Der Wandel der normativen Rollenverteilung in der Familie - neue Aufgaben in der Familienbildung?


Studienarbeit, 2003

75 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung der Familie
2.1 Einführung in die Thematik
2.2 Exkurs: Familienkonzept der Kernfamilie - Rückblick auf die Entwicklung in den letzten zwanzig Jahren
2.2.1 Formen von Familien
2.2.1.1 Kernfamilie
2.2.1.2 Ein- Elternfamilie
2.2.1.3 Wohngemeinschaft
2.2.1.4 Homosexuelle-Elternfamilie
2.2.1.5 Nichteheliche Gemeinschaften
2.2.2 Die erwerbstätige Frau als Ausdruck des Wandels der normativen Rollenverteilung
2.2.3 Scheidung und ihre Auswirkungen
2.3 Ausblick

3 Familienbildung
3.1 Definitorische Abgrenzung des Begriffes der Familienbildung
3.2 Abgrenzung des Begriffs der Familienbildung von Familienberatung und Familientherapie
3.3 Ausgangspunkt und Aufgabenverständnis der Familienbildung
3.3.1 Ausgangspunkt der Familienbildung
3.3.2 Aufgabenverständnis der Familienbildung
3.4 Familienbildung und das Gesetz der Familienfürsorge
3.5 Anbieter und Formen der Familienbildung
3.6 Historischer Exkurs: Entwicklung der Familienbildung
3.7 Ziele, Inhalte, Methoden und Motive der institutionellen Familienbildung
3.7.1 Ziele
3.7.2 Inhalte
3.7.3 Zielgruppe
3.7.4 Methoden
3.7.5 Motive
3.8 Familienbildung und Familienwirklichkeit
3.9 Grenzen, Probleme und Kritik der Familienbildung
3.9.1 Probleme der Familienbildung
3.9.2 Grenzen der Familienbildung
3.9.3 Kritische Auseinandersetzung

4 Familienbildung angesichts des Wandels von Familien
4.1 Vergleich der Familienwirklichkeit mit der Familienbildungswirklichkeit
4.2 Ausblick: Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Familienbildung

5 Resümée

6 Literaturliste

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 (Datenreport 2002, 31)

Abbildung 2 (Datenreport 2002, 15)

Abbildung 3 (Datenreport 2002, 25)

Abbildung 4 (Statistisches Bundesamt, 11/1996, 4)

Abbildung 5 (Zeitlupe, Familie, 14)

Abbildung 6 (vgl. Datenreport 2002, 44).

Abbildung 7 (Schiersmann 2001, S 191)

Abbildung 8 (vgl. Walter u.a., 2000, 18)

Abbildung 9 (ebd., 96).

Abbildung 10 (ebd., 74)

Abbildung 11 (Schiersmann, 1998, 79)

Abbildung 12 (ebd., 51)

Abbildung 13 (Schleicher, 1984, 9)

Abbildung 14 (Schleicher, 1984, 11)

Abbildung 15 (Schiersmann, 1998, 110)

1 Einleitung

Die Familie als primäre Sozialisationsinstanz des Kindes hat aufgrund der vielfältigen sozialen Funktionen in den Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungsprozessen eine herausragende Bedeutung:

„Unter den Verhältnissen, welche die seelische Prägung des größten Teils aller Individuen sowohl durch bewußte als durch unbewußte Mechanismen entscheidend beeinflussen, hat die Familie eine ausgezeichnete Bedeutung. Die Vorgänge in ihr formen das Kind von seinem zartesten Alter an und spielen bei der Entfaltung seiner Fähigkeiten eine ausschlaggebende Rolle. So wie im Medium dieses Kreises die Wirklichkeit sich spiegelt, erfährt das Kind, das in ihm aufwächst, ihren Einfluß. Die Familie besorgt, als eine der wichtigsten erzieherischen Mächte, die Reproduktion der menschlichen Charaktere, wie sie das gesellschaftliche Leben erfordert“ (Horkheimer, 1936; zit. n.: Bohrhardt, 1999, 14).

Muss (1999) bezeichnet die Familie sogar als die Lebensform, die „die effektivste körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung von Kindern gewährleistet“ (ebd., 116). So liegt die Vermutung nahe, dass eine gestörte Entwicklung des Kindes im Zusammenhang mit den familiären Bedingungen steht. Die Leistungen, die Familien selbst vollbringen sind nicht zu unterschätzen:

„Familien vollbringen groß(artig)e Leistungen: Kinder werden aufgezogen und auf ein eigenständiges Leben vorbereitet, Familienmitglieder werden lebenslang emotional unterstützt, man hilft im Haushalt und bei der Enkelbetreuung, pflegt bei Krankheit und im Alter, und man steht mit beträchtlichen finanziellen Transfers füreinander ein“ (Szydlik, 2002, 1).

Familienbildung als Medium der Prävention von dysfunktionalen Familien erscheint in diesem Zusammenhang von großem Interesse für das professionelle pädagogische (und andragogische) Handeln. Doch es stellt sich die Frage, wie kann die institutionelle Familienbildung den Anforderungen der heutigen pluralistischen Gesellschaft (Ferchoff, 1999)[1], in der „der Zerfall der Familie“ (Rauchfleisch, 1997) alltäglich von der Boulevardpresse thematisiert wird, entsprechen? Inwiefern finden die Veränderung der Familienrealität ihren Ausdruck in den Angeboten der institutionellen Familienbildung:

„Familienbildung muß von der Grundannahme ausgehen, daß Familie leben heute keine vorgegebene Form mehr ist, an die sich Erwachsene und Kinder einfach nur anzupassen brauchen, sondern eine Form des menschlichen Zusammenlebens, die allem Anschein nach gelernt sein will und ein ständiges Um- und Dazulernen erforderlich macht. Familie leben und Kinder erziehen können dabei nicht mehr als Interpretationen oder als Imitationslernen von aus der Tradition überlieferten Ritualen und Mustern verstanden werden oder von einer vorlaufenden pädagogischen Theorie, da diese nur retrospektiv gewonnen werden kann und daher nur für die Zukunft allenfalls bedingt aussagekräftig ist, sondern müssen als Entscheidungen in der Gegenwart begriffen werden. Familie leben und Erziehung sind an die Zeit gebunden und vollziehen sich in der Zeit. Familie leben und Erziehung legitimieren sich für alle Beteiligten weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft, sondern in der Gegenwart. Dennoch haben alle Beteiligten eine Geschichte und sind auf Zukunft gerichtet“ (Scheile, 1980, 99).

Auch stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Familienbildung überhaupt nötig ist.

Diese und ähnliche Fragestellungen werden in der vorliegenden Arbeit anhand der Darstellung der Situation der Familienbildung beantwortet. Aus der Thematik der vorliegenden Arbeit und dem zugrunde liegenden Ansatz ergibt sich folgende Grobgliederung:

Im ersten Teil sollen Familie als Institution und ihre Entwicklung zu pluralistischen Familienformen, ihrem Funktionswandel sowie heutige soziale Bedingungen als Gegenstand der Familienbildung vorgestellt werden.

Im zweiten Teil werden Grundlagen und Entwicklung der Familienbildung dargestellt. Im Mittelpunkt steht hier die Darstellung der heutigen Situation der Familienbildung angesichts des Wandels von Familie: Durch eine Auseinandersetzung mit Problemen, Grenzen und Kritik an der Familienbildung wird eine Annährung an die Thematik versucht. Eine thesenartige Gegenüberstellung der Familienwirklichkeit und der Familienbildungswirklichkeit und Möglichkeiten einer zukünftigen Familienbildung versucht die Frage nach den neuen Aufgaben der Familienbildung zu beantworten.

Der vorliegenden Arbeit liegen die seit dem 1. August 1998 gültigen Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung zugrunde, mit Ausnahme der wörtlich übernommenen Zitate. Weiterhin verwende ich aus stilistischen Gründen bei Personenangaben, die sich inhaltlich auf beide Geschlechter beziehen, die männliche Form.

2 Entwicklung der Familie

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Frage nach „Wandel und Kontinuität der Familie“ immer wieder gestellt (vgl. Nave-Herz, 1988, 5). Nach Rauchfleisch (1997) wird „in den Massenmedien wie auch in der Fachliteratur (...) seit vielen Jahren das Lamento über „den Zerfall der Familie“ angestimmt“ (ebd.,7).

Nachfolgend soll die Familie und deren Entwicklung bzw. Veränderung als Gegenstand der Familienbildung untersucht werden. Aus Gründen der Umfangsbeschränkung werden zentrale Themen exemplarisch herausgegriffen.

2.1 Einführung in die Thematik

Bei dem Versuch einer begrifflichen Bestimmung von `Familie´ zeigen sich erste Unklarheiten zwischen der theoretischen Bestimmungen der Familienbildungsforschung und der Familienforschung im allgemeinem: Zum einem herrscht in der Literatur keineswegs Einigung über den Begriff der Familie. Der Begriff der `Familie´ (lat. familia - Hausgenossenschaft, Dienerschaft) ist in seiner Definition abhängig von den verschiedenen historischen Epochen und deren Rechtsgrundlage. Diese Wandlung der Familie bewirkte starke Unterschiede in der Definition der Familie als kategoriale Einheit. So definiert sich Familie nach Angaben des Statistischen Bundesamtes als: „Ehepaare ohne und mit Kind (ern) sowie alleinerziehende ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben“ (1998, F1, R3, 11). Bohrhardt (1999) variiert die definitorische Bestimmung der Familie: „Familie (...) als Wirtschaft-, Wohn- und Lebensgemeinschaft mindestens eines Elternteils mit seiner biologischen und / adoptierten [sic] und von ihm sozial und ökonomisch abhängigen Nachkommenschaft“ (Bohrhardt, 1999, 21).

Zum anderen verwenden Familienbildungsinstitutionen in Abhängigkeit ihres Trägers unterschiedliche Definitionen von Familie bzw. setzen unterschiedliche Schwerpunkte und haben somit unterschiedliche Zielgruppen innerhalb dessen, was sie als kategoriale Einheit der Familie definieren.

