Dopingsanktionen im europäischen Rechtsvergleich


Trabajo de Seminario, 2011

17 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. EINLEITUNG

2. EINFÜHRUNG DOPING
2.1 WAS GILT ALS DOPING
2.2 FÄLLE DIE LAUT DER WADA ALS VERSTÖßE GEAHNDET WERDEN
2.3 DOPINGFÄLLE
2.4 FOLGEN VON DOPING

3. STRAFBARKEIT IN DEUTSCHLAND ANHAND DES ARZNEIMITTELGESETZES
3.1 BEISPIELE DEUTSCHLAND
3.2 PROBLEME BEI DER DOPINGVERFOLGUNG

4. BETÄUBUNGSMITTELGESETZ (BTMG)

5. DOPINGSANKTIONEN IN EUROPA

6. FRANZÖSISCHE SPORTVEREINE UND VERBÄNDE

7. FAZIT

8. LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, wie schon in der Überschrift erwähnt, die Dopingsanktionen in Europa darzustellen. Heutzutage nimmt die Bekämpfung des Dopings eine immer größere Rolle im Sport ein. Es ist leider ein ständig stärker werdender Trend, dass eine wachsende Zahl von Sportlern zu unerlaubten leistungssteigernden Mitteln greifen, um ihr Ergebnis zu verbessern und sie somit zu größerem Erfolg kommen. Sie sind in dem Glauben, dass die Leistungssteigerung sie zu besserem Ansehen in der Gesellschaft bzw. in den Medien bringt. Zu Beginn dieser Arbeit wird zuerst eine Einführung in den Bereich des Dopings gegeben, in der die grundlegenden Dinge zum Doping näher erläutert werden z.B. was Doping ist und welche bekannten Dopingfälle in der Geschichte es gegeben hat. Anschließend werde ich näher auf die Strafbarkeit nach dem Deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) eingehen. Zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werde ich im folgenden Abschnitt näheres zu sagen. Zudem werden im weiteren Verlauf dieser Arbeit die Kernpunkte wie die Strafbarkeit und der Besitz, bzw. Gebrauch von Dopingstoffen in Deutschland behandelt, um anschließend auf die Sanktionen in den anderen europäischen Ländern zu kommen. Denn es gibt in Europa im Bezug auf die strafrechtlichen Aspekte, ein paar wesentliche Unterschiede zwischen den Ländern, also welche Folgen der Doping-Besitz/Gebrauch für die Täter bzw. Händler haben kann. Am Schluss werde ich ein wenig auf das Vereins- und Verbandsystem in Frankreich eingehen und was es für Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland gibt.

2. Einführung Doping

Das Thema Doping gibt es schon seit langer Zeit . Die Menschen hegen seit jeher den Traum, ihre körperliche Leistungsfähigkeit mit Hilfe von pharmakologischen Wirkstoffen erheblich zu verbessern. Meistens wurden die bekannten Dopingmittel zu der Behandlung von Krankheiten eingesetzt und werden dazu teilweise auch heute noch verwendet bzw. hergestellt. Allgemein ist das Thema Doping sehr schwer zu definieren, denn die Möglichkeiten der illegalen Leistungssteigerung sind viel zu umfangreich. Ein sehr großes Problem besteht darin zu unterscheiden, wann Doping legal bzw. wann es illegal ist. Kurz gesagt bedeutet Doping heutzutage, dass ein Athlet bzw. Sportler verbotene Medikamente oder Substanzen einnimmt und anwendet. Die Verbote werden von den verschiedenen Sportverbänden in den jeweiligen Ländern bestimmt. Der Grund für die Verbote sind in erster Linie unfaire und die nicht trainingsbedingte Leistungssteigerung, die durch die vielen Dopingmittel hervorgerufen werden. Hinzu kommt schlussendlich, dass die Gesundheit der Athleten gefährdet wird. Die verbotenen Methoden und Wirkstoffe werden in der „Verbotsliste“ der „World Anti-Doping Agency“ (WADA) in Substanzklassen aufgeführt. Die Liste wird jedes Jahr aktualisiert und es gilt immer das aktuelle Jahr (http://www.wada- ama.org/rtecontent/document/Code_deutsch.pdf).

2.1 Was gilt als Doping

Neben dem Nachweis der Einnahme einer verboten Substanz z.B. Anabole Steroide, gilt auch das Versäumnis einer Dopingkontrolle ohne gute Begründung und auch die Anwendung von bestimmten leistungsfördernden Methoden als Doping (http://de.wikipedia.org).

2.2 Fälle die laut der WADA als Verstöße geahndet werden

1. Die Anwendung oder auch der Versuch einer Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer Methode
2. Die Verweigerung einer Dopingkontrolle ohne Begründung
3. Der Betrug oder der Versuch eines Betruges bei der Dopingkontrolle
4. Der Besitz von verbotenen Substanzen oder die Weitergabe verbotener Substanzen
5. Die Ermutigung eines Dritten gegen die Doping Regeln zu verstoßen

2.3 Dopingfälle

Es gibt zahlreiche Dopingfälle in den verschiedensten Sportarten. Es sind in der heutigen Zeit fast alle Sportarten betroffen. Der erste Positive Dopingfall, der für weltweite Empörung gesorgt hatte, war der Fall von Ben Johnson, 1998 in Seoul. Ben Johnson hatte damals mit Steroiden in der Leichtathletik (Sprint) gedopt (http://www.webengine.ch). Dabei ist zu sagen, dass es im Bereich Leichtathletik und dem Radsport am häufigsten zum Doping kommt. Der griechische Leichtathlet Konstantinos Kenteris flüchtete vor der Dopingkontrolle und gab später zu, gedopt zu haben. Er wurde für 2 Jahre gesperrt (http://de.wikipedia.org). Die Amerikanerin Marion Jones hatte 2000 in Sydney mit Epo gedopt und musste alle ihre Medaillen abgeben. Sie musste sogar anschließend ins Gefängnis (http://www.rp-online.de/sport/mehr/andere/Marion- Jones-muss-in-denKnast_aid_520230.html). Die Radfahrer Jan Ullrich und der Spanier Ivan Basso haben bei der Tour de France 2005 mit Amphetamin gedopt. Auch Radprofi Erik Zabel, der damals als „Saubermann“ galt ,und Rolf Aldag hatten mit Epo gedopt (http://www.focus.de). Aber Doping gibt es nicht nur bei uns Menschen , es wird auch im Pferdesport angewendet. Die deutsche Reiterin Isabell Werth hatte bei ihrem Pferd mit Fluphenazin gedopt und wurde für 2 Jahre gesperrt (http://www.stern.de/sport/sportwelt/dopingskandal-um-isabell- werth-trabende-apotheken-704627.html).

2.4 Folgen von Doping

Das Doping ist nicht nur für die Sportler gefährlich, sondern hat auch einen enormen Imageverlust der Sportart zur Folge bzw. für die anderen Sportler die fair am Wettkampf teilnehmen. Außerdem kann es zu Problemen mit Sponsoren oder den zuständigen Arbeitgebern kommen wie z.B. im Radsport mit dem zuständigen Team (z.B. Telekom), bei dem der Sportler unter Vertrag steht. Dies hat dann nicht nur einen Imageverlust des Sportlers zur Folge, sondern man beschädigt zudem den Namen des Sponsors und des Teams. Zu dem kommt noch, dass, wenn ein Sportler einmal wegen Doping gesperrt war, es unheimlich schwer für diesen ist, nach Einsicht in seiner Sportart wieder Fuß zu fassen. Außerdem zieht ein Dopingfall meist viel Aufmerksamkeit der Medien auf sich, was damit einhergeht, dass sein Image und das Vertrauen seiner Fans zu Bruch gehen.

3. Strafbarkeit in Deutschland anhand des Arzneimittelgesetzes

In Deutschland ist es untersagt, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, sie zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden laut § 6a Abs.1 AMG (SpuRt3/2001 S.92). Sehr wichtig und unbedingt von Nöten für die Einstufung als Dopingmittel ist der Bestimmungszweck ,,zur Leistungssteigerung im Sport''. Sobald die Dopingsubstanz als Arzneimittel und somit zur Heilung von Krankheiten erfasst wird, darf diese am Patienten eingesetzt werden. Der Bereich des Sports ist nicht nur auf Wettkämpfe beschränkt, sondern umfasst ebenfalls die komplette Vorbereitung auf einen Wettkampf. Zudem bezieht sich das Doping auch auf das Fitnesstraining ohne Wettkampfbezug, also deckt es auch den Breitensport ab (SpuRt3/2001 S.93). Im Bezug auf das Rechtsgut ist es ähnlich wie bei einer Körperverletzung nach § 223 StGB. Die Selbstverletzung nach § 95 Abs. 1 Nr.2a AMG, wozu das Selbstdoping zählt, ist tatbestandslos und somit straffrei (SpuRt3/2001 S.93). Nun ist natürlich auch immer zu klären, wer als möglicher Täter im Bereich des Doping in Frage kommt. Es kann als mögliche Täter laut § 95 Abs.1 Nr.2a AMG jeder als Täter gelten, der Doping in Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet. Als die meistens unter Beobachtung stehende Zielgruppe trifft es Ärzte , Trainer und Betreuer, da diese den besten Zugang zu Arzneimitteln haben (SpuRt3/2001 S.93). Diese werden als die eigentliche Tätergruppe gesehen. Aber auch der Sportler kann in den Bereich des Strafrechts gelangen , indem er das Doping anderen Personen zugänglich macht.

[...]

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Dopingsanktionen im europäischen Rechtsvergleich
Universidad
Sport Academy Cologne  (Sportökonomie)
Curso
Sportrecht
Calificación
1,7
Autor
Año
2011
Páginas
17
No. de catálogo
V176725
ISBN (Ebook)
9783640981380
Tamaño de fichero
440 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
dopingsanktionen, rechtsvergleich, sport, Doping, Profi, Spitzensportler, Wettkampf, EU, Maßnahmen
Citar trabajo
Nikolai Steinbauer (Autor), 2011, Dopingsanktionen im europäischen Rechtsvergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176725

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