Gottesstaat oder Rechtsstaat - Rechtssysteme und Machtverteilung in Deutschland und dem Iran

Vergleich des Rechtssystems und der Machtverteilung in Deutschland und Iran


Facharbeit (Schule), 2011

14 Seiten, Note: 15 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Zusammenhänge zwischen regionalen Bedingungen und politischer Struktur
1.1.Geographie
1.2.Geschichte
1.3.Demographie

2.Gegenüberstellung der Machtverteilung
2.1.Politisches System & Macht politischer Ämter
2.2.Problematik bei der Gewaltenteilung

3.Gegenüberstellung Rechtssystem
3.1. Art des Rechtssystems
3.1.1. Case Law System
3.1.2. Kodifiziertes Recht
3.2. Fallbeispiel
3.3. Blutgeld und Vergeltung

4. Literaturverzeichnis

5. Materialteil

1.Zusammenhänge zwischen regionalen Bedingungen und politischer Struktur

1.1.Geographie

Der Iran hat eine „Fläche ca.1 648 000 km²“. Das ist fast das fünffache von Deutschland mit „ca. 357. 111 km²“.

1.2.Geschichte

„Schon im März 1979 fand eine Volksbefragung über die Errichtung einer Islamischen Republik statt, die – wie vorhersehbar –mit etwa 97 Prozent der Stimmen gebilligt wurde. Die Republik wurde am 1. April offiziell ausgerufen und Anfang Dezember eine entsprechende Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen.“ .

Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.Mai 1949 gegründet. Der Regierungschef der Bundesrepublik ist Angela Merkel und das Staatsoberhaupt Christian Wulff. Im Iran sind es laut „Geschichte des Iran“ Mahmud Ahmadinedschad und Ajatollah Seyyed AlÄ« Chāmene'Ä« . (Gronke, 2003 , S.111)

1.3.Demographie

Beide Länder haben ungefähr eine gleich große Bevölkerung (Iran 74,196 Mio.¹ und Deutschland 81,751 Mio.²).

Der ausschlaggebenste Unterschied ist jedoch der kulturell-religiöse. Insgesamt bekennen sich 98% der Bevölkerung des Irans zum Islam, wobei 89% Schiiten und 9% Suniten sind¹.

In Deutschland sind 34,6% konfessionslos und 60 % christlich, aufgeteilt in 29,5% evangelisch und 30,5% römisch-katholisch².

Das ist wohl der Größte Unterschied und führt zu einer islamischen Regierung im Iran. In Deutschland ist weder genug religiöses Potential vorhanden, noch wird ein Gottesstaat vom Grundgesetz geschützt, da dort die Trennung von Staat und Kirche verankert ist.

2.Gegenüberstellung der Machtverteilung

2.1.Politisches System & Macht politischer Ämter

Der Iran und Deutschland haben einen unterschiedlichen Aufbau der Regierung. Wählen darf man sowohl in Deutschland, als auch im Iran ab 18 Jahren.

In beiden Systemen wählen die Wahlberechtigten das Parlament direkt (in Deutschland den Bundestag, im Iran Madschles). In Deutschland wird der Regierungschef (Bundeskanzler) vom Parlament gewählt, im Iran wird der Präsident direkt gewählt.

Das Staatsoberhaupt wird im Iran (Oberster Rechtsgelehrter) durch einen Expertenrat gewählt, der wiederum direkt vom Volk gewählt wird. Dieser hat nach der Wahl nur die Aufgabe das Staatsoberhaupt zu überwachen und kommt jedes Jahr mindestens 5 Tage zusammen, um diesen zu beurteilen. In Deutschland wird der Bundespräsident zu gleichen Teilen von Landtag und Bundesrat gewählt.

Die Judikative im Iran ( Oberster Richter ) wird vom Staatsoberhaupt ernannt. In Deutschland wählt das Parlament die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Der Iran hat jedoch noch ein weiteres Staatsorgan, dass sich vor die direkte Wahl des Parlaments, des Regierungschefs und des Expertenrats schaltet, den Wächterrat. „Die zwölf Sitze im Wächterrat werden zur Hälfte mit Geistlichen und zur Hälfte mit Juristen besetzt. Die sechs geistlichen Mitglieder werden vom Obersten Rechtsgelehrten direkt ernannt, sechs Juristen aus verschiedenen Rechtsgebieten vom Parlament gewählt, wobei nur vom obersten Richter vorgeschlagene und genehmigte Personen vom Parlament gewählt werden dürfen.“

Das führt zu einem Problem in der Gewaltenteilung, da das Staatsoberhaupt enorme Macht über alle Gewalten besitzt. Daran lässt sich erkennen, dass trotz der als demokratisch propagierten Wahl. die Macht und Entscheidungskraft nicht vom Volk ausgeht. Der Oberste Rechtsgelehrte ist rechtlich eigentlich nur eine Vertretung für den 12. Imam, der im 10. Jarhundert nach Christi verschwunden und eine typische Messiasgestalt ist.

2.2.Problematik bei der Gewaltenteilung

In Deutschland ist Legislative, Judikative und Exekutive nicht zu 100% getrennt, jedoch funktioniert die Gewaltenteilung relativ gut. Zumal die, oft als 4. Gewalt bezeichneten Medien, in Deutschland unabhängig Kritik am Staat üben können.

Das Militär ist sogar dem Parlament unterstellt und ist nur im Notfall dem Bundeskanzler unterstellt.Der oberste Befehlshaber in der islamischen Republik ist das Staatsoberhaupt.

Die größte Macht im Iran ist der Oberste Rechtsgelehrte. Er bestimmt die Hälfte der Mitglieder des Wächterrats direkt, und die andere Hälfte indirekt, da er die Kanidaten für das Parlament bestimmt. Auch die Kanidaten des Expertenrates und die für das Amt des Präsidenten, werden durch ihn geprüft. So kann er praktisch nicht abgesetzt werden und hat die Regierung unter seiner Kontrolle. Die Judikative wird ebenfalls durch ihn ernannt.

Praktisch erkennen kann man das am Beispiel der letzten Präsidentenwahl. „Wie in den vergangenen drei Jahrzehnten ist wieder keine Frau unter den Präsidentschaftskandidaten vertreten. Bis zum Ende der Einschreibefrist am 9. Mai hatten 475 Kandidaten ihre Bewerbung eingereicht, unter ihnen 42 Frauen[...] Im Iran kämpfen am 12. Juni vier Politiker um das Präsidentenamt. Neben Amtsinhaber Mahmoud Ahmadinejad wurden Mir-Hossein Mussavi, Mehdi Karoubi und der weniger bekannte Mohsen Rezaie zur Präsidentschaftswahl zugelassen“. . In Deutschland wurde bei der letzten Bundespräsidentenwahl sogar ein außerparteilicher Kanidat zugelassen. „Der Schauspieler Peter Sodann wird als Kandidat der Linken gegen Bundespräsident Horst Köhler antreten. Die Bundestagsfraktion der Linken stimmte dem Vorhaben zu“ .

3.Gegenüberstellung Rechtssystem

3.1.Art des Rechtssystems

Man kann grundsätzlich 2 verschiedene Arten des Rechtssytems in Deutschland und dem Iran feststellen. Der Rechtsstaat in Deutschland beruht auf 4 Grundprinzipien: Der Gewaltenteilung, der Rechtssicherheit, der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit und der Rechtsgleichheit.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Gottesstaat oder Rechtsstaat - Rechtssysteme und Machtverteilung in Deutschland und dem Iran
Untertitel
Vergleich des Rechtssystems und der Machtverteilung in Deutschland und Iran
Hochschule
Gustav-von-Schlör-Schule Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, Weiden
Veranstaltung
Fachreferat der 12 Klasse einer Fachoberschule
Note
15 Punkte
Autor
Jahr
2011
Seiten
14
Katalognummer
V168600
ISBN (eBook)
9783640887149
Dateigröße
1496 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ausführliches Expose eines Fachreferats an einer Fachoberschule in der 12. Klasse (insgesamt ~1900 Wörter oder ~16800 Zeichen). Das Expose ist inklusive des Materials für das Referat.
Schlagworte
Politik, Sharia, Iran, Deutschland, Machtsystem, Rechtssystem, Recht, Regierung, Fachreferat, Expose, Sozialkunde
Arbeit zitieren
Stefan Raß (Autor:in), 2011, Gottesstaat oder Rechtsstaat - Rechtssysteme und Machtverteilung in Deutschland und dem Iran, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168600

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