Das Frauenbild im DEFA-Film


Diplomarbeit, 2007

109 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Frau im Sozialismus
2.1 Programmatik der SED zur Stellung der Frau in der DDR
2.2 Frauen- und Familienpolitik

3. Das Frauenleitbild der SED im Drei-Phasen-Modell „Weiblichkeitsbilder in der DDR“ von Susanne Diemer

4. Darstellung von Frauenbildern im DEFA-Film
4.1 Das Filmwesen in der DDR
4.1.1 Deutsche Film AG (DEFA)
4.1.2 Geschichte der DEFA: Von der Gründung (1946) bis zu ihrem Ende (1992)
4.2 Filmerbe
4.3 Zum Quellenwert von DEFA-Filmen
4.4 Forschungsstand
4.5 Filmanalysen
4.5.1 „Bürgermeister Anna“
4.5.1.1 Sozialistische Rezeption
4.5.1.2 Filmanalyse
4.5.2 „Karla“
4.5.2.1 Postsozialistische Rezeption
4.5.2.2 Filmanalyse
4.5.3 „Bis daß der Tod euch scheidet“
4.5.3.1 Sozialistische Rezeption
4.5.3.2 Postsozialistische Rezeption
4.5.3.3 Diskussion
4.5.3.4 Filmanalyse
4.5.4 „Bürgschaft für ein Jahr“
4.5.4.1 Sozialistische Rezeption
4.5.4.2 Postsozialistische Rezeption
4.5.4.3 Diskussion
4.5.4.4 Filmanalyse

5. Vergleich der Frauenleitbilder im Modell von Susanne Diemer und der Darstellung im DEFA-Film

6. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Zeitschriftenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Eine angehende Metallbauerin während ihrer Ausbildung an einer Werkbank

Quelle: Frauen in Deutschland. Auf dem Weg zur Gleichstellung. Informationen zur politischen Bildung, 254/1997, S. 22

Abbildung 2: Logo der DEFA

Quelle: Deutsches Filminstitut - DIF e.V., Frankfurt am Main, www.filmportal.de, 21.06.2007

Abbildung 3: Titelsignet des „Augenzeugen“

Quelle: Jordan, Günter/Schenk, Ralf (Red.): Schwarzweiß und Farbe. DEFA-Dokumentarfilme 1946-92, Jovis, Berlin 1996, S. 291

Abb. 4: Filmszene aus „Bürgermeister Anna“

Quelle: Filmarchiv Austria (Hrsg.): Der geteilte Himmel, Wien 2001, S. 386

Abb. 5: Filmszene aus „Karla“

Quelle: Filmarchiv Austria (Hrsg.): Der geteilte Himmel, Wien 2001, S. 259

Abb. 6: Filmszene aus „Bis dass der Tod euch scheidet“

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Frauenbilder in den DDR-Medien. Schriftenreihe Medienberatung, Heft 2, Bonn 1997, S. 15

Abb. 7: Filmszene aus „Bürgschaft für ein Jahr“

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Frauenbilder in den DDR-Medien. Schriftenreihe Medienberatung, Heft 2, Bonn 1997, S. 13

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Das Frauenbild im DEFA-Film“[1] ist das Thema der vorliegenden Arbeit. Ich habe es gewählt, da es mich persönlich sehr interessiert – nicht nur, weil ich in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geboren und bis zu meinem siebten Lebensjahr dort aufgewachsen bin, sondern auch, weil ich vor allem durch Erzählungen, vereinzelt aber auch durch eigene Erfahrungen in der Kindheit viel über das Leben von Frauen und Müttern in der DDR erfahren habe. Neben dem persönlichen Erkenntnisinteresse ist die Beschäftigung mit der historischen Quelle der DEFA-Filme ein weiterer Grund für mein gesteigertes Interesse, da die Filme zu einem Großteil der Wirklichkeit in der DDR entsprechen und somit reale Lebens- und Gesellschaftsverhältnisse der DDR widerspiegeln können. Zu der Frage, ob sich die Beschäftigung mit dem Filmerbe eines untergegangenen Staates lohnt, schreibt Dagmar Schittly eine sehr gelungene Antwort, die ich an dieser Stelle zitieren möchte:

„Das tut es zweifellos. Denn kaum ein anderes Medium als der Film spiegelt gesellschaftliche Realitäten unmittelbarer und zeitnaher wider, nirgendwo sonst lässt sich kollektives Erleben besser nachempfinden, und kaum eine andere Kunstform gibt mehr Sichten auf den Alltag der Menschen frei.“[2]

Die DEFA-Arbeitsstelle der Universität Oldenburg unterstützt diese Aussage und schreibt:

„Die realsozialistische Lebenswelt ist unmittelbar nicht zugänglich. Es existieren allerdings vielfältige Spuren dieser untergegangenen Welt, die medien- und sozialwissenschaftlich analysiert werden können. Das visuelle Repräsentationsmedium Film kann dabei als Fenster zur "fremden Welt" der DDR gelten. Im sozialen Gedächtnis einer Gesellschaft, das als vertikale Ordnungsstruktur materielle und mentale Repräsentationsformen umfaßt, sind diese Spuren gespeichert. Das visuelle Repräsentationsmedium Film ermöglicht durch eine hermeneutische Interpretation seiner Gehalte, Sinnstrukturen der DDR-Lebenswelt zu erschließen.[3]

Der Film als soziales Gedächtnis[4] hat eine indikatorische Funktion[5] und kann so einen Zugang zum gelebten Leben in der DDR ermöglichen. Daher kann er zur Analyse des tatsächlichen Frauenbildes der DDR herangezogen werden.

Der Vergleich des Frauenbildes im DEFA-Film wie er in dieser Arbeit durchgeführt wird, war bislang ein relativ unerforschtes Feld und macht das Thema und die Methode umso interessanter.

Außerdem ist die Diskussion um die gesellschaftliche Stellung der Frau nach wie vor in Deutschland aktuell.

Gegenstand der Arbeit ist das Frauenbild der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in seiner programmatischen und historischen Ausformung. Die Formulierung des „Ideals“ und seines Wandels wird nicht in den empirischen Formen der gesellschaftlichen Praxis der DDR untersucht, sondern in den medialen Vermittlungsformen der DEFA-Filme; es handelt sich also um eine sekundäre analytische Studie.

Dieser Untersuchung liegt das Modell von Susanne Diemer[6] zu Grunde, in dem sie drei Hauptformen des Frauenleitbildes der SED heraus arbeitet.

Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit richtet sich darauf zu prüfen, ob die Ergebnisse des Modells von Diemer sich in den Filmen bestätigen lassen oder ob es signifikante Differenzen gibt.

Die Fragestellung ist also darauf gerichtet anhand exemplarischer Filmanalysen zu eruieren, welches Bild die Filme entwerfen. Methodisch werde ich hierzu einen Vergleich des Modells von Diemer mit dem im DEFA-Film vermittelten Frauenbild anwenden. Das Modell von Diemer fungiert als heuristischer Leitfaden meiner Arbeit.

