Die Integration von Minderheiten in Estland

Die Chancen und Ergebnisse der Einflussnahme der OSZE und der Europäischen Union im Vergleich


Thesis (M.A.), 2007

124 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung - Demokratie und Ethnizität in Estland

1. Fragestellung und Hypothese

2. Theoretische Ansätze - Das Modell des Nutzens und der Kosten der EU-Mitgliedschaft für die Länder Osteuropas
2.1. „Passive Leverage” - Die Vorteilhaftigkeit der Mitgliedschaft
2.1.1. Die Europäische Union
2.1.2. Die OSZE
2.1.3. Fazit - „Passive Leverage”, Estlands Minderheitenpolitik und der Nutzen aus der Zusammenarbeit
2.2. „Active Leverage” - Auswirkungen der Mitgliedschaft auf die Politik
2.2.1. Die Europäische Union
2.2.2. Die OSZE
2.2.3. Fazit - „Active Leverage” und die Instrumente der Durchsetzung

3. Empirische Analyse - Einfluss der OSZE und der EU auf die Minderheitenpolitik in Estland
3.1. Mandat der OSZE in Estland - Grundlage der Einflussnahme
3.2. Mandat der EU - Hintergrund der Osterweiterung

4. Probleme und Lösungen - OSZE, EU und die Regierung Estlands
4.1. Die Informationspolitik für die Minderheiten
4.1.1. Vorschläge des Hohen Kommissars für Minderheitenfragen zur Informiertheit der Minderheiten
4.1.2. Die Informationspolitik der estnischen Regierung 1993-1997
4.1.3. Die Informationspolitik als Problembereich in den Kommissionsberichten
4.1.4. Reaktion der Regierung auf die Kommissionsberichte
4.2. Das Problem der Staatsbürgerschaft
4.2.1. Der Hohe Kommissar über die Staatsbürgerschaft
4.2.2. Die Maßnahmen der Regierung zur Staatsbürgerschaft
4.2.3. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Staatsbürgerschaft
4.2.4. Regierungstätigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaft ab 1998
4.3. Die Problematik der Sprache in Estland
4.3.1. Die Sprachenproblematik in der Korrespondenz mit dem Hohen Kommissar
4.3.2. Die Maßnahmen der Regierung zur Problematik der Sprache
4.3.3. Die Meinung der Europäischen Kommission zur Sprachenproblematik
4.3.4. Maßnahmen der Regierung ab 1998 zur Sprachenproblematik
4.4. Die Ausländergesetzgebung und Maßnahmen für Staatenlose
4.4.1. Die Empfehlungen des Hohen Kommissars zur Ausländerfrage
4.4.2. Die Handlung der Regierung
4.4.3. Die Meinung der Europäischen Kommission zur Ausländer- und Staatenlosenfrage
4.4.4. Die Handlung der Regierung ab 1998
4.5. Zusammenfassung - Auswirkungen der Empfehlungen der OSZE und der EU
4.5.1. Die Informationspolitik.
4.5.2. Die Staatsbürgerschaft
4.5.3. Die Sprachenproblematik..
4.5.4. Die Gesetzgebung für Ausländer und Staatenlose

5. Schlussfolgerungen

Schlusswort und Ausblick

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1. Die Zusammensetzung der Bevölkerung 1996-1998

Tabelle 2. Passive Leverage der EU

Tabelle 3. Active Leverage der EU

Tabelle 4. Staatsbürgerschaft 1992-2006

Tabelle 5. Meinung der Bevölkerung zu Regelungen der Staatsbürgerschaft

Einleitung - Demokratie und Ethnizität in Estland

Estland gehört zu der Ländergruppe der postsozialistischen Länder Mittel- und Osteuropas, die im Zeitraum zwischen 1989-1991 die Unabhängigkeit erlangt haben und somit mit dem Aufbau der Demokratie und der freien Marktwirtschaft angefangen haben. Diese Entwicklung hat die bereits genannte Ländergruppe, näher in das Interessenfeld internationaler Organisationen der europäischen Ebene gerückt. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Europäischen Union zu, indem die mögliche Mitgliedschaft, zumindest einiger dieser Länder, in Erwägung gezogen wurde. In diesem Kapitel soll die Demokratisierung Estlands vorgestellt werden, dennoch nicht in voller Ausführlichkeit, sondern es sollen lediglich Faktoren dargestellt werden, die es erlaubt haben, das politische und ökonimische System in den frühen 90-er Jahren als demokratisch und liberal genug für die Kooperation mit internationalen Organisationen zu bezeichnen. Es soll näher auf die Minderheitenfrage eingegangen werden, da diese als der größte Schwachpunkt der estnischen Demokratie gilt. Daran anknüpfend wird die Problematik mit den Minderheiten vorgestellt und es wird ein kurzer Überblick über die Entstehung der Problematik der Staatsbürgerschaft gegeben.

In Estland war die wichtigste Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie der Zerfall der altkommunistischen Partei und die Herausbildung der neuen Regierung durch die ehemaligen Volksfrontorganisationen und den dadurch entstandenen Parteienpluralismus. Der Transformationsprozess wurde durch einen Pakt zwischen den Regime-Softlinern und der gemäßigten Opposition fortgeführt, gleichermaßen wurden den Mitgliedern der oppositionellen Bewegungen bestimmte politische Schlüsselpositionen zugesprochen.1 Die Übergangsphasen in Lettland und Estland waren dadurch charakterisiert, dass die neuen, unabhängigen Herrschaftsstrukturen parallel mit den alten sowjetischen existierten und agierten. So wurden die Länder von den im Februar 1990 gewählten Kongressen, die hauptsächlich aus den Mitgliedern der Volksfronten bestanden und große Unterstützung innerhalb der Bevölkerung genossen und dem damals offiziellen Parlament, dem Obersten Sowjet regiert. Die Machtkonstellation war günstig, so dass der allgemeine Kurs auf die Wiederherstellung der Unabhängigkeit genommen wurde.2 In allen drei baltischen Staaten war die große Transformationsbewegung unter dem gemeinsamen Namen „Volksfront“ zwar in der Übergangsphase aktiv, verlor aber nach der vorschreitenden Demokratisierung an Einigkeit und ist in allen drei Staaten zerfallen. Die Parteien bezeichnen sich heute alle als Mitte-Rechts oder Mitte-Links-Parteien, Extremisten gibt es in der Hinsicht nicht. Die Parteien haben keine festen programmatischen Ziele, folglich auch keine identifizierbaren Wählergruppen, Ausnahme bildet die russische Partei, die zwar bei den Wahlen ins estnische Parlament 1999 mit 6 Mandaten kam, es aber 2003 mit 2,2% der Stimmen nicht über die 5%- Hürde geschafft hat.3 Die alten Eliten bilden demnach keine einheitliche Opposition zu den neuen Eliten, was dennoch nicht zu einer Abschwächung der demokratischen Reformen führt. Vielmehr bestimmt die Konkurrenz zwischen den neuen Parteien den politischen Kurs, der allgemein eine demokratische Richtung durch die gesamte Zeit der Institutionalisierung und der Konsolidierung der Demokratie durchgehalten hatte. Die Institutionalisierung wurde im Grunde bis zum Jahr 1992, als die Übergangs-Institutionen des Machtwechsels aufgelöst wurden und das Parlament zum ersten Mal zusammentrat, abgeschlossen. Die Verfassung wurde ebenfalls 1992 verabschiedet.4 Die ökonomischen Reformen fingen bereits Ende der 80-er Jahre an, indem 1987 das Konzept des „Selbst Wirtschaftenden Estlands“5 erarbeitet wurde, das Estland wirtschaftlich von der UdSSR weitgehend unabhängig machen sollte. Anfang der 90-er wurde eine Besitzreform durchgeführt, indem das staatliche Eigentum privatisiert bzw. marktfähig gemacht worden ist. Reformen wurden ebenfalls in den bereichen des Landbesitzes, der Landwirtschaft und der Industrie durchgeführt, wobei der Ausfall der Produktion in den letzten 2 Bereichen Anfang der 90-er Jahre nicht zu vermeiden war. Dennoch wurde in der Wirtschaft verstärkt auf Außenhandel umgeschaltet und die Industrie dadurch auf Bereiche der Lebensmittelproduktion sowie Holzexport und -verarbeitung umgestellt. Hinzu kommen noch andere Industriezweige wie Chemieindustrie, Baumaterialien sowie Maschinenbau (hierunter auch Infotechnologie). Die Entwicklungen im Außenhandel und Umstellung der Wirtschaft bewirkten den Anstieg der Investitionen aus dem Ausland, was einen positiven Effekt auf die Binnenwirtschaft hatte.6 Im Allgemeinen kann man sagen, dass die wirtschaftlichen Reformen seit Anfang 90-er auf dem Kurs der liberalen Marktwirtschaft geblieben sind. Dies bestätigen ebenfalls die Daten aus dem Freedomhouse für Estland in den Jahren 1997 bis 2006, wo Estland für demokratische Institutionalisierung stets die Punkte von 1,5 bis 2,75 bekommen hat.7 Das größte Problem, das auch von Freedomhouse angesprochen wird, ist die Minderheitenpolitik.

Entsprechend der Volkszählung von 1989 war fast 40% der Bevölkerung Estlands russischsprachiger Abstammung.8

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1.9

Aus der Tabelle 1. wird sichtbar, dass die russischsprachige Minderheit einen relativ großen Teil der Bevölkerung ausmacht. Historisch gesehen sind die Minderheiten in Estland durch den Hintergrund ihres Aufenthaltes zu unterscheiden. Die heutigen Minderheiten sind entweder als Gastarbeiter nach Estland gezogen, folglich ohne Bindung zum Gastland, oder sie sind als historische Minderheit anzusehen, die bereits seit Jahrhunderten in Estland ihre Wurzeln hat.

