Compliance contra Korruption

Maßnahmen und Instrumente der Anti-Korruptions-Prävention


Fachbuch, 2011

147 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I. Korruption – ein schillerndes Phänomen

II. Stabilitätsbedingung unternehmerischer Ethik

III. Compliance als Element der ordnungsgemäßen Verwaltung in Kommunen unter dem vorrangigen Aspekt der Korruptionsprävention

IV. Inwiefern „verzichtet der Staat auf die Verfolgung von Kriminalität

V. Kriminalität – per definitionem

Anhang

Vorwort

Bereits im Vorwort zu dem 2004 von mir herausgegebenen Sammelband „Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland“ hat uns Prof. Dr. Hans See, langjähriger Vorsitzender von Business Crime Control (BCC) ins Stammbuch geschrieben: „Es ist ein Fehler, die öffentliche Diskussion so zu führen, als ob nur die Parteien, die Politiker und die Beamten das Problem seien, wie das immer wieder geschieht. Es sollte in der umfassenden ‚Aufklärungsarbeit’ wenigstens klar gemacht werden, dass das Kernproblem der Korruptionspraxis jene Wirtschaftselite ist, die in den demokratiefreien Chefetagen wie Feudalherren regiert und glaubt, sich von den Gesetzen und Vorschriften, von der ‚Überregulierung’, wie sie das nennt, freikaufen zu können.“ Damit hat Hans See erreicht, dass ich meinen Kampf gegen die Korruption vollkommen neu ausrichtete. Somit wird hier nicht auf die Schilderung von Korruptionsfällen und deren oft unerwünschte Anklage eingegangen werden. Auch werde ich nicht auf die überforderten Kriminalpolizeien und Staatanwaltschaften zu sprechen kommen. Auf den Verkauf der absichtlich falsch interpretierten kriminalpolizeilichen Statistiken auf dem Markt der Eitelkeiten innenpolitischer Selbstdarsteller will ich nicht eingehen, und die Diskussion, ob jeder Mensch seinen Preis habe, werde ich nicht entfachen. Vielmehr möchte ich die uns gestellte Hausaufgabe des von mir hochgeschätzten Hans See angehen und fragen, ob wir den Schwerpunkt statt auf die Strafverfolgung auf die ethische Grundausrichtung unserer Manager von Morgen als effektivste Form der Prävention zu legen haben.

Korruption ist derzeit in Deutschland so aktuell wie nie. „Willkommen in der Bakschischrepublik“, „Korruption – Bei neun von zehn Unternehmen werden Sie fündig“ und „Selbstbedienung in DAX-Konzernen – Korruption ist Chefsache“ – solche oder ähnliche Schlagzeilen waren zuletzt häufig in der Presse zu lesen. Vorfälle wie bei BMW, Daimler, Opel, Infineon, IKEA oder Rewe zeigen, dass Korruption in Deutschland – vor allem in der Privatwirtschaft – keinen Ausnahmefall mehr darstellt, sondern längst alltäglich geworden ist. (Dolata 2007)

„Gefahrenbarometer 2010“ lautet der treffende Titel der Studie, die weltweite Risiken für den deutschen Mittelstand analysiert. Die Untersuchung wurde Anfang 2009 von der Corporate Trust, Business Risk & Crisis Management GmbH veröffentlicht. Über 5 000 Mittelständler wurden in Deutschland befragt – fast drei Viertel von ihnen sind auch im Ausland tätig. Außerdem wurden die realen Schäden der vergangenen drei Jahre erfasst. Mögliche kommende Gefahren flossen ebenfalls in die Auswertung ein. Den zweiten Rang unter den Schadensursachen nimmt Korruption ein. Zahlreiche Unternehmen sind in den vergangenen Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden und haben dadurch große wirtschaftliche Verluste erlitten.

Jeder vierte deutsche Angestellte findet Korruption in Ordnung, um in der derzeitigen Wirtschaftskrise an Aufträge zu kommen. Dies ist das Ergebnis der im Mai 2005 herausgegebenen Studie „Wirtschaftskriminalität in Europa“ der Unternehmensberatung Ernst & Young. Sie befragte insgesamt 2 200 Mitarbeiter in 22 europäischen Ländern, jeweils hundert pro Land. Wenn 25 Prozent der Befragten in Deutschland bereit sind, Geschäftspartner zu bestechen, dann müssen wir zusätzlich mit einer hohen Dunkelziffer rechnen. Experten schätzen diese bei Korruption auf bis zu 98 Prozent, und die jährlichen Schäden beziffert die Weltbank auf bis zu 1 000 Mrd. Dollar. Die Versuche, Schäden in Zahlen ausdrücken zu wollen, halte ich übrigens für wenig tauglich, denn die Dunkelfeldforschung ist hier äußerst unzureichend.

Hans See schreibt Ende 2007 auf der Internetseite von Business Crime Control (www.wirtschaftsverbrechen.de), dass Korruption als eine kriminelle Variante des Marketings angesehen werden muss. BCC hält es für erforderlich, stets die Geberseite besonders zu beobachten, dann würde schnell festgestellt werden, dass aktive Bestechung nichts weiter ist als ein Mittel, um den Plan eines Wirtschaftsdelikts reibungslos (daher ist von Schmiermitteln die Rede) zu verwirklichen. Wer Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität bekämpft, braucht nicht die Korruption zu bekämpfen. Sie ist kein von diesen beiden Grundformen krimineller Wirtschaft zu trennendes Delikt, sondern lediglich eine ihrer Funktionen. Die Summen, die von der Wirtschaft für Bestechung aufgewendet werden, sind Peanuts gegen die Summen, um die es bei dem Wirtschaftsdelikt geht, das mittels Bestechung eingeleitet wird.

Nach den Fällen VW und Siemens ist man schnell zur Tagesordnung übergegangen. Dabei war im „System VW“ die Bereicherung auf Firmenkosten und die Käuflichkeit allgemeines Geschäftsprinzip: Beraterverträge für Politiker; Bildung von Scheinfirmen; Geschäfte mit VW durch hochrangige VW-Manager; Schmiergelder für den Betriebsrat – jahrelang geduldet von den Wirtschaftsprüfern, aber auch von Gewerkschaftern, den Medien und der Staatsanwaltschaft, die mit politischen Weisungen zum Schweigen gebracht wurde (Selenz 2005). Der Korruptionsfall Siemens wies sogar Elemente der organisierten Kriminalität auf. Schmiergeldzahlungen wurden bei Siemens nicht als Straftatbestand, sondern als „nützliche Aufwendung“ gesehen. Ob sich nach Aufdeckung des Skandals daran viel ändern wird, ist die Frage, ebenso, ob überhaupt ein Interesse besteht, ihn vollständig aufzudecken. (Dolata 2007) Nun dreht sich alles um die Finanzkrise, und die herrschende Politik ist bemüht, die Menschen in der Rolle der Maus vor der Schlange zu belassen.

Was ist das denn für eine Krise? Ursache war vor allem die Verselbständigung der Finanzmärkte seit den 1990er-Jahren. Die moderne Finanzmarkttheorie und -praxis hat, mit den höchsten Weihen der Wissenschaft und mit Nobelpreisen ausgezeichnet, Instrumente geschaffen, die man für sicher hielt. Die Krise war kein Betriebsunfall. Denn genau diese Instrumente erwiesen sich als Flop und haben sie mit verursacht. Das Ganze war ein gigantisches Spiel, wie ein Schneeballsystem. Die neuen Regeln, über die jetzt geredet wird, sollen nur einige der offensichtlichsten Fehlentwicklungen abstellen: Hedgefonds und Leerverkäufe zum Beispiel sollen eingeschränkt werden. Überhaupt greift man lieber zu Themen, die sich wahltaktisch besser verkaufen lassen: Gierige Manager, die sich bereichern, oder Steueroasen. Die korruptiven Verhaltensweisen werden personalisiert und lokalisiert, aber man geht nicht an die grundlegenden Denkformen heran.

Die Geldzirkulation lebt vom Vertrauen. Die grundlegende Funktionsstörung ist die Geldgier. Sie ist nicht einfach eine psychologische Größe, sondern hat einen objektiven Grund: Wer kein Geld hat, bekommt keinen Zutritt zum Markt. Also ist das Streben nach Geld untrennbar mit der Geldökonomie verbunden. Die Gier ist ein ganz wesentlicher Antrieb. Aber sie ist auch der Unruhestifter und sie untergräbt das Vertrauen, wenn wir miteinander Güter tauschen. Wenn die Gier dazu führt, dass Finanzprodukte wie die Derivate geschaffen werden oder dass Regierungen ihre Währung manipulieren, dann wird das Vertrauen zerstört. Dann wird das Geld als öffentliches Gut für die private Gier missbraucht. Genau das ist seit den 1990er-Jahren passiert. Man hat das Vertrauen ins Geld grundlegend erschüttert. (Brodbeck 2009)

„Wenn wir nicht schmieren können, müssen wir eben die Korruption abschaffen“, so der damalige Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) auf einer Betriebsversammlung. Korruption bedeutet Missbrauch von Macht zu eigennützigen Zwecken. (Eigen 2003)

Auch wenn Hans See davon ausgeht, dass die Korruptionspraxis in den Chefetagen wütet, sollte die Aufklärungsarbeit in den deutschen Behörden und Kommunen nicht vernachlässigt werden. Meine Zielrichtung geht vielmehr dahin, dass Compliance-Systeme nicht nur in den Unternehmen der deutschen Wirtschaft installiert werden, sondern deren Anwendbarkeit in den Hierarchien der Verwaltungen, insbesondere als Anti-Korruptions-Strategie, Einfluss nehmen sollte.

