Die bürgerliche politische Führungsgruppe in Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit

Ein Beitrag zur Erforschung vormoderner Eliten


Magisterarbeit, 2007

96 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1 Fragestellung
2 Methode
3 Quellen
4 Literatur
5 Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit

II. Die Verfassung der Stadt im Untersuchungszeitraum
1 Die Entwicklung der Verfassung
2 Die Stadtherrschaft
3 Die Bürgerschaft
4 Die Gerichte
5 Die Immunitäten
6 Zusammenfassung

III. Die bürgerliche politische Führungsgruppe
1 Politische Partizipation
2 Vermögen
3 Soziale Kontakte
4 Mobilität
5 Gab es in Bamberg ein Patriziat?

IV. Kontinuität und Brüche in der Führungsgruppe
1 Der Bauernkrieg
2 Die Markgrafenfehde
3 Reformation und Konfessionalisierung
4 Die Hexenverfolgungen
5 Zusammenfassung

V. Schluss

Tabelle aller Ratsmitglieder des Untersuchungszeitraums

Abkürzungsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

1. Fragestellung

Mitglieder von gesellschaftlichen Eliten zeichnen sich im Allgemeinen unter anderem dadurch aus, dass sie überproportional an knappen Gütern teilhaben. Diese Güter können beispielsweise Vermögen, Status oder auch Macht sein.[1] In einer fürstbischöflichen Residenzstadt wie Bamberg existierten in der frühen Neuzeit eine Reihe solcher Eliten, die überproportional an einem oder an mehreren dieser Güter partizipierten. Im Bezug auf Macht gab es beispielsweise eine Elite, die die Geschicke des Hochstifts lenkte und eine, die die Verwaltung der Stadt in ihren Händen hielt. Diese Gruppe von Bürgern, die für die politische Führung der Stadt Bamberg verantwortlich war, soll das Thema der folgenden Arbeit sein. Hierbei sollen zum einen die von der Führungsgruppe dominierten Institutionen der Verfassung und damit das Ausmaß ihrer möglichen politischen Einflussnahme untersucht und zum anderen die Gruppe bezüglich der politischen Partizipation, des Vermögens und der sozialen Kontakte ihrer Mitglieder genauer bestimmt werden. Weiterhin soll nach Durchlässigkeit bzw. Abgeschlossenheit der Gruppe gefragt und deren Veränderung im Laufe der Zeit erforscht werden.

Als Untersuchungszeitraum wurden die Jahre von ca. 1500 bis 1627 gewählt. Dies ist zum einen der Quellenlage geschuldet, da die Ratslisten erst ab 1501 durchgängig und vollständig die Namen der jeweiligen Bürgermeister, Räte und Schöffen verzeichnen und 1627 gänzlich abbrechen. Zum anderen entsprechen diese Jahre auch grob der Zeit der relativ höchsten Machtentfaltung des Stadtrates, die etwa in den Jahrzehnten nach Beendigung des Immunitätenstreits einsetzte und mit dem Erstarken der fürstlichen Macht nach dem Dreißigjährigen Krieg aufhörte.

Die Arbeit gliedert sich im Wesentlichen in drei Hauptpunkte: Nachdem die Methode, die Quellen, die Forschungsliteratur und einige grundlegende Fakten im Bezug auf Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit erörtert worden sind, soll die Verfassung der Stadt im Untersuchungszeitraum beschrieben werden. Hierbei soll ihre Entwicklung kurz skizziert und die einzelnen Elemente der Verfassung, nämlich die Stadtherrschaft, die Bürgerschaft, die Gerichte und die Immunitäten beschrieben werden. Im nächsten Punkt soll die bürgerliche politische Führungsgruppe der Stadt bezüglich der politischen Teilnahme, des Vermögens, der sozialen Kontakte und der geographischen und sozialen Mobilität untersucht werden, um schließlich die Frage zu behandeln, ob in Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit ein Patriziat existierte. Der letzte Punkt thematisiert Kontinuität und Veränderung in der Führungsgruppe, was anhand von vier politischen Ereignissen, nämlich dem Bauernkrieg, der Markgrafenfehde, der Konfessionalisierung und der Hexenverfolgungen geschehen soll.

2. Methode

Zu Beginn der methodischen Ausführung soll zunächst kurz erklärt werden, was überhaupt unter dem Begriff Führungsgruppe verstanden werden soll. Hierbei ist es sinnvoll, mit dem Begriffspaar Oberschicht und Führungsgruppe zu arbeiten.[2] Als städtische Oberschicht sollen diejenigen Personen und Familien bezeichnet werden, die in erster Linie durch Reichtum, aber auch durch Bildung, Prestige und Einfluss „an der Spitze der gesellschaftlichen Hierarchie stehen und dadurch auch politisch privilegiert sind. (…) Der Begriff Führungsgruppen dagegen umfaßt den Personenkreis, der formelle Positionen bzw. Ämter innehat und durch Wahrnehmung dieser Möglichkeiten bewusst politischen Einfluß ausübt.“[3] Die Mitglieder der Führungsgruppen sind dadurch zu Teilen personenidentisch mit dem Kern der Oberschicht. Wichtig ist, dass nicht nur politische Macht, Vermögen und Status für die Zugehörigkeit zu Führungsgruppen bestimmende Bedeutung haben, sondern vor allem auch die sozialen Beziehungssysteme zwischen den Mitgliedern.[4] Demnach sind Führungsgruppen soziale Gebilde bestehend aus einem dichten Netzwerk interpersoneller Bindungen. Diese Bindungen können soziale Beziehungen verschiedenen Typs sein, für die Frühe Neuzeit vor allem wichtig waren Verwandtschaft, Landsmannschaft, Freundschaft und Patronage.[5] Stellt man diese Beziehungen graphisch als Striche zwischen Punkten, die Personen der Führungsgruppe entsprechen sollen, dar, so entsteht der optische Eindruck eines Netzes, das zentralere und peripherere Punkte gemessen an der absoluten Anzahl der Verbindungen aufweist.[6] Daraus lässt sich unter anderem ablesen, welche Personen direkt oder indirekt über andere Personen wie viele bestimmte soziale Beziehungen unterhielten.

Wendet man diese Methode für die Erforschung der Führungsgruppe in Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit an, so wird klar, dass man aufgrund der Quellenlage nur wenige der oben erwähnten Verflechtungskategorien rekonstruieren kann und man gezwungen ist andere, über die Quellen besser zugängliche zu finden. Diese Kategorien sind Verwandtschaft, Nachbarschaft, Wirtschafts- und Rechtsbeziehung.

Verwandtschaft umfasst dabei neben der primären, also der Eltern und Kinder, auch sekundäre, wie Ehepartner und Verschwägerungen, und rituelle Verwandtschaft, wie Taufpatenschaft und Trauzeugenschaft. Ungleich der primären Verwandtschaft, die angeboren war, konnte man die sekundäre und rituelle künstlich herstellen und somit bewusst bestimmte Beziehungen zu bestimmten Personen knüpfen.[7] So verheiratete ein Familienvater im Regelfall seine Kinder an Personen und damit auch an Familien, die nützlich für seine wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Absichten waren. Ähnliches gilt auch für Patenschaften, die dem Inhaber Ehre im Austausch für Fürsorge gegenüber dem Kind im Falle des Todes der Eltern versprachen. Meist sagt die Patenschaft mehr über das Verhältnis der Eltern zueinander als das des Paten zum Kind aus.[8] Die Trauzeugenschaft stellt zwar keine sekundäre oder rituelle Verwandtschaft im eigentlichen Sinne dar, ist aber eine der Patenschaft vergleichbare soziale Beziehung.[9] Ein Verwandtschaftsverhältnis stellte in der Frühen Neuzeit ein besonderes Verhältnis dar und beinhaltete die moralische Verpflichtung bei Bedarf Verwandte zu unterstützen. Dadurch war auch im politischen Bereich die Protektion nahezu ein sittliches Gebot.[10] Auch bestand die Möglichkeit selbst weit entfernte verwandtschaftliche Beziehungen als „Grundlage für soziale Transaktionen“ zu aktivieren.[11]

Die Verflechtungskategorie Nachbarschaft beruht auf der Annahme, dass räumliche Nähe zu vermehrten und engeren persönlichen Kontakten zwischen den Nachbarn führt und somit sozial integrierend wirkt. Aus dem bloßen Merkmal der gemeinsamen Wohnlage konnte also eine potentielle soziale Beziehung entstehen.[12] Eine weitere Kategorie stellen Wirtschaftsbeziehungen dar, die sich in dieser Untersuchung im Wesentlichen auf den Kauf und Verkauf von Häusern beschränken. Der Verflechtungstyp Rechtsbeziehung subsumiert einige verschiedene und, im Falle Bambergs, nur selten rekonstruierbare Verbindungen wie Testamentvollstreckungen und Vormundschaften, die meist ein bereits existierendes Vertrauensverhältnis voraussetzten und daher bestehende Verbindungen intensivierten.[13]

Grundsätzlich sagen die rekonstruierten sozialen Beziehungen allein nur etwas über das Potential der Verflechtung aus, ob dieses schließlich im konkreten Fall auch aktualisiert wurde, lässt sich ohne weitere Quellen, im politischen Bereich beispielsweise Ratsprotokolle, die für Bamberg im Untersuchungszeitraum weitgehend fehlen, nicht klären.[14]

Um diese Beziehungen zwischen den Personen der Führungsgruppe aufzuzeigen, wurde zunächst eine Prosopographie ihrer Mitglieder erstellt, in die alle verknüpfungsrelevanten Daten wie Kinder, Ehepartner, Eltern, Verschwägerungen, Konfession, Geschäftspartner, Taufpatenschaften, Trauzeugenschaften, Sterbedaten und Umstände, politische Ämter, Beruf, Wohnort, Vermögen, Hausbesitz etc. soweit rekonstruierbar aufgenommen wurden. Aufgrund arbeitsökonomischer Überlegungen konnten jedoch nicht alle Mitglieder der Führungsgruppe des gesamten Untersuchungszeitraumes erfasst werden, sondern lediglich diejenigen, die im Stichjahr 1614 einen Ratsposten innehatten.[15] Das Jahr 1614 wurde deswegen gewählt, weil es als spät genug erschien, um viele die Untersuchungspersonen betreffende Einträge in den Kirchenbüchern, die 1582 bzw. 1599 einsetzen, zu finden und dennoch früh genug, um zum einen einen Großteil der Untersuchungspersonen im letzten überlieferten Steuerverzeichnis von 1609 aufzuspüren und zum anderen nicht zu sehr von der überlieferungsarmen Zeit des Dreißigjährigenkrieges ab Beginn der 1630er Jahre betroffen zu sein. Somit soll also vor allem die Zeit zu Beginn des 17. Jahrhunderts den Schwerpunkt der Untersuchung bilden, in dem versucht wird, das Beziehungsgeflecht zwischen den Räten aufzudecken. Der restliche Untersuchungszeitraum soll daher in dieser Weise weniger tief erforscht werden, sondern soll lediglich mit aus den Ratslisten leicht rekonstruierbaren und anderen unsystematisch erhobenen Daten untersucht werden.

Leider wurde die Hoffnung enttäuscht, einen Großteil der Daten der Räte von 1614 aus den Kirchenbüchern erschließen zu können. Nur knapp die Hälfte der Räte findet überhaupt in den Büchern Erwähnung und nur wenige von ihnen mit der erwarteten Menge an Informationen. Selbst die Ausweitung der Recherche über die Stadtpfarreien hinaus auf andere Kirchen brachte nahezu keinen Erfolg. Die Kompensation der Daten aus anderen Quellen konnte ebenfalls nicht im erhofften Maße erfolgen, sodass letztlich nur für wenige Personen die erwartete Fülle an Informationen vorliegt, für viele der Räte sich zumindest wenige und für einige überhaupt keine Daten ermitteln ließen.[16]

Dieser Umstand führt leider zu Einschränkungen der Aussagekraft einiger Teile dieser Untersuchung.[17] Aufgrund der lückenhaften Datenbasis erscheinen die gefundenen Sozialbeziehungen als eher zufällig.[18] Das bedeutete zum einen, dass aus der Tatsache, dass Verflechtungen nicht rekonstruierbar sind, nicht auf deren Nichtvorhandensein geschlossen werden kann. Zum anderen bedeutet es aber auch, dass selbst wenn solche sozialen Beziehungen nachgezeichnet werden können, wenig über deren Bewertung ausgesagt werden kann, also beispielsweise über die Dichte eines Netzes an einer bestimmten Stelle, da eine solche Bewertung immer nur im Vergleich dieser Stelle mit einer anderen erfolgen kann. Wenn dort nun möglicherweise der Grad der Rekonstruierbarkeit der Beziehungen zufälligerweise höher ist als an einer anderen Stelle, so verzerrt dies die Bewertung erheblich. Daher können also gesicherte Aussagen nur über die bloße Existenz von sozialen Beziehungen gemacht werden. Über deren Intensität im Vergleich zu anderen oder gar Nichtvorhandensein können lediglich Vermutungen angestellt werden.

3. Quellen

Im Folgenden sollen nun die wichtigsten der Arbeit zugrunde liegenden Quellen kurz vorgestellt werden. Das alte Eid- und Pflichtenbuch[19] verzeichnet nahezu alle Räte, Bürgermeister, Stadtschöffen, Zentschöffen und Wähler der Bürgermeister ab 1456, lückenlos ab 1501, bis 1627. Zusammen mit den Inhaberlisten einiger Ratsämter, die in den Anhängen von Reddig, Bachmann und Haas[20] enthalten sind, lässt sich die politische Teilnahme der Führungsgruppe rekonstruieren.

Einblicke in die Vermögensverhältnisse der Bürger ermöglicht die Stadtsteuerliste von 1609[21], in der alle steuerveranschlagten Bewohner des Stadtgerichts und der Immunitäten verzeichnet sind, und die Steuerlisten von 1527 und 1551, die in Auszügen bei Greving[22] abgedruckt sind. Die Kirchenbücher der Pfarreien Unsere Liebe Frau[23], deren Tauf-, Trau- und Sterberegister 1599 beginnen, aber bereits 1621 für längere Zeit unterbrochen sind, St. Martin[24], deren Taufregister von 1582 bis 1637 nur unvollständig vorliegen und deren Trauverzeichnis erst 1610 beginnt, und der Dompfarrei[25], dessen Tauf- und Eheverzeichnis 1607 einsetzt, geben Auskunft über Namen der Kinder, Ehepartner, Taufpaten und Trauzeugen einiger Mitglieder der Führungsgruppe.

Eine weitere wichtige Quelle stellt das 56-bändige Werk Hans Paschkes[26] dar, in dem er die Besitzgeschichte aller Bamberger Häuser mittels Zinsbücher, Gerichtsbücher, Gerichtsakten und anderer Quellen nachzuzeichnen versuchte. Darin enthalten sind wichtige Hinweise über Verwandtschaftsverhältnisse, Hausverkäufe und Besitz, Berufe und akademische Titel vieler Mitglieder der Führungsgruppe. Das von Haas[27] erstellte Namensregister erschließt das sehr umfangreiche, häufig unübersichtliche und leider teilweise auch fehlerhafte[28] Werk Paschkes und macht es dadurch erst benutzbar. Weitere Informationen lassen sich auch in Paschkes Nachlass finden.[29]

Mittels der Adventsopferkollektenliste von 1596[30], in der alle Haushalte der Pfarrei St. Martin beiläufig als entweder katholisch, lutherisch oder gemischtkonfessionell gekennzeichnet sind, lässt sich zumindest für einen Teil der Bürgerschaft die konfessionelle Zugehörigkeit bestimmen. Wichtig Informationen über die der Hexerei angeklagten Mitglieder der Führungsgruppe findet sich im Anhang Gehms[31], in dem alle Opfer der Hexenverfolgung, sofern sie in den Prozessakten erwähnt sind, aufgelistet sind. Als Quellen für die Darstellung der Verfassung dienen das bei Parigger und Zoepfl[32] abgedruckte Stadtrecht vom Ende des 14. Jahrhunderts und die Stadtbeschreibungen Roppelts und Pfeufers[33] vom Ende des 18. Jahrhunderts.

4. Literatur

Die Forschung beschäftigt sich seit einigen Jahrzehnten intensiv mit Patriziat und anderen städtischen politischen Führungsgruppen zu Beginn der Frühen Neuzeit. Meist standen hierbei einzelne Städte im Mittelpunkt der Betrachtung.[34] Hervorzuheben sind vor allem die Arbeiten von Bátori bzw. Weyrauch, Lutterbeck und Schütze, die wegen ihres prosopographischen Ansatzes dieser Untersuchung wichtige Anregungen gaben.[35]

Im Bezug auf Bamberg fehlen bislang Untersuchungen zur politischen Führungsgruppe. Zwar gibt es meist ältere Arbeiten, die das Thema am Rande erwähnen[36], diese beschränken sich jedoch meist darauf, Bamberg ein Patriziat zuzuschreiben, wie es ihrer Meinung nach auszusehen hatte, ohne dies durch Quellen zu belegen. Einzig die Untersuchung Grevings, die sich mit der Sozialtopographie Bambergs im 16. Jahrhundert beschäftigt, liefert diesbezüglich wenige, aber brauchbare und durch Quellen gestützte Ergebnisse.