Das Problem werde ich in folgenden Schritten bearbeiten:

Im ersten Teil des zweiten Kapitels werde ich unter Berücksichtigung der Aussagen August Bebels die Programmatik der SED zur Stellung der Frau in der DDR ausführen.

Der Sozialismus ist die Vorstufe zum Kommunismus, da der Kommunismus nicht unmittelbar zu erreichen ist. Ziel des Sozialismus ist im Idealfall die Errichtung einer klassenlosen Gesellschaft. Dazu gehören die Überwindung des Kapitalismus und die Befreiung der Menschen von der Ausbeutung durch den Menschen. Das Privateigentum an Produktionsmitteln soll aufgehoben werden. Die sozialistische Theorie bezieht sich sowohl auf die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz sowie auf die materielle Gleichheit, das heißt die gleiche Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Freiheit wird als Möglichkeit zur Emanzipation verstanden, die sich nur durch eine soziale Integration aller Menschen in die Gesellschaft erreichen lasse. Im Sozialismus gilt die Befreiung der Arbeiterklasse als Lösung der sozialen Frage. Damit verbunden ist die Emanzipation der Frau, die völlige Gleichstellung der Geschlechter.

Im zweiten Teil des Kapitels „Die Frau im Sozialismus“ folgt die Darstellung der Frauen- und Familienpolitik in der DDR.

Das dritte Kapitel stellt den Ansatz „Weiblichkeitsbilder in der DDR“ von Susanne Diemer dar. In ihrer Studie „Patriarchialismus in der DDR. Strukturelle, kulturelle und subjektive Dimensionen der Geschlechterpolarisierung“ arbeitet sie die Merkmale der Geschlechterpolitik der DDR heraus. Dabei konzentriert sie sich auf die Analyse der Weiblichkeitsbilder und arbeitet drei Phasen der Frauenleitbilder der SED heraus:

1) vierziger und fünfziger Jahre: „’Verdopplung’ der Weiblichkeit“
2) sechziger Jahre: „Typus der ‚anderen’ Frau“
3) siebziger und achtziger Jahre: „Wandel zur neuen Mütterlichkeit“[7]

Das vierte Kapitel beinhaltet die Darstellung von Frauenbildern im DEFA-Film. Hier werden das Filmwesen in der DDR, das Filmerbe der DEFA, der Quellenwert von DEFA-Filmen sowie der Forschungsstand thematisiert. Den Abschluss dieses Kapitels bilden die Filmanalysen der vier folgenden DEFA-Spielfilme: „Bürgermeister Anna“ (1950), „Karla“ (1965/66), „Bis daß der Tod euch scheidet“ (1979) und „Bürgschaft für ein Jahr“ (1981).

Im darauf folgenden Kapitel werde ich die Frauenleitbilder der SED im Drei-Phasen-Modell „Weiblichkeitsbilder in der DDR“ von Susanne Diemer mit der Darstellung im DEFA-Film vergleichen.

Den Abschluss bildet eine Zusammenfassung, in der ich die wesentlichen Aspekte der vorliegenden Arbeit aufgreifen und diskutieren werde.

Nachdem ich in die Thematik eingeleitet habe, werde ich nun im zweiten Kapitel „Die Frau im Sozialismus“ auf die Programmatik der SED zur Stellung der Frau in der DDR und die Frauen- und Familienpolitik der DDR eingehen.

2. Die Frau im Sozialismus

2.1 Programmatik der SED zur Stellung der Frau in der DDR

Im folgenden Abschnitt werde ich die programmatischen Vorstellungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zur Stellung der Frau in der DDR ausführen. Dazu ist es notwendig, die theoretischen Ansichten der Vertreter des Marxismus-Leninismus mit einzubeziehen. Ich beschränke mich hier auf die Aussagen zum Frauenbild von August Bebel in seinem Werk „Die Frau und der Sozialismus“.

Der sozialistische Politiker und Mitbegründer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) August Bebel (1840 – 1913) war Mitglied und Führer der deutschen Arbeiterbewegung. Er war von der Richtigkeit des Marxismus überzeugt und verstand die „Frauenfrage“ als „eine Seite der allgemeinen sozialen Frage“.[8]

In „Die Frau und der Sozialismus“ (1883), einem seiner beiden Hauptwerke, vergleicht er das Streben der Frauen nach „selbständigem Erwerb und persönlicher Unabhängigkeit“ mit der Befreiung der Arbeiterklasse. Beides werde von der bürgerlichen Gesellschaft bis zu einem gewissen Grade als berechtigt anerkannt, denn um die Produktion weiter auszubauen, benötige man dringend die Arbeitskraft der Frau.[9] Für ihre vollständigen Rechte müsse die Frau aber allein kämpfen, da die Männer aller Klassen ein Interesse an der Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse haben.

Die „Lösung der Frauenfrage“[10] sieht Bebel vor allem in der Erwerbstätigkeit der Frau und ihrer daraus resultierenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Um dies zu realisieren sollten häusliche Arbeiten der Frauen wie nähen, stricken und Wäsche waschen, nun durch öffentliche Einrichtungen übernommen werden. Dadurch hätten die Frauen die Möglichkeit am gesellschaftlich organisierten Arbeitsprozess teilzunehmen.[11]

Der Kampf der Frauen um Gleichberechtigung sei ähnlich dem der Arbeiterklasse: „Es ist derselbe Gedanke, der auch die Arbeiterklasse leitete, auf die Eroberung politischer Macht ihre Agitation zu richten. Was für die Arbeiterklasse recht ist, kann für die Frauen nicht unrecht sein. Unterdrückt, rechtlos, vielfach hintangesetzt, haben sie nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich zu wehren und jedes ihnen gut scheinende Mittel zu ergreifen, um sich eine unabhängige Stellung zu erobern.“[12]

Dementsprechend sei mit der Befreiung und Emanzipation der Arbeiterklasse die Emanzipation der Frau verbunden. Sie werde nach Ansicht Bebels anfangs auf harten Widerspruch treffen, dann aber immer größere Zustimmung finden und sich erfolgreich durchsetzen können.[13]

Ziel des Sozialismus sei die Überwindung des Kapitalismus. Daraus resultiere die Befreiung der Arbeiterklasse von Ausbeutung und Unterdrückung. Idealerweise sollte, durch die soziale Integration aller Menschen in die Gesellschaft, eine klassenlose Gesellschaft errichtet und der Aufbau des Sozialismus und Kommunismus vollzogen werden.[14]

Dabei vollziehe sich die Annäherung der Klassen und Schichten unter der Führung der Partei auf dem Boden der marxistisch-leninistischen Weltanschauung und der Ideale der Arbeiterklasse.[15] Im Programm der SED vom 22. Mai 1976 heißt es: „Die sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist der bewusste und organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse und des werktätigen Volkes der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik.“[16] Und weiter: „Im Sozialismus wird die politische Macht von der Arbeiterklasse ausgeübt.“[17]

Mit der Befreiung der Arbeiterklasse ist auch die Befreiung, das heißt die Gleichberechtigung der Frauen und damit die völlige Gleichstellung der Geschlechter verbunden.

