Mythos Integration

Die Ausgrenzung wohnungsloser Menschen im Kontext der Integrationsdebatte


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2011

17 Seiten


Leseprobe


Die Ausgrenzung wohnungsloser Menschen im Kontext der Integrationsdebatte

Abstract

Integration gilt, obgleich in einigen Veröffentlichungen polemisch akzentuiert gesellschaftlich als hoher Wert und angestrebtes Ziel in den Arbeitsfeldern der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Der folgende Artikel rekonstruiert die Strukturen der Integration und Ausgrenzung am praktischen Bei­spiel der Umzugsplanungen einer Einrichtung der Wohnungslosen- und Gefährdetenhilfe. Integrati­on erweist sich im Ringen um künftige Entwicklungschancen, um diffuse Erwartungsängste, xeno- phoben Tendenzen in der Auseinandersetzung zwischen Etablierten und den Integrationsaspiranten als Mythos, der eher dazu beiträgt Exklusion fortzuschreiben. Die Befunde stärken die sozialpäd­agogischen Ansätze der Kompetenzvermittlung und der Alltagsorientierung. Sie wenden sich gegen eine oberflächliche, an scheinbaren Erfolgen orientierte Dienstleistungsmentalität in der Sozialen Arbeit.

Einleitung

Der Begriff „Integration“ stammt aus dem Lateinischen und meint die Wiederherstellung eines Gan­zen. Im aktuellen Sprachgebrauch zielt Integration auf die Überwindung von Benachteiligungen durch die Angleichung an allgemein akzeptierte Wertstrukturen oder Verhaltensmuster. Im Vorder­grund können ethnische, behinderungsbedingte oder andere Benachteiligungen von Individuen und Gruppen stehen, die sie für öffentliche Integrationsdebatten und professionelle Interventionen quali­fizieren. Der Integrationsgrad verdeutlicht demnach einen Konsens über die Stabilität der gesell­schaftlich etablierten Verhaltens und Orientierungsmuster. Durch den Rückgriff auf anerkannte Wer­te wird gleichermaßen eine vertikale Definition abweichenden Verhaltens und die darauf gerichteten sozialen Kontrollmechanismen gegeben. Dies lässt sich anschaulich an den Debatten um die Inte­gration von Migranten verfolgen.[1]

Das gesellschaftliche Mandat zur Bearbeitung von sozialen Problemlagen obliegt der Sozialen Ar­beit und Sozialpädagogik. Eine gelungene „Integration“ stellt demnach ein bedeutendes Erfolgskri­terium in der Sozialen Arbeit dar. Keine Hilfeplanung kommt ohne Integrationsziele aus. Diese Zie­le werden dabei durchaus generalistisch angelegt und können auf den Arbeitsmarkt, das soziale Um­feld oder noch weiter gefasst, die Gesellschaft zielen.

In der Analyse der Integrationsdebatte wird eine systemische Perspektive angelegt. Dabei werden der zeitliche Ablauf, die Kontextbedingungen, Interaktionsstrukturen und die daraus folgenden Konsequenzen der Handlungen der involvierten Akteure einbezogen:

- Welche Ressourcen fördern die Integration wohnungsloser Menschen?
- Wie lange muss sich der Integrationsaspirant zum Zweck der Erfolgsbeurteilung öffentlicher Beobachtung aussetzen?
- Wie ist es um die Partizipation und die Möglichkeiten der gemeinsamen Gestaltung des Inte­grationsprozesses bestellt?
- Wer beurteilt letztlich den Erfolg integrativer Bemühungen oder ruft zum pragmatischen Ab­bruch auf?

Diese Fragen werden am praktischen Beispiel des Umzuges einer Einrichtung der Wohnungslosen- hilfe rekonstruiert. Der Ablauf des Geschehens ist aus Datenschutzgründen anonymisiert dargestellt.

Das Haus [communico][2]zieht um Darstellung der Einrichtung und des pädagogischen Konzeptes

Bei dem in Rede stehenden Haus handelt es sich um eine Einrichtung der Gefährdetenhilfe in Trä­gerschaft eines kirchlichen Sozialverbandes. Den Zugang zur Einrichtung regelt ein Verfahren, wel­ches die aktuelle Lebenssituation, biografische Bedingungen, Unterstützungsbedürfnisse, Ziele, Kompetenzen und Ressourcen des Bewerbers aufgreift und für die befristete Zeit der Zusammenar­beit in einem Hilfeplan rekombiniert. Dabei werden die individuell besondere Situation, als auch gesellschaftlich gegebene Rahmenbedingungen berücksichtigt. In diesem Haus leben Menschen, die als überschuldet gelten, denen schul- oder berufsqualifizierende Abschlüsse fehlen, die auf dem Ar­beitsmarkt nie richtig Fuß fassten, die Alkohol oder auch andere Substanzen konsumieren, nicht über einen vertraglich gesicherten Wohnraum verfügen, die aus gewaltgeprägten oder anderen nach­teiligen Lebensumständen um Aufnahme nachsuchten oder lange Zeit in Einrichtungen, wie dem Strafvollzug oder der stationären Psychiatrie lebten. Als hilfeauslösend gilt der Mangel an Möglich­keiten zur Selbsthilfe und fehlende Kompetenzen der hilfesuchenden Person, ihre nachteiligen Le­bensumstände selbst zu verändern. Sozialrechtlich sind die Leistungen in den §§ 67-69 des SGB XII normiert. Die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Hilfeberechtigten lässt folglich Besonder­heiten deutlich werden, die sie aus gesellschaftlich anerkannten Mustern der Lebensführung aus­grenzen. Als erklärungsbedürftig lässt sich in dieser Hinsicht der fehlende Schulabschluss und meh­rere Haftaufenthalte eines 27 Jährigen darstellen.

Im pädagogischen Konzept der Einrichtung werden diese Besonderheiten durch Normalisierungs­strategien im Alltag bearbeitet. Das bedeutet: Die Mitarbeiterinnen betrachten nicht den Schuldner oder den Wohnungslosen, sondern den Menschen, der momentan Schulden oder keine Wohnung hat. Sie verzeitlichen folglich das ausgrenzende Phänomen und initiieren im Alltag der Einrichtung konsequent auf Autonomie gerichtete Lernprozesse. Sie verfolgen die These, dass Mitarbeiter und Bewohner gemeinsam dieses Haus betreiben, je eigene Aufgabenbereiche ausfüllen und in der Zu­sammenarbeit gestalten! Der zentrale Ort der Aufgabenverteilung und des Austauschs sind die ge­meinsamen Mahlzeiten, an denen alle im Haus befindlichen Bewohner, sowie das gesamte Personal teilnehmen können. Neben vielerlei Alltagsgesprächen, Scherzen, Zeitungslektüre kommen Tages­aufgaben in den unterschiedlichen Funktionsbereichen des Hauses zur Sprache, für deren Erledi­gung die Bewohner Verantwortung übernehmen und sich der Haustechnik, der Hauswirtschaft, dem Conciergebereich oder auch dem pädagogischen Dienst, sofern zu klärende Sachverhalte anstehen zuordnen. Das Haus fügt sich architektonisch nicht zu unterscheiden in einen Gründerzeitstraßen­zug im Stadtteil ein.

Selbstverständlich geben die etwa 30 Bewohner ihre problematischen Verhaltensweisen nicht bei Einzug an der Türschwelle ab. Sie bewerben sich jedoch in der Regel um einen Platz und werden vor einer Aufnahmezusage mit der Situation konfrontiert, ihren Lebenslauf kurz darzustellen, Ziele zu formulieren, einmal träumen zu dürfen: Wie 'werde ich in ein-zwei-fünf Jahren leben? Wie kom­me ich dahin? Was brauche ich 'von 'wem, um meine Ziele zu erreichen? Das Einrichtungskonzept setzt vollständig auf die Freiwilligkeit der Entscheidung, miteinander arbeiten zu wollen. Das heißt im Umkehrschluss: Auch eine Entscheidung zur Auflösung der Vereinbarung miteinander zu arbei­ten ist anjeder Stelle des Prozesses denkbar.

Für interne und externe Konflikte wurden unter Beteiligung der Bewohner Verfahren erarbeitet, die beschlussfähig allgemeinverbindliche Regeln setzen und dabei Transparenz und demokratische Be­dingungen der Partizipation fördern. Dazu gehören unter anderem die Haus- oder Etagenversamm­lungen, in denen die Beteiligten nach Lösungen für Probleme des Miteinanders suchen.[3]Zur Auf­rechterhaltung der Professionalität finden regelmäßig Supervisionen, Dienstberatungen, verpflich­tende Weiterbildungen und Personalgespräche statt. Alles in allem ist diese Einrichtung ein Ort in dem gelebt wird, mit den Konflikten und Schwierigkeiten zwischen jung (ab 18 Jahren) und alt (über 70 Jahre), aber auch mit allen Entwicklungspotentialen, diejeder Aushandlungsprozess für ein gelingendes Leben in der Gemeinschaft birgt. Zahlreiche Rückmeldungen von Klienten bestätigen dies.

In einem Arbeitsbereich dieser Einrichtung leben wohnungslose Menschen, bei denen neben den so­zialen Schwierigkeiten auch gesundheitliche Probleme oder Behinderungen auftreten. In diesem „Betreuten Wohnen“ geht es verstärkt um die Beheimatung und die Einbindung in ein soziales und im Alltag stabilisierendes Umfeld. Mit den Bewohnern wird eine, die inhaltliche Zusammenarbeit betreffende Betreuungsvereinbarung geschlossen,. Die Vereinbarung ist zunächst auf ein Jahr be­fristet, kann Wunsch des Bewohners aber verlängert werden. Dies reflektiert den systemischen Grundgedanken, dass die „hilfebedürftige“ Wirklichkeit als veränderlicher Prozess zukünftig auch autonomer, selbstbestimmter oder eigenverantwortlicher möglich sein kann! Die Integrationsziele bestehen in der Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Autonomie. Jedem Klienten steht ein Stun­denbudget zur Verfügung, aus dem er flexibel Leistungen aus sämtlichen Arbeitsbereichen des Hau­ses abrufen kann. Dieses Modell wurde seit 2008 in mehrfach evaluiert und stellt insofern einen Er­folg dar, dass

- dem Klienten mietvertraglich gesicherter Wohnraum zur Verfügung steht,
- die Individualität und Autonomie des Klienten durch seine weitgehende Eigenverantwortung für seinen Wohnraum und die abgerufenen Leistungen gesichert bleibt,
- durch kurze Wege (das Personal befindet sich im Haus) die Niedrigschwelligkeit gewähr­leistet und meist unmittelbar persönliche Unterstützung geleistet werden kann,
- dem sozial und körperlich beeinträchtigten Klienten der Anpassungsdruck einer stationären Einrichtung der Altenhilfe und
- dem Kostenträger eine vergleichsweise teure Unterbringung in einem Altenheim solange als möglich erspart bleiben.

Für diesen Arbeitsbereich meldeten Kostenträger im Jahr 2009 den Bedarf einer Kapazitätserweite­rung an. Ein vollständig barrierefreier Umbau und in diesem Zuge die Räumung des Gebäudes er- Zusammenarbeit auf eine unbefristete Zeit und die hierarchische Problembearbeitung durch das Personal ausgelegt spräche dies eher für ein Chronifizierungsmuster in einem Zirkelschluss: Solange Bewohner „X“ bei uns war trat dieses Phänomen nicht auf! Ergo: Bewohner „X“ scheint ohne die Hilfe der Mitarbeiter nicht regelkonform leben zu können. Er muss folglich langfristig betreut werden.

[...]


[1] Integration ist beispielsweise eine oft verwendete Vokabel, wenn die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Mi- grantlnnen diskutiert werden. Vgl.: Esser, H. (2006) Im Bereich der Behinderter folgen unter dem Stichwort der Integration beispielsweise die Arbeitsassistenz, Integrati­onsassistenz, unterstützte Beschäftigung und viele weitere. Vgl. aus einem Praxisbeispiel in Brandenburg: Giga. Christine; Hühner, Frank: Integrationsassistenz. Ein erfolgreiches Modell in Brandenburg. In: impulse Nr. 40, April 2006, Seite 27-31 Die wertorientierte Debatte um Integration wurde öffentlich besonders kritisch nach dem Werk von: Sarrazin, T. (2010) diskutiert; Vgl.: Hillmann, K.-H. (1994), S.: 377-378

[2] In [] gesetzte Auslassungen oder Hinzufügungen wurden vom Autor aus Anonymisierungsgründen oder zur besseren Lesbarkeit des Textes eingebracht

[3] Auch dies zielt auf die Autonomie und einen Zuwachs an Kompetenzen der Klientel. Wird im Gegenzug die

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Mythos Integration
Untertitel
Die Ausgrenzung wohnungsloser Menschen im Kontext der Integrationsdebatte
Autor
Jahr
2011
Seiten
17
Katalognummer
V178682
ISBN (eBook)
9783656008453
ISBN (Buch)
9783656008231
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
mythos, integration, Ausgrenzung, Außenseiter
Arbeit zitieren
Dr. phil. Andreas Lampert (Autor:in), 2011, Mythos Integration, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178682

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