Abstract or Introduction
§ 129 StVollzG: Ziel der Unterbringung
„Der Sicherungsverwahrte wird zum Schutz der Allgemeinheit sicher untergebracht. Ihm soll geholfen werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“
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- Lena Kölblin (Author), 2009, Voraussetzungen und Durchsetzung der Sicherungsverwahrung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160060
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