Die Problematik des hemmungslosen Ausbaus des Sozialstaates - Beispiele anhand von Deutschland und Schweden


Seminararbeit, 2002

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Die Probleme der sozialen Sicherungssysteme

2. Definition Des Begriffes Wohlfahrtsstaat
2.1. Definition nach Guldimann
2.2. Definition nach Nullmeier

3. Der Aufbau des Volksheims
3.1. Die Allgemeine Sozialversicherung
3.2 Die Soziale Mindestsicherung
3.3. Die Arbeitslosenversicherung
3.4. Ausgangspunkt für den Ausbau des Volksheims

4. Wendepunkte des schwedischen Sozialstaates
4.1.Die geschwächte Wirtschaft
4.2.Massenarbeitslosigkeit als neues Problem
4.3.Das neue Anspruchsverhalten der Menschen
4.4. Schlußfolgerungen aus den Gegebenheiten in Schweden

5. Ausbli>

1. Die Probleme der sozialen Sicherungssysteme

In allen modernen Industriestaaten sind heute gesetzlich verankerte, staatliche Unterstützungen installiert, die den Bewohnern der Länder eine Sicherung bei Alter, Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Gegebenheiten garantieren sollen. Dieses soziale Netz oder der Wohlfahrtsstaat wird mehr oder weniger von allen Mitgliedern eines Staates getragen, sowohl von Privat als auch von wirtschaftlicher Seite werden Zahlungen an den Staat geleistet, der wiederum die Gelder in die verschieden Sozialsysteme umleitet.

Mit sinkenden Einnahmen sind dadurch jedoch Staaten in eine schwere Krise geraten und mußte sich z.T. derart verschulden, daß der Staat faktisch handlungsunfähig war, eine sinnvolle Finanzpolitik zu betreiben. Die Probleme, in die ein Land durch den zu starken Ausbau seiner Sicherungssysteme gelangen kann, sind vielfältig.

Diese Arbeit möchte zu dieser Problematik das Land Schweden näher betrachten. Schweden galt lange Zeit als das Paradebeispiel für einen Staat mit einem gut funktionierenden Wohlfahrtsstaat, der den Menschen beispiellos in den unterschiedlichsten Situationen Sicherung gewährte. Im Laufe der Zeit sah sich das Land jedoch zunehmend von Problemen erdrückt.

Zunächst wird aber der Begriff des Wohlfahrtsstaates eingegrenzt, um sich dann konkreter dem Land Schweden zu widmen. Hier wird ausgehend vom nur in groben Umrissen aufgezeigten Aufbau des schwedischen Wohlfahrtsstaates eine Verkettung von Schwierigkeiten dargestellt, von wirtschaftlichen Schwächen zu Beginn über Massenarbeitslosigkeit bis hin zu einer gigantischen Staatsverschuldung.

Angeregt wurde diese Diskussion vor allem durch die Arbeit von Alfred Zänker, der in seiner kompakten und übersichtlichen Arbeit einen leichten Einstieg in die Materie verschafft und zu weiteren Überlegungen anregt.

Zum Ende der Arbeit folgt ein kurzer Ausblick, ob Schweden ein Vorbild oder mahnendes Beispiel für Deutschland sein kann. Es wird sich zeigen, daß es hier durchaus Gemeinsamkeiten beider Staaten gibt.

2. Definition Des Begriffes Wohlfahrtsstaat

Zu Beginn soll der Begriff des Wohlfahrtsstaates definiert werden. Dabei werden zwei Auffassungen dargestellt. Zunächst die aus den 70er Jahren stammende Definition von Guldimann.[1] Anschließend Nullmeiers Definition aus den späten 90er Jahren.[2] Grundsätzlich muß jedoch gleich gesagt werden, daß es keine einheitlich akzeptierte Definition dieses Begriffes gibt. Weiter vertiefend als weiter unten ausgeführt soll jedoch nicht auf diesen wissenschaftlichen Streit eingegangen werden.

2.1. Definition nach Guldimann

Nach Guldimann wird der Begriff Wohlfahrtsstaat nicht einheitlich verwendet. Zum einen sei der Begriff ein Synonym für den Begriff „Sozialstaat“. Und mit diesem Begriff wiederum gehe eine Ausdehnung des Staatsinterventionismus und der Sozialpolitik einher. Zum anderen bezeichne der Begriff Länder mit einem generell hohen Lebensstandard.[3]

Guldimann folgt dann in seiner Arbeit dann der Auffassung, den Begriff als Synonym für die Volkswirtschaften zu verwenden, „die sich durch ein hohes Produktionsniveau auszuzeichnen und in denen sich der Staat die Sicherung seiner Bürger zur Aufgabe macht“[4]. Aus zeitgenössischer Sicht beschränkt er sich dabei auf die damaligen westlichen Industriestaaten.

Diese Definition erscheint in dieser Arbeit wenig brauchbar zu sein: Denn er bezeichnet ganze politische Staaten, umfaßt eine Gruppe von „Wohlfahrtsstaaten“, die sich mehr oder weniger ähnlich seien. Aus Sicht des Verfassers dieser Arbeit ist sie heute nicht mehr zeitgemäß, da mittlerweile alle Industriestaaten bestimmte Sozialgesetze erlassen haben. Da diese Gesetze aber z.T. sehr unterschiedlich ausfallen, kann durch obige Definition nicht auf das System und dessen Probleme oder Errungenschaften eingegangen werden, was jedoch das Thema dieser Arbeit sein soll.

Die Definition des Begriffes Wohlfahrtsstaat nach Nullmeier erscheint hier hilfreicher.

Im folgenden wollen wir uns jedoch auch Guldimann anschließen, und den Begriff als Synonym für den „Sozialstaat“ verwenden.

2.2. Definition nach Nullmeier

Nach Nullmeier, der die politikwissenschaftlich - beschreibende Perspektive des Begriffes wählt, umfaßt der Sozialstaat „die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistisch – marktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden.“[5]

Diese Definition geht also explizit auf das System des Wohlfahrtsstaates ein. Es läßt sich mit ihrer Hilfe ein Vergleich von Systemen anstellen, um schließlich eine Wertung bzw. Verbesserungsmöglichkeiten von Systemen anzustellen.

Zu beachten sind jedoch die in der Definition enthaltenen Begriffe „demokratisches System“ und „kapitalistisch – marktwirtschaftliche Ökonomie“. Dadurch werden Staaten mit beispielsweise einem kommunistischen System (China) oder nicht demokratischen System (Saudi-Arabien) ausgeschlossen. Deren soziale Leistungen fallen nach Nullmeier nicht unter den Begriffe Wohlfahrtsstaat. Diese Auffassung ist hinterfragbar, denn ohne Zweifel erbringt z.B. Saudi-Arabien soziale Leistungen, die mit denen des deutschen Sozialstaates vergleichbar sind. Beide oben genannten Definitionen gehen jedoch auf die Intervention des Staates ein. Für beide greift der Staat lenkend in den Wirtschaftskreislauf ein, um (nach Nullmeier) Lebensrisiken und Soziale Folgewirkungen politisch zu bearbeiten.[6]

3. Der Aufbau des Volksheims

Nachdem nun die Definition des Begriffes Sozialstaat gegeben wurde, wenden wir uns der konkreten Betrachtung eines Staates und dessen sozialem System zu. Hier soll Schweden als Beispiel dienen. Es galt lange als das große Vorbild für den Aufbau eines modernen Wohlfahrtsstaates. Zunächst sei einmal in Kürze das Wesen des Volksheims dargestellt. Dabei fällt die große Ähnlichkeit zum deutschen System auf.

Schwedens soziales System beruht auf 3 Säulen. Diese 3 Säulen bilden zusammen das sogenannte Volksheim.

