Heilpädagogisches Voltigieren für Menschen mit geistiger Behinderung


Seminararbeit, 2010

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Motivation
1.2 Geistige Behinderung
1.3 Therapeutisches Reiten

2 Heilpädagogisches Voltigieren
2.1 Zielsetzung
2.2 Voraussetzungen
2.3 Ablauf einer Voltigierstunde
2.4 Der Voltigierpädagoge
2.5 Grenzen

3 Fazit und Ausblick

4 Anhang
4.1 Literaturverzeichnis

1 Einführung

1.1 Motivation

„ Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. “1 Dieses Sprichwort begleitet mich nun schon seit meinem vierten Lebensjahr, als ich in einer „Pampersgruppe“ mit dem Voltigieren anfing. Auch wenn ich wenige Jahre später mit dem Reiten begann, behielt das Voltigieren, das ich als Leistungssport und später als Trainerin betrieb, in meinem Leben einen hohen Stellenwert.

Für das Studienprojekt 1 entschied ich mich, mein Praktikum in einem Heim für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung2 bei der „Lebenshilfe“3 in Neuss zu absolvieren. Dort hatte ich unter anderem die Aufgabe, die Klienten zum Heilpädagogischen Reiten zu begleiten.

Daher bot es sich an, meine Hausarbeit zum Thema „Heilpädagogisches Voltigieren für Menschen mit geistiger Behinderung“ zu fertigen. Bewusst entschied ich mich für „Heilpädagogisches Voltigieren“, im Folgenden „HpV“ genannt, da die Therapie meiner Ansicht nach ganzheitlicher als die des Heilpädagogischen Reitens (HpR) ist und ich einen persönlichen Bezug zum Thema habe.

Ziel dieser Hausarbeit ist es, mit Hilfe von Sekundärliteratur und eigenen Erfahrungen einen Überblick über Heilpädagogisches Voltigieren für Menschen mit geistiger Behinderung zu geben.

Im ersten Teil meiner Arbeit werde ich zunächst auf den Begriff „geistige Behinderung“ eingehen und dann das „Therapeutische Reiten“ kurz einführen, welches sich derzeit in die Bereiche Hippotherapie, die ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd, den Behindertenreitsport und das HpR/HpV gliedert.

Im Hauptteil meiner Hausarbeit werde ich mich explizit mit heilpädagogischem Voltigieren auseinandersetzen. Hier werde ich die Zielsetzung und Voraussetzungen des HpV sowie einen möglichen Ablauf einer Voltigierstunde vorstellen. Darüber hinaus werde ich kurz auf die Ausbildung und Fähigkeiten des Voltigierpädagogen4 und auf mögliche Grenzen des HpV eingehen.

Im Schlussteil meiner Hausarbeit werde ich ein Fazit ziehen und einen Ausblick geben.

1.2 Geistige Behinderung

Richtlinien der „American Association on Intellectual and Developemental Disabilities“ (AAIDD)5, der weltweit größten Interessenvereinigung von Angehörigen und Freunden von Menschen mit geistiger Behinderung, beziehen sich bei der Definition von „geistiger Behinderung“ auf die unterdurchschnittliche Intelligenz und auf Defizite im adaptiven Verhalten und Fähigkeiten (AAIDD). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert die verschiedenen Schweregrade der Intelligenzminderung anhand der Ergebnisse von Intelligenzbestimmungstests und definiert in ihrer „International Classification of Diseases (ICD-10)“ von 2007 „mental retardation“ wie folgt:

„ A condition of arrested or incomplete development of the mind, which is especially characterized by impairment of skills manifested during the developmental period, skills which contribute to the overall level of intelligence, i.e. cognitive, language, motor, and social abilities. Retardation can occur with or without any other mental or physical condition. “ (WHO 2007)

Die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates (1979) definiert die Personengruppe mit geistiger Behinderung:

„ Als geistig behindert gilt, wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, daß er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfe bedarf. “

(in: Suhrweier 1999)

Während man im alten Sprachgebrauch noch von „ Schwachsinnigen “ und „ Idioten “ (Sander-Beuermann 1985) sprach, hat sich schon seit langem der Begriff „geistige

Behinderung“ durchgesetzt, der heute allerdings kritisch hinterfragt wird. Er wird als kritisch gesehen, da sich zum einen „geistig“ z.B. auch auf Wut, Trauer, Freude und Glück beziehen kann und zum anderen, weil der Begriff wenig Aussagekraft über die Fähigkeiten und Defizite der betroffenen Personengruppe hat. Darüber hinaus empfinden ihn viele Betroffene, Angehörige und Fachkräfte als diskriminierend, da er verleitet, „ den Menschen in seiner Gesamtheit mit dem Phänomen der geistigen Behinderung zu identifizieren “ (Windisch, M./Kniel, A. 2002). Die Definition des Begriffs entwickelt sich stetig weiter. Aktuell bezeichnet man die Personengruppe als „Menschen mit geistiger Behinderung“, um den „Menschen“ in den Vordergrund zu stellen. In einer Informationsbroschüre der „Lebenshilfe“ räumt diese jedoch ein, dass dieser Begriff „ vielleicht kein Wort für die Zukunft “ sei, aber solange Verwendung finde, bis man einen besseren gefunden habe (Lebenshilfe 2005). In der heutigen Fachliteratur trifft man auf Begriffe wie „Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung“, welcher den Unterschied zwischen geistigen und kognitiven Fähigkeiten betont. Seitens der unter „Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.“ organisierten Personengruppe wird die Abschaffung des Begriffes verlangt und die Denomination „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ bevorzugt. Darüber hinaus trifft man auf Begriffe wie „anders Begabte“ und „Menschen mit besonderen Fähigkeiten“. In dieser Arbeit wird der Terminus „Menschen mit geistiger Behinderung“ verwendet.

