Die Bedeutung der Finanzierung mit Eigenkapital für öffentliche Unternehmen


Hausarbeit, 2002

27 Seiten, Note: 10


Leseprobe


Inhaltverzeichnis / Gliederung

1. Einleitung

2. Öffentliches Unternehmen

3. Merkmale der Rechtsformen GmbH und AG
3.1 GmbH
3.2 AG

4. Hauptformen der Finanzierung
4.1 Eigenfinanzierung
4.2 Fremdfinanzierung
4.3 Innenfinanzierung
4.3.1 Selbstfinanzierung
4.3.2 Finanzierung aus freigesetztem Kapital
4.4 Außenfinanzierung
4.4.1 Eigenfinanzierung
4.4.2 Kreditfinanzierung

5. Das Eigenkapital
5.1 Die Finanzierungsfunktion
5.2 Die Einflusssicherungsfunktion
5.3 Die Autonomiefunktion
5.4 Die Haftungsfunktion
5.5 Die Akquisitionseffektfunktion
5.6 Die Gewinnverteilungsfunktion

6. Verschuldungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen

7. Schluss

Anlage:Urteil OLG Celle vom

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In Zeiten knapper Finanzmittel wird in der öffentlichen Verwaltung zunehmend nach Wegen gesucht, die knappen Finanzmittel ressourcenbewusster einzusetzen. Öffentliche Unternehmen privatrechtlicher Form werden bei dieser Zielsetzung, mit öffentlichen Geldern sparsamer umzugehen, immer beliebter. Allerdings darf die öffentliche Hand nur Unternehmensbeteiligungen eingehen, wenn die Haftung durch die Rechtsform auf die Kapitaleinlage beschränkt ist, also z.B. die Gemeinde keinen unüberschaubaren finanziellen Schaden erleiden kann[1]. Aufgrund dieser Voraussetzung kommen praktisch nur zwei Rechtsformen in Frage: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Doch was ist eigentlich ein öffentliches Unternehmen privatrechtlicher Rechtsform? Was ist eine GmbH oder eine AG?

In den folgenden Ausführungen sollen zunächst diese Fragen geklärt werden. Nachfolgend soll die Finanzierung der genannten Kapitalgesellschaften in öffentlicher Hand dargestellt werden. Dies ist notwendig, um die Bedeutung und Funktionen des Eigenkapitals in der AG bzw. GmbH zu verstehen. Abschließend soll dargestellt werden, welche Verschuldungsmöglichkeiten sich für die AG und die GmbH ergeben, wenn die öffentliche Hand, als finanzstarker Träger, alleiniger Gesellschafter ist.

2. Öffentliches Unternehmen

Als öffentliches Unternehmen kann man die Institutionen bezeichnen, die als Wirtschaftsubjekte, also in unserem Fall die AG bzw. die GmbH, ökonomische selbständig ist und marktmäßig zumindest über teilweise reproduzierbares Eigenkapital verfügt, und rechnerisch aus dem Trägerhaushalt, also z.B. dem der Gemeinde, ausgegliedert ist. Unternehmen müssen dazu eigenverantwortlich entscheiden und handeln können, also nicht vollständig der Entscheidungsgewalt des Trägers unterstehen. Öffentliche Unternehmen sind Einzelwirtschaften, die sich ausschließlich oder zumindest mit qualifizierter Mehrheit im öffentlichen Eigentum befinden. Öffentliche Unternehmen sind Nettobetriebe, sie erscheinen also im Haushaltsplan des Trägers nicht mit allen Ein- und Ausgaben, sondern nur mit einer einzigen Haushaltsstelle, die entweder ein Defizit oder Gewinn erzielt. Um gemischtwirtschaftliche Unternehmen handelt es sich, wenn sowohl die öffentliche Hand als auch private Investoren an diesen beteiligt sind.[2] Im folgenden sollen aber nur die öffentlichen Unternehmen betrachtet werden, bei denen der öffentliche Träger der einzige Eigentümer ist.

3. Merkmale der Rechtsformen GmbH und AG

Wie bereits eingangs angeschnitten, gewinnen Beteiligungen der öffentlichen Hand an privatrechtlichen Rechtsformen zunehmend an Bedeutung. Da sich öffentliche Unternehmen nur an Unternehmen privatrechtlicher Form beteiligen dürfen, wenn die Haftung auf die Kapitaleinlage begrenzt ist, kommen faktisch nur die GmbH und die AG in Frage. Beide Rechtsformen sehen eine anteilsmäßige Beteiligung eines oder mehrerer Gesellschafter/s vor. Bilden Gebietskörperschaften eine GmbH oder AG sind sie zumeist alleiniger Gesellschafter[3]. Grund ist oftmals, dass sich der Träger bei der Bildung weitgehend von den Fesseln des öffentlichen Haushalts- und Personalrechts befreit[4].

3.1 GmbH

Vorteilhaft bei der Gründung einer GmbH ist, dass die Kosten und das Gründungskapital relativ niedrig ist. Weiterhin ist die Bildung, rechtlich gesehen, wesentlich einfacher als bei der AG. Der Gesellschafter, also z.B. die Gemeinde, zahlt ein Stammkapital ein, welches mindestens 25000 € betragen muss, und für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet. Mit der Einlage am Unternehmen gewinnt der Gesellschafter den entsprechenden Anteil am Unternehmen. Wie angedeutet, kommt für die öffentliche Hand häufig nur die Ein-Mann-GmbH in Frage. Der Träger ist also alleiniger Gesellschafter der GmbH. Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung, die bei der Ein-Mann-GmbH demzufolge nur aus dem alleinigen Gesellschafter besteht, dem Aufsichtsrat und dem Gesellschaftsführer[5].

3.2 AG

Die Bedeutung der AG für öffentliche Unternehmen ist zwar grundsätzlich geringer einzuschätzen als die der GmbH, darf aber nicht außeracht gelassen werden, da sich auch öffentliche Unternehmen an AGs, wie z.B. Volkswagen oder die Deutsche Post beteiligen.

Bei der Gründung einer AG sind die rechtlichen Vorschriften wesentlich komplizierter als die bei der Gründung einer GmbH. Bei der AG sind die Gesellschafter bzw. ist der Gesellschafter am Grundkapital des Unternehmens mit Aktien beteiligt, ohne dass sie für die Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich haften. Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung[6].

Doch wie werden diese Unternehmensarten finanziert? Der folgende Abschnitt soll einen Überblick über die Finanzierungsformen der genannten Unternehmensformen verschaffen.[7]

4. Hauptformen der Finanzierung

Bei der Unternehmensfinanzierung kann zum einen in die rechtliche Stellung der Kapitalgeber zum Betrieb unterschieden werden, also zur Rechtsbeziehung zwischen Betrieb und der Institution, die die Finanzmittel bereitstellt und der Mittelherkunft, d.h. nach dem Ort der Mittelaufbringung. Bei der rechtlichen Stellung zum Kapitalgeber differenziert man in Eigen- und Fremdfinanzierung, (dazu 4.1 und 4.2) bei der Differenzierung der Mittelherkunft zwischen Innen- und Außenfinanzierung (dazu 4.3 und 4.4).

Grafisch könnte man die Hauptformen der Unternehmensfinanzierung wie folgt darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.1 Eigenfinanzierung

Unter Eigenfinanzierung versteht man die Zuführung von Eigenkapital, also finanzieller Mittel, die gleichsam als Haftungs- bzw. Garantiekapital für die Aufnahme von Fremdkapital dienen. Sie werden dem Betrieb zumeist längerfristig überlassen und können durch den Kapitalgeber nicht ohne weiteres gekündigt werden.

4.2 Fremdfinanzierung

Demgegenüber ist mit der Fremdfinanzierung die Zuführung von Mitteln durch Kreditaufnahme, also durch Fremdkapital gemeint. Fremdkapitalgeber erwerben dadurch keine Anteilsrechte, sondern Gläubigerrechte am Unternehmen. Diese Mittel werden z.B. von Kreditinstituten nur gegen ein festes Entgeld (Zinsen) und unter Eingehung einer Rückzahlungsverpflichtung (Tilgung) zur Verfügung gestellt.

4.3 Innenfinanzierung

Unter Innenfinanzierung versteht man die Bildung bzw. Gewinnung von Kapital aus dem betriebsinternen Leistungsprozess. Es handelt sich also um eine Zuführung von Mitteln aus dem internen betrieblichen Umsatzprozess. Es ist zwar richtig, dass das Kapital zunächst von außen aufgebracht wurde, es muss aber trotzdem als innenfinanziertes Kapital bezeichnet werden, da bereitgestellte Mittel in den Leistungsprozess eingeflossen sind und daraufhin refinanziert wurden, d.h. als Umsatzgewinn wieder investiert werden können. Darauf bezogen kann Innenfinanzierung entweder Selbstfinanzierung (4.3.1) oder Finanzierung aus freigesetztem Kapital (4.3.2) sein.

4.3.1 Selbstfinanzierung

Bei der Selbstfinanzierung werden Gewinne zurückbehalten, die der Betrieb erwirtschaftet hat. Es entsteht ein Eigenkapitalzuwachs aus einbehaltenen Gewinnen, auf die die anspruchsberechtigten Kapitaleigner vorübergehend verzichten. Man kann dies als Gewinnthesaurierung bezeichnen. Da durch die Zurückbehaltung erwirtschafteter Gewinne Zuwachskapital gebildet wird, findet bilanztechnisch eine Bilanzveränderung statt. Dieses auch als Überschussfinanzierung bezeichnete Finanzierungsinstrument erfolgt entweder durch Bildung einer offenen Rücklage oder durch Schaffung stiller, also verdeckter, Reserven.

4.3.2 Finanzierung aus freigesetztem Kapital

Bei der Finanzierung aus freigesetztem Kapital, handelt es sich um eine Rückflussfinanzierung, bei der gebundenes Kapital durch Abschreibungen, Rückstellungen oder durch Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögensteile wieder freigesetzt wird. Diese werden dann über einen längeren Zeitraum anderweitigen finanzierungsbedürftigen Zwecken zugeführt. Bilanziell gesehen findet also nur eine Umschichtung des Vermögens statt.

4.4 Außenfinanzierung

Bei der Außenfinanzierung fließen benötigte Geldmittel zur Deckung des Kapitalbedarfs nicht durch den internen Leistungsprozess, also aus eigener Kraft dem Unternehmen zu, sondern von externen Kapitalgebern, Eignern oder Gläubigern. Daran orientiert ist auf externen Finanzierungsquellen beruhende Außenfinanzierung, d.h. entweder Eigenfinanzierung oder Kreditfinanzierung.

4.4.1 Eigenfinanzierung

Das vom Betrieb im Wege der Einlagenfinanzierung zusätzlich bereitgestellte Eigenkapital entstammt also dem Privatvermögen bereits vorhandener Anteilseigner. Beim Träger öffentliche Hand stammt dieses zusätzliche Eigenkapital aus den Haushaltsmitteln. Demzufolge sind diese Mittel vergleichbar mit dem o.g. Privatvermögen, das zur Verfügung gestellt wird, wenn der Träger nicht öffentlicher Natur ist. Man nennt diese Finanzierung auch trägerinterne Finanzierung[8].

4.4.2 Kreditfinanzierung

Die Kreditfinanzierung umfasst alle Formen der Zuführung von Fremdkapital durch Gläubiger. Es entstehen damit im Gegensatz zur Eigenfinanzierung keine Gesellschafterrechte, sondern Gläubigerrechte[9]. Dabei kommen verschiedene Bankkredite wie z.B. Kontokorrentkredit, Wechseldiskontkredit, Akzeptkredit, Lombardkredit u.a. in Frage, die hier aber im einzelnen nicht näher erläutert werden sollen.

5. Das Eigenkapital

Bevor nun auf die eigentlichen Funktionen des Eigenkapitals im besonderen Hinblick auf den „öffentlicher Träger“ eingegangen wird, soll zunächst noch einmal zusammenfassend der Begriff Eigenkapital erörtert werden:

Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der der Unternehmung von ihrem Eigentümer zur Verfügung gestellt oder durch Nichtentnahme von Gewinnen (Selbstfinanzierung, Gewinnthesaurierung) belassen wird. Das Eigenkapital setzt sich in Kapitalgesellschaften im allgemeinen aus folgenden Bilanzpositionen zusammen: Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklagen [nur bei AG], Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen, andere Rücklagen) + Gewinnvortrag – Verlustvortrag + Jahresüberschuss – Jahresfehlbetrag[10].

Fraglich ist nun welche Rolle das Eigenkapital spielt, wenn Gebietskörperschaften, wie Bund, Land oder Kommune eine GmbH oder AG gründen. Im folgenden sollen die Funktionen des Eigenkapitals dargestellt werden und ein besonderer Blick auf die Unterschiede zwischen privaten Träger(n) und öffentlichem Träger geworfen werden. Unterschiede könnten schon daraus resultieren, dass private Unternehmen zumeist nach Umsatz- oder Gewinnmaximierung streben, während öffentliche Unternehmen zumeist die Erfüllung kollektiver Bedürfnisse anstreben bzw. Gewinnmaximierung oder Kostendeckung in der Regel nicht primäres Ziel ist.

[...]


[1] Brede 2001, S.83; vgl. § 65 I Nr.2 LHO

[2] Eichhorn, S. 37f.

[3] Schuster, S. 29

[4] Brede 2001, S. 83

[5] Schuster, S. 28f.

[6] Schuster, S.28f.

[7] vgl. dazu nachfolgend Schmidt, S. 286ff.

[8] Eichhorn, S. 39

[9] vgl. dazu 4.2 Fremdfinanzierung

[10] Drukarczyk, S. 252; Boehm-Benzig, S.35

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung der Finanzierung mit Eigenkapital für öffentliche Unternehmen
Hochschule
Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim  (Fachbereich Allgemeine Verwaltung)
Veranstaltung
Fach: Investition und Finanzierung
Note
10
Autor
Jahr
2002
Seiten
27
Katalognummer
V171152
ISBN (eBook)
9783640903221
Dateigröße
833 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ein öffentlich-betriebswirtschaftlicher Beitrag zur Frage, welche Aufgaben das Eigenkapital in öffentlichen Unternehmen in privatrechtlichen Gesellschaftsformen (GmbH oder/und AG) hat und welche Auswirkungen sich daraus für die Verschuldungsmöglichkeiten ergeben.
Schlagworte
bedeutung, finanzierung, eigenkapital, unternehmen
Arbeit zitieren
Dipl. Verwaltungsbetriebswirt (FH) Gero Janze (Autor:in), 2002, Die Bedeutung der Finanzierung mit Eigenkapital für öffentliche Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171152

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