Soziologische Abhandlung zum Aspekt aktueller Einflussnahme der USA auf Deutschland hinsichtlich "militärischen Heldentums"


Seminararbeit, 2010

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Persönliche Reflexionenüber die historischen Hintergründe zum Aspekt der ansteigenden Einflussnahme seitens der Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber Deutschland, wieder mehr „militärisches Heldentum“ in Form von Teilnahme an Militäreinsätzen im Ausland zu zeigen
1. Einleitung und Fragestellung
2. Blick auf verfassungsrechtliche Regelungen im Grundgesetz zu den militärischen Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland
3. Ansichten des US-Militärs zum „militärischen Heldentum“ aufgrund der amerikanischen Verfassung
4. Einsichten in die heutigen Militärpraxen beider Staaten: Richtlinien für deutsche Soldaten nach dem Soldatengesetz und die Fahneneide in den USA und Deutschland
5. Abschließende Betrachtung

Anlagen

Literaturverzeichnis

Persönliche Reflexionenüber die historischen Hintergründe zum Aspekt der ansteigenden Einflussnahme seitens der Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber Deutschland, wieder mehr „militärisches Heldentum“ in Form von Teilnahme an Militäreinsätzen im Ausland zu zeigen.

1. Einleitung und Fragestellung

In der zweiten Sitzung zum Seminar „Männer oder Memmen: Heldentum in der postheroischen Gesellschaft“ wurde unter anderem, vom Dozenten Marc- Anton André, der in jüngster Vergangenheit aufgetretene Aspekt der Einfluss- nahme der NATO-Partner Deutschlands, hier insbesondere der USA, auf die deutsche Beteiligungswilligkeit an militärischen Einsätzen heran gezogen. Hier bezog sich der Dozent insbesondere auf den zweiten Golfkrieg in den Neunziger Jahren, bei welchem die US-amerikanische Militärführung fälschlicherweise angenommen hatte, dass sich die „harten Deutschen Kämpfer“ anstandslos in Form von Truppenverbänden direkt am Kriegseinsatz an der Front beteiligen würden.1 Als dies seitens der deutschen Politik abgelehnt wurde, entbrannte in den Vereinigten Staaten eine rege Diskussionüber die Zuverlässigkeit von Verbündeten, insbesondere Deutschlands, bei militärischen Einsätzen mit dem Ergebnis, dass anscheinend in den folgenden Jahren, insbesondere seit den Geschehnissen des elften September ein stetig steigender Druck und Einfluss auf die deutsche Politik genommen werden sollte um diese zu einer größeren Anteilhabe an Militäreinsätzen zu bewegen.

Ich stellte mir daher nach der Sitzung die Frage worin genau diese Einfluss- nahme der USA gegenüber Deutschland soziologisch und gesellschafts- geschichtlich begründet sein könnte und wo genau zwischen den beiden Staaten USA und Deutschland heutzutage der Perspektivenunterschied im Hinblick auf den „militärischen Helden“ festgelegt sein könnte.

2. Blick auf verfassungsrechtliche Regelungen im Grundgesetz zu den militärischen Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland

Ich möchte hier zunächst, in aller Kürze, die deutsche Militärvergangenheit seit dem zweiten Weltkrieg betrachten und diese mit unseren diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Grundlagen in Verbindung bringen.

Wie bekannt ist, sollte Deutschland nach dem Wunsch einiger Vertreter der alliierten Siegermächte, wie etwa, als prominentestes Beispiel zu nennen, des damaligen amerikanischen Finanzministers, Henry Morgenthau, nach dem zweiten Weltkrieg gar keine militärische Rolle mehr spielen, sondern vielleicht sogar als reiner Agrarstaat in der Mitte Europas „vor sich hin dümpeln“. Bekanntestes Zeugnis war hier der, nach Morgenthau benannte „Morgenthau- plan“.2

