Alte Kirchengeschichte. Examenshilfe


Skript, 2008

110 Seiten


Leseprobe


INHALT

A) Strukturelle Entfaltung des Christentums in den ersten 3 Jahrhunderten
1. Die Anfänge der Kirche und ihre Ausbreitung
1.1. Die Umwelt des Urchristentums
1.2. Gruppierungen und Richtungen im Urchristentum
1.3. Die Sukzessive Trennung vom Judentum
1.4. Mission und Ausbreitung
2. Die Entwicklung der kirchlichen Verfassung.
2.1. Die kirchlichen Ämter
2.2. Die Teil- und Ortskirchen und ihre Praxis der Einheit
3. Die Entstehung des römischen Primatsanspruches
3.1. Allgemeines zum römischen Primatsanspruch
3.2. Probleme einer Frühdatierung des römischen Primat
3.3. Das Ansehen der römischen Gemeinde
3.4. Stationen des Primatsanspruches vor Konstantin

B) Christliche Lebensführung: Taufe, Eucharistie & Buße in den ersten Jahrhunderten
1. Altkirchliches Sakramentsverständnis
2. Taufe
2.1. Einleitendes
2.2. Das Katechumenat
2.3. Die Entwicklung des Taufritus
2.4. „Sonderfälle“ (Kindertaufe, Klinikertaufe, Bluttaufe)
3. Eucharistie
3.1. Einleitendes
3.2. Gestalt und Veränderung der urkirchlichen Eucharistiefeier
3.3. Theologische Deutungen der Eucharistie
3.4. Fragen der eucharistischen Praxis
4. Buße
4.1. Einleitendes
4.2. Die Entstehung des öffentlichen (kanonischen) Bußverfahrens
4.3. Bußstreitigkeiten
4.4. Die Entwicklung des Bußwesens im kirchlichen Osten
4.5. Veränderungen des Bußwesens in reichskirchlicher Zeit

C) Kirche und Staat zwischen Konfrontation und Kooperation bis zum Tod von Theodosius I. (395 n.Chr.)
1. Kirche und Staat in vorkonstantinischer Zeit
1.1. Die (Hinter-)Gründe der Christenverfolgungen
1.2. Verlauf der Christenverfolgungen
1.3. Das Ende der Verfolgungen
2. Die konstantinische Wende
2.1. Konstantins Werdegang
2.2. Der prochristliche Kurs Konstantins
2.3. Konstantins Rolle in der Kirche
2.4. Beurteilung Konstantins und der durch ihn eingeleiteten Wende
3. Die Reichskirche bis Theodosius I.
3.1. Skizze der politischen Entwicklung von Konstantin bis Theodosius
3.2. Veränderung des Religionsstatus der Heiden
3.3. Zum Verhältnis von Staat und Kirche
3.4. Die kaiserliche Religionspolitik gegenüber Minderheiten

D) Der trinitätstheologische Streit des 4. Jahrhunderts
1. Einleitendes
1.1. Synoden und Konzilien
1.2. Zum Inhalt und zur Vorgeschichte der ersten vier Konzilien
2. Der Arianismusstreit bis zum Konzil von Nicäa (325)
2.1. Der Anlass des Konzils
2.2. Das Konzil von Nicäa (325)
3. Von Nicäa bis zum Konzil von Konstantinopel (381)
3.1. Die Nachgeschichte d. Konzils v. Nicäa bis zum Tod Konstantins (337)
3.2. Schwankende Religionspolitik unter den Söhnen Konstantins (bis 350)
3.3. Die Alleinherrschaft Konstantius II. (350/53-360)
3.4. Die weitere Entwicklung bis Konstantinopel (381)

A) STRUKTURELLE ENTFALTUNG DES CHRISTENTUMS IN DEN ERSTEN 3 JAHRHUNDERTEN

1. DIE ANFÄNGE DER KIRCHE UND IHRE AUSBREITUNG

1.1. Die Umwelt des Urchristentums

1.1.1. Das römische Reich (Imperium Romanum)

Das unter Kaiser Augustus (27 v. - 14. n. Chr.) weitgehend befriedete Römische Reich („Pax Romana“) bildet den politischen und gesellschaftlichen Hintergrund nicht nur für das Leben Jesu, sondern auch für die Anfänge der Kirche. Politische Religiosität: Der Erfolg des römischen Reiches und das öffentliche Wohlergehen („salus publica“) hingen nach römischer Vorstellung vom Wohlwollen der Götter ab. Ihre Verehrung gehörte daher zu den staatlichen Pflichten; oberster Priester des Staatskultes („Pontifex maximus“) war der Kaiser; sofern die Teilnahme an diesem Kult als Loyalitätserklärung verstanden wurde, wurde sie von den Bürgern erwartet und gegebenenfalls eingefordert („Loyalitätsreligion“); fremde Götter durften trotzdem verehrt werden: meist nahm man sie in das römische Pantheon mit auf. Nach Kaiser Augustus entwickelte sich der Staatskult zunehmend zu einem Kaiserkult (s.u.)

Trotz der Toleranz gegenüber fremden Religionen barg der römische Staatskult für die monotheistischen Religionen (Judentum/Christentum) ein enormes Konfliktpotenzial (s. u.)!

Private Religiosität: Neben dem öffentlichen Kult zum Wohl des Staates gab es die Mysterienkulte, die im Unterschied zum Staatskult ein Forum für individuelle und private Religiosität boten und sich daher zunehmender Beliebtheit erfreuten. Die Bräuche und Lehren dieser Kulte unterlagen der Geheimhaltungspflicht („Arkandisziplin“); Zugang erhielt man durch Initiationsrituale. Jenseitsverheißungen spielten in vielen dieser Kulte eine große Rolle. Beispiele sind der Dionysoskult oder der Mithraskult (um den gleichnamigen persischen Lichtgott)

Die Beliebtheit der Mysterienreligionen zeigt, dass das Christentum auf fruchtbaren Boden fiel: Man sehnte sich nach individuellem Heil und der Überwindung des Todes!

Obwohl sich das Urchristentum scharf von den Mysterienkulten abgrenzte, gab es zahlreiche Parallelen: Kultmähler, Initiationsrituale; Arkan(Geheim-) disziplin (s.u.)

Antike Philosophie: Den größten Einfluss auf das Christentum hatten der Platonismus und die Stoa (Seneca; Epiktet, Marc Aurel)

Platonismus: Unterscheidung zwischen der geistigen Welt der Ideen und der sinnlich wahrnehmbaren Welt Vergeistigung der Gottesvorstellung Stoa: Ethik der Selbstbeherrschung und Genügsamkeit; Suche nach der göttlichen Weltvernunft („logos“) monotheistische Tendenz

1.1.2. Das Judentum zur Zeit Jesu von Nazareth

Das Judentum zur Zeit Jesu ist durch eine innere Vielfalt gekennzeichnet. Folgende Gruppen lassen sich unterscheiden:

1. Pharisäer („Sektierer“/„Spalter“): stellen (nicht zuletzt aus Abgrenzungszecken) die Befolgung der Thora ins Zentrum ihres Glaubens und bereiten damit die Loslösung vom Tempelkult vor; glauben an die Auferstehung der Gerechten; sind gegen einen gewaltsamen Aufstand gegen die römischen Besatzer; große Volksnähe
2. Sadduzäer: eine aristokratische Partei, deren wirtschaftliche und politische Macht auf dem Tempelkult beruht, lehnen den Auferstehungsglauben und messiansichen Enthusiasmus ab; arrangieren sich mit den römischen Besatzern; versinken nach der Zerstörung des Tempels in der Bedeutungslosigkeit
3. Essener („die Frommen“): radikal-religiöse Ansichten (Ehelosigkeit, strenge Askese); Absonderung von den übrigen Juden: man versteht sich als „heiliger Rest“ und lebt in mönchsähnlichen Gemeinschaften (z.B. Qumran)
4. Zeloten: nationalistisch geprägt, streben die politische Befreiung Israels mit militärischen Mitteln an Entscheidend für das frühe Christentum waren jedoch v. a. die kulturell bedingten Unterschiede im Judentum:

1. Diasporajuden: Schon zur Zeit Jesu lebte ein großer Teil der Juden nicht mehr in Palästina, sondern war über das römische Reich verteilt (Ägypten, Griechenland, Rom etc.). Im Unterschied zum palästinischen Judentum sprach man in der Disaspora nicht aramäisch, sondern griechisch; im 3. Jh. v. Chr. entstand daher in Alexandrien eine griechische Übersetzung des AT (die sog. „Septuaginta“); nicht nur in sprachlicher, sondern auch in kulturellerer Hinsicht entfernte sich das Disasporajudentum jedoch zunehmend vom palästinischen; zwar blieb man durch die Tempelsteuer und Wallfahrten mit Jerusalem verbunden, das religiöse Zentrum war in den Diasporagemeinden jedoch nicht der Tempel, sondern der Synagogengottesdienst

2. Hellenistische Juden (Heimkehrer): Diasporajuden, die nach Jerusalem zurückkehrten (Remigranten), gründeten dort aufgrund der sprachlichen und kulturellen Unterschiede zu den einheimischen Juden eigene

Synagogenverbände => Jerusalem war dadurch äußerst multikulturell. Die verschiedenen Gruppierungen und Ausprägungen des Judentums trafen hier so unmittelbar aufeinander, wie sonst nirgendwo.

Die Juden und das römische Reich: Die Juden bildeten eine Minderheit und wurden trotz der geltenden Religionsfreiheit Opfer von Diskriminierung und Ausbeutung. Herodes der Große (37 - 4 v. Chr.)

Ab 6 n. Chr. unterlag der Süden Palästinas der Herrschaft römischer Prokuratoren (Statthalter)

Herodes Agrippa (41-44 n- Chr.): Klientelfürstentum

1.2. Gruppierungen und Richtungen im Urchristentum

1.2.1. Ursprung im Judentum und Stellung zum Judentum

Die ersten christlichen Gemeinden waren jüdische Gemeinden; durch die Taufe und die gemeinsame Feier der Eucharistie hatten sie zwar eine gewisse Eigenständigkeit; die Befolgung der Thora und der Tempelkult blieben jedoch verbindlich.

Eine Abtrennung vom Judentum fand also zunächst nicht statt. Im Gegenteil: Das Christentum beginnt als eine innerjüdische Bewegung: Ziel war es, vor der erwarteten Parusie ganz Israel, also auch die anderen jüdischen Gruppierungen, von der Bedeutung Jesu zu überzeugen; an eine Mission der Heiden dachte man dagegen nicht.

Das Zentrum des Urchristentums bildete in den ersten Jahren nach Jesu Tod die Jerusalemer Gemeinde; sie sammelte sich um die 12 Apostel, an deren Spitze Simon Petrus (Kephas) und der Herrenbruder Jakobus standen.

Lk schildert diese Gemeinde in der Apg äußerst idealisierend: Sie lebte in einer Art Gütergemeinschaft und war „ein Herz und eine Seele“ (Vgl. Apg 4, 32ff) Tatsächlich umfasste die urchristliche Gemeinde in Jerusalem jedoch zwei Gruppierungen, die sich nicht nur sprachlich, sondern auch im Hinblick auf ihre religiösen Überzeugungen unterschieden: die „Hebräer“ und die „Hellenisten“ (Apg 6,1)

Die „Hebräer“, zu denen auch die 12 Apostel gehörten, waren einheimische (palästinische) Judenchristen; sie sprachen aramäisch und hielten entschieden an ihren jüdischen Wurzeln, sprich: dem Gesetz und dem Tempelkult, fest.

Die „Hellenisten“ dagegen gehörten zu den Juden, die aus der Diaspora nach Jerusalem zurückgekehrt waren; sie sprachen griechisch, besuchten dementsprechend eine eigene Synagoge - und hatten, bedingt durch ihre Zeit in der Diaspora, von Haus aus ein liberaleres Verständnis vom Judentum.

Zwischen diesen beiden Gruppierungen entstanden schon bald Spannungen. Überliefert ist in diesem Zusammenhang zwar nur ein vermeintlich harmloser Streit um die Versorgung der hellenistischen Witwen (Apg 6) - es ist jedoch anzunehmen, dass es bei diesem Streit in Wirklichkeit um weitaus mehr ging als nur um ein karitatives Problem.

Vermutlich forderten die hellenistischen Judenchristen ein eigenes Leitungsgremium - analog zum Apostelkolleg. Mit der Wahl der sieben „Diakone“ erhielten sie ein solches Gremium und gewannen dadurch an Eigenständigkeit.

In der Folgezeit entwickelten sich „Hebräer“ und „Hellenisten“ zunehmend auseinander: Während erstere Jesu Tempel- und Gesetzeskritik eher relativierten, hoben die hellenistischen Judenchristen diesen Aspekt besonders hervor. Dadurch gerieten sie, wie zuvor Jesu, schon bald in Konflikt mit den Jerusalemer Juden.

Zeugnis davon gibt die Steinigung des Stephanus (32-34 n. Chr.): Er war einer der 7 Diakone und wurde von den jüdischen Behörden wegen des Vorwurfs verurteilt, er habe gegen den Tempel und das Gesetz gelästert (Vgl. Apg 6). Die hellenistischen Judenchristen wurden in Folge dieses Ereignisses aus Jerusalem vertrieben, während die palästinischen bleiben durften; schon daran wird deutlich, wie groß die Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppierungen offenbar waren.

1.2.2. Die antiochenische Weichenstellung

Spätestens mit der Vertreibung der Hellenisten aus Jerusalem (erste Christenverfolgung) war das Urchristentum faktisch in zwei Lager gespalten. Die Vertriebenen begannen die christliche Botschaft auch außerhalb Palästinas zu verkünden und missionierten in der syrischen Metropole Antiochien erstmals Heiden. Im Gegensatz zu den palästinischen Judenchristen machten sie ihre Mission dabei nicht vom jüdischen Gesetz und der Beschneidung abhängig.

Dem entspricht, dass die Anhänger der Jesusbewegung in Antiochien erstmals als „Christen“, d.h. als eine vom Judentum unabhängige Gemeinde wahrgenommen wurden (Apg 11, 26).

Durch die gesetzesfreie Heidenmission entstand als dritte Gruppe die der Heidenchristen.

Die neu missionierten Heidenchristen rekrutierten sich zum größten Teil aus der Gruppe der „Gottesfürchtigen“; dazu zählten diejenigen, die zwar mit dem Judentum sympathisierten und ihm in lockerer Form verbunden waren, sich aber wegen der strengen Auflagen (Beschneidung, Reinheitsgebote etc.) nicht zu einer endgültigen Konversion durchringen konnten.

Die gesetzfreie Heidenmission der „Hellenisten“ wurde von den „Hebräern“ vehement abgelehnt: Christ konnte man aus ihrer Sicht nur als Jude werden; eine Taufe ohne vorhergehende Beschneidung und ohne Verpflichtung auf das jüdische Gesetz war in ihren Augen also nicht vorstellbar.

32/33 n. Chr. kam es zur Bekehrung des Paulus; er wurde in der Folgezeit zum wichtigsten Verfechter einer gesetzesfreien Heidenmission. Schon kurz nach seiner Bekehrung trat er zusammen mit Barnabas seine erste Missionsreise an; sie führte ihn nach Zypern und ins südliche Kleinasien (zw. 35 und 49 n. Chr.)

Rückhalt erhielt Paulus von der Gemeinde in Antiochia; sie war die erste große Gemeinde, die sowohl Juden- als auch Heidenchristen umfasste.

1.2.3. Apostelkonzil (48/49 n. Chr.)

Über den Ablauf des Apostelkonzils liegen zwei unterschiedliche Berichte vor: Apg 15 und Gal 2.

Da Lukas dazu tendiert, die Ereignisse zu idealisieren und zeitlich gesehen weiter von ihnen entfernt ist, dürfte der Bericht des Paulus, der ein weniger harmonisches Bild der Ereignisse zeichnet, historisch zuverlässiger sein. Thema des Apostelkonzils ist der Streit um die längst praktizierte Heidenmission und das „gesetzesfreie Evangelium“; die Hauptkontrahenten sind dabei Paulus und der einen und der Herrenbruder Jakobus auf der anderen Seite; während ersterer für eine Mission ohne Beschneidung eintritt, steht letzterer für die Jerusalemer Praxis ein; Petrus scheint in dieser Diskussion eine eher vermittelnde Rolle eingenommen zu haben. Entschieden wird die Frage, ob das jüdische Gesetz, insbesondere die Beschneidung, für Christen verbindlich bleiben soll oder nicht, letztlich zugunsten von Paulus.

Ergebnis: Man entschied sich zwar dafür, dass die Judenchristen am Gesetz festhalten sollten - rang sich aber dazu durch, es den missionierten Heidenchristen frei zu stellen. Der ursprünglich auf Israel beschränkte Missionsanspruch wurde dadurch zu einem universalen Missionsanspruch (=> universale Öffnung)! Hätte man anders entschieden, wäre das Christentum vermutlich eine innerjüdische Sekte geblieben.

Paulus entwickelte seine Theologie nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieses Konflikts (Rechtfertigungslehre: nicht die Erfüllung des Gesetzes, sondern der Glaube ist das Entscheidende)

„Antiochenischer Zwischenfall“: Nach dem Konzil kommt es in Antiochia zu einem Zwischenfall. Petrus und Barnabas ziehen sich, wohl auf Druck des Jakobus, aus der Tischgemeinschaft mit den dortigen Heidenchristen zurück, was natürlich den Protest von Paulus hervorruft. Von Lukas wird dieser Zwischenfall verschwiegen: er stellt die Ereignisse so dar, als sei das „Aposteldekret“ (auch „Jakobusklauseln“ genannt) ein Ergebnis des Apostelkonzils - wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich dabei um einen erst nach dem antiochenischen Zwischenfall ausgehandelten Kompromiss handelt.

Die „Jakobusklauseln“, an deren Aushandlung Paulus vermutlich nicht beteiligt war, gestatten zwar die Mahlgemeinschaft zwischen Juden- und Heidenchristen, knüpfen diese aber an folgende Bedingungen (Vgl. Apg 15, 2229):

1) Es darf kein Götzenfleisch verwendet werden;
2) Blut und Ersticktes sind tabu; nur geschächtete Tiere dürfen also zubereitet werden.
3) Auch für Heidenchristen ist Unzucht verboten, wobei Unzucht sich hier auf die Praxis der Verwandtschafts-Ehen bezieht.

Für Paulus stellten diese Klauseln wohl eine Niederlage dar. Sein Verhältnis zur Jerusalemer Urgemeinde blieb dementsprechend gespannt; zwischen ihm und Barnabas kommt es zum Bruch. Er kehrt danach nie mehr nach Antiochien zurück.

1.2.4. Weitere Gruppierungen:

Das Urchristentum war sich nicht nur, was die Stellung zum Judentum betrifft, uneinig. Im Gegenteil: Auch in anderen Fragen wurden z. T. unterschiedliche Positionen vertreten - ohne dass die verschiedenen Gemeinden dadurch jedoch in ernsthaften Konflikt miteinander geraten wären.

So zeichnen sich die paulinische, synoptische und johanneische Überlieferung durch je eigene theologische Vorstellungen und Schwerpunkte aus. Dasselbe gilt für die Gruppe, die hinter der Logienquelle Q steht.

Kurz: Das Christentum war von Anfang an eine in sich plurale Bewegung.

1.3. Die sukzessive Trennung vom Judentum

1.3.1. Der jüdisch-römische Krieg

Die schon zur Zeit Jesu vorhandenen Spannungen zwischen der jüdischen Bevölkerung und der römischen Besatzungsmacht führten immer wieder zu kleineren Aufständen.

Nach der Plünderung des Tempelschatzes durch den römischen Prokurator Gessius Florus (66 n. Chr.) eskalierte die Situation; die Plünderung wurde so zum Auslöser für den ersten jüdischen Krieg (66-74 n. Chr.)

Im Jahr 70 eroberten die Römer Jerusalem zurück und zerstörten den Tempel; damit war das jüdische Volk seines politischen und religiösen Zentrums beraubt: Synhedrium und Opferkult hörten auf zu existieren.

Nach dem gescheiterten Volkaufstand unter Bar Kochba (132-135 n. Chr.) verschärfte sich die Situation noch mehr: Kaiser Hadrian richtete Jerusalem als eine heidnische Stadt wieder auf; den Juden war es fortan verboten, die Stadt zu betreten und auch der Ritus der Beschneidung und die öffentliche Lehre aus der Thora wurden unter Strafe gestellt.

1.3.2. Neue Organisation des Judentums und das Ende des Judenchristentums

Da der Opferkult unmöglich geworden war, musste das religiös-kultische Leben neu geordnet werden; die Zerstörung des Tempels zwang die Juden also zu einer Reform und Umorganisation. Die führende Rolle kam dabei den Pharisäern zu.

An die Stelle des Opfer- und Tempelkultes traten neue Formen der Frömmigkeit:

Zu nennen sind hier das regelmäßige Beten des „Schema Jsrael“ und des 18-Bitten-Gebets.

Der Befolgung der Thora wurde ein größeres Gewicht beigemessen als zuvor. So wurden etwa, anders als noch zur Zeit Jesu, unterschiedliche Gesetzesauslegungen nicht mehr ohne weiteres toleriert; stattdessen erklärte man die Lehre Hillels (zur Zeit Jesu eine Lehre unter vielen) zur einzig gültigen Halacha.

Formierung des rabbinischen Judentums; Entstehung der Mischna

Da sich für die Christen die messianischen Erwartungen des jüdischen Volks bereits erfüllt hatten, nahmen sie an dessen messianisch motivierten Aufständen gegen die römische Besatzungsmacht nicht teil.

Nach Eusebius verließen die meisten Judenchristen Jerusalem bereits vor Ausbruch des Krieges (66 n. Chr.); vermutlich kehrte nach dem Krieg zwar ein Teil von ihnen zurück; spätestens nach dem Bar Kochba-Aufstand war jedoch auch Judenchristen der Zugang nach Jerusalem versperrt.

Nach dem römisch-jüdischen Krieg befanden sich Juden und Christen demnach in einer ähnlichen Situation: Die bisher gültigen Autoritäten (bei den Juden der Tempel, bei den Christen die Jerusalemer Urgemeinde) waren weg gebrochen. Die Gemeinschaften mussten daher neu gesammelt werden, was dazu führte, dass sich Juden und Christen zunehmend schärfer voneinander abgrenzten.

Die hellenistischen Judenchristen sahen sich durch die Zerstörung des

Tempels in ihrer Tempelkritik bestätigt starker Impuls für die Heidenmission; das Judenchristentum, dessen Zentrum Jerusalem gewesen war, verlor dagegen zunehmend an Bedeutung.

Die wichtigsten Streitpunkte zwischen Juden und Christen betrafen die Befolgung der Thora und die Verehrung Jesu. Ausgehend von diesen Streitpunkten polemisierte man gegen die jeweils andere Gruppierung.

Im 18-Bitten-Gebet der Juden ist ein Fluch gegen die abtrünnigen Christen enthalten, die vom Synagogengottesdienst ausgeschlossen wurden. Aber auch in christlichen Schriften nehmen die antijudaistischen Tendenzen zu. Der Vorwurf des „Gottesmordes“ wird zu einem festen Topos und es entsteht eine eigene Gattung der „ Adversus Iudaeos“-Schriften (Tertullian, Augustinus etc.)

1.4. Mission und Ausbreitung

1.4.1. Geographische und soziologische Umschreibung der Ausbreitung

Die Angaben zur geographischen Ausbreitung des Christentums in den ersten Jahrhunderten sind z. T. äußerst unsicher; mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass das Christentum nach seinem erstaunlichen Anfangserfolg in Palästina kontinuierlich und ohne größere Rückschläge weiter gewachsen ist.

Der entscheidende Schritt zur „Weltmission“ wurde dabei von den „Hellenisten“ getan: Nach ihrer Vertreibung aus Jerusalem predigten sie erstmals außerhalb Palästinas (v.a. in Samarien und Syrien) und begannen in Antiochien mit der Heidenmission (s.o.).

Die zweite Wende stellt das Apostelkonzil dar: auf ihm setzten sich Paulus und Barnabas als Abgesandte der antiochischen Gemeinde gegenüber den „Säulen“ der Jerusalemer Gemeinde (Petrus, Jakobus und Johannes) durch: die Heidenmission ohne Beschneidung galt fortan als legitim (s.o.).

Ende des 1. Jahrhunderts gab es christliche Gemeinden in Palästina, Syrien, auf Zypern, im gesamten Kleinasien, in Griechenland und in Rom.

Die wichtigste Gemeinde in Syrien: Antiochien (s.o.), in Griechenland: Korinth (vermutlich um 50 n. Chr. gegründet); in Kleinasien: Ephesus Um 50 n. Chr. begegnet Paulus in Korinth zwei Judenchristen aus Rom (Aquila und Prisca); schon in den 40er Jahren scheint es dort also eine Gemeinde gegeben zu haben; dass diese Gemeinde bereits in den 50er Jahren große Bedeutung hatte, zeigt der Römerbrief (55/56 n. Chr.), in dem Paulus seinen dortigen Besuch ankündigt.

Bis zum Ende des 2. Jahrhunderts sind bedeutende Kirchen hinzugekommen: Außer weiteren Ortskirchen in den genannten Gebieten (intensive Ausbreitung), wurden Gemeinden in Ostsyrien, Mesopotamien, Ägypten, Unteritalien, Gallien, Spanien und Nordafrika gegründet (extensive Ausbreitung). Darüber hinaus wird mit Gemeinden in Trier, Köln und Mainz gerechnet.

Im 3. und 4. Jahrhundert wurden mit Britannien, Armenien und Indien neue Missionsgebiete erschlossen.

Trotz dieser erstaunlichen Ausbreitung, muss jedoch zweierlei bedacht werden:

1) Blieb die christliche Mission in den ersten Jahrhunderten vorwiegend auf die größeren Städte entlang der Hauptverkehrswege beschränkt („Stadtreligion“).

Das lag zum einen daran, dass diese Städte leichter zu erreichen waren, zum anderen daran, dass Griechisch als die damalige Handels- und Verkehrssprache in den meisten Reichsgebieten nur in den Städten gesprochen wurde, während man auf dem Land nur die jeweilige Volkssprache verstand (s.u.).

2) Darüber hinaus blieben die Christen trotz des enormen Zustroms auch in den besagten Städten zunächst in der Minderheit.

Die ersten christlichen Gemeinden lebten also geographisch und sozial weitgehend isoliert. Diese Situation änderte sich erst mit der konstantinischen Wende (312). Mitte des 5. Jahrhunderts kann mit einer geschlossenen christlichen Reichsbevölkerung gerechnet werden, neben der es heidnische und jüdische Minderheiten gab.

Soziale Schichtung der Urgemeinden: Zwar gibt es bezüglich der sozialen Schichtung der ersten christlichen Gemeinden kaum genaue Daten; die Hinweise im NT zeigen jedoch, dass das Christentum schon in den ersten Jahrhunderten keineswegs eine „Sklavenreligion“ war; zwar kamen die meisten Konvertiten aus der

Unter- und Mittelschicht; auch Vertreter der Oberschicht traten jedoch zum Christentum über.

Aufs Ganze gesehen scheinen die Relationen in etwa denen der damaligen Gesellschaft entsprochen zu haben.

Dem entspricht, dass z.B. der Gemeinde in Korinth, einer vergleichsweise armen Hafenstadt, v. a. Leute aus ärmeren Bevölkerungsschichten angehörten, während etwa in Rom schon bald von reicheren Gemeindemitgliedern die Rede ist.

Frauen scheinen in den frühen Gemeinden eine weitaus größere Rolle gespielt zu haben als in späteren Zeiten.

Das zeigt nicht zuletzt ihre häufige Erwähnung in den Paulusbriefen.

1.4.2. Motive, Träger und Methoden der christlichen Mission

Das enorme Sendungsbewusstsein der frühen Christen gründet sich zum einen auf ihre Überzeugung, die einzige Wahrheit zu besitzen, zum anderen auf die akute Naherwartung.

Bedingt durch letztere befürchtete man entweder, dass die Zeit bis zum Weltende zu kurz sein könnte, um das Evangelium bis dahin vollständig verbreitet zu haben - oder man setzte sich unter den Druck, dass das Ende erst dann kommen würde, wenn der Missionsauftrag erfüllt sei.

Die rasche Ausbreitung des Christentums geht keineswegs nur auf Wanderprediger (ein Typus, der um das 3. Jahrhundert herum ausstirbt) und die Apostel zurück; solchen „berufsmäßigen“ Missionaren kam zwar, v. a. in den ersten Jahrzehnten, eine wichtige Rolle zu, in nachapostolischer Zeit verlief die christliche Mission jedoch weitgehend unkontrolliert.

Ein kirchliches Missionsprogramm gab es in dieser Zeit nicht!!! Man war nämlich der Ansicht, dass der Missionsauftrag allein an die Apostel gerichtetund von diesen hinreichend erfüllt worden sei.

Missionarisch wirkte in dieser Zeit die schiere Präsenz von Christen. Durch ihre Lebensart und indem sie anderen von ihrem Glauben erzählten, machten sie zunehmend auf sich aufmerksam (Ausstrahlungskraft einzelner Christen und Gemeinden).

1.4.3. Günstige Bedingungen für die Ausbreitung

Die Ausgangslage des Christentums war eher ungünstig: Es handelte sich um eine zahlenmäßig kleine Bewegung, die zudem in einer kulturell und politisch völlig unbedeutenden Gegend am Rand des römischen Reiches ihren Ursprung hatte. Umso erstaunlicher erscheint rückblickend der Erfolg dieser Bewegung! Folgende Faktoren dürften dabei eine Rolle gespielt haben:

(1) Die politischen und kulturellen Rahmenbedingungen des röm. Reiches waren für eine weltweite Mission äußerst günstig:

a) Der einheitliche Verwaltungsapparat und die gute Infrastruktur des römischen Reiches ermöglichten eine für damalige Verhältnisse enorme Mobilität.

b) Darüber hinaus gewährleistete die „Pax Romana“ Frieden und Stabilität. Es gab also weder nationale Grenzen, noch internationale Konflikte, die einer Mission entgegengestanden wären.

c) Die Dominanz der hellenistischen Kultur führte dazu, dass die christliche Mission im gesamten römischen Reich auf ähnliche Ausgangsbedingungen stieß (vereinfachter Inkulturationsprozess).

d) Dem entspricht, dass es eine Sprache gab, mit der man sich mehr oder weniger im gesamten Reich verständigen konnte. Handels- und Verkehrssprache war nämlich bis ins 2./3. Jahrhundert hinein Griechisch (danach: Latein)

e) Die religiöse Toleranz innerhalb des römischen Reiches

(2) Die christliche Mission konnte auf der jüdischen Missionsarbeit aufbauen; das Judentum war nämlich weit über das Römische Reich verstreut und hatte in der Diaspora bei vielen Heiden ein Interesse für jüdisch(-christliche) Inhalte geweckt.

a) Die sog. „Gottesfürchtigen“ und die Proselyten (zum Judentum konvertierte Heiden) wechselten besonders leicht und häufig zum Christentum.

Schließlich hatte das Judentum sie bereits vom Monotheismus überzeugt man brauchte ihnen also nur noch die Bedeutung Jesu nahe zu bringen.

b) Sofern das Christentum die jüdische Bibel (den Tanach) übernommen hat, konnte es sich trotz seines geringen Alters auf eine lange Tradition und altehrwürdige Schriften berufen (Antiquitas-Ideal).

Von Vorteil war dabei, dass der Tanach bzw. das AT von den Diasporajuden bereits im 3. Jh. v. Chr. ins Griechische übersetzt worden war (LXX)

(3) Religiöse Stimmungslage (Bekehrungsmotive)

a) Unzufriedenheit am öffentlichen Staatskult, der zunehmend als bloße Pflichterfüllung betrachtet wurde Sehnsucht nach individueller Sinngebung und privat erfahrbarer Religiosität (Vgl. Aufschwung der Mysterienkulte)

b) Freiheitsversprechen: Entlastung von der Angst vor Dämonen; Entlastung von individueller Schuld durch Buße

c) Konvergenzen mit der antiken Philosophie (Plato, Seneca etc.):

Polytheismuskritik; Sehnsucht nach der einen Wahrheit, die die Welt auf ein letztes Prinzip zurückführt; anspruchsvolle Ethik

d) Der soziale Zusammenhalt und die Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede (Frauen, Sklaven etc.) innerhalb der Gemeinden muss imponierend gewirkt haben.

e) Epidemische, wirtschaftliche und militärischen Krisen im 3. Jahrhundert

Sehnsucht nach Halt

1.4.4. Ungünstige Bedingungen für die Ausbreitung

Zumindest zum Teil kollidierten Form und Inhalt des christlichen Glaubens nicht nur mit jüdischen-, sondern auch mit hellenistischen Anschauungen der damaligen Zeit. Um zum Christentum überzutreten, mussten daher verschiedene „Hemmschwellen“ überschritten werden.

Sofern es im Christentum keinen Tempel- und Opferkult gab, erfüllte der christliche Glaube nach damaligem Verständnis kaum die Standards einer seriösen Religion.

Darüber hinaus hatte das Christentum, sofern es eines Initiationsrituals bedurfte, um an den gemeinsamen Feiern teilzunehmen (Arkandisziplin), lange das Image einer dubiosen Sekte.

Durch Gerüchte und bewusste Verleumdungen (bis hin zum Inzest- und Kannibalismusvorwurf) wurde dieses Image verstärkt (s.u.)

Sofern das Christentum eine neue Religion war, fehlte ihm die Würde des Alters (Antiquitasideal)

Als problematisch wurde ferner der Ursprung des Christentums empfunden. Jesus war ein einfacher Jude, der den Tod eines Verbrechers starb. Auch seine

ersten Anhänger wurden vom römischen Staat hingerichtet. Dieser „barbarische“ Anfang musste auf gebildete Hellenen abschreckend wirken. Dasselbe gilt für bestimmte Inhalte: etwa die Menschwerdung Gottes oder den Auferstehungsglauben. Vor dem Hintergrund der damaligen Philosophie mussten diese Inhalte als Aberglauben erscheinen.

Abstoßend wirkte oft auch der Exklusivitätsanspruch des Christentums. Schließlich stand dieser in krassem Gegensatz zum polytheistischen Weltbild.

Strukturelle Probleme:

Aus pragmatischen Gründen (Sprache / Verkehrswege) blieb das Christentum zunächst eine „Stadtreligion“ (s.o.).

Sofern Christen lange die Minderheit blieben, wurden sie oft Opfer von Diskriminierung (Sündenbockfunktion)!

Die Christenverfolgungen schreckten Interessenten ab! Gleichzeitig wirkte der Märtyrerkult faszinierend!

Die patriachalische Familienstruktur bot Vor- und Nachteile: Hatte man den Hausherren überzeugt, folgte automatisch der Rest („oikos-Taufen“) => Ließ sich der Hausherr jedoch nicht bekehren, konnten seine Frau, seine Kinder oder die Sklaven nur gegen seinen Willen und damit auf Kosten des familiären Zusammenhalts gewonnen werden.

2. DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG

2.1. Die kirchlichen Ämter

2.1.1. Gemeindeorganisation in apostolischer Zeit (bis Ende des 1. Jahrhunderts)

Die wichtigsten Quellen zur Rekonstruktion des urchristlichen Gemeindelebens sind die Paulusbriefe, die Apostelgeschichte und die Evangelien.

Apg: stark idealisierend, Tendenz zur Harmonisierung nur bedingt historisch Evangelien: enthalten lediglich implizite Informationen Grundsätzlich gilt: Die kirchliche Verfassung und Organisation spielen in den urchristlichen Quellen (und Gemeinden) lediglich eine untergeordnete Rolle. Der Grund dafür ist die apokalyptische Naherwartung der ersten Christen: Sofern man mit der nahen Wiederkunft des Herrn (Parusie) rechnete, glaubte man nicht, dass dauerhafte Strukturen überhaupt vonnöten sein würden. Statt der Verfassung wandte man sich daher anderen Themen zu: Fragen der Verkündigung; der Lebenspraxis (Caritas) und der „Communio“ (Taufe und Eucharistie).

Zum Ausdruck kommt die apokalyptische Naherwartung der frühen Christen etwa in der Formel: „Maranatha“ = „Unser Herr, komm!“ (1 Kor 16, 22) Freilich gab es schon in den frühen Gemeinden unterschiedliche Funktionen und Aufgaben; sie wurden jedoch nicht als „Ämter“, sondern als „Charismen“ verstanden.

Kirchliche Ämter im heutigen (rechtlichen und sakramentalen) Sinn gab es im Urchristentum noch nicht. Wohl gab es unterschiedliche Funktionen und Aufgaben. Sie wurden aber nicht an bestimmte Ämter, sondern an die Charismen der Gemeindemitglieder geknüpft. Paulus unterscheidet dementsprechend lediglich zwischen verschiedenen „Charismen“; er versteht darunter von Gott bzw. dem heiligen Geist herrührende „Gnadengaben“, die zum Wohl der Gemeinde einzusetzen sind.

Zu den „Charismen“ zählen nach Paulus die Weisheitsrede, die Fähigkeit der Lehre, Heilungsgaben, Wunderkräfte, Prophetie und Zungenrede (Vgl. 1 Kor 12, 4-6)

Die Stellung der Aufgabenträger wurde dabei nicht als Recht, sondern als „Dienst“ („diakonia“) verstanden.

Auch wenn es im Urchristentum keine kirchlichen Ämter im heutigen Sinn gab, kannte man verschiedene Formen von Autorität:

Zu den wichtigsten Autoritäten des Urchristentums gehören der 12er-Kreis, die 3 „Säulen“ Jakobus, Petrus und Johannes und die sieben „Diakone“: 1. „Der Zwölferkreis“: dessen Einsetzung wohl tatsächlich auf Jesus zurückgeht (Mk 3, 14 par.) und symbolisch für die Restitution der 12 Stämme Israels steht. Zwar genossen die Mitglieder dieses Kreises ein besonderes Ansehen - dass sie bestimmte Kirchenämter eingenommen hätten, ist jedoch nicht belegt; der Apostelbegriff („Gesandter“) wird erst später mit dem 12er-Kreis in Verbindung gebracht; Paulus, der älteste neutestamentliche Autor, geht mit dem Begriff weitaus großzügiger um. Apostel ist aus seiner Sicht, wer das Evangelium des Herrn verkündet. Für Lukas scheint dagegen nur derjenige Apostel werden zu können, der schon zu Jesu Lebzeiten einer seiner Jünger war (Vgl. Nachwahl des Matthias: Apg 1, 15-25); bedingt durch die beginnende Heidenmission verliert der 12er-Kreis schon bald an Bedeutung 2. Die 3 „Säulen“ der Jerusalemer Urgemeinde (der Herrenbruder

Jakobus, Petrus und Johannes); die Tatsache, dass Paulus sie im Galaterbrief als „Säulen“ bezeichnet (Gal 2, 9) - und sie die Vollmacht haben, ihm die Heidenmission zu gestatten, zeigt, dass es sich bei ihnen um autoritative Wortführer gehandelt haben muss, die anders als der 12erKreis durchaus mit konkreten Befugnissen ausgestattet waren; nach dem Weggang von Petrus und Johannes wird Jakobus zur zentralen Autorität der Jerusalemer Gemeinde; nach seinem Märtyrertod (62 n. Chr.) übernimmt sein Cousin diese Funktion (Verwandtschaftserbfolge bzw. „Kalifatsregelung“)

3. Die „sieben Diakone“, die ausschließlich griechische Namen tragen

(Stephanus, Philippus etc.) hatten vermutlich, anders als Lukas es darstellt (Apg 6, 1ff), nicht nur karitative Aufgaben, sondern bildeten das Leitungsgremium der hellenistischen Judenchristen (s. o.)

Begründet wurde Autorität im Urchristentum z. T. sehr unterschiedlich:

Verwandtschaft mit Jesus (so bei Jakobus)

Nachfolge Jesu zu seinen Lebzeiten (12er-Kreis)

Auferstehungszeuge; Erscheinungsempfänger (v. a. bei Petrus und Paulus) Inspiration durch den heiligen Geist

Wahl (Matthias)

Bedingt durch die rasche Ausbreitung des Christentums konnte es bei den aufgezählten Autoritätsträgern nicht lange bleiben. Auch die neu gegründeten Gemeinden mussten ihr Zusammenleben schließlich in irgendeiner Weise organisieren und bedurften dazu entsprechender Leitungsgremien. Die Strukturen, die sich dabei herausbildeten, waren keineswegs gleichförmig. Stattdessen lassen sich für die frühen Gemeinden 2 Verfassungsformen unterscheiden:

Die Presbyter-Verfassung etablierte sich v. a. in den judenchristlichen Gemeinden Palästinas: hier wurden die organisatorischen Aufgaben den Ältesten („Presbyter“) übertragen; diese Verfassungsform war aus den jüdischen Gemeinden bekannt und wurde von dort übernommen.

Am Apostelkonzil in Jerusalem nehmen neben den Aposteln, die Ältesten der Gemeinde teil (Apg 15); der 1. Petrusbrief richtet sich am Ende dezidiert an die Ältesten: „Die Ältesten unter euch nun mahne ich“ (1 Petr 5, 1-4) Die Episkopen-und-Diakonen-Verfassung: In den paulinischen Gemeinden gab es die Institution der Ältesten nicht. Zwar gab es auch hier Gemeindevertreter, die mit organisatorischen Aufgaben betraut waren und der Gemeinde während Paulus’ Abwesenheit vorstanden; Paulus hat jedoch keine einheitliche Bezeichnung für sie: Im Römerbrief ist von „Vorstehern“ die Rede (Röm 12,8); im Grußwort des Philipperbriefes von „Bischöfen und Diakonen“ (Phil 1,1)

Die „Bischöfe“, die Paulus dabei vor Augen hat, sind jedoch keineswegs mit heutigen Bischöfen zu vergleichen: Vermutlich hatten sie v. a. Verwaltungsaufgaben, wie die Verteilung der Almosen an Witwen und Waisen. Die Diakone waren ihnen zugeordnet und hatten unterstützende Funktion.

„Episkopos“ stammt aus der griechischen Verwaltungssprache und heißt so viel wie „Aufseher“; ursprünglich bezog sich der Begriff auf den Kassenwart eines Vereins.

Darüber hinaus zeigt die Verwendung des Plurals („episkopoi“), dass der Gemeinde kein einzelner Bischof, sondern ein Bischofskollegium vorstand.

Fazit: Sowohl in der Presbyter-, als auch in der Bischofs-Verfassung wird die Organisation nicht Einzelnen, sondern einem Kollektiv anvertraut. Gemeinsam ist den frühkirchlichen Gemeindeverfassungen demnach ihre kollegiale Struktur!

2.1.2. Die Entwicklung der Ämter in nachapostolischer Zeit („Frühkatholizismus“)

Die wichtigsten Quellen:

Die „Pastoralbriefe“, also der 1. und 2. Timotheusbrief und der Titusbrief, sind nicht an die Gemeinden, sondern an deren Vorsteher, die Hirten („pastores“) gerichtet (daher ihr Name!); inhaltlich wenden sie sich v. a. gegen die Gnosis und geben den Bischöfen, Presbytern und Diakonen diesbezüglich genaue Anweisungen; da die Texte wahrscheinlich nicht auf Paulus selbst zurückgehen, werden sie zu den deuteropaulinischen Briefen gezählt; entstanden sind sie vermutlich erst einige Jahrzehnte nach seinem Tod (ca. 60 n. Chr.)

- Zur Ämterstruktur insbesondere: 1 Tim 3, 1-13 . 5, 17-19; Tit 1, 5-9

- Die Schriften der „apostolischen Väter“: dazu zählen alle kirchlichen Schriften in nachapostolischer Zeit (bis ca. 150 n. Chr.), die nicht in den Kanon aufgenommen wurden.

- 1. Clemensbrief (um 96 n. Chr.): Brief der römischen Gemeinde an die korinthische; Thema: Gemeindeordnung; Anlass: Absetzung bewährter Vorsteher in Korinth
- Didache („Lehre der 12 Apostel“): entstand zw. 100 und 120 n. Chr. in Syrien und ist damit die älteste erhaltene Kirchenordnung; neben ethischen Grundsätzen (Zweiwegelehre) enthält sie Anweisungen zur Liturgie und zur Kirchenverfassung (Episkopen-Diakonen-Verfassung)
- Die 7 Briefe des Ignatius (Bischof von Antiochien): Authentizität ist umstritten; je nach Echtheit werden sie auf 115 oder 160 n. Chr. datiert; Leitgedanke: Einheit der Kirche, die durch den Bischof repräsentiert wird (- Pamphlet für das Monoepiskopat); außerdem: wichtiges Zeugnis für die frühchristliche Martyriumstheologie
- Brief des Bischofs Polykarp von Smyrna an die Gemeinde von Philippi (Mitte 2. Jh.)

- Die veränderte Lage um die Jahrhundertwende: Die Generation der Erstzeugen und Apostel stirbt aus; Wanderprediger werden seltener; die Naherwartung lässt nach; es kommt zu ersten Häresien (s. u.: Gnosis, Bußstreit; Montanismus etc.) Diese Entwicklungen führen zu einem Mentalitätswandel: Die Wahrung der Identität und die Einrichtung dauerhafter Organisationsstrukturen rücken in den Vordergrund, die Ämter vor Ort gewinnen an Bedeutung.

- Man bezeichnet diese Periode, die vom Urchristentum zur katholischen Kirche der folgenden Jahrhunderte überleitet, als „Frühkatholizismus“ (Ende 1. bis Mitte 2. Jahrhunderts); sie ist durch folgende Tendenzen gekennzeichnet:

- Zunehmende Vereinheitlichung der Verfassung:

- Die beiden Verfassungstypen der Anfangszeit (Presbyter- und Episkopenverfassung) verschmelzen: Dabei treten zunächst Mischformen auf. So ist in verschiedenen Quellen sowohl von Bischöfen und Diakonen, als auch von Presbytern die Rede, wobei zwischen Presbytern und Episkopen nicht eindeutig unterschieden wird (unklares Ämterbild).
- 1 Tim 3 spricht von „Bischöfen“; 1 Tim 5 von „Ältesten“
- Im Titus- und Clemensbrief werden die Begriffe „Episkop“ und „Presbyter“ scheinbar synonym verwendet: „Ein Ältester soll unbescholten und nur einmal verheiratet sein. [] Denn ein Bischof muss unbescholten sein“ (Tit 1, 6)

- Zunehmende Institutionalisierung und Verrechtlichung:

- Die Funktion der Gemeindevorsteher wird zunehmend im Sinne eines kirchlichen Amtes verstanden. Was bei Paulus noch eines unter vielen Charismen war, wird dadurch zu einer etablierten Einrichtung mit sakralem Charakter. Letzterer wird damit begründet, dass die betreffenden Ämter unmittelbar von den Aposteln eingesetzt worden seien (was so freilich nicht stimmt). Zum Ausdruck gebracht wird der sakrale Charakter durch die Ordination (Handauflegung) der Amtsträger.

- Durch Segnung und Handauflegung werden sie in die apostolische Sukzession berufen und mit dem Heiligen Geist ausgestattet (Vgl. 1. und 2. Tim; 1. Clemensbrief).