Als Grundlage des Sozialismus und des Aufbaus einer sozialistischen Gesellschaftsordnung gelte die marxistisch-leninistische Gesellschaftstheorie mit ihrem emanzipatorischen und humanistischen Grundgedanken.[18]

Die von Karl Marx, Friedrich Engels und Wladimir I. Lenin begründeten Aufgaben und Ziele der revolutionären Arbeiterbewegung sollten verwirklicht werden.[19]

In der DDR war der gleichberechtigte Zugang von Mann und Frau zur beruflichen Arbeit und damit die Gleichstellung der Frau von Anfang an programmatischer Bestandteil des Aufbaus des Sozialismus.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Schutz der Ehe und Familie hatte Verfassungsrang. Sie wurde in der ersten Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 ausformuliert. Alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Gesetze verloren mit Inkrafttreten der Verfassung von 1949 ihre Gültigkeit.[20]

In der Fassung vom 6. April 1968 heißt es im Artikel 24, Absatz 1: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. […] Mann und Frau […] haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.“[21]

Frauen sollten das Recht auf Arbeit und auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit sowie das gleiche Recht auf Bildung haben. Jedoch genossen sie einen besonderen Schutz im Arbeitsprozess sowie den staatlichen Schutz von Mutterschaft.

„Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands wird alles tun, um überall solche Bedingungen zu schaffen, damit die Frauen ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft immer besser gerecht werden können.“[22]

Die Einbeziehung der Frauen in die „gesellschaftliche Produktion“ (Erwerbstätigkeit) galt als der wichtigste und fundamentalste Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung.[23] Basierend auf der Denktradition von Marx, Engels, Bebel und Lenin sei die ökonomische Unabhängigkeit der Frau der Garant für ihre Befreiung von der „Sklaverei“ der Hausarbeit.[24]

„Ideologische und ökonomische Zielsetzungen trafen dabei zusammen: Die von den Klassikern des Marxismus-Leninismus geforderte Befreiung des weiblichen Geschlechts durch seine Eingliederung in den Produktionsprozeß entsprach angesichts des Mangels an Arbeitskräften den Intentionen von Partei und Staat.“[25]

Als Hauptursache für ihre Unterdrückung galt die Nichterwerbstätigkeit der Frau. Diese wurde ebenfalls als Begründung für die Einbeziehung der Frauen in die Erwerbsarbeit herangezogen.[26]

Seit 1950 hatten die Frauen das Recht einen Beruf auszuüben. Ziel war es, möglichst viele Frauen in die Arbeitswelt zu integrieren. „Die werktätigen Frauen leisten in allen Bereichen der Gesellschaft einen entscheidenden Beitrag zum politischen, ökonomischen, wissenschaftlich-technischen, sozialen und geistig-kulturellen Fortschritt.“[27]

Um diesen weiter auszubauen, propagierte die SED das Leitbild der berufstätigen Frau. Durch die Medien, die „die positiven Auswirkungen […] (der) Erwerbsarbeit auf die Familienbeziehungen sowie auf das Verhältnis zwischen Familie und Gesellschaft propagiert(en)“[28], wurde dieses Bild gefestigt. Hausarbeit galt dabei als unproduktive Arbeit.

Um der Frau den Einstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen wollte die SED „zielstrebig daran […] arbeiten, daß die Frauen ihre berufliche Tätigkeit noch erfolgreicher mit ihren Aufgaben als Mütter und in der Familie vereinbaren können.“[29] Dazu gehörte neben der Arbeitsteilung im Haushalt auch, dass Mann und Frau die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder übernahmen.

Öffentliche und betriebliche Einrichtungen für die Kinderbetreuung und der Ausbau des Dienstleistungsnetzes sollten zur weiteren Entlastung der Frau von häuslichen Pflichten beitragen.

Zusammenfassung

Die Arbeiterklasse war laut Programm der SED „die politische und soziale Hauptkraft des gesellschaftlichen Fortschritts“ und „Träger der politischen Macht“.[30] Mit ihrer Befreiung war auch der Kampf um die Gleichstellung von Mann und Frau verbunden.

In der DDR hatte das Thema Gleichberechtigung der Frau eine besondere Gewichtung. Durch starke politische, ideologische sowie ökonomische Schubkräfte wurde das Gleichstellungsziel verfolgt.

Die Ehe und Familie als Grundlage des Staates[31] sollten mit der Erwerbstätigkeit verknüpft werden. Die Erreichung der Gleichstellung wurde von der SED-Führung vor allem an der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt festgemacht.

2.2 Frauen- und Familienpolitik

In der auf ein sozialistisches Gesellschaftssystem abzielenden Entwicklung spielte die Frauen- und Familienpolitik eine wesentliche Rolle.[32] Daher werde ich sie im folgenden Kapitel ausführlich behandeln.

Einen differenzierten Einblick in die Frauen- und Familienpolitik der DDR liefert Heike Trappe in ihrem Buch „Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik“. Die Autorin nimmt dabei eine Unterteilung in sechs Zeitabschnitte vor, die ich nun kurz zusammenfasse.

1) 1945-1949: Es wurden Ansätze einer „Frauenarbeitspolitik“ entwickelt. Zudem wurde der Versuch unternommen, Frauen durch die Integration in gesellschaftliche Vereinigungen in das öffentliche Leben einzubeziehen und politisch zu beeinflussen.
2) 1949-1957: Die erste Verfassung der DDR wurde 1949 verabschiedet. In ihr wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Es erfolgte die verstärkte Einbeziehung der Frauen in den gesellschaftlichen Arbeitsprozess, mit ökonomischen und ideologischen Mitteln sowie auf organisatorischer Ebene.
3) 1958-1964: Diese Phase war durch die Verallgemeinerung der Berufstätigkeit der Frauen gekennzeichnet. Es fand eine Schwerpunktverlagerung von der Gewinnung weiterer weiblicher Arbeitskräfte auf die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung statt. Ab Ende der fünfziger Jahre rückte der Zusammenhang zwischen der Berufstätigkeit der Frauen und ihrer vorrangigen Zuständigkeit für die Familienarbeit und die daraus resultierenden Belastungen langsam in das Blickfeld der Frauenarbeitspolitik der SED.
4) 1965-1971: Die Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) 1965 bildete die Basis für eine eigenständige Familienpolitik der SED. In dieser Zeit wurden die Bemühungen um die berufliche Qualifizierung der Frauen weiter intensiviert. Zudem wurde die Sozialisationsfunktion der Familie stärker hervorgehoben. Die SED unternahm den Versuch, das im FGB formulierte Leitbild in die Realität der DDR-Gesellschaft umzusetzen.
5) 1972-1975: Bevölkerungspolitische Intentionen wurden zunehmend wichtiger. Die Beeinflussung der Reproduktionsfunktion der Familie wurde zum Mittelpunkt der Bemühungen. Außerdem wirkte die Qualifizierungsoffensive der sechziger Jahre weiter fort. Bis Mitte der siebziger Jahre wurde staatlicherseits ein Modell der Verbindung von Berufstätigkeit und Mutterschaft favorisiert, das auf die tendenzielle Angleichung der Berufsverläufe der Frauen an die der Männer orientierte. Für die Betreuung der Kinder in den ersten Lebensjahren waren zu dieser Zeit vorrangig öffentliche Kindereinrichtungen zuständig.
6) 1976-1989/90: Im Jahr 1976 wurde die so genannte „Babyjahr“-Regelung getroffen. Von nun an erhielten Frauen eine zeitlich begrenzte Freistellung vom Beruf nach der Geburt. Die einseitig auf Frauen ausgerichteten familien- und bevölkerungspolitischen Schwerpunkte wurden im Wesentlichen bis zum Jahre 1989/90 beibehalten.[33]