Eine am 10. November 2010 in Berlin veröffentlichte Studie nennt brisante Zahlen: Demnach verursachen kriminelle Handlungen in Behörden jährlich einen Schaden von mindestens zwei Milliarden Euro. Der Bund der Steuerzahler reagierte empört.

Allein die Korruptionsfälle (Bestechlichkeit und Vorteilsannahme) dürften sich auf 20.000 Delikte pro Jahr addieren, heißt es in der Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg. Alarmierend sei die Einschätzung der Bevölkerung zur Verbreitung von Korruption und anderen Delikten in Behörden, schreiben die Experten. Demnach glauben 53 Prozent der Befragten, dass Vermögensdelikte in der Verwaltung häufig vorkommen, fast 50 Prozent halten auch Korruption für stark verbreitet. Durch Delikte wie Unterschlagung, Subventionsbetrug oder auch Preisabsprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge würden Behörden und damit letztlich dem Steuerzahler erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Die direkten Schäden durch die 251 schwersten berichteten Straftaten beliefen sich in den Behörden insgesamt auf mindestens 274 Millionen Euro, woraus sich hochgerechnet die Gesamtbelastung von mindestens zwei Milliarden Euro ergebe. Frank Weise, PwC-Partner und Experte für die Öffentliche Hand, beklagte fehlende Sicherheitsvorkehrungen in den Ämtern. Fast jede zweite Behörde habe beispielsweise keinen Korruptionsbeauftragten, und über 70 Prozent verzichten sowohl auf eine Personalrotation als auch ein Hinweisgebersystem, bei dem Bürger, Mitarbeiter oder Unternehmen einen Verdacht auf Korruption und andere Delikte anonym melden könnten..

Der Bund der Steuerzahler zeigte sich von den Zahlen schockiert. „Die jüngsten Schätzungen zum Ausmaß der Korruption in den Amtsstuben sind niederschmetternd, sagte Präsident Karl Heinz Däke. „Das gilt umso mehr, weil die öffentlich Bediensteten in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, also zu den Steuerzahlern, stehen.“ Ein transparentes Vergabeverfahren bleibe das beste Mittel gegen Korruption, meinte Däke. „Die ständigen Versuche, das Vergaberecht auszuhöhlen, müssen aufhören.“ Auch Maßnahmen wie die Job-Rotation oder die Installation eines Korruptionsbeauftragten habe der Bund der Steuerzahler seit Jahren gefordert. „Die jetzige Studie sollte endlich Anlass sein, den Kampf gegen die Korruption zu verstärken“, bekräftigte er.

Transparency International Deutschland forderte die Bundesländer auf, im Kampf gegen Korruption in öffentlichen Behörden, ein vergleichendes Präventionssystem mit bundesweit geltenden Standards einzuführen. Hedda von Wedel, Vize-Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation bemerkte dazu „Wir brauchen ein Ranking unter den Bundesländern, das den Grad der Umsetzung von Korruptionspräventionsmaßnahmen dokumentiert.“ Das führe zu einem heilsamen Wettbewerb. „Wir wissen zwar nicht, ob in den Ämtern Niedersachsens, Bayerns oder Sachsens mehr geschmiert wird, aber der Wettbewerb um die effektivste Prävention, verkleinert das Dunkelfeld‘.“ Zugleich forderte die Vize-Vorsitzende mehr unabhängige Antikorruptionsbeauftragte und Vertrauensleute in öffentlichen Behörden. „Dadurch kann der Hinweisgeber-Schutz verbessert werden“, sagte sie. Derzeit würden sich viele Bedienstete oftmals aus Angst vor möglichen Konsequenzen nicht trauen, sich mit relevanten Hinweisen an Vorgesetzte zu wenden. Laut Transparency sei vor allem der öffentliche Vergabesektor für Baumaßnahmen und Dienstleistungen für Korruption anfällig. „Wir teilen Schätzungen, wonach durch kriminelle Handlungen in Behörden jährlich ein Schaden in Milliardenhöhe entsteht“, äußerte von Wedel. (Neue Osnabrücker Zeitung, 11.11.10)

I. Korruption – ein schillerndes Phänomen

Korruption, ein Phänomen, mit dem man schon vor über dreitausend Jahren in Ägypten und in Babylon zwischen Geschenken und legalen Zahlungen einerseits und Bestechungsgeldern andererseits unterschieden hat.[1] Auch im Deutschen Reich flossen als Gegenleistung für das Anbieten der Kaiserkrone an König Wilhelm von Preußen 1870 aus Bismarcks geheimen Welfen-Fonds an König Ludwig II. von Bayern jährlich 300.000 Goldmark, wobei Graf Max von Holnstein für seine Dienste bereits 10% Provision kassierte. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland soll ebenfalls die parlamentarische Entscheidung über den Regierungssitz mit Bestechungsgeldern beeinflusst worden sein.[2]

Korruption galt in Deutschland noch bis Ende der 1980-er Jahre als ein exotisches Problem. Nach Aufdeckung zahlreicher Bestechungsfälle im Korruptionsdreieck von Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die öffentlichkeitswirksam zu Affären und Skandalen hochstilisiert wurden – was sie wegen der Alltäglichkeit der Korruption tatsächlich nicht sind -, ist es der Wachstumsbranche Korruption in nur wenigen Jahren gelungen, das Bild von den „ordentlichen“ Deutschen weltweit zu beschädigen.[3]

Empirisch erweisen sich Demokratie und Marktwirtschaft als durchaus mit Korruption verträglich.[4] Schon Claude Lefort meinte: „Demokratie ist, dass der Platz der Macht leer bleibt.“, was uns in Bezug auf die fast schon zu Marionetten der Wirtschaft mutierten Politiker in der Bundesrepublik Deutschland wie ein Orakel erscheinen könnte. Die Marktwirtschaft als Wirtschaftsform, in der sich der Austausch von Erzeugnissen und Leistungen auf dem freien Markt nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage auf der Grundlage von Privateigentum an den Produktionsmitteln vollzieht,[5] mag Korruption als Steuerungselement des ökonomischen Prinzips (mit möglichst geringem Aufwand, einen größtmöglichen Erfolg zu erzielen) durchaus ertragen.

Aber, wenn Käuflichkeit den inneren Charakter eines Gemeinwesens prägt, degeneriert Rechtsgehorsam zur lächerlichen Attitüde. Justizielle Bewältigungsversuche werden zur leeren Geste. Die mit der Korruption einhergehende Entkopplung von Arbeit und Erfolg, Leistung und Einkommen destabilisiert früher oder später jedes gesellschaftliche System. Polizei und Justiz können in diesem Zusammenhang die etwaigen Verklammerungen durch Lebenslügen nicht lösen.[6]

Fatalistische Erkenntnisse wie „Jeder Mensch hat seinen Preis“ dürfen einen klaren Blick auf die weiten Ebenen des „Kontinents Korruption“ aber nicht verhindern.

Definition der Korruption

Korruption ist in aller Munde und zugleich ein unscharfer Begriff.

Die kriminologische Forschung definiert Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats – zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder für einen Dritten.

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) Transparency International[7] liefert im „A B C der Korruptionsprävention“ die folgende Definition: Korruption ist der Missbrauch öffentlicher oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht- oder Einflussstellung zu privatem Nutzen (Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for private gain.). Private Bereicherung ist dabei nicht das einzig denkbare Motiv für korruptes Verhalten. Private Aneignung ist nicht nur solches Verhalten, welches als gesetzwidrig und als juristisch zu ahnden gilt. Sie umfasst auch das, was von der Zivilgesellschaft als illegitimer Umgang mit administrativen Ressourcen wahrgenommen wird.

Strafrechtliche Einordnung

Die materiell-rechtlichen Korruptionsvorschriften umfassen zunächst die klassischen Bestechungshandlungen im Zusammenhang mit Amtsträgern und Beamten (Straftaten im Amt gemäß §§ 331 ff. StGB) und solche im privat-wirtschaftlichen Bereich (§§ 299, 300 StGB). Korruptionstatbestände sind des Weiteren die Wähler- und Abgeordnetenbestechung (§ 108 b, e StGB). Darüber hinaus sind im Falle der internationalen Korruption die Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der internationalen Bestechung (InstBestG) sowie das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) relevant, die mit ihren Strafbestimmungen zum 15. 2. 1999 und 22. 9. 1998 in Kraft getreten sind. Die Begehung von Korruptionsstraftaten geht zumeist einher mit weiteren Delikten wie beispielsweise Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Strafvereitelung im Amt, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Verstößen gegen strafrechtliche Nebengesetze.[8]

Bei der Korruption unterscheidet man die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Nehmenden“.[9] Es wird dementsprechend in aktive Bestechung und passive Bestechung (Bestechlichkeit) unterschieden.

