Der behinderte Mensch im Wandel der Zeiten - ein geschichtlicher Überblick von der Frühgeschichte bis zum Horror in der Zeit der Naziherrschaft


Seminararbeit, 2001

21 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1.Einleitung

2.Wann ist ein Mensch „behindert“? – eine definitorische Annäherung

3.Was macht den behinderten Menschen so anders? – Begriffliche Erklärung des Stigmas

4.Der Umgang mit „Andersartigen“ in der Geschichte
4.1 Früh- und Urgeschichte
4.2 Die Zeit der Antike
4.3 Im Mittelalter
4.4 „Normalität“ und „Irr-Sinn“ in der Zeit der Aufklärung
4.5 Der behinderte Mensch im Zeitalter der Industrialisierung
4.6 Charles Darwin und die „domestizierte Gesellschaft“
4.7 Die „Endlösung“ der sozialen Frage zur Zeit der NS-Diktatur

5.Schlußbemerkungen

6.Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

Um zu wissen, was in dem Kopf eines normalen Menschen vorgeht, dem ein Behinderter begegnet, muß man wahrlich kein Hellseher sein. Gedanken wie „Oh Gott, der Arme!“, „Konnten seine Eltern das nicht verhindern?“ und „Die Eltern sind bestimmt nicht zu beneiden!“ gehören dabei sicherlich noch zu den harmlosesten. Leider wird immer noch an erster Stelle die Behinderung gesehen und dann erst (wenn überhaupt!) der Mensch.

„(Geistig-)Behinderte haben einen negativen Sozialstatus in unserer Gesellschaft“ (vgl. Hensle/Vernooij 2000, 156). Sie sind Opfer von Vorurteilen, Ignoranz und Intoleranz. Sie werden von der Gesellschaft in ein Schema gepresst, welches ihnen in keiner Form gerecht wird. Was Ursachen dafür sein könnten, soll eine Definition des Begriffs Behinderung und Stigma versuchen zu erklären, denn diese gehören (leider) untrennbar zusammen.

Im Hauptteil, der geschichtlichen Schilderung vom Umgang mit behinderten Menschen, soll gezeigt werden, wie sich im Zuge der Entwicklung des Menschen das Bild des anderen, kranken, beeinträchtigten Menschen geformt hat. Und trotz der zeitlichen Entfernung kamen in mir Gefühle wie Entsetzen und Erschütterung auf...

2. Wann ist ein Mensch „behindert“? – eine definitorische Annäherung

„Eine Behinderung ist im Sinne des klassischen Krankheitsbegriffes eine irreversible Beeinträchtigung des Menschen als Folge eines vorausgegangenen Krankheitsprozesses oder einer angeborenen Schädigung“ (Mattner 2000, 9). Nach dieser Definition liegt eine Behinderung also dann vor, wenn der betroffene Mensch infolge einer Erkrankung oder einer angeborenen Schädigung voraussichtlich dauerhaft physisch bzw. psychisch beeinträchtigt bzw. benachteiligt sein wird (vgl. ebd.). Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beschreibt Behinderung als

1) „eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht,
2) Mißbildungen, Entstellungen und Rückgratverkrümmungen, wenn die Behinderungen erheblich sind,
3) eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Seh-, Hör- und Sprachfähigkeit,
4) eine erhebliche Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte oder drohende Behinderungen dieser Art.“ (BSHG §124 Abs. 4)

Zur Unterscheidung von Behinderungen sind folgende Begriffe üblich:

- Körperbehinderung
- Sinnesbehinderung
- geistige Behinderung
- Sprachbehinderung
- Lernbehinderung
- Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensbehinderung
- Schwerst- bzw. Mehrfachbehinderung

Nach diesen Definitionen wird Behinderung als ein anhand spezifischer Symptome und Krankheitsmerkmale auffaßbares Objekt dargestellt, welches aber in keiner Weise den individuellen (und meist wesentlich komplexeren) Beeinträchtigungen und Benachteiligungen im gesellschaftlichen Leben des betroffenen Menschen gerecht wird. Im allgemeinen Verständnis wird der geistigbehinderte Mensch einfach zum Geistigbehinderten und der blinde Mensch zum Blinden „degradiert“ – verbunden mit Vorurteilen und Voreingenommenheit. Genauer betrachtet hat aber jede Art von Behinderung verschiedene Ursachen und vollkommen unterschiedliche Auswirkungen auf diesen Menschen.

Behinderungen haben also über die physischen und psychischen Defizite hinaus weit mehr Beeinträchtigungen zur Folge. Die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates empfahl 1973, Behinderung so zu definieren:

„Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in der sprachlichen Kommunikation oder in psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, daß ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist.“

(Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission 1973, 13; zit. in Mattner 2000, 11)

Die Resolution der Vereinten Nationen von 1975 schlägt folgende Definition vor:

„Eine Person ist behindert, wenn sie aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Schädigung körperlicher oder geistiger Art nicht in der Lage ist, sich voll oder teilweise aus eigener Kraft wie ein Nichtbehinderter die entsprechende Stellung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu sichern.“

(vgl. Mattner 2000, 10)

Diese beiden Definitionen lassen erkennen, daß eine körperliche oder geistige Behinderung i.d.R. auch eine gesellschaftliche Behinderung zur Folge hat, die keineswegs von den behinderten Menschen „selbstverschuldet“ ist. In einer Gesellschaft, die Leistung und Engagement fordert und dafür Wohlstand, Sicherheit, Erfolg und Anerkennung verspricht, ist kein Platz für „Krüppel, Blöde und Asoziale“ – also von der Norm abweichende Randgruppen. Der ohnehin geschädigte und beeinträchtigte Mensch wird zusätzlich behindert gemacht.

Haeberlin beschreibt Behinderung deshalb aus zwei verschiedenen Blickrichtungen: „Behinderung als Beeinträchtigung eines Individuums bei der Ausübung von Tätigkeiten“ und „Behinderung als Beeinträchtigung der Funktion gesellschaftlicher Einrichtungen durch störende Individuen“ (vgl. Mattner 2000, 11)

Behinderung ist also über die physischen und psychischen Schädigungen hinaus auch immer als geschädigte Interaktion und Kommunikation zwischen behinderten Menschen und Nichtbehinderten zu sehen. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird auch vorgeschlagen, den Begriff „Behinderung“ durch „Schädigung“ (impairment) zu ersetzen, da der geschädigte Mensch erst durch gesellschaftliche Nachteile behindert wird (ebd.).

3. Was macht den behinderten Menschen so anders? – Begriffliche Erklärung des Stigmas

Was in einer Gesellschaft als normal bzw. unnormal bezeichnet wird, wird durch die jeweils gültigen Werte und Normen bestimmt. Galt ein Mensch in der Antike als normal, wenn er – wie später noch beschrieben – dem „Ideal des gesunden Menschen“ entsprach, so zählt dazu heute noch beruflicher Erfolg, Wohlstand etc. Jegliche Abweichung von der Norm führt zu Unverständnis und zur Brandmarkung des betroffenen Individuums.

Der Begriff des „Stigmas“ wurde erstmals von den Griechen benutzt. Ein Stigma bezog sich auf körperliche Zeichen, die gleichbedeutend für etwas Schlechtes oder Ungewöhnliches standen und sie wurden den für „unrein erklärten Personen“ in den Körper geschnitten oder gebrannt. Somit war ein Sklave, Verräter oder Verbrecher öffentlich erkennbar und es wurde von jedermann erwartet, diese gezeichneten Menschen unbedingt zu meiden (vgl. Goffman 1990, 9)

In der Zeit des Christentums erhielt dieser Begriff zwei weitere Bedeutungen: die erste bezog sich auf sogenannte Zeichen göttlicher Gnade, die den Betroffenen zu etwas Außergewöhnlichem erhoben – zu einem von Gott Auserwähltem; die zweite versuchte diese religiösen Zeichnungen medizinisch zu erklären und bezog sich auf Zeichen körperlicher Unstimmigkeit (ebd.).

Heute wird der Begriff des Stigma weitestgehend in seiner ursprünglichen negativen Bedeutung gebraucht und verstanden (ebd.) – ohne sich jedoch vorrangig auf körperliche Zeichen zu beziehen: Treffen wir auf eine uns unbekannte Person, so behaften wir diese Person mit verschiedensten Attributen (also Merkmalen), die sich je nach Art und Umfang der Interaktion mit dieser Person festlegen. Einfachste und offensichtlichste Attribute beziehen sich z.B. auf deren Aussehen (groß bzw. klein, schlank bzw. dick, blond bzw. dunkelhaarig). Weitere Merkmale könnten sich aufgrund ihrer Charaktereigenschaften (humorvoll, hilfsbereit, egoistisch oder faul) oder bestimmter Verhaltensweisen (z.B. Kaffeetrinker oder Raucher) ergeben. Diese Attribute können positiv als auch negativ ausfallen. Sollte es sich aber bei einem bestimmten Merkmal um ein Extrem (insbesondere in negativer Hinsicht) handeln, so spricht man von einem Stigma. Dies könnte zum Beispiel eine kriminelle Vergangenheit oder eine schwache physische und psychische Konstitution sein, die uns dazu veranlaßt, diese Person als nicht normal zu bezeichnen.

Allerdings ist es abhängig von der jeweiligen Bezugsperson, ob ein Merkmal als Stigma oder als eine positive bzw. normale Eigenschaft verstanden wird. Erving Goffman bringt dazu folgendes Beispiel: Ein Junge, aus durchschnittlichen Verhältnissen, hat kein Problem damit, eine öffentliche Bibliothek zu besuchen. Ein Berufsverbrecher hingegen schreibt:

„Ich kann mich an mehr als eine Gelegenheit von früher erinnern, zum Beispiel, wenn ich in eine öffentliche Bücherei in der Nähe meiner Wohnung ging, daß ich einige Male über meine Schulter zurückblickte, bevor ich tatsächlich hineinging, nur um ganz sicher zu sein, daß keiner, der mich kannte, irgendwo herumstand und mich dabei sah.“

(zit. nach: Goffman 1990, 11f)

Es ist also von den jeweils geltenden Normen und Wertvorstellungen abhängig, was in einer Gesellschaft als anormal bezeichnet wird. Eine Geschichte, die ich vor einiger Zeit in einem „Lustigen Taschenbuch“ gelesen hatte, inspirierte mich zu folgendem einfachen Gedankenspiel: In unserer Gesellschaft ist es bei Strafe verboten, Diebstähle zu begehen. Jeder ertappte Sünder wird die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen und fortan als Verbrecher stigmatisiert sein. Stellen wir uns auf der anderen Seite aber ein System vor, in dem der gesellschaftliche Status eines jeden daran gemessen wird, wie viele Läden er pro Woche ausraubt oder wie kreativ er sich dabei anstellt, ein besonders bewachtes Museumsstück zu entwenden. Eine Person, die sich in dieser Gesellschaft strafbar macht (also keine Diebstähle begeht), würde hier hingegen als Versager gebrandmarkt werden – vielleicht sogar wegen Nichtbeachtung des Gesetzes („Jede Person ist verpflichtet, am Tag mindestens 2 Diebstähle zu begehen!“) eingesperrt werden.

Hier noch ein paar Gedanken, Beispiele und Fragen zum Thema „Werte, Normen und Stigma“:

- Könnten es sich deutsche Frauen vorstellen, in der Öffentlichkeit immer ein Kopftuch zu tragen – wie es bei muslimischen Frauen der Fall ist?
- Ist es so verwerflich, daß es noch vor hundert Jahren bei einigen Südseevölkern der Brauch war (und vereinzelt noch ist), die im Kampf besiegten Menschen zu verspeisen?
- Haben wir das Recht, alten Völkern wie z.B. in Afrika traditionelle Riten zu verbieten, weil sie uns „unmenschlich“ erscheinen?
- Wird die Todesstrafe weniger grausam, nur weil sie in einigen Ländern normal ist?

4. Der Umgang mit „Andersartigen“ in der Geschichte

Sicherlich ist diese Vorurteilshaltung gegenüber behinderten Menschen keine neuzeitliche Erscheinung. Von der sogenannten Norm abweichende Menschen gibt es schon, seit Eva und Adam aus dem Paradies verstoßen wurden. Und Intoleranz gegenüber Minderheiten ist auch keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Wie es den „Anderen“ im Laufe der Geschichte erging, soll hier nun ausführlich dargestellt werden.

4.1 Früh- und Urgeschichte:

Die wenigen Belege aus der Früh- und Urgeschichte der Menschheit lassen eine Beurteilung über das Verhalten gegenüber Behinderten in sozialen Gruppen kaum zu. Trotzdem läßt sich anhand von Skelettfunden und Bestattungsritualen erkennen, daß Behinderte – entgegen der oft geäußerten Annahme – sehr wohl in der Sippe integriert waren und das sie trotz schwerwiegender Verletzungen Hilfe erhalten haben, ohne die sie sicherlich gestorben wären. Ebenso scheint man aufgrund verschiedener Bestattungsmerkmale auf den gesellschaftlichen Status von Behinderten in der Gruppe schließen zu können – z.B. die Ausgrabung eines offensichtlich geistig behinderten Neandertalerkindes mit einer Hydrocephalie („Wasserkopf“) (vgl. Mattner 2000, 16).

