bestimmt, an welchem Ort die Dienstleistung ausgeführt werden soll (In der eigenen Wohnung, am Urlaubsort, bei Besuchen von Freunden oder Familie).

Ist ein behinderter Arbeitgeber aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage, eine oder mehrere der o. g. Kompetenzen wahrzunehmen, so können diese entweder angeeignet oder aber anderweitig vergeben werden.

(z. B.: Personalkompetenz: Steuerberater, Assistenzgenossenschaften, "Selbstbestimmt-Leben-Zentren" können die Lohnabrechnung übernehmen).

3. Der behinderte Mensch als Arbeitgeber:

3.1. Die Ausgangsbasis:

Entschließt sich ein behinderter Mensch, die für ihn notwendigen Hilfen im Rahmen des Arbeitgebermodells in Anspruch und damit seine Hilfe selbst in die Hand zu nehmen, so braucht er abgesehen von den oben bereits erwähnten Kompetenzen auch den starken Willen, die eigenen Interessen durchzusetzen und den Mut, sich mit Behörden und Ämtern auf eine häufig langwierige Diskussion einzulassen. Zudem ist eine gute Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine überzeugende Argumentation wichtig.

Die Gründe für diese Entscheidung – und damit die aktuelle Lebenssituation des Betroffenen -sind ganz unterschiedlicher Natur.

So gibt es Menschen, die nach einem Unfall plötzlich vor einer neuen Lebenssituation stehen, andere, sind von Geburt an behindert und wollen als Erwachsene das Elternhaus verlassen. Der nächste hat eine fortschreitende Erkrankung, die ihn in absehbarer Zeit abhängig macht von der Hilfe durch Dritte. Dann gibt es behinderte Menschen, deren Pflege bisher von Angehörigen übernommen wurde und die aus den unterschiedlichsten Gründen plötzlich wegfällt. Und nicht zuletzt gibt es zunehmend mehr Menschen, die nicht länger in der fremdbestimmten Heimsituation leben sondern endlich ein selbstbestimmtes Leben führen wollen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Von der Betreuung zur Assistenz - Arbeitgebermodell und Assistenzgenossenschaften
Untertitel
Ein kompakter Überblick
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta  (IfE)
Veranstaltung
Seminar
Note
2
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V17896
ISBN (eBook)
9783638223485
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Betreuung, Assistenz, Arbeitgebermodell, Assistenzgenossenschaften, Seminar
Arbeit zitieren
Mandy Hibbeler (Autor:in), 2003, Von der Betreuung zur Assistenz - Arbeitgebermodell und Assistenzgenossenschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17896

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