Dieser Plan Morgenthaus, welcher sogar bereits von Roosevelt und Churchill im September 1944 beschlossen worden war, jedoch dann später, noch im gleichen Monat von Roosevelt wiederrufen wurde, gestaltete sich unter Anderem wie nachfolgend beschrieben: „Da die Umsiedlung der Bevölkerung aus den abzutretenden Gebieten und aus denübrigen Siedlungsgebieten außerhalb des dann Deutschland verbleibenden Territoriums zu einerüberfüllung eben dieses Restgebietes führen mußte, sah Morgentau die Verwendung eines Teiles derüberschüssigen Bevölkerung außerhalb Deutschlands vor. Morgenthau war ein Agrarexperte. Er schätzte die in Deutschland nicht zu ernährende Bevölkerung, die für diesen Weg in betracht kam, auf etwa 30. Mill. Diese sollten in Nordafrika angesiedelt oder weltweit für Erdarbeiten beim Bau von Stauseen und bei der Landgewinnung eingesetzt werden.[...] Morgenthau meinte in diesem Zusammenhang, daß eine Aussiedlung „lange nicht so schlimm“ sei, „wie sie in die Gaskammern zu schicken“3 „Die Internationalisierung des Ruhrgebietes sollte von dessen weitgehender Entvölkerung begleitet werden. Das Fehlen einer ausreichenden Ernährungs- und Einkommensbasis würde die Abwanderung der Bevölkerung ohne staatliche Zwangsmaßnahmen bewirken. Umfangreiche Demontagen von tatsächlichen und potentiellen Rüstungsgüterunternehmen sollten den Weg in Deutschlands Zukunft ebnen: „Deutschlands Weg zum Frieden führtüber den Bauernhof“. Die Umwandlung der Deutschen in gute, ehrenhafte und demokratische kleine Freibauern („yeomen farmers“) entsprach einem von Morgenthau herangezogenen Ideal Jeffersons. Diese Freibauernbetriebe sollten durchschnittlich etwa 12 Acre (= 4,85 ha) umfassen, was unter den wirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen Mitteleuropas kaum mehr als das Existenzminimum einer naturalen Versorgung mit Nahrungsmitteln bedeutete. Eine Marktquote für die Erlangung der finanziellen Mittel zum Erwerb von Kleidung und Wirtschaftsgeräten war da nicht mehr gegeben.“4

„Deutschlands Weg zum Frieden führt zum Bauernhof.“5 So war Morgenthaus Auffassung. Die Deutschen sollten also von „militärischen Helden“ nach dem Krieg zu „Helden der Landarbeit“ werden. Ein Auswandern der Menschen „ohne Zwang“ darf hier durchaus alsübler Sarkasmus aufgefasst werden, denn viele der Deutschen wären sicherlich nicht freiwillig aus Deutschland fortgegangen und es wäre zu einer unvorstellbaren humanitären Katastrophe mit allen damit einhergehenden Problemfaktoren gekommen.

Man kann sich unschwer vorstellen, dass bei einer solchen Vorgehensweise nicht nur niemals wieder ein militärisches Heldentum der Deutschen, in irgend- einer Hinsicht, in betracht gezogen werden könnte, sondern das die Folge noch dazu eine, vermutlich noch wesentlich schwerwiegendere, deutsche Diaspora mit sich gebracht hätte, als sie bereits durch die Vertreibung und Deportation Ru- mänien- und Russlanddeutscher im ehemaligen Osteuropa und die ca. zwölf Millionen ostdeutschen Kriegsflüchtlinge am Ende des zweiten Weltkrieges der Fall war.

Aber auch die Deutschen dürften sich am Ende des Krieges ausreichend Gedankenüber ihre jüngste Vergangenheit gemacht haben und nahmen sicherlich an, obgleich sie die Morgenthaupläne nicht kannten, viele von ihnen ihre Heimat verloren hatten und fast alle großen Städte im Land zerstört waren, dass sie als Volk, durch die Alliierten, darüber hinaus „eine harte Strafe“ erwarten durften.

Entsprechend „satt“ hatte es die absolute Mehrheit der Menschen, einschließlich der Mehrheit der neu eingesetzten Politiker und des Verwaltungsapparates, jemals wieder etwas mit einem Krieg zu tun zu haben. Soldatentum der Vergangenheit wurde, wennüberhaupt, nur noch familienintern, jedoch nicht mehr in der Öffentlichkeit als tabufreies Thema angesprochen.

Dennoch wurde den militärischen Führern, der sich langsam heraus- kristallisierenden Ideologien von kapitalistischer und kommunistischer „Blockbildung“, entgegen der Haltung Morgenthaus und derjenigen der deutschen Bevölkerung, schnell klar, dass Deutschland für beide Seiten aufgrund seiner optimalen „Frontlage“ ein durchaus „zu lohnenswerter“ militärischer Partner sein könnte, als dass man ihn auf eine Art wie sie Morgenthaus Ideen oder „dem plötzlichen deutschen Pazifismusgedanken“ entsprach, „wehruntauglich“ machen sollte. Es wurde somit nicht der Morgenthauplan sondern der Marshallplan durch die Westalliierten zum Wiederaufbau und zur Stärkung Westdeutschlands und Westeuropas in die Tat umgesetzt.6

Diese Ansicht, der „in Blöcke“ aufgeteilten Welt, war auch ein Hauptgrund für die lang andauernde deutsche Teilung, da von Beginn des kalten Krieges an keiner der Blöcke den Einflussüber seine deutschen „Fronttruppen“ verlieren, bzw. lediglich aus Gründen deutschen Einigkeitsgefühls heraus, aufgeben wollte.

