Die Prüfung des Liquiditätsrisikos bei Kreditinstituten

Aktuelle Anforderungen


Masterarbeit, 2010

101 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit
1.1 Einführung in die Problemstellung
1.2 Ziel und Gang der Untersuchung

2 Allgemeine Definitionen und Grundlagen
2.1 Definition von Liquidität und Liquiditätsrisiken
2.2 Arten und Entstehung von Liquiditätsrisiken
2.2.1 Objektbezogenes und bankbezogenes Liquiditätsrisiko
2.2.2 Originäres und derivatives Liquiditätsrisiko
2.2.3 Dispositives und strukturelles Liquiditätsrisiko
2.3 Definition von Risiko, Risikomanagement und Liquiditätsrisikomanagement
2.3.1 Definition von Risiko
2.3.2 Definition von Risikomanagement
2.3.3 Definition von Liquiditätsrisikomanagement

3 Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
3.1 Ursachen der Finanzmarktkrise im Risikomanagement
3.2 Erkenntnisse und Maßnahmen zum Liquiditätsrisikomanagement

4 Aktuelle Anforderungen an ein Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten
4.1 Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen
4.1.1 Anforderungen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)
4.1.2 Liquiditätsverordnung
4.1.3 Vorgaben durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement
4.2 Maßnahmen und Empfehlungen zum Liquiditätsrisikomanagement
4.2.1 Basler Ausschuss
4.2.2 Committee of European Banking Supervisors (CEBS)
4.3 Analyse, Messung und Steuerung von Liquiditätsrisiken
4.3.1 Analyse von Liquiditätsrisiken
4.3.2 Messung von Liquiditätsrisiken
4.3.3 Steuerung von Liquiditätsrisiken
4.4 Ausgewählte Instrumente des Liquiditätsrisikomanagements
4.4.1 Das Liquidity-at-Risk-Konzept
4.4.2 Das Liquidity-Value-at-Risk-Konzept
4.4.3 Liquiditätsablaufbilanzen
4.4.4 Das Expected-Liquidity-at-Risk-Konzept
4.4.5 Rating-Verfahren
4.4.6 Stresstests
4.4.7 Die neuen Basler Liquiditätsanforderungen

5 Aktuelle Anforderungen an die Prüfung von Liquiditätsrisiken
5.1 Vorbemerkung
5.2 Anforderungen an die Prüfung durch den Abschlussprüfer
5.2.1 Überblick über wesentliche Vorschriften und Zusammenhänge
5.2.3 Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Prüfung
5.2.4 Anforderungen nationaler Standardisierungsgremien an die (Liquiditäts-)Risikoberichterstattung - der DRS 5-10
5.2.5 Mindestanforderungen an das Risikomanagement
5.3 Aktuelle Anforderungen an die Prüfung durch die Interne Revision
5.4 Aktuelle Anforderungen an die Prüfung durch die Bankenaufsicht

6 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Liquiditätsrisikoarten im Überblick

Abbildung 2: Kernelemente eines modernen Liquiditätsrisikomanagements

Abbildung 3: Laufzeitbänder gemäß § 2 Abs. 1 LiqV

Abbildung 4: Liquidity at Risk- und Liquidity-Value at Risk-Konzepte im Überblick

Abbildung 5: Stresstests im Zusammenhang mit Liquiditätsrisiken

Abbildung 6: ASF- und RSF-Kategorien und Gewichtungsfaktoren

Abbildung 7: Die Prüfung des (Liquiditäts-) Risikomanagements und gegenseitige Interdependenzen zwischen Wirtschaftsprüfer und Interessengruppen

Abbildung 8: Prüfungshorizont des Liquiditätsrisikos in Kreditinstituten

Abbildung 9: IDW-Vorgaben zur Beurteilung der Risikofrüherkennung und –analyse

Abbildung 10: IDW-Vorgaben zur Beurteilung der Risikosteuerung, -kommunikation und -Überwachung

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

1.1 Einführung in die Problemstellung

„ Wer die in laufender Zeit fällig werdenden Zahlungen aus eigner Hand macht, ohne das zeitliche Eintreten von Einnahmen und Ausgaben vollständig reguliren zu können, muss andauernd einen »Kassen-Vorrath« und diesen in einer Grösse halten, mit welcher auch der ungünstigen Verumständerung begegnet werden kann. “[1]

Kreditinstitute[2] sind aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt. Dabei gehen sie in Abhängigkeit von ihrem Geschäftsmodell und ihrer geschäftspolitischen Grundausrichtung vor allem Marktpreisrisiken, Adressenausfallrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken ein,[3] die es zu steuern gilt.

Mit der Novellierung des Basel II-Akkords und des Inkrafttretens der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für die deutschen Kreditinstitute trat das Thema Risikomanagement in den letzten Jahren immer weiter in den Vordergrund. Neben den operationellen Risiken wird spätestens seit der Finanzmarktkrise auch den Liquiditätsrisiken mehr Beachtung geschenkt. Diese Berechtigung lässt sich nicht nur aus der aufsichtsrechtlichen Nennung dieser Risikokategorie ableiten, sondern auch aus der wirtschaftlichen Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements im Rahmen einer wirksamen Gesamtbanksteuerung.[4] Insbesondere die potenzielle Ausweitung der Marktspreads für Institute in Abhängigkeit von Bonität und regionaler Ausrichtung unterstreicht die Bedeutung der Liquiditätsrisiken.[5]

Die Initiativen der letzten Jahre zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen exogene Markteinflüsse im Bankensektor konzentrierten sich in erster Linie auf die Kapitalausstattung und die Umsetzung von Basel II.[6] Dabei kann Illiquidität ein Institut am härtesten treffen. Die gestiegene Bedeutung von Finanzinnovationen in den letzten Jahren sowie die mit der jüngsten Finanzmarktkrise seit 2007 einhergehenden Refinanzierungsprobleme zahlreicher Banken haben die große Bedeutung eines angemessenen Liquiditätsrisikomanagements - sowohl aufsichtsrechtliche als auch im Rahmen der internen Steuerung einer Bank - unterstrichen. Vielen Instituten wurde plötzlich vor Augen geführt, dass (Interbanken-)Liquidität ein knappes Gut ist, welches es genauso zu beobachten und zu überwachen und steuern gilt, wie die Marktpreis- oder Adressausfallrisiken.

Auch die erhöhten Anforderungen an das Risikomanagement und veränderte Eigenmittelanforderungen durch die Umsetzung von Basel II haben das weltweite Finanzsystem nicht vor der aktuellen Krise bewahren können. Einer Umfrage zufolge hängen die Auswirkungen der Finanzkrise maßgeblich mit Lücken in den Risikomanagementsystemen zusammen. Dieser Meinung sind mehr als 70 % von rund 350 Führungskräften aus dem Finanzdienstleistungssektor.[7] Forderungen nach weiteren gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regulierungen sind laut geworden. Ebenso wuchs die Erkenntnis in vielen Finanzunternehmen, sich noch stärker auf das Thema Risikomanagement als Folge der Krise und insbesondere auf die Liquiditätsrisiken zu fokussieren. Nicht zuletzt die (vor allem quantitativen) Risikomodelle, die teilweise auf abstrakten, von der Realität bereits überholten Annahmen basieren, gilt es zu hinterfragen.

Die klassische Definition der Liquidität als Fähigkeit zur Zahlung aller Verbindlichkeiten bei Fälligkeit ist vermutlich nicht mehr umfassend genug. Refinanzierung an Geld- und Kapitalmärkten bildet heute bei Kreditinstituten einen zunehmenden Teil der Finanzierung. Illiquidität oder der bloße Eindruck eines Mangels an Liquidität können zum Untergang als eigenständiges Unternehmen führen. Die Wahrnehmung von Illiquidität eines Instituts kann sich - selbst wenn sie keine Finanzierungsprobleme nach sich zieht - auf unterschiedliche Weise negativ auswirken. Zum einen können bei Notverkäufen von marktfähigen Vermögenswerten mit einem Abschlag auf den Buchwert Verluste entstehen, zum anderen kann die Ertragsfähigkeit von Banken empfindlich beschädigt werden, wenn eine Liquiditätsbeschaffung nur unter Zahlung einer erhöhten Risikoprämie am Interbankeno markt möglich ist.[8]

Der Reifegrad beim Liquiditätsrisikomanagement offenbart den Banken insbesondere bei der Ausgestaltung der Methoden, Verfahren und Instrumente zur Analyse, Messung und Steuerung der Liquiditätsrisiken erheblichen Handlungsbedarf im Risikomanagement. Die Verfahren zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos erlebten durch die Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten eine deutliche Aufwertung. Insbesondere stellt sich für die Institute und die Bankenaufsicht auch weiterhin die Frage, wie und ob eine gesamtbank- übergreifende Lösung für die Ermittlung des Liquiditätsrisikos und dessen Überwachung aussehen bzw. gefunden werden kann.

