Kritische Würdigung des gemeinsamen IASB/FASB-Projekts "Financial Statement Presentation"


Bachelorarbeit, 2009

68 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Fundamentale Grundlagen
2.1 Zweck des Jahresabschlusses
2.2 Allgemeine Ziele, Struktur und Status des Projekts

3 Bisherige Darstellung des Jahresabschlusses nach IAS 1 (amended 2005)
3.1 Bilanz
3.2 Gewinn- und Verlustrechnung
3.3 Kapitalflussrechnung
3.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung
3.5 Anhang

4 Inhalt und Darstellung des Jahresabschlusses nach dem „Financial Statement Presentation“-Projekt
4.1 Phase A
4.1.1 Ziele
4.1.2 Neuregelungen
4.1.2.1 Umbenennung der Abschlussbestandteile
4.1.2.2 Bilanz
4.1.2.3 Gesamtergebnisrechnung
4.1.2.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung
4.1.3 Anwendungszeitpunkt
4.2 Phase B
4.2.1 Ziele
4.2.2 Prinzipien
4.2.3 Geplante Neuregelungen
4.2.3.1 Klassifizierung von Informationen
4.2.3.2 Bilanz
4.2.3.3 Gesamtergebnisrechnung
4.2.3.4 Kapitalflussrechnung
4.2.3.5 Anhang
4.3 Phase C

5 Kritische Würdigung des Projekts
5.1 Kriterien für die Verbesserung des true and fair view
5.2 Phase A
5.2.1 Positive Aspekte
5.2.2 Negative Aspekte
5.3 Phase B
5.3.1 Die einheitliche Gliederungssystematik
5.3.1.1 Ausnahmen und Inkonsistenzen
5.3.1.2 Lösungsvorschläge
5.3.2 Anforderungen an die Rechnungslegung
5.3.2.1 Entscheidungsrelevanz
5.3.2.2 Verlässlichkeit
5.3.2.3 Vergleichbarkeit
5.3.2.4 Verständlichkeit
5.3.3 Kosten-Nutzen-Vergleich
5.4 Fazit

6 Schlussbetrachtung und Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Die neuen Bezeichnungen der Jahresabschlussbestandteile

Abb. 2: Gliederungsstruktur von Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung nach dem DP

Abb 3: Überleitungsrechnung zwischen Kapitalfluss- und Gesamtergebnisrechnung

Abb. 4: Erfolgsstrukturanalyse

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit dem Jahr 2004 befasst sich das IASB zusammen mit dem FASB mit der Verbesserung der Jahresabschlussdarstellung. Ziel der Boards ist es, diesbezüglich einen einheitlichen Standard zu schaffen. Grund für die Überlegungen der beiden Standardsetter ist die Kritik der Adressaten. Diese bemängelten, dass es zu viele, zum Teil inkonsistente Möglichkeiten der Abschlussdarstellung gebe und sich diese in ihrer Qualität und Quantität unterscheiden. Dies macht es schwieriger, Erfolgs- und Ergebnisgrößen zu verstehen und zu vergleichen.1

Das Projekt „Financial Statement Presentation“ wurde ursprünglich unter dem Namen „Performance Reporting“ vom IASB bereits im Jahr 2001 ins Leben gerufen. Die Umbenennung erfolgte im Jahr 2006 auf Grund einer inhaltlichen Erweiterung, denn es sollte nicht allein bei einer Umgestaltung der Erfolgsrechnung bleiben.2 Vielmehr soll nun der Informationsnutzen für die Adressaten gesteigert und ihnen so die Möglichkeit gegeben werden, infolge eines besseren Verständnisses, entsprechende Entscheidungen treffen zu können.3 Ansatz und Bewertung sind keine Bestandteile des Projekts.

Auf Grund der Komplexität des Projekts wurde dieses in drei Phasen gegliedert. Bereits im Jahr 2007 wurde Phase A mit der Überarbeitung des IAS 1 Presentation of Financial Statements abgeschlossen.4 Diese befasste sich damit, welche Bestandteile ein Jahresabschluss haben muss und welche Informationen diese enthalten sollen. Die erarbeiteten Vorschriften sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, zwingend vorgeschrieben. Am 16. Oktober 2008 wurde das Diskussionspapier „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“ durch IASB und FASB veröffentlicht. Bis zum 14. April 2009 hatten Interessierte die Möglichkeit, dieses zu kommentieren. Das Diskussionspapier gehört zur Phase B des IASB/ FASB-Projekts und beschäftigt sich mit der Darstellung der Informationen im Jahresabschluss.

Im Rahmen dieser Arbeit werden die Neuregelungen des „Financial Statement Presentation“-Projekts kritisch analysiert. Insbesondere wird untersucht, inwieweit die Neuerungen zu einer Verbesserung des true and fair view führen und somit den Informationsnutzen für die Hauptadressaten des IFRS-Abschlusses, die Kapitalgeber, steigern. Zudem wird geklärt, ob es durch die Änderungen zu einer Erleichterung für die Bilanzierenden bei der Jahresabschlusserstellung kommt.

1.2 Gang der Untersuchung

Zum Einstieg in die Thematik wird zunächst auf das Ziel des Jahresabschlusses eingegangen, zudem werden die Grundzüge des „Financial Statement Presentation“-Projekts vorgestellt. Kapitel 3 befasst sich mit der bisherigen Darstellung der einzelnen Jahresabschlussbestandteile nach IFRS. Auf eine Darstellung nach US-GAAP wird verzichtet, denn es ist das Ziel der Boards gemäß Memorandum of Understanding, die IFRS an die US-GAAP anzugleichen.5 Das darauffolgende Kapitel widmet sich den einzelnen Projektphasen. Zu Beginn werden die Neuerungen der bereits abgeschlossenen Phase A sowie die wesentlichen Inhalte des im Rahmen der Phase B veröffentlichten Diskussionspapiers vorgestellt. Zudem wird ein Ausblick auf die geplante Phase C gegeben. Zu Beginn des fünften Kapitels werden die Kriterien für eine verbesserte Jahresabschlussdarstellung i. S. d. Adressaten festgelegt. Dadurch soll deutlich gemacht werden, was der Abschlussadressat, speziell der Kapitalgeber, erwartet und inwieweit Informationen aufbereitet werden müssen, damit sie für ihn entscheidungsnützlich sind. Anschließend werden die Phasen A und B einer kritischen Würdigung unterzogen. Bezüglich der Phase A werden positive und negative Aspekte der Neuregelungen aufgezeigt. Die kritische Betrachtung der Phase B konzentriert sich auf die von IASB und FASB entwickelte einheitliche Gliederungssystematik und es wird beleuchtet, inwiefern die Änderungen durch das Projekt den Anforderungen an die Rechnungslegung entsprechen. Zudem wird der mit dem Projekt verbundene Nutzen den enstehenden Kosten gegenübergestellt. Hierdurch soll gezeigt werden, ob die Neuerungen lohnenswert sind. Schließlich werden in Kapitel 6 die gewonnenen Erkenntnisse einer Schlussbetrachtung unterzogen und ein Ausblick gegeben.

2 Fundamentale Grundlagen

2.1 Zweck des Jahresabschlusses

Ein Jahresabschluss dient grundsätzlich der Information. Lediglich die Abschluss- adressaten unterscheiden sich je nach Rechnungslegungssystem. IFRS und US- GAAP sind angelsächsisch geprägt. Bei ihnen stehen die Eigenkapitalgeber im Vordergrund und damit verbunden ein true and fair view bzw. eine fair presenta- tion. Zum Kreis der externen Jahresabschlussadressaten gehören gemäß F.9 aber auch Arbeitnehmer, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, der Staat und die Öffentlich- keit. Bei einer kontinentaleuropäischen Prägung der Rechnungslegung (z. B. HGB) ist dies anders. Hier ist alles auf den Gläubigerschutz ausgerichtet und es stehen somit die Fremdkapitalgeber im Mittelpunkt.6