Die deutsche Politik beider deutschen Staaten war somit geradezu gezwunge- nermaßen dazu angehalten worden, sich nach dem zweiten Weltkrieg beschleunigt wieder der militärischen Aufrüstung zu widmen.7 8 9 Auf Seiten der alten westdeutschen Bundesrepublik wurde hierbei besonders auf die Einhaltung der Regelungen des, im Mai 1949 beschl]ossenen, Grundgesetzes zum militärischen Einsatz, ausschließlich im direkten Verteidigungsfall Deutschlands, geachtet.10 Angriffskriege, die dem friedlichen Zusammenleben der Völker entgegen stehen und deren Vorbereitung, in jeglicher Form, waren und sind gemäß Artikel 26, Absatz 1, des deutschen Grundgesetzes, und damit der deutschen Verfassung, welche in der Hierarchie der Rechtsnormen den höchsten Status inne hat, „[...] verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen“.11 12 13

Wie ich nun, in Bezug auf die Unterrichtsaussagen eines meiner damaligen Berufsschuldozenten, feststellen kann und was gleichzeitig prägnant für den Aspekt des militärischen Heldengedankens in Deutschland ist, ist die Tatsache, dass die westdeutschen Väter des Grundgesetzes sehr stark, insbesondere durch die USA, dazu angehalten wurden, solche militärischen Grundsätze, neben den Menschenrechten, in der Verfassung zu verankern. Der Artikel 20 des Grund- gesetzes spielt hier eine ganz besondere Rolle und beeinflusst die Grundgesetz- regelungen zu militärischen Möglichkeiten der Kriegsführung weiter signifikant. Gleichzeitig stellt er eine Kontroverse bezüglich der damaligen Haltung der Vereinigten Staaten gegenüber dem militärischen Deutschland und ihrer heutigen Sichtweise dar.

Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes legt, neben den „Staatszielbe- stimmungen“14, zu denen unter Anderem der von den Amerikanern strikt eingeforderte Föderalismusaspekt15 gehört, im Absatz 3 ausdrücklich fest, dass „die Gesetzgebung“, und aus diesem Grund auch die jeweilige deutsche Regierung, „an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist“.16

Zusätzlich muss zum Artikel 20 des Grundgesetzes noch seine unveränderbare Bestandskraft erwähnt werden, welche ebenfalls in einem Grundgesetzartikel, nämlich im Artikel 79, Absatz 3 festgelegt ist. Diese verhindert, ja sogar verbietet es, jeglicher deutscher Instanz, die rechtliche Grundordnung, welche im Artikel 20 für die Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist, zu verändern.17

Die Crux besteht für die US-Politik im Hinblick auf das „militärische Heldentum“ der Deutschen nun darin, dass sie sich, mit ihrer eigenen Forderung nach einer solchen Regelungsweise schon damals „selbst ein Bein gestellt hat“. Denn wenn der Artikel 79 des Grundgesetzes, wie von den USA mit gefordert war, den Bestand aller Regelungen des Artikels 20 des Grundgesetzes festschreibt, zu denen auch der „Vorrang der Verfassung“18 nach Absatz 3 gehört, so wurde auch die Befolgung des Artikels 26, welcher die Angriffskriegsführung verbietet, wenn auch indirekt, jedoch trotzdem normativ seitens der USA mit getragen, bzw. mit gefordert.

[...]


1 vgl. Schöllgen, Gregor. (2000). Zehn Jahre als europ ä ische Gro ß macht - Eine Bilanz deutscher Au ß enpolitik seit der Vereinigung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (B24 / 2000), der Bundeszentrale für politische Bildung, url:[http://www.bpb.de/publikationen/WZH8SA,1,0,Zehn_Jahre_als_europ%E4ische_Gro%DFma cht.html#art1, am 28.10.2010].

2 vgl. Loth, Wilfried. (2000). Die Teilung der Welt: Geschichte des Kalten Krieges 1941-1955. Verlag: dtv

3 Textauszug aus: Elvert, Jürgen & Krüger, Friederike. (2003). Deutschland 1949-1989: von der Zweistaatlichkeit zur Einheit. Elvert, Jürgen (Hg.), Verlag: Franz Steiner, S.106

4 Textauszug aus: Elvert, Jürgen & Krüger, Friederike. (2003). Deutschland 1949-1989: von der Zweistaatlichkeit zur Einheit. Elvert, Jürgen (Hg.), Verlag: Franz Steiner, S.107

5 vgl. Schmidt, Wolfgang. (1996). Vom Feind zum Partner: amerikanische Deutschlandpolitik von 1944 bis 1949. Verlag: Bouvier, S. 40 f.

6 vgl. Schröder, Hans-Jürgen. (1990). Marshallplan und westdeutscher Wiederaufstieg: Positionen, Kontroversen. Verlag: Franz Steiner, S. 6 ff.

7 vgl. Hintergründeüber die Gründung der Bundeswehr, wie beschrieben in: Diefenbach, Karl & Walle, Heinrich. (1995). - Die Entwicklung deutscher Sicherheitspolitik & die Geschichte der Bundeswehr. Ottmer, Hans-Martin (Hg.), Verlag: E.S. Mittler

8 vgl. Hintergründeüber die Gründung der Bundeswehr, wie beschrieben in: Andersen,

Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003. -über den Wehrbeauftragten

9 vgl. Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de (Hg.) Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert durch G v. 21.7.2010 I 944: Artikel 87a, url:[ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf, am 28.10.2010].

10 vgl. Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de (Hg.) Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 115 (ebd.)

11 vgl. Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de (Hg.) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 26, Abs. 1 (ebd.)

12 vgl. Konsens der politischen Parteienüber die Verteidigung, wie beschrieben in: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003. -über den Wehrbeauftragten

13 vgl. Debatte um Strafanzeige durch die PDS gegen den ehemaligen Bundeskanzler Schröder wegen „Beihilfe zur Vorbereitung eines Angriffskrieges“, zu entnehmen aus: AG Friedensforschung an der Uni Kassel in url: [https://www.uni- kassel.de/fb5/frieden/themen/Voelkerrecht/anzeige.html, am 29.10.2010]

14 vgl. Duden Recht A-Z. Fachlexikon fü r Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007. in url: [http://www.bpb.de/wissen/UNSYH6,0,Verfassungsprinzipien.html, am 28.10.2010]: „Bei Staatszielbestimmungen [...] handelt es sich um Leitlinien des politischen Handelns ohne Rechtsgarantien für den Einzelnen, deren Beachtung einem weiten Spielraum der politischen Opportunität unterliegt.“

15 Vgl. Th urich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Neuausgabe 2006. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2006. in url: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=PM7FRE, am 29.10.2010]

16 vgl. Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de (Hg.) Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20, Abs. 3 (ebd.)

17 vgl. Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de (Hg.) Grundgesetz fü r die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 79 (ebd.)

18 vgl. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. in url: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=4H4XSP, am 29.10.2010]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Soziologische Abhandlung zum Aspekt aktueller Einflussnahme der USA auf Deutschland hinsichtlich "militärischen Heldentums"
Hochschule
Universität Paderborn  (Institut für Humanwissenschaften)
Veranstaltung
Männer oder Memmen: Heldentum in der postheroischen Gesellschaft
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
25
Katalognummer
V167823
ISBN (eBook)
9783640847600
ISBN (Buch)
9783640843817
Dateigröße
4365 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dieser Abhandlung ging ein von mir erstelltes 7-seitiges Verlaufsprotokoll zur Sitzung voraus, in der wir uns in einer Seitendiskussion der Einflussnahme durch die NATO auf Deutschland widmeten.Das Protokoll ist aus Anonymisierungsgründen hier nicht veröffentlicht. Die Onlinequellen von der Bundeszentrale für politische Bildung, sowie die Online-Ausgaben der Gesetze sind zwar fachlich in Ordnung, aber nicht von jedem Dozenten gerne gesehen. Man sollte schauen, welche Literatur der Bpb auch im Buchformat erhältlich sein könnte u. im Literaturverzeichnis lieber direkt auf die Bücher verweisen.
Schlagworte
Männer, Memme, Heldentum, postheroisch, Gesellschaft, von Rueden, Einflussnahme, USA, Deutschland, Militär, Bundeswehr, US-Army, soziologisch, Rüden, von, NATO, Bündnis, Afghanistan, Irak, Golfkrieg, zweiter Weltkrieg, Marshallplan, Morgenthauplan, Morgenthau, Besatzungszone, Siegermächte, Einfluss, kalter Krieg, Westmächte, Kommunismus, Taliban, Grundgesetz, Soldatengesetz, Fahneneid, Eid, Eidwesen, Patriotismus
Arbeit zitieren
Christian Johannes von Rüden (Autor:in), 2010, Soziologische Abhandlung zum Aspekt aktueller Einflussnahme der USA auf Deutschland hinsichtlich "militärischen Heldentums", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167823

Kommentare

  • Aus der Kommentierung des Dozenten:

    "[...]ist es eine hervorragende soziologische Abhandlung. Sie haben ein weit gefasstes Thema, womit man ganze Bücher füllen kann, auf das Wesentliche zusammen gefasst. Zwar haben Sie ein paar Fragen außer Acht gelassen, die zu einer abgerundeten Beurteilung und Betrachtung nötig gewesen wären, aber im Gesamtbild eine überdurchschnittliche Leistung.

    Gesamtnote: 1,3 (noch sehr gut) "

    -Christian J. von Rüden

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Titel: Soziologische Abhandlung zum Aspekt aktueller Einflussnahme der USA auf Deutschland hinsichtlich "militärischen Heldentums"



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