Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand unter Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung


Diplomarbeit, 2003

95 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Mittelstand
2.1 Definition des Mittelstandsbegriffes
2.1.1 Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn
2.1.2 Mittelstandsdefinition der Europäischen Union
2.2 Rechtsformen des Mittelstandes

3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand
3.1 Die Wirtschaftskraft Mittelstand
3.2 Die regulierende Bürokratie
3.3 Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform
3.3.1 Die Gewerbesteuer
3.3.2 Die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer
3.3.3 Abschreibungen
3.3.4 Fazit der Unternehmensbesteuerung
3.4 Die aktuelle wirtschaftliche Lage des deutschen Mittelstandes
3.5 Die Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstandes

4. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
4.1. Die Notwendigkeit eines neuen Internationalen Eigenkapitalstandards
4.2. Die aktuelle Bankenkrise
4.3 Der aktuelle Stand von Basel II
4.3.1. Die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Unternehmenskredite
4.3.1.1 Das Externe Rating
4.3.1.2 Das Interne Ratingverfahren
4.3.2 Die Behandlung von Retailkrediten (Privatkundenkredite)
4.4 Die Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen
4.5 Die Folgen von Basel II für den Mittelstand

5. Der Wandel in der mittelständischen Unternehmensfinanzierung
5.1 Die Finanzierung - Eine Bergriffsabgrenzung
5.2 Die Systematisierung der Finanzierungsformen
5.3 Die Anforderungen an die mittelständische Unternehmensfinanzierung

6. Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand
6.1 Die klassische Innenfinanzierung
6.2 Finanzierung aus Abschreibungen
6.3 Beteiligungsfinanzierungen gewinnen an Bedeutung
6.3.1 Mezzanine Finanzierungsformen
6.3.2 Die direkte Beteiligung
6.4 Alternative Fremdfinanzierungsformen zum Bankkredit
6.4.1 Das Factoring
6.4.2 Das Leasing
6.5 Fördermttel

7. Schlussbietrachtung

Anhang I: Rechtsformen im deutschen Mittelstand

Anhang II: Beispiel für die Steuergesamtbelastung

Anhang III: Ratingskala

Anhang IV: Die Eigenkapitalunterlegung im Standardansatz

Anhang V: Die Eigenkapitalunterlegung im Internen Rating Ansatz

Anhang VI: Berechnung der Kreditkonditionen

Anhang VII: Basisdaten der Fallstudien

Anhang VIII: Die Finanzierung aus Abschreibungen

Anhang IX: Vergleich der Mezzanine Finanzierungsformen

Anhang X: Höhere Eigenkapitalquote durch Beteiligungsfinanzierung

Anhang XI: Das Factoring

Anhang XII: Das Leasing

Anhang XIII: Übersicht bedeutender Förderprogramme

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1. Die Führung mittelständischer Unternehmen

Abbildung 2. Das wirtschaftliche Potential des Mittelstandes

Abbildung 3. Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen

Abbildung 4. Insolvenzentwicklung für die Jahre 1997 bis 2000

Abbildung 5. Verzinsung von einem nicht wahrgenommenen Skonto

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1. Mittelstandsdefinition des IfM Bonn

Tabelle 2. Mittelstandsdefinition der Europäischen Kommission

Tabelle 3. Auf die Ausschüttung kommt es an

Tabelle 4. Zurechnung der Leasingobjekte

1. Einleitung

Ich glaube, es ist immer noch besser, die Wirtschaft gesundzubeten, als sie tot zu reden. “1 Betrachtet man die aktuelle Berichterstattung in den Medien über die aktuelle wirtschaftli- che Situation in der Welt, so vergeht fast kein Tag, an dem nicht irgendwelche neue Hi- obsbotschaften verbreitet werden. So auch im Falle des Neuen Baseler Akkordes, Basel II. Für ca. 63 Prozent der mittelständischen Unternehmen spielt der Bankkredit (ob kurz- oder langfristig) auch in Zukunft eine sehr bedeutende Rolle. Dabei sind 32,1 Prozent des Mit- telstandes der Auffassung, dass die Kreditaufnahme in der letzten Zeit schon erheblich schwieriger geworden ist und dies auf die Vorbereitung auf Basel II bei den Banken zu- rückzuführen sei.2 Der deutschen Mittelstand hat die Befürchtung, dass er in Zukunft nicht ausreichend mit Kapital versorgt werden kann. Dieser Pessimismus wird durch die anhal- tend schwache Konjunktur noch gestärkt.

Inhalt dieser Arbeit soll sein, die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Mit- telstandes darzulegen (Kapitel 3), nachdem der Begriff Mittelstand definiert und die zu be- trachtende Rechtsformen eingegrenzt wurden (Kapitel 2). Des Weiteren sollen aufgrund des aktuellen Standes der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung die Auswirkungen auf die Kreditkonditionen für ein typisches Mittelstandsportfolio aufgezeigt werden (Kapitel 4). Nach einer kurzen Begriffsbestimmung und Klassifizierung der Finanzierung (Kapitel 5) werden verschiedene alternative Finanzierungsformen zum Bankkredit vorgestellt. Dabei werden deren Auswirkungen auf die Bilanzstruktur eines Unternehmens in manchen Fällen näher erläutert. (Kapitel 6).

Ziel dieser Ausführungen soll sein, dem Betrachter einen Überblick über die Rahmenbe- dingungen mittelständischer Unternehmungen hinsichtlich ihrer Unternehmensfinanzie- rung zu geben und die Möglichkeit, die Auswirkungen von Basel II für den Mittelstand sowie die sich daraus ergebenden möglichen alternativen Finanzierungsformen besser be- urteilen zu können. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Darstellung der Sachverhalte.

2. Der Mittelstand

„ Der Mittelstand ist ein Anker, der das manchmal schwerf ä llige Schiff unserer Volkswirtschaft in konjunkturellen St ü rmen h ä lt und ein Motor, der es zu neuen Ufern treibt. “ 3

Dieses Zitat unterstreicht die zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung, die mittelständische Unternehmen in unserer sozialen Marktwirtschaft einnehmen. Die Gesamtheit aller mittelständischen Unternehmen besitzt in der Bundesrepublik Deutschland einen starken Einfluss auf die wirtschaftliche Konjunktur. So ist die Höhe des Wirtschafswachstums sowie die des Einkommens und die Stabilität der öffentlichen Finanzen unmittelbar mit der wirtschaftlichen Leistungskraft des deutschen Mittelstandes verknüpft.4

Im folgenden soll eine nähere Begriffsbestimmung des deutschen Mittelstandes aufgezeigt und eine für diese Arbeit gültige Abgrenzung dargelegt werden.

2.1 Definition des Mittelstandsbegriffes

Der Begriff Mittelstand ist im deutschen Sprachgebrauch tief verwurzelt. Er stammt noch aus der Zeit des Ständestaates und diente in dieser Zeit als berufsständisches Unterscheidungskrite- rium. Aus dieser traditionellen Betrachtungsweise heraus ist es auch zu verstehen, dass der Begriff „mittelständische Wirtschaft“ ausschließlich in Deutschland zur Anwendung kommt. Andere Länder hingegen sprechen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Wenn in Deutschland vom Mittelstand die Rede ist, dann werden oft nur die kleinen selbst- ständigen und gewerblichen Betriebe damit assoziiert. Dabei sind im Mittelstand die unter- schiedlichsten Branchen und Betriebsgrößen vereint. Schon Ludwig Erhard gab zu bedenken, dass man den Mittelstand nicht nur allein aus materieller Sicht betrachten dürfe, sondern dass auch gesellschaftliche, psychologische und qualitative Merkmale von beträchtlicher Bedeutung sind.5 In Anbetracht dessen stellt der Mittelstand ein äußerst heterogenes Gebilde dar, das sich nur schwer beschreiben lässt. Diese qualitativen Merkmale, die im wesentlichen die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Eigentümer charakterisieren, sollen in dieser Arbeit nicht näher erläutert werden.

