Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland


Facharbeit (Schule), 2007

13 Seiten, Note: Gut


Leseprobe


Facharbeit im Fach Geschichte

Einführung des Frauenwahlrechts

1. Einleitung

Seit kurzer Zeit spielt sich in der Politik eine sensationelle Entwicklung ab, da ein neuer Bundespräsident gewählt werden muss und erstmals eine Frau, Frau Professor Schimanski von der CDU, als Kandidatin aufgestellt wurde. Noch vor 100 Jahren wäre dies kaum möglich gewesen, da die Frauen damals noch nicht einmal das aktive Wahlrecht besaßen. Wie ereignete es sich nun, dass das passive und auch das aktive Wahlrecht für die Frauen eingeführt wurden? Genau mit dieser Fragestellung befasst sich die von mir erstellte Facharbeit. Natürlich kam nicht erst 1919 der Gedanke der Gleichberechtigung und Gleichheit bei den Frauen auf, sondern schon viel früher, zur Zeit der Romantik, der Kreuzzüge, des Investiturstreits und des Feudalismus, wo das Zentrum des allgemeinen Bewusstseins der religiöse Bereich war, und Europa sich in einer politisch-religiösen Aufbruchsstimmung befand, von der besonders die Frauen ergriffen wurden. Nur die Umsetzung von der Theorie in die Praxis war ein schwerer, harter und steiniger Weg, denn das Leben der Frauen hing vom Wohlwollen der Männer ab, die von dieser Idee nicht begeistert waren. So traten viele Konflikte und Probleme auf, die gelöst werden mussten. Alles begann vor über 140 Jahren damit, dass sich 1865 aus dem freiheitlich gesinnten deutschen Bürgertum Zusammenschlüsse vieler Frauen bildeten aufgrund der Zusammengehörigkeitsgefühle. Ihre Ziele waren die Gleichberechtigung auf ökonomischer, politischer, sozialer und kultureller Ebene. Bis 1933, Ende dieser Frauenbewegungen, gab es viele Frauenvereine, die diese Ziele verfolgten, darin aber zwei Hauptrichtungen, die proletarische und die bürgerliche Bewegung. Als erstes habe ich die einzelnen Begriffe des Wahlrechtes erläutert, um dem Leser auch absolutes Verstehen der Thematik zu garantieren: Definition des Wortes „ Wahlrecht “: Das Wahlrecht ist die Gesamtheit der in der Verfassung, Wahlgesetzen und Wahlordnungen festgelegten Rechtsvorschriften zur Durchführung von Wahlen. Aktives Wahlrecht: Unter aktivem Wahlrecht versteht man das Recht, zu wählen. Passives Wahlrecht: Unter dem passiven Wahlrecht versteht man das Recht, gewählt zu werden. (1)

2.Vorgeschichte

2.1: International

In Großbritannien kämpfte Elizabeth Cady Stanton während ihres Lebens 1815- 1902 für das Frauenwahlrecht und organisierte 1848 den ersten Frauenrechtskongress. In Großbritannien erhielten die Frauen 1869 schon das Gemeindewahlrecht und 1867 wurde ihnen der Zugang zu Universitäten geöffnet. Dort kämpften die Suffragetten, radikale Mitglieder der Frauenbewegung durch Hungerstreiks, Demonstrationen und gewaltsame Aktionen für die Gleichberechtigung, als die Regierung 1911 das Frauenwahlrecht nicht gestatten wollte. 1928 erhielten sie dann das Wahlrecht. Wegen ihrer gewaltsamen Auseinandersetzungen wurden sie weltweit bekannt. Verhaftung englischer Frauenrechtlerinnen (1911) Während der frz. Revolution entstanden in Frankreich die revolutionären Frauenclubs (ähnlich denen aus Deutschland um 1848). Durch die Umwälzungen der industriellen Revolution bekamen die frz. Frauenvereine Antriebskräfte. Seit Mitte 1970 entstehen auch in zahlreichen Ländern der dritten Welt Bewegungen, da auch dort die Frauen erheblich in wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und politischer Hinsicht benachteiligt sind. Durch den Unabhängigkeitskrieg wurde in Amerika, 1777-1783, das politische Selbstbewusstsein der Frauen in den USA geweckt, doch erst im 20. Jahrhundert wurde ihnen das Frauenwahlrecht in allen Staaten gestattet. Allgemein hatten die Frauen international gegen dieselben Vorurteile wie in Deutschland zu kämpfen. Überall bildeten sich Frauenvereine und Frauenbewegungen. Insgesamt haben die Leistungen einiger bedeutender Frauen in der ganzen Welt Vorurteile widerlegt und der Frau Anerkennung eingebracht, wie zum Beispiel der Österreicherin Berta von Suttner. Sie gründete eine internationale Bewegung für den Frieden in der Welt, da sie erkannte, wie sehr die neuen Rüstungen den Weltfrieden bedrohten. (1) Die Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts in den europäischen Staaten erstreckt sich auf das 19. und 20. Jahrhundert. So war in Großbritannien die Entwicklung zum allgemeinen Wahlrecht für Männer und Frauen nach mehreren Reformen (1832, 1867,1884) im 1918 abgeschlossen. In Frankreich wurde während der französischen Revolution 1791 ein Zensuswahlrecht eingeführt, 1848 das allgemeine Wahlrecht für Männer, 1944 auch das für Frauen. Ein Teil der deutschen Staaten schuf nach 1814 ein beschränktes Wahlrecht; auf Reichsebene galt seit 1867 / 71 das allgemeine Wahlrecht für Männer, nach der Novemberrevolution 1918 auch für Frauen. In Österreich wurde1907 das allgemeine Männerwahlrecht, 1918 auch das Frauenwahlrecht verwirklicht. Die Schweiz führte auf Bundesebene das allgemeine Wahlrecht für Männer endgültig 1848 ein, das Frauenwahlrecht 1971.

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
Hochschule
Technische Universität Berlin  (Geschichte)
Veranstaltung
Zeitgeschichte
Note
Gut
Autor
Jahr
2007
Seiten
13
Katalognummer
V169201
ISBN (eBook)
9783640882250
ISBN (Buch)
9783640882113
Dateigröße
464 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der Ausarbeitung wird die Einführung mit entsprechenden Daten beschrieben.
Schlagworte
Wahlrecht, Frauenwahlrecht, Politik, Frauen, Emanzipation
Arbeit zitieren
Stefanie Kinast (Autor:in), 2007, Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169201

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden