Staatliche Repression und religiöse Verweigerung: Das Verhältnis zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Zeugen Jehovas

Ausgewählte Beispiele im mitteldeutschen Raum


Hausarbeit (Hauptseminar), 2010

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Themenfindung
1.2 Organisatorisches
1.3 Das MfS in knappen Worten:
1.3.1 Die Verwaltung der ZJ im Ministerium für Staatssicherheit
1.4 Probleme bei der Auswertung der Akten

2 Hauptteil
2.1 Der Weg in die Illegalität
2.2 Die politische Enthaltung der WTG
2.3 Der Spionagevorwurf
2.4 Das Verbot der WTG am 31.08.1950
2.5 Unterschiede zwischen den Bewertungen der ZJ in den 1980ern gegenüber den ersten zwei Jahrzehnten seit der Ausrufung der DDR
2.6 Unter Beobachtung

3 Resumée:

„Feindliche und negative Kräfte der illegalen Sekte ‚Zeugen Jehovas’ betreiben politisch-ideologische Diversion mit der Zielstellung, unter Mißbrauch der Religion die imperialistische Theorie der Globalstrategie und des Antikommunismus zu propagieren und zu verbreiten sowie Zweifel am Sieg des Sozialismus zu erzeugen.“

1 Einleitung

1.1 Themenfindung

Im Rahmen des im Sommersemesters 2006 stattgefundenen Seminars zur Thematik „Religiöse, deviante Bewegungen im mitteldeutschen Raum am Ende des Kaiserreichs“ hatte ich seinerzeit eine Hausarbeit über das Feuerbestattungswesen in Leipzig geschrieben und auch im Zuge dessen Einblicke in das Vorgehen der kaiserzeitlichen Staatsmacht gegenüber kleineren religiösen Gemeinschaften erhalten. Insbesondere die Auswertung der polizeilichen Akten über die Theosophische Gesellschaft aus dem Jahr 1916 warf Parallelen zum Überwachungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR auf. Ein genauerer Einblick in das System der „Stasi“ in Bezug auf den Umgang mit sogenannten „Sekten“ hat mich daher sehr interessiert. Da die Theosophen in der DDR faktisch nicht mehr existierten, habe ich mich an die für das sozialistische System größte, deviante Religionsgemeinschaft gehalten, die Zeugen Jehovas.[1]

Da eine umfassende Behandlung dieses Themas unter anderem schon von Hirch[2], Dirksen[3] und Besier[4] erfolgte und ein aussagekräftiger Überblick im Rahmen einer Hausarbeit utopisch gewesen wäre, sollte hier auf schmaleren Pfaden gewandelt werden.

So wurde ein Antrag bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) über die Umgangsweise mit den Zeugen Jehovas durch das Leipziger MfS gestellt, besonders im Hinblick darauf, wie die gesammelten Informationen durch die Berliner Hauptverwaltung bearbeitet wurden und welche Direktiven sie in Folge

dessen dazu herausgab. Im Laufe der Sichtung des Materials stellt sich jedoch heraus, dass die Fülle an Informationen zum einen überwältigend war und daß sich zum anderen neue Fragestellungen bildeten.

Aufgrund der von Institut gegebenen Anforderungen an eine Hausarbeit verbunden mit begrenzter Seitenzahl habe ich es als sinnvoll erachtet, die Erkenntnisse in zwei Arbeiten zu splitten. Daher soll in dieser Hausarbeit vorrangig das Verhältnis des MfS gegenüber der Wachtturmgesellschaft an konkreten Beispielen herausgearbeitet werden, wobei ein Augenmerk auf das Ineinandergreifen von stattlicher Repression und religiöser Verweigerung gelegt wird. Dabei soll es auch interessieren, welche Mechanismen zu der Tatsache führten, dass die ZJ eine derart große Rolle beim MfS spielten. Die zweite Arbeit wird sich mit den Schicksalen zweier unterschiedlicher Charaktere befassen; vorwiegend mit dem des inoffiziellen Mitarbeiters (IM) „Stromer“, einem ehemaligen Zeugen Jehova, und im Vergleich mit dem des Leipziger Bezirksaufsehers, der in dem Zentralen Operationsvorgang (ZOV) „Sumpf“ über lange Jahre bearbeitet wurde.

1.2 Organisatorisches

Im Anhang 1 findet sich eine Übersicht der verwendeten Akten, teils mit einer knappen Inhaltsbeschreibung versehen. Die mit den Pfeilen versehenen Schriftstücke wurden konkret für die vorliegenden Arbeiten verwendet. Ingesamt wurden über 3000 Seiten gesichtet.

Die wichtigsten Begriffe werden in dieser Hausarbeit abgekürzt. Dazu zählen „ZJ“ für Zeugen Jehovas, „MfS“ bzw. „Stasi“ für das Ministerium für Staatssicherheit, „WTG“ für Wachtturmgesellschaft, „EOS“ für Erweitere Oberschule und „EZW“ für Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. Die weiteren gebräuchlichsten Kürzel finden sich im Anhang

.

1.3 Das MfS in knappen Worten:

Es ist unumgänglich, ein paar Worte zur Herausbildung der Stasi zu verlieren.

