Die Rolle des Wirtschaftsbürgertums während der Revolution von 1848 - Motive für dessen Haltungen gegenüber der Revolution


Facharbeit (Schule), 2011

16 Seiten, Note: Sehr gut (14)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Einleitung

2 Das Bürgertum
2.1 Das Stadtbürgertum
2.2 Das Bildungsbürgertum
2.3 Das Wirtschaftsbürgertum

3 Die Rolle des Wirtschaftsbürgertums in der Revolution von 1848/
3.1 Das Wirtschaftsbürgertum in der Frankfurter Nationalversammlung
3.2 Interessen an der Revolution von
3.2.1 Wirtschaftliche Interessen
3.2.2 Politische Interessen
3.3 Die Hemmung der Revolution
3.3.1 Schwer zu steuernde Radikalität der Bewegung
3.3.2 Fehlende Identifikation mit der revolutionären Bewegung
3.3.3 Angst vor der „sozialen Revolution“

4 Die Firma Krupp zur Zeit der Revolution

5 Schlussbemerkung

6 Anhang
6.1 Literaturverzeichnis
6.2 Arbeitsprozessbericht

Vorwort

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, welche mich nach meiner Anfrage in überdurchschnittlichem Maße mit Informationen zur Entwicklung des Unternehmens Krupp sowie der Eigentümerfamilie unterstützt hat.

1 Einleitung

Ziel dieser Facharbeit ist es, die Interessen des Wirtschaftsbürgertums und die Gründe für dessen Handeln in der Revolution von 1848/49 zu untersuchen. Ausschlaggebend für diese Themenwahl ist nicht nur ein allgemeines Interesse an Ökonomie und Geschichte, sondern vor allem das Interesse an der Frage, ob ein so großes Bedürfnis nach Veränderungen in Staat und Gesellschaft allein von patriotischer Begeisterung getragen werden konnte. Es geht hierbei in keinem Fall darum, dem Wirtschaftsbürgertum jener Zeit Heimatliebe und ein nationales Gemeinschaftsgefühl abzusprechen, jedoch den Blick darauf zu lenken, dass handfeste wirtschaftliche Interessen von größerer Bedeutung für das Wirtschaftsbürgertum waren. Warum die Revolution trotz aller wirtschaftlicher Vorteile und der anfänglichen Unterstützung schlussendlich doch von dieser Bevölkerungsgruppe gehemmt wurde, ist die zweite Frage, die ich durch das Verfassen dieser Facharbeit beantworten möchte.

Nach einer Einführung in die Situation des Stadt-, Bildungs- und Wirtschaftsbürgertums folgt eine Darlegung der Interessenslage und der daraus folgenden Handlungen des Wirtschaftsbürgertums, konkretisiert am Beispiel des Unternehmens Krupp. Der Ablauf der Revolution 1848/49 wird als bekannt vorausgesetzt; auf eine Darlegung wird daher verzichtet - zumal Einzelereignisse im Zusammenhang mit der Fragestellung dieser Arbeit von nachrangiger Bedeutung sind.

Wichtige Begriffe werden im Kontext erläutert. Verwendete Literatur ist im Anhang zusammengestellt; genutzt wurden nicht nur anerkannte Standardwerke der universitären Forschung (z.B. Werke von Gunilla Budde und Frank Lorenz Müller), sondern auch Publikationen von Journalisten mit dem Arbeitsschwerpunkt Geschichte (bspw. Frank Stenglein); Reden und andere Primärquellen sind hauptsächlich dem Schulbuch Geschichte entnommen worden.

2 Das Bürgertum

2.1 Das Stadtbürgertum

10 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung deutscher Städte von ca. 1300 – 1790 ließen sich dem Stadtbürgertum zuordnen[1]. Diese Schicht speiste sich aus den Mitgliedern der Familien wohlhabender Kaufleute (Patrizierfamilien); ihr gehörten aber auch Ärzte, Juristen und evan-gelische Geistliche an; all jene genossen das volle Bürgerrecht. Auf Privilegien pochend und eine streng abgestufte Gesellschaftsordnung befürwortend, sah sich das Stadtbürgertum selbst als Bewahrer traditioneller Werte und Strukturen, was in einer fast eigenständigen Kultur samt Normen und Wertvorstellungen zum Ausdruck kam. Die auf „Betrachten des Neuen und Bewahren des Alten“[2] ausgerichtete Bildung verband das Stadtbürgertum, welches sich selbst als geschlossene Gesellschaft verstand. Neuen Ideen und aufsteigenden Personen standen die Mitglieder dieser Gesellschaftsschicht skeptisch gegenüber. Die städtische und regionale Wirtschaft wurde vom Stadtbürgertum geführt und kontrolliert, was ihm für die Zeit von ca. 1300 bis 1700 einen bedeutenden wirtschaftlichen Einfluss verlieh. Ebenfalls wurden die Stadträte größtenteils von Mitgliedern des Stadtbürgertums gestellt. Hierdurch erwuchs dem Stadtbürgertum im regionalen Bereich ein erheblicher politischer Einfluss, der jedoch nicht mit der Macht der Fürsten und Adeligen vergleichbar war. Wegen der auf den regionalen Bereich beschränkten Interessen, war überregionale = nationale Politik für das Stadtbürgertum nicht von Bedeutung; eine weiterreichende Teilhabe an der Macht wurde deshalb nicht gefordert.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde das konservative und rückwärtsgewandte Stadtbürgertum rasch vom Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum verdrängt.

In der Mitte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts bewirkten die aufkommenden ständischen Veränderungen einen schnellen und erfolgreichen Aufstieg dieser beiden hauptsächlich protestantisch gläubigen Segmente des Bürgertums. Dieses „neue“ Bürgertum zeichnete besonders seine nun erarbeitete und nicht ererbte Stellung aus. Es rekrutierte sich größtenteils aus dem alten Stadtbürgertum, setzte jedoch neu erworbene Rechte über die geerbten Privilegien des traditionellen Stadtbürgertums. Ihre kritische Haltung gegenüber ererbten und nicht selbstverdienten oder –erarbeiteten Privilegien löste auch im damaligen Adel Proteste aus. Die beiden neuen Segmente des Bürgertums setzten Ehrgeiz als höchste Tugend. Sie waren die Profiteure des durch die Industrialisierung ausgelösten wirtschaftlichen Aufschwungs und trieben bewusst die Ausdehnung des kapitalistischen Wirtschaftssystems voran.

Das neue Bürgertum definierte sich durch eine bewusste Abgrenzung nicht nur von den Bauern und der in ihren Augen aus Handwerkern und Arbeitern bestehenden „Unterschicht“, sondern auch von dem Adel und dem katholischen Klerus[3].

2.2 Das Bildungsbürgertum

Das Bildungsbürgertum bestand aus der gesellschaftlichen Elite mit Universitätsabschluss, zu welchen sich Beamte, Professoren, Notare, Juristen, Anwälte, Lehrer, Ärzte, Künstler und Staats- und Fürstendiener zählen durften.[4] Allesamt waren sie für die damalige Zeit akademisch exzellent ausgebildet und sahen Bildung und Ehrgeiz als die höchsten aller Tugenden an. Durch gesellschaftliche und staatliche Reformen ausgelöst, vergrößerte sich diese zunächst sehr kleine Elite zum Ende des 18. Jahrhunderts hin zu einem starken Verband[5]. Die Berufswahl für Bürger dieser Schicht fiel oft auf eine Karrierelaufbahn in der staatsöffentlichen Verwaltung, im Medizinwesen oder auf eine Lehrtätigkeit an den Universitäten. Alternativ kamen auch Beschäftigungen im landständischen oder grundherrlichen Dienst vor. Ein Teil des Bildungsbürgertums situierte sich über regionalen Handel, der größere Teil jedoch bestritt sein Einkommen aus Beamtengehältern; diesem Teil wurden außerdem umfassende Privilegien im Gerichtswesen, beim Militärdienst oder im Steuerrecht gewährt[6]. Durch die Lehrtätigkeit an Universitäten hatten die Mitglieder des Bildungsbürgertums eine erhebliche Kontrolle über die Zugänge zu diesen Bildungseinrichtungen, was in einer Rekrutierung des Nachwuchses aus den eigenen Reihen mündete. Bildungsbürger verlangten aufgrund ihrer hohen Bildung ein höheres Prestige als das Wirtschafts- oder gar das Stadtbürgertum und beanspruchten ebenfalls wichtige Aufgaben der Modernisierung oder Verwaltung für sich. Die Definition seiner selbst über Bildung brachte diese auch in die Position einer Ersatzreligion für das größtenteils evangelisch konfessionelle Bildungsbürgertum. Als Beamte des staatlichen Verwaltungsapparates besaß das Bildungsbürgertum einen Einfluss auf die Staatsführung. Die ebenfalls als Berater von Fürsten dienenden Bürger sahen sich aufgrund ihrer Bildung in der Rolle der aufgeklärten Reformer. Ihre reformerischen Forderungen galten vor allem einem Verfassungs- und Rechtsstaat mit einem großen Bürokratieapparat, ihr Widerstand dem geburtrechtlichen Ständesystem der damaligen Zeit. Die Kontrolle des Herrschenden sollte durch parlamentarische Instanzen und Bürokratie stattfinden[7]. Sie forderten politische Partizipation, jedoch nur für ihre eigene Gruppe, die sich als Elite verstand; politische Mitbestimmung des Kleinbürgertums und anderer Gruppen wurde nicht nur nicht gefordert, sondern vielmehr flächendeckend abgelehnt. Das Hauptinteresse des Bildungsbürgertums galt aber der Abschaffung der Geburtsprivilegien des Adels.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts nahm zwar die Zahl der Bildungsbürger zu, der gesellschaftliche und politische Einfluss ging jedoch drastisch zurück. Die selbst auf den Weg gebrachten Reformen, wie z.B. die Schulreform 1807, erleichterten Menschen aus allen Gesellschaftsschichten den Zugang zu Bildung[8]. Der Aufstieg ins Bildungsbürgertum war nun für jedermann möglich. Ebenfalls spielte die zu Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland beginnende Industrialisierung einer anderen Gruppe den Ball der Macht zu: dem Wirtschaftsbürgertum.