- Schon im 1. Clemensbrief dient die Apostolizität dabei als Argument für die Unveränderlichkeit und Gottgewolltheit der Kirchenstruktur

- Eng damit einhergehend, wird die Gemeindestruktur zunehmend hierarchisch verstanden.

- Das paulinische Bild vom Leib Christi, in dem alle Glieder mehr oder weniger gleichberechtigt sind, verschwindet oder wird umgedeutet. Dominierend werden Kirchenbilder, in denen das Amt den Rang der Gemeinde theologisch überdeckt. => So z.B. in 1 Tim 3, wo das Bischofsamt zur Rolle des Familienvaters in Bezug gesetzt wird, der seine Kinder zu Gehorsam und Anstand erzieht.
- Im 1. Clemenbrief ist erstmals von „Laien“ die Rede (DH 101)
- Trotz der Hierarchisierung bleiben die Verfassungen jedoch weiter kollegial organisiert!

- In der Didache (100-120 n. Chr.) begegnet eine doppelte Ämterordnung: Unterschieden wird zwischen wandernden- (Apostel, Propheten, Lehrer) und ortsansässigen Amtsträgern (Bischöfe, Diakone); letztere werden in der Didache erst neu eingeführt: „Wählt euch Episkopen und Diakone!“

2.1.3. Die Entstehung des Monoepiskopats und der Drei-Ämter-Ordnung

Die wichtigsten Quellen für das Entstehen des Monoepiskopats sind

a) die sieben Ignatianer (und zwar unabhängig von ihrer Echtheit): s. o.
b) die „traditio apostolica“: eine vermutlich um 215 von Hippolyt von Rom (erst Presbyter, später Gegenbischof) verfasste Kirchenordnung (die zweitälteste nach der Didache!)
c) die syrische Didaskalie: um 250 verfasste Kirchenordnung, die wie die Didache apostolische Autorität für sich beansprucht, sich also als authentische „Lehre der Apostel“ ausgibt
d) Cyprian (248-258 Bischof von Kathargo); insbesondere seine Schrift „De ecclesiae (catholicae) unitate“ (251)

Im Lauf des 2. Jahrhunderts verschwindet die kollegiale Leitungsform aus den Gemeinden. Diese Entwicklung, an deren Ende der Monoepiskopat steht, verläuft jedoch keineswegs gleichmäßig, sondern regional verschieden.

Frühester Beleg für die Existenz des monarchischen Bischofsamts sind (und zwar unabhängig von ihrer Datierung) die Ignatiusbriefe (ca.115 oder 160 n. Chr.): Der Verfasser, selbst monarchischer Bischof von Antiochien, setzt in den kleinasiatischen Gemeinden, an die er seine Briefe schreibt (u. a. Ephesus und Smyrna), ebenfalls Einzelbischöfe voraus. Presbyter und Diakone werden den monarchischen Bischöfen dabei deutlich untergeordnet.

Von Rom weiß man dagegen, dass dort bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts noch immer die kollegiale Verfassungsform galt, wie sie etwa im 1.Clemensbrief (um 96 n. Chr.) begegnet. Der Belegtext dafür ist der „Hirt des Hermas“ (um

140 n. Chr.), eine von einem Laienchristen verfasste Schrift, in der von den „Presbytern“ (Plural!) die Rede ist, „die unserer Gemeinde vorstehen“ Nach 150 n. Chr. setzt sich das monarchische Prinzip, wohl v. a. aus praktischen Gründen - und unter dem Druck aufkommender Häresien (s. u.), jedoch in nahezu allen Gemeinden durch. Damit einher geht eine kontinuierliche Erweiterung des Aufgabenspektrums. Spätestens gegen Ende des 2. Jahrhunderts ist der Bischof, ursprünglich lediglich einer unter mehreren „Aufsehern“, damit die zentrale Figur der Kirche. Sein Amt wird unmittelbar auf die Apostel zurückgeführt und mit einer Vielzahl von Vollmachten ausgestattet, die es klar vom Amt der Presbyter und Diakone unterscheiden.

- Verwaltung der Finanzen und Entscheidung über deren Verwendung (karitatives Engagement, Kirchenbau)
- Lehrbefugnis: Dem Bischof obliegt die Lehre; neben der Verkündigung kommt ihm damit die Aufgabe zu, die Gemeinde vor Häresien zu bewahren (Vgl. Pastoralbriefe).
- Liturgische und sakramentale Aufgaben: Der Bischof leitet die Gottesdienste, die Feier der Eucharistie (!) und die Taufe
- Weihevollmacht: Der Bischof entscheidet über die Aufnahme in den Klerus
- Bußvollmacht: Der Bischof entscheidet über Exkommunikation und Wiederaufnahme in die Gemeinschaft (Rekonziliation)
- Repräsentative Funktion: Bischof vertritt Gemeinde auf Synoden, ist der Hauptansprechpartner beim Briefverkehr zwischen den Gemeinden) Richter- und Schlichterfunktion auch bei privatem Streit zwischen Gemeindemitgliedern
- In reichskirchlicher Zeit wird das bischöfliche Gericht („audiencia episcopalis“) von staatlicher Seite offiziell anerkannt. Neben seiner pastoralen Funktion fallen dem Bischof damit zunehmend weltliche Aufgaben zu.

- Das Bischofsamt nach der „Traditio apostolica“ (um 215):

- Nach Hippolyts Kirchenordnung wurde der Bischof - wohl vom Klerus und einflussreichen Gemeindemitgliedern - nominiert und anschließend durch die Zustimmung der ganzen Gemeinde gewählt. Die Weihe erfolgte durch Handauflegung und Gebet und konnte nur von einem anderen Bischof vollzogen werden. Zweck des Gebets war es, den Führungsgeist („spiritus principalis“) herab zu rufen.

- Nicäa (325) schreibt vor, dass bei der Ordination eines Bischofs 3 Nachbarbischöfe anwesend sein müssen.
- Meist wurden Diakone zum Bischof nominiert, in Ausnahmefällen aber auch Laien (wie z.B. Ambrosius von Mailand)

- Sakralisierung der Ämter: einerseits durch die Ordination (apostolische Sukzession), andererseits dadurch, dass die kirchlichen Ämter, unter Rückgriff auf die alttestamentliche Tradition der Hohenpriester, stärker als zuvor zum Kult in Bezug gesetzt werden.
- Die Folge ist eine schärfere Trennung zwischen Klerus und Laien

- Darüber hinaus fällt bei Hippolyt ein Wechsel im Vokabular auf: Seine Kirchenordnung versteht kirchliche Ämter weniger als „Dienste“ denn als Herrschaftsformen.

- Wichtig: Die Ordination galt nicht als unwiderruflich! Zwar handelte es sich im Normalfall um ein Amt auf Lebenszeit. Die Absetzung von Bischöfen (etwa wegen Häresie, Apostasie oder mangelnder „Heiligkeit“) war in altkirchlicher Zeit jedoch durchaus möglich; sie konnte dabei nicht nur von Synoden, sondern in Extremfällen auch von der Gemeinde selbst vollzogen werden!

2.1.4. Die Legitimation der 3-Ämter-Ordnung

- Das monarchische Prinzip dient zum Schutz der christlichen Lehre vor Häresien: Der monarchische Bischof als Garant und Symbol der kirchlichen Einheit!

- Dass der Bischof für den rechten Glauben steht, wird durch die apostolische Sukzession gewährleistet: Durch die Handauflegung, genauer: durch deren ununterbrochene Reihe bis zu den Aposteln, steht der Bischof in Kontinuität zu den Anfängen. Seine Autorität stützt sich demnach unmittelbar auf die Apostel.
- Dieser Gedanke ist der Grund, warum die Bischofsweihe nur von einem Bischof verliehen werden kann.

- Wahl-und-Weihe-Argument: Durch die Wahl erhält der Bischof die Legitimation von der Gemeinde, die Weihe verleiht ihm das nötige Amtscharisma („spiritus principalis“) und bindet dieses an die Apostel zurück.
- Theologische Konstrukte wie in den Ignatius-Briefen: Die irdische Ordnung spiegelt die himmlische Ordnung wider: der Bischof führt die Gemeinde an Stelle Gottes (Monotheismus Monoepiskopat); die Presbyter entsprechen dem Apostelkollegium, die Diakone sind mit dem Dienst Christi vertraut (und dürfen dementsprechend nicht ohne den „Vater“, sprich: Bischof, handeln). Alttestamentliches Priestertumsargument:

2.1.5. Presbyter, Diakone und sonstige Ämter:

- Die Presbyter:

- Die Presbyter wurden auf ähnliche Weise eingesetzt wie die Bischöfe; auf ihre Nominierung folgten die Zustimmung durch die Gemeinde und die Weihe vom zuständigen Bischof. Durch letztere erhielten sie den „Geist des Rates“ (so die „traditio apostolica“)
- Aufgaben: Mitwirken in der Liturgie; Gemeindeleitung; Predigtdienst; Bußvollmacht
- Mit dem Anwachsen der städtischen Gemeinden wurden die Presbyter zunehmend zu Stellvertretern des Bischofs; häufig wurden sie von diesem aufs Land geschickt und mit der Leitung der dortigen Gemeinden betraut.
- Aus den Ältesten („seniores“) wurden auf diese Weise Priester („sacerdotes“), deren Funktion und Status klar vom Stand der Laien unterschieden war
- Häufig bezeugt sind Konflikte zwischen Presbytern und Bischof (Vgl. der Presbyter Arius)

- Die Diakone:

- Die Diakone wurden „zum Dienst für den Bischof“ geweiht; sie galten als dessen rechte Hand und vermittelten zwischen ihm und der Gemeinde. Die syrische Didaskalie beschreibt sie dementsprechend als „Ohr, Mund, Herz und Seele des Bischofs“.
- Die Aufgaben der Diakone waren v. a. praktischer Art: Sie übernahmen Fürsorgeaufgaben in der Gemeinde (Karitatives) und waren für die Verwaltung des Gemeindebesitzes und die Verteilung der finanziellen Mittel zuständig; darüber hinaus übernahmen sie Hilfsdienste beim Gottesdienst: z.B. assistierten sie dem Bischof bei der Gabenbereitung und brachten den Abwesenden die Kommunion nach Hause.
- Da die Diakone eng mit der Gemeinde und den Aufgaben des Bischofs vertraut waren, rekrutierten sich die Bischöfe häufig aus ihren Reihen (s.o.).
- Die Synode von Neocesarea (319) beschränkt die Zahl der Diakone auf sieben pro Bischof; begründet wird diese Beschränkung mit den hellenistischen Sieben (Apg 6)

- Weitere Gemeindedienste (nach der „Tradition apostolica“):

- Amt des Subdiakons: Helfer der Diakone im caritativen und sakramentalen Dienst; Weihe durch Handauflegung
- Amt des Lektors (lat. „[Vor-]Leser“): Dem Lektor oblag die Schriftlesung beim Gottesdienst; sofern das Amt ein gewisses Maß an Bildung erforderte, war es hoch angesehen; Weihe durch Handauflegung
- Dienst des Lehrers (lat. „doctor“): Offizieller Lehrer der Gemeinde war der Bischof; er betraute geeignete Gemeindemitglieder mit der Unterweisung der Katechumenen; die Lehraufgabe war dabei nicht an ein bestimmtes Amt gebunden; sie konnte also von Laien genauso übernommen werden wie von Amtsträgern.
- Bekannte Lehrer des 2. Jahrhunderts waren Laien: Justin, Clemens und Tertullian
- Dienst des Heilers bzw. Exorzisten: Betreuung von Epileptikern und Geisteskranken; Exorzismen in der Taufvorbereitung
- Dienst des Akolythen: Helfer der Subdiakone; Bereitung des Altars
- Dienst des Türstehers: verwahrte Unbefugten den Zutritt zu den GottesdientsRäumen.
- Witwen- und Jungfernstand: s. u.
- Bekenner („Confessores“) hatten nach der „traditio apostolica“ einen Sonderstatus; da sie ihr Glaubenszeugnis in Zeit der der Verfolgung als Geistträger ausgewiesen hatte, konnten sie ohne Weihe zum Diakonat oder Presbyterat gelangen. Diese Möglichkeit scheint es jedoch nur in der Anfangszeit gegeben zu haben (Cyprian).

2.1.6. Zur Unterscheidung von Laien und Klerus

- Aufgrund der Ordination unterscheidet die „Traditio apostolica“ klar zwischen Klerus und Laien.

- Zum Klerus (griech. „Anteil“) werden alle Amtsträger gezählt, die eine Handauflegung erhalten haben (also Bischöfe, Presbyter, Diakone und z. T. Subdiakone und Lektoren).

- Der Begriff „Laie“ (griech. „laikos“ = „dem Volk zugehörig“) bezieht sich auf die übrigen Gemeindemitglieder; er taucht bereits im 1. Clemensbrief (um 96 n. Chr.) auf.

- Trotz dieser Unterscheidung betont Hippolyt in seiner Kirchenordnung zugleich die Einheit der beiden Stände: Auch Laien haben aus seiner Sicht den „Geist Gottes“. Ähnliche Aussagen finden sich etwa bei Justin und Origines. Die Überzeugung von der priesterlichen Würde aller Gläubigen (Vgl. 1 Petr 2, 5-9) spielt in der Theologie der ersten Jahrhunderte also noch eine große Rolle.

- Dementsprechend wird immer wieder Kritik an der „Amtskirche“ laut. Zu nennen ist hier v. a. der Montanismus (s. u.). Da auch Tertullian in der Unterscheidung zwischen Klerus und Laien einen Abfall vom Ursprung sieht, schließt er sich in den letzten Jahren seines Lebens dieser Strömung an.

- Ihre Ursache hat die Unterscheidung zwischen Klerus und Laien in der zunehmenden Sakralisierung der kirchlichen Ämter: bedingt durch die Ordination und das damit verbundene Vorrecht, die Eucharistie und Buße zu spenden, entwickelte sich der Klerus zu einem „heiligen Stand“.

- Unter Rückgriff auf das AT verstand man den Klerus als Fortführung des jüdischen Priestertums: Die Hauptfunktion des Klerus (genauer: der Bischöfe und Presbyter) wurde dementsprechend in der Darbringung des Opfers gesehen (Eucharistie). Auf diese Weise entwickelte sich das Christentum zu einer Kultreligion und wurde für Heiden zunehmend attraktiver.

- Der Klerikerstand wurde von der Gemeinde unterstützt; er erhielt nicht nur einen Teil der Kollekte, sondern - unter Rückgriff auf das AT (Num 18) - den Zehnten. Zur Ausbildung des Klerus: Theologische Schulen, in denen der Klerus eigens ausgebildet wurde, gab es im 2. und 3. Jahrhundert nur vereinzelt; zu nennen ist hier v. a. die Schule des Origines in Alexandrien. Der Besuch einer solchen Schule blieb jedoch die Ausnahme. Grundsätzlich war Bildung nämlich keine Voraussetzung für ein kirchliches Amt; organisatorisches Talent und ein gutes Verhältnis zur Gemeinde galten, zumindest im 2. und 3. Jh., als wichtiger.
- Das eigentliche Ausbildungs- und Auswahlverfahren war somit der gestufte Aufstieg durch die einzelnen Dienste und Ämter.

2.1.8. Die Rolle der Frauen in der frühen Kirche

- Im NT gibt es zahlreiche Belege dafür, dass Frauen im Urchristentum eine große Rolle gespielt haben.

- Dass zu Jesu Nachfolgern auch Frauen gehört haben, lässt sich nicht bestreiten; vieles spricht sogar dafür, dass Maria Magdalena die Ersterscheinung zuteil wurde (so bei Mk und Joh).

- Kennzeichnend für die ersten Gemeinden ist die Aufhebung sozialer Unterschiede:

- „Da ist nicht Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Jesus Christus.“ (Gal 3, 28)

- Dem entspricht, dass auch Frauen bedeutende Funktionen inne hatten:

- „Junina(s)“ als Apostelin (Röm 16, 7)

- Im 13. Jahrhundert wird erstmals die Meinung vertreten, dass es sich bei „Junia(s)“ um die Kurzform des männlichen Namens „Junianus“ handelt. Diese Interpretation ist jedoch kaum haltbar!

- Prisca wird zusammen mit ihrem Mann Aquila von Paulus als Mitarbeiterin anerkannt. (Röm 16, 3)

- Phoebe aus Kenchraea wird von Paulus als „Diakonin“ bezeichnet (Röm 16, 1)

- Im Korintherbrief spricht Paulus von Prophetinnen: „Frauen, die prophetisch reden.“ (1 Kor 5, 11)

- Im 2. und 3. Jahrhundert wurden Frauen in der Kirche zunehmend zurückgedrängt. Damit setzte sich die patriarchalische Gesellschaftsordnung, die in der antiken Welt der Normalfall war, letztlich auch in den christlichen Gemeinden durch.

- Das „Schweigegebot“ im Korintherbrief: „Die Frau soll in der Gemeindeversammlung schweigen.“ (1 Kor 14, 14); geht vermutlich nicht auf Paulus selbst zurück, sondern wurde nachträglich eingefügt.

- Das „Lehrverbot“ im 1. Timotheusbrief (1 Tim 2, 11ff.) wird schöpfungstheologisch begründet (Eva aus Adam erschaffen; verführbar).

- V. a. in den östlichen Gemeinden waren zumindest in den ersten Jahrhunderten auch Frauen für das Diakonat zugelassen:

- Davon zeugen u. a. die syrische Didaskalie (um 250) und die Apostolischen Konstitutionen (4. Jh.). Letztere enthalten ein eigenes Weihegebet für Diakoninnen. Sogar in Konzilstexten finden sich Spuren des Frauendiakonats: Das Konzil von Chalzedon (451) beispielsweise schreibt für Diakoninnen ein Mindestalter von 40 Jahren vor (Can. 15).

- Trotzdem war das Frauendiakonat keineswegs die Regel. Im Westen und in Ägypten kannte man es nicht und auch in den östlichen Gemeinden, in denen es Diakoninnen gab, waren diese dem Diakon meist deutlich untergeordnet.

- Den Apostolischen Konstitutionen zufolge stand die Diakonin an der Stelle des Hl. Geistes, der Diakon an der Stelle Christi und der Bischof an der des Vaters.

- Eine besondere Rolle spielten Frauen im Witwen- und Jungfernstand. Sie werden in der „traditio apostolica“ eigens hervorgehoben.

- Zu den Jungfrauen gehörten die Frauen, die in freiwilliger Enthaltsamkeit lebten. In den Witwenstand wurden die Frauen erhoben, die nach dem Tod ihres Mannes bewusst auf eine zweite Ehe verzichteten.

- Jungfrauen und Witwen genossen besonderes Ansehen und hatten Anspruch auf Versorgung. Sie erhielten jedoch weder eine Weihe, noch liturgische Aufgaben, sondern wurden lediglich mit dem Gebet für die Gemeinde betraut.

- Die syrische Didaskalie enthält mehrere Vorschriften, die sich dezidiert an die Witwen richten: so wird ihnen u. a. verboten, zu taufen und zu missionieren. Daraus lässt sich schließen, dass selbstbewusste Witwen offenbar klerikale Aufgaben wahrnahmen - und zurückgepfiffen werden mussten.

- In den schismatischen Gruppierungen spielten Frauen oft eine größere Rolle. So wurden die montanistischen Gemeinden von den Prophetinnen Prisca und Maximilla mitbegründet und auch in gnostischen Kreisen scheinen Frauen leichter Zugang zu kirchlichen Funktionen gefunden zu haben.

2.2. Die Teil- und Ortskirchen und ihre Praxis der Einheit

2.2.1. Die Vielfalt der Ortskirchen in den ersten beiden Jahrhunderten

Das Wort „Kirche“ (griech./lat.: „ekklesia“ = „die Herausgerufene“ bzw. „Versammlung“) hat eine zweifache Bedeutung:

Zum einen bezieht sich der Begriff auf die einzelne Gemeinde („Ortskirchen“), zum anderen auf die Gemeinschaft aller Ortskirchen („Gesamtkirche“).

- Beide Bedeutungskomponenten sind von Anfang an gegeben; der Schwerpunkt lag in der Anfangszeit jedoch auf den Ortskirchen.

- In den ersten beiden Jahrhunderten waren die einzelnen Gemeinden noch weitgehend unabhängig voneinander. Zwar tauschte man sich untereinander aus (s.u.) - so etwas wie einen zentralen „Dachverband“ gab es jedoch nicht. Die einzelnen Ortskirchen standen einander also gleichberechtigt gegenüber.

- Ursachen: Aufgrund der Naherwartung war man an dauerhaften Strukturen zunächst nicht interessiert (s. o.); darüber hinaus hatte Jesus keine organisatorischen Anweisungen hinterlassen, auf die man sich hätte stützen können. Die Kirchenstruktur musste sich also erst entwickeln.

- Bedingt durch die Selbstständigkeit und die verschiedenen soziokulturellen Rahmenbedingungen der einzelnen Gemeinden, entwickelten sich diese z. T. sehr unterschiedlich. Das Christentum der Anfangszeit ist dementsprechend durch eine enorme Pluralität gekennzeichnet:

- Unterschiedliche Kirchenverfassungen: Presbyter- vs. Bischofsverfassung; Einführung des Monoepiskopats (s.o.)

- Unterschiedliche Schriften (Kanonbildung des NT ist erst im 4. Jh. abgeschlossen)

- Unterschiede in der Liturgie und der kirchlichen Praxis: Gesetzesobservanz; Bußstreit (s. u.) etc.

- Unterschiedliche Bekenntnisformeln Unterschiedliche Theologien

- Diese Pluralität brachte Vor- und Nachteile mit sich:

- Vorteile: Hohe Anpassungsfähigkeit an die lokalen Rahmenbedingungen (Inkulturation); hohe Flexibilität: da die Gemeinden für sich selbst entscheiden konnten, war es eher möglich, schnell und effizient auf Probleme zu reagieren

- Nachteile: Die Vielfalt der Ortskirchen stellte eine Gefahr für die Einheit der Gesamtkirche dar. Entfremdung zwischen den einzelnen Gemeinden: Bußstreit; Osterfeststreit; Ketzertaufstreit

- Alles in allem wurde die Vielfalt der christlichen Gemeinden jedoch positiv bewertet. Man betrachtete die regionalen Unterschiede also nicht als Mangel, sondern als Gewinn; die Einheit der verschiedenen Ortskirchen sah man in deren apostolischer Tradition gegeben.

2.2.2. Die Praxis der Einheit

- Die Gemeinschaft der Gläubigen untereinander und mit Christus (lat. „communio“; griech. „koinonía“) wurde auf vielfache Weise zum Ausdruck gebracht. Grundlage dieser Gemeinschaft bildete die Taufe (gemeinsames Erwählungsbewusstsein; gemeinsamer Glaube).

- Die „Communio“ auf der Ebene der Ortskirchen:

- Konkret erfahrbar war die Einheit der Gemeinde v. a. in der gemeinsamen Feier der Eucharistie (Brechen des Brotes; Trinken aus einem Kelch etc.); sie bildet bis heute den Grundvollzug der kirchlichen Einheit.

- z.T. wurde das gebrochene Brot an benachbarte Gemeinden weitergegeben.

- In Großstädten, in denen es verschiedene Gottesdiensträume gab, fanden wenigstens an einigen Tagen im Jahr sog. „Stationsgottesdienste“ statt, an denen alle Christen der Stadt teilnehmen konnten; wo die räumlichen Gegebenheiten für solche Gottesdienste fehlten, achtete man darauf, dass die Eucharistiefeier in den Teilkirchen zur gleichen Zeit stattfand wie in der Bischofskirche.

- Kranken wurde die Eucharistie nach Hause gebracht.

- Ab dem 4. Jahrhundert wurde die Eucharistie direkt als „Communio“ bezeichnet.

- Orthopraxie: Gemeinsames Ethos; gemeinsame Lebenspraxis

- Caritas: Gegenseitige Unterstützung (Witwenversorgung; Armenfürsorge etc.) war ein zentrales Charakteristikum der Gemeinschaft

- Nicht zuletzt die Verfolgungen führten zu einer Stärkung der Communio; man erlebte sich als Schicksalsgemeinschaft

- Die „Communio“ auf der Ebene der Gesamtkirche: Auch überregional bemühte man sich um die Pflege der „Communio“.

- Davon zeugt v.a. der rege Briefkontakt zwischen den verschiedenen Gemeinden.

- Das älteste außerbiblische Beispiel dafür ist der 1. Klemensbrief (um 96) 25

- Hinzu kamen gegenseitige Besuche und persönliche Kontakte; die Briefe wurden nämlich von eigens ausgesandten Boten oder reisenden Christen überbracht, die in den Gemeinden, an denen sie vorbeikamen, unentgeltlich aufgenommen wurden.

- Damit die Gastfreundschaft nicht ausgenutzt werden konnte, wurden den reisenden Christen von ihren Bischöfen sog. „Communio-Briefe“ ausgestellt.

2.2.3. Die Intensivierung der überregionalen Communio durch Synoden

- Ab Ende des 2. Jahrhunderts wurden zunehmend Synoden abgehalten, auf denen die Bischöfe aus einer Region zusammenkamen, um gemeindeübergreifende Fragen zu verhandeln und für die jeweilige Region verbindliche Entscheidungen zu treffen.

- Möglich wurden solche Versammlungen erst durch die Herausbildung des Monoepiskopats, umgekehrt wurde der Monoepiskopat durch das Synodenwesen gestärkt.

- Entwicklung des Synodenwesens:

- Anlass für die ersten Synoden waren gesamtkirchliche Streitigkeiten, also konkrete Probleme, die auf Gemeindeebene nicht geklärt werden konnten. Zu nennen sind hier v. a. die Entstehung des Montanismus, der Osterfeststreit und die Auseinandersetzung um die Buße.

- Ab dem 3. Jahrhundert wurden regelmäßige Provinzialsynoden einberufen; die Teilnahme an diesen Synoden war für die geladenen Bischöfe verpflichtend. Presbyter und Diakone konnten ebenfalls teilnehmen, waren aber nicht stimmberechtigt. Die Beschlüsse der Synoden mussten einstimmig sein. Nach der konstantinischen Wende wurden gesamtkirchliche Synoden (Konzilien) abgehalten, die vom Kaiser einberufen und geleitet wurden und deren Beschlüsse in Reichsrecht umgesetzt wurden.

- Bedeutung der Synoden:

- Synoden stellten ein effektives Instrument dar, die kirchliche „Communio“ zu bewahren.

- Darüber hinaus bildeten die Synoden ein Korrektiv zur zunehmenden Dominanz der monarchischen Bischöfe (Appellationsinstanz)

- Auswirkungen des Synodenwesens:

- Da die Synoden ab dem 3. Jahrhundert in den Provinzhauptstädten unter der Leitung des dortigen Bischofs abgehalten wurden, gewannen diese zunehmend an Bedeutung. Auch wenn die Bischöfe offiziell gleichberechtigt waren, entwickelte sich auf diese Weise ein Autoritätsgefälle, das letztlich zur Entstehung der Metropolitanverfassung führte (s. u.).

2.2.4. Die Entstehung der Metropolien

Das Römische Reich unterteilte sich in mehrere Verwaltungsbezirke: sog. Provinzen. Die Hauptstädte der einzelnen Provinzen, die sog. Metropolen, bildeten die politischen und kulturellen Zentren des Römischen Reiches.

Die kirchlichen Strukturen passten sich weitgehend diesen politischen Strukturen an. Die Ursachen dafür waren wohl v. a. pragmatischer Art: Die Gemeinden in den Metropolen waren größer, finanziell besser ausgestattet und leichter zu erreichen als die übrigen Gemeinden. Darüber hinaus waren sie meist älter, sofern das Umland i. d. R. von den großen Städten aus missioniert worden war. Für die Gemeinden auf dem Land hatten die Ortskirchen in den Metropolen also meist den Status von Mutterkirchen.

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Ende der Leseprobe aus 110 Seiten

Details

Titel
Alte Kirchengeschichte. Examenshilfe
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Autor
Jahr
2008
Seiten
110
Katalognummer
V168824
ISBN (eBook)
9783640874583
ISBN (Buch)
9783640874507
Dateigröße
921 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
alte, kirchengeschichte, examenshilfe
Arbeit zitieren
Josua Handerer (Autor:in), 2008, Alte Kirchengeschichte. Examenshilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168824

Kommentare

  • Peter Meyer am 27.4.2011

    Endlich mal ein Skript, mit dem man lernen kann! Ich bin begeistert. Vielen Dank!!

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Titel: Alte Kirchengeschichte. Examenshilfe



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