Intention und Wirklichkeit des Ostrakismos in Athen


Seminararbeit, 2010

21 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung, Intention und Quellenlage

3. Umsetzung der Intention
3.1. Der Ostrakismos des Aristeides
3.2. Der Ostrakismos des Themistokles
3.3. Der Ostrakismos des Hyperbolos

4. Resümee

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Demokratie im antiken Athen gilt als eine Errungenschaft der griechischen Bevölkerung und entfaltete sich bis zur zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr.[1] Die Gesetze Drakons und Solons aus den Jahren 621 und 594 v. Chr. gelten als wichtiger Schritt für Entwicklung der Volksherrschaft in Athen. Doch um 561 v.Chr. errang die Adelsfamilie der Peisistratiden in Auseinandersetzungen die Befehlsgewalt und regierte in der Folgezeit in Manier einer Tyrannis. Diese Regierungsform ist eine Alleinherrschaft und beschnitt somit die Beteiligung des Demos an der Politik. Denn vielmals waren es nun die Anhänger des Tyrannen, die politische Positionen besetzten.[2] 510 v. Chr. gelang es Kleisthenes mit Hilfe der Spartaner Athen zu besetzen und die Alleinherrschaft zu beenden. Zu seinen Reformen um 508/507 v.Chr. gehörte eine Phylenreform, in der er Attika in verschiedene Bereiche einteilte und somit eine Vermischung der Bevölkerung aus den verschiedenen Landesteilen bezweckte. Darüber hinaus löste Kleisthenes die Bindung der politischen Mitbestimmung an die soziale Herkunft auf.[3] Damit war ein Grundstein für die Entfaltung der Demokratie gelegt, die sich im 5.Jahrhundert v.Chr. durch die Reformen des Ephialtes und des Perikles weiterentwickeln sollte.[4] Zu den Veränderungen der Verfassung Athens um 507/508 v. Chr. gehörte wahrscheinlich auch die Bildung des Scherbengerichtes, beziehungsweise „Ostrakismos“. Es stellte nach Aristoteles ein besonderes Gesetz dar, das „wegen des Mißtrauens gegen die Inhaber der Machtstellungen erlassen worden war, da sich Peisistratos […] zum Tyrannen gemacht hatte.“[5] Auf Basis dieser These wird in der Arbeit an drei Fallbeispielen untersucht, inwiefern die Funktion des Ostrakismos im Zeitraum seiner Anwendung tatsächlich der uns überlieferten Intention gerecht wurde. Zunächst folgt ein Überblick über die Intention und Quellenlage des Gesetzes. Anschließend dienen drei Fälle dazu, die Frage zu beantworten, ob im Laufe der Zeit Funktionsveränderungen stattfanden. Der Zeitraum der Ostrakophorien erstreckte sich von 487 bis 416 v.Chr.[6] Bei den zu untersuchenden Fällen handelt sich um die Ostrakisierung des Aristeides im Jahr 482 v.Chr., um die des Themistokles 470 v.Chr. und des Hyperbolos als das letzte "Opfer" im Jahre 416 v.Chr. Somit ist gewährleistet, dass die Beispiele annähernd über den gesamten Zeitraum der Anwendung verteilt sind. Bei der Auswertung der Beispiele ist vor allem Vorsicht bei der Bearbeitung und Deutung von Primärquellen und Sekundärquellen geboten, da es sich zum Teil um subjektive Betrachtungsperspektiven der Autorenschaft handelt.

2. Einführung, Intention und Quellenlage

Das Wort ostrakon bezeichnet eine Tonscherbe, die für die Bürger Athens im 5. Jahrhundert v. Chr. als direktes Element der Demokratie galt. Die Griechen nannten demnach Ostrakismos beziehungsweise Scherbengericht jenes Verfahren, welches sie anwandten um Personen aus der Stadt zu verbannen, die eine Gefahr für die Volksherrschaft darstellten.[7] Obwohl sich die Historiker sicher sind, dass das Gesetz in der Zeit von 487 bis 416 v.Chr. angewandt wurde, gibt es jedoch keine verlässliche Quelle „bezüglich der Einführung des Ostrakismos“.[8] Denn die überlieferten Testimonien geben keine Auskunft über die Entstehung des Gesetzes. Gegenwärtig schreibt die historische Forschung zwar mehrheitlich Kleisthenes die Einführung zu, jedoch kann nicht bewiesen werden, wann er das Dekret eingeführt haben soll, obwohl es Teil der kleisthenischen Gesetzgebung von 508/507 v. Chr. gewesen sei.[9] Der Historiker Hans Taeuber diskutierte die Sinnhaftigkeit einer Einführung durch Kleisthenes. So fragt er sich, weshalb das Verfahren erst 487 v.Chr. zum ersten Mal stattfand, obwohl es bereits 14 Jahre früher eingeführt worden sein soll. Taeuber vergleicht in einem Aufsatz „Androtion FGrHist 324 F 6 (ca. 340 v. Chr): Die Einführung und erste Anwendung des Ostrakismos (488/7 v. Chr.)“ die Quelle des Aristoteles mit der des Androtions, welche unterschiedlich über die Einführungszeit berichten. Bei Androtion heißt es, dass das Gesetz kurz vor der ersten Ostrakophorie 488/487 erlassen worden war. Nach Aristoteles‘ Angaben wurde es jedoch 14 Jahre nach seiner Einführung das erste Mal angewandt. Gleich bleibt bei diesen beiden Quellen nur das Jahr des ersten Anwendung – 488/487 v.Chr. Taeuber aber plädiert für die Darstellung Androtions, da bei einer Einführung durch Kleisthenes um 507/506 v.Chr. ein innerer Widerspruch vorhanden sei. Diesen begründet er durch die lange Dauer der Nichtanwendung. Denn es habe nicht zur damaligen politischen Situation Athens gepasst, dass ein Gesetz eingeführt wurde, das jedoch 14 Jahre keine Anwendung fand. Die Politik des damaligen Athens war an tagespolitischen Notwendigkeiten ausgerichtet gewesen.[10] Im Gegenzug verweist er auch auf andere Historiker, wie Walker, die zum Beispiel durch das politische Abseits Kleisthenes, in welches er 508/07 v. Chr. geriet, erklären, dass der Urheber somit gar nicht in Lage kam, das Gesetz anzuwenden.[11] Beide Varianten finden in der Forschung Anerkennung. Keaney und Raubitschek verwiesen auf eine spätbyzantinische Handschrift, die der Diskussion eine neue Richtung gegeben habe.[12] Demnach sei das Gesetz nämlich durch Kleisthenes als „Entscheidung des Rates“ eingeführt und erst später auf die Volksversammlung übertragen worden.[13] Im Rat waren dabei 200 Stimmen ausreichend um jemanden zu ostrakisieren und Kleisthenes gilt nach dieser Quelle als Begründer des Gesetzes.[14] In diesem Fall verweist Dreher zusätzlich auf zwei verschiedene Varianten des Einführungszeitpunktes. Erstere befürwortet die Entstehung in der Zeit zwischen dem Sturz der Peisistratiden und dem Exil des Kleisthenes. Wäre dies der Fall, hätte der solonische Rat der Vierhundert die Abstimmung durchgeführt und für die Verbannung eines Atheners stimmen müssen. Demnach wäre das Gesetz um 510 v.Chr. eingeführt worden.[15] Die zweite Theorie favorisiert, dass „das Gesetz mit den anderen Reformen des Kleisthenes im Archontat […] des Isagoras (508/07) oder kurz danach beschlossen [worden ist].“[16] Nach Betrachtung der unterschiedlichen Quellen bezüglich der Einführung des Gesetzes zeigt sich, wie vielfältig erstens die Quellenlage hierzu ist und zweitens wie unterschiedlich argumentativ Historiker das vorhandene Quellenmaterial bearbeiten und interpretieren. Doch da die Einführung des Ostrakismos nicht Hauptgegenstand der Arbeit ist, soll das an dieser Stelle auch nicht weiter diskutiert werden.

Auch über die Intention des Gesetzes geben die ostraka und die literarischen Zeugnisse leider keine zweifelsfreie Auskunft.[17] Somit bieten uns vor allem die antiken Quellen des Androtions und Aristoteles Auskunft über Ziel und Zweck des Ostrakismos. Nach Aristoteles stellte das Scherbengericht ein legales Mittel dar, um eine Machtübernahme von Anhängern der Tyrannenherrschaft vorzeitig zu verhindern.[18] Diese Schutzfunktion sei „aus Mißtrauen gegen die Inhaber von Machtstellungen erlassen worden, weil sich Peisistratos als Volksführer und Stratege zum Tyrannen aufgeworfen hatte.“[19] Demzufolge sei nach Aristoteles die Angst vor einer tyrannenfeindlichen Gruppe und somit der Gefahr einer erneuten Tyrannis der Hauptgrund des Urhebers gewesen, wodurch nun eine Kontrollinstanz geschaffen wurde. Chambers verweist an dieser Stelle auch noch einmal auf die Tatsache, dass es zweifelhaft bleibt, ob Kleisthenes bei der Einführung 508 v. Chr. wirklich Hipparchos im Auge hatte. Denn auch nach Davies scheint dies nur eine Vermutung Aristoteles‘ gewesen zu sein, weil Hipparchos als der erste Ostrakisierte bezeugt war.[20] Auch bei Androtion findet sich als Einführungsmotiv die Angst vor einer tyrannenfeindlichen Gruppe wieder. Er schreibt, dass das erste Opfer Hipparchos, der ein Verwandter des Tyrannen Peisistratos gewesen sei, verbannt wurde „als das Gesetz über den Ostrakismos eben erst erlassen worden war wegen des Verdachtes gegen die Leute um Peisistratos, der als Demagoge und Stratege Tyrann geworden war.“[21] Bezüglich dieses Motives sind sich die beiden Autoren einig, an anderer Stelle begründet Aristoteles die Einführung noch wie folgt:

„Daher, aus einen solchen Grunde, schafften sich die demokratisch regierten Staaten auch das Mittel des Scherbengerichtes, denn nach allgemeiner Auffassung suchen sie von allen am meisten Gleichheit. Deshalb pflegten sie diejenigen, die den Eindruck erweckten, an Macht und Reichtum, eine große Zahl von Anhängern oder einen anderen politischen Machtfaktor zu einflussreich zu sein, durch das Scherbengericht zu verurteilen und für eine bestimmte Zeit aus dem Staat zu verbannen."[22]

In dieser Textstelle erwähnt Aristoteles noch die Erhaltung der Gleichheit als weitere Ursache des Gesetzes. Personen werden aus Gründen der „Übermacht“, welche sich durch Reichtum, eine zu große Anhängerschaft oder andere politische Machtfaktoren definiert, verbannt. Aufgrund des Gleichheitsprinzips seien solche Personen für eine Demokratie nicht tragbar und müssten „zu ihrem eigenen Schutz auf das Mittelmaß“ zurückgesetzt werden.[23] Diesem Mittel der Verbannung wird nach Hameter in den Staaten eine gewisse Berechtigung zugeschrieben, welche im Interesse des Staatswohls regiert werden.[24] Aristoteles verweist also hier auf eine positive Bedeutung des Ostrakismos, auch wenn er gleichzeitig die negativen Aspekte, wie den Missbrauch zugunsten von Parteiinteressen, bemerkt.[25]

Der Ablauf eines solchen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass jedes Jahr in der Volksversammlung der 6.Prytanie bezüglich des Stattfindens einer Ostrakophorie abstimmt wurde. Wenn eine Mehrheit der Bürger dies befürwortete, kam es einige Zeit später zur Wahl.[26] Für den Tag der Abstimmung schildert Plutarch folgende Vorgänge:

„Der Hergang war in Kürze folgender. Jeder Bürger nahm einen Scherben, schrieb darauf den Namen des Mannes, den er verbannen wollte und brachte ihn an einen Ort auf dem Markt, der rings mit Schranken geschlossen war. Die Beamten zählten zuerst die gesamten abgelieferten Scherben durch; denn wenn die Abstimmenden weniger als sechstausend waren, dann war das Verfahren ungültig; dann ordneten sie die Scherben nach den Namen und verbannten den von der Mehrzahl Aufgeschriebenen auf zehn Jahre, doch so, daß er im Genusse seines Vermögens blieb."[27]

Bisher wurden rund 10000 ostraka auf den „Abhängen der Akropolis, auf der Agora und auf dem Friedhof des Kerameikos“ gefunden.[28] Als „Stimmzettel“ galt jegliche Art und Größe von Tonscherben. Ob nun ein Quorum von 6000 Stimmen zur Verbannung notwendig war oder die relative Mehrheit entschied, geht aus den Quellen nicht hervor. Plutarch berichtet von 6000 Stimmen, die für die Beschlussfähigkeit notwendig waren und derjenige mit den meisten ostraka wurde dann verbannt. Dagegen behauptet Philochoros, dass 6000 Stimmen auf eine Person fallen mussten, wenn sie verbannt werden sollte. Allgemein wird der Variante des Plutarch Recht gegeben, da die Anzahl von 6000 Stimmen gegen eine Person in der Masse als unrealistisch erscheint.[29] Sicher ist jedoch, dass der Ostrakisierte Attika innerhalb von zehn Tagen für zehn Jahre verlassen musste. Nach seiner Strafe konnte dieser wieder zurückkommen, ohne jeglichen Verlust seiner Rechte und ohne Vorbehalte der Bevölkerung.[30] Nach Phillips gab es in Athen neun Männer, die dem Ostrakismos sicher zum Opfer fielen. Die relativ geringe Zahl lässt sich nach Mann aufgrund einiger Lücken der Überlieferung und der „zwei Hürden“ erklären, die für einen gültigen Ostrakismos nötig waren.[31] Doch nicht nur in Athen soll es eine solche Institution gegeben haben, sondern auch in Megara, Argos und Milet. In Syrakus war das Verfahren unter Petalismos bekannt, was sich von den Blättern eines Olivenbaumes ableitet, die als Stimmzettel verwendet wurden. Das Ziel dieses Verfahrens soll dem in Athen gleich gewesen sein, nur die Dauer der Verbannung bezog sich auf fünf statt der zehn Jahre.[32]

[...]


[1] Vgl. J. Bleicken, Die athenische Demokratie, S.17.

[2] Vgl. M.H. Hansen, Die Athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes, S.28ff.

[3] Vgl. M.H. Hansen, Die athenische Verfassung bis 403 v.Chr.: Eine historische Skizze, S.33.

[4] Vgl. K.A. Raaflaub, in: K.H. Kinzl, Demokratia, S.1-3; H. Hansen: Die Athen. Demokratie, S.32f.

[5] Aristoteles, Staat der Athener, X 22,3.

[6] Vgl. S. Brenne, Ostrakismos und Prominenz in Athen, S.26.

[7] Vgl. M. Dreher, in: Burckhardt u.a.(Hg.), Große Prozesse im antiken Athen, S.66; auch in: P. Rhodes, DNP IX, 2000, S.103.

[8] S. Brenne, Ostrakismos und Prominenz in Athen, S.22f.

[9] Aristoteles. Staat der Athener, 10 Bde., übers. v. M. Chambers, S.239.

[10] H. Taeuber, Androtion FGRHIST 324 F 6 (ca. 340 v. Chr.): Die Einführung und erste Anwendung des Ostrakismos (488/7 v. Chr.), in: P. Siewert (Hg.), Ostrakismos-Testimonien I, S.408-409.

[11] H. Taeuber, Die Einführung und erste Anwendung des Ostrakismos (488/7 v. Chr.), S.409.

[12] C. Mann, Die Demagogen und das Volk, S.59.

[13] C. Mann, Die Demagogen und das Volk, S.59.

[14] Aristoteles. Staat der Athener, 10 Bde., übers. v. M. Chambers, S.240.

[15] Vgl. M. Dreher, in: L. Burckhardt u.a. (Hg.), Große Prozesse im antiken Athen, 67; Vgl. P. Sutter, Die politische Ordnung Athens, S.15f.

[16] M. Dreher, in: Burckhardt u.a. (Hg.), Große Prozesse im antiken Athen, S.67.

[17] Vgl. W. Scheidel, Aussagen der Testimonien über die Institution des Ostrakismos, in: P. Siewert (Hg.), Ostrakismos-Testimonien I, S.484-485.

[18] Vgl. Arist. Staat der Athener X 22,6.

[19] Arist. Ath. Pol 22,3.

[20] Vgl. Aristoteles. Staat der Athener, 10 Bde., übers. v. M. Chambers, S.240.

[21] Androtion FGrHist 324 F 6, bei H. Taeuber, Androtion FGrHist 324 F 6 (ca. 340 v.Chr.): Die Einführung und erste Anwendung des Ostrakismos (488/7 v.Chr.), S.403.

[22] Arist. Pol. 3, 1284 a18-a23.

[23] S. Brenne, Ostrakismos und Prominenz in Athen, S.25.

[24] W. Hameter, Aristoteles, Pol. 3, 1284 B 15-30 (ca. 347-340 v.Chr.): Der Ostrakismos hat staatstheoretisch eine gewisse Berechtigung, aber nicht als Instrument von Parteikämpfen, S.429.

[25] W. Hameter, Aristoteles, Pol. 3, 1284 B 15-30 (ca. 347-340 v.Chr.): Der Ostrakismos hat staatstheoretisch eine gewisse Berechtigung, aber nicht als Instrument von Parteikämpfen, S.429.

[26] S. Brenne, Ostrakismos und Prominenz in Athen, S.23.

[27] Plutarch, Aristeides 7,4.

[28] M.H. Hansen, Die athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes, S.4.

[29] Vgl. Aristoteles. Staat der Athener, 10 Bde., übers. v. M. Chambers, S.241.

[30] Vgl. S. Brenne, Ostrakismos und Prominenz in Athen, S.23.

[31] C. Mann, Die Demagogen und das Volk: Zur politischen Kommunikation im Athen des 5. Jahrhunderts v.Chr., S.59-60.

[32] Vgl. S. Brenne, Ostrakismos und Prominenz in Athen, S.27.

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Details

Titel
Intention und Wirklichkeit des Ostrakismos in Athen
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Autor
Jahr
2010
Seiten
21
Katalognummer
V161930
ISBN (eBook)
9783640754373
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
scherbengericht, demokratie, athen, themistokles, aristoteles
Arbeit zitieren
David Kirsch (Autor:in), 2010, Intention und Wirklichkeit des Ostrakismos in Athen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161930

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