2.3 Das Wirtschaftsbürgertum

Die Ursprünge des Wirtschaftsbürgertums lassen sich in den Teilen des Stadtbürgertums verorten, die wirtschaftliche Aktivitäten in die überregionalen Märkte transferiert hatten. Große Expansionsbedürfnisse - hervorgerufen durch ständigen und drückenden Wettbewerb - trieben das Stadtbürgertum von der regionalen oder städtischen Beschränkung in die nationale und internationale Dimension, wobei diese Entwicklung durch die einsetzende Industrialisierung noch beschleunigt wurde.

Das Wirtschaftsbürgertum definierte sich stärker über das eigene Kapitalvermögen als über den erreichten Grad an Bildung. Ihm zuzurechnen waren Direktoren, Besitzer oder Geschäftsführer der großen Unternehmen, Fabrikbesitzer, Fernhändler, Finanziers oder Großbankiers[9]. Durch den Besuch des Gymnasiums besaßen auch die Mitglieder dieser Schicht ein gewisses Maß an Bildung, jedoch galt der Besuch einer Universität im Gegensatz zum Bildungsbürgertum als weniger wichtig. Man zog die wirtschaftliche Lehre in einem großen Unternehmen dem Universitätsstudium vor; letzteres diente allenfalls dazu, die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu verbessern.[10]

Das Hauptziel der politischen Bestrebungen des Wirtschaftsbürgertums war die wirtschaftliche Einheit des deutschen Gebietes, wovon man sich große Vorteile beim Handel mit Gütern versprach. Ebenfalls setzte das Wirtschaftsbürgertum in einem potenziell neuen System auf möglichst wenig Einmischung in die Wirtschaft von Seiten des Staates. Deshalb sah man den stark bürokratisierten Wunschstaat des Bildungsbürgertums als große Gefahr an. Ebenfalls entgegengesetzt zum Bildungsbürgertum war die Tragweite des politischen Interesses. Ging beim Bildungsbürgertum das politische Interesse nur sehr selten über die Region hinaus, so zielten die Interessen des Wirtschaftsbürgertums - wegen der großen Dimensionen der Geschäfte - deutlich mehr auf nationale oder internationale Räume ab. Politische Partizipation sah das Wirtschaftsbürgertum nahezu ausschließlich als Möglichkeit wirtschaftliche Interessen durchzusetzen; der notwendige Einfluss musste allerdings noch gewonnen werden. Einzig in wirtschaftlichen Ballungsräumen konnten Wirtschaftsbürger in ihrer Funktion als Geldgeber für Fürsten oder Grundherren Einfluss auf Politik nehmen, zunächst allerdings nur im regionalen Maßstab. Um dies zu ändern, kann es unter dem Wirtschaftsbürgertum schon früh zur Bildung von Interessenverbänden, die geschlossen politisch zu agieren versuchten[11].

Durch die im Laufe des 19. Jahrhunderts einsetzende Industrialisierung änderte sich das Umfeld jedoch rasant. Die Großindustrie gewann an Einfluss, da sie die Fürsten zunehmend in Abhängigkeit vom Wirtschaftsbürgertum brachte; in der Folge forderte man mehr politische Mitsprache und verdrängte das Bildungsbürgertum als einflussreiche Instanz; es verlagerten sich also Macht und Bedeutung.

