Streetwork als Ansatz in der Arbeit mit schwer erreichbaren Jugendlichen und deren Schwierigkeiten im Hilfesystem


Diplomarbeit, 2001

108 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Streetwork
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Entstehungsgeschichte
2.3 Schaffung von Streetworkprojekten und ihr sozialer und politischer Hintergrund
2.4 Rechtliche Grundlagen
2.4.1 Gesetzlicher Auftrag
2.4.2 Rechtsstellung der Streetworker
2.5 Konzeptionelle Grundlagen
2.5.1 Professionelles Grundverständnis
2.5.2 Qualitätsmerkmale und Qualitätsstandards
2.5.3 Ziele
2.5.4 Arbeitsprinzipien
2.6 Zur Person des Streetworkers
2.6.1 Rolle des Streetworkers
2.6.2 Anforderungsprofil
2.6.3 Nähe und Distanz
2.6.4 Umgang mit Gewalt
2.7 Zielgruppen
2.8 Momentaner Stand

3. Konzeption von City-Streetwork, Jugendamt Nürnberg
3.1 Beschreibung der Einrichtung
3.2 Einzugsgebiet
3.3 Adressaten
3.4 Ziele des Hilfsangebotes
3.5 Grundprinzipien der Arbeit
3.6 Arbeitsschwerpunkte und methodische Umsetzung
3.6.1 Streetwork/Aufsuchende Arbeit
3.6.2 Anlaufstelle/Offene Tür
3.6.3 Beratung, Begleitung und Vermittlung
3.6.4 Freizeitpädagogische und jugendkulturelle Aktivitäten
3.6.5 Kooperation, Vernetzung, Fachaustausch

4. Zur spezifischen Situation von Jugendlichen

5. Zur Subkultur und Lebenswelt der Punks

6. Fallbeispiele jugendlicher Punks und ihr Weg durch das Hilfesystem
6.1 „Unsere Tochter Karin macht nie, was wir wollen...“
6.1.1 Vorgeschichte und Situationsbeschreibung
6.1.2 Beschreibung der Problemaspekte und Fehlentwicklungen
6.2 „Wir sagen Sonja doch nicht die Wahrheit...“
6.2.1 Vorgeschichte und Situationsbeschreibung
6.2.2 Beschreibung der Problemaspekte und Fehlentwicklungen

7. Analyse der Schwachstellen und Probleme in der Hilfe für Jugendliche
7.1 Die Angebote und Struktur der Jugendhilfe als Gründe für das Scheitern
7.2 Die Jugendlichen, ihr Umfeld und ihre Lebenswelt als Grund für das Scheitern

8. Verbesserungs- und Änderungsvorschläge

9. Neue Wege von Streetwork am Beispiel von Walk Man, Streetwork mit CrackkonsumentInnen in Frankfurt/Main

10. Fazit

Literaturliste

1. Einleitung

Als ich mich nach einer Stelle für mein Jahrespraktikum im Rahmen des Sozialpädagogikstudiums umsah, war mein Wunsch, in einem Streetworkprojekt zu arbeiten. Mein Wissen über dieses Arbeitsfeld war dürftig und geprägt durch einen Fernsehbericht über Streetworker in einer deutschen Großstadt, den ich Jahre zuvor gesehen hatte. Mit einer im Nachhinein mehr als blauäugigen Vorstellung von der Tätigkeit eines Streetworkers — allein auf die Straße gehen und irgendwie „tolle Sachen“ mit und für Jugendliche machen — suchte ich im Telefonbuch nach einer Streetworkeinrichtung der Stadt Nürnberg. Als einzige entdeckte ich City-Streetwork. Ein Anruf und ein mehrstündiges Vorstellungsgespräch verschaffte mir die Praktikumstelle für das Sommersemester 1998 und Wintersemester 1998/99.

Nach dem Gespräch wusste ich einiges mehr über die Zielgruppe (Punks und andere Jugendliche auf der Straße), die Art der Arbeit und über die Arbeitsprinzipien von City-Streetwork. Aber eigentlich wusste ich noch immer nicht viel über die Arbeit in einer Streetworkeinrichtung. Dies merkte ich deutlich, als ich am zweiten Tag meines Praktikums den ersten Öffnungstag der Anlaufstelle (Offene Tür) miterlebte: eine unübersichtliche Zahl von Punks und ihren Hunden, ein sehr vertrauter und sogar freundschaftlicher Umgang der MitarbeiterInnen mit den Besuchern und in meinen Augen — ein völliges Chaos. Jeder wollte etwas — Beratung, Duschen, Kondome, Essen, Gespräche, einen Partner zum Kickern, Telefonieren etc. — und die beiden StreetworkerInnen mittendrin. Sie kamen seelenruhig und abgeklärt einem Wunsch nach dem anderen nach und behielten, aus mir unerfindlichen Gründen, die Übersicht, hatten Zeit zu „Plaudereien“, ernsten Beratungsgesprächen und achteten sogar noch darauf, dass ich nicht im Getümmel unterging.

Mittlerweile arbeite ich seit dreieinhalb Jahren durchgehend in diesem Projekt, seit Ende meines Praktikums als Honorarmitarbeiter während der Offenen Tür. Ich habe zu vielen Besuchern in dieser Zeit einen kontinuierlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können. Die Tätigkeit hat mir interessante Einblicke in die Szenen, die spezifischen Problemlagen der Jugendlichen, die Härten und auch lustigen Momente der Situation auf der Straße und der Tätigkeit von City-Streetwork gegeben. Mein Wissen über Streetwork hat sich seitdem elementar geändert. Die naive Einzelkämpfervorstellung aus dem Fernsehen ist einer fundierten und fachlichen Einschätzung dieses Arbeitsfeldes gewichen.

Im Laufe meiner Tätigkeit gab es Jugendliche, mit denen wir einmal oder nur kurze Zeit Kontakt hatten, andere begleiteten wir über längere Zeit. Manche von diesen lebten (noch) in bestehenden sozialen Bezügen und manche bauten sich während des Kontaktes erst wieder soziale Verhältnisse außerhalb der Szene auf. Für viele dieser Jugendlichen waren wir nicht die ersten Sozialarbeiter, mit denen sie Kontakt hatten. Etliche hatten eine regelrechte Schar von Erziehern, Betreuern und (Sozial-)Pädagogen im Laufe ihres Lebens kennengelernt. Vielfach hatten die Jugendlichen über die Jahre hinweg mehrfach oder permanent mit Einrichtungen des Hilfesystems zu tun und hatten ihnen gegenüber eine mehr oder minder hohe Abneigung entwickelt. Es stellt sich damit die Frage, warum diese Jugendlichen mit den Vertretern des Hilfesystem nichts mehr zu tun haben wollen oder warum sie von den diversen Einrichtungen nicht (mehr) erreicht werden.

Diese Problematik führte mich zu meinem Thema: Warum können oder sollen diese Jugendlichen — wenn gar nichts mehr geht — im Notfall zu den Streetworkern gehen? Diesen Ausspruch habe ich öfter von Jugendlichen gehört, die anderen Jugendlichen den Tipp gaben, wenn sie nicht mehr weiter wussten, doch zu den „Cities“ (den Mitarbeitern von City-Streetwork) zu gehen, die können auf jeden Fall helfen. Können oder wollen die anderen Einrichtungen der Jugendhilfe diesen Jugendlichen keine interessanten und annehmbaren Angebote machen oder sind diese Jugendlichen nicht mehr zu erreichen? Warum erreicht sie Streetwork? Liegen die Ursachen der Schwierigkeiten, die manche Jugendlichen mit dem bestehenden Hilfesystem haben, in den Einrichtungen, bei den Jugendlichen selbst oder beides? Sind die Angebote zu unattraktiv oder die Jugendlichen nur zu bequem oder zu anspruchsvoll? Hätte eine rechtzeitige und für die Jugendlichen sinnvollere Intervention unter Umständen den Einstieg in ihre „Straßenkarriere“ oder zumindest die Verfestigung des Lebens auf der Straße verhindert? Die hier aufgeworfenen Fragen führten mich zu meiner Themenstellung.

Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit Streetwork als ein Ansatz in der Arbeit mit schwer erreichbaren Jugendlichen, konkretisiert dies am Beispiel von City-Streetwork des Jugendamtes der Stadt Nürnberg, geht auf die momentanen spezifische Situation von Jugendlichen in unserer Gesellschaft und auf die Subkultur und Lebenswelt der Punks als Jugendkultur ein. Zwei Fallbeispiele jugendlicher Punks verdeutlichen den exemplarischen Weg einiger Jugendlicher durch das Hilfesystem. Anschließend folgt eine Analyse der Schwachstellen und Probleme in der Arbeit mit diesen Jugendlichen. Aus diesen ergeben sich Verbesserungs- und Änderungsvorschläge. Als einen neuen Weg in der Arbeit mit schwer erreichbaren Jugendlichen stelle ich abschließend das Streetworkprojekt Walk Man aus Frankfurt am Main vor, das mit CrackkonsumentInnen arbeitet.

2. Streetwork

2.1 Begriffsbestimmung

In der Literatur werden die Begriffe Streetwork, Straßensozialarbeit, Mobile Jugendarbeit und Aufsuchende (Jugend-)Arbeit weitgehend synonym verwendet. Ich werde mich in dieser Arbeit auch an diese (nahezu) gleichwertige Nennung halten. In der Entwicklung von Streetwork wurden diese Begriffe je nach Schwerpunkt der Arbeit und Projekte und Stand der jeweiligen Diskussion des Arbeitsfeldes unterschiedlich bewertet. Als grundsätzliche Unterschiede lassen sich trotz vieler Überschneidungen nennen: Mobile Jugendarbeit wurde in den Freizeitheimen und Freizeitstätten geprägt, die den Gang auf die Straße zur Kontaktierung der Jugendlichen des betreffenden Stadtteils benutzt, um diese in erster Linie zum Besuch der Einrichtungen zu bewegen. Diese „Schlepperfunktion“ hat klassische Streetwork nicht im Sinne. Streetwork — und ihre deutsche Übersetzung Straßensozialarbeit — entstand ursprünglich in der Arbeit in der Drogenszene. Bei Streetwork liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Straße. Anlaufstellen und Büros dienen (nur) dazu, diese Arbeit mit Angeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, zu ergänzen.

„Streetwork als lebensweltnaher und niedrigschwelliger Arbeitsansatz kann sozialpädagogische Angebote auch Zielgruppen zugänglich machen, die klassische einrichtungsgebundene Beratungsangebote nicht annehmen. Qualitativ gute Streetwork verfügt in jedem Fall über fundierte Lebensweltkenntnisse und einen reichen Fundus an Handlungs- und Erfahrungswissen“ (Gref, 1995, S. 20). Streetwork ist eine eigenständige Arbeitsform der Jugend- und Sozialhilfe. Das Dienstleistungsangebot spricht die Personengruppen an, die durch andere gesetzlich definierte Leistungsformen der Jugend- und Sozialhilfe nur unzureichend oder gar nicht erreicht werden. StreetworkerInnen begeben sich direkt in die Lebenswelten der betreffenden Zielgruppen und suchen sie an ihren formellen und informellen Treffpunkten auf der Straße auf. Streetwork wird deshalb lebensweltnah und lebensweltorientiert genannt. Ein offenes Angebot und kaum oder sehr geringe Zugangsvoraussetzungen für die Adressaten zeichnen die niederschwellige Herangehensweise von Streetwork aus.

Zugangsvoraussetzungen können ein bestimmtes Alter, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Subkultur, das Geschlecht, die Nationalität oder ähnliches sein. Damit werden keine Erwartungen oder Wünsche, die sich auf das Verhalten oder die Persönlichkeit des Adressaten beziehen, von den StreetworkerInnen als Zugang zu ihrem Angebot vorausgesetzt, im Gegensatz zu den meisten anderen Angeboten der Jugendhilfe.

Die „Geh-Struktur“ von Streetwork, also das Aufsuchen der Zielgruppe in ihrer Lebenswelt durch die StreetworkerInnen, ist ein entscheidender Unterschied zu anderen Arbeitsansätzen, die durch eine „Komm-Struktur“ bestimmt sind. Streetwork ist, nach Jäger (1989, zit. n. Kiebel, 1996, S. 20), „arbeitsfeldübergreifende Sozialarbeit. Entsprechend ihrer historischen Entwicklung kann Streetwork als eine aufsuchende Sozialarbeit beschrieben werden, die räumlich begrenzt die Komm-Struktur ambulanter sozialer Dienste und einrichtungsgebundener Jugendarbeit durch die Geh-Struktur einer mobilen Jugendarbeit ersetzt oder ergänzt. Mit Rücksicht auf die Schwellenängste sozial benachteiligter Menschen versucht sie, ihre Angebote auf dem Wege der Vertrauensbildung an einzelne Personen oder Gruppen heranzutragen. Sie ist demnach der traditionellen Sozialarbeit vorgelagert, um den ausgegrenzten und von Ausgrenzung bedrohten Menschen das gesamtgesellschaftliche Angebot (Jugendhilfe, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familie und Existenzsicherung) wieder zugänglich zu machen.“ Streetwork ist immer unter dem Aspekt der Parteilichkeit gegenüber der Zielgruppe zu sehen.

Kennzeichnend für Streetwork ist die Arbeit in der Lebenswelt der Zielgruppe — auf der Straße, in der Szene. Aber „Straßensozialarbeit geschieht nicht nur ‘draußen’ (auf der Straße in der Scene), sie steht synonym für ein umfassendes Angebot. Straßensozialarbeit beinhaltet Begleitung und Betreuung, Beratung und Verantwortung. Was ‘draußen’ geschieht und sich entwickelt, das setzt sich ‘drinnen’, im Kontaktladen, im Büro fort. Die Arbeit ist für die Klientel (Kunden) ein offenes Angebot, welches seine Grundlage aus Akzeptanz, Vertrauen und der Sicherung von Individualität und Anonymität zieht. Dies impliziert in der Arbeit das Einverständnis und die Absprache mit den Klienten. Seine Freiwilligkeit gestaltet den Kontakt“ (Kahl, 1995, S. 87f).

Den Schwerpunkt der Arbeit von Streetwork stellt der Kontakt auf der Straße dar. Die Räume von Streetworkprojekten (Büro, Anlaufstelle etc.) sind in erster Linie ein ergänzendes Angebot, um den Jugendlichen Rückzugsmöglichkeiten von dem Leben auf der Straße bereitzustellen und um Ruhe für Beratungsgespräche in geschützter Atmosphäre zu bieten.

Es gab und gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten mit dem Namen Streetwork. Entscheidend ist, wie dieser Begriff beim konkreten Projekt ausgefüllt wird und als was Streetwork verstanden wird. Denn „die Verwendung des Begriffs Streetwork sagt noch nichts aus über konzeptionellen Hintergrund, Selbstverständnis, Auftrag, Zielsetzung und Arbeitsinhalte“ (Gref, 1997, S. 15). So ist es schwer von Streetwork als solcher zu reden. Der Begriff Streetwork allein sagt nichts über den innovativen Charakter und die Qualität eines Projektes aus, denn „Streetwork ist zunächst einmal Methode, nicht Konzept.