Situative Faktoren des Korrumpierens

Der Mensch ist in seinem Leben von situativen Einflüssen umgeben. Die Gesellschaft, das berufliche, aber auch das private Umfeld wie z. B. die Familie beeinflussen die Handlungen eines Menschen. Die Gesellschaft beschreibt das globale Umfeld, in das der Mensch eingebunden ist. Das berufliche Umfeld eines Menschen wird vor allem durch das Unternehmen selbst, aber auch durch Arbeitskollegen oder Vorgesetzte bestimmt. Im privaten Bereich eines Menschen wirken Faktoren wie Familie, Freunde und Bekannte. Nachfolgend soll nun dargestellt werden, inwieweit Menschen in diesen Bereichen zur Korruption bewegt werden können.

1. Einflüsse durch die Gesellschaft

Die Gesellschaft, in die der Mensch eingebunden ist, wird von Normen und Werten geprägt. Diese regeln das Zusammenleben einer Familie, eines Dorfes, einer Stadt oder gar einer ganzen Nation. Die heutige Gesellschaft drängt sehr stark nach Erfolg und Macht. Die Gesellschaft ist vorrangig nur noch leistungs- und konsumorientiert und strebt nach Wohlstand. Zum Erreichen dieser „Werte“ nutzt der Mensch Beziehungen, schafft Abhängigkeitsverhältnisse, besticht, erpresst und schreckt sogar vor Gewalt nicht zurück. Langfristige Schäden für die Gemeinschaft werden nicht bedacht. Der Mensch wird seiner Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen nicht gerecht und verliert seine soziale Bestimmung.[10]

Ein so genannter „Werteverfall“ ist zu erkennen. Bürgerliche Tugenden wie Bereitschaft, Disziplin und Pflichterfüllung treten immer mehr in den Hintergrund. Dagegen ist die Gesellschaft mehr und mehr durch egoistische, individualistische und instrumentale Einstellungen geprägt. Diese Einstellungen zeichnen sich durch ein vermehrtes Anspruchsdenken und eine sinkende Rücksichtnahme auf die Belange des Gemeinwohls aus.[11]

Korruption wurde in der Gesellschaft bisher als „Kavaliersdelikt“ betrachtet. Heute wird der junge Bürger in einer „Ellbogengesellschaft“ erzogen, in der es gilt, Egoismus an den Tag zu legen, um sich gegen Widersacher behaupten zu können. Eine sinkende Moral in der Gesellschaft und in der Wirtschaft, die fehlende Vorbildfunktion staatlicher Repräsentanten, aber auch die „staatliche Förderung“ bzw. Subventionierung solcher Machenschaften machen es schwierig, ein notwendiges Unrechtsbewusstsein in der Gesellschaft zu formen.[12]

2. Einflüsse durch das berufliche Umfeld

Durch die veränderten Wertvorstellungen in der Gesellschaft changiert sich auch die Situation im beruflichen Umfeld des Menschen. Der Mitarbeiter wird bei seiner täglichen Arbeit ständig von Kollegen oder Vorgesetzten beeinflusst. Als Vorbilder zählen Manager in den Chefetagen, die katastrophale Fehlentscheidungen treffen und dabei mit millionenschweren Abfindungen entlohnt werden. Es zählt nur noch der Shareholder-Value-Gedanke[13], soziale Gesichtspunkte wie Arbeitsplatzerhaltung treten in den Hintergrund. Diese Werte werden dann auch von den Mitarbeitern als neue Art des Wirtschaftens anerkannt. Die Unternehmensleitung setzt für ein Geschäftsjahr Ziele (z.B. eine bestimmte Eigenkapitalquote) fest, die mit allen Mitteln, notfalls auch mit Stellenabbau, erreicht werden müssen. Der Marktanteil soll vergrößert werden, die Produktion muss preisgünstiger verlaufen, die Personalkosten müssen gesenkt werden; dies alles setzt den Mitarbeiter unter Druck.

Im Unternehmen entwickelt sich eine Konkurrenzsituation unter den Mitarbeitern. Jeder einzelne fürchtet um seine Existenz. Jeder versucht mit allen Mitteln beim Vorgesetzten den besten Eindruck zu hinterlassen. Der Mitarbeiter hat primär seine persönliche Bereicherung im Visier und verliert die Identifikation mit dem Unternehmen. Die Loyalität schwindet, und die soziale Gruppenverantwortung gegenüber den Kollegen ist nicht mehr zu erkennen. Stattdessen entsteht ein blindes Streben nach Erfolg, Geld und Macht – egal mit welchen Mitteln.[14]

3. Einflüsse durch das private Umfeld

Auch die Familie als Gesellschaftseinheit prägt den Menschen und stellt somit eine Basis für dessen Verhalten in der Gesellschaft dar. Dem Menschen werden bereits durch die Erziehung gesellschaftliche Werte wie etwa das Zusammenleben in der Gemeinschaft, Gerechtigkeit, Autoritätsanerkennung und ein familiärer Zusammenhalt mitgegeben. Sind die Familienverhältnisse bereits seit dem Kindesalter beschädigt, so kann ein Hineinwachsen in das Kollektiv mehr von Egoismus als von Rücksichtnahme geprägt sein. Meist wird schon in der Kindheit der Grundstein zur kriminellen Energie gelegt. Erlernt der junge Mensch nicht das Einhalten von Regeln in der Gesellschaft, so wird dieser auch als Erwachsener Regeln brechen und Gesetze missachten. Ein Gefühl des Fehlverhaltens und ein Schuldgefühl, jemanden geschädigt zu haben, wird es für diesen Menschen nicht geben.[15] Auf die Entwicklung eines Kindes nehmen nicht nur die Eltern, sondern auch sekundäre Sozialisierungsfaktoren (Großeltern, Nachbarn) und tertiäre Faktoren (Lehrer) Einfluss. Gewiss die profundeste und wichtigste Funktion liegt jedoch in den Händen der Eltern, dort, wo das Kind in Obhut aufwächst und den täglichen Bezug in einer entscheidenden Phase der Kindheit sucht.[16]

Das Problem der Persönlichkeit aus psychiatrischer Sicht

„In seinen Taten malt sich der Mensch“, schreibt Friedrich von Schiller. Es stellt sich nun die Frage, ob demnach an den Handlungen der Menschen bestimmte Persönlichkeiten oder Persönlichkeitsstrukturen zu erkennen sind. „Die Persönlichkeit eines Menschen beschreibt die Summe seiner Wesensmerkmale.“[17] Diese Merkmale reichen über Begabungen und Vorlieben bis hin zu Schwachbegabungen und Ablehnungen. Es bedarf einer Abgrenzung dieser Merkmale, um wissenschaftlich vernünftig analysieren zu können.

Bei der Erörterung der Persönlichkeitsstruktur eines Korruptionsstraftäters ist es interessant, inwieweit sich der sog. White-Collar-Criminal“ vom sog. „Blue-Collar-Criminal“ unterscheidet. Sutherland beschrieb den sog. „Weiße-Kragen-Kriminellen“ als „...crime committed by a person of respectability and high social status in the course of his occupation.“[18] Zum anderen ist zu beobachten wie er sich vom Normalbürger aus ähnlicher Sozialschicht abhebt. Noch deutlicher sind die Unterschiede zum Straßenkriminellen, besonders bei der Schadenssumme. Während bei einer Erhebung in den USA beim durchschnittlichen „Blue-Collar-Crime“ eine Schadenssumme von 35 $ angefallen ist, liegt sie beim „White-Collar-Crime“ bei 621.000 $.[19]

Die folgende Tabelle zeigt die Merkmalsunterschiede im sozialdemografischen Profil eines Wirtschaftskriminellen (hierunter fallen auch die Täter der Korruption) und eines allgemein kriminellen Täters der Straße.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Unterschiedsmerkmale: White collar-crimes - Street Crimes[20]

Die Tabelle lässt erkennen, dass je größer die Mängel in der Sozialisation der Täter sind, desto niedriger die Beute sein darf, um eine gewisse Handlungsschwelle zu überschreiten. Der Weißkragenkriminelle hat einen sozialen Ausleseprozess bereits bestanden. Er ist in Berufen tätig, die gewisse Charaktermerkmale verlangen. Für einen Menschen mit antisozialen Merkmalen dürften derartige Berufsstellungen nur schwer erreichbar sein. Ebenfalls kann dem Weißkragenkriminellen eine oben angesprochene Persönlichkeitsstörung nicht in voller Ausprägung zugeordnet werden. Der Wirtschaftstäter möchte in seiner beruflichen Stellung nicht primär als nützliches Glied des Unternehmens das gesamte System voranbringen. Ihm geht es vielmehr um die Befriedigung persönlicher Gesichtspunkte, z.B. um sich zu bereichern.[21]

Die „Persönlichkeit“ des Menschen

„Jeder Mensch hat seinen Preis ...“ schreibt Dolata und man fragt sich: Sind alle Menschen korrupt oder korruptionsanfällig? Ein Mensch, der bei jeder Gelegenheit korrupt wird, ist sicherlich genauso selten wie derjenige, der niemals über Korruption nachdenkt. Die Korruptionsneigung der Menschen hängt zum einen von der Höhe, zum anderen von der Art des Preises ab. Manche Menschen werden erst ab einem bestimmten Betrag der Bestechung „schwach“. Andere dagegen legen auf Geld keinen Wert und lassen sich lieber mit Macht, einem Posten oder gar Liebe belohnen.[22]

Hier kommt es ganz auf die jeweilige Persönlichkeit an, die im Brockhaus als „ausgeprägte Individualität eines Menschen“[23] definiert wird. Die Art und Weise, wie ein Mensch auf seine Mitmenschen reagiert, wird von seiner Persönlichkeit bestimmt. Sie ist dem Menschen teilweise angeboren, wird aber auch durch die Sozialisierung von bereits genannten Faktoren wie der Gesellschaft oder der Familie geprägt. Die Persönlichkeit tritt beim Menschen durch seine Denk-, Emotions- und Verhaltensmuster auf.[24]

Welches Denkmuster verfolgt eine korrupte Person?