Nach dem 20. August 1991, wo die Wiederherstellung der Unabhängigkeit Estlands ausgerufen wurde, wurde die so genannte Verfassungsassamblee formiert, die sich aus den Mitgliedern des Hohen Rates, der Kommunistischen Partei Estlands, sowie Mitgliedern des estnischen Kongresses10 zusammensetzte. Empirisch gesehen setzte sich dieses Organ in der Mehrheit aus ethnischen Esten zusammen,11 was erhebliche Konsequenzen für das Staatsbürgerschaftsgesetz hatte. Die Problematik bestand vor allem in den vorhandenen Machtrivalitäten zwischen der russischsprachigen und der estnischsprachigen Bevölkerung, da die ersteren vor 1991 faktisch an der Macht standen, obwohl eine ethnische Begründung für die Besetzung hoher politischer Ämter nicht vorhanden ist. Vielmehr ist die überwiegend ethnisch estnische Besetzung der Verfassungsassamblee durch die Regelung der Wahlen zum estnischen Kongress bedingt, wo lediglich die Bürger der estnischen Republik aus dem Jahr 1918 die Wahlberechtigung hatten. Die Diskussion um die Regelung der Staatsbürgerschaft entfaltete sich zwischen Konservativen und den Moderaten, die ersteren sahen eine so genannte „Null-Option“, wo jeder Einwohner Estlands die Staatsbürgerschaft bekommen sollte, als potentielle Gefahr, nicht zuletzt für die Einwohner selbst, da in diesem Fall sie zu der Staatsbürgerschaft gezwungen wären. Ebenfalls lehnten sie auch die von dem moderaten Flügel vorgeschlagene Option ab, die Staatsbürgerschaft sollte ohne zusätzliche Tests an alle Antragsteller ausgegeben werden.12 In diesem Kontext bleib die Frage dennoch offen, was mit denjenigen nicht-Esten passiert, die zur Unabhängigkeit Estlands beigetragen haben, beziehungsweise für die Unabhängigkeit Estlands im dem Referendum von 1991 gestimmt haben. Einige der Nicht-Esten haben bereits, vor 1990, Anträge auf die estnische Staatsbürgerschaft gestellt13 und sollten nach Meinung der Verfassungsassamblee nicht gegenüber denjenigen benachteiligt werden, die keine Leistung für die Unabhängigkeit erbracht haben, oder kein Interesse an der Staatsbürgerschaft gezeigt haben. Diejenigen Personen, die demnach mit Genehmigung der Staatsbürgerschaft privilegiert werden sollten, wurden später tatsächlich einige der gesetzlichen Regelungen für die Staatsbürgerschaft erlassen. Die Option der Staatsbürgerschaft für alle Einwohner Estlands wurde, trotz weitgehender Unterstützung von internationalen Organisationen wie der UNO und dem Europarat, aufgrund innerpolitischer Spannungen und weit reichendem Gegensatz seitens des Volkes nicht durchgebracht. Somit wurde die gesetzliche Regelung der Staatsbürgerschaft aus dem Jahr 1938 wieder aufgenommen. Es wurden einige Erneuerungen hinzugefügt, um den exklusiven Charakter des Gesetzes etwas zu mildern, ebenfalls aufgrund des Drucks seitens des Europarates, der die Mitgliedschaft Estlands in dieser Organisation von den Veränderungen abhängig gemacht hat.14

Die Gesetzliche Regelung der Staatsbürgerschaft, auf die sich die Empfehlungen des Hohen Kommissars für Minderheitenfragen der OSZE aufbauen, stammt vom 26. Februar 1992, wo der Hohe Rat der estnischen SSR das Gesetz der Staatsbürgerschaft aus dem Jahr 1938 wieder als geltendes Recht verabschiedet hat.15 Demnach sollten lediglich diejenigen Personen die Staatsbürgerschaft bekommen, die während der ersten Republik Estland 1918-1940 Staatsbürger waren, sowie deren Nachkommen. Diese Politik wurde mit der historischen Begründung versehen, dass die estnische Republik 1940 nicht aufgehört hatte zu existieren, sondern unrechtmäßig von der Sowjetunion annektiert und okkupiert worden ist und somit diejenigen Gesetze weiterhin gelten sollen, die während der ersten Periode der estnischen Republik galten.16 Entsprechend konnten nur diejenigen Personen und deren nachkommen Staatsbürger werden, die während dieser Periode die Staatsbürgerschaft besaßen. Somit wurden, die während der Zeit 1940-1991 nach Estland immigrierten Personen, als unrechtmäßige Einwanderer angenommen und konnten aus diesem Grund, nicht ohne Weiteres, Staatsbürger der Republik Estland werden.17 Entsprechend diesen Regelungen haben 1992 rund 80 000 aus insgesamt rund 350 000 Nicht-Esten die estnische Staatsbürgerschaft erlangt. Die übrigen Personen sind erstmals im unklaren Status der Staatenlosen geblieben, bis das Ausländergestz am 12. Juli 1993 in Kraft getreten ist.18 Mit diesem Gesetz wurde dann der Status der in Estland lebenden Ausländer geregelt, die Problematik der Staatenlosen Personen jedoch, die weder in Estland im Einbürgerungsprozeß Anspruch auf die estnische Staatsbürgerschaft hatten, noch die russische Staatsbürgerschaft beantragen wollten, blieb bestehen. Gemäß der Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus 1993 konnten die Personen Staatsbürgerschaft beantragen, die mindestens 18 Jahre alt waren, sowie vor dem Antrag mindestens 2 Jahre und nach dem Antrag mindestens 1 Jahr in Estland wohnhaft gewesen waren. Da zum Zeitpunkt der Rechnung der 30. März 199019 gewählt wurde, konnte rein rechnerisch gesehen keine Staatsbürgerschaft vor 1993 vergeben werden. Das Gesetz beinhaltete auch die Forderung nach dem Kenntnis der estnischen Sprache, doch das Niveau der estnischen Sprache wurde ertmals erst 1993, also 1 Jahr nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz festgesetzt.20 Somit konnten direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes keine Anträge bearbeitet werden und diejenigen Personen, die theoretisch die Voraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft gehabt hätten, konnten dies vor 1993 nicht tun. Daher konnte dieser Teil der Bevölkerung weder an der Volksabstimmung, über die Verfassung am 28. Juni 1992, noch an den ersten Parlamentswahlen am 20. September 1992 teilnehmen. Es kann die Meinug geäußert werden, dass dies exakt das Vorhaben der estnischen Entscheidungsträger gewesen ist, nämlich die ethnischen Minderheiten daran zu hindern, an den wichtigen poltischen Entscheidungen der Anfangsperiode teilnehmen zu können.21 Dennoch scheint hier eher das Argument der nationalen Identität zu greifen, wonach die Minderheit in Estland, vor allem die russischsprachige, als potentielle Bedrohung für die estnsiche nationale Identität angesehen werden konnte. Dies kann sowohl mit dem historischen Hintergrund erklärt werden, dabei soll die historische Tatsache festgehalten werden, dass als vor dem Zweiten Weltkrieg 88,1% der Bevölkerung die Titularnation ausmachte, war im Jahr 1989 deren Anteil 61,5%. Außerdem zeigen Umfragen aus dem Anfang der 90-er Jahre, dass 77% der Nicht-Esten für die Weiterführung der Republik innerhalb der Sowjetunion waren, dennoch haben sich 69% mit Estland als ihrer territorialen Heimat identifiziert. In den Umfragen 1990 und 1991 gaben 49% der Nicht-Esten an, dass sie die estnische Staatsbürgerschaft erlangen wollen, lediglich 38% entschieden sich für die russiche Staatsbürgerschaft.22 Dennoch wurden seitens der russischsprachigen Bevölkerung Aufstände gegen die Unabhängigkeit befürchtet, vor allem wegen der Unruhen 1990-1991 und auch 1992 in Narva23 in allen drei Baltischen Republiken mit Einsatz des sowjetischen Militärs. Ferner war der Anteil derjenigen, die auf dem Referendum vom 3. März 1991 die Frage über die Unabhängigkeit Estlands mit „nein” beantwortet hatten 21,43%. Obwohl die Ergebnisse geheim waren, war die starke Vermutung, dass die negativen Antworten aus dem Teil der Bevölkerung nicht-estnischer Abstammung stammten. Aus diesem Grund spielte bei der Gesetzgebung über die Staatsbürgerschaft die Befürchtung einer Destabilisierung des neuen Systems eine Rolle, wenn diese potentiell dem estnischen Staat unloyalen Personen an Entscheidungen über die neue Ordnung teilnehmen konnten.24 Obwohl die empirischen Beweise es nicht unterstützen, vor allem was die Bereitschaft der Nicht-Esten zur Erlangung der estnischen Staatsbürgerschaft betrifft, wurde in der Gesetzgebung die längerfristige Methode der Einbürgerung gewählt, vor allem aus politischen und gesellschaftlichen Aspekten gesehen.25 Es wurde vermutet, dass nicht-Esten leichter in die Gesellschaft integriert werden könnten, wenn sie die Sprache und Gesetze der neuen Republik akzeptieren und lernen und somit ihre Gebundenheit an den Staat unter Beweis stellen. Das Ergebnis dieser ethnisch restriktiven Politik26 war, dass Anfang der 90-er Jahre etwa 65 000 Nicht- Esten das Land verließen. Es sind dennoch im Laufe der 90-er Jahre nicht mehr geworden, ebenfalls sind keine offenen oder gewaltsamen Konflikte zwischen den Minderheiten, die durch die neue Gesetzgebung offensichtlich benachteiligt wurden, und der estnischen Mehrheit zu verzeichnen. Es können zur Erklärung dieser Tatsache einerseits ökonomische Argumente verwendet werden, da einige Politologen behaupten, dass die ökonomische Situation der Russischsprachigen in Estland erheblich besser war, als die Situation in Russland.27 Daneben werden Vermutungen aufgestellt, dies hätte mit der Repräsentation und den verschiedenen Schichten unter der Nicht-Esten zu tun, da diese in diejenigen unterteilt werden können, die bereits während der ersten estnischen Republik Staatsbürger waren und somit die Staatsbürgerschaft 1992 ebenfalls bekamen und denjenigen, die während der Sowjetzeit als Parteifunktionäre und Gastarbeiter nach Estland kamen. Die politische Kultur dieser Gruppen war unterschiedlich zu bewerten, die erstere wäre deshalb nicht ausgewandert, da sie bereits integriert waren, die zweite hätte möglicherweise für ihre Rechte in der neuen Heimat kämpfen wollen.28 Den Letzteren wurde zumindest mit der Gesetzgebung die Möglichkeit der demokratischen Einflussnahme Anfangs genommen.

Die Tatsache bleibt somit bestehen, dass aufgrund der Gesetzgebung zur Staatsbürgerschaft große Teile der Bevölkerung Anfang der 90-er Jahre von der Demokratie ausgeschlossen wurden. Dieses Problem hat das Interesse internationaler Organisationen mit sich gebracht, der OSZE, des Europarates, der UNO und der Europäischen Union. Die drei ersteren haben zur Unterstützung der Demokratisierung Estlands und zur Verhinderung der Eskalation des Problems Maßnahmen ergriffen, wie Empfehlungen an die Regierung, Feldtätigkeit und Aufklärung auf internationalen Treffen. Daran anknüpfend hat auch die EU das Minderheitenproblem bei den Aufnahmegesprächen in die Kriterien der Mitgliedschaft miteinbezogen. Somit kann der Einfluss der Internationalen Organisationen auf die Minderheitenpolitik in Estland durchaus beobachtet werden.

In dieser Arbeit untersuche und vergleiche ich den Einfluss der OSZE und der Europäischen Union auf die Minderheitenprobleme in Estland. Im ersten Kapitel wird die Fragestellung der Arbeit formuliert und die Hypothese vorgestellt. Diese soll die Überlegungen Estlands in Frage stellen, die zu der Art von Kooperation mit den beiden Organisationen führen. Im zweiten Kapitel stelle ich dann den rationalistischen Ansatz von Milada Anna Vachudova vor, der später zur Überprüfung der Hypothese herangezogen wird. Vachudova stellt zwar ihren Ansatz nur im Bezug auf die EU-Osterweiterung auf, hier beziehe ich diesen aber ebenfalls auf die OSZE, so dass der Effekt beider Organisationen anhand eines theoretischen Ansatzes verglichen werden kann. Es folgt die empirische Analyse der Minderheitenpolitik in Estland. Als Erstes werden kurz die Mandate beider Organisationen vorgestellt, also aus welchen Gründen diese zwei Organisationen Einfluss auf die Mindeheitenpolitik in Estland nehmen konnten. Zweitens werden die Empfehlungen des Hohen Kommissars für Minderheitenfragen der OSZE im Zeitraum 1993-1997 vorgestellt, dazu auch die Arbeit der OSZE-Mission in Estland 1993-2001. Weiterhin werden die Antworten der estnischen Regierung sowie die Maßnahmen auf die Empfehlungen hin untersucht. Ab 1998 sollen die Berichte der Europischen Kommission zu der Minderheitenproblematik in Estland ausgewertet werden und anschliessend die entsprechende Maßnahmen der Regierung untersucht werden. Als unterstützende Quellen werden ebenfalls Berichte des Europarates verwendet, Berichte der UNO - Committee on the Elimination Racial Discrimination, da dort öfter die Gründe für bestimmte politische Maßnahmen erläutert werden. Die Darstellung wird in Bereiche der Informationspolitik, der Staatsbürgerschaft, der Sprache und der Ausländer- und Staatenlosenfrage unterteilt. Die Ergebnisse werden anschließend kurz zusammengefasst um die Effekte zu verdeutlichen und miteinander zu vergleichen. Hier werden auch die theoretischen Überlegungen anhand empirischer Daten zusammenfassend überprüft, sowie die Ergebnisse der empirischen Analyse zur Überprüfung der Hypothese herangezogen. Zum Schluss wird das Ergebnis formuliert.

1. Fragestellung und Hypothese

Ich untersuche, welchen Einfluss internationale Organisationen, konkret die OSZE und die Europäische Union auf die Minderheitenpolitik in Estland genommen haben. Dabei sollen die Unterschiede bei den Instrumenten der Einflussnahme zwischen diesen zwei Organisationen klar gemacht werden. Gleichzeitig untersuche ich die Unterschiede bei den Ergebnissen der Einflussnahme, also wie sich die einzelnen Vorgaben auf die Innenpolitik ausgewirkt haben. Daran anknüpfend liefere ich eine Erklärung für die Ergebnisse.

Ich stelle demnach eine Hypothese auf, die auf folgenden Überlegungen basiert. Der Ausgangspunkt für eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation sind Kosten- Nutzen-Übelegungen des Mitglieds. Die Organisation kann gewissen Einfluss auf die innerstaatliche Politik des Mitglieds nehmen, der Erfolg dieses Einflusses steigt mit dem Nutzen aus der Kooperation mit dieser Organisation. Wenn der Nutzen aus der Zusammenarbeit mit der Organisation die Kosten übersteigt, steigt der Einfluss dieser Organisation auf die Innenpolitik des Staates. Der Einfluss ist so groß , wie die Interessen des Mitglieds es zulassen. In diesem Kontext untersuche ich die Kosten und den Nutzen aus der Zusammenarbeit Estlands mit der OSZE und der EU und den dadurch bedingten Einfluss dieser zwei Organisationen auf die Minderheitenpolitik in Estland. Die Mitgliedschaft in der OSZE ist zum Zeitpunkt der Einflussnahme gegeben und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union wird angestrebt. Der Nutzen aus der Mitgliedschaft der EU übersteigt die Kosten der Mitgliedschaft der EU und übersteigt ebenfalls den Nutzen aus der Mitgliedschaft in der OSZE. Somit ist der Einfluss der EU auf die Minderheitenpolitk in Estland größer, als der Einfluss der OSZE.

2. Theoretische Ansätze - Das Modell des Nutzens und der Kosten der EU- Mitgliedschaft für die Länder Osteuropas

Die theoretischen Ansätze, die zu der Untersuchung der Auswirkungen von den Empfehlungen zweier internationalen Organisationen auf innenpolitisch relevante Felder, im Falle dieser Arbeit der Minderheitenpolitik in Estland herangezogen werden können, sollen erstmals die Komplexität der Beziehungen zwischen den Parteien berücksichtigen und zweitens die möglichen Gründe und Konsequenzen dieser Beziehungen erklären können. In diesem Kontext scheint der interdependenztheoretische Ansatz einen vernünftigen Rahmen zu setzen, indem die Ausgänge der Beziehungen zwischen einer intergouvernementalen Organisation wie die OSZE, der supranationalen Organisation wie die EU, sowie der Regierung Estlands erklärt werden könnten. Hier ist vor allem das Verständnis der Handlungen der estnischen Seite von Bedeutung, da es klar gemacht werden sollte, inwiefern die Vorteile, oder der Nutzen aus der EU-Mitgliedschaft sich auf die Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Kommission in der estnischen Minderheitenpolitik auswirken. Parallel dazu, soll klar gemacht werden, inwiefern diese Vorteile bei der Midgliedschaft in der OSZE fehlen und ob, in dem Zusammenhang, die Empfehlungen der OSZE in der Minderheitenpolitik Estlands weniger berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Interdependenzansatzes soll der rationalistische Ansatz des Kostens und des Nutzens von Milada Anna Vachudova aus der Mitgliedschaft in internationalen Oranisationen verwendet werden. Mit diesem Ansatz soll vor allem die Kosten-Nutzen Überlegung der osteuropäischen Staaten im Bezug auf die EU-Mitgliedschaft verdeutlicht, sowie ein Vergleich zwischen der EU-Mitgliedschaft und der Mitgliedschaft in der OSZE im Hinblick auf die Kosten- und Nutzenfaktoren gemacht werden.29

Allgemein beinhalten die Prämissen des instiutionalen Rationalismusansatzes die Grundsätze des Individualismus, Staaten-Zentrismus, Materialismus, Egoismus und Instrumentalismus. In dem Zusammenhang des Individualismusansatzes werden Staaten als korporative Akteure betrachtet werden, die nach den eigenen Identitäten, Interessen und Präferenzen zu korporativen Handlungen neigen und somit die internationalen Organisationen gewissermaßen, zu Medien der eigenen Interessenvertretung der Staaten gebildet und verwendet werden. Die internationalen Organisationen sind nach dem Rationalismusansatz als Foren der Verhandlungen angesehen, die Normen, Informationen und Handlungsanreize vermitteln. Das wichtigste Handlungskriterium der Staaten im Zusammenhang mit internationalen Organisationen ist die eigene Unabhängigkeit, ferner kommt hier der Grundsatz des Materialismus zum Ausdruck, indem die Zwecke der Macht und Wohlfahrt im Fordergrund stehen. Demnach agieren die Akteure nach dem Kosten-Nutzen-Kalkül und weniger nach den Vorstellungen der Identität oder Interessen. Der Zusammenschluss zu Organisationen geschieht aus Kosten-Nutzen-Überlegungen. Der Grundsatz des Egoismus unterstützt diese Vorstellung, indem die Politik auf das Bild eines homo oeconomicus reduziert wird, indem die Wohlfahrt als höchstes Ziel gesetzt wird. Aus dem heraus entstehen instrumentalistische Handlungsanreize, die zum gegebenen Ziel der maximalen Wohlfahrt entsprechende Intrumente finden lassen.30

Erstmal werden die Modelle des „Passive Leverage” und des „Active Leverage”31 vorgestellt werden. Das erstere beschreibt die Attraktivität einer Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation mit entsprechenden Kosten und Nutzen, das zweitere die Auswirkungen einer künftigen Mitgliedschaft mit den Instrumenten der Einflussnahme der Organisation. Milada Anna Vachudova bezieht diese Modelle in erster Linie auf die Mitgliedschaft in der EU der osteuropäischen Staaten, in ihrer Analyse werden die Länder Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Bulgarien und Rumänien untersucht. Die Überlegungen über Kosten und Nutzen unter „Passive Leverage” sowie Aspekte und Instrumente der eigentlichen Aufnahmegespräche werden auf die Minderheitenpolitik in Estland bezogen. Daran anknüpfend wird die OSZE mit einer eigenen Darstellung untersucht und die Mitgliedschaft analysiert um den Unterschied zu der EU-Mitgliedschaft zu verdeutlichen.

2.1„Passive Leverage” - Die Vorteilhaftigkeit der Mitgliedschaft

Die zu untersuchenden Variablen sind vor allem die Kosten und die Nutzen aus der Kooperation bzw. aus der Mitgliedschaft in einer Organisation. Hier spielen sowohl ökonomische als auch politische Aspekte eine Rolle. Diese Unterscheidung ist vor allem im Bezug auf die EU-Mitgliedschaft von Bedeutung, wobei sie bei der OSZE eine kleinere Rolle spielt. Die OSZE stellt in erster Linie eine Organisation auf politischer Ebene dar, aber auch dort können gewisse ökonomischen Vorteile aus der Mitgliedschaft herausgebracht werden. Der andere wichtige Unterscheid zwischen der EU und der OSZE ist, dass Estland bereits Mitglied bei der OSZE war, wo die Empfehlungen gemacht worden sind und bei der EU werden die Empfehlungen vor der eigentlichen Aufnahme gemacht. Diese zwei Unterschiede sollten bei der Unterscheidung der Kosten- und Nutzenfaktoren beachtet werden.

2.1.1. Die Europäische Union

Vachudova beschreibt die „Passive Leverage” der EU mithilfe der folgenden Tabelle.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2.32

Hier müssen sowohl politische Kosten bei der Mitgliedschaft, als auch bei deren Scheitern berücksichtigt werden. Die möglichen politischen Kosten sind im Hinblick auf die Mitgliedschaft höher, indem ein Teil der Souveränität aufgegeben werden muss und somit die Notwendigkeit gemeinschaftlicher Lösungen anstatt individueller innenpolitischer höher ist. Das bedeutet, dass aufgrund der Mitgliedschaft in der EU die neuen Mitgliedstaaten die Fähigkeit, zumindest teilweise verlieren, alleinige innen- und außenpolitische Entscheidungen zu treffen. Ferner müssen bestimmte politische Vorlagen erfüllt sein, damit die Mitgliedschaft erfolgen kann, was sich dann in der Modifikation bestimmter politischer Grundlagen, genauer gesehen Gesetze, Verordnungen und Einrichtungen zeigt. Die Regierungen der Staaten müssen darauf vorbereitet sein, dass deren Handlungen unter ständiger Kontrolle sind sobald die Monitoring-Prozesse des „Active Leverage” anfangen.33 Die Mitgliedstaaten setzen die Vorlagen der EU um, in Abhängigkeit davon, wie ihre Bereitschaft zu Änderungen des Systems ist. Diese Bereitschaft hängt vom Demokratisierungsgrad ab, der im ersten Teil bechrieben worden ist. Wie dort geschildert, stellt die Minderheitenfrage in Estland den Problemereich dar und eignet sich somit zur Untersuchung, inwiefern die estnische Regierung Änderungen in diesem Bereich vornimmt, wenn es um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union geht. Somit müssen die Kosten der politischen Abhängigkeit in die Analyse der Kosten und Nutzen miteinbezogen werden.

„The protection of EU-Rules and voice in desicion-making” impliziert nach Vachudova die politischen Vorteile wie die Akzeptanz im Kreis erfolgreicher Staaten, mittels Implementierung einer Reihe von Normen und Regeln. Hier verweiset sie auf andere interdependenztheoretische Ansätze von Keohane und Hoffman, die die Annahme in der EU mit der Bildung einer Institution vergleichen. Dabei ist die Annahme der allgemeinen Normen für alle Mitglieder von Bedeutung. Dies versichert den alten Mitgliedern die Bereitschaft der neuen, nach den akzeptierten Regeln zu spielen und den neuen, die Gleichstellung mit den alten Mitgliedern. Die Unterzeichnung der Europaabkommen, Estland 1995 war genau dieser Schritt, wo die neuen Mitglieder verpflichtet wurden, eine ganze Reihe von Normen in ihre eigenen Systeme zu integrieren, damit diese später den Kopenhagener Kriteriern entsprechen würden. Seitens der osteuropäischen Staaten kann diese Anfangslage eher zu der Kostenseite gezählt werden, da die Staaten zwar verpflichtet wurden diese Normen umzusetzen, aber ohne jegliches Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung zu haben.34 Dennoch, wie Vachudova erklärt, waren diese Kosten durch die Kosten der Nicht-Mitgliedschaft übertroffen. Vor allem besteht die Schwierigkeit der Verhandlungsposition für die osteuropäischen Staaten, in der ökonomischen Vorteilhaftigkeit der Mitgliedschaft, wobei diese die möglichen politischen Kosten übertreffen könnten und würden. Interdependenztheoretisch gesehen war die Verhandlungsmacht der Union gegenüber den neuen Staaten viel größer aufgrund der ökonomischen Vorteile, die die EU-Mitgliedschaft den neuen Mitgliedern bringen würde. Die einzige Möglichkeit der Osteuropäischen Staaten der Asymmetrie zu entkommen wäre nach Vachudova eine volle Mitgliedschaft.35

Zu dem Nutzen der Mitgliedschaft wäre eine stärkere Position gegenüber den westeuropäischen Staaten zu zählen, die gegenüber einer Position der schwachen Nachbarn zu bevorzugen wäre. Außerdem ist natürlich das Mitspracherecht bei den Entscheidungen der EU von Bedeutung, was sicherlich zu dem Nutzen der EU-Mitgliedschaft gezählt werden soll. Laut Vachudova gewinnt die Mitgliedschaft an Bedeutung dadurch, wie hoch die Kosten der Nicht-Mitgliedschaft sind. Hier spielen vor allem die ökonomischen Kosten eine Rolle, insofern als dass die EU mit ihrem Binnenmarkt für die neuen Marktwirtschaften der osteuropäischen Staaten von großer Bedeutung war. In erster Linie sind es die Exporte gewesen, die für das Wirtschaftswachstum zu verantworten waren und ohne der dauerhaften Garantie des Zugangs zum europäischen Markt wäre die Entwicklung nicht möglich gewesen.36

Erstens soll als übergeordneter Wert die erwarteten Nettokapitalzuflüsse genannt werden, die an die neuen Mitgliedsländer teils in Form von Entwicklngshilfe, teils in Form von Direktinvestitionen fliessen. Konkret sollte, entsprechend Prognosen des BIP der neuen Mitgliedsländer nach der Erweiterung um etwa 1.5% steigen, dank der europäischen Tarifpolitik, sowie dem Zugang zum gemeinsamen Markt. Als zweiter Faktor des Nutzens steht die Aussicht der neuen Mitglieder auf Nettozahlungen seitens der EU, da das BIP aller neuen Mitgliedsländer zur Zeit der Aufnahme deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen würde. Außerdem lagen die Beschäftigungsraten im Agrarsektor unter den 10 osteuropäischen Staaten ungefähr bei viermal mal so hoch als in der EU der 15. Dies bedeutet, dass die osteuropäischen Staaten unter den Voraussetzungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) Zahlungen zu erwarten haben zu den bereits erwähnten Transferzahlungen der Union,37 obwohl diese kleiner ausfallen würden als bei den vorherigen Mitglieder. Die Mitgliedschaft würde Transfers an Technologien bringen, ebenfalls verspricht die Übernahme der Normen und Rahmenbedingungen der EU durch den neuen Mitgliedstaaten einen leichteren Zugang zum Weltmarkt.38

Die Kostenseite soll demgegenüber auf die Wirtschaftspolitik gerichtet sein, indem die Effekte der neuen Regelungen davon abhängen, wie stark die Wirtschaft vor der Marktöffnung gewesen ist. Die Tarifpolitik beeinflusst die Löhne und die Konkurrenz auf dem Binnenmarkt und kann zu Verlusten in der Leistungbilanz führen können. Ferner könnten die osteuropäischen Länder keine signifikante Vergrösserung der Exporte erwarten, da die europäischen Märkte, bis auf landwirtschaftliche Güter weitgehend bereits gesättigt sind. Die Kapitalzuflüsse aus Investitionen können zu Schwankungen im Wert der Nationalen Währungen führen und die müssen eventuell auf das europäische Niveau gebracht werden, was die Konkurrenzfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnte. Ebenfalls muss auf der Kostenseite erwähnt werden, dass die Anpassung der Wirtschaftseinheiten an die EU-Umweltstandards den neuen Mitgliedstaaten etwa 120 Milliarden ECU an Kosten verursachen sollte. Es kann dennoch vermutet werden, dass diese Kosten ebenfalls anfallen würden, falls die Länder nicht in die EU aufgenommen werden, sondern an dem weltweiten Handel teilnehmen möchten, da die Umweltvorlagen in der weltweiten Konkurrenz nicht zu umgehen sind. Somit können diese als exogen betrachtet werden und nicht alleinig durch die EU-Mitgliedschaft verursacht.39 Die möglichen Kosten, die noch in Betracht gezogen werden müssen, ist der Schutz kleiner Inlandsunternehmen, die durch den vergrösserten EU-Markt Konkurrenz und somit Existenzschwierigkeiten bekämen.40 Dies ist nach Vachudova aber ebenfalls kein gewichtiges Argument, da den inländischen Unternehmern Zeit gegeben wird ihre Produktion auf europäische Standards abzustimmen.

Zu den politischen Kosten der Nicht-Mitgliedschaft können die reziproken Werte der Nutzenfaktoren gerechnet werden, vor allem die Verluste an Mitspracherecht bei der EU- Entscheidungsfindung. Was noch als ein Kostenfaktor betrachtet werden kann, sind die Verluste bei der Implizierung der EU-Normen. Obwohl diese hier zu den politischen Kosten der Mitgliedschaft gezählt wurden, was durchaus für die Gesetzgebung stimmt, doch die Implizierung der ökonomischen Normen öffnet den osteuropäischen Staaten den Weg zum Weltmarkt, aufgrund den Qualitätsvorschriften und auch Konkurrenzfähigkeit der Produkte. Diese Vorteile wären beim Abbruch der Mitgliedschaftsverhandlungen verloren gegangen.

Die ökonomischen Kosten der Nicht-Mitgliedschaft können sogar als größer betrachtet werden, als die ökonomischen Vorteile der Mitgliedschaft. Erstens würden die Nettokapitalzuflüsse in Form von Direktinvestitionen aus dem Ausland, sowie Strukturhilfe der EU aufhören. Die Exporte in EU-Länder würden ebenfalls starken Kontrollen unterliegen, was die wesentliche Ursache für Wirtschaftswachstum in osteuropäischen Ländern somit verhindern würde. Die Alternativen für Exporte ausser der EU stellen für die Staaten keine vergleichbaren Möglichkeiten dar, vor allem unter den Bedingungen, dass Nachbarländer in die EU aufgenommen werden. Die negativen Externalitäten sollen in drei Kategorien unterteilt werden, erstens die Verluste an Investititonen, zweitens Verluste an Handel und drittens Verluste an Strukturhilfe.41

2.1.2. Die OSZE

Der Nutzen aus der Mitlgliedschaft der OSZE für Estland unterscheidet sich von dem der EU, da die politische Einflussnahme erst nach der Mitgliedschaft Estlands bei der OSZE am 10. September 1991 beginnen konnte. Dennoch waren Gründe vorhanden, warum diese Mitgliedschaft und die Kooperation im Bereich des Minderheitenschutzes Anfang der 90-er Jahre vorhanden war.

Die drei Grunddokumente der OSZE, die Schlussakte von Helsinki aus dem Jahr 1975, die Pariser Charta aus 1990 und die Charta der Sicherheit in Europa aus 1999, vor allem die zwei ersteren, können bereits Gründe für die Mitgliedschaft Estlands in der damaligen KSZE liefern. Die Schlussakte von Helsinki, unterschrieben am 1. August 1975 wurde zum Grunddokument des Ost-West-Dialoges in Bereichen der Politik, Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte. Mit dem Zerfall des Ostblocks 1990 beim Pariser Gipfel und der Annahme der Pariser Charta wurde die Überwachung und Steuerung der historischen Ereignisse in Osteuropa zur Hauptaufgabe der OSZE. In der Schlussakte von Helsinki wurde bereits die Kooperation im ganzen Europa für die gegenseitige Verständigung niedergeschrieben, unter den Bedingungen der Annahme der UN-Charta, wobei die Hindernisse der Geschichte überwunden werden sollten.

Die Teilnehmerstaaten, Eingedenk ihrer gemeinsamen Geschichte und in der Erkenntnis, dass die vorhandenen gemeinsamen Elemente ihrer Traditionen und Werte bei der Entwicklung ihrer Beziehungen dienlich sein können, und von dem Wunsch geleitet, unter voller Berücksichtigung der Eigenart und Vielfalt ihrer Standpunkte und Auffassungen, nach Möglichkeiten zu suchen, ihre Bemühungen zur Überwindung des Misstrauens und zur Vergrößerung des Vertrauens zu vereinigen, die Probleme, die sie trennen, zu lösen und zum Wohl der Menschheit zusammenzuarbeiten.42

Im Kopenhagener Dokument wurden die Veränderungen in Europa und der Rückkehr zur Demokratie als positive Tatsache konstatiert, gleichwohl wurden die Mitgliedstaaten als Gemeinschaft für die Fortführung diesen Prozesses verantwortich gemacht. Die Achtung von Menschenrechten war die Grundlage diesen Dokuments, was ebenfalls eine Basis für Demokratie darstellt.

The participating States welcome with great satisfaction the fundamental political changes that have occurred in Europe since the first Meeting of the Conference on the Human Dimension of the CSCE in Paris in 1989. They note that the CSCE process has contributed significantly to bringing about these changes and that these developments in turn have greatly advanced the implementation of the provisions of the Final Act and of the other CSCE documents. They recognize that pluralistic democracy and the rule of law are essential for ensuring respect for all human rights and fundamental freedoms, the development of human contacts and the resolution of other issues of a related humanitarian character. They therefore welcome the commitment expressed by all participating States to the ideals of democracy and political pluralism as well as their common determination to build democratic societies based on free elections and the rule of law.43

Europe is liberating itself from the legacy of the past. The courage of men and women, the strength of the will of the peoples and the power of the ideas of the Helsinki Final Act have opened a new era of democracy, peace and unity in Europe. …

Our States will co-operate and support each other with the aim of making democratic gains irreversible.44

Das Streben in die europäische Staatengemeinschaft kann als eines der wichtigsten Gründe für Estland angesehen werden, warum Estland der OSZE beigetreten ist. Vachudova erwähnt als Grund für die Aufnahme osteuropäischer Staaten in den Europarat Anfang der 90-er als einen Versuch diese in die europäische Staatengemeinschaft einzugliedern.45 Sicherlich könnte man ebenfalls die OSZE zur gleichen Kategorie zählen, einer Organisation, die keine besonderen Voraussetzungen an die Mitgliedschaft stellt, sondern die Active Leverage erst nach der Mitgliedschaft ausübt.

Es waren ebenfalls politische Kosten aus der OSZE-Mitgliedschaft zu erwarten für Estland. Vor allem betrifft dies konkret die Minderheitenpolitik. Die Institutionen der OSZE, die sich mit der Minderheitenpolitik der Mitgliedstaaten beschäftigen, der Hohe Kommissar für Minderheitenfragen, die Mission, ODIHR (Office for Democratic Institutions ans Human Rights/Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte), sowie der vertragliche Rahmen der Menschendimension aus dem Kopenhagener Dokument stellen Estland vor die Möglichkeit der Beobachtung ihrer innerstaatlichen Situation durch die OSZE. Dies betrifft vor allem die Mission und den Hohen Kommissar für Minderheitenfragen. Die Mandate erlauben es sowohl dem Kommissar als auch der Mission Informationen zu sammeln und Empfehlungen an die Regierung zu machen, wobei er auf völkerrechtliche Verträge zurückgreifen kann. Für die Empfehlungen an Estland basiert der Hohe Kommissar die Empfehlungen auf die Verträge, die Estland unterzeichnet hat. Dies heißt, dass erstens die Situation, falls sie denn von der Mission, oder vom Hohen Kommissar überwacht wird, im Blickfeld der internationalen Gemeinschaft ist. Das wiederum bedeutet, dass Problemfelder ein negatives Bild auf Estland werfen können, was letztendlich nicht unwichtig für eine mögliche EU-Mitgliedschaft ist. Zweitens, müssten aus diesem Grund die Empfehlungen auch umgesetzt werden, zumindest was die wichtigeren Fragen angeht. Diese zwei Aspekte der politischen Kosten deuten wahrscheinlich auf die OSZE hin.

Wie Vachudova behauptet, sind die Maßnahmen der OSZE und des Europarates, im Zeitraum 1990 bis 1995, als wichtige Vorarbeit für die EU-Mitgledschaft der Osteuropäischen Staaten anzusehen. Sie geht weiter als die Behauptung von Jennifer Preece, dass von den beiden Organisationen Vorarbeit für ein schwaches Regime des Minderheitenschutzes in Osteuropa geschaffen haben. Vachudova sieht die Kooperation der osteuropäischen Staaten mit der OSZE und dem Europarat in der Perspektive einer EU-Mtgliedschaft. Die Grundlagen des Minderheitenschutzes der OSZE liegen nach Vachudova, ebenfalls in den Mitgliedschaftsanforderungen der EU, was die OSZE somit zu einer wichtigen Informationsquelle im Bereich des Minderheitenschutzes macht.46 Die Evaluationen des Hohen Kommissars für Minderheitenfragen haben bei den Berichten der Europäischen Kommission eine wichige Rolle gespielt.47

Auch ökonomische Aspekte sind nicht gänzlich aus der Kosten-Nutzen Analyse herauszuhalten. Bereits in der Schlussakte von Helsinki werden die ökonomischen Kooperationsmöglichkeiten als eins der wichtigsten für die Fortführung der Beziehungen angesehen.

Die Teilnehmerstaaten, Im Bewusstsein der wachsenden Bedeutung des internationalen Handels als einem der wichtigsten Faktoren des wirtschaftlichen Wachstums und sozialen Fortschritts,

In der Erkenntnis, dass der Handel einen wesentlichen Bereich ihrer Zusammenarbeit darstellt und dessen eingedenk, dass die Bestimmungen in der allgemeinen Präambel besonders für diesen Bereich gelten,

anerkennen die Bedeutung bilateraler und multilateraler, zwischenstaatlicher sowie anderer Abkommen für die langfristige Entwicklung des Handels;48

Einige wirtschaftliche Bereiche die durch die Schlussakte von Helsinki festgelegten Zusammenarbeit, sind Landwirtschaft, Energie, Industrielle Koopeartion, Ressourcennutzung, Forschung und Tourismus. Die Schlussakte von Helsinki ist somit ebenfalls ein Dokument, das die OSZE zu einer Organisation der wirtschaftlichen Zusammenarbeit macht. Die OSZE bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung für Unternehmertum, Klein- und Mittelbetriebe und Investitionen sowie Umweltschutz, Umweltbewusstsein, Sicherheit und Korruptionsbekämpfung. Die Mitgliedstaaten treffen sich auf dem jährlichen Wirtschaftsforum. Dennoch unterscheidet das Fehlen eines gemeinsamen OSZE-Marktes, sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung seitens der OSZE diese Zusammenarbeit von der, der EU. Ferner ist der intergouvernementale und diplomatische Charakter der OSZE dafür verantwortlich, dass die Grundsätze der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwar von allen Staaten durch die Verträge angenommen werden, doch im Falle einer Nicht-Erfüllung keine mit der EU vergleichbaren negativen Folgen auftreten können. Im Gegensatz zur EU kann die künftige Mitgliedschaft und die dadurch entstehenden Vorteile bei der OSZE nicht als Faktor bewertet werden. Daher fällt dem wirtschaftlichen Nutzen nur ein kleines Gewicht zu.

2.1.3. Fazit - „Passive Leverage”, Estlands Minderheitenpolitik und der Nutzen aus der Zusammenarbeit

Die ökononomischen Vorteile aus der EU-Mitgliedschaft übertreffen eindeutig die möglichen Kosten, was Auswirkungen auf die politischen Kosten-Nutzen-Verhältnisse hat. Die politischen Kosten sind nicht eindeutig dem politischen Nutzen untergeordnet, was erneut die Frage stellen lässt, warum die estnischen Eliten den Prozess der Mitgliedschaft dennoch weitergeführt haben. Dies erklärt sich im ökonomischen Nutzen, wonach die Vorteile nicht verloren gehen sollte, was die EU-Mitgliedschaft der estnischen Seite versprochen hat. Hier zeigt sich die erwähnte schwache Verhandlungsposition der estnischen Seite und folglich die Möglichkeit der EU die innerstaatliche Politik und Gesetzgebung zu lenken. Dazu gehört ebenfalls die estnische Minderheitenpolitik, die seitens der Regierung den EU-Empfehlungen angepasst werden sollte, damit die Verhandlungen fortgeführt werden.

Was die Empfehlungen der OSZE betrifft, so fehlt der OSZE eindeutig der ökonomische Aspekt der Verhandlungsmacht. Die Vorsätze der ökonomischen Zusammenarbeit sind in den Verträgen der OSZE zwar vorhanden, doch diese Zusammenarbeit erfolgt auf einer freiwilligen Basis. Die ökonomische Zusammenarbeit der OSZE ist eher beratend. Die politischen Vorteile aus der Mitgliedschaft und der Erfüllung der Empfehlungen sind durch internationale Verträge und dadurch potentiell guten Ruf, Kooperation auf der internationalen Ebene und diplomatische Beziehungen zu erklären. Die OSZE kann für Estland als der erste Schritt nach Europa bezeichnet werden und demnach in die EU. Wichtig vor allem bei der Minderheitenfrage ist, dass die Empfehlungen und die Erkenntnisse der OSZE von der Europäischen Kommission vertärkt zur Evaluation der Situation in Estland verwendet wurden. Dies stellt sicherlich einen Grund zur verstärkten Beachtung der Empfehlungen der OSZE dar, obgleich dieser indirekte Effekt der EU nur äusserst schwer nachzuweisen ist. Die entstehenden politischen Kosten durch die Mitgliedschaft in der OSZE, die durch die Erfüllung der Empfehlungen gegeben sind, sind den Nutzenfaktoren zwar unterzuordnen, doch geschieht dies nicht so eindeutig wie bei der EU. Nach der Theorie des „Passive Leverage” hat die OSZE weniger Vorteilhaftigkeit als die EU.

2.2. „Active Leverage” - Auswirkungen der Mitgliedschaft auf die Politik

Vachudova stellt im Ansatz des „Active Leverage” die These auf, dass für eine erfolgreiche demokratische Entwicklung in Osteuropa zweierlei Aspekte von Bedeutung sind. Das ist erstens die Qualität des politischen Wettbewerbs und zweitens die Bedingungen des Active Leverage der internationalen Organisationen. Das erstere stellt die Erfolgsvoraussetzung für die Veränderungen im politischen Prozess dar, die durch internationale Organisationen verursacht werden. Die These von Vachudova lautet, dass sich die Vorteile, die sich aus dem Passive Leverage ergeben, auf die Qualität der Umsetzung der Empfehlungen auswirken.49 Die Verhandlungsmacht der Organisation ist umso größer, je mehr Nutzen aus dem Passive Leverage hervorgeht. Sie untersucht die Effekte der EU, hier werden ebenfalls Instrumente der OSZE beschrieben und daraus ein Vergleich der beiden Organisationen herausgearbeitet. Ihr Hauptargument liegt bei den 3 Ebenen des Verhandlungsprozesses mit den jeweiligen Kriterien der Überprüfung seitens der internationalen Organisation. Als erste Ebene ist die sogenannte asymmetrische Interdependenz zu verstehen, die der Organisation die Verhandlungsmacht gibt, um den Verhandlungspartnern, in diesem Falle Estland, bestimmte Kriterien aufzwingen zu können. Hier sind es Empfehlungen zur Minderheitenpolitik. Die zweite Ebene stellt die Umsetzung50 der Mitgliedschaftsanforderungen dar, sowie den Evaluierungsprozess der Ergebnisse seitens der Organisation. Die dritte Ebene stellt neben den zwei ersteren, die die Kosten der Exklusion darstellen, die Konsistenz an die Versprechungen über die Mitgliedschaft verleihen. Vachudova nennt diesen Prozess „Metiokratie”.51 Jeder Ebene können vertragliche Rahmenbedingungen und Instrumente der Umsetzung zugeteilt werden.52

2.2.1. Die Europäische Union

Der Prozess der EU-Erweiterung ist wegen seiner Dynamik auf die Veränderungen in den politischen und ökonomischen Systemen der künftigen Mitgliedstaaten abgestimmt. Während der Aufnahmegespräche wurden seitens der Kommission Berichte ertstattet, auf deren Basis die Entwicklung im jeweiligen Land zu sehen war. Die Kandidaten ersuchten die Weiterführung des Aufnahmeprozesses und setzten daher die Empfehlungen der Kommission um. Somit garantiert nach Vachudova die EU-Mitgliedschaft die Fortführung der Demokratie. Die Effekte der EU sind laut Vachudova sehr stark, da die Faktoren der Passive Leverage für die potentiellen Mitgliedstaaten vorteilhaft sind.53

Vachudova gibt eine ausführliche theoretische Fundierung der Tatsache, welche Aspekte der Beitrittsverhandlungen zum Erfolg der EU bei dem Beirittsverhandlungen beigetragen haben. Die erste Ebene der asymmetrischen Interdependenz zeigt sich in der Verhandlungsmacht der Europäischen Kommission. Die Verhandlungsmacht der EU ist stark wegen den politischen und ökonomischen Vorteilen, die sich aus Passive Leverage ergeben und dass die asymmetrische Interdependenz die Konditionalität der EU im Bezug auf die neuen Mitgliedstaaten sehr stark gemacht hat. Dies hat ebenfalls zur Veränderung vieler Aspekte der Minderheitenpolitik in Estland beigetragen.

Die zweite Ebene der Umsetzung, sowie des Evaluierungsprozesses der EU- Mitgliedschaftsanforderungen zeigt die Stärke der EU-Normen. Die Anforderungen der Mitgliedschaft sind umfangreich und nicht verhandelbar. Der Prozess der Verhandlungen zeigt, inwiefern der Staat bereit ist, sich den Anforderungen der EU zu stellen. Die Kontrolle der Erfüllung der Kriterien ist nach Vachudova für die Erweiterung der EU 2004 besonders wichtig, da erstens der Acquis umfangreicher war und zweitens die Befürchtung der EU der 15 zu groß war, die neuen Mitgliedstaaten würden instabile politische und ökonomische Systeme, darunter auch ethnische Konflikte mit sich in die Union bringen.54

Die dritte Ebene der Metiokratie stellt die Konsistenz der Versprechungen über die Mitgliedschaft dar. Das wichtigste ist, dass die Kommission die gleichen Kriterien für alle Staaten anwendet, doch durch die jährlichen Berichte wird die Lage der Reformen erfasst, so dass eventuelle Ausscheidung aus dem Prozess begründet wird, falls die Fortschritte nicht ausreichend sind. Die Bedingungen der Metiokratie bewirken die Anzahl der Staaten die potentiell in die Union reinkommen könnten, was die ehemaligen Mitglieder akzeptieren müssen.55 Die Mitgliedschaft, falls die Kommission die Kriterien als erfüllt meldet, wird dann das Endergebnis sein.

Active Leverage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3.56

Vachudova stellt als Rahmenbedingung der ersten Ebene durch die politischen Kopenhagener Kriterien dar. Diese sind zwar sehr allgemein, indem die Fordeungen nach einer demokratischen Ordnung, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz aufgestellt werden, doch die Forderungen werden durch die Meinungsberichte der Kommission 1997 sowie durch die jährlichen Berichte konkretisiert. Im Bereich des Minderheitenschutzes beobachtete die EU die neuen Kandidaten sehr genau, obwohl diese Forderung im Vetrag von Amsterdam nur tangierend erwähnt wurde, indem Diskriminierung aufgrund Rasse oder ethnischer Herkunft bekämpft werden sollte. Dennoch wird die Wichtigkeit des Minderheitenschutzes für die EU durch die Berichte sichtbar. Die Asymmetrie zeigt sich in der Tatsache, dass die EU der 15 solche Forderungen an die früheren Mitglieder nicht gestellt hat und somit die Verhandlungsmacht bei den neuen Mitgliedern voll ausnutzt.

Die zweite Ebene wird laut Vachudova durch die ökonomischen Kopenhagener Kriterien beschrieben. Darin werden zwei Kriterien überprüft, erstens eine funktionierende Marktwirtschaft und zweitens die Fähigkeit den Marktkräften innerhalb der Union zu widerstehen. Die Erfüllung der Unterpukten und einzelnen damit verbundenen Kriterien stellt für Vachudova die Umsetzung dar.57

Die dritte Ebene wird ducrh den Acquis Communitaire beschrieben, indem dort die konkreten

Kriterien der Mitgliedschaft enthalten sind. So müssen alle Punkte des Acquis übernommen und umgesetzt werden, kein Staat hat die Option einen Punkt rauszulassen, oder nicht zu erfüllen. Die Implementierung des Acquis durchläuft drei Phasen, erstens die Verabschiedung des Acquis durch das Parlament, zweitens die Implementierung des Acquis durch die Verwaltung und drittens die Kontrolle über rechtliche Normen, damit diese im Zusammenhang mit dem Acquis sind. Die Umsetzung des Acquis fängt mit der analytischen Prüfung der bereits existierenden Gesetze an, woraufhin die Staaten Programme zur Umsetzung des Acquis verabschieden. Die Erfüllung führt, zusammen mit den Kopenhagener Kriterien zur Mitgliedschaft.58

Kurz zu den konkreten Instrumenten, die die EU einsetzt, um einerseits die Gefahr zu verdeutlichen, dass die Kandidaten, die bestimmte Vorlagen nicht erfüllen, nicht zur nächsten Ebene kommen und zweitens um für korrekte Implementierung zu belohnen.

- Unterzeichnung der Handels- und Kooperationsabkommen und Empfang PHARE Hilfe
- Unterzeichnung der Europaabkommen (Assotiationsabkommen)
- Analytische Prüfung (screening) des Acquis
- Eröffnung der Verhandlungen
- Eröffnung und Schliessung der 31 Kapitel des Acquis
- Unterzeichnung der Beitritsabkommen
- Ratifizierung der Beitrittsabkommen durch das nationale Parlament und das Europäische Parlament59

Für die Minderheitenpolitik konkret sind die politischen Kopenhagener Kriterien interessant, ebenfalls die dritte Ebene des Acquis.

2.2.2. Die OSZE

Vachudova hat in seiner Studie die Active Leverage der EU mit dem des Europarates verglichen. So wie bei der Mitgliedschaft im Europarat, wurde auch bei der OSZE die Mitgliedschaft als die Voraussetzung für künftige Veränderungen im politischen System gesehen. Dies führte dann dazu, dass auch Staaten ohne stabiler Rechtstaatlichkeit oder Demokratie in die OSZE aufgenommen worden sind. Obwohl die Rolle der OSZE von der des Europarates sich etwas unterscheidet, und zwar war die damalige KSZE als ein Dialog zwischen Ost und West konzipiert, doch was Minderheitenschutz betrifft, so überschneiden sich die Aufgaben der OSZE und des Europarates erheblich, was dann zu verstehen gibt, dass der korrekte Umgang mit Minderheiten nicht als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der OSZE gelten konnte.

Die Ebene der asymmetrischen Interdependenz kann ebenfalls bei der OSZE beobachtet werden, obwohl nicht in so einem ausführlichen Masse wie bei der EU. Dies hat wiederum mit den kleineren Nutzenfaktoren der Passive Leverage zu tun. Die OSZE besitzt zwar Verhandlungsmacht, nur ist diese durch ihren beratenden Charakter und mangelnden zwingenden Bedingungen, da wenig Kosten bei Nichterfüllung, begrenzt. Außerdem werden Prinzipien speziell des Minderheitenschutzes auf alle Staaten angewendet, verglichen mit der EU, wo nur die neuen Mitgliedstaaten von stärkeren Kontrollen auf diesem Gebiet betroffen waren.

Die zweite Ebene der Umsetzung beruht im Falle der OSZE auf internationalen Verträgen und Völkerrecht. Da die Mitgliedschaft im Vorfeld erfolgt, stellt deren Umsetzung zwar die Grundlage der Partizipation im Geschehen der Organisation dar, aber Unstimmigkeiten bei der Umsetzung können nur schwer sanktioniert werden. Die Idee der OSZE des europäischen Dialoges und Parallel der Kooperation beim Aufbau der Demokratie kann man zwar mit den Bestrebungen der EU auf dieser Ebene vergleichen, doch wurden in die OSZE auch Staaten mit erheblichen demokratischen und ökonomischen Problemen angenommen, was bei der EU nicht der Fall war.

Die Metiokratie wird bei der OSZE durch ihre Instrumente bestimmt, den Hohen Kommissar für Minderheitenfragen und die Missionen im Falle des Minderheitenschutzes. Die Berichte und Empfehlungen des Kommissars und der Missionen stellen vergleichbar zu den Berichten der Kommission eine ständige Abbildung der Situation dar. Zwar kann bei Nichterfüllung der Empfehlungen keine Terminierung der Beitrittsverhandlungen erfolgen, was den Druck der Erfüllung erheblich mindert, doch durch verstärktes Interesse an der Minderheitenproblematik in einem bestimmten Land deutet die OSZE der internationalen Gemeinschaft auf die Probleme hin. Die bedeutet wiederum, dass nicht alle Staaten gleich behandelt werden und keiner will durch seine Probleme auffallen.

Die in der Schlussakte von Helsinki enthaltene Klausel besonders über die Beachtung von Rechten der nationalen Miderheiten wurden somit zur Pflicht der Teilnehmerstaaten.

Die Teilnehmerstaaten, auf deren Territorium nationale Minderheiten bestehen, werden das Recht von Personen, die zu solchen Minderheiten gehören, auf Gleichheit vor dem Gesetz achten; sie werden ihnen jede Möglichkeit für den tatsächlichen Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewähren und werden auf diese Weise ihre berechtigten Interessen in diesem Bereich schützen.60

Die völkerrechtliche Verpflichtungen von Staaten werden nach Treue und Glauben erfüllt und es werden die Prinzipien der UN-Charta und der Schlussakte beachtet, wenn es um die innerstaatliche Angelegenheiten geht. Die internationale Verpflictungen Estlands spielen bei der Ausübung der Active Leverage der OSZE eine Rolle.

Das weitere Dokument der OSZE, der bei der Mitgliedschaft eine Rolle spielt ist die Charta von Paris, die die Grundsätze der Demokratie und Rechtstaatlichkeit nach dem Ende der Teilung Europas darstellt.

Wir bekräftigen, dass die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität nationaler Minderheiten Schutz genießen muss und dass Angehörige nationaler Minderheiten das Recht haben, diese Identität ohne jegliche Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz frei zum Ausdruck zu bringen, zu wahren und weiterzuentwickeln.

Wir werden gewährleisten, dass dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie völkerrechtliche Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.61

Durch die Charta von Paris werden den Mitgliedstaaten der OSZE gewisse Pflichten auferlegt, wobei die Verletzungen mit völkerrechtlichen Mitteln bekämpft werden. Hier stellt sich bereits der intergouvernementale Charakter der OSZE heraus, wobei keine Sanktionen gegen Verstöße auferlegt werden können, sondern in erster Linie diplomatische Mittel ergriffen werden müssen.

Speziell sind die Rechte der Minderheiten im Kopenhagener Dokument enthalten, wo die Prizipien der Menschendimension beschrieben werden. Unterpunkt 34 verpflichtet die Staaten zum Schutz der Minderheiten und deren Kultur.

The participating States will endeavour to ensure that persons belonging to national minorities, notwithstanding the need to learn the official language or languages of the State concerned, have adequate opportunities for instruction of their mother tongue or in their mother tongue, as well as, wherever possible and necessary, for its use before public authorities, in conformity with applicable national legislation. In the context of the teaching of history and culture in educational establishments, they will also take account of the history and culture of national minorities.62

Die UN-Charta, sowie die Internationale Konvention über Zivile und politischen Rechte angenommen jeweils am 17. September und 21. Oktober 1991 von Estland ratifiziert. sowie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates, ratifiziert von Estland am 16. April 1996 stellen weitere Dokumente der internationalen Verpflichtung dar. Ausserdem stellt der Europarat mit der Konvention zum Schutze von nationalen Minderheiten, dem Kommissar für Menschenrechte, der Kommission von Venedig, sowie der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ein wichtiges Netzwerk dar, das auch als Informationsgrundlage für die Arbeit der OSZE dienen kann.

Zu den Instrumenten kann folgendes gesagt werden. Der Hohe Kommissar ist eine Institution der OSZE, die als ein Organ der Informationsweitergabe und Frühwarnung agiert. Die Mission wird durch ein Verfahren des Moskau-Mechanismus einberufen oder der betroffene Staat lädt diese selbst ein, wie es im Fall von Estland letztendlich auch der Fall war. Diese zwei Institutionen stellen die zwei wichtigsten Intrumente für Minderheitenschutz dar.

2.2.3. Fazit - „Active Leverage” und die Instrumente der Durschsetzung

Das „Active Leverage” der EU stellt auf den drei Ebenen einen Mechanismus der erfogreichen Einflussnahme auf die politik der Verhandlungspartner dar. Auf der Ebene der asymmetrischen Interdependenz übt die EU ihre Verhandlungsmacht aus, die sie durch die Nutzenüberlegungen des „Active Leverage” gewinnt. Von den alten Mitgliedern sind die gleichen Forderungen nicht verlangt worden. Die zweite Ebene der ökonomischen Kriterien dienen der EU zur Kontrolle der Bereitschaft der neuen Staaten zur Mitgliedschaft. Und die dritte Ebene stellt die Grundlage für die Kontrolle dar, da die jährlichen Berichte zum Acquis den Erfolg oder Misserfolg der Beitrittsverhandlungen begründen. Die einzelnen Intrumente werden zur Implementierung angewendet.

Die Instrumente der Active Leverage der OSZE tragen einen beratenden Charakter. Die Grundlage bilden internationale und völkerrechtliche Verpflichtungen und Verträge, die allerding im Vergleich zur EU keine Kündigung der Mitgliedschaft bei der OSZE oder einer anderen Organisation mit sich bringen, sondern könnten lediglich stärkere Kontrolle der Organisation mit sich bringen und dadurch ein negatives Bild von Estland verbreiten. Diese Aspekte stellen die ersten beiden Ebenen der Active Leverage dar. Interessant ist dabei, dass die Instrumente der OSZE zur Beobachtung der Situation und die daraus entstehenden Berichte von der EU ebenfalls verwendet werden. Dennoch können durch die OSZE keine Handlungen der Regierung erzwungen werden, zum einen wegen der fehlenden Verhandlungsmacht aus Passive Leverage und zum anderen wegen der im Vergleich zur EU fehlenden Durchsetzungsfähigkeit auf den drei Ebenen.

[...]


1 Merkel, Wolfgang (1999): „Systemtransformation“. Leske + Budrich, Opladen. S.433-437

2 Smith, David J. (2002): „Estonia: independence and European integration“ in: Smith. David J. u.a. (Hrsg) „The Baltic States“. TJ International Ltd, Padstow, Cornwall. S.54-56

3 Homepage der Wahlkomission in Estland www.Vvk.ee

4 Lagerspetz, Mikko; Maier, Konrad: “Das politische System Estlands” in: Ismayr, Wolgang (Hrsg). (2002): „Die politischen Systeme Osteuropas“. Leske+Budrich, Opladen. S.71-98

5 IME - Ise Majandav Eesti (Selbst wirtschaftende Estland)

6 “Eesti taasisesesvumise tagajärjed” (“Die Kosequenzen der Unabhängigkeit”) Eine Studie der Universität von Tartu aus dem Jahr 2004

7 Country Report Estonia, 2006 Edition. Freedomhouse

8 Russischsprachige Abstammung als Begriff, der die sprachliche und ethnische Zusammensetzung der Minderheit bezeichnen sollte. Anfangs wurden die Minderheiten in den offiziellen Berichten der estnischen Regierung als „Russen“ bezeichnet, was angesichts der Angehörigen aus anderen Republiken der ehemaligen Sowjetunion, zum Beispiel Unkraine oder Weißrussland inhaltlich nicht richtig ist. Hier werden sie als „russischsprachige Minderheiten“ bezeichnet. Im Laufe der Arbeit werden Bezeichnungen „nicht-Esten“, „Nicht-Staatsbürger“ sowie „anderssprachige“ oder „russischsprachige“ Bevölkerung“ verwendet.

9 Fourth periodic report of States parties due in 1998 : Estonia. 05/07/99. CERD/C/329/Add.2. (State Party Report) vom 5 Juli 1999 für die UN - Committee on the Elimination of Racial Discrimination

10 Das Kongress soll als erste demokratisch gewählte Institution der Sowjetzeit in Estland angesehen werden, es wurde im Februar und März 1991 von estnischen Staatsbürgern gewählt. Die Personen ohne Staatsbürgerschaft haben an der Wahl nicht teilgenommen. Somit bildete das Kongress das Gegengewicht zum Hohen Rat der Kommunistischen Partei in Estland, an deren Wahlen am 18. März 1991 alle Bürger der estnischen SSR teilgenommen haben.

11 Peep, Viljar (Hrsg)(1997): „Põhiseadus ja Põhiseaduslik Assamblee“. Eesti Vabariigi Justiitsministeerium (Das Justizministerium), Tallinn

12 Die Zeitung „Eesti Päevaleht“ vom 4. und 18. September 1991

14 Kodakondsuse seaduse muutumise seadus (Gesetz über die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes) vom 23. März 1993 (RT I 1993, 17, 272)

15 Eesti Vabariigi Ülemnõukogu otsus "Kodakondsuse seaduse rakendamise kohta" (Die Entscheidung des Hohen Rates „Zur Umsetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes“) (RT 1992, 7, 109)

16 Vetik, Raivo (2000); „The Cultural and Social Makeup in Estonia“ in: Kolstoe, Paul (2002): “National Integration and Violent Conflict in Post-Soviet Societies”. Rowman & Littlefield Publishers, Boston. S. 87

17 Die Zeitung „Eesti Päevaleht“ vom 4. September 1991

18 Välismaalaste seadus (Das Ausländergesetz) vom 12. Juli 1993 (RT I 1993, 44, 637)

19 Eesti Vabariigi Ülemnõukogu otsus "Kodakondsuse seaduse rakendamise kohta" (Die Entscheidung des Hohen Rates „Zur Umsetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes) (RT 1992, 7, 109)

20 Kodakondsuse taotlejale esitatavate eesti keele tundmise nõuete seadus (Das Gesetz über die Bestimmungen der Sprachkenntnisse für Antragsteller auf die Staatsbürgerschaft) (RT I 1993, 11, 171)

21 Sarv, Margit (2002): „Integration by Reframing Legislation: Implementation of the Recommendations of the OSCE High Commissioner on National Minorities to Estonia, 1993-2001” in: Wolfgang Zellner/Randolf Oberschmidt/Claus Neukirch (Eds.) “Comparative Case Studies on the Effectiveness of the OSCE High Commissioner on National Minorities” CORE Working Paper 7, Hamburg. S. 23

22 Amt für Staatsbürgerschaft und Migration

23 Die Zeitung „The Baltic Independent“ vom 8. Januar 1993

24 Die Zeitung „Eesti Päevaleht“ vom 5. September 1991

25 Ganz ausgeschlossen wurden: Militärpersonal der Armee eines anderen Staates, deren Ehegatten, sowie ehemalige Mitglieder von Geheimdiensten anderer Staaten. Diese Bestimmungen gehen in erster Linie gegen Militärpersonal der sowjetischen Armee, sowie ehemalige Mitarbeiter der KGB.

26 Von Linz und Stepan wird das Konzept der „ethnischen Demokratie“ verwendet, Vachudova spricht vom „ethnic scapegoating“

27 Taagepera, Rein (1992) “Ethnic Relations in Estonia 1991” in: Journal of Baltic Studies Ausgabe Nr. 23, Nr. 2, S. 122

28 Kolstoe, Paul (1995) “Russians in the Former Soviet Republics” Bloomington and Indianapolis. S.109-119

29 Theoretsiche Grundlagen aus: Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”. Oxford University Press, New York; Schimmelfennig, Frank (2003): „The EU, NATO and the Integration of Europe”. Cambridge University Press.

30 Schimmelfennig, Frank: „The EU, NATO and the Integration of Europe”. S. 18-20

31 Leverage (Eng.) - Einfluss, Durchbruch, Einsatz

32 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.65

33 Ebenda. S.64

34 Ebenda. S.67

35 Ebenda. S.68

36 Ebenda. S.68

37 Schimmelfennig, Frank: „The EU, NATO and the Integration of Europe”. S. 52-54

38 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.71

39 Schimmelfennig, Frank: „The EU, NATO and the Integration of Europe”. S. 52-54

40 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.71

41 Ebenda. S.71

42 Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte von Helsinki 1975. S. 3

43 Document of the Copenhagen Meeting of the Conference on the Human Dimension of the CSCE 1990. S. 19 16

44 Charta von Paris für ein Neues Europa, Paris 1990 S. 2

45 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.133

46 Hier bezieht sich Vacudova auf Katia Papagianni (2002) „The Making of Minority Policies in the Context of an Emerging European Regime on Minority Rights” unpublishes manuscript.

47 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.65

48 Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte von Helsinki 1975 S. 19

49 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.106

50 Enforcement

51 Metiocracy

52 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.109-115

53 Vachudova, Milada Anna (2005): “Europe Undivided: democracy, leverage and integration after communism”S.106

53 Ebenda. S.108

54 Ebenda. S.133

55 Ebenda. S.114

56 Ebenda. S.108

57 Ebenda. S.122

58 Ebenda. S.123-125

59 Ebenda. S.126

60 Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte von Helsinki 1975 S. 8

61 Charta von Paris für ein Neues Europa, Paris 1990 S. 2

62 Document of the Copenhagen Meeting of the Conference on the Human Dimension of the CSCE 1990 S. 19

Excerpt out of 124 pages

Details

Title
Die Integration von Minderheiten in Estland
Subtitle
Die Chancen und Ergebnisse der Einflussnahme der OSZE und der Europäischen Union im Vergleich
College
University of Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Grade
2,0
Author
Year
2007
Pages
124
Catalog Number
V158008
ISBN (eBook)
9783640711161
ISBN (Book)
9783640711482
File size
1123 KB
Language
German
Keywords
Estland, Minderheiten, Integration, Politik, OSZE, Europäische Union, Russische Minderheit
Quote paper
Anne Jürgens (Author), 2007, Die Integration von Minderheiten in Estland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158008

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