Zur Problematik der Teenagerschwangerschaften unter Betrachtung der Ursachen sowie angeboten Beratung und Hilfe


Facharbeit (Schule), 2007

49 Seiten, Note: 1-


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Allgemeines
2.1 Statistische Daten
2.2 Gesetzliche Einschränkungen

3 Motive und Ursachen von Teenagerschwangerschaften
3.1 Keine, unzureichende oder falsche Anwendung von Verhütungsmittel infolge mangelhafter Sexualaufklärung
3.2 Geringe Bildung und Perspektivlosigkeit
3.3 Soziales Umfeld der jugendlichen Schwangeren

4 Beratung und Hilfsangebote für junge Mütter in Dresden
4.1 Rolle der Schwangerschaftsberatungsstellen
4.2 Rolle der Mutter- Kind- Einrichtungen am Beispiel des Mutter- Kind- Hauses Malwina e. V

5 Fazit und Ausblick

6 Anhang
6.1 Quellenverzeichnis
6.2 Gesetze
6.3 Statistiken/Bilder
6.4 Interviews/Umfrage

1 Einleitung

Trotz Aufklärungsunterricht, trotz Pille und Kondom die Zahl der minderjährigen Mädchen, die schwanger werden, steigt.

Diese oder ähnliche Aussagen finden sich in einer Vielzahl spezifischer Literatur, insbesondere in Fachzeitschriften. Zudem ist dieses Thema zur Zeit in der Politik sehr aktuell. Durch Präventionsprojekte und verbesserte Aufklärungsarbeit sollen Schwangerschaften von Minderjährigen verhindert werden.

Das Ziel der vorliegenden Jahresarbeit ist es, die Hauptursachen von Teenagerschwangerschaften, d.h. die Anzahl der Geburten und Schwangerschaftsabbrüche von Frauen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren,1 herauszuarbeiten. Zudem gilt es, die in Dresden angebotene Beratung und Hilfe, durch ansässigen Beratungsstellen sowie Mutter- Kind- Häusern, zu untersuchen.

Die Auswertung der statistischen Grundlagen, wie zum Beispiel die Zahl der Lebendgeburten nach Alter der Mutter und die Zunahme bzw. Abnahme der Geburten in den letzten Jahren sowie die vom Gesetzgeber vorgegeben rechtlichen Grundlagen werden an den Anfang gestellt.

Im Kern der Arbeit stehen die Ursachen, die im Bereich der Verhütung und Aufklärung durch eine Umfrage am Hans- Erlwein Gymnasium umfassend untersucht wurden. Von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung werden insgesamt dreizehn Ursachen für Schwangerschaften von Minderjährigen angegeben. Neben den drei Motiven, die in der Jahresarbeit untersucht werden, spielen auch der Einfluss von Drogen und Alkohol auf Partys; der Wunsch, den Partner zu binden; die Ablösung oder Flucht aus dem Elternhaus sowie das Sich- ausprobieren und damit Fehlentscheidungen treffen, eine große Rolle.

Der zweite Schwerpunkt, die Hilfsangebote und die Beratung, legen die Möglichkeiten von jungen schwangeren Frauen dar. In wieweit werden schwangere Teenager vom Staat unterstützt, welche Möglichkeiten gibt es für eine junge Mutter mit Kind und wie werden diese gefördert? Aufgrund der mangelnden Literatur in diesem Bereich wurde sich mit verschiedenen Beratungsstellen und Mutter- Kind Einrichtungen in Verbindung gesetzt, um damit ein verwertbares Bild über die Problematik zu bekommen. In den einzelnen Einrichtungen wurden Interviews mit den Mitarbeiterinnen durchgeführt.

Am Ende der Jahresarbeit findet sich eine ausführliche Zusammenfassung sowie ein Fazit um die Ursachen in ihrer Bedeutsamkeit einzuschätzen.

2 Allgemeines

2.1 Statistische Daten

Die Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche wird vierteljährlich auf der Grundlage der Schwangerschaftskonfliktberatung erhoben. Nach jedem Beratungsgespräch sind die Beraterinnen dazu verpflichtet ein Formular auszufüllen. Dies enthält Angaben über Alter, Familienstand, soz. Lage sowie sonstige Daten welche die Beurteilung der Lebenssituation der Frau ermöglichen. Des Weiteren sind die Gründe für die eventuelle Erwägung einer Abtreibung auszufüllen. Schwangerschaftsabbrüche wurden erstmalig mit der Einführung der Schwangerschaftskonfliktberatung am 1. Januar 1996 registriert. Bis zum Jahre 1995 bestand nur eine anonyme Auskunftserteilung, so dass Kontrollmöglichkeiten nicht gegeben waren und ein Teil der Ärzte der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht bzw. nur unzureichend nachkamen. Seit 2001 sind alle Arztpraxen und Krankenhäuser, welche Abbrüche, in der Medizin Interruptio*, durchführen in dem Verzeichnis des Statistischen Bundes- bzw. Landesamtes registriert und somit meldepflichtig. Bei der Berechnung der Schwangerschaftsabbrüche spielt die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen ebenso eine Rolle, wie die von den Einrichtungen gemeldete Anzahl der Durchführungen. Dennoch muss bei der Auswertung der Statistiken an die Erfassungsmethoden gedacht werden. Seit dem Jahr 2000 wird nicht mehr grob, mit der bis dahin üblichen Geburtsmethode, sondern ganz genau, nach dem exaktem Alter der Mutter bei der Geburt festgelegt. Denn unter Teenagermütter versteht man, alle diejenigen, die ihr Kind noch vor dem 18. Geburtstag und somit minderjährig zur Welt bringen. Würde man also nur die Zahl der Geburten und Schwangerschaftsabbrüche der unter 18 Jährigen (Minderjährigen) addieren so würde man auf ein falsches Ergebnis kommen, denn viele Mädchen die mit 18 Jahren ihr Kind bekommen haben waren bereits mit 17 schwanger. Also muss die Zahl dieser Mädchen noch zur Gesamtzahl der Teenagerschwangerschaften hinzu gerechnet werden, um auf ein halbwegs korrektes Ergebnis zu kommen. Die Dunkelziffer, die durch illegale Abtreibungen verursacht wird, müsste sich in den letzten Jahren ziemlich gering halten und wird daher nicht berücksichtigt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes steigt einerseits die Zahl des Durchschnittsalters der Frau bei der Geburt des Kindes. Anderseits gibt es etliche sich noch vor der Volljährigkeit für ein Kind entscheiden. Die Zahl der Teenagermütter in Deutschland ist seit 1993 mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben. Sie liegt bei etwa 14 minderjährigen Schwangeren pro Zehntausend Frauen zw. 10 und 17 Jahren. In Sachsen lässt sich jedoch entgegen dem Trend ein relativ starker Anstieg verzeichnen. 1993 brachten etwa neun je 10.000 minderjähriger Frauen ein Kind zur Welt, während sich die Zahl 2002 auf fast 20 Frauen verdoppelte und somit höher als der bundesdeutsche Durchschnitt lag.1 Statistiken zeigen, dass sich ein Großteil minderjähriger Schwangerer für einen Abbruch und somit gegen die Geburt des Kindes entscheiden. (Abb.1) Ähnlich wie bei der gesamtdeutschen Betrachtung zeigt sich auch in Sachsen ein starker Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen. In Deutschland stieg die Zahl der Abbrüche von 14 (1996) auf 21 (2001) pro Zehntausend weiblicher Einwohner zwischen 10 und 17 Jahren. Im Folgejahr war ein leichter Abfall zu verzeichnen. In Sachsen ließen 1996 13 und 2001 25 von Zehntausend jungen Frauen einen Abbruch durchführen. Die Zahl der sächsischen Frauen die einen Abbruch durchführen ließen schwankt im Zeitraum von 1997 bis 2002 zwischen 6.500 und 7.500 Frauen pro Jahr.2 (Abb.1)

Immer mehr volljährige Frauen entscheiden sich für das Austragen ihres Kindes. Aus diesem Grund ist die Zahl der Geburten in den letzten Jahren gestiegen und die Zahl der Abbrüche gesunken. In Deutschland kommen zwischen 2000 und 2002, 18 (entsprechen etwa 133.000) Schwangerschaftsabbrüche, auf 100 (ca. 740.000) Geburten. (Abb.2) In Sachsen sind es etwa 22 (7 000) Abbrüche auf 100 (32.200) Geburten. Bei Schwangerschaften von Minderjährigen ist diesbezüglich eine Umkehrung zu verzeichnen. Im Jahr 2001 lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bei 7589 und die Zahl der Geburten bei 7447, infolgedessen kamen 102 Abbrüche auf 100 Geburten, in Sachen sogar 112 Abbrüche auf 100 Geburten.3 (Abb.3) Weltweit werden jährlich etwa 14 Millionen Teenager schwanger. Jedes zehnte Kind wird nach Schätzung des UN- Kinderhilfswerks UNICEF von einem Mädchen unter 18 geboren.4 Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass gerade in starken Industrieländern die Zahl der Teenagerschwangerschaften sehr hoch ist, was auf die Frühreife der Jugendlichen zurückzuführen sein könnte. Die Tendenz zeigt sich ebenso in den Entwicklungsländern, wo Unwissen und Mangel an Verhütungsmitteln ausschlaggebend sind. So liegt die Geburtenrate von Minderjährigen in den USA bei 5,2%, in Großbritannien bei 3,1% und damit in Westeuropa am höchsten, während beispielsweise Japan mit 0,5%, sowie die Schweiz mit 0,6% eine im Vergleich sehr niedrige Geburtenrate haben. Deutschland und Österreich liegen mit einer Geburtenrate von etwa 1,4% auf einem relativ niedrigem Niveau.5

2.2 Gesetzliche Einschränkungen

Unabhängig davon, ob der Embryo geboren wird oder ob dieser, im Normalfall, spätestens in der 14. Woche nach der Empfängnis abgetrieben wird, gibt es gesetzliche Richtlinien bzw. Einschränkungen. Im Falle einer medizinischen Indikation, d.h. einer Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau oder einer schwerwiegen]de Fehlbildung oder Behinderung des Fötus kann eine Spätabtreibung bis zur 22. Woche durchgeführt werden. Bei einer kriminologischen Indikation, einer Abtreibung in Folge einer Vergewaltigung oder vergleichbaren Sexualstraftat, kann der Embryo bis zur 12. Woche nach der Empfängnis abgetrieben werden.

Das am 1.Oktober 1995 bzw. am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Schwangeren- und Familienänderungsgesetz schreibt eine Schwangerschaftskonfliktberatung1 vor. Nach welcher ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Diese Beratung wird in Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt, mit Ausnahme katholischer Verbände wie der Caritas, angeboten. In einem Einzelgespräch mit einer Beraterin schildert die junge Schwangere ihre Situation, ihr Verhältnis zu den Eltern, ihre finanzielle sowie soziale Lage. Die Beraterin versucht mit der schwangeren Frau die bestmögliche Lösung zu finden. Es werden Vor- und Nachteile von Geburt und Schwangerschaftsabbruch sowie die damit verbunden sozialen und psychischen Probleme besprochen. Der schwangeren Frau wird, falls diese einen Abbruch in Erwägung zieht, eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Diese muss vor dem Eingriff bei dem behandelten Arzt vorgelegt werden. Die Entscheidung der Frau bleibt auch nach der Beratung meist offen.

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur im Falle einer medizinischen oder kriminologischen Indikation. Dies war 2003 bei 2,7 % der volljährigen sowie bei 1,2 % der minderjährigen Schwangeren,3 die Begründung für einen Abbruch. Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregelung werden die Kosten nur während der Schwangerschaft, d.h. für die nötigen Voruntersuchen sowie für die Nachbehandlung von möglichen Komplikationen getragen. Je nach Honorar des Arztes belaufen sich die Kosten eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruch auf ca. € 307 bis € 358, bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch auf ca. € 4604.

Schwangerschaftsabbrüche werden in der Regel bis zum 16. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Eltern durchgeführt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, zeigt das Mädchen Einsicht und individuelle Reife, dann kann der Arzt bzw. die Ärztin auch ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einen Abbruch vornehmen. Dies führt natürlich dazu, dass für den Arzt stets die Unsicherheit bleibt, ob die Schwangere tatsächlich einwilligungsfähig ist. Dieses Risiko besteht grundsätzlich auch bei Volljährigen, wegen der Unterschiedlichkeit der psychischen Entwicklung aber besonders bei minderjährigen Schwangeren. In diesem Fall setzt sich der Arzt der Gefahr aus sich nach § 229 StGB strafbar zu machen.

Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr ist eine Bescheinigung der Eltern größtenteils nicht von Notwendigkeit. Ist der Arzt sich über die Einsichtsfähigkeit der minderjährigen Schwangeren jedoch unsicher, kann er die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten verlangen, verweigern diese die Einwilligung, so ist die Schwangere dafür verantwortlich, feststellen zu lassen, dass die Einwilligung nicht erforderlich ist, oder diese rechtlich über das Vormundschaftsgericht zu erzwingen. Im Falle einer 16 jährigen Berufsfachschülerin die schwanger wurde und beschloss, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, bereits die gesetzlich vorgeschriebene Beratung absolvierte sowie die Zusage ihrer Krankenkasse hatte, die Kosten des Eingriffs zu übernehmen verweigerte ihre Mutter die Zustimmung zu dem Schwangerschaftsabbruch zu geben. Die den Zeugen Jehovas angehörende Frau erklärte, dass sie niemals einen Mord billigen würde, die Schülerin wand sich an das Amtsgericht.5 Welches den Eingriff mit folgender Begründung genehmigte: Eine Minderjährige, welche die "geistige und sittliche Reife" besitz, die "Bedeutung und Tragweite dieser Entscheidung einzuschätzen", benötige die Einwilligung der Erziehungsberechtigten für diesen Eingriff nicht.6

Unabhängig vom Alter der Schwangeren, minder- oder volljährig darf ein derart schwerwiegender Eingriff wie ein Schwangerschaftsabbruch nur vorgenommen werden, wenn die Schwangere voll einsichtsfähig ist, verstehen und einschätzen kann, was geschehen wird. Sie muss verstehen, welche Folgen der Schwangerschaftsabbruch für sie selbst aber auch in gewisser Weise für das ungeborene Kind mit sich bringt.