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wurde am 8. Februar 1950 geschaffen, die ersten Mitarbeiter rekrutierten sich in den folgenden Jahren vorwiegend aus der Volkspolizei. Eine eigene Ausbildungsstätte wie die Schule des Ministeriums für

Staatssicherheit konnte am 16. Juni 1951 eröffnet werden. Wilhelm Zeisser, erster Minister der Staatssicherheit, ließ die zukünftigen Sicherheitskräfte in einjährigen Kursen ausbilden. 1953 wurde die Einrichtung in die „Schule des Staatssekretariats für Staatssicherheit“ umbenannt und nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 umstrukturiert. Sie war die Basisinstitution für die 1955 darauffolgende „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“, deren oberster Beamter nun Ernst Wollweber war. Ab 1963 konnten an die Absolventen Diplome verliehen werden; die Hochschule fungierte jetzt als Kaderschmiede für das MfS. 1965 wurde sie in die „Juristische Hochschule Potsdam“ umbenannt und besaß ab 1968 das Promotionsrecht. Ab 1970 wurde ihr die von Mielke eröffnete „Juristische Fachschule des MfS“ angegliedert. Insgesamt dürften etwa 10.000 Personen ihr Fachschulstudium an einer dieser Einrichtungen absolviert haben. Etwa neun Arbeiten beschäftigen sich mit den Zeugen Jehovas. Die Hauptabteilung XX des MfS befasste sich mit der sogenannten Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion (PID). Die MfS-Offiziere waren keine Juristen im herkömmlichen Sinn, sondern Geheimdienstjuristen, die in der Praxis geübt waren und über real vorhandene Zersetzungsmaßnahmen berichteten. Alle Abschlussarbeiten waren vertrauliche Geheimsache. Die Arbeit Nr. 4 war zusätzlich gesperrt, da sie Informationen über die „Christliche Verantwortung“ enthielt, eine Studiengruppe und zugleich Zeitschrift, die vom MfS geschaffen wurde.[5]

1.3.1 Die Verwaltung der ZJ im Ministerium für Staatssicherheit

Dem MfS stand Erich Mielke als Armeegeneral des Politbüros und Leiter der Bezirksverwaltungen mit ihren 219 Kreis- bzw. Ortsdienststellen vor. Ihm unterstanden auf oberer Ebene zusätzlich das Sekretariat des Ministers und ein Kollegium.[6]

Die mir vorliegenden Akten wurden entweder in den Abteilungen XX oder XIII zusammengetragen. Abteilung XX wurde von Generalleutnant P. Kienberg geleitet und beschäftigte sich in den Bereichen Staatsapparat, Kunst, Kultur, Religion und Untergrund. Die Akten der Abteilung XIII zählen zur Zentralen Rechenstelle unter

Oberst Hartling und verwalten die bei den Bibelforschern eingesetzten IMs.[7]

1.4 Probleme bei der Auswertung der Akten

Das schwerwiegendste Problem bei der Sichtung der Akten und auch während der Recherche in der bis heute herausgegebenen Literatur zur Verfolgung der ZJ durch das MfS ist der Mangel an Objektivität. Die Berichte ehemaliger, ausgestiegener ZJ als Schnittpunkt heranzuziehen, ist wenig sinnvoll. Die gesamte Diskussion ist von allen Seiten höchst emotional aufgeladen. Natürlich sei hier Hirch, Dirksen und Besier nicht unterstellt, ihre umfangreichen, akribisch zusammengestellten und wirklich aufschlussreichen Arbeiten entzögen sich der wissenschaftlichen Neutralität; es muß jedoch vermerkt werden, dass sie in enger Kooperation mit der WTG geschrieben wurden. Jede der Publikationen geht detailliert auf die vielfältige Einflussnahme des Staatsapparates gegenüber den ZJ ein, Kritikpunkte am System der Religionsgemeinschaft finden sich nirgends. Es sei explizit betont, dass die Verfahrensweise des MfS gegenüber den Mitgliedern der WTG vom Standpunkt eines demokratischen Regierungsverständnisses nicht nur völlig überzogen, sondern auch unmenschlich, gesetzeswidrig und daher absolut inakzeptabel ist. Für eine korrekte Aufarbeitung ist es jedoch notwendig, die Thematik in all ihren Facetten zu erfassen.

Genau diese Zielstellung bildet den Knackpunkt meiner Hausarbeit. Sowohl die Akten des MfS wie auch die Berichte der Zeitzeugen sind wichtige, oft aber subjektive Momentaufnahmen.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Stasi im allgemeinen und der Abteilung XX/4 im speziellen waren durch die internen Schulungen der festen Ansicht, es mit einer antikommunistischen, amerikanisch gelenkten, politisch höchst aktiven Organisation zu tun zu haben. Dies bildete die Gedankengrundlage ihrer Tätigkeiten, sie arbeiteten im gewissen Maße deduktiv. Des weiteren stand und fiel ihr Aufgabenfeld mit nachweisbaren Erfolgen. Die Auswüchse der sozialistischen Planwirtschaft machten auch vor den Rechenschaftsberichten des MfS nicht halt.

