Die Rolle der Massenmedien bei der Aufklärung und der Bekämpfung politischer Korruption in der Bundesrepublik


Magisterarbeit, 2009

107 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist politische Korruption? – Definitorische Annäherung

3 Kritik am deutschen Strafrecht und Formen politischer Korruption

4 Massenmedien und Politik
4.1 Rechtliche Verankerung
4.2 Die politische Funktion von Massenmedien

5 Massenmedien und Öffentlichkeit
5.1 Öffentliche Meinung
5.2 Themen und ihre Wahrnehmung

6 Massenmedien und Korruptionssenkung
6.1 Weniger Korruption durch mehr Pressefreiheit
6.2 Mehr Internet – weniger Korruption?

7 Korruption in der Berichterstattung
7.1 Korruption – der ewige Skandal
7.2 Korruptionsberichterstattung in den Medien – ein Vergleich
7.3 Der Corruption Perception Index in den Online-Medien

8 Transparenz durch Medienpräsenz
8.1 Investigativjournalismus
8.2 Recherche und das Informationsfreiheitsgesetz
8.3 Überforderter Lokaljournalismus?
8.4 Whistleblower und die Massenmedien
8.4.1 Massenmedien als Adressat
8.4.2 Massenmedien als Aufklärer über Whistleblowing
8.4.3 Massenmedien als Plattform für Whistleblower
8.4.4 Massenmedien als Whistleblower

9 Exkurs: Die Medien als Teil des Problems

10 Zusammenführung und Schlussgedanken

11 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Als der ehemalige Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber am 2. August 2009 von der kanadischen an die deutsche Justiz ausgeliefert wurde, beherrschte einer der größten Fälle politischer Korruption, den es in der Bundesrepublik Deutschland je gab, erneut für einige Tage die Schlagzeilen. Tageszeitungen, Magazine, Fernsehnachrichten und Online-Medien berichteten im Zuge der Auslieferung Schreibers retrospektiv über den CDU -Parteispendenskandal der 90er Jahre, in dem Schreiber eine Schlüsselrolle gespielt hatte. Der Fall prägte seinerzeit über Monate die öffentliche und mediale Agenda in Deutschland und trug dazu bei, dass das Image vom korruptionsfreien Deutschland bröckelte. Spätestens nach dieser Affäre war die Tatsache, dass es hierzulande Korruption gibt, auch im öffentlichen Bewusstsein angekommen.

Im Zuge der Aufdeckung populärer Korruptionsfälle stieg das Interesse am Phänomen Korruption. Mittlerweile wird die Korruption in Deutschland als „Wachstumsbranche“[1] oder gar als „Spiegel der politischen Kultur“[2] bezeichnet. Korruption ist kein Randphänomen mehr, das sich aus dem moralischen Versagen und der Gier einiger weniger ergibt. Korruption hat mittlerweile einen festen Platz in der medialen und der öffentlichen Debatte. Auch im wissenschaftlichen Bereich stieg die Anzahl der Publikationen zur Korruption in den letzten Jahren beachtlich. Viele Disziplinen, darunter die Rechtswissenschaft, die Soziologie, die Wirtschaftswissenschaft aber auch die Theologie und die Politikwissenschaft haben sich dem Thema angenommen und in verschiedene Richtungen geforscht.

Nachdem sich mit der Siemens -Schmiergeldaffäre im Jahr 2006 und den geflossenen Schmiergeldern bei MAN die großen Korruptionsfälle in Deutschland in der Wirtschaft abspielten, erinnerte die Auslieferung Schreibers abermals daran, dass auch die deutsche Politik nicht frei von Korruption ist. Beinahe zeitgleich zur erneuten Thematisierung des CDU -Spendenskandals fand sich die amtierende Gesundheitsministerin Ulla Schmidt im Visier der Korruptionsgegner, denn obwohl sie nach den Vorschriften handelte, wurde aus der Nutzung ihres Dienstwagens im Urlaub nicht zuletzt durch die Medien eine Affäre mit bitterem Beigeschmack. Bei Fällen wie dem von Ulla Schmidt beginnen die Schwierigkeiten: Was ist Korruption? Wo handeln Politiker jenseits juristischer, vor allem aber moralischer Grenzen, wenn sie die Vorteile ihres Amtes genießen? Wie werden Grenzüberschreitungen zu einem Thema für die Medien und die Öffentlichkeit und wie tragen diese Akteure zu deren Aufklärung bei? Dies sind nur einige Fragen, die im Zuge dieser Arbeit behandelt werden.

Korruptionsfälle finden oft und schnell den Weg auf die Titelseiten der großen Tageszeitungen. Auch politische Magazine, egal ob in Zeitungen, Zeitschriften oder TV-Formaten, nehmen sich diesem Thema gerne an. Korruptionsfälle sind meist Skandale oder werden nicht zuletzt durch die Medien zu solchen gemacht. Doch welche Rolle spielen die Massenmedien generell bei der Aufklärung politischer Korruption und im öffentlichen Diskurs über dieses Thema? Welche Funktion haben Massenmedien im politischen System der BRD? Wie ist es möglich, dass Massenmedien die Ermittlungsarbeiten bei großen Korruptionsfällen durch verfrühte Publikation von Informationen behindern, wie bei der Siemens-Schmiergeldaffäre geschehen? Welchen Beitrag leisten investigativ vorgehende Journalisten, wie beispielsweise Hans Leyendecker bei der Aufklärung politischer Korruption? Und sind Massenmedien möglicherweise selbst korrumpiert?

Ziel dieser Magisterarbeit soll es sein, die Rolle der Massenmedien bei der Aufklärung und der Bekämpfung politischer Korruption zu beleuchten. Außerdem soll der Einfluss der Massenmedien auf das Verständnis von Korruption in der Öffentlichkeit untersucht werden.

Die Gliederung der Arbeit gestaltet sich dabei wie folgt: Der erste Abschnitt widmet sich in Kap. 2 einer definitorischen Annäherung zum Begriff Korruption. Dabei werden einige populäre Ansätze vorgestellt, um zu einer begrifflichen Klärung zu gelangen, die der Themenstellung dieser Arbeit zuträglich ist. Durch den interdisziplinären Zugang in der Wissenschaft zum Untersuchungsgegenstand Korruption ergeben sich eine Vielzahl von Herangehensweisen zu den Begrifflichkeiten und den unterschiedlichen Auffassungen von Korruption. Um die Definition im Hinblick auf politische Korruption in Deutschland zu schärfen, wird daher in Kap. 3 Bezug auf das deutsche Strafrecht genommen. Dabei sollen auch die Kritikpunkte an den Strafnormen beachtet werden, die sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch in den Medien diskutiert werden. Das Kapitel soll dazu dienen, den Unterschied zwischen dem, was de jure als Korruption gilt und dem, was in den Medien und in der Öffentlichkeit unter korruptivem Verhalten verstanden wird, aufzuzeigen. In Kap. 4 wird die Rolle der Massenmedien im politischen System der Bundesrepublik beschrieben. Sowohl die rechtliche Verankerung als auch die politischen Funktionen der Massenmedien sollen hier dargestellt werden. Hierbei soll auch auf die besonderen Verstrickungen zwischen Politik und Medien, die sich aus dem dualen Rundfunksystem in der Bundesrepublik ergeben, eingegangen werden. In Kap. 5 werden die Massenmedien in Bezug auf die Öffentlichkeit im Fokus der Betrachtung stehen. Nach einer Diskussion des Öffentlichkeitsbegriffs soll der Einfluss der Massenmedien auf die öffentliche Meinung unter Bezugnahme auf Luhmann dargelegt werden. Hier sollen die Medien bezüglich ihrer Rolle bei der Konstruktion der öffentlichen Meinung kritisch betrachtet werden, um dann in Kap. 5.2 die Themensetzung der Massenmedien zu hinterfragen. Mit Hilfe der Theorie vom Agenda Setting der Massenmedien soll hier aufgezeigt werden, welche Faktoren ausschlaggebend dafür sind, dass ein Thema wie Korruption auf die mediale Agenda und somit in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Nach dem Abschluss der theoretischen Grundlagen stützt sich der zweite Teil der Arbeit zunächst auf einige empirische Befunde, die den Zusammenhang zwischen Medien und Korruption herstellen. Hierbei wird in Kap. 6.1 der Faktor Pressefreiheit und in Kap. 6.2 der Faktor Anzahl von Internethosts in Bezug auf das Korruptionsaufkommen dargestellt, um in einem deskriptiven Umgang mit dem empirischen Material eine Verbindung zwischen Medien und Korruption herzustellen. Nach einer ersten Darstellung quantitativer Daten bilden die folgenden Kapitel den Hauptteil der Untersuchung. Hierbei steht die Ausrichtung der Berichterstattung über Korruption im Vordergrund. Nach einer Gegenüberstellung einiger kritischer Positionen zur Rolle der Medien im Hinblick auf die Korruptionsberichterstattung wird anhand der Analyse verschiedener Medien herausgearbeitet, wie es zu diesen unterschiedlichen Positionen und zu einer streitbaren Rolle der Medien bei der Berichterstattung über Korruption kommt. Kap. 7.1 beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit dem Faktor Skandalisierung, da sich dieses Phänomen im Hinblick auf den Umgang der Medien mit Korruption sehr häufig beobachten lässt. Mit Bezugnahme auf die Skandalforschung soll aufgezeigt werden, welche Mechanismen dazu führen, dass Korruptionsfälle von den Medien oft als Skandale dargestellt werden und welche Auswirkungen dies auf die öffentliche Meinung hat. Im darauf folgenden Abschnitt erfolgt eine Analyse der Korruptionsberichterstattung in Tageszeitungen (Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung) und Fernseh-Talkshows (Sabine Christiansen und Hart aber Fair). Hierbei werden die Ergebnisse einer bereits erfolgten Untersuchung zunächst diskutiert, um im Anschluss eine aktuellere Folge der Sendung Hart aber Fair zum Thema Korruption zu analysieren. Diese Analyse wird vorgenommen, um eine mögliche Veränderung des Korruptionsverständnisses in der Sendung festzustellen. Im Anschluss daran erfolgt eine qualitative Untersuchung der Berichterstattung über den Corruption Perception Index (CPI) der Nichtregierungsorganisation Transparency International (TI). Nach einer kurzen Beschreibung des Indexes werden neun Artikel zu dessen Erscheinung im Jahr 2008 untersucht. Alle neun Artikel stammen aus Online-Medien. Der Fokus wird hier bewusst auf die Online-Berichterstattung gesetzt, da diese Medien einen wachsenden Einfluss haben. Auch die Probleme des Online-Journalismus sollen am Ende des Kapitels angesprochen werden. Im anschließenden Kapitel werden verschiedene Formen des Journalismus und ihre Rolle bei der Korruptionsberichterstattung beleuchtet. In Kap. 8.1 gilt die Aufmerksamkeit zunächst dem Investigativjournalismus. Dieser in Deutschland wenig verbreiteten Form der Berichterstattung wird bei Korruptionsdelikten eine große Bedeutung beigemessen, da investigativ arbeitende Journalisten in der Vergangenheit maßgeblich zur Aufdeckung von Korruptionsfällen beigetragen haben. Im Hinblick auf die deutsche Gesetzgebung zur Korruption und den besonderen Eigenschaften von Korruptionsdelikten wird die Bedeutung von Investigativjournalismus darüber hinaus noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bietet auch das seit 2006 gültige Informationsfreiheitsgesetz des Bundes einige Diskussionspunkte, da es sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Journalisten einige Möglichkeiten bereithält, verstärkt zu Korruptionsfällen zu recherchieren. Diese Möglichkeiten werden in Kap. 8.2 beschrieben. Im Anschluss daran folgt eine kritische Betrachtung des Lokaljournalismus, da sich der Großteil der Korruptionsfälle in Deutschland im lokalen und regionalen Raum abspielt und dem Lokaljournalismus daher eine große Bedeutung bei der Berichterstattung über Korruption beigemessen werden muss. Die strukturellen Probleme der Lokalberichterstattung über Korruption stehen hier im Fokus der Betrachtung. Den Abschluss der Betrachtung über die verschiedenen Formen des Journalismus bildet die Übertragung des Whistleblowing[3] auf die Massenmedien in Kap. 8.4. Ziel dieses Abschnittes ist es, diesen, in der Korruptionsforschung etablierten Begriff, auf die Massenmedien zu übertragen und ein vierstufiges Modell zu entwickeln, welches die Medien selbst als Whistleblower etabliert. Die Annahme, dass die Rolle von Journalisten bei der Aufklärung und Bekämpfung politischer Korruption keine eindimensionale ist, soll in Kap. 9 erläutert werden. In exkursorischer Form wird dargestellt, inwieweit Journalisten und Medien selbst anfällig für korruptive Praktiken sind. Phänomene wie Presserabatte und die Bestechlichkeit von ranghohen Journalisten relativieren die Rolle, die die Medien als Wächter einnehmen. In einem abschließenden Kapitel werden die Hauptaussagen dieser Arbeit zusammenfassend diskutiert.

2 Was ist politische Korruption? – Definitorische Annäherung

Möchte man politische Korruption definieren, liegt es nahe, sich zunächst mit einer allgemeinen Definition von Korruption zu befassen. Schon hier beginnen aber die Probleme, da es schwierig ist, Korruption allgemein gültig zu definieren. Die verschiedenen Definitionsansätze stammen aus unterschiedlichen Disziplinen, geschichtlichen Epochen, Nationen und dem daraus resultierenden, mit jeweils unterschiedlichem Fokus geführten Diskurs. Jeder dieser Ansätze hat insofern seine Daseinsberechtigung, als sich bei einem solch komplexen Phänomen wie Korruption Teilmengen ergeben, die jeweils einer eigenen Begriffsauslegung bedürfen. Hieraus ergeben sich für jede dieser Teilmengen Vor- und Nachteile bei den Definitionsversuchen. Eine rein juristische Herangehensweise hat zum Beispiel den Vorteil, dass sie sich auf klare Normen in Form von Gesetzen beziehen kann, gleichzeitig bleibt sie jedoch auf einen Rechtsraum und somit auf nationale Grenzen beschränkt.[4] Grundlegend kann man bei der Analyse verschiedener Definitionsansätze beobachten, dass sich aus den oben genannten Teilmengen jeweils ein engerer oder ein weiterer Korruptionsbegriff ergibt, je nachdem, welches Verständnis von Korruption vorherrscht und auf welchen Anwendungsbereich man sich bezieht. „Korruption im engeren Sinne bedeutet Bestechung, Stimmenkauf und Versuche finanzieller Einflussnahme in je konkreten Kontexten; in einem weiten, umfassenden Sinne verstanden, wird Korruption hingegen meist mit allgemeinem Verfall und sozialer Desintegration identifiziert und als Krankheit des gesamten politischen Körpers diagnostiziert.“[5] Diese beiden Ebenen lassen sich bei den meisten gängigen Definitionsschemata beobachten und liefern durch diese Kontinuität ein gewisses Grundgerüst definitorischer Herangehensweisen.

Etymologisch betrachtet, lässt sich das Wort Korruption aus dem lateinischen corrumpere herleiten und bedeutet so viel wie verderben. Beschränkt man sich auf den abendländischen Kulturkreis, kann man beobachten, dass sich schon die Bibel mit dem Phänomen beschäftigt. So heißt es im Buch Exodus: „Du sollst dich nicht bestechen lassen; denn Bestechung macht sehende blind und verkehrt die Sache derer, die im Recht sind“ (Ex 23,6). Auch die griechische Antike und das alte Rom kannten das Phänomen bereits. Im Athen des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. war man sich der Gefahr der Korruption so sehr bewusst, dass man bereits erste Vorkehrungen zur Vermeidung von korruptem Verhalten entwickelte. Hierzu zählte beispielsweise ein kompliziertes Verfahren, mit dem die Richter der Volksgerichte bestimmt wurden.[6] Die Richterbestechung ist eines der ersten Phänomene, bei dem korrupte Praktiken zur Anwendung kamen. Dies gilt insbesondere für die Römische Republik, in der die Richterbestechung neben der Erpressung durch Provinzstadthalter und Wahlbestechung zu den drei bekannten korrupten Verhaltensweisen gehörte.[7] Für das politische Denken in der Antike (so bei Platon, Aristoteles und Thukydides) wird ein eher weiter Korruptionsbegriff konstatiert, „in dem Dekadenz, Machtmissbrauch und Käuflichkeit miteinander verwoben sind und als Pathologien von Macht thematisiert werden“.[8] Korruption wird bereits hier als Begriff gesehen, der im Gegensatz zu dem steht, was heute im allgemeinen Sprachgebrauch als Good Governance bezeichnet wird.

Eine lexikalische Definition beschreibt Korruption als „Missbrauch öffentlicher Macht, Ämter, Mandate zum eigenen privaten Nutzen und/oder zum Vorteil Dritter oder auch soziale Normenverletzungen, die in der Regel geheim, gegen das öffentliche Interesse und zu Lasten des Gemeinwohls erfolgen“.[9] Ein ähnliches Verständnis hat auch die Nichtregierungsorganisation Transparency International (TI) .[10] Sie versteht Korruption als den „Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Nutzen“.[11] Vor allem aus Ersterem folgt, dass die allgemeine Definition von Korruption schon eine politische Dimension beinhaltet. Aus diesem Grund ist diese politische Komponente stets mit einbezogen, wenn im Folgenden von Korruption gesprochen wird. Öffentliche Macht, Ämter und Mandate sind Teile eines bestehenden politischen Systems. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsform und welches politische System herrschen. Politische Korruption, so der Volksglaube, ist ein Phänomen, für das vor allem autokratische und absolutistische Systeme anfällig sind. Dies mag auch der Fall sein, es bedeutet jedoch nicht, dass demokratische Systeme der Korruption keinen Nährboden liefern. Susan Rose-Ackerman bemerkt diesbezüglich folgerichtig: „Man muss sich bloß die US-amerikanische Kommunalverwaltung anschauen, um eine Vielzahl fest verankerter korrupter Systeme zu entdecken, die ohne weiteres mit autokratischen Systemen mithalten können. Die Bestechungsskandale der jüngsten Zeit betrafen gewählte Politiker in vielen Ländern. Demokratische Verfahren können Korruption also nicht immer verhindern.“[12] Dieser Standpunkt lässt sich mühelos auch auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Spektakuläre Korruptionsfälle wie der Flick-Skandal, der Kölner Müllskandal oder die Möllemann-Affäre sind dafür lediglich einige wenige prominente Beweise, die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

Die Definition von politischer Korruption ist ähnlich problematisch wie die von Korruption im Allgemeinen. Vor allem in Deutschland ist die Auseinandersetzung mit dem Thema noch relativ jung und nicht linear. Gerade für die Politikwissenschaft war das Phänomen bis in die achtziger Jahre hinein ein „blinder Fleck“[13]. Seither ist die Debatte jedoch förmlich explodiert und es haben sich eine Vielzahl von Definitionsansätzen herausgebildet, die eine Reihe von neuen Herausforderungen mit sich bringen. Als Hauptproblem wird hierbei gesehen, dass sich viele Definitionen dadurch unterscheiden, welches Verständnis von Politik ihnen zugrunde liegt.[14] Um einen Überblick über die Vielzahl von Definitionen politischer Korruption zu behalten, kann das monumentale Werk zur Korruptionsforschung „Political Corruption. Concepts & Contexts“ von Heidenheimer und Arnold herangezogen werden. Sie teilen die Definitionsversuche in drei Kategorien ein: Public-Office-Centered Definitions, Market-Centered Definitions und Public-Interest-Centered Definitions.[15] Zu den Definitionen, die ein öffentliches Amt voraussetzen, zählen sie beispielsweise eine oft zitierte Version von Joseph Nye. Bei ihm heißt es:

„Corruption is behaviour which deviates from the formal duties of a public role because of private-regarding (personal, close family, private clique) pecuniary or statusgains; or violates rules against the exercise of certain types of private-regarding influence.“[16]

Nye beschreibt Korruption im Allgemeinen folglich als ein Verhalten, das von der formalen, gesetzlichen Norm abweicht und einen geldwerten Vorteil für den Einzelnen, seine Familie oder seine Clique mit sich bringt. Neben dem geldwerten Vorteil beschreibt er noch die Möglichkeit, den eigenen Status durch Korruption aufzuwerten, was beispielsweise bei Ämterpatronage der Fall sein kann. Außerdem bezieht er sich auf den Bereich der Rechtsnormen, was die oben bereits genannten Probleme mit sich bringt. In der deutschen Korruptionsforschung kann man Ruth Zimmerling zu dieser Richtung zählen, da sie davon ausgeht, „dass ein Akt der Korruption nur von einem Akteur begangen werden kann, der ein „Amt“ oder eine amtsähnliche Position innerhalb eines normativ geltenden sozialen Kontexts innehat, wobei aus der Übernahme dieser Position ihrem Träger besondere Pflichten und Kompetenzen erwachsen.“[17] Für den Anwendungsbereich dieser Arbeit soll ein besonderes Augenmerk auf die Definitionsversuche gelegt werden, welche bei Heidenheimer und Arnold in den Bereich des öffentlichen Interesses fallen. Obwohl sie schon einige Jahre zurückliegt, soll hier die Definition von Carl J. Friedrich im Zentrum stehen:

„Korruption ist eine Verhaltensweise, die von der Norm abweicht, welche in einem gegebenen Zusammenhang, wie etwa in der Politik, tatsächlich oder vermeintlich gilt. Es ist ein abweichendes Verhalten, gepaart mit einer besonderen Motivierung, nämlich der des persönlichen Gewinns auf Kosten der Öffentlichkeit. Ob dies nun das Motiv war oder nicht, es kommt auf die Tatsache an, daß auf Kosten der Öffentlichkeit ein persönlicher Gewinn erzielt wurde.“[18]

Auch dieser Ansatz kann keine allgemeine Gültigkeit beanspruchen. So wird ihm zu Recht vorgeworfen, dass eine eindeutige und allgemein geteilte Vorstellung bestehen muss, was öffentliches Interesse ist, um korruptes von nicht-korruptem Handeln unterscheiden zu können.[19] Es stellt sich die Frage, ob Bestechungsfälle in der Wirtschaft, bei denen Schmiergelder in Milliardenhöhe geflossen sind, um an Aufträge zu gelangen oder Parteispenden, die den Parteien unter anderem dazu dienen, Wahlkämpfe zu finanzieren, tatsächlich dem Gemeinwohl und der Öffentlichkeit schaden. Auch die Argumentation, dass es in der Wirtschaft ohne Schmierereien nicht funktioniert, mag insofern einleuchtend sein, als dass dadurch vermeintlich Arbeitsplätze geschaffen und geschützt werden, wenn sich ein Unternehmen durch das Zahlen von Schmiergeldern Aufträge sichert, die sonst an die Konkurrenz gegangen wären. Ähnliche Argumente kann man anführen, wenn es um die mittlerweile europaweit ausgeschriebenen Bauprojekte von Kommunen geht. Hier stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, einen regionalen Anbieter zu wählen, anstatt sich an das Gesetz zu halten und dem billigsten Anbieter den Zuschlag zu geben, obwohl er in der Region keine Arbeitsplätze schafft oder gar aus einem anderen Land kommt. Solche und ähnliche Sachverhalte werden angeführt, wenn es um die Funktionalität von Korruption geht.[20] Diese Annahmen schreiben der Korruption positive Elemente zu. Die weiter verbreitete Auffassung hingegen geht davon aus, dass Korruption durchweg schädlich ist, auch wenn es kurzfristig den Anschein hat, dass sie mehr nütze als schade. Korruption bringt demnach in jedem Fall einen Schaden für die Öffentlichkeit mit sich, der sich nicht nur finanziell auswirken muss: „Die immateriellen Vertrauensschäden für staatliche Verwaltung, Wirtschaft, Rechtsstaat und Politik, ja für den Standort Deutschland insgesamt und das weltweite Image unseres Landes lassen sich auch nicht annähernd in Geld berechnen.“[21] Korruption wirkt sich demnach für die Öffentlichkeit immer schädlich aus. Trotz dieser Uneinigkeiten ist die Definition von Friedrich für das Thema dieser Arbeit in vielerlei Hinsicht hilfreich. Zum einen lässt sich die Definition auf den deutschen Rechtsraum beschräken. Die Bezugnahme auf die in der Bundesrepublik geltenden Normen zur Korruptionsbekämpfung ist somit unproblematisch und klar abgrenzbar. Darüber hinaus gilt Korruption auch als „Wahrnehmungsdelikt“[22]. Was die Öffentlichkeit als Korruption wahrnimmt, hängt in entscheidender Weise davon ab, wie die Massenmedien die Öffentlichkeit über Korruptionsfälle informieren und ob aus diesem Informationsfluss ein Unrechtsbewusstsein entsteht. Dabei stellt sich die Frage, wie sich diese Wahrnehmung durch die Berichterstattung in den Medien verändert hat und ob die Veränderung dieser Wahrnehmung im Umkehrschluss tatsächlich auf die Massenmedien zurückzuführen ist.

Folglich wird hier bewusst auf einen Korruptionsbegriff Bezug genommen, der Korruption als durchgehend negativ erachtet, auch wenn dieser normative (politisch-kulturelle) Ansatz[23] als problematisch gilt, da Korruption „in dieser Betrachtungsweise zu einem Synonym für moralischen Verfall der Sitten, der zur Auflösung von Gesellschaften führt und ohne moralische Erneuerung der Gesellschaft nicht zu bekämpfen ist“[24], wird.

Massenmedien neigen oft zur Vereinfachung und zur Verallgemeinerung der Dinge. Die Berichterstattung über Korruption zeichnet sich in den meisten Fällen nicht durch Informationen, die auf tiefgreifender Recherche beruhen, sondern durch Skandalisierung aus, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch zu zeigen sein wird. Um einen Korruptionsfall als Skandal darzustellen, eignet sich ein positiver (funktionalistischer) oder ein wertfreier (rational choice) Korruptionsbegriff jedoch nicht, weswegen hier auch nicht weiter auf diese Ansätze eingegangen werden soll.[25] Es bietet sich für die Untersuchung durchaus an, den negativen Korruptionsbegriff, den auch die Medien für die Skandalisierung gebrauchen, für deren Analyse zu verwenden. Die begrifflichen Probleme, die sich daraus ergeben, werden hierbei in Kauf genommen und an den entsprechenden Stellen dieser Arbeit behandelt. Da bei der begrifflichen Einordnung von Korruption Uneinigkeit herrscht, soll hier ein weit gefasster Begriff zur Anwendung kommen, um dann im Verlauf der Ausarbeitung entsprechend flexibel auf die Anforderungen an den Korruptionsbegriff reagieren zu können.

3 Kritik am deutschen Strafrecht und Formen politischer Korruption

Die Schwierigkeiten bei der Definition von Korruption bestehen weiter, wenn man die Frage stellt, welche Vergehen überhaupt zu Korruption gehören. In Zusammenhang mit Korruption fallen immer wieder die Schlagworte Bestechung, Patronage, Klientismus, Nepotismus oder Stimmenkauf. Doch was ist genau damit gemeint, wenn man von Korruption spricht? Das deutsche Strafrecht liefert nach der Meinung vieler Kritiker eine zu kurze Antwort auf diese Frage, weshalb die Hauptkritikpunkte hier kurz dargestellt werden. Darüber hinaus werden einige Begriffe und Praktiken diskutiert, die in der Literatur, in der öffentlichen Debatte und vor allem in den Medien mit dem Überbegriff Korruption in Verbindung gebracht werden, um eine differenzierte Sicht auf die Dinge zu erlangen.

Da sich diese Arbeit hauptsächlich auf den deutschen Rechtsraum beschränkt, ist es lohnenswert, die wichtigsten in der BRD geltenden Rechtsbestimmungen zur politischen Korruption darzustellen, wenngleich eine detaillierte Aufstellung im Rahmen dieser Arbeit nicht unternommen werden kann.[26] Mit Blick auf die öffentliche und hauptsächlich durch die Medien angestoßene Debatte wurde festgestellt, dass „seit Anfang der 1990er Jahre [...] strafrechtliche Ermittlungen, wie sie in Umfang und Bedeutung zuvor in Deutschland nicht bekannt waren, das Bestechungswesen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung in den Fokus medialen Interesses gerückt [haben].“[27] Viele Korruptionsfälle gelangen demnach durch ein gerichtliches Verfahren oder eine Verurteilung an die Öffentlichkeit. Dennoch ist das deutsche Strafrecht zur Korruption lückenhaft, wie im Folgenden dargelegt werden soll. Vor der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Antikorruptionsgesetz) 1997 war das deutsche Strafrecht in Bezug auf Korruption durch besondere Milde gekennzeichnet. Bis zu seiner Verabschiedung war es deutschen Unternehmen beispielsweise erlaubt, im In- und Ausland bezahlte Schmiergelder von der Steuer abzusetzen.[28] Auch die vergleichsweise geringen Strafen trugen dazu bei, dass „der Staat seiner Aufgabe, Korruption effektiv bekämpfen zu können, mit der bisher gültigen Gesetzeslage nicht gerecht werden konnte, [...].“[29] Doch auch nach der Verabschiedung des Antikorruptionsgesetzes sieht sich die deutsche Gesetzgebung der Kritik ausgesetzt, einen mangelnden Schutz vor Korruption zu gewährleisten.[30] Durch die oben beschriebenen Problematiken bei der Definition von Korruption steht das deutsche Strafrecht vor folgendem Problem: „Der Begriff Korruption taucht weder im Strafgesetzbuch, noch in der Strafprozessordnung oder im Nebenstrafrecht auf.“[31] Diese Begriffsproblematik im Strafrecht macht es unter anderem für die Medien schwierig, hintergründig über Korruption zu berichten, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch zu zeigen sein wird. Die wichtigsten Rechtsbestimmungen bezüglich politischer Korruption in Deutschland finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und sind folgende:[32]

- § 331 StGB – Vorteilsannahme
- § 332 StGB – Bestechlichkeit
- § 333 StGB – Vorteilsgewährung
- § 334 StGB – Bestechung
- § 335 StGB – besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und

Bestechung

- § 108 b StGB – Wählerbestechung
- § 108 e StGB – Abgeordnetenbestechung

Diese Paragraphen stehen unter der Überschrift „Straftaten im Amt“[33] und bilden den „Kern der strafrechtlichen Korruptionsdelikte“[34]. Es wir hierbei jedoch zwischen passiven Delikten (Bestechlichkeit und Vorteilsannahme) und aktiven Delikten (Bestechung und Vorteilsgewährung) unterschieden, „wobei nur Vorteilsannahme (§ 331) und Bestechlichkeit (§ 332) echte Amtsdelikte sind, da der Täterkreis auf Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 11 I Nr. 2,4) beschränkt ist. [...]. Vorteilsgewährung (§ 333) und Bestechung (§ 334) können von jedermann begangen werden und bilden das Gegenstück zur Strafbarkeit nach §§ 331, 332, der aktiven Seite.“[35] Vor allem die passiven Delikte setzen das Tragen eines Amtes voraus und sind dadurch in Bezug auf politische Korruption wichtig. Die §§ 331-335 haben seit der Verabschiedung des Antikorruptionsgesetzes grundsätzlich zu einer Erweiterung der juristischen Möglichkeiten, Korruptionsfälle vor allem bei Amtsträgern strafrechtlich zu verfolgen, geführt. So haben sich beispielsweise die Strafmaße bei Verurteilung erhöht.[36] Die hauptsächliche Kritik am Korruptionsstrafrecht bezieht sich auf die Rechtvorschriften, welche Abgeordnete betreffen. So hat sich beispielsweise § 108 b StGB in der Kriminologie als „bedeutungslos“[37] erwiesen. Auch „der § 108 e StGB tut nur so, als verbiete er die Bestechung von Abgeordneten auf allen politischen Betätigungsfeldern, da er allein den praktisch nicht vorkommenden Stimmenkauf erfasst.“[38] Dieser Stimmenkauf bezieht sich darüber hinaus nur auf das Parlament. „Der Stimmenkauf in der Fraktion, in der die Entscheidungen des Plenums vorbereitet werden, und sämtliche andere Formen des Einflusses zugunsten des Geldgebers bleiben straflos.“[39] Im Vergleich zu den §§ 331-335 StGB spricht Deiters in Zusammenhang mit § 108 e StGB von einer „normative[n] Privilegierung von Abgeordneten.“[40] Diese Privilegierung der Abgeordneten führt in der Öffentlichkeit zu Unverständnis und in einem weiteren Schritt zur viel zitierten Politikverdrossenheit. „Immer wieder führt die Verneinung von Amtsträgerschaft bei Abgeordneten auf Bundesebene bzw. Landesebene zu öffentlichen Diskussionen. Abgeordnete sind somit im Sinne der §§ 331ff. StGB straffrei, was der Öffentlichkeit so nur schwer zu vermitteln ist.“[41] Der §108 e StGB ist der Grund dafür, dass die Bundesrepublik die UN-Konvention gegen Korruption aus dem Jahr 2003 zwar unterschrieben, aber bis heute nicht ratifiziert hat. In der Konvention wird, anders als im deutschen Strafrecht, nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten unterschieden.[42] Bis heute wurde noch kein Abgeordneter auf der Grundlage des § 108 e StGB verurteilt. Ein Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Verschärfung des § 108 e StGB[43] schaffte es nicht in den Bundestag.

Die hier beschriebenen Gesetze und Regelungen sind keineswegs vollständig, sie zeigen jedoch, dass das deutsche Strafrecht in Bezug auf politische Korruption einige Lücken aufweist. Die Aufzählung der Paragraphen wurde hier unternommen, um aufzuzeigen, welche Kluft zwischen geltendem Recht und dem öffentlichen Bild von Korruption besteht: „Allein aus dieser Aufzählung folgt bereits, dass Verständnis und Auffassungen in der Öffentlichkeit darüber, was Korruption bedeutet, sich von dem, was strafrechtlich davon erfasst wird, erheblich unterscheidet.“[44]

Bei den Formen von Korruption wird in der wissenschaftlichen Literatur hauptsächlich zwischen struktureller und situativer Korruption unterschieden. Als strukturelle Korruption können staatsbedrohende Strukturen politischer Korruption[45] gesehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auch von der „Big Corruption“[46] gesprochen. Demgegenüber steht die situative Korruption. Sie „unterliegt keiner gezielten Planung und Vorbereitung. Es handelt sich hierbei um Korruptionshandlungen, denen ein spontaner Willensentschluss zugrunde liegt, d.h. Tatbestandsverwirklichung erfolgt als unmittelbare Reaktion auf eine dienstliche Handlung (spontane Bestechungsversuche aus aktuellem Anlass)“[47]. Man bezeichnet diese Art von Korruption auch als „ petty corruption“.[48]

Insgesamt herrscht Uneinigkeit über das, was als Korruption bezeichnet wird und was nicht. Die Sponsoring-Praxis in deutschen Ministerien beispielsweise ist in den letzten Jahren zu einem wachsenden Problem geworden. Wenn zum Beispiel „die Krankenkasse AOK 85 000 Euro an Versicherungsbeiträgen abzweigt, um die Sommerfeste des Bundespräsidenten zu bezuschussen“[49] ist dies zwar strafrechtlich nicht von Belang, der Schaden für die Öffentlichkeit besteht dennoch. Laut Tillack gelten solche Praktiken nicht als Korruption, sondern als „ganz normal“.[50]

Auch die Mitarbeit von Vertretern aus der Wirtschaft, so genannter Leihbeamter in deutschen Ministerien, wie 2008 vom ARD-Magazin Monitor aufgedeckt, führt zu Verstrickungen, welche die staatliche Unabhängigkeit, etwa bei der Vergabe staatlicher Aufträge, in Frage stellen.[51] Ist das Korruption? Ebenso verhält es sich mit dem Wechsel ranghoher Politiker in Wirtschaftsunternehmen, Lobbyismus und Nebeneinkünften von Abgeordneten. Fast immer kommt es dabei zu der Kollision von Interessen, welche einen Schaden für die öffentlichen Kassen nach sich ziehen können. Für die Massenmedien sind solche Fälle oft interessant. In der späteren Analyse lässt sich jedoch erkennen, dass auch die Medien mit den Begrifflichkeiten, die innerhalb des Strafrechts und der Öffentlichkeit verschieden verwendet werden, ihre Probleme haben. Korruption in der Öffentlichkeit ist mehr als das, was die Gesetze unter Korruption verstehen. Aus diesem Grund haftet vielen Vergehen, die laut Strafrecht nicht als Korruption angesehen werden, der Beigeschmack des Korruptiven an.

4 Massenmedien und Politik

Massenmedien bestimmen in ganz wesentlichem Umfang die Informationsagenda in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wirken in entscheidender Weise am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mit. Neben Legislative, Exekutive und Judikative werden sie oft auch als die Vierte Gewalt im Staat bezeichnet. Darauf aufbauend und den wachsenden Einfluss der Medien auf die Politik betrachtend, wird gar von der „Medialisierung der Politik“[52] gesprochen. Doch worüber spricht man eigentlich, wenn man von den Medien als Massenmedien spricht?

Die Erforschung von Massenmedien ist zunächst eng an ihre technische Entwicklung geknüpft. Wichtige Erfindungen wie der Buchdruck oder die Druckpresse ebneten den Weg für einen breiten Zugang zu Informationen aller Art für die Bevölkerung. Im 20. Jahrhundert sorgte vor allem die Erfindungen des Fernsehens und des Internets für eine weitere Welle in der „Medienrevolution“[53], die mit den oben genannten Erfindungen begann und sich über den Telegraphen und das Radio bis heute fortsetzte. In diesem Zusammenhang überhaupt noch von einer Revolution zu sprechen, stellt sich zunehmend als unangebracht heraus, da kein Ende der Entwicklungen in Sicht ist. Die Medien sind zu einem essentiellen Bestandteil der Gesellschaft geworden und wir sind alle, mehr oder weniger freiwillig, Subjekte der viel zitierten „Mediengesellschaft“.[54]

Als Massenmedium wird heute das Medium bezeichnet, „das im Rahmen der Massenkommunikation zur Verbreitung von Information eingesetzt wird, um ein anonymes Massenpublikum zu erreichen. Zu den Massenmedien gehören Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften, elektronische Medien wie Fernsehen und Hörfunk sowie die verschiedenen Medien der Außenwerbung.“[55] Auch das Internet wird in zunehmendem Maße zu den Massenmedien gezählt.

Von diesem Begriff der Massenmedien ausgehend, stellt sich nicht nur die Frage, wie sie im politischen System der Bundesrepublik Deutschland verankert sind[56], sondern auch welche Wechselwirkungen zwischen Politik, Medien und Gesellschaft bestehen. Im Hinblick auf die Rolle der Medien bei der politischen Korruption sind diese Korrelationen von besonderer Bedeutung.

4.1 Rechtliche Verankerung

Die Verankerung der Medien im Grundgesetz findet sich in §5 GG und basiert auf dem Grundsatz der Pressefreiheit. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Freiheit der Presse ist die wichtigste Voraussetzung für die Rolle, welche die Medien in einem demokratischen System spielen. Darüber hinaus finden sich auch in den Landesverfassungen und der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer Rechtsnormen, welche die Freiheit der Medien garantieren sollen. Zu einer freien Presse gehört auch der freie Zugang aller Bürger zu den Medien. Bei Meyn heißt es: „Die Pressefreiheit kann als Thermometer gelten, an dem man ablesen kann, wie es um politische Freiheit in einem Lande überhaupt bestellt ist.“[57] Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterstreicht in seiner Urteilssprechung die Freiheit der Presse:

„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben.“[58]

Erst die Freiheit der Presse, technische Entwicklungen und die Etablierung eines kapitalistischen Systems im Zuge der Industriellen Revolution machten Medien zu Massenmedien.[59] Durch die neuen Möglichkeiten der Vervielfältigung wurden Informationen für eine breite Masse der Bevölkerung zugänglich. Dadurch wurden die Medien als Teil des politischen Systems anerkannt und in der Verfassung verankert. Diese rechtliche Grundlage zu kennen, ist eine der Voraussetzungen, wenn man die politische Rolle, welche die Medien durchaus und ganz bewusst haben, untersuchen möchte.

4.2 Die politische Funktion von Massenmedien

Medien haben eine Vielzahl von Funktionen. Neben den sozialen und den ökonomischen Funktionen sollen hier vor allem die politischen Funktionen von Massenmedien betrachtet werden, die ihnen als fest verankerter Teil im politischen System der BRD zugeschrieben sind. Bei den politischen Funktionen kann unterschieden werden zwischen Informationsfunktion, Meinungsbildungsfunktion und Kritik und Kontrolle.[60]

In ihrer Funktion als Informationsforum sollen die Medien möglichst vielschichtig und unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven, Informationen zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet Informationen über politische Entscheidungen und die Träger dieser Entscheidungen ebenso wie Informationen über Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit.

„Aufgrund der Offenheit des Massenmediensystems sollen gesellschaftliche Sprecher wie Bürger in die Lage versetzt werden, ihre Bedürfnisse, Interessen und Präferenzen zu artikulieren und als politische Forderungen an das Regierungssystem zu adressieren sowie Handlungen der politischen Akteure vermittels der Massenmedien zu beobachten.“[61]

Die Bereitstellung von Information ist eine grundlegende Voraussetzung für ein freies und funktionales Mediensystem. Werden Informationen, beispielsweise durch Zensur, vorenthalten, schadet dies nicht nur dem Mediensystem selbst, sondern auch in ganz entscheidendem Maße der Öffentlichkeit und dem freiheitlich demokratischen System. Gerade Staaten mit einer hohen Bevölkerungsdichte sind auf die Massenmedien angewiesen, wenn es um die flächendeckende Bereitstellung von Informationen geht.

Eine weitere und äußerst verantwortungsvolle Funktion haben die Medien bei der Meinungsbildung. Welches Bild über gewisse Sachverhalte und vor allem der Politik in der Öffentlichkeit besteht, hängt in hohem Maße von der Berichterstattung durch die Massenmedien ab. Sie sollen die Bürger so mit Informationen versorgen, dass diese sich, basierend auf diesen Informationen, ein eigenes Bild machen können. Dabei geht es darum, möglichst alle Teile der Gesellschaft mit Informationen zu versorgen und zur „Verinnerlichung von Grundwerten und Spielregeln demokratischer Politik in der Gesellschaft“[62] beizutragen. Politische Bildung spielt hier ebenso eine Rolle wie ein differenzierter Umgang mit komplexen Themen. Aufgabe der Massenmedien muss es also sein, diese Komplexität so zu durchbrechen, dass die wesentlichen Informationen für einen möglichst großen Teil der Gesellschaft ersichtlich werden und die Grundlage für einen Diskurs bilden, der dann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Medien geführt werden kann.

Eine dritte Funktion ist die der Kontrolle und der Kritik. Die Demokratie beruht auf der Möglichkeit der Bürger, ihre Regierungsorgane kontrollieren zu können. Ob der oben bereits genannten Komplexität und Vielfalt der Themen sind es vor allem die Medien, welche diese Kontrolle, quasi als Dienstleister für die Öffentlichkeit, übernehmen müssen. Staatliche Willkür, Korruption und sonstige Missstände in der politischen Landschaft dürfen den Bürgern nicht vorenthalten werden. „Staatliche Institutionen sowie politische Mandatsträger sind daraufhin zu kontrollieren, ob sie sich gemäß der formalen Verfassung, aber auch den ungeschriebenen Spielregeln der Demokratie entsprechend verhalten.“[63]

Gerade im Hinblick auf politische Korruption ist die letztgenannte Funktion der Massenmedien von zentraler Bedeutung. Doch nicht nur die Aufdeckung von Korruptionsfällen ist eine Anforderung an die Massenmedien, sondern auch die Sensibilisierung der Gesellschaft für das Phänomen Korruption muss zu ihrem Aufgabenspektrum gehören. Damit würden sie auch ihrer Meinungsbildungsfunktion gerecht, fußend auf „der Überzeugung, in der Demokratie sei allen am meisten damit gedient, wenn Fragen von öffentlichem Interesse in freier und offener Diskussion erörtert werden. Es besteht dann die Hoffnung, dass im Kampf der Meinungen das Vernünftige die Chance hat, sich durchzusetzen.“[64]

Die oben beschriebenen Aufgaben der Medien im politischen System der BRD zeichnen ein positives Bild der Medien. Die mediale Unabhängigkeit soll dazu führen, dass die Massenmedien ihre politischen Funktionen ungestört ausüben können. In der Praxis lässt sich jedoch feststellen, dass die Massenmedien von unterschiedlichen Stellen beeinflusst werden, was nicht zuletzt am dualen Rundfunksystem der BRD liegt. So üben die Parteien bei der Besetzung der Kontrollgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten einen erheblichen Einfluss aus. „Die Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Medien sind von Anbeginn an bis zu über 50% mit Vertretern der Exekutiven oder Legislativen etabliert worden“[65]. Bei der Auswahl der Mitglieder dieser Gremien wird stark auf ihre Parteienzugehörigkeit und Parteienpräferenz geachtet, was bei der Besetzung der Spitzenpositionen eine wichtige Rolle spielt. Beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) beispielsweise werden die Spitzenpositionen wie Intendant oder Programmdirektor nach dem Modell von Tremsbüttel besetzt. Dieses Modell bestimmt genau, welcher Parteiangehörige welche Position einnimmt.[66] Anhand dieser Vorgehensweise ist die politische Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien eingeschränkt, da unterschiedliche Interessen in den Kontrollgremien kollidieren, was sich wesentlich auf die Programminhalte und Programmstrukturen auswirkt. „Über Programmrichtlinien und -grundsätze wird ein kleinster gemeinsamer Nenner gesucht, der individuellen, kritischen, investigativen Journalismus kaum noch ermöglicht.“[67] Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Politik einen erheblichen Einfluss auf die Medien und ihre Themensetzung ausübt und eine unabhängige und kritische Berichterstattung nur schwer möglich ist. In Bezug auf die Medien hat die Politik den entscheidenden Vorteil, dass sie auf einer „eindeutigeren Legitimationsbasis“[68] agieren kann, die ihr qua Verfassung beigemessen wird. „Die Medien können für politisch-persuasive Ziele instrumentalisiert und zu Steuerungsinstrumenten der Politik degradiert werden, weil sie bis zu einem gewissen Grade vom Informationsangebot aus dem politischen System abhängig sind.“[69]

Da Journalisten besonders bei sensiblen politischen Themen auf Informationen aus der Politik angewiesen sind, gerät ihre unabhängige Wächterfunktion ins Wanken. Dieser Entwicklung wird in Deutschland ein vielfältiges Mediensystem entgegengesetzt, das sich auf den privaten Rundfunk und eine Vielzahl unabhängiger Tageszeitungen stützen kann. Wie in Kap. 8.1 noch zu zeigen sein wird, waren es vor allem diese unabhängigen Medien, welche Korruptionsfälle in Deutschland aufgedeckt haben. Aber auch die Tatsache, dass sich einige Formate im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Vergangenheit durch ausführliche Recherchearbeiten bei Korruptionsfällen ausgezeichnet haben, relativiert die These vom starken Einfluss der Politik auf die Medien ein wenig. Durch die Vielfalt und den wachsenden Einfluss von Medien, die nicht dem öffentlich-rechtlichen Spektrum zuzuordnen sind, haben sich einige Gegenthesen zur Übermacht der Politik im Verhältnis Politik – Medien herausgebildet.[70] Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die beschriebenen Abhängigkeiten einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die mediale Agenda in der BRD haben. Das Bild von absolut freien Medien als starkem, unabhängigem Wächter der Demokratie ist anhand der verschiedenen Abhängigkeiten ein romantisches. In Bezug auf die Rolle der Medien bei der Bekämpfung und Aufklärung politischer Korruption ergibt sich daraus ein Untersuchungsgegenstand, der auf viele Faktoren zu achten hat. Korruption ist in den meisten Fällen ein Angriff auf das öffentliche Interesse. Im Verlauf dieser Arbeit soll verdeutlicht werden, wie und ob die Medien anhand der ihnen zugeschriebenen Funktionen, diesen Angriff abzuwehren im Stande sind.

5 Massenmedien und Öffentlichkeit

Nicht nur im Hinblick auf die Korruptionsdefinition von Carl J. Friedrich[71] ist der Begriff der Öffentlichkeit für das Thema dieser Arbeit von zentraler Bedeutung. Auch in Bezug auf die Massenmedien muss klar abgegrenzt werden, was gemeint ist, wenn von Öffentlichkeit gesprochen wird, denn nur mit einem klaren Öffentlichkeitsbegriff kann untersucht werden, welchen Einfluss die Massenmedien auf eben diese Öffentlichkeit haben und welche Art von Öffentlichkeit sie möglicherweise sogar schaffen. „Öffentlichkeit knüpft an das Prinzip Offenheit an, betont also, daß etwas weder geheim noch privat ist.“[72] Die Öffentlichkeit ist der Raum, in dem unter der Voraussetzung der Zugänglichkeit für alle Mitglieder der Gesellschaft Wirklichkeiten entstehen. In Abgrenzung an das Private bedeutet öffentlich bei Arendt,

„daß alles, was vor der Allgemeinheit erscheint, für jedermann sichtbar und hörbar ist, wodurch ihm die größtmögliche Öffentlichkeit zukommt. Daß etwas erscheint und von anderen genau wie von uns selbst als solches wahrgenommen werden kann, bedeutet innerhalb der Menschenwelt, daß ihm Wirklichkeit zukommt.“[73]

Daraus ergibt sich, dass die Öffentlichkeit ein Raum ist, der für alle zugänglich sein muss. Diese Idee von Öffentlichkeit geht zurück auf das Zeitalter der Aufklärung. „Öffentlichkeit als Begriff bezieht sich auf die historische Forderung eines im 18. Jh. selbstbewußter werdenden Bürgertums, das politische Handeln der Herrschenden öffentlich diskutieren und kommentieren zu können.“[74] Die damals entstandene Öffentlichkeit ist die Basis für kommunikativen Austausch. Jürgen Habermas spricht auf diese Zeit bezogen auch von der Öffentlichkeit als Publikum:

„Es ist die Welt der Literaten, aber auch der Salons, in denen sich die >>gemischten Gesellschaften<< diskutierend austauschen; hier in den Bürgerhäusern etabliert sich das Publikum.[...] Das räsonierende Publikum der >>Menschen<< konstituiert sich zu dem der >>Bürger<<, wo es sich über die Angelegenheiten des >>gemeinen Wesens<< verständigt. Diese politisch fungierende Öffentlichkeit wird unter der >>republikanischen Verfassung<< zum Organisationsprinzip des Rechtsstaates.“[75]

Eine Öffentlichkeit, die sich über das Gemeinwesen austauscht, schafft Transparenz, weswegen eine funktionierende Öffentlichkeit zu den Grundfesten einer stabilen Demokratie zählt. Sie ist der Raum, in dem nicht nur strukturelle Probleme verhandelt werden, sondern wo auch alltägliche gesellschaftliche Probleme diskutiert werden. In diesem Zusammenhang verschwimmen zunehmend die Grenzen zwischen Öffentlichkeit als für sich stehender Begriff und der politischen Öffentlichkeit. Bei der politischen Öffentlichkeit „handelt es sich um ein Kommunikationssystem, in dem Informationen zwischen Regierung und Bürgern ausgetauscht werden.“[76]

Öffentlichkeit fungiert als Marktplatz des Austausches von Informationen. Die Bezeichnungen von Öffentlichkeit als „Raum“ oder „Marktplatz“ steht im Einklang mit der Konzeption von Werner Faulstich, der Öffentlichkeit als „eine personale Arena von Akteuren und Instanzen“[77] bezeichnet. Innerhalb eines politischen Systems, so Faulstich weiter,

„meint die Arena die Bühne, auf der die Regierungs- und Oppositionsparteien auftreten, die Parlamentarier mit ihren Ausschüssen und die Vertreter sonstiger politischer Institutionen und aller anderen „gesellschaftlich relevanten Gruppen“ (Gewerkschaften, Kirchen, Verbände, Unternehmer, usw.). Sie alle agieren, in ihrer Funktion als Interessensvertreter, gewissermaßen als Sprecher vor den Augen des Volkes als dem Souverän der Demokratie, [...].“[78]

[...]


[1] Vgl.: Bannenberg, Britta; Schaupensteiner, Wolfgang: Korruption in Deutschland. Portrait einer Wachstumsbranche. München, 2007.

[2] Vgl.: Leyendecker, Hans: Korruption: Spiegel der politischen Kultur. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 3-4/2009: Korruption. Bundeszentrale für Politische Bildung. Bonn, 2009, S. 3-6.

[3] Unter Whistleblowing wird in der Korruptionsforschung das Hinweisgeben durch Wissende bezeichnet, welches dann zur Offenlegung von Korruptionsvergehen und strafrechtlichen Ermittlungen führen kann. Vgl.: Kap. 8.4.

[4] Vgl.: Alemann, Ulrich von: Politische Korruption: Ein Wegweiser zum Stand der Forschung. In: Derselbe (Hrsg.): Dimensionen politischer Korruption. Beiträge zum Stand der Forschung. PVS Sonderheft 35/2005. Wiesbaden 2005, S.19.

[5] Bluhm, Harald; Fischer, Karsten: Einleitung: Korruption als Problem politischer Theorie. In: Dieselben: Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit der Macht. Theorien politischer Korruption. Baden-Baden, 2002, S.10f.

[6] Vgl.: Schuller, Wolfgang: Korruption in der Antike. In: Alemann, 2005, S. 50f.

[7] Vgl.: Ebenda, S. 52.

[8] Bluhm, Harald; Fischer, Karsten, 2002, S.11.

[9] Schultze, Rainer-Olaf, in: Nohlen, Dieter; Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der

Politikwissenschaft Band 1, A-M. München, 2002, S.491.

[10] Vgl. zur Geschichte und zum Selbstverständnis der Organisation Kap. 7.3.

[11] http://www.ti-austria.at/korruption/was-ist-korruption.html; Stand: 13.05.09.

[12] Rose-Ackerman, Susan: Politische Korruption und Demokratie. In: Jahrbuch für Nordamerika- Studien, 3 Folge 3/1999: Politische Korruption. Herausgegeben vom Zentrum für Europa- und Nordamerika-Studien. Opladen, 2000, S. 73.

[13] Alemann, 2005, S.13.

[14] Vgl.: Ebenda, S. 20.

[15] Heidenheimer, Arnold J.; Johnston, Michael: Introduction to Part I. In: Dieselben (Hrsg.): Political Corruption. Concepts & Contexts. Third Edition. New Brunswick, 2002, S. 7f.

[16] Nye, Joseph: Corruption and Political Development. A Cost-Benefit Analysis. In: The

American Political Science Review, Volume LXI 1967 No.2. Menasha, 1967, S. 419.

[17] Zimmerling, Ruth: Politische Korruption: Begrifflich-theoretische Einordnung. In:

Alemann, 2005, S. 77.

[18] Friedrich, Carl J.: Pathologie der Politik. Die Funktion der Mißstände: Gewalt, Verrat,

Korruption, Geheimhaltung, Propaganda. Frankfurt, 1973, S. 103.

[19] Vgl.: Kurer, Oskar: Was ist Korruption? Der Stand der Diskussion um eine Definition von Korruption. In: Derselbe (Hrsg.): Korruption und Governance aus interdisziplinärer Sicht.

Neustadt an der Aisch, 2003, S. 42.

[20] Vgl.: Jansen, Stephan A.: Elemente „positiver“ und „dynamischer“ Theorien der Korruption – Multidisziplinäre Provokationen zur Form der Korruption. In: Jansen, Stephan A.; Priddat, Birger P.: Korruption. Unaufgeklärter Kapitalismus – Multidisziplinäre Perspektiven zu

Funktionen und Folgen von Korruption. Wiesbaden, 2005, S. 32f.

[21] Schaupensteiner, Wolfgang: Erfolge und Blockaden bei der Korruptionsbekämpfung. In: Netzwerk Recherche (Hrsg.): NR-Werkstatt: Dunkelfeld Korruption. Herausforderungen für den Recherche Journalismus. Hamburg, 2006, S. 42. Zu finden unter:

http://www.netzwerkrecherche.de/dokumente/nr_doku_dunkelfeld_korruption.pdf;

Stand: 2.7.2009.

[22] Alemann, 2005, S. 14.

[23] Vgl. hierzu: Sturm Roland: Theoretische und methodische Ansätze der Korruptionsforschung. In: Kurer, 2003, S. 55f.

[24] Ebenda, S. 56.

[25] Vgl. hierzu: Sturm, 2003, S. 55.

[26] Vgl. hierzu vor allem: Bannenberg, Britta: Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche

Kontrolle. Eine kriminologisch-strafrechtliche Analyse. Neuwied und Kriftel, 2002.

[27] Bannenberg; Schaupensteiner, 2007, S. 18.

[28] Fiebig, Helmut; Junker, Heinrich: Korruption und Untreue im öffentlichen Dienst. Erkennen- Bekämpfen-Vorbeugen. Berlin, 2004, S. 19.

[29] Ebenda, S. 18.

[30] Vgl. hierzu: Schaupensteiner, Wolfgang J.: Ausgewählte Fälle von Korruption in der

Verwaltung-Herausforderung von Staat und Recht. In: Arnim, Hans Herbert von (Hrsg.): Korruption. Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft. München, 2003, S. 193f.

[31] Bannenberg, 2002, S. 13.

[32] In Anlehnung an: Dolata, Uwe; Kreitel, Rolf: Korruption und der Ausweg – Analysen zum

Korruptionsproblem und mögliche Lösungsstrategien. Norderstedt, 2007, S. 7f.

[33] Vgl.: Bannenberg, 2002, S. 19.

[34] Dolata; Kreitel, 2007, S. 7.

[35] Vgl.: Bannenberg, 2002, S. 19.

[36] Vgl.: Bannenberg; Schaupensteiner, 2007, S. 28f.

[37] Ebenda, S. 31.

[38] Ebenda.

[39] Arnim, Hans, Herbert von: Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun. München, 2008, S. 289.

[40] Deiters, Mark: Die UN-Konvention gegen Korruption – Wegweiser für eine Revision der

deutschen Strafvorschriften? In: Alemann, 2005, S. 426.

[41] Dolata; Kreitel, 2007, S. 16.

[42] Vgl.: Alemann, 2005, S. 427.

[43] Vgl.: Deutscher Bundestag. Drucksache 16/6726, 16.10.2007.

[44] Fiebig; Junker, 2004, S. 17.

[45] Vgl.: Bannenberg, 2002, S. 12.

[46] Dolata; Kreitel, 2007, S. 20.

[47] Ebenda.

[48] Bannenberg, 2002, S. 12 (kursiv im Original).

[49] Tillack, Hans-Martin: Die korrupte Republik. Über die einträgliche Kungelei von Politik,

Bürokratie und Wirtschaft. Hamburg, 2009, S. 15f.

[50] Ebenda, S. 15.

[51] Vgl.: Barth, Thomas: Und keiner nennt es Korruption. Zu finden unter:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27714/1.html; Stand: 03.04.2009.

[52] Vgl.: Donges, Patrick: Medialisierung der Politik – Vorschlag einer Differenzierung. In:

Rössler, Pattrick; Krotz, Friedrich (Hrsg.): Mythen der Mediengesellschaft – The Media

Society and its Myths. Konstanz, 2005, S. 321-340.

[53] Vgl.: Wilke, Jürgen: Grundzüge der Medien und Kommunikationsgeschichte. Köln (u.a.), 2008, S. 303f.

[54] Vgl. hierzu exemplarisch: Krotz, Friedrich: Einführung: Mediengesellschaft, Mediatisierung,

Mythen – Einige Begriffe und Überlegungen. In: Rössler; Krotz, 2005, S. 9-32.

[55] Sjurts, Insa (Hrsg.): Gabler Lexikon Medienwirtschaft. Wiesbaden, 2004, S. 362.

[56] Siehe Kap. 4.

[57] Meyn, Hermann: Massenmedien in Deutschland. Konstanz, 2004, S. 31.

[58] BVerfGE 20, 162. Zu finden unter: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv020162.html#Rn035;

Stand: 11.05.2009.

[59] Vgl.: Meyn, 2004, S. 32.

[60] Vgl.: Ebenda, S. 23f.

[61] Marcinkowski, Frank; Pfetsch, Barbara: Die Öffentlichkeit der Korruption – Zur Rolle der Massenmedien zwischen Wächteramt, Skandalisierung und Instrumentalisierbarkeit. In:

Alemann, 2005, S. 288.

[62] Marcinkowski; Pfetsch, 2005, S. 288.

[63] Ebenda.

[64] Meyn, 2004, S. 25.

[65] Kleinsteuber. Zitiert nach: Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Opladen, 2003, S. 115.

[66] Vgl.: Ebenda.

[67] Kleinsteuber. Zitiert nach: Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Opladen, 2003, S. 116.

[68] Weischenburg, Siegfried: Gladiatoren und Propagandisten? Die Akteure politischer

Kommunikation in der medialen Streitkultur. In: Sarcinelli, Ulrich (Hrsg.): Demokratische

Streitkultur. Theoretische Grundpositionen und Handlungsalternativen in Politikfeldern.

Opladen, 1990, S. 103.

[69] Ebenda.

[70] Vgl. hierzu: Jarren, Ottfried; Donges, Patrick: Politische Kommunikation in der

Mediengesellschaft. Eine Einführung. Wiesbaden, 2006, S. 19f.

[71] Siehe Kap. 2.

[72] Kleinsteuber, Hans J. in: Nohlen; Schultze, 2002, S. 628.

[73] Arendt, Hannah: Vita activa oder Vom tätigen Leben. München, 2008, S. 62.

[74] Ebenda.

[75] Habermas, Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main, 1990, S. 183.

[76] Eilders, Christiane: Öffentlichkeit. In: Hans-Bredow-Institut (Hrsg.): Medien von A bis Z,

Wiesbaden, 2006, S. 263.

[77] Faulstich, Werner: Einführung in die Medienwissenschaft. München, 2002, S. 215.

[78] Ebenda, S. 216.

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Massenmedien bei der Aufklärung und der Bekämpfung politischer Korruption in der Bundesrepublik
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Note
1,1
Autor
Jahr
2009
Seiten
107
Katalognummer
V176744
ISBN (eBook)
9783640981861
ISBN (Buch)
9783640981762
Dateigröße
1038 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korruption, Bestechung, Politische Korruption
Arbeit zitieren
Stephan Framke Framke (Autor:in), 2009, Die Rolle der Massenmedien bei der Aufklärung und der Bekämpfung politischer Korruption in der Bundesrepublik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176744

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