Was macht Korruption so reizvoll, dass jemand in sicherer Position nur für einen Urlaub in der Schweiz oder einen Hotelaufenthalt in Berlin seinen Arbeitsplatz riskiert? Ein Unrechtsbewusstsein ist bei dieser Personen nicht vorhanden. Eine Hemmschwelle zur korrupten Handlung ist nicht gegeben, da das Entdeckungsrisiko gegen Null tendiert. Hat ein Mitarbeiter einen großen Handlungsspielraum für Entscheidungen, dann ist das Risiko, entdeckt zu werden, sehr gering. Von einem „schlechten Gewissen“ sind die Täter weit entfernt. Weiterhin werden Geschenke angenommen oder Schmiergelder bezahlt. Die Täter beschreiben das mit „üblicher Praxis“. Der Mensch fokussiert sich primär auf eigene Vorteile und Zugewinne. Schaupensteiner erkennt dazu: „Das Wort Unrechtsbewusstsein gehört nicht zum Wortschatz der Korrupten. Das ist allgemein verbreitet. Also die sind moralisch nicht so aufgestellt, dass sie darüber nachdenken, ob das was sie nebenbei verdienen, legal ist – im Gegenteil.“[25]

Die Folgen für die Allgemeinheit oder für die demokratische Ordnung werden gedanklich hinten angestellt oder gänzlich außer Acht gelassen.[26] Ferner werden die Handlungen des Menschen von verschiedenen Emotionen geleitet. Emotionen beschreiben eine Vielzahl instinktiver Gefühle wie Angst, Neid, Gier, Hass oder Leidenschaft. Diese Gefühle sind teilweise angeboren, werden aber auch zum Teil durch Erziehung oder Sozialisation hervorgerufen.[27]

Die Gier ist in der Wirtschaft oder in unserer täglichen Medienlandschaft ein aktuelles Thema. Ein Streben nach immer mehr Profit in den Unternehmen, Slogans wie „Geiz ist geil“, lassen ein instinktives Gefühl des Menschen nach Gier aufkommen. Durch Profitgier beispielsweise blendet der Mensch rechtliche und ethische Grenzen zunehmend aus, um an seine Ziele wie Macht und Kapital zu gelangen. Dadurch wird ebenso ein Unrechtsbewusstsein verdrängt.[28]

Nicht Hunger oder sonstige Notsituationen führen den Menschen zu diesem Verhalten. „Vielmehr rafft der Mensch nach mehr, als er zur Befriedigung seiner Bedürfnisse überhaupt benötigt.“[29]

Auch Neid, ein Gefühl der Benachteiligung oder der Missgunst gegenüber anderen, kann den Menschen zur Korruption treiben. Man will aufschließen, z. B. zum Kollegen, der mehr verdient, zum Freund, der im Beruf ständig Karriere macht, oder zum Nachbarn, der ein größeres Auto fährt. Ist dieser Ausgleich nicht mit legalen Methoden möglich, dann wird versucht, dieses Ziel mit illegalen Mitteln zu erreichen. Der Mensch spürt eine Art Angst oder befürchtet, ein Defizit gegenüber dem Mitmenschen zu haben.[30]

Darüber hinaus trägt der Mensch fiktive Ängste in sich, d.h. irreale Ängste werden durch falsche Erziehung und Bannbotschaften entwickelt, die dann handlungs- reduzierend wirken. Diese Ängste reduzieren den Aufbau der Intelligenz des Menschen. Je größer dann diese Ängste beim Menschen sind, und je geringer die absolute Intelligenz und Phantasie dadurch ist, desto größer ist auch die Bereitschaft und das Potential, korrupt und damit kriminell zu werden.[31]

Das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)

Ein Grundprinzip des Zusammenlebens der Menschen in der Gemeinschaft wird als Reziprozität bezeichnet. Der Mensch ist ein soziales und vergesellschaftetes Wesen. Naturgemäß hat er es deshalb schon immer mit Austauschbeziehungen zu tun, beispielsweise zwischen materiellen und immateriellen Leistungen. Die Theorie besagt demnach, dass Menschen immer neue soziale Beziehungen eingehen und gleichzeitig alte Beziehungen beibehalten wollen. Nehmer und Geber verpflichten sich somit immer zu Leistung und Gegenleistung, wobei Partnerschaften entstehen. Der Mensch fühlt sich verpflichtet, die Erwartungen des jeweiligen Partners zu erfüllen. Auch bei der Korruption fühlt sich dann der Partner durch das Gerechtigkeitsprinzip zur Gegenleistung verpflichtet. Erst wenn der Partner einen solchen Ausgleichszwang unterdrücken kann, sinkt die Gefahr von korrupten Beziehungsgeflechten.[32] Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht-, respektive Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen offiziellen, universalistischen Normen und partikularistischen Normen.

Was treibt die Menschen dennoch zur Korruption?

Zunächst ist festzuhalten, dass sich der Mensch von verschiedenen Faktoren in seinen Entscheidungen beeinflussen lässt. Kollegen, das gesellschaftliche Umfeld, aber auch die Familie „helfen“ ihm dahingehend bei seinen Entscheidungen. Hinzu kommt die eigene Persönlichkeit des Menschen. Durch Geburt und die Sozialisierung in der Gesellschaft erhält jeder seine individuelle Persönlichkeit. Beim einen sind die moralischen Bedenken äußerst unterentwickelt, andere hingegen lassen sich durch Gewissenskonflikte abschrecken.

Daraus bilden sich wiederum unterschiedliche Täterbilder, die den verschiedenen Korruptionsarten zuzuordnen sind.

Die Einzelfall-, Gelegenheits- oder Bagatellkorruption (Struktur I) wird von Tätern begangen, die sich in der Regel fremd sind und ihre Tat nicht auf Wiederholung anlegen. Die Tat wird meist von zwei oder drei Personen begangen. Eine Kategorisierung dieser Tätergruppe ist kaum möglich. Anders hingegen bei der strukturellen Korruption (Struktur II). Hier sind die Beziehungen meist über Jahre hinaus gewachsen und sehr wohl auf Wiederholung angelegt. Einige Unternehmer oder eine überschaubare Zahl von korrupten Amtsträgern können die Beziehungen meist mehrere Jahre ungestört wachsen lassen. Umfangreiche Straftaten können dann den Netzwerken (Struktur III) zugeordnet werden. Hier ist schon von organisierter Wirtschaftskriminalität mit einer Vielzahl von Personen auszugehen. Bei den Tätern handelt es sich überwiegend um männliche Personen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren. Neben einer gewissen beruflichen Stellung mit Macht und Einfluss sind die Verhältnisse in finanzieller und familiärer Hinsicht ebenfalls geordnet. Ein gewisser gesellschaftlicher Status und ein fehlendes Unrechtsbewusstsein können den Tätern ebenfalls zugeordnet werden.

Letztlich unterscheiden sich Geber und Nehmer weniger als vermutet. Die Initiative zur Korruption geht von beiden gleichermaßen aus. Auch eine gewisse Doppelmoral wird von beiden Seiten vorgelebt. Firmen arbeiten wohl wissend mit Bestechungen und verbuchen diese guten Gewissens unter „Provisionen“ oder Ähnlichem. Amtsträger sprechen von „sauberen“ Amtsstuben, lassen aber intern auch jegliche Kontrollmaßnahmen vermissen. Man kann bei den Tätern auch von Leistungsträgern im Unternehmen oder im öffentlichen Dienst sprechen. Überdurchschnittliches Engagement zeichnet diese ebenso aus wie ein ständiges Streben zur Rechtfertigung ihrer Taten.

Für Deutschland ist festzustellen, dass Korruption weitestgehend ein typisches Delikt der Führungskräfte darstellt. Warum? Sicher ist es nicht die wirtschaftliche Not eines Managers, die ihn zur Korruption treibt. Auf den ersten Blick scheint es um Vorteile für das Unternehmen, die Behörde oder die Partei zu gehen. Meist stecken jedoch persönliche Motive dahinter. Immer wieder wollen sich die Täter ihre Arbeit mit einem „Extra-Bonus“ belohnen lassen. Zudem ist oftmals ein Konkurrenzdenken gegenüber Kollegen ausschlaggebend. Hat der korrupte Mitarbeiter einmal ein spezielles Gesellschaftsniveau erreicht, will er dieses natürlich Jahr für Jahr mit allen Mitteln erhalten.

Die Täter sind letztlich immer wieder getrieben von der Gier nach Geld, Macht und Einfluss. Sie ergreifen die Chance, wann immer die Gelegenheit günstig ist und der Informationsvorsprung und die Macht dazu ausreichen.

