Menschenrechtsdiskurs und berufsethische Prinzipien - Eine Herausforderung für die Soziale Arbeit

Analyse am Beispiel einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung


Diplomarbeit, 2009

98 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung
1.1 Problemaufriss
1.2 Fragestellung
1.2 Methodische Vorgehensweise

2 Begriffserörterungen und Theorien
2.1 Wertediskussionen
2.1.1 Was sind Werte?
2.1.2 Werte in der Sozialen Arbeit
2.2 Menschenrechte
2.2.1 Zur Geschichte der Menschenrechte
2.2.2 Menschenrechtsinstrumente nach
2.2.3 Kinderrechtskonvention
2.2.4 Soziale Arbeit – Eine Begriffsbestimmung
2.2.5 Menschenrechte und Soziale Arbeit
2.3 Ethiktheorien
2.3.1 Ethik – ein gemeinsames Erbe der Menschheit
2.3.2 Die vier Ethiktheorien
2.3.3 Martha C. Nussbaums Auseinandersetzung mit der Theorie des Guten Lebens in der Moderne
2.3.4 Martha C. Nussbaums Fähigkeiten – Ansatz
2.3.5 Kritische Würdigung des Fähigkeitenansatzes von
Martha C. Nussbaum
2.4 Theoretischer Ansatz von Silvia Staub- Bernasconi
2.4.1 Prozess – und Systemtheorie
2.4.2 Soziale Probleme als Gegenstandsbereich Sozialer Arbeit
2.4.3 Die Handlungstheorie von Sylvia Staub- Bernasconi
2.4.4 Soziale Arbeit als (Menschenrechts)Profession
2.4.5 Kritische Überlegungen von Silvia Staub- Bernasconi
2.5 Berufsethische Prinzipien und Schlussfolgerungen für die Soziale Arbeit

3 Institutionelle Analyse
3.1 Die „xxxxxxxxxxx“ e.V. xxxxxxxx
3.1.1 Die Satzung des Vereins
3.1.2 Personelle Ressourcen
3.1.3 Wichtige Partner zur Verwirklichung des Erziehungsauftrages
3.1.4 Gesetzliche Grundlagen und Kernprozesse
3.1.5 Organigramm der Einrichtung
3.1.6 Finanzierung und räumliche Ressourcen der Jugendhilfeeinrichtung
3.1.7 Versorgung der Einrichtung
3.2 Das Leitbild der Einrichtung
3.2.1 Was ist ein Leitbild?
3.2.2 Das Leitbild der „xxxxxxxxxxx“ e.V
3.3 Auswertung der institutionellen Analyse

4. Umsetzung des Leitbilds in der Praxis – ein Spannungsfeld?
4.1 Reflexion an ausgewählten Beispielen aus der Praxis
4.2 Muster ethischer Konflikte
4.3 Handeln im Konflikt
4.3.1 Der Konflikt als Strukturmerkmal menschlichen Lebens
4.3.2 Der Handlungskonflikt und ethische Reflexion
4.3.3 Kriterien ethischer Entscheidungsfindung
4.4 Notwendigkeit und Ansatzpunkt ethischer Reflexion Sozialer Arbeit

5 Partizipation - Ein Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis
5.1 Partizipation in der Heimerziehung – Der Versuch einer Begriffsbestimmung
5.2 Heimerziehung – ein Feld im Wandel
5.3 Formen der Partizipation
5.4 Grenzen und Widersprüche von Partizipation

6 Ein Rechtekatalog für die Einrichtung wird ins Leben gerufen
6.1 Warum ein Rechtekatalog für die Einrichtung?
6.2 Entwicklung der Schwerpunkte im Qualitätszirkel
6.3 Kinder und Jugendliche wählen ihren Kinderrat
6.4 Partizipation als Balanceakt
6.5 Auswertung zum aktuellen Stand des Projektverlaufes
6.6 Perspektiven und Ausblick

7 Schlussfolgerung zur Beantwortung der Fragestellung

8 Zusammenfassende Thesen

Quellenverzeichnis

Literaturquellen

Anhang

Ausgewählte Artikel der Kinderrechtskonvention
Satzung der „xxxxxxxxx“ e.V. xxxxxxx
Fragebogen für MitarbeiterInnen zum Thema Grundrechtekatalog
Dokumentation einer Sitzung des Qualitätszirkels
Beispiele ausgefüllter Fragebögen zum einrichtungsinternen Rechtekatalog
Entwurf der AG „Kinderrechte“ zur Überarbeitung der Hausregeln –Ein erster Schritt zum einrichtungsinternen Rechtekatalog

Was ein Kind gesagt bekommt

Der liebe Gott sieht alles.

Man spart für den Fall des Falles.

Die werden nichts, die nichts taugen.

Schmökern ist schlecht für die Augen.

Kohlentragen stärkt die Glieder.

Die schöne Kinderzeit, sie kommt nicht wieder.

Man lacht nicht über ein Gebrechen.

Du sollst Erwachsenen nicht widersprechen.

Man greift nicht zuerst in die Schüssel bei Tisch.

Sonntagsspaziergang macht frisch.

Zum Alter ist man ehrerbötig.

Süßigkeiten sind für den Körper nicht nötig.

Kartoffeln sind gesund.

Ein Kind hält den Mund.

Bertolt Brecht

1 Einleitung

1.1 Problemaufriss

Wenn wir im Alltag Diskussionen über Menschenrechte und Soziale Arbeit hören, bemerken wir, dass viele diesen Fakt mit den Ländern der Dritten Welt assoziieren. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sollen sich um die Menschenrechtsverletzungen im Ausland kümmern. Dabei wird oft übersehen, dass es in der Sozialen Arbeit in Bezug auf die Menschenrechte um mehr geht. Zum einen geht es wahrhaftig um die Einhaltung und Wahrung der Menschenrechte im beruflichen Alltag, zum anderen geht es aber auch um die Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. Dieses wissenschaftliche Konzept ermöglicht, dass professionelles Handeln normativ begründbar wird und demzufolge die Menschenrechte in Verbindung mit den zentralen Werten eine wichtige Funktion übernehmen. Aus diesen Argumenten ergibt sich, dass großer Aufklärungsbedarf, auch im eigenen Berufsstand, notwendig ist.

Menschenrechtsdiskurs und berufsethische Prinzipien, insbesondere deren Anwendung in der Praxis, soll das Thema der vorliegenden Diplomarbeit sein. Die Werte Sozialer Arbeit sind in den „Codes of Ethics“ in aller Welt enthalten, deren Basis die Menschenrechte darstellen. Die Kinderrechte sind als Teilbereich der Menschenrechte Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Wie bewegen sich Kinderrechte nun im praktischen Alltag? Gelten heute noch die Aussagen des Gedichts von Bertolt Brecht? Die folgende Fragestellung soll Aufschluss darüber geben, welcher Fakt in der Diplomarbeit untersucht und hinterfragt werden soll.

1.2 Fragestellung

In vorliegender Diplomarbeit werde ich eine kritische Analyse in Bezug auf Menschenrechte, Wertewissen Sozialer Arbeit, berufsethische Prinzipien Sozialer Arbeit, deren Anwendung und Erleben in der Praxis der Sozialen Arbeit durchführen. Arbeitsgrundlage der kritischen Analyse bildet meine Arbeitsstelle, eine Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe in xxxxxxxxx. Nun zur Frage:

Wie lässt genannte Einrichtung die Handhabung der Menschenrechte, insbesondere der Kinderrechte, in den Praxisalltag einfließen? Wie erfahren sie in der praktischen Arbeit konkrete Umsetzung und wie werden dabei Umgang und Aufarbeitung auftretender ethischer Konflikte hinterfragt?

Dazu werde ich das Leitbild der Einrichtung untersuchen, ob die Inhalte tatsächlich in der Praxis Umsetzung finden. Es gilt zu prüfen, wie hier in ganz alltäglicher Form über Kinderrechte und deren Partizipation im Umgang mit Kindern und Jugendlichen nachgedacht und gesprochen wird und wie sie umgesetzt werden. Außerdem begleite, beobachte und dokumentiere ich die Fortschritte und Schwierigkeiten bei den Anfängen der Entstehung eines einrichtungsinternen Grundrechtekataloges, welcher bis Dezember 2009 sowohl durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch Kinder und Jugendliche erstellt werden soll.

1.3 Methodische Vorgehensweise

Um das Thema tiefgründig bearbeiten und untersuchen zu können, ist es unerlässlich, dass die Bedeutung der Begriffe Werte und Ethik sowie Soziale Arbeit und die Geschichte der Menschenrechte diskutiert und geklärt wird. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem theoretischen Ansatz von Silvia Staub- Bernasconi und Martha C. Nussbaum zum Menschenrechtsdiskurs und ethischen Grundgedanken. In der Werte- und Ethikdiskussion werden neben Staub- Bernasconi und Nussbaum auch andere Sozialwissenschaftler referiert. Weiterhin beschäftige ich mich im zweiten Gliederungspunkt mit den berufsethischen Prinzipien und den Folgerungen für die Soziale Arbeit.

Die wissenschaftlichen Ausarbeitungen und Gedanken werden referiert und analysiert. Die sprachliche Gestaltung erfolgt überwiegend ohne Abkürzungen. Diese werden mindestens einmal im laufenden Text erklärt, wenn sie nicht eindeutig bestimmt werden können. Die männliche und weibliche Personalform wird abwechselnd benutzt. Namen in den Fallbeispielen wurden geändert oder erfahren Anonymität. Die wissenschaftlichen Quellen werden anhand der Fußnotenbelegweise nach den Regeln für Form und Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten des Fachbereiches Soziale Arbeit durchgeführt.

Im Gliederungspunkt drei werde ich eine institutionelle Analyse der Einrichtung durchführen und Möglichkeiten sowie Hindernisse der Einrichtung darstellen.

Um die Kernfrage der Diplomarbeit umfassender zu beantworten, werden der vierte und sechste Gliederungspunkt zwei Blickwinkel beleuchten. Zum einen wird versucht die Einhaltung des Leitbildes unter Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention kritisch darzustellen, zum anderen wird beobachtet und dokumentiert, wie und ob Partizipation mit Kindern und Jugendlichen im Alltag tatsächlich gestaltet wird.

Daraus ergibt sich, dass im vierten Gliederungspunkt kritisch die praktische Umsetzung des Leitbildes der Einrichtung unter Berücksichtigung der Menschenrechte, insbesondere der Kinderrechtskonvention, an ausgewählten Beispielen aus der beruflichen Praxis reflektiert wird. Um die Reflexion mit theoretischen Begründungen zu untermauern, erfolgt dazu eine Betrachtung über ethisches Handeln im Konflikt.

Bevor der sechste Gliederungspunkt Bearbeitung findet, stellt sich die Aufgabe, im fünften Gliederungspunkt, theoretisches Wissen um Werte, Ethik, Menschenrechte und Kinderrechtskonvention mit der beruflichen Praxis zu verknüpfen. Dabei stütze ich mich unter anderem auf die Forschungsarbeit von Remi Stork, und zwar in Bezug auf die Möglichkeiten der Partizipation in der Heimerziehung. Die Begriffe Heimerziehung und stationäre Jugendhilfe gelten als identisch und werden beide in der Arbeit verwendet.

Im sechsten Schwerpunkt erfolgen schließlich Dokumentation und Auswertung der Arbeitsschritte zum Entwurf eines Grundrechtekataloges. Im Fokus stehen dabei gestaltete und gelebte Partizipation in der Einrichtung.

Die aus den Schlussfolgerungen resultierende Beantwortung der Fragestellung beendet die Diplomarbeit mit der Option, wissenschaftliche Theorien in der Praxis zu spiegeln und mit ihr zu verknüpfen. Hier gehe ich insbesondere kritisch darauf ein, wie Erziehende im beruflichen Alltag agieren, wie sie Partizipation mit Kindern und Jugendlichen gestalten, wie sie ihr berufliches Handeln hinterfragen, begründen und reflektieren.

Die Zusammenfassung wird in Thesen dargestellt.

2 Begriffserörterungen und Theorien

2.1 Wertediskussionen

2.1.1 Was sind Werte?

Werte, was bedeutet dieses Wort?

Ursprünglich verwendete man diesen Begriff in der Wirtschaft. Erst seit dem 19. Jahrhundert ist er ein zentraler Bestandteil philosophischer und soziologischer Abhandlungen und Entwürfe.

Werte bezeichnen etwas Anerkanntes. Sie bekommen ihre Gültigkeit durch gelingende menschliche Lebens- und Seinserfahrungen. Werte bestimmen das, was werthaftes Tun ausmacht, was demzufolge sinnvoll im Leben ist. Werte werden definiert durch Kultur und Subkultur. Jede Nation lebt nach eigenen Werten. So kann es vorkommen, dass in unterschiedlichen Kulturkreisen jeweils andere Werte Gültigkeit haben.[1]

Professor Hermann Baum, ehemals lehrend an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fachbereich Sozialwesen, meint, dass die Beschäftigung mit der Bedeutung des Wortes Wert bereits eine philosophisch schwierige Sache darstelle. Einige würden in Werten etwas objektiv Geltendes, etwas teuer Angeschafftes sehen. Andere wiederum gingen davon aus, dass Werte etwas Wertschätzendes beurteilten. Ausschlaggebend aber sei, dass eine Differenzierung des Wortes - Wert - überhaupt vorgenommen werden müsse. Im Allgemeinen unterscheiden sich die Begriffe Dienstwerte, Selbstwerte und höchster Wert voneinander. Zu klären wäre außerdem, so Baum, dass man erfahren müsse, was der Einzelne für wertvoll halte und was gesellschaftliche Wertvorstellungen seien. Dies wiederum betrachtet Baum aber nicht als widersprüchlich.

Er behauptet, dass eigene Wertauffassungen mit Wertvorstellungen der Gesellschaft durchaus übereinstimmen könnten und würden.[2]

Peter Eisenmann, Professor an der Fachhochschule Würzburg – Schweinfurt im Fachbereich Soziale Arbeit erläutert, dass der Mensch in der Regel in einer Gemeinschaft lebe, weil bestimmte Gemeinsamkeiten vorhanden seien. So würden zum Beispiel verschiedenste Faktoren (wie gemeinsame Sprache, Geschichte, Bräuche und Sitten) das Miteinander bestimmen. Um dies jedoch funktionieren zu lassen, bedürfe es, so Eisenmann, vor allem anerkannter und verbindlicher Werte. In diesem Zusammenhang weist Eisenmann darauf hin, dass Werte nicht willkürlich festgelegt werden könnten. Werte würden nur dann sinnvoll sein, wenn sie sich aus Handlungen entwickelten, sich eben aus praktischen Erfahrungen ergeben würden. Diese entwickelten Werte müssten sich dann in der Praxis widerspiegeln. Werte, so Eisenmann, könne man nie verordnen oder überstülpen wollen. Sie müssten sich aus der Begründung politischen Handelns ergeben und immer wieder auf den Prüfstand gebracht werden.[3]

Hans- Günther Gruber, Doktor der Theologie und Philosophie der Ludwig - Maximilians - Universität München, stellt die Werte in einer Hierarchie dar. Er beschreibt ethische Werte als eine Qualität des Willens. Diese würden nicht unabhängig vom Menschen existieren. Ethische Werte hätten vielmehr ihren alleinigen Ursprung in der freien Selbstbestimmung. In der Ethik, so Gruber, seien Werte nach ihrer zugrunde liegenden Werthöhe zu unterscheiden. Folgende Zuordnungen wären seiner Meinung nach denkbar, was nachstehend in einer Pyramide veranschaulicht wird.[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.2 Werte in der Sozialen Arbeit

Moderne Staaten, so Gruber, gründeten ihre politischen Einstellungen auf den unveräußerlichen Menschenrechten. Er spricht von einem gesellschaftlichen Auftrag der Sozialen Arbeit. Sie sei die vom Staat geprägte institutionelle Form, die das Ziel verfolge, Menschen in Notlagen wieder zu einer eigenverantwortlichen Lebensweise zu befähigen. Dies könne mittels Prävention und Intervention erreicht werden. Die Voraussetzung hierfür wäre, dass entwicklungsförderliche Strukturen von der Gesellschaft gebildet werden müssten. Soziale Arbeit in ihrer ethischen Aufgabe verinnerliche die Grundwerte wie Eigenverantwortlichkeit, soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. Gruber hält diese vier Grundwerte als Ausgangspunkt für alle weiteren Wertungen, welche die Soziale Arbeit prägen würden.[5]

Soziale Arbeit basiert demzufolge auf humanitären und demokratischen Idealen, und diese Werte resultieren aus dem Respekt vor der Gleichheit und Würde aller Menschen.