Laut IAS 1.7 ist ein Abschluss „eine strukturierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens“. Ziel eines Jahresabschlusses ist es daher, dem Abschlussadressaten diesbezüglich Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese darauf aufbauend die Situation des Unternehmens besser beurteilen und entsprechende Entscheidungen treffen können.7 Um dies zu ermöglichen, informiert ein Abschluss über Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen samt Gewinne und Verluste, sonstige Änderungen des Eigenkapitals sowie die Cashflows eines Unternehmens (IAS 1.7 (a) bis (f)). Ein Abschluss gibt auch Auskunft über die Arbeit des Managements, insbesondere hinsichtlich dessen Umgang mit dem Vermögen des Unternehmens. Damit entscheidungsrelevante Informationen jedoch überhaupt gegeben werden können, ist anzunehmen, dass das Unternehmen fortgeführt wird (going concern principle) und bei der Aufstellung des Abschlusses das Prinzip der Periodenabgrenzung (accrual basis) eingehalten wird.8

2.2 Allgemeine Ziele, Struktur und Status des Projekts

IASB und FASB arbeiten seit dem Jahr 2004 gemeinsam am „Financial Statement Presentation“-Projekt. Bereits seit 2001 strebten die beiden Boards unabhängig voneinander eine Lösung zur Verbesserung der Darstellung und des Ausweises des Jahresabschlusses nach IFRS bzw. US-GAAP an. Das Projekt ist auch ein Teil des Memorandum of Understanding, dessen Ziel eine Konvergenz der beiden Rechnungslegungssysteme ist.9

Unternehmensinformationen sollen als Konsequenz derart zur Verfügung gestellt werden, dass Adressaten diese in angemessener Weise nachvollziehen können. Zu den Informationen zählen die Vermögens- und Finanzlage der aktuellen und der vorherigen Berichtsperiode, daneben die Entscheidungen, auf denen die Verände- rungen zwischen den beiden Perioden basieren, sowie ob, wann und in welcher Höhe zukünftige Kapitalzu- und -abflüsse zu erwarten sind.10

Diese Zielsetzung ist sehr umfassend, existierte jedoch nicht von Beginn an. Zunächst war das Projekt unter dem Namen „Performance Reporting“ bekannt und beinhaltete lediglich eine Reform der Erfolgsrechnung im IFRS-Abschluss. Die Boards einigten sich jedoch im Verlauf darauf, alle Bestandteile des Jahresab- schlusses umzugestalten und es erfolgte eine Umbenennung des Projekts in „Financial Statement Presentation“.11

Um das nun sehr komplexe Projekt realisieren zu können, wurde es in drei Phasen gegliedert.12 Mit Phase A sollen zeitnah umsetzbare Punkte bewältigt werden. Phase B widmet sich dagegen den grundlegenden und damit längerfristigen Problemen. Im Rahmen der Phase C soll eine Anpassung der Zwischenberichter- stattung an die Ergebnisse der ersten beiden Phasen erfolgen.13

Der aktuelle Projektstatus lässt sich folgendermaßen umreißen: Durch Veröffentli- chung des IAS 1 (rev. 2007) ist Phase A aus Sicht des IASB abgeschlossen. Das FASB hat sich dagegen entschieden, die Ergebnisse der Phase A erst zusammen mit denen der Phase B in einem Exposure Draft herauszugeben.14 Im Rahmen der Phase B wurde am 16. Oktober 2008 das Diskussionspapier „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“ durch die beiden Standardsetter veröffent- licht. Die sechsmonatige Kommentierungsfrist endete am 14. April 2009. Danach wurde mit der Auswertung der Stellungnahmen begonnen.15 Während der Kommentierungsphase wurden auch so genannte field tests durchgeführt. Insge- samt haben dreißig Unternehmen daran teilgenommen, die laut Diskussionspapier geplanten Neuregelungen praktisch getestet und sich darüber hinaus im Rahmen einer Umfrage zu ihren Erfahrungen geäußert. Die Ergebnisse der Umfrage sollten im gemeinsamen Treffen im Juli 2009 besprochen werden. Eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse wird voraussichtlich im September 2009 stattfinden.16

3 Bisherige Darstellung des Jahresabschlusses nach IAS 1 (amended 2005)

Der Jahresabschluss gibt einen Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unterneh- mens unter den Aspekten true and fair view bzw. fair presentation.17 Über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informieren die Bilanz (balance sheet), die Gewinn- und Verlustrechnung (income statement), die Eigenkapitalveränderungs- rechnung (statement of changes in equity), die Kapitalflussrechnung (cash flow statement) und darüber hinaus der Anhang (notes).18 Auf die bisherige Darstellung dieser Bestandteile des IFRS-Abschlusses wird im Folgenden eingegangen. Dabei wird aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesem Kapitel auf den Zusatz „amended 2005“ des IAS 1 (amended 2005) verzichtet.

3.1 Bilanz

Die Bilanz ist der wesentliche Teil des Jahresabschlusses und gibt einen Einblick in die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens. Dort werden Vermögens- werte (assets) und Schulden (liabilities) sowie das Eigenkapital (equity) abge- bildet.19 IAS 1.68 gibt vor, welche Informationen mindestens ausgewiesen werden müssen. Weitere Ergänzungen oder Unterteilungen sind möglich, soweit sie zum Verständnis der betrieblichen Situation eines Unternehmens beitragen (IAS 1.69).

Hinsichtlich der Darstellungsform gibt es keine genaue Vorschrift (IAS 1.71). Es kommen daher die Staffelform oder die Kontoform in Frage, aber auch eine andere Form ist möglich. In der Bilanzierungspraxis hat sich die Staffelform20 etabliert. Auch die Wahl der Reihenfolge der Bilanzposten liegt im Ermessen des Bilanzierenden, die vorgeschlagene Gliederung ist nicht verpflichtend. Auf Grund des Prinzips der Darstellungsstetigkeit muss eine einmal gewählte Reihenfolge jedoch auch in den folgenden Perioden angewendet werden.21

Bei den Vermögenswerten und Schulden ist gemäß IAS 1.51 eine Unterteilung in kurzfristige (current) und langfristige (non-current) Posten vorzunehmen. Alle Vermögenswerte und Schulden mit einer mehr als zwölfmonatigen Laufzeit sind in jedem Fall separat auszuweisen (IAS 1.52). Weiterhin besteht bis auf wenige Ausnahmen (z. B. IAS 12.71 und 19.54) ein Saldierungsverbot zwischen Aktiv- und Passivposten (IAS 1.32). Um die Vergleichbarkeit des Abschlusses zu gewährleisten, sind Werte aus dem vorangegangenen Abschluss gemäß IAS 1.36 bis IAS 1.41 darzustellen.

3.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung gibt Auskunft über die Ertragslage. Sie umfasst Erträge und Aufwendungen, aus diesen ergibt sich das Periodenergebnis.22 Wie bei der Bilanz existiert auch für die Gewinn- und Verlustrechnung kein Gliederungs- schema. Es werden lediglich Mindestposten vorgeschrieben (IAS 1.81 f.), Ergän- zungen sind gemäß IAS 1.83 möglich, wenn damit das Verständnis der Ertrags- lage verbessert wird. Der Ausweis außerordentlicher Posten ist dabei verboten (IAS 1.85). Bei der Darstellungsform kann wie bei der Bilanz zwischen der Staffel- und der Kontenform gewählt werden. Auch hier hat sich erstere in der Praxis durchgesetzt. Hat der Bilanzierende sich für eine Form entschieden, muss diese beibehalten werden.23

Als Darstellungsformen der GuV kommen sowohl das Gesamtkostenverfahren (nature of expense method; IAS 1.91) als auch das Umsatzkostenverfahren (cost of sales method; IAS 1.92) in Betracht. Beim Gesamtkostenverfahren werden Aufwendungen kostenartenbezogen zusammengefasst, beim Umsatzkostenver- fahren kostenträgerbezogen.24

3.3 Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung dient der Abbildung der Finanzlage des Unterneh- mens.25 Sie soll den Abschlussadressaten helfen, die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente26 zu erwirtschaften, besser einschätzen zu können (IAS 1.102). Zudem ermöglicht die Kapitalflussrechnung eine bessere Vergleichbarkeit der Ertragskraft von Unternehmen.27

Als Cashflow wird die Veränderung des Finanzmittelfonds (= liquide Mittel) bezeichnet. Um diesen zu ermitteln, ist es notwendig, die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit (operative cash flow), Investitionstätigkeit (investive cash flow) und Finanzierungstätigkeit (finance cash flow) zu bilden (IAS 7.10). So wird erkennbar, welches Ergebnis im jeweiligen Bereich erzielt wird und inwiefern gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht (IAS 7.11).28

Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit geben Aufschluss darüber, inwieweit das Unternehmen in der Berichtsperiode Zahlungsmittelüberschüsse erwirt- schaften und auf eine Außenfinanzierung verzichtet werden konnte (IAS 7.13). Cashflows aus Investitionstätigkeit zeigen an, in welchem Umfang „Aufwen- dungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen“29. Cashflows aus Finanzierungstätigkeit geben insbesondere potenziellen Kapitalgebern Auskunft darüber, ob und wie das Unternehmen in der Lage ist, mit seinen finanziellen Mitteln zu haushalten und ob es somit vertretbar ist, diesem Unternehmen bspw. einen Kredit zu gewähren (IAS 7.17).

3.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die auch als Eigenkapitalspiegel bezeichnete Eigenkapitalveränderungsrechnung ist gemäß IAS 8 (c) fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie gibt die Verände- rung des Nettovermögens innerhalb der Berichtsperiode wieder (IAS 1.98). Die Adressaten haben die Möglichkeit, Zuwächse und Rückgänge der einzelnen Eigenkapitalposten nachzuvollziehen.31 Neben den in der Gewinn- und Verlust- rechnung verbuchten erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträgen werden auch erfolgsneutrale Änderungen des Eigenkapitals gezeigt.32

Hinsichtlich der Darstellung werden entweder „sämtliche Veränderungen des Eigenkapitals oder [alternativ] Änderungen des Eigenkapitals mit Ausnahme solcher, die aus Transaktionen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteils- eigner entstehen, .. [gezeigt]“33. Die Wahl der Darstellungsform entscheidet darüber, welche Informationen im Eigenkapitalspiegel anzugeben sind und welche ggf. im Anhang gezeigt werden können (IAS 1.101). Üblicherweise erfolgt die Darstellung in der Spaltenform.34

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung setzt sich gemäß IAS 1.96 mindestens aus den folgenden Elementen zusammen:

- „Periodenergebnis aus der GuV;
- Erträge und Aufwendungen, die nach anderen Standards bzw. Interpreta- tionen direkt im Eigenkapital zu erfassen sind;
- Gesamterfolg der Periode mit separatem Ausweis des Anteils, der auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens und der Minderheitenanteile ent- fällt;
- Gesamtauswirkungen der Änderungen der Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden und der Berichtigung von Fehlern.“35

Wählt der Bilanzierende die zweite Darstellungsvariante, sind darüber hinaus im Anhang anzugeben (IAS 1.97):

- „Kapitaltransaktionen mit den Anteilseignern, wobei Ausschüttungen gesondert auszuweisen sind;
- Entwicklung der Gewinnrücklagen;
- Überleitung der Buchwerte jeder Kategorie des gezeichneten Kapitals sowie aller Rücklagen vom Beginn zum Ende der Berichtsperiode.“36

3.5 Anhang

Der Anhang ist von allen bilanzierenden Unternehmen anzufertigen (IAS 1.8 (e)) und soll das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbessern. Hierzu wird im Rahmen des Anhangs auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanzposten eingegangen. Des Weiteren werden notwendige Informationen, die in keinem der anderen Jahresabschlussbestandteile angegeben sind,37 sowie Informationen, die zum Verständnis der Aussagen der anderen Jahresabschlussbestandteile beitragen, gegeben. Der Anhang besitzt neben einer Erläuterungs- und Entlastungsfunktion auch eine Ergänzungsfunk- tion.38

Der Anhang beinhaltet weiterhin den Gewinnverwendungsvorschlag bzw.

-beschluss.39 Zudem können Angaben zu Eventualschulden (IAS 37), vertragli- chen Verpflichtungen sowie Informationen bezügliches des Risikomanagements (IFRS 7) gemacht werden.40

Um dem Ziel der fair presentation gerecht zu werden, muss der Anhang gemäß IAS 1.105 (a) auch eine Übereinstimmungserklärung enthalten. Das bedeutet nach IAS 1.14, dass eine Deckung zwischen dem Abschluss und den IFRS besteht.41

4 Inhalt und Darstellung des Jahresabschlusses nach dem „Financial Statement Presentation“-Projekt

Im Folgenden werden die einzelnen Phasen mit ihren inhaltlichen Änderungen bzw. geplanten Neuregelungen dargestellt. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der zurzeit in Bearbeitung befindlichen Phase B. Der Vollständigkeit halber wird auch auf die bereits abgeschlossene Phase A sowie die noch ausstehende Phase C eingegangen.

4.1 Phase A

Im März 2006 wurde vom IASB der Entwurf zur Änderung des IAS 1 „Presenta- tion of Financial Statements: A revised Presentation“ veröffentlicht. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist am 17. Juli 2006 wurde der neue Standard IAS 1 (rev. 2007) am 6. September 2007 veröffentlicht. Er ersetzt den bisher geltenden IAS 1 (rev. 2003 amended 2005).42

4.1.1 Ziele

Im Rahmen dieser Phase stehen die Punkte im Mittelpunkt, die in Bezug auf die Konvergenz in der internationalen Rechnungslegung, kurzfristig umgesetzt werden können. Das Ziel ist es daher, die Darstellung der Jahresabschlussbestand- teile verständlicher zu machen. Den Bilanzadressaten soll auf diese Weise geholfen werden, dargestellte Informationen besser verstehen und Entscheidungen besser treffen zu können.43

[...]


1 Vgl. IASCF (2008), S. 13.

2 Vgl. Fülbier/ Meier/ Sellhorn (2009), S. 405.

3 Vgl. IASCF (2008), S. 20.

4 Vgl. Fülbier/ Meier/ Sellhorn (2009), S. 405. Das FASB hat sich entschlossen, die Ergebnisse der Phase A zusammen mit denen der Phase B in einem gemeinsamen Exposure Draft zu veröffentlichen. Vgl. hierzu FASB (2005b).

5 Vgl. Oversberg (2007), S. 344; Bischof/ Molzahn (2008), S. 178.

6 Vgl. Wöhe/ Döring (2008), S. 820 f.; Lüdenbach/ Hoffmann (2009), § 1 Rz. 5, 15, § 2 Rz.

7 Vgl. Lüdenbach/ Hoffmann (2009), § 1 Rz. 5 f.; Baetge/ Kirsch/Thiele (2007), S. 146 f.

8 Vgl. Ballwieser (2006), S. 13; Baetge/ Kirsch/ Thiele (2007), S. 147; siehe auch F.14.

9 Vgl. FASB (2009c); Zülch/ Fischer (2007a), S. 1765; Bogajewskaja (2006), S. 1155; Beine/ Splinter (2009), S. 1007.

10 Vgl. Zülch/ Fischer (2007a), S. 1765.

11 Vgl. Zülch/ Fischer (2007a), S. 1765.

12 Siehe ausführlich zu den einzelnen Phasen in Kapitel 4.

13 Vgl. Zülch/ Fischer (2007a), S. 1766.

14 Vgl. FASB (2005b), S. 2.

15 Vgl. Zülch/ Fischer (2007a), S. 1766;.

16 Vgl. FASB (2009a). Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Arbeit lagen noch keine Ergebnisse vor.

17 Vgl. Wöhe/ Döring (2005), S. 965.

18 Siehe IAS 1.8. Börsennotierte Unternehmen haben darüber hinaus eine Segmentberichterstattung, das Ergebnis je Aktie sowie Zwischenberichte offen zu legen. Im Rahmen dieser Arbeit werden diese jedoch vernachlässigt, da diese Bestandteile in anderen Standards geregelt sind bzw. die Zwischenberichterstattung erst im Rahmen der Phase C bearbeitet werden soll. Vgl. hierzu Wöhe/ Döring (2008), S. 827.

