Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht


Diplomarbeit, 2003

94 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Hartz-Kommission
2.1 Allgemeines zur Kommission
2.2 Zusammenfassende Vorstellung der Kommissionsergebnisse

3 Die dreizehn Vorschläge im Einzelnen
3.1 Erstes Innovationsmodul
Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – JobCenter
3.1.1 Die Vorschläge der Kommission zum ersten Modul
3.1.2 Kritische Würdigung des ersten Moduls
3.1.3 Bisherige Umsetzung des ersten Moduls
3.2 Zweites Innovationsmodul Familienfreundliche Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung
3.2.1 Die Vorschläge der Kommission zum zweiten Modul
3.2.2 Kritische Würdigung des zweiten Moduls
3.2.3 Bisherige Umsetzung des zweiten Moduls
3.3 Drittes Innovationsmodul Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
3.3.1 Die Vorschläge der Kommission zum dritten Modul
3.3.2 Kritische Würdigung des dritten Moduls
3.3.3 Bisherige Umsetzung des dritten Moduls
3.4 Viertes Innovationsmodul Jugendliche Arbeitslose - AusbildungszeitWertpapier
3.4.1 Die Vorschläge der Kommission zum vierten Modul
3.4.2 Kritische Würdigung des vierten Moduls
3.4.3 Bisherige Umsetzung des vierten Moduls
3.5 Fünftes Innovationsmodul
Förderung älterer Arbeitnehmer und BridgeSystem
3.5.1 Die Vorschläge der Kommission zum fünften Modul
3.5.2 Kritische Würdigung des fünften Moduls
3.5.3 Bisherige Umsetzung des fünften Moduls
3.6 Sechstes Innovationsmodul
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
3.6.1 Die Vorschläge der Kommission zum sechsten Modul
3.6.2 Kritische Würdigung des sechsten Moduls
3.6.3 Bisherige Umsetzung des sechsten Moduls
3.7 Siebtes Innovationsmodul
Kein Nachschub für Nürnberg! –
Beschäftigungsbilanz – Bonus-System für Unternehmen 3.7.1 Die Vorschläge der Kommission zum siebten Modul
3.7.2 Kritische Würdigung des siebten Moduls
3.7.3 Bisherige Umsetzung des siebten Moduls
3.8 Achtes Innovationsmodul
Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) –
Betriebsnahe Weiterbildung – Intergration schwer Vermittelbarer
3.8.1 Die Vorschläge der Kommission zum achten Modul
3.8.2 Kritische Würdigung des achten Moduls
3.8.3 Bisherige Umsetzung des achten Moduls
3.9 Neuntes Innovationsmodul
Neue Beschäftigung und Abbau der Schwarzarbeit durch „Ich-AG“
und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Mini-Jobs mit
Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen
3.9.1 Die Vorschläge der Kommission zum neunten Modul
3.9.2 Kritische Würdigung des neunten Moduls
3.9.3 Bisherige Umsetzung des neunten Moduls
3.10 Zehntes Innovationsmodul
Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstützung
aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung –
Arbeitsmarktforschung – Change Management
3.10.1 Die Vorschläge der Kommission zum zehnten Modul
3.10.2 Kritische Würdigung des zehnten Moduls
3.10.3 Bisherige Umsetzung des zehnten Moduls
3.11 Elftes Innovationsmodul
Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCenter für
neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung –
Start mit den neuen Bundesländern
3.11.1 Die Vorschläge der Kommission zum elften Modul
3.11.2 Kritische Würdigung des elften Moduls
3.11.3 Bisherige Umsetzung des elften Moduls
3.12 Zwölftes Innovationsmodul
Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
3.12.1 Die Vorschläge der Kommission zum zwölften Modul
3.12.2 Kritische Würdigung des zwölften Moduls
3.12.3 Bisherige Umsetzung des zwölften Moduls
3.13 Dreizehntes Innovationsmodul
Masterplan – Beitrag der Profis der Nation
3.13.1 Die Vorschläge der Kommission zum dreizehnten Modul
3.13.2 Kritische Würdigung des dreizehnten Moduls
3.13.3 Bisherige Umsetzung des dreizehnten Moduls

4 Gesamtbewertungen der einzelnen Interessengruppen
4.1 Gesamtbewertung aus Arbeitnehmersicht
4.2 Gesamtbewertung aus Arbeitgebersicht
4.3 Gesamtbewertung aus Sicht der Wissenschaft

5 Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Am 16. August 2002, etwa fünf Wochen vor der Bundestagswahl und somit inmitten der „heißen“ Wahlkampfphase, legte die in der Presse nach ihrem Vorsitzenden Dr. Peter Hartz benannte „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ihren Abschlussbericht vor. Ergebnis der sechsmonatigen Arbeit war ein 343 Seiten starkes Dokument, in dem in 13 Vorschlägen, den sogenannten Innovationsmodulen, Anregungen zur Verbesserung und Neugestaltung der Arbeitsvermittlung gemacht werden. Die Reaktionen nahezu aller Beteiligten, die sich zu den Ergebnissen unmittelbar nach deren Veröffentlichung äußerten, wurden jedoch von den bevorstehenden Wahlen stark beeinflusst. Während von der Bundesregierung mit markigen Sprüchen Stimmung gemacht wurde („Lieber mit Hartz der Arbeitslosigkeit zu Leibe rücken als zu Späth kommen“[1]) kritisierte die Opposition, ebenso wie einige Arbeitgebervertreter, das Konzept als nicht weitgehend genug. Die Gewerkschaften erklärten zwar, dass sie sich Reformen nicht verschließen wollen, zugleich gab es aber auch Stimmen die sich radikal gegen die Vorschläge aussprachen. So erklärte Michael Wendl, der bei ver.di als stellvertretender Leiter des Landesbezirks Bayern tätig ist: „Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die Vorschläge der Hartz-Kommission (...) rundum abzulehnen.“[2]

Allen diesen Beurteilungen gemein war eine überaus oberflächliche Bewertung; tiefergehende Betrachtungen waren kaum zu finden oder wurden im allgemeinen Wahlkampfgetöse überhört. Dabei ist es gerade angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt von hoher Wichtigkeit, die Vorschläge der Kommission kritisch zu prüfen und objektiv zu beurteilen. Die vorliegende Arbeit versucht diesem Ansatz gerecht zu werden. Der Schwerpunkt wird dabei, wie aus dem Titel bereits hervorgeht, auf den betrieblichen, weniger auf den BA-internen, aufbauorganisatorischen Aspekten liegen und nach der Vorstellung der Kommissionsempfehlungen die Meinungen und Sichtweisen von Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch der Wissenschaft zu den Vorschlägen im Einzelnen verdeutlichen. Darüber hinaus wird der Verfasser gegebenenfalls auch seine eigene Meinung wiedergeben. Die Kapitel zu den einzelnen Modulen werden abgeschlossen durch eine Beschreibung der bisherigen Umsetzung der Vorschläge; dabei wird der Stand bis 15. Juni 2003 berücksichtigt. Beendet wird die Arbeit durch verschiedene Gesamtbetrachtungen, jeweils aus der Sichtweise der einzelnen Interessengruppen heraus, und einem abschließenden Fazit.