Die wichtigsten Eigenschaften eines Korruptionstäters, die aus einer Analyse ausgewählter publizierter Korruptionsfälle stammen, sind in der folgenden Grafik zusammengefasst dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Täterprofiling[33]

Alles in allem hat Korruption jedoch viele Gesichter. Die Täter können letztendlich aus jeder Gesellschaftsschicht und jeder Berufsgruppe stammen. So unterschiedlich die Täter sind auch deren Taten. Bei der Organisierten Korruption werden Netzwerke aufgebaut, die sich über mehrere Jahre entwickeln. Doch alle Täter aus den drei oben genannten Strukturen besitzen ein gemeinsames Merkmal: sie bereichern sich selbst auf Kosten anderer. Sie müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die drohenden negativen Sanktionen bei einer möglichen Aufdeckung.

Résumée

Der Gesetzgeber weicht seit vielen Jahren den Forderungen nach einer effizienten Gesetzgebung zur Strafverfolgung der verschiedenen Korruptionsformen aus. Die Verfolgungsbehörden, zuvorderst die Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizeien, sind weder personell noch in der Aus- und Fortbildung genügend aufgestellt, um die Korruptionsbekämpfung in Deutschland auch schlagkräftig durchführen zu können. Die Forschung, insbesondere die interdisziplinäre Kriminologie, lässt den metastasenartig ausufernden Phänomenbereich Korruption sträflich außer Acht. Und dies, obwohl Insider seit langem das Dunkelfeld der Korruption mit 95 bis 98 Prozent anmahnen! Somit ist nur die Spitze des Eisberges bekannt! Doch es ändert sich nur wenig.

Warum?

Der Lobbyismus ist zur Lobbykratie verkommen. Die Politiker sind Marionetten der Wirtschaft geworden, die mit großem Kapitaleinsatz und dem Machtpotenzial des Arbeitgebers in der Meinungspolitik vorherrschend und federführend ist. Hier nämlich wird das große Rad gedreht.

Vor allem aber müssen wir die größten Anstrengungen auf eine breite Prävention verwenden. Die Strafverfolgung läuft immer nur den Delikten hinterher. Die Vermittlung von Normen und Werten und die Courage, diese einzufordern sowie Verstöße anzuprangern, bieten eine Chance der Gegenbewegung. Bereits in der Ausbildung der Manager von morgen, darf nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen, sondern das ehrenwerte Kaufmannsgebaren. Der Ethik des Kundengebarens muss eine Unternehmensethik mit einem Code of Conduct, dem Instrument der Firmenphilosophie, als Phalanx gegenüberstehen. Dies darf nicht die Ausnahme darstellen, sondern muss wieder Einfluss nehmen im alten Europa. Politiker, die die Seiten wechseln, oder innerlich oder gar finanziell bereits gewechselt haben, sollten wir nicht als Helden feiern, sondern - imaginär geteert und gefedert - aus unserer Gesellschaft jagen. So entsteht ethischer Handlungsraum beinahe frei von Korruption.

II. Stabilitätsbedingung unternehmerischer Ethik

Die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft ist derzeit ein Thema, das von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik breit diskutiert wird. Die Unternehmen sollten sich bei der Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten nicht nur auf Kontroll- und Entdeckungsmaßnahmen verlassen, sondern müssen auf der Ebene der Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Werten ansetzen. Ethik versus Wirtschaftskriminalität? Vertrauen braucht keine Paragraphen. Eine erfolgreiche Volkswirtschaft baut auf Loyalität auf.[34]

Mahatma Gandhi prägte den Satz: „Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.“ Fangen wir also bei uns selbst an, die genannten Werte nicht nur einzufordern, sondern auch vorzuleben.

Ethik wird in soziologischer Perspektive als eine Normwissenschaft definiert, jedoch mit Einschränkungen. Ethik steht in Verbindung mit einem sozialen und kulturellen Wandel. Ethik ist also keine statische Größe, sondern eine dynamische. Die Entwicklung von Normen ist auch eine Frage ihrer Begründung in Gruppenprozessen, eine Frage ihrer Begründung im Diskurs. Die Implikationen eines Primats des Ökonomischen für eine Gesellschaft lassen sich noch enger fassen. Sie entziehen in gewisser Weise der Kriminologie den Boden, insofern als diese an eine wie immer begründete oder hergestellte Geltung und Einigung der moralischen bzw. normativen Kategorie „Kriminalität“ zur Selbst- oder Fremdbeschreibung von Vorgängen und Abläufen in den Beziehungen und Transaktionen zwischen den Menschen gebunden ist. Diese Voraussetzung scheint in dem Maße zu schwinden und zu entfallen, wie ökonomisches Denken das Handeln der Menschen und der Gesellschaft bestimmt und beherrscht. Das klingt erst einmal ungeheuerlich, wenn nicht absurd und irregeleitet. Es nimmt Gedanken einer Reihe von Autoren auf, die von einer Auflösung des Sozialen, von der Zerstörung von Gesellschaft und Gesellschaftlichkeit sprechen, von dem Verzehr der Moral als Handlungs- und Steuerungsressource und ähnlichem. Dabei darf man nicht nur an die in diesem Zusammenhang am häufigsten zitierten Schriften des französischen „melancholischen“ Soziologen Beaudrillard denken, der – Mode hin, Mode her – zunehmend Eingang findet in die Spalten auch weniger „entgrenzter Soziologie und Soziologen. Andererseits wäre die Überlegung anschlussfähig an sehr vertraute und oft ausgesprochene Erscheinungen:

- das viel beklagte Schwinden des „Rechtsbewusstseins“,
- die augenfällige Immunität ökonomischen Handelns gegen Kriminalisierung,
- allgemeiner und unbestritten die zunehmende Fiktion der Annahme eines allgemeinen und geteilten Konsenses über einen Grundbestand moralischer Werte und gesellschaftlicher Normen.

Eine Folge der Soziologie in einem bereits 1988 erschienenen, von Kriminologen kaum zur Kenntnis genommenen Aufsatz unter dem Titel „Kriminalität als Modernisierungsrisiko?“ (B. Blinkert 1988). Die in seiner empirischen Studie beschriebene „Parallelität von zunehmender Ökonomisierung der Gesellschaft und wachsender Kriminalitätsbelastung“ nennt Blinkert – in Anlehnung an die griechisch-römische Mythologie – das „Hermes-Syndrom“ (1988, S. 398). Eine utilitaristische Haltung gegenüber Normen bedeutet ja, dass diese nur nach Maßgabe der Verträglichkeit mit den jeweiligen Kosten-und-Nutzen-Erwägungen befolgt oder verletzt werden, also keine unabhängige und originäre Handlungsverbindlichkeit besitzen, und das heißt, keine Verhaltenssteuerung bewirken. Das aber bedeutet wiederum, dass die Kategorien der Moral bzw. des Rechts und Unrechts nicht länger geeignet sind, gesellschaftliche Vorgänge und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien angemessen zu beschreiben und abzubilden. Sie sind nicht die „Grammatik“ und das „Vokabular“, nach denen die Akteure und Mitglieder der Gesellschaft ihr Verhalten entwerfen, beschreiben und rechtfertigen. Anders formuliert heißt das: In einer Gesellschaft mit ökonomischem Primat ist Geld – die Rechnungseinheit instrumenteller Rationalität des Risiko-Nutzen-Kalküls – und nicht Moral die dominante Steuerungs- und Handlungsressource.[35]

Ethik ist die wissenschaftliche Reflexion von Moral und Ethos. Ethik als wissenschaftliche Disziplin verlangt neben der kritischen Reflexion aber auch argumentative Begründung.[36] „Ethik bemüht sich, unter der Voraussetzung der Differenz zwischen Faktizität und Ideal, geleitet von der Idee eines sinnvollen Lebens des Menschen, Aussagen über das gute und gerechte Handeln des Menschen zu machen. Ethik reflektiert theoretisch die Erfahrungen der Praxis, um diese theoretischen Gedanken und Überlegungen dann wieder in die Praxis einzuspeisen.“[37]

Wenn der Mensch bewusst Wertmaßstäbe setzt, nach denen er das Handeln ausrichtet, existieren gewisse Normen. Eine Norm kann Maßstab, Regel oder eine Vorschrift sein. Jede Handlungsregel ist eine Norm und beschreibt den Rahmen, was in Ordnung, was „normal“ ist.[38] Normen können eine entlastende Funktion haben, indem sie für Handlungssituationen, Konflikt- oder Problemfälle bereits vorüberlegte Handlungsalternativen ermöglichen. Moralische Normen dienen in diesem Sinne als Richtschnur für das alltägliche Handeln und können in fest verbriefter Form nachgelesen werden (z.B. in den „Zehn Geboten“ der Bibel: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.“). Ein Unternehmen oder eine Berufsgruppe kann einen Kodex vorgeben, in dem Mitarbeiter nachlesen können, wie sie sich in einer bestimmten Situation richtig verhalten müssen.[39]

Moral entwickelt sich und ist sehr stark von den Wertevorstellungen der Gesellschaft abhängig. Betrachtet man die Moral der heutigen Gesellschaft, kann man z.B. ein verändertes Verhalten bei der Zahlung von offenen Rechnungen feststellen: Sie werden häufig erst nach einem langen Zeitraum bezahlt oder gar nicht. Ebenso ist ein derartiges Verhalten auf der Unternehmensseite zu betrachten. Der Unterschied zu vergangenen Zeiten, als mehr Wert auf eine korrekte und zügige Bezahlung gelegt wurde, ist, dass Menschen den Zahlungsverzug zunehmend als Kavaliersdelikt ansehen.[40]

Die Lebens- und Arbeitsform, die man zunächst subjektiv als wohl gelungen bezeichnet, nennt man Ethos. „Ein Mensch, der eine bestimmte Form von moralisch anerkannten Regeln und Maßgaben für sich beansprucht und nach ihnen lebt, hat ein Ethos.“[41] Aristoteles war davon überzeugt, dass man Ethos erlernt, indem man sich an Vorbildern orientiert und einübt, wie man die als richtig geltenden Handlungen praktisch anwendet.[42] Ein Vorbild für alle Wirtschaftswissenschaftler kann Professor Muhammad Yunus sein. Er ist Gründer der „Grameen-Bank“, die erfolgreich Kleinkredite an arme Menschen in Bangladesh vergibt und so bereits mehreren Millionen von Menschen den Weg aus der Armut ermöglichte. Für die Förderung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung von unten wurde der Erfinder des Mikro-Kredits 2006 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.[43]

Das Ethos ist weit mehr als nur die simple Übernahme der geltenden Moral. Der Mensch ist geradezu aufgefordert, die äußerlich geltenden Werte- und Normengefüge durch seine Vernunft kritisch zu beurteilen, zu ergänzen und weiterzuentwickeln.[44] Damit kann das Ethos eine geltende Moral auch ablehnen. Manche Ärzte verstoßen gegen das Verbot zur Sterbehilfe aus Gründen der Menschenwürde. Sie werden unterstützt durch Proteste der Bürger. Nur wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema stattfindet, besteht die Chance zur Weiterentwicklung der Gesetze.[45]

Ethik in der Wirtschaft

Der Erlanger Wirtschaftswissenschaftler Albert Löhr erläutert in seinem Beitrag die Grundlagen des von ihm und Horst Steinmann entwickelten "republikanischen Konzeptes" der Unternehmensethik. Danach soll die Unternehmensethik in der Marktwirtschaft darauf hinwirken, von der unternehmerischen Freiheit einen sozialverträglichen Gebrauch zu machen. Die friedliche Koordination wirtschaftlicher Handlungen kann und soll nicht nur über Ordnungsebenen erfolgen, sondern bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Unternehmer wird somit nicht mehr rein privatwirtschaftlich gesehen. Im "republikanischen Konzept" ist das private Wirtschaften stets auch eine öffentliche Sache (res publica) und dem gesellschaftlichen Frieden verpflichtet. Die philosophische Fundierung dieses Ansatzes beruht auf der lebenspraktischen Einsicht, dass in Konfliktsituationen die friedliche Argumentation, wie sie die Unternehmensethik fordert, allen machtinduzierten Manipulationen vorzuziehen ist, wogegen alle anderen Konfliktlösungen instabil sind. Die ökonomische Begründung der Unternehmensethik liegt in ihrer Fähigkeit, das Konfliktpotential der Marktwirtschaft zu begrenzen und damit zusätzliche Erfolgsvoraussetzungen für ihre Funktionsfähigkeit und Legitimation zu schaffen. In diesem Sinne stellt die Unternehmensethik ein notwendiges Regulativ der Marktwirtschaft dar.[46]

Wie verbreitet sich Ethik im Unternehmertum?

Im Vordergrund der Diskussion um Compliance im Bereich der Pharmazie, hier als exemplarisches Unternehmertum gewählt, steht das Problem möglicher faktischer Verknüpfungen von Auftragsforschung und Absatzförderung. Die entsprechenden Rahmenbedingungen der gesetzgeberisch gewollten Leistungsnähe von Industrie, Forschung und Klinik nährt die Gefahr korruptiver Verhaltensweisen und strafrechtlicher Risiken.[47] Nach dem so genannten Herzklappenskandal, bei dem Hersteller Ärzten und Mitarbeitern an Krankenhäusern Geld und Geschenke hatten zukommen lassen, damit sie im Gegenzug ihre Produkte abnahmen,[48] wurde die Notwendigkeit offenkundig, die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen bzw. deren Mitarbeitern und pharmazeutischen Betrieben mit grundsätzlichen Regeln zu versehen, die das Risiko von Korruption, respektive das Risiko, unter den Verdacht von korruptivem Verhalten zu fallen, minimieren. Um den entstandenen Unsicherheiten zu begegnen und auf breiter Basis Rahmenbedingungen zu schaffen, die die weitere Zusammenarbeit erleichtern, haben die im Bundesfachverband Medizinprodukte Industrie e.V. zusammengeschlossenen Unternehmen einen „Codex Medizinprodukte“ entwickelt.[49] In materieller Hinsicht beinhaltet dieser Codex, dass Leistungen jeglicher Art an Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen nicht im Zusammenhang mit Umsatzgeschäften stehen dürfen, die vom Leistenden mit der medizinischen Einrichtung getätigt werden, in der der begünstigte Mitarbeiter beschäftigt ist. Jeglicher Einfluss auf Beschaffungsentscheidungen der Mitarbeiter ist untersagt, wie auch Zuwendungen an diese Mitarbeiter, die privaten Zwecken dienen. In formeller Hinsicht wird vorgeschrieben, dass die Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmen und den Beschäftigten von medizinischen Einrichtungen – schriftlich – offen zu legen und von zuständiger Stelle zu genehmigen sind; entsprechend sind diese Leistungsbeziehungen schriftlich zu fixieren. Über den „Codex Medizinprodukte“ hinaus haben verschiedene Unternehmen eigene Richtlinien erarbeitet, die die Abwicklungsprinzipien für die Zusammenarbeit mit Kliniken und deren Mitarbeitern festschreiben. Auf der Gegenseite haben sich Universitäten rechtssichere Handlungsweisen an die Hand geben sollen. Zu erwähnen ist schließlich der gemeinsame Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter, der von den Fach- und Industrieverbänden, dem deutschen Hochschulverband und der deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegt wurde.[50]

Stabilitätsbedingungen für Ethik unter drei Perspektiven

1. Ethik darf nicht leerformelhaft (alles ist recht) formuliert sein

Es wird niemand leugnen wollen, dass es gegenwärtig Tag für Tag nicht-ethisches Handeln gibt. Dies schadet dem Unternehmen und trägt zu einem negativen Bild in der Öffentlichkeit bei, soweit diese Handlungen bekannt oder auch nur vermutet werden. Fehlende Richtlinien binden die Hände. Reaktionen sind nur individualisiert möglich und von ihrer Wirksamkeit her ausgesprochen begrenzt. Eine organisatorisch-institutionelle Absicherung wäre von Vorteil. Durch Allgemeinplätze in den Formulierungen besteht grundsätzlich die Gefahr, normative Leerformeln oder kulturell selbstverständliche Aussagen zu produzieren, die redundant, überflüssig oder für zu umfangreich gehalten werden. Die Konkretion in den Aussagen muss also die Tatbestände so benennen, dass konkrete Sachverhalte ihnen zugeordnet werden können. Dies erfordert allerdings eine Interpretationsleistung (ähnlich wie das Gericht zu prüfen hat, ob die Tatbestandsmerkmale z.B. des Mordes erfüllt sind), die durch die einzurichtende Ethik-Kommission vorzunehmen ist. Dass es dabei einen Spielraum gibt (und geben muss), aus dem in der Konsequenz auch unterschiedliche Auffassungen resultieren können, ist jedermann bewusst und muss in Kauf genommen werden.[51] Die Regeln werden durch die Übernahme in Satzung, Geschäftsordnung oder den Anstellungsvertrag rechtlich bindend.[52] Der Begriff „soft law“ wäre also irreführend und sollte nicht verwandt werden, um falsche Assoziationen auszuschließen.

2. Ethik versus Unternehmensfreiheit mit dem Ziel der Gewinnmaximierung

Klar ist, dass das zu entwickelnde Regelwerk nicht in sämtlichen Details von allen Adressaten in Gänze positiv-konsensuell aufgenommen werden wird. Diese Erwartung wäre illusionär und Phantasterei. Andererseits muss jedoch ein Angebot unterbreitet werden, das eine möglichst hohe Akzeptanz erwarten lässt. Eine breite Basis als „ethisches Minimum“ sollte erreicht werden. Sowohl im anglo-amerikanischen als auch im deutschen Sprachraum hat sich in den letzten 20 Jahren eine heftige Diskussion zum Thema Business Ethics entwickelt. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze, die das Verhältnis zwischen Ethik und Ökonomie versuchen zu beantworten. Vertreter einer neoliberalen Position glauben dabei, dass moralisch einwandfreies Verhalten lediglich Kosten verursacht und negative ökonomische Konsequenzen für Unternehmen hat. Sie verweisen ethische Reflexion in das Gebiet der Philosophie und betonen das Gewinnprinzip als einzige Leitidee unternehmerischen Handelns. Nach einem solchen Verständnis ergibt sich aus dem Gebot der Gewinnmaximierung letztendlich sogar die vollständige Entlastung von ethischer Verantwortung für die Unternehmen. Wurden in früheren Zeiten Unternehmen meist von ihren Eigentümern geleitet und kontrolliert, machen es die modernen Wirtschaftsstrukturen vielfach notwendig, dass „Agenten“, namentlich Unternehmensvorstände, Geschäftsführer usw., diese Aufgabe anstelle der Besitzer („Prinzipale“) erfüllen. Die Trennung von Eigentum und Entscheidungsmacht bringt Probleme mit sich: Da das unternehmerische Risiko nicht vom Vorstand getragen wird, kann er animiert sein, egoistische Ziele und nicht die seiner, das Risiko tragenden Auftraggeber zu verfolgen. In weiten Teilen beschäftigt sich die Diskussion mit der Erarbeitung von Mechanismen, das Managementhandeln am Interesse der Aktionäre, der übrigen Stakeholder (Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden etc.) und der Unternehmung an sich auszurichten.[53] Die Business Ethics müssen hinsichtlich der moralischen Prinzipien, an denen Entscheidungsträger in Unternehmen ihre Handlungen ausrichten sollen, um mit ethischen Konflikten umzugehen eine Orientierung bieten. Gleichzeitig sensibilisiert Unternehmensethik die Notwendigkeit, strukturelle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich ethische Reflexion in Unternehmen überhaupt entfalten kann, z.B. in Form von Ethik Kodices oder Compliance Programmen. Unternehmen müssen sich der Problematik bewusst sein, dass ohne die Berücksichtigung der vielfältigen (ethischen, ökologischen und sozialen) Ansprüche, Bedürfnisse und Interessen betroffener Anspruchsgruppen auf lange Sicht auch keine ökonomischen Erfolgspotentiale realisierbar sind. Widerstände, Goodwill- und Legitimitätsverluste sowie deren unabschätzbare Folgekosten erscheinen dann steuerbar oder zumindest beherrschbar. Die Beschäftigung mit Unternehmensethik verfolgt deshalb keine rein idealistischen Motive, sondern resultiert gleichermaßen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen.

3. Ethik hält sich möglichst stabil, wenn negative Sanktionen drohen

Die Bemühungen des Ethik-Managements müssen laufend über Audits kontrolliert werden. Kontrollen und Sanktionen sind unverzichtbar, um die Ernsthaftigkeit des Ethik-Managements zu dokumentieren. Normen ohne Sanktionsmöglichkeiten sind sinnlos. Die Sanktionsdrohung stellt eine Art der sozialen Kontrolle dar.[54] In einigen Unternehmen existiert bereits ein Sanktionenkatalog. Nicht zu unterschätzen sind auch verbandspolitisch wirksame Reaktionen (negative Sanktionen). Eine der Sanktionen ist der „öffentliche Tadel in den Fachzeitschriften der Verbände“. Dieses ist die schwächste Sanktionsmöglichkeit, der aber gleichwohl eine nicht unbeträchtliche Wirksamkeit zugemessen wird. Alles in allem erfolgt die Stabilisierung des Prinzips durch die Festsetzung einer Sanktion. Vierfache Spektren einer Sanktion: 1.) physisches, d.h. Lust und Unlust; 2.) moralisches, d.h. die durch die Handlungsweise erregten Gefühle anderer Personen; 3.) politisches, d.h. die durch Gesetz und Obrigkeit mit bestimmten Handlungen verknüpften Folgen; 4.) religiöses mit entsprechenden Folgen. Das Grundgesetz der Sanktion liegt nun in der Verstärkung der Motivationskraft durch die Verbindung der verschiedenen Sanktionen; die unveränderliche Basis ist die natürliche. Die Hauptfrage der Ethik: Ist das Gewissen ein bloßer Reflex der äußeren Folgen der Handlungen?[55]

Corporate Governance und Compliance in Unternehmen

Compliance und Corporate Governance sind verwandte, etwa seit derselben Zeitspanne von 15 Jahren in Deutschland gebrauchte Begriffe. Der angelsächsische Begriff „Corporate Governance“ bedeutet in etwa „Unternehmensverfassung“ und bezeichnet einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unter dem Stichwort Corporate Governance werden international - und seit Mitte der 90er Jahre auch in Deutschland - verschiedene Elemente eines Systems der Unternehmensüberwachung diskutiert. Im Jahre 2002[56] formulierte die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“[57] eine entsprechende Handlungsempfehlung[58]. Unternehmensskandale und beispielsweise der Zusammenbruch des Neuen Marktes verunsicherten Investoren, so dass mit diesem Kodex auch Anlegervertrauen in den deutschen Kapitalmarkt zurück gewonnen werden soll.[59] Der Begriff „Compliance“ wurde ebenso wie „Corporate Governance“ aus der angelsächsischen Rechtsterminologie in das deutsche Wirtschaftsrecht übernommen. Er bedeutet in etwa „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote“. Damit verlangt Compliance zunächst nur, dass sich Unternehmen und Organe im Einklang mit dem geltenden Recht bewegen müssen.[60] Dies ist nicht mehr oder weniger als ein schon immer in allen Rechtsstaaten selbstverständliches Prinzip. Der Unterschied zu Corporate Governance liegt vor allem in der Perspektive. Während Corporate Governance die Sichtweise der „Regulierer“ prägt, umschreibt Compliance den Blickwinkel der „Regulierten“, der betroffenen Unternehmen. Schließlich stehen die beiden Begriffe „Compliance“ und „Corporate Governance“ umschreibend und auch beispielhaft für eine durch unterschiedliche Hintergründe und Interessen geprägte Diskussion:

Die Diskussion um „Corporate Governance“:

- befürchtet Nachteile im Investorenwettbewerb auf Grund zu nachlässiger Regulierung am Standort Deutschland;
- ist motiviert von spektakulären Betrugs- und Bilanzfälschungsfällen wie Balsam, Schneider oder FlowTex, von Firmenzusammenbrüchen wie Holzmann oder Walter-Bau und von - als ungemessener Selbstbedienung empfundenen - Vergütungen wie bei Mannesmann;
- bildet den theoretischen Hintergrund des Prinzipal-Agent-Ansatzes[61] ab, der die Vorteile der Anteilseigner von den Interessen des Managements und der Belegschaft abgrenzt und die weltweite „Shareholder-Value“-Diskussion[62] prägt;
- setzt wegen der deutschen Bürokratieproblematik zunächst noch auf freiwillige Codizes, verlangt aber letztlich doch nach Regulierung und staatlicher Aufsicht.
Die Diskussion um „Compliance“:
- legt eine vorhandene Überregulierung als Ausgangssituation zugrunde;
- versteht durch Mitarbeiter und Organe begangene Regelverstöße als wirtschaftliches Risiko für die Unternehmen und zunehmend auch für das Management;
- hält dieses Risiko und die in Folge auftretende Haftung für zum Teil vermeidbar;
- sucht diesem vermeidbaren Risiko durch vorbeugende Unternehmensorganisation zu begegnen.

Code of Conduct – Vorstellung eines Konzepts

Der Code of Conduct oder zu Deutsch der betriebsindividuelle Werte- und Verhaltens­codex ist immer mehr zu einer notwendigen Einrichtung und Voraussetzung für alle ausländische Unternehmen, die an amerikanischen Börsen notiert sind, geworden, jedoch nicht nur für diese. Die gesetzliche Regulierung betrifft zwar direkt nur die wirtschaftlichen Global Player, deren Aktien an amerikanischen Börsen gehandelt werden oder die sich im großen Maßstab auf dem amerikanischen Markt bewegen. Eine andere und vielleicht wirkungsmächtigere Seite ist ein zu beobachtender allgemeiner Trend, auch in Europa einen Verhaltenscodex innerhalb der Unternehmen zu implementieren, unabhängig von einer gesetzlichen Forderung. Was steckt dahinter? Man könnte vermuten, dass es sich um die Einsicht des Managements handelt, betriebsinternes Handeln auf die Grundlage einer allgemein akzeptierten und sanktionierten ethischen Handlungsgrundlage zu stellen, um so präventiv gegen kleinere Korruptionsfälle an der Basis oder ein entwickeltes System aus Vorteilsnahme, personalisierten Beziehungen, informellen Abhängigkeiten und schwarzen Kassen vorzugehen. Offensichtlich ist aber die Selbstbindung des Managements ein Problem, das dieses Instrument häufig zu einem Element der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings degradiert.

Der Code of Conduct wird zum Begleiter eines politisch korrekten öffentlichen Images, z.B. durch die Betonung eines umweltpolitischen Bewusstseins oder interner Transparenz des Unternehmens, allerdings nur bis zum nächsten öffentlich sichtbaren Fall von Korruption als einem offensichtlich gängigen Teil der Unternehmens­politik. Damit wird gleichzeitig ein interessantes und anspruchsvolles Instrument der Korruptions­prävention, das natürlich als Element innerhalb eines kohärenten Präventions­systems gesehen werden muss, entwertet und der Lächerlichkeit preisgegeben. Mehr noch werden mögliche positive Wirkungen und Faktoren negiert, die weit über die eigentliche Intention der Korruptionsprävention oder der verbindlichen Normierung eines ethischen Handlungsstandards hinausgehen.[63]

[...]


[1] vgl. Dietz, M.: Korruption – Eine institutionenökonomische Analyse, Berlin 1998, S. 11.

[2] vgl. Bannenberg, B. / Schaupensteiner, W.: Korruption in Deutschland, 2004 S. 23.

[3] vgl. Dolata, U. / Kreitel, R., Korruption und der Ausweg. Grin-Verlag München, 2007.

[4] vgl. Rose-Ackermann, Susan, Corruption in: A Study in Political Economy, New York 1978.

[5] vgl. Smith, Adam, Der Wohlstand der Nationen. 1776.

Dietz, M --à vorname fehlt und auch im Lit.verz.!!

[6] vgl. Hetzer, Wolfgang, Korruption. Legalisierung oder Bekämpfung?, in: Kriminalistik, 58 (2004).

[7] siehe auch die Homepage der Organisation unter: www.transparency.org (01.09.2010).

[8] vgl. Hauschka, Christoph, Corporate Compliance, C.H. Beck, München 2007.

[9] siehe auch die Homepage des Bundeskriminalamtes unter: www.bka.de (01.09.2010)

[10] vgl. Schilling, A. / Dolata, U., Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland, Murnau 2004.

[11] vgl. Mischkowitz, Robert u.a., Einschätzungen zur Korruption in Polizei, Justiz und Zoll, BKA-Forschungsreihe, Wiesbaden 2000.

[12] vgl. Vahlenkamp, W. / Knauß, I., Korruption, hinnehmen oder handeln? BKA-Forschungsreihe, Wiesbaden 1995.

[13] Shareholder-Value-Gedanke beschreibt das Bestreben, den Marktwert des Eigenkapitals möglichst zu erhöhen. Der Unternehmenswert soll möglichst hoch gehalten werden, um die Teilhaber zufrieden zu stellen.

[14] vgl. Schilling, A. / Dolata, U., Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland, 3. Auflage, Murnau 2004.

[15] vgl. Krug, Sabine, Korruption in verschiedenen Wirtschaftssystemen. Wiesbaden 1997.

[16] vgl. Graf, Hans-Wolff, Korruption, Egelsbach/Frankfurt a. M. 2000.

[17] Knecht, Thomas., Das Persönlichkeitsprofil des Wirtschaftskriminellen - aus psychiatrischer Sicht -, Kriminalistik 3/2006, S. 201.

[18] vgl. Knecht, Thomas, Das Persönlichkeitsprofil eines Wirtschaftskriminellen – aus psychatrischer Sicht, in: Kriminalistik 3/2006.

[19] vgl. Knecht, T., a.a.O.

vgl. LABusinessJournal, Fünf Faktoren der Persönlichkeit bestimmen menschliches Verhalten und Erleben, [Stand: 12.11.2006].

[20] Quelle: Knecht, T., a.a.O., S. 202.

[21] vgl. Knecht, T.: a.a.O., S. 201-203.

[22] vgl. Schilling, A. / Dolata, U., Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland, 3. Auflage, Murnau 2004.

[23] Brockhaus Der: Wirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft, Finanzen, Versicherungen, Steuern, Mannheim 2004, S. 690.

[24] vgl. Schneider, S. / Leontjew, A.: Tätigkeit, Bewusstsein, Persönlichkeit, o.V. Die Persönlichkeit 2006.

[25] Brase, J., Hano, J., Judzikowski, S., Laska, R., Frontal 21, Manuskript, Beitrag: Geschmierte Geschäfte – Bestechliches Deutschland, O-Ton Wolfgang Schaupensteiner, 26.07.2005.

[26] vgl. Schilling, A. / Dolata, U., a.a.O., S. 121.

[27] vgl. Schneider, S. / Leontjew, A.: Tätigkeit, Bewusstsein, Persönlichkeit / Die Intelligenz der Gefühle 2006.

[28] vgl. Vahlenkamp, W. / Knauß, I., Korruption, hinnehmen oder handeln? BKA-Forschungsreihe, Wiesbaden 1995.

[29] Graf, Hans-Wolff, Korruption. Egelsbach/Frankfurt a. M. 2000.

[30] vgl. Graf, H-W., a.a.O., S. 64.

[31] vgl. Graf, H.-W., a.a.O., S. 71.

[32] vgl. Mischkowitz, Robert u.a. Einschätzung zur Korruption in Polizei, Justiz und Zoll, BKA-Forschungsreihe, Wiesbaden 2000.

[33] Quelle: Dolata, U. / Kreitel, R., Korruption und der Ausweg, Grin-Verlag München, 2007.

[34] vgl. Müller-Reichert, Matthias, Main-Post, Nr. 42, 20.02.2009

[35] vgl. Dahme, Heinz-Jürgen u.a., Von der Nachfrage- zur Angebotspolitik auf dem Feld der Inneren Sicherheit

[36] vgl. Lorenzen, P.; Philosophische Fundierungsprobleme einer Wirtschafts- und Unternehmensethik, 1991

[37] Dietzfelbinger, D., Unternehmens- und Wirtschaftsethik in der Praxis, 2. Auflage, München 2000

[38] vgl. Molitor, B.; Wirtschaftsethik, München 1989

[39] vgl. Dietzfelbinger, D., Unternehmens- und Wirtschaftsethik für die Praxis, 2. Auflage, München 2000

[40] vgl. Hagemann, Susanne, Aktuelle Branchendaten zur Zahlungsmoral, 2004

[41] Dietzfelbinger, D.; Unternehmens- und Wirtschaftsethik für die Praxis, 2. Auflage, München 2000

[42] vgl. Dirlmeier, F.; Nikomachische Ethik, Bd. 6, 2. Auflage, Darmstadt 1960

[43] vgl. Gude, J.; Nobelpreis für Wirtschaft, in: Zeitschrift Humanwirtschaft“ 2007, Nr. 1

[44] vgl. Göbel, E.; Unternehmensethik, Stuttgart 2006

[45] vgl. Pieper, A.; Einführung in die Ethik, 4. Auflage, Tübingen 2000 hier fehlen von ALLEN die vornamen

[46] vgl. Grohde, Walter, Ethik in der Wirtschaft, Essay im Heft 5/1997 der Lutherischen Monatshefte

[47] vgl. Runge, Marburger Gespräche zum Pharmarecht, S. 73 Runge Vorname !!!!

[48] vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 90

[49] vgl. Dieners, Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Ärzten, Kap. 4, Rn. 7, VORNAME

[50] vgl. Dieners, Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Ärzten, Kap. 4, Rn. 10 ff.

[51] vgl. Lamnek, Siegfried, Zur Genesis und Geltung eines Deutschen Ethik-Kodex – eine qualitative Längschnittsanalyse

[52] vgl. Baums: Corporate Governance – Aktuelle Entwicklungen, 2002, S. 17. VORNAME

[53] Ausdrücklich wird an dieser Stelle für Ausführungen zum Stake- und Shareholder Value-Konzept auf die Literatur verwiesen (v. a. Rappaport, der als „Vater“ des Shareholder Value-Ansatzes gilt, siehe Rappaport, Alfred: Shareholder Value, 1995). „Aufgabe der Corporate Governance-Systeme ist die Einrichtung und Sicherstellung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und -überwachung und Verknüpfung aller Interessen auf das Gesellschaftsinteresse“ (Lieder: AR im Wandel, 2006, S. 393 f.).

[54] vgl. Peters, Helge, Devianz und soziale Kontrolle. Weinheim und München, 1995

[55] vgl. Dilthey, Wilhelm, System der Ethik, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1981

[56] 2002 erfolgt die erstmalige Veröffentlichung des Deutschen Corporate Governance Kodex`im Bundesanzeiger

[57] Deutscher Corporate Governance Kodex, abrufbar unter http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/D_CorGov_Endfassung_Juni_2006.pdf

[58] vgl. Cromme: Rede anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs Deutscher Corporate Governance-Kodex, Düsseldorf, 18.12.2001, abrufbar unter http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/RedeDrCromme.pdf VORNAME

[59] vgl. Lieder, Jan, Der Aufsichtsrat im Wandel der Zeit, 2006, S. 551

[60] vgl. Schneider, Uwe, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2003, S. 646

[61] vgl. Schilling, Akatshi / Dolata, Uwe, Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland, 2004

[62] Shareholder-Value-Gedanke beschreibt das Bestreben, den Marktwert des Eigenkapitals möglichst zu erhöhen. Der Unternehmenswert soll möglichst hoch gehalten werden, um die Teilhaber zufrieden zu stellen.

[63] vgl. Hauschka, Christoph, Corporate Compliance, C.H. Beck, München 2007, S. 471 ff

Ende der Leseprobe aus 147 Seiten

Details

Titel
Compliance contra Korruption
Untertitel
Maßnahmen und Instrumente der Anti-Korruptions-Prävention
Autor
Jahr
2011
Seiten
147
Katalognummer
V164700
ISBN (eBook)
9783640815418
ISBN (Buch)
9783640815104
Dateigröße
2399 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es handelt sich hierbei um ein Fachbuch, wie bereits mein vorheriges mit dem Titel Korruption und der Ausweg. Lektorat: Breunig &amp, Sülzer
Schlagworte
compliance, korruption, maßnahmen, instrumente, anti-korruptions-prävention
Arbeit zitieren
M. A. Uwe Dolata (Autor:in), 2011, Compliance contra Korruption, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164700

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