Rawls’ „Theorie der Gerechtigkeit“

Eine Darstellung ihrer wesentlichen Merkmale. Mit Anmerkungen und Fragen.


Seminararbeit, 2009

11 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Intentionen

2. Wesentliche Aussagen und Merkmale der Theorie der Gerechtigkeit
2.1 Grundlegende Begriffe und Aussagen
2.2 Gerechtigkeit als Fairness
2.3 Auswirkungen der Gerechtigkeitsgrundsätze

3. Anmerkungen und Fragen
3.1 Die Beschränkung der Philosophie auf Gerechtigkeitsgrundsätze
3.2 Rawls und das Glück oder: der Vorrang der Gerechtigkeit
3.3 und der Freiheit
3.4 Kleine Anmerkungen und Fragen zu den Gerechtigkeitsgrundsätzen
3.4.1 Grundsatz
3.4.2 Grundsätze 2a)/b)

4. Schlussbemerkungen
4.1 Die Schwierigkeit bei der Rawlsrezeption
4.2 Rawls’ Ansprüche
4.3 Was wir von Rawls lernen sollten

5. Literatur- und Quellenangaben
5.1 Literatur
5.2 Internetquellen

1. Intentionen

Im umfangreichen Werk John Rawls’ spielt die Theorie der Gerechtigkeit eine herausragende Rolle und genießt eine überwältigende Rezeption[1].

Dieses Werk soll in seinen Grundzügen dargestellt und bisweilen hinterfragt und kommentiert werden. Als Referenztexte dienen überwiegend ausgewählte Aufsätze aus O. Höffes Aufsatzband sowie das Originalwerk in deutscher Übersetzung[2].

Da die Theorie der Gerechtigkeit über 600 Seiten umfasst und auch Zusammenfassungen noch relativ komplex sind, kann kein Anspruch auf Vollständigkeit in der Darstellung und Kommentierung bestehen.

Die Selektion der Themen orientiert sich daran, was für die Theorie der Gerechtigkeit als wesentlicher Zug betrachtet wird. Punkte, die in der Darstellung fehlen, finden sich gegebenenfalls bei den Anmerkungen und Fragen wieder.

2. Wesentliche Aussagen und Merkmale der Theorie der Gerechtigkeit

2.1 Grundlegende Begriffe und Aussagen

Im Zusammenhang mit Rawls ist Gerechtigkeit die wichtigste Eigenschaft von Institutionen, sie wird von ihm v.a. als Eigenschaft im gesellschaftlichen Kontext gesehen. Es geht also hauptsächlich um Institutionen, Verfassungen, Gesetze, nicht um das gerechte Handeln von Individuen[3].

Das zu Grunde liegende Gesellschaftsbild geht von einer Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil aus, die aber auch von Konflikten geprägt ist[4]. Die Gesellschaft ist kooperativ, da sie für die Beteiligten ein besseres Leben ermöglicht, konfliktbeladen, weil das Individuum bestrebt ist, einen möglichst großen Nutzen zu ziehen bei gleichzeitiger Verringerung der Lasten[5].

Die Gerechtigkeit hat in dieser gesellschaftlichen Gegebenheit die Aufgabe, die Vorteile und Lasten der gemeinsamen Arbeit festzulegen[6].

2.2 Gerechtigkeit als Fairness

Die Theorie der Gerechtigkeit basiert auf einer Grundintuition: die Gerechtigkeit als Fairness. Rawls löste mit ihr das im angloamerikanischen Raum bis dahin dominierende Prinzip vom größten Glück der größten Zahl ab[7].

Im Unterschied dazu soll der Per-Saldo-Vorteil einer Gesellschaft, d.h. der um die Lasten verminderte Nutzen einer Gesellschaft, jedem gleichermaßen zugute kommen. Dieser Vorteil für jeden, nicht für die größte Zahl, ist die Gerechtigkeit als Fairness[8].

Rawls hat aber nicht nur höhere Ansprüche als der Utilitarismus, sondern übertrifft auch den Liberalismus, indem er sich nicht damit begnügt, dass soziale Hindernisse ausgeräumt werden, sondern dass sich darüber hinaus nach der Überwindung der Hindernisse noch positive Möglichkeiten auftun[9].

Die Gerechtigkeitsgrundsätze, die diese Ansprüche erfüllen sollen, lauten:

1. Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreiche Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist[10]. (Dies betrifft bürgerliche und politische Rechte[11].)
2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:

a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen[12]. (a) und b) beziehen sich auf materielle und nichtmaterielle Interessen[13].)

Diese Grundsätze sind keine reine Intuition, sollen aber auch nicht von teleologischen Prinzipien abgeleitet werden, die davon ausgehen, dass es „das Gute“ gebe, dass angestrebt werden solle[14]. Gerechtigkeitsgrundsätze entstehen dagegen, wenn vernunftfähige Personen, die individuelle Interessen verfolgen, sich untereinander einigen[15].

2.3 Auswirkungen der Gerechtigkeitsgrundsätze

Diese Grundsätze laufen auf einen freiheitlichen, sozialen Rechtsstaat hinaus mit einer konstitutionellen Demokratie und Marktwirtschaft[16], wie man ihn überwiegend in der westlichen Welt findet, obgleich Rawls nicht ausschließt, dass es noch andere gerechte Staatsformen geben kann[17].

Gemäß dem ersten Grundsatz sind die Grund- und Menschenrechte für alle gleich[18]. Zwar sind Ungleichheiten nicht von vornherein ausgeschlossen, jedoch sind sie nur im wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Bereich zulässig und auch dort nicht, um natürliche Vorteile wie z.B. intellektuelle Leistungsfähigkeit mit höherem Ansehen und größerem materiellen Reichtum zu belohnen[19]. Erlaubt sind sie nur, um den Nutzen der von Natur aus Benachteiligten zu steigern, gemäß Grundsatz 2a)[20].

Die einzigen Kriterien für den Zugang zu Ämtern dürfen Dinge wie Begabung, Motivation, Qualifikation u.ä. sein, keinesfalls jedoch Geschlecht, Hautfarbe etc.; auch die anfängliche soziale Stellung darf keine Rolle spielen.

[...]


[1] Höffe, O., Einführung in Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit, in: O. Höffe (Hg.): J. Rawls – eine Theorie der Gerechtigkeit (Reihe Klassiker auslegen Bd. 15), Berlin ²2006, S. 1.

[2] Rawls, J., Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 10. Auflage 1998. Das englische Original erschien 1971, die deutsche Übersetzung 1975.

[3] Höffe, O., Einführung, S. 8.

[4] Höffe, O., Einführung, S. 9.

[5] Höffe, O., Einführung, S. 9.

[6] Höffe, O., Einführung, S. 9.

[7] Höffe, O., Einführung, S. 4f. Kleiner Exkurs: Ein herrliches Beispiel gegen den Utilitarismus lieferte ein Kabarettist, der 2008 im Zusammenhang mit den olympischen Spielen in Peking in der Rolle eines chinesischen Politikers sinngemäß sagte: „Es gibt eine Milliarde Chinesen und 3 Millionen Tibeter. Wer gegen die chinesische Tibetpolitik ist, ist also gegen das Wohl von einer Milliarde Chinesen!“ (Leider war nicht mehr herausfindbar, um welchen Kabarettisten oder Sendung es sich handelte.)

[8] Höffe, O., Einführung, S. 9.

[9] Höffe, O., Einführung, S. 10.

[10] Rawls, J., Theorie, S. 336.

[11] Höffe, O., Einführung, S. 11. Der Unterschied von bürgerlichen und politischen Rechten ist mir nicht klar, da m. E. bürgerliche und politische Rechte identisch sind, siehe auch 3.4.1. Evt. meint Höffe politische Rechte im Gegensatz zu Menschenrechten.

[12] Rawls, J., Theorie, S. 336.

[13] Höffe, O., Einführung, S. 11.

[14] Hart, H.L.A., Rawls über die Freiheit und ihren Vorrang, in: O. Höffe (Hg.): J. Rawls – eine Theorie der Gerechtigkeit (Reihe Klassiker auslegen Bd. 15), Berlin ²2006, S. 118f.

[15] Hart, H.L.A., Freiheit, S. 119. Dass sich im Einigungsprozess die Personen in einem Urzustand, bzw. unter einem Schleier des Nichtwissens befinden, sei in diesem Zusammenhang der Vollständigkeit halber erwähnt.

[16] Höffe, O., Einführung, S. 11.

[17] Rawls, J., Theorie, S. 223.

[18] Höffe, O., Einführung, S. 11.

[19] Höffe, O., Einführung, S. 11.

[20] Höffe, O., Einführung, S. 11.

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten

Details

Titel
Rawls’ „Theorie der Gerechtigkeit“
Untertitel
Eine Darstellung ihrer wesentlichen Merkmale. Mit Anmerkungen und Fragen.
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Veranstaltung
Gerechtigkeit und gutes Leben: Einführung in die Grundtypen ethischer Theoriemodelle von der Antike bis zur Gegenwart.
Note
2,5
Autor
Jahr
2009
Seiten
11
Katalognummer
V160578
ISBN (eBook)
9783640740246
Dateigröße
436 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rawls’, Gerechtigkeit“, Eine, Darstellung, Merkmale, Anmerkungen, Fragen
Arbeit zitieren
Martina Sowa-Burkhardt (Autor:in), 2009, Rawls’ „Theorie der Gerechtigkeit“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160578

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