Die Idee der Menschenwürde, so Gruber, gehe in ihrer modernen Auslegung und Erklärung auf Immanuel Kant zurück. Nach Kant, laut Gruber, bestehe die jedem Menschen zustehende Würde in der Freiheit der Selbstbestimmung. Der Mensch sei das einzige Wesen, welches sich moralisch selbst bestimmen könne.[6]

Seit ihrem Beginn vor einem Jahrhundert hat sich die professionelle Soziale Arbeit auf die menschlichen Bedürfnisse konzentriert. Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit dienen als Motivation für sozialarbeiterisches Handeln. Die Werte Sozialer Arbeit sind in den „Codes of Ethics“ in aller Welt enthalten. Werte haben vielfältige Bedeutung. Sie können bestimmen, was richtiges und falsches Handeln ist. Darüber hinaus können Werte Grundlage für Definitionen bilden, um soziale Probleme zu erklären, einzuordnen und notwendige Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Für Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bilden sie die Basis für ihr berufliches Handeln. Werte dürfen aber nicht als starre Norm betrachtet werden. Sie sind ebenso von gesellschaftlichen wie individuellen Einflüssen und Veränderungen abhängig. Den Grundwerten dagegen bescheinigt man eine Unveräußerlichkeit. Es handelt sich hierbei um diese Werte, welche die Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben bilden.[7]

2.2 Menschenrechte

2.2.1 Zur Geschichte der Menschenrechte

Menschenrechte haben Jahrtausende zu ihrer Entstehung gebraucht. Mit Beginn der Neuzeit und des Humanismus begann eine Konkretisierung der Auffassungen über Menschenrechte. Die Humanisten, darunter der niederländische Theologe und Gelehrte Erasmus von Rotterdam (1466 – 1536) und der spanische Humanist, Philosoph und Pädagoge Juan Luis Vives (1492 – 1540), gingen davon aus, dass Menschen erst durch Bildung zum Menschen werden und sich dann zum Individuum entwickeln würden. Sie sprachen von Naturrechten des Menschen, welche schon von den griechischen Philosophen erörtert wurden und bildeten somit die Basis für die weitere Entwicklung der Menschenrechte. Ihnen und vielen anderen Humanisten haben wir es letztlich zu verdanken, dass es Menschenrechte gibt.[8]

Die philosophische Auffassung zur Entwicklung der Menschenrechte geht davon aus, dass sich Menschenrechtsideen seit der Antike langsam entwickelten und schließlich zur politischen Realität anwuchsen und mit der Epoche der Aufklärung Gestalt annahmen. Menschenrechte sind an die Aufklärung sowie an die durch sie beförderte Säkularisierung und Demokratisierung gebunden. Die Französische Revolution im Jahre 1789 war der Ausgangspunkt, die Idee der Menschenrechte in den Verfassungen aller Nationalstaaten Kontinentaleuropas umzusetzen. Somit begann der Prozess der Demokratisierung in den europäischen Staaten. Menschenrechte wurden zu Grundrechten.[9]

Klaus Peter Fritzsche, Inhaber des UNESCO – Lehrstuhls für Menschenrechtserziehung an der Universität Magdeburg, hebt hervor, dass der Blick auf die Geschichte der Menschenrechte verdeutliche, dass es nach wie vor ein offener und gestaltungsbedürftiger Prozess sei. Er stellt auch fest, dass bei der Entwicklung und Umsetzung der Menschenrechte viele Schwierigkeiten und Barrieren auftreten und diese immer wieder zu kritischen Anfragen führen würden.[10]

Eisenmann fügt hinzu, dass sich mit Beendigung des Zweiten Weltkrieges die Menschenrechtsdebatte, aufgrund der abscheulichen Verletzungen der Menschenwürde und der Tatsache der Vernichtung von Millionen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland, erneut zum umfassenden politischen Thema entwickelt hätte. Eisenmann erklärt, dass man sich aus diesem Grund wieder der naturrechtlichen Begründung der Menschenrechte zugewandt habe und deshalb bereits die Wahrung der Menschenwürde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 an erster Stelle stehe.[11]

Andreas Lob- Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin, arbeitete zu diesem Thema heraus, dass das Menschenrechtsdenken von heute vor allem der historischen Erfahrung geschuldet wäre. Die Missachtung elementarer Lebensansprüche, vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus, wäre ein Indiz dafür, dass die Debatte um die Menschenrechte als Basis Sozialer Arbeit keine Modeerscheinung sei. Vielmehr, so Lob- Hüdepohl, sei sie eine zwingende Reaktion auf das erduldete Leid von Millionen Menschen, welches gerade in der nationalsozialistischen Zeit auch im Namen sozialer Berufe erlitten werden musste.[12]

2.2.2 Menschenrechtsinstrumente nach 1948

Am 10. Dezember 1948 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (folgend: AEMR) verabschiedet. Die AEMR besteht aus einer Präambel und dreißig Artikeln. Die Präambel und die ersten beiden Artikel stellen die universelle Geltung der Menschenwürde fest und leiten daraus ein umfassendes Diskriminierungsverbot ab.[13]

Die Verabschiedung der AEMR, so Fritzsche, war der entscheidende Durchbruch des internationalen Menschenrechtsschutzes. Er betont ebenfalls, dass Beschlüsse über Menschenrechtsdokumente immer eine Aushandlungs- und Kompromissbereitschaft voraussetze. Deshalb seien sie ausreichend abstrakt formuliert sowie definiert worden, so dass jeder Staat unterschiedlich akzentuierte Interpretationen zulassen könne. Die AEMR habe keinen rechtsverbindlichen Charakter, dennoch einen außergewöhnlich hohen Einfluss auf die Einhaltung der Menschenrechte.[14]

Da die AEMR kein juristisch bindendes Instrument darstellt, wurden durch die UNO (United Nations Organization) -Generalversammlungen verbindliche Konventionen verabschiedet. Außerdem wurde eine Vielzahl von Kontrollmechanismen für die Umsetzung der Erklärungen und Konventionen festgeschrieben. Folgende universelle Erklärungen beziehungsweise Konventionen wurden durch die Vollversammlungen der Vereinten Nationen nach 1948 erlassen:

- Konvention gegen Völkermord
- 1950 Europäische Menschenrechtskonvention
- 1953 Politische Rechte für die Frau
- 1961 Europäische Sozialcharta für die Mitglieder des Europarates
- 1966 Internationaler Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
- 1966 Internationales Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- 1967 Protokoll über die Rechtsstellung von Flüchtlingen
- 1979 Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- 1989 Kinderrechtskonvention[15]

Menschenrechtserklärungen, so Eisenmann, gab es allerdings schon vor der AEMR. Zu nennen wären da die Petition of Rights von 1628, die Habeas Corpus Akte von 1679 und 1689, die Virginia Bill of Rights und amerikanische Unabhängigkeitserklärung und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution im Jahr 1789.[16]

Der Politikredakteur Jost Müller- Neuhof schreibt in einem Artikel der Zeitschrift Tagesspiegel, dass die AEMR zwar kein geschriebenes Gesetz sei, aber sich dennoch so kraftvoll, mächtig und universell darstelle, dass keiner daran vorbei könne. Auch wer diese Auffassungen nicht teile, würde dennoch von ihr beeinflusst und könne sie nicht ignorieren. Erstmals, so schreibt er, hätte durch die AEMR jeder Mensch unveräußerliche und unteilbare Rechte. Diese könne man nun gegen den Staat verwenden, wenn dieser die Rechte des Menschen nicht einhalten würde. Hierin sieht Müller- Neuhof das Besondere, das Revolutionäre der Idee. Jeder Mensch habe durch die AMER einen Generalanspruch auf subjektives Recht. Müller- Neuhof stellt trotz allem fest, dass die Menschenrechte wieder auf den Prüfstein gelangt seien. Zum einen benennt er hier die Theorie, die tatsächlich westlich geprägt und ausgelegt scheint und von kollektivistischen Staaten, wie beispielsweise China, nur scheinbar und schwerlich anerkannt werde. Zum anderen weist er auf die Wirklichkeit hin. Völkermorde und Flüchtlingselend, wie sie teilweise in afrikanischen Ländern anzutreffen sind, staatlicher Terror und Folter (Guantanamo) seien Themen von heute. Er befürchtet, dass Menschenrechte meist nur über Grundrechtskataloge nationaler Verfassungen, wie beispielsweise in Deutschland, eingeklagt werden könnten.[17]

2.2.3 Kinderrechtskonvention

Um einen Übergang zum Thema Einhaltung der Menschenrechte in der Kinder- und Jugendhilfe zu bekommen, möchte ich nun auf die Kinderrechte eingehen.

Kinderrechte sind Gruppenrechte, also spezifische Rechte. Diese gelten für Gruppen, welche besonders anfällig für Menschrechtsverletzungen sind und deshalb besonderer Schutzmechanismen bedürfen. Die Deklaration der Kinderrechte von 1958, als lediglich moralisch und nicht rechtlich gebundene, erlebte 1989 mit der Konvention der Kinderechte einen Durchbruch.[18]

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Kinderrechtskonvention als einer der ersten Staaten der Welt im Januar 1990 unterzeichnet und 1992 ratifiziert. Kritisch muss hier angemerkt werden, dass die damalige Bundesregierung fünf Vorbehalte geltend gemacht hat. Der umstrittenste Vorbehalt betrifft das Asyl- und Ausländerrecht. Praktisch bedeutet das, dass für ausländische Kinder und Jugendliche ohne geregelte Aufenthaltsgenehmigung die Kinderrechte nur eingeschränkt geltend gemacht werden können. UNICEF (englisch sprachliche Abkürzung für Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) setzt sich seit Jahren für die Rücknahme dieser Vorbehalte ein. Dies wurde bis heute von der Bundesregierung abgelehnt.[19]

Was bedeuten die Artikel der Kinderrechtskonvention nun für die Arbeit in der stationären Kinder- und Jugendhilfe?

Fritzsche meint dazu, dass die Konvention den Eltern, Erzieherinnen und Erziehern nicht die Erziehungsverantwortung abnähme, vielmehr gehe es darum, bei allen Entscheidungen systematisch Kinderinteressen zu berücksichtigen.

Die Konvention sage außerdem, dass die Kinder unter Berücksichtigung ihres Alters, berechtigt seien, sich an allen Entscheidungen um ihre Person zu beteiligen. Die Konvention gehe ebenfalls davon aus, dass Eltern, Erzieherinnen und Erzieher daran gebunden seien, die Rechte der Kinder zu schützen und zu respektieren.[20]

2.2.4 Soziale Arbeit – Eine Begriffsbestimmung

Um im Anschluss Menschenrechte und Soziale Arbeit mit dem beruflichen Alltag zu verknüpfen, muss geklärt werden, wie sich der Begriff Soziale Arbeit definiert.

Im Juli 2000 wurde in Montreal durch die Interantional Federation Of Social Workers (IFSW) eine neue Definition für die Profession Soziale Arbeit beschlossen.

Hier wird folgendes festgehalten. Die Profession Sozialer Arbeit:

- fördert den sozialen Wandel
- sucht nach Problemlösungen zwischenmenschlicher Beziehungen
- kümmert sich um Befähigung und Befreiung der Menschen zur Verbesserung des Wohlbefindens
- stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse menschlichen Verhaltens und gesellschaftlicher Veränderungen
- Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit bilden dabei das Fundament[21]

Die IFSW kommentiert die Definition, indem sie eindringlich auf die Unterstützung der Stärken des Menschen verweist. Außerdem appelliert sie, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit als Motivation und Begründungsbasis anzuwenden. Soziale Arbeit bildet ein Geflecht von Werten, Theorien und Praxis.

