Krankenhausfinanzierung - Privatwirtschaftliche Alternativen


Diplomarbeit, 2007

87 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Der Gesundheits- und Krankenhaussektor im Wandel
1.2 Das dualistische System der Krankenhausfinanzierung
1.3 Die Krankenhausfinanzierung und Investitionsstau
1.3 Rechtlicher Regulierungsrahmen - Träger & Rechtsformen
1.4 Theoretischer Bezugsrahmen
1.4.1 Structure-Conduct-Performance Paradigma
1.4.2 Das Resource-Conduct-Performance Paradigma
1.5 Aufbau der Arbeit

2. Eigenkapitalfinanzierung
2.1 Finanzierung: Begriff, Systematik, Eigenkapitalcharakteristika
2.2 Private Equity
2.2.1 Begriff und Wesen von Private Equity
2.2.2 Der Krankenhaussektor aus Sicht der Private Equity Branche
2.2.3 Private Equity aus der Perspektive der Krankenhaussektors

3. Rating
3.1 Die Pivotrolle des Ratings für Krankenhäuser
3.2 Basel II
3.3 Die Grundzüge eines Ratings
3.4 Das Rating für Krankenhäuser
3.5 Die derzeitige Ratinglage deutscher Krankenhäuser

4. Fremdkapitalfinanzierung
4.1 Klassische Bankkreditfinanzierung
4.1.1 Allgemeines zur Kreditfinanzierung
4.1.2 Kreditbesicherung
4.1.3 Die Kreditfinanzierung im Krankenhaussektor
4.1.3.1 Bedeutung der Kreditfinanzierung für den Krankenhaussektor
4.1.3.2 Besonderheiten der Kreditfinanzierung von Krankenhäusern
4.2 Kreditsubstitute
4.2.1 Factoring
4.2.1.1 Allgemeines zum Factoring
4.2.1.2 Factoring im Krankenhaussektor
4.3.2 Asset-Backed Securities

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Investitionsförderung nach KHG (absolut und relativ zu BIP)

Abb. 2: Rechtformen und Trägerschaften deutscher Krankenhäuser

Abb. 3: Das SCP-Paradigma

Abb. 4: Die Logik des Resource-based View

Abb. 5: Systematik der Finanzierungsformen

Abb. 6: Entwicklung der Personalzahlen - Private Equity vs. Deutschland

Abb. 7: Rating und Ausfallwahrscheinlichkeiten deutscher Krankenhäuser

Abb. 8: Risikogewichtung und Eigenkapitalhinterlegung nach Basel II

Abb. 9: Grundstruktur einer Asset-Backed Securitization

Tabellen

Tab. 1: Potenzielle Wertsteigerung für den Krankenhaussektor

Tab. 2: Ratings deutscher Krankenhausbetreiber

Tab. 3: Kreditkostenkalkulation der Banken

Tab. 4: Ratingskalen

Tab. 5: Rating-Notation und Ausfallwahrscheinlichkeiten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Der Gesundheits- und Krankenhaussektor im Wandel

Der deutsche Gesundheitsmarkt hatte 2005 ein Volumen von etwa 239 Mrd. EUR, was einem Anteil von 10,6 % am BIP entspricht.1 Die Ausgaben der GKV und PKV machten mit 121 Mrd. EUR rund 50 % davon aus, wobei die Ausgaben für die Krankenhausbehand- lung 2005 mit steigender Tendenz etwa 54 Mrd. EUR betrugen.2 Als einer der bekanntes- ten Vertreter der Theorie der langen Wellen, die auf den Arbeiten des Konjunkturforschers Nikolai Kondratieff basiert, postuliert Nefiodow, dass der Gesundheitssektor nicht nur überproportional wachsen wird, sondern dass das Thema Gesundheit den 6. Kondratieff- Zyklus und damit das Wirtschaftswachstum der nächsten 50 Jahre bestimmen wird.3 Eine zentrale Aussage der Theorie der langen Wellen ist dabei, dass diejenigen Sektoren und Bedarfsfelder einer Gesellschaft am stärksten wachsen und damit einen Kondratieff-Zyklus bestimmen werden, welche neben dem Bedarfspotenzial auch die größten ungenügend genutzten Produktivitäts- bzw. Innovationspotenziale und damit Wertsteigerungspotenziale beinhalten.4 Diese Potenziale werden vor allem in der Gesundheitsbranche vermutet.5 Etwas prägnanter identifizieren Rasche und Braun von Reinersdorff das staatliche Gesund- heitswesen in diesem Zusammenhang etwa als „mismanaged industry“.6 Die demografi- sche Entwicklung, der Strukturwandel im Gesundheitssystem und die derzeit festzustellen- de Inflation der Ansprüche aller Stakeholder gegenüber dem Krankenhaussektor hinsicht- lich Kosten, Zeit und Qualität bzw. Produktivität und Effizienz verdecken zunehmend den Fokus auf die zentralen Fragen auf dem Weg zum 6. Kondratieff-Zyklus. Das Wachstum kann nur durch Marktwirtschaft gewährleistet werden und bedarf intensiver Investitionen.7 Doch der deutsche Krankenhausmarkt ist durch staatliche Planwirtschaft und fehlende Investitionsmittel geprägt. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit Möglich- keiten, Grenzen und Entwicklungstendenzen der privaten Krankenhausfinanzierung auf- zeigen.

