Vergleich des DRS 2 (Kapitalflussrechnung) mit international anerkannten Standards


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

29 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Die Kapitalflussrechnung
2.1 Die Rechtsgrundlagen der Kapitalflussrechnung
2.2 Der DRS 2 als Mittler
2.3 Allgemeine Struktur- und Gestaltungsgrundsätze

3. Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2
3.1 Gliederung
3.2 Der Finanzmittelfonds
3.3 Die „Laufende Geschäftstätigkeit“
3.4 Die „Investitionstätigkeit“
3.5 Die „Finanzierungstätigkeit“
3.6 Die Besonderheiten im Konzernabschluss

4. Der Vergleich des DRS 2 mit international anerkannten Standards
4.1 Die Abgrenzung des Finanzmittelfonds
4.2. Die Abgrenzung der „Laufenden Geschäftstätigkeit“
4.4 Die Besonderheiten im Konzernabschluss
4.5 Der Umfang und Inhalt der erläuternden Angaben des Anhangs

5. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tab. 1: Das Mindestgliederungsschema des DRS 2 nach der direkten Methode

Tab. 2: Das Mindestgliederungsschema des DRS 2 nach der indirekten Methode

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist die Kapitalflussrechnung seit langem anerkannter Pflichtbestandteil der financial statements und damit des Jahresabschlusses[1]. Seit dem BiRiLiG von 1985 wird auch in Deutschland in den handelsrechtlichen Generalnormen neben dem Einblick in die Vermögens- und Ertragslage der Einblick in die Finanzlage gefordert[2]. Durch das am 1.05.1998 in Kraft getretene KonTraG ist die Kapitalflussrechnung für börsennotierte Mutterunternehmen ein integraler Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses[3]. Die KFR wird auch zunehmend freiwillig von Unternehmen als zusätzliche Informationsquelle für die Jahresabschlussadressaten zur Verfügung gestellt[4].

1.1 Problemstellung

Im folgenden sollen die Zweckmäßigkeit des DRS 2 als Informationsinstrument für externe Abschlussadressaten und seine Rolle innerhalb der internationalen Rechnungslegungspraxis untersucht werden. Das unterschiedliche Anspruchsgefälle der Vorschriften innerhalb der Standards DRS 2, IAS 7 und SFAS 95 muss daher näher betrachtet werden.

1.2 Gang der Untersuchung

Zunächst werden Ziele und Rechtsgrundlagen der Standards aufgezeigt. Die allgemeinen Grundsätze für Kapitalflussrechnungen werden vorgestellt. Die Funktion des deutschen Rechnungslegungsstandards innerhalb der internationalen Rechnungslegung wird beurteilt. Der DRS 2 wird detailliert erläutert und bewertet. Ein Vergleich der drei Standards und eine kritische Gegenüberstellung folgen.

2. Die Kapitalflussrechnung

Die KFR ist eine unternehmensexternorientierte Finanzierungsrechnung und soll Investitions- und Finanzierungsvorgänge in Form von Ein- und Auszahlungen abbilden, um Aufschluss über deren Auswirkungen auf die Liquidität[5] des Unternehmens zu geben[6]. Investoren, Gläubiger und Öffentlichkeit sollen in Verbindung mit Bilanz und Erfolgsrechnung insbesondere über folgende Fähigkeiten des Unternehmens Aufschluss erhalten[7]:

1. Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften;
2. Verbindlichkeiten nachzukommen;
3. Dividenden zu zahlen und
4. kreditwürdig zu bleiben.

2.1 Die Rechtsgrundlagen der Kapitalflussrechnung

2.1.1 Regelungen nach HGB

§ 297 Abs. 1 S. 2 HGB[8] konstituiert für börsennotierte Mutterunternehmen die gesetzliche Pflicht den Anhang des Konzernabschlusses um eine KFR zu ergänzen[9]. Damit ein Unternehmen unter diese Verpflichtung subsumiert wird, bedarf es der Erfüllung folgender Tatbestandsmerkmale[10]:

1. Es muss ein Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB vorliegen.
2. Dieses muss nach §§ 290-315 HGB konzernrechnungspflichtig sein.
3. Das Mutterunternehmen muss börsennotiert sein (§ 3 Abs. 2 AktG[11] ); d. h. seine Aktien müssen zu einem Markt zugelassen sein. Dieser Markt muss von staatlich anerkannter Stelle geregelt und überwacht werden, regelmäßig stattfinden und für das Publikum zumindest mittelbar zugänglich sein.
4. In Deutschland trifft dies auf den Geregelten Markt, den Neuen Markt und den Amtlichen Handel zu.

Diese Verpflichtung gilt für die nach dem 31.12.1998 beginnenden Geschäftsjahre[12]. Ansonsten enthält das HGB keine weiteren Vorschriften bezüglich der Gestaltung der KFR[13]. Der Deutsche Standardisierungsrat hat den DRS 2 Kapitalflussrechnung erlassen[14]. Dieser soll dem Ersteller wichtige Hinweise für die Ermittlung und Gestaltung einer KFR geben und als einheitlicher Maßstab für die Beurteilung dienen[15]. Obwohl dieser Standard selbst keine Gesetzeskraft erlangt, ist er aufgrund seiner Bekanntmachung durch das BMJ am 31.05.2000 gemäß § 342 Abs. 2 HGB faktisch verpflichtend[16]. Unternehmen, die eine KFR freiwillig erstellen, wird empfohlen, diese gemäß den Anforderungen des DRS 2 zu erstellen[17].

2.1.2 Regelungen nach IAS und US-GAAP

Nach IAS bzw. US-GAAP ist die KFR obligatorischer Teil der financial statements und muss nach den Standards IAS 7 bzw. SFAS 95 aufgestellt werden[18]. Der SFAS 95 wurde vom FASB 1987 herausgegeben[19]. Der IAS 7 wurde vom IASC erlassen und 1992 aktualisiert[20]. Der SEC hat eine nach IAS 7 oder SFAS 95[21] erstellte KFR als gleichwertig anerkannt[22].

Gemäß IAS 7 muss eine KFR von allen Unternehmen erstellt werden, die nach IAS bilanzieren[23]. Der IAS 7 hat Gültigkeit für die Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.1994 beginnen[24].

Der SFAS 95 ist nur für prüfungspflichtige Unternehmen und solche, die sich einer freiwilligen Prüfung unterziehen, verpflichtend[25]. Befreiungsvorschriften gelten für „non-profit organisations“ sowie bestimmte Pensionsfonds und Investmentgesellschaften[26]. Der SFAS 95 gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem 15.07.1988 enden[27].

2.2 Der DRS 2 als Mittler

§ 292 a HGB gewährt börsennotierten Mutterunternehmen die Möglichkeit einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen, also nach IAS oder US-GAAP aufzustellen[28]. Damit ist der DRS 2 insbesondere für mittelständische Konzerne von Bedeutung, die ihre Konzernrechnungslegung nach HGB aufstellen[29]. Der DRS 2 möchte aber auch den Unternehmen, die nach § 292 a HGB einen befreienden Konzernabschluss aufstellen, gerecht werden[30]. Daher hat er eine Mittler-Funktion eingenommen und ist in seinen Regelungen kompatibel zu den Regelungen des IAS 7 bzw. SFAS 95[31]. Die Sicherstellung der Kompatibilität erfolgt auf zwei Arten. Zunächst enthält der DRS 2 eine Reihe von Wahlrechten, die es erlauben auch die Regelungen nach IAS 7 bzw. SFAS 95 einzuhalten[32]. Weiterhin gilt das Meistregelungsprinzip. In den DRS 2 sind nicht nur die Regelungen eingegangen, die sich aus beiden Standards ergeben, sondern zusätzlich auch die Zusatzangaben, die sich nur auf einen der beiden Standards beziehen[33].

Der DRS 2 beinhaltet aber auch Sonderregelungen, die abweichend von den anderen Standards gefasst wurden. Dies führt zu einer Abkoppelung von den internationalen Standards.

[...]


[1] Siehe Selchert, Friedrich/Erhardt, Martin, Internationale Rechnungslegung, 1998, S. 274 und 279.

[2] So Baetge, Jörg, Bilanzen, 4. Aufl., 1996, S. 624 und Coenenberg, Adolf, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 17. Aufl., 2000, S. 678.

[3] DRSC, DRS 2, Tz. 2 sowie auch Baetge, Jörg, Konzernbilanzen, 5. Aufl., 2000,S. 566 und Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter, Der Konzernabschluss, 6. Aufl., 2000, S. 437.

[4] So auch Baetge, Jörg/Kahling, Dieter, Konzernkapitalflussrechnung, in: NWB, BBK 18, Konzernbilanzrecht, S. 641-652, hier: S. 641; siehe auch eine empirische Untersuchung über die Verbreitung von Kapitalflussrechnungen: Jakoby, Stephan/Maier, Jürgen/Schmechel, Thomas, Internationalisierung der Publizitätspraxis bei Kapitalflussrechnungen, in: WP 1999, S. 225-268 sowie Stahn, Frank, Die Kapitalflussrechnung in der aktuellen Berichterstattung deutscher Konzerne, in: BB 1997, S. 1991-1996.

[5] Als Liquidität bezeichnet man die Fähigkeit, zu jedem Zeitpunkt fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

[6] Vgl. Strobel, Wilhelm, Der Entwurf eines DRS 2 zur Kapitalflussrechnung, in: DStR 1999, S. 1044-1048, hier: S. 1044 und v. Wysocki, Klaus, DRS 2: Neue Regeln des Deutschen Rechnungslegungs Standards Comittee zur Aufstellung von KFR, in: DB 1999, S. 2373-2378, hier: S. 2373.

[7] So DRSC, DRS 2, Tz. 1 und vgl. folgende Ausführungen auch mit Baetge, Jörg/Kahling, Dieter, a. a. O.,S. 641 und v. Wysocki, Klaus, in: Ballwieser, Wolfgang, US-amerikanische Rechnungslegung, 4. Aufl. 2000, S.412.

[8] Siehe: HGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.1897, veröffentlicht in: BGBl. III/ FNA 4100-1, in: Schönfelder, Stand 01.01.2001, München 2001.

[9] Baetge, Jörg, Konzernbilanzen, 5. Aufl., 2000, S. 566 und Strobel, Wilhelm, a. a. O., S. 1044.

[10] Siehe zu den folgenden Ausführungen auch Baetge, Jörg, Konzernbilanzen, 5. Aufl., 2000, S. 566 und Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter, a. a. O., S. 438.

[11] Siehe: AktG in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.09.1965, veröffentlicht in: BGBl. III/ FNA 4121-1, in: Schönfelder, Heinrich, Deutsche Gesetze, Stand 01.01.2001, München 2001.

[12] Siehe Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter, a. a. O., S. 437.

[13] Baetge, Jörg/Kahling, Dieter, a. a. O., S. 642 und Förschle, Gerhart/ Holland, Bettina/ Kroner, Matthias, Internationale Rechnungslegung: US-GAAP, HGB und IAS, 5. Aufl., 2001, S. 64.

[14] 1995 gab es als Vorreiter des DRS 2 eine HFA-Stellungnahme, die weitgehend der aktuellen Fassung des DRS 2 entspricht; siehe dafür: Mansch, Helmut/Stolberg, Klaus/v. Wysocki, Klaus, Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses, in: WP 1995, S. 185-203.

[15] So Bieg, Hartmut, Die Kapitalflussrechnung nach dem neuen Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2, in: StuB 2000, S. 137-142, hier: S. 137.

[16] Baetge, Jörg, Konzernbilanzen, 5. Aufl., 2000,S. 566; ders./Kahling, Dieter, a. a. O., S. 642 und v. Wysocki, Klaus, a. a. O., S. 2373.

[17] DRSC, DRS 2, Tz. 2 und v. Wysocki, Klaus, in: Ballwieser, Wolfgang, a. a. O., S.446.

[18] Siehe dazu auch Hartmann, Ulrich, Die Ausrichtung der Rechnungslegung an internationale Standards, in: WP 1998, S. 259-268, hier: S. 262 und Korth, Michael/ Kasperzak, Rainer, Konzernrechnungslegung nach HGB, 1999, S. 48.

[19] So Pellens, Bernhard, a. a. O., S. 302.

[20] Ders., a. a. O., S. 471.

[21] Siehe für ein graphisches Beispiel einer nach SFAS 95 aufgestellten KFR: Niehus, Rudolf/Thyll, Alfred, Konzernabschluss nach US-GAAP, 1998, S. 118.

[22] So KPMG, Rechnungslegung nach US-amerikanischen Grundsätzen, 1997, S. 145 und Pilhofer, Jochen, Konzeptionelle Grundlagen des neuen DRS 2 zur Kapitalflussrechnung im Vergleich mit den international anerkannten Standards, in: DStR 2000, S. 292-304, hier: S. 292.

[23] Siehe IASC, IAS 7, Tz. 3 und KPMG, a. a. O., S. 155.

[24] Pilhofer, Jochen, a. a. O., S. 298.

[25] Vgl. Coenenberg, Adolf, a. a. O., S. 725 und Pilhofer, Jochen, a. a. O., S. 298.

[26] Vgl. Pilhofer, Jochen, a. a. O., S. 298.

[27] Ebenda.

[28] DRSC, DRS 1 klärt die Anwendungsvoraussetzungen für den befreienden Konzernabschluss, siehe auch Baetge, Jörg/ Siefke, Kirsten, Der befreiende Konzernabschluss nach §292 a HGB , in: NWB, BBK 18, Konzernbilanzrecht, S. 653-660, hier: S. 654 und Wengel, Thorsten, Der internationale Harmonisierungsprozess und seine Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung, in: NWB, BBK 20, S. 587-592, hier: S. 590.

[29] So Stahn, Frank, DRS 2.., in: DB 2000, S. 233-238, hier: S. 233.

[30] Siehe Baetge, Jörg, Konzernbilanzen, 5. Aufl., 2000, S. 576 und v. Wysocki, Klaus, in: Ballwieser, Wolfgang, a. a. O., S.441.

[31] Ebenda; Stahn, Frank, DRS 2.., in: DB 2000, S. 233-238, hier: S. 233 und v. Wysocki, Klaus, a. a. O., S. 2374.

[32] Vgl. v. Wysocki, Klaus, in: Ballwieser, Wolfgang, a. a. O., S.441 und ders., a. a. O., S. 2374.

[33] Vgl. Hütten, Christoph/Lorson, Peter, Internationale Rechnungslegung in Deutschland, in: BuW 2001, S. 133-142, hier: S. 142; außerdem siehe auch eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Ausweispflichten bei v. Wysocki, Klaus, in: Ballwieser, Wolfgang, a. a. O., S.442.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Vergleich des DRS 2 (Kapitalflussrechnung) mit international anerkannten Standards
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl Wirtschaftsprüfung)
Veranstaltung
Seminar zur speziellen Betriebswirtschaftslehre Wirtschaftsprüfung
Note
2,7
Autor
Jahr
2001
Seiten
29
Katalognummer
V16400
ISBN (eBook)
9783638212656
Dateigröße
551 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Standards, Seminar, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfung
Arbeit zitieren
Elke Waterschek (Autor:in), 2001, Vergleich des DRS 2 (Kapitalflussrechnung) mit international anerkannten Standards, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16400

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