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit („DBSH“) e.V. schließt sich dieser Definition an und ergänzt, dass sich professionelle Soziale Arbeit verschiedener Wissenschaften bedienen müsse, um schwierige Situationen analysieren zu können. Die Kompliziertheit der Beziehungen von Menschen und die daraus entstehenden Konflikte müsse durch die Profession erkannt werden um Problemlösungen anbieten zu können.[22]

Lob- Hüdepohl sagt, dass diese Definition Sozialer Arbeit moralisch hoch angesetzt wäre. Sie binde zunächst alles sozialberufliche Handeln an die Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit. Lob- Hüdepohl bemerkt in der Definition eine eigentümliche Spannung, sie erschließe sich einerseits im Indikativ, gleichwohl besitze sie eine auffordernde Bedeutung. Zudem hebt er hervor, dass es keineswegs selbstverständlich sei, alle drei Komponenten, wie sozialer Wandel, Beziehungsgestaltung und Empowerment (ressourcenorientierte Intervention zur Erhöhung der Autonomie und Selbstbestimmung), auf der Ebene des Einzelnen zu berücksichtigen. Immerhin sei Soziale Arbeit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ausschließlich für die Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens der Gesellschaft verantwortlich gewesen. Lob- Hüdepohl bemerkt weiterhin, dass in der Definition keine Akteure genannt würden. Sie spreche von Sozialer Arbeit, aber weder kommen Akteure, wie Helfender oder Hilfesuchender in der Definition vor. Dies begründet Lob- Hüdepohl mit der Annahme, dass die Bezeichnung, Klientel, Adressat oder Adressantinnen, Kunde oder Kundinnen schon mit bestimmten Wertungen einhergehen könnten.[23]

2.2.5 Menschenrechte und Soziale Arbeit

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wahren und verteidigen in ihrer täglichen Arbeit einerseits die Rechte der Klienten und Klientengruppen und bemühen sich um die Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Auf der anderen Seite haben sie eine berufliche Treuepflicht gegenüber den Vorgesetzten. So kann es vorkommen, dass in bestimmten Situationen Konflikte auftreten, die Sozialarbeitende bewältigen müssen. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen müssen häufig zwischen den Klienten und den staatlichen oder anderen Behörden vermitteln. Sie haben durch ihren berufsständischen Moralkodex die Aufgabe, sich dafür einzusetzen, dass zum Beispiel Unterstützungsleistungen für bestimmte Personen beziehungsweise Gruppen nicht verweigert werden können. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sorgen sich also um die Sicherung spezifischer und gruppenspezifischer Besonderheiten. Deshalb ist es eine Grundvoraussetzung, dass sich Sozialarbeit ihrer Wertvorstellungen klar bewusst ist und über ein solides Fundament an Wissen verfügen muss. Trotz allem kann es passieren, dass es in der Arbeit mit der Klientel zu Fehleinschätzungen kommen kann. Hier kann helfen, die Arbeit aus der Menschenrechtsperspektive zu beleuchten.[24]

2.3 Ethiktheorien

Um eine Basis zur Beantwortung der Fragestellung aufzubauen, kann auf eine Literaturanalyse zu ethischen Grundauffassungen nicht verzichtet werden.

Ethik umfasst eine wissenschaftliche, zielgerichtete Auseinandersetzung und Beschäftigung mit den Werten, deren Begründung und Anwendung. Hierbei werden Fragen nach dem Guten und Schlechten, nach Schuld und Sühne, nach dem Lebenssinn, Glück und rechtem Tun erörtert. Ethik beschäftigt sich mit der Moralität menschlichen Handelns.

Soziale Arbeit braucht für das konkrete Handeln und zur Orientierung eine praxisbezogene Ethik.[25]

2.3.1 Ethik – ein gemeinsames Erbe der Menschheit

Otfried Höffe, Professor an der Universität Tübingen, erklärt in seinem „Lesebuch zur Ethik“, dass Fragen zur Ethik die Menschheit seit Anbeginn beschäftigten. Zwar gehe der Ausdruck Ethik auf die alten Griechen zurück, aber in anderen Kulturen setzte man sich ebenso mit Fragen der Lebensweise auseinander. Man könne sagen, dass der Mensch Ethik betreibe, gehöre zum Menschsein dazu. Die Fähigkeit zu sprechen, Dinge und Zusammenhänge zu erkennen und letztendlich die Vernunft machten das Menschsein aus. Deshalb, so Höffe, würden sich gemeinsame Grundfragen in der Ethik stellen und ebenso könne man Gemeinsamkeiten in den Antworten finden.[26]

Trutz Rendtorff, Professor an der Ludwig – Maximilians – Universität München im Fachbereich evangelische Theologie, beobachtet in der gegenwärtigen Diskussion vor allem den Begriff der Diskursethik. Dieser Begriff meint eine kommunikative Auseinandersetzung mit ethischen Belangen. Dabei gehe es heute um die Universalisierung der Bedingungen der Ethik. Moralische Standpunkte sollten als allgemein begründbar erachtet werden. Rendtorff konstatiert, dass alle konkreten ethischen Verpflichtungen und Entscheidungen in der Praxis der Lebensführung immer nur in bestimmten kulturellen, religiösen und institutionellen Zusammenhängen auftreten würden. Deshalb wäre es unabdingbar, dass die Begründungsfrage einen formalen Charakter aufweisen müsse. Formal wäre sie dann, so Rendtorff, wenn sie von der konkreten Lebenswelt vornehmlich absähe.[27]

2.3.2 Die vier Ethiktheorien

Eisenmann beschreibt, dass sich Ethik mit dem menschlichen Handeln beschäftige, aber dies kein handlungstheoretisches Konstrukt darstelle. Es gehe allein um die Moralität menschlicher Handlungen. Man könne sagen, dass der Ethik somit ein qualitatives Element gegeben sei. Dieses qualitative Element, welches nach moralisch guten Handlungen frage, werde mit verschiedenen Methoden ethischer Begründungsmodelle untersucht. Ethische Sichtweisen und Kategorien würden sich jeweils von einer behaupteten Grundnorm ableiten.[28]

Ethik, so Baum, könne man in drei Kategorien einteilen:[29]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine vierte Ethiktheorie sollte ebenfalls aufgeführt werden. Diese Theorie nennt man kosmische Ethik. Sie befasst sich mit Untersuchungen über den Zusammenhang des Menschen mit der Natur.

