Internationalisierung und Außenhandel. Eine Einführung am Beispiel der BRAINPOOL GmbH


Hausarbeit, 2009

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN
2.1 IMPORT UND EXPORT
2.2 TRANSITHANDEL
2.3 VEREDELUNGSGESCHÄFTE
2.4 KOMPENSATIONSGESCHÄFTE

3. BEISPIEL BRAINPOOL GMBH
3.1 UNTERNEHMENSDATEN
3.2 BRAINPOOL IM AUßENHANDEL
3.2.1 IMPORT UND EXPORT
3.2.3 TRANSITHANDEL
3.2.3 GRENZÜBERSCHREITENDE VEREDELUNGSGESCHÄFTE
3.2.4 GRENZÜBERSCHREITENDE KOMPENSATIONSGESCHÄFTE

4. ZUSAMMENFASSUNG

QUELLENVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht über Basis und Sonderformen des Außenhandels (Kutschker & Schmid, 2008)

Abbildung 2: Basisformen des Außenhandels (Kutschker & Schmid, 2008)

Abbildung 3: Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Außenhandel (Kutschker & Schmid, 2008)

Abbildung 4: Generalhandel versus Spezialhandel (Kutschker & Schmid, 2008)

Abbildung 5: Terms-of-Trade (Kutschker & Schmid, 2008)

Abbildung 6: Darstellung Durchfuhr

Abbildung 7: aktiver und passiver Veredelungsverkehr

Abbildung 8: Varianten von Kompensationsgeschäften

Abbildung 9: Übersicht über die Tochterunternehmen von BRAINPOOL GmbH(BRAINPOOL, 2009 (a))

1. Einleitung

Im Jahr 2008 hat Deutschland Waren im Gesamtwert von 818.620,7 Mio. Euro importiert und im Wert von 994.008,1 Mio. Euro exportiert (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2009(a)), bei einem Bruttoinlandsprodukt von 2.489.400, Mio. Euro im selben Jahr. (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2009(b)). Das zeigt, dass der Außenhandel ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wirtschaft ist. Diese Seminararbeit gibt eine Einführung in die Begrifflichkeiten des Außenhandels. Ziel ist es einen Überblick über die wichtigsten Arten des Außenhandels darzustellen und Unterscheidungskriterien zu erläutern. Anschließend werden die theoretischen Grundlagen auf das Beispiel BRAINPOOL GmbH angewandt.

2. Begriffserläuterungen

Unter Außenhandel versteht man die Überschreitung von Staatsgrenzen im Handel mit Waren und Dienstleistungen. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 15)

„International Trade: transactions that are made between countries. Among the items commonly traded are consumer goods[...]; capital goods; [...] and raw materials and food. Other transactions involve services, such as [...] payments for foreign patents [...]. International trade transactions are facilitated by international financial payments, in which the private banking system and the central banks of the trading nations play important roles.“(Encyclopaedia Britannica, 2009)

Man unterteilt die Formen des Außenhandels in Basis- und Sonderformen.

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Abbildung 1: Übersicht über Basis­ und Sonderformen d. Außenhandels (Kutschker & Schmid, 2008)

2.1 Import und Export

Dabei wird der Außenhandel nach Richtung des Außenhandels und nach Mittelbarkeit des Außenhandels unterschieden. Siehe Abbildung 2.

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Abbildung 2: Basisformen des Außenhandels (Kutschker & Schmid, 2008)

Import bezeichnet den Absatz im Inland produzierter Waren und Dienstleistungen in fremden Wirtschaftsgebieten, während Export den Bezug aus fremden Wirtschaftsgebieten meint. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 17)

Vom Direktimport bzw. Direktexport spricht man beim direkten Außenhandel ohne die Nutzung von Handelsmittlern im jeweiligen exportierenden Land. Wird ein Handelsmittler eingesetzt, sodass keine direkte vertragliche Beziehung zwischen dem importierenden und exportierenden Unternehmen besteht spricht man vom Export­/Importhandel. Indirekter Außenhandel besteht allerdings nur dann, wenn die sogenannten Außenhandelsunternehmungen oder Exporthäuser eingesetzt werden, da diese als eigene Handelsstufe gelten. Bei Importhäusern, Handelsvertretern, Kommissionäre oder Handelsmaklern ist dies nicht der Fall.