Trotz der Straflosigkeit bleibt ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, denn die Schwangere ist grundsätzlich zum austragen des Kindes verpflichtet. Ab dem 1. September, der auf den 6. Geburtstag folgt, beginnt die allgemeine Schulpflicht, welche neun Jahre andauert. Entscheidet sich eine Minderjährige zum austragen ihres Kindes, vor Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, so hat sie diese nach dem Mutterjahr zu beenden.

Ab dem Tag der Geburt muss ein Vormund einberufen werden, die Vormundschaft kann durch die Großeltern des Neugeborenen oder durch ein (volljähriges) Familienmitglied übernommen werden. Ist eine geeignete, der Familie angehörende, Einzelperson als Vormund nicht vorhanden, so kann die Vormundschaft durch einen rechtsfähigen Verein,7 der vom Landesjugendamt hierzu als geeignet erklärt wurde oder durch einen Vormund des Jugendamtes bestimmt werden. Tritt die Amtsvormundschaft ein so muss das Jugendamt einen seiner Mitarbeiter mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Vormundes beauftragen8. Eine Amtsvormundschaft laut BGB § 1791c9 wird einberufen wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, zum Beispiel wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist sowohl wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen nicht berechtigt sind weil ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge entzogen hat oder die elterliche Sorge ruht, weil die Eltern unbekannten Aufenthalts sind als auch wenn der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist (Findelkind).10

Der für das Kind zuständige Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig Auskunft zu geben sowie die rechtmäßige Vermögensverwaltung nachzuweisen11, „[...] das sind teilweise Sachen die nur das Jugendamt weiß [...].“12 Auf Grund der umfangreichen sowie komplizierten Aufgaben eines Vormunds geben viele Familienangehörige die Vormundschaft an das Jugendamt ab. Hat die bevormundete Person ,das so genannte Mündel das 14. Lebensjahr vollendet so kann es die Berufung einer Person zu seinem Vormund verhindern, wenn es mit dieser Person nicht einverstanden ist. Die Vormundschaft endet wenn das Mündel verstirbt, volljährig wird bzw. die unverheiratet, minderjährige Mutter volljährig wird, die Vormundschaft vom Familiengericht aufgehoben wird oder eine rechtkräftige Adoption des Kindes stattfindet.13

3 Motive und Ursachen von Teenagerschwangerschaften

3.1 Keine, unzureichende oder falsche Anwendung von Verhütungsmittel infolge mangelhafter Aufklärung

Mangelnde Sexualaufklärung sowie spontaner Geschlechtsverkehr führt bei vielen Jugendlichen zur falschen bzw. unzureichenden Anwendung sowie zur nicht Anwendung von Verhütungsmitteln. Diese Ursache wurde von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am häufigsten angegeben und steht nach Einschätzung von Beratungsstellen mit fast 30% an erster Stelle. (Abb.4)

Nach einer Umfrage hat sich ergeben, dass ein Großteil der Jugendlichen durch Medien, Freunde oder durch den Sexualkundeunterricht in der Schule aufgeklärt wurden.1 (Abb. 5) Laut einer Expertin sollte Aufklärung eigentlich in erster Linie eine Sache der Eltern sein.2 Doch nur knapp die Hälfte der Jugendlichen gaben an durch ihre Eltern aufgeklärt worden zu sein. Nur wenige Eltern nehmen sich die Zeit um mit ihren Kindern über das Thema Sexualität zu sprechen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Hemmschwelle zwischen den Eltern und ihren Kindern zu groß ist oder die Eltern der Meinung sind, dass die Schule für eine sorgfältige Aufklärung der Jugendlichen verantwortlich sei.

Bereits in den ersten beiden Schuljahren eines Kindes werden Mutterschaft, Vaterschaft, Zeugung, Schwangerschaft und Geburt behandelt. In der dritten sowie der vierten Klasse lernen die jungen Menschen die körperlichen Unterschiede der Geschlechter und die Veränderungen, welche ihnen in der Pubertät bevorstehen, kennen. Diese vermeintliche Offenheit hat allerdings diverse Einschränkungen. Das Zeigen von Bildern, auf denen nackte Körper abgebildet sind, ist nicht erlaubt außerdem dürfen die Schüler während des Sexualkundeunterricht weder Mitschreiben noch - malen. Filme müssen zudem erst den Eltern vorgeführt werden.