1.2 Ziel und Gang der Untersuchung

Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuellen Anforderungen an die Prüfung des Liquiditätsrisikomanagements bei Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung, der Prüfung durch die Interne Revision und durch die Bankenaufsicht als weitere Prüfungsinstanzen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in anschaulicher Weise vorzustellen und kritisch zu hinterfragen.

Zunächst sollen nach dieser Einleitung im zweiten Kapitel grundlegende Begriffe erläutert und auf die Entstehung und Arten von Liquiditätsrisiken eingegangen werden.

Nachdem die grundlegenden Begrifflichkeiten geklärt sind, befasst sich das dritte Kapitel mit denjenigen Ursachen der Finanzmarktkrise, die im Risikomanagement bedingt sind, und den daraus gewonnenen Erkenntnissen und Maßnahmen zum Risikomanagement, insbesondere auch zum Liquiditätsrisikomanagement.

Im Anschluss daran beleuchtet das vierte Kapitel die aktuellen Anforderungen an ein Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten. Dabei wird zunächst auf die wichtigsten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingegangen, bevor die adäquate Analyse, Messung und Steuerung von Liquiditätsrisiken erläutert wird. Des Weiteren soll ein Einblick in ausgewählte, aktuell verwendete Instrumente bzw. Konzepte gegeben werden, welche bei der Umsetzung eines erfolgreichen Liquiditätsrisikomanagement in Banken von Bedeutung sind.

Dem zweiten Schwerpunkt der Arbeit widmet sich das fünfte Kapitel. Darin werden vor allem die aktuellen berufsrechtlichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung von Liquiditätsrisiken durch den Abschlussprüfer erörtert und kritisch gewürdigt. Ferner werden auch die Anforderungen an die Interne Revision und die Bankenaufsicht als weitere, im Rahmen der Prüfung von Liquiditätsrisiken involvierte Institutionen beleuchtet.

Die in dieser Arbeit gewonnen Erkenntnisse werden im sechsten Kapitel zusammenfassend dargestellt und mit einem Ausblick auf künftige aufsichtsrechtliche Änderungen gewürdigt.

2 Allgemeine Definitionen und Grundlagen

2.1 Definition von Liquidität und Liquiditätsrisiken

Unter dem Begriff Liquidität soll im Verlaufe dieser Arbeit die Zahlungsfähigkeit von Wirtschaftssubjekten verstanden werden. Diese ist gegeben, wenn den Zahlungsverpflichtungen jederzeit in voller Höhe nachgekommen werden kann.[9] Liquidität hat sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Komponente. Langfristig ist sie gegeben, wenn eine Bank dazu fähig ist, genügend langfristige Refinanzierungsmittel auf der Passivseite aufzunehmen, um die gewünschte Entwicklung auf der Aktivseite zu ermöglichen. Auf kurzfristige Sicht bezeichnet die Liquidität eines Kreditinstitutes seine Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen zu können.[10] Bei Nichterfüllung dieser Bedingung liegt Illiquidität vor. Die Liquidität von Instituten stellt daher einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar und kann daher neben der Rentabilität und der Sicherheit als eines der wichtigsten Ziele eines Bankbetriebs angesehen werden.

Das Liquiditätsrisiko beschreibt im Allgemeinen jenes Risiko, das erwartete und tatsächliche Zahlungsströme voneinander abweichen. Dieses operative Risiko besteht bei Banken darin, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen können (Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne).[11] Es stellt das Spannungsfeld zwischen der Aufrechterhaltung der (i. d. R. niedrig verzinslichen) Liquidität und dem Erfolg bzw. der Rentabilität eines Instituts dar[12] und geht aus der sogenannten Fristentransformationsfunktion hervor. Dies bedeutet, dass die Fristen im Passivgeschäft i. d. R. kürzer sind als die der Kreditvergabe im Aktivgeschäft. Somit herrscht grundsätzlich keine zeitliche Übereinstimmung zwischen Einzahlungen und Auszahlungen.

Neben den Erfolgsrisiken stellen die Liquiditätsrisiken die zweite wesentliche Risikokategorie in Kreditinstituten dar und gelten als ein Hauptgrund für die Schließung von Kreditinstituten. Hintergrund hierfür ist, dass eine vollständige Befriedigung der Gläubiger bei einem schlagartigen Einlagenabzug (Bank-Run) aufgrund der mit der Fristentransformation verbundenen längerfristigen Vermögensanlage von Banken in Form von Krediten nicht möglich ist. Dementsprechend können schon Gerüchte über eine unzureichende Liquidität und Vertrauensverluste mit nachfolgenden Abflüssen von Einlagen ausreichen, um einzelne Banken tatsächlich in Liquiditätsschwierigkeiten zu bringen. Dadurch könnten sich Liquiditätsengpässe aufgrund des hohen Verflechtungsgrades innerhalb des Bankensystems schnell zu einer allgemeinen Bankenkrise ausweiten,[13] wie sie im Jahr 2008 zu beobachten war und der nur mit erheblichen öffentlichen Stützungsmaßnahmen begegnet werden konnte.

2.2 Arten und Entstehung von Liquiditätsrisiken

2.2.1 Objektbezogenes und bankbezogenes Liquiditätsrisiko

Sofern die tatsächlichen und erwarteten Einzahlungen die Differenz aus Auszahlungen und Kassenbestand unterschreiten, besteht ein Liquiditätsrisiko, welches als bankbezogenes Liquiditätsrisiko bezeichnet wird.[14] Im Gegensatz dazu spezifiziert das objektbezogene Liquiditätsrisiko jenes auf die Liquidität von Produkten und Märkten bezogene Risiko, dass eine Bank nicht oder nur unter Inkaufnahme signifikanter Verluste in der Lage ist, Positionen am Markt zu liquidieren. So bestimmen zum einen die Marktgängigkeit der Positionen (für börsengehandelte Wertpapiere z. B. bestimmt durch die Bestandshöhe in Relation zum Handelsvolumen), zum anderen aber auch der Zustand des Marktumfeldes (Konjunkturzyklus, Hoch- oder Niedrigzinsphase, Börsenbaisse oder -hausse) das objektbezogene Liquiditätsrisiko (s. Abbildung 1 auf S. 7).[15]

2.2.2 Originäres und derivatives Liquiditätsrisiko

Neben der Differenzierung zwischen objekt- und bankbezogenem Liquiditätsrisiko gibt es noch eine weitere Unterscheidung in originäres und derivatives, d. h. abgeleitetes Liquiditätsrisiko. Das derivate Liquiditätsrisiko ist dem bankspezifischen Liquiditätsrisiko zuzuordnen, da dieses nur bei einer Gesamtbankbetrachtung vorliegen kann und nicht auf einzelnen Produkten und dessen Märkten beruht. Hinsichtlich des originären Liquiditätsrisikos können grundsätzlich drei Arten unterschieden werden, welche im Folgenden näher beschrieben werden: Abruf-, Termin- und Liquiditätsanspannungsrisiko.[16]

Das Abrufrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus unerwarteten Inanspruchnahmen im Aktivgeschäft oder dem unerwarteten Abruf von Einlagen ergibt.[17] Hinzu kommen Nachschussverpflichtungen oder Inanspruchnahmen aus außerbilanziellen Geschäften, die - wie man in der Finanzkrise beobachten konnte - enorme Auswirkungen haben können.

Neben dem Abrufrisiko spielt auch das Terminrisiko eine entscheidende Rolle im Bankbetrieb. Es ist durch nicht fristgerechte Zins- oder Tilgungszahlungen von Gegenparteien im Aktiv- oder Passivgeschäft von Kreditinstituten sowie sonstigen Aktivitäten (z. B. Dienstleistungs- oder Derivategeschäfte) gekennzeichnet.[18] Ursächlich für das Terminrisiko können somit sowohl Markthemmnisse als auch unplanmäßige Verlängerungen von Aktivgeschäften sein. Ausfälle derartiger Zahlungen haben ebenfalls liquiditätswirksame Folgen, sind jedoch nicht dem originären, sondern als Ausfallrisiko primär dem Erfolgsrisiko zuzuordnen.[19]

Das Liquiditätsanspannungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus Fristeninkongruenzen.

