Grundlegender Vergleich der Rechnungslegungssysteme nach IAS, US-GAAP und HGB


Seminararbeit, 2002

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Notwendigkeit der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung

B. Gründe für die unterschiedliche Ausgestaltung der Rechnungslegungssysteme
I. Rechtssystem
II. Steuersystem
III. Eigentums- und Kapitalmarktstruktur

C. Träger der Rechnungslegungsnormierung (Standard Setter)
I. International Accounting Standards Committee
II. Securities and Exchange Comission (SEC) und Financial Accounting Standards Board (FASB)
III. HGB / DRSC

D. Rechnungslegungssysteme im Vergleich
I. Aufbau der Rechnungslegungssysteme
1. Aufbau IAS
2. Aufbau US-GAAP
3. Aufbau HGB
II. Zielsetzung der Rechnungslegung
1. Zielsetzung IAS
2. Zielsetzung US-GAAP
3. Zielsetzung HGB
III. Rechnungslegungsgrundsätze
1. Grundsätze IAS
2. Grundsätze US-GAAP
3. Grundsätze HGB

E. Abschließende Bemerkung

A. Notwendigkeit der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung

Das deutsche Bilanzrecht befindet sich zur Zeit in einer tiefgreifenden Umbruchphase. Zahlreiche deutsche Unternehmen sind dazu übergegangen, ihre Rechnungslegung (i.F. RL abgekürzt) auf International Accounting Standards (IAS) oder US – Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) umzustellen.[1] Ausgelöst wurde diese Entwicklung v.a. von international agierenden Konzernen, die im Zuge der Globalisierung ihre RL anpassen mussten, um an ausländischen Börsen zugelassen zu werden und damit den internationalen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen zu können. Im Laufe der Zeit sehen sich aber auch immer mehr mittelständische Unternehmen genötigt ihr Bilanzierungssystem zu überdenken, um angesichts der weltweiten Konkurrenz zu ausländischen Unternehmen den Stakeholdern (Eigen-, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer) eine internationale Vergleichbarkeit ihres Unternehmens zu ermöglichen. Allerdings hat dies bei näherer Betrachtung zu einem breiten Spektrum sog. Internationaler Abschlüsse geführt, die von „HGB dynamisch“ über „German IAS (US-GAAP)“ zu „Soft IAS (US-GAAP)“ führen, was dementsprechend die Bestrebungen einer Vereinheitlichung zum Zwecke der besseren Vergleichbarkeit konterkariert.[2]

Diese Entwicklung hat u.a. auch die EU erkannt und plant bis 2005 einheitliche Konzernbilanzen für börsennotierte Konzerne nach IAS einzuführen sowie den EU-Mitgliedsstaaten eine wahlweise Ausdehnung dieser Regelung auf die Einzelabschlüsse zu gestatten. Ziel ist es, eine grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der RL zu gewährleisten, sowie Informationen über Unternehmen aussagekräftiger und transparenter zu machen.[3] Um diese dynamischen Entwicklungen im Bereich der internationalen Bilanzierung ausreichend erfassen zu können, ist ein fundiertes Verständnis der involvierten RL-Systeme (HGB, IAS und US-GAAP) essentiell.

Im Folgenden sollen deshalb die Grundlagen und Unterschiede der Systeme sowie kurz die Gründe derselben einführend behandelt werden, wobei sich die Arbeit aufgrund ihres begrenzten Umfangs auf die Behandlung der relevanten Kernfragen beschränken muss.

B. Gründe für die unterschiedliche Ausgestaltung der Rechnungslegungssysteme

I. Rechtssystem

Der am häufigsten angeführte Grund für die unterschiedliche nationale Ausgestaltung der RL stellen Gegensätze im Rechtssystem dar. Hinsichtlich dessen kann zwischen Ländern, die dem Einfluss des Gewohnheitsrechts (Common Law) unterliegen und denen, die dem Bereich des kodifizierten Rechts (Code Law) zuzuordnen sind, unterschieden werden.[4]

Zum Common Law - Rechtskreis zählen in erster Linie die angloamerikanischen Länder[5]. In diesen Ländern stellen angesichts der begrenzten Zahl an gesetzlichen Regelungen richterliche Einzelfallentscheidungen (sog. Case Law) die zentralen Rechtsquellen dar. Aufgrund der daraus resultierenden fehlenden Kodifizierung des Handelsrechts können Wirtschaftsprüfer, Börsenaufsicht, Wissenschaft und andere interessierte Kreise wesentlich an der Normierung der RL mitgestalten. Vor allem in den USA und Großbritannien spielen Wirtschaftsprüfer aufgrund der breiten Aktionärsstruktur und den eher schwach ausgeprägten gesetzlichen Regelungen eine bedeutende Rolle beim Normierungsprozess.[6] Durch die frühe Organisierung des Berufsstandes v.a. in den USA entwickelte sich dort lediglich eine Rahmengesetzgebung, welche durch umfassende private RL-Normen ausgefüllt werden. Dabei orientieren sich diese privaten Reglementierungsinstanzen größtenteils an pragmatischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, während der Gesetzgeber z.B. in Deutschland sein Augenmerk eher auf juristische und steuerliche Aspekte legt.[7] Das amerikanische Normsetzungssystem gewährleistet dadurch eine sich an der Praxis orientierende und sich ständig aktualisierende RL. Allerdings wurden diese Standards nie vollständig niedergeschrieben. Vielmehr sind sie sehr vielschichtig und kaum nachzulesen, weil sie vor allem aus dem privaten Wissen einiger Fachleute bestehen.[8]

In den kontinental-europäischen Ländern gilt das Rechtssystem des Code Law[9], was eine verbindliche Kodifizierung des (Handels-)Rechts durch den Gesetzgeber impliziert. Damit sind die Möglichkeiten der Normsetzung durch andere interessierte Kreise sehr beschränkt. Dies wiederum hat zur Folge, dass neue Entwicklungen aufgrund langwieriger politischer Prozesse erst mit großer zeitlicher Verzögerung nachvollzogen werden.[10]

II. Steuersystem

Von großer Bedeutung für die unterschiedliche Ausgestaltung der nationalen RL-Systeme ist auch das Steuersystem, genauer das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz. Man unterscheidet grob die kontinental-europäischen Länder, die eine gegenseitige Maßgeblichkeit von Handels- und Steuerbilanz vorsehen, und die angloamerikanischen Staaten, die eine derartige Verknüpfung nicht kennen.[11]

Im kontinental-europäischen Rechtsbereich haben steuerrechtliche Überlegungen bereits beim Erstellen der Handelsbilanz einen beträchtlichen Einfluss, da der Gewinn laut Handelsbilanz, entsprechend dem Maßgeblichkeitsprinzip, die Ausgangsbasis für die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns darstellt. Ferner gestattet das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip handelsrechtliche Ansatznormen unter Berücksichtigung von steuerlichen Regelungen auszulegen.[12] Born geht sogar davon aus, dass es in den meisten kontinental-europäischen Ländern in Wirklichkeit gar keine echten Handelsbilanzen gibt, sondern nur einige, manchmal schlechte Retuschen der Steuerbilanzen, die zwar als handelsrechtliche RL deklariert werden, aber die gewünschte Informationsfunktion des Jahresabschlusses (i.F. JA) nicht zufriedenstellend erfüllen. Da HGB-Abschlüsse vom internationalen Kapitalmarkt nicht akzeptiert werden, gehen große kontinental-europäische Unternehmen dazu über, ihre RL auf US-GAAP oder IAS umzustellen.[13]

Im Gegensatz dazu existiert eine solche wechselseitige Beeinflussung von Handels- und Steuerrecht in den angloamerikanischen Ländern nicht. Die Informationsfunktion der RL steht im Vordergrund, und aufgrund der fehlenden (umgekehrten) Maßgeblichkeit stehen diesem Grundsatz auch keine steuerrechtlichen Überlegungen gegenüber.

III. Eigentums- und Kapitalmarktstruktur

Mit Blick auf die Eigentumsstruktur lässt sich feststellen, dass in kontinental-europäischen Ländern das Eigenkapital der großen Aktiengesellschaften meist in Familienbesitz, unter Kontrolle des Staates oder im Einflussbereich von Banken und Versicherungen liegt. Hinsichtlich der Finanzierung der Unternehmen überwiegt die Kreditfinanzierung durch Banken die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes noch immer bei weitem.[14] Demzufolge kommt dem JA in kontinental-europäischen Ländern hinsichtlich der Informationsfunktion weniger Bedeutung zu, da die Anteilseigner bereits in den unternehmerischen Entscheidungsprozess eingebunden sind oder im Rahmen von Bonitätsprüfungen bei Kreditvergaben eine tieferen Einblick erhalten und damit über ausreichend Informationen verfügen.[15]

Im angloamerikanischen RL-Raum hingegen sind Aktien unter einer Vielzahl von Anteilseignern (Fonds, Kleinaktionäre, usw.) breit gestreut. Ferner nehmen Unternehmen den Kapitalmarkt in hohem Maße zur Beschaffung von finanziellen Mitteln in Anspruch. Beide Umstände bedingen eine RL, die dem Informationsbedürfnis von aktuellen und potentiellen Anteilseignern Rechnung trägt und eine möglichst akkurate Wiedergabe der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermittelt.[16]

C. Träger der Rechnungslegungsnormierung (Standard Setter)

I. International Accounting Standards Committee

Träger der IAS ist das International Accounting Standards Committee (IASC). Das IASC ist eine privatrechtliche Vereinigung von Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer und anderen Fachleuten auf dem Gebiet des Rechnungswesens.[17] Das in London ansässige IASC wurde 1973 von Fachverbänden aus neun Ländern[18] gegründet und zählt mittlerweile 133 Organisationen aus 103 Ländern[19].

Diese breite Mitgliederstruktur ist v.a. essentiell für die internationale Akzeptanz der verabschiedeten Standards, da sie rein rechtlich nicht verbindlich sind. Zwar sind die nationalen Mitgliedsorganisationen dazu angehalten, die Durchsetzung der IAS in ihren Heimatländern zu forcieren, allerdings kann weder die Anwendung seitens des IASC erzwungen, noch eine Falschauslegung der IAS sanktioniert werden. Damit ist der Erfolg der Arbeit des IASC von der Anerkennung und Unterstützung der verschiedenen involvierten Gruppen abhängig. Entscheidend wird dabei die Anerkennung der IAS durch die IOSCO[20] sein. Dies würde v.a. eine Anerkennung an der New York Stock Exchange (NYSE), dem wichtigsten Börsenplatz der Welt, implizieren und damit die einseitig auf den amerikanischen Kapitalmarkt ausgerichteten US-GAAP Abschlüsse multinationaler Unternehmen obsolet werden lassen.[21]

„Ziel des IASC ist es, RL-Normen für die Offenlegung von JA-Informationen zu entwickeln, deren weltweite Anerkennung und Befolgung zu fördern sowie die internationale Harmonisierung der RL generell zu unterstützen.“[22] Zu diesem Zweck besitzt das IASC eine mehrteilige Organisationsstruktur, bestehend aus Board, Standing Interpretation Committee, Consultative Group, Advisory Council, Technischem Stab/Generalsekretär und Steering Committees. Innerhalb dieser Gremien stoßen regelmäßig kontinental-europäische und angloamerikanische Vorstellungen aufeinander, wobei letztere die Gestaltung, aufgrund ihrer starken Vertretung im IASC, zum Leidwesen der Kontinentaleuropäer klar dominieren. Trotz positiver Einflüsse der US-GAAP auf die IAS, bleiben dadurch andere wünschenswerte Einflüsse oftmals außen vor, was die Gefahr birgt, eine Art US-GAAP-light zu kreieren.[23]

Im IASC kommt dem Board[24] als Exekutivorgan, mit Geschäftsführungs- und Lenkungsfunktion, eine zentrale Stellung bei der Verabschiedung, Überwachung und ggf. Überarbeitung von IAS zu. Das Standing Interpretation Committee (SIC) hat die Aufgabe, die IAS praxisnah zu interpretieren und bei Regelungslücken im vorhandenen Normenwerk Empfehlungen zur Ergänzung bestehender Standards oder zur Entwicklung neuer IAS auszuarbeiten.[25] Die Consultative Group wurde eingerichtet, um zusätzliche Interessensgruppen in den Normsetzungsprozess einzubeziehen. Hierbei handelt es sich um Repräsentanten von Jahresabschlußerstellern und –adressaten, Delegierte von RL-Entwicklungsorganisationen sowie Beobachter internationaler Organisationen wie Weltbank, UN, OECD, usw.. Dem Advisory Council kommt neben der Hauptaufgabe der Finanzmittelbeschaffung auch die Begutachtung und Kommentierung der Strategie des Boards sowie die Förderung der weltweiten Akzeptanz der IAS zu.[26] Die Verwaltungsarbeit des IASC wird vom sog. Technischen Stab, unter der Leitung eines Generalsekretärs, übernommen, der seinen Sitz in London hat.

Wichtig für die Arbeit des IASC sind die als Steering Committees oder Lenkungsausschüsse bezeichneten Arbeitsgruppen, die sich im wesentlichen mit der sachlichen Entwicklung bzw. Änderung von IAS befassen. Dabei handelt es sich um eine jeweils nur für ein bestimmtes Normsetzungsprojekt eingesetzte, ehrenamtliche Arbeitsgruppe, die gewissermaßen die fachliche Vorarbeit für die Beschlussfassung des Board leistet.[27]

Das IASC hat sich zur Verabschiedung oder Änderung von IAS auf ein Verfahren festgelegt, das nicht nur allen mit dem IASC verbundenen Institutionen und Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme vor der endgültigen Beschlussfassung bietet, sondern die erarbeiteten Entwürfe (Exposure Drafts) werden auch einer internationalen Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jeder Interessierte hat dadurch die Möglichkeit Stellung zu nehmen und ggf. eine Überarbeitung der Entwürfe anzustoßen, was hauptsächlich darauf abzielt, eine breite Akzeptanz der IAS zu gewährleisten.[28]

In Anlehnung an die benutzte Literatur, wird die Darstellung der IAS aufgrund fehlender dialektischer Quellen, hauptsächlich deskriptiv gehalten.

[...]


[1] Von den 30 Dax-Unternehmen veröffentlichen inzwischen 28 freiwillig IAS (16)- oder US-GAAP (12) Abschlüsse. Neue-Markt-Unternehmen sind hierzu gemäß Zulassungsvorschriften verpflichtet und SMAX-Unternehmen müssen bis spätestens 2002 umstellen.

[2] Vgl. Hahn, K., in: DStR, 2001, Heft 30, S. 1267-1272; Selchert, W.F., 1998, S. V

[3] Vgl. Anette Klüpfel in Financial Times Deutschland vom 13.02.2001, S. 20

[4] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 10

[5] Vgl. Born, K., 1997, S. 4

[6] Vgl. Born, K., 1997, S. 6ff

[7] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 13

[8] Vgl. Ballwieser, W., in Handelsblatt vom 21.06.2001

[9] Vgl. Born, K., 1997, S. 4

[10] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 10

[11] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 10f

[12] Vgl. Pellens, B., 1999, S.28f; Kremin-Buch, B., 2000, S. 52f

[13] Vgl. Born, K., 1997, S. 3

[14] Vgl. Born, K., 1997, S. 5f

[15] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 11

[16] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 11f; Pellens, B., 1999, S.28

[17] Vgl. Kremin-Buch, B., 2000, S. 3

[18] Australien, Frankreich, Deutschland, Japan, Kanada, Niederlande, Mexiko, Großbritannien u. USA)

[19] Stand Januar 1999

[20] International Organisation of Securities Commission – Internationale Vereinigung der Börsenaufsichtsbehörden

[21] Vgl. Blomeyer, W / Peemöller, V.H., 2000, S. 308ff

[22] Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 29

[23] Tschesche, F.R., 2000, S. 38

[24] Genaue Zusammensetzung vgl. Anhang 1

[25] Vgl. Blomeyer, W / Peemöller, V.H., 2000, S. 289; Müller, 2001, S. 56f

[26] Vgl. Achleitner, A.-K./Behr, G., 1998, S. 37

[27] Vgl. Müller, 2001, S. 57f

[28] Vgl. Coenenberg, A.G., 2000, S. 74

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Grundlegender Vergleich der Rechnungslegungssysteme nach IAS, US-GAAP und HGB
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim  (Allgemeiner Handel)
Veranstaltung
Bilanzmanagement
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V1748
ISBN (eBook)
9783638110723
Dateigröße
622 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IAS, US-GAAP, Bilanzierung, international
Arbeit zitieren
Max Lochbrunner (Autor:in), 2002, Grundlegender Vergleich der Rechnungslegungssysteme nach IAS, US-GAAP und HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1748

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