Die explizite Aufklärung durch die Schule findet dann erst in der neunten Klasse statt. Es stellt sich nun die Frage ob bei der Frühreife und der Neugier der heutigen Teenagern in Bezug auf sexuellen Kontakt, die Aufklärung nicht entschieden zu spät statt findet. In den meisten Bundesländern wird die fünfte und sechste Klasse als richtiger Zeitpunkt für eine ausführliche Sexualaufklärung gesehen. Laut Untersuchungen eines Wiener Krankenhauses haben Jugendliche heutzutage dreimal früher Geschlechtsverkehr als zur Zeit der sexuellen Revolution in der 60er und 70er Jahren. Bereits 11% der 14- jährigen, 25% der 15- jährigen sowie 40% der 16- jährigen3 hatten Geschlechtsverkehr. In einigen wenigen Fällen gaben schon 12 und 13- jährige an sexuelle Erfahrungen gemacht zu haben. Demnach zum Teil schon vor der expliziten Sexualaufklärung durch die Schule folglich werden auch Schwangerschaften von Mädchen dieser Altergruppe gemeldet. Aus diesem Grund fordert Gisela Gille: „Wir müssen diese Kinder und Jugendliche wesentlich früher als bisher aufklären.“4 Das Thema Verhütung wird zwar im Unterricht behandelt, doch ist es vom Lehrer abhängig wie intensiv, denn in einigen Bundesländern ist es Lehrern freigestellt ob sie über Verhütungsmittel wie Kondom und Spirale sprechen wollen oder nicht. Zudem fällt es einigen Lehrern schwer über Themen zu sprechen, die ihnen eventuell selbst peinlich sind. Daher werden die biologischen Themen wie Menstruation, Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten meist intensiver behandelt.

Die Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes formulierte es wie folgt: „Es ist wichtig das Mädchen und Jungen auch mal die Anwendung eines Kondoms üben und lernen was dabei zu beachten ist. Ich denke auch, dass man in diesem Alter die Geschlechter voneinander trennen sollte denn sie schämen sich teilweise oder interessieren sich für andere Dinge.“5 Doch nur wenige Schulen arbeiten tatsächlich mit Beratungsstellen, wie der des Deutschen Roten Kreuzes oder sexualpädagogischen Fachleuten zusammen. Daraus folgt, dass viele Schüler aufgrund des theorielastigen Unterrichts wenig Interesse zeigen. Des Weiteren würde kaum ein Schüler seinem Lehrer die intimen Fragen stellen, die ihn wirklich beschäftigen. Dafür werden heutzutage lieber Freunde, Zeitschriften und das Internet genutzt. Online-Aufklärungsprojekte wie "Loveline", "Sextra" oder "Herzensdinge" werden bei Jugendlichen immer beliebter. Auf diesen Seiten können Jugendliche anonym Experten in Sachen Liebe, Sexualität und Verhütung fragen, mit anderen Jugendlichen Kontakt aufnehmen sowie ihr Wissen in verschiedenen Spielen testen. Viele Mädchen und Jungen gaben an durch die Zeitschrift „Bravo“ aufgeklärt worden zu sein. Doch inwieweit werden Teenager durch eine Klatsch-Jugendzeitschrift wirklich aufgeklärt? Dr. Sommer beantwortet Jugendlichen Fragen, die sie sich sonst eventuell nicht getrauen würden zu fragen, erklärt frühzeitig, wie sich verschiedene Sexualpraktiken anfühlen und liefert das obligatorische Vokabular. Im wöchentlichen "Bravo- Bodycheck“ sind sogar entblößte Geschlechtsteile zu sehen. Aber die wesentlichen Dinge wie der Zyklus einer Frau, die Wirkung und Risiken von Verhütungsmitteln sowie die Gefahr bei falscher Anwendung schwanger zu werden wird ihnen dabei nicht vermittelt.

Eine Vielzahl von Jugendlichen fühlen sich durch solche Zeitschriften und Fernsehsendungen aufgeklärt und glauben dadurch ausreichend informiert zu sein. Die enthemmende Darstellung von Sexualität in den Medien und der teilweise sehr einfache Zugang zu pornographischem Material, verstärken dieses Gefühl und erzeugen bei vielen Jugendlichen ein „Ich will auch“- Gefühl.

In Beratungsgesprächen und sexualpädagogischen Veranstaltungen mit Teenagern fällt ein Mangel an Basiswissen wie zum Beispiel die Zusammenhänge von Fruchtbarkeit, körperlicher Entwicklung sowie die Wirkung einzelner Verhütungsmittel und deren genaue Anwendung auf. Dies bestätigte auch die Umfrage am Hans- Erlwein Gymnasium. Selbst Mädchen die durch einen Frauenarzt mit der Pille vertraut gemacht wurden, wissen nicht, dass die Antibabypille durch Antibiotika auch eine Woche nach Einnahme der letzten Tablette sowie durch Erbrechen bzw. Durchfall wenige Stunden nach Einnahme der Pille die Empfängnisverhütende Wirkung der Pille beeinflusst. (Abb.6)

Bei der Frage nach den Gründen für die Nicht- Verhütung wird die Spontaneität der Situation am Häufigsten genannt. Unter anderem spielen aber auch das Vergessen der Pille, die Annahme das schon nicht passieren wird, der Einfluss von Drogen und Alkohol sowohl das Fehlen von Verhütungsmitteln als auch die Angst den Partner auf die Verhütung anzusprechen eine große Rolle.6 (Abb.7)

Doch in Bezug auf die Zuständigkeit des Verhütens sind sich über 90% der Jugendlichen einig, dass beide Partner dafür verantwortlich sind. Eine geringe Anzahl sind der Meinung, dass jeweils das andere Geschlecht die Verantwortung trägt. (Abb.8) Politiker sehen des Weiteren die Knappheit der finanziellen Mittel von Arbeitslosen für die Beschaffung von Verhütungsmittel, als Grund für frühzeitige Schwangerschaften. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Elke Herrmann, fordert daher kostenlose Kondome für Arbeitslose.7

Die Studie „ Jugendsexualität 2001“ bei der 2565 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren befragt wurden, belegt, dass Mädchen und Jungen die in einem frühen Alter erste Sexualkontakte hatten, generell nachlässiger mit Verhütungsmaßnahmen umgehen.8 Dies bestätigt die Vermutung, dass die Sexualaufklärung zu spät stattfindet. Außerdem ging hervor, dass Mädchen mit frühen sexuellen Erfahrungen und Mädchen mit geringem Wissensstand über Verhütung häufig aus „unvollständigen Familien“, d.h. allein erziehender Elternteil hervorgehen. Laut dieser Studie ist das Verhütungsverhalten zudem von der Konfession der Mädchen und ihrer Eltern abhängig. Mädchen, die konsequent verhüten sind häufig katholisch, was im Grunde gegen die Normen des Papstes verstößt. Hingegen Mädchen die nachlässig bzw. nicht verhüten sind vielfach atheistisch.

Ein prinzipieller Unterschied bei dem Verhütungsverhalten von Gymnasiasten, Real- und Hauptschülern zeichnet sich dabei nicht ab. Die verschieden biologischen Themen werden an den einzelnen Schultypen zwar mit unterschiedlichen Intensität behandelt, dennoch sollten sich bei der praktischen Anwendung keine ausgeprägten Unterschiede zeigen. „Man kann nicht sagen, dass an Gymnasien besser aufgeklärt wird als an Haupt- oder Realschulen.“9 An Gymnasien wird Sexualität sehr theoretisch und biologisch detailliert behandelt, während an Hauptschulen alles sehr praxisbezogen ist. Trotzdem fällt es weniger gebildeten Menschen oft sehr schwer Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen, was natürlich das Wissen über einige körperliche Vorgänge und Verhütungsmittel gegenüber Realschülern und Gymnasiasten einschränkt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung versucht bildungsschwache Schüler durch leicht verständliche Aufklärungsprojekte wie zum Beispiel „Sexyklopädie“,10 ein farbenfrohes, handliches Faltblatt mit praktischen Anleitungen über die wichtigsten Verhütungsmethoden, zu erreichen. Die einfache und deutliche Sprache erwies sich bei Haupt- und Förderschülern als sehr hilfreich.

Dass Haupt- und Förderschülerinnen im Gegensatz zu höher gebildeten Mädchen vermehrt schwanger werden hängt aber vor allem mit den eingeschränkten Zukunftsperspektiven zusammen.

3.2 Geringe Bildung und Perspektivlosigkeit

Nach mehrheitlicher Einschätzung von Beraterinnen und Fachleuten sind jugendliche Schwangere meist Haupt- und Förderschülerinnen, Schülerinnen im Berufs- vorbereitenden Jahr, sowie junge Frauen ohne Abschluss, die ihre Ausbildung abgebrochen haben oder lediglich ein Abgangszeugnis erhalten haben. Schwangere mit Realschulabschluss als Bildungsweg wurden im Vergleich nur wenige Male genannt, Gymnasiastinnen blieben hingegen unerwähnt. (Abb.9) Dies bestätigte auch Frau Richter des Mutter- Kind- Hauses Malwina e. V.: „ Ein Teil der Frauen haben keinen Schulabschluss, ein Teil, wenn überhaupt, einen Hauptschulabschluss, manche besuchten die Förderschule. Einige haben mit dem Berufvorbereitenden Jahr angefangen, andere haben eine Ausbildung angefangen.“1

Nach einer, im Mai 2006, durchgeführten Umfrage von 1801 schwangeren Teenagern unter 18 Jahren geht hervor, dass das Risiko, schwanger zu werden, bei Hauptschülerinnen fünfmal so hoch ist wie bei Gymnasiastinnen.2 Die daraus resultierende Einschränkung in der Berufs- und Ausbildungswahl, ist ein Grund dafür, dass die Mädchen unklare und widersprüchliche Zukunftsperspektiven haben. „Die jungen Frauen stellen sich dann oft die Frage: Den ganzen Tag für wenig Geld schuften oder lieber Hausfrau und Mutter sein?.“3

Aus der empfundenen Perspektivlosigkeit heraus sehen viele Mädchen und junge Frauen in einer Schwangerschaft eine Alternative, die ihnen neben finanzieller Basissicherung auch gesellschaftliche Anerkennung und Selbstachtung verschaffen kann. Rund 15 % der befragten Schüler des Hans- Erlwein Gymnasiums sehen ein Kind als Alternative zum harten Arbeitsleben. (Abb.10) Denn die Mutterrolle ist nach wie vor eine anerkannte Tätigkeit. Außerdem bewahrt eine Mutterschaft davor, sich mit der eigenen Chancenlosigkeit oder dem eigenen Scheitern auseinandersetzen zu müssen. Demzufolge könnte die Motivation zu einem sicheren Verhütungsverhalten niedriger sein als bei Mädchen mit klarem Ausbildungs- und Berufsvorstellungen.

Experten zufolge versuchen Förderschülerinnen zudem ihre eingeschränkte Intelligenz durch übertriebene Emotionen und unüberlegtes Handeln zu überspielen. Eine Vertrauenslehrerin formulierte das Verhalten der Frauen wie folgend: „Unsere Schüler sind einfach emotionaler, d.h. sie kompensieren mangelnden Intellekt durch übertriebene Emotion. Sie verwechseln sexuellen Kontakt mit Liebe.“4 Durch eine frühe Elternschaft fühlen sich insbesondere Förder- und Hauptschüler reifer und erwachsener, denn sie tragen schließlich die Verantwortung für einen kleinen Menschen, den sie nach ihren Vorstellungen groß- und erziehen können.

Die Ursache dafür, dass Schwangerschaften von Minderjährigen in den neuen Bundesländern häufiger auftreten als in den alten Bundesländern, liegt darin, dass der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für junge Frauen, insbesondere mit niedrigen Bildungsabschluss, eher schlechte Perspektiven bietet. Die nötige Mobilität um sich einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz im „Westen“ zu suchen überfordert die meisten jungen Frauen, die aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen, einen schlechten Schulabschluss haben und von den Eltern kaum unterstützt wurden.

Es ist zu vermuten, dass Schwangerschaften für manche Minderjährigen, die Funktion haben ein heile Welt darzustellen und den empfundenen Mangel an Fürsorge, Zuwendung und Liebe der Eltern durch ein eigenes Baby auszugleichen. Außerdem sehen sozial benachteiligte Frauen meist nur die finanziell verlockenden Seiten der Mutterschaft, die einem das Anrecht auf eine eigene Wohnung bzw. Wohngeld und Zuschüsse wie Kinder- und Ausstattungsgeld verschaffen. „Viele Mädchen sehen immer nur die guten Seiten, das Schöne am Kinder kriegen.“5 Dies erhöht die Tendenz mancher Mädchen dazu, das Kind bei einer ungewollten Schwangerschaft auszutragen. In ihrer Situation entwerfen junge Mädchen Lebenspläne sowie Träume, ohne sich vorher mit sämtlichen, eventuell auch negativen Aspekten, auseinanderzusetzen und ohne zu wissen, welche Anforderungen sie mit sich bringen und wie diese bewältigt werden können. Die Wenigsten wissen im Grunde wie anstrengend das Eltern Dasein sein kann. Dies bestätigte auch das Ergebnis des Präventionsprojekts6 von pro familia. Dieses Projekt ermöglichte es Mädchen und Jungen mit Hilfe eines (Computer-) Babys zu erfahren, was ein Leben mit Kind bedeutet und welche Verantwortung dieses mit sich bringt. Viele Schüler und Schülerinnen, welche sich das Leben mit Säugling nicht so anstrengend vorgestellt haben, verschoben ihren Kinderwunsch um einige Jahre nach hinten.7

Die jungen Mütter sind oft kurzsichtig was ihre finanzielle Lage betrifft. Denn spätestens wenn ihr Kind in die Schule kommt, reicht das monatliche Kindergeld nicht mehr aus um den Unterhalt für Mutter und Kind zu decken. Manche Mütter sehen als einzigen Ausweg, aus dieser Situation eine weitere „Einnahmequelle“. Ein zweites, drittes oder gar viertes Kind. Doch dieser Irrglaube ist fatal, denn die Zuschüsse vom Staat decken den Bedarf des Mehrpersonenhaushalts auf keinen Fall komplett ab. Die Folgen sind zunehmende Verarmung und „Sozialhilfekarrieren“, die zu instabilen Lebenslagen und sozialer Isolation führen. Aber nicht nur die jungen Mütter bzw. Eltern sind dann von der Abwärtsspirale bedroht, es besteht die Gefahr, dass sich bei ihren Kindern die Sozialhilfeabhängigkeit erneut fortsetzt. „Es ist schwer für die Kinder aus dem Milieu auszubrechen.“8

Die Ausgangslage junger Mütter ist von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe gekennzeichnet, durch den scheinbaren „Ausweg Kind“ werden sie vielmehr zu einer

[...]


1 In Einzelfällen wurden Schwangerschaftsabbrüche schon von Zehnjährigen gemeldet

1 Häußler- Sczepan, Monika; Michel, Marion; Wienholz, Sabine; „Teenager- Schwangerschaften Sachsen“;Angebote und Hilfsbedarf aus professioneller Sicht; Köln; BZgA; 2005

2 siehe1

3 siehe1

4 www.aerztezeitung.de/docs/2001/07/23/135a150.asp; 14.02.07

5 Frauenarzt 46 (2005) Nr. 10

1 Häußler- Sczepan, Monika; Michel, Marion; Wienholz, Sabine; „Teenager- Schwangerschaften Sachsen“;Angebote und Hilfsbedarf aus professioneller Sicht; Köln; BZgA; 2005

2 § 219 Strafgesetzbuch § 218 Strafgesetzbuch

3 Jugendliche Schwangere und Mütter, BZgA Forum 4- 2004

4 http://www.gesundheitsamt-lk-aurich.de/218_kostenuebernahme.htm

5 „Eine “reife“ Minderjährige darf darüber selbst entscheiden“; http://www.finanztip.de/recht/familie/fg022.htm

6 Beschluss des Amtsgerichts Schlüchtern vom 29. April 1997 - X 17/97; http://www.finanztip.de/recht/familie/fg022.htm

7 Vereinsvormundschaft, Bürgerliches Gesetzbuch § 54, § 1791a

8 Sozialgesetzbuch- VIII § 55, § 56

9 Gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts

10 Bürgerliches Gesetzbuch § 1666, § 1673, § 1674

11 Bürgerliches Gesetzbuch § 1802, 1839 f ,1809 f, 1822

12 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Müller, Anne; 8.02.2007

13 Bürgerliches Gesetzbuch §1698a, 1893

1 Cornelia Henkenjohann, Hans- Erlwein Gymnasium, am 15./18./19. 12.2006

2 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Günter, Christiane; Deutsches Rotes Kreuz; 17.10.06

3 Untersuchungen eines Wiener Krankenhauses unter Peter Mahrhofer Frauenarzt 10/05

4 Ärztin, Gynäkologenkongress Düsseldorf,www.heuser-noever.de/html/ich-beachte.htm

5 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Günter, Christiane; Deutsches Rotes Kreuz; 17.10.06

6

Unsicheres Verhütungsverhalten junger Mädchen, Eine Sekundäranalyse der Studie „Jugendsexualität 2001“

7 Forderung - Grüne wollen kostenlose für Arbeitslose; www.tolkien.de/index.php?

Showtopic=2571&st, 13.11.2006

6

8 siehe

9 Interview; Henkenjohann, Cornelia; Günter, Christiane; DRK; 17.10.2006

10 Gemeinsame Pressemittelung, Geringe Bildung und Perspektivlosigkeit erhöht Risiko für Schwangerschaft unter 18 Jahren vom 26. September 2006

1 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Richter, Petra; Mutter- Kind- Haus Malwina e.V.; 24.10.06

2 „Geringe Bildung und Perspektivlosigkeit erhöht das Risiko für Schwangerschaften unter 18 Jahren“; pro familia+ BZgA; Pressemitteilung vom 26.September 2006

3 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Riedel, Heike; Caritas Beratungsstelle; 28.09.2006

4 Häußler- Sczepan, Monika; Michel, Marion; Wienholz, Sabine „Teenager- Schwangerschaften Sachsen“, „Angebote und Hilfsbedarf aus professioneller Sicht“; Köln; BZgA; 2005; Seite 107

5 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Günter, Christiane; Deutsches Rotes Kreuz (Beratungsstelle);17.10.2006

6 Projekt zur Vorbeugung von Teenager Schwangerschaften, 2005 in Schleswig- Holstein

7 „Wenn ein Baby die einzige Perspektive ist“; pro familia+ BZgA; 16.Juni 2006

8 Interview: Henkenjohann, Cornelia; Günter, Christiane; Deutsches Rotes Kreuz; 17.10.2006

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Details

Titel
Zur Problematik der Teenagerschwangerschaften unter Betrachtung der Ursachen sowie angeboten Beratung und Hilfe
Hochschule
Hans-Erlwein Gymnasium, Dresden
Note
1-
Autor
Jahr
2007
Seiten
49
Katalognummer
V169777
ISBN (eBook)
9783640884544
Dateigröße
1737 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der letzte Teil der Arbeit, d.h die Hilfsangebote bezieht sich auf Dresden!
Schlagworte
problematik, teenagerschwangerschaften, betrachtung, ursachen, beratung, hilfe
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Cornelia Henkenjohann (Autor:in), 2007, Zur Problematik der Teenagerschwangerschaften unter Betrachtung der Ursachen sowie angeboten Beratung und Hilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169777

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Titel: Zur Problematik der Teenagerschwangerschaften unter Betrachtung der Ursachen sowie angeboten Beratung und Hilfe



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