Mobile Dienstleistungen im Kontext der Sozialen Arbeit

Eine Handlungs- und Strukturanalyse aus lebensweltorientierter Sicht


Bachelorarbeit, 2010

102 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0 Vorwort

1 Überblick vom heutigen Leben junger Menschen
1.1 Einblick in die Lebensphase Jugend
1.2 Lebenslagen von jungen Menschen

2 Mobile Jugendarbeit
2.1 Historische Entwicklung
2.2 Mobile Jugendarbeit heute
2.3 Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
2.4 Derzeitige Diskussion

3 Umsetzung der Mobilen Jugendarbeit
3.1 Exkurs: Soziale Daten der Stadt Stuttgart
3.2 Der Dachverband für Mobile Jugendarbeit Stuttgart
3.2.1 Konzeption
3.2.1.1 Selbstverständnis
3.2.1.2 Ziele
3.2.1.2.1 Lebensweltorientierung
3.2.1.2.2 Stadtteilorientierung/Gemeinwesenorientierung
3.2.1.2.3 Delinquenzorientierung
3.2.1.3 Zielgruppen
3.2.1.4 Arbeitsfelder und Methoden
3.2.1.4.1 Streetwork
3.2.1.4.2 Gruppenarbeit
3.2.1.4.3 Einzelhilfe (auch Einzelfallhilfe)
3.2.1.4.4 Gemeinwesenarbeit
3.2.1.5 Qualitätsmanagement
3.2.2 Wirkungsevaluation von Mobiler Jugendarbeit in Stuttgart
3.3 Zusammenfassung
3.3.1 Das Internetportal der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart
3.3.2 Kritische Betrachtung des Konzeptes

4 Lebensweltorientierung
4.1 Geschichtlicher Hintergrund
4.2 Traditionslinien
4.2.1 Hermeneutisch-pragmatische Erziehungswissenschaft
4.2.2 Phänomenologisch-interaktionistisches Paradigma
4.2.3 Kritische Alltagstheorien
4.2.4 Analyse gesellschaftlicher Strukturen
4.2.5 Synthese der Traditionslinien
4.3 Alltagsverständnis
4.4 Konzept
4.5 Handlungs- und Strukturmaximen
4.5.1 Prävention
4.5.2 Alltagsnähe
4.5.3 Integration
4.5.4 Partizipation
4.5.5 Dezentralisierung, Regionalisierung und Vernetzung
4.6 Lebensweltorientierte Arbeit

5 Analyse der Mobilen Jugendarbeit anhand der Handlungs- und Strukturmaximen
5.1 Analyse anhand der Maxime Prävention
5.2 Analyse anhand der Maxime Alltagsnähe
5.3 Analyse anhand der Maxime Integration
5.4 Analyse anhand der Maxime Partizipation
5.5 Analyse anhand der Maxime Dezentralisierung, Regionalisierung und Vernetzung
5.6 Zusammenfassung der Analyseergebnisse

6 Fazit
6.1 Ausbau konzeptioneller Ausführungen Mobiler Jugendarbeit
6.2 Netzwerk einer Informationsvermittlung von Angeboten
6.3 Jugendgerechte Gestaltung von Internetportalen Mobiler Jugendarbeit
6.4 Partizipation junger Menschen an der Ausgestaltung Mobiler Jugendarbeit

7 Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Strukturierung von Lebensphasen zu vier historischen Zeitpunkten

Abb. 2: Stadtteile der Gesellschaften für Mobile Jugendarbeit

Abb. 3: Trägerstruktur des Dachverbandes Mobiler Jugendarbeit Stuttgart

0 Vorwort

Wie der Titel dieser Ausarbeitung bereits verrät, werde ich auf den folgenden Seiten Mobile Dienstleistungen in ihrer Struktur und in den Handlungsmustern der ausführenden Personen anhand lebensweltorientierter Ansätze analysieren und mittels dieser für die Soziale Arbeit modifizieren.

Den Begriff Soziale Arbeit verwende ich im Folgenden als Überbegriff für Sozialar­beit und Sozialpädagogik. Ferner benutze ich stets die männli­che Form, es sind jedoch immer die männliche als auch die weibliche Form gemeint.

Mobile Dienstleistungen sind hier ausschließlich im professionellen sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen Kontext zu verstehen. Zu diesen Dienstleistungen zählen im Wesentlichen Alten-, Kranken- und Behindertenhilfen in Bereichen wie Hilfen im Haushalt (Reinigungsarbeiten, Einkaufen, Essenszubereitung), persönliche Unterstützungen (z. B. soziale Zuwendung in Krisenzeiten, Hilfen beim Schriftverkehr usw.), Hilfen zum Ausbau und zur Erhaltung von sozialen Kontakten sowie Hilfen zur Grundpflege der Klientel. Eine weitere wichtige Mobile Dienstleistung in der Sozialen Arbeit ist die Mobile Jugendarbeit. Jene werde ich für diese Ausarbeitung näher analysieren und als Beispiel für die Mobilen Dienstleistungen der Sozialen Arbeit in den lebensweltorientierten Kontext einbeziehen.

In dieser Ausarbeitung soll die Mobile Jugendarbeit in Deutschland auf ihre lebensweltorientierte Ausgestaltung untersucht werden. Hierdurch sollten bestehende lebensweltorientierte Strukturen und Handlungsmuster aufgedeckt werden. Sie soll Aufschluss darüber geben, inwiefern die Mobile Jugendarbeit umstrukturiert werden muss, um den Strukturen und Handlungsmustern einer lebensweltorientierten Institution der Sozialen Arbeit, wie sie von Hans Thiersch definiert wurden, gerecht zu werden.

Zunächst wird im ersten Kapitel dieser Ausarbeitung ein Überblick vom heutigen Leben junger Menschen vermittelt. Hierzu werden die Lebensphase Jugend und derzeitige Lebenslagen dieser jungen Menschen erläutert.

Im zweiten Kapitel wird die Mobile Jugendarbeit im Kontext ihrer historischen Entwicklung bis zu ihrer heutigen Beschaffenheit und in Verbindung mit ihren rechtlichen Grundlagen und ihrer derzeitigen Diskussion betrachtet.

Anschließend wird die Umsetzung der heutigen Mobilen Jugendarbeit im dritten Kapitel am Beispiel der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart erläutert. Hierzu werden zunächst soziale Daten der Stadt vermittelt, bevor der Träger der Mobilen Jugendarbeit in Stuttgart zusammen mit seinem Konzept und einer Konzeptevaluation vorgestellt wird. Infolgedessen soll das Internetportal der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart betrachtet werden. Darüber hinaus wird das Konzept der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart kritisch betrachtet.

In Kapitel vier wird die Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch dargestellt. Sie ist im Zusammenhang ihres geschichtlichen Hintergrundes, ihrer Traditionslinien, dem Alltagsverständnis von Hans Thiersch, ihrer Konzeption und ihren Handlungs- und Strukturmaximen zu verstehen. Dementsprechend wurde sie in diesem Kapitel auch erläutert. Darüber hinaus wird sie hier anhand von lebensweltorientierter Arbeit verdeutlicht.

Im fünften Kapitel soll die Mobile Jugendarbeit schließlich anhand der Handlungs- und Strukturmaximen der Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch analysiert werden. Anschließend sollen die Analyseergebnisse hier zusammengefasst werden.

Im sechsten und letzten Kapitel sollen die Ergebnisse dieser Ausarbeitung dargestellt werden. Im Zuge dessen werden Thesen aufgestellt, die in Ergänzung dieser Ergebnisse zu einer lebensweltorientierten Mobilen Jugendarbeit beitragen sollen.

1 Überblick vom heutigen Leben junger Menschen

1.1 Einblick in die Lebensphase Jugend

Die Lebensphase Jugend wird so wie alle anderen Lebensphasen auch durch biologische, kulturelle, wirtschaftliche und generationsbezogene Faktoren beeinflusst. Aufgrund dessen, dass heutzutage immer weniger Kinder geboren werden, fand ein demografischer Wandel statt, der bis heute anhält und im Zuge dessen die Anzahl von Jugendlichen in Deutschland kontinuierlich abnimmt (vgl. Hurrelmann 2007: 13 f.). Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer altersmäßigen Umstrukturierung der deutschen Bevölkerung, sie hat durch ihre kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen außerdem einen starken Wandel von Lebensphasen zur Folge. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die immer höhere Lebenserwartung von Menschen. Hierdurch und durch ökonomische und kulturelle Veränderungen unterteilt sich die Lebenszeit eines Menschen in mehrere Phasen und Abschnitte, welche ihre eigene Dynamik haben. Einen großen und seit dem 19. Jahrhundert rapide wachsenden Teil hiervon nimmt die Lebensphase Jugend ein. Im Zuge dessen wichen große Teile der Phasen Kindheit und Erwachsenenalter. Auf der folgenden Abbildung wird dies anhand von vier Zeitpunkten des vergangenen Jahrhunderts veranschaulicht (vgl. Hurrelmann 2007: 16 f.).

Abb.1: Strukturierung von Lebensphasen zu vier historischen Zeitpunkten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Inbegriffen in diese Veranschaulichung ist eine Prognose bis zum Jahre 2050, in der sich das Kindesalter aufgrund der Ausdehnung von Senioren- und Jugendalter zusehends verkürzt wird, falls die derzeitigen Prozesse bis dahin gleich bleiben (vgl. Hurrelmann 2007: 17). Ein Grund für eine stetige Vorverlegung des Beginns der Jugendphase ist des Weiteren die immer frühere sexuelle Reife von jungen Menschen, was im Umkehrschluss zu einer Verkürzung der Kindheitsphase führt (vgl. Hurrelmann 2007: 22).

Jugendliche befinden sich in einer zweideutigen Lebensphase, in der sie weder als Kinder, noch als Erwachsene angesehen werden und somit unterschiedliche gesellschaftliche Privilegien zugeschrieben oder aberkannt bekommen. Beispielsweise genießen sie noch keine vollständigen Bürgerrechte- und pflichten, genießen jedoch eine nahezu uneingeschränkte Teilhabe an gesellschaftlichen Konsumwaren, Medien, Freizeitgestaltungen und sozialen Kontakten. Ein weiteres Beispiel ist der Ausbildungs- und Qualifikationsbereich der Jugendlichen. Explizit auf sie zugeschnitten verwähren ihnen Ausbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen durch ihren von reeller Erwerbsarbeit abgekoppelten Charakter einen ausreichenden Einblick auf gesellschaftliche und wirtschaftliche (Re-) Produktionsprozesse. Die hierdurch gesparte Kraft und Zeit bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, sich in Bereichen wie Konsum, Medien und Freizeit auszuprobieren, welche sich in der modernen Gesellschaft als unmittelbarer Industrie- und Dienstleistungszweig etabliert haben und im Erwachsenenleben eine zentrale Rolle in den Bereichen Erlebnis, Erfahrung und Bewährung darstellen. Junge Menschen werden gesellschaftlich dazu verpflichtet, in dieser Situation zurechtzukommen. Durch ihr gemeinsames Schicksal innerhalb dieser Lebensphase solidarisieren sie sich unter anderem über Indikatoren wie Mode, Musik, Unterhaltung und verschiedene Aktionsformen (vgl. Hurrelmann 2007: 22 f.).

Weiterhin sind Jugendliche vielen klischeehaften Vorurteilen seitens der Erwachsenenwelt ausgesetzt, welche die Jugendphase oft als eine sinnlose Lebensphase ohne Verantwortung und Perspektiven abtun. Viele Erwachsene sehen Jugendliche als unreif und unmündig an, mit einer starken Konsumausprägung und mit einem Mangel an Arbeitstugenden und politischem und sozialen Engagement. Aufgrund der in der Jugendphase entstehenden hormonellen Entwicklungen und den damit oft in Zusammenhang stehenden gefühls- und haltungsbedingten Turbolenzen werden Jugendlichen darüber hinaus häufig Unreife und Unfertigkeit zugeschrieben (vgl. Hurrelmann 2007: 23 f.).

Innerhalb der Jugendphase entstehen verschiedene Aufgaben, die innerhalb der Entwicklung der Jugendlichen bewältigt werden müssen. Neben einer intellektuellen und sozialen Kompetenz um eigenverantwortlich und selbstständig schulische und berufliche Herausforderungen zu bewältigen, müssen Jugendliche ein inneres Bild der Geschlechtszugehörigkeit entwickeln, um sichere soziale Beziehungen zu Menschen verschiedenen Geschlechts eingehen und sich selbst sexuell orientieren zu können, um hierdurch wiederum eine partnerschaftliche Beziehung eingehen zu können als Basis für die Gründung einer Familie. Des Weiteren müssen sie selbstständige Handlungsmuster im Bereich Warenkonsum und dem damit verbundenen Markt entwickeln. Dazu gehören der verantwortungsvolle Umgang mit Geld, Medien und Freizeit und eine ausdifferenzierte Entwicklung einer stabilen Lebensweise. Letztlich müssen innerhalb der Jugendphase Werte und Normen konzipiert werden, welche auf einem gesunden politischen und ethnischen Bewusstsein basieren und im eigenen Verhalten umgesetzt werden können. Dies ist eine Voraussetzung für eine ganzheitliche Gesellschaftsteilhabe im Erwachsenenalter. Hinzu müssen innerhalb der Jugendphase im Zuge der Familienablösung Strategien zur Kompensation geschaffen werden. Aufgrund dessen, dass Kontakte zu Gleichaltrigen innerhalb dieser Phase eine wichtige Rolle spielen, können diese den Ablöseprozess teilweise beschleunigen. Andererseits bieten diese Verbindungen den Jugendlichen aber auch eine Stütze in Bezug auf eine alternative Neuorientierung (vgl. Hurrelmann 2007: 27 f.).

1.2 Lebenslagen von jungen Menschen

Ergänzend zu den vorangegangenen Erläuterungen möchte ich hier einige Fakten über junge Menschen in Deutschland nennen, welche ihre Lebenslagen erläutern und beeinflussen, um einen kurzen und annähernden Eindruck hiervon zu vermitteln.

69% der jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren haben heutzutage stärker denn je Bedenken, keine Arbeitsstelle zu bekommen oder ihre Anstellung zu verlieren. Gründe hierfür liegen in der wirtschaftlichen Lage und der steigenden Armut in Deutschland. Es ist zu beobachten, dass Kinder aus privilegierteren Familien vermehrt von ihren Eltern unterstützt werden und Schulen besuchen, die ihnen einen höheren beruflichen Erfolg in Aussicht stellen. Auf der anderen Seite sind die beruflichen Chancen für Jugendliche mit minderwertigeren Schulabschlüssen erheblich schlechter (Vgl. Hurrelmann/Albert 2006).

Im Jahr 2006 verließen 13,8% aller Schüler frühzeitig die Schule, also vor Erreichen eines Abschlusses der Sekundarstufe II. Die Mehrzahl von den hierin enthaltenen Schulabbrechern ohne Schulabschluss (2006: 7,9%) holten ihre berufliche Qualifikation nach. 2,4 % aller Jugendlichen haben weder einen Schulabschluss, noch eine Berufsausbildung absolviert (Bundesministerium 2008: 65).

50% der jungen Menschen in Deutschland schätzen ihre Zukunftschancen nach wie vor gut ein, 42% rechnen mit einer wechselhaften und 8% mit einer eher schlechten Zukunft. Weiterhin prognostizieren sich auch weitaus mehr Hautschüler als Gymnasiasten eine eher düstere Zukunft. Über die Hälfte der Jugendlichen sehen schlechte Zukunftschancen für die Gesamtgesellschaft. Derzeit haben Mädchen leicht bessere Aussichtschancen als Jungen, da sie zusehends höhere Bildungsabschlüsse anstreben.

Jungen Menschen bieten sich viele Hürden auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben, an denen sie wachsen, aber auch scheitern können. Je niedriger der erreichte Schulabschluss ist, desto unwahrscheinlicher ist es, eine Ausbildungsstelle zu erhalten. Ebenso wird die Wahlmöglichkeit der beruflichen Orientierung mit einem schlechteren Schulabschluss rapide verringert. Erst mit erreichen einer beruflichen Qualifizierung ist eine wesentliche Hürde auf dem Weg ins Erwachsenenalter überwunden. Jedoch geben 35% der Auszubildenden an, nicht sicher zu sein, ob sie vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden (Vgl. Hurrelmann/Albert 2006).

Die Familie nimmt bei jungen Menschen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. 73% der 18- bis 21jährigen und 34% der 22- bis 25jähringen leben noch bei ihren Eltern. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage ist die Zukunft der heutigen jungen Menschen ungewiss. Die Familie bietet ihnen daher einen wichtigen Sicherungsort, in dem sie sozialen Rückhalt und emotionale Unterstützung erfahren. Die Mehrheit der Jugendlichen berichtet über eine gute Bindung zu ihren Eltern. Gerade 9% halten die Beziehung zu ihren Eltern für schlecht, wobei hiervon ein Großteil aus unteren sozialen Schichten kommt. Mädchen werden eher selbstständig als Jungs und ziehen dementsprechend früher aus ihrem Elternhaus aus.

Die Mehrheit der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren interessiert sich nicht für Politik. Im Durchschnitt sind diejenigen, die ein politisches Interesse aufweisen, leicht links orientiert, fernab vom Extremismus mit einer eher demokratischen Haltung. (Vgl. Hurrelmann/Albert 2006).

Der überwiegende Teil der Jugendlichen in Deutschland wächst gesund auf. Jugendliche, deren Gesundheit öfters angegriffen oder gestört ist, kommen vermehrt aus sozial benachteiligten Familien. Außerdem wird bei diesen eine erhöhte Anzahl an Entwicklungsstörungen festgestellt (Bundesministerium 2008: 85).

In Deutschland leben derzeit 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in Armut (Hoppe 2008: 4). Ungefähr 5.000 bis 7.000 davon leben auf der Straße (Bundesministerium 2008: 85).

Aus den vorangegangenen Informationen wird deutlich, dass junge Menschen aus sozial benachteiligten Familien vermehrt mit familiären, sozialen, gesundheitlichen und schulischen Problemen zu kämpfen haben, als junge Menschen aus „privilegierteren“ oder besser gestellten Familien. Dieses Ungleichgewicht droht sich ohne äußern Einfluss in seinem Kreislauf fortlaufend zu wiederholen, da die schlechten Lebenslagen nicht nur ursächlich mit den genannten Problemen in Verbindung zu stehen scheinen, sondern jene Probleme auch schlechte Ressourcen zur gesellschaftlichen Etablierung bereitstellen, dessen Folge wiederum die Gefahr problematischer Lebensverhältnisse darstellt.

2 Mobile Jugendarbeit

Um ein gutes Verständnis von Mobiler Jugendarbeit zu bekommen, ist es notwendig, sie im Kontext ihres Ursprungs und ihrer historischen Entwicklung bis zum heutigen Stand zu betrachten. Darüber hinaus muss sie im Zusammenhang ihrer rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten und ihrem Status innerhalb der derzeitigen Diskussion gesehen werden.