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Abbildung 3: Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Außenhandel (Kutschker & Schmid, 2008)

Da grundsätzlich Landesgrenzen nicht immer Zollgrenzen entsprechen, wird weiterhin in Generalhandel und Spezialhandel unterschieden. Der Generalhandel beschreibt den Handel über Landesgrenzen hinaus. Darunter fallen Aus- und Einfuhren aus bzw. in das Zollgebiet sowie Aus- und Einfuhren in Zollfreigebiete, sogenannte Zoll-Lager oder Freihafen-Lager. Dementsprechend bezeichnet der Spezialhandel die Überschreitung von Zollgrenzen. Das sind die Aus- und Einfuhren aus bzw. in das Zollgebiet aus fremden Zollgebieten sowie die

Einfuhr in das Zollgebiet aus Zollfreigebieten. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 20- 22) Siehe Abbildung 4.

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Generalhandel: Import 1, Import 2, Export 1, Export 2 Spezialhandel: Import 1, Import 3, Export 1

Abbildung 4: Generalhandel versus Spezialhandel (Kutschker & Schmid, 2008)

Bei der Analyse des Außenhandels zwischen zwei Volkswirtschaften wird außerdem zwischen komplementärem Handel und substitutivem Handel differenziert. Werden aus einem anderen Land andersartige Waren und Dienstleistungen in ein Land importiert als aus dem Land exportiert werden so spricht man von komplementärem Handel. Entsprechen sich allerdings die Waren und Dienstleitungen nahezu, wird dies substitutiver Handel genannt. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 24) Dieser findet vor allem zwischen wirtschaftlich gleichstarken Länder statt. „Weltweit wird in Statistiken eine starke Zunahme des substitutiven Handels festgestellt.“ (Kutschker & Schmid, 2008, S. 25)

Eine weitere Größe in der Betrachtung des Außenhandels ist das Preisverhältnis zwischen Exportgütern und Importgütern, das auch als „Terms-of-Trade“ bezeichnet wird. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 25) Die Terms­of­Trade setzt sich aus dem Exportpreis-Index und dem Importpreis-Index zusammen (siehe Abbildung 5), die beide vom Statistischen Bundesamt erhoben werden, und wird immer im Verlauf betrachtet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Terms­of­Trade (Kutschker & Schmid, 2008)

In Deutschland wurde das Jahr 2005 als Basis für die Berechnung festgesetzt. Das bedeutet, dass die Terms-of-Trade im Jahr 2005 den Wert 100 hatten. (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2009) „Die Terms-of-Trade sind [..] ein Indikator für die Kaufkraft der Exporterlöse eines Landes. Sie zeigen an, ob mit einer bestimmten Exportmenge im Zeitablauf mehr oder weniger Importgüter bezogen werden können.“ (Kutschker & Schmid, 2008, S. 25) Steigen die Terms- of-Trade ist dies also eine Verbesserung für das Land. Die Terms-of-Trade werden allerdings durch Währungsschwankungen beeinflusst. Da der Einfluss der Währungsschwankungen von vielerlei Faktoren abhängt, lässt sich keine eindeutige Relation der Währungsschwankungen zu den Terms-of-Trade und ebenso wenig zu der Wettbewerbsfähigkeit ziehen. „Es gilt also festzustellen, dass die Terms-of-Trade keine Eindeutige Aussage über die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes bzw. der Unternehmungen eines Landes im Ausland zulassen.“ (Kutschker & Schmid, 2008, S. 29)

2.2 Transithandel

Der Transithandel ist der Handel über ein Transitland, das weder Import- noch Exportland ist. Transitaus- und Transiteinfuhren sind daher Exporte bzw. Importe, die über einen Transithändler in einem Drittstaat in das Bestimmungsland kommen (Kutschker & Schmid, 2008, S. 29 f.). Die Begrifflichkeit des Transithandels ist im § 40 der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftgesetzes geregelt.

Des Weiteren wird zwischen echtem und gebrochenem Transithandel unterschieden. Als echter Transithandel wird der Vorgang dann bezeichnet, wenn die Waren physikalisch nicht in das Land des Transithändlers gelangen. Die Lieferung erfolgt ohne einen Umweg über den Drittstaat und wird Streckengeschäft genannt. Hält sich die Ware allerdings im Land des Transithändlers auf, wird dort bspw. bearbeitet, umsortiert, neuverpackt oder lediglich gelagert, spricht man vom gebrochenen Transithandel (oder Lagergeschäften). Dieser wird oftmals angewandt, wenn aus rechtlichen oder politischen Gründen kein direkter Handel möglich ist. Es gibt aber auch andere Gründe für den Transithandel. Da bei der Rohöl-Branche oft spekuliert wird, können ganze Ketten von Transitgeschäften stattfinden, bevor das Rohöl endgültig verkauft wird. Außerdem gibt es auch etablierte Transitländer, die sich aus der Geschichte heraus zu diesen entwickelt haben. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 30 f.) „In Deutschland werden nur etwas mehr als 2% der deutschen Warenausfuhr in Form von Transithandel abgewickelt. Allerdings gilt es zu beachten, dass in der deutschen Außenhandelsstatistik nur die als Lagergeschäfte durchgeführten Transithandelsgeschäfte amtlich erfasst werden, während die Streckengeschäfte außen vor bleiben.“(Kutschker & Schmid, 2008, S. 31)

Weiterhin ist die Durchfuhr vom Transithandel zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Einfuhr von Waren aus dem Ausland mit der Absicht sie in ein anderes Ausland auszuführen. Die Waren stehen für den Zeitraum der Durchfuhr unter Zollverschluss. Die Durchfuhr wird nicht als General- oder Spezialhandel erfasst.

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Abbildung 6: Darstellung Durchfuhr

2.3 Veredelungsgeschäfte

Im Rahmen von Veredelungsgeschäften werden Waren zur Veredelung oder sonstiger Bearbeitung ins Ausland geschickt und anschließend in das Ursprungsland zurückgesendet. Man unterscheidet nach der Richtung der Veredelung und nach dem Eigentum bei der Veredelung.

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Abbildung
 7:
aktiver
und
passiver
Veredelungsverkehr

Wird im Inland im Auftrag von einem ausländischen Unternehmen Waren veredelt so wird dies als aktiver Veredelungsverkehr bezeichnet. Schickt man zur Veredelung etwas aus dem Inland ins Ausland, spricht man vom passiven Veredelungsverkehr. Veredelungsgeschäfte werden durchgeführt, um von Lohnkosten­ und Know­how­Unterschieden zu profitieren. Bezüglich der Lohnkosten ist für Deutschland die passive Veredelung von Interesse, während Deutschland vor allem aktive Veredelungsgeschäfte durchführt, da andere Länder die Deutschen Know-how-Vorteile nutzen wollen. Hinsichtlich des Veredelungsverkehrs gilt die gesamte Europäische Union als Inland. (Kutschker & Schmid, 2008, S. 33)

Bezüglich des Eigentums bei der Veredelung wird zwischen Eigen- und Lohnveredelung unterschieden. Sind die zu veredelnden Waren Eigentum des Veredelers, so spricht man von Eigenveredelung. Behält der Auftraggeber die Eigentumsrechte an den zu veredelnden Waren, so bezeichnet man dies als Lohnveredelung.

2.4 Kompensationsgeschäfte

Bei grenzüberschreitenden Kompensationsgeschäften werden die bezogenen Waren bzw. Dienstleistungen nicht mit Geld sondern mit anderen Waren oder Dienstleistungen bezahlt (Realtausch). Kompensationsgeschäfte werden durchgeführt, wenn ein Mangel an Devisen oder ein Devisenausfuhrverbot besteht, oder man von fremden Vermarktungs-Know-how profitieren möchte. Man unterscheidet in Vollkompensationsgeschäfte, die gesamte Bezahlung erfolgt in Form von Waren oder Dienstleistung, und Teilkompensationsgeschäften, ein Teil wird in Form von Geld ein anderer Teil in Form von Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Weiterhin unterscheidet man in Eigenkompensationsgeschäfte und Fremdkompensationsgeschäfte. Werden die als Bezahlung erhaltenen Waren oder Dienstleistungen vom exportierenden Unternehmen selbst verwendet so wird dies als Eigenkompensationsgeschäft bezeichnet. Wird die Kompensationsware bspw. an den Endverbraucher (also an einen Dritten) weiterverkauft, spricht man von einem Fremdkompensationsgeschäft (Kutschker & Schmid, 2008, S. 35, 38).

Zusätzlich lassen sich Kompensationsgeschäfte noch in 5 Hauptvarianten differenzieren. Außer diesen im folgenden beschriebenen existieren auch noch andere Varianten von Kompensationsgeschäften. Auf Dreieckskompensationen oder Switchgeschäfte wird hier nicht weiter eingegangen.

Gegengeschäfte sind Geschäfte mit zwei Transaktionen, die auf einem Vertrag basieren. Die Lieferung der Waren bzw. Dienstleistungen und die Bezahlung in Form von Lieferung anderer Waren bzw. Dienstleistungen (Kutschker & Schmid, 2008).

Counterpurchase­Geschäfte bestehen aus zwei Verträgen. Einer regelt die Leistungen des Exporteurs. Im anderen gibt der Exporteur an vom Importeur einen Teil der Leistungen in Form von Gütern anzunehmen. Die Verträge sind unabhängig von einander, werden aber meist durch ein Protokoll verbunden (Kutschker & Schmid, 2008).

Als (Product­)Buy­back­Geschäfte bezeichnet man Geschäfte, deren Bezahlung mit Gütern geschieht, die von dem Importeur mit Hilfe der erworbenen Ware produziert werden. Bspw. wird eine Industrieanlage mit auf ihr gefertigten Produkten bezahlt. Die Bezahlung ist meist über einen längeren Zeitraum angesetzt. Diese Geschäfte können als Gegengeschäfte oder CounterpurchaseGeschäfte abgeschlossen werden (Kutschker & Schmid, 2008).

Bartergeschäfte sind Geschäfte die als Vollkompensation und als Eigenkompensation durchgeführt werden. Außerdem muss dieses Geschäft in nur einem Vertrag geregelt sein.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Varianten von Kompensationsgeschäften

Wenn zwei Unternehmen für einen festgesetzten Zeitraum beschließen sich gegenseitig Waren zu liefern bzw. gegenseitig die Waren des anderen anzunehmen, so spricht man von einem Kontokorrentgeschäft (Clearing Agreement). Beide Unternehmen führen ein Konto, dass festhält, ob die Lieferungen den Wert der erhaltenen Waren ausgleichen.

Kutschker & Schmid nennen eine Reihe von Problemen, die bei Kompensationsgeschäften auftreten:

- „Schwierigkeit der Ermittlung von Werten für die als Gegenleistung bestimmten Waren bzw. Dienstleistungen
- Problematik der Verwertbarkeit der als Ware bzw. Dienstleistung erbrachten Gegenleistung
- Verhandlungsaufwand beim Abschluss von Kompensationsgeschäften (u.a. Einigung über Lieferfristen, Qualität der Gegenleistung)
- Aufwand zum Vollzug der Kompensationsgeschäftes (u.a. Formalitäten beim Import der Gegenleistung, Abwicklung des Importgeschäfts) sowie
- Ein meist verspäteter Liquiditätsfluss.“ (Kutschker & Schmid, 2008, S. 38)

Trotz dieser Probleme wird aus den oben erwähnten Gründen gerne auf Kompensationsgeschäfte zurückgegriffen. Schätzungen zufolge liegt der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel zwischen 5-20% (Kutschker & Schmid, 2008, S. 38).

3. Beispiel BRAINPOOL GmbH

3.1 Unternehmensdaten

Die 1994 gegründete BRAINPOOL GmbH mit Sitz in Köln-Mühlheim ist in der TVProduktion tätig. Das Unternehmen, dessen Miteigentümer auch Stefan Raab ist, hat einen besonderen Weg gefunden die Künstler an das Untenehmen zu binden: BRAINPOOL und der Künstler sind jeweils zu 50% an einem Tochterunternehmen beteiligt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Übersicht über die Tochterunternehmen von BRAINPOOL GmbH(BRAINPOOL, 2009 (a))

3.2 BRAINPOOL im Außenhandel

Folgend wird diese Seminararbeit versuchen aufzuzeigen, inwiefern BRAINPOOL am Außenhandel teilnimmt. Da BRAINPOOL keine physikalischen Gegenstände als Produkte hat ist die Beurteilung nicht immer offensichtlich.

3.2.1 Import und Export

BRAINPOOL importiert und exportiert in erster Linie TV-Formate. Zu den importierten Formaten, die anschließend von BRAINPOOL produziert werden, zählen unter anderem: „Die Sketch Show“ und „keine Ahnung“ (Oblivious) aus Großbritannien, „Der Bachelor“ aus den USA und „Elton vs Simon“ (Kenny vs Spenny) aus Kanada.

Beim Export verfolgt BRAINPOOL zwei Wege. Zum einen vertreiben sie selber einige Formate im Ausland. Dazu zählen „Die Wochenshow“, „Anke- die Comedyserie“ oder „Axel! Wills wissen“. Diese werden direkt exportiert. Zum anderen haben Sie SevenOne International, eine Tochtergesellschaft der Einführung: Internationalisierung und Außenhandel ProSieben SAT.1 Media Group, beauftragt einige ihrer Formate im Ausland zu vermarkten. Diese sind bspw. „Beat Your Host“ (Schlag den Raab), „TV Total“, „rent a Host“ (rent a Pocher), oder „Old & Crazy“ (Alt & Durchgeknallt) (BRAINPOOL, 2009 (b)). Da dies ein indirekter Exportweg ist, handelt es sich hierbei um Exporthandel.

Weiterhin sind DVD’s, CD’s und Merchandising, die über die Internetseite www.comedyworld.de auch in der Schweiz und in Österreich bestellt werden können, zum Direktexport der BRAINPOOL GmbH zu zählen.

Die importierten und exportierten Waren bzw. das geistige Eigentum überschreiten immer sowohl Landes- als auch Zollgrenzen und werden daher, sowohl dem Spezialhandel, als auch dem Generalhandel zugerechnet. Wie bereits beschrieben werden von BRAINPOOL TV-Formate sowohl exportiert, als auch importiert. Die Art der exportierten Waren ist sehr ähnlich zu den importierten. Es handelt sich daher um substitutiven Handel, wie er zwischen Industrieländern üblich ist.

3.2.3 Transithandel

Beauftragt ein TV-Produktionsunternehmen ein Vermarktungsunternehmen im Ausland, das die Formate und Programme des TV-Produktionsunternehmens in ein anderes Ausland verkauft, so würde man von Transithandel sprechen. Da sowohl BRAINPOOL als auch SevenOne International allerdings in Deutschland sitzen, nimmt BRAINPOOL nicht am Transithandel teil.

Im Rahmen des Handels mit TV-Formaten ist selten eine Durchfuhr nötig, da die Lizenzen, wenn sie nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden sollen, jederzeit mit der Luftpost verschickt werden können. Beim Verkauf der DVD’s, CD’s und des Merchandising findet bei BRAINPOOL auch keine Durchfuhr statt. Der Paketversand kann ebenfalls über Luftpost von statten gehen. Und selbst auf dem Landweg ist es nicht notwendig Drittländer zu durchqueren, da sowohl Österreich, als auch die Schweiz direkte Nachbarländer Deutschlands sind.

3.2.3 grenzüberschreitende Veredelungsgeschäfte

Die veröffentlichten Informationen zu dem Unternehmen BRAINPOOL GmbH lassen nicht vermuten, dass BRAINPOOL grenzüberschreitende Veredelungsgeschäfte durchführt. Soweit angegebenen, werden alle Show- Formate in Köln geschrieben und gedreht. Wenn bspw. ein Film oder eine Sendung nach dem Dreh in ein anderes Land für den Schnitt oder das Einfügen von Specialeffects geschickt wird, wäre von einem passiven Veredelungsgeschäft die Rede. Ob dies so gehandhabt wird, ist allerdings nicht ohne Weiteres zu erfahren. Von einem aktiven Veredelungsgeschäft, dass also BRAINPOOL für ein ausländisches Unternehmen Shows oder Filme veredelt, ist nicht auszugehen, da BRAINPOOL varrangig Sendungen und Filme für die ProSieben Sat.1 Media Group produziert und diese ihren Sitz in Deutschland hat. Eine beliebte Sparte für die grenzüberschreitende Veredelung in der TV-Branche sind Comic-Sendungen. Aufgrund dessen, dass der Arbeitsaufwand beim Zeichnen der Comics sehr hoch ist, wird die Idee der Serie entwickelt und zum Zeichnen in Niedriglohnländer verschickt. Berühmtes Beispiel dafür sind Die Simpsons, deren Animation in Südkorea stattfindet (Deneroff, 2000). Da die Rechte an dem Content nicht an koreanische Unternehmen veräußert werden, sondern im Besitz von Gracie Films und 20th Century Fox bleibt, handelt es sich um eine Lohnveredelung.

3.2.4 Grenzüberschreitende Kompensationsgeschäfte

Für Kompensationsgeschäfte in der Fernsehbranche lassen sich einige Beispiele finden. So wird der Produzent einer TV-Sendung in der Regel nicht extra für Werbeplätze zahlen um seine Show auf dem Sender zu bewerben. Die Anzahl und Sendezeit der Werbesendungen für eine TV-Sendung ist Teil der Verhandlungen zur Auftragserteilung. Wodurch diese zu einem (Teil-)Kompensationsgeschäft wird. Weiterhin ist es üblich Werbezeiten im Fernsehen gegen Werbeplätze in anderen Medien oder gegen Dienstleistungen zu tauschen. Dies wird als Bartering bezeichnet.

„Bartering

Bezeichnet im TV-Bereich ein Kompensationsgeschäft, bei dem der Lieferant von Waren oder Dienstleistungen im Gegenzug eine im Wert entsprechende Menge an Werbezeit erhält. Beim Programmbartering tauschen Werbungstreibende Ausstrahlungsrechte an vorproduzierten Sendeprogrammen gegen Werbezeiten.“ (SevenOne Media, 2009)

BRAINPOOL führt also Kompensationsgeschäfte durch. Die Formate die BRAINPOOL selber produziert werden allerdings in der Regel nur in Deutschland ausgestrahlt, sodass es zu keiner Grenzüberschreitung kommt. Die Formate, die von BRAINPOOL ins Ausland verkauft werden, werden vom Käufer ebenfalls selbst produziert oder es werden andere Produktionsfirmen beauftragt. In jedem Fall kommt es auch hier zu keinen grenzüberschreitenden Kompensationsgeschäften zwischen BRAINPOOL und Fernsehsendern.

4. Zusammenfassung

Die Basis- und Sonderformen des Außenhandels wurden in dieser Seminararbeit erläutert. Ferner konnte man am Beispiel der BRAINPOOL GmbH nachvollziehen, wann es sich um bestimmte Formen des Außenhandels handelt und wann diese nicht vorliegen. Außerdem konnte festgestellt werden, dass die Differenzierung des Außenhandels bei geistigem Eigentum, der allgemein hin zu den Dienstleistungen gezählt wird (Kutschker & Schmid, 2008, S. 15), komplexer ist als bei Industriegütern.

Quellenverzeichnis

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Zentes, J., & Morschett, D. (2004). Auß enhandel, Marketingstrategien und Managementkonzepte. Wiesbaden: Hanna Schramm-Klein.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Internationalisierung und Außenhandel. Eine Einführung am Beispiel der BRAINPOOL GmbH
Hochschule
Mediadesign Hochschule für Design und Informatik GmbH Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
18
Katalognummer
V161379
ISBN (eBook)
9783668171336
Dateigröße
942 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Import, Export, Außenhandel, Einführung, Internationalisierung, Brainpool
Arbeit zitieren
Darija Bräuniger (Autor:in), 2009, Internationalisierung und Außenhandel. Eine Einführung am Beispiel der BRAINPOOL GmbH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161379

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