1.2 Das dualistische System der Krankenhausfinanzierung

Nach der Legaldefinition des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), das seit 1972 die wichtigste gesetzliche Grundlage der Krankenhausfinanzierung darstellt, sind Krankenhäuser „Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfsleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen (…) und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden“8

Die Gesundheitsversorgung der Bürger ist nach Ansicht der deutschen Politik, als Aus- druck demokratischer Willensbildung aller Bürger, die Aufgabe des Staates im Sinne der Daseinsvorsorge.9 So sieht der Gesetzgeber „die wirtschaftliche Sicherung der Kranken- häuser“ als seine Pflicht an, „um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen zu gewährleisten“.10 Dabei erfolgt die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser dadurch, „dass ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen (…) erhalten.“11

Daseinsvorsorge und Marktwirtschaft sind zwei ordnungspolitische Gegenpole, die sich in den Begriffen Planung und Wettbewerb widerspiegeln.12 Um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten, muss der Staat den Krankenhaussektor folglich nicht nur reglementieren, sondern auch zentral planen. Dies erfolgt durch die für jedes Bundesland aufzustellenden staatlichen „Krankenhauspläne und Investitionsprogramme“, welche die Grundlage für die Finanzierung der Krankenhäuser darstellen.13

Im Detail folgen die Finanzierungsquellen der Krankenhäuser innerhalb des Gesundheits- systems dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung, das im seit 1972 geltenden KHG verankert ist. Demnach werden die laufenden Betriebskosten durch die Patienten bzw. durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (GKV, PKV) finanziert und die investiven Mittel im Rahmen staatlicher Investitionsförderung aufgebracht.14 Mit der Einführung der G-DRG-Systematik bzw. der Fallpauschalen im Jahre 2004 wurde zumindest im Rahmen der Betriebskosten der Versuch eines leistungsgerechten Preissys- tems innerhalb der staatlichen Preisregulierung unternommen.15 Im Gegensatz zum seit 1972 geltenden „Selbstkostenprinzip“, welches die uneingeschränkte Erstattung der Be- triebskosten im Rahmen der Selbstkosten vorsah, erhalten die Krankenhäuser von den Krankenkassen hiernach für jeden Einzelfall einen fallbezogenen pauschalen Festpreis als Vergütung (Fallpauschale) in Abhängigkeit von der gestellten Diagnose des Patienten.16

Die Investitionsförderung als zweite Säule der Krankenhausfinanzierung obliegt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des KHG der ausschließlichen Verantwortung der Bun- desländer, die im Rahmen der Einzel- und Pauschalförderung die Krankenhausinvestitio- nen über Steuergelder finanzieren.17 Im Rahmen der Einzelförderung nach § 9 Abs. 1 und 2, die 2005 mit 1,6 Mrd. Euro etwa 60 % der KHG-Fördermittel ausmachte, werden auf Antrag und unter der Voraussetzung der Aufnahme des Krankenhauses in den zuvor er- wähnten Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm der Länder die Errichtung von Krankenhäusern, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungen und die Wiederbeschaffung von langlebigen Anlagegütern mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren finanziert.18 Im Rahmen der Pauschalförderung gemäß § 9 Abs. 3 KHG erfolgt die Finanzierung der Wiederbeschaffung und Nutzung kurzfristiger Güter des Anlagevermö- gens. Diese jährlich fixe Investitionskostenfinanzierung steht den Krankenhäusern im Rahmen der Zweckbindung zur freien wirtschaftlichen Disposition und betrug mit 1,1 Mrd. Euro etwa 40 % der Investitionsfinanzierung nach dem KHG. Die Bewilligung ist lediglich abhängig von der Aufnahme des Krankenhauses in den Landeskrankenhausplan, wobei sich die Höhe der Förderung nach der Anzahl der Betten richtet und an die tatsächli- che Kostenentwicklung gekoppelt ist.19

1.3 Die Krankenhausfinanzierung und Investitionsstau

Während die Bevölkerung Deutschlands aufgrund höherer Lebenserwartung und sinkender Geburtenrate im Durchschnitt kontinuierlich älter wird und die Fallzahlen der Krankenhäuser von 1990 bis 2004 um 17 % gestiegen sind, ist die staatliche Investitionsförderung gemäß KHG im selben Zeitraum sukzessive um 26 % reduziert worden, was die folgende Abbildung detailliert nachzeichnet.20

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Investitionsförderung nach KHG (absolut und relativ zu BIP)

Quelle: eigene Darstellung (Daten: Statistisches Bundesamt (2007 b); Mörsch, M. (2006), S. 80 ff.)

Dass es durch staatliche Planung zu Unter-, Über- und Fehlversorgung kommt, ist der Politik schon aufgefallen. 21 Insbesondere auch vor dem Hintergrund zunehmender Unterfinanzierung und einem Investitionsstau, der von Experten am häufigsten mit etwa 30 - 50 Mrd. EUR beziffert wird,22 rücken in der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion Themen wie privatwirtschaftliche Alternativen in der Krankenhausfinanzierung, privatwirtschaftliche Beteiligung in Form von Public-Private Partnerships und Krankenhausprivatisierung zunehmend in den Blickpunkt des Interesses.23

1.3 Rechtlicher Regulierungsrahmen - Träger & Rechtsformen

Zur Orientierung und dem weiteren Verständnis der Arbeit, insbesondere für die Möglich- keiten und Grenzen des Einsatzes privatwirtschaftlicher Finanzierungsoptionen, soll an dieser Stelle eine kurze Übersicht der verschiedenen Trägerschaften und Rechtsformen von Krankenhäusern in Deutschland gegeben werden. Im Allgemeinen lassen sich nach der Trägerschaft, also nach der Frage, wer das Krankenhaus eigenverantwortlich führt, öffent- liche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser unterscheiden; hinsichtlich der Rechtsform ist auch eine Differenzierung in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen möglich.24

Als öffentlich-rechtliche Träger kommen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder Zusammenschlüsse solcher zur Betreibung und Unterhaltung von Krankenhäusern in Betracht.25 Ferner ist von einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft auszugehen, wenn der Krankenhausträger zwar privatrechtlich organisiert ist, Gebietskör- perschaften jedoch mehr als 50% des Nennkapitals bzw. der Stimmrechte besitzen.26 Frei- gemeinnützige Träger von Krankenhäusern sind regelmäßig Träger der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen und Vereine.27 Sie handeln im Sinne der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit gemäß § 51 AO und betreiben insofern Krankenhäuser zu karikativen Zwecken nach den Prinzipien der Daseinsführsorge ohne Gewinnerzielungsabsicht, was freigemeinnützige Krankenhäuser insbesondere steuerrecht- lich begünstigt.28 Private Krankenhausträger hingegen verfolgen das Formalziel der Ge- winnerwirtschaftung und sind als Gewerbebetriebe nach § 30 GewO grundsätzlich konzes- sionspflichtig.