2.1 Historische Entwicklung

Vorab sind drei wesentliche Unterscheidungen der Jugendarbeit zu nen­nen: Verbandsbezogene, interne Angebote für Verbandmitglieder (z. B. Sportvereine, Schützenvereine usw.), offene Angebote und gemeinwe­senorientierte Angebote der Jugendarbeit. Zu den offenen Angeboten zählen unter anderem Jugendtreffs, -clubs und -zentren, die von jedem Jugendlichen genutzt werden können. Gemeinwesenorientierte Ange­bote sind darauf ausgelegt, die Lebenswelt (auch Alltagswelt genannt) von Kindern und Familien in Wohn­siedlungen zu verbessern (Siehe hierzu auch Punkt 3.2.1.4.4). All diese Aufgaben werden je nach Be­darf und Verfügbarkeit von freien und öffentlichen Trägern der Jugendarbeit wahr­genommen und umgesetzt (vgl. Fülbier/Münchmeier 2002: 602).

Die Wurzeln der Mobilen Jugendarbeit liegen in der Tradition der gemein­wesenorientierten Arbeit. In den sechziger Jahren, dem Zeitalter der zu­nehmenden Urbanisierung, entstanden an den Randzonen der Städte zü­gig wachsende Neubausiedlungen. Das geschah so rasch, dass der Ausbau der Infrastruktur nicht mithalten konnte. Dies spiegelte sich auch in den Lebensräumen der Jugendlichen wieder, da es hier aufgrund dessen verstärkt an sozialen Einrichtungen und Förderangeboten mangelte. Mit aus diesem Grund entwickelten die Jugendlichen ein alternatives Freizeitverhalten. Das Resultat hieraus war ein Anstieg der Probleme mit Jugendbanden und -cliquen, die in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit sorgten. Aus ihrem delinquenten Verhalten wurde ein positives Sozialverhalten fördernder Handlungsbedarf seitens der Verantwortlichen der gemeinwesenorientierten Arbeit abgeleitet. Dies führte im Jahre 1967 dazu, dass in der Stadt Stuttgart Stadtteilträger gegründet wurden, deren Mitarbeiter die Jugendlichen erstmals innerhalb ihrer Lebensumstände aufsuchten. Weitere Städte folgten dem Stuttgarter Vorbild. Seither wird die Mobile Jugendarbeit als ein erfolgreiches Konzept praktischer Jugend- und So­zialarbeit in Deutschland praktiziert. Hierbei war ein Ziel die (gesellschaftliche) Integration bestimmter jugendlicher (subkultureller) Gruppierungen in die einzelnen Stadtteile. Damals wurde diese Form von Jugendarbeit bereits wie heute „aufsuchende Jugend(sozial)arbeit“ oder „Mobile Jugendarbeit“ genannt, sie hatte derzeit jedoch eher den Charakter der klassischen Streetwork, da sich ihre intervenierenden Maßnahmen lediglich auf bestimmte „Problemfälle“ eines Stadtteils oder Bezirks beschränkten (Zu Streetwork siehe auch Punkt 2.2, Punkt 3.2.1.3 und Punkt 3.2.1.4.1). Ihr Hauptanliegen war die Unterstützung und Integration besagter „Problemfälle“, jedoch bezog sie „normale“ oder „unauffällige“ junge Menschen nicht mit ein. Die Mobile Jugendarbeit, so wie wir sie heute kennen, entwickelte sich erst im Laufe des folgenden Jahrzehnts (vgl. Keppler/Specht 2005: 1227 f.).

In den siebziger Jahren verschafften der Mobilen Jugendarbeit verschiedene Institutionen während der antiautoritären Bewegung eine immer lebensweltlichere Öffnung (vgl. Korte 2009: 8). In dieser Zeit war sie ausschließlich ein Anliegen von freien Trägern. Mit dem Ausbau der offenen Jugendarbeit bildeten die Stadtteilträger örtlicher Kirchengemeinden in Stuttgart zu dieser Zeit sogenannte ökumenische Trägergemeinschaften, die sich, mit dem Ziel des Entgegenwirkens einer Ausgrenzung dieser Jugendlichen und dementsprechend für eine gelingende Reintegration in den Stadtteil, an die Jugendlichen wandten. Damals beschränkte sich die Zielgruppe weiterhin auf Jugendliche, die von der klassischen Klientel der Offenen Jugendarbeit nicht erreicht wurden, oder aber auf Jugendliche, die für bisherige „herkömmliche“ Angebote der Offenen Jugendarbeit, wie zum Beispiel Jugendzentren usw., nicht tragbar waren.

Später, in den achtziger Jahren, übernahmen immer mehr Kommunen die Alleinträgerschaft Mobiler Jugendarbeit. Seither wurde die Mobile Jugend­arbeit bundesweit ausgebaut (vgl. Keppler/Specht 2005: 1223 ff.). Hierzu trug auch der achte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung bei, in dem Mobile Jugendarbeit erstmals als spezifischer Arbeitsansatz im Kon­text der Offenen Jugendarbeit und Jugendberatung thematisiert wurde (vgl. Bundesministerium 1990: 116 f.). Aufgrund der steigenden Probleme bei der Lebensbewältigung von Jugendlichen in ländlichen Regionen wurden diese pädagogischen Ansätze in den neunziger Jahren von den damali­gen fünf „neuen“ Bundesländern adaptiert. Dies geschah im Zusammen­hang mit dem AGAG-Programm (Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt) der Bundesregierung, welches unter anderem aufgrund von schweren Ausschreitungen von rechtsorientierten Jugendlichen ins Leben gerufen wurde (vgl. Böhnisch/Winter 1990: o. S.). Darüber hinaus wurden zu Beginn der neunziger Jahre szenen- und zielgruppenbezogene Angebote in der Mobilen Jugendarbeit ausgebaut. Aufgrund dessen, dass die Ju­gendlichen zum einen einen räumlich flexiblen und weitgesteckten Akti­onsradius in ihrem Freizeitverhalten aufwiesen, sie zu diesen Aktionsräu­men zum anderen jedoch eine feste Bindung hatten, traten szenenspezifi­sche Formen der aufsuchenden Jugendarbeit immer mehr in den Vorder­grund (vgl. Lutz/ Stickelmann 1999: o. S.).