In der historischen Entwicklung des Ethikbegriffs sprechen wir von der philosophischen Ethik, von der Religionsethik und den Sozialethiken.[30]

2.3.3 Martha C. Nussbaums Auseinandersetzung mit der Theorie des Guten Lebens in der Moderne

Martha Craven Nussbaum wurde am 06.05.1947 in New York(USA) geboren. Nach einem klassischen Studium in Philologie und Theaterwissenschaften ist sie als Professorin an der Universität von Chicago tätig und lehrt dort Recht und Ethik. Sie gilt als eine der bedeutendsten Philosophinnen der Gegenwart.[31]

Nussbaum definiert in ihrer Ethik des Guten den Begriff des Wohlergehens neu und formuliert mit ihrer Theorie des guten Lebens eine Alternative zu den sich auf Gebote und Verbote beschränkenden Morallehren.

In ihrem Buch, dessen Titel „Gerechtigkeit oder Das gute Leben“ lautet, stellt sie eine Theorie des Guten Lebens auf, die sich auf die Ausführungen des griechischen Philosophen Aristoteles stützen. Nussbaum berücksichtigt in ihrer Diskussion, im Unterschied zu antiken Ethiken, die Pluralität der heutigen Lebensformen. Sie vertritt eine universalistische Theorie, das heißt, sie geht davon aus, dass es möglich wäre, über kulturelle Grenzen hinweg zu bestimmen, was unter dem Begriff „gutes Leben“ verstanden werden könnte. Nussbaum erklärt, dass diese Konzeption im positiven Sinne vage erscheine. Trotzdem lasse sie viele Spezifikationen menschlicher Lebensbereiche im Konkreten zu und bilde zugleich ein Grundgerüst des guten Lebens.[32]

Was verstehen wir in diesem Zusammenhang unter dem Begriff vom guten Leben, beziehungsweise welche Bedeutung erlangt das Wort gut?

Höffe umschreibt im Lexikon der Ethik das Gute. Er erklärt, dass die Bedeutung des Wortes keineswegs eindeutig sei. Im Sprachgebrauch der philosophischen Tradition könne man zwischen einem absoluten und einem relativen Begriff unterscheiden. Absolut wird das Gute einmal verstanden werden können als Eigenschaft eines Dinges, einer Handlung, einer Aussage und relativ sei seine Bedeutung, wenn das Gute das funktionale Tauglichsein von Etwas darstelle. Der relative Begriff des Guten habe noch eine zweite Bedeutung. Die Begrifflichkeit werde hier zum Prinzip der Ethik und Politik. Aristoteles praktische Philosophie befasse sich mit dem Guten als absolutem Seinsziel des Menschen.[33]

2.3.4 Martha C. Nussbaums Fähigkeiten – Ansatz

Die von Nussbaum entwickelte Theorie zum Ansatz der Fähigkeiten soll Grundlage für eine zeitgemäße Interpretation der Sozialdemokratie sein. Nussbaum meint, dass es nicht um die zentrale Frage gehe, wie wohlhabend eine Gesellschaft sei, sondern vielmehr gehe es darum, was jedes Mitglied für die Gesellschaft, gemäß seiner Fähigkeiten, tun könne. Die Kernidee eines würdevollen menschlichen Lebens, so Nussbaum, sei die Förderung der eigenen Identität und keineswegs ein passives Leben nach Vorschrift. Nach Nussbaums Auffassung wäre es fatal, die Kompetenzen, Bedürfnisse und Individualität jedes einzelnen Menschen nur als „Mittel zum Zweck“ zu benutzen. In der folgenden Tabelle werden Nussbaums Auffassungen zu den zentralen menschlichen Kompetenzen sowie Fähigkeiten gekürzt dargestellt.[34]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Um Nussbaums Fähigkeitenliste zu erläutern, fasse ich die wichtigsten Kernpunkte ihrer Theorie zusammen. Nussbaum erklärt ausdrücklich, dass die formulierte Konzeption so allgemein wie möglich gehalten wurde, um religiöse und kulturelle Spaltungen zu überbrücken. Nussbaums Konzeption geht auf zwei Tatsachen zurück. Zum ersten formuliert sie, dass wir uns trotz vieler Unterschiede gegenseitig als Menschen anerkennen würden und zweitens würde ein Konsens hinsichtlich jener Eigenschaften akzeptiert werden, deren Fehlen das Ende einer menschlichen Lebensform bedeute. Nussbaum sieht ihre Konzeption als universal gültig an, auch wenn ihr viele Kritiker des Fähigkeitenansatzes ein westlich geprägtes Denkmuster unterstellen.[35]

Die Annahme, dass Nussbaums Theorie nur auf die westliche Welt zu übertragen wäre, erscheint mir hier fraglich, geht doch auch Höffe davon aus, dass sich die Menschen überall auf der Welt, wenn auch in ihren jeweiligen Kontexten, mit ethischen Grundfragen befassen und auseinandersetzen würden.

Nussbaum betont, dass die Fähigkeitenliste keine Liste von tatsächlichen Funktionen sei, vielmehr solle ein Entscheidungsspielraum offen gelassen werden. Die Regierung der jeweiligen Staaten dürfe Bürger nicht zu Handlungsweisen nötigen, vielmehr müsse sie den Bürgern notwendige Bedingungen und Ressourcen zur Verfügung stellen. Ein Mensch sollte jederzeit die

[...]


[1] Vgl. Skript der Vorlesung von Prof. Dr. Lukas: „Theorien Sozialer Arbeit II“ vom Wintersemester 2007/08, an der Fachhochschule Erfurt, Fachbereich

Sozialwesen.

[2] Vgl. Hermann Baum: Ethik sozialer Berufe. München, Wien, Zürich, Schöningh1996, S. 40ff.

[3] Vgl. Peter Eisenmann: Werte und Normen in der Sozialen Arbeit. Stuttgart 2006, S.133.

[4] Vgl. Hans – Günther Gruber: Ethisch denken und handeln. Grundzüge einer Ethik der Sozialen Arbeit. Stuttgart 2005, S. 30f.

[5] Vgl. ebd. S. 49f.

[6] Vgl. ebd. S. 51.

[7] Vgl. Skript/Reader zum Seminar: Theorien Sozialer Arbeit II. a.a.O.

[8] Vgl. Mitschrift aus dem Seminar – Berufsethische Perspektiven Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession - bei Prof. Dr. Susanne Zeller vom 21.04.2008.

[9] Vgl. Klaus Peter Fritzsche: Menschenrechte. Paderborn 2004, S. 30ff.

[10] Vgl. ebd. S. 42.

[11] Vgl. Eisenmann, a.a.O., S. 240.

[12] Vgl. Andreas Lob-Hüdepohl: Berufliche Soziale Arbeit und die ethische Reflexion ihrer Beziehungs- und Organisationsformen. In: Lob-Hüdepohl, A.; Lesch, W. (Hrsg.). Ethik Sozialer Arbeit. Paderborn, München, Wien, Zürich 2007, S. 121.

[13] Vgl. Siegfried Frech, Michael Haspel: Menschenrechte. Schwalbach/Ts 2005. S. 23. ebd. S. 28.

[14] Vgl. Fritzsche, a.a.O., S. 51.

[15] Vgl. Mitschrift aus dem Seminar – Berufsethische Perspektiven Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession, a.a.O.

[16] Vgl. Eisenmann, a.a.O., S. 240.

[17] Vgl. Müller- Neuhof, Jost (2008). Die mächtigste Idee der Welt. Artikel. http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Menschenrechte; art123,2681027.vom 13.05.09.

[18] Vgl. Fritzsche, a.a.O., S. 119ff.

[19] http://www.unicef.de/4953.html.vom 18.05.09.

[20] Vgl. ebd. S. 123.

[21] Vgl. Ernst Engelke: Soziale Arbeit als Wissenschaft: Werdegang und Grundlagen. Freiburg im Breisgau 2003, S. 297.

[22] http://www.dbsh.de/internationale.pdf vom 27.04.09.

[23] Vgl. Lob- Hüdepohl, a.a.O., S.114f.

[24] Vgl. Fachhochschule Ravensburg – Weingarten: Menschenrechte und Soziale Arbeit. Soziale Arbeit – Arbeitsmaterialien Heft 1/1997(4. Aufl. 2000). Ravensburg – Weingarten 1997, S.8.

[25] Vgl. Skript/Reader zum Seminar: Theorien Sozialer Arbeit II. a.a.O.

[26] Vgl. Otfried Höffe (Hrsg.): Lesebuch zur Ethik. Philosophische Texte von der

Antike bis zur Gegenwart. München 1998, S. 17ff.

[27] Vgl. Trutz Rendtorff: Ethik. Grundelemente, Methodologie und Konkretionen einer ethischen Theologie. Buchreihe : Theologische Wissenschaft. Sammelwerk für Studium und Beruf. Band I. Andersen, C.; Jetter, W.; Joest, W.; Kaiser, O.; Lohse, E.; Ritter, A-M. (Hrsg.) Stuttgart, Berlin, Köln, 1990, S. 28.

[28] Vgl. Eisenmann, a.a.O., S. 48.

[29] Vgl. Baum, a.a.O., S.43.

[30] Vgl. Skript der Vorlesung von Prof. Dr. Susanne Zeller: „Einführung zum Ethikbegriff und zur Geschichte der Ethik“ vom Wintersemester 2008/2009, an der Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Sozialwesen.

[31] Vgl. Klier, Alexander (2009): Der Befähigungsansatz nach Amartya Sen und Martha C. Nussbaum. Aufsatz. http://www.alexander-klier.net vom 19.04.09.

[32] Vgl. Martha C. Nussbaum: Gerechtigkeit oder das gute Leben. Frankfurt/ Main 1999, S. 47.

[33] Vgl. Otfried Höffe (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 1997, S. 121.

[34] Vgl. Martha C. Nussbaum: Die Verteidigung universaler Werte in einer pluralistischen Gesellschaft, in: Frankfurter Hefte 49 (4), 2002, S. 210 – 213.

[35] Vgl. Martha C. Nussbaum: Menschliches Tun und soziale Gerechtigkeit. Zur Verteidigung des aristotelischen Essentialismus, in: Steinfath, Holmer (1998). : Was ist ein gutes Leben? Frankfurt am Main 1993, S. 208ff.

Ende der Leseprobe aus 98 Seiten

Details

Titel
Menschenrechtsdiskurs und berufsethische Prinzipien - Eine Herausforderung für die Soziale Arbeit
Untertitel
Analyse am Beispiel einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
Hochschule
Fachhochschule Erfurt
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
98
Katalognummer
V168528
ISBN (eBook)
9783640861248
ISBN (Buch)
9783640861316
Dateigröße
940 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
menschenrechtsdiskurs, prinzipien, eine, herausforderung, soziale, arbeit, analyse, beispiel, kinder-, jugendhilfeeinrichtung
Arbeit zitieren
Kathrin Leuthardt (Autor:in), 2009, Menschenrechtsdiskurs und berufsethische Prinzipien - Eine Herausforderung für die Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168528

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