Für jede der Phasen arbeitet Trappe die ökonomische und demographische Situation, die ideologischen Zielsetzungen beziehungsweise Leitbilder, die beruflich-qualifikatorischen Defizite in Relation zu den veränderten Anforderungen sowie die Unvereinbarkeiten zwischen den Lebensbereichen heraus.[34] Angelehnt an das Modell von Susanne Diemer gliedert sich meine Darstellung der Frauen- und Familienpolitik in drei Phasen, um so eine Vergleichsbasis mit Diemers Ausführungen zu ermöglichen.

Nachkriegszeit

Die Situation der Nachkriegszeit in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zeichnete sich durch schwere ökonomische und demographische Verwerfungen aus. Viele Männer sind im Krieg gefallen, aus der Kriegsgefangenschaft noch nicht zurückgekehrt oder wegen Verletzungen oder Behinderungen als Arbeitskräfte nicht mehr voll einsetzbar. Durch diesen Mangel an Männern waren Familienneugründungen kaum möglich. Außerdem waren auf Grund langer Trennung während des Krieges viele Ehen zerrüttet und zerbrachen.[35]

Deutschland in den ersten Nachkriegsjahren war ein Frauenland. So war die Beteiligung der Frauen am Wiederaufbau aus demographischen Gründen unerlässlich. Die Frauenarbeit wurde zur wirtschaftlichen Überlebensfrage.[36]

Auf dem III. Bundeskongress wurde 1950 das Hauptziel des Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) verkündet: Alle Frauen müssten Erwerbsarbeit als „Lebensaufgabe“ begreifen.[37]

Die „Trümmerfrauen“ schafften einen neuen Anfang – sie verrichteten etwa zwei Drittel der in der DDR anfallenden Arbeiten. Sie erbrachten die ihnen abverlangten Leistungen in vielfach bewundernswerter Weise.[38]

Trotzdem war die Arbeitslosigkeit hoch, da Frauen die benötigten Qualifikationen für die Tätigkeiten oft nicht besaßen. An diesem Punkt knüpfte die Gleichstellungskonzeption der SED an, die sich an sozialdemokratische und kommunistische Vorstellungen der Arbeiterbewegung anlehnte. Besonders wichtig war es, Vorurteile und traditionelle Vorstellungen gegenüber Frauen zu verringern und die Frauen entsprechend zu qualifizieren.[39]

Vierziger und Fünfziger Jahre

In den vierziger Jahren begann, was sich bis zum Ende der DDR fortsetzte: Frauen sollten ihre Lebensplanung grundsätzlich auf die Vereinbarkeit von Berufsarbeit und Mutterschaft ausrichten.[40]

In den fünfziger Jahren stand die Integration der Frauen in die Arbeitswelt im Vordergrund. Diese Eingliederung in die Betriebe wurde durch Kampagnen verstärkt. Zudem bot der Arbeitsplatz eine Multifunktionalität, das heißt es standen eine medizinische Versorgung, Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder, usw. zur Verfügung.[41] Außerdem unternahm die Brigade zusammen Ausflüge, feierte oder besuchte Freizeitaktivitäten wie Kulturveranstaltungen.[42] Das berufliche und private Leben waren dicht miteinander verwoben.

Zuerst wurde versucht die alleinstehenden Frauen (Ledige, Verwitwete und Geschiedene) zur Aufnahme einer Berufstätigkeit zu drängen. Aus dem Recht wurde die Pflicht zur Arbeit.[43] Später wurden verstärkt Hausfrauen zu Arbeitseinsätzen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft verpflichtet und es wurden so genannte Hausfrauenbrigaden gebildet.[44] In den Betrieben wurden die Frauen durch Anlernverfahren in die Arbeitswelt eingeführt.

Die auf Grund des Arbeitskräftemangels schwierige ökonomische Situation und die Auffassung der Partei- und Staatsführung über die Gleichstellung der Geschlechter vermischten sich. „In Anlehnung an das Verständnis der ‚modernen Frauenfrage’ bei Theoretikern der sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiterbewegung (insbesondere Bebel, Engels, Zetkin, Lenin) und an das Vorbild der Sowjetunion wurde davon ausgegangen, daß die Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln, die gleichberechtigte Teilnahme der Frauen am Prozeß der gesellschaftlichen Produktion und eine weitreichende Übernahme von Reproduktionsarbeiten durch die Gesellschaft die wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung des Gleichstellungsanspruchs seien (Belwe, 1990).“[45]

„Nach marxistisch-leninistischer Lehre (galt) die materielle Produktion als entscheidende Sphäre der Persönlichkeitsentwicklung, die Arbeitsmoral als wichtigste Quelle der Familienmoral.“[46]

Es herrschte die Annahme, dass es zwischen der Berufstätigkeit der Frauen und ihrer damit einhergehenden relativen ökonomischen Eigenständigkeit sowie ihrer realen Gleichstellung in allen Bereichen der Gesellschaft einen notwendigen Zusammenhang gibt. Die Emanzipation sollte durch Teilnahme am Produktionsprozess und nicht vorrangig durch Selbstverwirklichung in der Arbeit erreicht werden.

„Sowohl die bürgerlichen als auch die proletarischen Frauenbewegungen sahen in der Berufstätigkeit der Frauen den Schlüssel zu ihrer ökonomischen Unabhängigkeit von den Männern und damit den entscheidenden Schritt zu ihrer gesellschaftlichen Emanzipation.“[47] Die sozialistisch orientierte Gesellschaftspolitik versuchte die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frauen in erster Linie beziehungsweise fast ausschließlich über ihre gleichberechtigte Berufstätigkeit zu verwirklichen.[48]

„Auf der ideellen Ebene wurde an das Pflicht- und Verantwortungsbewußtsein der Frauen (insbesondere der Hausfrauen) appelliert und gleichzeitig gegen die bei Frauen und Männern noch vorhandenen Vorurteile über die Berufstätigkeit von Frauen argumentiert. Berufstätigkeit wurde […] als inneres Bedürfnis aller Menschen und als immanenter Bestandteil der Persönlichkeitsentfaltung dargestellt.“[49]

Die berufstätigen Frauen erfuhren gegenüber den Hausfrauen eine deutliche Aufwertung.

In den fünfziger Jahren war der Prototyp des „neuen sozialistischen Menschen“ analog der „Tradition der maskulin-heroisierenden Ideen“ der Arbeiterbewegung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, der körperlich arbeitende Mensch, der seine Maschine, sein Werkzeug, seine Körperkräfte beherrschte, gleichsam, ‚von Kopf bis Fuß’ auf Arbeit eingestellt war.“[50] „Diesem ‚Held der Arbeit’, der seit 1950 durch eine gleichnamige, zur Förderung des Leistungsgedankens erfundene Auszeichnung regelmäßig öffentlich belobigt und zur Schau gestellt wurde, galt es ein weibliches Pendant an die Seite zu stellen.“[51] „Offensichtlich war im Arbeitsleben der Mann in der Frau gefragt.“[52]

Die „neue Frau“ sollte in der DDR auch in männlich dominierte Bereiche integriert werden.[53] Um dies zu erreichen mussten hinsichtlich der Geschlechterkonstruktion die Grenzen der „Weiblichkeit“ in Richtung der Männlichkeit verschoben werden.[54]

Die Grundlage dieser Gedanken bildeten zum Einen die Aussagen im Programm der SED zur Gleichberechtigung der Frau und zum Anderen der hohe Bedarf an Arbeitskräften.

Vielfältige sozialpolitische Maßnahmen aus den Anfangsjahren der SBZ/DDR dienten zur Verwirklichung der sozialökonomischen Gleichberechtigung der Frauen im Arbeitsprozess und in der Gesellschaft: „der Befehl Nr. 253 der SMAD ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ (17. August 1946); ‚Die Verwirklichung der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gleichstellung der Frau’ in den ‚Grundsätzen der SED zur Erneuerung der Justiz’ (2. März 1947); die ‚Gesundheitspolitischen Grundsätze der SED’ (31. März 1947) mit Festlegungen für den Schwangeren-, Mütter- und Säuglingsschutz (Einrichtung von genügend Entbindungs- und Säuglingskliniken und Wochenstuben, ärztliche Betreuung in Schwangeren- und Säuglingsfürsorgestellen, Zusatzernährung für Schwangere, Befreiung der arbeitenden schwangeren und stillenden Mütter von schwerer Arbeit und Vergütung des Lohnausfalls sowie Sicherung der Versorgung und der Pflege der Kinder alleinstehender arbeitender Mütter) […][55].

Diese Maßnahmen sollten die Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbstätigkeit erleichtern. Jedoch hatte diese Gleichberechtigungspolitik einen starken „paternalistisch-patriarchialischen Zug“ und ambivalente Folgen für die Frauen. So wurde nicht auf die Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbstätigkeit gesetzt. Die Familienpolitik der DDR war stets Frauenpolitik, was in der Folge neue Diskriminierungen und Belastungen schuf. Frauen konzentrierten sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, waren weniger in leitenden Funktionen tätig und sie trugen weiterhin den Hauptteil der Haus- und Familienarbeit.[56]

Laut der Frauenpolitik benötigten Frauen einen höheren Schutz in der Arbeitswelt, denn sie würden körperliche Belastungen nicht so gut wie Männer verkraften. Ihre „[…] vermeintlich schwächere Konstitution und auffälligere Gesundheit sowie ihre Gebärfähigkeit wurden zum Anlaß genommen, ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt männlichen Eingriffen zu unterstellen.“[57]

Dieser Schutz der weiblichen Arbeitskräfte war aber je nach Arbeitskräfteknappheit auch flexibel.[58] Budde schreibt dazu: „Auch wenn die Öffnung des Arbeitsmarktes zunächst zögernd und immer mit Bedingungen wie ‚unter Berücksichtigung der physischen Eignung und des weiblichen Organismus’ geschah, wurde die Ausnahme schrittweise zur Regel.“[59]

In der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre rückte nun auch die Körperpflege der sozialistischen Frauen ins Interesse der SED-Politik.[60] Gesundheit wurde in Verbindung mit Kosmetik gebracht und dadurch konnte der Staat seinen Zugriff auf den weiblichen Körper „als Akt fürsorglicher Behandlung“ begründen.[61] Auf Grund von Angst vor möglichen Gesundheitsschäden stand gegen Ende der fünfziger Jahre der „Schutz des weiblichen Organismus“ im Vordergrund. Deshalb wurden in den Betrieben leichtere, aber dennoch produktive „Schonarbeitsplätze“ eingerichtet.[62] Die Erwerbsarbeit war aber für die Frauen dieser Zeit immer noch nicht so erstrebenswert, wie von Seiten der Politik gewünscht.

Um mehr Frauen für das Arbeitsleben gewinnen zu können, musste daher ein günstigeres Klima für weibliche Berufstätigkeit geschaffen werden.[63]

Gegen Ende der fünfziger Jahre sank die Geburtenrate ab, da immer mehr Frauen die doppelte Belastung von Berufsarbeit und Mutterschaft nicht akzeptieren wollten.[64] Meist entschieden sie sich zwangsläufig für die Arbeit und gegen die Geburt von Kindern. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen fungierte in dieser Zeit als alleiniger Maßstab für die Gleichstellung der Geschlechter. Die Verbindung von Berufstätigkeit und Familie blieb weiterhin dem individuellen Geschick der Frauen selbst überlassen.

Sechziger Jahre

In den sechziger Jahren wurden die Anstrengungen zur Erhöhung des Anteils berufsfähiger Frauen fortgesetzt, aber die Zielgruppe wurde verändert.

Denn aller Agitation und Propaganda zum Trotz blieben verheiratete Frauen, insbesondere Mütter vielfach stärker familien- als berufsorientiert.[65] Aus diesem Grund wurde eine Frauenoffensive gestartet. Von nun an wurde die Erwerbstätigkeit auch für Mütter mehrerer Kinder zu einem festen Bestandteil ihrer Biographie.

Die „Vereinbarkeit von qualifizierter Arbeit und Mutterschaft hieß die von ostdeutschen Zeitgenossen als ‚Muttipolitik’ belächelte Devise der sechziger Jahre“. „Je nach dem ökonomischen Bedarf wurden die Frauen als zupackende Kameradinnen oder schutzbedürftige Mütter stilisiert.“[66]

Es gab nur wenige Frauen, die in die „Männerdomänen eindrangen“. Meist taten sie dies nur kurzzeitig. Dennoch gab es auch Frauen, die gerne in so genannten „Männerarbeiten“ tätig waren.[67] Frauen, die in Männerbereichen arbeiteten hatten oft mit Vorurteilen zu kämpfen und die Verteidigung neu errungener Arbeitsbereiche kostete Kraft.[68]

Dieser Kraftaufwand der körperlichen Verausgabung ließ Frauen oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit treten und „diejenigen, die nicht bereit waren, diesen Kraftakt zu leisten, schienen schließlich die ihnen zugeschriebene körperliche Schwäche in eine ‚List der Ohnmacht’ umzumünzen und Rücksichten einzufordern. Einige nutzten diese Tatsache aus, um Privilegien durchzusetzen oder staatlichen Lenkungen zu entgehen.[69] Sie erkannten, „daß das Drehbuch, das vorgab, wie die Performanz ihrer Weiblichkeit auszusehen habe, ständig umgeschrieben wurde, ohne daß ihre körperlichen Bedürfnisse dabei wirklich mitbedacht wurden“.[70]

Die angespannte Arbeitskräftesituation verschärfte sich durch die bis 1961 anhaltende Fluchtbewegung nach Westdeutschland und Westberlin sowie durch die Überalterung der Bevölkerung.[71] Ab dem Jahr 1961 verhinderte die Mauer die weitere Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Daher war sie eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwung und die Steigerung des Lebensstandards, die nun ebenfalls in der DDR einsetzten.[72]

Während sich die frauenpolitischen Bemühungen in den Jahren 1958 bis 1960 vor allem auf die Gewinnung zusätzlicher weiblicher Arbeitskräfte konzentrierten, verlagerte sich ihr Schwerpunkt etwa ab 1960 auf deren Qualifizierung.[73]

Weibliche Berufstätigkeit entwickelte sich von der angelernten Erwerbsarbeit zur qualifizierten Berufsarbeit. Durch diese Qualifikation veränderte sich zwar nicht immer das Aufgabenfeld der arbeitenden Frauen, aber sie erhielten nun mehr Lohn für diese Arbeit.[74]

Die sozialen Unterschiede zwischen Mann und Frau blieben weiterhin bestehen. Männer hatten eine höhere Qualifikation als Frauen. Sie wurden auch unter ihrem Ausbildungsniveau eingesetzt. Oft entschieden Frauen sich aus Rücksicht auf die Familie auch freiwillig dazu. „Die ‚soziale Differenz’ zwischen den Geschlechtern zählte zu den Befunden, die das Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR durch groß angelegte Untersuchungen in den achtziger Jahren bestätigt sah.“[75] Diese Daten und Berichte unterlagen in der DDR einem hohen Vertraulichkeitsgrad.[76]

„Das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) von 1965 besagte, dass Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten sollten, „daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann“.[77] Beide Bereiche, Beruf und Familie, sollten für die Frau gleichermaßen offen sein. Sie sollte nicht zugunsten des einen Bereichs den anderen (durch Teilzeitbeschäftigung, Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) vernachlässigen müssen.[78]

Doch wenige Jahre nach Inkrafttreten des FGB mussten Experten einräumen, „daß der Abstand zwischen dem dort skizzierten Leitbild und der Wirklichkeit eher größer als kleiner geworden war.“ Die häusliche Arbeitsteilung blieb bis zum Ende der DDR relativ unverändert.[79]

Ab 1960 stieg die Anzahl der Erst- und Zweitgeborenen (dritte und weitere Kinder wurden weniger geboren). Auf Grund der angespannten materiellen Lage konnte ein Trend zu kleineren Familien verzeichnet werden. Die Verantwortung für den Reproduktionsbereich wurde spätestens mit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 den Frauen zugeschrieben.[80]

Erst ab 1967 gab es entsprechende Verordnungen mit denen die Lebensbedingungen für Familien mit mehreren Kindern erleichtert wurden. „Die Entlastung von häuslichen Pflichten durch öffentliche und betriebliche Einrichtungen für die Kinderbetreuung und der Ausbau des Dienstleistungsnetzes sollte unerwünschte Kompromisse, wie eine zumindest zeitweilige Konzentration auf Familienaufgaben, überflüssig machen.“[81] „Für das ‚Funktionieren der Familie’ wurden allein die Mütter verantwortlich gemacht, was umgekehrt ihre Möglichkeiten zu der propagierten gleichberechtigten Teilhabe in Beruf und Gesellschaft beeinträchtigte.“[82]

Die sozialpolitischen Maßnahmen aus den vierziger/fünfziger Jahren wurden in den folgenden Jahrzehnten erweitert und ausgebaut:

- bezahlter Haushaltstag pro Monat für berufstätige Frauen
- spezielle Institutionen für die Qualifizierung und Weiterbildung von Frauen
- Kinderkrippen, Kindergärten, Schulhorte und Schulspeisung; die Vollversorgung der Kinder war garantiert
- das so genannte „Babyjahr“ (ein Jahr bezahlter Urlaub bei der Geburt eines Kindes mit Arbeitsplatzgarantie)
- kürzere Wochenarbeitszeiten und längere Jahresurlaubszeiten für Mütter
- mit ersatzlosem Wegfall des §218 wurde den Frauen eine uneingeschränkte Entscheidung über ihrer Körper und ihre Lebensplanung eingeräumt[83]

Siebziger und Achtziger Jahre

Der stetige Ausbau staatlicher Einrichtungen zur Kinderbetreuung reichte nicht aus, um allen Müttern die volle Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Der anhaltende Trend zur Teilzeitarbeit und die rapide sinkenden Geburtenraten waren Ausgangspunkt gezielter Interventionen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen zu erleichtern. In mehreren Stufen wurde die Frauen- und Familienförderung zwischen 1972 und 1986 systematisch ausgebaut.[84] Die wesentlichen Maßnahmen waren:

- Arbeitszeitverkürzung und zusätzliche Urlaubstage für vollbeschäftigte Mütter mit mindestens zwei Kindern unter 16 Jahren
- bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder
- erweiterter Mutterschutz
- Geburtenbeihilfen
- ein bezahltes Babyjahr bei Fortdauer der Betriebszugehörigkeit
- Sonderregelungen für Mütter in Ausbildung und Studium sowie Alleinerziehende[85]
- Verlängerung des Wochenurlaubs
- Erhöhung des Kindergeldes
- Ausbau von Kindergrippen und -gärten[86]

Als Folge des umfangreichen Ausbaus der sozialpolitischen Maßnahmen blieb die Quote der teilzeitarbeitenden Frauen fast gleich, aber die Geburtenrate stieg erheblich an. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Familienförderung in der DDR einen beachtlichen Stand erreicht hatte. Die genannten Leistungen bestätigten und verfestigten jedoch – im Gegensatz zum Leitbild des FGB – die tradierten Geschlechterrollen, denn es herrschte immer noch eine patriarchalische Grundstruktur, die besonders daran interessiert war diese Rollenzuweisung vorzunehmen.[87]

Dies wird anhand des Anteils der Frauen in den obersten offiziellen Entscheidungs- und Einflusspositionen deutlich. Dort war ihre Mitarbeit außerordentlich gering, obwohl der Anteil an Frauen in gesellschaftspolitischen Entscheidungs- und Einflusspositionen stieg.[88] So waren Frauen in den letztlich zentralen politischen Entscheidungsebenen, in der Regierung der DDR und im Politbüro des Zentralkomitees, bis zuletzt nahezu ausgeschlossen. Hilde Benjamin, Grete Wittkowski und Margot Honecker waren während der vier Jahrzehnte des Bestehens der DDR die einzigen weiblichen Minister. Über den gesamten Zeitraum gehörte nicht eine einzige Frau dem Politbüro – dem eigentlichen Machtzentrum – als Vollmitglied an.[89]

Trotz aller sozialökonomischen Veränderungen und Emanzipationsbestrebungen zugunsten veränderter Geschlechterverhältnisse blieben die Grundlagen des Patriarchats in der DDR unangetastet, das heißt Frauen sollten sich Männern „annähern“, ihrem gesellschaftlichem Leitbild folgen, ohne sie in ihrer Dominanz in Frage zu stellen.[90]

Das politische und theoretische Konzept der DDR-Gesellschaft beinhaltete die weibliche Berufsarbeit. Die Frauen wurden demzufolge sehr stark in den Arbeitsmarkt eingegliedert und Berufstätigkeit galt als Voraussetzung für die Emanzipation in allen anderen Lebensbereichen.

Der Anteil der berufstätigen Frauen betrug in der DDR 78,1 Prozent - einschließlich derjenigen, die sich noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befanden, betrug die Quote 1989 sogar 91,2 Prozent.[91] Dieser Anteil entsprach 48,9 Prozent aller Berufstätigen.[92] Die weibliche Berufsarbeit wurde in den achtziger Jahren notwendiger Zuverdienst zum Gehalt des Ehemannes.[93]

Berufstätigkeit der Frau und somit die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie wurde als selbstverständlich angesehen. Die Frau in der DDR musste verschiedene soziale Rollen gleichzeitig meistern.

Dieses gesellschaftspolitische Leitbild der erwerbstätigen Frau, welches von den Frauen als Norm verinnerlicht wurde, zog sich wie ein roter Faden durch die wechselnden Frauenleitbilder der vierzigjährigen DDR-Geschichte.

Demnach galt die Berufstätigkeit als entscheidender „Einstiegs“-Bereich in die gesellschaftspolitische Selbstentfaltung der Frauen in der DDR. Dies zeigte sich daran, dass die Alleinerziehung von Frauen auch oft bewusst gewählt wurde. Zudem gab es Partnerschaften ohne Trauschein. Frauen waren also nicht ausschließlich vom Geld ihres Mannes abhängig.[94]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Eine angehende Metallbauerin während ihrer Ausbildung an einer Werkbank

Zusammenfassend lässt sich die Frauen- und Familienpolitik in der DDR folgendermaßen charakterisieren.

Die Einbeziehung der Frauen in die gesellschaftliche Berufstätigkeit galt seit Gründung der DDR als der wichtigste und fundamentalste Schritt auf dem Wege zur Gleichberechtigung. Die Erwerbstätigkeit der Frauen wurde gewünscht beziehungsweise verordnet. Die Frauen- und insbesondere Müttererwerbstätigkeit war sehr hoch. Ideologisch wurde diese Politik mit der Berufung auf die Klassiker des Marxismus begründet, wonach die Befreiung des weiblichen Geschlechts nur durch seine Eingliederung in den Produktionsprozess erfolgen könne.

Die Kindererziehung galt als staatliche Aufgabe und die Familie erfuhr eine starke sozialpolitische Förderung. „In der sozialistischen Gesellschaft der DDR waren Ehe und Familie von grundlegender sozialer Bedeutung und stellten deshalb sowohl für die Gesellschaft wie für den einzelnen einen hohen, unersetzbaren Wert dar.“[95] Seit 1965 gab es in der DDR eine eigene Familiengesetzgebung. Staatlicherseits wurde ein allgemein-verbindliches Leitbild der sozialistischen Familie vorgegeben: Die Familie sollte aus einem verheirateten Paar mit zwei oder drei Kindern bestehen. Zudem war dieses Familienideal gekennzeichnet durch die volle Berufstätigkeit der Frau und ihrer Gleichberechtigung, das heißt ihre verantwortliche Mitarbeit in Produktion und Gesellschaft, durch die auf Grund von Zuneigung und Liebe geschlossene Ehe und durch die gemeinsame Verantwortung von Mann und Frau für die Familie und die Erziehung der Kinder.[96] Zur Entlastung der Frau standen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Außerdem sollte die Hausarbeit, nach Vorstellung des Staates, von den Eheleuten zu gleichen Teilen erledigt werden.

Aber genau darin bestand das zentrale Problem: in der Harmonisierung der Vollerwerbstätigkeit von Mann und Frau mit Elternschaft. Denn Haushaltsführung und Kindererziehung gehörten in der DDR zu den Aufgaben der Frau. Diese Doppelbelastung führte nicht nur zu privaten Folgen wie körperliche Ermüdung sondern auch zu einer Behinderung in der beruflichen Karriere. Frauen hatten lediglich die Rolle der „Dazuverdienerin“. Durch das zunehmende Angebot an Arbeitskräften wurden somit Frauen aus dem Arbeitsmarkt immer mehr herausgedrängt.

Die Förderung der Frau stagnierte schließlich in den siebziger und achtziger Jahren und wurde mit der Wiedervereinigung in ihren Ergebnissen teilweise um Jahre zurückgeworfen.

[...]


[1] Die Abkürzung „DEFA“ steht für Deutsche Film AG.

[2] Schittly, Dagmar: DDR-Alltag im Film Verbotene und zensierte Spielfilme der DEFA, in: Politik und Zeitgeschichte, Bonn, B17/2002, S. 23.

[3] http://www.uni-oldenburg.de/defa/675.html vom 12.06.2007.

[4] Vgl. http://www.uni-oldenburg.de/defa/676.html vom 12.06.2007.

[5] Vgl. Blunk, Harry. Die DDR in ihren Spielfilmen: Reproduktion und Konzeption der DDR-Gesellschaft im neueren Gegenwartsspielfilm, Profil-Verlag, München 1984, S. 8.

[6] siehe dazu: Diemer, Susanne: Patriarchialismus in der DDR, Leske u. Budrich, Opladen 1994.

[7] Vgl. Diemer, Susanne: Patriarchialismus in der DDR, Leske u. Budrich, Opladen 1994, S. 46.

[8] Vgl. Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus, 5. Aufl., Verlag Marxistische Blätter, Frankfurt/Main 1985, S. 25.

[9] Vgl. ders., S. 243.

[10] Schroeder, Klaus: Der SED-Staat, Carl Hanser Verlag, München 1998, S. 527.

[11] Vgl. Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus, S. 269f.

[12] ders., S. 318.

[13] Vgl. ders., S. 268f.

[14] Vgl. Böhme, Waltraud (Hrsg.): Kleines politisches Wörterbuch, 3. Aufl., Dietz Verlag, Berlin 1978, S. 583.

[15] Vgl. Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1976, S. 73.

[16] Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, S. 45.

[17] ders., S. 47.

[18] Vgl. Wolle, Stefan: DDR, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt./Main 2004, S. 99.

[19] Vgl. Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, S. 45.

[20] Vgl. Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1996, S. 384.

[21] Vgl. Müller-Römer, Dietrich: Ulbrichts Grundgesetz, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1968, S. 81.

[22] Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, S. 74.

[23] Vgl. Helwig, Gisela/Nickel, Maria (Hrsg.): Frauen in Deutschland 1945-1992, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1993, S. 233.

[24] Vgl. ebd.

[25] Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, S. 383.

[26] Vgl. Nave-Herz, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, S. 63.

[27] Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, S. 74.

[28] Vgl. Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, S. 384.

[29] Vgl. Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, S. 74.

[30] Vgl. Fricke, Karl Wilhelm: Programm & Statut der SED, S. 47.

[31] Vgl. Bebel, August: Die Frau im Sozialismus, S. 134.

[32] Vgl. Helwig, Gisela: Hinter den Kulissen, in: Deutschland Archiv, 35. Jahrgang, 2002, S. 955.

[33] Vgl. Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik. Akademie Verlag, Berlin 1995, S. 37ff.

[34] Vgl. Dölling, Irene: Emanzipation oder Zwang?, in: Berliner Debatte INITIAL, 3/1996, S. 111

[35] Vgl. Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik. Akademie Verlag, Berlin 1995, S. 49.

[36] Vgl. dies., S. 46.

[37] Vgl. Helwig, Gisela: Hinter den Kulissen, S. 956.

[38] Vgl. Helwig, Gisela: Zwischen Familie und Beruf: die Stellung der Frau in beiden deutschen Staaten, Verl. Wiss. und Politik, Köln 1974, S. 12.

[39] Vgl. Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik, S. 49.

[40] Vgl. Helwig, Gisela: Hinter den Kulissen, S. 955.

[41] Vgl. Budde, Gunilla-Friederike (Hrsg.): Frauen arbeiten, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1997, S. 11.

[42] Vgl. ebd.

[43] Vgl. Steiner, Helmut: Frauen in der politischen Leitung der DDR, in: Das Argument, 43. Jahrgang, 2001, S. 56.

[44] Vgl. Nave-Herz, Rosemarie: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland. 5. Aufl., Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung, Hannover 1997, S. 63.

[45] Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik, S. 53f.

[46] Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Verl. Wissenschaft und Politik, Köln 1982, S. 8.

[47] Steiner, Helmut: Frauen in der politischen Leitung der DDR, S. 87.

[48] Vgl. ebd.

[49] Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik, S. 55.

[50] Vgl. Budde, Gunilla-Friederike: Der Körper der „sozialistischen Frauenpersönlichkeit“, in: Geschichte und Gesellschaft. 2000, S. 602-828, hier: S. 608.

[51] ebd.

[52] dies., S. 602.

[53] Vgl. dies., S. 608.

[54] Vgl. dies., S. 609.

[55] Vgl. Steiner, Helmut: Frauen in der politischen Leitung der DDR, S. 87f.

[56] Vgl. Helwig, Gisela u. Nickel, Maria: Frauen in Deutschland 1945-1992, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1993, S. 234.

[57] Wecker, R.: „Weiber sollen unter keinen Umständen in der Nachtarbeit eingesetzt werden…“. Zur Konstituierung von Weiblichkeit im Arbeitsprozeß, in: Budde, Gunilla-Friederike: Der Körper der „sozialistischen Frauenpersönlichkeit“. Weiblichkeits-Vorstellungen in der SBZ und der frühen DDR, in: Geschichte und Gesellschaft. 2000, S. 609.

[58] Vgl. Budde, Gunilla-Friederike: Der Körper der „sozialistischen Frauenpersönlichkeit“, S. 602-828, hier: S. 610.

[59] ebd.

[60] Vgl. dies., S. 615.

[61] Vgl. dies., S. 616.

[62] Vgl. dies., S. 617.

[63] Vgl. ebd.

[64] Vgl. dies., S. 620.

[65] Vgl. Helwig, Gisela: Hinter den Kulissen, S. 960.

[66] Vgl. Budde, Gunilla-Friederike: Der Körper der „sozialistischen Frauenpersönlichkeit“, S. 602-828, hier: S. 620.

[67] Vgl. dies., S. 621f.

[68] Vgl. dies., S. 624.

[69] Vgl. dies., S. 625.

[70] Vgl. dies., S. 627.

[71] Vgl. Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik, S. 58.

[72] Borowsky, Peter: Die DDR in den sechziger Jahren, in: Zeiten des Wandels. Deutschland 1961-1974. Informationen zur politischen Bildung, 258/1998, S. 22.

[73] Vgl. Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik, S. 59.

[74] Vgl. Merkel, Ina: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in der DDR, in: Kaelble, Hartmut/Kocka, Jürgen/ Zwahr, Hartmut (Hrsg.): Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 368ff.

[75] Vgl. Helwig, Gisela: Hinter den Kulissen, S. 966.

[76] Vgl. ebd.

[77] Helwig, Gisela: Frauen, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1996, S.383-392, hier: S. 384.

[78] Vgl. dies., S. 385.

[79] Vgl. dies., S. 384.

[80] Vgl. Budde, Gunilla-Friederike: Der Körper der „sozialistischen Frauenpersönlichkeit“, S. 602-828, hier: S. 620.

[81] Helwig, Gisela: Ausgestaltung des Gleichberechtigungsgebotes, in: Frauen in Deutschland. Auf dem Weg zur Gleichstellung. Informationen zur politischen Bildung, 254/1997, S. 16-26, hier: S. 16.

[82] dies., S.18.

[83] Vgl. Steiner, Helmut: Frauen in der politischen Leitung der DDR. in: Das Argument, 43. Jahrgang, 2001, S. 87.

[84] Eine detaillierte Aufstellung frauenspezifischer arbeits- und sozialpolitischer Regelungen und Rahmenbedingungen hat Heike Trappe in ihrem Buch „Emanzipation oder Zwang?. Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik“ (Tabelle 1, S. 40ff) aufgeführt.

[85] Vgl. Helwig, Gisela: Frauen, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1996, S.383-392, hier: S. 385.

[86] Vgl. Nave-Herz, Rosemarie: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, S. 64.

[87] Vgl. Helwig, Gisela: Frauen, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1996, S.383-392, hier: S. 385.

[88] Vgl. Steiner, Helmut: Frauen in der politischen Leitung der DDR, S. 90.

[89] Vgl. ebd.

[90] Vgl. ders., S. 91.

[91] Vgl. Helwig, Gisela: Frauen, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1996, S.383-392, hier: S. 386.

[92] Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR, Verlag für Recht und Wirtschaft, Berlin 1990, S. 17.

[93] Vgl. Mocker, Elke/Rüther, Beate/Sauer, Birgit: Frauen- und Familienpolitik: Wie frauenfreundlich war die DDR?, in: Deutschland-Archiv, Bd.23/1990, S. 1702.

[94] Vgl. Steiner, Helmut: Frauen in der politischen Leitung der DDR, S. 88.

[95] Busch, Friedrich W.: Familie, Kindheit, Jugend, in: Führ, Christoph/Furck, Carl-Ludwig (Hrsg.). Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, München, 1988, S. 101-116, hier: S. 102.

[96] Vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 109 Seiten

Details

Titel
Das Frauenbild im DEFA-Film
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1
Autor
Jahr
2007
Seiten
109
Katalognummer
V172472
ISBN (eBook)
9783640924189
ISBN (Buch)
9783640924035
Dateigröße
9866 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
DEFA, Film, Frauenbild, DDR, DEFA-Film, Sozialismus, Susanne Diemer, Diemer, Frauenleitbild
Arbeit zitieren
Dipl. Sozialwiss. Kathrin Puhl (Autor:in), 2007, Das Frauenbild im DEFA-Film, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172472

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