2.2 Mobile Jugendarbeit heute

Der zentrale Ausgangspunkt der heutigen Mobilen Jugendarbeit ist nach wie vor das Bestreben, alle Jugendliche mit ihren Angeboten zu erreichen, die von vorhandenen institutionellen Angeboten der Jugendarbeit bisher nicht erreicht wurden oder für die es bisher noch keine Angebote gab, um somit also die bestehende Leistungslücke der Jugendarbeit zu schließen (vgl. Krafeld 2004: 15). Mobile Jugendarbeit ist heute eine Form der aufsuchenden Arbeit, deren Ansätze gemeinwesen-, stadteil- und sozialraumorientiert sind. Ferner orientiert sie sich in der Regel und anders als zu ihren Anfängen nicht mehr ausschließlich an bestimmten Zielgruppen wie delinquent handelnde Jugendliche (vgl. Bundesministerium 1990: 116) oder an verschiedenen Subkulturen. Vielmehr ist sie heutzutage quartier­bezogen angelegt. Dies ist das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal zum klassischen Streetwork (vgl. Korte 2009: 5). Die Mobile Jugendarbeit versucht hierbei, auf die Lebenssituation von allen Heranwachsenden eines bestimmten Stadtteils oder Einzugsbereichs einzugehen und sie hierin zu unterstützen und zu fördern. Innerhalb dieser Bereiche orientiert sich die Mobile Jugendarbeit nach Siegfried Keppler und Walther Specht jedoch weiterhin an Jugendlichen mit auffälligem oder schwierigem, oder anders gesagt, mit nicht gesellschaftskonformen Verhalten, also Jugendlichen, die als gefährdet oder gar gefährlich ein­geschätzt werden. Hierzu zählen unter anderem Punks, Skinheads, Gangs, Cliquen, Jugendbanden, Straßenkinder und Hooligans (vgl. Keppler/Specht 2005: 1224). Paul Fülbier und Hans E. Steimle haben die Zielgruppe hingegen in folgenden Kategorien konkretisiert:

„Junge Menschen, die

- ausgegrenzt und stigmatisiert werden, bzw. von Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht sind,
- Arbeitslos oder ohne Ausbildungsstelle, Ausbildungsabbrecher und Schulverweigerer sind und von den herkömmlichen Institutionen nicht (mehr) erreicht werden,
- sozial benachteiligt sind (soziales Umfeld, kulturelle und ökonomische Situation, familiale Konstellationen, Bildungs- und Sprachdefizite (z. B. Aussiedler, Migrantenkinder jeglicher nationaler Herkunft, deutsche Jugendsubkulturen) und
- auffälliges soziales Verhalten zeigen (z. B. Gewaltbereitschaft, Delinquenz, Drogenkonsum) (vgl. Fülbier/Steimle 2002: o. S.).“

Die in den letzten Jahren zugenommenen Gewaltäußerungen von Jugendlichen fordern wie­derum Opfer, die Unterstützung benötigen. Generell soll die Mobile Ju­gendarbeit Ausgrenzung verhindern. Dazu ist es notwendig, Stigmatisierungsprozessen entgegenzuwirken oder gegebenenfalls Entstigmatisierungsprozesse einzuleiten. (vgl. Keppler/Specht 2005: 1224).

Die Mobile Jugendarbeit ist aber nicht als soziale „Polizei“ einer Gesell­schaft zu verstehen, die von Gesellschaftsnormen abweichende Indivi­duen lokalisieren und anpassen soll. Vielmehr soll sie ein Werkzeug sein, um Jugendlichen dabei zu helfen, die immer wachsenden An­sprüche und Anforderungen innerhalb ihrer Lebenswelt zu bewältigen. Sie soll unterstützen, einer Überforderung vorbeugen und bestmöglich präventiv, aber auch intervenierend beraten, aufklären, fördern und zur Seite ste­hen (vgl. Krafeld 2004: 16 f.). Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist es, das Vertrauen der Jugendli­chen zu gewinnen, da „sich Jugendliche nur dann anvertrauen, wenn ein Stück Vertrautheit und Vertrauen vorhanden ist“ (vgl. Keppler/Specht 2005: 1227). Weiterhin beruhen alle Angebote auf Freiwilligkeit.

Der Betreuungsschlüssel in der Mobilen Jugendarbeit ist individuell an die Verfassung und die Lebenslagen der Jugendlichen sowie an die situativen Umstände anzupassen. Daher sind die Einzelfallhilfe (oder auch Einzelhilfe, siehe Punkt 3.2.1.4.3) und die Gruppenarbeit gängige und wichtige Bestandteile der Mobilen Jugendarbeit.

Bei der Einzelfallhilfe ist es notwendig, dass die Mobilen Jugendarbeiter den jungen Menschen Gelegenheiten zur Beratung und Unterstützung in ihrem alltäglichen und erreichbaren Umfeld bieten, da sie sich die Erwachsenen nicht nach ihrer individuellen Tätigkeit als Berater aussuchen. Oft wissen sie ihre Probleme selbst nicht einzuordnen. Aufgrund dessen werden die Mobilen Jugendarbeiter zu Beginn der Kontaktaufnahme mit den Jugendlichen oft mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Problemen konfrontiert. Erst im Verlauf der Gespräche stellt sich heraus, wo sich die Hauptprobleme manifestieren und inwiefern das Einbeziehen ergänzender Beratungsstellen wie z. B. eine Schuldner- oder Drogenberatungsstelle erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass ihre verschiedenen Probleme als ganzes gesehen werden im Kontext der Lebensverhältnisse und Lebenswelt der Jugendlichen. Abhängig von ihrer Problemlage und ihren verfügbaren Ressourcen zur Problembewältigung ist die Beratungsdauer individuell von einer „lediglich“ krisenintervenierenden Beratung, bis hin zur langfristigen Beratung festzumachen. Im Zuge dessen ist es ggf. außerdem erforderlich, einen Hilfeplan zu entwickeln. Alle Menschen, die hohen Einfluss auf den entsprechenden Jugendlichen haben und die für ihn von höherer Bedeutung sind, können systematisch in den Hilfeplan integriert werden.

Dies kann wiederum durch Gruppenarbeit erfolgen (siehe hierzu Punkt 3.2.1.4.2). Gerade über den vorab aufgebauten Weg der Einzelbetreuung gelingt es einem Mobilen Jugendarbeiter leichter, den Zugang zu einer Gruppe zu erlangen. Aufgrund dessen, dass in diesem Fall ein Gruppenmitglied bereits Vertrauen zu dem Pädagogen gefasst hat, kann ihm die Gruppe mit weniger Misstrauen und Vorurteilen begegnen. Inwieweit Gruppenarbeit oder Einzelbetreuung angewandt wird, ist individuell und situationsbezogen zu entscheiden. Einzelbetreuung kommt aber eher zum Einsatz, wenn eine Person massive und/oder Existenz bedrohende Probleme hat, die in der Gruppe nicht angesprochen oder bearbeitet werden können, wenn ein entsprechendes soziales Umfeld (noch) nicht existiert oder wenn Probleme bestehen, die aus verschiedenen Gründen vertrauenswürdig behandelt werden müssen. Gruppenarbeit kann z. B. bei positivem Sozialverhalten fördernden Maßnahmen und Programmen angewandt werden mit dem Ziel des Auf- und Ausbauens von Vertrauen, Zusammenhalt und Selbstbewusstsein. Ebenso spielt das erschaffen von positiven Vorbildfunktionen hier eine wichtige Rolle (vgl. Keppler/Specht 2005: 1227; vgl. Krafeld 2004: 112 ff.).

Ein weiteres Standbein der Mobilen Jugendarbeit ist die im Vorfeld bereits erwähnte Streetwork. Als Streetwork wird in diesem Kontext alles Verstanden, was zur Unterstützung von jungen Menschen auf der Straße beiträgt, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass diese Menschen auch auf der Straße leben bzw. obdachlos sein müssen. Beim Streetwork dient die Straße als ein Ort, an dem Menschen erreicht werden können, um ihnen die erforderlichen Hilfen zu vermitteln. Diese sind beispielsweise die Bereitstellung eines Telefons, um mit Ämtern zu kommunizieren oder zwecks der Arbeitsbeschaffung, die Vergabe von Lebensmitteln oder das Zurverfügungstellen eines Ortes, an den sich die Jugendlichen zurückziehen oder Duschen können, sowie einer Anlaufstelle für die Bewältigung von Krisen. Darüber hinaus sind dabei örtliche Angebote gemeint, von denen „Anregungen zur Freizeitgestaltung, Unterstützung bei der Durchsetzung von Wünschen nach einem eigenen Raum im Stadtteil oder Angeboten zu sozialen Erfahrungen mit anderen Jugendlichen ausgehen“ (vgl. Keppler/Specht 2005: 1227 f.; vgl. Keppler 1988: o. S.) Die heutige Streetwork ist daher nah verwandt mit der „Urform“ der Mobilen Jugendarbeit an sich (siehe Punkt 2.1) (zu Streetwork siehe auch Punkt 3.2.1.3 und Punkt 3.2.1.4.1).

Die Einzelbetreuung und die Gruppenarbeit bilden im Zusammenhang mit der Gemeinwesenarbeit und der Streetwork das Handlungskonzept der Mobilen Jugendarbeit. Zugeschnitten auf die lebensweltlichen und situativen Umstände müssen diese vier Methodenbausteine konzeptionell umgesetzt werden. Die Mobile Jugendarbeit agiert im Zusammenhang seiner Intention als Jugendsozialarbeit, ist allerdings ebenso ein Teil offener Jugendarbeit (siehe hierzu auch Punkt 2.3). Ihre Zielgruppe liegt heute zwischen etwa 13 und 19 Jahren, kann aber im Rahmen der Ein­zelfallhilfe bis zu einem Alter von bis zu 27 Jahren ausgedehnt werden (vgl. Keppler/Specht 2005: 1225 ff.).

2.3 Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Zunächst hat die Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag, das Recht jedes Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu sichern (vgl. Stascheit 2007: 1116). In den Regelungen des SGB VIII ist die Mobile Jugendarbeit oder etwas Vergleichbares nicht als Leistungsangebot der Kinder- oder Jugendhilfe genannt, jedoch wurden mittlerweile einige Landesausführungsgesetze zum SGB VIII eigens hierfür modifiziert. So heißt es beispielsweise im § 13 des Ausführungsgesetz es zum KJHG (heute SGB VIII) des Bundeslandes Berlin: „Aufsuchende Jugendsozialarbeit wendet sich insbesondere an alleingelassene, aggressive, resignative, suchtgefährdete oder straffällig gewordene junge Menschen und fördert deren soziale Integration. Diese Angebote sind unmittelbar im Lebensfeld der jungen Menschen zu organisieren. (…) Das Jugendamt hat Vorsorge zu treffen, dass es diese Angebote bei akutem Bedarf auch kurzfristig ermöglichen kann.“ (AG KJHG vom 09.05.1995) (vgl. Bundesland Berlin 1995: 7). In anderen Bundesländern geschieht die Zuweisung der genauen Aufgabenbereiche noch durch Aushandlungen zwischen der Verwaltung und den einzelnen Trägern (vgl. Korte, Yvonne 2009: 9). Die rechtliche Grundlage der Mobilen Jugendarbeit bildet sich jedoch aus den §§ 11 (Jugendarbeit), 13 (Jugendsozialarbeit) und 14 (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) des SGB VIII.

Zunächst steht in § 13 Abs. 1 SGB VIII geschrieben, dass jungen Menschen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden sollen, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern, um soziale Benachteiligungen auszugleichen oder um individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden, insofern sie auf diese Unterstützung in erhöhtem Maße angewiesen sind (vgl. Stascheit 2007: 1119 f.). Ferner sollen die genannten Leistungen für junge Menschen entwickelt werden, die aus gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen kommen (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) (vgl. Stascheit 2007: 1143). „Ziel des § 13 KJHG (SGB VIII) ist es, die Angebote der JSA entsprechend den Notwendigkeiten der schulischen, beruflichen und sozialen Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe detailliert zu regeln, ihre Bedeutung durch eine eigenständige, verbesserte Normierung herauszustellen und ihre Einbindung in andere Verantwortungsbereiche als der Jugendhilfe deutlich zu machen.“ (vgl. Proksch 2002: 219). Zusammenfassend ist § 13 Abs. 1 SGB VIII damit als eine Grundlage der Mobilen Jugendarbeit festzumachen.

- 11 SGB VIII erweitert den Einzugsbereich der zu unterstützenden jungen Menschen. In Gegensatz zur Jugendsozialarbeit fördert die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII nicht nur junge Menschen, die in „erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind“ (§ 13 Abs. 1 SGB VIII). Darüber hinaus wendet sie sich an alle jungen Menschen, um ihnen Angebote zur „Förderung und Entwicklung“ (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB VIII) zur Verfügung zustellen. Ferner ist in § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII die Jugendberatung explizit als eine Aufgabe der offenen Jugendarbeit genannt, im Kontext von erlebnisorientierten Freizeitangeboten (ebd. Nr. 2) und Angeboten, die sich auf Entwicklungsaufgaben und –probleme beziehen, die Jungen Menschen in Familie, Schule und Arbeitswelt zu bewältigen haben (ebd. Nr. 3). Hieran kann sich die Mobile Jugendarbeit im Rahmen ihrer freizeitpädagogischen oder gemeinwesenorientierten partizipierenden Angebote gesetzlich orientieren. Ferner ist in § 11 Abs. 1 S. 2 SGB VIII die Beteiligung von jungen Menschen diesen Angeboten festgelegt. Die Angebote sollen demnach an ihren Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen (Stascheit 2007: 1119). Darüber hinaus bietet § 14 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII der Mobilen Jugendarbeit eine weitere gesetzliche Grundlage, da hier festgelegt wird, dass „jungen Menschen … Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden“ sollen, die sie dazu befähigen sollen, „sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen“ (vgl. Korte 2009: 10; vgl. Keppler/Specht 2005: 1225).

Für obdach- oder wohnungslose Jugendliche gibt es darüber hinaus weitere gesetzliche Grundlagen im SGB I, X und XII, im BGB sowie in einigen Landesausführungsgesetzen zum SGB XII. Weiterhin sind im Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, im Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und im Gesetzt über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) Gesetzliche Regelungen im Umgang mit Strichern und Prostituierten zu finden (vgl. Korte 2009: 10). Aufgrund der Distanz zum Hauptthema gehe ich auf die zuletzt genannten Gesetzgebungen jedoch nicht weiter ein.

„Mobile Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der Jugendhilfe dem Grunde nach“ (vgl. Keppler/Specht 2005: 1225). Demnach haben die Land- und Stadtkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII die Gewährleistungspflicht und damit auch die Finanzierungsverantwortung der Mobilen Jugendarbeit (vgl. Stascheit 2007: 1143). Oft wird die Finanzierungsverantwortung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen, welche auch dafür verantwortlich sind, das soziale Wohl ihrer Einwohner zu fördern. Diese kreisangehörigen Städte und Gemeinden können gemäß § 69 Abs. 5 SGB VIII auch Aufgaben der Jugendhilfe für ihren Bereich wahrnehmen, auch wenn sie selbst nicht örtliche Träger der Jugendhilfe sind. Dies muss in Absprache mit dem örtlichen Träger geschehen, da die Gesamtverantwortung bei ihm bleibt und nicht übertragbar ist. Die Regelung zur Aufteilung der Pflichten kann in öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen den Land- oder Stadtkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden festgehalten werden oder im Kontext der Kreisjugendhilfeplanung erfolgen (vgl. Keppler/Specht 2005: 1225 f.).

2.4 Derzeitige Diskussion

Das Problem der heutigen Mobilen Jugendarbeit ist die im Gegensatz zu anderen Bereichen der offenen Jugendarbeit zu geringe Strukturierung. Sie sieht sich einer Vielzahl an Aufgaben, Erwartungen und Ansprüchen gegenüber, die es zu bearbeiten gilt. Bei dieser Flut von Anforderungen scheint es kaum noch möglich, einzelne Aufgabenbereiche davon in einem halbwegs zufriedenstellenden Umfang bearbeiten zu können. Bevor also neue Aufgabenbereiche der Mobilen Jugendarbeit definiert werden können, müssen bisherige Aufgaben überarbeitet und in ihrer Priorität ggf. heruntergestuft werden. Aus diesem Grunde hat Franz Josef Krafeld seine, für ihn innovative Neustrukturierung der offenen Jugendarbeit wie im Folgenden beschrieben dargestellt.

Anstatt als Basis der offenen Jugendarbeit Programme und Gruppenbildungen zu erzeugen, sollten von den Jugendlichen selbst geschaffene soziale Netze und Beziehungen über Cliquenorientierung und Beziehungsarbeit sozialraumorientiert gefördert werden. Jungen Menschen soll nicht dabei geholfen werden, ihre Freizeit sinnvoll zu nutzen, sondern sie müssen unterstützt werden, mit ihrem Leben besser zurechtzukommen. Sie sollten nicht mehr in bewährte Lebenswege gedrängt werden. Vielmehr müssen jungen Menschen Unterstützungen bei der Entfaltung ihrer eigenen Lebenswege durch Beratung und Begleitung angeboten werden. Außerdem müsse die offene Jugendarbeit aufhören, Jugendliche von Orten wegzuholen, an denen sie stören oder an denen sie als gefährdet gelten. Stattdessen sollten sie darin unterstützt werden, dass sie ihren Platz und Raum in der Gesellschaft finden und an ihr teilhaben können. Ferner kritisiert Krafeld die Arbeitsweise der offenen Jugendarbeit, den Jugendlichen einen Schon- und Freiraum fernab der Kontrolle von Erwachsenen bieten, in der sich die Jugendarbeiter lediglich für das Leben innerhalb dieser Einrichtung verantwortlich fühlen und dementsprechend auch nur Angebote innerhalb dieses Kontextes machen. Im Austausch hierzu fordert er die offene Jugendarbeit auf, sich in den Alltag der jungen Menschen durch Begleitung und Beratung in ihrer Alltagswelt durch hinreichende und aufsuchende Angebote unterstützend einzumischen. Das soziale Umfeld der Jugendlichen müsse aktiviert und ihre kulturbezogene Entfaltung und Aktivität gefördert werden. Dies sei sinnvoller, als alle schlechten Einflüsse aus der Außenwelt durch pädagogisch wertvolle Aktivitäten korrigieren zu wollen. Weiterhin sollten Konflikte über Konfliktberatung und –begleitung und nicht stellvertretend gelöst werden. Außerdem spricht Krafeld sich dafür aus, dass sich die offene Jugendarbeit von personalen, sachlichen und räumlichen Pauschalangeboten im Bereich Programm und Betreuung lossagt. Letztendlich kritisiert er die Haltung einiger Träger der offenen Jugendarbeit, es allen (Trägern, Jugendliche, Behörden, Öffentlichkeit) recht machen zu wollen. Es müssen klare Leistungsvereinbarungen zwischen Finanziers und Nutznießern getroffen werden (vgl. Krafeld 2004: 45 f.)

Es ist hier ein klarer Weg von herkömmlichen stationären Einrichtungen, hin zur Mobilen Jugendarbeit zu erkennen. Schlagwörter wie z. B. Sozialraum- und Cliquenorietierung sind Indikatoren für diesen Wandel. Es geht nicht mehr nur darum, jungen Menschen eine sinnvolle Tätigkeit zu bieten. Es ist nach Krafeld heute wichtiger, die Entwicklung ihrer Lebensbewältigungsstrategien innerhalb ihrer Lebenswelt zu unterstützen und zu fördern. Dabei soll ihr soziales Umfeld mit einbezogen werden. Die Jugendlichen benötigen Ressourcen, um innerhalb ihrer Lebenswelt bestehen zu können. Bei dieser Entwicklung sollen sie nicht allein gelassen, sondern von den Jugendarbeitern innerhalb ihres Lebensraumes begleitet, beraten und unterstützt werden und dies auch auf dem Weg alternativer Angebote, die auf die Jugendlichen zugeschnitten sind. Zu ermöglichen ist dieses, meines Erachtens fortschrittliche Konzept, nur über den Weg der Mobilen Jugendarbeit. Somit sehe ich die Mobile Jugendarbeit in der heutigen Zeit als unverzichtbares Werkzeug der offenen Jugendarbeit.

3 Umsetzung der Mobilen Jugendarbeit

Im Folgenden stelle ich ein aktuelles Modell der Mobilen Jugendarbeit dar. Hieran möchte ich exemplarisch verdeutlichen, in welchem Rahmen das theoretische Konstrukt der Mobilen Jugendarbeit in der heutigen Praxis realisiert und umgesetzt wird. Aufgrund dessen, dass die Anbieter Mobiler Jugendarbeit ihre Angebote, Konzepte und Vorgehensweisen auf eigens hierfür eingerichteten Internetseiten frei zugänglich machen und propagieren, dient auch für die folgende Analyse eine Internetplattform städtischer Mobiler Jugendarbeit als Hauptquelle.

Wie in Punkt 2.1 beschrieben, war Stuttgart eine der ersten deutschen Städte, in der Mobile Jugendarbeit in ihrer Grundform ausgeübt wurde. Daher soll auf den kommenden Seiten das Modell der Mobilen Jugendarbeit der Stadt Stuttgart erläutert werden, um die bisherige Entwicklung zu verdeutlichen und um einen repräsentativen Einblick in die heutige Praxis der Mobilen Jugendarbeit zu erhalten.

3.1 Exkurs: Soziale Daten der Stadt Stuttgart

Um das Konstrukt der Mobilen Jugendarbeit in der Stadt Stuttgart ganzheitlich verstehen zu können, ist es zunächst notwendig, einen Einblick in die derzeitige soziale Situation zu bekommen.

Die Stadt Stuttgart ist die Hauptstatt von Baden-Württemberg. Sie hat rund 600.000 Einwohner, von denen etwa 74.000 unter 15 Jahre, fast 15.000 zwischen 15 und 18 Jahre und fast 54.000 zwischen 18 und 25 Jahre alt sind (Stand 2008) (vgl. Landeshauptstadt o. J. 1). Diese verteilen Sich unterschiedlich auf die 23 Stadtbezirke.

Aktuell leben in Stuttgart rund 54.000 Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Über die Hälfte dieser Familien haben lediglich ein Kind und mehr als ein Fünftel (über 11.000) sind alleinerziehend (vgl. Landeshauptstadt o. J. 2).

Über 230.000 Einwohner Stuttgarts haben einen Migrationshintergrund. Davon besitzen etwa 125.000 eine ausländische Staatsbürgerschaft. Die Großteile hiervon machen Jugoslawen (über 30.000), Türken (über 21.000), Italiener (über 13.000), Griechen (über 13.000), Kroaten (über 12000) und Serben (über 9000) aus. Fast 408.000 der Einwohner Stuttgarts sind zwischen 15 und 64 Jahre alt und damit im erwerbsfähigen Alter (vgl. Landeshauptstadt o. J. 3).

Rund 19.000 Einwohner der Stadt Stuttgart sind erwerbslos gemeldet (vgl. Landeshauptstadt o. J. 4). Insgesamt erhalten mehr als 30.000 arbeitsfähige Stuttgarter Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II, fast 12.000 (vorwiegend Kinder unter 15 Jahren) erhalten Sozialgeld nach dem zweiten Sozialgesetzbuch und über 6.000 erhalten Leistungen zur Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (Stand 2009) (vgl. Landeshauptstadt o. J. 5). Weiterhin befinden sich in der Landeshauptstadt Stuttgart Rund 16.000 Menschen in einer Berufsausbildung (Stand 2009) (vgl. Landeshauptstadt o. J. 6).

3.2 Der Dachverband für Mobile Jugendarbeit Stuttgart

Der Dachverband für Mobile Jugendarbeit Stuttgart ist eine gemeinnützige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Zuständig für die Gestaltung, Ausführung und Entwicklung des Konzeptes der Mobilen Jugendarbeit in der Stadt Stuttgart finanziert, koordiniert und organisiert sie insgesamt 16 Einzelgesellschaften innerhalb der folgenden Stadtteile: Zuffenhausen, Weilimdorf, Mönchfeld/Freiberg/Rot, Neugereuth/Steinhaldenfeld/Hofen, Hallschlag, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart Nord/Ost/Süd/West, Botanag, Fangelsbach, Degerloch, Sillenbuch, Fasanenhof und Birkach/Plieningen. Diese sind auf der folgenden Grafik markiert, um den Einzugsbereich der Mobilen Jugendarbeit in Stuttgart zu verdeutlichen.

Abb. 2: Stadtteile der Gesellschaften für Mobile Jugendarbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die örtlichen Kirchengemeinden, die Fachverbände Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. und der Caritasverband für Stuttgart e. V. sind in die Organisation fest integriert. Sie sind Träger der Mobilen Jugendarbeit in den jeweiligen Stadtteilen. Das Engagement der Pfarrer und ehrenamtlichen Helfer beruht auf ihrem diakonisch-karitativen Auftrag.

Die folgende Abbildung zeigt die Trägerstruktur des Dachverbandes (vgl. Dachverband o. J. 1).

[...]

Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Mobile Dienstleistungen im Kontext der Sozialen Arbeit
Untertitel
Eine Handlungs- und Strukturanalyse aus lebensweltorientierter Sicht
Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
102
Katalognummer
V172113
ISBN (eBook)
9783640918874
ISBN (Buch)
9783640918621
Dateigröße
953 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Mobile Jugendarbeit wird, ebenso wie die Lebensweltorientierung von Hans Thiersch, anhand von Fachliteratur und Praxisbeispielen umfassend aufgearbeitet und verdeutlicht. Anschließend wird die Mobile Jugendarbeit anhand von Thierschs Theorien analysiert. Im Fazit werden die Analyseergebnisse aufgearbeitet und es wird ein Ausblick erstellt, inwiefern die Mobile Jugendarbeit lebensweltorientiert ist und was noch verändert werden müsste, damit sie den Theorien des Hans Thiersch entspricht.
Schlagworte
Mobile Jugendarbeit, Hans Thiersch, Thiersch, Mobile, Dienstleistungen, Lebensweltorientierung, Maxime, lebensweltorientiert, lebensweltorientierte, Jugendarbeit
Arbeit zitieren
Soz.Päd./Soz.Arb. (B.A.) Christian Krüger (Autor:in), 2010, Mobile Dienstleistungen im Kontext der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172113

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