Es kann als dritte Kategorie der originären Liquiditätsrisiken als eine Kombination von Refinanzierungs- und objektbezogenem Liquiditätsrisiko verstanden werden.[20] Das Refinanzierungsrisiko ist durch fehlende Anschlussfinanzierungsmöglichkeiten am (Banken-) Markt sowie ungenügende Substitutions- oder Prolongationsmöglichkeiten im Einlagengeschäft geprägt, während das objektbezogene Liquiditätsrisiko (Liquidationsrisiko) hingegen durch unzureichende Marktliquidität entstehen, welche die kurzfristige Verwertung von Aktiva erschwert.[21]

Liquiditätsrisiken treten nicht nur als originäres, sondern auch als derivatives Risiko auf und sind damit als Folge des Schadenseintritts einer anderen Risikokategorie von deren Eintritt als originärem Risiko abhängig. Als Beispiel für derivative Liquiditätsrisiken können Ausfall- und Bonitäts-, Großkredit-, Zinsänderungs-, Kurs-, Währungs- und Länderrisiko angeführt werden.[22] Eine Abgrenzung von originärem und derivativem Liquiditätsrisiko ist eine entscheidende, zugleich aber auch teils schwierige Voraussetzung, um das Liquiditätsrisiko effektiv zu steuern. Die Ursachen und Wirkungen sind oft nur schwer voneinander zu trennen, wodurch wiederum Fehlerquellen eröffnet werden. Entscheidend ist die Berücksichtigung von Verbundwirkungen zwischen einzelnen Risiken, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.[23]

Abbildung 1 gibt einen Überblick über die in diesem Abschnitt vorgenommene Differenzierung der Liquiditätsrisiken von Kreditinstituten.

Abbildung 1: Liquiditätsrisikoarten im Überblick[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.3 Dispositives und strukturelles Liquiditätsrisiko

Zur Steuerung von Liquiditätsrisiken in Banken sind zwei Sichtweisen auf die bankbetriebliche Liquidität einzunehmen: eine dispositive und eine strukturelle Sicht.[25] Die Differenzierung zwischen dem dispositiven und dem strukturellen Liquiditätsrisiko erfolgt über den zu betrachtenden Zeitraum. Dabei bezieht sich das dispositive Liquiditätsrisiko auf die Steuerung der Liquidität und der daraus erwachsenden Risiken in einem kurzfristigen Zeitraum von einem bis zu 365 Tagen. Bei der Betrachtung des dispositiven Liquiditätsrisikos geht es in erster Linie darum, die erforderliche jederzeitige Zahlungsfähigkeit gemäß der §§ 2-8 LiqV zu gewährleisten.[26] Das strukturelle Liquiditätsrisiko hingegen bezeichnet die in und außerhalb der Bilanz liegenden längerfristigen Laufzeitungleichgewichte zwischen den Aktiv- und Passivpositionen eines Instituts. Es weist somit auf ein langfristig zu managendes Risiko hin, welches z. B. durch Szenarioanalysen oder hypothetische Liquiditätsablaufbilanzentwicklungen bestimmt werden kann.[27]

2.3 Definition von Risiko, Risikomanagement und Liquiditätsrisikomanagement

2.3.1 Definition von Risiko

Bevor der Begriff Liquiditätsrisikomanagement behandelt wird, sind zunächst die Begriffskomponenten Risiko und Risikomanagement zu erklären. Risiko kann allgemein definiert werden als ein möglicher Verlust, "der sich aus der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung ergibt und zu negativen Abweichungen von einer Referenzgröße führt".[28] Entscheidungstheoretisch wird Risiko als Unsicherheit über zukünftige Umweltzustände verstanden, die mithilfe objektiver oder subjektiver Wahrscheinlichkeiten messbar ist. Unsicherheit ist dabei gekennzeichnet als Ausdruck von Informationsdefiziten oder auch durch Fehlen jeglicher Informationen.[29]

2.3.2 Definition von Risikomanagement

Risikomanagement kann als Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung definiert werden.[30] Mit Blick auf ihre besonderen branchenspezifischen Risiken sind Institute zum Betreiben einer ausgeprägte Risiko- und Sicherheitspolitik angehalten. Dazu gehört die Kombination ursachen- und wirkungsbezogener Maßnahmen ihres risikopolitischen Instrumentariums. Erstgenannte sind dabei auf eine Erhöhung der Risikotransparenz sowie eine Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken gerichtet. Letztere zielen auf eine Risikoverringerung und Verlustvorsorge ab.[31]

Der Umgang mit Risiken stellt einen maßgeblichen Erfolgsfaktor in Kreditinstituten dar. Das Risikomanagement gehört zu den wichtigsten Herausforderungen der Unternehmensführung einer Bank. Es steuert alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, mögliche Gefahren (Risiken), die sich erfolgsmindernd auswirken könnten, zu identifizieren, den Eintritt von Risiken zu verhindern oder deren Auswirkungen abzumildern.[32] Das Risikomanagement eines Kreditinstituts soll u. a. sicherstellen, dass eine Analyse und Bewertung aller wesentlichen (finanzwirtschaftlichen und sonstigen) Risiken und eine zutreffende Abbildung erfolgen - sowohl im internen (Liquiditäts-)Risikocontrolling als auch im Jahresabschluss und im Lagebericht. Es dient damit auch der frühzeitigen Identifikation potenziell bestandsgefährdender Risiken.[33]

Neben der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben ist das Risikomanagement vor allem geeignet, Banken einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem es durch die Optimierung der Risikokosten bei konstanten Chancenpotenzialen zur Steigerung des Unternehmenswertes beiträgt. Aus diesem Grund ist es gleichzeitig auch Chancenmanagement.[34] Ziel des Risikomanagements ist nicht die Vermeidung, sondern ein Umgang mit Risiken unter Berücksichtigung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie. Dabei kann zwischen dem Management einzelner Risiken und dem Management der Gesamtrisikoposition eines Instituts unterschieden werden.[35] Neben der Wahl einer geeigneten Risikostrategie befasst sich das Risikomanagement außerdem mit einer systematischen Analyse, Messung sowie Steuerung von potenziellen Risiken.

2.3.3 Definition von Liquiditätsrisikomanagement

Liquiditätsrisikomanagement als Teil des Gesamtrisikomanagements eines Instituts kann als Steuerung aller Maßnahmen definiert werden, die darauf ausgerichtet sind, etwaige Risiken einer Erfolgsminderung (Minimierung der Liquiditätskosten) unter der Nebenbedingung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit zu identifizieren, den Eintritt der Risiken zu verhindern oder die Auswirkungen erkennbarer Risiken abzuschwächen.[36] Wie für andere Risiken ist auch für die Liquiditätsrisiken der Aufbau eines Risikomanagement-Regel- kreises zweckmäßig, der sich aus vier elementaren Stufen zusammensetzt: Identifikation, Quantifizierung, Steuerung und Kontrolle der Liquiditätsrisiken.[37]

Neben aufsichtsrechtlichen existieren auch insolvenz-[38] und gesellschaftsrechtliche[39]Gründe, die nicht zwangsläufig ein komplexes Liquiditätsrisikomanagement, aber - ab dem Überschreiten einer Warnschwelle - ein Liquiditätsmonitoring unbedingt erfordern.[40]

3 Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise

3.1 Ursachen der Finanzmarktkrise im Risikomanagement

Die Ursachen der jüngsten Finanzmarktkrise, die ausgehend von der Subprimekrise in eine Vertrauenskrise und schließlich unter anderem in einer Liquiditätskrise mündete, sind vielschichtig.[41] Letztlich kann die Krise als das Ergebnis einer Kette von Fehleinschätzungen gesehen werden, denen Bankmanager, aber auch Ratingagenturen, Politiker, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden „aufgesessen“ sind.[42] Eine nicht unerhebliche Inkongruenz der Fristigkeiten von Investitionen zu Refinanzierung sowie eine teils unverhältnismäßig hohe Übernahme von Risiken durch den Einsatz komplexer Finanzinstrumente, verbunden mit einem darauf folgenden hohen Vertrauensverlust der Marktteilnehmer, leisteten ihren Beitrag zu ihrer Entstehung.[43] Methoden und Anreizsysteme vor allem der Kreditinstitute haben ein risikofreudiges Verhalten der Marktteilnehmer tendenziell gefördert. In vielen Banken waren die Instrumente zur Bewertung und Steuerung von Risiken vorhanden. Allerdings wurden die Informationen in der strategischen Unternehmenssteuerung nicht genutzt, oder die eingesetzten Limitsysteme wurden derart justiert, dass die „rote Ampel“[44] wieder „grün“ war. Eine maßgebliche Ursache für die Finanzmarktkrise lag letztlich in der Verletzung des Grundprinzips einer wertorientierten Unternehmensführung: dem Abwägen der erwarteten Renditen und der dafür einzugehenden Risiken.[45]

Definitiv zu wenig beachtet wurde in der Vergangenheit die Bedeutung von Liquiditätsrisiken und Reputationsrisiken, die oft als nicht wesentlich eingestuft und in das Gesamtrisikomanagement nicht einbezogen wurden. Als Begründung dafür ist vermutlich unter anderem eine nach damaligem Stand schwierige Quantifizierbarkeit sämtlicher Liquiditätsrisiken zu sehen, zumal sich trotz der Entwicklung erster Modelle diesbezüglich in den letzten Jahren noch kein Branchenstandard entwickeln konnte.[46] Ferner wähnten sich viele Institute in der Vergangenheit in einer komfortablen Liquiditätssituation. Die Routine eines über Jahre hinweg gut funktionierenden Interbankenmarktes gab den Banken zusätzlich „gefühlte Sicherheit“. Liquiditätsrisiken wurden im Risikomanagement oft „stiefmütterlich“ behandelt und - wenn überhaupt - nur mit geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten in die Berechnung der Risikotragfähigkeit einbezogen. Vor allem die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Inanspruchnahme der Liquiditätslinien von Special Purpose Vehicles (SPV) und Conduits wurden über Jahre z. T. massiv unterschätzt.

Offenbar gab es im Bewusstsein einiger Unternehmen auch keinen wirklichen operativen Verantwortlichen für die Liquidität. Nicht die für Risiken oder speziell das SubprimeGeschäft zuständigen Vorstände, sondern meist der die Generalverantwortung tragende Vorstandsvorsitzende wurde zur Rechenschaft gezogen. Ferner führten die Tatsachen, dass Liquiditätsmanager, speziell Treasurer, zum einen oft direkte Ergebnisverantwortung haben oder Bestandteil der Kapitalmarktbereiche sind, zum anderen Liquiditätshaltung jedoch nun mal „Geld kostet“ und die Rendite mindert, zu einem asymmetrischen persönlichen Risikoprofil[47] und zu tendenziell geringerer Haltung von Liquiditätsreserven.

Auch nach den Vorgaben der MaRisk[48] waren Liquiditätsrisiken nur „in der Regel“ als wesentlich einzustufen, und eine Nichtberücksichtigung im Risikotragfähigkeitskonzept musste lediglich nachvollziehbar begründet werden. Dabei stellt sich die Frage, ob die Begründung der Institute mit Blick auf die eingetretenen Liquiditätsprobleme im Nachhinein durch die Bankenaufsicht, aber auch die Wirtschaftsprüfer als nachvollziehbar angesehen werden konnte.

Die Berichterstattung der Institute über Liquiditätsrisiken vor dem Beginn der Finanzmarktkrise wirft gleichermaßen Fragen auf. Beispielsweise stellte die IKB ihr Liquiditätsrisikomanagement im Rahmen der Risikoberichterstattung im Lagebericht 2006/2007 so dar, dass zur Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines professionellen Liquiditätsmanagements regelmäßige Liquiditätsanalysen und CashflowPrognosen erstellt werden. Zudem würden zur Sicherung ausreichender Liquidität über das für den Geschäftsbetrieb notwendige Maß hinaus börsengängige zinsvariable Wertpapiere gehalten, die jederzeit veräußerbar und beleihbar seien. Damit wären die kurzfristigen Liquiditätsrisiken „ausgeschaltet“. Im Übrigen sei es das Anliegen der IKB, durch eine weitgehend laufzeitkongruente Refinanzierung der Aktiva „Liquiditätsrisiken bereits im Ansatz zu vermeiden“. Aufgrund ihrer breiten Refinanzierungsbasis und Platzierungskraft am Kapitalmarkt sei sich die IKB sicher, auch in schwierigen Marktphasen eine angemessene Refinanzierung des gesamten Aktivgeschäfts hinsichtlich der erforderlichen Fristigkeit und Konditionen beschaffen zu können.[49] In dem später geänderten Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2006/2007, der auch einen Nachtragsbericht des Abschlussprüfers enthält, erklärt die Bank, dass sie für das seinerzeit außerbilanzielle Conduit „Rhineland Funding“ Liquiditätslinien von über 8 Mrd. € zugesagt hatte. Rückblickend hätte dies jedoch zusammen mit weiteren Risiken aus dem Conduit bei Weitem die Risikotragfähigkeit der Bank überstiegen.[50] Damals sei die IKB davon ausgegangen, dass aus den Liquiditätslinien für Rhineland Funding keine nennenswerten Risiken drohten, weil man es nicht für möglich hielt, dass der gesamte Markt für Asset-backed Commercial Paper zusammenbrechen und dadurch eine Refinanzierung auf Dauer unmöglich werden könnte.[51]

In ähnlicher Weise beschreibt auch die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) im Risikolagebericht des Geschäftsjahres 2006 ihre Instrumentarien zum Liquiditätsrisikomanagement und erklärt, dass im kurzfristigen Bereich alle Banken in der Institutsgruppe über einen ausgezeichneten Zugang zum Geldmarkt verfügen. Daneben würden die Banken umfangreiche Liquiditätsvorsorgebestände halten.[52] Der Zwischenabschluss der HRE-Gruppe zum 30. Juni 2008, von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, wies im Risikobericht des Konzernlageberichts zwar auf Risiken hin, erläuterte die Liquiditätsrisikosituation aber wie folgt:

„Selbst unter einem Worst-Case-Szenario ist dadurch sichergestellt, dass die Hypo Real Estate Gruppe sowie ihre Tochterbanken jederzeit uneingeschränkt zahlungsfähig sind. Trotz schwieriger Marktbedingungen im 1. Halbjahr 2008 verfügt die Gruppe über eine stabile Liquiditätsposition [...] Die kurzfristige Liquiditätsvorhersage wird auf 90 Tage ausgeweitet und überwacht, um sicherzustellen, dass erhöhter Liquiditätsbedarf vorausschauend geplant wird. Die Gruppe unterhält eine ausreichende Position an liquiden Mitteln, die sicherstellt, dass auch im Falle einer Marktstörung ausreichend Liquidität vorhanden ist.“[53]

Nur sieben Wochen nach der Veröffentlichung des Zwischenabschlusses der HRE-Gruppe, am 28. September 2008 drohte ihr die Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit.

Diese Beispiele zeigen eindrucksvoll die Evidenz einer intensiven Prüfung der institutseigenen Darstellungen des Liquiditätsrisikomanagments im Lagebericht, aber auch der gebotenen angemessenen Berichterstattung über die Liquiditätsrisikosituation von Instituten durch den Abschlussprüfer in dessen Prüfungsbericht.

Vor der Finanzmarktkrise wurde die Sinnhaftigkeit von Extremszenarien in der Praxis häufig angezweifelt und eher als notwendiges Übel als eine fruchtende Auseinandersetzung mit Ereignissen gesehen, die wirklich eintreten können.[54] Zu beobachtende extreme Marktbewegungen wurden von vielen Marktteilnehmern als unwesentlich eingeschätzt. Liquiditätslinien zur Refinanzierung von Commercial Papers (CP‘s) im Rahmen von ABS- Transaktionen wurden vielfach lediglich als Eventualverbindlichkeit angesehen. Einige Institute hatten aber Liquiditätslinien in einer Größenordnung bereitgestellt, die in letzter Konsequenz nicht bedient werden konnten. Mathematisch ausgedrückt wurde diesen Liquiditätsrisiken eine Eintrittswahrscheinlichkeit von nahezu null zugeordnet - unter einer Normalverteilungsannahme erscheint dies möglicherweise sogar vertretbar, in der Realität mit möglichen extremen Marktbedingungen oder -verwerfungen kann sich diese Annahme jedoch als existenzbedrohend auswirken.[55]

Intransparenz - auch bedingt durch neue, oft schwer zu durchschauende Finanzinstrumente

- führte tendenziell zu abnehmendem Vertrauen bei allen beteiligten Parteien. Dies endete letztlich darin, dass kaum eine Bank der anderen über den Geldmarkt liquide Mittel zur Verfügung stellte, weil unklar war, welche Risiken sich in der Bilanz des Kontrahenten verbergen würden. Die Vertrauenskrise am Interbankenmarkt veranlasste die Zentralbanken zu einer umfangreichen Liquiditätsversorgung der Institute. Den systemrelevanten Instituten, die mit staatlicher Hilfe gerettet werden mussten, fehlte eine ausreichende finanzielle Beweglichkeit, um auf die Liquiditätskrise aus eigener Kraft reagieren zu können.[56]

Die Ereignisse machten den Banken deutlich, dass das Liquiditätsrisiko maßgebliche Auswirkungen auf ihren Erfolg und sogar auf den Fortbestand haben kann. Nicht zuletzt durch das Misstrauen der Finanzakteure untereinander gewannen Liquiditätsrisiken seitdem wieder enorm an Bedeutung. Das Vertrauen in die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells, die Risikotransparenz sowie vor allem die Qualität des Risikomanagements und des Liqui- ditätsrisiko-Controllings nahmen dabei eine zentrale Bedeutung ein.[57]

3.2 Erkenntnisse und Maßnahmen zum Liquiditätsrisikomanagement

„Das Liquiditätsrisikomanagement wurde durch die aktuelle Finanzmarktkrise wie Dornröschen aus seinem 100-jährigen Schlaf erweckt.“[58]

Die Ereignisse der jüngsten Finanzmarktkrise haben eindeutig gezeigt, dass die Liquidität nicht zwingend der Bonität eines Instituts folgen muss und zur Vermeidung künftiger finanzieller Schieflagen von Kreditinstituten einer eigenständigen, umsichtigeren Steuerung bedarf. Die im Zuge der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise oft aufgestellte generelle Behauptung, das Risikomanagement der Banken habe versagt, wird in der Literatur zum Teil als unzureichend angesehen. Grundsätzlich werden die Risikomanagement-Ansätze jedoch als verbesserungsfähig erachtet.[59] Dies bestätigt eine Umfrage von Deloitte, in der 111 weltweit agierende Finanzinstitute zu aktuellen Herausforderungen im Risikomanagement befragt wurden. Demnach waren die meistgenannten Reaktionen auf die veränderte Liquiditätslage die Stärkung des Liquiditätsrisikomanagements (67 %), die Überarbeitung von Notfall-Refinanzierungsplänen (46 %) und die Diversifikation der Refinanzierungsquellen (45 %), erhöhte Datenanforderungen (28 %), verbesserte analytische Methoden (21 %) sowie erweiterte Treasury- und Aktiv-Passiv-Management-Systeme (12 %). Zur Sicherstellung der Refinanzierung greifen die Institute auf das Aktiv-Passiv-Management zurück, wofür der Großteil der befragten Finanzunternehmen fundamentale Auswertungen wie z. B. Gap-Analysen (88 %) und Equity-at-risk-Betrachtungen (83 %) durchführten.[60] Eine Umfrage von KPMG belegt derweil, dass 90% von 500 befragten Führungskräften aus dem Bankensektor ihr Risikomanagementsystems überprüft haben bzw. dies planen. Vor allem die Überarbeitung der Risikostrategie, die Verbesserung der Kommunikationskultur in Banken und der Aufbau von Risiko-Know-how sin der Umfrage nach entscheidend, um eine Wiederholung der Krise zu verhindern.[61]

Als wesentliche Erkenntnis aus der seit 2007 andauernden Finanzmarktkrise kann angeführt werden, dass quantitative Modelle im Risikomanagement immer nur eine Annäherung an die komplexe Wirklichkeit darstellen und hinsichtlich ihrer Annahmen stets mit gesundem Menschenverstand hinterfragt werden müssen - von den Instituten selbst, den Abschlussprüfern und auch der Bankenaufsicht. Ferner bleibt festzuhalten, dass die zum Teil einseitige Ausrichtung der Institute auf das Ziel der Renditemaximierung unter Vernachlässigung der Risikodimension einen wesentlichen Treiber für eine systematische Risikoausweitung darstellte und damit maßgeblich zur Entstehung der späteren Finanzmarktkrise beitrug. Hinzu kam, dass verschiedentlich Defizite in der Quantifizierung und Aggregation sämtlicher Risiken sowie bei den zur Erklärung künftiger Entwicklungen eingesetzten Prognoseverfahren existierten.[62]

Den Ergebnissen einer Studie der Senior Supervisors Group zur Effektivität von Risiko- management-Methoden[63] zufolge war auch eine starke Dezentralisierung des Risikomanagements einiger Institute während der in 2007 beginnenden Marktturbulenzen problematisch zu sehen. Maßgeblich für einen erfolgreichen Umgang mit den Turbulenzen waren demnach die Ausgestaltung der institutsinternen Kommunikation und die Art der vorhandenen Entscheidungsstrukturen. Insbesondere eine funktionierende vertikale und horizontale Kommunikation sowie ein Management mit klarem Bewusstsein für das angestrebte Risikoprofil seien von großer Bedeutung gewesen. Zudem wurde festgestellt, dass Unternehmen mit eher adaptiven Risikomessprozessen, aktiveren Kontrollen und einem globalen Liquiditätsrisikomanagement erfolgreicher im Umgang mit der Krise waren.[64] Diese Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit der Stärkung des Liquiditätsrisikomanagements.

An den Beispielen der IKB und HRE wird ersichtlich, dass die Berichterstattung über die im Liquiditätsrisikomanagement eingesetzten Instrumente zwar nach den seinerzeit geltenden Vorschriften vorgenommen wurde. Die getroffenen Annahmen und Einschätzungen der Institute über die eigene Liquiditätsrisikosituation, die nach den Vorschriften zur Risikoberichterstattung[65] nicht im Detail offenzulegen waren, jedoch Gegenstand der Einschätzung durch den Abschlussprüfer sind, können aus heutiger Sicht als nicht zutreffend bezeichnet werden. Eintrittswahrscheinlichkeiten extremer Stresssituationen, aber auch von offensichtlich möglichen Ereignissen wie die Inanspruchnahme aus zugesagten Refinanzierungslinien, wurden nicht zuletzt bei diesen Instituten bei Weitem zu gering bemessen.

Nach den Erfahrungen der Wirtschaftsprüfer äußerten sich Problemfelder im Risikomanagement unter anderem in einer unzureichenden Umsetzung der Anforderungen des § 25a Abs. 1a KWG auf Ebene von Kreditinstitutsgruppen, einer zu niedrigen Priorisierung von Risikoinventuren sowie in Mängeln bei der Dokumentation. Verbesserungsbedarf gab es auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Risikostrategie, der Implementierung einer Risiko-Ertrags-Steuerung (Gesamtbanksteuerung) und der Überwachung der Risikotragfähigkeit. Im Rahmen der Risikoberichterstattung waren aus Sicht der Abschlussprüfer unter anderem ein unzureichendes internes Reporting über die Risikotragfähigkeit und eine fehlende Dokumentation der im Rahmen der Risikomessung getroffenen grundlegenden Annahmen (alle Risikoarten) in den Risikoreports zu bemängeln. Zudem wurde oft ein „Information overload“ bei der internen Risikoberichterstattung festgestellt.[66] Viele Risikomanagementsysteme berücksichtigten zu wenig im Rahmen empirischer Erkenntnisse, dass der Risikoumfang selbst volatil ist und extreme Marktbewegungen wesentlich häufiger eintreten, als dies der Standardansatz nahelegt. Im Bereich der Risikoqualifizierung und der operativen Risikosteuerung sollte von den bisher implementierten Modellen, unter der Hypothese eines vollkommenen Kapitalmarktes, ohne Liquiditätsrisiko und mit auf Normalverteilungen basierenden Wahrscheinlichkeiten Abstand genommen werden. Das Risikomanagement muss sich auf die Risiken konzentrieren, die wirklich zu Krisen führen können. Zwingend vermieden werden sollte bei der Bildung von (Liquidi- täts-)Risikomodellen, den größten Teil ihres Risikos - die Möglichkeit der Modellfehler und Datenunsicherheiten - schon per se wegzudefinieren. Kreditinstitute benötigen Risikomodelle und -bewältigungsstrategien, die auch auf extreme Krisenszenarien ausgerichtet sind.[67] Künftig gilt es für Risikomanager, die Ampel auf „Rot“ zu stellen, wenn ein Abwägen der erwarteten Rendite und der Risiken zu einer Verletzung des Grundprinzips einer wertorientierten (oder auch nutzenorientierten) Unternehmensführung führt.[68]

Das Schrifttum zur bankbetrieblichen Liquidität hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, sodass Kreditinstitute nun auf der Basis der Lehren aus der Finanzmarktkrise im Liquiditätsrisikocontrolling fortschrittlichere Methoden einsetzen können, um das Liquiditätsrisiko in normalen und unruhigen Geschäftsverläufen zu bewältigen.[69] Im Zuge der Diskussion um die Lehren aus der Krise hat nicht zuletzt auch der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Empfehlungen zum sachgerechten Liquiditätsrisikomanagement überarbeitet.[70] Die notwendigen Verfahren zur Beschreibung und Steuerung von Risiken - beispielsweise aus der Extremwerttheorie - haben jedoch bis heute nicht die notwendige Verbreitung gefunden. Aus heutiger Sicht sollten neben der Vermeidung von vollständig automatisierten quantitativen Risikomessungen und vollständig automatisierten Aktivitäten (z. B. Ablehnung oder Aufnahme von Positionen nach Maßgabe von Limitsystemen) vor allem Verbesserungen hinsichtlich der Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos und seiner Verbundeffekte gegenüber anderen Risikoarten erfolgen.[71] Als wesentliche Maßnahmen für eine adäquate Steuerung künftiger Liquiditätsrisiken können neben der geforderten Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben (vgl. Abschnitt 4.1) u. a. die Durchführung von Szenarioanalysen und die Erstellung von zukunftsorientierten Liquiditätsübersichten angeführt werden. Ein angemessenes Reporting der jeweils aktuellen Liquiditätssituation an die Geschäftsleitung und die Planung von Maßnahmen im Falle eines Liquiditätsengpasses sind ebenso unerlässlich[72]wie eine Diversifikation der Liquiditätsreserveportfolien durch Vermeidung von Klumpen- bzw. Konzentrationsrisiken.