Über die politische Verfassung der Stadt gibt es eine Reihe von Arbeiten, die sich für unterschiedliche Zeiträume damit beschäftigen. Für das Spätmittelalter sind dies vor allem Schimmelpfennig und Göldl[37], für die Frühe Neuzeit Schmitt und Maierhöfer[38]. Die einzige Untersuchung, die deren Entwicklung über längere Zeit nachzeichnet, ist die ungedruckte Arbeit Schneiderwirths[39] aus dem 19. Jahrhundert.

Detaillierte Einsichten über den Ablauf politischer Ereignisse in der Stadt, vor allem während des Bauernkriegs und der Markgrafenfehde, bietet die ältere Darstellung Chrousts.[40] Auch Looshorn[41] sammelte und verarbeitete für seine mehrbändige Untersuchung eine große Fülle an Quellen und versuchte die politischen Ereignisse in Stadt und Hochstift detailliert wiederzugeben, leider kann hierbei von „irgendwelcher systematischer Forschung oder Verarbeitung des Materials (…) keine Rede“[42] sein. Dennoch stellt die Arbeit einen wichtigen „Steinbruch“ für Informationen dar. Grundlegend für die gesellschaftliche Situation zur Zeit der Konfessionalisierung sind die beiden Arbeiten Rublacks[43] und für die Hexenverfolgung die Untersuchung Gehms[44], deren Ergebnisse bezüglich der Führungsgruppe, wie noch gezeigt werden wird, allerdings in einigen Punkten zu verbessern sind.

5. Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit

Um dem Fortgang der Untersuchung besser folgen zu können, sollen zunächst einige grundlegende Fakten über Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit dargelegt werden. Die Stadt besaß in rechtlicher, verwaltungsmäßiger, wirtschaftlicher und geographischer Hinsicht kein geschlossenes Stadtgebiet, was auch der Beobachtung des schwedischen Generals Gustav Horn entsprach, dem Bamberg zu Beginn des 17. Jahrhunderts als „ein großer, weitläufiger Ort gleichsam von unterschiedlichen Städten“ erschien.[45] Der Grund für diese Zersplitterung in gleichsam verschiedene Orte waren die geistlichen Sonderbezirke, die Immunitäten. Diese hatten sich parallel zur restlichen Stadt , der civitas oder in späterer Zeit auch Stadtgericht genannt , um die Kanonikerstifte des Doms, von St. Stefan, St. Jakob und St. Gangolf und das Benediktinerkloster St. Michael entwickelt und besaßen eigene Gerichtsbarkeit und weitere Sonderrechte, unterstanden aber formal dem Bischof als obersten Herren. Die Trennung der Stadtbezirke wurde auch durch Mauern und Ketten als Absperrungen sichtbar.[46]

Die Gebiete[47] der Immunitäten umfasste abgesehen vom Sandgebiet, Lugbank, Pfahlplätzchen und Judenstraße, das gesamte städtische Areal westlich des linken Regnitzarmes. Weiterhin Gebiete östlich des rechten Regenitzarmes in der Wunderburg, die 1597 der Gerichtsbarkeit von St. Gangolf unterstellt wurden. Das Areal des Stadtgerichts befand sich zu wesentlichen Teilen auf der Regnitzinsel, die als Sitz des Stadtmarktes das Zentrum der Stadt bildete, und den Gebieten rechts und links der Regnitz, die nicht zu den Immunitäten gehörten.[48] Seelsorgerisch betreut wurden die verschiedenen Teile der Stadt durch die beiden Stadtpfarreien St. Martin in der Inselstadt und Unsere Liebe Frau, auch Obere Pfarre genannt, am Fuße des Kaulbergs.[49]

Bamberg zählte mit geschätzten 12.000 Einwohnern, wovon etwa Eindrittel in den Immunitäten gewohnt haben dürften, zu Beginn des 17. Jahrhunderts für damalige Verhältnisse zu den bedeutenderen Mittelstädten des Reiches.[50] Auch in wirtschaftlicher Hinsicht entsprach Bamberg diesem Typus, stand aber im Schatten der großen Handelszentren Nürnberg, Frankfurt und Augsburg. Dennoch besaß die Stadt eine günstige Verkehrslage und handelte bevorzugt mit der Nachbarstadt Nürnberg, aber auch mit Köln, Hamburg, Leipzig und Städten in Italien und den Niederlanden. Bamberg war Umschlagplatz für Holz, Eisen, Salz und andere Güter und handelte selbst hauptsächlichen mit Getreide, Fisch, Samen und Süßholz.[51] Aus den Waren wird auch der eher agrarische Charakter der Stadt deutlich. In der Gärtnersiedlung in der Theuerstadt und Wunderburg wurde großflächig Gemüse und Samen angebaut und auf dem oberen Kaulberg bestand eine große Obst und Wein anbauende Häckersiedlung.[52] Neben Händlern, Häckern und Gärtnern gab es noch eine große Gruppe von Handwerkern in der Stadt. Diese waren vorwiegend Bäcker, Metzger, Fischer, Gerber und Schmiede.[53]

II. Die Verfassung der Stadt im Untersuchungszeitraum

1. Die Entwicklung der Verfassung

Um die Verfassung der Stadt im Untersuchungszeitraum besser begreifbar zu machen, soll zunächst ihre Entwicklung kurz skizziert werden. Diese muss vor dem Hintergrund der lang andauernden Auseinandersetzungen der bürgerlichen civitas mit den Stiftsgebieten gesehen werden, welche im 12. Jahrhundert das Immunitätsprivileg, im 13. Jahrhundert die völlige rechtliche Gleichstellung ihres Marktes mit dem der civitas und weiterhin eine eigene Gerichtsbarkeit und das Recht der Steuerfreiheit für ihre Bewohner erlangten. Diese weitreichenden Privilegien und der dadurch begünstigte Wegzug vieler Bewohner der civitas in die Gebiete der Immunitäten hemmte die Bürgerstadt in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung nachhaltig.[54] Auch eine ausreichende Befestigung kam gegen den Willen des Domkapitels und der Nebenstifte nicht zustande.[55]

Die erste in den Quellen greifbare Institution mit bürgerlicher Beteiligung war das Stadtgericht. Mindestens seit dem 13. Jahrhundert sprach dort der Stadtschultheiß mit Hilfe von zwölf vom Bischof ausgewählten Schöffen in niederen Fällen Recht.[56] Die Schöffen stammten größtenteils aus der Gruppe der Genannten.[57] Diese Genannten waren wahrscheinlich eine gehobene Schicht der Bamberger Bevölkerung, die als Gerichtszeugen und Eideshelfer fungierten und die wiederum aus dem Bevölkerungsteil der so genannten Reichen stammten, welche die geburtsständische, von Renten und Fernhandel lebende Oberschicht gewesen sein soll.[58] Den nicht zu dieser exklusiven Gruppe gehörenden Teil der Bürgerschaft stellten die so genannten Armen dar, die wohl in erster Linie von Handwerk gelebt und sich im 14. Jahrhundert zu Zünften vereinigt haben.[59]

Erste Anzeichen einer Bürgervertretung lassen sich gegen Ende des 13. Jahrhunderts finden. Ein Stadtrat ist erstmals um 1300 nachzuweisen. Dieser hatte nur sehr begrenzte Befugnisse, im Wesentlichen nur das Recht der freien Meinungsäußerung und die Aufsicht über Wege und Brücken, und war stark vom Bischof abhängig, der ihn nach eigenem Belieben ein- und absetzen konnte. Deshalb gab es im ganzen 14. Jahrhundert immer wieder Phasen in denen kein Rat existierte, was dessen Stellung zusätzlich schwächte. Der Bischof besetzte das Gremium, dem ein Bürgermeister und der Schultheiß vorstanden, wie schon die Schöffen ebenfalls aus der Bevölkerungsgruppe der Genannten.[60]

Am Ende des 14. Jahrhunderts kam es erstmals zu einer schriftlichen Fixierung eines Stadtrechts.[61] Dies konnte wohl nur unter Aufsicht des Schultheiß und mit Zustimmung des Bischofs geschehen, es zeigt aber ein gesteigertes bürgerliches Selbstbewusstsein, das nun danach strebte, die sie hemmenden Sonderrechte der Immunitäten zu beseitigen.[62] Ein erster Erfolg dieser Bestrebung schien 1397 erreicht, als König Wenzel auf Bitten des Bischofs die Auflösung der Immunitäten zwar beurkundete, der Beschluss aber nicht in die Tat umgesetzt wurde.[63]

