Warum scheiterte König Heinrich (VII.) ?


Seminararbeit, 2003

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

0. Einleitung

1. Heinricus VIIus Romanorum rex (1220-1228)
1.1. Unter Engelbert I. von Köln und Ludwig I. von Bayern
1.2. Die Emanzipation Heinrichs 1228/29

2. Die Politik König Heinrichs (VII.) und ihr Scheitern zwischen deutschem Regnum und römischem Imperium (1229-1235)
2.1. Im Machtkampf mit den Reichsfürsten
2.2. Dimensionen des Vater-Sohn-Konflikts
2.3. Wachsende Spannungen mit Friedrich II
2.4. „Rebellion“ und Herrschaftsverlust 1234/35

3. Die Persönlichkeit Heinrichs

4. Zusammenfassung

5. Abkürzungsverzeichnis

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

Einleitung

In König Heinrich (VII.) – im mündlichen Sprachgebrauch der „Klammer-Siebte“ – erblickte die historisch interessierte Öffentlichkeit lange Zeit selten mehr als eine tragisch gescheiterte Randfigur mittelalterlicher Geschichte, der es kaum gelang, aus dem übermächtigen Schatten ihres charismati-schen Vaters, des Stauferkaisers Friedrich II., herauszutreten. Allein die spektakulären Umstände seiner Absetzung durch Friedrich im Sommer 1235 weckten als isoliert betrachtetes Einzelereignis bereits früh das Interesse deutscher Historiker, deren Ursachenforschung sich jedoch zumeist in Rekonstruktionsversuchen einer vermeintlichen „Kronprinzentragödie“ erschöpften.[1] Erst mit der im Jahr 1929 veröffentlichten Biographie Emil Franzels setzte eine verstärkte Hinwendung zu poli-tischen Erklärungsmodellen für das Scheitern Heinrichs ein, deren Weiterentwicklung allerdings bis zu Beginn der 1990er Jahre im Wesentlichen ausblieb. Seither erschienen neben vereinzelten Spe-zialstudien in Aufsatzform und den Ausführungen Wolfgang Stürners im Rahmen seines Standard-werkes zu Kaiser Friedrich II.[2] mit Peter Thoraus sehr detaillierten „Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter Heinrich (VII.)“[3] sowie Christian Hillens Untersuchungen zur Hofstruktur Heinrichs[4] erstmals wieder zwei umfangreichere Veröffentlichungen über den jungen Staufer. Die neuere Lite-ratur bildet – den aktuellen Forschungsstand widerspiegelnd – denn auch gemeinsam mit einer an ihr orientierten Auswahl bereits im 19. Jahrhundert erschlossener Quellen[5] das Fundament der vor-liegenden Arbeit. Allerdings gewähren die Annalen und Chroniken jener Zeit oft nur einen sehr lückenhaften Einblick in die mit Heinrich in Verbindung stehenden Vorgänge, so dass sich der Hi-storiker häufig nur mit Wahrscheinlichkeiten oder gar Vermutungen begnügen muss. Die folgende Einschränkung Stürners gilt daher erst recht für diese Proseminararbeit: „Wir wissen auch heute noch zu wenig über die Maßnahmen Heinrichs und vor allem über die Hintergründe und Motive seines Tuns, um ein wirklich abgerundetes und fundiertes Urteil über ihn angeben zu können.“[6]

Die Suche nach Gründen für das Scheitern Heinrichs (VII.) verlangt es, sich im Folgenden auf die Analyse seiner Politik als eigenständig agierender Herrscher der Jahre zwischen 1229 und 1235 zu konzentrieren. Für die Zeit der „Regentschaften“ Erzbischof Engelberts von Köln und Herzog Lud-wigs von Bayern (1220 bis 1228) genügt dagegen eine Beschränkung auf jene Aspekte, welche die weitere Entwicklung des jungen Königs nachhaltig beeinflussen sollten [1]. Dementsprechend bil-den denn auch dessen spannungsreiches Verhältnis zu den deutschen Reichsfürsten und sein davon kaum zu trennender Konflikt mit Kaiser Friedrich II. den inhaltlichen Kern dieser Arbeit [2]. Das unablässige Forschen nach Erklärungen für die damals offenbar großes Aufsehen erregende Ab-setzung des etwa vierundzwanzigjährigen Staufers veranlasste schon die Zeitgenossen zu wilden Spekulationen über dessen Persönlichkeit und produzierte fast erwartungsgemäß überwiegend ne-gative Urteile, welche von der älteren Historiographie zudem in der Regel völlig kritiklos übernom-men wurden. Ihre kritische Reflexion steht daher als sinnvolle Ergänzung zu wichtigeren politisch-strukturellen Erklärungsansätzen [3] noch vor einer abschließenden Zusammenfassung der für den Sturz Heinrichs (VII.) ermittelten Ursachen [4]. Zuletzt sei noch kurz darauf hingewiesen, dass die folgende, keineswegs als Biographie konzipierte Abhandlung gegebenenfalls von der Chronologie der zu untersuchenden Ereignisse abweichen wird; gleichwohl steht am Beginn eines jeden mensch-lichen Lebens rein Biographisches: hier Heinrichs Geburt und Kindheit.

1. Heinricus VIIus Romanorum rex (1220-1228)

Heinrich kam vermutlich zu Beginn des Jahres 1211 als erstgeborener Sohn des gerade siebzehn-jährigen sizilischen Königs Friedrich und seiner Gattin Konstanze von Aragon in Palermo oder Messina zur Welt.[7] Bereits im Februar 1212 ließ sein Vater den etwa Einjährigen zum rex Sicilie krönen[8], um wenig später einem Ruf der mehrheitlich von dem 1210 exkommunizierten Welfen-kaiser Otto IV. abgefallenen deutschen Fürsten in das Land seiner staufischen Vorfahren zu folgen.[9] Die Geschicke Siziliens bestimmte unterdessen Heinrichs Mutter Konstanze, welche in den folgen-den Jahren auch als die Hauptausstellerin der königlichen Urkunden auftrat.[10] Nachdem Friedrich den staufisch-welfischen Thronstreit für sich entschieden hatte und im Juli 1215 in Aachen zum neuen römischen König gekrönt worden war[11], bemühte er sich ganz offensichtlich, die wieder-gewonnene traditionelle Position der Staufer in Deutschland mit einer möglichst frühzeitigen Ein-führung seines Sohnes und künftigen Kronerbens in die deutsche Politik zu festigen.[12] Heinrich wurde deshalb nach Nürnberg bestellt[13] und dort wahrscheinlich noch im Dezember 1216 von seinem Vater zum dux Suevie erhoben.[14] Mit dem Aussterben der Zähringer Anfang 1218 war zudem die Würde des rector Burgundie vakant geworden; am 04.01.1220 erschien sie erstmals neben dem Rang des Herzogs von Schwaben und unter Weglassung seines sizilischen Königstitels in einer Urkunde Friedrichs für das Kloster Ottobeuren.[15] Der hatte inzwischen intensiv für die Königswahl seines Sohnes gearbeitet. In schwierigen Verhandlungen mit den hierfür maßgeblichen, aus dem Thronstreit gestärkt hervorgegangenen geistlichen Reichsfürsten erreichte er im April 1220 schließlich deren Zustimmung zur Wahl Heinrichs zum Romanorum rex.[16] Doch die so gewahrte Kontinuität staufischer Herrschaft im deutschen Regnum hatte freilich ihren Preis: In dem am 26.04.1220 ausgestellten Privilegium in favorem principum ecclesiasticorum[17] musste Friedrich ge-genüber den somit erstmals als geschlossene Interessengruppe auftretenden Kirchenfürsten erheb-liche Begrenzungen der königlichen Städte- und Territorialpolitik akzeptieren. Dennoch bestätigten dessen Bestimmungen allerdings zumeist lediglich etablierte Gewohnheiten oder bereits bestehende Einzelprivilegien; ein völliger Verzicht auf zu jenem Zeitpunkt noch gewahrte Kronrechte ist in ihnen jedenfalls nicht erkennbar.[18] Im August brach Friedrich schließlich nach Italien auf, um sich von Papst Honorius III. in Rom zum Kaiser krönen zu lassen. Seinen mittlerweile etwa neunjäh-rigen Sohn Heinrich, der die Reichsinsignien erst am 8. Mai 1222 in Aachen empfing[19], ließ er als den neugewählten König in Deutschland zurück.[20]

1.1. Unter Engelbert I. von Köln und Ludwig I. von Bayern

Die Erziehung seines Erstgeborenen vertraute Friedrich kurz vor seiner Abreise dem einflussreichen schwäbischen Ministerialen Konrad von Winterstetten an[22], als Reichsverweser bestimmte er hin-gegen den Kölner Erzbischof Engelbert I., der sich in den folgenden Jahren – mit dem Kaiser in ständiger Verbindung stehend[23] – für das Reich als kluger und umsichtig agierender Politiker er-wies.[24] Auch Heinrich scheint ihn respektiert zu haben, jedenfalls reagierte er auf die Ermordung Engelberts am 7. November 1225 mit einem kurz darauf in Nürnberg abgehaltenen Hoftag, auf dem der vierzehnjährige König die Täter um Friedrich von Isenburg anklagte.[25] Hier heiratete er auch auf Geheiß seines Vaters die etwa sieben Jahre ältere Babenbergerin Margarethe, eine Tochter des Herzogs Leopold IV. von Österreich, die ihm später zwei Söhne gebar.[26][21]

Die Erziehung seines Erstgeborenen vertraute Friedrich kurz vor seiner Abreise dem einflussreichen schwäbischen Ministerialen Konrad von Winterstetten an[22], als Reichsverweser bestimmte er hin-gegen den Kölner Erzbischof Engelbert I., der sich in den folgenden Jahren – mit dem Kaiser in ständiger Verbindung stehend[23] – für das Reich als kluger und umsichtig agierender Politiker er-wies.[24] Auch Heinrich scheint ihn respektiert zu haben, jedenfalls reagierte er auf die Ermordung Engelberts am 7. November 1225 mit einem kurz darauf in Nürnberg abgehaltenen Hoftag, auf dem der vierzehnjährige König die Täter um Friedrich von Isenburg anklagte.[25] Hier heiratete er auch auf Geheiß seines Vaters die etwa sieben Jahre ältere Babenbergerin Margarethe, eine Tochter des Herzogs Leopold IV. von Österreich, die ihm später zwei Söhne gebar.[26][21]

Für Pfingsten des folgenden Jahres hatte Friedrich II. die Abhaltung eines kaiserlichen Hoftages in Cremona angekündigt[27], auf dem unter anderem auch die Wiederherstellung der Reichsrechte in Oberitalien zur Sprache kommen sollte. Die deshalb um ihre Freiheiten fürchtenden lombardischen Städte versperrten daraufhin König Heinrich (VII.) und seinem Gefolge bei Verona den Zugang zur Poebene, so dass er Anfang Juni 1226 nach etwa sechswöchiger Wartezeit in Trient unverrichteter Dinge wieder nach Deutschland zurückkehren musste.[28] Das beabsichtigte Treffen Heinrichs mit dem Vater kam also nicht zustande. Stattdessen bestellte der Kaiser – obwohl sein Sohn nach deutschen Rechtsvorstellungen die Volljährigkeit bereits seit zwei Jahren erreicht hatte[29] – nunmehr Herzog Ludwig I. von Bayern zum neuen Reichsverweser[30], dessen „Regentschaft“ auch weiterhin in enger Absprache mit Friedrich fürstliche Interessen bediente; der junge König fungierte lediglich als deren „Legitimationsspender und -beschaffer“.[31]

1.2. Die Emanzipation Heinrichs 1228/29

Je älter Heinrich wurde, umso weniger mochte er sich mit dieser Rolle abfinden. Mit dem wachsen-den Interesse des jungen Staufers an den Regierungsgeschäften mehrten sich wahrscheinlich auch die Meinungsverschiedenheiten mit Herzog Ludwig, welche ihrem Höhepunkt zustrebten, als sich Ende 1227 in Deutschland die Nachricht von der Exkommunizierung seines Vaters durch den neu-gewählten Papst Gregor IX. verbreitete.[32] Friedrich II., der im Sommer wegen des Ausbruches einer schweren Seuche in seinem Heer den Kreuzzug ins Heilige Land abgebrochen hatte und darauf am 29. September dem päpstlichen Bann verfallen war[33], suchte nun den Ausgleich mit der Kurie und zog deshalb ab Mitte 1228 nach Palästina.[34] Unterdessen sandte Rom den Kardinallegaten Otto von S. Nicola in Carcere Tulliano ins Regnum, um dort einerseits die Exkommunikation des Kaisers zu verkünden und andererseits wohl auch bei den deutschen Fürsten vorsichtig die Bereitschaft zur Neuwahl eines antistaufischen Königs zu wecken.[35] Zumindest Herzog Ludwig I. von Bayern schien daraufhin neben dem Straßburger Bischof Berthold, der sich bereits seit 1227 mit Heinrich (VII.) wegen dessen zunehmend eigenständiger Territorialpolitik im Streit befand[36], für die Sache des Papstes Partei ergriffen zu haben. Möglicherweise wurde dies dem König zugetragen und bilde-te am 25. Dezember 1228 den Hauptauslöser für eine heftige Auseinandersetzung mit dem Bayern-herzog, an deren Ende sich beide als Feinde trennten. Um jeglicher Opposition gegen die Staufer einen Riegel vorzuschieben, marschierte Heinrich im darauf folgenden Sommer mit einem großen Heer zunächst in Bayern ein. Der abtrünnige Herzog Ludwig musste sich ihm angesichts des Kräf-teverhältnisses und der Verwüstung seines Landes bereits Ende August 1229 in einem Waffen-stillstandsabkommen unterwerfen und seinen Friedenswillen durch das Stellen von Geiseln bekräf-tigen. Anschließend führte der junge König sein Heer gegen Straßburg, in welchem der päpstliche Legat Otto Zuflucht gesucht hatte. Nach kurzzeitiger Belagerung der Stadt entließ er jedoch – angeblich auf Bitten der Reichsfürsten, die sich angesichts der beeindruckenden königlichen Streit-macht mittlerweile wohl selbst bedroht fühlten – trotz hoher Erfolgsaussichten überraschend seine Truppen.[37] Fortan regierte Heinrich (VII.) ohne Vormund. Die Frage, ob und inwiefern er diese neugewonnene Stellung zu nutzen verstand, bildet den Hintergrund des zweiten Kapitels.

[...]


[1] Einen Forschungsbericht dazu gibt Franzel, Emil: König Heinrich VII. von Hohenstaufen. Studien zur Geschichte des „Staates“ in Deutschland (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte 7), Prag 1929, S. 11-15.

[2] Eine Auswahl der neuesten Literatur bietet Stürner, Wolfgang: König Heinrich (VII.). Rebell oder Sachwalter staufischer Interessen?, in: Karl-Heinz Rueß (Hg.): Der Staufer Heinrich (VII.). Ein König im Schatten seines kaiserlichen Vaters (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst, Bd. 20), Göppingen 2001, S. 42.

[3] Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich (VII.). Teil I: König Heinrich (VII.), das Reich und seine Territorien. Untersuchungen zur Phase der Minderjährigkeit und der „Regentschaften“ Erzbischof Engelberts I. von Köln und Herzog Ludwig I. von Bayern 1220-1228, Berlin 1998. – Deren zweiter Teil zu den entscheidenden Jahren von 1229 bis 1235 steht allerdings noch aus.

[4] Hillen, Christian: Curia regis. Untersuchungen zur Hofstruktur Heinrichs (VII.) 1220-1235 nach den Zeugen seiner Urkunden, Frankfurt am Main 1999.

[5] Das verfügbare Quellenmaterial hat sich seit Ende des 19. Jahrhunderts kaum noch erweitert; vgl. Werner Goez in seiner Einführung zu Rueß (Hg.), Der Staufer Heinrich (VII.), S. 9.

[6] Stürner, Wolfgang: Der Staufer Heinrich (VII.). Lebensstationen eines gescheiterten Königs, in: ZWLG 52 (1993), S. 31.

[7] Breve Chronicon de rebus Siculis, in: HB I, S. 893 und 895.

[8] Vgl. RI V, Nr. 3835c.

[9] Breve Chronicon de rebus Siculis, in: HB I, S. 894 ; Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1210, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 99f.

[10] Vgl. RI V, Nr. 3836-3844.

[11] Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1212, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 109.

[12] Vgl. Stürner, Der Staufer Heinrich (VII.), a.a.O., S. 17.

[13] Zu Heinrichs Reise nach Deutschland: Breve Chronicon de rebus Siculis, in: HB I, S. 895.

[14] Vgl. RI V, Nr. 3846d-3846e. – Die erste Urkunde, in der Heinrich beide Titel rex Sicilie et dux Suevie trägt, datiert vom 13.02.1217 (HB I, S. 499f.).

[15] HB I, S. 717-722 ; vgl. RI V, Nr. 3847a. – Der rector fungierte als Stellvertreter des Königs von Burgund.

[16] Annales Marbacenses ad a. 1220, MGH SS rer. Germ. IX, S. 89 ; Annales S. Pantaleonis ad a. 1220, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 251; Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1221, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 114f. ; Gesta Treverorum, Continuatio IV, in: MGH SS XXIV, S. 399. – Vgl. Stürner, Der Staufer Heinrich (VII.), a.a.O.,

S. 18.

[17] MGH Const. 2, S. 86-91 (Nr. 73). – Seit dem 19. Jahrhundert wird das Dokument in der Regel als Confoederatio cum principibus ecclesiasticis bezeichnet.

[18] Vgl. Goez, Werner: Art. Fürstenprivilegien Friedrichs II., in: HRG 1 (1971), Sp. 1358f. ; dazu ausführlich Klingelhöfer, Erich: Die Reichsgesetze von 1220, 1231/32 und 1235. Ihr Werden und ihre Wirkung im deutschen Staat Friedrichs II., Weimar 1955, S. 5-60.

[19] Annales S. Pantaleonis ad a. 1222, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 252.

[20] Eine sehr detaillierte Darstellung der Kindheit Heinrichs bis zu seiner Wahl zum römischen König im April 1220 findet sich bei Thorau, König Heinrich (VII.), S. 26-93.

[21] Das Folgende wird sehr detailliert behandelt bei Thorau, König Heinrich (VII.), S. 94-328.

[22] Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1221, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 114f.

[23] Vgl. RI V, Nr. 3850-3993. – Ebenso Annales S. Pantaleonis ad a. 1224, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 253 ; Gesta Treverorum, Continuatio IV, in: MGH SS XXIV, S. 399.

[24] Vgl. Stürner, Der Staufer Heinrich (VII.), a.a.O., S. 20f.

[25] Annales Marbacenses ad a. 1225 (MGH SS rer. Germ. IX), S. 90 ; Annales S. Pantaleonis ad a. 1225, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 255f. ; Annales Scheftlarienses maiores ad a. 1225, in: MGH SS XVII, S. 338 ; Gesta Treverorum, Continuatio IV, in: MGH SS XXIV, S. 400.

[26] Annales Marbacenses ad a. 1225, MGH SS rer. Germ. IX, S. 89 ; Breve Chronicon de rebus Siculis, in: HB I, S. 897 ; Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1223, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 121.

[27] Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1226, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 121.

[28] Annales Placentini Gibellini ad a. 1226, in: MGH SS XVIII, S. 469 ; Annales S. Pantaleonis ad a. 1226, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 258 ; Ryccardi de Sancto Germano Chronica ad a. 1225-1226 (RIS 7,2), S. 126 und 137.

[29] Vgl. Thorau, König Heinrich (VII.), S. 267-271 ; für Hillen, Curia regis, S. 153, handelt es sich hierbei jedoch lediglich „um eine aus allgemeinen Rechtsanschauungen hergeleitete Vermutung, die nicht durch konkrete Quellen-belege gesichert werden kann.“

[30] Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1225, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 121 ; Gesta Treverorum, Continuatio IV, in: MGH SS XXIV, S. 400.

[31] Vgl. Thorau, König Heinrich (VII.), S. 358 ; ebenso Hillen, Curia regis, S. 157.

[32] Vgl. Stürner, Der Staufer Heinrich (VII.), a.a.O., S. 22.

[33] Annales Placentini Gibellini ad a. 1227, in: MGH SS XVIII, S. 469 ; Annales S. Pantaleonis ad a. 1227, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 260 ; Annales Scheftlarienses maiores ad a. 1228, in: MGH SS XVII, S. 338 ; Breve Chronicon de rebus Siculis, in: HB I, S. 897f. ; Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1227, MGH SS rer. Germ. XVI, S. 122 ; Ryccardi de Sancto Germano Chronica ad a. 1227 (RIS 7,2), S. 147f.

[34] Annales S. Pantaleonis ad a. 1228, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 260 ; Annales Scheftlarienses maiores

ad a. 1228, in: MGH SS XVII, S. 338 ; Burchardi Praepositi Urspergensis Chronicon ad a. 1228,

MGH SS rer. Germ. XVI, S. 124.

[35] Annales S. Pantaleonis ad a. 1228, in: MGH SS rer. Germ. XVIII, S. 260 ; Chronicon Ebersheimense c. 41,

in: MGH SS XXIII, S. 452.

[36] Zu Straßburg: Annales Marbacenses ad a. 1228, MGH SS rer. Germ. IX, S. 91f. ; Chronicon Ebersheimense c. 40,

in: MGH SS XXIII, S. 451f. ; ausführlich dazu wiederum Thorau, König Heinrich (VII.), S. 329-353.

[37] Annales Scheftlarienses maiores ad a. 1228-1229, in: MGH SS XVII, S. 338f. ; vgl. Heinrichs Encyclica contra Patrem, MGH Const. 2, Nr. 322 [2-3], S. 431 (02.09.1234). – Eine ausführlichere Darstellung der Ereignisse von 1228/29 bietet als auszugsweise Vorabveröffentlichung des zweiten Teiles der „Jahrbücher des Deutschen Reichs

unter König Heinrich (VII.)“ – leider ohne Anmerkungsapparat – der Aufsatz von Thorau, Peter: Die erste Bewährungsprobe Heinrichs (VII.), in: Rueß (Hg.): Der Staufer Heinrich (VII.), S. 43-53.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Warum scheiterte König Heinrich (VII.) ?
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
PS: Friedrich II.
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
28
Katalognummer
V17549
ISBN (eBook)
9783638221009
Dateigröße
438 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Warum, König, Heinrich, Friedrich
Arbeit zitieren
Arndt Schreiber (Autor:in), 2003, Warum scheiterte König Heinrich (VII.) ?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17549

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