Im alten Ägypten standen behinderte Menschen unter dem besonderen Schutz der Götter. Gott erschaffe den Menschen nach seinem Belieben – sollte er auch blind oder verkrüppelt sein – betont Amenemopes in seiner Weisheitslehre (12.-11. Jahrhundert vor Chr.):

„Erschwere nicht das Befinden eines Gelähmten. Verspotte nicht einen Mann, der in der Hand Gottes ist, und sei nicht aufgebracht gegen ihn <als ob du> ihn angreifen wolltest. Der Mensch ist Lehm und Stroh, der Gott ist sein Baumeister. Er zerstört und erbaut täglich, er macht tausend Geringe nach seinem Belieben (...)“

(Amenemope, zit. nach Fischer-Elfert 1996, 93, in Mattner 2000, 16f)

Die ägyptische Gesellschaft verbot die Diskriminierung von behinderten Menschen, was wohl Ursache des altägyptischen Glaubens ist, wonach der Mensch im Jenseits von allen Mängeln, die er im Diesseits mit sich herumtragen mußte, befreit sei. So ist es nicht verwunderlich, daß auch Behinderte Wohlstand und Anerkennung erlangen konnten, wie das Beispiel des Zwerges Seneb (2.500 vor Chr.) zeigt, der mit einer Frau königlichen Geschlechts verheiratet war und mit ihr drei Kinder hatte. Doch scheint sich im Laufe der Zeit die Ehrfurcht vor den von Gott geschaffen behinderten Menschen verloren haben. Der Zwerg Perniachu hatte die weniger ehrenvolle Aufgabe, als Hofnarr für das Wohlbefinden und die Unterhaltung seines Herrn Pharao Menas zu sorgen. (vgl. Mattner 2000, 16f).

In Mesopotamien (um 3000 vor Chr.) – das Gebiet zwischen Euphrat und Tigris – wurden Behinderungen und Krankheiten eher als göttliche Willkür interpretiert. In den sog. Omen-Texten finden sich Beschreibungen über viele Behinderungen und deren negativen, wie auch positiven Auswirkungen für die Familie, die Stadt und das ganze Land:

„Wenn eine Frau eine Mißgeburt gebiert, wird das Land Not ergreifen. Wenn die Königin eine Mißgeburt gebiert, wird der Feind die Habe des Königs rauben. Wenn eine Frau einen Krüppel gebiert, wird das Haus des Menschen in Leid geraten. Wenn eine Sklavin ein Kind ohne Mund gebiert, wird die kranke Herrin des Hauses sterben.“

(Omen-Übersetzung; zit. nach Meyer 1983, 86; in Mattner 2000, 18).

Warum sich allerdings die eine Behinderung (z.B. Taubheit) positiv, eine andere Behinderung (z.B. Blindheit) dagegen negativ auswirken soll, ist heute wenig verständlich. Tatsache ist jedoch, daß Behinderte im damaligen Mesopotamien auf gewisse Weise im gesellschaftlichen Leben integriert waren. Man lebte mit ihnen zusammen, aber es war üblich, von ihnen als der „Lahme“, der „Hinkende“ oder der „Blinzler“ zu reden, statt ihren Namen zu nennen. Je nach Art der Behinderung übernahmen sie auch verschiedenste gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Auf der anderen Seite wurden aber durch die Art der damaligen Bestrafungen Behinderungen geradezu geschaffen. Bei Diebstahl war es üblich, dem Delinquenten die Hände abzuhacken. Außerdem wurden auch die im Krieg besiegten Feinde durch Blenden der Augen, Abschneiden der Hände und Füße verstümmelt (ebd., 17f).

4.2 Die Zeit der Antike

Es erscheint zwar verwunderlich, aber ausgerechnet in den später entstandenen Hochkulturen (Sparta, Athen, Rom) war die Auslese menschlichen Unrats gängige, ethisch angeblich notwendige und sogar gesetzlich fixierte Praxis. In Griechenland, der „Wiege des Humanismus“ wurde das Töten mißgebildeter Neugeborener zum Wohle der Gemeinschaft akzeptiert! Platon (427-347 vor Chr.), der das Beseitigen verunstalteten Lebens für eine Selbstverständlichkeit hielt, beschreibt dies so:

„Die Kinder der untüchtigen Eltern und etwaige verkrüppelte Kinder der tüchtigen werden sie an einen geheimen Ort bringen. . . so müssen sie mit dem Kinde verfahren, als sei keine Nahrung für dasselbe vorhanden.“

(Platon; zit. nach Meyer 1983, 87; in Mattner 2000, 19).

Auch Sokrates (470-399 vor Chr.) weist darauf hin, daß sich die Mütter ihres Kindes umgehend „entledigen“ müssen, sollte es sich nicht um ein „echtes“ (alhuinon) Kind, sondern um ein „Trugbild“ (eidwlon), also eine Mißgeburt handeln.

Diese drastischen Verfahrensweisen begründen sich darin, daß der Grundsatz „Gleichheit aller Menschen, gleich welcher Herkunft“ geistig und körperlich behinderte Menschen ausdrücklich ausschloß! Sie waren sozial unbrauchbar, konnten also weder Kriegsdienst versehen, noch an der Politik oder Wirtschaft teilnehmen. Selbst Asklepios (griech.-röm. Gott der Heilkunde) und Hippocrates (!) („Vater der Heilkunde“) waren gegen eine medizinische Betreuung von Behinderten und unheilbar Kranken, da deren Behandlung nicht erfolgversprechend sei. Behinderte Menschen wurden unter anderem mit Prügel aus der Stadt gejagt, da sie als von den Göttern gesandtes Unglück galten, und sich das Volk dadurch versprach, den strafenden Gott besänftigen zu können. (vgl. Müller 1996, 49; Mattner 2000, 18f)

Im antiken Sparta (um 900 vor Chr.) entschieden die Gemeindeältesten darüber, ob ein Neugeborenes in die Gemeinschaft aufgenommen werden konnte. Folgendes ist bei dem Philosophen Plutarch nachzulesen:

„Diese [die Gemeindeältesten] besichtigten [das Kind] genau, und wenn es stark und wohlgebaut war, hießen sie ihn [den Vater] es aufzuziehen. . . War es hingegen schwach und übelgestaltet, so ließen sie es gleich in die sogenannte <Apothetai> [<beiseite Gesetzte>], eine tiefe Kluft am Berge Taygetos, werfen.“

(Plutarch; zit. in Müller 1996, 49)

Auch Aristoteles (384-322 vor Chr.), der berühmte Philosoph und Systematiker verlangte „einhellige Klarstellung und bindende Legalisierung“:

„Was aber die Aussetzung oder Auferziehung der Neugeborenen betrifft, so sei es Gesetz, kein verkrüppeltes Kind aufzuziehen.“

(Aristoteles, Politeia VII 16. 1335b, 20f; zit. in Müller 1996 , 49)

In dieser Zeit hatten also nur Kinder eine Chance, die dem „Ideal des gesunden Menschen“ entsprachen. (vgl. Müller 1996, 49; Mattner 2000, 18)

In der römischen Gesellschaft war es ebenfalls üblich, geistig und körperlich behinderte Menschen zu töten, wie unter anderem der römische Philosoph Seneca (ca. 4 vor Chr.-65 nach Chr.) berichtet:

„Tolle Hunde bringen wir um; einen wilden und unbändigen Ochsen hauen wir nieder, und an krankhaftes Vieh, damit es die Herde nicht anstecke, legen wir das Messer, ungestaltete Geburten schaffen wir aus der Welt, auch Kinder, wenn sie gebrechlich und mißgestaltet zur Welt kommen, ersäufen wir. Es ist nicht Zorn, sondern Vernunft, das Unbrauchbare von dem Gesunden abzusondern.“

(Seneca; zit. nach deMause 1982, 48; in Mattner 2000, 19f)

Behinderte, die trotz allem am Leben gelassen wurden, wurden auf Sklavenmärkten verkauft. Besonders mißgestaltete Menschen wurden auf sogenannten Narrenmärkten („forum morionum“) verkauft, wo die schlimmsten Verunstaltungen die höchsten Preise erzielten. Sie wurden dann unter anderem auf gesellschaftlichen Anlässen oder auf Märkten gegen Bezahlung dem staunenden, entsetzten – und dem aus meiner Sicht wahrhaft kranken – Publikum präsentiert (vgl. Mattner 2000, 20).

4.3 Im Mittelalter

Die von der Kanzel gepredigte Nächstenliebe war kein Garant dafür, besondere Rücksicht auf behinderte Menschen zu nehmen. Zwar gibt es laut Müller ab dem 4. Jahrhundert Bemühungen seitens der Geistlichkeit (nicht der Christen!), diese „Rassenhygiene“ zu beenden. Er beschreibt unter anderem die sogenannte Marmorschale, in die Mütter ihr unerwünschtes Kind in einem unbeobachteten Moment legen konnten, die dann von dazu bereiten Familien oder geistlichen Einrichtungen aufgezogen wurden. Im Jahre 787 soll der Erzbischof von Mailand – Datheus – das erste Findelhaus eröffnet haben, dem später viele weitere barmherzige Stiftungen folgten. Die Drehlade, die unter Papst Innozenz III. (1198-1216) eingeführt wurde, und in einer drehbaren Krippe bestand, die sich vorwiegend an Klostermauern und den Portalen von Findelhäusern befand, blieb bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts in Funktion. Durch sie hatten die Mütter ebenfalls die Möglichkeit, sich ihres Kindes zu entledigen, ohne dabei gesehen zu werden. (vgl. Müller 1996, 49f)

Doch in dieser Zeit bestand vor allem eine große Angst vor allem Satanischen, dem Unmenschlichem und dem abgrundtief Bösen. Alle, die nicht dem menschlichen Ebenbild entsprachen oder bei denen man – wie bei verkrüppelten Menschen – auf eine Verwandtschaft mit dem hinkenden Satan schließen konnte, waren von vornherein verdächtig. Diese Angst gegenüber dem Anderen wurde gerade durch die Kirche geschürt, und das Volk erhielt im 15. Jahrhundert ausgerechnet durch Martin Luther (1483-1546) einen großen Fürsprecher. Er sprach sich dafür aus, mißgestaltete Kinder sofort nach der Geburt zu töten, denn sie seien ein von Satan ausgewechseltes seelenloses Stück Fleisch („massa carnis“), hätten nur eine begrenzte Lebensdauer und würden nur unnütz „fressen und saufen“ (vgl. Müller 1996, 50; Mattner 2000, 21f).

Viele Gläubige folgten diesem Rat vereinzelt bis ins 19. Jahrhundert hinein, wie der Arzt und Anthropologe Hermann Heinrich Ploss (1819-1885) bezeugt:

„Noch vor wenigen Jahren glaubte das Landvolk in mehreren Gegenden Deutschlands, daß die Eltern eines arg verunstalteten Neugeborenen über Tod und Leben desselben zu verfügen das Recht hätten. Unter Anderem wurde in der Gegend von Breslau ein Arzt zu einem ohne Arme und Beine geborenen Neugeborenen gerufen, um an demselben Henkersdienste zu verrichten, denn man meinte dort allgemein, daß so mißgestaltete Kinder getödtet werden müßten.“

(Ploss, zit. in Müller 1996, 50)

Dieses oben genannte ausgewechselte Stück Fleisch war gemeinhin als Wechselbalg bekannt. In den heidnischen Vorstellungen wurde das echte Kind durch Trolle, Kobolde oder Wichtelmännlein durch ein mißgestaltetes Kind ausgetauscht. Im christlichen Glauben bemächtigten sich Hexen und Teufel der unschuldigen Kinder und ließen ein satanisches Wesen zurück. Nur durch religiöse Rituale (unter anderem Bespritzen mit Weihwasser, am Bett angebrachte Heiligenbilder und Bibeltexte) oder besonders grausame und unmenschliche Mißhandlungen – die als erfolgversprechenstes Mittel galten (wie zum Beispiel Entzug der Nahrung, Auspeitschen mit „geweihten Ruten“, Aussetzen oder sogar Töten) – konnte in der damaligen Vorstellung der Tausch rückgängig gemacht werden. Die Gebrüder Grimm schildern in ihren Märchen folgende seltsame Tauschmaßnahme:

„Einer Mutter war ihr Kind von den Wichtelmännern aus der Wiege geholt und ein Wechselbalg mit dickem Kopf und starren Augen hineingelegt, der nichts als essen und trinken wollte. In ihrer Not ging sie zu ihrer Nachbarin und fragte sie um Rat. Die Nachbarin sagte, sie sollte den Wechselbalg in die Küche tragen, auf den Herd setzen, Feuer anmachen und in zwei Eierschalen Wasser kochen: das bringe den Wechselbalg zum Lachen, und wenn er lache, dann sei es aus mit ihm. Die Frau tat alles, wie die Nachbarin gesagt hatte. Wie sie die Eierschalen mit Wasser über das Feuer setzte, sprach der Klotzkopf:

‚Nun bin ich so alt wie der Westerwald und hab‘ nicht gesehen, daß jemand in Schalen kocht‘,

und fing an, darüber zu lachen. Indem er lachte, kam auf einmal eine Menge von Wichtelmännerchen; die brachten das rechte Kind, setzten es auf den Herd und nahmen den Wechselbalg wieder mit fort.“

(Grimms Märchen: Die Wichtelmänner / 3. Märchen; in Mattner 2000, 22)

Abgesehen von den sogenannten „heiligen Krankheiten“ (wie die Epilepsie) galten verwirrte, geisteskranke Menschen – also „Irre“ – als vom Teufel besessen, für die man zu beten hatte. Das ist wohl der Grund dafür, daß an bestimmten Pilgerstätten eine überdurchschnittliche Zahl von Betroffenen anzutreffen war. Auf der anderen Seite wurde diese Besessenheit auch als selbstverschuldet angesehen und konnte nur durch besonders rabiate Mittel bekämpft werden (zum Beispiel Transfusionen mit Eselsblut, Kastration oder sogar das Öffnen des Schädels, „damit die bösen Säfte austreten konnten“). Andere Maßnahmen waren unter anderem: Das Verbrennen auf Scheiterhaufen, Folter, Verbannen der Irren durch die Hilfe von Händlern oder Binnenschiffern („Narrenschiffe“) oder – wie es in vielen Städten (z.B. Nürnberg und Lübeck) üblich war – Einsperren in Gefängnissen, Narr- oder Tollhäusern bzw. in sogenannten „Narrentürmen“, in denen die Irren vereinzelt auch zur Schau gestellt wurden (vgl. Mattner 2000, 22f):

„In einigen der Narrtürme in Deutschland sind Gitterfenster eingebaut worden, die den Außenstehenden erlaubten, die darin angeketteten Irren zu beobachten. Sie boten auf diese Weise ein Schauspiel an den Toren der Stadt.“

(Foucault 1978, 138; in Mattner 2000, 23)

Zwar existierten im Mittelalter auch Einrichtungen für behinderte Menschen, doch darf man sich diese nicht als barmherzigen Zufluchtsort vorstellen. Sie fungierten eher als Sammelbecken für mittellose Menschen, die man aus der Öffentlichkeit entfernte und mehr schlecht als recht versorgte, um sie gerade noch am Leben zu halten. Andere Betroffene hatten nur noch die Möglichkeit, durch die religiös motivierte Armenspende („caritas“) von gläubigen Spendern – die dies als Buße für begangene Sünden verstanden – sich das Lebensnotwendigste zu erbetteln. Diese „Caritas“ bildete schließlich die Grundlage für die gesamte Armen- und Krankenfürsorge des Mittelalters (vgl. Mattner 2000, 23f)

4.4 „Normalität“ und „Irr-Sinn“ in der Zeit der Aufklärung

Wurde im Mittelalter versucht, Krankheit und Behinderung durch Religion und Metaphysik zu erklären, so ging man im Zeitalter der Aufklärung dazu über, diese Tatsachen rational und wissenschaftlich zu belegen. In dieser Zeit, in der die Grundlagen für die „exakten Wissenschaften“ gelegt wurden, sollte das „unvollkommene spekulative Wissen der Religionen durch die objektiven, exakten Tatsachen der modernen Wissenschaften“ ersetzt werden. Im Zuge des medizinisch-psychatrischen Interesses war der Wahnsinnige nicht länger ein vom Teufel Besessener, sondern ein „kranker, in seinen Sinnen und Empfindungen irrender Mensch“. Die Suche nach den objektiv erforschbaren Ursachen hatte unter anderem das Ziel, den Begriff „Irr-Sinn“ von jeglichen Bezügen zum Spiritismus (also dem Geisterglauben) und dem Geheimnisvollen zu befreien (vgl. ebd., 25f).

Mit dem Interesse der Wissenschaft am „Irr-Sinn“ begann auch die totale Isolierung der „Irren“ und „Wahnsinnigen“ aus der „normalen“ Welt. Für Foucault ist dieses Interesse der Grund für die Entstehung sogenannter „Internierungszentren“ wie Hospitäler, Gefängnisse und Zuchthäuser. Durch diese speziellen Internierungszentren wurde die „Welt der Vernunft“ vor dem Wahnsinn bewahrt und die Normalität als alleinige Daseinsberechtigung etabliert. Für Mattner stellt dies den Hauptgrund dar, warum die „Ver-rückten“ (die der Normalwelt „Ent-rückten“) bis zum heutigen Zeitpunkt in dafür errichteten Bewahranstalten ihr Dasein fristen (ebd.).

4.5 Der behinderte Mensch im Zeitalter der Industrialisierung

Durch die stetig vorangetriebene Industrialisierung wurde der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften immer höher. Da sich jedoch erst zum Ende des 18. Jahrhunderts die allgemeine Schulpflicht in den deutschen Staaten durchsetzte, waren die Verhältnisse dort jedoch aufgrund verschiedenster Schulsysteme katastrophal. Man begann schließlich damit, das zersplitterte Schulwesen (Armenschulen, Fabrikschulen, einklassige Schulen) zu vereinheitlichen und im Zuge dessen entstand Mitte des 19. Jahrhunderts die Volksschule, die meist 3- oder 4-klassig (jede Klasse bestand wiederum aus zwei bis drei Stufen) war und ca. 80 Schüler beherbergte. Nach Auffassung der Volksschullehrer waren schlechte Schüler in der Überzahl. Abgesehen von Kindern aus den höheren Schichten – die speziellen Privatunterricht erhielten – wurden insbesondere lernschwache Schüler nicht gefördert, was in diesen riesigen Klassen auch nicht sonderlich auffiel. Sie wiederholten ganz einfach die entsprechende Stufe oder blieben in der Unterstufe (vgl. Mattner 2000, 27f).

Später wurden diese minderbegabten Schüler, die als „Ballast für das Erreichen des geforderten Leistungsniveaus“ galten, zunächst in Nachhilfeklassen, später (ab 1867) in Hilfsklassen versetzt. Sie hatten das Ziel, die sogenannten „Schwachsinnigen“ und „Halbidioten“ in die Regelschulen zu reintegrieren.

Aber es kam im Gegenteil aufgrund der geringen Rückführung zum Ausbau dieser Einrichtungen und damit letztendlich zur Entstehung der Hilfsschule, in der die betroffenen Kinder in der Regel während ihrer gesamten Schulzeit verblieben. Nach den damaligen Kriterien sollten die „Schwachsinnigen“ („Kinder mit Bewußtsein“, aber mangelnden Sprachleistungen) in Nachhilfeeinrichtungen und die Kinder, die „sinnlos schwätzen oder unartikulierte Laute ausstoßen“, in Blödsinnigenanstalten eingewiesen werden. Die Schwachsinnigen sollen dabei – um „ihren Gemeinden nicht zur Last zu fallen“ – zu „brauchbaren Menschen herangezogen werden“ (ebd., 28f).

Nach Mattner hat der „spezifische Fördergedanke“ und der damit verbundenen „Einrichtung besonderer Hilfssysteme“ eine „stigmatisierende Selektionspraxis installiert, die [...] bis in die Gegenwart nachwirkte“ (ebd., 29).

4.6 Charles Darwin und die „domestizierte Gesellschaft“

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die „Selektionstheorie“ von Charles Darwin, die die Angst vor der Verseuchung der Zivilisation durch menschlichen Unrat merklich schürte. Nur den Starken und Tüchtigen gehöre die Zukunft, und nur durch sie ist Fortschritt und Höherentwicklung möglich. Darwin verwies dabei auf „unwissende, aber durch lange Erfahrung belehrte Völker“ (Müller 1996, 52):

„Bei Wilden werden die an Geist und Körper Schwachen bald beseitigt, und die, welche leben bleiben, zeigen gewöhnlich einen Zustand kräftiger Gesundheit. Auf der andern Seite thun wir civilisirte Menschen alles nur Mögliche, um den Process dieser Beseitigung aufzuhalten. Wir bauen Zufluchtstätten für die Schwachsinnigen, für die Krüppel und die Kranken, erlassen Armengesetze, und unsere Ärzte strengen die größte Geschicklichkeit an, das Leben eines Jeden bis zum letzten Moment noch zu erhalten. Es ist Grund vorhanden, anzunehmen, daß die Impfung Tausende erhalten hat, welche in Folge ihrer schwachen Constitution früher den Pocken erlegen wären. Hierdurch geschieht es, daß auch die schwächeren Glieder der civilisirten Gesellschaft ihre Art fortpflanzen. Niemand, welcher der Zucht domesticirter Tiere seine Aufmerksamkeit gewidmet hat, wird daran zweifeln, daß dies für die Rasse des Menschen im höchsten Grade schädlich sein muß. Es ist überraschend, wie bald ein Mangel an Sorgfalt oder eine unrecht geleitete Sorgfalt zur Degeneration einer domesticirten Rasse führt; aber mit Ausnahme des den Menschen betreffenden Falls ist kein Züchter so unwissend, daß er seine schlechtesten Thiere zur Nachzucht zuläßt.“

(Darwin 1871-1872, I, 146; zit. in Müller 1996, 52)

Und diese These fand prompt auch viele Anhänger. Der Soziologe und Philosoph Herbert Spencer lehrte, daß es sich keine Gesellschaft leisten könne, „ihre schwachen Glieder auf Kosten der starken zu schützen“. John Berry Harcraft feiert in seinem 1895 in London erschienenen Buch „Darwinism and race progress“ tödliche Infektionskrankheiten als „Freunde der Rasse, die ihre schwächeren Glieder amputieren“ und er ist gegen ihre Behandlung und Bekämpfung, da dadurch nur „minderwertige Typen“ gefördert würden, die „das Blut der englischen Rasse und ihren Intellekt schädigen“. Ein weiterer Anhänger der Darwin’schen Selektionstheorie sah das Problem der Erbkrankheiten dadurch gelöst, indem man zum einen eine staatlich gelenkte Heiratskontrolle betrieb, zum andern in der konsequenten „Segregation oder Eliminierung“ der Kranken, ebenfalls durch „Staatsaktion“. Auch die Sozialisten wollten teil haben an der Lösung dieser großartigen Aufgabe. Karl Pearson (1857-1936), einer der führenden Sozialisten der damaligen Zeit und gleichzeitig renommierter Mathematiker und Biologe, verlangte von seinen Genossen, daß es das oberste Ziel sein müßte, durch überlegt betriebene und staatlich gelenkte „Rassenkultur“ den Ausleseprozeß der Natur zu fördern. Sei man hier zu nachsichtig, so höre Großbritannien „bald auf, eine Weltmacht zu sein“ und es könne schließlich geschehen, daß England „den Iren und Juden zum Opfer falle“. Bekannte Literaten wie George Bernard Shaw (1856-1950) und Herbert George Wells (1866-1946) stimmten ihm vollends zu – Wells bestand sogar auf einer staatlichen Sterilisierung aller Träger mit „minderwertigem Erbgut“ (vgl. Müller 1996 52f).

Die Schlußfolgerungen, die man seinerzeit aus Darwins Selektionstheorie zog, wurden bekanntermaßen auf abscheulichste Weise während des 2. Weltkrieges in die Tat umgesetzt...

4.7 Die „Endlösung“ der sozialen Frage zur Zeit der NS-Diktatur

Die Vernichtung minderwertigen Erbgutes wurde durch die Argumentation der sozialdarwinistischen Theorie wie auch durch den Schaden, der einer Gesellschaft durch den Schutz ihrer Schwächsten entstünde, versucht zu rechtfertigen. „Christlich-humanistisch motivierten moralischen Bedenken“ wurden die Vorzüge der „Volkshygiene“ zum Wohle des gesamten Volkes entgegengestellt. Es wurde als unumgänglich dargestellt, „Minderwertiges vom Volkskörper fernzuhalten“. Im „Ahnenpaß“, der seit der „Verordnung zu amtlichen Abstammungsnachweisen“ von jedem Volksdeutschen zu führen war, stand deshalb auch: Jeder habe „sein Blut von fremden Einflüssen rein zu halten und die in den Volkskörper eingedrungenen fremden Bluteinschläge wieder auszumerzen“ (14.02.1935). Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, „daß sich dieser Rassegrundsatz auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Erblehre und Rassenforschung gründe“ (vgl. Mattner 2000, 54f).

Der Chefideologe Alfred Rosenberg verlangte in seinem 1930 herausgegebenen Buch, in dem er sich auf die Rassentheorien Gobineaus (1816-1882) und Chamberlains (1855-1927) stützte, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Volkshygiene:

„Will eine deutsche Erneuerung die Werte unserer Seele im Leben verwirklichen, so muß sie auch die körperlichen Voraussetzungen dieser Werte erhalten und stärken. Rassenschutz, Rassenzucht und Rassenhygiene sind also die unerläßlichen Forderungen einer neuen Zeit. Rassenzucht bedeutet aber im Sinn unseres tiefsten Suchens vor allem den Schutz der nordischen Rassenbestandteile unseres Volkes. Ein deutscher Staat hat als die erste Pflicht, Gesetze zu schaffen, die dieser Grundforderung entsprechen.“

(Rosenberg 1930, 577; zit. in Mattner 2000, 56)

Mit der Machtübernahme am 30.01.1933 und der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, setzte die nationalsozialistische Regierung die vorher propagierten „rassenhygienischen Maßnahmen“ sofort in die Tat um. Nachdem Hitler mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes am 23.03.1933 die gesamte Staatsmacht übernahm, verkündete der amtierende Reichsinnenminister Wilhelm Frick im Juni 1933 in einer Rede auf der ersten Sitzung des „Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs- und Rassenpolitik“, daß die „übertriebene Fürsorge für das Einzelindividuum zwangsläufig zum Untergang des Volkes führen müsse“ (Mattner 2000, 57). In dieser ersten Sitzung beauftragte er den Rat auch unverzüglich damit, ein Sterilisationsgesetz zu verfassen (vgl. ebd.)

Noch im Jahr der Machtübernahme wurde sofort der „Kampf gegen das minderwertige Erbgut“ (Graf 1934, 304; zit. in Mattner 2000, 58) eingeläutet. Am 14.07.1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) verabschiedet. Damit wurde die Rassenhygiene in den Status einer „Staatsdoktrin“ erhoben, die auf große Zustimmung bei ihren Vordenkern stieß (vgl. ebd., 58f). Der Rektor der Berliner Universität und Humangenetiker Eugen Fischer war voll des Lobes:

„Die neue Führung, kaum im Besitz des Staates, greift an der Stelle in den Ablauf der Geschichte und des Lebens ihres Volkes bewußt und tatkräftig ein, wo dies am dringendsten, am entschiedensten, am unaufschiebbarsten nötig ist – freilich eine Notwendigkeit, die nur anerkannt wurde von Männern, die biologisch sehen und denken können – von ihnen aber mit schwerster und lastender Sorge. Das Eingreifen kann bezeichnet werden als biologische Bevölkerungspolitik, biologische, das heißt auf Lebensvorgänge der Vererbung, der Auslese und Ausmerze gerichteten Erb- und Rassenpflege des Staates.“

(Fischer 1933; zit. nach Richter 1998, 7; in Mattner 2000, 59)

„Die von beiden Seiten gefeierte Verbindung von Wissenschaft und Politik, die der eigentlichen Rassenhygiene zur Bedeutung verhalf, sollte schließlich die Basis abgeben für eine Rassenpolitik im Sinne einer politischen Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse“ (Mattner 2000, 59).

Die Schulen waren natürlich in besonderer Weise in diesem System integriert. Denn den Kindern war das nationalsozialistische Menschenbild einfach und ohne jede Gegenwehr einzuflößen, sie waren noch formbar im Sinne der NS-Ideologie und der Rassenhygiene. Der sog. „Nationalsozialistische Lehrerbund“ gab schon 1934 eine „Ahnentafel“ unter der nach Hitler benannten Devise „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ heraus, die von allen Schülern „mit Unterstützung des Lehrers“ auszufüllen war. Neue Fächer, wie Rassenkunde und Vererbungslehre – die auch mit anderen Fächern wie Mathematik oder Deutsch zu verbinden waren – wurden in den Lehrplan aufgenommen. Zum Abschluß ihrer Schulzeit wurde jedem Schüler die von der Reichsleitung der NSDAP herausgegebene Broschüre „Du und dein Volk“ überreicht, die noch einmal ausdrücklich auf die „Grundgesetze der Vererbung, die Gefahren der Rassenmischung und die rassenhygienischen Regeln bei der zukünftigen Gattenwahl („10 Gebote für die Gattenwahl“)“ hinwies (vgl. ebd., 64).

Die Hilfsschullehrer der damaligen Zeit waren – vom Standpunkt der NS-Ideologie betrachtet – im Hinblick auf die Darwin’sche Theorie und der Durchsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ besonders gefordert. Gerade die jüngeren Hilfsschullehrer folgten dem Aufruf, „erbkranken, rassisch minderwertigen Nachwuchs“ zu verhindern – zum Wohle des Allgemeinwohls. Wurde aus ökonomischen Gründen anfangs noch über eine Schließung der Hilfsschulen nachgedacht, so fungierten diese später als Sammelzentren für „minderwertige Kinder und Jugendliche“, die „im Sinne des GzVeN an einer Vererbung ihres minderwertigen Erbgutes gehindert werden sollten“ (ebd., 65). In der Verbandszeitschrift „Die Hilfsschule“ wurde offen die „Sterilisation schwachsinniger Schüler“ propagiert. Der Gehörlosenlehrer Paul Ruckau schrieb 1934 folgendes:

„Uns Sonderschullehrern fällt [...] eine ungeheuer schwere Verantwortung zu. Wir haben dafür zu sorgen, daß die aufwachsende deutsche Volkskraft nicht durch volksfeindliche, rasseschädigende Überhumanität gedrosselt wird. Für die Betreuung Behinderter, aber für das Volksleben noch aussichtsvoller Schüler haben wir in angemessener Form verantwortungsbewußt zu wirken; das völlig Unwerte auszumerzen verlangt die Selbsterhaltungspflicht der Nation. Darin liegt die schwere Verantwortung aller Sonderschullehrer dem Vaterland gegenüber.“

(Ruckau 1934; zit. nach Möckel 1991, 87; in Mattner 2000, 65)

„Den Institutionen, deren Aufgabe es bis dahin sein sollte, lernschwache Kinder zu fördern, kam von nun an eine wichtige rassenhygienische Funktion zu.“ Das oberste Ziel sei es, daß „das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (...) die Hoffnung fast zur Gewissheit werden lasse, daß die Hilfsschule einmal in Zukunft entbehrlich sein werde“ (Mattner 2000, 66). Allerdings, so schreibt Mattner, waren die Hilfsschulen von den Euthanasiemaßnahmen nur indirekt berührt, da sie sich schon früh aus „Kosten- und Prestigegründen“ für die Entfernung der schwer behinderten Kinder einsetzten. Diese „schwerbehinderten Kinder wurden ausgeschult und zum größten Teil in Pflegeanstalten überwiesen, was vielfach einem späteren Todesurteil gleich kam“ (ebd., 67)

Die Tötung von „Ballastexistenzen“, die in den 20er Jahren heftig diskutiert wurde, ist während der NS-Zeit „kaum thematisiert und selten propagiert worden“. Zwar sprachen sich die Rassenhygieniker der vornazistischen Zeit gegen die Euthanasiemaßnahmen aus, da es ihnen primär um die Verhinderung der Fortpflanzung Behinderter ging, trotzdem wurden sie von ihnen geduldet, oder sie wirkten ab dem Beginn des Angriffskrieges 1939 aktiv an der „bürokratisch organisierten Ermordung geistig Behinderter und psychisch Kranker mit“ (ebd., 70).

Ab August 1939 mußten alle „mißgestalteten usw. Kinder“ (Idiotie, Mongolismus, spastische Lähmungen, körperliche Mißbildungen, Hydrocephalus und Microcephalie) und rückwirkend alle betroffenen Kinder bis zu drei Jahren dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldebögen wurden im Reichsausschuß von Psychiatern begutachtet und diese entschieden dann die Euthanasiemaßnahmen in den sog. Kinderfachabteilungen (ca. 30 im gesamten Bundesgebiet). Den Eltern wurden Heilerfolge – auch in bisher hoffnungslosen Fällen – versprochen, die dann der Einweisung natürlich zustimmten. Der Tod wurde bei den Kindern eines natürlichen Todes mittels Nahrungsentzugs oder der Überdosierung von Schlafmittel („Luminal“) herbeigeführt. „Standardisierte Beileidsbekundungen unterrichteten dann die Eltern vom Tod ihrer Kinder“ (Mattner 2000, 71f).

Die Tötung erwachsener Behinderter war von Anfang an eine Geheimaktion, fürchtete Hitler doch eine negative Propaganda. Lediglich sein Ermächtigungsschreiben im Jahre 1939 startete diese Aktion: Es sah vor, „daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“ (ebd., 72). Die Aktion erhielt die Tarnbezeichnung „T4“ nach dem Sitz der Euthanasiezentrale in Berlin in der T iergartenstraße 4. Im Zuge einer „planwirtschaftlichen Erfassung“ sollten alle Patienten gemeldet werden, die an einer psychischen Beeinträchtigung leiden, sich seit mindestens 5 Jahren in Anstalten befinden, als kriminelle Geisteskranke verwahrt sind oder nicht die deutsche Staatsbürgerschaft (bzw. nicht deutschen oder artverwandten Blutes) sind. Nach der Meldung wurde der Abtransport in die dafür vorgesehenen Tötungseinrichtungen organisiert (z.B. Grafeneck, Bernburg, Hadamar), wo sie in als Duschen getarnten Vergasungsanlagen getötet wurden. Gleichzeitig wurden Scheinstandesämter eingerichtet, die gefälschte Sterbeurkunden ausstellten (vgl. ebd., 72f)

Aufgrund zahlreicher Pannen und darauf folgender Proteste in der Bevölkerung wurde die Aktion 1941 (ca. 100.000 Menschen starben bis dahin) auf einen Befehl Hitlers hin gestoppt. Es wurde allerdings im Zuge einer „wilden Euthanasie“ erwartet, daß in den Anstalten ohne direkte Anordnung weiter gemordet wurde (vgl. ebd., 73f).

Das die Naziherrschaft den dunkelsten Punkt überhaupt in der deutschen Geschichte darstellt, ist auch ohne diese entsetzlichen Darstellungen eindeutig. Trotzdem muß noch erwähnt werden, daß nach 1945 viele Rassenhygieniker ihre Karrieren ungestört fortführen konnten, wie Mattner am Fall Villinger zeigt: Der ehemalige T4-Mitarbeiter Werner Villinger wurde 1946 Professor für Psychiatrie an der Universität Marburg (der er später als Rektor vorstand), wurde Gründungsmitglied (!) der „Lebenshilfe e.V.“, war Vorstandsmitglied der „Zentrale für Volksgesundheitspflege“ und des „Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge“. Er war Träger des Bundesverdienstkreuzes (!) und wurde seitens der Sonderpädagogik (in Ost und West) als „Führer der deutschen Jugendpsychiatrie“ gefeiert (vgl. ebd., 75)

5. Schlußbemerkungen

Sollte in dieser Arbeit anfänglich nur ein kompakter Überblick über behinderte Menschen im Laufe der Geschichte aufgezeigt werden und primär auf die Bemühungen von Eltern, engagierten Bürgern und Betroffenen eingegangen werden, so wurde mir während des Literaturstudiums klar, daß die Thematik „Der behinderte Mensch im Wandel der Zeiten“ aufgrund des großen Materialumfangs, der allgemeinen Unwissenheit (die ich hier einfach unterstelle) und der schon fast erschreckenden Meinungen und Äußerungen von Personen, die heute als Vorbilder gelten (dabei möchte ich unbedingt noch einmal an die folgenden Personen erinnern: Platon, Sokrates, Hippocrates, Aristoteles, Martin Luther, Charles Darwin, H. G. Wells u.a.) den Hauptteil dieser Arbeit ausmachen soll.

Sicher: Wir leben im 21. Jahrhundert und Praktiken, wie sie im Mittelalter angewandt wurden, liegen zeitlich wie gedanklich in weiter Ferne, und der Terror des Naziregimes, der Millionen Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihrer politischen Einstellungen oder ihrer körperlich wie geistigen Einschränkungen den Tod brachte, ist glücklicherweise ebenfalls Vergangenheit, die es aber immer noch zu verarbeiten gilt. Trotzdem darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Vorurteilshaltung den „Andern“ gegenüber früher wie heute zu beobachten ist – zwar in anderer, aber dafür nicht weniger verabscheuungswürdiger Form! Wurden Behinderte in vergangenen Zeiten mißhandelt, vertrieben und umgebracht, so haben diese Menschen heute mit Vorurteilen, Isolation und Stigmatisierung zu kämpfen. Nach Müller „löst der Anblick von Behinderten Unsicherheit, Angst, Widerwillen, Ekel und Ablehnung aus“ (Müller 1996, 54). In Hensle/Vernooij wird der Geistigbehinderte von anderen gesunden Menschen als: Untermensch, Bedrohung, Schreckensobjekt, Objekt der Lächerlichkeit, ewiges Kind und Kranker gesehen (vgl. Hensle/Vernooij 2000, 156f).

Durch eigene Erfahrungen in der Arbeit mit behinderten Menschen (Förderschule für Geistigbehinderte Bautzen) schreibe ich ihnen hingegen ganz andere Merkmale zu: ehrlich, lebensfroh, fröhlich, dankbar, zufrieden, begeisterungsfähig, kreativ und vollkommen frei von jeglichen Vorurteilen anderen Menschen gegenüber. Ihnen werden jedoch aufgrund ihrer Beeinträchtigungen Verhaltensweisen zugeschrieben, die der betroffene Mensch in dieser Form nie wahrnimmt. Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann meint:

„Gesunder Geist wie auch gesunder Körper können beide verkrüppelt sein. Die Tatsache, daß normale Menschen herumkommen, sehen, hören können, bedeutet nicht, daß sie wirklich sehen oder hören. Sie können gegenüber den Dingen, die ihr Glück verderben, ganz blind sein, gegenüber dem dringenden Verlangen anderer nach Freundlichkeit sehr taub; wenn ich an sie denke, fühle ich mich um nichts mehr verkrüppelt oder invalide als sie. Vielleicht kann ich auf irgendeine kleine Weise das Mittel sein, das ihnen die Augen öffnet; Dinge wie ein warmer Händedruck, eine Stimme, die es zu jubeln drängt, ein Frühlingshauch, Musik zum Lauschen, ein freundliches Nicken. Diese Menschen sind wichtig für mich, und ich fühle gern, daß ich ihnen helfen kann.“

(Henrich and Kriegel, op. cit., 19; zit. in Goffman 1990, 21)

Wenn behinderte Menschen in unserer Gesellschaft nicht so isoliert leben müßten, oder sich die Menschen einmal die Mühe machen würden, sich mit ihnen auseinanderzusetzen (was zum Beispiel die Elternbewegung „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen. Eltern gegen Aussonderung“ in Form der Integration von beeinträchtigten Kindern in den Regelinstitutionen versucht), würden sich viele dieser Vorurteile einfach in Luft auflösen. Doch was entfuhr einem nicht namentlich genannten sozialdemokratischen Bildungspolitiker (in Roebke/Hüwe/Rosenberger 2000, 14): „Was ihr da vorhabt ist so, als wolltet ihr den Mount Everest mit der Kinderschippe abtragen.“

Nun denn, der Mount Everest ist groß. Fangen wir am besten sofort damit an...

6. Literaturverzeichnis

- Erving Goffman (1990) „Stigma – über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität“, Frankfurt/Main
- Ulrich Hensle/Monika A. Vernooij (2000) „Einführung in die Arbeit mit behinderten Menschen“, 6. Auflage, Wiebelsheim
- Dieter Mattner (2000) „Behinderte Menschen in der Gesellschaft – Zwischen Ausgrenzung und Integration“, Stuttgart
- Klaus E. Müller (1996) „Der Krüppel – Ethnologia passionis humanae“, München
- Christa Roebke/Birgit Hüwe/Manfred Rosenberger (2000) „Leben ohne Aussonderung – Eltern kämpfen für Kinder mit Beeinträchtigungen“, Darmstadt
- Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (1998) „Kinder- und Jugendhilfegesetz“, 5. Auflage, Frankfurt/Main

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Der behinderte Mensch im Wandel der Zeiten - ein geschichtlicher Überblick von der Frühgeschichte bis zum Horror in der Zeit der Naziherrschaft
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart  (Sozialwesen)
Veranstaltung
Einführung in die Soziologie
Note
1,5
Autor
Jahr
2001
Seiten
21
Katalognummer
V15822
ISBN (eBook)
9783638208369
ISBN (Buch)
9783640854080
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Definitionen von: Stigma Stigmatisierung Behinderung
Schlagworte
Mensch, Wandel, Zeiten, Frühgeschichte, Horror, Zeit, Naziherrschaft, Einführung, Soziologie
Arbeit zitieren
Steffen Grundmann (Autor:in), 2001, Der behinderte Mensch im Wandel der Zeiten - ein geschichtlicher Überblick von der Frühgeschichte bis zum Horror in der Zeit der Naziherrschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15822

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