Für den weiteren Verlauf der Arbeit besitzen die folgenden zwei quantitativen Klassifizierungen ihre Gültigkeit, da die in dieser Arbeit verwendeten Studien, Daten und Literaturnachweise auf diesen Definitionen basieren. Somit ist ein Vergleich dieser Daten möglich.

2.1.1 Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn

Eine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung des Mittelstandes gibt es nicht. Doch hat sich in Deutschland, wie auch in der Europäischen Union, eine Klassifizierung nach Zahl der Beschäftigten bzw. Höhe des Umsatzes durchgesetzt. So findet in Deutschland fast immer der Ansatz des Institutes für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) seine Anwendung und soll auch für diese Arbeit gelten.

Mittelstandsdefinition des IfM Bonn

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn „Mittelstand- Definition und Schlüsselzahlen“

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn klassifiziert in Deutschland Unternehmen zum Mittelstand, deren Umsatz weniger als 50 Millionen Euro beträgt und deren Beschäftigungszahl unter 500 Mitarbeitern liegt.6 Wenn man nun die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro isoliert betrachtet, so fallen 99,8 Prozent aller deutschen Unternehmen in die Kategorie Mittelstand, bei insgesamt 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland.7

2.1.2 Mittelstandsdefinition der Europäischen Union

Die Europäische Kommission kategorisiert Unternehmen in kleine und mittlere Unternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen. Auch hier dient die Beschäftigungszahl, der Umsatz und zusätzlich die Jahresbilanzsumme als Klassifizierungsmerkmal. Die Schwellenwerte dieser Definition sind im Vergleich zur deutschen Definition aber niedriger angesiedelt. Doch will die Europäische Kommission diese in Zukunft deutlich anheben, so dass sie der nationalen Klassifizierung näher kommen wird. Im Moment gelten aber noch die Werte der Empfehlung 96/280/EG der Europäischen Kommission.8

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Quelle: Europäische Kommission, (Mittelstand), 2002, eigene Darstellung

2.2 Rechtsformen des Mittelstandes

Typisch für den deutschen Mittelstand ist der Umstand, dass das Eigentum und die Unternehmensführung in einer Hand liegen. Somit trägt der Inhaber nicht nur das unternehmerische Risiko, sondern beteiligt sich auch aktiv an der Geschäftsführung. Der Anteil der vom Inhaber geführten bzw. der Familienunternehmen über alle Unternehmungsformen hinweg beträgt laut MIND- Studie 96,2 Prozent.9

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Quelle: Mittelstand in Deutschland, (MIND), 2002, eigene Darstellung

Diese enge Verbundenheit der Unternehmer mit ihren Unternehmen und dessen Umfeld zeigt sich auch in der Wahl der Rechtsform deutscher mittelständischer Unternehmen wieder. Für die Rechtsform des Einzelunternehmens haben sich 78,3 Prozent der kleinen Unternehmen (bis zu einer Umsatzgröße von 1 Million Euro) entschieden. Im klassischen Mittelstand hingegen (zwischen 500.000 und 50 Millionen Euro Umsatz) ist die Rechtsform der GmbH (38,7 Pro- zent) genauso stark vertreten wie die Rechtsform des Einzelunternehmens (36,9 Prozent). Be- trachtet man das ganze unter dem quantitativen Kriterium des Umsatzes, so ergibt sich folgen- de Abbildung der Rechtsformstruktur im deutschen Mittelstand. Darin wird deutlich, dass die GmbH und die Kommanditgesellschaft die umsatzstärksten Rechtsformen im Mittelstand dar- stellen. Sie erwirtschaften zusammen einen Umsatz von 67,8 Prozent.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist mit einem Gesamtanteil von 0,1 Prozent im deutschen Mittelstand generell nicht weit verbreitet.10 11

Hier soll nun eine zweite Abgrenzung für den weiteren Verlauf dieser Arbeit erfolgen. Auf- grund der dargestellten Umsatzstärke soll, bei tieferen Betrachtungsweisen noch folgender Ausführungen, nur die Rechtsform der GmbH im Vergleich zur Einzelunternehmung näher be- trachtet werden.12

3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand

Es gibt viele Bezeichnungen für den Mittelstand. Oft und gerne wird er von Wirtschaftsexperten als Motor oder Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Auch die Politiker aller Parteien sind sich in dieser Hinsicht einig und sehen den Mittelstand als tragende Säule unserer Wirtschaft an. Warum aber besitzt ein funktionierender und wirtschaftlich gesunder Mittelstand für unsere Volkswirtschaft einen solch bedeutenden Stellenwert?

3.1 Die Wirtschaftskraft Mittelstand

Zur Verdeutlichung dazu ein paar Zahlen aus dem Jahr 2001 vom Institut der deutschen Wirt- schaft in Köln. Wie in Kapitel 2.1.1 auf Seite 3 schon aufgezeigt wurde, können 99,8 Prozent aller deutschen Unternehmen dem Mittelstand zugerechnet werden. Etwa 79 Prozent aller so- zialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer wurden 2001 im Mittelstand beschäftigt. Die Ausbildungsbereitschaft bei den mittelständischen Betrieben liegt zwar nur bei ca. 60 Prozent ( ca. 90 Prozent bei Großunternehmen), doch bildet der Mittelstand dafür etwa 82 Prozent aller Auszubildenden aus. Immerhin 46 Prozent der Bruttoinvestitionen13 werden vom Mittelstand durchgeführt. Der Anteil an der Bruttowertschöpfung lag im Jahr 1999 bei 48,8 Prozent und der Mittelstand erwirtschaftete dabei einen steuerpflichtigen Umsatz von 43,2 Prozent aller deutschen Unternehmen.14 Doch trotz dieses wirtschaftlichen Potentials fühlt sich der deutsche Mittelstand innerhalb des deutschen Wirtschaftssystems nicht angemessen beachtet. Aufgrund der mangelnden Lobby ist der deutsche Mittelstand so mancher wirtschaftspolitischer Ent- scheidung hilflos ausgesetzt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, eigene Darstellung

3.2 Die regulierende Bürokratie

Laut einer Umfrage der Europäischen Kommission, worin mittelständische Unternehmen die größten Hindernisse ihrer unternehmerischen Tätigkeit sehen, haben 20 Prozent der deutschen Mittelständler die Bürokratie als größtes Hindernis empfunden. So müssen in Deutschland mittlerweile 2.197 Gesetze mit allein 46.779 Einzelvorschriften von den Unternehmen beachtet werden. 3.131 Verordnungen mit 39.197 einzelnen Bestimmungen kommen dabei noch hinzu. Für ein mittelständisches Unternehmen ohne einen unternehmenseigenen Rechts- und Sozial- experten ist dies ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen. Aus dieser Überregulierung der deutschen Wirtschaft resultiert, dass die Bürokratiekosten pro Mitarbeiter bei Kleinstunternehmen dreimal höher sind als bei größeren Mittelständlern. Denn durch die Fixkostendegression15 sinken die Bürokratiekosten pro Mitarbeiter mit der Unternehmensgröße stetig. Gerade die kleinen mittelständischen Betriebe sind daher auf die Hilfe externer Berater (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater usw.) angewiesen.16

Folgende Regelungen beschäftigten den Mittelstand in den letzten Jahren besonders:

1. Das Betriebsverfassungsgesetz: Die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Sommer 2001 hatten, komprimiert betrachtet, nur das Ziel, die Anzahl der Betriebsräte im Mittelstand zur erhöhen. Die Kosten, welche dadurch auf den Mittelstand zukom- men, werden auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt. Diese entstehen hauptsächlich dadurch, dass nun zusätzliche Mitarbeiter ganz oder nur teilweise freigestellt werden müssen, um ihre Funktion als Betriebsrat wahrnehmen zu können. Gerade aber in klei- nen mittelständischen Betrieben besteht ein sehr enger Kontakt der Arbeitnehmer zu der Geschäftsleitung und Probleme können meist in persönlicher Atmosphäre direkt und schnell gelöst werden.

2. Die 325 Euro Jobs Bis zum 01.04.2003 gab es diese Regelung noch. Doch seit dem 1. April gibt es nun die Minijob - Zentrale , die Bundesknappschaft, die für alle gering- fügigen Beschäftigungsverhältnisse zuständig ist. Die wesentlichste Änderung der neu- en Gesetzgebung ist, dass jeder geringfügige Beschäftigte 400 Euro pro Monat brutto wie netto verdienen darf, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Diese werden pauschal, in Höhe von 25 Prozent, vom Arbeitgeber übernommen. Somit kostet ein geringfügig Beschäftigter den Arbeitgeber 500 Euro im Monat. Zwar sind die Kos- ten für einen geringfügig Beschäftigten gestiegen, doch ist der Umgang mit Mini-Jobs für die Arbeitgeber erheblich flexibler zu gestalten als noch bei der alten Regelung. Für die mittelständischen Betriebe bedeutet dies einen erheblich geringeren Verwaltungs- aufwand. Zu hoffen bleibt aber, dass diese Regelung nunmehr länger ihre Gültigkeit bewahrt und sich die Gesetzgebung nicht alle 4 Jahre ändert.

3. Das Kündigungsschutzgesetz: Seit 1999 hat wieder der Schwellenwert von 5 Mitar-

beitern seine Gültigkeit, ab dem ein Unternehmen dem Kündigungsschutzgesetz unter- liegt. Dabei werden Teilzeitbeschäftigte, die weniger als 10 Stunden arbeiten, mit dem Faktor 0,5 anstatt 0,25 bei der Berechnung des Schwellenwertes berücksichtigt. Auch die Sozialauswahl setzt wieder strengere Maßstäbe an. Nicht nur Alter, Betriebszuge- hörigkeit oder Unterhaltspflichten sind zu beachten, sondern auch soziale Aspekte, wie Schwerbehinderungen, allein erziehende Elternteile, Arbeitsmarktchancen oder die Pflege von Angehörigen. Damit wurde der Spielraum für Kleinbetriebe eingeschränkt, auf individuelle Geschäftssituationen (z.B. schwache Konjunktur) flexibel zu reagie- ren.17

Auch hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung ergaben sich in den letzten Jahren, teilweise, Nachteile für den deutschen Mittelstand.

3.3 Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform

In Deutschland sind 83 Prozent der insgesamt rund 3,4 Millionen Unternehmen als Einzelun- ternehmen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften organisiert. Deren Er- träge unterliegen dabei der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb plus Solidaritätszuschlag. Die Erträge aus Kapitalgesellschaften müssen der Körperschafts- steuer und damit auch dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer unterzogen werden.

Bei Gewinnausschüttung an die Gesellschafter werden deren Anteile zusätzlich mit Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag belastet.

Im Zuge der Steuerreform von 1999 und dem damit verbundenen Steuerentlastungsgesetz gab es einige Veränderungen, die für die verschiedenen Rechtsformen im Mittelstand unterschiedliche Auswirkungen mit sich brachten. Die wesentlichsten Problemstellungen dieser Reform sollen hier kurz dargelegt werden.

3.3.1 Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer mindert sowohl ihre eigene, als auch die ertragssteuerliche Bemessungsgrundlage dadurch, dass sie als Betriebsausgabe im vollem Umfang abzugsfähig ist. Sowohl bei Kapitalgesellschaften wie auch bei Personenunternehmen hat dies seine Gültigkeit.

Doch seit 2001 wird zusätzlich für Personenunternehmen eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gewährt. Dadurch können diese das 1,8 -fache des ermittelten Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommenssteuer der steuerpflichtigen Ein- künfte aus Gewerbebetrieb anrechnen. Dabei muss der Gewerbesteuermessbetrag bei einer Mi- tunternehmerschaft18 gemäß des Gewinnverteilungsschlüssels auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt werden. Durch diese Regelung soll eine Kompensationswirkung19 der Gewerbesteuer erreicht werden. Diese Kompensation wird bei einem Hebesatz von ca. 380 v.H. unter Be- rücksichtigung des Einkommenssteuerspitzensatzes erreicht und soll bis 2005 auf 341 v.H. sinken. Da aber der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland ungefähr bei 400 v.H. liegt und somit über dem optimalen Hebesatz, kann nur in seltenen Fällen eine vollständi- ge Kompensation erreicht werden. Zum größten Teil müssen die Personenunternehmen doch noch einen Teil der Gewerbesteuerlast tragen.20

Als Kritikpunkt dieser Regelung sehen manche Experten, dass auf der einen Seite die Perso- nengesellschaften Steuerschuldner der Gewerbesteuer sind, die Vergünstigungen aus der Ge- werbesteueranrechnungen aber den Gesellschaftern persönlich zugute kommen. Dies wird als Verletzung des Grundsatzes angesehen, nachdem ein Ausgleich nur demjenigen zusteht, der die Steuer zuvor auch entrichtet hat. Das Problem dabei ist aber, dass ein Personenunterneh- men nach dem deutschen Steuerrecht kein eigenständiges Steuersubjekt darstellt, d.h. es unter- liegt keiner Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer. Bei der Gewerbesteuer macht der Gesetzgeber aber eine Ausnahme und unterstellt der Personengesellschaft eine eigene Rechtsfähigkeit. Des Weiteren sehen manche zusätzlich eine Verfassungswidrigkeit darin, dass zwar auf der einen Seite eine pauschale Anrechnung für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht aber für die Einkünfte aus Kapitalvermögen gewährt wird.

Betrachtet man nun steuerliche Belastung für die Personenunternehmen bzw. Kapitalgesellschaften durch die Gewerbesteuer ceteris paribus, ohne Beachtung der jeweiligen Einkommensteuerart, so sind die Personenunternehmen hier klar im Vorteil. Allein schon durch den Freibetrag und die Anwendung der Staffeltarife, ergeben sich für die Personenunternehmen niedrigere Steuerbelastungen.21

3.3.2 Die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer

Im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes wurde der Einkommensspitzensteuersatz bereits von 53 Prozent auf 48,5 Prozent gesenkt und soll bis ins Jahr 2005 auf 42 Prozent weiter absinken. Die vorgesehene Senkung des Einkommensspitzensteuersatzes im Jahre 2003 (zweite Stufe der Steuerreform) auf 47 Prozent, wurde aufgrund der großen Flut im Jahre 2002, im Rahmen des Flutopfersolidargesetzes, auf das Jahr 2004 verschoben.