Den nachhaltigsten Versuch der Bürger der civitas, die Stiftsgebiete einzugliedern, stellte jedoch der so genannte Immunitätenstreit der 1430er und 1440er Jahre dar. Nach dem Einfall eines Hussitenheeres nach Bamberg 1430, das nur durch eine hohe Kontributionszahlung von einer Brandschatzung der Stadt abgehalten werden konnte, drängten die Bürger auf eine einheitliche Organisation der gesamten Stadt, um derartigen Notlagen in Zukunft besser begegnen zu können. Ihre Forderungen umfassten eine Vereinigung des Stadtgerichts mit den Immunitätsgerichten, eine einheitliche Befestigung der Stadt und eine einheitliche Besteuerung, um die Kosten für Baumaßnahmen an Wehranlagen aufbringen zu können. Weiterhin sollte der Rat zusammen mit dem Schultheiß, der auf Bischof, Domkapitel und Rat vereidigt werden sollte, alle weltlichen Belange der Stadt regeln. Zudem sollten alle Bürger dem Bischof und dem Domkapitel Erbhuldigung leisten. Diesen Vorschlägen stimmten der Bischof und eine Mehrheit der Domherren zunächst zu, änderten aber einige Zeit später ihre Meinung. Der Streit gelangte nun vor König Sigismund, der im Wesentlichen den Forderungen der Bürger, die immer noch von einem Teil des Kapitels unterstützt wurden, zustimmte und dies 1431 in einer Goldenen Bulle besiegelte. Da das Kapitel aber nicht gewillt war, der Bulle zu folgen und dies dem neu gewählten Bischof Anton von Rotenhan in einer Wahlkapitulation ebenfalls auferlegte, verweigerten die Bürger dem Bischof die Huldigung. Nachdem der Papst Partei für die Bürgerschaft ergriffen hatte, brachte das Kapitel den Streitfall 1432 vor das Basler Konzil, das gegen die Bürger entschied, auch weil es zwischenzeitlich zu gewalttätigen Übergriffen auf Muntäter gekommen war, die sich nicht beim Bau der Befestigungsanlagen beteiligten und den Eid auf die Goldene Bulle verweigerten. Die Bürger wollten dies nicht akzeptieren, sodass der Bischof das Interdikt über die Stadt verhängte und die Schleifung der bisher gebauten Befestigungsanlage forderte. Da es weiterhin zu keiner Verständigung kam, drohte der Bischof 24 Ratsherren und Schöffen mit der Exkommunikation und einer hohen Strafsumme. Ein Teil der Bevölkerung reagierte darauf im Juni 1435 mit einer Erstürmung des Klosters Michelsberg, worauf der Bischof mit einer Belagerung der Stadt antwortete. Auf diesem Höhepunkt des Streits begann sich nun die Lage auf Vermittlung des Markgrafen Friedrich von Brandenburg zu entspannen, was im ersten Schritt zur Aufhebung des Kirchenbanns und zur Einstellung der Baumaßnahmen an den Wehranlagen führte. Nach weiteren Verhandlungen auf dem Reichstag von Eger und einigen Schiedssprüche kam man schließlich 1443 endgültig zu einem Ausgleich, der besagte, dass die Immunitäten und ihre Bewohner zwar ihre alten Privilegien behalten konnten, aber eine die ganze Stadt umfassende Stadtsteuer mittragen und gleiche Verantwortung für den Bau von Verteidigungsanlagen und sonstigen Bauten übernehmen mussten.[64]

Der Immunitätenstreit bewirkte, obwohl er nicht zur gewünschten Eingliederung der Stiftsgebiete führte, eine gewisse Emanzipation der Bürgerschaft und eine Neugliederung der städtischen Verwaltung. Waren es vor dem Streit immer der Schultheiß und die Schöffen, die in städtischen Angelegenheiten urkundeten, so waren dies hinterher der Bürgermeister und der Rat.[65] Die ungefähr zur selben Zeit verstärkt auftretenden Auseinandersetzungen zwischen Rat und Gemeinde bewirkten, dass nun nicht mehr nur Mitglieder der Genannten in den Rat gelangen konnten, sondern auch Angehörigen der Gemeinde der Weg in das Gremium offen stand.[66]

Nach all diesen Geschehnissen hatte die Verfassung im Wesentlichen die Ausformung erreicht, wie sie im Unersuchungszeitraum bestand haben sollte. Diese wird nun im Folgenden genauer beschrieben.

2. Die Stadtherrschaft

Der Stadtherr Bambergs war der Bischof. Er war Träger der Gerichtsgewalt, erhob Steuern, Zölle und Marktabgaben und hatte verschiedensten Einfluss auf die Besetzung des Stadtrates, der Gerichte und vieler sonstiger Stadtämter.[67] Allerdings wurde die Macht des Bischofs durch das Domkapitel, dem alle Bürger der Stadt Erbhuldigung leisten mussten, eingeschränkt, da es nahezu eine Mitregentschaft über die gesamte Stadt erlangt hatte.[68]

Ausgeübt wurde die Stadtherrschaft im Wesentlichen durch den ständigen Vertreter des Bischofs in der Stadt, den Oberschultheiß, der auf den Epikopus vereidigt war. Er war in der Regel ritterlicher Abkunft und übte sein Amt häufig nur wenige Jahre aus. Ausnahmen waren lediglich Lorenz von Guttenberg und Anselm von Hondorff, die ihre Ämter Ende des 16. Jahrhunderts 16 bzw. 20 Jahre bekleideten.[69] Besoldet wurde er durch ein jährliches Gehalt. Ihm zur Seite gestellt war der Unterschultheiß, der vom Oberschultheiß selbst ernannt wurde.[70]

Zu den Aufgaben des Oberschultheißen gehörten polizeiliche Pflichten, wie die Verhinderung von Menschenaufläufen, die Aufsicht über die Sturmglocke und, mit Genehmigung des Bischofs, die Durchführung von Ausweisungen aus der Stadt. Bei Sitzungen des Rates war er stets anwesend, hatte aber kein Stimmrecht, sondern nur beratende Funktion. Mit Erlaubnis des Bischofs konnte er Räte ein- und absetzten, so geschehen 1615, als Stefan Bauer aus „unterschiedlich begangenen Verwirkungen“ von seiner Ratsstelle und Pflegschaften zeitweise suspendiert worden war.[71] Alle niederen Angestellten der Stadt wie Messer, Eicher, Schauer, Angießer etc. wurden zwar in Absprache mit bzw. allein vom Rat oder den Inhabern der Ratsämter bestimmt, mussten aber vom Oberschultheiß bestätigt werden.[72] Weiterhin war er Mitvorsitzender des Zentgerichts und Vorsitzender im Stadtgericht, dessen Schöffen er jährlich auf Vorschlag des Rates wählte. Für die Urteile beider war er der Exekutionsbeamte.[73]

Die Aufgaben des Unterschultheißen lagen in der Unterstützung des Oberschultheißen vor allem durch die Übernahme der Gerichtsfunktion in kleineren Angelegenheiten. Weiterhin sammelte er die Abgaben für das Brauen und den Verkauf von Met ein, wovon er ein Drittel für sich behalten durfte.[74]

3. Die Bürgerschaft

Die Bürgerschaft bestand aus allen Vollbürgern der Stadt. War ein Bürger kein Ratsmitglied, so konnte er einige, ausschließlich der Gemeinde vorbehaltenen Posten im später noch genauer erläuterten Zwölferausschuss, im Sechsergremium oder im Stadtgericht bekleiden. Die Gemeinde wählte jährlich formal den Stadtrat und hatte Mitspracherecht bei sonstigen wichtigen Entscheidungen, wobei diese Mitsprache im Laufe der Zeit wohl faktisch immer bedeutungsloser wurde.[75]

Bamberg besaß ungleich einiger anderer Städte, beispielsweise Würzburg oder Eichstätt[76], nur ein einziges Ratsgremium, also keine Teilung in einen großen und kleinen oder in einen äußeren und inneren Rat. Die Größe des Gremiums war auf 28 Mitglieder festgesetzt. Die Zahl konnte wahrscheinlich überlieferungsbedingt in manchen Jahren auch leicht nach unten abweichen.[77] Nur 1553, 1595/96 und 1627 kam es zu größeren Verwerfungen bei der Anzahl der Räte, worauf später noch genauer eingegangen werden soll.[78]

Der Rat wurde wohl jedes Jahr am 1. Mai von Vertretern der Gemeinde formal gewählt und anschließend vom Bischof bestätigt und in das Amt eingesetzt.[79] Faktisch dürfte die Wahl durch Gemeindevertreter allerdings eine reine alljährliche Bestätigung der Ratsmänner gewesen sein. Die Räte, die aus ihrem Amt schieden, wurden wohl durch ein gemischtes Kooptations- und Einsetzungsverfahren ersetzt, d.h. die im Rat sitzenden bestimmten einen Nachfolger, welcher dann nach formaler Wahl durch die Gemeinde vom Bischof in sein neues Amt eingesetzt wurde.[80] Scheinbar konnte man auch ohne vorheriges eigenes Einverständnis in den Rat berufen werden. So ist Jobst Zollner von Schley 1550 in den Rat „erwelt [worden], hat aber keiner des Rats sein wollen, ist auch kein Mal in Rat gegangen“.[81] Da der Ratsmann wider Willen schon im nächsten Jahr nicht mehr in der Liste auftaucht, wurde er wohl nicht zur Erfüllung seines Amtes gezwungen.

In der Regel war die Übernahme eines Ratssitzes von Dauer und hatte keine Unterbrechungen. Man kann wohl annehmen, dass in den meisten Fällen die Ratssitze lebenslänglich bekleidet wurden. Darauf deuten zum einen die teilweise sehr langen Amtszeiten als auch die wenigen rekonstruierbaren Sterbedaten der Räte hin, die meist im selben Jahr wie ihre letzte Erwähnung in den Ratslisten liegen, so zum Beispiel bei Hans Hebeisen.[82] Auch wurde in vielen Fällen das Ausscheiden durch Tod mit einem Kreuz hinter dem Namen in der Ratsliste gekennzeichnet, in einigen Fällen allerdings nachweislich falsch.[83] Vom Tod abgesehen konnte es aber auch noch andere Gründe für ein Ausscheiden aus dem Rat geben, die möglicherweise aber einer Genehmigung bedurften.[84] Diese Gründe konnten Krankheit sein, wie bei Lazarus Duck, der 1578 erblindete, des Weiteren der Übertritt in den geistlichen Stand, wie bei Veit Kraus 1613 und Georg Hack 1623, oder auch der Umzug in die Immunitäten, wie bei Michael Hornung 1603.[85] Auch die Übernahme eines anderen, nichtstädtischen Amtes konnte Grund zum Ratsaustritt sein, wie 1578 bei Hans Mertz und Hans Schmidt junior, die beide Landgerichtsassessoren wurden.[86] Eine solche Übernahme eines anderen meist auch räumlich entfernten Amtes, wie bei Georg Thein und Konrad Reich, die Kastner in Rattelsdorf bzw. Lichtenfels wurden, ging häufig mit dem Wegzug aus der Stadt einher, sodass wohl nicht das neue Amt dem Verbleib im Rat entgegenstand, sondern die geographische Entfernung zu Bamberg.[87] Dies wird auch dadurch deutlich, dass einige trotz des Übertritts in fürstbischöfliche oder domkapitularische Dienste sowohl ihren Ratssitz als auch ihren Wohnsitz in Bamberg behielten, wie Jakob Friedrich, der Domdechantskastner wurde, oder Hans Caspar Lorber, Martin Rehm und Georg Caspar Senft, die alle einen Beisitzerposten am Landgericht übernahmen.[88] Manche Räte zogen sich auch ohne erkennbaren Grund aus dem Rat zurück, wie beispielsweise Hans Schall im Jahre 1572 und Caspar Wildenberger 1590.[89] Nur in Ausnahmefällen kehrten ehemalige Ratsmänner nach ihrem Ausscheiden wieder zurück, wie Karl Zollner, der 1574 nach sechsjähriger Amtszeit aus unbekannten Gründen aus dem Rat schied um dann 1585 wieder für zehn Jahre zurückzukehren, oder Sebastian Schmidhammer, der 1615 nach sieben Jahre das Gremium verließ um bischöflicher Hofkastner zu werden, letztendlich aber 1619 wieder zurückkam.[90]

Die Amtsdauer der Räte konnte sehr unterschiedlich sein. Neben Mitgliedern, die nur ein einziges Jahr ihr Amt ausübten, wie zum Beispiel Georg Graber, Michael Melber oder Klaus Kunlein, gab es solche, die über 40 Jahre in diesem Gremium zubrachten, wie Hans Caspar Lorber, Stefan Dietlein und Stefan Gutknecht.[91] Durchschnittlich betrug die Amtsdauer jedoch rund zwölf Jahre.

Die Dauer des Verbleibes im Amt hing aus biologischen Gründen sicherlich auch mit dem Alter bei Ratseintritt ab. Diesbezüglich aber allgemeingültige Aussagen zu machen, ist schwierig, da sich nur für acht Mitglieder zumindest ungefähre Geburtsdaten ermitteln lassen. So war Michael Bach 40 Jahre alt[92], Jakob Dietmaier 26[93], Johannes Junis 35[94], Bartholomäus Bittel 24[95], Albert Richter 36[96], Georg Zehrer 39[97], Georg Marr 35[98] und Bartholomäus Braun 31.[99] Das Eintrittsalter schwankte also von 24 bis 39 Jahren, wobei es sicherlich noch weit ältere und auch jüngere Einsteiger gegeben hat. Allerdings gab es sicherlich auch ein Mindestalter und womöglich die Pflicht, bei Amtsantritt verheiratet zu sein, was extrem junge Räte sicherlich ausschloss. Durchschnittlich trat also ein Ratsmann aufgrund dieser Daten mit 33 Jahren in das Gremium ein.

Innerhalb des Rates schien eine Rangordnung gemäß dem Ancienitätsprinzip existiert zu haben. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde das Prinzip, zumindest gemäß den Ratslisten, noch nicht konsequent angewandt und es kam häufig zu Vertauschungen in der Reihenfolge. Erst ab ca. 1530 wurden zumindest in den oberen und mittleren Rängen die Räte konsequent nach der Anzahl ihrer Amtsjahre gestaffelt. Nur in den untersten Rängen kam es auch später noch zu Vertauschungen.[100] Verließ ein Ratsmann das Gremium und kehrte nach einigen Jahren wieder zurück, war es wohl die Regel, dass er in der Rangordnung wieder von unten beginnen musste, wie dies der Fall des Sebastian Ullrich Schmidhammer zeigt, der nach seinem Ausscheiden von der 23. Stelle 1615 bei Wiedereintritt 1619 an 27. Stelle beginnen musste.[101] Allerdings durfte offenbar der bereits erwähnte Karl Zollner aus nicht bekannten Gründen nach elfjähriger Ratsabstinenz wieder auf der gleichen Rangnummer einsteigen, auf der er den Rat verlassen hatte.[102] Die Inhaberschaft einer hohen Rangnummer bedeutete aber keineswegs zwangsläufig auch den Anspruch auf die Übernahme eines hohen Amtes oder besonders viel politischen Einfluss. Zwar spielte die Dauer der Ratsmitgliedschaft hierfür sicherlich auch eine Rolle, doch waren andere Kriterien, wie später noch gezeigt werden soll, eindeutig wesentlicher.

Ferner ist es wahrscheinlich, dass es Verbote für die gleichzeitige Mitgliedschaft enger Verwandter, wie Vater und Sohn oder Brüder im Rat gab. Dies lässt sich zum einen daran sehen, dass sich bei den genauer prosopographisch untersuchten Räten keine Väter und Söhne gleichzeitig im Rat befanden und zum anderen daran, dass eher selten zwei Vertreter gleichen Namens zur selben Zeit im Gremium saßen. War dies doch einmal der Fall, so sind den Namen in der Ratsliste manchmal Zusätze wie z.B. „Langegasse“ bei der Familie Lorber beigegeben, um einen Zweig der Familie gleichen Namens von einer bereits im Rat sitzenden Linie abzugrenzen.[103] Cousins und Schwiegerväter mit ihren Schwiegersöhnen waren jedoch von dem Verbot der zu nahen Verwandtschaft nicht betroffen, denn Georg Neydecker der Jüngere und sein Cousin Alexander Wildenberger saßen seit 1614 gemeinsam im Rat und Georg Nydecker der Ältere begleitete zusammen mir dem Mann seiner Tochter, Caspar Wildenberger, ab 1580 gemeinsam ihre Ratsmitgliedschaft.[104] Das Verbot der zu nahen Verwandtschaft kannte jedoch eine Ausnahme. Der bereits erwähnte Sebastian Ulrich Schmidhammer schied 1616 aus dem Rat aus, um ein fürstbischöfliches Amt anzunehmen. Sein Sohn Pankratz trat, da es nun keine Beschränkung mehr gab, 1618 in das Gremium ein. Allerdings durfte sein Vater, nachdem er wohl sein fürstbischöfliches Amt nach nur kurzer Zeit aufgegeben hatte, 1619 aus unbekannten Gründen wieder in den Rat zurückkehren und nun gleichzeitig mit seinem Sohn darin sitzen.[105] Über die Gründe für diese Ausnahme lassen sich leider keine Aussagen treffen.