3.1. Die Allgemeine Sozialversicherung

Hier ist zunächst die allgemeine Sozialversicherung zu nennen. Diese wird zum größten Teil von den Abgaben der Arbeitgeber und aus Steuern finanziert. Erst seit 1998 werden auch die Arbeitnehmer zu Zahlungen verpflichtet. Diese Zahlungen werden jedoch nur für die Rentenkasse verwendet. Weitere Leistungen der Sozialversicherung sind neben der Rente die Unfallversicherung, Elternversicherung und Krankenversicherung.[7]

Um noch einmal speziell auf die Rente einzugehen: Schweden hat heute ein zweigeteiltes Rentensystem. Zu dem Alten System wurde im Jahre 1998 ein neues Rentensystem eingeführt. So kommt es zu der Situation, daß die vor dem Jahr 1938 Geborenen ausschließlich nach dem alten System, die nach dem Jahr 1954 Geborenen ausschließlich nach dem neuen System ihre Rente erhalten.[8] Die zwischen 1938 und 1954 Geborenen erhalten ihre Rente nach einer Kombination aus beiden Systemen.[9]

Notwendig geworden war die Einführung eines neuen Rentensystems deshalb, weil das alte System nur von Steuerbeiträgen und Beiträgen der Arbeitnehmer finanziert wurde. Dies hatte ein massives Ansteigen der Staatsquote auf bis zu 71% im Jahr 1993 zur Folge (vgl.: Deutschland zur selben Zeit: 32,4%).[10] Mit dem neuen System werden auch die Arbeitnehmer gezwungen, mit Beitragszahlungen für ihre Alterssicherung zu sorgen.

Im bisherigen Rentensystem spielten beschäftigungslose Zeiten praktisch keine Rolle. Beispielsweise für die eingeschränkte Arbeitsmöglichkeit der Frauen durch die Kindererziehung. Im alten System genügte es, Wohnsitzjahre in Schweden zu haben. Und für das ATP Zusatzrentensystem, eine Ergänzung zur jedem zustehenden Grundrente, wurden nur die 15 einkommensstärksten Jahre herangezogen.[11]

Dies wird sich mit dem neuen Rentensystem rigoros ändern, weil eine Intention darin liegt, eine stärkere Abhängigkeit der Leistung von den bezahlten Beiträgen zu schaffen.[12]

3.2 Die Soziale Mindestsicherung

Die zweite Säule ist die soziale Mindestsicherung. Sie sichert das Existenzminimum und wird ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Sie ist also mit der deutschen Sozialhilfe vergleichbar.[13]

[...]


[1] Vgl.: Guldimann, S. 13 – 14

[2] Vgl.: Nullmeier, S. 540

[3] Absatz: Guldimann, S. 13

[4] Guldimann, S. 14

[5] Nullmeier, S. 540

[6] vgl.: oben: Definition von Nullmeier

[7] Absatz: vgl.: Schmid, S. 123/124

[8] vgl.:Ruland, S. 179

[9] vgl.:Ruland, S. 179

[10] Absatz: vgl. Ruland, S. 161

[11] Absatz: Vgl. Ruland, S. 175

[12] Absatz: Vgl. Ruland, S. 175

[13] Absatz: vgl.Schmid, S.124

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Problematik des hemmungslosen Ausbaus des Sozialstaates - Beispiele anhand von Deutschland und Schweden
Hochschule
Universität Passau  (Lehrstuhl für Politikwissenschaft I)
Veranstaltung
Proseminar: Sozialpolitik im internationalen Vergleich
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V17048
ISBN (eBook)
9783638217286
ISBN (Buch)
9783638788021
Dateigröße
398 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, Ausbaus, Sozialstaates, Beispiele, Deutschland, Schweden, Proseminar, Sozialpolitik, Vergleich
Arbeit zitieren
Stefan Ambrosch (Autor:in), 2002, Die Problematik des hemmungslosen Ausbaus des Sozialstaates - Beispiele anhand von Deutschland und Schweden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17048

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