Die Rechtsform hingegen definiert die rechtliche Organisationsform eines Krankenhauses und stellt die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis und zu Dritten im Außenverhältnis dar.29 Die Wahl der Rechtsform eines Krankenhauses hat z.B. Konsequenzen auf die Entscheidungsfindung, Mitbestimmungsstrukturen, Besteuerung, Außenhaftung, Kapitalbeschaffung und Transparenzanforderungen.30 Generell zu unter- scheiden sind privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsformen, wobei den öffent- lich-rechtlichen Krankenhausträgern beide Formen zur Verfügung stehen, freigemeinnüt- zige und private Krankenhausträger hingegen auf Rechtsformen des Privatrechts be- schränkt sind.31 Die folgende Abbildung gibt einen Überblick der üblichen Rechtsformen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Rechtformen und Trägerschaften deutscher Krankenhäuser Quelle: eigene Darstellung

Aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit wird auf die detaillierte Betrachtung der einzelnen Rechtsformen verzichtet und der Fokus im Folgenden lediglich auf die grund- sätzlichen Aspekte gelegt. Der Regiebetrieb zeichnet sich als Rechtsform durch die ge- ringste rechtliche und organisatorische Selbständigkeit aus, da er ähnlich einer Abteilung der öffentlichen Verwaltung geführt und verwaltet wird und somit direkt an den Haus- haltsplan des öffentlichen Trägers gebunden ist (Bruttobetrieb).32 Die weiteren öffentlich- rechtlichen Rechtsformen sind vom Eigenbetrieb bis zu den Rechtsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft öffentlichen Rechts, Anstalt öffentlichen Rechts, Stif- tung öffentlichen Rechts) durch zunehmende rechtliche, organisatorische und wirtschaftli- che Selbständigkeit charakterisiert. Sie verfügen über eigene Leitungsorgane, eigenes Sondervermögen als Haftungsmasse (Nettobetrieb) und sind hinsichtlich ihrer wirtschaftli- chen Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit zunehmend autonom.33

Es ist schon seit einigen Jahren festzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Träger zu- nehmend einen Wechsel der Rechtsform ihrer Krankenhäuser hin zu Rechtsformen des Privatrechts vollziehen.34 Die GmbH und die Aktiengesellschaft sind juristische Personen des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, der im Gesellschaftsvertrag zu bestimmen ist, gegründet werden können. Sie haf- ten gegenüber ihren Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen und sind damit ge- genüber den Personengesellschaften haftungsrechtlich privilegiert.35 Im Unterschied zur GmbH, bei der die Gesellschafter direkte Weisungsbefugnisse gegenüber dem Geschäfts- führer haben, ist der Vorstand einer Aktiengesellschaft gegenüber der Hauptversammlung ökonomisch eigenverantwortlich. Zudem eignet sich die Rechtsform der Aktiengesell- schaft vor allem für große Krankenhausträger, die mehrere Krankenhäuser betreiben.36 Für freigemeinnützige Träger bietet sich neben den klassischen Rechtsformen des privatrecht- lichen eingetragenen Vereins und der privatrechtlichen Stiftung auch die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) an, welche insbesondere der Sicherung steuerrechtlicher Privilegien gemäß § 51 AO dient und zugleich die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen durch die Rechtsform der GmbH ermöglicht.37

Der aufgezeigte Pluralismus der Rechtsformen deutscher Krankenhäuser in Kombination mit den unterschiedlichen Trägerformen zeigt, dass die Frage nach möglichen Finanzie- rungsoptionen eines Krankenhauses nicht allein durch die Rechtsform beantwortet werden kann. Vielmehr sind die Träger sowie die Ausgestaltung der krankenhausspezifischen Satzungen bzw. Gesellschaftsverträge und die relevanten Landesgesetze in die Prüfung einzubeziehen. Da öffentliche Krankenhäuser nicht nur gemeinnützig agieren, sondern auch politischem Einfluss ausgesetzt sind, haben sie hinsichtlich der Finanzierungsmög- lichkeiten jedoch die geringsten Gestaltungsoptionen. Gefolgt von freigemeinnützigen Krankenhäusern, die sich zumindest durch ihre Gemeinnützigkeit Restriktionen hinsicht- lich potentieller Finanzierungsinstrumente auferlegen, haben private Krankenhäuser den wohl größten Spielraum. Grundsätzlich wird diese Arbeit aber alle Rechtsformen und Trägerschaften berücksichtigen, wobei es bei den einzelnen Finanzierungsoptionen unaus- weichlich zu Besonderheiten kommt, auf welche an gegebener Stelle einzugehen sein wird.

1.4 Theoretischer Bezugsrahmen

Nachdem auf den vorherigen Seiten die aktuelle Finanzierungssystematik der deutschen Krankenhäuser und die damit verbundenen Probleme und Konsequenzen dargestellt wurden, ist es sinnvoll, der weiteren Arbeit einen theoretischen Rahmen zu geben, um dem Leser die konzeptionelle und thematische Einordnung des Problems und der zu findenden Lösungskonzepte in einen breiteren Kontext zu ermöglichen.

1.4.1 Structure-Conduct-Performance Paradigma

Die Industrieökonomik bzw. Industrial-Organization-Theorie (IO) ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftlehre, das sich mit der Interaktion von Märkten und Unternehmen, also mit den Funktionsmechanismen von Märkten beschäftigt.38 Der Hauptfokus liegt dabei auf der Beschreibung und Bewertung von Strukturen, strategischen Verhaltensweisen von Unter- nehmen und die zu beobachtenden Marktergebnisse auf wettbewerblich organisierten Märkten.39 Dabei bezieht die IO-Forschung explizit Formen unvollständigen Wettbewerbs mit ein und sieht den Fall vollkommenen Wettbewerbs nur als theoretischen Referenzfall an, wodurch insbesondere Problemstellungen wirtschaftspolitischer Regulierung, wie z.B. kartell- und steuerrechtliche Konsequenzen, in den Fokus der Theorie gelangen.40 Neben dieser empirischen Ausrichtung der IO-Theorie beschränkt sich die Industrieökonomik bei der formalen Beschreibung von Märkten auf die Betrachtung isolierter Märkte in Form von Partialmodellen. Durch diese theoretische Abstraktion werden Interdependenzen zwischen verschiedenen Märkten vermieden und eine detaillierte Analyse einzelner Bestimmungs- faktoren ermöglicht.41

Im Zentrum der traditionellen Industrieökonomik steht das durch die Arbeiten von Edward Mason (1949) und Joe Staten Bain (1951) entwickelte Structure-Conduct-Performance (SCP) Paradigma.42 Unter der fundamentalen Annahme rationalen Verhaltens der Markt- akteure in Form reiner Gewinnmaximierung bestimmt hiernach die Branchen- bzw. Markt- struktur (structure) das strategische Verhalten (conduct) der Unternehmen, was wiederum direkten Einfluss auf das Marktergebnis (performance) also die Gewinnerzielung und Gewinnverteilung hat.43 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Marktstruktur durch die grundlegenden Rahmenbedingungen der Angebots- bzw. Nachfrageseite und der staatlichen Wirtschaftspolitik determiniert wird. Das Entstehen von Wettbewerbsvorteilen wird nach diesem Paradigma durch die optimale Anpassung des strategischen Verhaltens der Wettbewerber an die exogen gegebenen Marktstrukturen bzw. grundlegenden Parameter der Industrieökonomie und Wirtschaftspolitik erklärt.44

Der Eingang des SCP-Paradigmas in das strategische Management beruht insbesondere auf den Arbeiten von Michael E. Porter, der das Modell zum Market-based View weiterentwi- ckelte. Porter kritisierte insbesondere die unilaterale Kausalität des SCP-Paradigmas und ergänzte die Outside-In-Perspektive um eine zumindest teilweise Inside-Out-Perspektive in Form von Rückkopplungseffekten: “It is now recognized that there are feedback effects of firm conduct (strategy) on market structure.“45 Porter sieht z.B. die Möglichkeit, durch Innovationsstrategien systematisch Markteintrittschranken aufzubauen oder zu beseitigen, und damit die Marktstruktur zu verändern.46 Die folgende Abbildung soll den Marktorien- tierten Ansatzes (MBA) veranschaulichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Das SCP-Paradigma

Quelle: In Anlehnung an Burgess, G. H. Jr. (1989), S. 32.

1.4.2 Das Resource-Conduct-Performance Paradigma

Aus der Kritik an der reaktiven Outside-in Perspektive marktorientierter Ansätze heraus, die insbesondere externe Parameter wie die Marktstruktur als Quelle des Unternehmenser- folgs identifizierten, etablierte sich spätestens Anfang der 90er Jahre der Resource-based View.47 In Analogie zum Market-based View steht die Strategie der Erlangung und Auf- rechterhaltung von Wettbewerbsvorteilen im Vordergrund des Interesses. Jedoch wendet der ressourcenorientierte Ansatz seinen Blick von der externen marktorientierten Sichtwei- se ab und lenkt den Fokus der Betrachtung auf die unternehmensinternen Ressourcen als Quelle von Wettbewerbsvorteilen.48 So sieht Rasche in der Beschränkung auf eine rein marktorientierte Positionierung nicht nur eine Vernachlässigung zentraler Parameter stra- tegische Positionierung, vielmehr sei eine Fokussierung auf die Erlangung von Alleinstel- lungsmerkmalen hinsichtlich der Ressourcenpositionierung (Outside-In-Perspektive) not- wendig, um Wettbewerbsvorteile zu generieren.49

Basierend auf den frühen Arbeiten von Selznick (1957), der den Begriff “distinctive com- petencies“ prägte und Penrose (1959), der Unternehmen als „system of productive ressour- ces“ definierte, prägte Wernerfelt (1984) den Begriff des Resource-based View, indem er alle Arbeiten des strategischen Managements, welche Wettbewerbsvorteile auf das Vor- handensein, die sinnvolle Kombination und den Schutz einzigartiger strategischer Ressour- cen zurückführten, unter diesen Begriff subsumierte.50 Dabei differenziert Wernerfelt lediglich zwischen materiellen und immateriellen Ressourcen und fasst den Begriff Res- sourcen ansonsten sehr weit: „By a resource is meant anything which could be thought of as a strength or weakness of a given firm”.51 In der aktuellen Literatur findet sich bis dato keine einheitliche Systematisierung bzw. Abgrenzung relevanter strategischer Ressour- cen.52 Die Frage bezüglich der nachhaltigen Werthaltigkeit und damit strategischen Rele- vanz von Ressourcen hängt dabei entscheidend davon ab, inwieweit ihre Substit ution und Imitation verhindert werden kann.53 Bamberger und Wrona konstatieren zudem die Not- wendigkeit begrenzter Abnutzbarkeit und beschränkter Transferierbarkeit als Kriterien für die Nachhaltigkeit des Wettbewerbsvorteils, die eine Ressource zu generieren vermag.54 Finanzielle Ressourcen und deren optimale Kombination, die für diese Arbeit von beson- derer Bedeutung sind, unterscheiden Bamberger und Wrona in externe und interne Fonds, wobei er unter externen Fonds z.B. Einlagenfinanzierung und Risikokapital versteht und unter internen Fonds z.B. freie Liquidität und nicht ausgenutzte Fremdkapitalkapazität subsumiert. Finanzielle Ressourcen sind relativ begrenzt vorhanden und hinsichtlich ihrer Einsetzbarkeit sehr flexibel, gehen jedoch bei ihrer Nutzung sofort vollständig unter. Daher stellen sie insbesondere eine Möglichkeit dar, durch Investitionen andere Ressourcen zu akquirieren und somit die Möglichkeiten der Ressourcenpositionierung eines Unterneh- mens in Form einer optimalen Ressourcenkombination, also Kapitalstruktur, zu erweitern bzw. sicherzustellen.55

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Die Logik des Resource-based View Quelle: eigene Darstellung

Die Abbildung 4 verdeutlicht den logischen Gedankengang des Resource-based View. Im Hinblick auf den marktorientierten Ansatz bleibt abschließend festzustellen, dass Rasche zwischen dem Market- und Resource-based View weniger eine Konkurrenz gegeben sieht, als vielmehr die Möglichkeit komplementärer Anwendung beider Ansätze strategischen Managements je nach spezifischer Problemstellung bzw. je nach Unternehmens- und Um- weltsituation.56

1.5 Aufbau der Arbeit

Ausgehend von den zuvor skizzierten Gedankengängen des theoretischen Bezugsrahmens basiert die folgende Arbeit auf der Grundannahme, dass die Krankenhäuser aufgrund veränderter staatlicher Rahmenbedingungen zunehmend gezwungen sein werden, ihre Kapitalstruktur als Ressource zu verstehen, die es hinsichtlich der Auswahl an Finanzierungsinstrumenten zu optimieren gilt. Die Akquirierung und Kombinierung privaten Kapitals wird dabei zur Grundvoraussetzung, um die Herausforderungen des Strukturwandels zu bewältigen und zukünftiges Wachstum zu finanzieren.

Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit weniger eine möglichst große Anzahl von Instrumenten für die Krankenhausfinanzierung beschreiben, sondern vielmehr anhand der Darstellung ausgewählter Finanzierungsinstrumente und anderer Aspekte der Finanzie- rung sowohl die Rahmenbedingungen und Entwicklungstendenzen hinsichtlich der priva- ten Krankenhausfinanzierung aufzeigen, als auch die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Finanzierung außerhalb der staatlichen Förderung diskutieren. Aufgrund der Kom- plexität und der Vielzahl an Finanzierungsalternativen muss diesbezüglich eine Diskrimi- nierung erfolgen, welche anhand der Kriterien „aktuelle Relevanz“ sowie „zukünftiges Potenzial“ vorgenommen wurde.

Beginnend mit der allgemeinen Bestimmung des Finanzierungsbegriffs und die Systemati- sierung möglicher Finanzierungsinstrumente, thematisiert das zweite Kapitel dieser Arbeit die Eigenkapitalfinanzierung von Krankenhäusern. In diesem Rahmen wird aufgrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion und der von Experten konstatierten zukünftig hohen Bedeutung insbesondere auf die Finanzierung durch Private Equity Fonds abgestellt. Daran anschließend erfolgt im dritten Teil eine detaillierte Analyse der besonderen Pivot- Rolle von Ratings für Krankenhäuser bei der Finanzierung, wobei sowohl auf die Thema- tik von Basel II als auch auf die aktuelle und zukünftige Ratinglage der deutschen Kran- kenhäuser einzugehen sein wird, um daraus mögliche Problemkreise für die private Finan- zierung von Krankenhäusern ableiten zu können. Im vierten Kapitel der Arbeit wird an- hand der Kreditfinanzierung, des Factorings und der Finanzierung durch Asset-Backed Securities der Bereich Fremdkapitalfinanzierung für Krankenhäuser erläutert, bevor im Anschluss eine Zusammenfassung und kritische Würdigung der herausgearbeiteten Ergeb- nisse erfolgt.

2. Eigenkapitalfinanzierung

2.1 Finanzierung: Begriff, Systematik, Eigenkapitalcharakteristika

Unternehmen sind sozio-ökonomische Systeme, welche durch Beschaffung, Kombination und Transformation von Produktionsfaktoren Güter (Sach- und Dienstleistungen) erstellen und am Markt absetzen.57 Neben diesen realwirtschaftlichen Güterströmen gibt es im Unternehmen noch finanzwirtschaftliche Zahlungsströme, welche den Güterströmen im Falle der Beschaffung und des Verkaufs von Gütern als Verkaufserlöse und Betriebskosten in entgegengesetzter Richtung gegenüber stehen.58 Zudem gibt es auch reine Finanzströme aus Kredit- und Kapitalbeziehungen, die keine Entsprechung in realwirtschaftlichen Güter- strömen finden.59 Der Begriff ’Finanzierung’ wird in der Literatur auf unterschiedlichste Weise definiert. Dieser Arbeit liegt im Folgenden der „klassische“ Finanzierungsbegriff zugrunde, wonach unter Finanzierung insbesondere die Beschaffung und Umschichtung von Kapital zu verstehen ist.60 Dieses Kapital findet auf der Passivseite der Bilanz seinen Niederschlag, welche die Kapitalherkunft strukturiert nach Haftung (Eigenkapital, Fremd- kapital) und Fristigkeit (kurz-, mittel-, langfristig) aufzeigt und das Pendant zur Aktivseite der Bilanz darstellt, die über die Verwendung des investierten Kapitals Aufschluss gibt.61 Die Kernaufgabe des Finanzmanagements ist die Sicherstellung der jederzeitigen Liquidi- tät des Unternehmens. Dies umfasst sowohl die situative und kurzfristige Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit, als auch die strukturelle Liquiditätssicherung, d.h. die Sicherstel- lung und Strukturierung langfristiger und strategischer Investitionen.62

Zur Klassifizierung der Finanzierungsformen (Arten der Finanzierung) können verschiede- nen Ordnungskriterien herangezogen werden.63 Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist es jedoch nur notwendig, eine Unterscheidung hinsichtlich der Mittelherkunft sowie nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber bzw. der Kapitalhaftung vorzunehmen. Nach der Mittel- herkunft kann man Außen- und Innenfinanzierung unterscheiden. Unter der Innenfinanzie- rung werden alle Finanzierungsformen subsumiert, deren Finanzierungspotenziale aus Umsatzerlösen resultieren und vom Unternehmen ohne Einbindung externer Kapitalgeber oder Finanzintermediäre selbst erschlossen werden. Beispiele hierfür sind die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung), die Auflösung von Rückstellungen sowie die Ausnutzung von Spielräumen bei der Bewertung von Bilanzaktiven (stille Selbstfinanzierung, Abschreibungen).64 Im Rahmen dieser Arbeit wird jedoch ausschließ- lich auf die Außenfinanzierung abgestellt, bei der es zu einer externen Zuführung finan- zieller Mittel kommt.65

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Systematik der Finanzierungsformen

Quelle: In Anlehnung an Perridon, L. / Steiner, M. (2002); S. 354 ff; Hügelow, A. (2006), S. 8, 18 f, 60 f.

Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber und der Haftung des Kapitals kann ferner eine Unterscheidung in Eigen(-kapital)-finanzierung und Fremd(-kapital)-finanzierung vorge- nommen werden.66 Da in dieser nur die Außenfinanzierung relevant ist, werden im Fol- genden die Begriffe Eigen- und Fremd(-kapital)-finanzierung ohne den zusätzlichen Hin- weis auf die Außenfinanzierung verwendet. Die (externe) Fremdkapitalfinanzierung wird auch als Kreditfinanzierung bezeichnet und umfasst alle Möglichkeiten der Fremdkapital- aufnahme, bei der den Kapitalgebern Gläubigerrechte entstehen.67 Im Gegensatz hierzu nehmen die Kapitalgeber bei der (externen) Eigenkapitalfinanzierung eine Eigentümerstel- lung ein. Sie überlassen ihr Kapital unbefristet, erhalten keine festen Zinsansprüche, son- dern Teilhabe am Gewinn und am Wertzuwachs des Unternehmens der Höhe ihrer Einlage entsprechend und haften mindestens mit ihrer Einlage in vollem Umfang für die Verbind- lichkeiten des Unternehmens.68 Neben der Finanzierungsfunktion ist diese Haftungsfunkti- on des Eigenkapitals für die Finanzierung eines Unternehmens von besonderer Bedeutung. Aufgrund der Verpflichtung des Eigenkapitals, Verluste auszugleichen und damit im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens die wirtschaftliche Existenz zu si- chern, ergibt sich hieraus die Bedeutung des Eigenkapitals für die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Ohne zu weit auf die nächsten Kapitel dieser Arbeit vorzugreifen, sei an dieser Stelle gesagt, dass die deutschen Krankenhäuser im Durchschnitt unter einer relativ geringen Eigenkapitalausstattung leiden.69 Die Notwendigkeit der Aufnahme von Eigen- kapital ergibt sich dabei nicht nur aufgrund der Finanzierungsfunktion, sondern auch auf- grund der Tatsache, dass eine gesunde Eigenkapitalbasis die Voraussetzung für die Akqui- sition von Fremdkapital darstellt und dessen Kosten für das zu finanzierende Unternehmen bestimmt.70

Seit einigen Jahren wird der Finanzierungssystematik noch eine weitere Finanzierungsform unter dem aktuell sehr populären Begriff „Mezzanine“ hinzugefügt, die eine Hybrid- oder Mischform darstellt, welche sowohl Charakteristika der Eigen- als auch der Fremdkapital- finanzierung aufweisen.71 Als Beispiel sei hier das Nachrangdarlehen erwähnt, dass in seiner Grundstruktur dem Bankkredit ähnelt, bei dem jedoch der Kapitalgeber gegen höhe- re Zinsen auf die Stellung von Kreditsicherheiten verzichtet und mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung hinter die Gläubigeransprüche anderer Kreditgeber zurücktritt.72

Eine Auswahl der wichtigsten Finanzierungsinstrumente und ihre Einordnung in die Finanzierungssystematik kann aus Abbildung 5 entnommen werden.

2.2 Private Equity

2.2.1 Begriff und Wesen von Private Equity

Bei der Beteiligungs- bzw. Einlagenfinanzierung (externe Eigenkapitalfinanzierung) können grundsätzlich zwei Formen unterschieden werden: die Finanzierung über den Zugang zur Börse (IPO - Initial Public Offering) und die Finanzierung ohne Börsenzugang.73 Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Public Equity und Private Equity als grundsätzlichen Alternativen der Eigenkapitalfinanzierung.74

Vor dem Hintergrund der seit mehr als zwei Jahren geführten „Heuschrecken-Debatte“75 soll an dieser Stelle eine etwas sachlichere Analyse dieser Finanzierungsoption für den deutschen Krankenhausmarkt erfolgen. Auf die Darstellung von Public Equity wird hier zugunsten einer detaillierten Betrachtung von Private Equity verzichtet, da nach herr- schender Meinung ein Börsengang nur für wenige Krankenhäuser in den nächsten Jahren eine ernst zu nehmende Alternative darstellen wird. Erstens seien sie „sowohl in ihrer ökonomischen Struktur als auch in ihrer ökonomischen Potenz nicht börsenfähig“.76 Zwei- tens ist der Kapitalmarkt Analysten zufolge aufgrund der starken Konsolidierung auf dem Krankenhausmarkt und der Ungewissheit bezüglich gesundheitspolitischer Reformen noch nicht für eine große Zahl von IPOs aus dem Krankenhaussektor aufnahmebereit.77

Der Begriff Private Equity ist nicht eindeutig definiert, weshalb hierfür die unterschied- lichsten Erklärungsansätze existieren. Auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht, ist Private Equity die außerbörsliche Beteiligung von Private Equity Gesellschaften (PEG) an nicht börsennotierten Unternehmen durch Bereitstellung von Eigenkapital oder eigenkapi- talähnlichen Finanzierungsmitteln.78 In dieser weiten Fassung schließt Private Equity die Finanzierung sämtlicher Unternehmensphasen und Finanzierungsanlässe mit ein.79

Bei Private Equity handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Unternehmensbeteiligung, welche den privaten und institutionellen Investoren (z.B. Banken, Versicherungen, Dachfonds, PEGs, Pensionskassen) durch die Kapitalbeteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird.80 Die Refinanzierung der Private Equity Akquisitionen erfolgt dabei über die Auflegung geschlossener Fonds81 durch die PEGs, deren Anteile die Investoren dann zeichnen.82 Im Gegensatz zu strategischen bzw. industriellen Investoren, die bei Unternehmensbeteiligungen vordergründig an der Technologie bzw. dem Zugang zum Kunden interessiert sind und die Beteiligungen in das eigene Unternehmen integrieren, zeichnen sich Private Equity Investoren durch reine Renditeorientierung aus, wobei die durchschnittliche Zielrendite bei etwa 15-25% p.a. liegt.83

Das Geschäftsmodell der Private Equity Gesellschaften sieht dabei in der Regel eine Mehrheitsbeteiligung an den Portfoliounternehmen durch eine entsprechende Kapitaleinlage bzw. durch Erwerb der (nicht börsennotierten) Aktien und die Besetzung der Gesellschafterpositionen vor.84 Um opportunistisches Verhalten des bestehenden Managements zu verhindern und Zielkonformität zwischen Management und Kapitalgebern zu erreichen, wird das Management meist über die Zeichnung von Fondsanteilen am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt.85