2.2 Exkurs: Familienkonzept der Kernfamilie - Rückblick auf die Entwicklung in den letzten zwanzig Jahren

In den vergangenen zwanzig Jahren ist der Bedeutungswandel der Familie immer mehr in den Mittelpunkt der Boulevardpresse gerückt (Rauchfleich, 1997). Einerseits durch sich häufenden Berichte exotischer Lebensformen für Paar- und Familienbeziehung und andererseits durch Warnrufe vor der Auflösung der Familie: Cooper (1972) spricht sogar vom „Tod der Familie“ (vgl. Nave-Herz, 1988). Andere sprechen von einem soziodemographischen Wandel der Familie:

„Bei (...) nachzuzeichnenden Entwicklungen handelt es sich bislang um einen stabilen und seit Ende der 70er Jahre sich verstetigenden Strukturwandel, der grosso modo auf eine Auflösung der `Normalfamilie, i.S. des kernfamilialen Haushalts eines Ehepaares mit seinen leiblichen Kindern´(Wingen, 1989) hinausläuft.“ (Bohrhardt, 1999, 52).

Bohrhardt macht seine Aussagen an vier soziodemographischen Wandlungen unserer Gesellschaft fest, die nachfolgend kurz genannt und weiter unten ausführlicher bearbeitet werden.

1. Rückläufige Heiratsneigung

Es scheint ein Bedeutungswandel der Heiratsmotive stattgefunden zu haben: Heutige Paare heiraten überwiegend wegen Kinderwunsches und weniger wegen emotionalen und sexuellen Bedürfnissen.

Durch die rückläufige Heiratsneigung entstehen vermehrt uneheliche, aber oftmals lebenslange oder auf einen Lebensabschnitt begrenzte Partnerschaften.

2. Sinkende Fertilitätsrate

Die Fertilitätsrate hat sich von 1938 zu 1997 nahezu halbiert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Statistisches Bundesamt, FS1, R1, 1996, 32-37)

Ein Vergleich zwischen den Lebendgeborenen und Gestorbene in Deutschland seit 1960 je 1000 Einwohner ergibt folgende Kurve:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 (Datenreport 2002, 31)

In dieser Graphik wird deutlich, dass die Kinderzahl pro Familie deutlich gesunken ist. Dies kommt zum einen durch die steigenden Zahlen von kinderlosen Paaren und zum anderen durch die sinkende Kinderzahl pro Familie. Familien mit ein bis zwei Kindern bzw. kinderlose Paare haben deutlich zugenommen.

3. Zunehmende Scheidungsrate

Die Scheidungsrate hat 1998 einen neuen Höhepunkt erreicht: jede vierte Ehe wird geschieden (Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 1999).

4. Häusliche Abwesenheit der Mutter

Die Zahl der erwerbstätigen Mütter ist von 14% (1972) auf 51% (1992) gestiegen (Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, F1, R1, 1998).

Eichholz (2001) nennt noch weiter Bereiche des gesellschaftlichen Wandels, die aus Gründen des Umfangs ebenfalls hier lediglich erwähnt werden sollen:

1. Veränderungen im Netzwerk Familie

Veränderungen im Netzwerk Familie beziehen sich auf die Schrumpfung der Familiennetze, der Überforderung der „Sandwich-Generation“ ( arbeitende Großmütter und Mütter), der Veränderung der Geschlechtersolidarität und der Veränderung der Rolle der Älteren im Familiensystem. Die Veränderung des Netzwerkes Familie verlangt von der Familienbildung eine adaptive Reaktion auf die gesellschaftlichen Veränderungen. So ist zu vermuten, dass Mütter der „Sandwich-Generation“ für die Teilnahme an Seminaren eine parallele Kinderbetreuung benötigen und zudem unterschiedliche thematische Inhalte suchen (beispielsweise Zeit- und Stressmanagement zur Bewältigung des Alltags bei der dreifachen Belastungen von Job, Mutter, Hausfrau).

2. Veränderungen in der Arbeitswelt

Die Veränderungen in der Arbeitswelt zeigen sich vor allem im Übergang von der Wissens- zur Informationsgesellschaft, in den Folgen der Globalisierung und den wachsenden Mobilitätsanforderungen sowie den „Patchwork- Biografien“. Weiterhin ist ein Einbruch der Arbeitswelt in die familiale Privatheit allgemein zu beobachten. An dieser Stelle wird die wachsende Belastung für Familie deutlich. Es wirft die Frage auf, inwiefern die Familie hier unter dem besonderen Schutz des Staates steht und Familiebildung dieser staatlichen Forderungen nachkommen kann und soll.

3. Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld von Familien

Die Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld von Familien sind zum einen die „Verinselung“ der Lebenssituation von Familien mit Kindern und der Wandel des bürgerschaftlichen Engagements und zum anderen die sozial und kulturell vielfältige Umgebungen (vgl. Eichholz et al. 2001, 7ff).

Die Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld verlangen von der Familie neue Handlungskompetenzen, um den Alltag bewältigen zu können. So wird angesichts einer kulturell vielfältigen Umgebung eine interkulturelle Kompetenz und damit einhergehend Abbau von Fremdenangst immer wichtiger. Auch die Förderung eines intergenerativen Netzwerkes scheint bei der zunehmenden Verinselung von Familien ein neues Aufgabenfeld der Familienbildung zu werden.

Die Veränderungen erfolgen jedoch in den einzelnen Dimensionen in unterschiedlicher Intensität und Geschwindigkeit:

„Ferner geht (..) aus allen berichteten Wandlungsprozessen hervor, daß zwar gesamtgesellschaftliche Veränderungen zu innerfamilialem Wandel führten, aber diese Transferwirkungen nicht im Sinne eines `Reiz-Reaktions-Schemas´ zu interpretieren sind (...), sondern daß durch die hohe Komplexität des Familiensystems gesamtgesellschaftliche Wirkungen sehr unterschiedliche innerfamiliale Verarbeitungen erfahren, was zur gestiegenen gegenwärtigen Variation von Familienformen geführt hat“ (Nave-Herz, 1988, 90).

Beck-Gernsheim (1998) begründet den Pluralismus der Lebens- und Familienformen der `postfamilialen Familie´ mit einem Spannungsverhältnis, das im Zuge der Individualisierung entstand: die Ambivalenz zwischen dem individuellen Anspruch auf eigenes Leben auf der einen und die Sehnsucht nach Bindung, Nähe und Gemeinschaft auf der anderen Seite. Die neue Vielfalt der Lebensformen soll, so Wieners (1999), diesen Lebensgestaltungswünschen gerecht werden und sie kritisiert die „Glorifizierung der traditionellen Kernfamilie“, als Blockade des Entfaltungsprozesses unterschiedlicher Familientypen.

Die oben aufgeführten Veränderungsprozesse lassen sich verschiedenen gesellschaftstheoretischen Interpretationen zuordnen:

1. Differenzierung

Nach systemtheoretischem Verständnis des gesellschaftlichen Wandels als zunehmende soziale Differenzierung wird auch die Familie als Subsystem der Gesellschaft durch fortschreitende Differenzierung immer mehr zu einem funktional spezialisiertem Subsystem (Tyrell, 1979).

2. Individualisierung

Lüscher (1988) definiert Individualisierung als „Optionserweiterung auf der individuellen Ebene“ und als „subjektive Multiperspektivität“ und bezeichnet damit die Erweiterung der individuellen Lebensoptionen sowie „den Charakter neuer Vorgaben und sozialer Zwänge, die jene Optionen bzw. Perspektiven wiederum einschränken“ (Bohrhardt, 1999, 59).

3. Deinstitutionalisierung

Tyrell (1988) fasst in seinem Konzept der Deinstitutionalisierung die fünf wesentlichen Punkte des Bedeutungswandels der Familie zusammen:

- Legitimierung nichtehelicher Beziehungen,
- Rückläufigkeit des Inklusionsgrades der Bevölkerung,
- Verlust der motivationalen Fundierung des ehelichen Gestaltungsrahmens,
- Mangelnde Soziale Kontrolle aufgrund der neuen Ehe-, Sexual- und Familienmoral,
- Sinn- und Verweisungsmoral durch Verlust des natürlichen Zusammenhangs von Liebe und Ehe, Ehe und Sexualität, Sexualität und Elternschaft.

4. Wohlfahrtspolitische Rahmung

Die Wohlfahrtspolitische Rahmung unterscheidet sich in Anlehnung an Kaufmann (1933) durch drei Positionen:

1. die Position möglicher Staatsbegrenzung,
2. die Position einer selektiven Staatsverantwortung,
3. die Position einer umfassenden Staatsaufgabe.

Diese wohlfahrtsstaatliche Entwicklung gibt „den Individuen [die Möglichkeit C.G.] ein Ausmaß an autonomer Lebensführung, das sie von familialen Bindungen weitgehend unabhängig macht - ein im historischen Vergleich völlig neuer Tatbestand“ (Kaufmann, 1933, zit. n.: Bohrhardt, 1999, 62).

Nave-Herz (1988) sieht die Ursachen des Bedeutungswandels der Familien dahingegen in der Liberalisierung der Geschlechtsbeziehungen, der Zunahme vielfältiger Rollenbesetzung, den vielfachen Mittel der Geburtenkontrolle (und analog die Entkopplung biologischer und medizinischer Elternschaft auf der sozialen Ebene) sowie der Entwicklung des Sozialstaates (und damit Lockerung der individuellen Bindung an die Herkunftsfamilie, durch soziale Absicherung auf der rechtlichen Ebene).

Der Bedeutungswandel der Familien scheint vielfache Ursachen zu haben. Offensichtlich scheint jedoch jede dieser Strömungen (Differenzierung, Individualisierung, Deinstitutionalisierung und wohlfahrtspolitische Rahmung) einen gesellschaftlichen Einfluss auszuüben, den die Familienbildung nicht ignorieren darf, wenn sie ihrem Anspruch nach einer bedarfsgerechten Familienbildung entsprechen will.

2.2.1 Formen von Familien

Die Formen der Familie haben sich, wie bereits oben dargestellt, stark verändert. Nachfolgende Tabelle über die familiäre Zusammensetzung soll einen schematischen Einblick in diese Entwicklung und geben:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 (Datenreport 2002, 15)

Es zeigt sich, dass das Vorherrschen der Kernfamilie in verschiedene Familienformen zersplittert wurde, was im folgendem genauer erläutert wird.

2.2.1.1 Kernfamilie

Die 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts gelten als Höhepunkt der klassischen Familienkonstellation: Vater, Mutter und zwei Kinder. Diese Familienkonstellation wird nach Wieners (1999) immer noch als Standardfamilie verstanden und genießt in der Bevölkerung das hohe Ansehen der „etabliertesten Lebensweise“ (vgl. ebd., 22f). Man unterscheidet zwischen der traditionellen Form der Familie und der untraditionellen Form der Familie.

Traditionelle Familie:

Die traditionelle Form der Familie ist durch klassische Aufgabenverteilung und Rollenklischees charakterisiert.

„In traditionellen Familien haben Väter und Mütter meistens eindeutige Aufgaben (...) ... Die traditionelle Art, in der Mütter sich um ihre Kinder kümmern, ist, daß sie sie füttern, anziehen, sauberhalten und mit ihnen schmusen. Die Väter verdienen traditionellerweise das Geld außer Haus und wenn sie zu Hause sind, spielen sie mit den Kindern und unterhalten sich mit ihnen (...) sie [die Väter] zeigen weniger Gefühle, sind aber unterhaltsamer als die Mütter“ (Scarr, 1987, zit. n.: Wieners, 1999, 24f).

Diese Rollenvorstellungen sind keineswegs untypisch: So ergab eine EG-Untersuchung von 1987, dass in den alten Bundesländern 58% der befragten Männer sich `Nur-Hausfrauen´, 31% eine berufstätige Frau wünschten, 11% gaben keine Antwort (vgl. Wieners, 1999, 31). Laut Richter und Stachelbeck (1992) werden mit der Geburt des 1. Kinder alte Rollenschemata wieder lebendig[2]: die Frau als „emotionale Führerin der Familie“ (Oestreich, 1979) und der Mann als Ernährer der Familie[3]. Egalitäre Teilung der häuslichen Aufgaben, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit, bricht, so Wieners (1999), mit den traditionellen Vorstellungen des Kernfamilienlebens. Die Vorstellung der traditionellen Familie nach traditionellen Vorgaben und Ideologien ist das Resultat der traditionellen Erwartungen der Gesellschaft und der restriktiven Maßnahmen des Staates (unzureichende Kinderbetreuungsplätze, ungleiche Berufschancen für Frauen und Männer etc.) und von den Mitglieder der Kernfamilie determiniert (vgl. ebd.). Mit Scheile (1980) lässt sich die Frage stellen, inwiefern Maßnahmen der Familienbildung die Ideologien der Gesellschaft unterstützen.[4]

Untraditionelle Kernfamilie

Unter untraditionellen Kernfamilien versteht man Familien, in denen nicht nach traditionellen Vorstellungen gelebt wird: Das Familienleben wird nach egalitären Prinzipien des Zusammenlebens gestaltet, wie die Erwerbstätigkeit beider Elternteile und Aufteilung der Hausarbeit und Kinderbetreuung auf beide Elternteile. Das Vorkommen der untraditionellen Kernfamilie zeigt ein signifikantes Stadt- Land- Gefälle (ebd.).

Untraditionelle Kernfamilien sind einem hohen traditionellen Druck durch die Gesellschaft ausgesetzt: Teilzeitarbeitende Männer müssen oftmals starke berufliche Einschränkungen (Karrierechancen sowie finanzielle Einbußen) und Diskriminierungen seitens der männlichen Kollegen (von den weiblichen Kollegen erfahren sie eher Anerkennung) in Kauf nehmen. Äußere Umstände, wie mangelnde Kinderbetreuungsplätze, fehlende alternative Arbeitskonzepte und ungleiche Berufschancen für Frauen und Männer, obstruieren vielmehr die Loslösung von der traditionellen Kernfamilie.

Bei der untraditionellen Familie unterscheidet man zwischen Dual-worker- und Dual-career- Kernfamilien, die sich vor allem hinsichtlich ihrer beruflichen Motivation und Einstellung unterscheiden. Während bei Dual-worker-Kernfamilien meistens die Mütter keine Karriereabsichten haben, sondern `nur´ berufstätig sind, sind die Mütter in Dual-career-Familie meistens sehr erfolgreich und in beruflicher Hinsicht ihren Männern ebenbürtig. Allerdings stellen Dual-career-Kernfamilien unter den Dual-worker-Kernfamilien eine Minderheit dar (vgl. Wieners, 1999, 27ff). Die untraditionelle Kernfamilie scheint Pross´ Aussage (1978) der „vaterlosen Gesellschaft“ im doppelten Sinne, entgegenzuhalten: So sprechen sich die Väter, vor allem bei einer Job-sharing-Familie, von ihrem `nur Erzeuger- Status´ frei. Es zeigt sich, dass die untraditionelle Kernfamilie immer noch dem einem starken gesellschaftlichen und hierbei vor allem moralisch-wertenden Gegenwind zu kämpfen hat. Als neue Aufgabe der Familienbildung scheint hier zum einem die Förderung der allgemeinen gesellschaftlichen Aufklärung (z.B. in Anlehnung an die skandinavischen Länder) als auch eine verstärkte Förderung einer „familienfreundlichen“ Familienpolitik. Zu dem scheint eine konkrete Unterstützung der untraditionellen Kernfamilie im Umgang mit gesellschaftlich-moralischen Druck notwendig. Angesichts der wachsenden Zahl berufstätiger Mütter und damit der dual-worker-Kernfamilien muss eine realitätsnahe Familienbildung diesen Bedürfnissen entsprechen.

2.2.1.2 Ein- Elternfamilie

Die Zahl der Ein- Elternfamilien hat infolge der steigenden Scheidungsraten[5] enorm zugenommen und hat sich mittlerweile als Standart etabliert.

Bis in die 70er Jahre hinein wurden Ein- Elternfamilien noch als `zerrüttete´ oder `desorganisierte´ Familien bezeichnet. Dies galt vor allem für Scheidungsfamilien, die von starkem sozialen Druck, Sanktionierungen und Diskriminierungen gepeinigt wurden[6].

Zur Zeit leben in der BRD 2,8 Mill. Ein- Elternfamilien, 1/6 aller Familienformen, (Statistisches Bundesamt, 99), von denen 85% allein erziehende Mütter und 15% allein erziehende Väter sind (vgl. Wieners, 1999, 38). Ein-Elternfamilien gibt es in unterschiedlichsten Formen und es existieren verschiedene Definitionsansätze. Nachfolgend sollen exemplarisch zwei Definitionen zitiert werden, um das Spektrum der Ein-Elternfamilie und dessen `definitorische Ungreifbarkeit´ zu verdeutlichen:

„(...) Ledige, verheiratete, getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren minder- oder volljährigen ledigen Kindern zusammenleben. Es ist unerheblich, ob außer dem alleinerziehenden Elternteil und den Kindern noch weitere Personen in dem Haushalt leben (z.B. der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft)“ (Statistisches Bundesamt, 1998, F1 R3, 12).

Leete (1978) definiert Familie wie folgt:

„`Eine Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil besteht aus einem Vater oder einer Mutter ohne Partner und seinen / ihren Kindern unter 16 Jahren oder Kindern im Alter von 16-19 Jahren, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden. Eltern, die mit einem Partner zusammenleben oder deren Kinder nicht mehr abhängig sind, werden nicht als alleinerziehende Eltern betrachtet´“ (Leete, 1978; zit. n.: Wieners, 1999, 37).

Entstehungsgeschichtlich gibt es drei Typen von Ein- Elternfamilien:

1. Geschiedene mit Kindern (ca. 45%): Ein Elternteil, der Inhaber des Sorgerechtes (in den meisten Fällen die Mutter), lebt mit den Kindern zusammen. Der andere Elternteil pflegt einen mehr oder minder intensiven und regelmäßigen Kontakt.
2. Verwitwete mit Kindern (ca. 40%): Ein Elternteil ist verstorben, aber der lebende Elternteil ist noch keine neue Partnerschaft eingegangen.
3. Frauen, mit unehelichen Kindern (ca. 15%)[7]: die Frauen leben mit ihren Kindern zusammen und sind auch später keine Ehe eingegangen (vgl. Rauchfleisch, 1997, 14).

Nach Heiliger (1991) ist das Gelingen der Ein- Elternfamilie von Zeitpunkt, Ursache und Akzeptanz des Ein-Eltern-Statuses abhängig. Stetter (1977) erörtert, dass es von hoher emotionaler Bedeutung ist, inwieweit der Ein- Eltern- Status freiwillig gewählt wurde oder nicht. Nach Beck- Gernsheim (1998) wurde der Ein-Eltern-Status jedoch oftmals nicht selbst gewählt.

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes zeigt sich derzeit folgende Verteilung und Anzahl der Ein-Eltern-Familien:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 (Datenreport 2002, 25)

Die Graphik verdeutlicht den hohen Anteil der Geschiedenen als Ursache des Ein-Eltern-Statuses, gefolgt von ledigen Mütter und verheirateten, aber getrenntlebenden Ehepaaren. Sowohl bei den Geschiedenen, als auch bei den verheiratet, aber getrenntlebenden Paaren lässt vermuten, dass der Ein-Eltern-Status unfreiwillig gewählt wurde. Dies würde für einen hohen Belastungsfaktor und Leidensdruck der Betroffenen sprechen, deren vielfältige Bedürfnisse von der Familienbildung aufgegriffen werden müssten, und zwar sowohl einer psychologisch- unterstützende Hinsicht, als auch in einer praktischen Hinsicht. Hier stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Zielsetzungen der Familienbildung. Auch das Problem der unscharfen Trennlinie zwischen Familiebildung und Jugendfürsorge kristallisiert sich bei dieser Fragestellung heraus.

2.2.1.3 Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaften haben ihren Ursprung in der Studentenbewegung der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts und galten als oppositionelles Pendant zur Kleinfamilie. Sie verfolgten meist politische Intentionen wie Beseitigung des Privateigentums, allgemeine Kindererziehung sowie Abschaffung der bürgerlichen Kleinfamilie (Peuckert, 1996). Heute stellen sie vielmehr eine alternative Lebensform dar und sind vor allem unter Studenten noch sehr beliebt, allerdings mehr mit dem Wunsch nach Kommunikation und Solidarität als mit politischen oder gesellschaftlichen Intentionen.

Die Wohngemeinschaft wird folgendermaßen definiert:

„In the first place the group must consist of three or more members, some or all of whom may or may not be related by kinship ties. It must be co-residential and perform all of the functions of a primary social group for its members. It should perform all the functions for an individual that would normally be accorded to the family“ (Chrisholm, 1974; zit. n: Wieners, 1999, 52).

Wohngemeinschaften unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Funktion:

Zum einen dienen Wohngemeinschaften als `Freizeit´-Lebensform oder Übergangsphase für Gruppen (z.B. Studenten), des weiteren gibt es therapeutische Wohngemeinschaften mit der Unterscheidung von Team und Mitgliedern und Landkommunen mit einfachster Lebensweise (Selbstversorgung), aber auch als Städtische Produktionsgemeinschaften (wie `Rössli´ (Stäfa) oder `Kreuz´ (Solothurn) in denen Leben und Arbeit geteilt wird (vgl. Hanhardt 1979; in: Wieners, 1999, 54). Hier muss sich die Familienbildung die Frage stellen, inwiefern die Wohngemeinschaft in ihre kategoriale Definition von Familie einzubeziehen ist.

2.2.1.4 Homosexuelle-Elternfamilie

Homosexuelle Elternschaft scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Doch in der BRD leben ca. zwei Millionen lesbische Mütter und schwule Väter (Wieners, 1999, 64). Es ist laut Streib (1991) mit einem starken Anwachsen der Zahl homosexueller Eltern zu rechnen, Streib spricht sogar von einem „lesbischen Baby-Boom“. Die Kindern stammen meist aus vorherigen heterosexuellen Beziehungen[8].

Schwulen Paaren bleibt die Möglichkeit der `surrogate mother´ oder der sogenannten offenen Familie[9]. Gerade homosexuellen Elternfamilien scheinen von allen Familieformen unter dem stärksten gesellschaftlichen Druck, Ausgrenzung und Tabuisierung zu leiden. Eine zunehmende Zahl von homosexuellen Elternfamilien verlangt jedoch ebenfalls eine gesellschaftliche Unterstützungsform, die unabhängig von moralischen Werten bzw. persönlichen Überzeugungen, ansetzen sollte.

2.2.1.5 Nichteheliche Gemeinschaften

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind Paare unterschiedlichen Geschlechts, die nicht miteinander verwandt oder verheiratet sind, aber einen gemeinsamen Haushalt führen (vgl. Statistisches Bundesamt, 99). Die Veränderung des familiären Status durch Eheschließung wird hier als eine Option gesehen. So beabsichtigen nach einer Studie des BMJFG (1985) 33% der in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebenden, ihren jetzigen Partner u.U. zu heiraten, 38 % sind sich unklar und 28% lehnen eine Heirat mit ihrem derzeitigen Partner ab. Hier muss sich die Familienbildung mit Frage auseinandersetzen, inwiefern unverheiratete, die aber oftmals in einer auch wirtschaftlichen Lebensgemeinschaften leben, zu ihrer Zielgruppe der `Familie´ zählen. So scheinen doch diese Paare ähnliche Probleme bzw. inhaltliche Wünsche wie kinderlose Ehepaare zu haben. Andererseits lässt sich eine andere Werthaltung nichtehelicher Paare vermuten, die mit den oft kirchlichen Trägern von institutionellen Familiebildungseinrichtungen diametral sein könnte.

2.2.2 Die erwerbstätige Frau als Ausdruck des Wandels der normativen Rollenverteilung

Als „ärgerliche Tatsache der Gesellschaft“ bezeichnete Dahrendorf (1961) die erwerbstätige Frau, insbesondere die erwerbstätige Ehefrau und Mutter, denn der Status der Frau solle von der Familie statt von der beruflichen Stellung bestimmt werden (vgl. Nave-Herz, 1988, 118)[10]. Während der Hochblüte der traditionellen Kernfamilie (in den 50/ 60er Jahren) ist die Erwerbstätigkeit der Frau weithin verpönt: Die gesellschaftliche Moral legitimierte lediglich die Erwerbstätigkeit unverheirateter Frauen oder die Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen unter dem Deckmantel der ökonomischen Notwendigkeit (die allerdings als Schande für den Mann galt): „`Single women must work; married women without children or grown-up children may work; married women with small children must not work´“ (International Social Science Journal, 1962, zit. n.: Nave-Herz, 1988, 132). Mit der Emanzipation der Frau ging auch ein Motivwandel der erwerbstätigen Frau einher. So stehen heutzutage Anerkennung, persönliche Selbstbestätigung und Selbstbewertung sowie gesellschaftliche Integration im Vordergrund (Becker-Schmidt, 1980). Weiterhin lässt sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes eine Trendbewegung zur erwerbstätigen Ehefrau und Mutter konstatieren.

[...]


[1] vgl. hierzu: W. Ferchoff: Jugend an der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert. Lebensformen und Lebensstile. 1999

[2] Russell sieht die Hauptursache der Rückkehr zur traditionellen Rollenverteilung in der geringen sozialen Akzeptanz (vgl. Rauchfleisch, 1997). Kalb (1992) sieht ebenso die unreflektierte Übernahme die hierarchische Struktur der Herkunftsfamilie als eine weitere Ursache und spricht von „Zufriedenheit durch Unwissenheit“ (Wieners, 1999, 34).

[3] Der Mann als Ernährer der Familie ist bereits im Familienrecht der BRD bis 1977 verankert : „Es gehört zu den Funktionen des Mannes, daß er grundsätzlich der Erhalter und Ernährer der Familie ist, während es die Frau als ihre vornehmste Aufgabe ansehen muß, das Herz der Familie zu sein“(Beck- Gernsheim, 1990, zit. n.: Wieners, 1999, 31).

[4] Hier spielen neben den allgemeinen Richtlinien des Trägers der Familienbildungseinrichtung auch die Werte der Kursleiter eine Rolle. So lässt sich mit Döring (1989) das Argument des heimlichen Lehrplanes anführen.

[5] Zur ausführlichen Darstellung der Scheidung siehe Punkt 2.3.3 der Ausführungen.

[6] Durkheim (1921) bezeichnete die Ein- Elternfamilie als eine Lebensform, die zum anomischen Zustand der Gesellschaft führt.

[7] Beck-Gernsheim (1998) betont, dass ledige Mütter oft in nichtehelichen Gemeinschaften leben und folglich de facto nicht alleinerziehende Mütter sind.

[8] Die künstliche Befruchtung ist lesbischen und unverheirateten Frauen nur ohne Mithilfe von Arzt oder Samenbank gestattet (Louis, 1994).

[9] Bei der offenen Familie teilen sich ein schwules und ein lesbisches Paar sich die Erziehung des von ihnen gezeugten Kindes bzw. der von ihnen gezeugten Kinder (vgl. Wieners, 1999, 67). Innerhalb der offenen Familie wird unterschieden, ob die Paare in einer Wohngemeinschaft leben oder ob die homosexuellen Paare jeweils getrennt leben.

[10] Moers (1948) pointiert diese Aussage und rückt geschlechtspolarisierende Argumente in den Vordergrund: „`Der `natürliche´ Beruf der Frau -Hausfrau, Gattin, Mutter- läßt sich in gewisser Hinsicht nicht mit den Erwerbsberufen vergleichen. Er ist eben für die Frau die Erfüllung ihres ureigensten Seins, erbietet ihr die Möglichkeit, Körper und Seele so einzusetzen, wie es ihrer natürlichen Veranlagung – biologisch und auch seelisch- geistig gesehen- am besten entspricht. Die Erwerbsarbeit kann zwar (...) der Frau (...) angepaßt sein, aber wenn die Frau sich der Berufsarbeit ganz hingibt, so kann es doch vorkommen, daß (...) Grundanlagen und Kräfte nicht oder nicht voll zur Entfaltung gelangen.´“ (Moers, 1948; zit. n.: Nave-Herz, 1988)

Ende der Leseprobe aus 75 Seiten

Details

Titel
Der Wandel der normativen Rollenverteilung in der Familie - neue Aufgaben in der Familienbildung?
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Pädagogik/ Andragogik)
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
75
Katalognummer
V17836
ISBN (eBook)
9783638223089
ISBN (Buch)
9783638699938
Dateigröße
1095 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine Abschlussarbeit im Zusatzstudium Andragogik
Schlagworte
Wandel, Rollenverteilung, Familie, Aufgaben, Familienbildung
Arbeit zitieren
Dipl. Päd., Andragogin Cornelia Leistner (Autor:in), 2003, Der Wandel der normativen Rollenverteilung in der Familie - neue Aufgaben in der Familienbildung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17836

Kommentare

  • Gast am 12.7.2005

    nicht gut recherchiert ;-).

    zumindest haben sie mein buch nicht selbst gelesen. die auslassung, die sie mit [sic] hervorheben, steht so nicht in der printversion, ist also wohl eher ein tippfehler in einer sekundär- oder gar tertiärquelle - übrigens nicht der einzige. für die qualität einer arbeit spricht das nicht, wenn die angegebenen quellen offensichtlich nichtmals selbst gelesen sind.

Blick ins Buch
Titel: Der Wandel der normativen Rollenverteilung in der Familie - neue Aufgaben in der Familienbildung?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden