Das System der sozialen Sicherheit

Pflegeversicherung: Vergleich Bismarck-Beveridge-System


Seminararbeit, 2006

43 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Literaturverzeichnis

Althammer, Jörg / Lampert, Heinz

Lehrbuch der Sozialpolitik, 7. Auflage, Berlin-Heidelberg, 2004 Bäcker, Gerhard u.a.

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Berie,Herrmann / Fink, Ulf

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Europarechtlichen Rahmenbedingungen der deutschen unfallversicherung

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Die Bedeutung des „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzips im System der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung, in: Die BG, Berlin, 06/2005, 334

Kaufmann, Franz-Xaver

Varianten des Wohlfahrtsstaats, der dt. Sozialstaat im internationalen Vergleich, Frankfurt am Main, 2003

Kiewel, Angelika

Supra- und internationale Sozialpolitik, Das System der sozialen Sicherung in Großbritannien, 6. Auflage, Lauf a. d. Pegnitz / Passau, 2001

Muckel, Stefan Sozialrecht, München, 2003

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Nach Bismarck - Vorschlag für eine Grundeinkommensversicherung, in: Berliner Republik, Heft 2, 2004, S. 1

Raschke, Ulrich

Effizienzpotenziale im „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, in: Die BG, 12/03, 12

Effizienzpotenziale im „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Teil 2, in: Die BG, Berlin, 01/2004, 72

Schmid, Josef

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Sokoll, Günther

Die gesetzliche Unfallversicherung als Gestaltungsfaktor der sozialen Sicherheit In: 4. Bonner Europa-Symposion, die Unfallversicherung in der Europäischen Union, Bonn, 1994, 45

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Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2002, Wiesbaden, 2002 Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2005, Wiesbaden, 2005 Sozialhilfe in Deutschland 2003, S. 41, 15.07.2003, http://www.destatis.de/ download/d/solei/ pflstatvoraus2020.pdf gelesen am 11.12.2005

Waltermann, Raimund

Sozialrecht, 5. Auflage, Heidelberg, 2005

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kapitel I: Bismarck- und Beveridge-System im Vergleich

1.1 Definition der Sozialpolitik

Als Sozialpolitik versteht man staatliche Maßnahmen, die der Sicherung des Einkommens von Arbeitnehmern und dessen Familien im Falle einer Krankheit, der vorzeitigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Invalidität, im Alter, beim Tod des Ernährers oder im Fall der Ar­beitslosigkeit dienen. Dies soll eine Sicherung der Existenz bei fehlen­den Möglichkeiten oder Fähigkeiten zum Erwerb von ausreichenden Ar­beitseinkommen darstellen. Jedoch ist das nur ein Teilbereich der staat­lichen Sozialpolitik.[1] Wie jedes Land diese Definition für sich umgesetzt hat, soll hier am Beispiel des Bismarck- und Beveridge-Systems darge­stellt werden. Denn nicht zuletzt wegen des historischen Wandels und dem Abzielen auf bestimmte soziale Gruppen, bestimmte Ziele, be­stimmte Instrumente und bestimmte Träger hat die Definition der Sozial­politik immer nur zeitlich und räumlich begrenzte Gültigkeit. Die derzeiti­ge Sozialpolitik ist meist aus der im 19. und frühen 20. Jahrhundert Indu­strialisierung entsprungen, doch ist sie meist auf die heutige Zeit nicht mehr anwendbar. Ob ein neuer Mix der Systeme die Lösung ist, soll hier ein Thema sein.

1.2 Das Bismarck-System am Beispiel von Deutschland

1.2.1 geschichtlicher Abriss

Um 1840 war die Abschaffung der feudalen Bindung und die Umwand­lung des Bodens vom Herrschaftsgrund und Existenzmittel der Bevölke­rung in handelbares Gut der Anstoß für die „soziale Frage“. Durch diese Maßnahmen verlor die Bevölkerung ihre Selbstversorgungsmöglichkei­ten und eine neue Form der Armut entstand. Die industriellen Beschäfti­gungsmöglichkeiten sollten die Lösung des Problems sein, doch durch gesundheitsschädliche Gesundheitsbedingungen, moralische Gefähr­dungen und die ausbeuterischen Entlohnungsbedingungen entstand ei­ne neue Form des Elends. Die sogenannte Arbeiterfrage umfasste fol­gende Problempunkte: die Stellung der Arbeiter im Produktionsprozess (Schutz vor Gefährdungen, mit den betrieblichen Risiken verbundenes Haftungsrecht), kollektive Interessenvertretungen sollen sich bilden dür­fen (Recht zur Bildung von Gewerkschaften), Existenzsicherung arbeits­loser Arbeiter und die politischen Rechte der Arbeiter (Dreiklassenwahl­recht, mit der Armenfürsorge gingen auch die Möglichkeiten des Wahl­rechts verloren). Erste Ansätze zu einer Arbeiterbewegung wurden un­terdrückt. 1863 gründetet sich schließlich der Allgemeine deutsche Ar­beiterverein, woraus sich 6 Jahre später die Sozial-demokratische Arbei­terpartei gründete. Die wachsende Macht der Partei wurde von Bismarck als staatsbedrohend angesehen. Seit 1880 vorbereitet und im November 1881 durch die Kaiserliche Botschaft angekündigt, umfasst die Bis- marcksche Sozialreform drei Gesetzeswerke zur Absicherung der Risi­ken Krankheit (1883), Berufsunfall (1884), Alter und Invalidität (1889). Diese Arbeiterversicherungen waren auch oftmals als „Zuckerbrot und Peitsche“ bekannt - zum einen die Absicherung des Arbeiters, zum an­deren die noch immer harten Arbeitsbedingungen.[2] 1911 wurde die UV auch auf erste gewerbliche BKen ausgeweitet[3]. 1995 wurde der Lei­stungskatalog um die PV ergänzt.[4]

1.2.2 Charakteristika des Bismarck-Systems

Die Leistungserbringung beruht primär auf dem Prinzip der Subsidiarität, also der „Vorrangigkeit der kleineren Einheit“, d.h. Fürsorge, Versorgung und Versicherung Das Prinzip der Sozialversicherungen ist für das deut­sche Modell am charakteristischsten. Es ist ein öffentliches Solidarsy- stem mit Pflichtmitgliedschaft.[5]

Das Bismarck-System soll die Sozialen Risiken durch Beiträge berech­nen und abdecken. Die Beiträge setzten sich prozentual aus den Löh­nen/Gehältern der Mitglieder und Unternehmer zusammen unter Be- rücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze. Hierbei wird kein Ge­winn erwirtschaftet.[6]

Die Träger des Bismarck-Systems sind in der SV öffentlich-rechtliche Körperschaften (oder private Anbieter). Sie unterstehen der Selbstver­waltung und versichern alle Erwerbtätigen. Finanziert werden sie durch Beiträge und Steuern. Neben der SV gibt es noch spezielle Hilfs- und Förderprogramme und die Sozialhilfe, die sich beide nur aus Steuern finanzieren. (Anhang 1)

Leistungen werden in Form von Geldleistungen und / oder Sachleistun­gen erbracht. Die Geldleistungen bemessen sich nach dem Einkommen des Versicherten. Zweck ist der Einkommenserhalt des Leistungsbe­rechtigten, wobei jeder Leistungsberechtigt ist, der einen Beitragsnach­weis erbringen kann. Entworfen wurde das Bismarck-System allerdings ursprünglich nur für Arbeitnehmer.[7]

1.3 Das Beveridge-System am Beispiel von GB

1.3.1 geschichtlicher Abriss

Die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen und der Weltwirtschaftskrise war auch in GB durch wirtschaftliche Instabilität mit andauernder Mas­senarbeitslosigkeit gekennzeichnet und führte zu schweren Arbeits­kämpfen. Die in Form von Geldleistungen erbrachte Armenfürsorge und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung trugen zur Reduzierung der bittersten Notlagen im Vergleich zur Zeit vor dem 1. Weltkrieg bei. Zahl­reiche Armutsuntersuchungen zeigten allerdings, dass nicht nur diese Leistungen, sondern auch ein erheblicher Teil der Arbeiterlöhne deutlich unterhalb der von den Armutsforschern angenommenen Existenzminima lagen. Bereits im Rahmen der Kriegswirtschaft wurden unter Premier­minister Churchill zahlreiche Sozialleistungen verbessert. Vor allem im Gesundheits- und Bildungswesen wurden Leistungen, die bis dahin nur für die bedürftigsten Teil der Bevölkerung gedacht waren, auf größere Bevölkerungsteile ausgelegt. Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte ein weitge­hender Neuaufbau des Systems der Sozialleistungen auf der Basis des von William Beveridge während des Krieges entwickelten Plans durch die Labourregierung unter Clement Attlee. Dieser 1942 eingeführte Plan sollte die fünf gesellschaftlichen Hauptübeln bekämpfen: Not, Krankheit, Unwissenheit, Schmutz und Müßiggang. Da Konzept von Beveridge um­fasste drei Komponenten: Die Einführung einer staatlich organisierten Sicherung des Existenzminimums für jedermann, die Einführung eines „National Health Service“ (NHS) und eine nationale Vollbeschäftigungs- politik.[8] 1948 kam es zu einer Umgestaltung, nachdem der Versiche­rungsschutz auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt wurde. Der NHS umfasste nun die Bereiche Alters- und Hinterbliebenversicherung, Krankheit und Mutterschaft, Invalidität, Arbeitsunfälle und BKen und Ar­beitslosigkeit. Diese staatliche Pflichtversicherung wurde durch die Wohlfahrtsunterstützung ergänzt und der nationale Gesundheitsdienst gewährte die medizinische Versorgung.[9] In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wurden unter Margret Thatcher Änderungen mit hoher Ra­dikalität in Richtung einer Demontage vorgenommen, was für viele Be­obachter das Ende des Wohlfahrtsstaates einleitete.[10]

1.3.2 Charakteristika des Beveridge-Systems

Das Beveridge-System sieht eine Leistungserbringung nach dem Für­sorgeprinzip vor. Es ist ein öffentliches Solidarsystem, in dem jeder lei­stungsberechtigt ist, der Bedarf hat und einen Wohnnachweis erbringen kann (gesamte Wohnbevölkerung). Die drei wesentlichen Prinzipien sind hierbei: Universalität, umfassende Risikoabsicherung und die Angemes­senheit der Leistungen. Somit hat jeder Bürger, unabhängig von Beruf und Einkommen, ein Recht auf angemessene Wohlfahrtsleistungen.[11]

Träger des Systems sind staatliche Behörden (NHS), der allgemeinen SV, und der sozialen Mindestsicherung. Die allgemeine SV und die NHS werden zentral durch das Sozialministerium verwaltet, haben also keine Selbstverwaltung. Die allgemeine Sv ist der einzige Träger, der sich aus Beiträgen und Steuern finanziert und bei dem lediglich Erwerbstätige versichert sind , alle anderen finanzieren sich ausschließlich aus Steuern und versichern die gesamte Wohnbevölkerung. (Anlage 2)

Im Bedarfsfall werden Leistungen in Form von finanzieller Unterstützung und Sachleistungen erbracht. Hierbei sind die Geldleistungen einheitli­che Pauschalleistungen. Es ist lediglich eine Entschädigung, um Armut zu vermeiden und zu bekämpfen.[12] Sie sollen nicht das Einkommen erset­ zen.

1.4 kurzer Vergleich des heutigen Bismarck- und Beveridge- Systems in Zahlen

Im Bismarck-System kommt das sozialstaatliche Denken zum Ausdruck, wobei dem einzelnen bei Inanspruchnahme der Sozialleistungen gewis­se Wahlfreiheiten und Äquivalenz verbleiben. Dennoch ist es kausaler Natur. Das Beveridge-System trägt hingegen einen stärkeren wohlfahrts­staatlichen Charakter mit finaler Ausrichtung. Hier wird der Äquivalenz­gedanke zu Gunsten einer weitmöglichen Gleichbehandlung zurückge­drängt.

Kein Land hat heute noch eines der beiden Systeme in seiner reinen Form. Eindeutig kann man heute Belgien, Deutschland, Frankreich, Lu­xemburg und Österreich dem Bismarck-System zuordnen. Dem Beve- ridge-System sind eindeutig die skandinavischen Länder Dänemark, Finnland und Schweden sowie Island und Norwegen, das Vereinigte Kö­nigreich und Irland zuzuordnen. Etwas uneindeutiger ist es bereits bei Griechenland und Italien.[13]

[...]


[1] vgl. Althammer, Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, 2004, S. 3

[2] vgl. Kaufmann, Varianten des Wohlfahrtsstaats, der dt. Sozialstaat im internationalen Vergleich, 2003, S. 260-263, 270

[3] vgl. Fuchs / Preis, Sozialversicherungsrecht, 2005, S. 438

[4] vgl. Pflegeversicherung in: Soziale Sicherung im Überblick, S. 49 ff.

[5] vgl. Schmid, Josef, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich, Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, 2002, S. 109

[6] vgl. Schmid, Josef, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich, Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, 2002, S. 109

[7] vgl. Schmid, Josef, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich, Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, 2002,S. 105, 106

[8] vgl. Kaufmann, Varianten des Wohlfahrtsstaats, der dt. Sozialstaat im internationalen Vergleich, 2003, S. 139-141, 144

[9] vgl. Kiewel, Angelika, Supra- und internationale Sozialpolitik, Das System der sozialen Sicherung in Großbritannien, 2001, S. 559

[10] vgl. Schmid, Josef, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich, Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, 2002, S. 163

[11] vgl. Schmid, Josef, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich, Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, 2002,S. 164

[12] vgl. Schmid, Josef, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich, Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, 2002,S. 164

[13] vgl. Berie, Fink, Europas Sozialmodell - die europäischen Sozialsysteme im Ver­gleich, 2000, S.50

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Das System der sozialen Sicherheit
Untertitel
Pflegeversicherung: Vergleich Bismarck-Beveridge-System
Hochschule
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
43
Katalognummer
V158844
ISBN (eBook)
9783640720262
ISBN (Buch)
9783640720699
Dateigröße
12237 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
System, Sicherheit, Pflegeversicherung, Vergleich, Bismarck-Beveridge-System
Arbeit zitieren
Evelyn Barz (Autor:in), 2006, Das System der sozialen Sicherheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158844

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