19 Vgl. Hauer/ Schneider (2008), S. 41; Wöhe/ Döring (2005), S. 965.

20 Ein vereinfachtes Gliederungsschema der Bilanz zeigt Wöhe/ Döring (2005), S. 976.

21 Vgl. Wöhe, Einführung (2005), S. 976; Hauer/ Schneider (2008), S. 41.

22 Vgl. Wöhe, Einführung (2005), S. 965; Hauer/ Schneider (2008), S. 42.

23 Vgl. Hauer/ Schneider (2008), S. 42.

24 Vgl. Lüdenbach/ Hoffmann (2009), § 2 Rz. 54; Gliederungsschemata für beide Darstellungsvarianten zeigt Wöhe/ Döring (2005), S. 1012.

25 Vgl. Wöhe, Einführung (2005), S. 965.

26 Nach IAS 7.6 versteht man unter Zahlungsmitteläquivalenten „kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen“, zu den Zahlungsmitteln gehören dagegen „Barmittel und Sichteinlagen“.

27 Vgl. Hauer/ Schneider (2008), S. 185.

28 Darstellungen zur Berechnung des Cashflows zeigt Pellens et al. (2006), S. 180-183.

29 IAS 7.16.

30 Vgl. Hauer/ Schneider (2008), S. 190-192.

31 Vgl. Bucholz (2007), S. 203.

32 Vgl. Hauer/ Schneider (2008), S. 200.

33 33 IAS 1.8 (c).

34 Die Grundstruktur der Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt Wöhe/ Döring (2005), S. 1015.

35 Hauer/ Schneider, (2008), S. 44.

36 Coenenberg (2005), S. 364.

37 Zusatzinformationen wie z. B. die Anzahl der Mitarbeiter, Haftungsverhältnisse oder Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

38 Vgl. Wöhe (2005), S. 1014; Buchholz (2007), S. 206; Hauer/ Schneider (2008), S. 205; Lüdenbach/ Hoffmann (2009), § 5 Rz. 14.

39 Vgl. Heuser/ Theile (2009), Rz. 4543.

40 Siehe IAS 1.105 (d).

41 Vgl. Lüdenbach/ Hoffmann (2009), § 2 Rz. 7.

42 Vgl. Wenk/ Jagosch (2008), S. 1251; Bogajewskaja (2006), S. 1155; Oversberg (2007), S. 339; FASB (2005b), S. 2.

43 Vgl. Bogajewskaja, Exposure Draft, 2006, S. 1155.

Ende der Leseprobe aus 68 Seiten

Details

Titel
Kritische Würdigung des gemeinsamen IASB/FASB-Projekts "Financial Statement Presentation"
Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg  (Institut für Betriebswirtschaftslehre)
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
68
Katalognummer
V152141
ISBN (eBook)
9783640639939
ISBN (Buch)
9783640640133
Dateigröße
668 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kritische Würdigung, IASB, FASB, Financial Statement Presentation, Projekt, Jahresabschluss, IAS 1, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Phase A, Umbenennung Abschlussbestandteile, Gesamtergebnisrechnung, Anwendungszeitpunkt, Phase B, Klassifizierung, Phase C, true and fair view, einheitliche Gliederungssystematik, Anforderungen an die Rechnungslegung, Entscheidungsrelevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit, Verständlichkeit, Kosten-Nutzen-Vergleich, Boards, Standardsetter, Abschlussdarstellung, Performance Reporting, Preliminary Views on Financial Statement Presentation, Diskussionspapier, IFRS, IFRS-Abschluss, Informationsnutzen, Kapitalgeber, Erleichterung, Jahresabschlusserstellung, Memorandum of Understanding, US-GAAP, Abschlussadressat, fair presentation, Cashflow, balance sheet, income statement, statement of changes in equity, cash flow statement, notes, Geschäftstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuern, aufgegebene Geschäftsbereiche
Arbeit zitieren
Doreen Schröder (Autor:in), 2009, Kritische Würdigung des gemeinsamen IASB/FASB-Projekts "Financial Statement Presentation", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152141

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