Ob ein Ratssitz mit einer finanziellen Vergütung verbunden war, lässt sich leider nicht sagen. Jedoch war es dem Rat gestattet zu bestimmten Anlässen auf Stadtkosten zu trinken und zu speisen. Auch wurden die Mitglieder häufig zu Hochzeiten und anderen Festlichkeiten eingeladen, wo wiederum die Verpflegung frei war.[106]

Die Ratssitzungen fanden regelmäßig dienstags und freitags morgens im Rathaus statt. Bei Bedarf konnten auch außerordentliche Sitzungen anberaumt werden. Den Vorsitz führte der amtierende Oberbürgermeister, dem sämtliche Anträge als erstes mitgeteilt werden mussten und ohne dessen Genehmigung nicht das Wort ergriffen werden durfte. Abgestimmt wurde durch einfache Mehrheit, wobei der amtierende Bürgermeister ein votum decisivum hatte. Der Oberschultheiß war als Vertreter des Bischofs bei Sitzungen stets anwesend und stand im Rang den Bürgermeistern vor. Ein Stimmrecht hatte er jedoch nicht.[107]

Die Aufgabe des Rates war in erster Linie die Verwaltung der Stadt. Ihm unterstand die Pflege der geistlichen und weltlichen Stiftungen und, zumindest im 17. Jahrhundert, die Aufsicht über die Märkte, die Maße und die Gewichte. In seiner Verantwortung lagen auch sämtliche Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel Beurkundungen und die Regelung von Vormundschaften und Nachlässen. Auch hatte er wohl seit dem 17. Jahrhundert Teile der niederen Gerichtsbarkeit inne.[108] Außerhalb der Landtage handelte er als Vertreter der Kurie der Städte und nahm stellvertretend ihre Interessen war.[109]

[...]


[1] Reinhard, Wolfgang: Führungsschichten in Stadt und Land: Kategorien, Probleme, Verfahren (Entwurf eines Fragerasters), in: Mieck, Ilja: Soziale Schichtung und soziale Mobilität in der Gesellschaft Alteuropas (= Historische Kommission zu Berlin Beiheft Nr.5), Berlin 1984, S.48.

[2] Reinhard, Führungsschichten, S.48 und S.52.

[3] Sieh-Burens, Katharina: Oligarchie, Konfession und Politik im 16. Jahrhundert. Zur sozialen Verflechtung der Augsburger Bürgermeister und Stadtpfleger 1518-1618 (= Schriften der Philosophischen Fakultät der Universität Augsburg 29), München 1986, S.11f und Bátori, Ingrid/ Weyrauch, Erdmann (Hg.): Die Bürgerliche Elite der Stadt Kitzingen: Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte einer landesherrlichen Stadt im 16. Jahrhundert. Mit zwei Beiträgen von Ernst Kemmeter und Rainer Metz (=Spätmittelalter und Frühe Neuzeit Band 11), Stuttgart 1982, S.210f.

[4] Sieh-Burens, S.12 und Reinhard, Wolfgang: Freunde und Kreaturen. Verflechtung als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600 (= Schriften der philosophischen Fachbereiche der Universität Augsburg Nr.14), München 1979, S.19.

[5] Reinhard, Wolfgang: Oligarchische Verflechtung und Konfession in oberdeutschen Städten, in: Maczak, Antoni (Hg.): Klientelsysteme im Europa der Frühen Neuzeit (= Schriften des Historischen Kollegs 9), München 1988, S.47-62, S.48 und S.51 und Reinhard, Kreaturen, S.35f.

[6] Genaueres hierzu bei Reinhard, Kreaturen, S.24-32.

[7] Reinhard, Kreaturen, S.36.

[8] Sieh-Burens, S.49; Rajkay, Barbara: Verflechtung und Entflechtung. Sozialer Wandel in einer bikonfessionellen Stadt. Oettingen 1560-1806 (=Materialien zur Geschichte des Bayerischen Schwabens 25), Augsburg 1999, S.19f und Reinhard, Kreaturen, S.36.

[9] Schütze, S.35.

[10] Sieh-Burens, S.54 und Reinhard, Kreaturen, S.35.

[11] Reinhard, Kreaturen, S.36.

[12] Sieh-Burens, S.73 und Schütze, Wolfgang: Oligarchische Verflechtung und Konfession in der Reichsstadt Ravensburg 1551/51- 1648. Untersuchungen zur sozialen Verflechtung der politischen Führungsschichten, Freiburg 1981, S.39f.

[13] Sieh-Burens, S.56.

[14] Reinhard, Verflechtung, S.53.

[15] Diese Räte sind: Johann Weissmantel, Caspar Lorber, Leonhard Windheim, Endres Rathschmidt, Michael Bach, Friedrich Zirkel, Johann Hopf, Lukas Fürst, Johann Murhaupt, Martin Mumpfer, Georg Nydecker, Jakob Dietmeier, Georg Themel, Conrad Homel, Stefan Bauer, Jakob Friedrich, Veit Prinkert, Johann Hebeisen, Johann Junius, Matthäus Brunner, Bartholomäus Bittel, Georg Hack, Sebastian Ulrich Schmiedhammer, Martin Rehm, Johann Lamprecht, Johann Aichelberger, Alexander Wildenberger und Paul Lechner (StadtA B 4 Nr.34 f 294).

[16] Die Räte mit nahezu keinen Daten außer ihren Amtsjahren sind: Jakob Friedrich, Georg Hack, Paul Lechner und Veit Prinkert.

[17] In erster Linie für Kapitel III.3 und III.4.

[18] Dies ist zwar nach Reinhard, Verflechtung, S.49 ein häufig auftretendes Problem dieser Methode, scheint aber für diese Untersuchung in besonderem Maße zu gelten.

[19] StadtA B 4 Nr.34.

[20] Reddig, Wolfgang: Bürgerspital und Bischofsstadt. Das St. Katharinen und das St. Elisabethenspital in Bamberg vom 13. – 18. Jahrhundert. Vergleichende Studie zu Struktur, Besitz und Wirtschaft (=Spektrum Kulturwissenschaft Band 2), Bamberg/ Frankfurt (Oder) 1998, S.394-408; Bachmann, Siegfried: Die Landstände des Hochstifts Bamberg. Ein Beitrag zur territorialen Verfassungsgeschichte, in: BHVB 98 (1962), S.303-306 und Haas, Nikolaus: Geschichte der Pfarrei St. Martin zu Bamberg und sämtliche Stiftungen der Stadt, Bamberg 1845, S.467 und S.614f.

[21] StaatsA Rep. A 321/ I Nr. 8322.

[22] Greving, Anne-Marie: Bamberg im 16. Jahrhundert. Untersuchungen zur Sozialtopographie einer fränkischen Bischofsstadt (=Historischer Verein Bamberg für die Pflege des Geschichte des ehemaligen Fürstbistums Bamberg 25. Beiheft), Bamberg 1990, S.51-57 und S.66-68.

[23] AEB ULF.

[24] AEB Martin.

[25] AEB Dom.

[26] Paschke, Hans: Studien zur Bamberger Geschichte und Topographie. 56 Bände, Bamberg 1953-1975.

[27] Haas, Norbert: Namensregister zu den 56 Bänden der „Studien zur Bamberger Geschichte und Topographie“ von Hans Paschke (= familienkundliche Veröffentlichungen 2), 32 Bände Neustadt/ Aisch 1990-1992.

[28] Einer der vielen Fehler ist beispielsweise, dass Paschke, 12, S.118, Georg Nydecker den Älteren und Georg Nydecker den Jüngeren für dieselbe Person hält, was von anderer Literatur, zum Beispiel Gehm, Hexenverfolgungen 2000, kritiklos übernommen wird.

[29] StadtA D 1004 215; StadtA D 1004 302 und StadtA D 1004 600.

[30] AEB I 439.

[31] Gehm, Britta: Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des Reichshofrates zu ihrer Beendigung (= Rechtsgeschichte und Zivilprozeß. Quellen und Studien 3), Hildesheim/ Zürich/ New York 2000.

[32] Parigger, Harald (Hg.): Das Bamberger Stadtrecht (= Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Frankens 12. Band), Würzburg 1983 und Zoepfl, Heinrich: Das alte Bamberger Recht als Quelle der Carolina, Heidelberg 1839.

[33] Roppelt, Johann Baptist: Historisch-topographische Beschreibung des Kaiserlich. Hochstifts und Fürstenthums Bamberg nebst einer neuen geographischen Originalcharte dieses Landes in 4 Blättern (= Bavarica historica et topographica reimpressa. Series I: Franconia, München 1978 (Neudruck) und Pfeufer, Benignus: Beyträge zu Bambergs topographischen und statistischen so wohl älteren als neueren Geschichte, Bamberg 1791.

[34] Beispielsweise Elben, Ruth: Das Patriziat der Stadt Rottweil. Von den Anfängen bis 1550, Stuttgart 1964; Brady, Thomas: Ruling class, regime und reformation at Strasbourg 1520-1555 (= Studies in medieval and reformation thought XXII), Leiden 1978; Stolze, Alfred Otto: Der Sünfzen zu Lindau. Das Patriziat einer schwäbischen Reichsstadt, Lindau/ Konstanz 1965; Decker, Rainer: Bürgermeister und Ratsherren in Paderborn vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. Untersuchungen zur Zusammensetzung einer städtischen Oberschicht (= Studien und Quellen zur westfälischen Geschichte Band 16), Paderborn 1977; Herborn, Wolfgang: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln im Spätmittelalter (=Rheinisches Archiv 100), Bonn 1977; Klocke, Friedrich von: Das Patriziatsproblem und die Werler Erbsälzer (= Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung Band 7), Münster 1965; Loibl, Richard: Passaus Patrizier. Zur Führungsschicht der Bischofs- und Handelsstadt im späten Mittelalter, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 62 (1999), 41-98; Mitgau, Hermann: Ein patrizischer Sippenkreis Braunschweigs um 1600 (= Braunschweiger Werkstücke Band 14), Braunschweig 1976; Weinforth, Friedhelm: Studien zu den politischen Führungsschichten in den klevischen Prinzipalstädten vom 14. bis 16. Jahrhundert (= Kölner Schriften zur Geschichte und Kultur Band 2), Köln 1982; Schattenhofer, Michael: Das Münchner Patriziat, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 38,3 (1975), S.877-899; Wojtowytsch, Myron: Die Duderstädter Ratsherren im 16. und 17. Jahrhundert. Aspekte der sozialen Stellung einer kleinstädtischen Führungsschicht, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 58 (1986), S.1-26 und Rüther, Stefanie: Prestige und Herrschaft. Zur Repräsentation der Lübecker Ratsherren in Mittelalter und Frühen Neuzeit.(= Norm und Struktur Band 16), Köln/ Weimar/ Wien 2003.

[35] Bátori/ Weyrauch; Lutterbeck, Michael: Der Rat der Stadt Lübeck im 13. und 14. Jahrhundert. Politische , personale und wirtschaftliche Zusammenhänge in einer städtischen Führungsgruppe (= Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck 35), Lübeck 2002 und Schütze.

[36] Neukam, Wilhelm: Immunitäten und Civitas in Bamberg von der Gründung des Bistums 1007 bis zum Ausgang des Immunitätenstreits 1440, in: BHVB 78 (1925), S. 189-369 und Jäck, Joachim Heinrich: Einige Nachrichten über die Patrizier zu Bamberg, Bamberg 1831 und Roß, Hartmut: Zur Sozialgeschichte Bambergs vor dem Bauernkriege (=Diss. ) o.O 1956.

[37] Schimmelpfennig, Bernhard: Bamberg im Mittelalter. Siedelgebiete und Bevölkerung bis 1370 (= Historische Studien Heft 391), Lübeck/ Hamburg 1964 und Göldel, Caroline: Zur Entwicklung der Bamberger Stadtverfassung im 15. Jahrhundert im Spannungsfeld Rat – Gemeinde – Klerus, in: BHVB 135 (1999), S.7-44.

[38] Schmitt, Hans-Jürgen: Die geistliche und weltliche Verwaltung der Diözese und des Hochstifts Bamberg zur Zeit des Bischofs Weigand von Redwitz (1522-1556), in: BHVB 106 (1970), S.33-184 und Maierhöfer, Isolde: Bambergs Verfassungstopographische Entwicklung vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, in: Petri, Franz (Hg.): Bischofs- und Kathedralstädte des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Köln/ Wien 1976, S.146-163.

[39] StadtA C 1 Nr. 3.

[40] Chroust, Anton: Chroniken der Stadt Bamberg. Zweite Hälfte. Chroniken zur Geschichte des Bauernkrieges und der Markgrafenfehde in Bamberg. Mit Urkundenanhang (= Fränkische Chroniken 1), Leipzig 1910.

[41] Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400-1556. IV. Band, Bamberg 1900. Nachdruck 1980 und Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1556-1622. V. Band, Bamberg 1903. Nachdruck 1980.

[42] Stolze, Wilhelm: Der deutsche Bauernkrieg. Untersuchungen über seine Entstehung und seinen Verlauf, Halle 1907, S.143 Anm.1.

[43] Rublack, Hans-Christoph: Gescheiterte Reformation: frühreformatorische und protestantische Bewegungen in süd- und westdeutschen geistlichen Residenzen (= Spätmittelalter und Frühe Neuzeit Band 4), Stuttgart 1978 und Rublack, Hans-Christoph: Zur Sozialstruktur der protestantischen Minderheit in der geistlichen Residenz Bamberg am Ende des 16. Jahrhunderts, in: Mommsen, Wolfgang (Hg.): Stadtbürgertum und Adel in der Reformation. Studien zur Sozialgeschichte der Reformation in England und Deutschland (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 5), Stuttgart 1979, S.130-149.

[44] Gehm, Hexenverfolgung, 2000.

[45] Zitiert nach Hofmann, Michel: Vom Wachstum Bambergs aufgezeigt am Zweidler’schen Plan von 1602, Bamberg 1939, S.27.

[46] Maierhöfer, verfassungstopographische Entwicklung, S.152.

[47] Zur besseren Orientierung vergleiche für das Folgende den zeitgenössischen Zweidlerplan, Bang, Dietrich/ Zweidler, Peter/ Bonius, Johannes (Hg.): Gründtlicher abriß der Statt Bamberg, Bamberg 1602 (Neudruck 1999).

[48] Höhl, Gudrun: Städtische Funktionen Bambergs im Spiegel seiner Städtelandschaft, in: Jffl 15 (1955), S.7-29, S.18 und Maierhöfer, verfassungstopographische Entwicklung, S.152ff.

[49] Für die genauen Pfarrsprengelgrenzen siehe Arneth, Konrad: Obere Pfarre und Kaulberg. Studien zur Entwicklung des Stadt Bamberg, in: BHVB 92 (1953), S.187f.

[50] Dengler-Schreiber, Karin: „Ist alles oed vnd wüst…“. Zerstörung und Wiederaufbau in der Stadt Bamberg im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges, in: JffL 57 (1997), S.158 Anm. 86; Morlinghaus, Otto: Zur Bevölkerungs- und Wirtschaftgeschichte des Fürstbistums Bamberg im Zeitalter des Absolutismus (=Erlanger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte 3. Band), Erlangen 1940, S.71 und Greving, S.30.

[51] Roß, S.29f; Morlinghaus, S.84f; Neugebauer, Harald: Die Entwicklung des Bamberger niederen Schulwesens von der Reformation bis zur Säkularisation unter besonderer Berücksichtigung des Schulordnungen (= 13. Beiheft des Historischen Vereins für die Pflege der Geschichte des ehemaligen Fürstbistums Bamberg), Bamberg 1982, S.30f; Caspary, Hermann: Staat, Finanzen, Wirtschaft und Heerwesen im Hochstift Bamberg (1672-1693) (Beiheft des Historischen Vereins für die Pflege und Geschichte des ehemaligen Fürstbistums Bamberg 7) Bamberg 1976, S.276ff und Knefelkamp, Ulrich: Die Städte Würzburg, Bamberg und Nürnberg – vergleichende Studien zu Aufbau und Verlust zentraler Funktionen in Mittelalter und Neuzeit, in: BHVB 120 (1984), S.217ff.

[52] Höhl, S.22ff und Höhl, Gudrun: Bamberg. Eine geographische Studie der Stadt, Erlangen 1957, S.10f.

[53] Knefelkamp, S.218.

[54] Reindl, Alwin: Die vier Immunitäten des Domkapitels zu Bamberg. Ein Beitrag ihrer allgemeinen geschichtlichen Entwicklung, Verwaltung und Rechtsprechung, in: BHVB 105 (1969), S.236; Parigger, Stadtrecht, S.6; Nottarp, Herrmann: Bambergs Stadtentwicklung in rechtsgeschichtlicher Sicht, in: Monumentum Bambergense (= Bamberger Abhandlungen und Forschungen III. Band), München 1955, S.89 und Neukam, S.328f.

[55] Göldel, Stadtverfassung, S.8.

[56] Schimmelpfennig, S.60.

[57] Schimmelpfennig, S.75.

[58] Reddig, Bürgerpspital, S.35; für die Genannten allgemein vgl. Schall, Kurt: Die Genannten in Nürnberg (=Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte 6), Nürnberg 1971, S.5ff.

[59] Göldel, Stadtverfassung, S.20, Neukam, S.305ff und Meyer, Otto: Der Bürger in Bambergs tausendjähriger Geschichte, in: Zimmermann, Gerd/ Weber, Dieter (Hg.): Varia Franconiae Historica. Aufsätze – Studien – Vorträge zur Geschichte Frankens Band 1 (= Beiheft des historischen Vereins für die Pflege der Geschichte des ehemaligen Fürstbistums Bamberg 14/1), Würzburg 1981, S.277.

[60] Schimmelpfennig, S.76ff; Maierhöfer, Isolde: Bamberg, in: Keyser, Erich/ Stoob, Heinz (Hg.): Bayerisches Städtebuch Teil 1, Stuttgart/ Berlin/ Köln/ Mainz 1971, S.103 und Maierhöfer, verfassungstopographische Entwicklung, S.149.

[61] Abgedruckt in Zoepfl und Parigger, Stadtrecht.

[62] Parigger, Stadtrecht, S.6.

[63] Göldel, Stadtverfassung, S.9 und Chroust, Anton: Chroniken der Stadt Bamberg. 1. Hälfte. Chroniken des Bamberger Immunitätenstreites von 1430-1435. Mit einem Urkundenanhang (= Fränkische Chroniken 1), Leipzig 1907/1910, S.180f.

[64] Maierhöfer, verfassungstopographische Entwicklung, S.156-159; Göldel, Stadtverfassung, S.8-19; Meyer, S.276f und Chroust, 1, S.I-LXXII.

[65] Göldel, Stadtverfassung, S.14.

[66] Göldel, Stadtverfassung, S.19-26, beschreibt diese Auseinandersetzung als eher heftig und blutig, während Neukam, S.308 und S.345, sie „durchaus friedlich“ nennt. Auch Meyer, S.277, hält sie für vergleichsweise glimpflich, auch weil beide in ihrer Opposition zu Bischof und Kapitel auf Solidarität angewiesen waren.

[67] Neukam, S.313.

[68] Reindl, S.242 und Maierhöfer, verfassungstopographische Entwicklung, S.159.

[69] StadtA D 1004 600.

[70] Schnapp, Karl: Stadtgemeinde und Kirchengemeinde in Bamberg vom Spätmittelalter bis zum kirchlichen Absolutismus (=Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bamberg Nr. 5), Bamberg 1999, S.39; Schmitt, S.142 und Neukam, S.327.

[71] StadtA B4 165.

[72] Zoepfl, S.52ff; Schmitt, S.141ff und Schneiderwirth f 112.

[73] Schmitt, S.142 und S.163.

[74] Schmitt S.142f.

[75] Neukam, S.344 und Schnapp, S.43f, S.61, S.64 und S.66.

[76] Götz, Hannelore: Würzburg im 16. Jahrhundert. Bürgerliche Vermögen und städtische Führungsschichten zwischen Bauernkrieg und fürstbischöflichen Absolutismus, Würzburg 1986, S.168 und

Flachenecker, Helmut: Eine geistliche Stadt. Eichstätt vom 13. bis zum 16. Jahrhundert (= Eichstätter Beiträge 19), Regensburg 1988, S.358.

[77] StadtA B 4 Nr.34 f 223’, f 232’, f 233’, f 239’, f 282, f 283, f 283’ und f 289’.

[78] Hierzu vgl. Kapitel IV.

[79] Maierhöfer, verfassungstopographische Entwicklung, S.149; Schnapp, S.39 und Schneiderwirth, f 112.

[80] Rublack, Sozialstruktur, S.134 und Schuberth, Heinrich Michael: Historischer Versuch über die geistliche und weltliche Staats- und Gerichtsverfassung des Hochstifts Bamberg I, Erlangen 1790, S.97.

[81] StadtA B 4 Nr.34.

[82] Schottenloher, Otto: Das „Memorial“ des Bamberger Stadtsteuerschreibers und Stadtrats Hans Hebeisen 1590, in: BHVB 85 (1935/1936), S.29.

[83] Beispielsweise wurde Friedrich Sauer 1557 als Tod gekennzeichnet, tauchte aber ein Jahr später wieder in der Liste auf; dasselbe bei Melchior Gollner 1564; StadtA B 4 Nr.34 f 241 und f 238’.

[84] Schnapp, S.71.

[85] StadtA B 4 Nr.34 f 276, f 293’, f 299 und f 288’.

[86] StadtA B 4 Nr.34 f 276.

[87] StadtA B 4 Nr.34 f 291’; Hierzu vergleiche auch Flachenecker, Helmut: Geistlicher Stadtherr und Bürgerschaft. Zur politischen Führungsschicht Brixens am Ausgang des Mittelalters, in: Hye, Franz-Heinz (Hg.): Stadt und Kirche (= Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas 13), Linz 1995, S.89 und S.93.

[88] Paschke, 37, S541; StadtA D 1004 600 und Dippold, Günter: Die Senft. Eine Weismainer Bürgerfamilie im Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Dippold, Günter (Hg.): Weismain. Eine fränkische Stadt am nördlichen Jura. Band 2, Weismain 1996, S.320.

[89] StadtA B 4 Nr.34 f 247’ und f 282.

[90] StadtA B 4 Nr.34 f 274, f 279, f 294’ und f 296’; Das einjährige Fehlen Christof Franks 1527, Hans Winters 1547, Pankratz Riegels 1589 und Jakob Dietmaiers 1623 sind wohl als Schreibfehler anzusehen, da Frank und Dietmeir in den betreffenden Jahren jeweils als Bürgermeister belegt sind und die Zahl der Räte ohne ihr Fehlen die regulären 28 betragen würde. Daher auch die Annahme, dass die leicht schwankende Zahl an Räten überlieferungsbedingt ist.

[91] StadtA B 4 Nr.34.

[92] Gehm, Hexenverfolgung 2000, S.333,

[93] Looshorn, VI, S.46.

[94] Leitschuh, Friedrich: Beiträge zur Geschichte des Hexenwesens in Franken, Bamberg 1883, S.48.

[95] Looshorn, VI, S.65.

[96] Gehm, Hexenverfolgung 2000, S.354.

[97] Gehm, Hexenverfolgung 2000, S.327.

[98] Gehm, Hexenverfolgung 2000, S.329.

[99] Gehm, Hexenverfolgung 2000, S.181.

[100] StadtA B 4 Nr.34.

[101] StadtA B 4 Nr.34 f 294’ und 296’.

[102] StadtA B 4 Nr.34.

[103] StadtA B 4 Nr.34 f 220’.

[104] Dippold, Günter: Die Neydecker. Zur Geschichte eines Weismainer Bürgergeschlecht, in: Dippold, Günter (Hg.): Weismain. Eine fränkische Stadt am nördlichen Jura. Band 2, Weismain 1996, S.283-312, S.295 und StadtA B 4 Nr.34.

[105] StadtA B 4 Nr.34 f 220’, f 221’ und f 222.

[106] Köberlin, Alfred: Bamberger Rathausgeschichten aus alter Zeit, in: Alt-Bamberg. Rückblicke auf Bambergs Vergangenheit 10 (1908), S.10-20, S.12 und 14.

[107] Köberlin, S.12 und Schneiderwirth f 112.

[108] Schneidewirth, f 112f und Neukam, S.343.

[109] Bachmann, S109 und 137f.

Ende der Leseprobe aus 96 Seiten

Details

Titel
Die bürgerliche politische Führungsgruppe in Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit
Untertitel
Ein Beitrag zur Erforschung vormoderner Eliten
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
96
Katalognummer
V156199
ISBN (eBook)
9783640687787
ISBN (Buch)
9783640687923
Dateigröße
870 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bamberg Führungsgruppe, Patriziat, Elite, Stadtrat, Bamberg, soziale Mobilität
Arbeit zitieren
Marco Eckerlein (Autor:in), 2007, Die bürgerliche politische Führungsgruppe in Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156199

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die bürgerliche politische Führungsgruppe in Bamberg zu Beginn der Frühen Neuzeit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden