Organisation und Wesen des Reichsheeres der Weimarer Republik


Forschungsarbeit, 2010

85 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Der Weg von der alten Armee zum Reichsheer
1.1 Das Ende des Ersten Weltkrieges
1.2 Der Friedensvertrag von Versailles
1.3 Die vorläufige Reichswehr

2 Die ersten Jahre des Bestehens des neuen Reichsheeres
2.1 Das Reichsheer in der deutschen Republik
2.2 Die Mobilmachungsvorbereitungen des Reichsheeres

3 Die Modernisierung des Reichsheeres
3.1 Die Gedanken Hans von Seeckts zur Modernisierung des Reichsheeres
3.2 Das Prinzip des „Führerheeres“ und die „Auftragstaktik“
3.3 Die Ausbildung
3.3.1 Hans von Seeckts Vorstellungen von der allgemeinen Ausbildung
3.3.2 Die Publikation militärwissenschaftlicher Schriften
3.3.3 Die erneuerte allgemeine Ausbildung
3.3.4 Die neuen Taktikgrundsätze
3.3.5 Die Ausbildung der Unterführer und Führer
3.3.6 Die Generalstabsausbildung
3.3.7 Die Manöver
3.4 Die Auffassungen der Reichswehrführung vom Wesen des Krieges
3.5 Die Zusammenarbeit von Reichsheer und Roter Armee
3.5.1 Die Entwicklung der Partnerschaft der beiden Streitkräfte
3.5.2 Das Luftwaffenprojekt in Lipezk
3.5.3 Das Panzerwaffenprojekt Kama
3.5.4 Die Zusammenarbeit der Generalstäbe und die gegenseitigen Truppenbesuche
3.6 Die Kavallerie und die Panzerwaffe
4.6.1 Das Wesen der Kavallerie in den 1920er Jahren
3.6.2 Die Überlegungen des Offizierkorps zur Motorisierung der Kavallerie54
3.6.3 Die Vorbereitung des Aufbaus einer Panzerwaffe

4 Quellen- und Literaturverzeichnis

5 Anhang

1 Der Weg von der alten Armee zum Reichsheer

1.1 Das Ende des Ersten Weltkrieges

Als im November 1918 der Erste Weltkrieg nach mehr als vier Jahren endete, hatte er tiefe Spuren hinterlassen, welche die Entwicklung Europas, und besonders Deutschlands, stark beeinflussen sollten. Um diese Folgen nachvollziehen zu können, ist es nötig die Ereignisse der letzten Kriegswochen noch einmal näher zu beleuchten.

Die O.H.L.[1], welche durch die Operation Michael und die weiterführenden Frühjahrsoffensiven noch einen entscheidenden Sieg zu erringen erhofft hatte, wurde nach diesen vergeblichen Versuchen zurück auf den Boden der Tatsachen geholt. Während die Alliierten ständig Verstärkungen in Form der amerikanischen Streitkräfte erhielten, konnte das deutsche Heer die Front nur noch mühsam halten. Die militärische Niederlage schien hierdurch nach den verlustreichen Schlachten des Sommers 1918 nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Dies bewog die O.H.L. wiederholt der Regierung Ende September einen Vorschlag zur Schließung eines Waffenstillstandes vorzutragen. Mittlerweile spitzte sich die Lage an der Westfront so dramatisch zu, dass die O.H.L. mit Nachdruck nach einem Waffenstillstand verlangte, der ihren Ansichten Rechnung trug, d.h. die Wiederherstellung des status quo ante garantierte. Letztendlich wollte die O.H.L., besonders Erich Ludendorff, hierdurch der militärischen Kapitulation vorbeugen. Dieses Anliegen kam auch am 2. Oktober in dem von dem Major Freiherr von dem Bussche gehaltenen Vortrag über die allgemeine Kriegslage zum Ausdruck.[2]

Aufgrund des Drucks, der von der O.H.L. ausging, sah sich die Regierung genötigt am 6. Oktober ihre erste Note an Präsident Wilson zu senden, dessen 14 Punkte[3] als Grundlage für die Verhandlungen dienen sollten. Woodrow Wilson war bereit auf dieses Angebot einzugehen, forderte jedoch zuvor die Einstellung des uneingeschränkten U-Bootkrieges und die Zusage zu dem Abzug der deutschen Truppen von französischem Terrain. Die Regierung kam diesen Forderungen nach, während die O.H.L. hierin die Chance der Alliierten sah, dem Deutschen Reich einen „Gewaltfrieden“ aufzuzwingen, der vor allem das Militär bedrohte. Der deutschen Regierung imponierte diese Haltung der O.H.L. nicht, da diese nach einem Waffenstillstand verlangte, aber dennoch den entsprechenden Bestrebungen der Regierung widersprach. Ungeachtet ihrer Position zur O.H.L. mussten die Politiker jedoch feststellen, dass Woodrow Wilson in seiner dritten Note an die deutsche Regierung auf die Forderungen der anderen alliierten Staaten einging und so tatsächlich einer militärischen Entmachtung des Deutschen Reiches zustrebte. Die Regierung fürchtete zu dieser Zeit jedoch ein Kippen der zugespitzten innenpolitischen Lage bzw. eine militärische Niederlage bei einer Weiterführung des Krieges. Die Heeresleitung dagegen wollte einen solchen Waffenstillstand schon aus Prinzip nicht annehmen, da selbiger ihren Ansichten zu Folge dem Eingeständnis der militärischen Niederlage gleich kam, obwohl, nach Beurteilung der Lage durch die Heeresleitung, das Heer mindestens noch einige weitere Monate zum Halten der Front imstande war, um damit den Druck auf die alliierten Regierungen zu erhöhen und einen Waffenstillstand zu erreichen, der keine umfassenden Repressionen gegen das Heer forderte.

Am 27. Oktober ging die deutsche Regierung in ihrer letzten Note schließlich auf alle Bedingungen ein und öffnete damit den Weg zum Waffenstillstand und zum Friedensvertrag von Versailles. So kam es, dass am 8. November die deutsche Friedensdelegation unter Matthias Erzberger in Richtung Compiégne aufbrach, um den Waffenstillstand in einem Salonwagen unter den Augen Marschall Fochs zu unterzeichnen. Am 9. November spitzte sich derweil die politische Lage in Deutschland zu. Die Revolution war seit Anfang November am Ausbrechen und erreichte zu diesem Zeitpunkt gefährliche Ausmaße. Prinz Max von Baden gab eigenmächtig die Abdankung des Kaisers bekannt und übergab die Regierungsgeschäfte Friedrich Ebert, um die Bevölkerung zu beruhigen. Später, noch am gleichen Tage, wurde die Republik ausgerufen. Weit wichtiger für die folgenden Betrachtungen ist, dass die alte Regierung noch kurz vor ihrer Auflösung Befehle erließ, die zur Einstellung der Kampfhandlungen von deutscherher führten. Das deutsche Heer hatte zu diesem Zeitpunkt noch hart gekämpft, um der wachsenden Übermacht der alliierten Streitkräfte standhalten zu können. Allerdings konnte sie dieser, trotz der teilweisen inneren Auflösung, immer noch die Stirn bieten. Die endgültige Einstellung der Kämpfe kam jedoch erst am 11. November zustande, als die deutsche Friedensdelegation den ihr vorgelegten Waffenstillstand[4] unterschrieb. Am 10. November hatten die Staatssekretäre in Berlin die Bedingungen erhalten und zeigten sich entrüstet über die Forderungen der Alliierten. Obwohl eine formelle militärische Kapitulation von deutscherher nicht vorlag, stellte der Waffenstillstand Deutschland als Verlierer sowie alleinigen Verursacher des Krieges dar. Diese Formulierung legitimierte den Beschluss der Versailler Friedensverträge ohne die Einbeziehung Deutschlands in die Verhandlungen. Der Regierung blieb in diesem Augenblick keine andere Möglichkeit, als den Waffenstillstand zu unterzeichnen, um eine Fortsetzung des Krieges bzw. die vollständige Unterwerfung zu vermeiden. Den nationalistischen Kräften bot dies den entscheidenden Stoff für die so genannte „Dolchstoßlegende“, welche den Politikern die alleinige Schuld am Kriegsausgang zuschob.

Die deutsche Regierung konnte zwar keine nachträgliche Milderung der Waffenstillstandsbedingungen durchsetzen, vor allem in Bezug auf eine Aufhebung der alliierten Seeblockade, doch der Krieg, der Millionen von Opfern gefordert hatte, war nun beendet, zumindest an den ehemaligen Fronten. Der „Krieg“ innerhalb Deutschlands dagegen wurde fortgesetzt, wobei auch die alliierte Seeblockade noch ein weiteres halbes Jahr bestehen blieb. Die deutschen Truppen durften vorerst unangetastet in ihre Heimat zurückkehren, d.h. weder Waffen und Ausrüstung wurden beschlagnahmt, noch die Truppen sofort aufgelöst. Viele ältere Soldaten waren schon längere Zeit nicht mehr in der Heimat gewesen. Nun kehrten sie zurück in ein ihnen fremdes Land. Deutschland war zwar kaum von Zerstörungen gezeichnet, doch fast überall herrschten bürgerkriegsähnliche Zustände, die durch Auseinandersetzungen geprägt waren, in welchen linke und rechte Gruppierungen sowie regierungstreue Formationen gegeneinander kämpften. Die ehemalige Staatsordnung gehörte den Erinnerungen an und der Kaiser, der oberste Kriegsherr, hatte abgedankt. Das System und die Werte, für welche die Soldaten gekämpft hatten, existierten nicht mehr in der alten Form. Wilhelm Groener, der Nachfolger Ludendorffs als Generalquartiermeister, erklärte sich am 10. November bereit, die legitimierte Regierung im Kampf gegen die Aufständischen zu unterstützen, woraufhin die Soldaten zum Kampf gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt wurden. Damit stellte er sich loyal hinter die Regierung und beschwichtigte die Position des deutschen Heeres, welches formal als überparteiliche Organisation lediglich den Interessen des Staates sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung verpflichtet war und sich dadurch in den Dienst der einzig legitimierten Regierung stellte.

Trotz der Lage wurden schon 1918 viele Soldaten entlassen und es kam zur Bildung von Freikorps. Diese bestanden aus ehemaligen Soldaten, die keinen Weg zurück in ihr Leben vor dem Krieg fanden und sich aus diesem Grund in Gruppen um ihre ehemaligen Befehlshaber sammelten, in denen sie außerdem noch den alten Zusammenhalt und ihre alten Kameraden wieder fanden. Es waren zumeist leicht bewaffnete Verbände, die lediglich ihrem Kommandeur gegenüber loyal waren und ausschließlich ihm gehorchten. Die meisten dieser Freikorps waren sehr nationalistisch gesinnt, während nur ein kleiner Teil der Verbände auf Seiten der aufständischen linken Kräfte in den Kampf zog. Die letzteren bestanden hauptsächlich aus ehemaligen Marineangehörigen, so z.B. die Volksmarinedivison. Die deutsche Regierung arbeitete mit den nationalistischen Freikorps zusammen. Selbige waren zwar keine Freunde der Republik und wollten die alte Staatsordnung wiederherstellen, doch zu diesem Zeitpunkt hatten sie und die Regierung das gleiche Ziel - die Niederschlagung der aufständischen linken Kräfte. Es stellte sich außerdem heraus, dass sich die alte kaiserliche Armee aufgrund ihrer Zusammensetzung weniger für den Kampf gegen die Aufständischen eignete und so wurden die Freikorps unentbehrlich für die Regierung.

1.2 Der Friedensvertrag von Versailles

Nachdem Deutschland den Waffenstillstandsbedingungen nachgekommen war, fanden sich im April 1919 die alliierten und assoziierten Regierungen in Versailles ein, um die Friedensbedingungen zu beraten und anschließend festzusetzen. Deutschland war von diesen Verhandlungen ausgeschlossen, weshalb es weder seine eigenen Interessen vertreten, noch die Bedingungen mildern konnte. Die Alliierten legitimierten diesen Umstand damit, „daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber aller Verluste und aller Schäden verantwortlich sind, welche die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Angehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.“ [5] Wie bereits festgestellt, unterstrichen die Alliierten damit ihre angebliche Unschuld am Kriegsausbruch und stellten das Deutsche Reich als Verlierer des Krieges dar, obwohl ursprünglich, gemäß den 14 Punkten Wilsons, eine Einteilung in Sieger und Besiegte hätte unterbleiben und ein Kompromissfrieden zwischen den kriegführenden Mächten hätte geschlossen werden sollen. Der genannte Artikel jedoch, welcher zur damaligen Zeit auch als „Kriegsschuldartikel“ Popularität erlangte, ermöglichte es den Alliierten Deutschland zu entmachten und vorerst seine politische Bedeutung im neuen Europa auf ein Minimum zu beschränken. Ihm sollten vorerst alle Mittel genommen werden, um wieder zu einer wirtschaftlichen und vor allem militärischen Großmacht aufzusteigen. Besonders Frankreich, das unmittelbar an das Deutsche Reich grenzte, wollte sich Sicherheit verschaffen. Da die Provokation der anderen europäischen Staaten, d.h. die Bedrohung des europäischen Kräftegleichgewichts, hauptsächlich mit dem Wettrüsten vor Ausbruch des Krieges zusammenhing, sollte Deutschlands militärische Stärke gebrochen werden. Aus diesem Grunde war das deutsche Militär am härtesten von den Beschränkungen des Versailler Vertrags betroffen. Der Teil V („Bestimmungen über die Land-, See- und Luftstreitkräfte“) sollte dem Heer ein neues, weniger bedrohliches Gesicht geben. So beschränkte der Artikel 160 des Vertrages die maximale Stärke des Heeres auf 100 000 Mann, einschließlich der Offiziere (4000) und des Zivilpersonals, deren Gliederung in maximal sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen erfolgen durfte, welche wiederum, gemäß Artikel 162, unter maximal zwei Korpskommandos zusammengefasst werden durften.[6] Artikel 160 legte auch die neuen Aufgaben des Reichsheeres fest. So sollte sie lediglich dem Grenzschutz und der Wahrung der inneren Ordnung dienen. Die Anzahl von 100 000 Mann sollte dazu ausreichen, aber das dies, vor allem 1919, utopisch war, zeigte sich schnell, denn die so genannte vorläufige Reichswehr war zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Bestand von über 300 000 Soldaten bereits mehr als ausgelastet damit, die Unruhen niederzuschlagen und die Staatsordnung zu wahren sowie auch noch den Grenzschutz zu stellen, wodurch sie in Ostpreußen auf so genannte Heimwehren zurückgreifen musste. Dies erklärt auch, warum erst 1921 statt der im Artikel 159 festgesetzten zwei Monate nach Unterzeichnung des Friedensvertrages die Reichswehr, mit all ihren Beschränkungen, aufgestellt werden konnte. Selbst nachdem die kritischen Zeiten der inneren Unruhen und Revolution überwunden waren, zeigte sich, dass 100 000 Mann zur Bewerkstelligung eines effektiven Grenzschutzes und einer effektiven Verteidigung über längere Zeit nicht imstande waren. In diesem Sinne war das deutsche Heer nach der Meinung Heinz Guderians, des späteren Inspekteurs der Panzertruppen, „zu einer Polizeitruppe herabgesunken, mit der [...] nicht einmal ein Kolonialkrieg gewagt werden konnte2[7] Des Weiteren verlangte Artikel 162 die Auflösung des Großen Generalstabes und verbot die Neuaufstellung eines solchen Führungsorgans. Zum Ausgleich dieser Restriktion bildete die deutsche Regierung das Reichswehrministerium, dessen Truppenamt die Friedensaufgaben des Generalstabes übernehmen sollte.

Damit Deutschland im Kriegsfall kein großes Reservoir an militärisch ausgebildeten Staatsbürgern besaß, welche eine Reserve bzw. Landmiliz bilden konnten, wurde die allgemeine Wehrpflicht, gemäß Artikel 173, abgeschafft und die Reichswehr zur Berufsarmee deklariert, deren Unteroffiziere und Mannschaften sich auf 12 Jahre, entsprechend Artikel 174, und Offiziere, gemäß Artikel 175, auf mindestens 25 Jahre Dienstzeit verpflichten mussten. Außerdem durften jegliche zivile Vereine, entsprechend Artikel 177, keinerlei militärische Inhalte vermitteln und vor allem keine Ausbildung an Kriegswaffen vornehmen, weshalb z.B. Schützenvereine vollständig aufgelöst wurden. Des Weiteren durften, entsprechend Artikel 178, keine Einrichtungen aufgebaut werden, die der Vorbereitung einer Mobilmachung dienten, d.h. auch die Vorbereitungen für einen eventuellen Verteidigungskrieg unter Einbeziehung der gesamten Volksmasse durften nicht getroffen werden, und deutsche Staatsbürger wurden, gemäß Artikel 179, nicht zum Militärdienst in den ehemaligen Mitgliedsstaaten der Alliierten zugelassen, außer in der französischen Fremdenlegion. Diese Beschränkungen sollten letztendlich dafür sorgen, dass Deutschland, im Falle eines Krieges, auf keine große Masse militärisch ausgebildeter Personen zurückgreifen und vor allem selbst keinen Krieg beginnen konnte. Artikel 179 sollte seinerseits Spionagetätigkeiten vorbeugen, d.h. Deutschland die Möglichkeit nehmen, sich im Ausland über die neuesten militärischen Errungenschaften und Erfahrungen mit denselben zu informieren.

Weitere große Einschränkungen in der Verteidigungskraft des Reichsheeres brachten auch die Bestimmungen über die Bewaffnung desselben. So wurden im Artikel 165 die Gesamtzahlen des maximalen Waffen- und Munitionsbestandes festgelegt[8], für die lediglich eine Ersatzmenge von 1/25 der Handfeuerwaffen und 1/50 der Geschütze als Reserve geführt werden durften. Überschüssiges Material sollte, entsprechend Artikel 169, ausgeliefert werden, genauso wie der größte Teil der Maschinen zur Herstellung von Kriegsmaterial. Artikel 171 untersagte die Herstellung und Einfuhr von chemischen Kampfstoffen sowie von Panzerkampfwagen jeglicher Art. Außerdem sollte Deutschland, gemäß Artikel 172, die Zusammensetzung und Herstellungsweise der im Krieg verwandten Spreng- und chemischen Kampfstoffe preisgeben. Auch die Einfuhr und Herstellung von Luftfahrzeugen wurde in Artikel 201 verboten. Insgesamt durfte das Reichsheer hierdurch nicht die Waffen führen, welche im Ersten Weltkrieg ihren Wert für die zukünftige Kriegführung unter Beweis gestellt hatten. Die Abrüstungen kontrollierte, entsprechend Artikel 203, die so genannte Interalliierte militärische Kontroll-Kommission (IMKK). Sie wurde über die Lage der Depots und sonstigen militärischen Einrichtungen in Kenntnis gesetzt, hatte das Recht jegliche Unterlagen einzufordern und musste in jeder Hinsicht von der Reichswehr bzw. deutschen Regierung entgegenkommend behandelt werden. Die IMKK übernahm zugleich die Fabrikenkontrolle und überwachte somit Militär und Wirtschaft.

Nach der Betrachtung der erwähnten Artikel lässt sich feststellen, dass Deutschlands militärische Stärke nicht den Anforderungen entsprach, d.h. für eine Verteidigung gegen ein mehr oder weniger modernes Heer, auch wenn sich dieses nicht auf dem neuesten Stand der Waffentechnik befand, nur unzureichend gerüstet war. Außerdem sollte das deutsche Militär durch die IMKK der totalen Kontrolle durch die einstigen Feindmächte ausgesetzt werden und keine Geheimnisse mehr vor selbigen besitzen, zumindest solange deren Kommissionen tätig waren.

Der Versailler Friedensvertrag erzeugte in Deutschland einen regelrechten Hass gegen dessen Verfasser. Er wurde von den Medien als „Grundgesetz der neuen deutschen Unfreiheit“ 1 bezeichnet und von der deutschen Bevölkerung als ungerecht empfunden. Es war ein politisch ungeschickter Schachzug, da ein beträchtlicher Teil der deutschen Bevölkerung die Aufhebung desselben favorisierte und damit der Weg zu den späteren politischen Entwicklungen wieder um ein Stück geebnet war.

1.3 Die vorläufige Reichswehr

Noch vor Aufnahme der Friedensverhandlungen in Versailles verabschiedete die deutsche Regierung im März des Jahres ein Gesetz zur Aufstellung einer vorläufigen Reichswehr. Das Chaos, in welchem sich die deutsche Armee befand, sollte beseitigt und das Heer wieder in Ordnung gebracht werden, schließlich brauchte die Regierung ein starkes Exekutivorgan, mit welchem sie effektiv zusammenarbeiten konnte, um die Ordnung im gesamten Staat wiederherzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt musste sich die Regierung noch in vielen Fällen neben dem Heer auf die Freikorps stützen. Auf der anderensollte diese Streitkraft auch einen reibungslosen Übergang von der, im Grunde noch bestehenden, alten Armee zur neuen, nach den Maßstäben der Friedensbedingungen zu bildenden, Reichswehr bezwecken und garantieren. An erster Stelle sollte hierzu ein Großteil der Freikorps in das Heer eingegliedert werden. Freikorps existierten einst schon im Dreißigjährigen Krieg sowie in späteren Kriegen des 17.-19. Jahrhunderts. Sie glichen damals losen Gruppen aus Söldnern und Freischärlern, welche der Kleinkriegführung dienten und keine regulären Verbände darstellten. In diesem Sinne handelten sie hauptsächlich nach eigenen Interessen, auch wenn sie sich auf dieeiner kriegführenden Partei schlugen und so dem Gegner schadeten. Die Freikorps der

Weimarer Republik waren demnach auch lose Gruppen, die lediglich sich selbst gegenüber Rechenschaft abzulegen hatten und ausschließlich ihrem persönlichen Führer gehorchten. Sie waren in dieser Beziehung mit ihren Vorgängern vergleichbar und stellten keinen wirklichen Ersatz für eine reguläre Armee dar, auf welche sich die Regierung hundertprozentig verlassen konnte. Bereits aus diesem Grund musste die Regierung so schnell wie möglich eine Truppe formen lassen, welche die Interessen der Regierung vertrat und in der klare Verhältnisse herrschten. Schon aus der Tatsache, dass in den Freikorps eine Söldner- und keine Soldatenmentalität vorherrschte, geht hervor, dass die Eingliederung dieser Verbände nicht ohne Probleme vonstatten ging. Viele Verbände bestanden darauf, dass ihnen ihre bisherigen Gehälter weitergezahlt wurden, da diese höher lagen als die Bezüge der Reichswehrangehörigen. Des Weiteren verlangten einige in ihrer Struktur unangetastet zu bleiben und keinen anderen Führern unterstellt zu werden. Aufgrund dieser Forderungen verblieben einige Freikorps weiterhin außerhalb des Reichsheeres und die Regierung konnte sie wegen der innerstaatlichen Spannungen nicht zur Eingliederung zwingen. Um den Forderungen entgegenzukommen verkürzte die Regierung lediglich die Verpflichtungszeit der Freiwilligen auf mindestens drei Monate, da sich unter der Bedingung mindestens sechs Monate zu dienen, zu wenige meldeten.

Der Kapp-Putsch von 1920 zeigt am deutlichsten, dass die Freikorps nur nach ihren eigenen Interessen handelten und sich einige von ihnen deshalb gegen eine Übernahme in das Reichsheer sträubten. Die teilnehmenden Putschisten wollten sich demnach vor allem gegen die Auflösung der irregulären Verbände wehren und zu diesem Zweck eine Neubildung der Regierung veranlassen. Fünf Tage nachdem die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin einmarschierte brach der Putsch zusammen als General Walter von Lüttwitz seinen Rücktritt verkündete. Darauf folgend traten auch der Reichswehrminister Gustav Noske und der Chef der Heeresleitung Walter Reinhardt als von Lüttwitz’ Vorgesetzte von ihren Ämtern zurück, obwohl sie persönlich nicht an dem Putsch beteiligt waren und sich sogar als einzige hochrangige Offiziere für einen militärischen Eingriff gegen die Putschisten ausgesprochen hatten. Trotzdem zeigte sich die gesamte Reichswehrführung über von Lüttwitz’ Verhalten empört, da die vorläufige Reichswehr als politisch neutrale Institution galt und der Vorfall diesen Status angriff. Zugleich hatte sich jedoch ein Großteil der Reichswehrführung von einem Einsatz gegen die Putschisten distanziert, da das Freikorps aus ehemaligen Soldaten bestand bzw. zusammen mit dem Nachkriegsheer gegen die Aufständischen gekämpft hatte. Bis auf den Wechsel in den Spitzenpositionen der Reichswehrführung zog der Putsch keine weiteren Konsequenzen für das Reichsheer nach sich, wodurch die starke Stellung des Heeres innerhalb der Gesellschaft erneut zum Ausdruck kam.

Vorerst sollte die vorläufige Reichswehr eine Stärke von 200 000 Mann aufweisen, deren Zahl aber, wie sich bald herausstellte, nicht für die Bewältigung ihrer Aufgaben ausreichte, weshalb sie auf 322 000 Mann aufgestockt wurde. Diese obere Grenze hatte die Regierung festgelegt, obwohl das Militär mit 350 000 Soldaten arbeiten wollte und die Struktur der vorläufigen Reichswehr schon dementsprechend ausgebaut hatte. Da sich die innerdeutschen Verhältnisse im Laufe des Jahres besserten und die Friedensbedingungen ein 100 000 Mann starkes Heer vorschrieben, wurde die deutsche Armee bis zum Jahresende wieder auf einen Stand von 200 000 Soldaten gebracht. Im Sommer 1920 unternahm eine deutsche Delegation den letzten Versuch die Beibehaltung dieses 200 000 Mann starken Heeres durchzusetzen, jedoch ohne Erfolg. Die Arbeiten zum Personalabbau liefen daraufhin auf Hochtouren und innerhalb eines halben Jahres wurde das Heer so stark verkleinert, dass am 1. Januar 1921 das vorgeschriebene 100 000-Mann-Heer stand. Des Weiteren wurde die vorläufige Reichswehr dem Reichspräsidenten, dem nunmehrigen Oberbefehlshaber, unterstellt, während der Reichswehrminister für die Organisation und Struktur derselben zuständig war. Im gleichen Atemzuge wurde auch ein neues Vereidigungsgelöbnis eingeführt, welches jedoch im Zuge der Aufstellung der Reichswehr noch einmal geändert wurde, um es an die neue Verfassung anzupassen.[9] Am Ende des Bestehens der vorläufigen Reichswehr stand die Überführung in die entsprechend den Friedensbedingungen gebildete Reichswehr. Nachdem das Übergangsheer damit seinen Zweck erfüllt hatte, brach eine neue Zeit für das deutsche Militär an.

2 Die ersten Jahre des Bestehens des neuen Reichsheeres

2.1 Das Reichsheer in der deutschen Republik

Nachdem bis 1921 schon die ersten Schritte zur neuen Armee getan waren, wurde diese nun vollständig an die Bestimmungen des Versailler Vertrages angepasst, d.h. in deren Sinne aufgestellt und erhielt auch ihren offiziellen Namen, womit die Reichswehr geboren war. Doch allein mit diesen Maßnahmen war es nicht getan, schließlich gaben sie der Armee nur einen Rahmen. Sie brauchte ein neues Selbstverständnis, d.h. eine neue Wertevorstellung, nachdem der alte Staat zusammengebrochen und die Monarchie abgeschafft waren. Das Militär musste seine inneren Verhältnisse klären und Lösungen finden, um sich seinen zukünftigen Aufgaben stellen und mit der neuen Situation umgehen zu können. Erst 1924, mit der Stabilisierung der innenpolitischen Lage, war auch das Reichsheer zu einem wirklich brauchbaren und von der Bevölkerung anerkannten Machtinstrument des Staates gereift.

Eines der größten Probleme des deutschen Militärs der ersten Friedensjahre war die politische Einstellung der Soldaten, vor allem des Großteils des deutschen Offizierskorps. Sie hingen zumeist immer noch an dem alten kaiserlich-monarchistischen Staatssystem bzw. waren sehr nationalistisch gesinnt und sahen die Weimarer Republik nur als vorübergehende Lösung, die nicht lange bestehen würde. Sie rechneten mit einer bzw. traten für eine Restauration der Monarchie ein und solange die innerdeutschen Verhältnisse noch nicht vollständig stabilisiert waren blieb dieses Gedankengut noch erhalten. Nach dem Krieg waren die deutschen Politiker durch die Nationalisten oftmals als „Novemberverbrecher“ und „Erfüllungspolitiker“ bezeichnet worden und auch in der so genannten „Dolchstoßlegende“ schlugen sich die Gedanken nieder, dass allein die Politiker am „Elend“ Deutschlands Verantwortung trugen. Obwohl dies nicht der Realität entsprach vertraten sowohl die Söldner der nationalistischen Freikorps als auch ein Großteil der aktiven Soldaten dieses Gedankengut. Im Kampf gegen die Revolutionären stellten sie ihr Denken zwar in den Hintergrund, doch seit der Unterzeichnung des Friedensvertrages traten diese Gedanken immer vordergründiger in Erscheinung. Ein großer Teil der Bevölkerung unterstützte dies noch. Als das neue Reichsheer aufgestellt wurde, musste dementsprechend eine Entpolitisierung vorgenommen und die derzeitige Regierung anerkannt werden. Nach alter preußisch-deutscher Tradition, gemäß den Grundsätzen Clausewitz’, sollte das Militär die Pflicht und den Gehorsam über die eigene Einstellung, über die eigenen Interessen stellen und keine eigene Politik betreiben, sondern eine „Staatsgesinnung“ [10] herausbilden, um mit Seeckts Worten zu sprechen, welche den Staat über die politischen Parteien stellte. Das bedeutet, dass den Interessen des Staates, d.h. weder einer Partei noch den eigenen Interessen allein, gedient und diese nach außen verteidigt werden sollten, denn der Staat verband alle Interessengruppen miteinander. In diesem Sinne sollte die militärische Macht des Staates von politischen Einflüssen freigehalten werden, damit sie vorbehaltlos als letztes politisches Machtmittel zur Verfügung stand. Hans von Seeckt[11] versuchte den Geist des vorbehaltlosen Staatsdieners, dessen Interesse das Wohl der Nation ist, in dem neuen Reichsheer wiederzuerwecken und drückte dies folgendermaßen aus: „Nicht zum Staat im Staate soll das Heer werden, sondern im Staat dienend aufgehen und selbst zum besten Abbild des Staates werden.“ [12] Natürlich war es keine leichte Aufgabe das deutsche Militär in diese Bahnen zu lenken, weshalb das Reichsheer auch erst 1924, nach der Währungsreform und der damit einhergehenden innenpolitischen Stabilisierung des deutschen Staates, kein „potentieller Putschherd gegen die Republik“ [13] mehr war. Die Heeresleitung unter Hans von Seeckt wollte dies durch eine Entpolitisierung der Truppe und das Verlangen strengen Gehorsams erreichen. Hierzu verbot die Heeresleitung jegliche Beteiligung der Soldaten an dem parteipolitischen Leben der Republik, d.h. sie durften weder das passive bzw. aktive Wahlrecht in Anspruch nehmen, noch einer politisch orientierten Organisation beitreten oder für selbige werben. Ein Großteil des Offizierkorps befürwortete diese Beschränkung der Grundrechte der Soldaten, welche in Form des Artikels 133 der Weimarer Verfassung eine rechtliche Grundlage erhielt.

Die innenpolitische Lage spielte in dem Sinn eine große Rolle, als dass eine Armee ihrer Regierung nur vertrauen und vorbehaltlos dienen kann, wenn sie nicht das Gros des Volkes gegen sich aufbringt und dementsprechend die Interessen der Mehrheit des Volkes vertritt. Dass die Bevölkerung vorerst noch nicht hinter der Regierung bzw. hinter der Republik stand, wurde auch bei der Wahl des Reichstages im Jahre 1920 deutlich. Viele Wähler stellten sich auf dieder linken oder rechten Opposition, was natürlich nur wenig zur Stabilisierung der jungen Republik beitrug. Solange die Regierung die innenpolitischen Zustände noch nicht völlig im Griff hatte bzw. die Republik noch nicht vom Großteil des Volkes akzeptiert wurde, drohte auch das Verhältnis der Reichswehr zum Staat zu kippen, obwohl sich die Heeresleitung auf dieder Regierung stellte. Gerade die politische Unsicherheit im Mehrparteiensystem machte vielen deutschen Staatsbürgern die Republik gegenüber der Monarchie unbeliebt, in der eine klare Linie geherrscht und eine sichtbare Ordnung existiert hatten. Zudem war der deutsche Kaiser öffentlich immer in Uniform aufgetreten und der Oberbefehlshaber der deutschen Armee gewesen, womit er diesen, von militärischer Ordnung geprägten, Staat personifiziert hatte und, im Gegensatz zu den bürgerlichen demokratischen Politikern, wie ein Vorgesetzter erschienen war, welcher keine Infragestellung seiner Herrschaft duldete. Viele Deutsche hingen noch an diesem traditionellen Herrschaftssystem, vor allem aufgrund der soeben genannten Gründe, und verstanden deshalb nicht, wie die Soldaten nur diesem neuen Staate bzw. unter den Einschränkungen des Versailler Vertrages dienen konnten und nicht für die Restauration der Monarchie kämpften. Franz von Gaertner schreibt hierzu: „Das Bild des Staates wird durch die führenden Politiker der Regierung und der politischen Parteien des Parlaments geprägt, nicht aber durch die Soldaten ".[14] Er drückt damit aus, dass, wie oben beschrieben, das Militär keine eigene Politik betreibt, sondern Mittel derselben bleibt und keine eigene politische Meinung hat, demnach also auch nicht ideell an eine politische Idee gebunden ist. Das Reichsheer diente in diesem Sinne den Interessen des Volkes, welches die Grundlage des Staates bildete. Handelte auch die Regierung nach diesen Grundsätzen, so blieb das Heer ein Mittel derselben und musste sich den politischen Absichten der Regierung unterordnen. Dass Hans von Seeckt, als Chef der Heeresleitung, diese Auffassung vom Dienst und der Pflicht einer Armee vertrat, zeigte sich im Jahre 1923, als ihm, im Zuge der Reichsexekutionen, die vollziehende Gewalt in die Hände gelegt wurde und er die Möglichkeit hatte, eine Diktatur ins Leben zu rufen. Er tat es nicht, weil er den Zweck eines Heeres genau so verstanden hatte und hinter der traditionellen preußisch-deutschen Auffassung vom militärischen Dienst innerhalb eines Staates stand, auch wenn er persönlich an den alten Werten und der Monarchie hing. Genau mit diesem Geist formte er das Reichsheer zu einem loyalen Instrument nach preußisch-deutschem Vorbild, welches seinen Zweck erfüllte: die Verteidigung der nationalen Interessen. Auf der anderenzeigte diese Machtübertragung aber auch die Machtstellung, über welche das deutsche Militär in der Gesellschaft noch verfügte und welche auch teilweise zur Distanzierung der Politik vom Militärwesen führte. Letztendlich besaß das Reichsheer hierdurch in vielen Fällen die Möglichkeit, seine Angelegenheiten ohne eine tiefer gehende Einbeziehung der Regierung zu regeln.

Durch die gemachten Beobachtungen ist es möglich zu sagen, dass das Reichsheer keinen solchen Staat im Staate bildete, wie heute oft behauptet wird. Zum besseren Verständnis ist es an dieser Stelle nötig klarzustellen, dass jede Streitmacht in gewissem Sinne einen Staat im Staate bildet, da sie neben den Gesetzen des Staates noch über ihre eigenen verfügt und außerdem nach eigens für sie aufgestellten Regeln lebt. Während zudem manche Interessengruppen oder auch Parteien mit ihren Kampfverbänden (z.B. Stahlhelm, Rotfrontkämpferbund) nur eine bestimmte Meinung verteidigten, d.h. eine bestimmte politische Richtung, war das Reichsheer eine überparteiliche Organisation, welche der Regierung diente und an keine Partei gebunden war, geschweige denn eine eigene bildete. Das deutsche Offizierkorps war zudem der Überzeugung, dass eine Beteiligung des Reichsheeres am politischen Leben nur schaden konnte, da ein Einzug des Parteienlebens den Zusammenhalt der Truppe untergraben und das Heer seinen Ruf der objektiven Lagebeurteilung verlieren würde, d.h. jeder Offizier, der einer Partei angehört, würde nicht mehr als Fachmann sondern als politischer Gegner betrachtet, wenn er mit den Meinungen der eigenen Partei übereinstimmt. Letztendlich sah die Führungsspitze des Reichsheeres in der Entpolitisierung die einzige Möglichkeit um möglichst eng an das Erbe der alten Armee anzuknüpfen und die Stellung des Militärs in der Gesellschaft zu bewahren, ohne einen zu großen Einfluss der Politik auf das Tagesgeschäft und das Traditionsverständnis des Reichsheeres zuzulassen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Reichsheer zwar eine große Unabhängigkeit von dem Parlament bzw. den Parteien im Allgemeinen anstrebte, aber weder das Primat der Politik außer Acht ließ, noch eine Abschottung vom Leben der Gesellschaft betrieb, wie in späteren Abschnitten noch gezeigt werden soll.

2.2 Die Mobilmachungsvorbereitungen des Reichsheeres

Vor allem in den Anfangsjahren ihres Bestehens, d.h. 1921-1924, sah das Reichsheer noch eine von den angrenzenden Nachbarstaaten ausgehende Gefahr für Deutschland und arbeitete an verschiedenen Mobilmachungsplänen, um einem solchen Überfall begegnen zu können. Natürlich spielte auch die Rüstungsindustrie hierbei eine sehr wichtige Rolle. Durch die Friedensbedingungen wurden der Industrie jedoch die Hände gebunden. Trotz alledem wurde ihr die Unterhaltung einiger Rüstungsbetriebe gestattet, welche den nötigsten Bedarf des Reichsheeres decken sollten.[15] Obwohl diese Betriebe, gemäß den Bestimmungen der alliierten und assoziierten Regierungen, ihre Arbeit schon 1921 aufnehmen durften, verbot die deutsche Regierung dies aufgrund der potentiellen Gefahr eines Aufstandes der linken Kräfte, welcher durch eine solche Handlung hätte provoziert werden können. Ende des Jahres 1923 wurde dieses Verbot, in Zusammenhang mit der Ruhrbesetzung, aufgehoben. Die Industrie stützte sich jedoch immer noch stark auf ihre ins Ausland verlegten Produktionsstätten, da die Inbetriebnahme der innerdeutschen eine gewisse Zeit in Anspruch nahm. Im gleichen Zuge setzte sich die Industrie seit 1919 auch für eine Abschwächung der Rüstungsbeschränkungen ein. So wollte sie eine Ablösung der IMKK erreichen. Diese sollte durch eine Einrichtung ersetzt werden, welche die Rüstungskontrollen einschränkte und die Intensität derselben abschwächte, dafür aber später als geplant von dem Völkerbund abgelöst werden sollte. Daraus ergab sich letztendlich der Vorteil, dass die Industrie schon sehr früh illegale Waren in kleinerem Maßstabe hätte herstellen können. Auf der anderenexistierte der Nachteil, dass selbige eine groß angelegte illegale Produktion erst viel später in Angriff hätte nehmen können. Dies führte zum Konflikt mit dem Reichsheer, welches erreichen wollte, dass die Kontrollen der Alliierten so schnell wie möglich abgeschafft werden und eine Ablösung der IMKK in diesem Sinne für unzweckmäßig hielt. Schließlich schränkte die IMKK ihre Kontrollen schon bis 1923 stark ein, blieb aber bis 1927 für dieselben verantwortlich und konnte jederzeit eine Intensivierung der Kontrollen in die Wege leiten. Trotz alledem begann das Reichsheer im Zusammenhang mit seinen Mobilmachungsvorbereitungen schon 1921 intensiver mit der Rüstungsindustrie zusammenzuarbeiten.

Am wahrscheinlichsten schien der militärischen Führung eine Auseinandersetzung mit dem noch jungen Staat Polen - der so genannte Fall Ost. Hierfür wurde schon kurz nach dem Krieg eine Miliz gebildet, die während der Auseinandersetzungen zwischen Freikorps bzw. Heimatschutzverbänden und polnischen Truppen entstanden war und von der alten Armee ihre Ausrüstung erhielt. Sie stellte eine brauchbare Reserve dar, da sie im Mobilmachungsfall schnell reaktiviert werden konnte. Das einzige Problem dabei war, dass diese Miliz lange Zeit stärker unter dem Einfluss der Freikorps als dem des Reichsheeres stand. Ostpreußen war beim Eintritt des Falls Ost das wohl am stärksten gefährdete deutsche Territorium, da es in diesem Falle vollständig vom restlichen Staat isoliert war. Aus diesem Grund begann das Wehrkreiskommando I (Ostpreußen) bereits 1921 Maßnahmen zu treffen, vor allem in Hinsicht auf eine Deckung des nötigen Munitionsbedarfs sowie des Bedarfs an Ausrüstungsgegenständen, wie z.B. Bekleidung, der dort stationierten Truppen. Zu dieser Zeit hielt sich das Reichsheer noch stark zurück Verbindungen mit weiteren Kreisen der Industrie zu knüpfen. Stattdessen versuchte sich die Führung langsam nach vorn zu tasten, um weder Aufsehen in der deutschen Öffentlichkeit zu erregen, noch Misstrauen bei den Alliierten zu wecken. Dies war auch der Grund für die annähernd autarke Leitung der Mobilmachungsvorbereitungen in Ostpreußen durch das zuständige Wehrkreiskommando I. Zudem entwickelte das Truppenamt keinen richtigen Plan für diese Vorbereitungen, weshalb sie eher einen Charakter der Improvisation trugen. Hauptsächlich lag dies daran, dass die ehemaligen Gegner Deutschlands immer wieder nachdrücklich betonten, dass Mobilmachungsvorbereitungen den Friedensbedingungen zu Folge verboten seien, und die Kontrollkommissionen anfangs noch großen Wert auf die Einhaltung dieser Normen legten. Bis zur Übergabe der Kontrolle an den Völkerbund wollte sich das Reichsheer bei diesem Thema bedeckt halten und nichts überstürzen. Schon 1923 aber, während der Ruhrbesetzung, begann sich das Reichsheer stärker zu engagieren, da sich die Lage in dieser Situation kritisch zuspitzen konnte. Nachdem französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet im Januar des Jahres besetzten, forderte die deutsche Regierung die ansässige Bevölkerung zur Aufnahme des passiven Widerstandes auf, da ein Einschreiten des Reichsheeres, von welchem auch Hans von Seeckt abriet, den Konflikt möglicherweise ausweiten bzw. unvorhersehbare politische Entwicklungen nach sich ziehen konnte. Trotz allem wusste Niemand, ob die intervenierenden Mächte die Gunst der Stunde wirklich ausnutzen und weiter in deutsches Gebiet vorstoßen würden. Da die Regierung ernsthaft diese Befürchtung hatte, wurde dem Reichsheer eine Mobilmachungsvorbereitung in allen Wehrkreisen gestattet. Außerdem stellte sich die Industrie vorbehaltlos zur Verfügung, wodurch das Reichsheer zur Knüpfung stärkerer Beziehungen zu ihr veranlasst wurde. Des Weiteren wurden auch die guten Verbindungen zur Roten Armee ausgenutzt, um in Russland bzw. der Sowjetunion, bei einer Teilnahme Polens am möglichen Konflikt auf französischer Seite, einen starken Verbündeten zu besitzen, welcher die deutschen Streitkräfte bei einem Zweifrontenkrieg entlasten konnte.

In der Denkschrift Hans von Seeckts über das zukünftige Reichsheer aus dem Jahr 1921 kommt dessen Ansicht zum Ausdruck, dass Deutschland ein Recht auf Selbstverteidigung habe, so wie jeder Staat das grundsätzliche Recht auf Notwehr besitze. Er tritt in selbiger für die Aufnahme der Vorbereitungen ein, welche die Friedensbedingungen seiner Meinung nach nicht ausdrücklich untersagten, so z.B. die militärische Ausbildung Freiwilliger außerhalb einer Organisation, d.h. weder durch das Reichsheer noch durch einen Wehrverein. Im Grunde genommen waren solche Absichten trotz alledem untersagt[16] und Hans von Seeckt weist deshalb auch am Ende seiner Ausführungen darauf hin, dass die Alliierten und Assoziierten Regierungen im Zuge der deutschen Abrüstung möglichst auch für alle anderen Staaten Rüstungsbeschränkungen durchsetzen wollten, um seine Ausführungen zu rechtfertigen. Diese im Friedensvertrag von Versailles festgehaltene Ankündigung[17], welcher zufolge die Weimarer Republik lediglich eine Vorreiterrolle in der Abrüstung übernehmen sollte, wurde jedoch nie in die Tat umgesetzt. So waren Hans von Seeckts Meinung zufolge auch die an Deutschland gerichteten Forderungen hinfällig und von der deutschen Regierung Maßnahmen zur Abwehr eines möglichen Überfalls zu ergreifen.

Die militärische Führung arbeitete unter den Decknamen „Winterarbeit“ sowie „Sommerarbeit“ an der Aufstellung des Reichsheeres zur Abwehr einer militärischen Aggression. Unter dem Namen „Winterarbeit“ verbargen sich die Vorbereitungen des Truppenamtes zur Aufstellung eines Notheeres, welches durch heimliche Bestände an Ausrüstung, Waffen und Munition ergänzt werden sollte, die kurz nach dem Krieg in geheimen Depots gelagert und versiegelt worden waren. Das Truppenamt rechnete hierbei mit ungefähr 18 Infanterie- und 3 Kavalleriedivisionen, einschließlich einer geringen Heeresreserve sowie eines schwachen Grenzschutzes, die nach diesem Plan aufgestellt werden konnten. Es handelte sich um keine kampfkräftigen Verbände, da sie schon nach kurzer Zeit einsatzbereit sein sollten, weshalb sie nur für die Erfüllung begrenzter Aufgaben geeignet waren.

Die „Sommerarbeit“ dagegen zielte darauf ab, den operativen Anforderungen einer erwarteten Auseinandersetzung Rechnung zu tragen. Hierfür ging das Truppenamt davon aus, dass mit minimal 35 Infanterie- und 3 Kavallerieverbänden, einschließlich einer Reserve und einigen Verbänden zur Sicherung des Grenz-, Küsten- und Luftschutzes, eine effektive Stärke zur Erfüllung der Aufgaben erreicht werden konnte. Im Gegensatz zur „Winterarbeit“, welche die Aufstellung der Truppen in Treffen, entsprechend der vorhandenen Ausrüstung, vorsah, setzte die „Sommerarbeit“ auf eine zeitgleiche Aufstellung der Verbände in allen Wehrkreisen, welche natürlich die vollständige Beschaffung der notwendigen Ausrüstung voraussetzte, sowie auf eine längere und effizientere Ausbildung. Letztendlich sollte die so vorgesehene Aufstellung des Reichsheeres eine effektive Truppe schaffen, welche auch längere Zeit gegen einen stärkeren Gegner standhalten konnte.

Zwischen beiden Plänen ergeben sich zwei wesentliche Unterschiede. So wurde in der „Winterarbeit“ beabsichtigt, dass so schnell wie möglich viele Truppen zur Verfügung standen, um wenigstens etwas Druck auf den Gegner ausüben zu können, ohne Hinsicht auf deren Qualität. Die „Sommerarbeit“ dagegen sah den Aufbau einer stärkeren und effizienteren Truppe vor, deren Aufstellung dafür aber eine größere Zeit in Anspruch nahm. Letztendlich war Ersterer für die Zeit vorgesehen, in welcher ein Angriff äußerst wahrscheinlich schien. Die „Sommerarbeit“ sollte dann als Vorlage dienen, wenn eine Beruhigung der brisanten Lage eingetreten und eine Aggression vorerst nicht mehr zu erwarten war. Dementsprechend war sie auch ausgereifter und strebte nicht die Aufstellung eines Notheeres wie die „Winterarbeit“ an. Beide Pläne zogen bei ihrer Umsetzung eine Erhöhung der Truppenstärke auf das zwei- bis drei- bzw. das vier- bis fünffache nach sich, welche jedoch ausschließlich für die Verteidigung des Landes vorgesehen war, auch wenn dies offensive Operationen einschloss, ohne welche eine erfolgreiche Verteidigung nicht geführt werden kann.[18] So ging das Truppenamt davon aus, dass, bis eine Mobilmachung im Falle eines Angriffs greift, die Randgebiete Deutschlands im Osten und Westen schnell besetzt sein würden und deshalb der Schwerpunkt der Mobilmachungsvorbereitungen in das Herz Deutschlands bzw. in die nicht gefährdeten Gebiete zu verlegen sei. Hans von Seeckt, welcher schon seit 1919 für eine Vergrößerung des genehmigten 100 000-Mann-Heeres plädierte, hatte in seiner Denkschrift von 1921 eigentlich einen langsamen systematischen Ausbau des Reichsheeres vorgesehen, der letztendlich die Aufstellung eines 63-Divisionen-Heeres zum Ziel hatte. Nun, unter dem Druck eines drohenden Konflikts bzw. Krieges, musste er diesen Plan zugunsten einer Notlösung in Form der „Winter-“ bzw. „Sommerarbeit“ zurückstellen, wobei das Reichsheer erstmals effektiv mit der Rüstungsindustrie im großen Maßstab zusammenarbeiten musste und in diesem Sinne auch stark von ihr abhängig war. Bereits die Erfahrungen des Ersten Weltkrieges hatten gelehrt, dass sich Mängel in den Beziehungen zwischen Militär und Industrie nachteilig auf die Kriegführung auswirken. Einer solchen Situation wollte die Heeresleitung nun vorbeugen.

Zur gleichen Zeit, in welcher die „Winter-“ und die „Sommerarbeit“ erstellt wurden, traf das Reichsheer auch noch andere Maßnahmen. So wurde die im Osten bestehende zivile Miliz für den Grenzschutz auf den gesamten deutschen Staat ausgeweitet, d.h. eine so genannte Landesschutzorganisation aufgebaut, ähnlich einer Landwehr, welche über die in den Friedensbedingungen zugestandenen Kompetenzen des Reichsheeres hinausging, da eine solche Organisation bzw. auch die Einbeziehung der Zivilbevölkerung in die militärischen Verteidigungspläne untersagt waren. Es setzte außerdem eine Billigung dieser Maßnahmen durch die zivilen Verwaltungsbehörden der Länder voraus, auch nachdem die deutsche Regierung zugestimmt hatte. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass die Friedensbedingungen auch einen Bestandteil des deutschen Rechts darstellten und dadurch eine Zuwiderhandlung von den Ordnungsbehörden geahndet wurde. Aus diesem Grunde traf die deutsche Regierung Absprachen mit den einzelnen Landesregierungen, um einen reibungslosen Ablauf der Vorbereitungen zu garantieren, d.h. vor allem ein Intervenieren der Ordnungsbehörden auszuschließen. Gleichzeitig wurde das Reichsheer verpflichtet, ausschließlich mit den Verwaltungsbehörden zusammenzuarbeiten und keine Vereine oder anderen privaten Organisationen in die Vorbereitungen mit einzubeziehen, außer für den Bereich der Instandhaltung und Bereitstellung des Kriegsgerätes, wofür eine beschränkte Anzahl an Hilfskräften bewilligt wurde. Trotz alledem kam es zu heftigen Friktionen zwischen dem Reichsheer und den Verwaltungsbehörden. Den Grund hierfür lieferten die Arrangements des Heeres mit privaten Organisationen, zu welchen sie Verbindungen zu unterhalten versuchte. Aufgrund der separatistischen Bestrebungen Bayerns arbeitete zudem die bayerische Landesregierung, sehr zum Missfallen der deutschen Regierung und des Reichsheeres, stark mit den rechtsradikalen Verbänden zusammen, die sich schlecht zur Zusammenarbeit mit dem Reichsheer eigneten, außerdem eine republikfeindliche Stimmung verbreiteten und damit den Konflikt, der zwischen Bayern und dem Deutschen Reich existierte, anheizten.

[...]


[1] Oberste Heeresleitung

[2] vgl. Anlage 1

[3] vgl. Anlage 2

[4] vgl. Anlage 3

[5] „Die Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten Regierungen“, Art.231, S.97.

[6] vgl. Anlage 4

[7] Guderian, Heinz: „Achtung -Panzer!“, S.127.

[8] vgl. Anlage 5

,Die Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten Regierungen“, S.3.

[9] vgl. Anlage 6

[10] von Gaertner, Franz: „Die Reichswehr in der Weimarer Republik - Erlebte Geschichte“, S.73.

[11] Der 1866 geborene Hans von Seeckt trat 1885 in das deutsche Heer ein und zeichnete sich als sehr guter Offizierschüler aus. Während des Ersten Weltkrieges fungierte er als Generalstabsoffizier der 11.Armee an der Ostfront und auf dem Balkan. Später wurde er im Rang eines Generalmajors Chef des Generalstabes des Heereskommandos Mackensen. Da er sich während des Krieges durch seine militärischen und organisatorischen Fähigkeiten auszeichnete, leitete er nach dem Krieg die Auflösung des kaiserlichen Generalstabs und übernahm im Oktober 1919 die Leitung des Truppenamtes, bis er 1921 Walter Reinhardt als Chef der Heeresleitung ablöste und als solcher bis 1926 tätig war.

[12] ebd., S.73.

[13] Zeidler, Manfred: „Reichswehr und Rote Armee 1920-1933 - Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit“, S.35.

[14] von Gaertner, Franz: „Die Reichswehr in der Weimarer Republik - Erlebte Geschichte“, S.72.

[15] vgl. Art.169 der Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten Regierungen

[16] vgl. z.B. Art.177 der Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten Regierungen.

[17] vgl. Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten Regierungen: V. Teil. Bestimmungen über die Land, See- und Luftstreitkräfte.

[18] vgl. Abschnitt 3.4

Ende der Leseprobe aus 85 Seiten

Details

Titel
Organisation und Wesen des Reichsheeres der Weimarer Republik
Autor
Jahr
2010
Seiten
85
Katalognummer
V160932
ISBN (eBook)
9783640771646
ISBN (Buch)
9783640771820
Dateigröße
816 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichswehr, Seeckt, Militär, Weimarer Republik, Ausbildung, Theorie, Taktik, Strategie, Krieg
Arbeit zitieren
Florian Peter Kleeberg (Autor:in), 2010, Organisation und Wesen des Reichsheeres der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160932

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