1.3 Therapeutisches Reiten

Unter „Therapeutischem Reiten“ versteht man „ die von Fachleuten durchgeführte

pädagogische, psychologische und physiotherapeutische Intervention mit dem Pferd “

(Böwer, M. 2006). Offiziell wird Therapeutisches Reiten in vier Fachbereiche unterteilt (DKThR 1):

In der „Hippotherapie“, die grundsätzlich von einem Arzt verordnet wird, behandelt ein Physiotherapeut mit einer Zusatzlizenz die Patienten auf dem von einer weiteren Person geführten Pferd, welches speziell für die Hippotherapie ausgebildet ist, in der Gangart Schritt (Böwer, M. 2006). Vom Pferderücken aus werden dreidimensionale Schwingungen, die mit 90 bis 110 Schwingungsimpulsen pro Minute auf den Rumpf des Patienten eintreffen, übertragen und wirken sich auf die Koordination, die Aufrichtung des Rumpfes und die Tiefensensibilität der Rückenmuskulatur aus (Riedel, M./Zimmermann, E. 2009). Dieser Schwingungsrhythmus gleicht dem Gang eines Erwachsenen. Die Impulse ermöglichen ein Training des Haltungs- und Gleichgewichtssinns , der Senso- sowie der Psychomotorik (Eilers-Freese, W. 2009).

Seit dem Jahr 2005 werden auch ergotherapeutische Fachkräfte für den Bereich „Ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd“ ausgebildet (DKThR 2). Ziel des ganzheitlichen ergotherapeutischen Ansatzes ist das Erreichen von größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag und/oder Berufsleben des Patienten, sodass er seine Aufgaben im Leben bestmöglichst ein- und übernehmen kann. Bei der ergotherapeutischen Behandlung mit dem Pferd finden Aktivitäten, oft eingebettet in Spiele, unmittelbar am und auf dem Pferd statt (Homawoo, B.).

Der Reitsport für Menschen mit Behinderung („Behindertenreitsport“) macht Pferdesport mit speziellen Hilfsmitteln und ausgebildeten Pferden auch Schwerbehinderten zugänglich. Menschen mit Behinderung betreiben diesen Sport auch als Leistungssport. Ob der Reitsport für Menschen mit Behinderung wirklich zum therapeutischen Reiten hinzugezählt werden kann, ist fraglich, da er ihm Grunde keine Therapie, sondern einfach ein Sport ist (Böwer, M. 2006). Oft ist es jedoch so, dass eine Person über therapeutisches Reiten zum „Behindertenreitsport“ kommt. Der Pferdesport ist einer der wenigen Sportarten, den Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gemeinsam ausüben können, wobei über das Medium Pferd Integration stattfinden kann (Laug, E. 2001).

Den vierten Fachbereich stellt die „Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd“ dar, die sich in das „Heilpädagogische Reiten“ (HpR) und das „Heilpädagogisches Voltigieren“ (HpV) gliedert: Beim HpR wird das Pferd vom Reitpädagogen im Schritt geführt, angefangen in der Reitbahn, auf Erlebnispfaden oder in offenem Gelände.

[...]


1 Abwandlung von Friedrich von Bodenstedt in „Vermischte Gedichte und Sprüche 34“.

2 Auf den Begriff „geistige Behinderung“ wird unter 1.2 noch weiter eingegangen.

3 Siehe www.lebenshilfe-neuss.de und http://www.lebenshilfe-neuss.de/html/grimlinghausen.html.

4 In dieser Information wird mit dem Wort „Voltigierpädagoge” grundsätzlich die Bedeutung „Voltigierpädagoge/Voltigierpädagogin“ verbunden; in entsprechender Weise gilt dies auch für „Teilnehmer/Teilnehmerin“ usw.

5 Früher: „AAMR- American Association of Mental Retardation“ und „AAMD- American Association of Mental Disabilities“.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Heilpädagogisches Voltigieren für Menschen mit geistiger Behinderung
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
20
Katalognummer
V151070
ISBN (eBook)
9783640626731
Dateigröße
10985 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Heilpädagogisches Voltigieren, geistige Behinderung, Hippotherapie, Behindertenreitsport, Ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd
Arbeit zitieren
Laura Dickmann (Autor:in), 2010, Heilpädagogisches Voltigieren für Menschen mit geistiger Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151070

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