2 Die Hartz-Kommission

2.1 Allgemeines zur Kommission

Im Januar 2002 wurden durch den Bundesrechnungshof gravierende Fehler in der Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) aufgedeckt. Lediglich ein Drittel aller ausgewiesenen Vermittlungen wurde tatsächlich aufgrund aktiver Mitarbeit der Berater des Arbeitsamtes durchgeführt, ein weiteres Drittel befand sich in der Grauzone des Interpretationsspielraumes und war wenigstens unter Mitwirkung des Arbeitsamtes zustande gekommen, das letzte Drittel der Statistik war jedoch fingiert. Diese als Vermittlungsskandal bekannt gewordenen Umstände wurden von der Bundesregierung genutzt, um eine umfassende Neugestaltung der Arbeitsvermittlung in die Wege zu leiten, die zum einen dazu führte, dass der bisherige Präsident der BA, Bernhard Jagoda, aus dem Amt entlassen und durch Florian Gerster ersetzt wurde, bis dato Arbeitsminister von Rheinland-Pfalz. Zum anderen gab die Regierung am 22. Februar 2002 die Einsetzung der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bekannt, deren Aufgabe es war, Vorschläge zu unterbreiten, wie der Arbeitsvermittlungsprozess reformiert werden könnte.

Der konkrete Arbeitsauftrag umfasste vier Teile:[3]

1. Aufgabenkonzentration auf Kernbereiche

Es sollte geprüft werden, ob alle nicht unmittelbar zur BA gehörenden Aufgaben wie beispielsweise die Kindergeldauszahlung oder die Bekämpfung illegaler Beschäftigung ausgelagert werden können, so dass sich die Arbeit der BA auf die Bereiche Arbeitsvermittlung, Ausbildungsstellenvermittlung, Auszahlung von Lohnersatzleistungen und aktive Arbeitsmarktpolitik beschränkt.

2. Im Zentrum: Vermittlung und Beratung

Der Fokus der operativen Tätigkeiten sollte mittels moderner Managementkonzepte und durch verstärkten Einsatz von Informationstechnologien stärker als bisher auf Dienstleistungen wie Vermittlung und Beratung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern liegen und zu einer Entbürokratisierung der Verwaltung führen.

3. Organisatorischer Umbau

Um Verantwortung und Entscheidungsspielraum vor Ort zu stärken, sollten im Zuge der dazu notwendigen stärkeren Regionalisierung und Dezentralisierung Vorschläge gemacht werden, wie Aufgaben, Struktur und Zusammensetzung der Selbstverwaltung neu geregelt werden können.

4. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Bereits im Februar 2002 erklärte die Bundesregierung, dass sie für die nächste Legislaturperiode die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe plane. Aufgabe der Kommission war es, Organisationsmodelle vorzulegen, die dieses Vorhaben unterstützen.

Zum Vorsitzenden wurde Dr. Peter Hartz benannt, der dadurch zugleich als Namensgeber der Kommission fungierte. Der Personalvorstand von Volkswagen war durch die Umsetzung innovativer Beschäftigungsmodelle (wie beispielsweise dem 5000 x 5000 – Modell) bereits im Vorfeld als Experte im personalwirtschaftlichen Bereich anerkannt und somit für die Aufgabe prädestiniert. Ihm zur Seite standen 14 weitere Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und von den Gewerkschaften, die über den Zeitraum von knapp sechs Monaten gemeinsam die Vorschläge erarbeiteten.

Die Mitglieder der Kommission:[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenTabelle 1: Zusammensetzung der Hartz-Kommission

2.2 Zusammenfassende Vorstellung der Kommissionsergebnisse

Der Bericht der Kommission führt insgesamt 13 Vorschläge auf, die sogenannten „Innovationsmodule“, mit deren Hilfe es gelingen soll, die Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Jahren um 2 Millionen zu reduzieren.[5] Die Vorschläge im Einzelnen werden später in der Arbeit vorgestellt und bewertet. Es soll daher in diesem Abschnitt lediglich ein Überblick darüber gegeben werden, wo die Schwerpunkte der Kommissionsvorschläge liegen.

Das Gremium selbst beschreibt seine Ergebnisse als „Konzepte zur schnelleren Besetzung vorhandener Stellen und zur Modernisierung der Bundesanstalt für Arbeit“[6] und hält sich somit weitgehend an die Vorgabe der Bundesregierung. Dennoch erwarten die Mitglieder der Kommission davon auch eine stimulierende Wirkung auf den gesamten Arbeitsmarkt, denn im Zentrum stehen die Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit verbunden die Erschließung von zusätzlichen Beschäftigungspotentialen.[7]

Die Vorschläge selbst können in drei Gruppen eingeteilt werden:[8]

1. Chancen für mehr Arbeit
2. Neue Wege in die Arbeit (Dynamisierung des Arbeitsangebots)
3. Die neue BA

1.) Chancen für mehr Arbeit

Chancen für mehr Arbeit ergeben sich durch die gezielte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die bei den Überlegungen der Kommission aufgrund ihrer Wichtigkeit (70 % aller Arbeitnehmer werden im Mittelstand beschäftigt und 80 % aller Lehrlinge dort ausgebildet) besonders berücksichtigt wurden. Firmengründungen sollen erleichtert („Ich- und Familien-AG“ vgl. hierzu Kap. 3.9.1) und mittels PersonalServiceAgenturen (vgl. hierzu Kap. 3.8.1) ein flexibles Instrument zur personellen Kapazitätserweiterung zur Verfügung gestellt werden.

Eine andere Möglichkeit für mehr Beschäftigung besteht im Dienstleistungssektor. Die Ausweitung der Einkommensgrenze bei Mini-Jobs und die Möglichkeit der Gründung von Ich- und Familien-AG’s (beide: vgl. Kap. 3.9.1) sollen nicht nur neue, zusätzliche Arbeitsplätze generieren, sondern dienen auch dazu, bisher in der Schwarzarbeit liegende Beschäftigungsverhältnisse zu legalisieren. Insbesondere im Bereich der privaten Haushaltshilfen, wo 40.000 gemeldete etwa 3,3 Mio. tatsächlichen Stellen gegenüberstehen, wird hierfür ein großes Potenzial gesehen.

Als dritter Unterpunkt werden neue Wege in der Finanzierung aufgezeigt. Hierbei soll der JobFloater zum Tragen kommen, der es kleinen Unternehmen bei Einstellung eines Arbeitslosen ermöglicht, ein dem Eigenkapital ähnliches Darlehen zu bekommen (vgl. Kap. 3.12.1). Außerdem sollen Unternehmen mittels Rabattabschlägen auf Sozialversicherungsbeiträge dazu animiert werden, mehr Beschäftigte einzustellen (vgl. Kap. 3.7.1).

2.) Neue Wege in der Arbeit (Dynamisierung des Arbeitsangebotes)

Durch die Umwandlung der Arbeitsämter in service-orientierte JobCenter und die damit verbundene Betreuung von allen Erwerbsfähigen über bisherige Behördengrenzen hinweg soll die Arbeitsvermittlung optimiert werden, besonders auch deshalb, weil zukünftig sowohl Unternehmen als auch Arbeitslose als Kunden angesehen werden und damit der Dienstleistungsgedanke gestärkt werden soll (vgl. Kap. 3.1.1).

Durch das Modul der Quick-Vermittlung wird die individuelle Familiensituation der einzelnen Bewerber berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass verheiratete oder alleinerziehende Arbeitslose mit Kindern bevorzugt behandelt werden (vgl. Kap. 3.2.1), aber andererseits Alleinstehende deutlich verschärfte Zumutbarkeitsregelungen akzeptieren müssen (vgl. Kap. 3.3.1).

Jugendliche erhalten über das AusbildungsZeit-Wertpapier leichteren Zugang zu Ausbildungsstellen (vgl. Kap. 3.4.1), während gleichzeitig älteren Arbeitnehmern ab 55 Jahren über das BridgeSystem die Möglichkeit gegeben wird, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden (vgl. Kap. 3.5.1).

Besonders große Möglichkeiten verspricht man sich von den PersonalServiceAgenturen und den damit verbundenen Chancen der Zeitarbeit, insbesondere auch deshalb, weil dieser Sektor im europäischen Vergleich deutlich unterentwickelt ist. Während in Großbritannien und Frankreich die Zeitarbeitsquote bei 2,5 %, in den Niederlanden gar bei 4,1 % liegt, sind in Deutschland lediglich 0,7 % der Beschäftigten über Zeitarbeitsfirmen tätig. Dabei wird jedoch weiterhin unter den Bedingungen von Tarifverträgen gearbeitet.

Die bereits mehrfach erwähnte Ich- und Familien-AG soll auch für Arbeitslose leicht umsetzbar sein, so dass eine Firmengründung aus der Arbeitslosigkeit heraus eine interessante und attraktive Alternative zur regulären Arbeitsvermittlung darstellt.

3.) Die neue BA

Dritter Schwerpunkt der Empfehlungen ist der grundlegende Umbau der Bundesanstalt für Arbeit. Hierbei sollen die lokalen Einheiten künftig mehr Spielraum und Eigenverantwortung zugesprochen bekommen als bisher. Aufgabe der Zentrale ist die Unterstützung der lokalen Einheiten durch moderne Steuerungsinstrumente, transparentes Controlling und effiziente IT-Systeme (vgl. Kap.3.10.1).

Wie bereits erwähnt, werden die Arbeitsämter zu JobCenter mit doppeltem Kundenauftrag umgebaut. Damit einher geht eine Standardisierung der Prozesse und als Folge davon eine Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit (vgl. Kap. 3.1.1). Gleichzeitig soll die Kooperation mit privaten Arbeitsmarktdienstleistern (also Zeitarbeitsfirmen und private Arbeitsvermittler) erhöht werden.[9]

Die Landesarbeitsämter sollen zu KompetenzCenter umgestaltet werden. Diese sind Ansprechpartner für Großunternehmen, deren personalpolitische Entscheidungen einen bedeutenden Einfluss auf die Beschäftigungssituation einer Region haben. Daneben sollen durch eine Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik Regionalstrategien erarbeitet werden, die eine höhere Wachstumsdynamik ermöglichen (vgl. Kap. 3.11.1).

Der Kommissionsbericht ist geprägt von der neuen Leitidee „Eigeninitiative auslösen – Sicherheit einlösen“. Dieser Grundgedanke, der sich in den einzelnen Modulen widerspiegelt, stellt eine Ergänzung zu den bisherigen Grundsätzen „Fördern und Fordern“ und „keine Leistung ohne Gegenleistung“ dar. Dem Arbeitslosen sollen zukünftig Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, die ihn in die Lage versetzen sollen, sich aktiv an Wiedereingliederungsmaßnahmen zu beteiligen. Dazu zählen neben der Teilnahme an Weiterqualifizierungen auch die Übernahme einer Zeitarbeit oder von Beschäftigungen, die eine erhöhte Mobilität verlangen. Im Gegenzug sollen Beratung und Betreuung bei auftretenden Problemen und individuelle Lösungsansätze zum Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess durch eine verbesserte Kunden- und Marktorientierung der dann in JobCenter umgewandelten Arbeitsämter gewährleistet und materielle Sicherheit abgedeckt werden.[10]

3 Die 13 Vorschläge im Einzelnen

3.1 Erstes Innovationsmodul: Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – JobCenter

3.1.1 Die Vorschläge der Kommission zum ersten Modul

Das erste Innovationsmodul[11] beschäftigt sich mit der Aufbauorganisation und dem Prozessablauf in den einzelnen Arbeitsämtern. Diese sollen unter dem (vorläufigen) Begriff „[AA neu]“ umgebaut werden, wobei die einzelnen Zweigstellen fortan unter dem Namen JobCenter firmieren. Dadurch ergibt sich eine „grundlegende, Institutionen übergreifende Neugestaltung arbeitsmarktrelevanter Prozesse.“[12] Neben den klassischen Dienstleistungen der Arbeitsvermittlung werden zusätzliche Beratungs- und Betreuungsleistungen (z.B. von Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt, Suchtberatung, usw.) an das JobCenter angeschlossen und durch ein gemeinsames Schnittstellenmanagement verknüpft. Dadurch wird die doppelte Zuständigkeit, die sich beispielsweise bei erwerbslosen Sozialhilfeempfängern zwischen Arbeits- und Sozialamt

ergibt, mitsamt der dadurch auftretenden Abgrenzungsschwierigkeiten aufgehoben, oder, wie es der Bericht formuliert, „kein Kunde geht verloren“. Gleiches gilt auch für die Arbeitsaufteilung zwischen Jugendamt, Wohnungsamt, Drogen- Sucht-, Schuldnerberatung und dem jeweiligen JobCenter, wie die Abbildung 1 verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Konzept des JobCenter[13]

Diese neue Organisationsstruktur soll dabei helfen, Arbeitslose besser und den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu betreuen. Arbeitsuchende (die nun, ebenso wie Arbeitgeber, als Kunden angesehen werden) unterteilen sich fortan in drei Gruppen:

- „Informationskunden“, die in der Lage sind, die Stellensuche in Eigeninitiative erfolgreich zu gestalten und sich mittels Selbstbedienungseinrichtungen weiterhelfen ohne zusätzliche Beratung einzufordern und zu benötigen.
- „Beratungskunden“, bei denen das Erkennen und Beheben persönlicher Vermittlungshemmnisse im Vordergrund steht, und
- „Betreuungskunden“ bei denen erhebliche Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bestehen und die daher intensive Betreuung benötigen.

An den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser drei Kundengruppen orientiert sich nun

der Vermittlungsprozess. Dieser steht künftig im Zentrum der Tätigkeiten des neuen Arbeitsamtes, Bürokratie und Verwaltungsaufgaben werden reduziert.

Der Ablauf im JobCenter sieht nach dem Hartz-Konzept folgendermaßen aus:

Ein Erwerbsloser wird zunächst von einer Clearingstelle in Empfang genommen, wo seine Daten erfasst und Unterlagen entgegen genommen und aufbereitet werden. Daneben erfolgt durch ein erstes Gespräch auch die Einstufung in eine der beschriebenen Kundengruppen. Je nach Zuordnung wird der Arbeitsuchende dann an die Selbstbedienungsterminals verwiesen (Informationskunden), an einen Vermittler weitergeleitet (Beratungskunden) oder, in den schwierigeren Fällen, einem Fallmanager zur intensiveren Betreuung übergeben (Beratungskunden).

Der Fallmanager analysiert im sogenannten „Tiefenprofiling“ zunächst den beruflichen und persönlichen Hintergrund der ihm zugeordneten Kunden. Vor dem individuellen Background jedes Einzelnen organisiert er dann in Abstimmung mit den angegliederten Betreuungseinheiten alle erforderlichen Maßnahmen, um die jeweiligen Einstellungshemmnisse zu überwinden.

Aufgabe des Vermittlers ist es, offene Stellen in Unternehmen zu akquirieren und diese mit Bewerbern zu besetzen. Dies geschieht durch eine deutlich verbesserte Betreuung von Arbeitsuchenden, die beispielsweise auch das Vorbereiten auf Einstellungsgespräche oder das gemeinsame Durchsprechen von in Frage kommenden Stellenangeboten umfasst. Daneben soll jedoch auch Arbeitgebern mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Dazu sollen größeren Unternehmen feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die durch Betriebsbesichtigungen und Gespräche in der Firma das Unternehmen kennen. Kleinere Arbeitgeber werden branchenspezifisch zusammengefasst und von Teams des JobCenters betreut.

Um diesen Arbeiten intensiver als bisher nachgehen zu können, werden die Vermittler von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit, zusätzlich werden auch Vorschriften vereinfacht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ablauf im JobCenter[14]

Der Umbau von Arbeitsämtern in JobCenter ist nach Ansicht der Kommission einer der wichtigsten Schritte, da viele der folgenden Module daran anknüpfen, und genießt deshalb höchste Priorität. Mehrfach wird ausdrücklich im Kommissionsbericht auf die neue Qualität von Service und Dienstleistungen hingewiesen. Unmittelbar durch die Umsetzung des JobCenter Konzepts kann nach Ansicht des Expertengremiums die Arbeitslosigkeit um 120.000 bis 230.000 Personen gesenkt werden.

3.1.2 Kritische Würdigung des ersten Moduls

Das erste Modul gehört zu den wenigen Vorschlägen, die sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite grundsätzlich Zustimmung finden. Beide Seiten begrüßen das bessere Serviceangebot und die stärkere Fokussierung auf die Vermittlungstätigkeit. „Ein ganzheitliches Unterstützungsangebot zu schaffen kann für die Betrof-fenen erhebliche Vorteile bringen“[15], glaubt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (und fordert im selben Arbeitspapier aufgrund der voraussichtlich anspruchsvolleren Arbeit sogleich höhere Gehälter für die Mitarbeiter der JobCenter) und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht gar „einen substantiellen Fortschritt in der Effizienz der Arbeitsvermittlung.“[16] Kritisch hinterfragt wird auf AG-Seite allerdings die vorhandene personelle Kapazität, die eventuell nicht ausreicht, um die Empfehlungen tatsächlich umzusetzen, während die IG Metall die Qualität der Arbeit, in die vermittelt wird, gefährdet sieht.

Auch von Seiten der Wissenschaft kommt grundsätzlich Zustimmung, auch wenn bei diesem Modul, wie bei allen folgenden Vorschlagspaketen auch, beklagt wird, dass die Empfehlungen sehr unbestimmt sind und einer genaueren Beschreibung bedurft hätten, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung. Dennoch entsprechen die Maßnahmen den Ansichten der Wissenschaft. Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) verzichtete zwar auf eine Würdigung der Kommissionsempfehlungen, die in der IZA compact Sonderausgabe vom November 2002 gemachten eigenen Vorschläge zur Einrichtung sogenannter Start-Center sind aber nahezu 1:1 identisch mit den JobCenter-Empfehlungen der Kommission. Das ifo-Institut hat daneben festgestellt, dass die Gutachtergruppe mit ihren Vorschlägen zum Umbau der Arbeitsämter dem Beispiel anderer Länder gefolgt ist, denn sowohl in Großbritannien als auch in den Niederlanden wurden Arbeitsämter in Beratungszentren für Erwerbssuchende umgebaut.

Kritik richtet sich vor allem gegen die angegebenen Zahlen zum Beschäftigungs-zuwachs. Sowohl das ifo-Institut als auch der wissenschaftliche Beirat am Bundesministerium für Wirtschaft gehen nicht davon aus, dass die Arbeitslosigkeit tatsächlich um 450.000 reduziert werden kann und warnen vor einer Überbewertung des Arbeitsmarkteffekts. „Abgesehen von der Frage, ob die Reform der Arbeitsvermittlung innerhalb von drei Jahren die gewünschten Effizienzsteigerungen erreichen kann, bleibt offen, wie die Arbeitsplätze entstehen sollen, die benötigt werden, damit 450.000 Arbeitslose eine reguläre Beschäftigung antreten können.“[17]

Größere Probleme könnten sich außerdem bei der Umsetzung der Empfehlungen im Hinblick auf die Mitarbeiter der JobCenter ergeben. Die Zustimmung von AG- und AN-Seite dürfte in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass die Vorschläge für beide Seiten keine negativen Folgen haben und somit sowohl Unternehmen als auch Arbeitsuchende von der Neugestaltung profitieren. Die Folgen dieses Umbaus haben dagegen die Mitarbeiter der Arbeitsämter zu tragen. So stellt denn auch Prof. Friedhelm Hengsbach, Leiter des Oswald von Nell-Breunig-Instituts für Wirtschafts- und Gesellschaftsethik, fest: „Heldengestalten im eigentlichen Sinn sind die Vermittler vor Ort. Von ihnen werden heroische Fähigkeiten erwartet.“[18] Insbesondere die Fallmanager, die zukünftig mittels Tiefenprofiling geeignete Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt finden sollen, werden für diese Tätigkeit auch psychologische Kenntnisse benötigen, über die sie aber als ausgebildete Arbeitsvermittler sicherlich nicht verfügen. Daneben dürfte sich das auch in der freien Wirtschaft bekannte Problem ergeben, dass eine höhere Dienstleistungsbereitschaft, wie sie von den Mitarbeitern gefordert wird, nicht einfach „auf Zuruf“ einführbar ist. Jeder, der schon einmal in einem Arbeitsamt nach Beschäftigung gesucht hat (und der Verfasser zählt sich hier dazu), weiß, dass eben diese Servicebereitschaft bisher sicherlich nicht zu den Stärken der Arbeitsvermittlung gezählt hat. Somit erscheint es sehr fraglich, ob es in Zukunft tatsächlich eine Dienstleistungsmentalität wie im Bericht gefordert geben wird.

3.1.3 Bisherige Umsetzung des ersten Moduls

Angesichts der breiten Zustimmung, die das erste Modul erfahren hat, ist die große Einigkeit hinsichtlich der Umsetzung der Vorschläge sicherlich nicht verwunderlich. Daher wurde im Zuge der „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt I + II (Hartz-Umsetzungsgesetze) der Paragraph 402 SGB III dahingehend geändert, dass das Arbeitsamt künftig Sozialdaten von Sozialhilfeempfängern erheben, verarbeiten und nutzen kann, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Damit wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen für die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialamt, die in weiteren Schritten folgen soll. Hierfür müssen jedoch eine Reihe von offenen Fragen geklärt werden. Zum einen ist die Frage der Kostenverteilung, die diese Änderung mit sich bringt, bisher offen, zum anderen ist ungeklärt, wer die Leistungsträgerschaft übernimmt, d.h. in wessen Namen die Leistungen erbracht werden. Hierzu hat die Arbeitsgruppe „Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe“ der Kommission zur Gemeindefinanzreform am 17. April 2003 zwei verschiedene Wege vorgeschlagen:[19]

- Leistungsträgerschaft der Kommunen und Durchführung in Selbstverwaltung, was zu einer finanziellen Entlastung des Bundes und der BA (und damit zu einer Belastung der Kommunen) in Höhe von 17,4 Mrd. € führen würde.
- Leistungsträgerschaft der BA, Durchführung im Auftrag des Bundes. Dies bedeutet eine finanzielle Entlastung von 10,4 Mrd. € für die Kommunen.

In jedem Fall muss die Lastenumverteilung im Rahmen einer Umgestaltung der Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden berücksichtigt werden. Auf telephonische Anfrage bei der BA, welcher dieser beiden Wege nun verfolgt würde und inwieweit die Umsetzung in JobCenter bereits fortgeschritten sei, wurde mir Ende Mai 2003 erklärt, dass die Vorschläge derzeit von BA-internen Arbeitsgruppen geprüft und weiter ausgearbeitet würden und im Laufe des Sommers eine Entscheidung fällt, wie die Umwandlung in Jobcenter konkret vonstatten gehen soll. Die Arbeitsgruppen befassen sich dabei mit sämtlichen internen Arbeitsabläufen und umfassen somit auch die Module 10 (Steuerung und Controlling) und 11 (LAA / KompetenzCenter) sowie – in Teilen – 2 (leistungsgerechte Bezahlung) und 6 (Angliederung von PSAs an Arbeitsämter).

3.2 Zweites Innovationsmodul: Familienfreundliche Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung

3.2.1 Die Vorschläge der Kommission zum zweiten Modul

Bereits durch[20] den im 1. Modul aufgeführten strukturellen Umbau der Arbeitsämter erwartet die Hartz-Kommission eine Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit. Der Vermittlungsprozess soll jedoch durch die Mitwirkung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiter optimiert und um eine soziale, familienfreundliche Komponente erweitert werden. Außerdem werden die Kriterien für Zumutbarkeit neu definiert (vgl. Kap. 3.3.1). Dadurch „wird angestrebt, die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in Deutschland um ein Drittel zu reduzieren und die Servicequalität gegenüber den Unternehmen bei der Stellenbesetzung zu steigern. Von der Senkung der Dauer wird eine starke Wirkung auf den Bestand ausgehen.“[21] (Rein rechnerisch würde damit ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um 1,34 Mio. einhergehen (bei 4 Mio. Arbeitslosen). An anderer Stelle im Bericht (S.276) wird durch Beschleunigung der Vermittlung und neue Zumutbarkeit jedoch nur mit einem Effekt von 250.000 Erwerbslosen weniger gerechnet.)

Der Arbeitnehmer ist künftig dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung, also noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, mit dem JobCenter in Verbindung zu setzen. Auf diesem Weg kann die Zeit zwischen diesen beiden Ereignissen, die gewöhnlich den gesetzlichen Kündigungsfristen entspricht und somit gem. § 622 BGB zwischen 4 Wochen (bei Betriebszugehörigkeit unter 2 Jahren) und 7 Monaten (bei Betriebszugehörigkeiten über 20 Jahren) liegt, bereits zur Weitervermittlung genutzt werden. „Ziel ist der Wechsel von Beschäftigung in Beschäftigung.“[22] Dass das JobCenter verspätet oder sogar erst nach Eintritt der Erwerbslosigkeit kontaktiert wird, was zu jener Zeit, als der Bericht erstellt wurde, dem Normalfall entsprach, wird durch Einführung einer Karenzzeit verhindert. Für jeden Tag, den sich ein Arbeitnehmer verspätet beim Arbeitsamt meldet, muss er empfindliche Abschläge beim Arbeitslosengeld hinnehmen, die sich in drei Stufen am bisherigen Bruttoentgelt bemessen. Die Tagespauschbeträge liegen bei

- 7.- Euro pro Tag Verspätung bei einem bisherigen Entgelt zwischen 325.- und 1700.- €
- 35.- Euro pro Tag Verspätung bei einem bisherigen Entgelt zwischen 1700.- und 3100.- €
- 50.- Euro pro Tag Verspätung bei einem bisherigen Entgelt über 3100.- €

Das Expertengremium macht keine konkreten Angaben dazu, wie lange dieser Abzug vorgenommen werden soll, sondern gibt lediglich innerhalb einer Grafik den Hinweis „in den ersten Tagen der Arbeitslosigkeit“[23]. Allerdings ist dieser Teil der Vorschläge in Form des „ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-I-Gesetz) bereits umgesetzt und seit 1. Januar 2003 in Kraft. Darin wurde die Karenzzeit auf 30 Tage begrenzt[24] (vgl. auch: Kap. 3.2.3).

Vom Arbeitgeber wird erwartet, dass er den (gekündigten) Arbeitnehmer bei dessen Bemühungen um eine neue Stelle dadurch unterstützt, dass er ihn für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz (also für Bewerbungs- und Beratungsgespräche) freistellt. Die Kommission schlägt hierbei vor, dass beide Seiten die Freistellungszeiten jeweils hälftig tragen, empfiehlt dem Gesetzgeber und den Tarifparteien aber, eine feste Regelung zu treffen (obwohl dieser Sachverhalt im § 629 BGB eigentlich schon geregelt ist).

Die Einführung der familienfreundlichen Vermittlung bedeutet, dass Arbeitslose, die Verantwortung tragen für abhängige, betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige, bei der Vermittlung freier Stellen zu bevorzugen sind. Auch wird ihnen eine geringere Mobilität im Zuge der Zumutbarkeit abverlangt. Umgesetzt werden soll dies im wesentlichen durch zwei Punkte. Zum einen schlägt der Bericht unter der Überschrift „Arbeitslosigkeit bekommt ein Gesicht“ eine wöchentliche Auflistung aller Personen vor, die der oben beschriebenen Gruppe angehören. Durch Vorlage dieser Liste bei der JobCenter – Führung und die Einbindung der Öffentlichkeit (Bürgermeister, Personalchefs, Medien) erhofft sich die Kommission ein erhöhtes Verantwortungsgefühl. Der zweite und sicherlich ernst zu nehmendere Punkt schlägt die Einführung eines Bonussystems für Vermittler vor, das die Grundlage für ein leistungsabhängiges Vergütungssystem bildet. Danach werden dem Vermittler für jeden re-integrierten Arbeitslosen Bonuspunkte auf einem speziellen Konto gutgeschrieben. Die Höhe der Bonuspunkte richtet sich dabei nach der Schwierigkeit und der Priorität der Vermittlung des einzelnen Arbeitslosen. Als Beispiel hierzu schlägt die Kommission ein System wie in der unten aufgeführten Abbildung 3 vor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Beispiel für ein Bonuspunktesystem[25]

3.2.2 Kritische Würdigung des zweiten Moduls

Der Vorschlag der schnelleren Vermittlung findet sowohl bei den Gewerkschaften als auch bei den Arbeitnehmerverbänden grundsätzlich Zustimmung, da eine schnellere Vermittlung den Erwerbslosen zugute kommt und gleichzeitig die Arbeitslosenquote gesenkt wird. Begrüßt wird in diesem Zusammenhang auch die Verpflichtung, sich am Tag der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden, allerdings weist der DGB darauf hin, dass sich bereits heute fast die Hälfte aller zukünfigen Arbeitslosen frühzeitig um eine Stelle bemüht.

Scharfe Kritik hingegen kommt von der Aktionsgemeinschaft wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) bezüglich der Freistellung des Abeitnehmers, um diesen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen. „So lange der Arbeitnehmer einem entlohnten Beschäftigungsverhältnis nachgeht, ist er vertraglich zur Erbringung seiner Arbeitsleistung für den Arbeitgeber verpflichtet. Der Gesetzgeber hat folgerichtig keine Legitimation, den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Entgeltes zu verpflichten, obwohl dieser dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht.“[26] Diese Argumentation mag aus juristischer Sicht richtig ist. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass die Hauptlast im Falle einer Entlassung ohnehin der Gekündigte trägt. Im Vergleich dazu ist es dem AG sicherlich zuzumuten, seinen Arbeiter / Angestellten bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung dadurch zu unterstützen, dass er ihm die Hälfte seiner Abwesenheitszeit erlässt. Dies trifft umso mehr zu, wenn man bedenkt, dass Entlassungen häufig ausgesprochen werden, um Überkapazitäten abzubauen. Die Abwesenheit eines AN, der ansonsten sowieso nicht ausgelastet wäre, ist also ohne weiteres zu verkraften.

Abgelehnt wird sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitgebern die Berücksichtigung der familiären Situation, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Motiven. Der BDA sieht in diesem Fall die Passgenauigkeit der Vermittlung gefährdet und in der Tat scheint die Bevorzugung einzelner Gruppen dem im ersten Modul proklamierten Ziel, eine neue (und damit höhere) Qualität der Vermittlung zu erreichen, entgegenzustehen. Daniel Kreutz von der IG Metall dagegen lehnt die Ideen ab, weil sie „in kaum verhülltem Widerspruch zu den geltenden gleichstellungsrechtlichen Bestimmungen in der EU und in Deutschland stehen.“[27] Unterstützt wird er in dieser Position von zahlreichen Frauenverbänden wie dem deutschen Frauenrat, dem deutschen Juristinnenbund, der BAG Frauen und dem Verband kommunaler Frauenbeauftragter. Die Berücksichtigung von familienpolitischen Aspekten wird nach deren Ansicht dazu führen, dass in erster Linie „Familienernährer“ bevorzugt werden. Da es sich hierbei aber immer noch in erster Linie um Männer handelt, wäre eine Benachteiligung von Frauen die Folge.

Der kritischste Punkt des Moduls dürfte meiner Ansicht nach jedoch die Einführung eines Bonussystems für Vermittler sein. Wird ein solches System, wie in Abbildung 3 dargestellt, tatsächlich eingeführt, dürften Arbeitsuchende mit niedriger Punktbewertung eine deutlich schlechtere Betreuung erfahren als Personen aus Problemgruppen, an denen ein Arbeitsvermittler im Falle einer Re-integration sehr viel mehr verdient. So würde eine alleinerziehende Mutter, die aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus direkt weitervermittelt wird lediglich zwei Punkte einbringen, während sie nur wenige Wochen später, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit gleich sechs mal so hoch bewertet wird. Es ist für einen Vermittler daher deutlich lukrativer, seine Kunden erst aus der Arbeitslosigkeit heraus weiter zu vermitteln bzw. zu warten, bis eine höherwertige Stufe erreicht ist (z.B. auch das Überschreiten einer bestimmten Arbeitslosigkeitsdauer). Diese Gefahr sieht auch die Kommission selbst. „Bei der Festsetzung der Bonuspunkte ist darauf zu achten, dass die Priorisierung sozialpolitischerAspekte nicht zu Lasten der Beschleunigung des Vermittlungsprozesses geht.“[28] Aussagen darüber, wie dies geschehen soll, macht der Bericht indes keine.

Daneben sind auch bei diesem Modul die angegebenen Effekte auf den Arbeitsmarkt kritisch zu hinterfragen. Das IAB weist darauf hin, dass die durchschnittliche Vakanzzeit einer zu besetzenden Stelle im Jahr 2001 lediglich 23 Tage betrug. Das Institut hat errechnet, „dass selbst unter günstigen Voraussetzungen der allein aus der Verkürzung der Vakanzzeit resultierende gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekt allenfalls eine Größenordnung von 120.000 Personen erreichen kann.“[29]

3.2.3 Bisherige Umsetzung des zweiten Moduls

Auch beim zweiten Modul wurde eine ganze Reihe der Vorschläge vom Gesetzgeber aufgegriffen und verwirklicht oder zumindest auf den Weg gebracht. Zur Hauptempfehlung, Personen mit familiärer Verantwortung bei der Vermittlung primär zu berücksichtigen, fanden jedoch keine Schritte zur Umsetzung statt. Eingeführt wird hingegen die Verpflichtung der AN, sich ab 1. Juli 2003 bei Kündigung unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden.[30] Die Regelung ist dahingehend auszulegen, dass ein AN sich innerhalb von sieben Kalendertagen persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss.[31] Kommt der zukünftig Arbeitslose dieser Meldepflicht nicht nach, verringert sich vorübergehend für 30 Tage sein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Verdienststufen wurden hierbei deutlich unter das von Hartz vorgeschlagene Niveau gesenkt, im Gegenzug beschränkt sich die Kürzung jedoch auf das halbe Arbeitslosengeld. Im Einzelnen sieht der § 140 SGB III folgende Minderungen vor, jeweils pro Tag verspäteter Meldung:

- Bei einem bisherigen Verdienst von bis zu 400.- € um 7.- €
- Bei einem bisherigen Verdienst von bis zu 700.- € um 35.- €
- Bei einem bisherigen Verdienst über 700.- € um 50.- €

Besonders zu beachten ist dabei die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den AN im Falle einer Kündigung auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen.[32] Der Vorschlag, Arbeitgeber an der Stellensuche des AN dadurch zu beteiligen, dass dieser von der Arbeit freistellt wird (bei Gehaltsfortzahlung für 50 % der Zeit), wurde im Gesetzentwurf der Bundesregierung dahingehend erweitert, dass auch Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen für eine neue Tätigkeit zur Stellensuche dazugerechnet wurden und die Freistellung bis zu einer Dauer von maximal zehn Tagen (bei einer Arbeitsverhältnis, das länger als fünf Jahre bestanden hat) voll vom AG zu tragen gewesen wäre.[33] Diese Regelung wurde im Vermittlungsausschuss jedoch ersatzlos

gestrichen, es bleibt beim bestehenden § 629 BGB. Der Vorschlag zur Einführung eines Bonussystems wurde durch einen gesetzgeberischen Auftrag zur leistungsgerechten Bezahlung ersetzt. Danach soll künftig, abweichend vom Bundesbesoldungsgesetz, der Aufstieg eines Beamten nur dann erfolgen, wenn dieser den Anforderungen der jeweiligen Amtsstufe gerecht wird. Umgekehrt soll besonders befähigten Beamten aber auch ein schnellerer Aufstieg ermöglicht werden. Zusätzlich soll künftig eine leistungsabhängige Zulage eingeführt werden.[34] Über die praktische Umsetzung dieser Vorgabe berät derzeit eine BA-interne Arbeitsgruppe.

3.3 Drittes Innovationsmodul: Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit

3.3.1 Die Vorschläge der Kommission zum dritten Modul

„Die Zumutbarkeit wird[35] nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien neu formuliert und in Verbindung mit Freiwilligkeit und Pflichten konsequent umgesetzt.“[36] Das bedeutet, dass künftig speziell auf junge, unverheiratete Arbeitslose deutlich mehr Druck ausgeübt werden kann eine Arbeit anzunehmen als bisher. Grundsätzlich ergibt sich aus den Bemühungen des Vermittlers, eine geeignete Beschäftigung zu finden, für den Erwerbslosen die Pflicht zur Annahme eines zumutbaren Stellenangebots. Wird dies abgelehnt, kommt es über eine erneuerte Sperrzeitenregelung zur Aussetzung oder Kürzung der Sozialleistungen.

Die sozialen Kriterien beziehen sich auf die individuelle Situation des Arbeitsuchenden. Für Personen ohne familiäre Verpflichtungen gelten strengere Bedingungen als für Verheiratete mit Kindern. Dies schlägt sich besonders in den geographischen Aspekten bei der Festlegung der zumutbaren Mobilität nieder. So kann von ledigen, jüngeren Langzeitarbeitslosen künftig auch ein dauerhafter Umzug innerhalb der Bundesrepublik verlangt werden, während Verheirateten nur eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung, beispielsweise im Rahmen eines Einarbeitungslehrgangs, zugemutet wird. Hinsichtlich der materiellen Zumutbarkeit wird erwartet, dass eine Tätigkeit auch dann angenommen wird, wenn die Entlohnung unter dem Niveau des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses liegt. Die funktionalen Gesichtspunkte beziehen sich auf die Qualifikation des Arbeitslosen, der fortan auch Arbeitsangebote annehmen muss, wenn diese unterhalb seiner Ausbildung liegen, bzw. nicht identisch mit seiner Ausbildung sind. So soll beispielsweise ein Meister für Elektroinstallation auch als Fachkraft (Geselle) innerhalb des selben Tätigkeitsbereichs beschäftigt werden können oder aber auf ähnliche, artverwandte Bereiche ausweichen, in diesem Fall z.B. Anlagenbau, Mess- und Regeltechnik, etc.

Um diese Anforderungen an die Erwerbssuchenden effektiver als bisher durchzusetzen, sollen neue Regelungen zu Sperrzeiten und zu Leistungskürzungen getroffen werden. Zwar existiert nach geltender Rechtsgrundlage bereits die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld für eine befristete Zeit auszusetzen, wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird, allerdings wurde dies bisher bei nur 1,1 % aller Arbeitslosen angewandt. Dies lag vor allem daran, weil das Arbeitsamt dem Bewerber nachweisen musste, dass es sich um ein zumutbares Beschäftigungsangebot gehandelt hat. Diese Beweislast soll nun umgekehrt werden. Darüber hinaus muss der Erwerbslose auch den Nachweis für erbrachte Eigenbemühungen bringen. Somit “kann die Ernsthaftigkeit der eigenständigen Integrationsbemühungen verstärkt werden.”[37] Die Sperrzeiten selbst sollen zukünftig flexibler gestaltet werden, so dass je nach Tatbestand unterschiedlich reagiert werden kann. Die Weigerung an der Teilnahme einer Fortbildungsveranstaltung wird beispielsweise milder bestraft als die Ablehnung einer Arbeit. Des Weiteren gibt es nun auch die Möglichkeit der Leistungskürzung, bei der nicht die Dauer, sondern die Höhe der Bezüge gekappt wird.

[...]


[1] Überschrift einer Pressemitteilung der Grünen im August 2002; Lothar Späth war in Edmund Stoibers „Kompetenzteam“ für Wirtschaft und Arbeit zuständig und als Minister für diese beiden Ämter im Gespräch

[2] vgl.: Wendl, Michael: „Wahlkampfklamauk – eine erste Bewertung der Vorschläge der Hartz-Kommission“; erschienen in Gerntke, Klute, Troost, Trube (Hg.): „Hart(z) am Rande der Seriosität“, S. 137 – 140

[3] vgl.: Bericht der Kommission, S.15 – 16

[4] vgl.: http://www.bundesregierung.de/emagazine_entw,-432237/Die-Mitglieder-der-Hartz-Kommi.htm (11.06.2003)

[5] vgl.: Bericht der Kommission S. 5, Vorwort

[6] vgl.: Bericht der Kommission S. 38

[7] vgl.: Bericht der Kommission S. 38

[8] vgl.: Bericht der Kommission S. 40 – 44

[9] vgl.: Bericht der Kommission S. 62

[10] vgl.: Bericht der Kommission, S. 45 – 60

[11] vgl.: Bericht der Kommission, S. 65 – 78

[12] vgl.: Bericht der Kommission, S. 68

[13] vgl.: Bericht der Kommission, S. 68

[14] vgl.: Bericht der Kommission, S. 73

[15] vgl.: ver.di Bundesvorstand – Bewertung des Berichtes “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, S. 6

[16] vgl.: “Zu den Innovationsmodulen der Hartz-Kommission im Einzelnen” Position des AGV Gesamtmetall

[17] vgl.: ifo Schnelldienst 15/2002, 55. Jahrgang, S. 12

[18] vgl.: Hengsbach, Friedhelm: „Bedingt tauglich, auf Bewährung freigegeben: Der Bericht der Hartz-Kommission “, erschienen in Gerntke, Klute Troost, Trube (Hg.): „Hart(z) am Rande der Seriosität“, S.141 – 156

[19] vgl.: Bericht der Arbeitsgruppe „Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe“ der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen, 17. April 2003, S. 44 – 48

[20] vgl.: Bericht der Kommission, S. 79 – 90

[21] vgl.: Bericht der Kommission, S.85

[22] vgl.: Bericht der Kommission, S.82

[23] vgl.: Bericht der Kommission, S. 84, Abb. 8

[24] vgl.: § 140 SGB III

[25] vgl.: Bericht der Kommission, S. 89

[26] vgl.: Stellungnahme der Aktionsgemeinschaft wirtschaftlicher Mittelstand zu den geplanten Reformen am Arbeitsmarkt

[27] vgl.: Kreutz, Daniel: „Zur Bewertung der Ergebnise der Hartz-Kommission“, erschienen in Gerntke, Klute Troost, Trube (Hg.): „Hart(z) am Rande der Seriosität“, S.127-135

[28] vgl.: Bericht der Kommission, S. 89

[29] vgl.: IAB Kurzbericht Nr. 22 / 2002, S. 2

[30] vgl.: §§ 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III, 37b SGB III und 121 Abs. 1 S. 1 BGB

[31] vgl.: Markt + Chance, Nr. 24 / 2003, 13.06.2003

[32] vgl.: § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III

[33] vgl.: Drucksache 15/25: Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, § 629a BGB

[34] vgl.: § 400a SGB III

[35] vgl.: Bericht der Kommission, S. 91 – 102

[36] vgl.: Bericht der Kommission, S. 94

[37] vgl.: Bericht der Kommission, S. 100

Ende der Leseprobe aus 94 Seiten

Details

Titel
Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht
Hochschule
Hochschule Offenburg  (FB BWL)
Note
1,4
Autor
Jahr
2003
Seiten
94
Katalognummer
V15141
ISBN (eBook)
9783638203456
ISBN (Buch)
9783638699174
Dateigröße
1330 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kritische, Würdigung, Vorschläge, Hartz-Kommission, Arbeitgeber-, Arbeitnehmersicht
Arbeit zitieren
Marc Schweizer (Autor:in), 2003, Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15141

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