Im Widerspruch dazu stehen die Positionen der WTG, allen voran das Credo,

unpolitisch zu sein. Ihre Aussagen diesbezüglich sind nicht geschlossen und offenbaren Widersprüche, die 1950 zum Verbot führten. Diese Problematik wird in einem eigenen Abschnitt besprochen.

Sämtliche Teilbereiche dieser Hausarbeit sind im Gesamtbild miteinander verzahnt, die Trennung erfolgte eher willkürlich.

2 Hauptteil

2.1 Der Weg in die Illegalität

Nach Auflösung des Dritten Reichs formierte sich die WTG in den europäischen, von der ZJ-Verfolgung betroffenen Gebieten nach den Vorgaben der New Yorker Hauptleitung neu. Im September 1945 reichten sie die Statuten und das Gründungsprotokoll an die SMAD[8] ein und erhielten auch sofort wieder ihre Zulassung.[9] In einem Brief an die sowjetische Militäradministration vom 20.05.1946 heißt es seitens der WTG: „Sie (der Wachtturm) ist völlig freistehend und getrennt von aller Religion, allen Parteien, Sekten oder anderen weltlichen Organisationen und tritt ganz und rückhaltlos für das Reich Jehovas unter Christus Jesus ein. Der „Wachtturm“ ist nicht dogmatisch, sondern ermuntert seine Leser zu einer sorgfältigen, eingehenden Prüfung seines Inhalts im Lichte der heiligen Schrift. Er läßt sich auf keine Polemik ein und seine Spalten dienen nicht der Besprechung persönlicher Dinge. Es ist nichts Anstößiges in dem „Wachtturm“ enthalten, nichts, was von einer rechtlich denkenden Person beanstandet werden könnte.“

Die Zulassung der Bibelforscher erfolgte am 24.06.1947 durch die sowjetische Militärverwaltung.[10] Die Legalisierung stand auf wackligem Fundament und eine Abtrennung der sowjetischen Besatzungszone war absehbar. Daher wurde parallel zum wiederaufgenommenen deutschen Hauptquartier in Magdeburg das westdeutsche Pendant in Wiesbaden eröffnet. Erich Frost, hauptverantwortlicher Zweigdiener der deutschen Sektion, wechselte aus Sicherheitsgründen nach

Wiesbaden und ließ in Magdeburg eine Anzahl eifriger ZJ für die erwartete Untergrundtätigkeit schulen.

Die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit[11] wurde in der SBZ nicht umgesetzt; regelmäßig

mussten sich die Gruppendiener der WTG[12] zu sogenannten Aussprachen mit den Vertretern der Militärleitung und Polizeidienststellen treffen, um die Widersprüche zu den von ihnen verbreiteten Publikationen zu klären und zu ihrem gesellschaftsverweigerndem Verhalten Stellung zu nehmen. Von Anfang an stand der Vorwurf einer Kooperation mit den „imperialistischen Mächten“ im Raum, der seitens der WTG in Bezug auf die politische Enthaltsamkeit der Organisation strikt abgelehnt wurde.

[...]


[1] Es existieren beide Schreibweisen, ‚Zeugen Jehova’ sowie ‚Zeugen Jehovas’.

[2] Hirch 2001.

[3] Dirksen 2001.

[4] Besier 2003.

[5] Hirch 2001, 18-83.

[6] Vgl. Anlage 3.

[7] Die Angaben gelten für die 80er Jahre.

[8] Sowjetische Militäradministration in Deutschland

[9] BStU MfS, BV Lpz., KD Eilenburg 00009, Bd. 14, 108.

[10] Gursky 2003, 29 ff.

[11] Art. 41 der Verfassung der DDR: „Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissenfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.“ In: Dirksen 2003, 45.

[12] Und andere Religionsgemeinschaften ebenso.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Staatliche Repression und religiöse Verweigerung: Das Verhältnis zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Zeugen Jehovas
Untertitel
Ausgewählte Beispiele im mitteldeutschen Raum
Hochschule
Universität Leipzig  (Vergleichende Religionswissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
26
Katalognummer
V156039
ISBN (eBook)
9783640689118
ISBN (Buch)
9783656830450
Dateigröße
432 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bildung sollte ein kostenloses Gut bleiben und daher wird diese Hausarbeit jedem zugänglich sein. Daß das Thema kontrovers diskutiert werden kann, ist anzunehmen. Sie finden hier den Forschungsstand von April 2010, Änderungen sind möglich und teils auch zu erwarten. Bei einer weiteren Verwendung von Passagen dieser Hausarbeit ist eine eigene Recherche in der angegebenen Literatur sinnvoll. Von einer Übernahme kompletter Passagen oder des Gesamttexts unter anderem Namen ist abzusehen. Die Hausarbeit wurde - im Rahmen einer Hauptseminarsarbeit im Magisterstudium - mündlich bewertet: sehr gut.
Schlagworte
Stasi, MfS, Repression
Arbeit zitieren
Juliane Eichentopf (Autor:in), 2010, Staatliche Repression und religiöse Verweigerung: Das Verhältnis zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Zeugen Jehovas, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156039

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