3 Die Rolle des Wirtschaftsbürgertums in der Revolution von 1848/49

3.1 Das Wirtschaftsbürgertum in der Frankfurter Nationalversammlung

Das Wirtschaftsbürgertum war in der Frankfurter Nationalversammlung nur schwach vertreten. Nur etwa 60 der vom Volk gewählten 813 Abgeordneten lassen sich dieser Bevölkerungsgruppe zuordnen, darunter 35 Großkaufleute, 14 Fabrikanten und 7 Verleger[12]. Geschlossen bilden diese den Flügel der gemäßigt Liberalen oder Rechtsliberalen, auf den ca. 40 % der Abgeordneten entfielen[13], überwiegend Vertreter des Bildungsbürgertums. Vor allem ging es dem Wirtschaftsbürgertum darum, in der Nationalversammlung Reformen zu erwirken, die die Sicherung des Eigentums garantierten[14]. Das Eigentum bedeutete für diese Gesellschaftsgruppe die Basis für wirtschaftliche Macht und ökonomischen Erfolg. Der Forderung radikal-sozialistischer linker Gruppen nach einem gerechten Sozialstaat auf Kosten des kapitalstarken Bürgertums sollte hierbei mit allen Mitteln begegnet werden.[15]

Ebenfalls war es von Interesse, die Gründung eines Deutschen Einheitsstaates zu erwirken, um größere wirtschaftliche Vorteile erzielen zu können. Die Entstehung eines „legitimistischen“ (d.h. die Rechte der legitimen Fürsten betonenden) Staatenbundes, wie er von konservativen Strömungen innerhalb der Nationalversammlung gewünscht wurde, galt es zu verhindern[16]. Im von Wirtschaftsbürgertum geforderten Einheitsstaat sollte ein Erbkaisertum für Konstanz und damit für die erhoffte wirtschaftliche Stabilität sorgen[17]. Eine Republik lehnte das Wirtschaftsbürgertum kategorisch ab. „Doch der Wunsch nach einer Republik ging ihnen zu weit. In ihren Augen war dies gleichbedeutend mit Masse, Terror und letztlich dem Ende aller bürgerlichen Werte. Bilder der blutigen Nachwehen der französischen Revolution waren in den Köpfen der Liberalen noch sehr lebendig. Ein starker Monarch, so ihre Hoffnung, sollte vor einer solchen Massendemokratie schützen.“[18]

[...]


[1] Vgl. Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1848/49. 4. Aufl. München 2005 (künftig. HUW Gesellschaftsgeschichte), Seite 176

[2] ebenda, Seite 175

[3] Vgl. Budde, Gunilla: Blütezeit des Bürgertums. Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert. 1. Aufl. Darmstadt 2009 (Künftig: GB Blütezeit), Seite 8

[4] Vgl. ebenda, Seite 8

[5] Vgl. ebenda, Seite 8

[6] Vgl. ebenda, Seite 9

[7] Vgl. ebenda, Seite 11

[8] Vgl. GB Blütezeit, Seite 10

[9] Vgl. ebenda, Seite 10

[10] Vgl. HUW Gesellschaftsgeschichte, Seite 188

[11] Vgl. Müller, Frank Lorenz: Die Revolution von 1848/49. 1. Aufl. Darmstadt 2002 (Künftig: FLM Revolution), Seite 28

[12] Vgl. ebenda, Seite 87

[13] Vgl. Hrsg. Rohlfes, Joachim: Historisch-Politische Weltkunde. Staat und Nation im 19. Jahrhundert; 1. Aufl. Leipzig 2007 (Künftig: Schulbuch Geschichte), Seiten 64 und 80

[14] Vgl. ebenda, Seite 80

[15] Vgl. FLM Revolution, Seite 89

[16] Vgl. FLM Revolution, Seite 89

[17] Vgl. Schulbuch Geschichte, Seite 80; FLM Revolution, Seite 92

[18] GB Blütezeit, Seite 81

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Rolle des Wirtschaftsbürgertums während der Revolution von 1848 - Motive für dessen Haltungen gegenüber der Revolution
Hochschule
Städtischen Gymnasiums Straelen
Note
Sehr gut (14)
Autor
Jahr
2011
Seiten
16
Katalognummer
V172029
ISBN (eBook)
9783640917266
ISBN (Buch)
9783640917723
Dateigröße
529 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, 1848, Revolution, Wirtschaftsbürgertum, Krupp, Hemmung, Bürgertum, Nationalversammlung
Arbeit zitieren
Karsten Große (Autor:in), 2011, Die Rolle des Wirtschaftsbürgertums während der Revolution von 1848 - Motive für dessen Haltungen gegenüber der Revolution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172029

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