Streetwork bezeichnet eine methodische Vorgehensweise innerhalb verschiedener Praxisfelder der Jugend- und Sozialarbeit. Streetwork ist eine Kontaktform im Sinne aufsuchender Arbeit. StreetworkerInnen arbeiten nicht (nur) in den Räumen einer Institution, sondern begeben sich (auch) in das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Zielgruppe, indem sie deren informelle Treffpunkte aufsuchen“ (Gref, 1995, S. 13). Diese informellen Treffpunkte können unterschiedlicher Art sein: öffentliche Plätze, Hauptbahnhöfe und U-Bahnhöfe, Scenetreffs, Straßenecken, Parks, Gaststätten, Fußgängerzonen, Ladenpassagen, Discos etc. oder auch Wohnungen und private Räume.

Es wird von Praktikern und Theoretikern immer wieder angeregt, Streetwork in den Rang einer vierten Methode neben den klassischen Arbeitsformen der Sozialarbeit — Einzelfallhilfe, Soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit — zu erheben. Dies scheint mir aber nicht angemessen und sinnvoll zu sein. Streetwork lässt sich zwar keiner dieser Methoden allein zuordnen, aber sie wendet diese an. Einzelfallhilfe in Form einer individuellen Beratung und Betreuung von einzelnen Gruppenmitgliedern spielen im Streetworkalltag eine wesentliche Rolle. Ebenso arbeitet vor allem Streetwork in der Jugendhilfe häufig mit Gruppen von Jugendlichen oder Gruppierungen einer Subkultur (Gruppenarbeit), wobei Kenntnisse über Gruppen und deren Dynamik benötigt werden. Und schließlich versuchen StreetworkerInnen — neben individuellen gruppenbezogener Unterstützung —, die Bedingungen und das Umfeld ihrer Adressaten durch Einflussnahme in Stadtteilen und Gemeinden zu verändern und zu verbessern (Gemeinwesenarbeit). In der Praxis hat sich dies als notwendig und sinnvoll erwiesen. Eine Hilfe, die sich an den Problemlagen und der Lebenswelt der Zielgruppe orientiert, verlangt eine Einbindung der klassischen Methoden von Sozialarbeit in das Handeln der StreetworkerInnen. Die Diskussionen darüber, ob Streetwork den Stellenwert einer eigenen Methode der Sozialarbeit erhalten sollte, hat — so Steffan (1987, zit. n. Kiebel, 1996, S. 18) — nur „‘akademischen’ Charakter und sind unter dem Aspekt der Praxisrelevanz kaum von Bedeutung“.

Da der Begriff Streetwork nicht geschützt ist und von jedem verwendet werden kann, der (auch) auf die Straße geht und dort Jugendliche antrifft (Arbeitsamt, ASD, Privatleute etc.), muss je nach Projekt, Konzeption, Träger und Hintergrund der Einrichtung genau betrachtet werden, ob auf diese Tätigkeit die Merkmale und Arbeitsprinzipien von Streetwork zutreffen.

2.2 Entstehungsgeschichte

Im folgenden beziehe ich mich auf Kiebel (1996, S. 10ff).

In der Wohlfahrtspflege der Weimarer Republik herrschte als Arbeitsform die geschlossene Fürsorge (neben offenen und halboffenen Formen) vor. Offene Hilfen fanden damals nur wenig statt. Die Machtübernahme und die Diktatur der Nationalsozialisten machte den wenig verbreiteten offenen Angeboten ein gewaltsames Ende. Nach 1945 prägten die von den amerikanischen und britischen Besatzungsmächten installierten Jugendclubs und die Jugendfreizeitstätten eine als neu erlebte Entwicklung. Erst 1966 weckte Willi Erl durch seinen Artikel „Drei Beispiele für eine mobile Jugendarbeit“ in der Zeitschrift „deutsche jugend“ erneut das Interesse für mobile und aufsuchende Ansätze. Er schilderte die Kategorien der „detached work“, der von Gebäuden getrennten, mobilen Jugendarbeit: Gruppenpädagogik, Einzelfallhilfe, Seelsorge und Beratung, Gemeindeorganisierung (später: Gemeinwesenarbeit). Erl regte an, diese Form der mobilen Jugendarbeit verstärkt auszuprobieren.

Als aufsuchender Ansatz der Jugendfreizeitheime wurde Mobile Jugendarbeit 1967 in Stuttgart initiiert. Maßgeblichen Anteil hatte Walther Specht. Die Entwicklung der Mobilen Jugendarbeit prägte später auch die unterschiedlichen Ansätze von Streetwork und aufsuchender Arbeit. Dazu Specht (1989, zit. n. Kiebel, 1996, S. 10): „Die Entwicklung der Mobilen Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland speist sich aus zwei Quellen innerhalb der Jugend- und Sozialpolitik. Einerseits aus der Kritik innerhalb der offenen Jugendarbeit, bei der durch bestehende ‘Komm-Struktur’ die Nichterreichbarkeit vieler Jugendlicher, insbesondere Jugendlicher mit schwierigen Verhaltensweisen beklagt wird. Hinzu kommt aber auch, daß sich die offene Jugendarbeit sehr häufig Jugendproblemen gegenüber (...) für unzuständig erklärt und damit Ausgrenzungsprozesse legitimiert. Der zweite Ansatzpunkt versucht, die schon in den 60er Jahren aufgekommene Infragestellung der — damals wie heute — in der Bundesrepublik dominierenden individualisierenden Hilfskonzepte aufzugreifen und vermehrt gemeindebezogene und sozial-ökologische Gruppenarbeit, Kultur- und Gemeinwesenarbeit zu fördern.“

Vier Thesen zeichnet Specht auf. Mobile Jugendarbeit:

ist ein lebenswelt- und einmischungsorientiertes Handlungskonzept

praktiziert Streetwork, Einzelberatung, Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit

betont die Veränderung von sozial-ökologischen Lebenslagen und die ursächlichen Zusammenhänge sozialer Probleme

will den Jugendlichen ein politisches Verständnis ihrer Lebenssituation nahebringen.

Die Stadt München schuf 1970 für jede Polizeiinspektion eine Planstelle für einen Jugendbeamten als präventive Maßnahme gegen Rocker und andere Gruppen, die vermehrt „Banden“ bildeten und durch delinquentes Verhalten auffielen. Die zur repressiven Handhabung dieser Entwicklung eingestellten Jugendbeamten sollten aktiv Kontakt zu den Jugendlichen aufnehmen. Da die Situation dadurch nicht gelöst wurde und die Polizei keine Sozialarbeit leisten kann (und sollte), wurden 1973 vier Streetworkerstellen im Jugendamt besetzt. Die Streetworker wurden bei auffälligem Verhalten dieser Gruppen oder bei kritischen Reaktionen der Öffentlichkeit tätig. Die Streetworker nahmen Kontakt zu den Gruppierungen auf mit dem Ziel, die potenziell kriminellen Jugendlichen zu betreuen, den weiteren personellen Zuwachs zu verhindern, ein sozialverträglicheres, weniger aggressives Verhalten zu erwirken oder die sukzessive Auflösung dieser Gruppen zu betreiben.

Dieser doch sehr ordnungspolitisch orientierte Ansatz beabsichtigte — neben der Stärkung der Selbstverantwortung, Förderung der Emanzipation und Eigenbestimmung — vor allem die Kontrolle und Auflösung der delinquenten Zielgruppen, mit der Gefahr, sie noch zusätzlich zu stigmatisieren und weiter an den Rand der Gesellschaft zu drängen.

Mit Unterstützung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlichten 1973 Walter Schmetz und Berndt Georg Thamm die Untersuchung „Drogenkonsumenten im Untergrund“. Diese Arbeit zeigt die Entwicklung und Situation der Drogenproblematik auf. Die Lage, die sie am Beispiel des Brennpunktes Berlin darstellten, zeichnete sich dadurch aus, dass, obwohl bereits geeignete Institutionen mit qualifizierten MitarbeiterInnen geschaffen wurden, nur wenige DrogenkonsumentInnen von diesen erreicht wurden. Die übliche Form der Kontaktaufnahme, die von den Angehörigen der Zielgruppe verlangt, in die Institution zu kommen, um die Angebote erhalten und nutzen zu können, verfehlte diese Zielgruppe.

Stattdessen, so forderten Schmetz und Thamm, müsse sich der Sozialarbeiter in deren Milieu begeben, sie aufsuchen. Sie führten als hierfür geeignete Arbeitsmethode die „Detached Youth Work“ an, die bereits in anderen europäischen Ländern und den USA durchgeführt wurde. Entscheidend ist nicht nur auf welche Art und Weise, sondern ebenso wo gearbeitet wird. „Detached Youth Worker“ stellten Kontakt zu Randgruppen, Randständigen oder Außenseitern her, indem sie sie in ihrem jeweiligen Umfeld aufsuchen.

In Hamburg wurde 1972 das Beratungszentrum Kö 16 A, benannt nach seiner Adresse Königstraße 16 A, von Mitarbeitern des Amtes für Jugend geschaffen. Ziel war es, eine Einrichtung mit anonymer Drogenberatung und für ambulante Hilfen anzubieten. Neben einem Innen- gab es einen Außendienst, dessen Schwerpunkt im Aufsuchen der Drogenszene lag. Es fanden Erst- und Kurzkontakte statt, aber keine langfristige Betreuung. Die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projektes stellte Hubert Homann 1977 auf der „Wissenschaftlich-Praktischen Fachkonferenz der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren“ in einem Referat unter dem Thema „Motivationsbeeinflussung von Nichttherapiewilligen durch Street-Worker“ vor. Der Erfolg der in Hamburg getätigten Maßnahmen zeigte, so Homann, dass die Tätigkeiten der Street-Worker sinnvoll waren und noch erweitert werden sollten. Nach der Fachtagung war Streetwork in der Drogenszene einer großen Fachöffentlichkeit bekannt.

In Folge der geschilderten ersten Anfänge, die in Richtung aufsuchender Arbeit gingen, begannen in der Bundesrepublik die ersten Projekte von Streetwork/Aufsuchender Arbeit Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre. Dabei waren Erfahrungen aus anderen Ländern wie den USA, Niederlanden, Großbritannien, Skandinavien, Österreich und der Schweiz hilfreich. Als Alternative zu einrichtungsbezogenen Angeboten verknüpfte Streetwork Gruppenarbeit, Clubarbeit, Gemeinwesenarbeit und das Hinausgehen in die Lebenswelt der Zielgruppe zu einer neuen Arbeitsform. Das Neue an diesem Ansatz ist, dass der Streetworker in der Arbeit mit Gruppen, die sich häufig oder ständig auf der Straße aufhalten, gezwungen ist, sich außerhalb des Schutzes durch seine Einrichtung im „Revier“ der Zielgruppe zu bewegen. Dabei hat er keinen Einfluss auf die Zusammenstellung der Gruppe, wie er es ansonsten in seiner Einrichtung hat.

Die Untersuchung „Straßensozialarbeit in der Bundesrepublik Deutschland“ von Jörg Kraußlach aus dem Jahr 1978 sorgte für eine breite Diskussion in Fachkreisen. Vertieft wurde diese durch ein Treffen von SozialarbeiterInnen auf der Fortbildungsstätte „Haus am Rupenhorn“ in Berlin 1979. Die dort versammelten SozialarbeiterInnen stellten fest, dass die neu entstandenen Streetworkprojekte Resultate der Konsequenzen waren, die einige Praktiker selbst aus ihrer vorherigen Tätigkeit gezogen hatten. Sie sahen ihre bisherige sozialpädagogische Arbeit zumindest als teilweise gescheitert an. Als grundlegende Bestandteile der Straßensozialarbeit wurden festgeschrieben: Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe, Kennenlernen der Lebenssituation von Jugendlichen und Wahrnehmen einer Vermittlerfunktion zwischen Jugendlichen und anderen Gruppen oder Institutionen.

Bis Ende 1982 fanden acht „Bundesweite Streetworker-Treffen“ statt und darüber hinaus eine Vielzahl von Fachtagungen zu unterschiedlichen Themenstellungen. Die Treffen auf bundesweiter Ebene setzten sich ab 1986 im Burckardthaus in Gelnhausen (Hessen) fort. Dieses jährlich stattfindende Zusammenkommen von Streetworkern aus unterschiedlichen Projekten findet unter Selbstorganisation der Beteiligten statt (im Jahr 2001 war das 16. bundesweite Streetworkertreffen in Gelnhausen).

Seit 1987 gibt das Nürnberger Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) die Zeitschrift für aufsuchende soziale Arbeit STREETCORNER heraus. Hierin werden Fachartikel von SozialarbeiterInnen des Arbeitsfeldes Streetwork/Aufsuchende Arbeit veröffentlicht und damit wird die fachliche Diskussion gebündelt.

Die regelmäßigen Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit und die Vernetzung mit den Landesarbeitsgemeinschaften ergeben zahlreiche Kooperationen und Kontakte zwischen den verschiedenen Projekten, die durch gegenseitige Besuche und die Zusammenarbeit bei ähnlicher oder gleicher Zielgruppe in verschiedenen Städten gepflegt und verfestigt werden.

Seit Anfang der neunziger Jahre gibt es — besonders in den neuen Bundesländern durch den Umbruch des Sozialsystems — eine zunehmende Verbreitung von Streetworkprojekten. Konventionelle Einrichtungen, die durch ihre „Komm-Struktur“ gekennzeichnet sind, hatten zunehmend Schwierigkeiten, vor allem Jugendliche und Heranwachsende zu erreichen. Die Jugendhilfeeinrichtungen konnten dieses Klientel immer weniger durch ihre Angebotsformen ansprechen. Auch die gestiegene Mobilität der Zielgruppen und ihre grundsätzlichen Schwellenängste und Hemmungen, von sich aus diese Einrichtungen aufzusuchen, hat dazu geführt, dass viele Jugendliche in problematischen Situationen sich erst gar nicht an die Jugendhilfe wenden.

2.3 Schaffung von Streetworkprojekten und ihr sozialer und politischer Hintergrund

Streetworkprojekte werden oft als „Sozialfeuerwehr“ geschaffen, wenn Gruppen und Cliquen von Jugendlichen oder Szenen zu Problem werden. „Straßensozialarbeit als Allheilmittel gesellschaftlicher Fehlentwicklungen, als Feuerwehr an Brennpunkten sozialer Not oder als kostengünstigen Ersatz einer verantwortungsbewußten Jugend- und Sozialhilfestruktur zu betreiben widerspricht den Interessen der Zielgruppen und ist aus Sicht der Praktiker/innen wenig erfolgversprechend“ (Berndt, Lüneberg, 1996, S. 47). Die Neigung bei Problemen mit jugendlichen Gruppen schnell und dazu noch befristet irgendein Streetworkprojekt zu schaffen, um die Öffentlichkeit mit überhasteten und zu kurz greifenden Maßnahmen zu beruhigen, hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Nur die Einhaltung von Qualitätsstandards kann eine effektive Arbeit garantieren. Denn „Streetworkprojekte werden in aller Regel installiert, wenn Jugendliche in der Öffentlichkeit zum Problem werden und alle anderen Hilfsangebote und Sanktionsmöglichkeiten nicht mehr greifen. Wir bezweifeln, ob eine solche Herangehensweise Jugendlichen gerecht werden kann. Wir gehen vielmehr davon aus, daß dadurch Stigmatisierungsprozesse verstärkt werden. Aus der Sicht der Kids bedeutet das: Erst wenn wir es krachen lassen, werden wir (vielleicht) als Adressaten von Jugendarbeit entdeckt. Nein nicht als Anspruchsberechtigte, aber als Sonderfall für eine Zweite-Klasse-Pädagogik namens Streetwork. (...) Die Absicht ist ja auch zu augenfällig: störende Jugendliche befrieden, aus den Augen der Öffentlichkeit entfernen und in irgendwelchen Kellerräumen zwischen- oder endlagern — möglichst ‘kostenneutral’, versteht sich“ (Gref, 1995, S. 14). Kurt Gref ergänzt seine 1995 gemachten Aussagen 1997 im Grenzgänger II um folgende Feststellung: „Es geht nicht um Angebote der Jugendarbeit für Jugendliche, sondern um ordnungspolitisch motivierte Maßnahmen zum Schutz einer aufgeregten (Teil-)Öffentlichkeit vor diesen Jugendlichen“ (Gref, 1997, S. 49).

Die Forderung, mit denen StreetworkerInnen häufig konfrontiert werden, lautet: macht etwas gegen diese kriminellen und störenden Jugendlichen, bringt sie weg von der Straße und „befriedet“ die Situation. Gegen diesen ordnungspolitischen Anspruch muss sich Streetwork wehren. Verfolgung von strafbaren Handlungen und die Bekämpfung von Kriminalität ist nämlich Aufgabe von Polizei und Justiz, nicht von Streetwork (oder Jugendarbeit allgemein). Denn Streetwork handelt parteilich für die Jugendlichen, macht offene und freiwillige Angebote und arbeitet akzeptierend. Dies schließt die ordnungspolitisch initiierte Herangehensweise von vornherein kategorisch aus. Nicht die Probleme, die Jugendliche machen, sondern die Problemlagen der Jugendlichen liegen im Fokus von Streetwork. StreetworkerInnen gelten als flexibel, effektiv, vorzeigbar und kostengünstig. Besonders kostengünstig, wenn im Zuge von Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand bestehende Jugendeinrichtungen geschlossen und dann zur Reduzierung der damit eingeleiteten Konflikte mit der auf die Straße gesetzten Jugendlichen Streetworkerstellen geschaffen werden, um sich um diese zu kümmern.

Streetwork gilt heute noch teilweise als eine eher exotischen Disziplin. Sie muss sich immer wieder in der Öffentlichkeit erklären, was sie denn eigentlich wirklich tut, was sie bewirken kann (und was nicht!). Jedoch wurde und wird diesem randständigen Ansatz in Zeiten krisenhafter Entwicklungen wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Behebung akuter Krisen, denen oft lange Entwicklungen vorausgingen, wird Streetwork dann zum wichtigen Instrument zur Lösung sozialer Konflikte. Doch eher als letzter Notnagel und nicht aufgrund der Einsicht fehllaufender Entwicklungen. Wenn bereits bestehende Angebote der Sozial- und Jugendhilfe nicht mehr wirken oder als zu teuer gelten, wird Streetwork als Lösungsansatz für eskalierende Konflikte eingerichtet. „Viele Auftraggeber von Streetwork installieren Projekte als Billiglösung, anstelle von gut ausgestatteten Streetworkeinrichtungen im Zuge allgemeiner Kürzungszwänge, und verkaufen es der Öffentlichkeit als betriebswirtschaftlich ausrichtbares Konzept: Dabei mangelt es häufig an quantitativer und qualitativer Ausstattung — mit betriebswirtschaftlichen Begriffen übersetzt: Die Nachfrage wird mit einem mangelhaften Angebot bedient, von minderwertiger Qualität“ (Schaffranek, 1996, S. 35). Dabei ist auch zu überleben, ob zum Beispiel eine rechtzeitig geschaffene Streetworkeinrichtung nicht frühzeitig dramatische Entwicklungen zumindest erkennen und öffentlich machen könnte, um dann vor einer Eskalation der Ereignisse präventiv wirksam werden zu können. Diese präventive Möglichkeit ist jedoch selten der Grund für die Schaffung von Streetworkprojekten.

2.4 Rechtliche Grundlagen

2.4.1 Gesetzlicher Auftrag

Die rechtliche Grundlage für Streetwork oder Straßensozialarbeit als Ansatz der offenen Jugendarbeit ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Grundlegend ist der § 1 Abs. 1 KJHG, der dem jungen Menschen „ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ zusichert. Abs. 3 konkretisiert die Ziele und Aufgaben von Streetwork: „Jugendhilfe soll (...) junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Weiter soll sie „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 Abs. 4 KJHG).

Streetwork ist zwischen Jugendarbeit (§ 11 KJHG) und Jugendsozialarbeit (§ 13 KJHG) angesiedelt:

§ 11 Abs. 1 KJHG Jugendarbeit

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“.

§ 13 Abs. 1 KJHG Jugendsozialarbeit

„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.

Streetwork mit Jugendlichen befindet sich mit seinen Angeboten an einer Schnittstelle zwischen Freizeitangeboten der Jugendarbeit und individuellen Hilfen zur Erziehung (z.B. §§ 27-35, 41 KJHG).

Ergänzend ist § 1 SGB I zu nennen, der grundlegend die Aufgaben des Sozialgesetzbuches benennt. Diese liegen gemäß Absatz 1 in der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Weiter soll die Sozialgesetzgebung „dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen (…) und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen“. Hinsichtlich geeigneter Institutionen, die diese Aufgaben erfüllen, beschreibt Absatz 2, dass diese „erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ sollen.

2.4.2 Rechtsstellung der Streetworker

Im folgenden beziehe ich mich auf den Anhang der Fachlichen Standards der Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit Bayern (2000, S. 11f):

Berufliche Schweigepflicht

Die berufliche Schweigepflicht ist in § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie gilt — seit der Ausdehnung auf die Beratungsberufe des Sozialbereichs 1975 — für alle Bereiche von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger. Die Schweigepflicht umfaßt die Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung, die Beratung für Suchtfragen in öffentlich anerkannten Beratungsstellen und gilt grundsätzlich für alle staatlich anerkannten SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen. Ebenso für alle Personen, die in obigen Bereichen im Rahmen ihrer Ausbildung oder in Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, wie Auszubildende, PraktikantInnen, Honorar- und freie MitarbeiterInnen, Aushilfen und Zivildienstleistende.

Unter den Begriff „Geheimnisse“ nach § 203 StGB fallen alle Informationen, die im beruflichen Zusammenhang erfahren werden. Dies sind nicht nur abgespeicherte Daten, sondern auch nicht-schriftlich festgehaltenes Wissen, von dem der Rat- oder Hilfesuchende möchte, dass es geheimgehalten und nicht weitergeleitet wird. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Ratsuchenden und den BeraterInnen soll damit geschützt werden.

Zeugnisverweigerungsrecht

Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung (StPO) umfasst nicht alle Bereiche von Streetwork. In den Bereichen, in denen die Bestimmungen nicht greifen, muss von der Dienststellenleitung eine Genehmigung zur Aussage erteilt werden. Dies kann aber nur geschehen, wenn dadurch die zukünftige Erfüllung der Arbeit nicht „ernstlich gefährdet oder erheblich erschwert“ wird (Bayerisches Beamtengesetz Art. 70). Dies gilt nicht nur für Beamte, sondern auch für Angestellte. Um diesbezüglich verbindliche Regelungen zu haben, sollen Absprachen innerhalb der Träger getroffen werden.

Vertrauensschutz

Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII besagt, dass Informationen, die den MitarbeiterInnen anvertraut werden, rechtlich nicht so behandelt werden dürfen, als seien sie zugleich anderen Einrichtungen oder Behörden bekannt gemacht worden. Der besonderen Sensibilität von Daten und die spezifische berufliche Situation der MitarbeiterInnen in der Jugendhilfe findet in dieser Bestimmung ihre Beachtung. Denn als Grundlage der Tätigkeit ist der Schutz des Vertrauens in jeder sozialpädagogisch orientierten Beziehung zu gewährleisten.

„Anvertraut“ meint im Bezug auf § 65 SGB VIII, dass die betroffene Person (Klient) vertrauliche Informationen einer MitarbeiterIn mitteilt, die im inneren Zusammenhang mit der Ausübung der sozialarbeiterischen Tätigkeit stehen. Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen ratsuchender und beratender Person stehen im Vordergrund. Darunter fallen alle Daten, die im Laufe des Beratungsverhältnisses bekannt werden, nicht nur solche, bei denen der Betroffene ausdrücklich um Verschwiegenheit ersucht.

Zweckbindung

Dieser Grundsatz bezieht sich auf das komplette Leistungsangebot der Jugendhilfe und besagt, dass personen- und gruppenbezogene Daten grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, aus welchem sie erhoben wurden (Zweckbindung). Die Betroffenen müssen sich darauf verlassen können, dass Daten über sie nicht an Dritte weitergegeben werden. Streetwork betrifft dies besonders im Kontakt mit Polizei und ordnungspolitischen Institutionen.

Bemerkungen zum Verhältnis Streetwork und Polizei

Im Rahmen von Streetwork finden aufgrund der aufgesuchten Personengruppen und den Orten, die sie aufsucht, unweigerlich Kontakte mit der Polizei auf der Straße statt. Die Bestimmungen zur Zweckbindung, zum Vertrauensschutz und die jeweiligen gesetzlichen Aufträge und Aufgabenstellungen von Streetwork und Polizei begründen ein Ungleichgewicht in der gegenseitigen Informationsweitergabe.

Die Polizei ist die Institution zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Durchsetzung von Gesetzen. Sie informiert z.B. über so genannte Ereignismeldungen das zuständige Jugendamt namentlich über Jugendliche, die von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind. Streetwork kann und darf Namen einzelner Personen oder Daten über Gruppen nicht weitergeben. Jugendarbeit im Sinne des KJHG ist nicht mit den sicherheits- und ordnungspolitischen Zielen der Polizeiarbeit und dem Legalitätsprinzip der Polizei vereinbar. Das Legalitätsprizip verpflichtet die Polizei zum Einschreiten beim Bekanntwerden von Daten, die dann eine Strafverfolgung zwingend fordern. Es besteht kein Ermessensspielraum, welche Straftaten verfolgt werden und welche nicht.

Für die Zielgruppe von Streetwork muss demnach klar unterscheidbar sein, ob sie sich einem Streetworker oder einem Polizeibeamten anvertrauen. Gemeinsame Streifengänge beider Berufsgruppen sind damit ausgeschlossen. Die Prinzipen des Vertrauens- und Datenschutzes schließen so die Anwesenheit von PolizeibeamtInnen ohne konkreten Ermittlungsgrund in Einrichtungen und Räumen von Streetwork aus. Streetwork hat sich auch gegen ordnungspolitische Aufgaben wie Vertreibung unerwünschter oder störender Personen zu wehren. Zusammenarbeit kann im Rahmen der Jugendhilfeplanung und bei Fort- und Weiterbildung zur Förderung des Wissens um die gegenseitigen Aufgaben und Grenzen der Arbeit erfolgen.

2.5 Konzeptionelle Grundlagen

2.5.1 Professionelles Grundverständnis

Im folgenden beziehe ich mich auf Gref (1995, 13ff).

Für eine fachlich fundierte Tätigkeit nennt Kurt Gref folgende Punkte als notwendige Grundlage für Streetwork:

- Sie ist eine professionelle Arbeit von „engagierten Profis“, die Sicherheit und Klarheit über ihre Berufsrolle besitzen und eine Dienstleistung namens Streetwork anbieten.
- Die Adressaten haben einen Anspruch auf Qualität.
- Dafür hat Streetwork sich an fachlichen Qualitätsstandards zu orientieren.
- Streetwork hat effizient zu arbeiten. Effektivität (Grad der Zielerreichung), Wirtschaftlichkeit durch überlegten Einsatz der Mittel und Akzeptanz durch die Zielgruppe bestimmen die Effizienz.
- Sicherung, Auswertung und Überprüfung des erfolgreichen Handelns (Erfolgskontrolle) sind unentbehrlich für eine zielgruppengerechte, qualitativ gute und ziel- und ergebnisorientierte Streetwork.
- Qualität setzt eine ausreichende finanzielle und materielle Ausstattung von Streetworkprojekten voraus.
- Um die benachteiligten Zielgruppen wieder mehr in die Gesellschaft einzubinden, hat Streetwork die Aufgabe, sich zur Schaffung geeigneter (und realisierbarer) Strukturen stark zu machen.
- Eine Lobby, die dabei hilft notwendige Veränderungen zu erreichen, ist aufzubauen. Nicht nur die Zielgruppen profitieren von einer fachlichen und „machtvollen“ Vertretung, um ihre Interessen artikulieren und durchsetzen zu können, auch Streetwork gewinnt durch die „Macht“ von Lobbyarbeit Profil und Einfluss.

Ergänzend führt Titus Simon (1995, S. 47f) als Grundlagen von Streetwork an:

- „Vernetzung bedeutet (...), daß die Streetworker Kontakt halten zu anderen notwendigen, möglichst niederschwelligen Angeboten, etwa der Drogenhilfe, der Wohnungslosenhilfe oder der Schuldnerberatung, ohne die Interaktion mit Kommunalpolitik, Verwaltungen und Verbänden außer acht zu lassen (...).
- Parteilichkeit (...), Authentizität im Erscheinungsbild (...), eine positive Grundeinstellung gegenüber den Mitgliedern der betroffenen Gruppen (...), ein hohes Maß an psychischer und emotionaler Belastbarkeit.
- Langfristigkeit [der Projekte].
- Aufsuchende Arbeit muß im Gemeinwesen verankert sein und Ressourcen des Gemeinwesens nutzen und erschließen (...) um die psychosoziale (...) [und] die ökonomische Lage der Jugendlichen zu verbessern“.

Zur Entwicklung eines geeigneten Konzeptes für eine Streetworkeinrichtung — das elementare Basis qualitativ guter und zielgruppenorientierter Arbeit ist — müssen Aussagen getroffen werden zum beruflichen Selbstverständnis der StreetworkerInnen, zu den Adressaten des Angebotes, zu den angestrebten Zielen, zu den Arbeitsprinzipien und zu den Qualitätsmerkmalen und -standards.

Trotz der Vielzahl von Streetworkprojekten und ihren unterschiedlichen Konzeptionen lassen sich für alle Streetworkansätze folgende konzeptionelle Grundorientierungen herausarbeiten:

- Zielgruppenorientierung
- Versorgungsorientierung
- Ganzheitlicher Ansatz
- Berücksichtigung gewachsener und vorhandener Scene- und Gruppenstrukturen
- Beachtung der besonderen Bedingungen des Arbeitsfeldes.

Zielgruppenorientierung:

Das Angebot von Streetwork richtet sich immer an eine bestimmte, klar definierte Zielgruppe. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Zielgruppen, dass sie die Angebote bestehender, einrichtungsgebundener Jugendhilfeeinrichtungen meiden. Gref hält die Begriffe wie „Problem- oder Randgruppen, gefährdet oder gefährlich, schwierig, aggressiv und ‘gewaltbereit’“ (Gref, 1995, S. 14) für wenig aussagekräftig. Denn dies drängt die Zielgruppen noch weiter durch Zuschreibungs- und Stigmatisierungsprozesse an den Rand der Gesellschaft, an dem sie sich bereits befinden. Stattdessen ist der Begriff „soziale Benachteiligung“ für die Beschreibung der Zielgruppen zutreffender. Zielgruppen können zum Beispiel ausgegrenzte Jugendliche, Szenen und Cliquen jugendlicher Subkulturen, Wohnungslose und Trebegänger, Suchtmittelabhängige, Prostituierte und gewaltbereite Fußballfans sein.

Versorgungsorientierung:

Die Jugendhilfe orientiert sich oft schwerpunktmäßig an den individuellen Defiziten der Jugendlichen. Streetwork konzentriert sich dagegen auf die Bedürfnissen und Problemen der Jugendlichen, die sich aus ihrer Lebenswelt und ihrem Alltag ergeben. Den von Ausgrenzungsprozessen betroffenen Jugendlichen soll die Möglichkeit eröffnet werden, wieder Beratungsangebote und Freizeitaktivitäten nutzen zu können.

Ganzheitlicher Ansatz:

Die Adressaten haben eine Vielzahl an Schwierigkeiten und Problemlagen, die aus ihrem Aufenthalt in den Szenen und auf der Straße resultieren. StreetworkerInnen sind dabei Ansprechpartner für alle Probleme der Jugendlichen: Probleme in der Schule, im Beruf, bei der Wohnungssuche, bei Problemen psychosozialer Art und bei auftretenden Not- oder Krisensituationen. StreetworkerInnen bieten der Zielgruppe ihre Hilfe bei der Wahrnehmung von Rechten (und Pflichten) im Hilfesystem an. StreetworkerInnen beraten die Jugendlichen oder vermitteln sie an andere geeignetere Stellen und begleiten sie gegebenenfalls dorthin. Damit helfen sie vorhandene Schwellenängste bei den Jugendlichen abzubauen. Die Jugendlichen werden in der Gesamtheit ihrer biographischen Entwicklung, ihrer momentanen Situation und ihrer Wünsche und Bedürfnisse gesehen.

Berücksichtigung gewachsener und vorhandener Szene- und Gruppenstrukturen ihrer Adressaten:

Die Clique hat für Jugendliche eine wichtige Funktion. Hier finden sie Gleichgesinnte, fühlen sich in der Gruppe verstanden und finden Gesprächspartner. Sie erleben mit ihnen die Hürden und Freuden des Alltags und finden sozialen Anschluss. Die Gruppe hilft, die eigne Persönlichkeit auszubilden und gibt Orientierung. StreetworkerInnen sind nicht dazu da, die Gruppe aufzulösen. Sie arbeiteten mit ihr und ihren Mitgliedern. Sie setzen dort an, wo sich der Jugendliche befindet. Die Verhaltensweisen, Einstellungen und Haltungen der Jugendlichen gilt es ernstzunehmen und zu akzeptieren, auch wenn sie nicht der eigenen Lebenswelt entsprechen, was eher die Ausnahme sein wird. Akzeptanz bedeutet jedoch nicht — und dies ist ein ständiges Missverständnis gegenüber akzeptierender Jugendarbeit — jedes Verhalten der Jugendlichen kritiklos hinzunehmen, zu rechtfertigen oder schön zu reden. Gerade die Auseinandersetzung mit den Jugendlichen über deren Haltungen und Handlungen macht die StreetworkerInnen greifbar für die Adressaten, zeigt ihnen Grenzen auf und bietet ihnen Orientierung. Die inhaltliche Diskussion zeigt dem Jugendlichen, dass er als Person ernst genommen und als gleichberechtigter Gesprächspartner angesehen wird.

Beachtung der besonderen Bedingungen des Arbeitsfeldes:

Streetwork ist nicht per se erfolgreiche Arbeit. Erst die Akzeptanz durch die Zielgruppe verschafft dem Streetworker die erforderliche Arbeitsgrundlage und Legitimation für seine Arbeit. Dabei ist er Gast in der Szene seiner Adressaten (und anderer Szenen, die sich mit seiner mischen), er hat ihre Spielregeln zu respektieren. Das heißt unter Umständen auch den Szenetreffpunkt zu verlassen, wenn man das Gefühl hat, dass die eigene Anwesenheit nicht erwünscht ist. Ein gewisses Gespür für die momentane Situation und die Stimmung der Gruppe müssen die StreetworkerInnen entwickeln. Denn Streetwork ist eine Arbeit, die direkt und unmittelbar stattfindet. Kein Schreibtisch, keine Mittagspause „rettet“ den Mitarbeiter vor den Klienten oder einer heiklen Situation. Er muss der Situation angemessen handeln, auf den momentanen Zustand und die Verfassung des Jugendlichen schnell und authentisch reagieren. Dabei darf der Streetworker sich auch eingestehen, dass die Arbeit mit den Jugendlichen in diesem Moment keinen Sinn macht, weil die Stimmung zu ausgelassen oder auch zu aggressiv ist oder weil die ordnungspolitische, repressive Situation an diesem Tag ein effektives Arbeiten unmöglich macht.

Die Arbeitszeiten verlangen eine flexible Arbeitsgestaltung durch die StreetworkerInnen, da das Ende des Arbeitstages kaum vorab festzulegen ist. Oft wird aus einem kurzen Gang über die Szene ein langes, umfassendes Beratungsgespräch, oft mit mehreren Jugendlichen.

Streetwork stellt demnach Anforderungen ganz spezieller Art an die MitarbeiterInnen. Diese werden unter 2.6.2 Anforderungsprofil noch ausführlich erläutert.

2.5.2 Qualitätsmerkmale und Qualitätsstandards

„Die gemeinsame, träger- und zielgruppenübergreifende Erarbeitung von Standards zu Rahmenbedingungen von Straßensozialarbeit war uns u. a. deshalb wichtig, weil wir zunehmend zur Kenntnis nehmen müssen, daß der Begriff Straßensozialarbeit sehr häufig und z. T. inflationär benutzt wird, ohne daß dabei Anforderungen an die Qualität dieses Arbeitsfeldes formuliert werden“ (Berndt, Lüneberg, 1996, S. 47). Die Entwicklung von Standards für Streetwork war und ist ein langer, kontroverser Prozess. Durch die unterschiedlichen Ansätze und Projekte setzen die verschiedenen StreetworkerInnen unterschiedliche Maßstäbe in der Arbeit an. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Als Rahmenbedingungen von Streetwork führen Elvira Berndt und Frank Lüneberg (1996, S. 49ff) vier (Qualitäts-)Standards an: personelle, materielle und strukturelle Rahmenbedingungen sowie fachliche Begleitung und Reflexion.

Personelle Rahmenbedingungen:

- Vor der Einstellung der Mitarbeiter sollen Aussagen zum Arbeitsauftrag, zur Konzeption und zur Arbeitsplatzbeschreibung des Streetworkprojektes formuliert sein.
- Teamarbeit gewährleistet die Qualität und Langfristigkeit der Projekte. Ein allein arbeitender Streetworker ist schnell überfordert, auch weil er sich nicht austauschen kann. Ein gemischtgeschlechtliches und mindestens aus zwei StreetworkerInnen bestehendes Team ist flexibler, kontinuierlicher und bedarfsgerechter präsent in der Szene.
- ABM-Stellen und Zeitverträge können die nötige Kontinuität im Kontakt, beim Vertrauensaufbau und bei der Vertrauensbildung nicht leisten. Stattdessen sollen langfristig angelegte und unbefristete Stellen geschaffen werden.
- Auch wird nur die entsprechende Bezahlung nach BAT-IVa den besonderen Anforderungen dieses Arbeitsfeldes gerecht.
- Die Beschäftigung von HonorarmitarbeiterInnen bei Bedarf muss (v. a. finanziell) machbar sein.

Materielle Rahmenbedingungen:

- Bedarfs- und zielgruppengerechte Angebote müssen zur Verfügung stehen, auf die die StreetworkerInnen jederzeit und schnell zurückgreifen können.
- Als mögliche Rückzugsmöglichkeit aus der Szene müssen die StreetworkerInnen ein Büro oder eine Anlaufstelle nutzen können. Hier sind Beratungsgespräche möglich, die in vertrauensvoller Atmosphäre und in Ruhe durchgeführt werden können. Telefon und Anrufbeantworter machen die StreetworkerInnen für die Zielgruppe jederzeit erreichbar.
- Ein Handgeld ermöglicht die unbürokratische Deckung von Kosten, die sich beim Aufenthalt auf der Straße ergeben (Getränke und Essen für die Adressaten und Mitarbeiter, Überlebenshilfe auszahlen etc.). Es ist sinnvoll, ein Budget für die Finanzierung von Freizeitaktivitäten und anderer anfallender Kosten, die schnell gedeckt werden müssen, bereitzustellen.

Fachliche Begleitung und Reflexion:

- Zu Arbeitsbeginn haben die StreetworkerInnen sich im Stadtteil oder Einzugsgebiet ihrer Tätigkeit umzusehen und seine Strukturen, wie öffentliche Plätze und Treffpunkte, kennenzulernen. Das Feststellen der vorhandenen Hilfesysteme und -angebote sowie die Beachtung der Arbeitsprinzipien gehören ebenfalls dazu.
- Besonders am Anfang, aber auch später, sollte die Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe nicht alleine, sondern mit dem/den Kollegen stattfinden. So lernen die Adressaten keinen „Einzelkämpfer“ kennen, sondern ein Streetworkerteam.
- Die Sicherung der Qualität von Streetwork wird durch Evaluation, Praxisbegleitung und Supervision unterstützt.

Strukturelle Rahmenbedingungen:

- Vernetzung mit anderen Streetworkeinrichtungen mit ähnlicher Zielgruppenbeschaffenheit und mit stationären Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit ermöglicht ein bedarfs- und zielgruppengerechtes Arbeiten. Streetwork vermittelt die Jugendlichen, wenn sie dies wünschen, an andere Einrichtungen, die geeignetere Angebote bei speziellen Problemstellungen anbieten können. Streetwork ersetzt diese nicht.
- Streetwork versucht, konkrete Ansprechpartner in Ämtern und Behörden zu haben, um die Jugendlichen gezielt dorthin vermitteln oder auch begleiten zu können.

Streetwork soll sich, nach Maatsch und Dutschke (1996, S. 68f), deshalb Kooperationspartner im Hilfesystem suchen, um mit ihnen zusammen in Arbeitskreisen und Gremien vorhandene Ressourcen effektiv nutzen und neue erschließen zu können. Sie soll gut organisierte, parteiliche Lobbyarbeit für die Zielgruppen leisten und innovative Ansätze der Sozialarbeit anregen, da Streetwork oftmals als erste neue Entwicklungen wahrnimmt und rechtzeitig angemessene Veränderungen initiieren kann. Denn „Straßensozialarbeit [ist] Sprachrohr für Gruppen und Personen, die den gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht (mehr) gewachsen sind und daher Unterstützung brauchen. Vor diesem Hintergrund ist Vernetzung immanenter Bestandteil von Straßensozialarbeit. Vernetzungen sowohl formeller als auch informeller Art dienen dem gleichen Ziel: Effektivierung verschiedener Angebote im Einklang gemeinsamer Interessen durch Verknüpfen und Abstimmen. Informelles Vernetzen ist ein Teil der alltäglichen ‘praktischen’ Arbeit. Auf kurzem Wege sollen Informationen gesammelt und Kooperationspartner gesucht werden. Das Ziel ist, kurzfristig gesehen den Austausch zwischen den verschiedenen Projekten unkompliziert für einzelne Probleme in der Arbeit zu ermöglichen und auf eventuelle Angebote anderer Institutionen oder Vereine zur Lösung dieser Probleme zurückgreifen zu können. Hierfür müssen leicht aufzubauende Strukturen geschaffen werden“ (Wichert, 1996, S. 70f).

2.5.3 Ziele

„Hilfestellung bei der Lebensbewältigung kann als Leitziel von Streetwork formuliert werden. Hilfe bei der Lebensbewältigung bezieht sich auf die individuelle Ebene, d.h. Persönlichkeitsstabilisierung und Persönlichkeitsentwicklung, sowie den Erwerb individueller Handlungskompetenzen. Auf der Ebene des Sozialverhaltens geht es um die Erweiterung des Verhaltensrepertoires und die Entwicklung sozialer Kompetenz. Bei Streetworkansätzen in der Jugendarbeit (...) besteht der Anspruch, für Jugendliche Räume zu schaffen, im wörtlichen und im übertragenen Sinne: Erlebnis- und Erfahrungsraum. Dies kann heißen: Jugendtreffs, Club und Gruppenräume, aber auch Erhalten, Sicherstellen und Schaffen von informellen Treffmöglichkeiten, die zumindest in Großstädten immer seltener werden“ (Gref, 1995, S. 16). Es geht darum, den Jugendlichen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Dazu müssen positive Lebensbedingungen erhalten oder geschaffen, Benachteiligungen vermieden oder abgebaut und besondere Belastungen abgewendet oder ausgeglichen werden.

Streetwork schafft so die Voraussetzungen für eine freie Entfaltung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit der Jugendlichen. Sie fördert die individuelle Entwicklung der Jugendlichen, die Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen, ihre soziale Integration und die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten.

Dabei sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele zu unterscheiden:

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Streetwork als Ansatz in der Arbeit mit schwer erreichbaren Jugendlichen und deren Schwierigkeiten im Hilfesystem
Hochschule
Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Note
1,7
Autor
Jahr
2001
Seiten
108
Katalognummer
V157594
ISBN (eBook)
9783640705528
ISBN (Buch)
9783640706037
Dateigröße
2092 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Streetwork, Jugendhilfe, Jugendliche, aufsuchende Jugendarbeit
Arbeit zitieren
Jürgen Reuther (Autor:in), 2001, Streetwork als Ansatz in der Arbeit mit schwer erreichbaren Jugendlichen und deren Schwierigkeiten im Hilfesystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157594

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