Die Krise an den Finanzmärkten ist kein Argument gegen Risikomodelle, sondern für Weiterentwicklungen, da viele Schwächen der in der Praxis üblichen Modelle bereits seit langem bekannt sind. So kann die Krise auch als Chance auf einen ernsthaften Fortschritt im Risikomanagement gesehen werden.[73] Festzuhalten bleibt, dass auch die Vorschriften zum Liquiditätsrisikomanagement vor wenigen Jahren noch weniger konkrete Anforderungen enthielten. In vielen Punkten waren sie aus heutiger Sicht nicht ausreichend, um die Institute zu einer notwendigen intensiveren Auseinandersetzung mit Liquiditätsrisiken anzuhalten. Künftig gilt es, in einem integrierten Risikomanagement die Konzentration auf die tatsächliche Risikostruktur und -verteilung zu lenken und eine vollständige Berücksichtigung aller Risiken zu gewährleisten. Bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit sind somit auch Liquiditätsrisiken zu berücksichtigen. Die Annahmen für die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten, aber auch Risikokorrelationen, spezielle Risiken einzelner Tranchen sowie Prognosen bestimmter Marktentwicklungen und unerwarteter Ausfälle sind genauer zu hinterfragen. Insgesamt sind die gestiegenen Anforderungen als eine Lehre aus der Finanzmarktkrise zu betrachten und spiegeln sich in einer Vielzahl neuer Regelungen wider, die durch Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber als Reaktion auf die Krise erlassen oder überarbeitet wurden[74] und aktuell diskutiert werden. Diese werden im folgenden Kapitel näher betrachtet.

4 Aktuelle Anforderungen an ein Liquiditätsrisikomanagement von Kreditinstituten

4.1 Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen

4.1.1 Anforderungen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)

In den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes über das Kreditwesen ist das Liquiditätsrisiko im Vergleich zu den anderen Risikokategorien weniger umfangreich beschrieben. Lediglich der § 11 KWG enthält Ausführungen zum Thema Liquidität und verweist im Absatz 1 Satz 1 darauf, dass die Institute ihre Mittel so anlegen müssen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Daneben findet sich der Hinweis, dass weitere Ausführungen in einer Rechtsverordnung zu finden sind; gemeint ist hier die Liquiditätsverordnung (LiqV), auf die in Abschnitt 4.1.2 näher eingegangen wird. Die Institute werden dadurch gesetzlich verpflichtet, den Bankaufsichtsgremien[75] monatlich die zur Liquiditätsbeurteilung erforderlichen Angaben zu melden.[76]

Bei Verstößen gegen § 25a KWG können die Aufsichtsbehörden diese mit abgestuften Maßnahmen ahnden. Infrage kommt so z. B. die Anordnung von erhöhten, über den Liquiditätsgrundsatz hinausgehenden Liquiditätsanforderungen.[77] Gemäß § 11 Abs. 2 KWG, das durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht als Lehre aus der Finanzmarktkrise neu gefasst wurde, können diese im Falle einer nicht gesicherten nachhaltigen Liquidität eines Instituts angeordnet werden.[78]

Ein weiterer Schritt zur Regulierung des Risikomanagements wurde im Rahmen des Kon- TraG und der 6. KWG-Novelle[79] durch die Erweiterung des Gesetzes um den § 25a KWG vollzogen, der ein internes Kontrollsystem verlangt, welches geeignete Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Risiken der Bank sowie angemessene Regelungen fordert, anhand derer sich die finanzielle Lage des Instituts jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt.[80] Ein internes Kontrollsystem umfasst - mit Blick auf die vorliegende Arbeit aus der Sicht des Abschlussprüfers - alle von der Geschäftsleitung eines Kreditinstituts eingeführten Regelungen, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Unternehmensleitung zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.[81]

4.1.2 Liquiditätsverordnung

Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Liquiditätsverordnung (LiqV) wurden die Anforderungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG konkretisiert und die quantitativen Liquiditätsregelungen im Sinne einer risikoorientierteren und prinzipienbasierten Bankenaufsicht modernisiert.[82] Vor dem Hintergrund einer bis dato fehlenden international harmonisierten Regulierung des Liquiditätsrisikos schaffte die deutsche Bankenaufsicht mit der neuen LiqV eine für Europa vorbildliche Regelung im Geiste von Basel II.[83] Die Verordnung soll neben dem Refinanzierungs- auch das Abrufrisiko von Instituten begrenzen und entspricht weitgehend dem europäischen Standard bankaufsichtlicher Liquiditätsmessung, indem sie konsequent auf Restlaufzeiten abstellt.[84]

§ 10 LiqV enthält eine sog. Öffnungsklausel, mit der die deutsche Bankenaufsicht aufgrund der Fülle an regulatorischen Initiativen zum Themenkomplex des Liquiditätsrisikomanagements international die Rolle eines Pioniers übernommen hat.[85] Durch die Öffnungsklausel haben Institute - eine aufsichtliche Genehmigung vorausgesetzt - mit Blick auf die Anforderungen der Bankenaufsicht die Möglichkeit der Nutzung eigener Liquidi- tätsrisikomess- und -steuerungsverfahren zur Risikobegrenzung.[86] Institutsspezifische Verfahren müssen dabei strengen Anforderungen genügen. Über deren Einhaltung befindet die Bankenaufsicht anhand von Zulassungsprüfungen.[87]

Für diejenigen Kreditinstitute, die von einer Nutzung eigener Risikomess- und Steuerungsverfahren keinen Gebrauch machen, ergeben sich durch die LiqV kaum Änderungen, da die Vorschriften des Grundsatzes II[88] nur unwesentlich verändert als „Standardansatz“ in die neue Vorschrift aufgenommen wurden. Der Ansatz beruht darauf, dass eine angemessene Liquiditätsvorsorge im Wesentlichen durch folgende Faktoren bedingt wird: eine hinreichende Liquidität, das Ausmaß zu erwartender Zahlungsmittelzu- und -abströme und nicht zuletzt von den Geldmarkt-Refinanzierungslinien.[89]

Die Verordnung stellt einen kombinierten Ansatz aus „Stock-Approach“ und „Maturity- Approach“ dar.[90] Bei erstgenanntem Ansatz werden hochliquide Aktiva in die Betrachtung mit einbezogen, in dem diese den Laufzeitbändern zugeordnet[91] und als Potenzial zum jederzeitigen Ausgleich von Zahlungsverpflichtungen angesehen werden. Der „Matu- rity-Approach“ hingegen erfasst die erwarteten Zahlungsmittelzuströme aus bestimmten bilanziellen und außerbilanziellen Aktiv- sowie Zahlungsmittelabströmen aus Passivpositionen in Abhängigkeit von ihren Restlaufzeiten bzw. geschätzten Abrufwahrscheinlichkeiten in vier Laufzeitbändern. Dadurch werden die jeweiligen Über- bzw. Unterdeckungen ermittelt. Durch die Kombination beider Ansätze soll sichergestellt werden, dass das Liquiditätsrisiko von Kreditinstituten angemessen erfasst wird.[92]

Die Liquiditätssituation von Kreditinstituten gilt dann als ausreichend, wenn die für den Zeitraum des Folgemonats (Laufzeitband 1) verfügbaren liquiden Mittel die während dieser Periode erwarteten Liquiditätsabflüsse decken. Die Beurteilung der Liquiditätslage erfolgt auf Basis einer Liquiditätskennzahl, die regelmäßig monatlich zu ermitteln und zu melden ist. Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen ist die ermittelte Kennzahl zum Prüfungsstichtag auch durch den Abschlussprüfer zu bestätigen. Sie ergibt sich als Quotient aus den verfügbaren liquiden Mitteln und den abrufbaren monetären Verpflichtungen im Bereich zwischen täglicher und monatlicher Fälligkeit und sollte > 1 sein.

Ferner ist die Ermittlung von Beobachtungskennzahlen verpflichtend, anhand derer erwartete Zahlungsströme im zweiten bis vierten Laufzeitband dargestellt werden sollen. Dabei sind Zahlungsmittelüberschüsse (positiver "Mismatch") aus dem vorhergehenden Laufzeitband als zusätzliche Zahlungsmittel zu berücksichtigen. Mindestwerte werden indes durch die Aufsicht nicht vorgegeben.[93]

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen der LiqV auf eine auf pauschalen Anrechnungsverfahren basierende Zahlungssicherung abstellen und das Verhältnis von liquiden Zahlungsmitteln und Zahlungsverpflichtungen in definierten Laufzeitbändern wiedergeben.[94] Kritisch zu sehen bleibt jedoch, dass die LiqV nur ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Liquiditätslage liefert. Insbesondere die Erfassung bilanzunwirksamer Geschäfte, speziell von Derivaten und Termingeschäften bleibt unvollständig. Problematisch daran ist, dass gerade diese oft ein Vielfaches der Bilanzsumme der Kreditinstitute betragen und stetig an Umfang und Bedeutung zunehmen.[95]

4.1.3 Vorgaben durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement

4.1.3.1 MaRisk vom 14. August 2009

Aufgrund der Erkenntnisse aus der jüngsten Finanzmarktkrise, die eine Vielzahl von regulatorischen Veröffentlichungen nach sich zog,[96] sind viele neue Anforderungen in den aktuellen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)[97] im Vergleich zu den vorhergehenden Versionen[98] zu finden. Dabei handelt es sich jedoch in den meisten Fällen nicht um gänzlich neue Anforderungen, sondern um Konkretisierungen und Verschärfungen der bereits bestehenden Anforderungen mit dem Ziel, künftigen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Insbesondere die Vorgaben zu Liquiditätsrisiken, Stresstests (vgl. Abschnitt 4.4.6) und Risikokonzentrationen haben wesentlich an Bedeutung gewonnen.

Die MaRisk erweitern die quantitativen Anforderungen der LiqV um qualitative Elemente. Ihr Ziel ist es, Instituten die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Liquiditätsmanagements aufzuerlegen.[99] In Bezug auf Liquiditätsrisiken wurden erhebliche inhaltliche Änderungen vorgenommen, wobei die Prinzipienordnung der MaRisk weitgehend beibehalten wurde. Lediglich mit der Forderung nach einer Liquiditätskostenverrechnung[100] findet sich erstmals eine Methodenvorgabe. Weiterhin wird das Management aller wesentlichen Risiken und daraus resultierenden Risikokonzentrationen gefordert, wobei letztere nunmehr stärker betont werden. An verschiedenen Stellen finden sich neue bzw. verschärfte Anforderungen als Konsequenz aus der jüngsten Finanzmarktkrise. Dies sind primär Transparenzanforderungen - ob Maßnahmen erforderlich sind, ist vom Einzelfall (z. B. Art des Instituts und der Risikokonzentration, Strategien und Risikotragfähigkeit) abhängig.

AT 2.2 der MaRisk zählen als Normalfall für wesentliche Risiken weiterhin die vier Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, operationelle und Liquiditätsrisiken auf. Nach der vorhergehenden Fassung der MaRisk waren wesentliche Risiken, die nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen wurden (z. B. Liquiditätsrisiken), festzulegen und ihre Nichtberücksichtigung nachvollziehbar zu begründen.[101] Während die vier vorgenannten Risiken bisher „in der Regel“ wesentlich waren, sind sie nun grundsätzlich als wesentlich einzustufen. Diese Formulierung schließt zwar nicht aus, dass eine der vier genannten Hauptrisikoarten - oft die Liquiditätsrisiken - als unwesentlich definiert wird, doch müsste die Begründung dafür deutlich ausführlicher dargelegt werden als bisher verlangt.[102]

Nach den Vorgaben der MaRisk zu den Liquiditätsrisiken (BTR 3) müssen einerseits Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können, andererseits ist mit Blick auf die Vermögens- und Kapitalstrukturen von Instituten eine ausreichende Diversifikation zu gewährleisten. Unter verschiedenen Szenarien sind Liquiditätsübersichten zu erstellen, und die Geschäftsleitung ist regelmäßig über die Liquiditätssituation zu informieren. Bei wesentlichen Risiken in mehreren Währungen sind in diesen angemessene Verfahren zur Steuerung des Liquiditätsrisikos einzurichten. Eine Festlegung der Risikotoleranz ist auch hinsichtlich der Liquiditätsrisiken erforderlich und deren Einhaltung sicherzustellen. Sich abzeichnende Liquiditätsengpässe müssen durch angemessene und regelmäßig zu überprüfende Verfahren früh erkannt werden. Andere Risiken, die Einfluss auf die Liquidität haben können (z. B. Reputationsrisiken), sind zu ebenfalls berücksichtigen. Sofern erforderlich, haben Institute auch die Liquidität im Tagesverlauf zu überwachen.[103]

Auch bei angespanntem Marktumfeld muss der Liquiditätsbedarf gedeckt werden können, weshalb das Vorhalten ausreichender nachhaltiger Liquiditätsreserven und der dauerhafte Zugang zu den relevanten Refinanzierungsquellen sicherzustellen sind. Ferner sind Liquiditätskosten und -risiken sowie gegebenenfalls Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten einzubeziehen. Für Liquiditätsengpässe muss ein Notfallplan vorhanden sein, der wiederum regelmäßig auf Durchführbarkeit überprüft werden muss (mit Darstellung der Liquiditätsquellen und Mindererlöse).[104] Daneben sind regelmäßig angemessene, individuelle Stresstests (Test der Verlustanfälligkeit bezüglich außergewöhnlicher, aber „plausibel möglicher Ereignisse“[105]) durchzuführen. Diesen sind dabei unterschiedliche Zeithorizonte zugrunde zu legen. Institutseigene und marktweite Ursachen sind - auch kombiniert - in Betracht zu ziehen. Durch die Erweiterung der Betrachtung müssen Stresstests risikoartenübergreifend nunmehr alle wesentlichen Risiken enthalten, d. h., die Risiken, die gegebenenfalls bei Instituten aus der Risikotragfähigkeitsberechnung herausgenommen wurden (z. B. Liquiditätsrisiken), sind nun wieder einzubeziehen.

Nicht zuletzt muss an die Geschäftsleitung regelmäßig über die Liquiditätssituation, die Ergebnisse der Stresstests, wesentliche Änderungen im Notfallplan für Liquiditätsengpässe und besondere Risiken aus außerbilanziellen Geschäftskonstruktionen berichtet werden.[106]

4.1.3.2 MaRisk-Entwurf vom 9. Juli 2010

Der am 9. Juli 2010 veröffentlichte Entwurf für eine Überarbeitung der MaRisk[107] , der bis Ende 2010 umgesetzt werden soll, enthält zum Teil sehr detaillierte Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken (vgl. BTR 3.1 und 3.2). Die Anforderung angemessener Liquiditätsreserven für Liquiditätsengpässe ist an sich nicht neu und auch schon in der aktuellen Fassung der MaRisk enthalten. Aufgrund der Konvergenzarbeiten des Com-mittee of European Banking Supervisors CEBS[108] werden sich allerdings künftig deutlich detailliertere Vorgaben hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Bemessung dieser Reserven ergeben, denen die BaFin in einem neuen Untermodul (BTR 3.2) Rechnung getragen hat. Dieses enthält entsprechende Anforderungen, die inhaltlich deckungsgleich zu denen des CEBS-Papiers formuliert sind. Grund für die Beschränkung auf kapitalmarktorientierte Institute waren die Erfahrungen der Finanzkrise, wonach insbesondere solche Institute besonders anfällig auf Liquiditätsengpässe reagieren, die sich in signifikantem Umfang über die Kapitalmärkte refinanzieren. Der Großteil der Kreditinstitute ist somit davon nicht betroffen. Die allgemeinen Anforderungen - nunmehr im Untermodul BTR 3.1 angesiedelt - sind aber weiterhin von allen Instituten zu beachten.[109]

Vor dem Hintergrund des CEBS-Papiers[110] zu Stresstests sind die diesbezüglichen Anforderungen im neuen Entwurf nochmals ergänzt worden. Inhaltlich stellt die Anforderung an die Durchführung von sog. „reversen Stresstests“ (vgl. Abschnitt 4.4.6.2.3) eine echte Neuerung dar. Der Entwurf sieht im Rahmen der Stresstests die Annahme eines schweren konjunkturellen Abschwungs und die Berücksichtigung der Szenarioergebnisse bei der Risikotragfähigkeit vor,[111] verzichtet aber auf konkretere Vorgaben zu den zugrunde zu legenden Annahmen.

Auch die Anforderungen an die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen sind mit Blick auf die CEBS-Anforderungen[112] nochmals geschärft worden. Der Anpassungsbedarf hält sich aber aufgrund der schon implementierten MaRisk-Anforderungen in Grenzen. Der Entwurf fordert die Institute zum einen auf, sich nicht nur auf solche Risikokonzentrationen zu beschränken, die innerhalb einer Risikoart auftreten. Vielmehr sollen sie analysieren, ob bestimmte Risikofaktoren risikoartenübergreifend wirken[113] oder gegenseitige Abhängigkeiten aufweisen und so zu Risikokonzentrationen führen können. Andererseits sollen die Institute mögliche Risikokonzentrationen angemessen in den Risikosteuerungsund -controllingprozessen abbilden, was auch für die zur Risikobegrenzung getroffenen Maßnahmen, wie Limitsysteme oder sog. „Ampelsysteme“, gilt.[114]

4.2 Maßnahmen und Empfehlungen zum Liquiditätsrisikomanagement

4.2.1 Basler Ausschuss

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision (BCBS)), organisatorisch bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements (BIS)) angesiedelt, entwickelt Standards und Empfehlungen zur Aufsicht von Instituten und strebt eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden an. Als regulatorische Konsequenz aus der Finanzmarktkrise veröffentlichte der Ausschuss bereits im September 2008 Prinzipien zum Liquiditätsrisikomanagement,[115] auf die die BaFin mit einer Novellierung der MaRisk[116] reagierte. Wesentliche Inhalte der 17 Prinzipien waren die Erstellung einer umfassenden Liquiditätsübersicht einschließlich außerbilanzieller Positionen, die Erweiterung von Stresstests und Notfallplänen, die Festlegung und Einhaltung einer Risikotoleranz sowie die Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve.[117] In Anlehnung an die Vorgaben des Basler Ausschusses gibt die folgende Abbildung 2 einen Überblick über Kernelemente eines modernen Liquiditätsrisikomanagements

[...]


[1] Knies, K. (1876), S. 249, zitiert bei: Zeranski, S. (2010), S. 163.

[2] Die Begriffe „Bank“, „Kreditinstitut“ und „Institut“ werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[3] Vgl. IDW (2010), Tz. 1.

[4] Vgl. Ramke, T. (2008), S. 253.

[5] Vgl. Beck, A./Kramer, H. (2010), S. 67.

[6] Der Terminus Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden.

[7] Vgl. Risknet (2008), S. 1.

[8] Vgl. Theodore, S. (2008), S. 143.

[9] Vgl. Ramke, T. (2008), S. 254.

[10] Vgl. Bartetzky, P. (2008), S. 8.

[11] Vgl. Debus, K./Kreische, K. (2006), S. 59.

[12] Vgl. Moch, N. (2007), S. 13.

[13] Vgl. Schöning, S. (2008), S. 233.

[14] Vgl. Schierenbeck, H. et al. (2008), S. 512.

[15] Vgl. Pohl, M. (2008), S. 8.

[16] Vgl. Schierenbeck, H. et al. (2008), S. 513.

[17] Vgl. Schierenbeck, H. et al. (2008), S. 513.

[18] Vgl. Pohl, M. (2008), S. 12.

[19] Vgl. Moch, N. (2007), S. 11.

[20] Vgl. Schierenbeck, H. et al. (2008), S. 513.

[21] Vgl. Moch, N. (2007), S. 11.

[22] Vgl. Pohl, M. (2008), S. 13.

[23] Vgl. Moch, N. (2007), S. 11 f.

[24] Eigene Darstellung.

[25] Vgl. Zeranski, S. (2010), S. 166.

[26] Vgl. Ramke, T. (2008), S. 257.

[27] Vgl. Schierenbeck, H. et al. (2008), S. 518.

[28] Vgl. Höhler, M. (2007), S. 212.

[29] Vgl. Moch, N. (2007), S. 5.

[30] Vgl. IDW (2000), Tz. 4.

[31] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 870 f.

[32] Vgl. Moch, N. (2007), S. 14 f. und Everling, O./Theodore, S. (Hrsg.) (2008), S. 1.

[33] Vgl. IDW (2010), Tz. 3.

[34] Vgl. Krumnow, J. (2007), S. 15.

[35] Vgl. Moch, N. (2007), S. 15.

[36] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 870.

[37] Vgl. Ramke, T. (2008), S. 256.

[38] Nach § 17 Abs. 2 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungverpflichtungen zu erfüllen. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt gemäß § 18 Abs. 2 InsO dann vor, wenn ein Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

[39] Gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG und § 92 Abs. 2 AktG ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

[40] Vgl. Ramke, T. (2008), S. 253.

[41] Vgl. PwC (2008), S. 22.

[42] Vgl. Schneider, A. (2009), S. 10.

[43] Vgl. PwC (2009), S. 1.

[44] Unter den Begriffen „Ampel“ und „Ampelsystem“, die im Verlauf dieser Arbeit analog zu der in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement genannten Begrifflichkeiten verwendet werden, soll ein zur Visualisierung des Erreichens kritischer Schwellenwerte für Risikokennzahlen implementiertes System analog zur Bedeutung von Verkehrsampeln (rot, gelb, grün) verstanden werden.

[45] Vgl. Romeike, F. (2010), S. 8

[46] Vgl. PwC (2007), S. 1.

[47] Vgl. Fiedler, R. (2008), S. 1.

[48] Vgl. Bafin (2007), AT 2.2.

[49] Vgl. IKB (2007a), S. 83 f.

[50] Vgl. IKB (2007b), S. 4 f.

[51] Vgl. IKB (2007b), S. 23.

[52] Vgl. HRE (2007), S. 72 f.

[53] HRE (2008), S. 33.

[54] Vgl. Eller, R. et al. (2008), S. 29.

[55] Vgl. Gleißner, W./Romeike, F. (2010), S. 61.

[56] Vgl. Gleißner, W./Romeike, F. (2010), S. 65 f.

[57] Vgl. Zeranski, S. (2010), S. 185.

[58] Dietz, T. (2009), S. 1.

[59] Vgl. Horsch, A./Schulte, M. (2010), S. 92.

[60] Vgl. Cluse, M. et al. (2009), S. 5.

[61] Vgl. KPMG (2009), S. 1 f.

[62] Vgl. Gleißner, W./Romeike, F. (2010), S. 59.

[63] Vgl. Senior Supervisors Group (2008).

[64] Vgl. BaFin (2008b), S. 7 f.

[65] Im Wesentlichen sind dies die Angabepflichten im Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 5-10 a.F.

[66] Vgl. PwC (2008), S. 19 ff.

[67] Vgl. Gleißner, W./Romeike, F. (2010), S. 81 ff.

[68] Vgl. Romeike, F. (2010), S. 8.

[69] Vgl. Zeranski, S. (2010), S. 163.

[70] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2008).

[71] Vgl. Horsch, A./Schulte, M. (2010), S. 94.

[72] Vgl. PwC (2008),S. 27.

[73] Vgl. Gleißner, W./Romeike, F. (2010), S. 82 f.

[74] Vgl. Brzenk, T. et al. (2010), S. 12.

[75] Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

[76] Vgl. Schöning, S. (2008), S. 234.

[77] Vgl. Braun, U. (2008), S. 824.

[78] Vgl. Zeranski, S. (2010), S. 177.

[79] Im Wesentlichen am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen.

[80] Vgl. Moch, N. (2007), S. 56.

[81] Vgl. Göttgens, M./Wolfgarten, W. (2005), S. 1366.

[82] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a).

[83] Vgl. Zeranski, S. (2008), S. 2759.

[84] Vgl. Schierenbeck, H. et al. (2008), S. 122.

[85] Vgl. Rehsmann, S./Martin, M. (2008), S. 52.

[86] S. § 10 Abs. 1 LiqV.

[87] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a).

[88] Vorschrift der BaFin über die Liquidität der Institute, seit 01.01.2007 ersetzt durch die LiqV.

[89] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a).

[90] Vgl. Schöning, S. (2008), S. 236.

[91] Vgl. Schröter, D./Schwarz, O. (2008), S. 263.

[92] Vgl. Bremer, T./Ständer, S. (2008), S. 46.

[93] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a).

[94] Vgl. Schröter, D./Schwarz, O. (2008), S. 263.

[95] So auch Moch, N. (2007), S. 62.

[96] Vgl. Debus, K. (2010).

[97] Vgl. BaFin (2009a).

[98] Vgl. BaFin (2007).

[99] Vgl. Geiersbach, K. (2010), S. 518.

[100] Vgl. BaFin (2009a), BTR 3 Tz. 8.

[101] Vgl. Braun, U. (2008), S. 833.

[102] Vgl. Rehbein, R./Wohlert, D. (2010), S. 30.

[103] Vgl. BaFin (2009a), BTR 3, Tz. 1 ff.

[104] Vgl. BaFin (2009a), BTR 3, Tz. 8.

[105] Vgl. BaFin (2009a), AT 4.3.2, Tz. 4.

[106] Vgl. BaFin (2009b), BTR 3, Tz. 10.

[107] Vgl. BaFin (2010a).

[108] Vgl. CEBS (2009a) und CEBS (2009b).

[109] Vgl. BaFin (2010b).

[110] Vgl. CEBS (2009d).

[111] Vgl. BaFin (2010a), AT 4.3.3 Tz. 5.

[112] Vgl. CEPS (2009c).

[113] Vgl. BaFin (2010a), AT 2.2 Tz. 1.

[114] Vgl. BaFin (2010a), AT 4.3.2 Tz. 2.

[115] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2008).

[116] Vgl. BaFin (2009a).

[117] Vgl. PwC (2009), S. 1.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Die Prüfung des Liquiditätsrisikos bei Kreditinstituten
Untertitel
Aktuelle Anforderungen
Hochschule
Universität Osnabrück  (Masterstudiengang Auditing, Finance and Taxation)
Veranstaltung
Prüfungswesen
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
101
Katalognummer
V165600
ISBN (eBook)
9783640816934
ISBN (Buch)
9783640820573
Dateigröße
1879 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
prüfung, liquiditätsrisikos, kreditinstituten, aktuelle, anforderungen
Arbeit zitieren
Christian Moneke (Autor:in), 2010, Die Prüfung des Liquiditätsrisikos bei Kreditinstituten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165600

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