Auch der auf einheitlich 25 Prozent festgelegte Körperschaftssteuersatz wurde im Rahmen die- ses Gesetzes für das Jahr 2003 befristet auf 26,5 Prozent angehoben. Der durch die Steuerre- form festgelegte Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent übt aber keine Differenzierung von thesaurierten22 (40 Prozent) und ausgeschütteten (30 Prozent) Gewinnen mehr aus. So sind die Steuertarifsenkungen für die Personenunternehmen vergleichsweise weniger ausgeprägt. Die tarifliche Belastung liegt, unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer (Hebesatz 400 Pro- zent), der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer sowie des Solidaritätszuschlages, für eine Kapitalgesellschaft (38,6 Prozent) um 13 Prozentpunkte niedriger als für ein Personenunter- nehmen (51,4 Prozent). Zu berücksichtigen ist aber, dass der Gewinn häufig die wesentlichste Einnahmequelle für den Lebensunterhalt der Gesellschafter und die Gewinnthesaurierung für den Mittelstand eine sehr bedeutende Finanzierungsmöglichkeit darstellt. Im Falle einer Kapi- talgesellschaft übt die Besteuerung der Gesellschafter bei Gewinnausschüttung somit zusätz- lich einen Einfluss auf die Steuerlast aus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3: Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002

Daher werden vollständige Gewinnausschüttungen bzw. Thesaurierungen eher selten auftreten. In der Tab.3 sind die Grenzbelastungen von Unternehmen und Anteilseignern aufgezeigt, wobei es sich hierbei um Maximalbelastungen der Kapitalgesellschaften bei vollständiger Gewinnausschüttung handelt. Tatsächlich werden aber niedrigere Ausschüttungsquoten angewendet und somit wird auch die Belastung für das Personenunternehmen in den meisten Fällen höher ausfallen. als für die Kapitalgesellschaft.23 24

3.3.3 Abschreibungen

Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden auch die Vorschriften zur Gewinnermittlung über- arbeitet, so dass der heute zu versteuernde Gewinn, unter sonst gleichen Bedingungen, höher ausfällt, als vor der Gesetzeseinführung. Deutlich wird dies in den verschlechterten Abschrei- bungsbedingungen. Zum einen wurde der degressive Abschreibungssatz für bewegliche Anla- gegüter von maximal 30 auf 20 Prozent bzw. auf den Zweifachen anstatt den Dreifachen linea- ren Abschreibungssatz gesenkt.

Auch wurden die allgemeinen Abschreibungstabellen für die steuerlich zulässige Abschrei- bungsdauer neu erarbeitet. Im ungewichteten Durchschnitt aller Wirtschaftsgüter stieg dabei die zulässige Nutzungsdauer um 20 Prozent an. Dies mindert die Investitionsneigung der Un- ternehmen, denn durch die Erhöhung der Nutzungsdauer steigt auch die erforderliche Mindest- rendite, die eine Investition erwirtschaften muss, um für das Unternehmen profitabel genug zu sein. Durch die Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent (lässt man einmal das Flutop- fersolidargesetz außen vor) kann diese Mehrbelastung bei den Kapitalgesellschaften kompen- siert werden. Für die Personenunternehmen stellen sie aber, bis zum Abschluss aller Maßnah- men des Steuerentlastungsgesetzes im Jahre 2005, weiterhin nicht zu vernachlässigende Inves- titionshemmnisse dar.25

3.3.4 Fazit der Unternehmensbesteuerung

Das erklärte Ziel der Steuerreform 2000 sollte die Förderung des Mittelstandes sein. Betrachtet man die Reformauswirkungen unter der Prämisse von Ertragsstärke und dem Thesaurierungsgrad, so werden in der Regel ertragsstarke Personenunternehmen, im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften, benachteiligt. Somit erlangt die Rechtsformwahl für die steuerliche Optimierung eine größere Bedeutung, wohingegen eine betriebswirtschaftliche Steuerplanung nur einen Entscheidungsfaktor von vielen darstellt. Sie sollte niemals vor alle anderen betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfaktoren gestellt werden.26

Die aufgezeigten Beispiele sollen veranschaulichen, wie der Staat regulierend auf die Rahmenbedingungen der Wirtschaft Einfluss nimmt und somit auch auf deren Investitionsbereitschaft wie auch auf die Finanzierungssituation eines jeden einzelnen Unternehmens.

3.4 Die aktuelle wirtschaftliche Lage des deutschen Mittelstandes

Von der aktuellen weltweiten wirtschaftlichen Situation bleibt auch der deutsche Mittelstand nicht verschont. Da die Masse des deutschen Mittelstandes zum größten Teil von der Inlands- nachfrage abhängig ist, trifft ihn die anhaltende Euroaufwertung sowie die allgemein ver- schlechterte Außenhandelssituation Deutschlands nur indirekt. Die durch Liefer- und Leis- tungsverflechtungen induzierten Exportimpulse erreichen den Mittelstand zeitverzögert. Da- durch kommt ihm in der Regel die Rolle eines konjunkturellen Stabilisators zuteil, der kon- junkturelle Schwankungen kompensieren kann. Doch durch die stetige Abnahme der Konsum- und Investitionsnachfrage (lediglich 24,6 Prozent der KMU sind im Jahre 2003 bereit Investi- tionen zu tätigen) innerhalb Deutschlands seit 1999 wird dieser Stabilisierungseffekt allmäh- lich neutralisiert. Laut einer Kurzumfrage27 im Dezember 2002 beurteilen nur noch 20,6 Pro- zent der mittelständischen Unternehmen ihre Auftragslage als gut bzw. sehr gut. Zum Ver- gleich, 2001 lag der Wert noch bei 32,7 Prozent und im Jahr 1999 sogar bei 40,3 Prozent. Die- se pessimistische Einschätzung wird durch die Umsatzentwicklung von minus 22,5 Prozent im Jahre 2002 und den verstärkt pessimistischen Umsatzerwartungen für das Jahr 2003 von minus 30,9 Prozent bestätigt.

Durch das stagnative Wirtschaftswachstum (ca. 0,5 Prozent) unterhalb der Beschäftigungs- schwelle28 wird zusätzlich die Entstehung von neuen Arbeitsplätzen verhindert. So konnten auch 2002, trotz des in Kapitel 3.1 beschriebenen Potentials, keine positiven Impulse für den Arbeitsmarkt vom Mittelstand ausgehen. So hat sich, im Vergleich zum Jahr 2001, die Be- schäftigungslage 2002, um minus 13,9 Prozent auf minus 16,1 Prozent, noch weiter ver- schlechtert. Es ist zu erwarten, dass die Schere zwischen dem tatsächlichen Produktionspoten- tial und der tatsächlichen Wirtschaftsleistung auch im Jahr 2003 noch weiter zunimmt.

Die im MittelstandsMonitor zusammengeschlossenen Institute sehen die Konjunkturentwick- lung für das laufende Jahr mit einer gewissen Skepsis und Verunsicherung. So haben sich ge- rade in den letzten Jahren doch einige unvorhersehbare Dinge ereignet (Tierseuchen, Terroran- schläge, Kriege), die isoliert betrachtet die Konjunktur nicht merklich beeinträchtigt hätten, in der Summe aber massiv Einfluss auf das Wachstum nahmen. Auch der globale Kampf gegen den Terrorismus, die Lage in Nahost, die Lungenkrankheit SARS, die Angst vor weiteren un- vorhersehbaren Ereignissen, langatmige politische Grundsatzdiskussionen und der daraus re- sultierende Reformstau sowie die anhaltende pessimistische Grundstimmung innerhalb der Wirtschaft weltweit werden auch 2003 das Realwachstum eher bremsen. Optimistische Ein- schätzungen lassen es um die 0,5 Prozent bewegen. Somit wird der ersehnte konjunkturelle Aufschwung noch weiter auf sich warten lassen.29

In seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 hat der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder mit der Vorstellung der Agenda 2010 Reformvorschläge für die deutsche Wirtschaft erläutert, die auch wesentliche Entlastungen für den Mittelstand versprechen. Ob Kündigungsschutzgesetz, Besteuerung, Arbeitsmarkt, Handwerksrecht oder Ausbildungsverordnung, viele dieser Reformen werden zur Zeit heftig diskutiert. Aufgrund der Tatsache, dass es sich dabei um Reformvorschläge handelt und der politische Entscheidungsprozess noch nicht vollendet ist, soll die Agenda 2010 in dieser Arbeit nicht näher erläutert werden.30

3.5 Die Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstandes

Die Finanzierungsstruktur zeigt auf, in welcher Art und Weise das im Unternehmen befindli- che Vermögen finanziert wurde. Dazu werden die langfristig gebundenen Vermögenswerte, wie das Eigenkapital, die langfristigen Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) und die langfristigen Verbindlichkeiten, entweder in das Verhältnis zur Bilanzsumme (vertikale Finan- zierungsstruktur) oder zu den langfristigen Aktiva (horizontale Vermögensstruktur) gesetzt. Sie dienen als Indikatoren dafür, wie nachhaltig eine Unternehmensfinanzierung ist.

Eine der häufig aufgeführten Indikatoren ist die Eigenkapitalquote. Sie zeigt auf wie viel Pro- zent des Gesamtvermögens durch Eigenkapital finanziert ist. Über die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen gibt es die unterschiedlichsten Angaben, je nachdem aus wel- chem Blickwinkel heraus eine Klassifizierung der Unternehmen getroffen wird. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ermittelte im Jahr 2000 eine durchschnittliche Eigenkapitalquo- te (über alle Rechtsformen hinweg) von 6,1 Prozent. Dabei steigt die Eigenkapitalquote mit der Größe des Unternehmens an. So besitzt die Hälfte der Unternehmen bis 500.000 Euro Umsatz entweder gar kein Eigenkapital oder weist sogar eine Unterbilanz auf. Größere Unternehmen hingegen können bis zu knapp 18 Prozent Eigenkapital aufweisen.31 Betrachtet man die Kapi- talgesellschaften isoliert, so können diese mit einer Eigenkapitalquote von 11,7 Prozent bis zu 30,3 Prozent aufwarten, je nach Umsatzgröße.32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau, (Umfrage), 2003, eigene Darstellung

Trotz Umsätze von bis zu 50 Millionen Euro erreicht der deutsche Mittelstand im Mittel gerade einmal eine Umsatzrentabilität von lediglich 3 Prozent. Im Jahr 2002 wiesen sogar im Durchschnitt aller Umsatzgrößenklassen 27,7 Prozent einen Verlust aus. Somit ist für so manchen Mittelständler eine Eigenfinanzierung gar nicht zu realisieren.33

Für den deutschen Mittelstand besitzen die Bankkredite daher eine hohe Bedeutung. Für 68 Prozent der mittelständischen Unternehmen sind diese für Investitionen sehr wichtig bzw. un- verzichtbar.34 Daraus resultiert für das deutsche Finanzierungssystem der typische Hausbank- charakter. Dieses System dauerhafter, langjähriger und vertrauensvoller Geschäftsbeziehung zwischen den Banken und dem Unternehmen bzw. dem Unternehmer in Person des Inhabers hat die Fremdkapitalaufnahme in den letzten Jahren sicherlich erleichtert. Zusammen mit dem deutschen Steuersystem, den Bilanzierungsvorschriften, dem hohen Stellenwert der Rückstel- lungen bzw. der stillen Reserven in den Bilanzen, hat dieses Prinzip den Aufbau einer starken Eigenkapitalausstattung in den letzten Jahrzehnten verhindert. Gemessen an der Bilanzsumme besitzen die langfristigen Verbindlichkeiten im Mittelstand, je nach Größenklasse, einen Anteil von 13 bis 33 Prozent, wovon 50 bis 75 Prozent klassische Bankkredite darstellen. Bezogen auf die Gesamtverbindlichkeiten beträgt der Anteil aller Bankverbindlichkeiten bis zu 90 Pro- zent.35

Diese starke Abhängigkeit der mittelständischen Unternehmen von den Banken führt durch die veränderten Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten und den daraus resultierenden ge- stiegenen Anforderungen an die Finanzierungsstrukturen dazu, dass viele mittelständische Un- ternehmen in den kommenden Jahren ihre Eigenkapitalquote verbessern müssen. Eine wesent- liche Rolle dabei spielt die Neue Eigenkapitalverordnung des Baseler Ausschusses für Ban- kenaufsicht, Basel II.36

Im folgenden Kapital soll dieser Akkord kurz dargestellt und deren Auswirkungen für die mittelständischen Unternehmen erläutert werden.

4. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung

Im deutschen Mittelstand gibt es kaum ein Thema, welches zur Zeit so eindringlich diskutiert wird wie der Neue Baseler Akkord (The New Basel Capital Accord), des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.37

In einer modernen Volkswirtschaft nehmen die Banken einen sehr bedeutenden und besonde- ren Stellenwert ein. Da mittlerweile die Globalisierung der Finanzmärkte unaufhörlich fort- schreitet, bedurfte es einer neuen Regelung der Bankenaufsicht. Die Risikovorsorge der Fi- nanzintermediären musste dabei den neuen Anforderungen globalisierter Finanzmärkte gerecht werden. Um die Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten, wird zukünftig ein professionel- ler Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken notwendig. Eine Konse- quenz dieser Zielsetzung der Stabilität des Finanzsektors wird im wesentlichen die Ausrich- tung der Eigenkapitalunterlegung der Banken an der individuellen wirtschaftlichen Bonität des Kreditnehmers sein. Das ökonomische Risiko wird somit für die Kapitalanforderungen der Banken in Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen.38

4.1. Die Notwendigkeit eines neuen Internationalen Eigenkapitalstandards

In den 70´er Jahren kam es aufgrund der Ölkrise zu starken Turbulenzen auf den Finanzmärkten. Die Banken waren gezwungen beträchtliche Wertberichtigungen auf Kredite durchzuführen. Dies zehrte wiederum an deren Eigenkapital und bedeutete sogar für zahlreiche Finanzhäuser das Ende. Im Zuge dieser internationalen Bankenkrise wurde im Jahre 1975 der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (im folgenden: Baseler Ausschuss) gegründet, der die Stabilisierung des Finanzsektors wieder herstellen sollte.39

Im Jahre 1988 legte dieser Baseler Ausschuss ein Regelwerk vor, welches vorsah, dass die Banken die Bonitätsrisiken von Unternehmenskrediten pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital hinterlegen müssen. Der erste Baseler Akkord (Basel I ) kam zur Anwendung.40 Dies war ein erster Meilenstein in der internationalen Harmonisierung des Eigenkapitalstan- dards, denn obwohl dieser Akkord sich prinzipiell nur an die international tätigen Kreditinstitu- te wandte, haben sich in über 100 Ländern weltweit die Banken dazu verpflichtet, dieses Regelwerk verbindlich anzuwenden.41

Doch die 90´er Jahre haben gezeigt, dass dieser erste Baseler Akkord den wachsenden Anforderungen der veränderten Finanzmärkte nicht mehr gerecht werden kann. Von vielen Experten wurde kritisiert, dass Basel I zu pauschal für alle Unternehmenskredite angewandt wird und keine individuelle Beurteilung, differenziert nach den tatsächlichen Risiken, zulässt. Der Tatsache, dass bei steigendem Risiko auch mehr Eigenkapital benötigt wird, wurde bisher keine Rechnung getragen. Der folgende Aspekt soll dies verdeutlichen.

4.2. Die aktuelle Bankenkrise

Wie in Kapitel 3.5 auf S.13 schon aufgezeigt wurde, besitzen die Bankenkredite für die Finanzierung des deutschen Mittelstandes einen hohen Stellenwert, nicht zuletzt aufgrund des günstigen und einfachen Zugangs. So ist es auch nicht verwunderlich, dass für viele mittelständische Unternehmen diese meist langfristigen Kredite eine Art Eigenkapitalersatz darstellen. Doch im Gegensatz zum Eigenkapital ist der Preis für dieses fremde Eigenkapital nicht adäquat. Das liegt vor allem an dem hohen Wettbewerb innerhalb des Bankensektors, der zu niedrigen Sollzinsen führt. Der zunehmende Wettbewerbsdruck begrenzte bisher den Spielraum für eine individuelle Bonitäts- und Risikobeurteilung.42

Welche Auswirkungen dies auf den Bankensektor hatte, wird deutlich, wenn man sich die Anzahl der Insolvenzen in Deutschland betrachtet. So haben im Jahr 2002 82.400 Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland Insolvenz43 beantragt. Dies stellt eine Steigerung gegenüber 2001 von 66,4 Prozent dar. Davon waren 24.100 Kapital- und Personengesellschaften (plus 13,4 Prozent). Auch im Jahr 2003 muss weiterhin mit einer drastischen Zunahme der Insolvenzen gerechnet werden, da ein konjunktureller Aufschwung nicht zu erwarten ist.44 Vergleicht man nun die Insolvenzentwicklung klein- und mittelständischer Unternehmen in Europa von 1997 bis 2000 miteinander, so wird deutlich, dass Länder mit relativ hoher Eigenkapitalausstattung, wie Frankreich oder Belgien, einen Rückgang der Insolvenzen verzeichnen, während Deutschland erhebliche Zuwächse aufzeigt.45

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Quelle: Verband der Vereine Creditreform e.V., (Insolvenzen), 2003, eigene Darstellung

Die Gründe für die Zunahme sind sicherlich in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu sehen. Der Teufelskreis besteht aber darin, dass durch die schlechte Ertragslage viele Schuld- ner ihr Zahlungsziel voll ausreizen bzw. dies notwendigerweise überschreiten, um kurzfristig ihre Liquidität zu verbessern. Bei den Gläubigerunternehmen (z.B. auch Banken) führt dies a- ber wiederum zu einem erhöhten Kapitalbedarf, der seinerseits im Zusammenspiel rückgängi- ger Umsätze zu einem Finanzierungsengpass führt. Die Konsequenz daraus ist, es kommt zu Forderungsausfällen, die Liquidität nimmt ab, die Kredite können nicht mehr bedient werden, es kommt zum Insolvenzantrag. Durch eine geringe Eigenkapitalquote, (die „eiserne Reser- ve“), wird dieser Prozess, in Zeiten schlechter Konjunktur, noch verstärkt.46

Die Zunahme der Unternehmenspleiten führte daher bei den Banken in den letzten Jahren zu hohen Wertberichtigungen und Kreditausfällen. Die in manchen Fällen zu geringe Eigenkapi- talunterlegung der Kredite brachte wiederum viele Banken in Bedrängnis. So mussten die Banken in größerem Maße ihr Eigenkapital angreifen bzw. Fremdkapital aufnehmen.47 Für die nähere Zukunft ist auch keine Verbesserung der Situation im Bankensektor zu erwarten. So sa- gen Ernst and Young für die deutschen Banken im Jahr 2003 einen Forderungsverlust von 46 Milliarden Euro voraus. Im Jahr 2001 beliefen sich diese noch auf 27,2 Milliarden Euro.48

Die Globalisierung und die weltweite Vernetzung der Finanzmärkte verstärken solche nationalen Effekte zusätzlich und wirken sich somit auch auf andere Volkswirtschaften mehr oder weniger stark aus. Diese Problematik veranlasste den Baseler Ausschuss 1999 dazu die Grundsätze für die Eigenkapitalunterlegung von Krediten neu zu fassen, um die Eigenkapitalsituation der Banken zu verbessern.49

Im folgenden Kapitel soll der aktuelle Stand der Neuen Eigenkapitalvereinbarung erläutert werden, wobei nur die wesentlichsten Regelungen aufgezeigt werden sollen, die für den Mittelstand von Bedeutung sind. Eine vollständige Betrachtungsweise der Problematik soll nicht Gegenstand dieser Arbeit sein.

4.3 Der aktuelle Stand von Basel II

Von den drei Säulen der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung, die Mindestkapitalanforde- rungen, das aufsichtliche Überprüfungsverfahren und die Förderung der Marktdisziplin durch Offenlegungspflichten, stellt die erste Säule die wichtigste dar. Sie beinhaltet das wesentlichste Ziel des Neuen Baseler Akkords und zwar die Eigenkapitalunterlegung von Kredit, die ver- stärkt von der Bonität50 des einzelnen Kreditnehmers abhängen wird. Da Eigenkapital höher verzinst wird als Fremdkapital, wird die Folge daraus eine Spreizung der Kreditzinsen zuguns- ten Kreditnehmer mit besserer Bonität und zulasten von Kreditnehmern mit schlechter Bonität sein. Das bedeutet, gute Bonität gleich geringer Zins bzw. schlechte Bonität gleich hoher Zins bzw. kein Kredit.51

Im Durchschnitt aller Kreditnehmer soll aber keine erhöhte Eigenkapitalunterlegung für Kredite erfolgen. Die bisherigen 8 Prozent Eigenkapital, bezogen auf die gesamte Risikoaktiva einer Bank, soll nicht überschritten werden. Lediglich eine Differenzierung nach verschiedenen Risikoklassen wird beabsichtigt und mit den 8 Prozent sollen zukünftig auch die operationellen Risiken (technisches oder menschliches Versagen) und Marktrisiken (offene Positionen in den Handelsbüchern) abgegolten werden.52

Das zweite Konsultationspapier des Baseler Ausschusses vom Januar 2001 hat international für reichlich Diskussionsstoff gesorgt, nicht zuletzt auch im deutschen Mittelstand. So wurden aus Deutschland Befürchtungen dahingegen geäußert, dass sich die Regelungen des Neuen Baseler Akkordes negativ auf die Finanzierungssituation im deutschen Mittelstand auswirken würde, da diese zu drastischen Verteuerungen der Bankkredite führen könnten. Nach Überarbeitung zahlreicher Kommentare aus aller Welt (von Banken, Bankenverbänden und Regierungen) und Auswertung verschiedener Auswirkungsstudien (Quantitative Impact - Studie) fand man im Juli 2002 zu einer endgültigen Regelung, die voraussichtlich ab Anfang 2007 in Kraft treten wird.53

Diese Fassung von Basel II beinhaltet zahlreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen gerade für den deutschen Mittelstand. Im folgenden sollen die Vorschriften für die Ermittlung der Kreditrisiken kurz dargestellt werden, da diese für den Mittelstand relevant sind.