Wie bei allen Formen der Eigenkapitalfinanzierung erwarten Private Equity Investoren von den Portfoliounternehmen weder feste Zinszahlungen noch die Stellung von Sicherhei- ten.86 Auch Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden, wie bei börsennotierten Unternehmen, sind bei Private Equity von sekundärer Bedeutung.87 Die angestrebte Ziel- rendite der Investoren soll ausschließlich durch die Steigerung des Unternehmenswertes während der Laufzeit erreicht werden, welche im Durchschnitt bei 3 bis 5 Jahren liegt.88 Schon vor der Beteiligung eines Private Equity Fonds an einem Unternehmen steht fest, dass es sich nur um ein temporäres Engagement handelt und der Verkauf des Portfolioun- ternehmens fester Bestandteil des Geschäftsmodells von Private Equity ist. Als mögliche Ausstiegsszenarien (Exit-Strategien) kommen für die Kapitalbeteiligungsgesellschaften insbesondere die Börsenplatzierung des Portfoliounternehmens (IPO), der Verkauf an einen strategischen bzw. industriellen Investor (Trade Sale) oder die Veräußerung an einen anderen Private Equity Fonds (Secondary Buy Out) in Betracht.89 Als Alternative hierzu bietet sich unter Umständen auch ein Rückkauf durch die Altgesellschafter oder durch das Management (Buy Back) an.

Immobilien stellen bei der Krankenhausfinanzierung durch Private Equity Kapital eine Besonderheit dar, weil sich PEGs in der Regel ausschließlich für den Erwerb des Betriebes - also ohne Grundstücke und Gebäude - interessieren. Zum einen lässt sich auf diese Weise der Kaufpreis und damit das einzusetzende Eigenkapital für die Akquisition reduzieren, und zum anderen ist so die Konzentration auf das Kerngeschäft - nämlich das Betreiben von Kliniken - möglich. Da die Mehrzahl der deutschen Krankenhäuser jedoch noch eher „klassisch organisiert“ sind, ihre Betriebe und Immobilien also meist rechtlich miteinander verbunden sind, erfolgt bei Private Equity Beteiligungen regelmäßig zunächst die rechtliche Herauslösung der Immobilien und der Verkauf an einen Fonds, Factor oder sonstigen Investor, von dem diese dann später zurück geleast werden (Sale and Lease Back). Der Verkaufserlös aus den Immobilien kann dann zur Refinanzierung des Kaufpreises der Akquisition, zur Finanzierung weiteren Wachstums oder zur Reduzierung des Kreditbetrages (Leveraged Buy Out) verwendet werden.90

Ein Leveraged Buy Out (LBO) bezeichnet die kreditfinanzierte Übernahme eines Unter- nehmens durch den Finanzinvestor, wobei „to leverage“ soviel wie „hebeln“ bedeutet. Anders als die Bezeichnung Private Equity, also „privates Eigenkapital“, vermuten lässt, finanzieren Kapitalbeteiligungsgesellschaften ihre Akquisitionen meist nur mit einem geringen Anteil an Eigenkapital und zum überwiegenden Teil mit der Aufnahme von Fremdkapital (meist Bankkredite)..91

[...]


1 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007 a) i.V.m. Statistisches Bundes (2007 b).

2 Vgl. DKG (2007), S. 7 f.

3 Vgl. Nefiodow, L. A. (2002), S. 64 ff.

4 Vgl. Richter-Kaup, S. (2006), S. 1 ff.

5 Vgl. Nefiodow, L. A. (2002), S. 64; Braun von Reinersdorff (2006), S. 3.

6 Vgl. Braun von Reinersdorf, A. / Rasche, C. (2003) zit. nach Braun von Reinersdorff (2006), S. 9.

7 Vgl. Nefiodow, L. A. (2002), S. 64 ff.

8 § 2 Abs. 1 KHG.

9 Vgl. BMG (o. J. a).

10 § 1 KHG.

11 § 4 Abs. 1 KHG

12 Vgl. Bruckenberger, E. (2002), S. 2.

13 § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 KHG.

14 Vgl. Steiner, P. / Mörsch, M (2005), S. 473.

15 Vgl. Bruckenberger, E. (2002), S. 6; § 17 b Abs. 1 KHG.

16 Vgl. Buhr, P. / Klinke, S. (2006), S. 8; Roeder, N. / Rochell, B. / Scheld, H. H. (2000). S. 689 f.

17 Vgl. Mörsch, M. (2006), S. 3; Thielmann, O. (2006), S. 4.

18 Vgl. Bruckenberger, E. (2005), S. 4; Mörsch, M. (2006), S. 3 f, 52 f.

19 Vgl. Mörsch, M. (2006), S. 4, 52 f.

20 Vgl. Statistisches Bundesamt (2006); DKG (o. J.).

21 Vgl. BMG (o. J. b).

22 Vgl. Steiner / Mörsch (2005), S. 473; Bruckenberger, E. et al. (2006), S. 80.

23 Vgl. Lautenschläger, S. (2006), S. 22 ff.; Neubauer, G. (2007), S. 380 ff.

24 Vgl. Buse, H. R. (2000), S. 49.

25 Vgl. Willebrand, E. (2007), S. 12 ff.

26 Vgl. Bruckenberger, E. et al. (2006), S. 29.

27 Vgl. Bruckenberger, E. et al. (2006), S. 29.

28 Vgl. Knorr / Wernick.(1991), S. 68.

29 Vgl. Knorr / Wernick (1991), S. 12 f.

30 Vgl. Willebrand, E. (2007), S. 15.

31 Vgl. Buse, H. R. (2000), S. 49.

32 Vgl. Knorr / Wernick (1991), S. 57.

33 Vgl. Busse, R. (2006), S.6.

34 Vgl. Offermanns, M. (2001), S. 21.

35 § 1; § 3; § 13 Abs. 2 GmbHG; § 1 Abs. 1 und 2 AktG.

36 Vgl. Knorr / Wernick (1991), S. 46.

37 Vgl. Ahner, T. et al. (2005), S. 1 ff.

38 Vgl. Bester (2003), S. 1.

39 Vgl. Knieps (2005), S. 45.

40 Vgl. Bühler / Jaeger (2002), S. 2 ff.

41 Vgl. Bester (2003), S. 2 f.

42 Vgl. Bühler / Jaeger (2002), S. 4.

43 Vgl. Bain (1968), S. 430; Becker / Fallgatter (2005), S. 37; Wolf (2003), S. 416 f.

44 Becker / Fallgatter (2005), S. 37.

45 Porter, M. E. (1981), S. 616.

46 Vgl. Porter, M. E. (1981), S. 616.

47 Vgl. Becker / Fallgatter (2005), S. 38.

48 Vgl. Oelsnitz (2003), S. 185.

49 Vgl. Rasche (1994), S. 36; Rasche (2002), S. 413 f.

50 Vgl. Selznick (1957), Penrose (1959), zit. nach Ringle (2005), S. 2; Rasche (1994), S. 37 f.

51 Vgl. Wernerfelt (1984), S. 172.

52 Vgl. Habann (1999), S. 296; Freiling (2001), S. 14.

53 Hungenberg (1999), S. 18.

54 Bamberger / Wrona (1996), S. ff.

55 Bamberger / Wrona (1996), S. 6.

56 Rasche (1994), S. 407.

57 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 1 f; Wöhe, G. (1993), S. 11.

58 Vgl. Wöhe, G. (1993), S. 10, 771.

59 Vgl. Specht, G. (2001), S. 230 f.

60 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. Wöhe, G. (1993), S. 772.

61 Vgl. Wöhe, G. (1993), S. 772.

62 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 6 f.

63 Vgl. Specht, G. (2001), S. 233 f Hügelow, A. (2006), S. 17; Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 354 ff.

64 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 355.

65 Vgl. Hügelow, A. (2006), S. 11; Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 355 f.

66 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 353.

67 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 384

68 Vgl. Hügelow, A. (2006), S. 19; Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 354.

69 Vgl. Everling, O. / Trieu, M. L. (2007), S. 157; Honsel, K. (2002), S. 583 f; Albat, A. et al. (2005), S. 592.

70 Vgl. BFS (2006), S. 20; Cremer, P. (o. J.), S.3; Schulz, E. (2003), S. 496 ff.

71 Vgl. Hügelow, A. (2006), S. 8, 60 ff; Heßbrügge, G. / Burchartz, C. (2007), 209 ff.

72 Vgl. Heßbrügge, G. / Burchartz, C. (2007), 212 f.

73 Vgl. Perridon, L. / Steiner, M. (2002), S. 356.

74 Vgl. Heßbrügge, G. / Burchartz, C. (2007), S. 205;Hügelow, A. (2006), S. 91.

75 Beginn der öffentlichen Debatte seit einem Interviews Franz Münteferings vom 17.04.2005 in der BILD am Sonntag. Zitat: „…fallen wie Heuschreckenschwärme über Unternehmen her, grasen sie ab und ziehen weiter.“

76 Vgl. Honsel, K. (2002), S. 583. z.B. Rechtsform, Unternehmensgröße, wirtschaftliche Lage, Börsenstory.

77 Vgl. Albat, A. et al. (2005), S. 595.

78 IFD (2007), S. 10; Jobst, P. (2006), S. 14; Heßbrügge, G. / Burchartz, C. (2007), S. 205; Wölbern Invest (2007), S.2; Krieger, A. (2006), S. 20.

79 Private Equity als Oberbegriff für verschiedene Segmente der Beteiligungsfinanzierung: Early-Stage / Venture Capital (Seed, Start-Up); Later Stage (Expansion, Replacement Capital, Turnaround, Bridge)

80 Vgl. Honsel, K. (2002), S. 581 f; Jobst, P. (2006), S. 14 f; IFD (2007), S. 14.

81 Anteile an geschlossenen Fonds können von deren Gläubigern nicht uneingeschränkt liquidiert werden, das heißt, dass die Fonds eine bestimmte Laufzeit haben, an deren Ende die Anteilseigner ihre Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben können und den Erlös daraus ausgezahlt bekommen. Die Fungibilität dieser Wertpapiere ist daher stark eingeschränkt. Vgl. Wölbern Invest (2007), S. 3.

82 Vgl. Jobst, P. (2006), S. 14 f; Krieger, A. (2006), S. 20.

83 Vgl. Schmidt, C. et al. (2003), S. 1551, 1554; Jobst, P. (2006), S. 15; IFD (2007), S. 14; Krieger, A. (2006), S. 21.

84 Vgl. Schmidt, C. et al. (2003), S. 1554.

85 Vgl. Krieger, A. (2006), S. 21; Honsel, K. (2002), S. 583 f. Bei einer Beteiligung des bisherigen Managements an den übernommen Unternehmen spricht man auch von einem MBO - Management Buy Out. Die Erfolgsbeteiligung sieht meist eine im Vergleich zum Anteil ihrer Fondsanteile überproportionale Partizipation des Managements am späteren Verkaufserlös vor.

86 Vgl. IFD (2007), S. 10; Jobst, P. (2006), S. 14.

87 Vgl. Schmidt, C. et al. (2003), S. 1555; Krieger, A. (2006), S.21.

88 Vgl. Jobst, P. (2006), S. 14; Schmidt, C. et al. (2003), S. 1555; Honsel, K. (2002), S. 583 f; IFD (2007), S.g10 f; Krieger, A. (2006), S. 21.

89 Vgl. Krieger, A. (2006), S. 21; Jobst, P. (2006), S. 14; Wolter, O. (2006), S. 78 f. Schmidt, C. (2003), S. 1555; Schmitz, H. (2007 b), S. 155.

90 Vgl. Wolter, K.-O. (2006), S. 28; Wolter, O. (2006), 78 f.

91 Vgl. IFD (2007), S. 30; Häring, C. (2005), S. 129; Krieger, A. (2006), S. 21; Wolter, K.-O. (2006), S. 26 ff.

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Krankenhausfinanzierung - Privatwirtschaftliche Alternativen
Hochschule
Universität Potsdam
Note
2
Autor
Jahr
2007
Seiten
87
Katalognummer
V167814
ISBN (eBook)
9783640847549
ISBN (Buch)
9783640845491
Dateigröße
1343 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
krankenhausfinanzierung, privatwirtschaftliche, alternativen
Arbeit zitieren
Jörg Stahl (Autor:in), 2007, Krankenhausfinanzierung - Privatwirtschaftliche Alternativen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167814

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Krankenhausfinanzierung - Privatwirtschaftliche Alternativen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden