Online-Wahlen und Wahlgeheimnis


Seminararbeit, 2003

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Welche Art von Wahlen gibt es?

3. Welche Formen von Online-Wahlen werden diskutiert?

4. Wahlrechtsgrundsatz der Bundesrepublik Deutschland

5. Technische Risiken und Sicherheiten
5.1 Risiken
5.2 Sicherheiten
5.3 Verschlüsselungsmethoden
5.3.1 Symmetrische Verschlüsselung
5.3.2 Asymmetrische Verschlüsselung
5.3.3 Das SSL-Protokoll als pragmatische Lösung?
5.4. Lösungsansätze/ Szenarien (nach Grimm)

6. Unterschied zur Briefwahl

7. Warum überhaupt geheime Wahlen?

8. Erfolgreiche Projekte diverser Online-Wahlen

9. Probleme

10. Blick in die Zukunft

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im heutigen Zeitalter der schnellen technologischen Fortschritte innerhalb der Demokratie, wird unter anderem die Möglichkeit der veränderten politischen Partizipation der Bürgerrinnen und Bürger diskutiert.

„Hierfür bietet speziell das Internet attraktive Chancen und Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt, um die Beteiligungsmöglichkeiten aller an politischen Prozessen zu verstärken – und damit auch die Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen.“ (s. Karger: 2002; 156).

Die Schlagwörter heißen E-Voting, Internet- oder E-Demokratie.

Uns geht es hauptsächlich darum, den Aspekt der Wahl, speziell der Online-Wahl zu analysieren und das damit verbundene Problem des Wahlgeheimnisses zu diskutieren.

„Bisher finden politische Wahlen und Abstimmungen als Urnengang oder per Briefwahl statt. Nun kann in Zukunft auch die Stimmabgabe über das Internet als sogenanntes Online-Voting möglich gemacht werden. Dabei soll die Online-Wahl die bisherigen Formen der Stimmabgabe nicht ersetzen, sondern um eine zeitgemäße Alternative ergänzen.“ (s. Karger: 2002; 156)

Die Frage hierbei ist, bei welchen Wahlen soll die Möglichkeit bestehen, sein Votum über das Internet abzugeben? Zur Debatte steht nicht, die vom Gesetzgeber reglementierten Präsenzwahlen durch Online-Wahlen zu ersetzen, um Präsenzwahlen schlussendlich überflüssig zu machen.

2. Welche Art von Wahlen gibt es?

Zwei Arten werden hierbei unterschieden:

1. Vom Gesetzgeber festgelegte Wahlen. Hierzu gehören die Wahlen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Hierbei ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, eine freie, unabhängige Stimmabgabe zu garantieren, ohne dass dabei das Votum einer dritten Person zugänglich gemacht wird. Auch die Zuordnung der „Stammdaten“ des Wählers zu seinem Votum muss ausgeschlossen werden können.
2. Innerhalb von Vereinen, Firmen und Organisationen können jedoch abzuhaltende Wahlen, unabhängig vom Gesetzgeber, selbst gestaltet werden. Die Freiheit liegt hier bei den Körperschaften selbst. Welche Arten des Wählens sie für sich beanspruchen, wie beispielsweise elektronische Wahlen, müssen allerdings in der Satzung festgeschrieben werden. Ferner bedarf es einer ausreichenden Zugangskontrolle, damit Manipulationen durch Unbefugte ausgeschlossen werden können.

„Grundsätzlich kann den Vereinen jedoch die elektronische Wahl nicht untersagt werden, da es zur Vereinsautonomie gehört, wie Mitglieder die Entscheidungsfindungsprozesse ihres Vereins regeln.“ (www.golem.de: 2002)

3. Welche Formen von Online-Wahlen werden diskutiert?

Als mögliche Orte zur elektronischen Stimmabgabe werden der Computer im Wahllokal, in öffentlich zugänglichen Bereichen, wie die Stadtbücherei, das Kaufhaus, oder der PC zu Hause in Betracht gezogen. Allerdings ergeben sich hierbei die unterschiedlichsten technischen, aber auch rechtlichen Probleme.

Eine neue technische Errungenschaft wäre das Aufstellen eines PC im Wahllokal nicht, da es prinzipiell nur ein Ersatz zu den amerikanischen Stimmzählmaschinen wäre. Dieses Modell wurde von den Deutschen jedoch in früheren Feldversuchen nicht angenommen.

Anders liegt der Fall bei der Stimmabgabe vom heimischen PC oder vom Handy aus, dem „Home-Online-Voting.“ Die Vision ist, das Home-Online-Voting als Ergänzung und Alternative zur Briefwahl ins Leben zu rufen. Problematisch ist aber, dass dieses Verfahren die Frage nach der Geheimhaltung aufwirft. Rechtlich schwierig ist auch, dass es keine Garantie der Geheimhaltung der Wahl gibt, und nach derzeitiger verfassungsrechtlicher Lage, bestünde mit dem Home-Online-Voting ein unzulässiger Verstoß gegen den Wahlrechtsgrundsatz der Bundesrepublik Deutschland.

4. Wahlrechtsgrundsatz der Bundesrepublik Deutschland

Die Rechtspflicht der BRD liegt darin, dass die Bundesrepublik Deutschland für jeden Wähler die unabhängige, geheime und freie, also obligatorische Stimmabgabe garantieren muss. Auf diese Rechtspflicht kann nicht verzichten werden.

„Explizit heißt es im Art. 38 GG, dass „die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (...) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (werden)“. (s. Korte: 2000; S. 42)

Daneben ist im Art. 41 GG geregelt, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Somit ist rechtlich belegt, dass die alleinige Verantwortung der Präsenzwahlen ganz im Verantwortungsbereich des Bundes liegt.

Bei der Stimmabgabe am heimischen PC würde sich nun die obligatorische Stimmabgabe in eine fakultative umwandeln. Das heißt, dass wie bei der Briefwahl, der Wähler der Beeinflussung Dritter ausgesetzt ist. Außerdem entzieht sich der Staat der Verantwortung und überlässt sie ganz dem Wähler. Doch das zentrale Problem was sich daraus ergibt, ist unabhängig vom rechtlichen Gesichtspunkt, der technische Aspekt, der das Home-Online-Voting rechtlich fragwürdig erscheinen lässt.

5. Technische Risiken und Sicherheiten um die geheime Wahl am PC zu gewährleisten

5.1 Risiken

Die Gefahr bei der Stimmabgabe am heimischen PC ist sehr vielschichtig. Man setzt sich der Gefahr aus, beobachtet zu werden. Bei der Beobachtung, beispielsweise von Familienangehörigen oder Freunden, besteht die Gefahr der Beeinflussung und somit die direkte Einflussnahme auf das abzugebende Votum. Eine weitere Bedingung ist, dass sichergestellt werden muss, dass der Wähler seine Stimme nur einmal abgibt. Er muss sich somit eindeutig identifizieren. Dieser Vorgang muss auch im Internet gewährleistet werden.

Des weiteren ist daneben auch die Gefahr der elektronischen Ausspähung nicht ausgeschlossen. Spezielle Viren und Würmer können den heimischen PC für dritte „sichtbar“ machen und somit ist das Votum veränderbar. Während der Übermittelung des Datensatzes, inklusive Votum, besteht ebenfalls die Gefahr, dass besondere Viren, sogenannte Trojaner, den Datensatz knacken und manipulieren können. Um dieser Gefahr vorzubeugen sind spezielle technische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, damit neben der Manipulation, auch die genaue Zuordnung des Wählers zu seinem Votum vermieden werden kann.

5.2 Sicherheiten

Damit die obligatorische Wahl, wie sie der Staat mittels Präsenzwahl garantiert, durch das Home-Online-Voting nicht zur fakultativen Wahl wird, sind eine Reihe technischer Voraussetzungen nötig. Der direkten Einflussnahme, wie oben beschrieben, bleibt der Wähler dauerhaft ausgesetzt. Gegen das Ausspähen allerdings gibt es diverse Verschlüsselungstechniken die eben dies verhindern sollen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Online-Wahlen und Wahlgeheimnis
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
PS Wahlkampf I
Note
1,3
Autoren
Jahr
2003
Seiten
15
Katalognummer
V15799
ISBN (eBook)
9783638208178
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Möglichkeiten und Probleme sowohl aus politischer aber auch aus technischer Sicht werden geschildert.
Schlagworte
Online-Wahlen, Wahlgeheimnis, Wahlkampf
Arbeit zitieren
Daniel Keuper (Autor:in)Sebastian Keil (Autor:in), 2003, Online-Wahlen und Wahlgeheimnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15799

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