4.3.1. Die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Unternehmenskredite

Die Eigenkapitalunterlegung wird sowohl in Basel I wie auch in Basel II aus dem Produkt von Kreditbetrag, Risikogewicht und Solvabilitätskoeffizient54 (= Eigenkapitalquote) berechnet. Betrachtet man das Kreditrisiko isoliert von operationellen und Marktrisiko, so kann dieser Koeffizient mit 8 Prozent angesetzt werden. Im Neuen Akkord müssen nun Risikogewichte bestimmt werden, die bisher für Kredite an Nichtbanken (Unternehmen, Privatpersonen) einheitlich bei 100 Prozent lagen. Für die Bestimmung der Risikogewichte sieht Basel II verschiedene Verfahren vor: Zum einen ein externes Rating (Standardansatz) und zum anderen ein internes Rating (Basisansatz oder fortgeschrittener Ansatz).55

4.3.1.1 Das Externe Rating

Dieser Standardansatz beruft sich bei der Bestimmung der Risikogewichte auf Ratings von ex- ternen Ratingagenturen (z.B. Standard & Poor´s oder Moody´s). Alle Aktiva einer Bank wer- den daraufhin einen von vier möglichen Risikogewichten (20, 50, 100 und 150 Prozent) zuge- ordnet. So muss die Bank bei einem Risikogewicht von 100 Prozent, 8 Prozent Eigenkapital hinterlegen, wohingegen bei 20 Prozent nur 1,6 Prozent, bei 150 Prozent aber 12 Prozent Ei- genkapital benötigt werden. Im Anhang III auf S.49 ist eine Rating Skala von Standard & Poor´s dargestellt, die den Zusammenhang von Risikogewicht und Ratingklassen aufzeigt. Au- ßerdem zeigt sie, bezogen auf die Ratingklassen, die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites nach einem Jahr an sowie den Anteil der Kredite an einem typischen Mittelstandsportfolio. In der Tabelle wird deutlich, dass für etwa zwei Drittel der mittelständischen Unternehmen inner- halb dieses Standardansatzes keine gravierenden Veränderungen zu erwarten sind und weiter- hin eine Eigenkapitalunterlegung von 8 Prozent angewandt werden kann. Nur 12 Prozent kön- nen mit einer Verbesserung der Kreditkonditionen rechnen.

Kritisch betrachtet werden muss aber in diesem Ansatz, dass ungeratete Kredite generell mit einem Risikogewicht von 100 Prozent behandelt werden sollen. Ob eine Bank allerdings nach dem Standardverfahren vorgehen kann, wird die Bankenaufsicht davon abhängig machen, wie groß der Anteil der Kredite mit externem Rating, am gesamten Kreditgeschäft der Bank sein wird.56

Da externe Ratings mit sehr hohen Kosten verbunden sind, werden sich die meisten mittelständischen Unternehmen diesem Verfahren nicht zuwenden. Gerade aus diesem Aspekt heraus wurde, vor allem auf Druck der deutschen Delegation im Baseler Ausschuss, auch ein internes Ratingverfahren im Neuen Akkord implementiert.57

4.3.1.2 Das Interne Ratingverfahren

Der Internal Ratings Based Approach (IRB- Ansatz) erlaubt den Banken, mittels ausgefeilten Ratingsystemen, die Bonität eines Kreditnehmers selbst einzuschätzen. An dieses Verfahren werden aber seitens der Bankenaufsicht sehr hohe Anforderungen gestellt. Banken, die diesen IRB - Ansatz nutzen wollen, müssen allgemeingültige Mindestanforderungen erfüllen. Vor allem die Anforderungen an die Anwendung interner Ratingverfahren und die interne Validierung sind hier zu nennen. Beide Anforderungskriterien sollen sicherstellen, dass das angewandte Ratingsytem zur Eigenkapitalunterlegung auch tatsächlich für die interne Risikosteuerung eingesetzt wird und die daraus gewonnen quantitativen Informationen auch in das Risikomanagement sowie Preisgestaltung der Kredite integriert werden. Eine besondere Herausforderung an die Banken wird dabei die Integration der schwer erfassbaren weichen Faktoren (z.B. Managementqualität, strategische Ausrichtung) darstellen.

Der IRB - Ansatz sieht seinerseits zwei verschiedene Ansatzmöglichkeiten vor, die von den Banken genutzt werden können:

- Der Basisansatz (Foundation Approach)

Bestimmt werden muss generell im IRB der Value at Risk, der die Verluste im Insolvenz- fall bewertet. Im Basisansatz geschieht dies allein mit der Ermittlung der Ausfallwahr- scheinlichkeit (Probability of Default - PD)58 eines Kredites nach einem Jahr. Dieser muss für jede einzelne bankinterne Ratingklasse berechnet werden. Alle anderen Parameter wie der Loss Given Default (LGD)59 und der Exposure at Default (EAD)60 wie auch die Rest- laufzeit (Maturity- M) sind von der Bankenaufsicht vorgegeben. Für unbesicherte Kredite beträgt der LGD 50 Prozent, bei nachrangigen Forderungen liegt dieser bei 75 Prozent. Für den Fall, dass finanzielle Sicherheiten (z. B. höhere Eigenkapitalquote) vorliegen, sind aber Abschläge von 40 bis 45 Prozent angedacht. All diese berechneten Risikogewichtungen werden in eine für alle Banken gültige Benchmark61 - Risikofunktion eingesetzt, die aus- drückt wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz für die Bank sein wird, wenn die Bank das Kreditrisiko eingehen sollte.62 63

Der Baseler Ausschuss setzt für die Anwendung dieses Verfahrens voraus, dass für die Be- rechnung auf eine mindestens 5- jährige Datenhistorie zurückgegriffen werden kann. Somit sind die Berechnungen sehr stark von individuellen Bankdaten abhängig. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat für ein typisches Mittelstandsportfolio ihrerseits ein Risikogewicht von 88 Prozent berechnet, was einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,75 Prozent ent- spricht. Dies bedeutet eine Eigenkapitalunterlegung von ca. 7 Prozent (0,75 Prozent von 8 Prozent) und wird somit im Vergleich zur aktuellen Regelung von pauschal 8 Prozent so- gar eine Entlastung darstellen. Das mittlere Risikogewicht für besicherte Kredite liegt im KfW - Mittelstandsportfolio sogar bei nur 70 Prozent, was eine Eigenkapitalunterlegung von 5,6 Prozent bedeuten würde.64

- Der fortgeschrittene Ansatz (Advanced Approach)

Der fortgeschrittene Ansatz verlangt von den Banken, zusätzlich zur Bestimmung der Aus- fallwahrscheinlichkeit (PD), auch die Schätzung der Verlustschwere (LGD und EAD). Durch die damit verbundenen hohen Anforderungen an das Risikomanagement der Bank lässt die Vermutung zu, dass sich dieser Herausforderung nur die ganz großen Banken stel- len werden. Da im fortgeschrittenen Ansatz die tatsächliche Laufzeit eines Kredites ihre Berücksichtigung finden soll, werden die im Mittelstand weit verbreitete langfristigen Kre- dite in diesem Ansatz mit einem höherem Risikogewicht belegt. Denn je länger die Lauf- zeit eines Kredites ist, umso größer stellt sich das Risiko für die Bank dar, dass es zu uner-

[...]


1 Ludwig Erhard (1897 - 1977), deutscher CDU- Politiker, Bundeswirtschaftsminister (1949 -1963), Bundeskanzler (1963 -1966) , Begründer der sozialen Marktwirtschaft nach der Idee von Alfred Müller- Amack. (Zitat)

2 Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, (Studie), 2002, S.1 - 40.

3 Norbert Lamm (CDU), Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft von 1994 bis 1997, Mitglied des deutschen Bundestages seit 1980. (Zitat)

4 Vgl. Rauen Peter, (Mittelstand), S.5.

5 Vgl. Rauen Peter, (Mittelstand), S.8.

6 Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn, (Mittelstand), 2002.

7 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand), 2002, S.3.

8 vgl. Bundesverband der deutschen Banken, (Mittelstand I), 2000, S.9 2. Der Mittelstand 4

9 Vgl. Mittelstand in Deutschland, (MIND), 2000, S.15.

10 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.68.

11 Siehe Anhang I, auf S.45

12 Siehe Anhang VII - Anhang XI auf S.55 - 74.

13 Bruttoinvestitionen = Summe aus Bruttoanlageinvestitionen und Vorratsveränderungen. Dabei besteht die Bruttoanlageinvestition aus Käufen von Investitionsgütern und selbsterstellten Anlagen. vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, (Lexikon), 1997, S.698.

14 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, ( Mittelstand II), 2003.

15 Fixkostendegression = die Abnahme der Fixkosten pro Leistungseinheit bei steigender Beschäftigung, vgl. Däumler/Grabe, (Lexikon), 1997, S.103.

16 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand II), 2003, S.1.

17 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.30 - 34.

18 Mitunternehmerschaft = Personengesellschaften. Diese besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Unter ihrem Namen können Rechte und Pflichten eingegangen werden. Sie sind aber selbst nicht einkommenssteuerpflichtig, sondern die Erträge aus solchen Personenzusammenschlüssen, werden den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. vgl. Grefe Cord, (Steuern), 2002, S.90.

19 Kompensation = [lat. compensatio]; Ausgleich, Ausgleich einer bewussten oder unbewussten Unsicherheit durch betont entgegengesetztes Verhalten, vgl. Wahrig- Burfeind Renate, (Lexikon), 1999, S.484.

20 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.24.

21 Vgl. Ernst and Young, (Steuern), 2001, S.2 - 7.

22 Thesaurieren = [ grch. thesaurizein], ansammeln, anhäufen, speichern, aufbewahren, vgl. Wahrig- Burfeind Renate, (Lexikon), 1999, S.939.

19 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.24 - 26.

24 Siehe Anhang II auf S.46.

25 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.27.

26 Vgl. Winkeljohann Norbert, (Steuern), 2001, S. 35 - 39.

27 Die Umfrage wurde im Rahmen des MittelstandsMonitor, einem jährlichen Bericht zur Konjunkturlage kleiner und mittlerer Unternehmen in Zusammenarbeit der Deutscher Ausgleichsbank (DtA), des Institutes für Mittelstandforschung (IfM Bonn), des Verbandes der Vereine Creditform sowie dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt.

28 Beschäftigungsschwelle = das durch die Veränderungsrate der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen bestimmte Wirtschaftswachstum, bei der die Arbeitskräftenachfrage sich nicht verändert. Liegt das Wachstum unter (über) dem Produktivitätsfortschritt, sinkt (steigt) die Beschäftigung. vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, (Lexikon), 1997, S.498.

29 Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, (Umfrage), 2003, S.8 - 32.

30 Vgl. Schröder Gerhard, (Wirtschaft), 2003, Im Internet ist die Rede zur Nation des Bundeskanzler mit all den Reformvorschlägen ver- öffentlicht.

31 Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, (Umfrage), 2002, S.12.

32 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.37.

33 Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, (Umfrage), 2002, S.16.

34 Vgl. Mittelstand in Deutschland, (MIND), 2000, S.19.

35 Vgl. Kreditanstalt für Wideraufbau, (Umfrage), 2003, S.55 - 65.

36 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.40.

37 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe (G10- Staaten) gegründet. Er setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertreter der Zentralbanken und der Bankenaufsichtsbehörden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien, den USA und dem Vereinigten Königreich. Er trifft in der Regel alle drei Monate bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet. vgl. Deutsche Bundesbank, (Basel II), 2001, S.16.

38 Vgl. Deutsche Bundesbank, (Basel II), 2001, S.15.

39 Vgl. Warns Christian und Übelhör Mathias, (Basel II), 2003, S.180.

40 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.12.

41 Vgl. Deutsche Bundesbank, (Basel II), 2001, S.16.

42 Vgl. Deutsche Industriebank AG, (Finanzierung), 2001, S.23.

43 Insolvenz = Das auf Mangel an Zahlungsmittel beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtliche dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im wesentlichen zu erfüllen. vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, (Lexikon), 1997, S.4502.

44 Vgl. Verband der Vereine Creditreform e.V., (Insolvenzen), 2003, S.10 - 11.

45 Vgl. Verband der Vereine Creditreform e.V., (Insolvenzen), 2003, S.32 - 33.

46 Vgl. Verband der Vereine Creditreform e.V., (Mittelstand), 2002, S.21.

47 Vgl. Die Welt, (Banken), 2002.

48 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, (Banken), 03.02.2003.

49 Vgl. Tippelskirch, (Basel II), 2003, S.4 - 5.

50 Bonität = Im weitesten Sinne die Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schulddienst- verpflichtungen nachzukommen; im engeren Sinne die relative Ertragskraft des Schuldners in der Zukunft, die Quantifizierung des Gra- des der zukünftigen Schulddienstfähigkeit eines Schuldners. Letztere ist das Ergebnis einer Bonitätsprüfung, im wesentlichen ausgehend von der zu erwartenden Ertragsentwicklung, die von der individuellen Leistungsfähigkeit und von der diese Leistungsfähigkeit beein- flussenden Gesamtentwicklung (z.B. Branchenkonjunktur, Arbeitsmarktentwicklung) determiniert wird. vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, (Lexikon), 1997, S.678.

51 Vgl. Taistra, Gregor, (Basel II) 2002, S.1.

52 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.12.

53 Vgl. Taistra, Gregor, (Basel II), 2002, S.2 - 3.

54 Solvabel = [lat. solvere], lösen; auflösen; zahlen; abzahlen, vgl. Wahrig- Burfeind Renate, (Lexikon), 1999, S.875.

55 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.13.

56 Beispielberechnung im Anhang IV auf S.50.

57 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.15.

58 PD = Ein - Jahres- Ausfallwahrscheinlichkeit, vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich, (Basel II), 2001, S.55

59 LGD = Verlust im Fall des Kreditausfalls, ausgedrückt als Prozentsatz der ausstehenden Forderungen. vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich, (Basel II), 2001, S.64.

60 EAD = die erwartete Höhe der Inanspruchnahme der Fazilität (= die für einen Notfall in Aussicht gestellte Unterstützung bei Kreditbedarf) im Zeitpunkt des Ausfalls des Schuldners. vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich, (Basel II), 2001, S.70.

61 Benchmark = Bezugsmarke, Bezugspunkt vgl. Däumler/Grabe, (Lexikon), 1997, S.29.

62 Vgl. Deutsche Bundesbank, (Basel II), 2001, S.24 - 25.

63 Beispielberechnung im Anhang V auf S.51.

64 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.17.

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten

Details

Titel
Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand unter Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
95
Katalognummer
V17436
ISBN (eBook)
9783638220163
ISBN (Buch)
9783668369719
Dateigröße
1546 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Alternative, Finanzierungsformen, Mittelstand, Berücksichtigung, Rahmenbedingungen, Neuen, Basler, Eigenkapitalvereinbarung
Arbeit zitieren
Michael Boehly (Autor:in), 2003, Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand unter Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17436

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