Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens

Beispielhafte Darstellung der Hellwegbörde


Diplomarbeit, 2009

203 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Kartenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Fotoverzeichnis

1 Einleitung

2 Kulturlandschaft
2.1 Definition Kulturlandschaft
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen von Kulturlandschaften
2.2.1 Nationale Ebene
2.2.2 Internationale Ebene
2.3 Bedeutung und Wert von Kulturlandschaften
2.3.1 Geschichtliche Bedeutung
2.3.2 Bedeutung für die Bevölkerung
2.3.3 Ökologische Bedeutung

3 Kulturlandschaften und bedeutende Kulturlandschaftsbereiche in Nordrhein-Westfalen

4 Die Hellwegbörde - ein agrarisch intensiv genutzter Gunstraum im mittleren Westfalen
4.1 Naturräumliche Grundlagen
4.1.1 Lage
4.1.2 Geologie und Relief
4.1.2.1 Präglaziale Formung der Westfälischen Bucht
4.1.2.2 Glaziale und postglaziale Überformung
4.1.3 Boden
4.1.4 Klima
4.2 Abriss der Landnutzungsgeschichte
4.3 Aktuelle Situation der Landwirtschaft

5 Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung
5.1 Einflussfaktoren auf die Landwirtschaft und die Auswirkungen auf die Hellwegbörde
5.1.1 Klimawandel
5.1.1.1 CO2-Düngeeffekt
5.1.1.2 Temperatur
5.1.1.3 Niederschlag (Wasserverfügbarkeit)
5.1.1.4 Wetterextreme
5.1.1.5 Zusammenfassende Auswirkungen des Klimawandels
5.1.2 Agrarmarkt und Agrarpolitik
5.1.2.1 Agrarmarktwirtschaftliche Entwicklungen
5.1.2.2 EU-Agrarpolitik
5.1.2.3 Auswirkungen der Entwicklungen von Agrarmarkt und Agrarpolitik auf die Hellwegbörde
5.1.3 Erneuerbare Energien
5.1.3.1 Einleitung
5.1.3.2 Gesetze für den Vorrang Erneuerbarer Energien
5.1.3.3 Windenergie
5.1.3.4 Bioenergie
5.1.3.4.1 Einleitung
5.1.3.4.2 Strom, Wärme und Kraftstoff aus Bioenergie
5.1.3.4.3 Energiepflanzen
5.1.3.4.4 Zukunft der Bioenergie und Auswirkungen auf die Kulturlandschaft der Hellwegbörde
5.1.4 Interessenkonflikte mit anderen Nutzungen
5.1.4.1 Naturschutz
5.1.4.2 Flächenverbrauch
5.2 Entwicklungsszenarien der Kulturlandschaft Hellwegbörde
5.2.1 Multifunktionale Landwirtschaft
5.2.2 Marktnahe ökologische Landwirtschaft
5.2.3 Agroindustrielle Landwirtschaft

6 Managementstrategie

7 Fotoserie

8 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Struktureller Aufbau der Arbeit

Abb. 2 Landschaften

Abb. 3 Wert von Kulturlandschaften

Abb. 4 Bedeutung von Kulturlandschaften - Geschichte, Bevölkerung, Ökologie -

Abb. 5 Landwirtschaftlich genutzte Fläche im Kreis Soest

Abb. 6 Art der landwirtschaftlichen Flächen für den Kreis Soest im Jahr

Abb. 7 Anbauartenverteilung auf den Ackerflächen des Kreises Soest in Prozent

Abb. 8 Getreideanbauarten im Kreis Soest

Abb. 9 Durchschnittliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebe in Hektar

Abb. 10 Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Soest

Abb. 11 Haupteinflüsse auf die zukünftige Struktur der Landwirtschaft in der Hellwegbörde

Abb. 12 Anthropogen veränderte Konzentration der wichtigsten Treibhausgase

Abb. 13 Reaktion der C3-/C4-Pflanzen auf die CO2-Erhöhung

Abb. 14 Global prognostizierte Temperaturanstiege nach verschiedenen Emissionsszenarien

Abb. 15 Entwicklung der realen internationalen Nahrungsmittelpreise von 1900 bis

Abb. 16 Preisentwicklung von 1996 bis 2008 und erwarteter Trend bis

Abb. 17 Allgemeiner Aufbau der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Zeitraum 2007 - 2013)

Abb. 18 Umsetzung der 2. Säule der GAP 2007 -

Abb. 19 Entwicklung der GAP-Zahlungen mit wahrscheinlicher Zukunftstendenz

Abb. 20 Erneuerbare Energien am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland

Abb. 21 Vermutlich jährlich installierte Windkraftleistung bis 2030 in Deutschland in MW

Abb. 22 Windenergiedichte in Deutschland, NRW und dem Kreis Soest in WKA/km²

Abb. 23 Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen in Deutschland

Abb. 24 Abhängigkeit der Energieerträge von der angebauten Kulturpflanze

Abb. 25 Trockenmassepotential bei der Zweikulturnutzung

Abb. 26 Einordnung der drei Szenarien in die Entwicklungsrichtungen der ökonomischen und ökologischen sowie globalen und regionalen Orientierung

Abb. 27 Querschnitt durch die Hellwegbörde (Multifunktionale Landwirtschaft)

Abb. 28 Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee (Multifunktionale Landwirtschaft)

Abb. 29 Querschnitt durch die Hellwegbörde (Marktnahe ökologische Landwirtschaft)

Abb. 30 Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee (Marktnahe ökologische Landwirtschaft)

Abb. 31 Querschnitt durch die Hellwegbörde (Agroindustrielle Landwirtschaft)

Abb. 32 Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee (Agroindustrielle Landwirtschaft)

Abb. 33 Querschnitt durch die Hellwegbörde (Extremszenario der agroindustriellen Landwirtschaft)

Abb. 34 Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee (Extremszenario der agroindustriellen Landwirtschaft)

Abb. 35 Mögliche Triade der finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft

Abb. 36 Allgemeiner Aufbau der Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ für landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften

Abb. 37 Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ für die Hellwegbörde

Kartenverzeichnis

Karte 1 Die 32 Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen

Karte 2 Landesbedeutsame und bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche in NRW

Karte 3 Landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich innerhalb der Kulturlandschaft Hellwegbörde

Karte 4 Oberflächennahe erdgeschichtliche Formation ohne die Quartärzeit

Karte 5 Pleistozäne Ablagerungen und Formungen

Karte 6 Grobe Klassifizierung der Gesteinsarten in Nordrhein-Westfalen

Karte 7 Bodentypen im südöstlichen Westfalen

Karte 8 Lufttemperaturmittel im Zeitraum 1960 bis

Karte 9 Durchschnittliche Jahresniederschlagssumme im Zeitraum von 1951 bis

Karte 10 Entwicklung der Kulturlandschaft seit 900 n. Chr

Karte 11 Kommunen des Kreises Soest mitsamt der Abgrenzung der Kulturlandschaft Hellwegbörde

Karte 12 Prognostizierte Temperaturen für Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2046 bis

Karte 13 Prognostizierte Änderung der Jahresniederschlagssumme des Zeitraumes 2046 - 2055 im Vergleich zum Zeitraum 1951 -2000

Karte 14 Zukünftige Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität im Kreis Soest nach dem Szenario „multifunktionale Landwirtschaft“

Karte 15 Aktuelle Verteilung der Standorte von Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Soest

Karte 16 Zwei Szenarien der zukünftigen Standortverteilung für Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Soest

Karte 17 Aktuelle Standorte der Biogasanlagen im Kreis Soest mit Darstellung der verwendeten Biomasse

Karte 18 Zwei Szenarien der zukünftigen Verteilung von Biogasanlagen im Kreis Soest

Karte 19 Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Soest

Karte 20 FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiet Hellwegbörde im Kreis Soest

Karte 21 Aktuelle Vertragsnaturschutzflächen im Kreis Soest

Karte 22 Siedlungsstruktur mitsamt wichtiger Verkehrswege und die mögliche Siedlungsexpansion im Kreis Soest

Karte 23 Lage der Beispielgemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee im Kreis Soest

Karte 24 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft

Karte 25 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee

Karte 26 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der marktnahen ökologischen Landwirtschaft

Karte 27 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der marktnahen ökologischen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee

Karte 28 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der agroindustriellen Landwirtschaft

Karte 29 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der agroindustriellen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee

Karte 30 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Extremszenario der agroindustriellen Landwirtschaft

Karte 31 Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Extremszenario der agroindustriellen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee

Karte 32 Standorte der Fotos mitsamt der Blickrichtung

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Die 29 landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche und deren besonderen Charakteristika

Tab. 2 Flächennutzungsstatistik von NRW, vom Regierungsbezirk Arnsberg und vom Kreis Soest in Hektar- und Prozentangaben

Tab. 3 Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche im Kreis Soest

Tab. 4 Bedeutung der verschiedenen Anbauarten für den Kreis Soest, den Regierungsbezirk Arnsberg, Westfalen-Lippe und Nordrhein- Westfalen 2007 in Prozent

Tab. 5 Auswirkungen des prognostizierten Klimawandels auf die landwirtschaftlichen Anbaukulturen in der Hellwegbörde

Tab. 6 Hauptelemente der Agrarreform von 1992 und der Agenda

Tab. 7 Drei Szenarien der prognostizierten Entwicklung von Agrarmarkt und Agrarpolitik mit den Auswirkungen auf die Landwirtschaft in der Hellwegbörde

Tab. 8 Mindestvergütung nach den Erneuerbaren-Energien-Gesetzen 2000 und

Tab. 9 Mindestvergütung für Bio- und Windenergie seit Januar 2009.

Fotoverzeichnis

Foto 1 Agrarischer Gunstraum zwischen Altengeseke und Klieve im Nordwesten der Gemeinde Anröchte inmitten der zentralen Hellwegbörde

Foto 2 Agrarischer Gunstraum nordwestlich von Körbecke im Nordwesten der Gemeinde Möhnesee mit Blick auf den Haarstrang

Foto 3 Agrarischer Gunstraum zwischen Lohne und Enkesen im Klei östlich von Soest in der Gemeinde Bad Sassendorf

Foto 4 Agrarischer Ungunstraum der Ahseniederung bei Ostinghausen im Norden der Gemeinde Bad Sassendorf

Foto 5 Agrarischer Ungunstraum der Ahsewiesen westlich von Oestinghausen (Gemeinde Lippetal) in den Gemeinden Lippetal und Welver

Foto 6 Agrarischer Ungunstraum einer Schledde westlich von Altenmellrich im Südwesten der Gemeinde Anröchte

Foto 7 Traditionelle Bausubstanz aus Kalkstein in Altenmellrich (Gemeinde Anröchte)

Foto 8 Traditionelle Bausubstanz aus Kalkstein in Hewingsen (Gemeinde Möhnesee)

Foto 9 Biogasanlage am Stüttingshof östlich von Bittingen auf der Haar (Gemeinde Ense)

Foto 10 Großer Windpark auf der östlichen Haar zwischen Uelde, Effeln und Drewer auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte und den Städten Warstein und Rüthen

Foto 11 Größenvergleich von Windrädern mit anderen vertikalen Strukturen (Gebäude, Bäume und Wegekreuz inmitten der Feldflur neben der Birke)

Foto 12 Kleiner Windpark an der Grenze zwischen Bad Sassendorf und Erwitte

Vorwort

Die vorliegende Diplomarbeit „Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Beispielhafte Darstellung der Hellwegbörde“ wurde in der Zeit von November 2008 bis April 2009 am Institut für Physische Geographie und Landschaftsökologie, Naturwissenschaftliche Fakultät der Leibniz Universität Hannover unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Gerald Kuhnt angefertigt. Für die intensive und zielorientierte Betreuung sowie die Übernahme des Prüfungsvorsitzes bedanke ich mich sehr herzlich bei Herrn Prof. Dr. Gerald Kuhnt.

Mein besonderer Dank gilt auch Herrn Rolf Born von der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer. Dabei ist neben der Mitgestaltung bei der Themenfindung und der Auswahl des Beispielraumes im Speziellen die umfangreiche Unterstützung der Diplomarbeit mit Bereitstellung und Organisation vielfältiger Daten und Literaturen zu nennen.

Des Weiteren möchte ich mich gesondert bei Herrn Dr. Ralf Joest von der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz des Kreises Soest sowie Frau Hildegard Stahn und Herrn Achim Grebe von der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Fachbereiches Bau, Kataster und Umwelt im Kreis Soest für die Bereitstellung von Daten und die persönlichen Gespräche zu den Themenbereichen Agrarpolitik, Naturschutz und Flächenverbrauch bedanken. Von weiteren Mitarbeitern des Kreises Soest und auch den Kommunen des Kreises Soest habe ich nähere und weitergehende Informationen und Daten erhalten. Des Weiteren danke ich Herrn Prof. Dr. Thomas Mosimann für die Übernahme der Zweitprüfung.

1 Einleitung

Als Ausgangspunkt der Diplomarbeit „Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens. Beispielhafte Darstellung der Hellwegbörde“ fungiert das im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) verfasste fast 500-seitige Gutachten „Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen“ und die dazugehörige Kurzfassung „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein- Westfalen. Grundlagen und Empfehlungen für die Landesplanung“ (vgl. LWL u. LVR, 2007a; LWL u. LVR, 2007b). Dabei wurde erstmals eine umfassende, bundeslandweite Zusammenschau der Kulturlandschaften im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein- Westfalen (NRW) vorgenommen. In den 32 abgegrenzten, flächendeckenden Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens wurden 29 landesbedeutsame sowie mehr als 100 weitere bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche erfasst. Mit dem interdisziplinären Ansatz aus den Bereichen Naturschutz, (Boden-) Denkmalpflege, Stadt- und Landesplanung, Landschafts- und Baukultur, Geologie, Archäologie und Geographie wurde erstmalig eine fächerübergreifende und flächendeckende Betrachtung des Landes vorgenommen. Da zuvor die Ausrichtung und der Umgang mit Kulturlandschaften sektoral orientiert (Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Umweltwissenschaft, Umweltpolitik, etc.) und generell nur auf einzelne Projekte fokussiert war, fehlte der systematische Integrationsansatz der beteiligten Institutionen (vgl. FÜRST, D. U. LÖB, S., 2005. S.62).

In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung von Kulturlandschaften als öffentliches Gut zusehends in der Gesellschaft anerkannt worden. Diese zunehmende Sensibilisierung des Landschaftsschutzes geht einher mit einer verstärkten Vereinheitlichung und Nivellierung der unterschiedlich ausgeprägten Kulturlandschaften. „Die Kulturlandschaften verändern ihr Aussehen und ihre ökologische Struktur mit zunehmender Dynamik in Wirtschaft und Gesellschaft immer schneller“ (JOB, H. U. STIENS, G., 1999. S.I). Das Tempo und die Intensität der Veränderungen führen zu häufig vollständig verplanten und genutzten Landschaften, die auch als „funktionale Landschaften“ (LOSCH, S. 1999. S.312) bezeichnet werden (vgl. DOSCH, F. U. BECKMANN, G., 1999a. S.291 u. LOSCH, S. 1999. S.312). Monotonie und Nivellierungen gehen unter diesen Bedingungen dabei häufig aus der früheren Landschaftsvielfalt hervor (vgl. STIENS, G., 1999. S.322). „Eine Konservierung ‚unter der Käseglocke’ […] aus der Vergangenheit in unsere heutigen Landschaften“ (GUNZELMANN, T. U. SCHENK, W., 1999. S.347) ist jedoch überkommen, weist für die heutige Zeit nicht mehr funktionale Elemente und Strukturen auf und ist - wenn überhaupt - nur auf kleinen, inselartigen Flächen möglich. Daher ist die angepasste Weiterentwicklung der Landschaften in großem Umfang unumgänglich (vgl. GUNZELMANN, T. U. SCHENK, W., 1999. S.347). Als Gegenbewegung zu den Uniformierungsprozessen in Zeiten der Globalisierung ist verstärkt in den letzten Jahren eine Trendwende auch in Politik und Gesellschaft hin zur Sicherung der regionalen Identität der verschiedenen Naturräume und Kulturlandschaften aufgekommen (vgl. LWL u. LVR, 2007a, S.12). Mit den vermehrt einheitlich ablaufenden, das Landschaftsbild direkt beeinflussenden Prozessen, wie beispielsweise verstärkte Industrialisierung und Mechanisierung in der Landwirtschaft mit angepassten Schlaggrößen, sind prägende Elemente der Kulturlandschaften und folglich auch die regionale Identität und das Gefühl einer charakteristischen Heimat gefährdet. Es wird befürchtet, dass bei weiter fortschreitender Vereinheitlichung die Erscheinungsbilder verschiedener Naturräume in Zukunft weitgehend gegeneinander austauschbar werden könnten, wenn die die Landschaft prägenden und determinierenden Strukturen und Elemente weiterhin in großem Maße verschwinden sollten. Dieser vereinheitlichenden Entwicklungstendenz wird seit einigen Jahren mehr und mehr Rechnung getragen, indem zunehmend Bemühungen unternommen werden den Wert der einzelnen Kulturlandschaften und der damit verbundenen regionalen Identität zu erhalten oder wieder herzustellen.

Aufgrund der großen Flächenanteile, die die Landwirtschaft nutzt, haben die Landwirte einen sehr bedeutsamen Einfluss auf die Entwicklung der Kulturlandschaften. „Von jeher hat in Deutschland vor allem die Landwirtschaft mit ihren Bewirtschaftungsweisen das Bild der Kulturlandschaft geprägt“ (LOSCH, S., 1999. S.314). Die Landwirtschaft wird einerseits als Bedrohung für die gewachsenen Kulturlandschaften und vorhandenen Strukturen und Elemente, die die Landschaft prägen, angesehen, aber andererseits bieten sich in der Landbewirtschaftung Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten einer in Gesellschaft und Politik geforderten erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung. Das derzeit herrschende stark gestiegene Interesse in der Öffentlichkeit an der zukünftigen Entwicklung und Erhaltung von Kulturlandschaften ist auch an einer zunehmenden Zahl an Publikationen in diesem Themenbereich erkennbar (vgl. JOB, H. U. STIENS, G., 1999. S.IIIf.). „Der Fortbestand einer Agrarstruktur wie bisher ist eher unwahrscheinlich“ (LOSCH, S., 1999. S.315). Somit sind - ähnlich wie in den vergangenen Jahrzehnten - massive Veränderungen in der Landwirtschaft zu erwarten. Gerade in den intensiv agrarisch genutzten Gunsträumen hat die Landwirtschaft maßgeblichen Einfluss auf das Landschaftsbild. Bei der Darstellung dieser Prozesse dient die agrarisch intensiv bewirtschaftete Hellwegbörde im mittleren Westfalen als Beispielraum.

Der strukturelle Aufbau dieser Arbeit gliedert sich in zwei überblickartige Einführungen in den thematischen Kontext der Kulturlandschaften sowie die Kulturlandschaft der Hellwegbörde (s. Abb. 1). Aufbauend auf diesen Grundlagen werden die für die Landwirtschaft maßgeblichen Einflussfaktoren mitsamt den Auswirkungen auf die Hellwegbörde vorgestellt. Die separat betrachteten Einflussfaktoren werden anschließend in den drei Entwicklungsszenarien „multifunktionale Landwirtschaft“, „marktnahe ökologische Landwirtschaft“ und „agroindustrielle Landwirtschaft“ zusammengefasst, um die ganzheitlichen Auswirkungen der zukünftig möglichen Entwicklungsrichtungen auf die Kulturlandschaft der Hellwegbörde abzuschätzen. Auf diesen Entwicklungsszenarien basierend werden erste Überlegungen einer möglichen Managementstrategie zur nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft Hellwegbörde angestellt.

Die wichtigsten Abbildungen und Karten sowie ausgewählte Fotos sind in digitaler Form der Diplomarbeit in einer CD beigefügt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Struktureller Aufbau der Arbeit „Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens. Beispielhafte Darstellung der Hellwegbörde“

Eigene Abbildung

2 Kulturlandschaft

2.1 Definition Kulturlandschaft

In der wissenschaftlichen Literatur werden die Begriffe Landschaft und Kulturlandschaft in vielfältiger Weise und teilweise deutlich voneinander abweichend definiert. Der heutige Begriff „Landschaft“ ist weiterhin stark von der Landschaftsmalerei beeinflusst, die bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht (vgl. HABER, W., 1991. S.107 u. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG [BMVBS] U. BUNDESMINISTERIUM FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG [BBR], 2006. S.4). Alexander von Humboldt überführte diesen in der Kunst und Malerei geprägten Begriff Mitte des 19. Jahrhunderts in die Wissenschaft. Allgemein stellt die Landschaft einen nur sehr schwer zu definierenden Begriff in der Geographie dar, wenngleich die Landschaft das Hauptmerkmal des Wissenschaftsfaches der Geographie und auch anderer Fachdisziplinen ist. „Generationen von Geographen haben immer wieder versucht, den Landschaftsbegriff in eine Definition zu fassen. Ohne Erfolg;…“ (WÖBSE, H. H., 1994. S.6). Alexander von Humboldt bezeichnete 1845 die Landschaft als „Totalität aller Aspekte einer Region“ (VON HUMBOLDT, A., 1845. In: ERMISCHER, G. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.16) bzw. als „Totalcharakter einer Erdgegend“ (VON HUMBOLDT, A. In: HABER, W., 1991. S.107). Die Landschaft ist nach der Definition des österreichischen Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft von 2003 „Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen, sie ist Grundlage für wirtschaftliches Handeln und sie ist ein komplexes kulturelles Produkt“ (BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT, 2003. In: FELBER RUFER, P. et al., 2007. S.200). Außerdem spiegelt die Landschaft die ökonomischen, sozialen und politischen Machtverhältnisse wider (vgl. MITCHELL, D., 2002 u. ROSE, G., 1993. In: FELBER RUFER, P. et al., 2007. S.200). Die European Landscape Convention (ELC), auf die im folgenden Kapitel über die rechtlichen Rahmenbedingungen noch näher eingegangen wird, definiert Landschaft folgendermaßen: „’Landscape’ means an area, as perceived by people, whose character is the result of the action and interaction of natural and/or human factors“ (COUNCIL OF EUROPE (Hrsg.), 2000. In: GAILING, L. et al., 2008. S.261). Dabei sollte das englische „landscape“ mit dem deutschen Begriff „Kulturlandschaft“ übersetzt werden.

Die Landschaften werden je nach entsprechender Eingriffsintensität des Menschen unterschiedlich klassifiziert und benannt (vgl. CULTURE-NATURE, 2006). Dabei erfolgt eine grundlegende Unterteilung in Ur-, Natur- und Kulturlandschaften (s. Abb. 2). Je nach Definition werden die städtischen und industriell geprägten Landschaften (Stadtlandschaft, Industrielandschaft) teilweise zu den Kulturlandschaften hinzugezählt, teilweise aber auch nicht mit zu dieser Landschaftskategorie gefügt. In dieser Arbeit bezieht sich der Begriff der Kulturlandschaften auch auf die stark vom Menschen überformten Bereiche der Städte und Industrie-/Gewerbegebiete (s. Abb. 2). Diese Landschaftsräume werden von einigen Autoren als Produktions- und Wirtschaftslandschaften bezeichnet und nicht mit zu den Kulturlandschaften gezählt (vgl. WÖBSE, H. H., 1999. S.271 u. CURDES, G., 1999. S.333). Bei Wöbse sind Kulturlandschaften nur die „positiv zu bewertende[n] Landschaften“ (WÖBSE, H. H., 1999. S.271). Diese Sichtweise wird in folgender Definition ersichtlich: „Kulturlandschaften sind vom Menschen gestaltete Landschaften, deren ökonomische, ökologische, ästhetische und kulturelle Leistungen und Gegebenheiten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, die eine kontinuierliche Entwicklungsdynamik gewährleisten und langfristig geeignet sind, Menschen als Heimat zu dienen.“ (WÖBSE, H. H., 1999. S.269 u. WÖBSE, H. H., 2002. S.184f.). Diese Definition umfasst sowohl die soziokulturellen, als auch die ökologischen und ökonomischen Aspekte, die in den Kulturlandschaften interagieren und erst das gegebene Erscheinungsbild der Landschaft hervorrufen, welches jedoch nur eine Momentaufnahme der aktuellen Bedingungen unter Berücksichtigung historischer Entwicklungen darstellt. Das Zitat bezieht sich mit dem Ausdruck „Menschen als Heimat zu dienen“ bereits auf eine wichtige Funktion und Bedeutung von Kulturlandschaften, welche in Kapitel 2.3 (Bedeutung und Wert von Kulturlandschaften) näher betrachtet wird.

„Die Vielfalt an beteiligten Disziplinen, aber auch der Kontexte im gesellschaftlichen Diskurs induzieren dabei auch eine Vielfalt an Begriffsdefinitionen“ (APOLINARSKI, I. et al., 2004. In: BMVBS U. BBR, 2006. S.2). Dabei ist es sinnvoll auch die stark anthropogen überformten urbanen und suburbanen Gebiete mit in die Kategorie der Kulturlandschaften hinzuzufügen, da „Kulturlandschaften […] nicht nur ‚schöne’ Landschaften [sind]“ (JOB, H. U. STIENS, G., 1999. S.I). Auch urbane Landschaften gelten als Kulturlandschaften, da „es sich hierbei um eine in spezieller Weise gesellschaftlich in Wert gesetzte Landschaft [handelt], die Ausdruck urbaner Lebensstile und Handlungsmuster [ist]“ (PRIEBS, A. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.92). Ebenso wird es in dieser Ausarbeitung gehalten, so dass in Mitteleuropa bis auf sehr wenige und kleinräumige Ausnahmen und folglich auch im Bundesland Nordrhein-Westfalen alle Landschaften Kulturlandschaften unterschiedlich starker naturräumlicher und anthropogener Ausprägungen sind. „Der Mensch [ist] immer eine wichtige, sogar entscheidende Gestaltungskraft für das gewesen, was wir unter dem Begriff Kulturlandschaft verstehen“ (WÖBSE, H. H., 2002. S.14, vgl. auch FALTER, R. In: BAYERISCHE AKADEMIE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE [ANL] (Hrsg.), 1995. S.37). Es gelten unabhängig von qualitativen und normativen Festlegungen alle durch den menschlichen Einfluss veränderten Landschaften als Kulturlandschaften (vgl. RÖHRING, A. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.197 u. JANSSEN, G. In: MATTHIESEN, U. et al., 2006. S.21).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Landschaften

Eigene Abbildung, nach CULTURE-NATURE, 2006 u. VON HAAREN, C., 2004. S.23

Als Urlandschaften werden die nicht mehr existierenden Landschaften vor den verändernden anthropogenen Überformungen jeglicher Art bezeichnet (s. Abb. 2). Naturlandschaften sind vom Menschen nicht oder nur gering beeinflusste Gebiete, wohingegen die Kulturlandschaften je nach Ausprägung mehr oder weniger stark vom Menschen beeinflusst und überprägt werden (vgl. VON HAAREN, C., 2004. S.23, FESCHE, K., 2006. S.66 u. CULTURE- NATURE, 2006). Die Kulturlandschaft stellt letztlich einen Raumausschnitt dar, dessen naturräumlichen Grundlagen durch die menschlichen Einflussnahmen überformt werden. Dabei gehen die vorhandenen natürlichen Bedingungen eine Symbiose mit menschlichen Einflüssen und Nutzungen ein (vgl. FESCHE, K., 2006. S.66). Auf dem überwiegenden Teil der Fläche wird die Kulturlandschaft durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt, weshalb diesen Nutzungsformen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. OTT, E., 1997. S.10). „Allerdings bestimmen in neuerer Zeit die Zunahme großräumiger Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen sowie andere Nutzungsweisen verstärkt die Entwicklung von Landschaften und den Charakter“ (OTT, E., 1997. S.10).

In den Naturlandschaften prägen die natürlichen Faktoren und die natürliche Dynamik die Landschaft, während der anthropogene Einfluss in diesen Landschaften nicht gegeben ist bzw. nur marginal ist, wie beispielsweise durch Stoffeinträge über die Atmosphäre (vgl. CULTURE-NATURE, 2006). Kulturlandschaften unterliegen allgemein einem zeitlich schnelleren Wandel durch die anthropogenen Anpassungsprozesse als Naturlandschaften, welche in den meisten Fällen in größeren Zeitspannen ablaufen (Gletscher, Bodenbildung, Reliefgestaltung, etc.). „[Kulturlandschaften] stehen im Beziehungsgefüge zwischen Mensch, Natur und Kultur“ (CULTURE-NATURE, 2006). Durch die Einflussmöglichkeiten des Menschen und die natürlich ablaufenden Prozesse müssen Kulturlandschaften „als weitgehend instabil anerkannt werden“ (MRASS, W., 1981. S.29). „Das Konstante der Landschaftsentwicklung ist ihr Wandel“ (DOSCH, F. U. BECKMANN, G., 1999a. S.291), da sich Kulturlandschaften ständig verändern, so dass Kulturlandschaften „Nutzlandschaften und immer im Wandel begriffen“ (KONOLD, W., 1998. S.279) sind. In diesem Wandel liegt weiterhin die Schwierigkeit „unseres bildhaft-statischen Umganges vor allem mit der Kulturlandschaft, die wir häufig als ein feststehendes Bild begreifen, in dem wir möglichst keine Veränderungen mehr zulassen wollen“ (JESSEL, B. In: ANL (Hrsg.), 1995. S.8).

Bei den Kulturlandschaften können noch - je nach Sicht- und Betrachtungsweise - differenzierte Unterkategorien vorgenommen werden, um die große Bandbreite verschiedener Kulturlandschaftsausprägungen anschaulicher zu gestalten. Ein Beispiel ist die Unterteilung in naturnahe, land- und forstwirtschaftlich geprägte, naturferne sowie städtisch-industriell geprägte Kulturlandschaften (s. Abb. 2). In den naturnahen Kulturlandschaften ist der menschliche Einfluss nur gering, jedoch markanter als in Naturlandschaften. Dazu gehören sehr extensiv oder sporadisch genutzte Landschaftsräume der hohen Breiten oder auch schwer zugängliche Gebirgslagen. Wird eine Landschaft von den Produktions- und Wohnfunktionen des primären Wirtschaftssektors dominiert, spricht man von land- und forstwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaften. Wenn die Nutzungsfunktion des Menschen primär die Landschaft charakterisiert, wird dies als naturferne Kulturlandschaft bezeichnet. Zu dieser Kategorie gehören ausgeräumte agrarische Nutzlandschaften und großräumige, monotone Forste. Die städtisch und/oder industriell-gewerblich genutzten Bereiche sind die am stärksten durch den Menschen veränderten Landschaften. Somit umfasst der Begriff Kulturlandschaft ein breites Spektrum mit sehr unterschiedlicher Intensität des menschlichen Einflusses, die von nahezu intakten, extensiv genutzten Landschaften bis hin zu fast gänzlich überbauten Stadträumen und Industriegebieten reicht.

Aus der ursprünglichen Naturlandschaft, die ebenfalls durch die verschiedenen natürlichen Prozesse ständigem Wandel und ständiger Dynamik unterworfen war, sind durch menschliche Gruppen und Gesellschaften infolge von wirtschaftlichen und siedlungsmäßigen Landschaftsveränderungen - je nach räumlicher und zeitlicher Dimension - charakteristische Kulturlandschaften entstanden (vgl. LESER, H., 2001. S.424). „Die Naturlandschaften waren […] unterschiedlich gestaltet. Danach sind derartige Landschaften im Laufe der Zeit durch die Aktivitäten des Menschen angepasst und umgestaltet und somit zu Kulturlandschaften geworden“ (BURGGRAAFF, P. U. KLEEFELD, K.-D., 1998. S.151). Weiterhin ist die Schaffung von Kulturlandschaft ein Prozess, „der bis an die Gegenwart heranreicht und sich auch in Zukunft weiterhin vollziehen wird“ (BRINK, A. U. WÖBSE, H. H., 1989. S.3). Zu beachten ist dabei allerdings, dass die die Landschaft verändernden Eingriffe im Zuge der Industrialisierung und Globalisierung immer schneller und in größerem Umfang ablaufen und folglich weiter reichende Auswirkungen auf die Kulturlandschaften haben (vgl. WÖBSE, H. H., 1994. S.7). „Die Steigerung von Tempo und Intensität der Veränderungen zu häufig vollständig verplanter und genutzter Landschaft“ (DOSCH, F. U. BECKMANN, G., 1999a. S.291) ist ein Charakteristikum der letzten Jahrzehnte.

Der Terminus Kulturlandschaft besteht aus vielen Facetten, was an der Vielzahl inhaltlich unterschiedlicher Definitionen auszumachen ist (vgl. KANGLER, G. U. VICENZOTTI, V. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.279). „Kulturlandschaft entzieht sich einer einzigen, allgemeingültigen Definition“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.4). Die folgende Definition berücksichtigt sowohl die naturräumlichen Voraussetzungen, als auch die in heutiger Zeit entscheidenden menschlichen Einflusspunkte, weshalb diese Abgrenzung des komplexen Terminus Kulturlandschaft als einfach und kurz gehalten, aber dennoch sehr zutreffend zu bewerten ist.

„Im geographischen Sinne repräsentiert die Kulturlandschaft somit den vom Menschen entsprechend seinen existenziellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ästhetischen Bedürfnissen eingerichteten und angepassten Naturraum, der im Laufe der Zeit mit einer zunehmenden Dynamik entstanden ist und ständig verändert bzw. umgestaltet wurde und noch wird“ (BURGGRAAFF, P. U. KLEEFELD, K.-D., 1998. S.169, 295 u. BURGGRAAFF, P., 2000. S.11). Die Kulturlandschaft ergibt sich somit einfach ausgedrückt aus der Wechselwirkung von natürlichen und menschlichen Faktoren im Laufe der Geschichte, wobei der anthropogene Einfluss ständig zugenommen hat (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.65).

In der Öffentlichkeit konzentriert sich der Begriff häufig auf ein ästhetisierendes Erscheinungsbild einer vorindustriellen, kleinbäuerlichen Landschaft (vgl. GEBHARDT, H. et al., 2007. S.819). Dieses konservierende Landschaftsbild hat hauptsächlich „den Erhalt der Relikte aus der Kulturlandschaftsgeschichte zum Ziel“ (KONOLD, W., 1998. S.279) und steht - sofern keine museale, statische Erhaltung des Menschen vorgenommen wird - dem real- natürlichen und anthropogen bedingten Wandel entgegen. Mit diesem stetigen Wandel sind strukturelle Veränderungen der Kulturlandschaft verbunden, wodurch sich auch der Gesamtcharakter der Landschaft je nach Maßnahme verändert. So ist auch zu berücksichtigen, dass der überwiegende Anteil der unter Naturschutz stehenden Flächen in Mitteleuropa Kulturlandschaften sind, die nur mit anthropogenen Eingriffen zu erhalten sind (vgl. KÜSTER, H., 1995. S.13 u. KÜSTER, H., 2006. S.2). Das, was man mit dem Naturschutz bewahrt und früher häufig zunächst als Natur gehalten wurde, sind überwiegend vom Menschen gestaltete Landschaften, also Kulturlandschaften. So ist die struktur- und abwechslungsreiche Kulturlandschaft der vorindustriellen Zeit in der Öffentlichkeit allgemein positiv besetzt. Durch die gemächlichen und in kleinen Schritten ablaufenden Veränderungen der damaligen Zeit, die aus heutiger Sicht als extensive Bewirtschaftungsformen bezeichnet werden können, ist zu einer ökologischen Bereicherung der Landschaft gekommen, die in Mitteleuropa zu Beginn der industriellen Revolution in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Maximum erreichte (vgl. LANGE, E. In: ANL (Hrsg.), 1995. S.111).

Der Kulturlandschaftsbegriff wird teilweise als wertender Begriff für einen idealen Landschaftszustand verwendet (vgl. VON HAAREN, C., 2004. S.23). Dieses Leitbild ist an möglichst große Naturnähe geknüpft, besonders an eine kleinbäuerliche, vorindustrielle Landbewirtschaftung (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.13). Diese wertende Dimension beruht auf der lange Zeit herrschenden Abhängigkeit der Kulturlandschaft und dessen Erscheinungsbildes von der Agrargesellschaft (vgl. BMVBS U. BBR, 2006. S.30). Die heute nur noch in Teilen vorhandene kleinbäuerliche Landnutzung, die (zumeist) eine extensive Landbewirtschaftung beinhaltet, hat einen reich strukturierten, abwechslungsreichen Landschaftscharakter (Strukturmosaik) zur Folge. „Als ‚eigentliche’ Kulturlandschaft wird oft die vorindustrielle Agrarlandschaft gesehen“ (DIX, A., 2000. S.285). Im Zuge der Modernisierung und Technisierung in der Landwirtschaft wurden diese vielfältigen Kulturlandschaften häufig schon deutlich verändert. Die Veränderungen in der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft führen zu „Verarmungs-, Verfremdungs-, Normierungs- und Nivellierungseffekte[n]“ (WAGNER, J. M., 1999. S.13) in den verschiedenen Kulturlandschaften.

Aufgrund dieser raschen Veränderungen wird heute häufig von historischen und gewachsenen Kulturlandschaften gesprochen. Diese Begriffe finden sich auch in Gesetztexten des Bundes und der Länder wider (s. Kap. 2.2, Rechtliche Rahmenbedingungen von Kulturlandschaften). „Historische Kulturlandschaften geben Zeugnis vom Umfang früherer Generationen mit Natur und Landschaft und vermitteln ein Bild des seinerzeitigen Standes von Wissenschaft und Technik. Sie lassen Rückschlüsse auf das Mensch-Natur-Verhältnis unserer Vorfahren zu, geben Ausdruck von ihrem Lebensstil, ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten“ (BRINK, A. U. WÖBSE, H. H., 1989. S.4 u. WÖBSE, H. H., 1994. S.8). Historische Kulturlandschaften sind heute Landschaftsausschnitte, welche von menschlichen Aktivitäten der Vergangenheit geprägt werden (vgl. WÖBSE, H. H., 1994. S.10). „Elemente und Strukturen […] sind dann historische, wenn sie in der heutigen Zeit aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen und ästhetischen Gründen nicht mehr in der vorgefundenen Weise entstehen, geschaffen würden oder fortgesetzt werden, sie also aus einer abgeschlossenen Geschichtsepoche stammen“ (HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.65). Diese Landschaften sind heute nur noch auf wenigen Restflächen, zumeist in peripheren und somit wirtschaftlich benachteiligten Räumen anzutreffen.

Abschließend bleibt aus dieser kurzen Übersicht der verbreiteten und anerkannten Begriffserklärungen von Kulturlandschaften festzuhalten, „dass [in Kulturlandschaften] gesellschaftlich-wirtschaftliche und natürliche Prozesse […] so intensiv verwoben [sind], dass diese als sozial-ökologische Systeme verstanden werden müssen, die nur in interdisziplinärer, geistes-, sozial- und naturwissenschaftliche Ansätze verbindender Forschung umfassend analysiert und verstanden werden können“ (HABERL, H., 2006. S.112).

2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen von Kulturlandschaften

2.2.1 Nationale Ebene

Dieses Kapitel über die Rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetzestexte gibt einen kurzen Überblick der wichtigsten Gesetze und rechtlichen Rahmenpunkte, die sich mit dem Thema Kulturlandschaft befassen. Trotz der umfassenden Bedeutung gibt es in Deutschland kein Kulturlandschaftsschutzgesetz, sondern der Schutz der Kulturlandschaften ist in verschiedenen Gesetzen verankert (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.33 u. GRAAFEN, R., 1994. S.459).

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - verkürzt als Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezeichnet - wurde 1976 als Reaktion auf die immer raschere und umfassendere Naturbeherrschung und Ausbeutung verabschiedet. Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege werden erstmals seit 1980 mit dem Gesetz zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht Kulturlandschaften vom Gesetzgeber unter Schutz gestellt (vgl. BNatSchG, 2002, VON HAAREN, C., 2004. S.40, BURGGRAAFF, P. U. KLEEFELD, K.-D., 1998. S.193, HÖNES, E.-R., 1991a. S.87f. u. BRINK, A. U. WÖBSE, H. H., 1989. S.4). Es ist dort zu Beginn in inhaltlich umfassendem Rahmen verbindlich niedergeschrieben, dass „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer [zu sichern] sind“ (§ 1 BNatSchG). Der flächendeckende Schutz der Landschaft und somit Kulturlandschaft im besiedelten wie auch im unbesiedelten Bereich steht folglich gleichberechtigt neben den anderen Schutzzielen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit von Naturgütern und dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt (vgl. DEMUTH, B., 2000. S.29). „Die Regelung des § 1 Abs. 1 BNatSchG verdeutlicht die Vielfältigkeit des heutigen Aufgabenbereiches von Naturschutz und Landschaftspflege. Insgesamt lassen sich fünf Dimensionen des Aufgabenbereiches differenzieren“ (WAGNER, J. M., 1999. S.22). Dies sind die Dimensionen zum Schutz der belebten Natur, der unbelebten Natur, des Naturhaushaltes, der Kulturlandschaft und die Natur- und landschaftsbezogene Erholung (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.22). Neben einigen indirekten Bezügen zum Erhalt von Kulturlandschaften wird im Gesetz auch direkter auf den menschlichen Einfluss in der Landschaft und auch explizit auf Kulturlandschaften Bezug genommen. Diese sind im § 2 „Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ festgeschrieben worden.

Kulturlandschaft 11

a) Paragraph 2 Absatz 1 Nummer 13 (§ 2[1]3) BNatSchG:

„Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden.“

b) Paragraph 2 Absatz 1 Nummer 14 (§ 2[1]14) BNatSchG:

„Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten.“

In Paragraph 5 Absatz 1 BNatSchG wird weiterhin auf die besondere Bedeutung einer naturund landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Kultur- und Erholungslandschaft hingewiesen. Alleine aus den großen Flächenanteilen, die der primäre Sektor einnimmt, wird deren große Bedeutung ersichtlich.

Neben dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege werden die Kulturlandschaften auch im novellierten Raumordnungsgesetz (ROG) von 1998 behandelt (vgl. ROG, 1998). Der die 15 Grundsätze der Raumordnung regelnde Paragraph 2 nennt unter Absatz 2 Nummer 13: „Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.“ Dieser gesetzliche Schutz der Kulturlandschaften ist in Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 Nr. 5 ROG zu sehen, in dem es um eine nachhaltige Raumentwicklung zur Stärkung der prägenden Vielfalt der Teilräume geht (vgl. JANSSEN, G. In: MATTHIESEN, U. et al. (Hrsg.), 2006. S.23 u. ROG, 1998). Diese Vielfalt der Teilräume und somit Kulturlandschaften ist mit raumordnerischen Instrumenten derart zu sichern, dass die die einzelnen Teilräume prägenden landschaftlichen - sowohl natürlich als auch anthropogen hervorgerufenen - Elemente und Strukturen zu erhalten sind. Hierdurch wirkt das ROG dem Verlust räumlicher Besonderheiten, der Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes und dem Verlust der regionalen Identität entgegenwirken (vgl. VON DER HEIDE, H.-J., 2002 u. RUNKEL, P., 2002. In: JANSSEN, G. In: MATTHIESEN, U. et al. (Hrsg.), 2006. S.23).

2006 wurden durch die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) die „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“ verabschiedet (vgl. GAILING, L. et al., 2008. S.261). „Der traditionelle, im Raumordnungsgesetz (ROG) normierte Aspekt des Kulturlandschaftsschutzes wird darin um die Aspekte der Nutzung, der integrierten und identitätsstiftenden Entwicklung sowie des Managements von Kulturlandschaften ergänzt“ (GAILING, L. et al., 2008. S.261). In dem „Leitbild ‚Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten’ bildet ‚die Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften’ einen besonderen Schwerpunkt des strategischen und planerischen Umgangs mit Raumnutzungen“ (LWL U. LVR, 2007b. S.14).

Abseits der angesprochenen, bundesweit geltenden Gesetze, die teilweise in identischem Wortlaut in die Landesgesetze übernommen wurden, hat Nordrhein-Westfalen ebenfalls eigene Gesetzgebungen und Regelungen über Landschaften und somit auch Kulturlandschaften erarbeitet. Dazu zählen das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen, LG NRW), welches am 05. Juli 2007 in Kraft getreten ist, das Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm, LEPro) und das Landesplanungsgesetz (LPlG) mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) von 1995 inklusive der geplanten Novellierung zum LEP NRW 2025 sowie weiterhin der Bericht zur Stärkung der Freiraumplanung in Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie von Nordrhein-Westfalen (vgl. LG NRW, 2007, LEPro, 1989, LPlG, 2005, MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, MITTELSTAND UND ENERGIE DES LANDES NORDRHEIN- WESTFALEN, 1995, MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, MITTELSTAND UND ENERGIE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, 2007 u. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, MITTELSTAND UND ENERGIE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, o. J.). Diese kurze Auflistung zeigt bereits deutlich die Vielzahl an Gesetzen und Regelungen, die sich mit der Landschaft auseinandersetzen, wobei jedoch nur indirekt oder in geringem Umfang die Kulturlandschaft explizit behandelt wird.

Im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und im Landesentwicklungsprogramm wird der Begriff Kulturlandschaft direkt erwähnt. Das LG NRW von 2007 beginnt mit Paragraph 1 ebenso wie das BNatSchG:

„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind“ (§ 1 BNatSchG u. § 1 LG NRW).

Ebenso werden die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 2 BNatSchG) auch im Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft erneut aufgeführt (§ 2 LG NRW, vgl. LG NRW, 2007). Der § 2c des LG NRW geht neben der besonderen Bedeutung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im ersten Absatz auch direkt auf die Bedeutung des primären Sektors auf die Kulturlandschaft ein (§ 2c Abs. 3 LG NRW):

„Die Landwirtschaft trägt zur Strukturvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft durch die Erhaltung und Anlage für den Naturhaushalt bedeutsamer linearer und punktförmiger Landschaftselemente (Saumstrukturen, insbesondere Feldgehölze, Hecken, Raine und andere Trittsteinbiotope) bei. Eine ausreichende naturraumbezogene Ausstattung mit solchen Landschaftselementen soll angestrebt werden. Dazu dienen vorrangig langfristige vertragliche Vereinbarungen und Förderprogramme.“

Das Entwicklungsziel zur „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten oder die Erhaltung einer gewachsenen Kulturlandschaft mit ihren biologischen und kulturhistorischen Besonderheiten“ (§ 18 Abs. 1 LG NRW) ist neben weiteren Entwicklungszielen in Paragraph 18 niedergeschrieben.

Im Landesentwicklungsprogramm in der Fassung von 1989 mit letztmaliger Änderung im Mai 2000 wird ebenfalls in den Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung die Kulturlandschaft einmal direkt benannt (vgl. LEPro, 1989). Dies ist im Paragraphen 17 über die Landwirtschaft und den Wald der Fall:

„Landwirtschaftliche Flächen und Wald sollen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes und der Landschaftspflege, der wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Erfordernisse als Freiflächen erhalten bleiben. Ihre Nutzung soll auch dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie die Kulturlandschaft zu erhalten und zu gestalten. In waldarmen Gebieten ist eine Erhöhung des Waldanteils anzustreben.“

Dieser Paragraph schützt die land- und forstwirtschaftlichen Flächen als zu erhaltende Freiflächen, um einer ungeordneten, weite Flächen einnehmenden Suburbanisierung in den ländlich geprägten Raum hinein entgegenzuwirken. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Acker-, Grünland- und Wald-/Forstflächen soll weiterhin die ökologische Vielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Flora und Fauna sowie auch die Kulturlandschaft als umfassendes Schutzelement erhalten.

Das Ziel der Gesetze und Regelungen ist dabei „die räumlich differenzierten Kulturlandschaften zu erhalten, oder umgekehrt formuliert: der Nivellierung des räumlich differenzierten Kulturlandschaftsmusters entgegenzuwirken“ (QUASTEN, H. U. WAGNER, J. M., 1996. S.305). So lässt sich schließlich allgemein festhalten, dass man in den Gesetzen besonders seit 1990 zwar im Zuge der Novellierungen und erneuerten Fassungen und Änderungen den Begriff der Kulturlandschaft vermehrt mit aufgenommen hat, dennoch aber der Terminus in den Gesetzestexten und rechtlichen Rahmenbedingungen bis heute rechtlich nicht abschließend definiert wurde (vgl. GRAAFEN, R., 1994. S.459).

2.2.2 Internationale Ebene

Der Schutz und die weitere Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften ist über die nationale Ebene hinausgehend auf europäischer und globaler Ebene ebenso ein Thema mit zunehmender Bedeutung (vgl. SCHENK, W., 2000. S.223).

1995 verfasste der Europarat eine Deklaration zum Kulturlandschaftsschutz, der eine interdisziplinäre Betrachtungsweise von Kulturlandschaften und die Berücksichtigung ihrer regionalspezifischen Belange vorsieht (vgl. SCHENK, W., 2000. S.223 u. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.42). Weitere wichtige Verordnungen für den Umgang mit der Landschaft in europäischem Maßstab sind das 1999 in Potsdam beschlossene Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) und die Empfehlungen zur Raumordnung des Ministerrates der Europäischen Union (EU) (vgl. ERMISCHER, G. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.28 u. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.41). Im EUREK findet sich die Aufforderung zum kreativen Umgang mit Kulturlandschaften sowie die konkrete Zielsetzung der Inwertsetzung, Erhaltung und Entwicklung der vielfältig gestalteten Kulturlandschaften, da die vorhandene Gefahr der weiteren Zerstörung und Nivellierung auf europäischer Ebene erkannt wurde (vgl. JOB, H. U. STIENS, G., 1999. S.IV, STIENS, G., 1999. S.327, 329 u. LWL U. LVR, 2007a. S.21).

Am 20. Oktober 2000 wurde vom Europarat die zuvor entwickelte ELC in Florenz verabschiedet (vgl. BMVBS U. BBR, 2006. S.88). Mit der Ratifizierung des zehnten Staates trat die Konvention am 01. März 2004 in Kraft. Diese europäische Landschaftskonvention der 47 Mitgliedstaaten des Europarates wurde mittlerweile nach dem Stand vom 27. Oktober 2008 von 35 Staaten unterzeichnet und von 29 Staaten ratifiziert (vgl. COUNCIL OF EUROPE, 2008). Von den EU-Staaten haben bis auf Estland, Österreich und Deutschland alle Mitglieder die ELC unterzeichnet. „Die Konvention ist eines der ersten internationalen Abkommen, das ausschließlich den Schutz, die Pflege und die Planung von Landschaft zum Inhalt hat“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.88f.). Alle Landschaften von naturnahen bis hin zu städtischen Agglomerationsräumen werden in dieser Konvention behandelt. Dabei wird die Landschaft als Schlüsselelement für das Wohl des Individuums und des Kollektivs betrachtet und eine nachhaltige und bedachte Weiterentwicklung angestrebt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nach Artikel fünf der ELC zu einer auf Landschaftsschutz, -pflege und -planung ausgerichteten Politik (vgl. COUNCIL OF EUROPE, 2008). Anders als bei den Weltkultur- und Weltnaturerbestätten der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) geht es dem Europarat nicht um einen bewahrenden, sondern primär um einen nachhaltigen und bewussten Umgang mit Landschaft. Das Deutschland die Europäische Landschaftskonvention (noch) nicht unterschrieben hat, lässt vermuten, dass der Landschaftsschutz als übergreifende, interdisziplinäre Aufgabe im Bundesumweltministerium bisher nur eine untergeordnete Stellung einnimmt (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.43ff.). Nach Auffassung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen entstünde ein schlechter Eindruck, wenn Deutschland, das durch die Landschaftsplanung bereits viele Inhalte der Konvention abdecke, diese nicht unterzeichne (vgl. RAT VON SACHVERSTÄNDIGEN FÜR UMWELTFRAGEN (SRU), 2004. S.186). Insbesondere die Vorreiterwirkung für die osteuropäischen Staaten muss in Betracht gezogen werden. Schließlich kann „mit geringem Aufwand ein gemeinsames europäisches Vorgehen im Bereich Landschaftsschutz und Landschaftsplanung unterstützt werden“ (SRU, 2004. S.186). Der Anspruch der ELC, alle Landschaften zu schützen, spiegelt ein ambitioniertes völkerrechtliches Übereinkommen wider.

Das 1972 von der UNESCO verabschiedete und 1976 in Kraft getretene “Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt”, welches erstmals Kultur und Natur unmittelbar in Verbindung setzt, haben mehr als 180 Staaten unterzeichnet (vgl. BMVBS U. BBR, 2006. S.54, HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.35 u. BURGGRAAFF, P. U. KLEEFELD, K.-D., 1998. S.157). „Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.54). Dabei ist zu berücksichtigen, dass hierin eher die Benennung einzelner Landschaftsräume vorgenommen wird, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit und herausragenden Bedeutung der Natur- und Kulturgeschichte in bewahrender bzw. musealer Form erhalten bleiben sollen, es also letztlich um die Konservierung des historischen Zustandes geht. Zu den Kulturgütern werden seit 1992 auch die aus der Wechselwirkung von Natur und Kultur entstandenen, besonderen Kulturlandschaften gezählt.

Aufgrund des Reichtums und der Vielfalt der europäischen Kulturlandschaften „ist ihr tatsächlicher und rechtlicher Schutz eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang“ (HÖNES, E.- R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.82). Durch Gesetze, administrative Maßnahmen, staatliche und kommunale Forderungen sowie die Rechtssprechung wurden die Aufgaben des Kulturlandschaftsschutzes und der Kulturlandschaftspflege nachhaltig gefördert (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.83). Dennoch ist im Bereich der Bekanntheit, Akzeptanz und Umsetzung der kulturlandschaftlich relevanten Gesetze noch ein deutliches Verbesserungspotenzial sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene vorhanden.

2.3 Bedeutung und Wert von Kulturlandschaften

Kulturlandschaften weisen aus verschiedenen Blickwinkeln unterschiedliche Bedeutung auf. Diese Bedeutung wird häufig auch als Wert der Landschaft bzw. Kulturlandschaft bezeichnet, wobei die objektive Bewertung ein grundlegendes Problem von Landschaftsuntersuchungen darstellt, da subjektive Einflüsse maßgeblich sind bzw. seien können. Grundsätzlich ist eine Differenzierung in materielle und ideelle Werte möglich (s. Abb. 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Wert von Kulturlandschaften

Eigene Abbildung, nach BRINK, A. U. WÖBSE, H. H., 1989. S.3, DUELLI, R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.109, OTT, E., 1997. S.11, 22f., WAGNER, J. M., 1999. S.41ff.

Die Bedeutung und somit auch der materielle und ideelle Wert von Kulturlandschaften sind erst in der letzten Zeit durch den immer größeren Umfang und die größere Geschwindigkeit des Landschaftswandels in der Öffentlichkeit deutlich geworden (vgl. OTT, E., 1997. S.22 u. ERMISCHER, G. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.15, s. Abb. 3). Mit der Industrialisierung nahm das Empfinden für den Verlust von Kulturlandschaften zu und das Bedürfnis nach Erholung als Ausgleich eines zunehmend eintönigen Arbeitsalltages in den städtisch-industriellen Räumen wurde nachhaltig gestärkt (vgl. DEMUTH, B., 2000. S.5). Eine wichtige Bedeutung der Landschaft ist die Produktionsfunktion, jedoch geht die Funktion von Kulturlandschaften „über das Erzeugen von Nahrung und Rohstoffen, also die Produktionsfunktion hinaus“ (SUCCOW, M., 1995. S.89).

Zur vereinfachten Darstellung der unterschiedlichen Bedeutungen kann man drei Oberbereiche umgreifen. Dies sind der geschichtliche Wert, der aktuelle Wert für die Menschen sowie drittens der ökologische Wert von Kulturlandschaften.

In der Landschaftsplanung wird als Grundlage zunächst eine Bewertung der Kulturlandschaften vorgenommen (vgl. EGLI, H.-R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.117ff.). Jedoch sind die Bewertungsverfahren für die Kulturlandschaften in den vergangenen Jahrzehnten kaum weiterentwickelt worden, während die anderen landschaftsökologischen Bewertungsmethoden (laufend) Erneuerungen und Anpassungen erfahren. Bei den Kulturlandschaften „[geht] [es] immer noch vor allem um die Beschreibung, vielfach um eine Beurteilung als Vergleich eines früheren mit dem aktuellen Zustand, nicht aber um eine eigentliche Bewertung im Hinblick auf zukünftige Entwicklung“ (EGLI, H.-R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.117). Dabei werden Abweichungen vom früheren Zustand zumeist als negativ bewertet, so dass die Wiederherstellung des früheren Zustandes als Ziel ausgegeben wird. Dabei stellt sich die Frage, ob die früheren Landschaftsstrukturen als Referenzlandschaften geeignet sind. Die überwiegend kleinteiligen Landschaftsstrukturen der vorindustriellen Zeit weisen für die drei Bedeutungsgruppen der Geschichte, für die Bevölkerung und die Ökologie eine hohe Bedeutung auf, weshalb diesem früheren Landschaftszustand allgemein eine große Wertigkeit zugemessen wird. Daher erscheint es sinnvoll, die zukünftige Entwicklung der Landschaft an der ehemaligen Struktur zu orientieren, ohne jedoch eine museale, bewahrende und somit zu stark statische Beibehaltung und Erhaltung zu deklarieren. Dies würde dem natürlichen, dynamischen Landschaftswandel entgegenstehen und folglich die ökonomische Weiterentwicklung hemmen. Eine Totalkonservierung mit großflächiger Musealisierung ganzer Kulturlandschaften „[würde] nicht nur über längere Zeit hinweg Stagnation, sondern in letzter Konsequenz auch Verfall und schließlich Verlust“ (QUASTEN, H. U. WAGNER, J. M., 2000. S.253) bedeuten. Aufgrund der nur begrenzten und aus mehreren Gründen nicht zu begrüßenden „Konservierung ‚unter der Käseglocke’“ (GUNZELMANN, T. U. SCHENK, W., 1999. S.347) wird die Weiterentwicklung ausdrücklich akzeptiert (vgl. GUNZELMANN, T. U. SCHENK, W., 1999. S.347).

„Kulturlandschaften prägen die regionale Identität und das Image einer Region“ (RÖHRING, A. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.201). Der Wert der Kulturlandschaft ergibt sich nicht aus einzelnen Elementen, sondern immer aus der gesamten Zusammensetzung des in der Landschaft Vorhandenen, so dass eine integrale, alle Bereiche umfassende Bewertung und Beurteilung der Landschaft notwendig ist (vgl. RÖHRING, A. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.198).

Bei der Betrachtung ist weiterhin entscheidend zu bedenken, dass die Kulturlandschaften durch menschliche Bearbeitung, Nutzung und Bewirtschaftung der Naturlandschaft entstanden sind und auch nur durch eine entsprechende Weiterführung dieser Bearbeitung, Nutzung und Bewirtschaftung erhalten werden können (vgl. BRINK, A. U. WÖBSE, H. H., 1989. S.26). Das Aussehen von etwa 80 % der Landesfläche Deutschlands wird dabei von nur etwa 5 % der Bevölkerung bestimmt (vgl. HAMPICKE, U. In: ANL (Hrsg.), 1995. S.22). Die Land- und Forstwirtschaft hat „als größter Flächennutzer […] das Erscheinungsbild, den Stoffhaushalt und die Lebensraumfunktion unserer Kulturlandschaft seit jeher entscheidend beeinflusst“ (ROTH, D. et al. In: ANL (Hrsg.), 1995. S.141). Langsame, kontinuierliche Prozesse werden als deutlich weniger bedrohlich wahrgenommen als seltene Prozesse mit größerer Einflusswirkung, da die in kleinen Schritten ablaufenden Veränderungen am Rande des menschlichen Wahrnehmungshorizontes liegen (vgl. BREUSTE, J. In: ANL (Hrsg.), 1995. S.67 u. CURDES, G., 1999. S.336).

2.3.1 Geschichtliche Bedeutung

Kulturlandschaften können hauptsächlich qualitativ, aber nicht bzw. nur deutlich vereinfacht quantitativ bewertet werden, um somit schutzwürdige und als wertvoll bezeichnete Kulturlandschaften zu definieren. Dies sind heutzutage insbesondere Landschaften, die an die vorindustrielle, reich strukturierte und kleinbäuerliche Bewirtschaftungsweise erinnern. Die heute noch vorhandenen Elemente und Strukturen der vergangenen Generationen inkl. der Siedel- und Wirtschaftsformen, insbesondere der Landwirtschaft, weisen eine hohe geschichtliche Bedeutung auf. Diese werden dann als historisch bezeichnet, wenn sie heutzutage keinen wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Grund der Erhaltung mehr aufweisen (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.65). Sie vermitteln ein Bild der Wirtschafts- und Lebensweisen, des Mensch-Natur-Verhältnisses und des Standes von Wissenschaft und Technik früherer Generationen (vgl. DEMUTH, B., 2000. S.60f., s. Abb. 4). In Kulturlandschaften sind die verschiedenen historischen Phasen miteinander vergesellschaftet (vgl. LWL U. LVR, 2007a. S.27f.). Das „Gewachsene“ ist das primär den Wert bestimmende Merkmal und Kennzeichen der historischen Ebene und somit des historischen Zeugniswertes. In der damaligen Zeit entstanden je nach Landschaftsraum aus naturräumlich und siedlungsgeschichtlich differenzierten Nutzungsmöglichkeiten regional unterschiedliche Kulturlandschaften und charakteristische Erscheinungsbilder. Dieser historische Wert ist durch die seit einigen Jahrzehnten immer schneller und umfassender ablaufende Globalisierung und Technisierung gefährdet. Die Landschaft wird bezeichnend die „Trägerin der Geschichte“ (FELBER RUFER, P. et al., 2007. S.200) genannt. In den vergangenen Jahrzehnten führten Flurbereinigungsmaßnahmen und die rasche Modernisierung in der Landwirtschaft bereits in weiten Bereichen zu einem markanten Landschaftswandel. So dominieren in den agrarisch geprägten Bereichen riesige Felder die Landschaft, welche arm an vertikalen Strukturen (Bäume, Hecken, Schuppen, etc.) oder Grünländern sind. Diese ausgeräumten Agrarlandschaften haben den ehemaligen Wert der Kulturlandschaft zum Großteil schon eingebüßt. Auch die der intensiven Landwirtschaft gegenläufige Nutzungsaufgabe der nur bedingt oder nicht rentablen Flächen - bisher insbesondere in den Gebirgslagen der Fall - führt zu deutlichen Veränderungen der Landschaft. Diese Wiederbewaldung auf den nicht weiter agrarisch genutzten Flächen hat langfristig ebenfalls einen Wertverlust der Landschaft zur Folge, während in der Sukzessionsphase durchaus qualitative Wertsteigerungen in den jeweiligen Kulturlandschaften vorkommen können. Je nach Region ist der eine (Nutzungsintensivierung) oder andere Trend (Nutzungsaufgabe) des Landschaftswandels dominierend.

Generell halten historische Elemente in der heutigen Landschaft die Geschichte lebendig und liefern der Bevölkerung ein Bild des damaligen Lebens und Wirtschaftens, wodurch sich die geschichtlich-kulturelle Bedeutung ergibt (vgl. BRINK, A. U. WÖBSE, H. H., 1989. S.3).

2.3.2 Bedeutung für die Bevölkerung

Die Kulturlandschaften weisen vielfältige Bedeutungen für die in den entsprechenden Räumen lebenden bzw. zum Zwecke der Erholung und der Freizeit dort verweilenden Menschen auf. Drei existentielle Werte sind die Lebens- und Wirtschaftsgrundlage (Standort), die Produktion, z. B. von Lebensmitteln und Energie, sowie die „Ressource Natur“ als materielle Werte (s. Abb. 3 u. 4). Die Landschaften bieten der Bevölkerung in besonderer Weise Boden, Wasser und Luft, wobei diese Ressourcen je nach Kulturlandschaft in unterschiedlicher Quantität und Qualität vorhanden sind.

„Intensiv genutztes Agrarland kann überall auf der Welt gleich aussehen. Und die Wälder, die sich dort entwickeln, wo die Landwirtschaft aufgegeben wird, gleichen einander ebenfalls weithin. Der besondere Charakter einer Landschaft wird dagegen oft durch eine Hecke, eine Baumgruppe, eine Heidefläche, aber auch die Überreste eines Bergwerkes, ein Mühlwehr oder einen früheren Bahndamm bestimmt“ (KÜSTER, H., 2006. S.13). Dabei ist in der Öffentlichkeit eine weit verbreitete Meinung, dass nur eine bäuerliche und möglichst kleinbetriebliche Landwirtschaft die Arten- und Strukturvielfalt sowie den ästhetischen Reiz der Agrarlandschaft gewährleisten kann (vgl. HAMPICKE, U. In: KONOLD, W. (Hrsg.), 1996. S.49). „Verkopplung und Flurbereinigung, Kollektivierung und Modernisierung der Landwirtschaft haben die individuelle Entwicklung und Prägung der Kulturlandschaft großflächig vereinheitlicht“ (DENECKE, D. In: SCHENK, W. et al. (Hrsg.), 1997. S.45).

Kulturlandschaften sind ein öffentliches Gut an dem jeder partizipieren kann und von dem niemand ausgeschlossen werden kann (vgl. APOLINARSKI, I. et al. In: MATTHIESEN, U. et al. (Hrsg.), 2006. S.82ff.). Sie sollten daher als regionales Gemeinschaftsgut der Bevölkerung angesehen werden.

Die Bedürfnisse nach Orientierung, Information, Schönheit und Heimat stellen die bedeutendsten Komponenten der Landschaftsbewertung für die Bevölkerung dar (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.41ff. u. QUASTEN, H. U. WAGNER, J. M., 1996. S.306ff.). „Die wichtigsten Werte der historischen Kulturlandschaft sind Eigenart und Schönheit“ (WÖBSE, H. H., 2002. In: DUELLI, R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.109), woraus sich folglich die Landschaftsästhetik ableitet (vgl. DUELLI, R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.103). „Ob wir [eine Landschaft] als wertvoll erachten, hängt in den meisten Fällen nur indirekt von ihrer Biodiversität ab“ (DUELLI, R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.103). Nach Duelli gibt es keine signifikante Korrelation zwischen dem Artenreichtum einer Landschaft und der naturräumlichen Ästhetik, wenngleich dies - z.B. bei artenreichen Almwiesen in den Alpen - durchaus häufig der Fall ist (vgl. DUELLI, R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.103). Auch artenarme Landschaften können landschaftliche Ästhetik aufweisen, wie z.B. hochalpine Gletscherlandschaften, kilometerlange Sandstrände, etc. Somit lässt sich der Wert einer (Kultur-)Landschaft nicht zwangsläufig direkt mit der Biodiversität in den jeweiligen Landschaften korrelieren. Bei der Betrachtung der Erlebnisfunktion (Erlebniswert) als eine wichtige Bedeutung von Kulturlandschaften stehen das Bedürfnis nach Erholung und das Landschaftserleben im Mittelpunkt (vgl. KANGLER, G. U. VICENZOTTI, V. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.341). Vielfältige, reich strukturierte und somit überwiegend als ästhetisch zu bezeichnende Landschaften weisen zumeist eine hohe touristische Attraktivität auf.

Das Bedürfnis nach Orientierung wird maßgeblich durch die Struktur des Raumes hervorgerufen (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.42). Diese werden durch visuell wahrnehmbare Ordnungselemente, wie Wege, Grenzlinien, flächenhafte Nutzungseinheiten, Brennpunkte (Aussichtspunkte, Wegekreuzungen, etc.) und Merkzeichen, die sich durch ihre Einmaligkeit, Besonderheit, durch Fernwirkung oder durch Kontrastwirkung auszeichnen, hervorgerufen. „Fehlende oder schlechte Orientierung führt häufig zu Unbehagen, während ein einprägsames, gut strukturiertes Landschaftsbild dagegen das emotionale Erleben eines Landschaftsraumes positiv beeinflusst“ (WAGNER, J. M., 1999. S.42).

Das Bedürfnis nach Information (Stimulierung) ist mit dem Erkundungsdrang in Verbindung zu setzen, welcher durch Neuigkeiten, Überraschungen und Unsicherheiten hervorgerufen wird (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.43f.). Je mehr Informationen aus einem Raum entnommen werden können, desto positiver wird sie gemeinhin bewertet. Dies wird durch eine Vielfalt an Strukturen und Elementen im Raum erreicht, wenngleich ab einer bestimmten Obergrenze ein Gefühl von Verwirrung und Ablehnung entsteht.

So ist ersichtlich, dass die verschiedenen Kulturlandschaften aufgrund ihrer differenzierten Merkmale und Ausprägungen zur Herausbildung lokaler und regionaler Kulturen beitragen und folglich ein entscheidender Baustein für die Schaffung von regionalen Identitäten (Heimatgefühl) sind (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.44ff.). Je stärker jemand in einer Landschaft zu Hause fühlt, desto positiver wird eine Landschaft als Identifikationsmerkmal bewertet (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.45f.). Diese heimatlichen Landschaften liefern das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit. „Die Identifikation […] mit einem Landschaftsraum […] beruht wesentlich auf der Unterscheidbarkeit der sinnlich wahrnehmbaren Ausstattung und Beschaffenheit des eigenen Lebensraumes von der entsprechenden Ausstattung und Beschaffenheit anderer Landschaftsräume“ (WAGNER, J. M., 1999. S.45).

Das Bedürfnis nach Schönheit steht in direkter Abhängigkeit zu den drei zuvor genannten Bedürfnissen der Orientierung, Information (Stimulierung) und Identifikation (Heimat) (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.47). Struktur, Vielfalt, Eigenart, Harmonie und Naturnähe sind dabei wichtige Funktionen des ästhetischen Wertes der Schönheit. Je nach subjektivem Kenntnisstand und individuellem Zustand werden unterschiedliche Kulturlandschaften als „schön“ tituliert.

Ebenso sind „Kulturlandschaften […] in ihrer Sozialfunktion ein wertvolles Allgemeingut für alle Menschen, für die in städtischen Räumen Lebenden ebenso wie für die Bewohner ländlicher Gebiete“ (OTT, E., 1997. S.11). Dabei gehen die regionale Identität (Heimatgefühl) und die Orientierung im Raum heute durch die Suburbanisierungsprozesse, teilweise Wiederbewaldungen an ertragsschwachen Standorten und die zunehmende agrarische Vereinheitlichung und Industrialisierung mehr und mehr verloren. Die suburbanen Bereiche sind ein Raumtyp, welcher häufig weder die Vorteile des ländlichen noch des städtischen Raumes aufweist, sondern die jeweiligen Nachteile vereinigt (vgl. HÖNES, E.-R. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.95).

„Wir laufen Gefahr den ureigenen Charakter einzelner Landschaften zu verlieren und bewegen uns auf eine gleichförmige, gleichsam globalisierte Landschaft zu“ (ERMISCHER, G. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.28), in der die Prozesse der „ubiquitären Verarmung und Homogenisierung“ (BURGGRAAFF, P., 1996. In: WAGNER, J. M., 1999. S.36) zu beobachten sind. Durch diese Entwicklung entstehen für die Landschaft und deren Bedeutung negativ zu erachtende Verarmungs-, Verfremdungs-, Normierungs- und Nivellierungseffekte, die zu „Standardlandschaften“ (SCHENK, W., 2000. S.222) führen (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.36 u. QUASTEN, H. U. WAGNER, J. M., 1996. S.303). „Alleinstellungsmerkmale von Kulturlandschaften scheinen zu verschwinden“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.7). Die Nivellierung führt aus soziokultureller Sicht zu einem Verfall und zum Verlust regionaler Charakterzüge. „Dieser Prozess hat zur Folge, dass das räumlich differenzierte Muster unterschiedlicher Kulturlandschaften, das sich im Verlauf vieler Jahrhunderte herausgebildet hat, nunmehr innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne zumindest tendenziell wieder aufgelöst wird. Mit wachsender Intensität und Geschwindigkeit werden sich die verschiedenen Kulturlandschaften immer ähnlicher“ (QUASTEN, H. U. WAGNER, J. M., 2000. S.253, vgl. auch DOSCH, F. u. BECKMANN, G., 1999a. S.291). Die genannten Effekte münden durch die ästhetische Wertminderung auch in einer Minderung der Erlebniswertfunktion, des Heimatgefühls, der geschichtlichen Bezüge und zu einem Inspirationsverlust. Daraus leitet sich die große Bedeutung ab, die der Erhaltung unterschiedlich aussehender und genutzter Kulturlandschaften zukommt (vgl. WAGNER, J. M., 1999. S.37).

2.3.3 Ökologische Bedeutung

Generell lässt sich sagen, dass der Wert der heutigen Kulturlandschaften aus landschaftsökologischer Sicht sehr unterschiedlich ist. Während städtisch, industriell und intensiv-agrarisch genutzten Landschaften eine eher geringe ökologische Bedeutung zugeordnet wird, werden die strukturreichen, kleinbäuerlichen Kulturlandschaften als wertvoll klassifiziert. In dieser kleinbäuerlichen Landschaft ergeben die vielen unterschiedlichen Strukturen ein mosaikreiches Landschaftsbild. Viele ökologische Nischen und somit die Artenvielfalt an Flora und Fauna bleiben häufig nur mit der traditionellen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft erhalten.

Mit dem Naturschutz schützt man in der Großzahl ökologisch wertvolle Kulturlandschaften, die durch die Tätigkeiten des Menschen erst entstanden sind. Durch die die Landschaft verändernden Einflüsse des Menschen - im unter natürlichen Bedingungen walddominierten Mitteleuropa - ist die Anzahl der ökologischen Nischen und Habitate durch die Rodung der Wälder und die großflächige Offenhaltung vergrößert worden. Daran gekoppelt stieg die Anzahl der Tier- und Pflanzenarten mit der Entwicklung zunehmend differenzierter Kulturlandschaften bis zu einem Maximum in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig an (vgl. LANGE, E. In: ANL (Hrsg.), 1995. S.111). „Es war dies die Zeit mit der höchsten Artenvielfalt in Mitteleuropa. […] Kleinkammerung und Überschaubarkeit kennzeichneten sie deshalb“ (SCHENK, W., 2000. S.222). Erst durch die weiträumige landwirtschaftliche Nutzung konnten Arten des Offenlandes in Mitteleuropa heimisch werden bzw. ihre räumliche Verbreitung ausdehnen. Anschließend gingen mit der immer schnelleren und zusehends gravierenden Vergrößerung und Vereinheitlichung der Landschaftsstrukturen in der Land- und Forstwirtschaft sowie auch durch großflächigere und veränderte Bauweisen der Gebäude und Infrastruktureinrichtungen viele verloren bzw. die Lebensräume wurden voneinander getrennt, so dass die Anzahl der Arten und auch die Anzahl der Individuen innerhalb einer Art seitdem allgemein eine abnehmende Tendenz aufweisen. An diesem Trend ist bis heute trotz vielfältiger Bemühungen keine signifikante Änderung ersichtlich. „Dieser Verlust an Biodiversität wird von einer gleichzeitigen Reduzierung traditioneller Kulturlandschaftsstrukturen und deren Elementen begleitet“ (KANGLER, G. U. VICENZOTTI, V. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.342), da eine hohe Biodiversität überwiegend an extensiv bis höchstens halbintensiv genutzte Kulturlandschaften gebunden ist (vgl. SCHUMACHER, W. In: OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.49).

Neben diesen für die Tier- und Pflanzenwelt wichtigen landschaftsbezogenen Bedeutungen und Werten ist besonders auch die Regulationsfunktion bei Stoff- und Energiekreisläufen zu nennen (vgl. Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), 2006. S.37, SCHUMACHER, W. In: OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.49 u. HEILAND, S. In: MATTHIESEN, U. et al. (Hrsg.), 2006. S.52). Freiräume weisen wichtige Bedeutung für den Boden (Erosionsschutz, Filter-, Transformator- und Pufferfunktion), das Wasser (Grundwasserneubildung, Wasserrückhalt, Abflussausgleich) und die Luft (Beeinflussung der meteorologischen Größen, wie Temperatur, Wind, Luftfeuchte) auf.

Die wichtigsten Bedeutungen von Kulturlandschaften sind in Abbildung 4 - nach den drei Unterkategorien der Geschichte, Bevölkerung und Ökologie gegliedert - zusammenfassend dargestellt. „Landschaftsbewertung hat jedoch immer zum Ziel, Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung zu sein, d.h. dass daraus [Maßnahmen] abgeleitet werden sollen, um den heutigen Zustand zu erhalten, wenn dieser als gut beurteilt wird, oder diesen zu verbessern, wenn er als schlecht und verbesserungsfähig beurteilt wird“ (EGLI H.-R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.118).

Kulturlandschaften können abschließend als „heterogenes multifunktionales Gemeinschaftsgut“ (APOLINARSKI, I. et al. In: MATTHIESEN, U. et al. (Hrsg.), 2006. S.82) bezeichnet werden. Aufgrund der vielfältigen Bedeutungen, die Kulturlandschaften ausüben können, ist mit der zukünftigen Landschaftsentwicklung eine große Verantwortung verbunden. Die Grundlage dieser Entwicklung und gegebenenfalls Erhaltung ist an das Bewusstsein der Bevölkerung gekoppelt (vgl. CURDES, G., 1999. S.334). Die Kulturlandschaften werden nur dann Bestand haben, wenn auch die kulturelle und wirtschaftliche Basis Persistenz aufweist (vgl. DOSCH, F. u. BECKMANN, G., 1999a. S.292). Die intakten Landschaften werden als eine der wichtigsten Ressourcen der Zukunft betrachtet (vgl. STIENS, G., 1999. S.325).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Bedeutung von Kulturlandschaften - Geschichte, Bevölkerung, Ökologie - Eigene Abbildung

3 Kulturlandschaften und bedeutende Kulturlandschaftsbereiche in Nordrhein-Westfalen

„Auf der Ebene der Länder sollte ein Inventar der hochwertigen Kulturlandschaften erarbeitet werden, mit dem zugleich eine Definition ihrer Grenzen und der zu schützenden Elemente bzw. Ensembles einhergehen könnte“ (CURDES, G., 1999. S.342).

Eine erstmalige konkrete Abgrenzung und Entwicklung von Kriterien für Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen wurde 2000 von Burggraaff mit dem Fachgutachten zur Kulturlandschaftspflege entwickelt (vgl. BURGGRAAFF, P., 2000, BURGGRAAFF, P. In: SCHENK, W. et al. (Hrsg.), 1997. S.220ff. u. DIX, A., 2000. S.291). Auf Bundesebene leisteten zwei Jahre zuvor Burggraaff und Kleefeld einen wichtigen Arbeitsschritt zur Abgrenzung verschiedener Kulturlandschaften für die gesamte Bundesrepublik (vgl. BURGGRAAFF, P. U. KLEEFELD, K.-D., 1998 u. DIX, A., 2000. S.291f.).

Für die geplante Hinführung zum nordrhein-westfälischen Landesentwicklungsplan 2025 sowie zur Erfüllung der kulturlandschaftlichen Aufgabenstellung des Raumordnungsgesetzes haben der LWL und LVR unter Zuhilfenahme der Vorleistungen von Burgraaff und Kleefeld die Landschaften des bevölkerungsreichsten Bundeslandes detailliert und umfassend untersucht (vgl. LWL U. LVR, 2007a. S.11, s. auch Kap. 2.2, Rechtliche Rahmenbedingungen von Kulturlandschaften). Die Ergebnisse wurden 2007 als „Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen“ und in der Kurzfassung „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Grundlagen und Empfehlungen für die Landesplanung“ veröffentlicht (vgl. LWL U. LVR, 2007a u. LWL U. LVR, 2007b). Die hier von den Landschaftsverbänden vorgenommene und im Folgenden kurz vorgestellte Darstellung der Kulturlandschaften sowie der bedeutsamen und landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche dient in der weiteren Arbeit als Bezugsrahmen zur Abgrenzung der NRW-Kulturlandschaften. Dabei wurde das gesamte Bundesland in 32 Kulturlandschaften differenziert, deren prägende Aspekte herausgearbeitet wurden und die sich durch ihre naturräumlichen Grundlagen, Landnutzungen und Siedlungsformen voneinander abgrenzen und unterscheiden lassen (s. Karte 1). „Charakterbestimmende Merkmale wie die naturräumliche Gliederung, das Landschaftsbild, die Siedlungstypen, die regionale Baukultur, die Landnutzungsstrukturen sowie die historischen territorialen und konfessionellen Grenzen erlauben es, unterschiedliche Kulturlandschaften zu typisieren und regional abzugrenzen“ (LWL U. LVR, 2007a. S.456).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte 1: Die 32 Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen Quelle: LWL U. LVR, 2007b. S.28

Die Abgrenzung weist häufig auch breite Grenzsäume und Übergansbereiche auf, so dass eine linienscharfe Abgrenzung eigentlich nicht möglich ist. Die naturräumlichen Bedingungen sind die Voraussetzung für die Etablierung von Gunst- und Ungunsträumen, aber auch für die Verkehrserschließung und die prägenden Nutzungsarten. Relief, Boden, Wasser, Klima und Vegetation sind die maßgeblichen naturbedingten Faktoren für die regionalen Ausprägungen und die Grundlage der Bildung von unterschiedlichen Kulturlandschaften. Nordrhein- Westfalen zeichnet sich durch eine Vielzahl von Landschaftsbildern aus, die von städtisch- industriellen Räumen über weitflächige, intensiv genutzte Bördegebiete bis hin zu kleinräumig gegliederten, eher extensiv genutzten und somit abwechslungs- und strukturreichen Landschaften reichen. Weiterhin weisen auch die räumlich verschiedenen Siedlungstypen und regionalen Baukulturen eine große Bedeutung für die Landschaftsstruktur auf. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts waren sowohl die Dorfformen (Einzelhöfe, Weiler, Angerdörfer, Straßendörfer, Hufendörfer, etc.) als auch die Hausformen inklusive der Baumaterialen regional verschieden. Diese Mannigfaltigkeit hat sich in den letzten 50 Jahren deutlich vereinheitlicht und geht mit dem Verlust an regionaler Identität und Eigenart einher. Dennoch sind einzelne Elemente, wie die Baumaterialen in Zusammenhang mit dem lokal anstehenden Gestein, bis heute noch zu erkennen. Neben der Analyse war auch die Bewertung eine entscheidende Aufgabe zur Benennung einzelner Kulturlandschaftsbereiche als landesbedeutsam bzw. bedeutsam (vgl. LWL U. LVR, 2007a. S.13f.).

Neben den 32 Kulturlandschaften in NRW sind landesbedeutsame und bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche als Teilräume der Kulturlandschaften benannt und abgegrenzt worden. Insgesamt sind 166 bedeutsame und 29 landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche festgelegt worden (s. Karte 2). „Die bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche werden als raumordnerische Vorbehaltsgebiete vorgeschlagen, die im Zuge der Regionalplanung zu konkretisieren sind. Die landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche werden als raumordnerische Vorranggebiete vorgeschlagen und sollen als Gebiete zum Schutz der Kulturlandschaft Eingang in den LEP NRW finden“ (LWL U. LVR, 2007a. S.11f.). Folglich wird den landesbedeutsamen und bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen für die zukünftige Landesentwicklung eine bedeutende Erhaltungswürdigkeit zugemessen. „Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind von überregionaler historischer Bedeutung oder repräsentieren für eine Region typische Entwicklungen“ (LWL U. LVR, 2007a. S.339). Ziele für diese als bedeutsam deklarierten Kulturlandschaftsbereiche sind die Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung. „Die bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche haben eine herausragende Stellung innerhalb des gesamten Kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen z. B. wegen ihres Erhaltungszustandes, der historischen Dichte oder der räumlichen Persistenz, jedoch nicht aufgrund einer herausragenden Stellung der Einzelelemente“ (LWL U. LVR, 2007a. S.339).

Die maßgeblichen Kriterien für diese Bereiche sind der historische Wert, der künstlerische Wert, der Erhaltungswert, der Seltenheitswert, der regionaltypische Wert, der Wert der räumlichen Zusammenhänge und Beziehungen, der Wert der sensoriellen Wahrnehmungsebene sowie die Flächen- und Raumrelevanz. Landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind diejenigen, welche von besonders hoher Bedeutung und Repräsentanz sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte 2: Landesbedeutsame und bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche in NRW Quelle: LWL U. LVR, 2007b. S.69

Die für die weitere Arbeit relevante Kulturlandschaft der Hellwegbörde ist primär eine agrarisch geprägte Kulturlandschaft, wenngleich besonders entlang des alten Handelswegs von Unna über Soest nach Salzkotten eine Aneinanderreihung von Klein- und Mittelstädten zu finden ist. Innerhalb der Kulturlandschaft der Hellwegbörde liegt die großflächig als landesweit bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich klassifizierte Soester Börde mit dem Hellweg (s. Karten 1, 2 u. Kap. 4, Die Hellwegbörde). Neben den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsbereichen, die von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland als landesbedeutsam oder bedeutsam eingestuft wurden, gehören insbesondere historisch bedeutsame Bereiche dazu, wie das für Fundstellen der gesamten Menschheitsgeschichte bekannte Wesertal zwischen Porta Westfalica und Schlüsselburg oder die erhaltenen römischen Straßenverläufe am Niederrhein. Die Stadt Köln ist ebenso als landesbedeutsam eingestuft worden wie der durch die Montanindustrie geprägte Zollverein-Nordstern in Essen und Gelsenkirchen inmitten des Ruhrgebietes (s. Tab. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Die 29 landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche und deren besonderen Charakteristika Eigene Tabelle, nach LWL U. LVR, 2007b. S.67-93

4 Die Hellwegbörde - ein agrarisch intensiv genutzter Gunstraum im mittleren Westfalen

4.1 Naturräumliche Grundlagen

4.1.1 Lage

Die Kulturlandschaft der Hellwegbörde reicht am Südabschluss der Westfälischen Bucht von der Kreisstadt Unna östlich von Dortmund in einem bis zu 30 Kilometer breiten Steifen in östliche Richtung bis in den Westen des Kreises Paderborn (vgl. LWL U. LVR, 2007b. S.28). Mit dem Möhne- und Ruhrtal als südliche Grenze der Westfälischen Bucht ragt der Naturraum an das Südergebirge mit dem Sauerland und Bergischen Land heran. Der östliche Teil des Kreises Unna, der Süden der kreisfreien Stadt Hamm, weite Bereiche des Kreises Soest mit Ausnahme der Gebiete nördlich der Lippe (Kernmünsterland) im Norden und den südlich des Haarstrangs bzw. des Möhne- und Ruhrtals (Sauerland) gelegenen Gebieten, sowie ein kleines Gebiet im Westen des Kreises Paderborn haben Anteile an der Hellwegbörde (s. Karte 1). Im Norden grenzt die Hellwegbörde an das Kernmünsterland und das Paderborner - Delbrücker Land, im Osten an die Paderborner Hochfläche und das mittlere Diemeltal, im Süden an das Sauerland und im Westen an das Niederbergisch - Märkische Land und das Ruhrgebiet.

Der als landesbedeutsam deklarierte Kulturlandschaftsbereich innerhalb der Hellwegbörde reicht von der Stadt Werl im Westen des Soester Kreises in einem wechselnd breiten Streifen ostwärts entlang der Bundesstraße 1 (B 1) über Soest, Bad Sassendorf, Erwitte und Geseke bis nach Salzkotten (s. Karte 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte 3: Landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich innerhalb der Kulturlandschaft Hellwegbörde (Nummer 15.01, rot markiert)

Quelle: LWL U. LVR, 2007b. S.69 u. Kartenanhang, verändert

4.1.2 Geologie und Relief

Das heutige Erscheinungsbild der Westfälischen Bucht mitsamt der Hellwegbörde als südlichen Abschluss resultiert einerseits aus der voreiszeitlichen, geomorphologischen Formung als Schichtstufenland, woraus sich der Muldenbau der Bucht ergibt, und andererseits aus der eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Überformung und Überprägung (vgl. MÜLLER- WILLE, W., 1966a. S.204). Dabei bilden die voreiszeitlichen Prozesse die Großformen und wichtigsten Relieftypen der Landschaft heraus, während die glazialen und postglazialen Prozesse als zweites ordnendes Prinzip bei der Ausgestaltung des Naturraumes der Westfälischen Bucht und insbesondere auch des Hellweggebietes zu benennen sind. Der Hellweg wird in die nördliche Nieder- bzw. Unterbörde, die südlich anschließende Oberbörde (Haarabdachung) und den Höhenzug des Haarstranges als südlichen Abschluss untergliedert.

4.1.2.1 Präglaziale Formung der Westfälischen Bucht

Geologisch betrachtet ist die Westfälische Bucht eine flache Mulde, deren Achse in Nordwest-Südost-Richtung verläuft (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.152). Sie ist überwiegend mit Ablagerungen der Oberen Kreide (ca. 100 bis 65 Millionen Jahre vor heute) aus dem späten Mesozoikum (Erdmittelalter) ausgefüllt (s. Karte 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte 4: Oberflächennahe erdgeschichtliche Formationen ohne die Quartärzeit. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: MÜLLER-WILLE, W., 1966b. Abbildung 3, verändert

Die Nord- und Ostränder der Westfälischen Bucht wurden während der saxonischen Faltung (Kreide) aufgebogen und verkippt (Teutoburger Wald, Wiehengebirge), während der Hellwegbereich erst beim Übergang vom Tertiär (ca. 65 - 2,5 Millionen Jahre vor heute) zum Quartär (2,5 Millionen Jahre vor heute bis heute) allmählich gehoben wurde. Bei dieser Hebung des nördlichen Rheinischen Schiefergebirges wurden die Kreideschichten der südlichen Bucht nicht in dem Maße steil gestellt wie diejenigen Schichten am Teutoburger Wald und dem Wiehengebirge an der nördlichen und östlichen Buchtgrenze, jedoch hat diese Hebung direkte Auswirkungen auf das oberflächlich anstehende Festgestein aus der Oberkreide, welches sich je nach Entstehungszeit und -bedingung in der Zusammensetzung und Mächtigkeit unterscheidet (s. u.). Aus dieser tertiärzeitlichen Hebung resultiert der Anstieg des Hellwegraumes von der Lippe im Norden mit einer Höhenlage von nur etwa 70 müNN auf etwa 250 bis knapp 400 müNN auf dem Haarkamm im Süden. Dabei steigt der Haarstrang von West nach Ost an und erreicht in der Spitzen Warte nördlich von Rüthen mit 389 müNN den höchsten Punkt (vgl. FEIGE, W. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.26). Allgemein ist also ein von Nordwest (Hamm/Lippetal) nach Südost (Spitze Warte) ansteigendes Gelände für den Hellwegraum charakteristisch, in der die Steigung zumeist gering ist und etwa 1 bis 3° beträgt (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.158). Daraus ergibt sich eine zumeist nur geringe Reliefenergie, wobei die teilweise deutlich eingeschnittenen Schledden sowie der Südhang des Haarstrangs Ausnahmen bilden (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Reliefenergie).

Die Ablagerungen aus dem Paläozoikum (Erdaltertum, ca. 540 bis 250 Millionen Jahre vor heute), welche südlich der Westfälischen Bucht im Südergebirge oberflächlich anstehen, wurden in der Westfälischen Bucht durch die Sedimentation im Mesozoikum und insbesondere während der Oberkreide (Oberkreidemeer) überdeckt (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.156f.). Im Süden der Westfälischen Bucht sind aus dem Erdmittelalter ausnahmslos kreidezeitliche Ablagerungen bekannt, da zuvor größtenteils Festlandbedingungen vorherrschten (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.22). Die Unterteilung der Oberkreide, in der die Entwicklung der Westfälischen Bucht als eigene tektonische Baueinheit begann, erfolgt zeitlich aufeinander folgend in die Untereinheiten Cenoman, Turon, Emscher und Senon (vgl. TEMLITZ, K. In: HEINEBERG, H. (Hrsg.), 2007. S.27; s. Karte 4). In der oberflächennahen Anordnung kommt der Muldenbau deutlich zum Vorschein, wobei besonders in der nördlichen Hälfte der Hellwegbörde die kreidezeitlichen Sedimente durch die quartären Ablagerungen überdeckt wurden. Am Rand der Bucht sind die ältesten Sedimente aus dem Cenoman als schmaler Steifen vorherrschend, während zum Buchtinneren immer jüngere Sedimente vorherrschen, so dass der Kern der Bucht von den jüngsten Sedimenten des Senon ausgefüllt wird. Die Cenoman-Schichten sind in der Börde rund um Soest nur auf der Haarhöhe als schmaler Streifen oberflächlich vorhanden, während sich weiter nordwärts ein mehrere Kilometer breiter Streifen der Turon- Schichten anschließt, dessen Nordgrenze von Werl über Soest, Geseke und Salzkotten nach Paderborn parallel des Hellweges verläuft. Zu Beginn der Oberkreide (Cenoman) wurden sowohl sandig-mergelige bis mergelig-kalkige Gesteine (Cenoman-Mergel) als auch Kalkmergelsteine und Mergelkalksteine (Cenoman-Pläner) gebildet (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.26ff.). In den Turonschichten herrschen Tonmergel-, Mergelkalk- und Kalkmergelsteine vor. Nördlich des Hellweges, welcher heute etwa durch die Hauptverkehrsstraße der B 1 eingegrenzt werden kann, erscheinen die Emscher-Schichten (Coniac) als zu oberst gelegene kreidezeitliche Ablagerungen, welche von Tonmergeln geprägt werden und allgemein kalkärmer sind als die darunter liegenden und weiter südlich an die Oberfläche ausstreichenden Cenoman- und Turonschichten. In etwa ab den Lippeniederungen sind dann die Senon-Schichten vorherrschend, welche den gesamten zentralen Buchtkörper einnehmen. Folglich dominieren am Hellweg die Schichten des Turon und Emscher.

Die gesamten Ablagerungen der Oberen Kreide bestehen aus Tonen und Kalken, die einzeln oder in mächtigen Bänken auftreten, wobei der Kalkgehalt je nach Tiefe, Ausprägung und Küstenentfernung des Oberkreidemeeres schwankt (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.161). Im Hellweggebiet nimmt der Kalkgehalt gemeinhin nach Westen hin ab, wodurch der stärkere Abtrag und somit die geringere Höhe des Haarkammes nach Westen hin zu erklären ist (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.166). Einzelne Kalkbänke weisen einen CaCO3-Gehalt von mehr als 90 % auf (vgl. FEIGE, W. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.26).

Der Charakter der Bucht als Schichtstufenland, wobei die steileren Stufenstirne nach Süden zum Sauerland und die flacheren Stufenflächen zur Westfälischen Bucht geneigt sind, wird durch den Muldenbau sowie die Verteilung und Ausbildung der Kreideschichten bestimmt und entstand mit der Hebung des nördlichen Rheinischen Schiefergebirges beim Übergang von der Kreide zum Tertiär (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.164 u. FEIGE, W. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.26). Durch diese Heraushebung und leichte Schrägstellung liegen im Süden auf dem Haarstrang die ältesten Oberkreideschichten (Cenoman), die nach Norden in immer jüngere Schichten der Oberkreide (Turon, Emscher, Senon) übergehen. Aufgrund des in Teilen hohen Kalkgehaltes der Gesteine hat sich insbesondere im östlichen Hellweggebiet und weiter östlich auf der Paderborner Hochfläche aufgrund des noch höheren Kalkgehaltes in noch deutlicherer Ausprägung ein Halbkarstgebiet entwickelt (vgl. MÜLLER- WILLE, W., 1966a. S.204). Da in regenreichen Phasen bzw. während der Schneeschmelze ein beträchtlicher Teil des anfallenden Wassers oberflächlich abfließt, spricht man von einem Halbkarst. Nur bei vollständig unterirdischer Entwässerung wird vom Vollkarst gesprochen (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich II Karst. S.26). Die Karstausprägung wird im Hellweggebiet westwärts immer schwächer, da sich mit abnehmendem Kalkgehalt kein typisches Karstgebiet herausbilden konnte. Die Hellwegbörde wird durch die hier als „Schledden“ bezeichneten (Trocken-) Täler gegliedert, welche dem Relief folgend etwa in Süd-Nord-Richtung verlaufen (s. Foto 6).

Diese Schledden führen periodisch oder episodisch oberflächliches Wasser und reagieren sehr empfindlich auf die Witterung. In das Gelände der Haarabdachung (Oberbörde) haben sich die Schluchttäler einige Meter in das Gelände eingeschnitten und münden mit Schuttkegeln in der fast ebenen Niederbörde.

Als abbaufähige Festgesteine sind Karbonatgesteine östlich von Soest in einem von West nach Ost verlaufenden Streifen zu nennen, die das Gebiet Erwitte, Anröchte und Geseke umfassen (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Abbauwürdige Lagerstätten). Diese marinen Ablagerungen sind zumeist als helle Plänerkalksteine des späten Turon und früheren Emscher ausgebildet und werden für die Zementindustrie in Erwitte, Geseke und Paderborn gebrochen (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich II Karst. S.27 u. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.100). In den Turon- Schichten ist insbesondere im Bereich Werl - Soest - Anröchte eine für den Soester Raum typische grünsandige Ausprägung vorhanden, welche häufig noch bei älteren Gebäuden (Bauerhäuser, Kirchen) anzutreffen ist und Teile der mittelalterlichen Kreisstadt Soest prägt (s. Fotos 7 u. 8). Dieses Gestein wird auch als Hellweggrünstein bezeichnet und gelegentlich je nach örtlicher Ausprägung als Werler, Soester und Anröchter Grünsandstein benannt (vgl. MAASJOST, L. In: GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1986. S.379ff.).

4.1.2.2 Glaziale und postglaziale Überformung

Nachdem mit den Ablagerungen der Kreidezeit und im Tertiär mit der Heraushebung der südlichen Westfälischen Bucht zum leicht nach Süden ansteigenden Haarstrang die Grundstruktur des heutigen Hellwegraumes geschaffen wurde, folgte im Quartär die eiszeitliche und auch nacheiszeitliche Überformung im Anschluss an die tertiären Verwitterungs- und Abtragungsprozesse. Besonders entscheidend für die heutige Form und die Schaffung der fruchtbaren Hellwegbörde waren die beiden letzten Gletschervorstöße während des Pleistozäns (Eiszeitalter, ca. 2,5 bis 0,01 Millionen Jahre vor heute). Dies sind die Saale-Eiszeit etwa 230.000 bis 130.000 Jahre vor heute und das Weichsel-Glazial, welches vor ca. 115.000 Jahren begann, bis 10.000 Jahre vor heute reichte und in das Holozän (Nacheiszeit) überging. Die beiden Eiszeiten wurden durch das Eem-Interglazial (Warmzeit) getrennt. Die vor der Saale-Eiszeit und dem Holstein-Interglazial erfolgte Elster-Eiszeit weist in weiten Bereichen des mitteleuropäischen Raumes einen ähnlich weit nach Süden gerichteten Gletschervorstoß wie die Saale-Eiszeit auf. Für den westfälischen Raum gibt es hierfür keine deutlichen Anzeichen, so dass die Elster-Eiszeit wohl nicht die Westfälische Bucht erreichte. Dahingegen war die Bucht während des Drenthe-Stadiums in der Saale- Eiszeit gänzlich mit Eis bedeckt (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.181f.). Im Bereich des Haarstranges reichte der am weitesten nach Süden gerichtete Gletschervorstoß aus nordwestlicher Richtung (Emsland-Gletscher) in etwa bis zum Haarkamm (vgl. SERAPHIM, E. T. In: GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1980. S.16f. u. LIEDTKE, H. In: HEINEBERG, H. (Hrsg.), 2007. S.36; s. Karte 5).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte 5: Pleistozäne Ablagerungen und Formungen. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: MÜLLER-WILLE, W., 1966b. Abbildung 8, verändert

Maßgeblichen Einfluss auf das heutige Erscheinungsbild des Hellwegraumes hatte die Weichsel-Eiszeit, wenngleich die Gletscher den westfälischen Raum nicht erreichten, sondern die südwestlichste Ausdehnung nur etwa bis zur Elbe reichte (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.185). Somit lag der Hellwegraum im Periglazialgebiet. Löss sowie in geringerem Umfang auch Sandlöss und Flugsand wurden äolisch advehiert und lagerten sich am Hellwegaufstieg sowie im Lee des Haarstrangs ab, wodurch die Grundvoraussetzung für eine fruchtbare Bodenentwicklung gegeben war. Heute ist der Löss weitgehend entkalkt und durchweg als Lösslehm vorhanden. „Der Löss als ‚Geschenk’ kaltzeitlicher Staubstürme kann in seiner Bedeutung als bodenbildender Faktor nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.44). Mit der Anwehung aus den weitgehend vegetationslosen bzw. vegetationsarmen nordwestlichen Nachbargebieten (Münsterland, Niederrhein) wurde der Hellwegraum flächendeckend je nach lokalen Gegebenheiten in unterschiedlicher Mächtigkeit überzogen, wobei die Hauptsedimentation im Hochglazial vor 30.000 bis 13.000 Jahren stattfand (vgl. MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.44f. u. SKUPIN, K. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.55). Die Flugsandsedimentation reichte bis weit in das Holozän hinein (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.71). Von Süd nach Nord nimmt die Lössmächtigkeit stetig zu und erreicht punktuell sogar mehr als 20 m in der Unterbörde (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.47).

Mit den Verwitterungs- und Bodenbildungsprozessen ging der Calciumcarbonatgehalt (CaCO3) zurück und durch die freigesetzten Eisenverbindungen entstand aus der zunächst gelbgrauen eine eher bräunliche Färbung. Durch Zerfall und Umbildung feinster Mineralbestandteile stieg der Tongehalt an und der Löss „verlehmte“. Auch wenn man von Löss spricht, wird damit gemeinhin Lösslehm gemeint, da der Primärlöss mit Kalkgehalten von acht bis 20 % metertief verwitterte, entkalkte und außerdem nur noch in tiefen Aufschlüssen nachzuweisen ist (vgl. LIEDTKE, H. U. MARCINEK, J. (Hrsg.), 2002. S.414). Neben den äußerst fruchtbaren Bodeneigenschaften ist der innere Zusammenhalt durch den hohen Schluffanteil gering, so dass Erosion schon bei geringen Neigungen wie in der Hellwegbörde auftritt.

Die Erosionsvorgänge „erreichten gravierende Ausmaße in den mittelalterlichen Rodungsperioden“ (MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.45). Dieser Prozess hat sich bis heute fortgesetzt, so dass der Haarbereich und die südliche Oberbörde teilweise gänzlich lössfrei sind. Die Lösslehme weisen im Werler und Soester Bereich mit bis zu 18 km die größte Ausdehnung auf und laufen nach Nordosten über Erwitte und Geseke in einem schmalen Streifen langsam aus (s. Karte 6). Während in der Niederbörde und im zentralen Bereich des Hellwegraumes der Löss durchschnittlich ein bis drei Meter mächtig ist, weisen weiter südöstlich und hangaufwärts befindliche Bereiche nur Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern auf (vgl. MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.45ff.). In der Oberbörde sind nur noch die Unterhänge mit einer nach Süden abnehmenden und auslaufenden Lössmächtigkeit bedeckt. Wie bereits erwähnt und in Karte 6 ersichtlich, nimmt das Ausmaß der Lössbedeckung nach Osten hin ab, so dass Verwitterungslehme häufiger werden (vgl. MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.48ff.). Bei der chemischen Verwitterung der Carbonatgesteine durch den Einfluss des kohlensäurehaltigen Niederschlagswassers wird Kalk abgeführt und unlösliche Residualsubstanzen (Tonerde, Eisenhydroxid und Kieselsäuren) verbleiben zurück (s. auch Kap. 4.1.3, Boden).

Grundsätzlich stellen sich die drei Haupteinheiten der Hellwegbörde folgendermaßen dar: Erstens die durch Kalkgestein und Karstformen geprägte Haarhöhe, welche durch die Abtragungsprozesse mittlerweile lössfrei ist, zweitens die Oberbörde, deren kalkhaltiger Gesteinsuntergrund zumeist von Lösssedimenten überdeckt ist und die von zahlreichen Schledden durchschnitten wird, und drittens die durch den Löss und leichte Bodenwellen (Emscherschichten) geprägte Unterbörde.

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Karte 6: Grobe Klassifizierung der Gesteinsarten in Nordrhein-Westfalen. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Gesteinsarten, verändert

4.1.3 Boden

Die zuvor vorgestellten geologischen Bedingungen haben direkte Auswirkungen auf die Verwitterung und Abtragungsprozesse sowie die Entwicklung der Böden im Hellweggebiet im Anschluss an die periglaziale Überformung während des Weichsel-Glazials. Weiterhin haben auch das Klima (s. u.), die Bodenorganismen und der Wasserhaushalt bedeutsamen Einfluss auf die Pedosphäre (vgl. LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN [LUA NRW] (Hrsg.), 2000. S.13).

Im Hellweggebiet dominieren aufgrund der flächenhaften Lössbedeckung in dem zentralen Streifen von Unna und Wickede (Ruhr) im Westen über den Werler, Soester und Erwitter Raum bis Salzkotten als östliche Begrenzung die Parabraunerden und Pseudogley- Parabraunerden (vgl. vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Bodentypen; s. Karte 7). Ab einer Lössmächtigkeit von etwa 1 m entwickeln sich Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden, während bei geringmächtigeren Lössauflagen häufig Braunerden und Pseudogley-Braunerden (s. u.) dominieren (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.126). Ebenso wie die Verbreitung der Lössbedeckung laufen auch die darauf entwickelten (Pseudogley-) Parabraunerden nach Nordosten hin in einem schmalen Streifen aus, so dass die Nord-Süd-Erstreckung dieser Bodentypen im westlichen Hellwegraum am größten ist. Die durch Lessivierung (Tonverlagerung) begründeten Bildungsprozesse zu Parabraunerden sind typisch für Lössregionen der Bördelandschaften (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich II Böden. S.9ff.). Diese Tonverlagerung aus dem Oberboden in die unteren Horizonte und Schichten des Bodenkörpers kann auf ebenen bis nur gering geneigten Flächen wasserstauende Wirkung hervorrufen, wodurch sich Pseudogley-Parabraunerden entwickeln. In den Lössgebieten der Hellwegbörde befinden sich „aufgrund des hohen Basengehaltes der carbonathaltigen [Lösssedimente] und der hohen Wasserspeicherfähigkeit […] [die] fruchtbarsten Böden Westfalens“ (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich II Böden. S.11). Die ackerbaulich gut zu bewertenden Eigenschaften sind leichte Bearbeitbarkeit, eine ausgezeichnete Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe, ein großes Speichervermögen für pflanzenverfügbares Wasser und folglich hohe Ernteerträge (vgl. MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.45). Dementsprechend werden diese schluffigen Lehmböden mit Bodenpunkten von durchschnittlich 60 bis 85 intensiv ackerbaulich genutzt, wozu besonders der Getreideanbau beiträgt (vgl. HÖLKER, M., 2008. S.10; s. Fotos 1 -3). Deutschlandweit beträgt die durchschnittliche Bodenpunktezahl des 100-skaligen Bewertungsmaßstabes 44 (vgl. LIEDTKE, H. U. MARCINEK, J. (Hrsg.), 2002. S.276). Nach Norden vermindert sich in der Tendenz die Bodenfruchtbarkeit, so dass nördlich der B 1 die durchschnittliche Bodenpunktezahl noch zwischen 50 und 65 liegt, da Grund- und Stauwassereinflüsse näher an die Oberfläche treten (Pseudogleye und Pseudogley-Parabraunerden). Bei nur geringen Erhöhungen (Geländerücken) und somit trockeneren Bedingungen innerhalb der Unterbörde erhöht sich die Bodenpunktezahl wieder auf die Wertezahlen von 70 bis 80. Im Nordwesten des Hellwegraumes zwischen Unna und Werl im Süden und der Lippeniederung bei Hamm im Norden dominieren Pseudogleye (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Bodentypen). Ebenso sind „zeitweise vernässte Stauwasserböden“ (LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985.

Begleittext Themenbereich II Böden. S.13f.) in kleinräumigem Ausmaß in der südöstlichen Oberbörde und auf dem östlichen Haarstrang im Bereich Anröchte anzutreffen. Während im nordwestlichen Gebiet zwischen Werl, Unna und Hamm die grundwassernahen Standorte der Flüsse Lippe und Ahse sowie die Überlagerung des kreidezeitlichen Verwitterungshorizontes mit angewehtem bzw. glazial-fluviatil herangeführtem sandigen Bodenmaterial für die Pseudogleybildung entscheidend sind, hängt die Entwicklung in der südöstlichen Oberbörde und auf dem östlichen Haarstrang primär mit den tonigen Rückständen der oberkreidezeitlichen Gesteine zusammen (s. Kap. 4.1.2, Geologie und Relief; s. Foto 5).

Südlich der (Pseudogley-) Parabraunerden schließt sich ein etwa vom südlichen Soester Raum im Westen nach Osten verbreiterndes Gebiet mit Dominanz von Braunerden und Pseudogley- Braunerden an (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Bodentypen). Somit herrscht eine grobe Zweigliederung zwischen den Hauptbodentypen der Parabraunerden im nordwestlichen und zentralen Hellwegraum im Bereich mächtiger Lössauflagen und den Braunerden im südöstlichen Gebiet auf einer geringmächtigen Lössschicht bzw. direkt auf den Oberkreidegesteinen vor. Das Gebiet der (Pseudogley-) Braunerden wird nur kleinräumig von Pseudogleyen sowie Rendzina- und Braunerde-Rendzina-Böden (s. u.) untergliedert. Die Braunerden entwickelten sich als zumeist flachgründiger, basenreicher und lehmiger Bodentyp auf Kalkstein (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich II Böden. S.9; s. Kap. 4.1.2, Geologie und Relief). Pseudovergleyung tritt hierbei teilweise in ebenen Gebieten und besonders bei Muldenlagen auf. Auf diesem Bodentyp dominiert bei ausreichender Bodenmächtigkeit der Ackerbau, wobei die Bodenpunktezahl geringer ist als die 60 bis 85 für Parabraunerden auf den Lössstandorten (vgl. HÖLKER, M., 2008. S.11 u. vgl. MERTENS, H. In: MAYR, A. U. TEMLITZ, K. (Hrsg.), 1991. S.49).

Die (Braunerde-) Rendzinen treten in den von Braunerden dominierten Gebieten besonders auf erosionsanfälligen, exponierten Geländepunkten (östliche Oberbörde) auf. Die aus den Verwitterungsprodukten des Kalksteines entwickelten Rendzinen im Raum Anröchte sind flachgründig mit humusreichem Ah-Horizont (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich II Böden. S.7 u. LIEDTKE, H. U. MARCINEK, J. (Hrsg.), 2002. S.261). Auf diesem Boden kann nur wenig Wasser oberflächennah gehalten werden, so dass der Großteil in den Untergrund abgeführt wird (Karst).

In den Fluss- und Bachniederungen des Hellwegraumes haben sich mit Pseudogleyen und Gleyen in räumlich geringem Ausmaß Auenböden entwickelt (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Bodentypen). In den Gebieten der Unterbörde mit umgelagertem Löss aus den höher gelegenen Gebieten haben sich ebenfalls Pseudogleye und Gleye entwickeln können. Diese treten besonders in der nordöstlichen Hellwegbörde zwischen Lippstadt, Erwitte und Geseke auf.

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Karte 7: Bodentypen im südöstlichen Westfalen. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Bodentypen, verändert

4.1.4 Klima

Als Klima wird der charakteristische Durchschnitt der Wetter- und Witterungsbedingungen verschiedener Parameter (Temperatur, Niederschlag, Wind, etc.) an einem Standort über einen ausreichend langen Zeitraum bezeichnet.

In der nordwestlichen Hälfte der Hellwegbörde in etwa bis zur Linie Unna - Soest - Geseke liegt die Jahresdurchschnittstemperatur des 50-jährigen Zeitraumes von 1881-1930 bei über 9 °C (vgl. DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD), 1960. S.6-11). Mit zunehmender Höhenlage sinkt südostwärts die Durchschnittstemperatur auf etwa 8 °C. Diese Angaben sind Durchschnittswerte über mehrere Jahrzehnte, so dass berücksichtigt werden muss, dass in einzelnen Jahren teilweise deutliche Abweichungen mit negativem oder positivem Vorzeichen auftreten. Die Zeiträume von 1931 bis 1960 und von 1960 bis 1980 weisen nahezu die gleichen Durchschnittstemperaturen auf (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Lufttemperatur u. LUA NRW (Hrsg.), 2000. S.16f.; s. Karte 8).

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Karte 8: Lufttemperaturmittel im Zeitraum 1960 bis 1980. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Lufttemperatur, verändert

Die Hellwegbörde ist neben der Niederrheinischen Bucht, dem Ruhrgebiet und dem südwestlichen Münsterland eines der wärmsten Gebiete NRWs. Die Temperaturunterschiede zwischen den Niederungen nördlich von Werl und Soest und den Höhen des Haarstranges betragen im Mittel ein bis zwei Kelvin. Die für die Landwirtschaft entscheidende Vegetationsperiode verkürzt sich folglich mit zunehmender Höhenlage. In einem schmalen Streifen über Dortmund, Unna, Werl und Soest ostwärts etwa bis Geseke liegen an durchschnittlich 240 Tagen pro Jahr die Tagesmitteltemperaturen bei mindestens 5 °C. Nördlich in der Lippeniederung, weiter östlich und mit zunehmender Höhenlage im Süden vermindert sich die Vegetationsdauer und erreicht auf dem östlichen Haarkamm nur noch 215 Tage (vgl. DWD, 1960. S.24ff. u. BECKS, F., 1983. S.26). Der mittlere Klimaunterschied zwischen der Niederbörde und dem Haarstrang weist eine Zeitdauer von etwa zwei Wochen auf (vgl. HÖLKER, M., 2008. S.12).

Für den Zeitraum von 1891 bis 1930 liegen die mittleren Jahresniederschlagssummen in der Niederbörde unter 700 mm (vgl. DWD, 1960. S.38-51 u. MÜLLER-WILLE, W., 1966b. Abb. 10). Somit ist die untere Hellwegbörde neben den Leegebieten der Eifel, des Rothaargebirges und des Weserberglandes eines der niederschlagsärmsten Gebiete Nordrhein-Westfalens. Für die Referenzzeiträume von 1931 bis 1960 und 1951 bis 1980 liegen die Niederschlagssummenwerte allgemein etwas höher und unterschreiten im Mittel nicht mehr die 700 mm (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich II Jahresniederschlag; s. Karte 9).

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Karte 9: Durchschnittliche Jahresniederschlagssumme im Zeitraum von 1951 bis 1980. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: DWD In: LUA NRW (Hrsg.), 2000. S.116, verändert

Nach Süden steigt die mittlere Niederschlagssumme an. Im flacheren westlichen Haarstrangbereich erreichen die Jahresniederschlagssummen etwa 800 mm und erhöhen sich ostwärts mit zunehmender Höhenlage auf die genannten etwa 900 mm (vgl. MÜLLER-WILLE, W., 1966a. S.214). Die Hellwegbörde liegt bei der hier dominierenden Windrichtung aus West/Südwest im Lee des Bergischen Landes und nördlichen Sauerlandes (Niederschlagsdefizitgebiet). Der Jahresgang in der Hellwegbörde zeigt ein sommerliches Niederschlagsmaximum (vgl. DWD, 1960. S.52). Im Herbst und Frühjahr befinden sich zwei Minima, die von einem sekundären Maximum im Winter (Dezember/Januar) getrennt werden.

Der für klimatologische Folgerungen eigentlich zu kurze und somit (noch) nicht repräsentative Zeitraum von 1993 bis 2002 weist für den Standort Bad Sassendorf- Ostinghausen einen deutlichen Sprung nach oben bei der Jahresdurchschnittstemperatur und auch bei der Jahresniederschlagssumme auf (vgl. HÖLKER, M., 2008. S.12). Die in den letzten zwei Jahrzehnten rasche und nahezu weltumspannend erfolgte Erwärmung wird als Beginn einer sich intensivierenden, anthropogen bedingten Klimaänderung mit einem höheren Temperaturniveau und somit einhergehend extremeren Einzelereignissen gewertet (s. auch Kap. 5.1, Klimawandel). Die Station Ostinghausen wies im Zeitraum 1951 bis 1980 eine Durchschnittstemperatur von 9,1 °C auf. Der Zeitraum von 1993 bis 2002 erreichte mit dem Temperaturmittel von 10,1 °C bereits einen zweistelligen Wert. Weiterhin fielen in diesem Zeitraum mit durchschnittlich etwa 860 mm mehr als 100 mm mehr Niederschlag als in dem 30-jährigen Zeitraum 1951 bis 1980 mit circa 750 mm.

4.2 Abriss der Landnutzungsgeschichte

Die ersten Funde des Menschen in der Hellwegbörde, die zu den ältesten Siedelplätzen in Mitteleuropa zählt, sind aus der Altsteinzeit von vor etwa 12.000 Jahren bekannt (vgl. HÖLKER, M., 2008. S.13ff.). Die Feuerstein- und Hirschhorngeräte wurden in der Unterbörde gefunden. Die neolithische Revolution (Sesshaftwerden, Domestikation) vollzog sich am Nordrand des Haarstranges im Vergleich zu weniger begünstigten Räumen frühzeitig etwa 6.000 bis 7.000 Jahren vor heute. „Die ackerbauliche Nutzung ist in einigen Regionen [wie der Hellwegbörde] ein seit 7.000 Jahren persistentes Strukturkriterium“ (BURGGRAAFF, P. U. KLEEFELD, K.-D., 1998. S.26). Dabei wird von einer relativ dichten Besiedlung der Unterbörde und einer weniger ausgeprägten weiter südlich ausgegangen. Seitdem wird das Gebiet dauerhaft - jedoch mit unterschiedlicher Dichte - bewohnt und beackert. Weizen, Gerste, Hirse, Erbsen und Linsen wurden auf den Lössböden angebaut. Mit dieser verstärkten Bodennutzung ging eine durch Waldweide und Schneitelwirtschaft bedingte Öffnung und Auflichtung der Wälder einher. Um die Zeitenwende traten im Ackerbau Hafer und Roggen als neue Getreidearten hinzu und die Landbewirtschaftung wird bereits als intensiv eingestuft. Mit dem römischen Reich wurde Warenhandel betrieben und der Hellweg galt als Region mit „kulturellem Hochstand und großem Reichtum“ (HÖLKER, M., 2008. S.14). Die geplante Anlage des Hellweges als Verkehrsweg geht auf das Jahr 784 zurück. Im Mittelalter war der Soester Raum ein verhältnismäßig dicht besiedeltes Gebiet, während andernorts erst die Rodungsperiode einsetzte.

„So war im 9. Jahrhundert das heutige Landschaftsbild [der Hellwegbörde] der nahezu waldfreien, weiträumigen Feldlandschaft mit seinem Siedlungsnetz weitgehend vollständig ausgebildet“ (HÖLKER, M., 2008. S.14; s. Karte 10). Die Bezeichnung der Kornkammer Westfalens stammt aus dem Hoch- und Spätmittelalter, da Agrarprodukte im Überfluss produziert werden konnten. Durch diese günstigen Voraussetzungen setzte bereits überregionaler Handel (Hanse-Bund) ein. Ende des 19. Jahrhunderts begann der Zuckerrübenanbau und Zuckerfabriken wurden errichtet. Seit dem Mittelalter ist eine deutliche Steigerung der Erträge zu verzeichnen, die bis in die heutige Zeit anhält. Nur auf den weniger ertragreichen Standorten, insbesondere in den Schledden, den Niederungen der westlichen Unterbörde und der östlichen Oberbörde, wurde Grünlandwirtschaft betrieben oder es entwickelten sich kleinere Waldgebiete (vgl. BURGGRAAFF, P., 2000. S.74). Durch diese massive Ackerbauwirtschaft war der Anteil der Strukturelemente in der offenen Feldlandschaft auf ein Minimum reduziert worden. „Vor allem in den agrarischen Gunstlagen wurden maschinengerechte Landschaften für einen optimalen Maschineneinsatz geschaffen“ (LOSCH, S., 1999. S.311ff.; s. Fotos 1 - 3). Seit den 1960er Jahren wurden Anpflanzungen in Form von Hecken, Baumreihen und Gebüschen vorgenommen, so dass der Gehölzanteil mittlerweile bedeutender als zur Mitte des 19. Jahrhunderts ist.

Der Hellwegraum wird traditionell von geschlossenen Dorfstrukturen und weiten, offenen und intensiv ackerbaulich genutzten Freiräumen geprägt (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich IV Siedlungsformen). Aus dem 7. und 8. Jahrhundert stammen die ältesten bekannten Höfe und Ortschaften, wobei die Siedlungen damals in Form geschlossener Haufendörfer errichtet wurden (vgl. HÖLKER, M., 2008. S.14). In der westlichen Unterbörde nordwestlich der Linie Unna - Werl - Soest - Lippstadt überwiegt die Einzelhofbesiedlung, wie sie für das nördlich angrenzende Münsterland charakteristisch ist (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Themenbereich IV Siedlungsformen). Neben den Einzelhöfen sind auch Weiler und lockere Haufendörfer charakteristisch für diesen Abschnitt zwischen der Lippe und der Bundesstraße 1 zwischen Unna und Soest. Diese in der Ebene der westlichen Unterbörde befindlichen Siedlungen sind zumeist auf leicht erhöhten Standorten, wie den Flugsanddecken, angelegt worden (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.13). Hingegen dominieren südöstlich der angesprochenen Grenze von Unna über Soest nach Lippstadt geschlossene Dorfstrukturen aus Haufendörfern, Weilern und Straßendörfern, wobei das lockere Haufendorf die traditionelle und charakteristische Siedlungsstruktur des Hellweges widerspiegelt (vgl. LWL U. GEOGRAPHISCHE KOMMISSION FÜR WESTFALEN (Hrsg.), 1985. Begleittext Themenbereich IV Siedlungsformen. S.5). Diese Siedlungsform wird von Müller-Wille auch als Bördetyp bezeichnet (vgl. HENKEL. G. In: HEINEBERG, H. (Hrsg.), 2007. S.98f.). In den letzten Jahrzehnten wurde diese zuvor vorhandene Trennung der geschlossenen Siedlungsformen und den offenen Ackerflächen durch die Suburbanisierung von Wohnungs- sowie Industrie- und Gewerbeflächen zwischen Lippe und Haarstrang überprägt (s. Kap. 5.1.4.2, Flächenverbrauch). Daneben führen auch Aussiedlerhöfe, welche vornehmlich zum Zwecke der Vergrößerung der Landwirtschaftsbetriebe vorgenommen werden, und sonstige Baumaßnahmen, wie Ställe, Scheunen, Verkehrswege, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, etc., zu einer weiteren Zersiedelung.

Als ein wichtiger, schon seit langer Zeit relevanter Wirtschaftszweig der Hellwegbörde ist die Zementindustrie zu nennen. Besonders der Abbau der Gesteine in Steinbrüchen hat für die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild große Bedeutung. Gesteine werden hier bereits seit langer Zeit - spätestens seit dem Spätmittelalter - abgebaut, wobei der Wert des kalkreichen Gesteins für die Zementherstellung mit Abstand am größten ist (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.), 1995a. S.101ff.). Heute bildet das Zementrevier Erwitte/Anröchte/Geseke im östlichen Hellwegraum eine landschaftsbedeutsame Abbaustruktur mit zahlreichen Steinbrüchen und Zementwerken.

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Karte 10: Entwicklung der Kulturlandschaft seit 900 n. Chr. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: BURGGRAAFF, P., 2000. S.66, verändert

4.3 Aktuelle Situation der Landwirtschaft

Aufgrund der vereinfachten Darstellung und Vergleichbarkeit werden die Daten des Kreises Soest für den gesamten Hellwegraum als statistisch aussagekräftige Größe verwendet (s. Karte 11). Der Kreis Soest nimmt die weitaus größten Flächenanteile sowohl der Kulturlandschaft als auch des landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches innerhalb der Hellwegbörde ein und umfasst den zentralen Untersuchungsraum, so dass die Verwendung der Verwaltungseinheit des Kreises Soest zur Darstellung der gesamten Hellwegbörde repräsentativ und aussagekräftig ist.

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Karte 11: Kommunen des Kreises Soest mitsamt der Abgrenzung der Kulturlandschaft Hellwegbörde

Der knapp 1.328 km² große Kreis Soest im nördlichen Regierungsbezirk (RB) Arnsberg wird intensiv ackerbaulich genutzt und der Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche übersteigt 62 % (s. Tab. 2 u. 3). Im forstwirtschaftlich geprägten Sauerland südlich von Möhne und Ruhr, das einen Großteil des RB Arnsberg einnimmt, beträgt der Landwirtschaftsanteil an der Gesamtfläche Südwestfalens nur 36 % und liegt somit deutlich unter dem Schnitt des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit circa 50 %. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion im Hellwegraum im Vergleich zum RB Arnsberg wird auch dadurch deutlich, dass der Kreis Soest zwar nur knapp 17 % der Regierungsbezirkfläche einnimmt, aber über 28 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen (LF) des Regierungsbezirkes Arnsberg im Kreis Soest liegen.

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Tab. 2: Flächennutzungsstatistik von NRW, vom Regierungsbezirk Arnsberg und vom Kreis Soest in Hektar- und Prozentangaben (Stand: 31. Dezember 2007)

Eigene Tabelle, nach LDS NRW, 2008a

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Tab. 3: Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche im Kreis Soest (Stand: 31. Dezember 2007)

Eigene Tabelle, nach LDS NRW, 2008a

Der Waldanteil beträgt im Kreis Soest knapp 20 %. Dieser Wert liegt circa fünf Prozentpunkte unter dem landesweiten Schnitt von einem Viertel. Die meisten Waldflächen liegen dabei im Gebiet südlich der Möhne in den Kommunen Warstein, Rüthen und Möhnesee, während der Wald- und Forstanteil in der zentralen Börde sehr gering ist. Die Städte Werl, Soest und Erwitte sowie die Gemeinde Bad Sassendorf im zentralen Hellwegraum weisen Waldanteile von unter vier Prozent auf (vgl. LANDESAMT FÜR DATENVERARBEITUNG UND STATISTIK NORDRHEIN-WESTFALEN (LDS NRW), 2008a). Nach den land- und forstwirtschaftlichen Flächen nehmen die Wohn- und Industrieflächen (Gebäude-, Frei- und Betriebsflächen) sowie die Verkehrswege die dritte und vierte Position bezüglich der Flächenstatistik im Kreis Soest ein (s. Tab. 2).

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Abb. 5: Landwirtschaftlich genutzte Flächen im Kreis Soest Eigene Abbildung, nach LDS NRW, 2008a

Insgesamt ist durch den zunehmenden Bedarf an Wohn-, Industrie- und Gewerbeflächen sowie Verkehrswege die vom landwirtschaftlichen Sektor bearbeitete Fläche seit den 1990er Jahren leicht rückläufig. Im Kreis Soest sank die landwirtschaftlich genutzte Fläche von 85.347 Hektar (ha) 1993 Jahr für Jahr geringfügig auf 83.194 ha Ende des Jahres 2007 (vgl. LDS NRW, 2008a; s. Abb. 5). Einhergehend damit ging für diesen Zeitraum der relative Flächennutzungsanteil der Landwirtschaft im Kreis Soest von 64,3 % auf 62,7 % zurück.

Entsprechend der agrarischen Eignung differiert das Verhältnis zwischen Acker- und Grünland. Im Kreis Soest beträgt der Ackerlandanteil 82,4 % (vgl. LDS NRW, 2008g. S.33, s. Abb. 6). Während im zentralen Bördebereich der Ackerlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit Anteilen von teilweise über 90 % (Werl, Soest, Möhnesee, Anröchte, Bad Sassendorf) sehr hoch liegt, werden diese hohen Werte in den Randbereichen der Hellwegbörde aufgrund der für den Ackerbau schlechteren Boden-, Wasser- und Geländebedingungen nicht erreicht (s. auch Karte 7; s. Fotos 1 -3). Diese deutliche Konzentration auf die ackerbauliche Bewirtschaftung im Hellwegraum ist an die sehr gut bearbeitbaren und ertragreichen Böden südlich der Lippe gebunden. So ist die Kulturlandschaft der Hellwegbörde durch eine weitgehend offene Feldlandschaft dominiert, die als prägend und traditionell bezeichnet werden kann und in der sich die Grünlandwirtschaft auf ertragsschwächere Bereiche, wie den Schledden und den Niederungen in der nordwestlichen Börde (Ahse, Lippe), konzentriert (s. Fotos 4 - 6). Dieses Verhältnis zwischen Acker- und Grünland, das im Hellwegraum deutlich zugunsten des Ackerlandes ausgerichtet ist, hat sich nach einer Zeit der Ackerlanderweiterung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den letzten Jahren nur noch geringfügig verändert. Der Ackerlandanteil von 82,4 % für den Kreis Soest markiert einen sehr hohen Wert innerhalb von NRW und den Höchstwert in der Westfälischen Bucht (vgl. BECKS, F., 1983. S.27).

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Abb. 6: Art der landwirtschaftlichen Flächen für den Kreis Soest im Jahr 2007: 1 Kreis Soest, 2 Anröchte, 3 Bad Sassendorf, 4 Ense, 5 Erwitte, 6 Geseke, 7 Lippetal, 8 Lippstadt, 9 Möhnesee, 10 Rüthen, 11 Soest, 12 Warstein, 13 Welver, 14 Werl, 15 Wickede/Ruhr Eigene Abbildung, nach LDS NRW, 2008a

Getreide, Hackfrüchte, Futterpflanzen, Hülsenfrüchte und Handelsgewächse sind die bedeutendsten Anbaugruppen der Hellwegbörde, während Gemüse, Erdbeeren und andere Gartengewächse sowie die Schwarzbrachen und Stilllegungsflächen hingegen nur geringe Flächenanteile an der Ackerfläche einnehmen (LDS NRW, 2008c. S.8ff. u. LDS NRW, 2008g. S.6). Mit dem Stand von 2007 wurde auf etwa zwei Dritteln der Ackerfläche des Kreises Soest Getreide angebaut (s. Abb. 7 u. Tab. 4). Mit deutlichem Abstand und einem Anteil von circa 15 Prozentpunkten folgen die Handelsgewächse, wobei der Winterraps hier die deutlich dominierende Anbauart darstellt. Dieser Anteil von 15 % an der gesamten Ackerfläche liegt deutlich über dem Durchschnitt von Westfalen-Lippe (8,5 %) und Nordrhein-Westfalen mit 7,3 %. Danach folgen die Futterpflanzen mit 8,3 %, deren Anteil aufgrund des geringen Viehbestandes in der Hellwegbörde nicht einmal die Hälfte der relativen Werte von Westfalen-Lippe und NRW mit 17,6 bzw. 17,2 % erreicht. Dieses Verhältnis der Handelsgewächse und Futterpflanzen an der gesamten Ackerfläche im Vergleich zu den Durchschnittswerten der größeren Raumeinheiten zeigen die Orientierung des Hellwegraumes auf den Agrarmarkt bei gleichzeitig geringem Viehbestand, was durch die für den Ackerbau günstigen Standortvoraussetzungen hervorgerufen wird. Als flächenmäßig viertwichtigste Anbauarten gelten zwischen Lippe und Möhne die Hackfrüchte, die etwa jeden 20sten Hektar bedecken (5,1 %). Dieser Anteil ist im westfälischen Vergleich (2,6 %) relativ hoch, aber im Vergleich zum NRW-Durchschnitt mit 9,1 % unterrepräsentiert. Hackfrüchte, wie die Zuckerrübe oder die Kartoffel, werden besonders auf ertragreichen Standorten angebaut, weshalb der Anteil am Niederrhein mit den großflächig günstigen Voraussetzungen höher liegt als in Westfalen, wo wiederum der hohe Wert des Kreises Soest charakteristisch ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Anbauartenverteilung auf den Ackerflächen des Kreises Soest in Prozent 2007 Eigene Abbildung, nach LDS NRW, 2008g. S.24-33

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Tab. 4: Bedeutung der verschiedenen Anbauarten für den Kreis Soest, den Regierungsbezirk Arnsberg, Westfalen-Lippe und Nordrhein-Westfalen 2007 in Prozent Eigene Tabelle, nach LDS NRW, 2008g. S.24-33

In der Hellwegbörde (Kreis Soest) nahm 2007 der Weizen 52,5 % der Getreideflächen ein und liegt somit deutlich an der Spitze vor der Gerste mit 32,3 % (vgl. LDS NRW, 2008g. S.24ff., s. Abb. 8). Circa fünf Prozent erreichen jeweils Mais (Körnermais und Corn-Cob-Mix) und Triticale gefolgt von Hafer (3 %) und Roggen (2 %). Die nach dem Getreide zweitwichtigste Anbaugruppe stellen die Handelsgewächse im Hellwegraum dar (s. Tab. 4). Dabei ist der Winterraps (95 % der Handelsgewächse) die fast ausschließliche Anbauart, während Sommerraps sowie Winter- und Sommerrübsen nur sehr vereinzelt angebaut wurden (vgl. LDS NRW, 2008g. S.31ff.). Etwa 74 % der Futterpflanzen resultieren aus dem Silomaisanbau. Das restliche Viertel teilen sich der Grasanbau auf Ackerland sowie der Anbau von Klee, Kleegras und Klee-Luzerne-Mischungen. Die auf fünf Prozent der Ackerflächen im Kreis Soest angebauten Hackfrüchte, besonders die Zuckerrübe, waren früher deutlich bedeutender. Im Kreis Soest resultieren die Hackfrüchte aus etwa zwei Drittel Zuckerrüben und Runkelrüben sowie etwa ein Drittel Kartoffelanbau.

Im Jahr 2007 stellten Weizen, Gerste, Raps, Mais und Zuckerrüben/Runkelrüben in dieser Reihenfolge die fünf wichtigsten Anbauarten auf den Ackerflächen des Kreises Soest dar und wurden zusammen auf 83,4 % der gesamten Ackerfläche angebaut (vgl. LDS NRW, 2008g. S.24ff.).

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Abb. 8: Getreideanbauarten im Kreis Soest 2007 Eigene Abbildung, nach LDS NRW, 2008g. S.24ff.

Für das Jahr 2008 verzeichneten die Anbauprodukte Weizen und Mais in Deutschland neue Flächenrekorde (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008a. S.46 u. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008d. S.16). Diese Entwicklung resultierte maßgeblich aus dem zuvor deutlich gestiegenen Agrarmarktpreis und der Aufhebung der Stilllegungspflicht. Der Maisanbau wurde in NRW um 12,8 % innerhalb eines Jahres ausgedehnt. Dabei spielt neben der Preissteigerung für das Futtergetreide besonders auch die wachsende Nachfrage nach Mais als Substanz in der Biomasseproduktion eine entscheidende Rolle. Bei den Getreidearten konnten bis auf Roggen alle Arten eine Ausdehnung der Anbauflächen verzeichnen. Hingegen hat der Raps- und Rübsenanbau von 2007 auf 2008 an Bedeutung verloren (-18 %). Durch die EU-Zuckermarktreform, die eine verträgliche Reduzierung der Anbauflächen bewirken soll, ist die Zuckerrübenproduktion bereits deutlich vermindert worden (2008: -14 % zu 2007). Daneben ging auch die Kartoffelproduktion (-6 %) zurück, so dass für 2008 im Vergleich zu 2007 insgesamt verminderte Anbauflächen für Hackfrüchte und Hülsenfrüchte, aber positive Entwicklungen für Getreide und Futterpflanzen zu verzeichnen waren.

Durch verbesserte Anbaumethoden, verstärkten Düngemitteleinsatz und die Züchtung von ertragreichen Nutzpflanzen konnte der Ernteertrag in den vergangenen Jahrzehnten bis heute deutlich gesteigert werden. Aufgrund der günstigen Bedingungen in der Hellwegbörde (Boden, Klima, etc.) liegen die Ertragszahlen der landwirtschaftlichen Kulturen über den Werten der unmittelbaren Nachbarregionen und auf Augenhöhe mit anderen Gunsträumen, wie den Börden am Niederrhein.

In der Zeit von 1979 bis 2007 hat sich in NRW die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe von 107.000 auf noch 47.500 (-56 %) verringert (vgl. LDS NRW, 2008h. S.5, 20ff. u. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008c. S.11, 20ff.). Dabei geben NRW-weit mittlerweile jedes Jahr circa drei von einhundert Höfen die Bewirtschaftung auf, so dass das Motto „Wachsen oder Weichen“ durchaus angebracht erscheint. Die Flächen der aufgegebenen Betriebe („Weichen“) werden von anderen Betrieben („Wachsen“) übernommen. Alleine von 2003 bis 2007 verringerte sich die Betriebszahl in NRW um 12,9 Prozentpunkte. Daraus folgt, dass die verbliebenen Betriebe immer mehr Fläche bewirtschaften. Seit 1979 hat sich die Durchschnittsgröße der LF der Betriebe um 10,5 ha vergrößert.

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Abb. 9: Durchschnittliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebe in Hektar 2007 Eigene Abbildung, nach LDS NRW, 2008h. S.20

Im Kreis Soest wurden 2007 1.830 Höfe bewirtschaftet, wobei in der Zeit von 1997 bis 2007 die relative Anzahl im Kreis um 24,1 % sank. Dabei wurde im Kreis insgesamt eine Fläche von 77.199 ha genutzt. Das entspricht einer durchschnittlichen Größe von 42,2 ha/Betrieb. Diese Größenstruktur ragt deutlich aus dem strukturellen Rahmen von Südwestfalen (RB Arnsberg), Westfalen-Lippe und NRW heraus (s. Abb. 9).

Die betriebliche Größenstruktur im Kreis Soest zeigt die Ausrichtung der Betriebe mit großen landwirtschaftlichen Nutzflächen auf den Agrarmarkt (s. Abb. 10). Insbesondere die mittleren Betriebsgrößen sind im Hellwegraum unterrepräsentiert. Die Betriebe ab 30 Hektar LF (49,6 % aller Betriebe) bearbeiteten 2007 86,7 % der gesamten unter landwirtschaftlicher Nutzung stehenden Flächen im Kreis Soest. Die Betriebsgrößenstruktur im Hellwegraum, die von recht wenigen, dann aber zumeist großen Betrieben erreicht wird, ist typisch für die ertragreichen und intensiv bewirtschafteten Bördegebiete.

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Abb. 10: Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Soest 2007 Eigene Abbildung, nach LDS NRW, 2008h. S.20

5 Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung

5.1 Einflussfaktoren auf die Landwirtschaft und die Auswirkungen auf die Hellwegbörde

„Die Frage, wie unserer Lebensraum im Kleinen wie im [Großen] in Zukunft gestaltet werden soll, beschäftigt die Öffentlichkeit heute mehr als früher, weil die Eingriffsmöglichkeiten größer sind, weil die Gefährdung der Umwelt zugenommen hat und weil die Wahrnehmung der Gefährdung gewachsen ist“ (EGLI, H.-R. In: TANNER, K. M. et al., 2006. S.118f.).

Bei der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften spielt die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle, da sie große Flächenanteile einnimmt (vgl. SCHÜTTLER, K. In: OTT, E., 1997. S.39ff.). In der intensiv agrarisch genutzten Hellwegbörde muss bedacht werden, dass gerade der flächenhafte Ackerbau mit nur wenigen Strukturelementen für die Region prägend ist. Daher sollten die Maßnahmen nicht auf eine übermäßige Ansiedlung von Strukturelementen ausgerichtet sein, sondern angepasste Strategien, die der typischen Struktur der Kulturlandschaft Rechnung tragen, bevorzugt werden. In der Hellwegbörde sind dies zuerst die strukturarmen Ackerbereiche, welche von in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Schledden gequert werden. Diese ackerbaulich weniger rentablen Bereiche dienen der Strukturierung und sind wichtige Elemente des Biotopverbundes zwischen der Münsterländer Parklandschaft sowie der Lippeniederung im Norden und den Wäldern des nördlichen Sauerlands südlich des Haarstrangs. Daher konzentrieren sich die ökologisch wertvollen und strukturreichen Bereiche zumeist auf diese Geländeeinschnitte. Aber auch die offene Ackerlandschaft stellt bei einigen Offenlandarten und Kulturfolgern einen wichtigen Lebensraum dar (s. Kap. 5.1.4.1, Interessenkonflikte mit anderen Nutzungen - Naturschutz).

Für die in den kommenden Jahrzehnten betriebene Landwirtschaft sind verschiedene Einflussgrößen bedeutsam, welche direkte Bezüge zum Aussehen und Charakter der Kulturlandschaft haben können (s. Abb. 11). „The economic, political and climatic conditions in which farmers around the world have to make their production and investment decisions are changing dramatically” (VON WITZKE, H. et al., 2008. S.I). Die wirtschaftlichen, politischen und klimatischen Bedingungen, welche sich radikal wandeln, spielen bei der folgenden Betrachtung der landwirtschaftlichen Zukunftsszenarien die entscheidende Rolle.

Der Agrarmarkt und die politischen Eingriffe in den Agrarhandel (Agrarpolitik) sind derart eng vernetzt, dass für den hier benötigten Überblick nur eine kombinierte Betrachtung sinnvoll erscheint. Die im Folgenden vorgestellten Einflussfaktoren auf die zukünftige Landwirtschaft sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die bedeutsame Kulturlandschaft der Hellwegbörde behandeln die aus heutiger Sicht entscheidenden Parameter, wobei beachtet werden muss, dass bei Zukunftsszenarien niemals alle relevanten Zusammenhänge und Wirkungsgefüge in Gänze erfasst werden (können).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 11: Haupteinflüsse auf die zukünftige Struktur der Landwirtschaft in der Hellwegbörde Eigene Abbildung

Abschließend werden für die Hellwegbörde und die Beispielgemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee drei Zukunftsszenarien vorgestellt, um die vorherigen Erläuterungen des landwirtschaftlichen Strukturwandels konkret zu fassen und sichtbar zu machen (s. Kap. 5.2).

5.1.1 Klimawandel

„Wie die Kulturlandschaft in der weiteren Zukunft aussehen wird, lässt sich aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen nur schwer prognostizieren. Wenn sich die Theorie der anthropogenen globalen Klimaerwärmung bestätigt, werden schon allein deren Auswirkungen auf die Vegetation das Landschaftsbild entscheidend verändern“ (LWL U. LVR, 2007a. S.40).

An dem durch den Menschen verursachten Klimawandel, welcher die natürlichen Klimaschwankungen überlagert, gibt es in der Wissenschaft keine Zweifel mehr. Das Klima beeinflusst die Landwirtschaft in direkter Weise, wobei die Klimaelemente Temperatur, Niederschlag, die chemische Zusammensetzung der Atmosphäre sowie die Wetterextreme die größte Bedeutung aufweisen. Die ablaufenden Veränderungen des Klimas werden je nach Weltregion sehr unterschiedliche Auswirkungen hervorrufen. Während es in vielen bereits heute agrarisch benachteiligten Gegenden der niederen Breiten zu weiteren Problemen kommen wird, sind im europäischen Raum die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion nicht pauschal als positiv oder negativ zu deklarieren, da eine Fülle von Faktoren beachtet werden muss. In Südeuropa wird mit sinkenden und in Nordeuropa mit steigenden landwirtschaftlichen Erträgen gerechnet.

Da die chemische Zusammensetzung der Atmosphäre, die Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse (Wasserverfügbarkeit) sowie die Wetterextreme die Landwirtschaft maßgeblich beeinflussen werden, wird sich im Folgenden auf diese vier Punkte konzentriert.

5.1.1.1 C02-Düngeeffekt

Die natürliche Zusammensetzung der erdnahen Atmosphäre (Troposphäre) bewirkt einen natürlichen Treibhauseffekt, der ein durchschnittliches Temperaturniveau auf der Erde von circa 14 °C hervorruft und erst das Leben auf der Erde in der jetzigen Form ermöglicht, da ohne diesen natürlichen Treibhauseffekt die Temperaturen deutlich im negativen GradCelsius-Bereich liegen würden.

Durch die Aktivitäten des Menschen wird direkt in die chemische Zusammensetzung der Atmosphäre eingegriffen, was eine Veränderung der Strahlungs- und Absorptionsbedingungen hevorruft, die wiederum in einer Änderung der Temperatur münden. Mit der Änderung der Temperatur wandelt sich weiterhin das gesamte Klima. Die wichtigsten Treibhausgase in der Atmosphäre stellen dabei Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O), Methan (CH4) und die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) dar (vgl. NATIONAL OCEANIC AND ATMOSPHERIC ADMINISTRATION (NOAA), 2008; s. Abb. 12). Die Anteile von CO2, N2O und CH4 sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich angestiegen, während die Konzentration der Fluorchlorkohlenwasserstoffe aufgrund des Nutzungsverbots in weiten Bereichen nicht mehr ansteigt bzw. wieder sinkt. Die Konzentrationszunahmen von Kohlendioxid, Distickstoffoxid und Methan führten und führen weiterhin zu einem zusätzlichen, anthropogen verursachten Treibhauseffekt, welcher eine Erhöhung der Temperatur zur Folge hat.

Besonders das Kohlendioxid hat einen direkten und somit bedeutsamen Einfluss auf das Wachstum und die Erträge von Kulturpflanzen (vgl. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.29). „Die wichtigste Wechselwirkung zwischen Klima und Vegetation ist [neben dem Wasserangebot] durch die CO2-Aufnahme der Pflanzen bedingt“ (HAMBURGER BILDUNGSSERVER, 2007). Durch den zunehmenden Gehalt von CO2 in der bodennahen Atmosphäre führt dies bei Pflanzen allgemein zu positiven Effekten. Das Pflanzenwachstum wird gefördert und die Strahlungs- und Wassernutzungseffizienz gesteigert. Der in Abbildung 12 ersichtliche positive Trend der CO2-Konzentration wird durch die menschlichen Aktivitäten (Verkehr, Industrie, etc.) anhalten, was für das Pflanzenwachstum zunächst nicht als negativ zu bewerten ist. Die heutige CO2-Konzentration von circa 385 parts per Million (ppm, Teile je Million) liegt bereits etwa 100 ppm über den Werten zu Beginn der Industrialisierung und wird nach Berechnungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) in 50 Jahren bereits zwischen 450 und 500 ppm liegen und weiter darüber hinaus ansteigen (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.11, ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.17 u. CHMIELEWSKI, F.-M., 2008. S.76). Die durch die weitere Erhöhung der Kohlendioxidkonzentration bedingte „Stimulierung der pflanzlichen Photosynthese“ (ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.19) wird als CO2-Düngeeffekt bezeichnet.

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Abb. 12: Anthropogen veränderte Konzentration der wichtigsten Treibhausgase: Carbon Dioxide (Kohlendioxid, CO2), Nitrous Oxide (Distickstoffoxid, N2O), Methane (Methan, CH4), CFC-12/-11 (Fluorchlorkohlenwasserstoffe FCKW-12/-11) Quelle: http://www.esrl.noaa.gov/gmd/aggi/aggi_2008.fig2.png. Abruf: 09. Januar 2009

Dieser Effekt soll nach Berechnungen und Modellierungen einzelner Wissenschaftler bereits fünf bis zehn Prozent des vergangenen Ertragszuwachses bei Kulturpflanzen begründen, was jedoch nicht als sicher gilt (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.42, 88). Bei der weiteren Betrachtung des CO2-Düngeeffektes muss zwischen den so genannten C3- und C4- Pflanzen unterschieden werden. C3-Pflanzen, welche typisch für die mittleren Breiten sind, umfassen alle Bäume und wichtige Anbaukulturen, wie Getreide, Reis und Kartoffeln (vgl. HAMBURGER BILDUNGSSERVER, 2007). Die C4-Pflanzen können mithilfe eines Konzentrations-Mechanismus den CO2-Gehalt in den Blättern um ein Vielfaches der Umgebungsluft erhöhen. Da folglich auch weniger CO2 aufgenommen werden muss, um Photosynthese zu betreiben, sind die Spaltöffnungen (Stomata) kürzere Zeitspannen geöffnet, womit parallel eine geringere Wasserabgabe über diese Öffnungen einhergeht. Daraus resultiert letztlich ein verhältnismäßig geringer Wasserverbrauch der C4-Pflanzen, weshalb sie typische Vertreter der warmen und trockenen Breiten sind. Bedeutende Anbauprodukte, die den C4-Pflanzen angehören, sind Mais, Hirse und Zuckerrohr. Die Biomasseproduktion der C4-Pflanzen ist höher als von C3-Pflanzen (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.89 u. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.136). Die C3-Pflanzen profitieren in höherem Maße als die C4-Pflanzen aufgrund höherer Biomassebildung und Erträge von einer weiteren Zunahme der CO2-Konzentration, da die CO2-Konzentration und somit Aufnahme in die Pflanze als limitierender Faktor der C3-Pflanzen gilt (vgl. ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.21 u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.88; s. Abb. 13).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 13: Reaktion der C3-/C4-Pflanzen auf die CO2-Erhöhung Quelle: CHMIELEWSKI, F.-M., 2008. S.76

Bei verschiedenen Versuchen wurden Mehrerträge für die wichtigsten Anbaukulturen bei höheren Kohlendioxid-Konzentrationen der Luft festgestellt (vgl. ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.23ff.). Realistische Versuche mit der FACE-Technik Enrichment, Freiland- Kohlendioxid- Anreicherung) ergaben in Braunschweig Ertragszuwächse von acht bis 16 % bei Wintergerste, -weizen und Zuckerrüben. Bei Kartoffeln wurden in Versuchen teilweise noch deutlich höhere Zuwächse erreicht (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.97ff.). Während eine weitere CO2- Anreicherung in der Luft (Free Air Carbondioxide kaum noch direkte Auswirkungen auf die Erträge und Biomasseproduktion der C4-Pflanzen hat, sind bei C3-Pflanzen Kohlendioxidanreicherungen vermutlich bis etwa 800 ppm mit positiven Rückkopplungen verbunden (vgl. CHMIELEWSKI, F.-M., 2008. S.76; s. Abb. 13). Bei den C4-Pflanzen wirkt sich ein erhöhtes CO2-Niveau indirekt infolge eines verringerten Wasserbedarfs ebenfalls positiv aus. Bei den jüngsten Veröffentlichungen des IPCC-Berichtes wird bis 2100 - je nach Szenario - mit CO2-Konzentrationen von 540 bis 970 ppm gerechnet (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.20, 88). Da bei höheren Kohlendioxidkonzentrationen die Ressourcen Licht, Wasser und Nährstoffe effizienter von den Pflanzen genutzt werden, wird die Transpirationsmenge verringert. Dies ist positiv für zukünftig wohl häufiger auftretende Trockenperioden im Sommerhalbjahr zu bewerten, da die Pflanzen für die gleichen Prozesse und Ertragsausbeuten bei erhöhter CO2-Konzentration geringere Wassermengen benötigen. Die negativen Effekte anderer Auswirkungen des Klimawandels (Temperatur, Wassermangel, Extreme, etc.; s. folgende Kapitel) können durch die erhöhte CO2-Konzentration abgemildert bzw. sogar umgekehrt werden. Bei günstigen sonstigen Standortbedingungen (Licht-, Nährstoff-, Wasserversorgung) profitieren die Kulturpflanzen von einer erhöhten CO2- Konzentration.

5.1.1.2 Temperatur

In direkter Korrelation mit den zunehmenden Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre erwärmt sich die Troposphäre. Bereits das 20. Jahrhundert wies einen positiven Temperaturtrend von global 0,7 K und für Deutschland von knapp 1 K auf (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.13 u. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV), 2007b. S.3). Für das begonnene 21. Jahrhundert wird mit deutlich höheren Temperaturabweichungen nach oben gerechnet. Im vierten Bericht zur Abschätzung des Klimawandels (Fourth Assessment Report), den das IPCC Ende 2007 veröffentlichte, wird je nach Szenario eine weitere globale Erwärmung von 1,1 bis 6,4 K über das Temperaturniveau von 1980-1999 prognostiziert (vgl. IPCC, 2007. S.45f.). Die wahrscheinlichste Temperaturerhöhung liegt zwischen 1,8 und 4 K (s. Abb. 14). Die Szenarien berücksichtigen dabei unterschiedliche Emissionsentwicklungen für die das Klima am stärksten beeinflussenden „Klimagase“. Die größten Temperaturzunahmen sind dabei über Land und dabei wiederum in den hohen Breiten zu erwarten, so dass auch Deutschland in großem Maße vom Klimawandel betroffen seien wird. Aufgrund der ansteigenden Durchschnittstemperaturen wird einhergehend damit auch die Häufigkeit von Hitzewellen zunehmen (s. Kap. 5.1.1.4, Wetterextreme). Weltweit wird bis zu einer Temperaturerhöhung um 3 K von einer insgesamt höheren Produktivität der globalen Landwirtschaft ausgegangen, wobei einzelne Regionen deutlich an landwirtschaftlichem Nutzungspotential verlieren und andere hinzugewinnen werden (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.18). Bei einer Temperaturerhöhung von mehr als 3 K werden voraussichtlich die negativen Effekte im weltweiten Maßstab überwiegen. Grob lässt sich dabei für die hohen und teilweise auch mittleren Breiten ein positiver Trend der landwirtschaftlichen Erträge prophezeien, während mit abnehmender Breitenkreislage die landwirtschaftlichen Erträge unter den heutigen Werten verbleiben werden.

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Abb. 14: Global prognostizierte Temperaturanstiege nach verschiedenen Emissionsszenarien Quelle: IPCC, 2007 In: SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.21, verändert

Bei der Erstellung regionaler Klimaszenarien für das Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde Ende 2004 ausgehend vom Referenzzeitraum 1951 bis 2000 für den Zeitraum bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts (2055) eine Temperaturerhöhung von durchschnittlich 1,5 bis 2 K simuliert (vgl. GERSTENGARBE, F.-W. et al., 2004. S.19ff.). Die Jahresdurchschnittstemperatur im Hellwegraum wird zur Mitte des 21. Jahrhunderts demnach zwischen 11 und 12 °C liegen. Die Höhenlagen auf dem Haarstrang werden ebenfalls knapp zweistellige Temperaturwerte erreichen (s. Karte 12). Dadurch wird sich in der Hellwegbörde die Vegetationsperiode um etwa zwei Wochen verlängern. Aufgrund der allgemein höheren Temperaturen nimmt auch die für einige Kulturpflanzen wichtige Kennziffer der Temperatur- bzw. Wärmesumme zu.

Darüber hinaus wird auch in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts der Temperaturwert im Durchschnitt weiter kontinuierlich ansteigen, wenngleich bis dahin eventuell deutliche Einsparungen der anthropogenen Treibhausgasemissionen erreicht seien sollten (vgl. UMWELTBUNDESAMT (UBA) U. MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR METEOROLOGIE, 2006. S.4). In etwa 100 Jahren könnte die Temperatur in weiten Teilen NRWs und der Hellwegbörde bis zu 4 K über den heutigen Referenzwerten liegen, wobei circa 3 K als am realistischsten angesehen werden (vgl. SPEKAT, A. et al., 2007. S.29ff. u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.20, 29).

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Karte 12: Prognostizierte Temperaturen für Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2046 bis 2055. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde. Zum Vergleich s. Karte 8 Quelle: GERSTENGARBE, F.-W. et al., 2004. S.47, verändert

Die Landwirtschaft hat sich an diese allmähliche Erwärmung und somit deutlich veränderten Ausgangsbedingungen - besonders für den Ackerbau - anzupassen. Bereits heute ist eine Verschiebung der Anbauzonen nach Norden und in die Höhe zu erkennen (vgl. MUNLV, 2007b. S.21f.). Durch das höhere Temperaturniveau wird es zu Flächenausweitungen von Wärme liebenden Kulturen (Mais, Sonnenblumen) kommen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass durch den immer früheren Beginn der Vegetationszeit die Gefahr von Spätfrösten steigen wird, da es auch in Zeiten des Klimawandels durchaus kalte Witterungsabschnitte geben wird, obwohl diese immer seltener werden (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.86, 195).

„Die Temperatur ist ein fundamentaler Faktor, der alle biologischen und chemischen Prozesse in Organismen und Ökosystemen beeinflusst“ (WEIGEL, H.-J. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.19). Dabei weist jede Pflanze bezüglich Stoffwechsel und Wachstum eine Optimaltemperatur bzw. einen optimalen Temperaturbereich auf. Der optimale Temperaturbereich der meisten Getreidearten liegt zwischen 18 und 25 °C sowie von Mais zwischen 25 und 30 °C (vgl. CHMIELEWSKI, F.-M., 2008. S.77, 83, 195). Folglich führt eine Temperaturerhöhung bei Pflanzen unterhalb des Optimums zu einer Leistungssteigerung und oberhalb zu einer konträren Wirkung. Besonders C4-Pflanzen, wie Mais, weisen ein hohes Temperaturoptimum auf, so dass besonders diese Kulturpflanzen von einer weiteren Temperaturerhöhung profitieren (vgl. WEIGEL, H.-J. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.19ff., 84 u. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.143). Pflanzen, wie Zuckerrüben und Grünlandarten, die auf eine längere Vegetationsperiode und eine erhöhte Durchschnittstemperatur mit Wachstum reagieren, werden ebenso positiv von einem erhöhten Temperaturniveau profitieren. Anders sieht dies bei Getreide aus, da es mit festgelegten Reife- und Entwicklungsstadien an die vorhandenen Temperatur- bzw. Wärmesummen gekoppelt ist. Die durch die höhere Temperatur bedingte Entwicklungsbeschleunigung der Getreidearten führt folglich zu einer Verkürzung der für den Ertrag entscheidenden Kornfüllungsphase und somit zu verminderten Erträgen. Da die Assimilate beispielsweise von Winterweizen bei Werten unter 20 °C optimal im Korn eingelagert werden, liegt u. A. das Ertragsniveau im Norden Deutschlands (Schleswig-Holstein) höher als im Rest der Republik (vgl. CHMIELEWSKI, F.- M., 2008. S.77, SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.143 u. LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.263). Bei dem prognostizierten Temperaturanstieg wird der Getreideertrag besonders von den höheren Atmungsverlusten und der Verkürzung der Kornbildungsphase limitiert.

Weizen, die wichtigste Anbaukultur der Hellwegbörde, stellt von den Getreidearten die höchsten Ansprüche an den Standort (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.43f., 84, 195 u. REIDSMA, P., 2007. S.58f.). Wintermilde, sommerwarme und strahlungsintensive Klimate sind günstige Voraussetzungen. Ein relativ kühles Frühjahr und ein warmer, aber nicht heißer Frühsommer sind ideal für hohe Weizenerträge, da bereits Werte über 28 °C zu Hitzestress führen. Weizen gehört - wie oben bereits angesprochen - zu den Kulturarten, die auf Temperatursummen reagieren. Diese Arten werden als determinierte Anbaukulturen bezeichnet. Beim Ertrag ist unter den heutigen Klimabedingungen ein Nord-Süd-Gefälle innerhalb Deutschlands ersichtlich, welches im Zuge des Klimawandels in der Tendenz erhalten bleiben wird. Die Kornfüllungsphase hängt von der Temperatursumme ab, so dass hohe Temperatur während dieser Zeit zu einer Verkürzung der Kornfüllungsphase und somit zu einem verminderten Ertrag führen. Daher werden die Erträge des Weizens im Zuge des Klimawandels aufgrund der Eigenschaft als determinierte Kulturart und des eintretenden Hitzestresses ab circa 28 °C eher negativ beeinflusst. Weniger gegen Hitze empfindlich ist die Gerste, welche nach dem Weizen die zweitwichtigste Getreideart Mitteleuropas ist, und erst ab circa 35 °C (Sommergerste) mit Notreife reagiert (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.48ff., 84f. u. LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.330, 353). Limitierendes Anbaumerkmal ist die nur mäßige Frostresistenz, deren Gefährdung mit zunehmender Erwärmung abnehmen wird, aber nicht ausgeschlossen werden kann. Wie bereits erwähnt und für die Halmfrüchte typisch, benötigt die Gerste ein feucht-kühles Frühjahr und einen mäßig- warmen Frühsommer während der Kornfüllungsphase, um hohe Erträge erzielen zu können. Hingegen reagiert Roggen sehr empfindlich auf hohe Temperaturen, was die Eignung bei einer weiteren Temperaturerhöhung in den kommenden Jahrzehnten weiter reduzieren wird. Roggen spielt in der Hellwegbörde aber bereits heute aufgrund der relativ geringen Ertragsausbeute eine nur untergeordnete Rolle (s. Abb. 8). Die nach Weizen und Gerste im Kreis Soest flächenmäßig am dritt häufigsten angebaute Getreideart ist Triticale. Die Kreuzung aus Weizen und Roggen liegt in den klimatischen Ansprüchen zwischen diesen beiden Kulturpflanzen. Das niedrigste Temperaturoptimum mit nur 14 - 18 °C weist Hafer auf, so dass mit der Temperaturerhöhung das Optimum teilweise deutlich überschritten werden wird. Bereits ab 27 °C sinkt der Ertrag durch verringerte Netto-Assimilation (vgl. LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.389).

Mais reagiert empfindlich auf Frost und ist wegen der natürlichen Verbreitungsareale in den warmen Breiten an hohe Temperaturen angepasst (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.83, REIDSMA, P., 2007. S.93, 102 u. LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.404f.). Diese klimatischen Standorteigenschaften der in der Landwirtschaft vielfältig zu verwendenden C4-Pflanze (Futter-, Nahrungs- und Energiepflanze) wird den Mais im mitteleuropäischen Raum weiter steigende Bedeutung zukommen lassen. Eine rasche Bodenerwärmung im Frühjahr, wie sie unter den zukünftigen Klimabedingungen zu erwarten seien wird, fördert den zeitigen Aufwuchs. Bei Temperaturen unter sechs und über 30 °C findet kein Wachstum statt, so dass extreme Sommertemperaturen über einen längeren Zeitraum nicht förderlich sind.

Da die Blattfrüchte zu den nicht-determinierten Anbaukulturen gehören, werden diese Kulturen auf eine längere Vegetationsperiode und erhöhte Temperatursummen mit höheren Erträgen reagieren, sofern die Wasser- und Nährstoffversorgung sichergestellt ist (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.52ff.). Die als „Königin unter den Ackerkulturen“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.53 u. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.221) bezeichnete Zuckerrübe stellt hohe Ansprüche an das Klima. Für eine gute Rübenernte werden deutlich höhere Temperatursummen als beim Mais benötigt (Zuckerrübe: 2.500 - 2.900 °C, Mais: 1.450 - 1.650 °C). Während der Wachstumsperiode sind circa 25 °C, während der Zuckerbildung hingegen mildere 20 - 23 °C optimal. In den wärmeren Gegenden Europas, besonders in Frankreich, werden hohe Zuckerrübenerträge erzielt, so dass bei einer Verschiebung der Klimazonen nach Norden positive Effekte auf die Erträge in Deutschland und der Hellwegbörde zu erwarten sind. Innerhalb Deutschlands wird heute anders als bei den Getreidearten mit Zuckerrübe und Kartoffel als nicht-determinierte Kulturpflanzen der höchste Ertrag in den südlichen Bundesländern erzielt. Folglich wird sich mit dem Erwärmungstrend das Ertragsmaximum nordwärts verschieben und im Hellwegraum zu positiven Entwicklungen führen, während bei Getreide die erhöhten Temperaturen eher zu negativen Ertragseffekten führen werden. Mit einer weiteren Temperaturerhöhung während der Vegetationszeit werden sich die klimatischen Anbaubedingungen für Raps im Hellwegraum verschlechtern, wobei das Handelsgewächs empfindlich gegenüber Spätfrösten im Frühjahr reagiert (vgl. LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.524).

Obst-, Wein- und Gemüseanbau gehören zu den Sonderkulturen und haben zumeist hohe Ansprüche an die klimatischen Voraussetzungen (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.56f.). Ein ertragreicher Obstanbau ist in Deutschland an thermische Gunsträume gekoppelt. Warme, nach Süden ausgerichtete Hanglagen mit geringer Spätfrostgefahr sind ideale Standorte. Da der Hellwegraum nördlich der Haar nach Norden hin abflacht, bietet sich der Obstbau als Folge der Temperaturerhöhung nur bedingt an. Südlich des Haarstrangs fällt das Gelände steil zur Möhne und Ruhr hin ab, so dass sich südseitig der Haar Obstanbau etablieren könnte. Ähnlich sehen die Verhältnisse für einen in Zukunft möglichen Weinanbau aus (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.57ff.). Die deutschen Weinanbaugebiete befinden sich am nördlichen Rand des Verbreitungsgebietes und konzentrieren sich auf den Süden und Südwesten des Landes. Jedoch wird vereinzelt auch weiter nördlich in bisher unbedeutenden Mengen Wein angebaut. Ebenso wie beim Obstbau wird sich bei einer weiteren Erwärmung der Wein nicht in größerem Umfang in der leicht nach Norden exponierten Hellwegbörde etablieren können. Dagegen wird die Südabdachung des Haarstranges durchaus für Obst- und Weinanbau geeignete Standorte liefern können. Bei der Freiland-Gemüseproduktion wirken sich höhere Temperaturen im Frühjahr und Frühsommer positiv, hohe Temperaturen während des Hochsommers hingegen negativ auf Gemüseertrag und -qualität auf (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.84). Auch die Sonnenblume stellt als an Wärme angepasste Art im Zuge des Klimawandels eine alternative Anbaukultur der Zukunft dar (vgl. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.214).

Ein Beispiel für das in einigen Jahrzehnten wahrscheinliche Klima zeigte der mitteleuropäische Hitzesommer 2003 (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.7, 46, 59ff., s. auch 5.1.1.2.2, Niederschlag (Wasserverfügbarkeit)). Die landwirtschaftlichen Erträge lagen 2003 z. T. deutlich unter den Durchschnittserträgen der vergangenen Jahre. Die Erträge erreichten 2003 66 - 100 % der durchschnittlichen Ertragszahlen, wobei die meisten Ertragsdefizite bei zehn bis 20 Prozentpunkten lagen. Winterungen (Wintergetreide, Raps) litten dabei weniger unter der sommerlichen Trockenheit als die Sommerungen, wie z. B. Mais, da bereits zu Beginn der Hitzewelle das Wachstum der überwinternden Arten nahezu abgeschlossen war.

C4-Pflanzen reagieren im Gegensatz zu den meisten C3-Pflanzen positiv auf erhöhte Temperaturen (vgl. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.144f.). Die nicht-determinierten Arten, wie Zuckerrübe, Kartoffel und Grünlandarten, profitieren von einem höheren Temperaturniveau, während bei determinierten Kulturpflanzen (Getreide) „durch das schnellere Erreichen notwendiger Temperatursummen Entwicklungsprozesse rascher durchlaufen werden, was sich insbesondere durch die Verkürzung der Kornfüllungsphase häufig als negativ erweisen dürfte“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.146). „Auch der Anbau bisher überwiegend Wärme limitierter landwirtschaftlicher Kulturen, wie z. B. Sonnenblumen, C4-Gräser (Hirse, Sudangras) oder auch Obstarten (wie u. U. Aprikosen) könnte erfolgreich werden“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.152).

5.1.1.3 Niederschlag (Wasserverfügbarkeit)

„Die Projektionen für großräumige Temperaturveränderungen [sind] mit relativ hoher Eintrittswahrscheinlichkeit möglich, wohingegen Niederschlagsprojektionen auf Grund ihres stärker regional ausgeprägten Charakters noch größeren Unsicherheiten unterliegen“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.9).

Pflanzen und insbesondere Anbaukulturen, die einen möglichst hohen Ertrag hervorbringen sollen, benötigen während des Wachstums und der Reife zwingend Wasser. Parallel zu den langsam ansteigenden Temperaturen werden Evaporation und Transpiration ansteigen, so dass sich der Wasserhaushalt der Pflanzen nicht nur im Zusammenhang mit den verändernden Niederschlagsverhältnissen, sondern auch im Zusammenhang mit der Evapotranspiration verändern wird. Bei gleich bleibenden Niederschlagsmengen steht den Pflanzen folglich bei höheren Temperaturen weniger Wasser zur Verfügung, da durch die mit zunehmenden Temperaturen verstärkten Verdunstungsprozesse mehr Wasser abgegeben wird. (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.83f.).

Global betrachtet wird für die Zukunft in den höheren Breiten mit erhöhten Niederschlagsmengen und in den niederen Breiten mit weniger Niederschlag gerechnet (vgl. IPCC, 2007. S.46). In der Hellwegbörde und auch in weiten Teilen NRWs hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die durchschnittliche Jahresniederschlagssumme etwas erhöht (vgl. GERSTENGARBE, F.-W. et al., 2004. S.24ff., s. auch Kap. 4.1.4). Dieser Trend wird sich auch in Zukunft bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts weiter fortsetzen, wenngleich sich dieser Trend zunehmend abschwächen wird. In circa 50 Jahren wird nach den Modellberechnungen in der Hellwegbörde mit circa 750 bis 850 mm etwas mehr Niederschlag fallen als im Mittel der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (s. Karte 13; s. auch Kap. 4.1.4 u. Karte 9). In den höheren Lagen liegen die Jahresniederschlagssummen darüber und erreichen im Maximum etwa 1.000 mm auf der östlichen Haar.

Dabei wird - wie auch heute schon - die Niederschlagsvariabilität zwischen den einzelnen Jahren groß sein, so dass die Jahressummen in der Größenordnung zwischen etwa 600 und 1.300 mm schwanken werden. Daraus resultiert eine große Unsicherheit der Wasserverfügbarkeit für die Anbaukulturen. Zukünftig wird die Anzahl der Tage mit großen Niederschlagsmengen zunehmen, da die Luftmassen mit zunehmender Temperatur mehr Wasserdampf aufnehmen können.

Zwar wird sich die absolute Niederschlagssumme durchschnittlich nur geringfügig verändern, jedoch wird es im Jahresverlauf recht deutliche Verschiebungen geben (vgl. SPEKAT, A. et al., 2006. S.17ff., SPEKAT, A. et al., 2007. S.35ff. u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.29f.). Während für das Winterhalbjahr zunehmende Niederschlagsmengen simuliert werden, werden die Sommermonate in Zukunft immer trockener. Die im Hellwegraum niederschlagsreichste Jahreszeit (Sommer) wird in Zukunft deutlich trockener werden und die Niederschlagsmenge bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts um etwa 25 % abnehmen. Dagegen werden im Herbst, Winter und Frühjahr die Niederschlagsmengen größer. Aufgrund der Erwärmung wird - trotz der leicht erhöhten Niederschlagssumme - eine Abnahme der klimatischen Wasserbilanz bis zum Zeitraum 2046 bis 2055 erwartet.

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Karte 13: Prognostizierte Änderung der Jahresniederschlagssumme des Zeitraumes 2046 - 2055 im Vergleich zum Zeitraum 1951 - 2000. Die schwarze Umrandung markiert die Lage der Hellwegbörde

Quelle: GERSTENGARBE, F.-W. et al., 2004. S.73, verändert

Das Verhältnis zwischen Verdunstung und Niederschlag wird sich innerhalb der Vegetationsperiode weiter zugunsten der Verdunstung verschieben, woraus sich eine verstärkte negative klimatische Wasserbilanz (Niederschlagsdefizit) ergeben wird (vgl. SPEKAT, A. et al., 2006. S.54ff.). Im Hellwegraum war die klimatische Wasserbilanz während der Vegetationsperiode gemittelt für den Zeitraum 1951 bis 2000 mit 30 - 90 mm leicht negativ und bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts wird sich das Niederschlagsdefizit auf 90 - 150 mm erhöhen. Gerade die prognostizierte sommerliche Niederschlagsreduktion (Sommertrockenheit) wird sich direkt auf das pflanzliche Wachstum auswirken. Obgleich die Häufigkeit von Starkniederschlägen zunehmen wird, ist insgesamt im Hellwegraum eher mit trockeneren Bedingungen (Wasserknappheit) zu rechnen. Die dominierenden Böden in der Hellwegbörde weisen die positiv zu beurteilende Eigenschaft und Fähigkeit auf, Wasser über lange Zeiträume für die Pflanzen verfügbar im Boden zu speichern (s. Kap. 4.1.3). Folglich können trockene Witterungsabschnitte relativ gut überdauert werden, sofern die niederschlagsfreie bzw. -arme Periode nicht zu lang wird. Dennoch benötigen die einzelnen Anbaukulturen unterschiedlich viel Wasser und reagieren demzufolge unterschiedlich auf die veränderten Niederschlagsbedingungen. „Innerhalb einer relativ weiten Temperaturspanne bestimmt letztendlich der Niederschlag bzw. der Wasserhaushalt, welche Kultur erfolgreich angebaut werden kann“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.106). Jede Art benötigt zur Bildung eines Kilogramms Trockenmasse eine bestimmte Menge an Wasser (vgl. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.28). C4-Pflanzen (Hirse, Mais) gebrauchen relativ wenig Wasser, während die Getreidearten, Raps, Kartoffeln und Sonnenblumen im Vergleich dazu viel Wasser zum Wachstum gebrauchen.

Überwinternde Arten (Wintergetreide, Raps), die ihre längsten Entwicklungsphasen im Herbst und Frühjahr durchlaufen, benötigen generell weniger Wasser als die Sommerformen (Sommergetreide, Mais). Blattfrüchte (Zuckerrüben, Kartoffeln) haben aufgrund ihrer relativ langen Vegetationszeit einen höheren Wasserbedarf als Getreide. Bei Wassermangel können deutliche Ertragseinbußen die Folgen sein, wie z. B. im heißen und trockenen Sommer 2003. Ein häufiger auftretendes Defizit an Wasser würde abseits der kostspieligen Alternative einer Beregnung die Verlagerung von den Sommerformen zu den überwinternden Kulturen bedeuten (vgl. CHMIELEWSKI, F.-M., 2008. S. 83). Neben der Trockenheit gefährden aber auch die zunehmende Gefahr von Starkregenfällen das Wachstum und die Reife der Anbaukulturen (s. Kap. 5.1.1.4, Wetterextreme).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass trotz der leicht ansteigenden prognostizierten Jahresniederschlagssummen die zukünftig häufiger auftretenden Starkniederschläge und die sommerlichen Trockenperioden die größten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Anbaukulturen haben werden. Während Obst, Wein und die C4-Pflanzen (Mais, Hirse) mit stabilen oder sogar positiven Ertragsentwicklungen auf das sich wandelnde Niederschlagsregime reagieren, werden Raps, Zuckerrübe, Kartoffel und die heimischen Getreidearten negativ davon beeinflusst (s. Tab. 5).

5.1.1.4 Wetterextreme

Während sich auf allmähliche Veränderungen, wie einem steigenden CO2-Gehalt in der Atmosphäre, einer zunehmenden Durchschnittstemperatur sowie einer Konzentration der Niederschläge auf das Winterhalbjahr mitsamt vermehrt auftretenden Sommertrockenheiten und Hitzewellen, in gewisser Weise eingestellt werden kann, sind für die Landwirtschaft Wetterextreme zeitlich nicht vorhersagbare und nicht oder nur bedingt zu adaptierende Risiken. Dazu gehören insbesondere Trockenperioden verbunden mit Hitzewellen und Starkniederschlägen (vgl. IPCC, 2007. S.46). Diese extremen Wetter- und Witterungsabschnitte werden nach den Klimamodellen auch in der Hellwegbörde häufiger (vgl. WEIGEL, H.-J. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.17).

In Zukunft ist, wie auch in vielen anderen Regionen Deutschlands, in der Hellwegbörde nach den Prognosen vermehrt mit Perioden von mehr als 30 oder gar 35 °C zu rechnen (vgl. SPEKAT, A. et al., 2007. S.56ff.). Die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung eines Hitzesommer wie im Jahr 2003 wird stetig ansteigen (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.25). Wie oben bereits dargestellt, reagieren die Kulturpflanzen sehr unterschiedlich auf hohe Temperaturen (s. Kap. 5.1.1.2.1, Temperatur). Bei Werten, die über dem Temperaturoptimum liegen, sind deutliche Ertragseinbußen zu erwarten. Je häufiger solche Extremtemperaturen auftreten, desto größer sind die zu erwartenden Ertragseinbußen und Schäden (vgl. WEIGEL, H.-J. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.21).

Da bei höheren Temperaturen die Luft mehr Wasserdampf aufnehmen kann, steigt damit einhergehend die Gefahr von Starkniederschlägen, die infolge von Erosionsschäden, Überschwemmungen, Verschlämmungen, etc. zu massiven landwirtschaftlichen Produktionseinbußen führen können (vgl. SPEKAT, A. et al., 2007. S.57f. u. MUNLV, 2007b. S.11). Massive Schäden für die Anbaukulturen werden durch Hagelschlag hervorgerufen, wobei in einer wärmeren Atmosphäre die Gefahr auch von Hagelschlag ansteigen wird.

Das größte Problem für die Landwirte stellt dabei die Unvorhersagbarkeit dieser Witterungsabschnitte (Hitzewellen, Trockenperioden) und Wetterereignisse (Starkniederschlag, Hagel, Sturm) dar. „Insbesondere die bei stärkeren Klimaänderungen häufiger auftretende Extremwetter, wie Starkregenereignisse und Dürreperioden, dürften alle landwirtschaftlichen Produktionszweige in ganz Deutschland in Mitleidenschaft ziehen und erhebliche Verluste für die Agrarwirtschaft bzw. die gesamte Volkswirtschaft verursachen, wie das Jahr 2003 gezeigt hat“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.152).

5.1.1.5 Zusammenfassende Auswirkungen des Klimawandels

Zunächst ist festzuhalten, dass eine mehrere Faktoren des Klimawandels umfassende Analyse der zukünftig zu erwartenden Erträge der landwirtschaftlichen Kulturen mit großen Unsicherheiten verbunden ist (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.109). Fasst man die wichtigsten Einflüsse des Klimawandels auf die erwartete landwirtschaftliche Produktion zusammen, ergeben sich für die verschiedenen Anbaukulturen teilweise recht deutliche Unterschiede. Die atmosphärischen Veränderungen werden die Landwirte deutschlandweit und auch in der Hellwegbörde unmittelbar beeinflussen. Diese prognostizierten Aspekte sind in der folgenden Tabelle für das Gebiet zwischen Lippe und Möhne zusammenfassend dargestellt (s. Tab. 5). Dabei werden die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Kulturen in fünf Stufen als sehr positiv (++), positiv (+), neutral/stabil (o), negativ (-) und sehr negativ (--) klassifiziert. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Bewertung des gesamten Klimawandels auf die Anbaukulturen in der Hellwegbörde. Für die Gesamtbewertung können nicht die vorherigen vier Bewertungen eins zu eins übernommen werden, um den Gesamteffekt des Klimawandels feststellen bzw. errechnen zu können, da die betrachteten Aspekte für die einzelnen Kulturarten unterschiedliche Bedeutungen aufweisen und entsprechend unterschiedlich gewichtet werden müssen. Die gewichteten Ergebnisse können besonders bei Obst und Wein nicht direkt in die Praxis übertragen werden, da sich aufgrund der leicht nach Norden ausgerichteten Abdachung der Börde die Strahlungsbedingungen verschlechtern, so dass sich der möglicherweise etablierende Obst- und Weinanbau auf die Südabdachung der Haar fokussieren wird. Folglich werden auch unter den simulierten Klimabedingungen der kommenden Jahrzehnte der Obst- und Weinanbau zwischen Lippe und Haarstrang keine flächenmäßig sehr bedeutsamen Anbaukulturen werden. Dennoch ist der Obstanbau besonders auf Grünlandflächen in Ortsrandlage oder an den ackerbaulich weniger rentablen Hängen der Schledden in Zukunft durchaus im verstärkten Maße möglich. Der Südhang des Haarstrangs ist aufgrund der Exposition hingegen ein für Obst- und Weinanbau begünstigter Raum der kommenden Jahrzehnte. Des Weiteren sind grundsätzlich die C3- und C4-Pflanzen zu unterscheiden. Die C4-Pflanzen werden aufgrund ihrer Herkunft aus den warmen Breiten im Laufe des prognostizierten Klimawandels mit positiven Ertragsentwicklungen reagieren, wenngleich mit der zunehmenden Häufigkeit von Wetterextremen die jährlichen Ertragsschwankungen nach heutigen Erkenntnissen zunehmen werden. Dagegen sind die Auswirkungen bei den C3- Pflanzen eher different. Während die meisten heimischen Getreidearten eher negative Auswirkungen auf die veränderten Klimabedingungen haben werden, sieht die Ertragssimulation für die Kartoffel und die meisten Gemüsesorten stabil sowie für Zuckerrübe, Sonnenblume, Obst und Wein eher positiv aus.

Der CO2-Düngeeffekt vermindert die als negativ eingestuften Auswirkungen bei den Getreidearten, die von den Klimaelementen Temperatur und Niederschlag sowie von Wetterextremen hervorgerufen werden (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.110, 145f.). Alleine durch den vom Menschen verursachten Anstieg der CO2-Luftkonzentration können die mit zunehmender Temperatur negativ eingestuften Ertragsprognosen im Zuge des Klimawandels deutlich minimiert bzw. bei einigen Kulturen sogar umgekehrt werden. Dadurch werden die Ertragseinbußen bei den beiden für die Hellwegbörde wichtigsten Getreidearten Weizen und Gerste voraussichtlich bei nur wenigen Prozentpunkten liegen (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.153ff.). Der Mais wird unter den simulierten klimatischen Bedingungen im Laufe des 21. Jahrhunderts weiter an Bedeutung gewinnen. Bei sich verschlechternden Ertragssicherheiten werden die Erträge von Zuckerrübe und Kartoffel leicht ansteigen. Ebenso werden auch die meisten Gemüsesorten vom Klimawandel profitieren.

Da die Ertragssicherheit unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden wird und somit auf den weniger produktiven Standorten häufiger geringere Erträge erzielt werden, wird sich in Zukunft vermutlich der Ackerbau in den Gunstregionen wie der zentralen Hellwegbörde weiter intensivieren, während auf weniger günstigen Standorten die Landbewirtschaftung extensivere Züge annehmen wird (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.158).

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Tab. 5: Auswirkungen des prognostizierten Klimawandels auf die landwirtschaftlichen Anbaukulturen in der Hellwegbörde

Eigene Tabelle

Dabei sind die Züchtung anderer Sorten, wie z. B. bei der Zuckerrübe die Innovation „Winterrübe“ als Antwort auf die immer milderen Winter, die Verwendung von Arten aus dem Süden (Miscanthus, Sonnenblumen) und die im Zuge der verlängerten Vegetationsperiode möglichen Zweifrucht-Nutzungssysteme mit zwei Ernten pro Jahr als Anpassungsmöglichkeiten und -strategien an den Klimawandel zu nennen (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.165 u. MUNLV, 2007b. S.34).

5.1.2 Agrarmarkt und Agrarpolitik

5.1.2.1 Agrarmarktwirtschaftliche Entwicklungen

Die Preise auf dem Agrarmarkt setzen sich neben der teilweise recht starken Politikbeeinflussung aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage zusammen. Da im 20. Jahrhundert das Angebot an landwirtschaftlichen Produkten häufig die Nachfragemenge überschritten hat, lagen die Preise - mit deutlichen Schwankungen versehen - recht niedrig (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.I, 5ff., s. Abb. 15).

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Abb. 15: Entwicklung der realen internationalen Nahrungsmittelpreise von 1900 - 1990, Mittel des Zeitraumes 1977 - 1979 = 100

Quelle: TYERS, R. U. ANDERSON, K. 1992. In: VON WITZKE, H. et al., 2008. S.6, verändert

Die Landwirtschaft hat im Zuge des Bevölkerungswachstums immer mehr Nahrungsmittel für immer mehr Menschen produziert, jedoch stieg durch die Ausdehnung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Produktivitätssteigerung das Angebot stärker als die Nachfrage. Da die Flächen für die landwirtschaftliche Produktion begrenzt sind, resultierte in den vergangenen Jahrzehnten aus der steigenden Produktivität (Erträge) der größte Einfluss auf der Angebotsseite. Dieser aufgrund des Angebotüberhangs als Megatrend von sinkenden Weltmarktpreisen bezeichnete jahrzehntelange Zustand ist seit einigen Jahren beendet, nachdem in den 1990er Jahren historische Tiefststände für Getreide und Ölsaaten auf den Weltagrarmärkten erreicht wurden (vgl. MUNLV, 2008a. S.12 u. HEISSENHUBER, A. In: BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (BMELV) (Hrsg.), 2008. S.49; s. Abb. 16). Die weltweit steigende Nachfrage und die witterungsbedingt stark schwankenden Produktionsmengen haben zu einer recht angespannten Versorgungslage geführt, weil die als Ausgleichspuffer verwendeten Lagerbestände deutlich an Volumen und somit Handelssicherheit eingebüßt haben (vgl. LEHMANN, D. U. VON LEDEBUR, O. In: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (FAL), 2006. S.176). Diese im Vergleich zu den vorherigen Jahrzehnten geringen Lagerbestände führten ebenfalls zu allgemein ansteigenden Marktpreisen. Weiterhin wird neben des generellen Trends von weiter steigenden Preisen in der Zukunft auch von zunehmenden Fluktuationen ausgegangen. Mit diesen größeren Schwankungen werden die Märkte „immer komplexer und komplizierter“ (GOESSLER, R. In: ZENTRALE MARKT- UND PREISBERICHTSTELLE FÜR ERZEUGNISSE DER LAND-, FORST- UND ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT GMBH (ZMP), 2008. Vorwort). Der Grund für diesen Richtungswechsel liegt maßgeblich in der gestiegenen und weiter steigenden Nachfrage nach Agrarerzeugnissen, die das Angebot übersteigen (vgl. POSEKANY, C., 2007. S.3). Dies führte und wird auch weiterhin zu einer relativen Verknappung des Angebots im Vergleich zur Nachfrage führen, weshalb die Agrarweltmarktpreise seit 2000 einen positiven Trend aufweisen und weiter steigen werden (vgl. VON WITZKE, H., 2008. S.5; s. Abb. 16).

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Abb. 16: Preisentwicklung von 1996 (= 1.0) bis 2008 und erwarteter Trend bis 2017 Quelle: OECD U. FAO, 2008. S.25

Aufgrund des Verhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage ist eine Produktionsausweitung erforderlich, um die Nachfrage decken zu können. Abseits des Nahrungsmittel- und Futtermarktes spielt seit einigen Jahren auch der Bioenergiesektor einen an Bedeutung steigenden Einfluss im Handel mit agrarischen Gütern (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.2, 10ff.). Neben der gestiegenen Nachfrage für die Nutzung agrarischer Erzeugnisse für Bioenergie sind besonders das Bevölkerungswachstum und steigende Pro-Kopf-Einkommen in den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern die Hauptgründe für die zunehmende Nachfrage nach agrarischen Erzeugnissen. Diese drei Hauptargumente werden in den kommenden Jahrzehnten weiter an Bedeutung gewinnen. 2050 werden bereits über neun Milliarden und zum Ende des 21. Jahrhunderts voraussichtlich etwa zwölf Milliarden Menschen zu ernähren sein (vgl. BROCKMEIER, M. U. VON LEDEBUR, O. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.4). Bereits heute steht pro Person durchschnittlich nur noch etwa ein Viertel Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung (vgl. PIMENTEL, D. In: HÄRDTLEIN, M. et al. (Hrsg.), 2000. S.7). Auch das Pro-Kopf-Einkommen und der Urbanisierungsgrad werden als Indikatoren für steigenden wirtschaftlichen Wohlstand weltweit zunehmen. Mit dem Bevölkerungswachstum und dem im Mittel steigenden wirtschaftlichen Wohlstand wird die Nachfrage nach Agrarerzeugnissen weiter steigen und die Angebotssteigerung übertreffen, woraus die zu erwartenden höheren Weltmarktpreise zu erklären sind (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.18ff. u. KNICKEL, K., 2002. S.109). Die Angebotsseite wird in Zukunft besonders von drei Aspekten beeinflusst und begrenzt werden. Dies sind der Klimawandel (s. Kap. 5.1.1), die Grenzen der natürlichen Ressourcen Land und Wasser sowie die Grenzen des technischen Fortschritts. Da die für agrarische Zwecke verfügbaren und ertragreichen Flächen mittlerweile in großem Maße genutzt werden, ist die Steigerung der Produktionsmenge maßgeblich von einer zunehmenden Produktivität (Intensivierung) auf den vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen abhängig. Diese Intensivierung auf bereits hohem Produktionsniveau wird jedoch mit nur noch relativ geringen Ertragssteigerungen einhergehen können und nicht mehr die früheren Zuwächse aus der Zeit der Grünen Revolution (1960er Jahre) erreichen.

2007/2008 stiegen die Preise auf dem Agrarmarkt für etwa ein Jahr deutlich an (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.III; s. Abb. 16). „Vorübergehend ist die extreme Preisspitze“ (TANGERMANN, S., 2007. S.26f.) der Jahre 2007 und 2008, die durch Ernteausfälle in wichtigen Produktionsländern, wie Australien, resultierte. Aufgrund deutlich gestiegener Angebotsmengen konnte dieses hohe Preisniveau nicht lange auf derartig hohem Level bestehen und sackte bereits im Herbst 2008 in ein Zweijahrestief ab (vgl. WIEDUWILT, R. U. SCHRAA, M. In: ZMP, 2008. S.18). So kostete Weizen Ende Oktober 2008 auf dem Weltmarkt nur noch 50 % des Wertes von Januar 2008. Dies zeigt die möglichen und in der Zukunft zu erwartenden Schwankungen auf dem Weltagrarmarkt bei einem insgesamt positiven Preistrend (vgl. ORGANISATION FOR ECONOMIC CO-OPERATION AND DEVELOPMENT (OECD) U. FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION OF THE UNITED NATIONS (FAO), 2008. S.11). Die in Abbildung 16 prognostizierten allmählichen Preissteigerungen bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts werden aufgrund des Nachfrage-Angebot-Verhältnisses auch in der Folgezeit Bestand haben, wobei die Schwankungen nach oben und unten zunehmen werden.

Möller hat 2004 die Produktionskosten in der Landwirtschaft zwischen deutschen und nordamerikanischen Großbetrieben am Beispiel des Weizenanbaus miteinander verglichen, um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem liberalen Weltagrarmarkt aufzuzeigen (vgl. MÖLLER, C., In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.165ff.). Bei Unterlassung von politischen Eingriffen hängt die Wettbewerbsfähigkeit und somit letztlich die Wirtschaftlichkeit (Rentabilität) der landwirtschaftlichen Betriebe unmittelbar mit den Produktionskosten zusammen. Zwar ist in diesem Beispiel für einen Betrieb aus der Magdeburger Börde der Kostenaufwand je Flächeneinheit dreimal so hoch wie im Vergleichsbetrieb in North Dakota, allerdings sind in der fruchtbaren und intensiv genutzten Magdeburger Börde parallel dazu die Weizenerträge etwa dreimal so hoch wie in North Dakota, so dass sich die Produktionskosten je Tonne Ertrag ausgleichen. „Es muss allerdings zu denken geben, dass der ausgewählte ostdeutsche Betrieb trotz günstiger Betriebsstruktur und wesentlich höherer Erträge nicht in der Lage ist, kostengünstiger zu produzieren als der US-Betrieb“ (ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.167), da eigentlich die Stückkosten mit zunehmenden Erträgen abnehmen sollten. Daraus lässt sich schließen, dass die für den Wettbewerb bedeutenden rechtlichen Rahmenbedingungen mitentscheidend für die internationale Wettbewerbsfähigkeit sind, da die deutschen Landwirte bisher den Ertragsvorteil nicht in einen Kostenvorteil umwandeln konnten. Neben den gesetzespolitischen Gründen sind auch die hohen Arbeitserledigungskosten aufgrund der im weltweiten Maßstab verhältnismäßig kleinen Betriebe und kleinen Ackerflächen in Deutschland dafür mitverantwortlich. Dieses Beispiel für den Weizenanbau kann nicht auf andere Anbaukulturen übertragen werden, da gerade im Weizenanbau die Erträge innerhalb Deutschlands massiv höher liegen als im überkontinentalen Ausland. Bei anderen Anbaukulturen, wie Mais, Zuckerrübe und Ölsaaten, ist der Ertragsvorteil Deutschlands teilweise deutlich geringer, woraus sich für die deutschen Betriebe höhere Produktionskosten und folglich eine geringere Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltagrarmarkt ergeben. Die hohen Produktionskosten innerhalb Deutschlands machen die für den Ackerbau - besonders auch in der Hellwegbörde - sehr vorteilhaften naturräumlichen Voraussetzungen, die sich an den hohen Ertragszahlen ablesen lassen, zunichte. Eigentlich ist die deutsche Landwirtschaft heute auf dem Weltagrarmarkt nur im Weizenanbau weltweit konkurrenzfähig, sofern politische Einflussnahmen völlig fehlen. Somit ist unter rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten ein rascher Strukturwandel zu erwarten, welcher jedoch bisher in großem Maße von den agrarpolitischen Maßnahmen eingedämmt wurde. Ohne diese Maßnahmen würde sich im Zuge des Strukturwandels die Betriebszahl deutlich reduzieren sowie die aufgegebenen Flächen von leistungsstärkeren Betrieben übernommen werden. Darüber hinaus würden die weniger rentablen und ertragreichen Standorte aus der Produktion fallen bzw. teilweise extensiv genutzt werden (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.68). Diese Entwicklung beträfe in der Hellwegbörde unter rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten die von Nord nach Süd verlaufenden Schledden, Teilbereiche der östlichen Oberbörde sowie des östlichen Haarstrangs (Rendzina- und Pseudogley-Böden) und die grund- und stauwasserbeeinflussten Pseudogley-Böden in der westlichen Unterbörde mitsamt der Lippeniederung (s. auch Kap. 4.1.3 u. Karte 7). Dagegen ist auf den ertragreichen Flächen, die die zentrale Hellwegbörde prägen, von einer weiterhin intensiven Landbewirtschaftung auszugehen (s. Kap. 5.1.2.3, Auswirkungen der Entwicklungen von Agrarmarkt und Agrarpolitik auf die Hellwegbörde).

In Zukunft wird sich durch die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und durch die Marktliberalisierungstendenzen im Zuge der WTO-Verhandlungen (World Trade Organization, Welthandelsorganisation) die europäische und deutsche Landwirtschaft noch stärker an die zuvor beschriebenen Entwicklungen auf dem Weltagrarmarkt anpassen müssen, wenngleich seit den 1990er Jahren durch die agrarpolitischen Reformen besonders die Annäherung der europäischen Getreide- und Ölsaatenmärkte an die Weltagrarmärkte schon weit fortgeschritten ist (vgl. ISERMEYER, H. In: DEUTSCHE LANDWIRTSCHAFTS-GESELLSCHAFT (DLG), 2004. S.108f. u. POSEKANY, C., 2007. S.3). Für die nächsten Jahrzehnte wird der europäischen Landwirtschaft nach einem lang andauernden Trend eines schrumpfenden Wirtschaftsbereiches die Rolle eines prosperierenden Sektors zugetraut (vgl. VON WITZKE, H., 2008. S.7). Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen haben sich und werden sich weiterhin signifikant ändern (vgl. BROCKMEIER, M. U. VON LEDEBUR, O. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.159ff., NORGALL, T. In: OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.85 u. ISERMEYER, H. In: DLG, 2004. S.109). So wird für alle Anbaukulturen in Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Agrarhandel anzustreben sein, die - wie oben dargestellt - bisher nur beim Weizen gegeben ist. „Landwirtschaft [muss] schon heute oder in naher Zukunft zu Weltmarktpreisen produzieren“ (NORGALL, T. In: OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.85). Die 2008 erfolgte Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung hat die direkten Auswirkungen der auch für die weitere Zukunft bestehenden Nachfragesteigerung des Agrarmarktes auf die hiesige Landwirtschaft bereits deutlich gemacht (vgl. HEISSENHUBER, A. In: BMELV (Hrsg.), 2008. S.49).

5.1.2.2 EU-Agrarpolitik

In Europa spielt neben der ökonomischen Wirtschaftlichkeit und somit Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltagrarmärkten auch die soziale und ökologische Komponente eine entscheidende Rolle, was sich insbesondere in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU widerspiegelt (vgl. KUNISCH, M., 2001. S.7f.). Folglich wird seit 1992 von den Landwirten eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise gefordert, die aus ökonomischen Gesichtspunkten kurzfristig Einkommensnachteile birgt, jedoch auf lange Sicht die sozialen, ökologischen und im Endeffekt auch die ökonomischen Interessen stärken wird. Die aus diesen Regelungen resultierenden direkten Mindereinnahmen für die Landwirte werden in verschiedener Weise von der EU finanziell kompensiert. Im Folgenden werden die Geschichte, die aktuelle Entwicklung und die prognostizierten Veränderungen der EU-Agrarpolitik in kompakter Form vorgestellt, um die zu erwartenden Veränderungen für die Landwirtschaft und somit folglich auch für die Kulturlandschaft der Hellwegbörde abzuleiten. „Das Drehen an [der] Subventionsschraube in Brüssel kann das Bild der Landschaft nachhaltig verändern“ (OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.41).

„Die Geschichte der Agrarpolitik in der Europäischen Union (EU) ist eine Geschichte umfangreicher staatlicher Interventionen und ständiger Reformen“ (KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.1). 1957 wurde mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auch die Geschichte der GAP eingeleitet (vgl. EGGERS, J., 2005. S.20). Seit den 1960er Jahren entwickelte sich unter der Zielsetzung der Nahrungsmittelsicherheit besonders unter den deutschen und französischen Interessen eine protektionistische Markt- und Preispolitik heraus (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.14). Dabei wurden die Inlandspreise über das Niveau des Weltagrarmarktes gehoben. Dazu wurden Zölle erhoben, um den europäischen Markt gegen die ausländischen Anbieter abzuschirmen. Innerhalb des EU-Binnenmarktes verhinderten Interventionsregelungen einen Preisrückgang. Bis zum Ende der 1960er Jahre war die europäische Agrarpolitik mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion unter Missachtung umweltrelevanter Aspekte gleichzusetzen, die seit den 1970er Jahren Aktualität erlangten (vgl. EGGERS, J., 2005. S.21f.). Mit der steigenden Produktion wurde die EU zu einem Exporteur, so dass der Weltmarktzugang mit Exportsubventionen erleichtert wurde und die europäischen Produkte somit konkurrenzfähig angeboten werden konnten (vgl. TANGERMANN, S., 2005. S.2). „Die EU schützte über viele Jahrzehnte die heimische Agrarproduktion durch hohe Außenzölle und garantierte […] Produktabnahme zu festgelegten Mindestpreisen“ (MUNLV, 2008a. S.14). Ausgehend von diesen politischen Rahmenbedingungen konnten als Folgeeffekt die negativen Auswirkungen der Überproduktion beobachtet werden (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.19 u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.34). Diese Auswirkungen der Überproduktion innerhalb Europas können mit den Begriffen der Milchseen und Butterberge umschrieben werden. Schrittweise wurden in der Folgezeit mit einer restriktiven Preispolitik und Reformen die negativen Effekte eingedämmt. Dazu sind Mengenquotierungen und zunächst auf freiwilliger Basis Flächenstilllegungen eingeführt worden.

Die Agrarreform von 1992, die so genannte McSharry-Reform, leitete eine grundlegende Änderung der europäischen Agrarpolitik unter verstärkter Berücksichtigung ökologischer, sozial- und strukturpolitischer Gesichtspunkte ein (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.1 u. EGGERS, J., 2005. S.25, FARWICK, J. U. KRÄMER, J., 2008. S.1 u. KNICKEL, K., 2002. S.132). Wesentliche Elemente der Reform waren der Abbau der Preisstützung, die Einführung von Direktzahlungen, die obligatorische Flächenstilllegung sowie die Einführung der Flächen- und Tierprämie (s. Tab. 6). „Während in der Agrarpolitik der EU bis zur Umsetzung der GAP-Reform von 1992 vornehmlich markt- und preispolitische Maßnahmen zur Anwendung kamen, erlangten fortan direkte Transferzahlungen als agrarpolitisches Instrument eine zentrale Bedeutung“ (FARWICK, J. U. KRÄMER, J., 2008. S.1). Die umfangreichen Zahlungen nahmen und nehmen weiterhin einen beträchtlichen Anteil des gesamten EU-Haushaltes ein, wobei der Anteil rückläufig ist. In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 entfallen knapp 43 % des EU-Haushaltes auf die Zahlungen im Zusammenhang mit der GAP, wobei zu bedenken ist, dass davon nur etwa ein Drittel die Ebene der Landwirte erreicht (vgl. VON RUSCHKOWSKI, E. U. VON HAAREN, C., 2008. S.329 u. WALTER, N. In: DLG, 2004. S.19). Über 30 % des Einkommens der EU-Landwirte erfolgt aus Subventionszahlungen im Zusammenhang mit der EU-Agrarpolitik (vgl. TANGERMANN, S., 2007. S.24). Dieser Subventionsanteil liegt deutlich über den Werten der auf den Weltagrarmarkt orientierten Nationen, wie Brasilien, Neuseeland, Australien und den USA, aber unter den Werten der „Subventionshochburgen“, wie Japan und die Schweiz. Mit der finanziellen Unterstützung sollen insgesamt die Ernährungssicherheit, das Einkommen der Landwirte sowie der Umwelt- und Ressourcenschutz mitsamt des Erhaltes der Kulturlandschaft gewährleistet werden (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.7 u. MILLER, J., 2007b. S.28). Der Begriff der Multifunktionalität der Landwirtschaft verkörpert dabei die Kombination sowohl der waren- als auch der nicht-warenbezogenen Produkte, die von den Landwirten erbracht werden. Es „entstehen externe Nutzen und Kosten im Agrarbereich, weil gesellschaftliche Ziele verfolgt werden, die über die klassische Wohlfahrtszielsetzung hinausgehen und die durch marktwirtschaftliche Lenkungsmechanismen allein nicht erreicht werden können“ (KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.8). Dennoch kann sich die EU eine „Landwirtschaft, die weit über dem Preisniveau des Weltmarkts liegt, auf Dauer nicht mehr leisten“ (SCHMIDT, G. U. JASPER, U., 2001. S.58), so dass Reformen nötig wurden und auch weiterhin sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 6: Hauptelemente der Agrarreform von 1992 und der Agenda 2000 Quelle: KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.26, verändert

Die nach dem Agrarkommissar McSharry benannte Reform begründet für die Ackerfrüchte einen Abbau der Preisstützung mit gleichzeitiger Ersetzung durch produktspezifische Flächenprämien (vgl. EGGERS, J., 2005. S.25ff.; s. Tab. 6). Flankierend sind ebenfalls umweltrelevante Maßnahmen, wie Extensivierungen und Aufforstungen, in die McSharryReform eingegangen. Da sich die Erwartungen an die McSharry-Reform nur teilweise erfüllt haben und sich insbesondere die Umweltbelastungen nicht wie erhofft deutlich verringerten, wurde ein weiterer Reformschritt unumgänglich. Somit folgte 1999 als Fortsetzung der 1992 begonnenen Entwicklungen die Agenda 2000 (s. Tab. 6).

2003 erfolgte die Halbzeitbewertung der Agenda 2000 mit einigen Neuerungen und weiterführenden Reformen, die in den Luxemburger Beschlüssen verankert sind. Seit diesen Reformbeschlüssen und den Haushaltsplanungen im Zusammenhang mit der Förderperiode 2007 bis 2013 ist die GAP in zwei große Säulen zu gliedern. Einerseits die Markt-, Preis- und Handelspolitik (Preisstützungsmaßnahmen, Interventionseinkäufe, private Lagerbeihilfen, Exporterstattungen, Direktzahlungen, Zölle, etc.), die als erste Säule der GAP bezeichnet wird, und andererseits die Politik der zweiten Säule, in die die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes fällt (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.18, 26ff. u. EGGERS, J., 2005. S.27ff. u. MUNLV, 2007a. S.8; s. Abb. 17). Das finanzielle Schwergewicht liegt mit einem Anteil von aktuell circa 80 % weiterhin deutlich innerhalb der ersten Säule, wenngleich der finanzielle Rahmen für die zweite Säule seit der Einführung im Jahr 2000 stetig ausgebaut wurde und weiter ausgebaut wird (vgl. VON RUSCHKOWSKI, E. U. VON HAAREN, C., 2008. S.330, s. auch Abb. 19).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 17: Allgemeiner Aufbau der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Zeitraum 2007 - 2013) Eigene Abbildung, nach MUNLV, 2007a. S.8

Die GAP ist seit den Luxemburger Beschlüssen auf die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion (Betriebsprämien), die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung von gewissen Standards (Cross Compliance), die Kürzung der Direktzahlungen (Modulation), die Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes (zweite Säule) und auf den weiteren Abbau von Markteingriffen (Zollsenkungen, Exporterstattungen, etc.) ausgerichtet (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.35ff. u. WALTER, N. In: DLG, 2004. S.17ff.; s. Abb. 17). Damit wird die Umorientierung der EU-Agrarpolitik von einer protektionistischen Marktpolitik hin zu einer direkten Unterstützung der Landwirtschaft fortgeführt. Berechnungen der OECD zufolge werden durch den Agrarprotektionismus die Nahrungsmittelpreise in der EU heute noch etwa 20 % über den Weltmarktwerten gehandelt. Dieser Prozentsatz wird in den nächsten Jahren weiterhin deutlich zu senken sein. „Momentan wird gerade eine Landwirtschaftspolitik, die Massenproduktion belohnt, abgelöst durch eine, die sich an Fläche orientiert. Sie kann landschaftsästhetische und andere auf Kulturlandschaften bezogene Ziele mit einbeziehen“ (HAUSER, S. In: BMVBS U. BBR, 2006. S.11). So hat sich bisher zwar die Struktur der Stützung deutlich verändert und dadurch die Weltmarktorientierung verstärkt, jedoch blieb das Niveau der Stützung bei diesen Umwälzungen auf dem hohen Level bestehen (vgl. TANGERMANN, S., 2007. S.24 u. MUNLV, 2008a. S.11, s. auch Abb. 19).

Durch die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion sind keine speziellen landwirtschaftlichen Produktionsausrichtungen für die Erhaltung der Direktzahlungen mehr nötig und somit gänzlich unabhängig von der tatsächlichen landwirtschaftlichen Erzeugung (vgl. SEIDL, A., 2006. S.312 u. MILLER, J., 2007b. S.29). Diese Entkopplung stellt das Kernelement der Luxemburger Beschlüsse dar. Die landwirtschaftlichen Produktionsausrichtungen sollen so stärker an die Signale des Weltagrarmarktes ausgerichtet werden und infolgedessen die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Konkret waren der Schweine-, Eier- und Geflügelmarkt seit jeher auf den Weltagrarmarkt ausgerichtet, während sich der EU-Getreide- und Ölsaatenmarkt seit Anfang der 1990er Jahre zusehends darauf zu bewegt (vgl. ISERMEYER, H. In: DLG, 2004. S.108f. u. LEIDWEIN, A., 2003e. S.5). Milch, Rindfleisch und Zucker waren und sind noch immer weitgehend abhängig von der protektionistischen Preispolitik der EU, wobei aber mittlerweile in allen Bereichen die Subventionszahlungen heruntergefahren werden und die Weltagrarmarktorientierung zunimmt. Gerade der Zuckermarkt war früher sehr stark und ist bis heute noch von finanziellen Zahlungen aus dem EU-Haushalt abhängig, wobei die Mindestpreise mit der Zuckermarktreform stufenweise heruntergefahren werden. „Durch die Neugestaltung der Zuckermarktordnung wandelte sich die EU […] vom zweitgrößten Zuckerexporteur zum Netto-Importeur“ (SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.35). Dies hat auch auf die Landwirte in der Hellwegbörde direkten Einfluss, da „die starke Preissenkung zu hohen Einkommenseinbußen vor allem in Betrieben mit hohem Zuckerrübenanteil führt“ (FAL, 2006. S.146). Zuckerrüben werden momentan noch auf circa vier Prozent der Ackerflächen innerhalb der Hellwegbörde angebaut. Dieser Anteil wird sich als Folge der weiteren Liberalisierung reduzieren, da kaum ein Zuckerrüben- Landwirt in der Hellwegbörde auf dem freien Markt mit den Zuckerrohrproduzenten in Südamerika konkurrieren kann (vgl. ISERMEYER, F., 2005. S.8 u. ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.173f.).

Die entkoppelten Direktzahlungen werden in Deutschland in eine regionale Betriebsprämie geführt, bei der in einem Bundesland für jeden Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche die gleichen Zahlungsansprüche gelten werden. Schrittweise werden von 2010 bis 2013 die aktuell gezahlten Prämien an die regionale Betriebsprämie, der einheitlichen Flächenprämie, angeglichen. Dieser Wert der regionalen Betriebsprämie wird in Nordrhein-Westfalen auf circa 360 €/ha im Jahr 2013 hinauslaufen (vgl. BMELV (Hrsg.), 2009 u. MUNLV, 2008a. S.14). Wenngleich sich die EU-Agrarminister bisher noch nicht völlig darüber einig sind, in welche Richtung die Agrarpolitik nach 2013 geführt werden soll, wird mit einer Kürzung der entkoppelten Direktzahlungen einhergehend mit einer erhöhten Modulation und folglich einer Stärkung der zweiten Säule gerechnet (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008l. S.14 u. ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.161, s. auch Abb. 19).

Um die Direktzahlungen in vollem Umfang zu erhalten, muss die Landbewirtschaftung seit der EU-Agrarreform von 2003 nach definierten umweltrelevanten Mindeststandards erfolgen und die Flächen müssen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden (vgl. NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ, o. J. S.4 u. NITSCH, H. U. OSTERBURG, B., 2007. S. 1ff.). Dies wird als Cross Compliance bzw. Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bezeichnet, wobei gemäß Verordnung 1782/2003 insgesamt 19 konkrete Verordnungen und Richtlinien von den Landbewirtschaftern obligatorisch und gesamtbetrieblich eingehalten werden müssen. Die Richtlinien „beziehen sich auf den Umweltschutz, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, die Meldung von Krankheiten und den Tierschutz“ (KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.38) zur Einhaltung von Umweltmindeststandards in der Landwirtschaft (vgl. EGGERS, J., 2005. S.1 u. BORCHARDT, K.-D., 2003. S.38). Diese Richtlinien entsprechen aus ökologischer Sicht nur einem niedrigen Niveau (vgl. NITSCH, H. U. OSTERBURG, B., 2004. S.171ff.). Folglich sind durch die niedrigen Umweltstandards auch die Umweltwirkungen in der Landwirtschaft nur gering. Des Weiteren ist eine weitere Reduzierung des Dauergrünlands ausgehend vom Grünlandflächenanteil des Jahres 2003 von nur maximal fünf Prozentpunkten ohne Gegenmaßnahmen möglich und die Beseitigung von Terrassen und Landschaftselementen ab einer bestimmten Größe bzw. Länge ist untersagt (vgl. NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ, o. J. S.7). Die 19 Einzelvorschriften wurden zwischen 2005 und 2007 in drei Schritten eingeführt. Bei Missachtung der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen werden die Direktzahlungen je nach Schwere des Vergehens gekürzt (Sanktionen). Unter Einhaltung der Cross Compliance-Anforderungen erhält somit jeder Landwirt in NRW 2013 für die landwirtschaftliche Nutzfläche circa 360 €/ha Betriebsprämie.

Daneben spielt seit einigen Jahren die zweite Säule der GAP eine zunehmende Bedeutung innerhalb der Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.39ff. u. EGGERS, J., 2005. S.40ff.). Diese Förderung bezieht sich in besonderem Maße auf die nicht-marktbezogenen und somit gesellschaftspolitischen Ziele innerhalb des ländlichen Raumes, wobei der Anteil durch die Kürzungen der Direktzahlungen mitsamt der Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule allmählich erhöht wird (Modulation). Die Modulation beträgt 5 % der Direktzahlungen und wird bis 2012 auf 10 % erhöht, jedoch erhalten Betriebe mit einem Direktzahlungsumfang von weniger als 5.000 Euro den Wert der Modulation zurück (vgl. BORCHARDT, K.-D., 2003. S.39 u. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2008b). Die in der zweiten Säule finanzierten Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes sind in den vergangenen Jahren bereits deutlich ausgeweitet worden, so dass der Finanzrahmen mittlerweile bei circa 20 % des GAP-Finanzbudgets liegt und mithilfe der Modulation weiter erhöht wird (vgl. VON RUSCHKOWSKI, E. U. VON HAAREN, C., 2008. S.330, s. auch Abb. 19). Die Schwerpunkte innerhalb der Entwicklung des ländlichen Raumes liegen in „der Stärkung des Agrar- und Forstsektors, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete und dem Schutz der Umwelt und des ländlichen Raumes“ (EGGERS, J., 2005. S.29). Hiermit werden die über die eigentliche Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Rohstoffen hinausgehenden gesellschaftlich erwünschten Ziele verfolgt (SEIDL, A., 2006. S.313, 325). Diese Ziele werden mit dem Begriff der Multifunktionalität umfasst, womit die ökologisch, sozioökonomisch und kulturell ausgerichteten externen Leistungen der Landwirtschaft honoriert werden (vgl. WÜSTEMANN, H., 2008. S.16f.). Die Maßnahmen innerhalb der zweiten Säule haben unmittelbar Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Kulturlandschaften. Die Finanzierung der zweiten Säule der GAP innerhalb Deutschlands erfolgt durch die EU, die Bundesrepublik, die Länder und teilweise auch durch private Mittel. Für die aktuelle Förderperiode 2007 bis 2013 wurde 2005 mit der Verordnung 1698/2005 der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) eingerichtet und die zweite Säule somit in einen eigenständigen Politikbereich erhoben (vgl. TIETZ, A. (Hrsg.), 2007. S.1 u. BMELV, 2006b. S.3).

In Nordrhein-Westfalen setzt im Förderzeitraum 2007 bis 2013 das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ die ELER-Verordnung um und ist für die Umsetzung und den Finanzrahmen der zweiten Säule der GAP innerhalb NRWs bindend (vgl. MUNLV, 2008b. S.8ff.). Im NRW-Programm sind drei inhaltliche Schwerpunkte und der methodische Schwerpunkt LEADER zu differenzieren, wobei jedem Schwerpunkt eine bestimmte Mindestzuwendung zusteht (vgl. MUNLV, 2008b. S.8ff.; s. Abb. 18). Der zweite Schwerpunkt zur „Verbesserung der Umwelt und Landschaft“ kann in der Förderperiode 2007 bis 2013 im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ über 65 % der Fördermittel verfügen, der Schwerpunkt I „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ erhält 20 %, der Schwerpunkt III „Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung“ den Mindestsatz von zehn Prozentpunkten und auf LEADER entfällt die festgeschriebene Mindestmenge von fünf Prozent. Nordrhein-Westfalen betont folglich besonders die Verbesserung der Umwelt und Landschaft. Mit diesen vier Schwerpunkten wird die Etablierung „einer multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft sowie eines vitalen und attraktiven ländlichen Raumes“ (MUNLV, 2008b. S.12ff.) vorangetrieben.

Der zweite Schwerpunkt, der in NRW aufgrund der finanziellen Fokussierung auf diesen Bereich am bedeutsamsten ist, umfasst die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards (Cross Compliance) hinausgehen (vgl. MUNLV, 2008b. S.27ff.). Innerhalb der zweiten Säule spielen die Agrarumweltmaßnahmen mitsamt des Vertragsnaturschutzes die größte Bedeutung für den Erhalt des ländlichen Raumes und somit der Kulturlandschaft. Alleine die Agrarumweltmaßnahmen als Einzelmaßnahme innerhalb des zweiten Schwerpunktes beanspruchen 41 % der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel des NRW-Programms „Ländlicher Raum“, was aber im Gesamtkontext der GAP-Zahlungen aus erster und zweiter Säule nur wenige Prozentpunkte darstellt. „Agrarumwelt- und Kulturlandschaftszahlungen stellen […] weder eine Subvention noch einen Transfer an die Landwirtschaft dar, sondern eine Entlohnung der Landwirte für die Erfüllung einer wichtigen gesellschaftlichen Funktion, der Bereitstellung von öffentlichen Gütern im ländlichen Raum“ (KNICKEL, K., 2002. S.141). Da die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Agrarumweltmaßnahmen vorrangig dem Natur- und Landschaftsschutz auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dienen und nur nachrangig der landwirtschaftlichen Produktion an sich zuzuordnen sind, werden die für den Hellwegraum relevanten und im Rahmen der zweiten Säule angebotenen Maßnahmen des zweiten Schwerpunktes „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ im NaturschutzKapitel behandelt (s. Kap. 5.1.4.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 18: Umsetzung der 2. Säule der GAP 2007 - 2013 Eigene Abbildung, nach MUNLV, 2007a. S.9

Ende 2008 verständigten sich die EU-Agrarminister im Rahmen des „Health Check“ (Gesundheitscheck) der Gemeinsamen Agrarpolitik auf einige Neuerungen zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2008b). Dazu zählen die bereits seit 2008 geltende Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung, das langsame Anheben der Milchquote bis zum Auslaufen 2015, die Entkopplung der Direktzahlungen von allen Produkten mit Ausnahme der Mutterkuh-, Schaffleisch- und Ziegenfleischprämie, die Umwandlung der Marktintervention in ein reines Sicherheitsnetz und die Stärkung der zweiten Säule durch die Anhebung der Modulation bis 2012 auf zehn Prozent. „Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft wurde in der Vergangenheit durch die EU-Agrarpolitik gewährleistet. Dieser agrarpolitische Schutz wird zurzeit deutlich reduziert“ (ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.175).

„Die Liberalisierung der EU-Agrarmärkte bleibt eine zentrale Aufgabe der EU-Agrarpolitik“ (KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.47). Grundlegende Ziele der europäischen Agrarpolitik sind die Marktorientierung der Landwirtschaftsproduktion, die Einkommenssicherung der Landwirte und eine auf ökologische Aspekte ausgerichtete nachhaltige Landbewirtschaftung (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.55f.). Trotz der bereits erfolgten Umorientierungen im Rahmen der GAP „ist die EU-Agrarpolitik noch weit von der Vision einer international wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landbewirtschaftung entfernt“ (KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.66). Die Landwirte innerhalb der EU werden sich künftig stärker an Nachfrageentwicklungen auf den internationalen Märkten und weniger an den Subventionen ausrichten. Dies wird zu einer Beschleunigung des Strukturwandels führen. In Zukunft werden weitere Maßnahmen zur verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft auf dem Weltagrarmarkt und ein weiterer Abbau der noch bestehenden „handelsverzerrenden Agrarstützung“ (SEIDL, A., 2006. S.313) folgen müssen, um einen weltweit gerechten Weltagrarhandel voranzutreiben. Dabei sind die internationale Wettbewerbsfähigkeit, ein für Landwirte lebensfähiges Einkommen und somit ein gewisser Wohlstand sowie für den ländlichen Raum die Gestaltung von Umwelt- und Qualitätszielen die zu erreichenden Ziele innerhalb der EU (vgl. KIRSCHKE, D. U. WEBER, G., 2004. S.56).

Zukünftig werden aufgrund der Verhandlungen innerhalb der WTO und aufgrund der Interessen der Entwicklungs- und Schwellenländer EU-Markteingriffe, wie die bis 2013 auslaufenden Exporterstattungen, nicht mehr aufrecht zu erhalten sein (vgl. FREIHERR V. D. BUSSCHE, P. In: DLG, 2004. S.30, BROCKMEIER, M. et al. In: FAL, 2007. S.71 u. TANGERMANN, S., 2007. S.24ff.). „Es wird wohl so kommen, dass über kurz oder lang alle wesentlichen Agrarprodukte global weitgehend grenzen- und schrankenlos gehandelt werden“ (ISERMEYER, H. In: DLG, 2004. S.108ff.). Auf absehbare Zeit wird nach 2013 in der ersten Säule der GAP nur die entkoppelte Direktzahlung erhalten bleiben, um die hohen sozialen und ökologischen Standards innerhalb der EU zu sichern, während die marktpolitischen Eingriffe (Exportsubventionen, Zölle, Interventionskäufe, etc.) aufgegeben werden (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008l. S.14 u. ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.162, s. auch Abb. 19). „Marktpolitik ist […] ein Auslaufmodell“ (TANGERMANN, S., 2007. S.26), jedoch wird die erste Säule auch über 2013 hinaus ihre Bedeutung haben, da „unsere Landwirtschaft einen Ausgleich für die erhöhten Umwelt- und Sozialstandards in der EU“ (MILLER, J., 2007b. S.31) verdient. Im Bereich der zweiten Säule, die sich der Entwicklung des ländlichen Raumes annimmt, wird aufgrund der großen gesellschaftlichen Akzeptanz hingegen eine verhältnismäßig hohe finanzielle Zahlungsbereitschaft erhalten bleiben können und infolgedessen dieser Bereich weiter an Bedeutung gewinnen (vgl. BMVBS U. BBR, 2006. S.33, LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008l. S.14, TANGERMANN, S., 2007. S.24ff. u. MILLER, J., 2007b. S.31). Somit basieren die agrarpolitischen Zahlungen in der Zukunft auf den zwei Pfeilern der entkoppelten Direktzahlungen und den Zahlungen im Zusammenhang mit der zweiten Säule, während die marktpolitischen Handelsverzerrungen gänzlich abgebaut werden (s. Abb. 19). Dabei werden die entkoppelten Direktzahlungen nach 2013 voraussichtlich heruntergefahren und die Zahlungen im Zusammenhang mit der zweiten Säule der GAP an Umfang und Bedeutung für die Landwirtschaft zunehmen, wobei das Finanzkontingent insgesamt abgebaut werden wird (vgl. MILLER, J., 2007b. S.28, ISERMEYER, F., 2005. S.2ff., NITSCH, H. U. OSTERBURG, B., 2007. S.47 u. ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.160).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 19: Entwicklung der GAP-Zahlungen mit wahrscheinlicher Zukunftstendenz

Eigene Abbildung, nach BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (BMF), 2006, EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2008a, TIETZ, A. (Hrsg.), 2007. S.17, 37 u. VON RUSCHKOWSKI, E. U. VON HAAREN, C., 2008. S.330ff.

Als Resultat ist festzuhalten, dass sich mittelfristig nur derjenige am Weltagrarmarkt wird durchsetzen können, der zu den neuen Preisen kostendeckend produzieren kann. Abseits von Wachstum und Spezialisierung werden sich mit den verschärften Wettbewerbsbedingungen Landwirte aus der marktorientierten Intensivlandwirtschaft zurückziehen (vgl. PETERSON, V. In: DLG, 2004. S.126f.). Die Veränderungen (Liberalisierung der Märkte, geringere Zahlungen) werden eine stärkere Segregation der Landnutzungen im ländlichen Raum mit zunehmender Rationalisierung begründen. Dabei lassen sich zwei grundsätzliche Entwicklungstendenzen abzeichnen (vgl. DEMUTH, B., 2000. S.65; s. Tab. 7). In den Gunstlagen wird sich die landwirtschaftliche Nutzung mit intensiver Bewirtschaftungsform konzentrieren, während in den Ungunstlagen die landwirtschaftliche Nutzung extensiv weiterbetrieben oder sogar gänzlich aufgegeben wird (vgl. LEIDWEIN, A., 2003e. S.7ff.).

5.1.2.3 Auswirkungen der Entwicklungen von Agrarmarkt und Agrarpolitik auf die Hellwegbörde

Als wahrscheinlichste Entwicklung in der Zukunft ist neben den steigenden Weltmarktpreisen für Agrarerzeugnisse eine Reduktion der finanziellen Unterstützung aus den Mitteln der GAP mit Fokussierung der Zahlungen auf die entkoppelten Direktzahlungen aus der ersten Säule und den freiwilligen Maßnahmen im Zusammenhang mit der zweiten Säule anzusehen, da die marktpreispolitischen Zahlungen aller Voraussicht nach nicht mehr aufrecht erhalten werden (s. Abb. 19). Diese Entwicklung von steigenden Weltmarkpreisen einhergehend mit einer verringerten finanziellen Unterstützung aus den Mitteln der GAP wird eine verstärkte Weltmarktorientierung der Landwirtschaft hervorrufen. In der nachfolgenden Tabelle ist dies unter dem Begriff „multifunktionale Landwirtschaft“ als eines von drei Szenarien aufgeführt (s. Tab. 7). Dabei wird davon ausgegangen, dass nach 2013 die entkoppelten Direktzahlungen schrittweise heruntergefahren werden, während zeitgleich der finanzielle Umfang in der zweiten Säule der GAP ansteigen wird (s. Abb. 19). Diese aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Entwicklungsrichtung wird zwei anderen, weniger wahrscheinlichen Szenarien gegenübergestellt. Einerseits eine mögliche Erhaltung der Zahlungen auf dem heutigen hohen Niveau („Status quo“) und andererseits die komplette Zurückführung der finanziellen Unterstützung („freier Markt“). Steigende Weltmarktpreise werden für alle drei Szenarien angenommen. Bei der folgenden Darstellung der Auswirkungen auf die Kulturlandschaft der Hellwegbörde wird die Entwicklung nach dem aktuell wahrscheinlichsten Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft verfolgt.

Das Erscheinungsbild der Landschaft wird maßgeblich von der Anzahl der Höfe, der Hofgröße und auch der Schlaggröße bestimmt. Unter den zu erwartenden Veränderungen auf dem Agrarmarkt und im Zusammenhang mit der GAP wird sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Hellwegbörde dezimieren und die frei werdenden Flächen von den verbliebenen größeren Betrieben übernommen werden. Somit werden vor allem die kleinen und mittleren Betriebe aus dem Gunstraum der zentralen Hellwegbörde verschwinden, während in den weniger ertragreichen Randbereichen eine heterogene Größenstruktur der Landwirtschaftsbetriebe weitgehend erhalten bleiben wird. In der Hellwegbörde überwiegt die innerdörfliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe, so dass eine Hoferweiterung mit neuen Betriebsgebäuden bzw. eine gänzlich neue Hofstelle in Dorfrandlage oder außerhalb in der offenen Feldflur erforderlich ist, um Betriebsvergrößerungen durchzuführen. Die schleichende, aber fortwährende Bebauung mit neuen landwirtschaftlichen Gebäuden für die wachsenden Betriebe hat in der Feldflur deutliche Auswirkungen auf das typische Erscheinungsbild der Hellwegbörde, das traditionell von weitflächig unbebauten Ackerbaugebieten mit eingelagerten geschlossenen Dorfformen geprägt wird. Diese Entwicklung wird bei der intensiven Bewirtschaftung auf den Gunststandorten eine weitere Vergrößerung der Flächen und eine zunehmende Vereinheitlichung der Kulturlandschaft zur Folge haben. In der Hellwegbörde wird diese Entwicklung weite Flächen betreffen, wovon nur die ertragsschwachen Standorte ausgespart werden. Diese ertragsschwachen Standorte sind die durch die Hellwegbörde in Nord-Süd- Richtung verlaufenden Schledden, die Rendzina- und Pseudogley-Standorte in der östlichen Oberbörde und auf dem östlichen Haarstrang sowie die in der westlichen Niederbörde grund- und stauwasserbeeinflussten Pseudogley-Böden mitsamt der Lippeniederung im Übergangsbereich zum Kernmünsterland (s. Karte 14). Folglich wird sich für die Hellwegbörde unter den Weltagrarmarktbedingungen einhergehend mit EU-Zahlungen für die hohen sozialen und ökologischen Standards der Landwirtschaft (entkoppelte Direktzahlungen) eine Fokussierung der intensiven Ackerbautätigkeiten auf die zentrale Hellwegbörde ergeben, während die weniger ertragreichen und somit weniger wirtschaftlichen Flächen wohl der Intensivbewirtschaftung verloren gehen werden. Auf diesen Flächen wird im Zuge der finanziellen Unterstützung zur Erhaltung und nachhaltigen Weiterentwicklung des ländlichen Raumes (zweite Säule der GAP) von den verbliebenen kleineren und mittleren Betrieben primär eine eher extensive Landbewirtschaftung durchgeführt werden (Zu- und Nebenerwerbslandwirtschaft). Dort bietet sich neben den natur- und landschaftsschutzorientierten Zielen weiterhin die Produktion zur Energieerzeugung an.

Aufgrund der bereits heute in Bereichen bestehenden Marktkonkurrenz wird der Getreideanbau - dabei besonders der Weizenanbau - auch in Zukunft unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten die bedeutendste Anbaugruppe in der Hellwegbörde bleiben. Voraussichtlich werden die Flächenanteile des Getreides an der Ackerfläche dabei in etwa konstant bleiben. Die momentan noch in gewissem Umfang angebaute Zuckerrübe wird in Zukunft mit zunehmender Liberalisierung keine Agrarmarktfähigkeit mehr erreichen können. Ähnlich sieht die Entwicklung für die Hülsenfrüchte aus, wohingegen bei Raps und besonders bei Mais Ausdehnungspotentiale bestehen. Somit wird unter den Rahmenbedingungen des Weltagrarmarktes in der Hellwegbörde der Anbau von Weizen, Gerste, Mais und Raps prägend bleiben. Auf den ertragreichen Gunststandorten wird dabei die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten effizienteste Kulturpflanzengruppe der Getreidearten und darunter besonders der Weizen dominieren.

Diese Entwicklungen haben deutliche Auswirkungen auf die Kulturlandschaft, da die zwei gegenläufigen Trends der Extensivierung in den Randlagen der Börde und andererseits die intensive Landbewirtschaftung im zentralen Bördebereich zu konträren Entwicklungen führen werden. Eine völlige Aufgabe der ackerbaulichen Tätigkeit von größeren Flächen wird auch in den weniger produktiven Bereichen der Hellwegbörde unwahrscheinlich sein, da dort im Rahmen der an Bedeutung gewinnenden zweiten Säule Zahlungen an die Landwirte eine extensive Weiternutzung begründen. Die ertragreichen Standorte im zentralen Bereich der Börde werden sich unter intensiver Landbewirtschaftung an den Weltagrarmarkt anpassen, während in den weniger produktiven Randbereichen eine Extensivierung stattfinden wird, die sich infolge der öffentlichen Zahlungen an gesellschaftlichen Zielen (Erhaltung der Kulturlandschaft, Ressourcenschutz, etc.) orientieren wird. Die auch in der Zukunft flächendeckende Landbewirtschaftung - sowohl in intensiver als auch in extensiver Form - ist „unverzichtbar für die Erhaltung, die Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft“ (OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.24) der Hellwegbörde.

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Tab. 7: Drei Szenarien der prognostizierten Entwicklung von Agrarmarkt und Agrarpolitik mit den Auswirkungen auf die Landwirtschaft in der Hellwegbörde. Die „multifunktionale Landwirtschaft“ stellt das aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Szenario dar Eigene Tabelle

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Karte 14: Zukünftige Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität im Kreis Soest nach dem Szenario „multifunktionale Landwirtschaft“

5.1.3 Erneuerbare Energien

5.1.3.1 Einleitung

„Die Land- und Forstwirtschaft wird in Zukunft eine wesentliche Grundlage der nachhaltigen Energieversorgung der Gesellschaft darstellen. Sie verwaltet den größten Teil der Fläche und damit des solaren Einkommens der Gesellschaft. Damit ist die Land- und Forstwirtschaft auch der Verwalter jener Ressourcen, die fossile Energieträger ablösen werden“ (BIRNSTINGLGOTTINGER, B. et al., 2007. S.1).

Das schnelle Wachstum der Weltbevölkerung, die Annäherung der Schwellenländer an den Standard der Industrienationen und die prognostizierte Verknappung wichtiger Ressourcen haben in den vergangenen Jahren zu einem beginnenden Umdenken in der Energiewirtschaft geführt (vgl. RADERMACHER, F. J., 2008. S.4f.). Im Kyoto-Protokoll hat sich Deutschland neben vielen anderen Industrienationen dazu verpflichtet, den in besonderem Maße treibhausgaswirksamen Ausstoß von Kohlendioxid deutlich zu verringern. Um dieses mittel- und langfristig zu realisieren und die Abhängigkeit von den endlichen fossilen Energieträgern beenden zu können, sind die Substitution durch Erneuerbare Energien (EE, Regenerative Energien), die Energieeinsparung und die Energieeffizienzsteigerung die drei bedeutendsten Aufgaben (vgl. STEIN, C., 2006. S.7). Die Ziele der Bundesregierung sind es den Anteil der Erneuerbaren Energien von 2000 bis 2010 zu verdoppeln sowie bis 2010 mindestens 12,5 % des Strombedarfs und 4,2 % der bereitgestellten Primärenergie aus Regenerativen Energien zu gewinnen. Bis 2020 sollen 25 bis 30 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden (vgl. NIKIONOK-EHRLICH, A. In: NEUE ENERGIE, 2008b. S.16). Um diese Ziele zu verwirklichen trat 2000 das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, welches in der Folgezeit zweimal novelliert wurde (s. Kap. 5.1.3.2, Gesetze für den Vorrang Erneuerbare Energien). Auf europäischer Ebene wurde Anfang 2007 vom Europäischen Rat eine Reduktion der CO2-Emissionen von 20 % bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 als mittelfristiges Ziel ausgegeben, was einer markanten Umstellung der Energieversorgung auf dem gesamten Kontinent bedarf (vgl. KOPETZ, H., 2007. S.2). Langfristig soll die Reduktion auf 50 % des 1990-Ausgangsniveaus anwachsen (vgl. PLANK, J., 2007. S.20). Ebenso ist entschieden worden, dass ebenfalls bis 2020 20 % der Gesamtenergie aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden sollen. Die Erneuerbaren Energien liefern „die einzigartige Chance zu einer emissionsfreien und klimafreundlichen Energieversorgung“ (KOPETZ, H., 2003. S.2). Die eingeschlagene Energie- und Umweltpolitik öffnet den Landwirten neue Optionen der landwirtschaftlichen Produktion.

2005 wurden 4,6 % des Primärenergieverbrauchs in Deutschland aus Erneuerbaren Energien gewonnen und somit das 2010-Ziel von 4,2 % bereits frühzeitig erreicht (vgl. MUNLV, 2006. S.112). 2007 konnte der Energieverbrauch Deutschlands zu knapp neun Prozent von Strom, Wärme und Kraftstoff aus regenerativen Quellen zur Verfügung gestellt werden (vgl. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.6f., s. Abb. 20).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 20: Erneuerbare Energien am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland 2007 Eigene Abbildung, nach NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.6

Das Ziel bis 2010 den Strombedarf Deutschlands zu 12,5 % aus Regenerativen Energien zu gewinnen, wurde 2007 mit einem Anteil von 14,2 % am gesamten Strommarkt bereits überschritten. Bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien spielt die Windenergie mit 45 % vor der Wasserkraft (23 %) und der Bioenergie (22 %) die größte Bedeutung. Die anderen Erneuerbaren Energien nehmen nur wenige Prozentpunkte auf dem regenerativen Strommarkt ein. Auf dem Wärmemarkt steigerten sich die Erneuerbaren Energien 2007 im Vergleich zu 2006 um 0,8 auf 5,8 %, wobei die Bioenergie die überragende Rolle spielt. Circa 8 % des gesamten Kraftstoffverbrauchs stammen aus Nachwachsenden Rohstoffen.

Besonders wichtig für die Kulturlandschaft der Hellwegbörde sind die Wind- und Biomasseenergie. Einerseits haben die Windkraftanlagen eine weiträumige Wirkung auf das Erscheinungsbild der Landschaft (s. Kap. 5.1.3.3, Windenergie) und andererseits hängt die landwirtschaftliche Produktion zunehmend auch von dem Nutzungs- und Ertragspotential der Kulturpflanzen für den Bioenergiesektor (s. Kap. 5.1.3.4, Bioenergien) ab, so dass der Fokus in den folgenden Kapiteln auf diese beiden Erneuerbaren Energien gelegt wird. Durch den Aufstieg in den vergangenen Jahren ist die Biomasse „nach der Windenergie […] damit die nächste Sparte der erneuerbaren Energien […], die in großem Umfang erschlossen wird“ (STEIN, C., 2006. S.7) und folglich ein großes Energiepotential bietet (vgl. KOPETZ, H., 2007. S.3). Die Energieerzeugung benötigt Fläche und teilweise „kann der Flächenbedarf der Energieinfrastruktur beträchtliche Ausmaße annehmen, mancherorts dominiert sie sogar das Landschaftsbild“ (HABERL, H., 2006. S.111).

5.1.3.2 Gesetze für den Vorrang Erneuerbarer Energien

Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) aus dem Jahr 2000 und der Novellierung 2004 werden die Ziele verfolgt „im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“ (EEG, 2004. § 1[1]

In der Novellierung des Gesetzes 2004 wurde festgeschrieben, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2010 mindestens 12,5 % und bis 2020 mindestens 20 % der gesamten Stromversorgung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erreichen soll (vgl. EEG, 2004. § 1[2]). Um diese Ziele erreichen zu können, wurden die Netzbetreiber (Energiekonzerne) zum vorrangigen Anschluss, zur vorrangigen Abnahme, Übertragung und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien rechtlich verpflichtet (vgl. EEG, 2000. §§ 2, 3 u. EEG, 2004. §§ 2, 4, 5).

Zu den Erneuerbaren Energien zählen nach § 3 Absatz 1 EEG von 2004 die Wasserkraft inklusive Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, die Windenergie, die solare Strahlungsenergie, die Geothermie, die Biomasseenergie einschließlich Bio-, Deponieund Klärgas sowie außerdem auch die biologisch abbaubaren Abfälle aus Haushalten und Industrien (vgl. EEG, 2004. § 3[1]).

Die Vergütung der Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien ist im Gesetz für den Vorrang der Erneuerbaren Energien aus dem Jahr 2000 festgelegt worden und wurde 2004 mit der Gesetzesnovellierung an die sich rasch wandelnden Bedingungen angepasst (vgl. EEG, 2000. §§ 4-8 u. EEG, 2004. §§ 6-11). Damit sind je Kilowattstunde (kWh) von den Netzbetreibern je nach Art der Erneuerbaren Energie gesetzlich verankerte Mindestvergütungen an die Energieerzeuger zu zahlen (s. Tab. 8). Die gesetzlich festgelegten Mindestvergütungen sind mit Ausnahme der Wasserkraft für den Zeitraum von 20 Jahren zu zahlen (vgl. EEG, 2004. § 12). Am 01. August 2004 trat die EEG-Novellierung in Kraft, wovon maßgeblich die Biomasseproduktion mit verbesserten Vergütungen profitierte (s. Tab. 8). Dabei wurden für die kleineren Biomasseanlagen durch höhere Mindestvergütungen Anreize geschaffen (vgl. STEIN, C., 2006. S.8ff.).

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Tab. 8: Mindestvergütung nach den Erneuerbaren-Energien-Gesetzen 2000 und 2004 Eigene Tabelle, nach EEG, 2000 u. EEG, 2004

Im August 2007 konnte sich die Bundesregierung auf ein Energie- und Klimapaket verständigen, das so genannte Meseberg-Paket (vgl. NIKIONOK-EHRLICH, A. In: NEUE ENERGIE, 2008b. S.16ff.). Dieses Paket mitsamt seinem 29-Punkte-Programm soll Deutschland als „Vorreiter in Sachen Klimaschutz“ (NIKIONOK-EHRLICH, A. In: NEUE ENERGIE, 2008b. S.16) festigen. Das Meseberg-Paket reicht über die Energiewirtschaft hinaus und betrifft ebenso die Bereiche Gebäude und Verkehr wie den privaten Verbrauch. Als Folge dieses Paketes wurde die erneute Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes erforderlich, um die selbst auferlegten Ziele erreichen zu können. Zu diesen Zielen zählt auch, dass der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 25 bis 30 % ansteigen soll, was somit einige Prozentpunkte über der Zielsetzung der Novellierung von 2004 mit 20 % liegt. Einhergehend mit diesem Ziel sollen weiterhin die CO2-Emissionen gesenkt werden. Von 1990 bis 2007 konnte der CO2-Ausstoß in Deutschland bereits um 20,1 % gesenkt werden und bis 2020 sollen nach dem Meseberg-Paket weitere 14,2 % folgen. Zur konkreten Umsetzung wurde 2007/2008 mit der Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes begonnen, so dass am 06. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag eine neuerliche Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes verabschiedet werden konnte, welche mit Jahresbeginn 2009 in Kraft trat (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008j. S.19). Durch die in nur kurzen Zeitspannen ablaufenden Novellierungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien wird ersichtlich, dass die laufend hervorgebrachten technischen Innovationen im jungen Wirtschaftsbereich der Erneuerbaren Energien sowie die ambitionierten Klimaschutzziele recht kurzfristige Anpassungen benötigen. Neben der übergreifenden Zielsetzung 25 bis 30 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen, soll in besonderem Maße die Kraft-Wärme-Kopplung ausgeweitet werden (vgl. NIKIONOK- EHRLICH, A. In: NEUE ENERGIE, 2008b. S.16, s. Tab. 9).

Die für den Bereich zwischen Lippe und Möhne/Ruhr relevanten Energien aus Wind und Biomasse profitieren besonders durch die neu geltenden Mindestvergütungen (vgl. BISCHOF, R. In: BUNDESVERBAND WINDENERGIE e. V., 2008. S.1). Auf dem seit 2002 abflauenden Wachstumsmarkt Windenergie wird bereits für das Jahr 2009 aufgrund der neu geltenden Vergütungsvorschriften mit einem Nachfrageplus gerechnet. Da die Einspeisevergütung von Windstrom in Anbetracht der stark gestiegenen Anlagenkosten in den letzten Jahren zu gering wurde, liegt die Mindestvergütung seit Januar 2009 mit 9,2 Cent/kWh für Onshore-Anlagen einen halben Cent höher als zuvor (vgl. NIKIONOK-EHRLICH, A. In: NEUE ENERGIE, 2008b. S.17 u. BUNDESVERBAND WINDENERGIE e. V., 2008. S.1, s. Tab. 8 u. 9). Das mit großen Potentialen versehene Repowering, welches nach Einschätzung des Bundesverbandes WindEnergie e. V. voraussichtlich ab 2010 in größerem Maße einsetzen wird, erhält finanzielle Unterstützung. Anlagen, welche bei der Neuinstallation die zwei- bis fünffache Leistung der mehr als zehn Jahre alten Altanlage aufweisen, erhalten den Repowering-Bonus, dessen Kriterien zur finanziellen Unterstützung mit der zweiten EEG-Novellierung vereinfacht wurden (vgl. MAY, H. In: NEUE ENERGIE, 2008a. S.17).

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Tab. 9: Mindestvergütung für Bio- und Windenergie seit Januar 2009

Eigene Tabelle, nach NIKIONOK-EHRLICH, A. In: NEUE ENERGIE, 2008b. S.19

Die Aufträge für Biogasanlagen sind seit 2007 durch die enorm gestiegenen Rohstoffpreise deutlich zurückgegangen, so dass ähnlich wie bei der Windenergie auch in der Biomassebranche höhere Vergütungen zum Erreichen eines wirtschaftlich rentablen Niveaus nötig wurden (vgl. MAY, H. In: NEUE ENERGIE, 2008a. S.19). Bei der Biomasse liegt die Grundvergütung seit 2009 nur bei den kleinsten Anlagen unter 150 kW geringfügig höher als zuvor, wohingegen die größeren Anlagen gleichzeitig eine etwas geringere Grundvergütung erhalten. Diese Grundvergütung kann mithilfe verschiedener Bonuszahlungen deutlich erhöht werden, wodurch die Anreize zur Installation von Biomasseanlagen ausgebaut wurden. So wird ähnlich wie bei der Windenergie davon ausgegangen, dass die Energieerzeugung aus Biomasse ab 2009 mit den neuen EEG-Tarifen wieder eine positivere Entwicklung aufweisen wird.

5.1.3.3 Windenergie

Das Windenergiepotential eines Standortes hängt primär von der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit ab. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist neben den großräumigen Luftdruckkonstellationen maßgeblich von der Höhe und der Entfernung vom Meer abhängig. Aufgrund von Reibungseinflüssen der Landoberfläche nimmt generell die mittlere Windgeschwindigkeit mit zunehmender Entfernung vom Meer ab (vgl. WERNER, J. In: HEINEBERG, H. (Hrsg.), 2007. S.44). Dieser Trend wird von der Windgeschwindigkeitserhöhung mit steigender Höhenlage überlagert, so dass in der Hellwegbörde besonders der über die Westfälische Bucht herausragende exponierte Haarstrang am südlichen Abschluss der Börde prädestiniert für die Windenergienutzung ist.

Seit 1998 sind nach § 35 des Baugesetzbuches Windkraftanlagen rechtlich privilegiert (vgl. BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.108). Danach sind Windräder im Außenbereich - sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden - zu genehmigen. Von 1998 bis 2005 ist die Anzahl der Windkraftanlagen in Deutschland von circa 6.000 auf 17.000 angestiegen, wobei in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die meisten Windkraftanlagen installiert sind (vgl. SCHMITT, M. et al., 2006. S.405). Deutschlandweit stehen heute knapp 20.000 und in Nordrhein-Westfalen rund 2.500 Windkraftanlagen (vgl. NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.5, 34f. u. ASBRAND, A. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.26f.). Diese etwa 2.500 NRW-Windkraftanlagen weisen eine Nennleistung von circa 2.400 MW auf. Jedoch sind seit 2005 kaum neue Windkraftanlagen hinzugekommen, was auf die erhöhten Marktpreise und somit höheren Investitionskosten zurückzuführen ist. Die Anlagenpreise sind in den vergangenen Jahren um mehr als 10 % angestiegen, so dass eine Veränderung der EEG-Mindestvergütung für Windstrom nötig wurde. Aufgrund der seit 2009 geltenden erhöhten EEG-Vergütung für den Windstrom wird nach den letzten Jahren, die aufgrund der hohen Stahl- und Kupferpreise nur mäßige Zuwächse verzeichneten, nun wieder mit verstärkten Investitionen im Windenergiesektor gerechnet (s. Kap. 5.1.3.2, Gesetze für den Vorrang Erneuerbarer Energien u. Tab. 9). Bis zum Jahr 2020 wird davon ausgegangen, dass in Deutschland an Land 45.000 MW und auf der See 10.000 MW Windleistung installiert sein werden, was in etwa einer Leistungsverdopplung entspricht (vgl. BISCHOF, R. In: BUNDESVERBAND WINDENERGIE e. V., 2008. S.1). Bis dahin werden viele an weniger geeigneten Standorten platzierte Windkraftanlagen bzw. Windparks abgebaut sein, während an windertragsreichen Standorten moderne Windparks mit hoher Leistungen große Strommengen produzieren werden (vgl. DÜRRSCHMIDT, W. In: BMVBS U. BBR, 2006. S.38).

Besonders die finanzielle Unterstützung des Repowerings, welches mit der zweiten EEG- Novelle deutlich vereinfacht wurde, bietet enorme Leistungssteigerungspotentiale. Ein Hindernis, das das Repowering begrenzt, ist die in vielen Kommunen festgelegte Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen. Beim Repowering werden mehrere verhältnismäßig kleine Anlagen durch wenige, große Anlagen ersetzt, wobei durch die in einzelnen Kommunen festgelegten Höhenbegrenzungen das technische Steigerungspotential nicht ausgeschöpft werden kann. Die Gemeinden können unter Abstimmung mit dem Kreis und der Bezirksregierung Windzonen im Flächennutzungsplan ausweisen und einen Bebauungsplan (B-Plan) mit oder ohne Höhenbegrenzung festlegen, wovon die Eignung und Potentiale für die Windenergie maßgeblich abhängen. „Wer im B-Plan eine Höhenbegrenzung von 80 oder 100 m vorschreibt, der will keinen Windstrom“ (BLOME, S. In: ASBRAND, A. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.26). Bis Mitte der 1990er Jahre wurden in NRW viele Anlagen bis 600 kW Leistung errichtet, welche aufgrund von Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen bald ersetzt werden müssen (Repowering). Mit dem Repowering können weniger Anlagen mit mehreren Megawatt Anlagenleistung deutlich mehr Strom in das Netz einspeisen. Daher wird aus energetischen Gründen gefordert, dass die Kommunen die Höhenbegrenzungen überdenken, um eine wirtschaftlich sinnvolle Erneuerung der Windkraftanlagen zu fördern. Weiterhin wird mit dem Repowering nicht nur die Menge des Windstroms erhöht, sondern es verschwinden einige ältere Anlagen aus der Landschaft. Es wird davon ausgegangen, dass 2010 bis 2012 das Repowering in verstärktem Maße einsetzen wird (vgl. BISCHOF, R. In: BUNDESVERBAND WINDENERGIE e. V., 2008. S.1 u. NEUE ENERGIE, 2008a. S.34f., s. Abb. 21). Ein Windpark aus 30 oder 40 kleineren Altanlagen kann beispielsweise durch etwa zehn leistungsstarke Neuanlagen ersetzt werden, was direkten Einfluss auf das Landschaftsbild haben wird. In Abbildung 21 ist die vermutete Entwicklung der neu installierten Windkraft-Leistung bis 2030 für Deutschland dargestellt. Während bisher die Onshore-Anlagen den deutschen Windenergiemarkt dominierten, wird sich zukünftig die Bedeutung der Windkraftanlagen auf See deutlich erhöhen. Nach dem Neuinstallationsmaximum Anfang des Jahrhunderts (2002) ist die Entwicklung auf dem Land seitdem rückläufig und wird in den kommenden Jahren zunehmend vom Repowering ersetzt werden. Die jährlich neu installierte Onshore-Windkraftleistung wird in den nächsten Jahren in etwa auf dem heutigen Niveau verbleiben. Gleichzeitig wird die zukünftig verstärkte Anlageninstallation auf See eine insgesamt ansteigende Neuinstallationsleistung bis in das dritte Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts hervorrufen, welches wahrscheinlich das Maximum von 2002 übersteigen wird. Die Onshore-Anlagen werden etwa ab 2020 wohl nur noch durch Repowering an Windkraftleistung hinzugewinnen.

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Abb. 21: Vermutlich jährlich installierte Windkraftleistung bis 2030 in Deutschland in MW Quelle: WIND ENERGY STUDY 2008 In: NEUE ENERGIE, 2008a. S.34

Die Windenergie hat neben der großen Bedeutung der regenerativen Stromerzeugung einen sehr bedeutenden Einfluss auf das Landschaftsbild und die Kulturlandschaft einer Region, wobei häufig von einer „Verspargelung“ der Landschaft gesprochen wird (vgl. ASBRAND, A. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.26f.; s. Fotos 10 - 12). Zwar ist die direkte Flächeninanspruchnahme gering, jedoch ist die indirekte, visuelle Flächeninanspruchnahme umso größer. Die Windkraftanlagen sind meistens sehr weiträumig sichtbar, stellen die höchsten Infrastruktureinrichtungen einer weiten Umgebung dar und lassen die Landschaft mitsamt den vertikalen Strukturen (Wälder, Hecken, Häuser, Kirchen) eher klein erscheinen. Die hohe Vertikalerstreckung der Windräder bildet folglich einen Blickfang, der von der eigentlichen Landschaft ablenkt und den Verlust des traditionellen Maßstabes hervorruft. Während Windräder häufig Höhen von 100 m erreichen, ragen Bäume und die meisten Bauwerke in ländlichen Gegenden nicht über 30 m hinaus (vgl. (NOHL, W. In: TANNER, K. M. et al. (Hrsg.), 2006. S.223). Neben dem Maßstabsverlust werden folgende landschaftsästhetische Effekte von Windkraftanlagen als negativ eingestuft: Eigenartverluste, technische Überfremdung, Strukturbrüche, Belastungen der Weitsicht, Horizontverschmutzungen, Sichtverriegelungen, Rotorbewegungen, Verlust der Stille und die Störungen der Nachtlandschaft (vgl. NOHL, W. In: TANNER, K. M. et al. (Hrsg.), 2006. S.223ff.). „Windkraftanlagen […] haben ästhetisch bereits ganze Landschaftsräume grundlegend verändert“ (NOHL, W. In: TANNER, K. M. et al. (Hrsg.), 2006. S.215) und „für viele Bewohner wurde dadurch ihr Bild der eigenen Landschaft zerstört“ (ERMISCHER, G. In: BAUEROCHSE, A. et al. (Hrsg.), 2007. S.18). Diese Großbauten werden als „nicht landschaftsgerecht“ (NOHL, W. In: TANNER, K. M. et al. (Hrsg.), 2006. S.221) oder „landschaftsfremd“ (NOHL, W. In: TANNER, K. M. et al. (Hrsg.), 2006. S.221) bezeichnet. Windgeräusche und Schattenwurf sind weitere negative Nebeneffekte der Windenergie, die die Errichtung von Windkraftanlagen mit ausreichendem Abstand zu Siedlungen und Gehöften zur weitgehenden Vermeidung von Konflikten mit den Bewohnern nötig machen. Windkraftanlagen sind in der Bevölkerung aus dem oben angesprochenen Gründen häufig mit negativen Attributen belegt (vgl. NOHL, W. In: TANNER, K. M. et al. (Hrsg.), 2006. S.216). In einer Kurzumfrage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in den Planungsregionen haben 92 % der befragten Planungsregionen angegeben, dass es zu größeren Widerständen aus der Bevölkerung gegen den Bau von Windkraftanlagen gekommen ist. Dabei wurden Widerstände aufgrund der Landschaftsästhetik und des Naturschutzes sowie die Lärmemissionen und der Schattenwurf als Hauptgründe aufgeführt (vgl. SCHMITT, M. et al., 2006. S.411f.).

Trotz dieser negativen Effekte für die Kulturlandschaft und die ortsansässige Bevölkerung wird wie in Abbildung 21 dargestellt auch zukünftig die Energieerzeugung aus Wind zum Erreichen des Klimaschutzziels und zum Ziel des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien weiter ausgedehnt werden. Dabei werden in der Landschaft kaum neue Windparks errichtet werden, sondern es wird das Repowering mit zahlenmäßig deutlich reduzierten, aber dafür höheren und leistungsstärkeren Anlagen dominieren. Um das technische Steigerungspotential ausschöpfen zu können, werden die teilweise in den Kommunen festgelegten Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen zukünftig wohl größtenteils abgeschafft oder aber die Höhenbegrenzung deutlich in den dreistelligen Meterbereich angehoben werden. Große Windparks mit mehreren Dutzend Anlagen werden in Zukunft schrittweise von wenigen Großanlagen ersetzt werden. Diese modernen Windparks werden sich auf geeigneten Standorten konzentrieren, während die Windräder auf den weniger geeigneten Standorten verschwinden werden.

In der Hellwegbörde wird die Eignung der Windenergienutzung maßgeblich von der Höhenlage bestimmt (vgl. WERNER, J. In: HEINEBERG, H. (Hrsg.), 2007. S.44f.). Mit zunehmender Höhe steigt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit an, so dass in der Hellwegbörde in südliche bis südöstliche Richtung hinauf bis zum Haarkamm die Eignung stetig zunimmt. Die südliche Hellwegbörde stellt zusammen mit der östlich anschließenden Paderborner Hochfläche das bedeutendste Windenergiegebiet in Westfalen dar. Der Haarstrang ragt mit einer Höhendifferenz von circa 200 bis 300 m deutlich über die flache Westfälische Bucht hinaus. Folglich sind in der Hellwegbörde gerade die Oberbörde und der Haarstrang die besten Standorte für die Windenergienutzung. Aufgrund der günstigen Voraussetzungen der Windenergienutzung in den höheren Bereichen der Hellwegbörde ist die Windenergiedichte in Windkraftanlagen pro Quadratkilometer (WKA/km²) im Kreis Soest deutlich höher als in NRW und Deutschland (s. Abb. 22). Im Kreis Soest stehen mittlerweile etwa 270 Windkraftanlagen, wobei sich bis auf wenige Ausnahmen alle Windkraftanlagen des

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Abb. 22: Windenergiedichte in Deutschland, NRW und dem Kreis Soest in WKA/km² Eigene Abbildung, nach HOFFMANN, F., 2008, NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.5, 34f. u. ASBRAND, A. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.26f.

Kreises in der Kulturlandschaft der Hellwegbörde befinden (vgl. HOFFMANN, F., 2008; s. Karte 15 u. Fotos 10 - 12). Zwar macht die Fläche des Kreises Soest weniger als 4 % der Landesfläche Nordrhein-Westfalens aus, jedoch stehen im Kreis Soest 10,8 % der NRW- Windkraftanlagen, so dass fast jede neunte Windkraftanlage NRWs im Kreis Soest steht. Im Zuge des Repowerings mit gleichzeitiger An- bzw. Aufhebung der bestehenden kommunalen Höhenbegrenzungen wird sich in den nächsten Jahrzehnten die Anzahl der Windkraftanlagen im Kreis Soest voraussichtlich auf die Größenordnung von 100 Windkraftanlagen reduzieren, wobei diese Großanlagen dann ein Vielfaches des Stromes der bisher installierten Anlagen erzeugen werden (s. Karte 16). Die heterogene Leistungsstruktur der vorhandenen Windkraftanlagen wird sich in Richtung leistungsstarker Großanlagen, die sich durch eine große Höhe auszeichnen, entwickeln. Dabei wird sich die Windkraftnutzung maßgeblich auf den windexponierten Haarstrang und die Oberbörde konzentrieren sowie des Weiteren der überwiegende Anteil der Windkraftanlagen außerhalb der Gebietskulisse des europäischen Vogelschutzgebietes Hellwegbörde liegen. Aufgrund möglicherweise in Zukunft verminderter EEG-Mindestvergütungen für Windstrom ist bei der Fokussierung auf besonders windstarke und somit ertragreiche Standorte auch eine komplette Aufgabe der Windkraftnutzung in den tieferen Lagen der Unterbörde und der nördlichen Oberbörde eine mögliche Entwicklungsrichtung, da dort die Rentabilität geringer ist als auf dem Haarstrang (s. Karte 16, unten). Auf dem Haarstrang würde sich die Windkraftnutzung in wenigen Konzentrationsflächen ballen, so dass zwischen den einzelnen Windzonen breite unbebaute Schneisen verbleiben, die Bedeutung im Rahmen des Naturschutzes aufweisen (s. Kap. 5.1.4.1, Naturschutz). Zu dieser naturschutzfachlichen Bedeutung ist insbesondere der Vogelschutz zu zählen.

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Karte 15: Aktuelle Verteilung der Standorte von Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Soest

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Karte 16: Zwei Szenarien der zukünftigen Standortverteilung für Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Soest. Oben: Reduktion der WKA auf ca. 120 Großanlagen. Unten: Reduktion der WKA auf ca. 80 Großanlagen mit ausschließlicher Konzentration auf die Höhenlagen der Hellwegbörde

5.1.3.4 Bioenergie
5.1.3.4.1 Einleitung

„Biomasse ist das größte erneuerbare Energiepotenzial, das wir in Europa haben“ (KOPETZ, H., 2007. S.3). Während andere Erneuerbare Energien aus Sonne, Wind und Wasser aufgrund von jahreszeitlichen oder täglichen Schwankungen nicht ständig verfügbar sind, ist Biomasse reichlich vorhanden und kann konserviert werden, so dass Biomasse zu jeder benötigten Zeit verfügbar ist (vgl. GRAß, R. U. SCHEFFER, K., 2005. S.435 u. SCHWARZBÖCK, R., 2005. S.3). „Die Rolle der Biomasse als Energieträger wird in den kommenden Jahren ständig zunehmen, sie wird zur wichtigsten erneuerbaren Energiequelle werden“ (KOPETZ, H. 2006. S.8) und die Wachstumsbranche der kommenden Jahrzehnte darstellen (vgl. KOPETZ, H. 2006. S.12).

Die Landschaft wird nicht wie bei der Windkraftnutzung oder den anderen Erneuerbaren Energien nur durch die zur Energieerzeugung nötigen Anlagen beeinflusst und technisch überprägt, sondern in ganz besonderem Maße auch durch die angebauten Kulturpflanzen, die für die dezentrale Energieerzeugung verwertet und in Strom, Wärme und Treibstoff umgewandelt werden (vgl. MUNLV, 2008a. S.38 u. SEIDL, A., 2006. S.314). „Die biologische Abbaubarkeit, der geschlossene CO2-Kreislauf und die kontinuierliche Regenerierbarkeit sind wichtige Umweltvorteile der nachwachsenden Rohstoffe“ (RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.756). Die Nutzung von Bioenergie und die Preise für landwirtschaftliche Produkte hängen maßgeblich vom Rohölpreis ab (vgl. MÜLLER, A., 2007. S.7f.). Bis zum Sommer 2008 ist der Preis je Barrel Rohöl von 30 US-Dollar Ende 2000 auf über 140 US-Dollar angestiegen, um dann bis Anfang 2009 auf circa 40 US-Dollar/Barrel Rohöl abzustürzen (vgl. TECSON, 2009). Mittel- und langfristig wird jedoch wieder mit steigenden Rohölpreisen gerechnet, was wiederum direkte Rückkopplungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die Bioenergiebranche haben wird. Diese Prognose der steigenden Ölpreise und die neuerliche Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden zu einer weiteren Expansion des Bioenergiesektors führen (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008f. S.22, s. Kap. 5.1.3.2, Gesetze für den Vorrang Erneuerbarer Energien u. Tab. 9). Bisher ist der Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen überwiegend teurer als von fossilen Energieträgern, was sich jedoch mit den langfristig steigenden Ölpreisen und dem fortschreitenden technischen Fortschritt im Bioenergiesektor ändern dürfte (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.72ff.).

5.1.3.4.2 Strom, Wärme und Kraftstoff aus Bioenergie

Grundsätzlich kann Biomasse direkt oder mittels eines eingeschalteten Vergasungsprozesses zur Wärme- und Stromgewinnung verbrannt werden, andererseits aber auch über Zwischenschritte in Kraftstoff umgewandelt werden (vgl. EISENBEIß, G. U. WAGNER, G., 2006. S.3). Für die Umwandlung von Biomasse in Strom, Wärme und Kraftstoff existiert ein breites Spektrum an Anlagentechniken und -größen (vgl. MUNLV, 2006. S.115f.). Das Einsparungspotential von Treibhausgasen ist beim Biokraftstoff geringer als bei der regenerativen Erzeugung von Strom und Wärme (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.77 u. EISENBEIß, G. U. WAGNER, G., 2006. S.4). Aus den Gesetzen der Thermodynamik wird deutlich, dass die Umwandlungsverluste von der Primärenergie Biomasse in die Endenergie (Strom, Wärme, Treibstoff) am geringsten sind, wenn die chemisch gebundene Biomasseenergie in Wärmeenergie umgewandelt wird (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.13). Weiterhin ist die Wärmebereitstellung die wichtigste Aufgabe bei der Substitution fossiler Energieträger, da circa 52 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland auf die Heiz- und Prozesswärme entfallen (vgl. EISENBEIß, G. U. WAGNER, G., 2006. S.1). Knapp 29 % des Endenergieverbrauchs entfallen auf Kraftstoffe und etwa 19 % auf Strom.

Bei der Stromerzeugung reicht die Bandbreite von Biomasseheizkraftwerken mit MW- Leistungen bis hin zu landwirtschaftlich genutzten Biogasanlagen, die meistens eine Leistung von 80 bis 500 kW aufweisen. Mit dem EEG werden insbesondere die kleinen Biogasanlagen, die von den Landwirten betrieben werden, durch hohe Vergütungen gefördert (s. Kap. 5.1.3.2, Gesetze für den Vorrang Erneuerbarer Energien). Biogasanlagen für die Stromerzeugung haben in den letzten Jahren aufgrund der rechtlich verankerten, hohen Einspeisevergütungen aus dem EEG einen deutlichen Aufschwung erlebt, so dass der Energiepflanzenanbau für die Vergärung in den Biogasanlagen seit Ende der 1990er Jahre deutlich zugenommen hat. Der Boom in den Jahren 2005 und 2006 wurde maßgeblich durch den 2004 in Kraft getretenen EEG-Bonus für die Verwertung Nachwachsender Rohstoffe bei gleichzeitig sehr niedrigen Getreidepreisen ausgelöst (vgl. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.9). In den letzten Jahren ist jedoch aufgrund der deutlich gestiegenen agrarischen Rohstoffpreise die Nachfrage nach neuen Anlagen zur Erzeugung von Biostrom rückläufig gewesen. Durch die hohen Rohstoffpreise wurde der Verkauf zur Nahrungs- und Futtermittelerzeugung rentabler als die Biomassenutzung, so dass der Biogasboom ab 2007 spürbar nachgelassen hat. Ende 2006 standen deutschlandweit etwa 3.300 und in NRW circa 230 Biogasanlagen mit einem räumlichen Landesschwerpunkt im viehreichen westlichen Münsterland (vgl. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV), 2008. S.80 u. AMMERMANN, K., 2008. S.108). Die Zahl der Biogasanlagen hat sich zwischen 2000 und 2006 verdreifacht (vgl. BECKMANN, G., 2006. S.31). Mit der erneuten EEG-Novellierung wird ab 2009 wieder mit der verstärkten Errichtung neuer Biogasanlagen und der Biomassenutzung für die Energieerzeugung gerechnet (vgl. BROCKMANN-KÖNEMANN, P. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008k. S.24 u. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.14ff.). Seit Inkrafttreten der EEG-Novellierung Anfang 2009 werden für die Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen und Gülle hohe Bonuszahlungen geleistet (s. Tab. 9). Geeignete Gärrohstoffe für die Biogaserzeugung sind neben verschiedenen Kulturpflanzen auch pflanzliche Abfälle und organischer Dünger (vgl. SEIDL, A., 2006. S.315 u. SALCHENEGGER, S. U. PÖLZ, W., 2005. S.28ff.). Gülle weist dabei ein geringeres Biogaspotential als die Maissilage und andere Futterpflanzen (Gras, Roggen) auf (vgl. HERRMANN, A. U. TAUBE, F., 2006. S.170f.). In den Biogasanlagen (Fermenter) wird Biomasse durch anaerobe Vergärung mithilfe von Bakterien in ein energetisch verwertbares Biogas überführt (vgl. BACH, A. U. MARKERT, H. In: OTT, E. (Hrsg.), 1997. S.114 u. BIRNSTINGL-GOTTINGER, B. et al., 2007. S.68). Neben Methan, welches einen Anteil von circa 40 bis 75 % des Biogases einnimmt, sind Kohlendioxid (25 - 55 %) und Wasserdampf (< 10 %) Produkte der Vergärung (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.73). In geringen Mengen entstehen noch Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff, Ammoniak und Schwefelwasserstoff. Das gewonnene Biogas wird entweder als Kraftstoff (Methankraftstoff) genutzt, nach Aufbereitung auf Erdgasqualität in das Gasnetz eingespeist oder in Blockheizkraftwerken durch die Biogasverbrennung in Stromenergie umgewandelt, wobei Wärme als Nebenprodukt entsteht (vgl. LANUV, 2008. S.80, SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.73, KOPETZ, H. 2006. S.9 u. BIRNSTINGL-GOTTINGER, B. et al., 2007. S.69). Die Biogaseinspeisung in das Gasnetz und die Kraftstoffverwendung spielten bisher in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle (vgl. KRAUTKREMER, B. U. HOFFSTEDE, U., 2006. S.37). Für die Erzeugung von 100 kW elektrischer Leistung in Biogasanlagen sind je nach verwendeter Biomasse durchschnittlich etwa 35 bis 45 ha landwirtschaftliche Nutzflächen nötig. Zukünftig wird der Biogaserzeugung das größte Potential im Rahmen der Bioenergie zugesprochen, besonders dann, wenn die Abwärme genutzt und die Kraft-Wärme-Kopplung weiter ausgebaut wird (vgl. KRICK, F. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008a. S.23 u. KOPETZ, H. 2006. S.9). Da je nach Verfahren nur 20 bis 35 % der Primärenergie in Strom umgewandelt werden können, ist ohne eine Wärmenutzung der Verlust sehr hoch (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.14f. u. KOPETZ, H., 2007. S.5). Bei der Kraft-Wärme-Kopplung erhöht sich der Wirkungsgrad auf 50 bis 75 % und liegt dann deutlich über den Werten der alleinigen Stromnutzung.

Die thermische Nutzung (Wärme) von Biomasse als Alternative zu fossilen Brennstoffen erfolgt über Heizwerke und Heizkraftwerke sowie über die bei der Stromerzeugung aus Biogas anfallende Abwärme (vgl. MUNLV, 2006. S.116f.). In den Heizkraftwerken können einerseits Gehölze aus der Forstwirtschaft (Scheitholz, Holzschnitzel, Holzpellets) und andererseits Ganzpflanzen oder Pflanzenteile, beispielsweise Stroh, der auf landwirtschaftlichen Nutzflächen angebauten Kulturpflanzen eingesetzt werden (vgl. SEIDL, A., 2006. S.314). Bei der Wärmeerzeugung in modernen Biomasseverbrennungsanlagen können etwa 80 bis 90 % der Primärenergie in die Endenergie umgewandelt werden, so dass die Verluste mit nur ein bis zwei Zehnteln gering sind (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.14 u. KOPETZ, H., 2007. S.5).

Zu den fossilen Treibstoffen stellen heute die Biokraftstoffe die einzige Alternative dar. Biodiesel und Bioethanol sind die aktuell bedeutsamsten regenerativen Kraftstoffe (vgl. MUNLV, 2006. S.117, BIRNSTINGL-GOTTINGER, B. et al., 2007. S.69f. u. BREUER, T. U. HOLM-MÜLLER, K., 2006. S.55). In der Europäischen Union wird bis 2010 durch die europäische „Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderer erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor vom Mai 2003“ (RODE, M. U. KANNING, H., 2006. S.103) ein Biokraftstoffanteil von 5,75 % angestrebt (vgl. SEIDL, A., 2006. S.314, SALCHENEGGER, S. U. PÖLZ, W., 2005. S.31 u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.72). Bis 2020 soll dieser Wert 10 % erreichen (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.15). Mittlerweile nehmen Biokraftstoffe einen Anteil von knapp acht Prozentpunkten auf dem deutschen Kraftstoffmarkt ein, wobei Biodiesel den mit Abstand bedeutendsten Biokraftstoff stellt (vgl. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.6f.). Dieser Anteil wurde mit einer hohen Besteuerung des fossilen Treibstoffs bei gleichzeitiger Steuerbefreiung für Biotreibstoffe erzielt (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.17 u. ISERMEYER, F. U. ZIMMER, Y., 2006. S.22ff.). Die Steuerbefreiung für Biodiesel und Pflanzenöl wurde allerdings 2006 aufgrund der hohen Erdölpreise aufgehoben und der Steuersatz wird bis 2012 schrittweise angehoben, während zeitgleich andere Biotreibstoffe, wie Bioethanol und synthetische Kraftstoffe, noch steuerfrei verbleiben (vgl. BACHLER, A., 2008. S.25). In den herkömmlichen Treibstoffen muss seit 2007 ein mit der Zeit ansteigender Prozentanteil an Biokraftstoffen enthalten sein (Beimischungsverpflichtung). Zur Herstellung von Biodiesel wird in Deutschland fast immer Rapsöl verwendet, was in den vergangenen Jahren zu einem ähnlichen Boom wie in der Biogasbranche führte (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.73, BACHLER, A., 2008. S.25, SEIDL, A., 2006. S.314 u. RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.767). Deutschland ist der weltweit größte Biodieselproduzent. Für die Zukunft wird Bioethanol und insbesondere den synthetischen Kraftstoffen ein großes Entwicklungspotential eingeräumt (vgl. MUNLV, 2006. S.117). Aus Nachwachsenden Rohstoffen werden mithilfe chemischer oder biochemischer Methoden Kraftstoffe erzeugt, wie beispielsweise die BtL- Kraftstoffe („Biomass to Liquid“). Ethanol wird durch Vergärung aus Zucker und Stärke (Kohlenhydrate) gewonnen, so dass sich besonders Kulturpflanzen mit hohem Zucker- bzw. Stärkegehalt, wie Kartoffeln, Zuckerrüben und fast alle Getreidearten, eignen (vgl. RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.765). Getreide eignet sich besonders aufgrund der geringen Kosten bei der Ethanolherstellung (vgl. EISENBEIß, G. U. WAGNER, G., 2006. S.5). Die Verwendung von Mais zur Ethanolherstellung nimmt bei den Getreidearten die mit Abstand größte Bedeutung ein (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008d. S.10). Im Gegensatz zum Biodiesel (Dieselmotoren) eignen sich Bioethanol und die synthetischen Kraftstoffe für Otto-Motoren (vgl. SEIDL, A., 2006. S.314). Die Biokraftstoffe werden in solche der ersten und zweiten Generation unterschieden (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.75). Zu der ersten Generation zählen Biodiesel und Bioethanol, bei denen die Ausbeute aufgrund der ausschließlichen Verwendung der öl- bzw. stärkehaltigen Pflanzenbestandteile deutlich geringer ist als bei den Biokraftstoffen der zweiten Generation. Zu der sich noch in der Entwicklung befindlichen zweiten Generation gehören die BtL-Kraftstoffe, wofür Biomasse mit hohen Trockenmassegehalten vorteilhaft ist (vgl. WERNER, A. et al., 2005. S.430). Es wird damit gerechnet, dass die Etablierung der zweiten Generation noch einige Jahre dauern wird und die zweite Generation der Biokraftstoffe zumindest bis 2020 noch keine bedeutenden Ausmaße erreicht haben wird (vgl. VON WITZKE, H., 2008. S.17f.). Auch das in Biogasanlagen erzeugte Gas kann nach der Aufbereitung als Kraftstoff (Methankraftstoff) genutzt werden (vgl. KOPETZ, H., 2007. S.3 u. PERSSON, M., 2007. S.25f.). Die BtL-Kraftstoffe weisen je Flächeneinheit eine höhere Produktivität als die Kraftstoffe der ersten Generation auf. Die Erzeugung von Biodiesel (Rapsmethylester) ist in Europa dominierend und weist mit einem Umwandlungsverhältnis der Primär- in die Endenergie von 87 % einen deutlich höheren Wirkungsgrad als Ethanol mit circa 50 % auf (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.14f.).

Im Bioethanolsektor sind die USA (Mais) und Brasilien (Zuckerrohr) die größten Produzenten, während in der EU die Erzeugung von Biodiesel dominiert (vgl. VON WITZKE, H., 2008. S.15f.). 80 bis 90 % der weltweiten Biodieselproduktion finden in der EU statt. Ab einem Preis von 30 bis 35 US-Dollar pro Barrel Rohöl ist Ethanol aus brasilianischem Zuckerrohr auf dem Weltkraftstoffmarkt konkurrenzfähig (vgl. MÜLLER, A., 2007. S.8 u. ISERMEYER, F. U. ZIMMER, Y., 2006. S.2ff.). Treibstoff aus südostasiatischem Palmöl kann ab einem Rohölpreis von etwa 40 US-Dollar je Barrel wirtschaftlich rentabel angeboten werden und ab circa 60 US-Dollar/Barrel Rohöl ist Ethanol aus nordamerikanischem Mais konkurrenzfähig. Ohne jegliche politische Eingriffe (Schutzzölle, Subventionen) liegt dieser Wert für die europäischen Biotreibstoffe bei 60 bis 90 US-Dollar je Barrel Rohöl. Folglich ist die Erzeugung europäischen Biotreibstoffs auf dem liberalen Weltmarkt weniger rentabel als aus Übersee.

Damit die Bioenergie zukünftig einen beträchtlichen Teil der Energieversorgung mit Strom, Wärme und Kraftstoff bereitstellen kann, sind auf der technischen Seite besonders die Umwandlungsverluste von der Primär- zur Endenergie zu minimieren und möglichst niedrige Produktionskosten je Energieeinheit anzustreben (vgl. KOPETZ, H., 2007. S.3). Die Umwandlungsverluste zwischen den unterschiedlichen Bioenergien schwanken je nach Verfahren stark (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.14f. u. KOPETZ, H., 2007. S.3ff.). Besonders hohe Wirkungsgrade weisen die Wärmeerzeugung, die Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Biodieselproduktion aus Rapsöl und die Methankraftstofferzeugung aus Biogas auf. Dagegen weisen die Stromerzeugung ohne Wärmenutzung und die Ethanolproduktion unter den heute technischen und marktfähigen Möglichkeiten deutlich geringere Wirkungsgrade auf. Aus diesen Erkenntnissen heraus sollte der Fokus der Biomassenutzung auf die Wärmenutzung aus Biomasse zur Substitution von Elektro-, Kohle- und Ölheizungen, auf die Kraft-Wärme- Kopplung und die Biokraftstoffproduktion gelegt werden (vgl. KOPETZ, H., 2007. S.5).

5.1.3.4.3 Energiepflanzen

Neben der Bioenergienutzung aus Wäldern und Forsten (Rest- und Altholz) wird Biomasse von landwirtschaftlichen Flächen maßgeblich aus Getreide- und Ölpflanzen sowie perennierenden Gräsern, wie Miscanthus (Chinaschilf), und schnell wachsenden Baumarten (Kurzumtriebsplantagen) geliefert (vgl. DIEPENBROCK, W. et al., 2005. S.248). Durch diesen neuen Absatzmarkt für Kulturpflanzen sind aus Landwirten nun auch „Energiewirte“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.35) geworden. Auf etwa zwei Millionen Hektar bzw. auf circa 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden in Deutschland mittlerweile Pflanzen zur energetischen Verwertung angebaut (vgl. AMMERMANN, K., 2008. S.108 u. NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.4; s. Abb. 23).

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Abb. 23: Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen in Deutschland Quelle: FNR In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.4

Nach einigen Jahren mit deutlicher Flächenexpansion für den Anbau Nachwachsender Rohstoffe stieg dieser Wert 2008 nicht weiter an und stagnierte bei circa zwei Millionen Hektar. Gründe sind die massiv angestiegenen Nahrungs-Rohstoffpreise sowie die Verhandlungen über die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. In etwa die Hälfte der Fläche für Nachwachsende Rohstoffe wird vom Rapsanbau für die Biodiesel- /Pflanzenölproduktion eingenommen. Circa ein Viertel der Biomasse wird in Biogasanlagen und ein Achtel für die Bioethanolherstellung benötigt. Ein weiteres Viertel dient nicht der energetischen, sondern der stofflichen Nutzung. Von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird in Zukunft mit einer weiteren Ausdehnung gerechnet.

Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit sollten bei der Bioenergieerzeugung in der Landwirtschaft besonders Pflanzen mit hohen Endenergieerträgen angebaut werden (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.15f. u. KOPETZ, H., 2007. S.3). Der Heizwert von Pflanzen hängt dabei von der Elementarzusammensetzung ab, wobei der Kohlenstoff die größte Bedeutung hat (vgl. RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.756). Da alle Kulturpflanzen eine vergleichbare Elementarzusammensetzung aufweisen, hängt letztlich der Energieertrag und somit die Bioenergieeignung in besonderem Maße von der Erntemasse und der Feuchte ab (s. Abb. 24). Dabei sind gute Ackerbaugebiete aufgrund der hohen Ertragsmengen folglich auch die effizientesten Lieferanten von Rohstoffen für die Bioenergieverwertung (vgl. MILLER, J., 2007a. S.14 u. WERNER, A. et al., 2005. S.433).

Nachdem Holz als Energielieferant verbunden mit den sehr niedrigen Ölpreisen (1960-1972) deutlich an Bedeutung verloren hat, führen nun steigende Energiepreise, zunehmendes Umweltbewusstsein und die technischen Möglichkeiten der vollautomatischen Feuerungsanlagen zu einem erstarkenden Interesse an der Energieverwertung des Holzes (vgl. RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.757ff., PALLAST, G. et al., 2006. S.144ff. u. RODE, M., 2005. S.406). Neben der Holznutzung aus Wäldern und Forsten werden seit einigen Jahren die Marktfähigkeit und das Ertragspotential von Kurzumtriebsplantagen untersucht. Dazu eignen sich besonders die schnellwüchsigen und hochproduktiven Laubbäume von Weide, Pappel, Erle und Robinie. Holz gilt als der problemloseste Energieträger (vgl. BRÜGGEMANN, C. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.30). Die Rentabilität der Kurzumtriebsplantagen ist auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen schlechter als bei der Flächenbewirtschaftung mit anderen Kulturpflanzen, wie Getreide, Raps und Zuckerrübe, so dass die schnellwüchsigen Kurzumtriebsplantagen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wohl keine relevante Bedeutung erlangen werden (vgl. PALLAST, G. et al., 2006. S.156). Auf Grenzertragstandorten liefert hingegen der Anbau schnell wachsender Gehölze eine Möglichkeit der Flächennutzung.

Raps bildet aufgrund des Biodieselbooms die wichtigste Pflanze zur Erzeugung von Bioenergie in Deutschland (vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG (BMBF), 2008. S.19f., SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.74, AMMERMANN, K., 2008. S.108 u. NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.4). Circa 70 % vom Winterraps werden zur Biokraftstoffproduktion verwendet. Rapsstroh ist aufgrund unerwünschter Eigenschaften für die Strom- und Wärmeerzeugung (Verbrennung) nicht geeignet.

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Abb. 24: Abhängigkeit der Energieerträge von der angebauten Kulturpflanze Quelle: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.757

Getreide kann sowohl für die Strom- und Wärme- als auch für die Kraftstoffherstellung genutzt werden. Die Verwertung hängt dabei unmittelbar vom Marktpreis ab (vgl. MÜHLHAUSEN, C. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.29). Liegen die Rohstoffpreise hoch, wie zum Beispiel 2007/2008, dann ist die Verwertung zur Bioenergieerzeugung weniger wirtschaftlich als die Nahrungs- und Futtermittelverwendung. Die Ethanolherstellung aus Getreide erlebt seit einigen Jahren eine deutliche Expansion, wenngleich die Größenordnung deutlich unter der Biodieselproduktion von Raps liegt. Unter den Getreidearten nimmt Mais die mit Abstand größte Bedeutung bei der Ethanolherstellung ein (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008d. S.10). In den Biogasanlagen können unterschiedliche Kulturen als Ganzpflanzen verwendet werden, wofür sich in hiesigen Breiten besonders Leguminosen, Mais und andere Getreidearten eignen (vgl. WIKLICKY, L., 2007. S.27). Bei der Biogaserzeugung dominiert die Verwendung von Mais mit deutlichem Abstand vor der Grassilage (vgl. BECKMANN, G., 2006. S.28 u. WALLA, C. U. SCHNEEBERGER, W., 2005. S.36). Von 2004 auf 2005 stieg in Deutschland alleine die Anbaufläche für die Maisverwertung in Biogasanlagen von 10.500 auf 70.000 ha und im Jahr 2006 auf über 160.000 ha (vgl. HERRMANN, A. U. TAUBE, F., 2006. S.165 u. SCHULTZE, C. U. KÖPPEL, J., 2007. S.270). Mais weist aufgrund der hohen Biomasseproduktion ein höheres Potential auf als die anderen Getreidearten, Raps und auch als die Kurzumtriebsplantagen, so dass folglich die Erzeugung von Strom und Wärme aus Mais aus energetischen Gründen zu bevorzugen ist (vgl. KOPETZ, H., 2005. S.16, GRAß, R. U. SCHEFFER, K., 2005. S.435 u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.73). Die optimale Maisverwertung wird mit der Verbrennung von trockenem Silomais (Silage) erreicht, aber auch die Nutzung von frischem Silomais zur Erzeugung Erneuerbarer Energien liefert ebenfalls höhere Energieerträge als die Energieerzeugung aus Kurzumtrieben (Weiden), Raps und Körnermais. Für feuchte Biomasse, wie Pflanzensilage und Gülle, ist die Fermentation zur Biogaserzeugung die effektivste Form der Energieumwandlung (vgl. EISENBEIß, G. U. WAGNER, G., 2006. S.3). Um höhere Biomasseerträge zu erzielen, wird Mais gezüchtet, welcher „anstatt Kolben auszubilden die gesamte Assimilate in zusätzliche vegetative Masse (Blätter und Stängel) investiert“ (SCHITTENHELM, S. et al. In: FAL, 2006. S.34). Der Energiemais liefert mittlerweile den 1,5-fachen Mengenertrag von Silomais (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.74).

Während der Roggenanbau in der Nahrungs- und Futtermittelproduktion auf mittleren und guten Standorten nicht mit den anderen Getreidearten mithalten kann und folglich nur auf den ertragsschwachen Standorten angebaut wird, sind die Eigenschaften des Roggens als Energiepflanze positiv zu bewerten (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.50, HERRMANN, A. U. TAUBE, F., 2006. S.171ff. u. RODE, M., 2005. S.407f.).

Zuckerrüben weisen ein ähnlich hohes energetisches Leistungspotential wie der Mais auf (vgl. BRAUN, J. U. LORLEBERG, W. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008m. S.22ff. u. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008c. S.28f.). Die Gasausbeute in Biogasanlagen liegt sogar über den Werten von Silomais, jedoch dämmen die hohen Produktionskosten von Zuckerrüben die guten Bioenergieerträge ein.

Aufgrund der hohen Trockenmasseerträge ist Miscanthus (Chinaschilf) ein interessanter Nachwachsender Rohstoff aus Ostasien (vgl. RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.764). Der Energiegehalt von Miscanthus liegt deutlich über den Vergleichswerten von Energieholz, Getreide und Raps (vgl. BIRNSTINGL-GOTTINGER, B. et al., 2007. S.65f.). Das mehrjährige Chinaschilf erbringt erst nach einer gewissen Vorlaufzeit von drei bis vier Jahren große Trockenmasseerträge, wobei die Ernte wie bei den Kurzumtriebsplantagen aufgrund der geringeren Feuchte im Winter erfolgt. Unter der in heutiger Zeit möglichen Verwertung ist Miscanthus ökonomisch (noch) nicht konkurrenzfähig, da die Produktionskosten deutlich höher sind als bei anderen nutzbaren Nachwachsenden Rohstoffen (vgl. RATSCHOW, J.-P. In: LÜTKE ENTRUP, N. U. OEHMICHEN, J., 2000. S.764). Neben Miscanthus sind auch Sudangras und Rutenhirse zur Energieerzeugung nutzbar, wobei alle drei Arten in Deutschland bisher nur auf sehr wenigen Flächen angebaut werden (vgl. RODE, M., 2005. S.407).

Neben des Anbaus von nur einer Anbaukultur auf einem Ackerschlag ist bei der Biomassenutzung zur Energiegewinnung auch der Mischanbau verschiedener Kulturpflanzen möglich (vgl. SCHITTENHELM, S. U. NEUMANN, T. In: FAL, 2006. S.35, RODE, M., 2005. S.408f. u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.73). Aufgrund der effizienteren Nutzung von Licht, Wasser und Nährstoffen ist der Biomasseertrag beim Mischanbau höher. Mögliche Artenzusammensetzungen sind die Kombination verschiedener Getreidearten, Mais mit Sonnenblumen, Mais mit Zuckerhirse oder auch Sonnenblumen mit Topinambur. Neben dem Mischanbau bietet sich auch die Zweikulturnutzung an (vgl. SCHITTENHELM, S. et al. In: FAL, 2006. S.35, PAULSEN, H. M. U. RAHMANN, G. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.62ff. u. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.74; s. Abb. 25).

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Abb. 25: Trockenmassepotential bei der Zweikulturnutzung Quelle: GRAß, R. U. SCHEFFER, K., 2005. S.436

Dabei werden innerhalb einer Vegetationsperiode zwei Kulturen geerntet. Die Erstkultur (Wintergetreide, Raps) wird vor der Vollreife möglichst zum Biomassehöchstertrag (Milchreife) geerntet und anschließend direkt die zweite Kultur (Mais, Sonnenblume) ausgesät. Beispiele für Zweikulturnutzungssysteme sind Weizen-Mais, Roggen- Sonnenblumen, Roggen-Mais und Winterhafer-Sudangras (vgl. GRAß, R. U. SCHEFFER, K., 2005. S.437). Die Zweikulturnutzungssysteme weisen weiterhin positive ökologische Aspekte gegenüber den Monokulturen auf (ganzjährige Bodenbedeckung Erosionsschutz, Artenreichtum, Humusbildung, etc.). Mit den Zweikulturnutzungssystemen können die jährlichen Biomasseerträge erhöht werden und liegen über den Erträgen einer Anbaukultur, wenngleich die Vegetationszeit je Kultur verkürzt ist (vgl. GRAß, R. U. SCHEFFER, K., 2005. S.436f). Einhergehend mit der sich im Zuge des Klimawandels verlängernden Vegetationsperiode wird die Zweikulturnutzung an Bedeutung zunehmen.

Abseits der Energiepflanzen erhalten die Landwirte seit 2009 erhöhte Bonuszahlungen für die Gülleverwertung in Biogasanlagen, sofern der Anteil der Gülle 30 % übersteigt (vgl. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.8 u. DORNINGER, K., 2005. S.42). Gülle fällt als „Abfallprodukt“ (SALCHENEGGER, S. U. PÖLZ, W., 2005. S.29) in der Viehhaltung an, so dass die Bioenergieverwertung wirtschaftlich sinnvoll ist, wenngleich die Biogasausbeute nur gering ist und deutlich hinter der Potentialen von Nachwachsenden Rohstoffen, wie Zuckerrübe, Mais und Roggen, zurückbleiben (vgl. HERRMANN, A. U. TAUBE, F., 2006. S.171).

5.1.3.4.4 Zukunft der Bioenergie und Auswirkungen auf die Kulturlandschaft der Hellwegbörde

Unter den politischen Rahmenbedingungen des Meseburg-Paketes wird auch zukünftig ein weiterer Ausbau der Bioenergie nötig sein, um die auferlegten Ziele zu erreichen, so dass dadurch die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrung-, Futtermittel- und Energieproduktion auf den Landwirtschaftsflächen weiter zunehmen wird, insbesondere da der Bedarf in allen drei Bereichen weiter zunehmen wird (vgl. MUNLV, 2008a. S.39).

Die Bioenergie wird die bedeutsamste erneuerbare Energiequelle der Zukunft werden und große Zuwachsraten erreichen (vgl. KOPETZ, H., 2006. S.8ff.). Wichtige Trends, mit denen die Biomassebranche kalkulieren muss, sind die in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach wieder steigenden Rohölpreise und auch die allgemein ansteigenden Preise für die agrarischen Rohstoffe (s. o.). Bei der Produktion von Bioenergie besteht der Vorteil der stabileren und berechenbareren Preise im Vergleich zu den stark schwankenden Preisen für die endlichen Energien, wie dies auch in den letzten Jahren deutlich geworden ist (vgl. SEIDL, A., 2006. S.314f.).

Um die Bedeutung des Bioenergiesektors auszubauen, ist neben der technischen Weiterentwicklung auch der Wirkungsgrad der verschiedenen Anlagen eine wichtige Kenngröße (vgl. KOPETZ, H., 2005. S14f. u. KOPETZ, H., 2007. S.3ff.). Die höchsten Wirkungsgrade werden mit der reinen Wärmeerzeugung, der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Kraftstofferzeugung (Biodiesel und Methankraftstoff) erzielt. Bei der reinen Wärmeerzeugung wird zumeist auf Holz in unterschiedlicher Form (Holzscheitel, Holzpellets, etc.) zurückgegriffen, während die Landwirtschaft im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung aus Biogas und der Kraftstofferzeugung eine hohe Bedeutung aufweist. Es ist davon auszugehen, dass die Energiepreise in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einen Aufwärtstrend aufweisen werden, was mit einer „Umwidmung von Agrarflächen zugunsten der Bioenergie“ (ISERMEYER, F. U. ZIMMER, Y., 2006. S.5) einhergehen wird. Nach verschiedenen Szenarien wird sich zwischen 2006 und 2020 die Biomassenutzung in Deutschland um den Faktor 1,6 bis 4,5 erhöhen können (vgl. HABERL, H., 2006. S.120). Ein anderes Szenario hält gar eine Verachtfachung der Bioenergieerzeugung bis 2020 für möglich, wofür auch die erneute Novellierung mit Inkrafttreten von Anfang 2009 von Bedeutung ist (vgl. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.8f.). Nach einem detaillierten Szenario der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) könnten bis 2030 bis zu 17 % (aktuell: 6 %) des Gesamtenergieverbrauchs alleine durch die energetische Biomassenutzung erzielt werden, wofür jedoch unter Berücksichtigung von technischen Effizienzsteigerungen der Anlagen etwa ein Viertel der Ackerfläche Deutschlands (aktuell circa ein Achtel) nötig ist (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.75). Die weitere Entwicklung wird besonders von ökonomischen Einflüssen abhängen. Sowohl der Öl- als auch der Getreidepreis werden zukünftig aller Voraussicht nach ansteigen. Steigt der Ölpreis an, so wird die Energieerzeugung aus Nachwachsenden Rohstoffen lukrativ, wohingegen die gleichzeitige Anhebung der agrarischen Rohstoffpreise (Getreidepreise) die gegenteilige Entwicklung hervorruft. Trotz der weiteren Ausdehnung der Bioenergienutzung wird die Nahrungsmittelproduktion „das Hauptstandbein der Landwirtschaft“ (LAMP, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.12) bleiben. Die zukünftig zu erwartenden hohen Getreidepreise werden folglich dazu führen, dass sich die energetische Verwendung auf Arten wie Raps, Mais und Sonnenblumen konzentrieren wird.

Innerhalb der energetischen Biomasseverwertung wird der Biogaserzeugung das größte Potential für die Zukunft zugemessen (vgl. KRICK, F. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008a. S.23 u. KOPETZ, H., 2006. S.9). Gerade die Biogaserzeugung betrifft die Landwirtschaft unmittelbar, da die kleinen bis mittelgroßen Anlagen zumeist auf den landwirtschaftlichen Betrieben installiert sind und von den Landwirten bestückt und betrieben werden. Auf die Bestückung der Biogasanlagen ausgerichtet erfolgt folglich auch die Bestellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, wobei Mais die höchste Effizienz aufweist.

Bis 2020 sollen 10 % des Kraftstoffverbrauchs aus Biomasse erzielt werden (vgl. VON WITZKE, H. et al., 2008. S.15). Momentan dominiert die Verwendung von Biodiesel (Raps), jedoch wird in Zukunft besonders mit der weiteren Ausdehnung von Bioethanol (Getreide, Mais, Zuckerrüben, etc.) und weiterhin mit der Marktfähigkeit der synthetischen Kraftstoffe aus der zweiten Generation (BtL-Kraftstoff) ab circa 2020 gerechnet (vgl. MUNLV, 2006. S.117 u. VON WITZKE, H., 2008. S.17f.). Somit wird die Abhängigkeit der Biokraftstofferzeugung vom Raps abnehmen und dafür die Bedeutung von Kulturpflanzen mit hohem Zucker- bzw. Stärkegehalt (Bioethanol) und mit hohen Trockenmassegehalten (synthetischer Kraftstoff) für die biogene Kraftstofferzeugung zunehmen. Dennoch spielt auch zukünftig die Biodieselproduktion aus Rapsöl die größte Rolle und wird auch weiter ausgebaut werden, wenngleich die Ethanolherstellung markant aufholen wird. Für Bioethanol wird der Schwerpunkt beim Mais und anderen Getreidearten liegen, wobei auch der Zuckerrübe und Kartoffel aufgrund des hohen Zucker- bzw. Stärkegehaltes gewisse Marktanteile zugetraut werden.

Einhergehend mit dem Wachstum der Bioenergiebranche wird zukünftig eine weitere Ausdehnung der Anbauflächen mit Nachwachsenden Rohstoffen nötig sein. Es wird generell davon ausgegangen, dass die heute bereits verbreiteten Hauptanbaukulturen auch bei der zukünftigen Bioenergienutzung die größte Bedeutung einnehmen werden (vgl. GREEF, J. M. et al. In: ISERMEYER, F. (Hrsg.), 2004. S.107). Dazu zählen besonders Raps, Mais und in geringerem Umfang noch andere Getreidesorten als Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln, während Versuchskulturen, wie Miscanthus, Sudangras, Kurzumtriebsplantagen, etc., voraussichtlich keine Bedeutung erhalten werden. Entscheidend ist dabei besonders die Erntemasse und -feuchte, die beim Mais die besten Werte erreicht (s. Abb. 24). Zwar kann der Anbau von Miscanthus mit den Erträgen von Getreideganzpflanzen und Silomais mithalten, jedoch ist aufgrund der fehlenden Technik und besonders aufgrund der hohen Produktionskosten der Anbau von Miscanthus nicht wirtschaftlich. Auch bzgl. der Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wird keine große Bedeutung für die Zukunft erwartet (vgl. PALLAST, G. et al., 2006. S.156). Mit den ansteigenden Temperaturen wird jedoch die Etablierung weiterer C4-Pflanzen, wie Hirse und Sudangras, für die Energieerzeugung neue Anbaumöglichkeiten liefern, wobei - wie auch beim Miscanthus - die fehlende Erfahrung und die hohen Kosten für neue Anbaumaschinen, etc. dieser Entwicklung entgegenwirken (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.167). Nur mit politischen Förderungen könnte zukünftig die Einführung von Miscanthus, Hirse und Sudangras erleichtert werden und eine Alternative zur Fokussierung des Energiepflanzenanbaus auf Mais und Raps darstellen (vgl. BIRNSTINGL-GOTTINGER, B. et al., 2007. S.14f.). Durch den Misch- und Zwei- bzw. Mehrkulturenanbau wird sich weiterhin sowohl das Kulturartenspektrum als auch die Fruchtfolge wandeln können. Bei dem in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erwarteten Anstieg der agrarischen Rohstoffpreise und zur Vermeidung von Konkurrenz mit der Nahrungs- und Futtermittelproduktion bietet sich die Ausweitung der energetischen Biomasseverwertung entweder durch Zwischen- und Zweitfrüchte auf den Gunststandorten oder auch durch die Fokussierung des Energiepflanzenanbaus auf die weniger produktiven und somit weniger marktfähigen Standorten an (vgl. BROCKMANN-KÖNEMANN, P. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008k. S.24).

Aufgrund der hohen Wirkungsgrade und dementsprechend Wirtschaftlichkeit wird bei der Biogaserzeugung zur Kraft-Wärme-Kopplung durch die hohen Biomasseerträge der Fokus auf Mais liegen. Dabei wird der biomassereiche Energiemais dominieren, wobei der Mischanbau mit Sonnenblumen und anderen Arten aufgrund der hohen Biomasseerträge zunehmen wird. Beim Zweikulturnutzungssystem bietet sich die Kombination von Wintergetreide und Mais an. Die Erträge bei der Zweikulturnutzung sind trotz der kürzeren Vegetationsphasen je Anbaukultur insgesamt höher als beim Maisanbau in Monokultur (s. Abb. 25). Die Bedeutung des Zweikulturnutzungssystems wird im Zuge des Klimawandels verbunden mit verlängerten Vegetationsperioden weiter zunehmen (s. auch Kap. 5.1.1, Klimawandel).

Folglich wird im Bereich des Energiepflanzenanbaus in den nächsten Jahren und Jahrzehnten der Anbau von Raps und Mais weiterhin die größte Bedeutung haben bzw. noch an Dominanz zunehmen können (vgl. SCHALLER, M. U. WEIGEL, H.-J., 2007. S.76f.). Insbesondere der Maisanbau wird an Fläche weiter deutlich expandieren. Die Ausdehnung des Maisanbaus erfolgt besonders zu ungunsten des Getreideanbaus, so dass abseits der Gunsträume teilweise sogar der Mais den Weizen als Leitart ablösen könnte. „Auf [großen] Flächen prägen weiträumige […] Mais- und Rapsfelder das Landschaftsbild“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.34) der Zukunft. Dabei bieten der Mischanbau mit Sonnenblumen oder Zuckerhirse und die Zweikulturnutzung mit Wintergetreide als Erstkultur interessante und ertragreiche Alternativen im Energiepflanzenanbau, die die zunehmend zu erwartenden Maismonokulturen auflockern können (vgl. SCHITTENHELM, S. U. NEUMANN, T. In: FAL, 2006. S.34). Durch diese Anbausystemen sind des Weiteren positive ökologische (geringerer Schädlingsdruck, Humusbildung, Biodiversität, Bodenbedeckung Erosionsschutz, etc.) und auch positive landschaftliche Effekte möglich. Während bei Monokulturen kaum unterschiedliche Farben und Formen auftreten, sind bei der Zweikulturnutzung und dem Mischanbau die Ackerflächen abwechslungsreicher.

„Sicher ist, dass ein ernsthafter Ausbau der energetischen Biomassenutzung beträchtliche Auswirkungen auf Kulturlandschaften haben“ (HABERL, H., 2006. S.122) wird. Gebiete, in denen der Getreideanbau dominiert, könnten zukünftig in Raps- und besonders in Maisanbaugebiete zur energetischen Verwertung umgewandelt werden. Während heute bereits circa ein Achtel der Ackerfläche zur energetischen Verwertung genutzt wird, ist in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. „Große Flächen werden […] einseitig genutzt und führen zur Verarmung von Landschaft und Biodiversität“ (BMVBS U. BBR, 2006. S.35). Dies kann regional zu eintönigen, gleichartig gestalteten Landschaften aus Mais und Raps führen (vgl. SCHULTZE, C. U. KÖPPEL, J., 2007. S.269). Denkbar sind kleinräumig aber auch hohe Strukturen, wie Kurzumtriebsplantagen, Miscanthus, Sonnenblumen, etc., sowie der Misch- und Zweikulturenanbau auf den Ackerflächen, die das Erscheinungsbild der Landschaft differenzieren und abwechslungsreicher gestalten können. Somit können diese Anbauformen und -arten in ansonsten intensiven Ackerbaugebieten (Getreideanbau) wie der Hellwegbörde zu verschiedenen Formen, Farben und Strukturen führen. Der Energiepflanzenanbau bietet gewisse Potentiale der ökologisch verträglichen Landwirtschaft mit geringen Düngemengen, artenreichen Fruchtfolgen und ganzjähriger Bodenbedeckung, die die nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft ermöglichen, jedoch gilt die Ausdehnung von Monokulturen bzw. artenarmen Fruchtfolgen „als wirtschaftlich günstigste Lösung“ (RODE, M. U. KANNING, H., 2006. S.104). An dieser Stelle könnte zukünftig besonders die Agrarpolitik eine die Umwelt und Landschaft schonende Landbewirtschaftung mit speziellen Anreizprogrammen fördern.

Im Kreis Soest befinden sich zurzeit elf Biogasanlagen, wobei davon sieben Anlagen ausschließlich mit Nachwachsenden Rohstoffen bestückt werden (vgl. KAISER, K., 2008, s. Karte 17 u. Foto 9). Die zurzeit betriebenen Biogasanlagen benötigen eine landwirtschaftliche Fläche von circa 2.000 Hektar, was einem Flächenanteil von circa 2,5 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kreis Soest entspricht. Des Weiteren sind zwei Anlagen genehmigt worden und ein weiteres Genehmigungsverfahren wird derzeit durchgeführt. In Lippetal und Warstein wird außerdem über die Errichtung weiterer Biogasanlagen nachgedacht. Aus dieser Entwicklung wird deutlich, dass die Tendenz für den Bau neuer Biogasanlagen in der Hellwegbörde weiterhin positiv ist (vgl. HOFFMANN, F., 2008).

Entsprechend der zukünftigen Förderung der Biomassenutzung zur energetischen Verwertung und entsprechend den agrarischen Marktpreisen wird sich die Anzahl der Biogasanlagen inklusive der dafür benötigten landwirtschaftlichen Nutzflächen entwickeln. Unter den gegenwärtigen Entwicklungstendenzen sieht es nach einer weiteren Expansion der Bioenergie aus, die sich in der Hellwegbörde auf die eher ertragsschwächeren Standorte konzentrieren wird (s. Karte 18, oben). Einhergehend mit dieser Entwicklung wird sich hiernach der Flächenbedarf zur Bestückung der Biogasanlagen deutlich erhöhen und auf über 5 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kreis Soest ansteigen. Lokal wird dieser Prozentsatz deutlich darüber liegen. Unter der Bedingung von langfristig hohen bis sehr hohen Agrarmarktpreisen, wie sie 2007/2008 auftraten, und gleichzeitig verringerten EEG- Mindestvergütungen ist auch die Stabilisierung der Biomassenutzung auf aktuellem Niveau möglich (s. Karte 18, unten). Die Etablierung derart hoher Marktpreise über lange Zeitspannen ist - ebenso wie die Reduzierung der Mindestvergütung für die energetische Biomasseproduktion - in absehbarer Zukunft abseits kurzfristiger Schwankungen jedoch nicht zu erwarten, wenngleich die Preistendenz auf dem Agrarmarkt allgemein positiv ist (s. auch Abb. 16). Die Biogasanlagen, welche eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung aufweisen, werden langfristig erhalten bleiben, während Anlagen, die zurzeit eine ungünstige Wärmenutzung haben, abgebaut werden und dafür an günstigeren Standorten effizientere Biogasanlagen installiert werden.

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Karte 17: Aktuelle Standorte der Biogasanlagen im Kreis Soest mit Darstellung der verwendeten Biomasse (Nawaro = ausschließliche Verwendung Nachwachsender Rohstoffe; andere Biomasse = Verwendung verschiedener Substrate)

Der Energiepflanzenanbau wird sich in der Hellwegbörde parallel zu der Verteilung der Biogasanlagen besonders auf die Randbereiche und weniger produktiven Standorte konzentrieren, da in der zentralen Börde auf den ertragreichen Böden die Vermarktung der Ernteprodukte von Getreide und Raps höhere Einnahmen generiert. Auf den ertragsstarken Standorten ist tendenziell nur der Zwischen- und Zweitfruchtanbau zur dezentralen energetischen Verwertung sinnvoll, womit zeitgleich positive Effekte für die Bodenfruchtbarkeit einhergehen würden. Daneben können die zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion vorgesehenen Kulturpflanzen bei schlechter Qualität ebenfalls als Energiequelle genutzt werden. Auf den mäßigen bzw. eher schlechten Bodenstandorten wird zukünftig unter Marktbedingungen der Anbau von Marktfrüchten nicht oder nur bedingt rentabel sein, so dass dort der Anbau von Energiepflanzen zur Strom-, Wärme- und Kraftstofferzeugung eine echte Alternative bieten wird (s. auch Kap. 5.1.2, Agrarmarkt und Agrarpolitik). Mit der energetischen Nutzung können diese Flächen vor einer möglichen Nutzungsaufgabe bewahrt werden und somit kann das typische Landschaftsbild der agrarisch geprägten Hellwegbörde erhalten bleiben. Aktuell werden auf circa 15 % der Ackerfläche des Kreises Soest Raps und auf knapp 10 % der Ackerfläche Mais angebaut (s. Kap. 4.3, Aktuelle Situation der Landwirtschaft). Der Rapsanteil liegt im Kreis Soest deutlich über den NRW- Werten. Während ein Großteil des angebauten Rapses in die Biodiesel- und Pflanzenölerzeugung gelangt, wird Mais zumeist als Viehfutter oder zur lokalen Bioenergienutzung verwertet. Es ist davon auszugehen, dass die Anteile von Raps und besonders von Mais an der Ackerfläche in der Hellwegbörde aufgrund des erwarteten Ausbaus der energetischen Verwertung zunehmen werden, wobei sich diese Ausdehnung auf die ertragsschwächeren Bereiche konzentrieren wird. Auch die Zuckerrübe, welche aktuell auf circa 4 % der Ackerfläche im Kreis Soest angebaut wird, könnte aufgrund der Bedeutung für die Bioethanolherstellung weiter in gewissem Umfang in der Hellwegbörde angebaut werden (s. Kap. 4.3, Aktuelle Situation der Landwirtschaft). Da die Hellwegbörde relativ vieharm ist und folglich Getreidestroh nicht in derart großen Mengen wie in viehreichen Gebieten erforderlich ist, kann der für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit nicht notwendige Anteil des Strohs in Energie umgewandelt werden (vgl. NEUMANN, H. In: NEUE ENERGIE SPEZIAL, 2008. S.28f.).

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Karte 18: Zwei Szenarien der zukünftigen Verteilung von Biogasanlagen im Kreis Soest. Oben: Kontinuierlicher Ausbau der Biogaserzeugung. Unten: dauerhaft hohe agrarische Rohstoffpreise einhergehend mit verringerten EEG-Mindestvergütungen

5.1.4 Interessenkonflikte mit anderen Nutzungen

5.1.4.1 Naturschutz

Sowohl die direkt in die Landbewirtschaftung eingreifenden naturschutzrelevanten Programme, wie die Agrarumweltmaßnahmen inkl. des Vertragsnaturschutzes, als auch die Ausweisung von Schutzgebieten, die die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen ausschließt oder an gewisse Bedingungen knüpft, verfolgen die Naturschutzinteressen. Die Europäische Union hat sich mit dem 2001 erklärten Göteborg-Ziel bis 2010 den Verlust an Biodiversität zu stoppen ein hohes Ziel gesetzt, wenngleich abzusehen ist, dass dieses Ziel kurzfristig nicht erreichbar sein wird (vgl. AMMERMANN, K., 2008. S.108 u. NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (NABU), 2008). Aufgrund der hohen Flächenanteile der Landwirtschaft an der Gesamtfläche haben die landwirtschaftlichen Nutzflächen eine große Bedeutung für den Naturschutz.

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Karte 19: Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Kreis Soest

Um die Naturschutzziele zu erreichen, spielen besonders die Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie die gesetzlich geschützten Biotope ein große Rolle (vgl. MUNLV, 2006. S.307ff.; s. Karte 19). Naturschutzgebiete (NSG) werden „besonders dort ausgewiesen, wo dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung guter Lebensbedingungen für Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist“ (MUNLV, 2006. S.307). Daneben werden NSG auch aus wissenschaftlichen, naturkundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder aber auch aus Gründen, wie der Seltenheit, hervorragenden Schönheit oder besonderen Eigenart, ausgewiesen. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten sichert weiterhin gewachsene, naturnahe Kulturlandschaften. Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden „zur Erhaltung der natürlichen Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Sicherung von Erholungsräumen für den Menschen ausgewiesen“ (MUNLV, 2006. S.310ff.). Aufgrund dieser Kriterien sind die LSG meist großräumiger als die NSG, so dass in NRW mehr als 45 % der Landesfläche Landschaftsschutzgebiete darstellen. Die gesetzlich geschützten Biotope umfassen kleinräumige, aber besonders schutzwürdige Lebensräume (Quellbereiche, Moore, Schluchtwälder, etc.), die im Paragraphen 62 Landschaftsgesetz aufgeführt sind (vgl. MUNLV, 2006. S.309).

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Karte 20: FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiet Hellwegbörde im Kreis Soest

Abseits dieser Schutzkategorien hat sich die EU zur Aufgabe gemacht, ein zusammenhängendes Schutzgebietsnetz unter der Bezeichnung NATURA 2000 aufzubauen (vgl. MUNLV, 2006. S.310ff.). Durch das NATURA 2000-Biotopverbundnetz soll mithilfe eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume insbesondere der Artenrückgang gestoppt werden, um die biologische Vielfalt zu sichern bzw. gegebenenfalls wiederherzustellen. Zu dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000 zählen die Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die seit 1992 in die FFH-Richtlinie (Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie) fallenden FFH-Gebiete. „Naturschutz ist mit NATURA 2000 nicht mehr nur auf wenigen Prozent der Landesfläche in besonderen Schutzgebieten tätig, sondern auch in erheblichem Umfang in der „Normal“-Landschaft“ (GÜTHLER, W. In: BMELV (Hrsg.), 2008. S.139). Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde umfasst weite Bereiche der gleichnamigen Kulturlandschaft, reicht vom Osten des Kreises Unna ostwärts über den Kreis Soest bis in den Westen des Paderborner Kreises und ist mit einer Größe von etwa 48.000 Hektar das mit Abstand größte Vogelschutzgebiet innerhalb NRWs. Daneben befinden sich in der Hellwegbörde einige FFH-Gebiete, die insbesondere die Wälder und Fließgewässer umfassen (s. Karte 20 u. Foto 5). Da die Hellwegbörde für die Wiesenweihe und weitere Vogelarten eine überregionale Bedeutung aufweist, wurde das Gebiet als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen (vgl. ARBEITSGEMEINSCHAFT BIOLOGISCHER UMWELTSCHUTZ IM KREIS SOEST E.V. (ABU) et al., 2008). Die Umsetzung der Schutzverpflichtung des Vogelschutzgebietes Hellwegbörde erfolgt im Kreis Soest, in dem der mit Abstand größte Anteil der Schutzgebietsfläche liegt, seit 2003 durch die „Vereinbarung zum Schutz der Wiesenweihe und anderer Offenlandarten in der Hellwegbörde“ (vgl. JOEST, R., 2008. S.1). Diese „Vereinbarung Hellwegbörde“ richtet sich aufgrund der europäischen Vogelschutzrichtlinie abseits des Individuenschutzes besonders auch auf den Lebensraumschutz (vgl. MUNLV, 2003. S.1). Neben dem Land NRW, dem Kreis Soest und den Kommunen wird die Vereinbarung auch von regionalen Interessengruppen getragen (vgl. JOEST, R., 2008. S.1ff.). Dazu zählen der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, die ABU und der NABU des Kreises Soest, die Industrie- und Handelskammer sowie die Unternehmen der in der Hellwegbörde ansässigen Steine- und Erdenindustrie. In dieser Vereinbarung wurden für das Vogelschutzgebiet der Hellwegbörde, in dem der flächendeckende Schutz des Freiraumes, der Wiesenweihe und anderer Offenlandarten Priorität besitzt, spezielle Kernfreiräume abgegrenzt, die „der Erhaltung des landwirtschaftlich genutzten Freiraumes als Lebensraum der Wiesenweihe und anderer Feldvögel Vorrang vor anderen Nutzungsformen“ (JOEST, R., 2008. S.1) eingesteht. Neben diesen Kernfreiräumen sind auch vorrangige Interessengebiete der Siedlungsentwicklung und Rohstoffgewinnung mitberücksichtigt, wobei der Fokus deutlich auf der Sicherung der agrarisch geprägten, offenen Feldlandschaft liegt. Die Arten des Offenlandes benötigen große, unzerschnittene Freiflächen, die insbesondere durch den Flächenverbrauch auch in der Ackerlandschaft der Hellwegbörde immer kleiner werden (s. Kap. 5.1.4.2, Flächenverbrauch). Durch die Ausweisung der Freiräume, in denen die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang vor den Interessen der Siedlungs- und Industrieentwicklung sowie der Rohstoffgewinnung hat, soll unmittelbar das charakteristische Erscheinungsbild der Kulturlandschaft Hellwegbörde geschützt werden, wenngleich der als Flächenverbrauch bezeichnete Prozess der Ausweitung von Siedlungen, Verkehrswegen sowie Industrie- und Gewerbegebieten weiter voranschreiten wird. Die Umsetzungsmaßnahmen der Vereinbarung auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen seit 2005 mithilfe freiwilliger Vertragsnaturschutzangebote, um den seit langer Zeit anhaltenden Bestandsrückgang der Offenlandarten einzudämmen. Dabei sind fünf verschiedene Maßnahmentypen für die Landwirte ausgearbeitet worden, wobei alle Maßnahmen den Verzicht von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln umfassen. Die fünf Maßnahmentypen sind die Einsaat eines Saatgemenges mit hohem Luzerneanteil, die Selbstbegrünung der Ackerflächen, die Überwinterung eines Stoppelackers mit anschließendem Anbau von Sommergetreide in doppeltem Saatreihenabstand, der Winterweizenanbau in doppeltem Saatreihenabstand mit anschließender Überwinterung des nicht abgeernteten Bestandes sowie die Einrichtung von so genannten Lerchenfenstern (vgl. JOEST, R., 2008. S.2f.). Entsprechend der Entwicklungen auf dem Agrarmarkt werden die Ausgleichsvergütungen der Maßnahmentypen angepasst, um auch bei hohen Agrarmarktpreisen eine attraktive Alternative für die Landwirte anzubieten. In den letzten Jahren hat sich dabei der Anteil der teilnehmenden Landwirte und der Fläche kontinuierlich erhöht. 2007 wurden circa 155 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im Kreis Soest im Zuge der „Vereinbarung Hellwegbörde“ mit den obigen Maßnahmen belegt und die Landwirte dafür entsprechend vergütet. Dieser Flächenwert von 155 Hektar bei einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kreis Soest von insgesamt circa 83.000 Hektar kann zwar punktuell zu verbesserten Lebensbedingungen für verschiedene Offenlandarten beitragen, jedoch ergibt sich aufgrund des geringen Flächenumfangs im Vergleich zur Gesamtgröße der Hellwegbörde keine umfassende Wirkung für die Struktur der Agrarlandschaft.

Während sich die obigen Naturschutzmaßnahmen durch die Ausweisung von Schutzgebieten auf bestimmte Flächen konzentrieren, sind im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen naturschutzrelevante Maßnahmen möglich, die über die Umweltmindeststandards (Cross Compliance) hinausgehen (s. Kap. 5.1.2.2, EU-Agrarpolitik). „Im Mittelpunkt der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz stehen die Agrarumweltmaßnahmen und der Vertragsnaturschutz“ (MUNLV, 2008a. S.25). Diese Maßnahmen leisten einen beträchtlichen Beitrag zum Kulturlandschaftsschutz bzw. zur nachhaltigen Entwicklung der agrarisch geprägten Kulturlandschaften im Zuge der sich immer stärker auf den Agrarmarkt ausrichtenden und somit wandelnden Landwirtschaft. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung erhöht sich die Bedeutung der Agrarumweltmaßnahmen für den Natur-, Umwelt- und Kulturlandschaftsschutz nochmals, da die ehemals extensiv genutzten Stilllegungsflächen weitgehend wieder in die intensive Landbewirtschaftung aufgenommen wurden.

Seit Mitte der 1980er Jahre wurde eine Vielzahl von Programmen eingeführt, um den Naturschutzaspekt in der sich intensivierenden und technisierenden Landwirtschaft zu integrieren (vgl. MUNLV, 2006. S.314). Die Ackerstreifen- und Feuchtwiesenschutzprogramme bildeten 1985 den Anfang, gefolgt von weiteren Programmen, wie dem Mittelgebirgsprogramm 1986, dem Streuobstwiesenprogramm 1990 und dem Kulturlandschaftsprogramm 1993. 2000 wurden alle Einzelprogramme in den „Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz“ zusammengefasst, um den Schutz von Natur, Umwelt und Kulturlandschaft in den ländlichen Räumen zusammenzufassen, übersichtlicher sowie transparenter und somit attraktiver zu gestalten. Mit den Agrarumweltmaßnahmen wird die freiwillige Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz, die aufgrund der Ziele des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes weiter an Bedeutung zunehmen wird, gefördert. Das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ zielt auf eine „nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft, eine artenreiche Kulturlandschaft und die Produktion gesunder Lebensmittel ab“ (MUNLV, 2006. S.316). In der Periode 2007 bis 2013 entfallen über 40 % der Fördermittel des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ auf die Agrarumweltmaßnahmen inkl. des Vertragsnaturschutzes (vgl. MUNLV, 2007a. S.15, 30ff.). Diese Zahlungen können nicht als klassische Subventionen bezeichnet werden, da die Landwirte durch die erhöhten ökologischen Standards wichtige gesellschaftliche Ziele umsetzen. Diese Leistungen werden mit Vergütungen honoriert, da „der Vertragsnaturschutz […] einen grundlegenden Beitrag zur Erhaltung einer strukturreichen und artenreichen Kulturlandschaft und damit einer naturraumtypischen biologischen Vielfalt [leistet]“ (MUNLV, 2008b. S.32). Die Akzeptanz der Agrarumweltmaßnahmen ist generell auf den ertragsschwachen Standorten und bei den kleineren, eher extensiv wirtschaftenden Betrieben höher als auf den ertragsstarken Standorten und bei den marktorientierten Großbetrieben. Diese Konzentration ist anhand der Verteilung der Vertragsnaturschutzflächen im Kreis Soest ebenfalls ersichtlich (s. Karte 21). Die meisten Vertragsnaturschutzmaßnahmen finden in den Randbereichen der Börde statt. Einerseits in der Lippeniederung am Nordrand der Börde und andererseits im Südosten im Bereich der östlichen Oberbörde und des östlichen Haarstrangs auf den weniger ertragreichen Rendzina- und Pseudogleyböden. Aufgrund der hohen Zahlungsbereitschaft der öffentlichen Hand für die Agrarumweltmaßnahmen wird diesen Maßnahmen eine hohe Bedeutung und auch Wirksamkeit zugemessen. Zu den für die Landwirtschaft relevanten Agrarumweltmaßnahmen, die allesamt eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufweisen, zählen in NRW neben dem Vertragsnaturschutz auch die Fördermaßnahmen zur markt- und standortgerechten Landbewirtschaftung, zur Förderung der Anlage von Uferrandstreifen und zur Förderung der Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen, wobei der Vertragsnaturschutz die größte Bedeutung aufweist (vgl. MUNLV, 2008b. S.12ff.). Mit der markt- und standortgerechten Landbewirtschaftung werden die extensive Dauergrünlandnutzung, der ökologische Landbau und der Anbau vielfältiger Fruchtfolgen gefördert. Der Vertragsnaturschutz im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ gliedert sich in weitere Unterpunkte, wozu die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Äckern und Ackerstreifen, die Ackerumwandlung in Grünland, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland sowie die Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen (Erhaltungsmaßnahmen), Hecken und sonstigen Biotopen zählen. Ebenso wie andere NRW-Kreise, die einen bedeutenden landwirtschaftlich genutzten Flächenanteil aufweisen, ist auch der Kreis Soest mit einem eigenen Kreiskulturlandschaftsprogramm in die Vertragsnaturschutzförderung eingebunden (vgl. MUNLV, 2008b. S.33f.). Neben der „Vereinbarung Hellwegbörde“ stellt das Kulturlandschaftsprogramm eine weitere Grundlage des Vertragsnaturschutzes im Kreis Soest dar (vgl. KREIS SOEST, 2007a. S.1ff.). Zwar ist der Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen kreisweit möglich, jedoch liegt der Fokus auf der intensiv genutzten Hellwegbörde. Dagegen ist die Grünlandförderung an eine Gebietskulisse gebunden, die primär die Schutzgebiete nach § 62 Landschaftsgesetz, die Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie weiterhin die Schledden umfasst. Folglich konzentriert sich die Förderung entsprechend der Flächenbedeutsamkeit des Grünlandes besonders auf die Lippeniederung im Norden und die Grünlandbereiche südlich des Haarstrangs im Tal von Möhne und Ruhr. Innerhalb der Hellwegbörde wird die Grünlandnutzung in den Schledden finanziell gefördert. Neben dem Vertragsnaturschutz auf den Ackerflächen sind ebenfalls der Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken im gesamten Kreisgebiet und somit flächendeckend innerhalb der Hellwegbörde förderfähig. Insgesamt wurde im Kreis Soest im Jahr 2008 auf über 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Vertragsnaturschutz von knapp 200 Landwirten durchgeführt (vgl. STAHN, H., 2009). Dabei werden im Kreis Soest deutlich mehr Grünland- als Ackerflächen im Vertragsnaturschutzrahmen bewirtschaftet. Die Grünlandflächen umfassen alleine fast 800 Hektar. Dazu kommen noch einzelne Obstwiesen und Hecken, die nur geringe Flächenanteile einnehmen. Die Vertragsnaturschutzfläche entspricht einem Flächenanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Kreises Soest von etwas über einem Prozentpunkt, so dass folglich kleinräumig naturschutzrelevante Verbesserungen für Flora, Fauna und Boden erreicht werden können, jedoch die landschaftsstrukturelle Wirkung auf die Kulturlandschaft gering ist. Die Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Ackerflächen in der Hellwegbörde sind primär daran angepasst, den agrarisch geprägten und strukturarmen Lebensraum von Offenlandarten, wie Wachtelkönig und Wiesenweihe, zu erhalten.

Auch nach Ablauf der aktuellen Förderperiode im Jahr 2013 wird der Vertragsnaturschutz ein fester Bestandteil an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz bleiben bzw. die Bedeutung wird weiter zunehmen, wobei sich die Ackerflächenmaßnahmen in der Hellwegbörde auch in Zukunft primär auf die weniger produktiven Standorte fokussieren werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte 21: Aktuelle Vertragsnaturschutzflächen im Kreis Soest

5.1.4.2 Flächenverbrauch

Seit vielen Jahrzehnten gehen immer mehr land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch den Bedarf an Wohn-, Gewerbe/Industrie- und Verkehrsflächen verloren, so dass heute noch etwas mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands und NRWs landwirtschaftlich genutzt wird (vgl. LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.10). Aktuell dienen rund 62 % der Soester Kreisfläche als landwirtschaftliche Nutzfläche, jedoch hat sich dieser Anteil in den letzten Jahren infolge kontinuierlich ablaufender Ausweitungen der Versiegelung durch Neubausiedlungen, Straßenneubauten sowie neue Industrie- und Gewerbegebiete verringert, wobei auch die Landwirtschaft durch Aussiedlungen der gesamten Hofstelle aus der geschlossenen Ortsbebauung oder durch neue Wirtschaftsgebäude (Scheunen, Ställe) in die freie Feldflur maßgeblich dazu beiträgt (s. auch Tab. 2 u. Abb. 5). Für die Zukunft wird in der Hellwegbörde zwar - wie auch in vielen anderen Regionen - mit einem Bevölkerungsrückgang von einigen Prozentpunkten gerechnet, jedoch wird sich im Zuge des ansteigenden Flächenbedarfs je Person auch weiterhin die als Flächenverbrauch bezeichnete Umwidmung der Nutzung von den landwirtschaftlichen Freiflächen hin zu versiegelten Flächen fortsetzen (vgl. MIELKE, B. U. SCHULZE, K. In: HEINEBERG, H. (Hrsg.), 2007. S.80f. u. BUCHER, H. et al., 2004. S.120ff.; s. Karte 22). Abseits der in der Karte dargestellten geschlossenen Bebauung wird die Hellwegbörde zusätzlich durch verstreute oder in Einzellage befindliche landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Gebäude gegliedert.

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Karte 22: Siedlungsstruktur mitsamt wichtiger Verkehrswege und die mögliche Siedlungsexpansion im Kreis Soest

Heute werden täglich etwa 80 bis 100 Hektar Freiflächen in Deutschland für die Ausdehnung der Wohn-, Arbeits- und Verkehrsinfrastruktur umgewandelt, wobei dieser Flächenbetrag zwischen 1960 und 1970 noch bei 120 Hektar/Tag lag (vgl. DEMUTH, B., 2000. S.22 u. DOSCH, F. U. BECKMANN, G., 1999a. S.302f.). Auf Nordrhein-Westfalen entfallen dabei aktuell etwa 18 Hektar pro Tag (vgl. QUAS, M. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.20). In nur etwa 50 Jahren hat sich die versiegelte Fläche in Deutschland verdoppelt, wenngleich der Versiegelungstrend auf weiterhin hohem Niveau leicht negativ ist. Entscheidende Bedeutung bei dem hohen Flächenverbrauch hat die Suburbanisierung, also die ausufernde Bebauung mit städtischen Gestaltungs- und Lebensweisen besonders zum Zweck der Wohnfunktion in die Randbereiche der Städte und Dörfer (vgl. ANL (Hrsg.), 1995. S.65f.). Von den 1950er bis in die 1980er Jahre konzentrierte sich der Suburbanisierungsprozess auf die unmittelbar stadtnahen Bereiche, während sich dieser Prozess seitdem auch auf die ländlichen Räume ausgeweitet hat (vgl. CURDES, G., 1999. S.335). Die Versiegelung wird maßgeblich durch tagtäglich stattfindende kleine Baumaßnahmen hervorgerufen, so dass die Ausmaße des Flächenverbrauchs in kleinen Zeitskalen kaum wahrgenommen werden, da sie sich „am Rande des Wahrnehmungshorizontes“ (CURDES, G., 1999. S.336) abspielen. Durch die zunehmende Bebauung und dementsprechende Vereinheitlichung der verschieden ausgeprägten Landschaftsräume geht der Wert und somit auch die Bedeutung von Kulturlandschaften verloren, wobei besonders die Eigenart zu nennen ist (s. Kap. 2.3, Bedeutung und Wert von Kulturlandschaften). Neben dem direkten Flächenverbrauch ist besonders bei den Verkehrsinfrastruktureinrichtungen auch die die Landschaft zerschneidende Wirkung zu beachten.

Weil sich in Zukunft der Flächenverbrauch fortsetzen wird, betrifft dies die Landwirtschaft unmittelbar. Zur Bereitstellung der Rohstoffe für Nahrungs- und Futtermittel sowie Erneuerbare Energien werden immer weniger Flächen zur Verfügung stehen. In der Politik ist erkannt worden, dass „ein weiterer Verlust von Agrarflächen wie bislang […] nicht hinzunehmen [ist]“ (ASBRAND, A. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008n. S.24). Daher hat der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg das als „Allianz für die Fläche“ bezeichnete Programm ins Leben gerufen, um den Verlust landwirtschaftlicher Flächen in NRW von aktuell 18 auf fünf Hektar je Tag zu verringern (vgl. QUAS, M. In: LANDWIRTSCHAFTLICHES WOCHENBLATT, 2008b. S.20 u. MUNLV, 2006. S.269). Trotz dieses ambitionierten Ziels wird es auch zukünftig weiterhin Tag für Tag einen Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche geben. Diese kontinuierliche Umwidmung wird in der Zukunft die in den vergangenen Jahrzehnten ersichtlichen gravierenden Auswirkungen auf die Kulturlandschaft fortführen, wenngleich mit der „Allianz für die Fläche“ dieser Prozess verlangsamt werden könnte. Für die offene Agrarlandschaft der Hellwegbörde hat der Flächenverbrauch eine große Bedeutung. Das prägende Landschaftsbild offener, unverbauter Flächen wird - wie auch heute schon - mehr und mehr durch Baumaßnahmen überformt, so dass die Kulturlandschaft fortlaufend Veränderungen erfährt. Abseits der „Allianz für die Fläche“ wir das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde Auswirkungen auf den Flächenverbrauch in der Hellwegbörde haben (s. Kap. 5.1.4.1, Naturschutz). So soll sich im Zuge der „Vereinbarung Hellwegbörde“ der Flächenverbrauch auf die an die bestehenden Ortschaften angrenzenden Interessengebiete der Siedlungsentwicklung konzentrieren, während die anderen Gebiete des Vogelschutzgebietes als weitgehend offene Feldlandschaft erhalten bleiben und somit dort die Bautätigkeiten auf ein absolutes Minimum heruntergefahren werden sollen.

5.2 Entwicklungsszenarien der Kulturlandschaft Hellwegbörde

Die folgenden Entwicklungsszenarien der Kulturlandschaft Hellwegbörde fassen die zuvor behandelten Auswirkungen der Einzelaspekte Klimawandel, Agrarmarkt und -politik, Erneuerbare Energien, Naturschutz und Flächenverbrauch zusammen, um ein Gesamtbild der landschaftsstrukturellen Veränderungen zu erlangen. Aufgrund der Entwicklungen auf dem Agrarmarkt und des Zusammenhangs mit der Agrarpolitik ergeben sich je nach Standort Differenzierungen in der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität. Weiterhin sind die Nachfrage auf dem Weltagrarmarkt sowie die Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung für den Anbau der Kulturpflanzen. Auf die Anbaustruktur haben die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und die Erneuerbaren Energien direkten Einfluss. Abseits dieser Aspekte sind weiterhin noch der Flächenverbrauch sowie die Naturschutzaspekte zu beachten, wobei insbesondere der Flächenverbrauch markante Effekte auf das Landschaftsbild hervorruft.

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Abb. 26: Einordnung der drei Szenarien in die Entwicklungsrichtungen der ökonomischen und ökologischen sowie globalen und regionalen Orientierung

Eigene Abbildung

Im Folgenden werden drei Zukunftsszenarien mit differenzierten Entwicklungsrichtungen für die Kulturlandschaft der Hellwegbörde anhand des Kreises Soest vorgestellt. Dies sind die Szenarien „multifunktionale Landwirtschaft“, „marktnahe ökologische Landwirtschaft“ und „agroindustrielle Landwirtschaft“ (s. Abb. 26). Neben dem regionalen Überblick des Kreises Soest bilden die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee ein differenziertes Beispiel auf kommunaler Ebene (s. Karte 23). Die Szenarien fokussieren die Landschaftsstruktur auf den Zeitraum zwischen 2030 und 2040. Die in den entworfenen Karten und Abbildungen eingezeichneten Grenzen sind nicht als linienscharfe Abgrenzungen zu interpretieren, sondern sie stellen zumeist räumlich eng begrenzte und fließende Übergangsbereiche dar.

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Karte 23: Lage der Beispielgemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee im Kreis Soest

5.2.1 Multifunktionale Landwirtschaft

Im Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft werden die aus heutiger Sicht wahrscheinlichsten Entwicklungen zusammengefasst und die Auswirkungen auf die Kulturlandschaft dargestellt. Dabei wird die vorgestellte Entwicklungsrichtung der multifunktionalen Landwirtschaft mit langfristig ansteigenden, aber deutlich schwankenden Agrarmarktpreisen und verringerten GAP-Zahlungen verfolgt (s. Tab. 7 u. Abb. 19). Die GAP-Zahlungen werden dabei auf die Direktzahlungen und die Zahlungen aus der zweiten Säule konzentrieren, wobei die Direktzahlungen gekürzt werden und die Bedeutung der zweiten Säule kontinuierlich zunehmen wird. Aufgrund dieser Entwicklungen ist davon auszugehen, dass sich die Intensivbewirtschaftung auf die Gunststandorte in der zentralen Hellwegbörde fokussieren wird, während die weniger begünstigten Standorte eher eine Tendenz zur Extensivierung erfahren werden, wenngleich auch in diesem Bereich für den Agrarmarkt produziert werden wird (s. Karte 24, 25 u. Abb. 27, 28). Auf den Gunststandorten wird die Landbewirtschaftung bei zunehmender Weltmarktorientierung weiterhin auf die ertragsstarken Kulturen Getreide und dabei besonders auf Weizen, Gerste und Mais, sowie Raps ausgerichtet sein und sich der Strukturwandel in mäßigem Tempo fortsetzen. Die Getreidekulturen Weizen und Gerste werden auf absehbare Zeit die bedeutsamsten Anbauarten bleiben, wenngleich besonders der Maisanbau weiter an Relevanz zunehmen wird, da sich speziell im Zuge des Klimawandels positive Entwicklungen für die C4-Pflanze abzeichnen (s. Tab. 5). Mit der verlängerten Vegetationsperiode wird sich darüber hinaus der Anbau von Zwischenfrüchten und Zweitfrüchten ausdehnen können. Bei dieser Entwicklung werden immer weniger Weltmarktbetriebe immer größere Flächen intensiv bewirtschaften. Die regionale energetische Verwertung spielt auf den Gunststandorten eine nachrangige Rolle und wird sich besonders auf die weniger wirtschaftlichen Standorte konzentrieren. Dazu gehören die Pseudogley-Standorte in der westlichen Unterbörde, die Lippeniederung, die Rendzina- und Pseudogleyböden in der östlichen Oberbörde und teilweise auf dem östlichen Haarstrang sowie die Schledden, während auf den anderen Standorten mit einer intensiven Landbewirtschaftung die Weltmarktausrichtung zunimmt. Standorte, die im Zuge der Weltmarktorientierung aufgrund schlechterer landwirtschaftlicher Voraussetzungen unter verstärkten wirtschaftlichen Druck geraten, werden eine Landnutzung mit extensiveren Zügen annehmen, wobei hier die Aspekte der Erneuerbaren Energien sowie des Natur- und Landschaftsschutzes eine größere Bedeutung erfahren werden. Dennoch werden auch in diesen Bereichen weiterhin Kulturen für den globalisierten Agrarmarkt angebaut werden, wozu aufgrund der standörtlichen Voraussetzungen besonders die bereits oben genannten und auch aktuell wichtigsten Kulturen Weizen, Gerste, Raps und Mais zu zählen sind (s. auch Kap. 4.3, Aktuelle Situation der Landwirtschaft). Während auf den Gunststandorten die Landbewirtschaftung auf nur wenige Kulturpflanzen (Getreide inkl. Mais, Raps) ausgerichtet sein wird, ist unter naturschutzfachlichen, nachhaltigen und energetischen Gesichtspunkten auf den weniger begünstigten Standorten ein größeres Kulturartenspektrum zu erwarten, wobei sich dieses Spektrum an den Klimawandel anpassen wird. Folglich bieten sich dort neben den Hauptanbaukulturen Weizen, Gerste, Mais und Raps - auch zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff - der Anbau von Sonnenblumen, Zuckerrüben, Kartoffeln, Gemüsekulturen und die Grünlandwirtschaft als Alternativen an. Die Grünlandwirtschaft wird sich dabei auf die nassen Standorte an den Fließgewässern, in den Niederungen sowie auf die Ortsrandlagen konzentrieren. Aufgrund der hohen Biomasseproduktion liefern auch der Zwei- und Mischkulturenanbau attraktive Nutzungsformen der energetischen Verwertung, die zukünftig an Bedeutung gewinnen werden. Besonders auf den Grünlandstandorten und auf der Südseite des Haarstrangs ist durch das höhere Temperaturniveau mit einer Ausdehnung des Obstbaus zu rechnen. Abseits dieser Kulturpflanzen werden Miscanthus, Sudangras, Hirse und die Kurzumtriebsplantagen mit Ausnahme kleinräumiger Flächen wohl keine Bedeutung erlangen.

Folglich wird die Landbewirtschaftung in der Hellwegbörde nach dem Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft in Zukunft voraussichtlich flächendeckend weiterbetrieben werden, wobei eine grobe Zweiteilung in einen intensiv genutzten Zentralbereich der Börde und eine eher extensivere und differenziertere Landnutzungsform auf den weniger produktiven Standorten möglich ist. Die Gunststandorte fokussieren sich auf den zunehmend liberalisierenden Weltagrarmarkt, während auf den anderen Standorten die Bedeutungen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der dezentralen Energieversorgung eine tragende Rolle zur Aufrechterhaltung der agrarisch geprägten, offenen Kulturlandschaft spielen werden. Dort wird sich im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung besonders aus der zweiten Säule der Strukturwandel langsamer als in den besonders produktiven Bereichen vollziehen, so dass viele der heute noch aktiven Klein- und Mittelbetriebe die Bewirtschaftung fortführen können. Unter diesen Entwicklungstendenzen ist ein bedeutsamer Flächenanteil mit völliger Nutzungsaufgabe nicht zu erwarten.

Abseits der aus obigen Gründen zunehmenden Anzahl an Biogasanlagen, welche sich auf die ertragsschwächeren Bereiche und dort an Standorte mit günstigen Voraussetzungen zur Kraft- Wärme-Kopplung konzentrieren werden, wird sich im Zuge des aufkommenden Repowerings bis in circa 30 Jahren die Anzahl der Windkraftanlagen deutlich reduziert haben (s. Kap. 5.1.3, Erneuerbare Energien). Diese dann etwa 80 bis 100 Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kreises Soest werden einhergehend mit einer deutlichen Leistungssteigerung mehr regenerativen Strom liefern können als die bisherigen etwa 270 Anlagen. Dabei wird sich die Windkraftnutzung auf den windstarken Bereichen der Haarhöhe abspielen. In einigen wenigen Konzentrationsflächen werden diese Anlagen stehen, während dazwischen Schneisen der Biotopvernetzung und im Speziellen dem Vogelschutz dienen. Die als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesene Hellwegbörde liefert vielen Offenlandarten Lebensraum, Brut- und Rastmöglichkeiten, jedoch ist auch die Bedeutung für den Vogelzug zu bedenken, so dass breite, windkraftlose Schneisen eine ökologische und besonders ornithologische Bedeutung aufweisen. Die Windräder werden dabei zum allergrößten Anteil außerhalb der Gebietskulisse des Vogelschutzgebietes liegen. Weiterhin ist aus Gründen des Naturschutzes die zu erwartende Tendenz der Extensivierung auf weniger produktiven Standorten zunächst positiv einzustufen, jedoch sind dafür öffentliche Zahlungen unumgänglich, um ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Tätigkeit aufrecht zu erhalten (s. Kap. 6, Managementstrategie).

Abseits dieser Aspekte ist insbesondere der Flächenverbrauch eine in Bezug auf die Landschaftsstruktur sehr wichtige Komponente (s. Kap. 5.1.4.2, Flächenverbrauch). Der Flächenverbrauch wird trotz aller Anstrengungen in den nächsten Jahrzehnten kontinuierlich landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch nehmen. Folglich wird sich die von geschlossener Ortsbebauung mit weiten Ackerflächen geprägte Kulturlandschaft der Hellwegbörde weiter wandeln. Neben den Interessen der Siedlungs- und Industrieentwicklung haben in der Hellwegbörde auch die Steine- und Erdenindustrie sowie die Landwirtschaft an sich eine große Bedeutung im Rahmen des landwirtschaftlichen Flächenverbrauchs. Im Bereich Erwitte/Anröchte/Geseke im Osten des Kreises Soest befinden sich großräumig abbaufähige Gesteine zur Zementherstellung. In der Landwirtschaft werden sich besonders die Betriebe im Gunstraum der zentralen Hellwegbörde auf die zunehmende Weltmarktorientierung mit Betriebsvergrößerungen einstellen müssen. Dies erfolgt entweder über die Aussiedlung der gesamten Hofstelle aus der geschlossenen Bebauung oder über die Errichtung von neuen Wirtschaftsgebäuden im Außenbereich.

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Karte 24: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 27

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 27: Querschnitt durch die Hellwegbörde. Querschnittsverlauf siehe Karte 24

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Karte 25: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 28

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Abb. 28: Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee. Querschnittsverlauf siehe Karte 25

5.2.2 Marktnahe ökologische Landwirtschaft

Ebenso wie im Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft wird sich auch bei der Ausweitung regionaler Wertschöpfungsketten unter Beachtung ökologischer Aspekte die Landnutzung in den Gunsträumen der Hellwegbörde zusehends auf den Weltagrarmarkt ausrichten (s. Karte 26, 27 u. Abb. 29, 30). Weizen, Gerste, Mais und Raps werden dabei die wichtigsten Anbaukulturen darstellen, wobei im Zuge des mäßigen Strukturwandels die Betriebszahl absinken und als Folge die durchschnittliche Betriebsgröße parallel dazu ansteigen wird (s. auch Abb. 9 u. 10). Die Gunststandorte weisen dabei eine Agrarmarktorientierung auf, bei der die Aspekte des Naturschutzes und der regionalen und somit dezentralen Energieversorgung eine nur untergeordnete Rolle spielen werden. Nach diesem Szenario werden sich die Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik primär auf die zweite Säule konzentrieren, während die Direktzahlungen immer weiter heruntergefahren werden. Abseits der Gunststandorte wird sich der teilweise bereits heute erkennbare Trend des Ausbaus der marktnah und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft verstärken, wobei finanzielle Unterstützungen aus öffentlicher Hand, wie die GAP-Zahlungen, erforderlich sind (s. Kap. 6, Managementstrategie). An Standorten, wo sich die agrarische Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem sich weiter liberalisierenden Weltmarkt negativ darstellen wird, werden die Themen der regionalen Wertschöpfungsketten und Vermarktungsstrategien an Bedeutung gewinnen können, sofern die öffentliche Unterstützung gewährleistet ist. Folglich wird sich in den weniger produktiven Bereichen der Börde ein vielfältiges Anbaumuster ergeben, bei dem neben den heutigen Hauptanbaukulturen Getreide inkl. Mais und Raps auch Sonnenblumen, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Obst sowie die Vieh- und Grünlandwirtschaft in bedeutsamem Umfang das Landschaftsbild mitgestalten werden. Dabei werden sich - auch aufgrund der längeren Vegetationsperiode - der Misch- und Zweikulturenanbau ausdehnen können. Des Weiteren kann sich auf der sonnenexponierten Südseite des Haarstrangs im Zuge des Klimawandels neben dem Obstanbau auch der Wein als eine lukrative Anbaukultur darstellen und zur Diversifizierung der Landwirtschaft beitragen. In diesen dann nicht primär auf den liberalen Weltmarkt ausgerichteten Bereichen ist folglich ein abwechslungsreiches Landschaftsbild unterschiedlicher Nutzungsformen möglich, wobei die dezentrale Energieversorgung mit der Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen und von Windkraft eine große Rolle spielen wird. Während die Gunststandorte aufgrund der Weltmarktkonkurrenz in intensiver Form bewirtschaftet werden, ist auf den anderen Standorten eine eher extensive und Naturschutzaspekte verfolgende Bewirtschaftungsform wahrscheinlich. In der auf regionaler Vermarktung ausgerichteten Produktionslandwirtschaft erfolgt die Vermarktung auch direkt auf den Höfen oder in kleinen Dorfläden, wobei die Themen Bio- und Ökolandbau - als Gegenpol zur global ausgerichteten Intensivproduktion in den Gunsträumen - zunehmende Bedeutung erlangen werden. Neben der Produktionslandwirtschaft ist besonders in den ertragsschwächeren Bereichen auch die Bereitstellung anderer Dienstleistungen, wie Ferien auf dem Bauernhof oder die Errichtung von Hofcafés, etc., eine alternative Einnahmequelle des ländlichen Raumes. Wie auch in den anderen Szenarien stellt der kontinuierliche Flächenverbrauch ein großes Problem der nachhaltigen Kulturlandschaftserhaltung und -entwicklung dar. Die typische Kulturlandschaftsstruktur weiter, unverbauter Ackerflächen wird schleichend, aber kontinuierlich durch ausufernde Neubauten an den Dörfern und Städten sowie durch die Errichtung von Neubauten in der offenen Feldflur verändert.

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Karte 26: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der marktnahen ökologischen Landwirtschaft mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 29

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 29: Querschnitt durch die Hellwegbörde. Querschnittsverlauf siehe Karte 26

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Karte 27: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der marktnahen ökologischen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 30

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Abb. 30: Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee. Querschnittsverlauf siehe Karte 27

5.2.3 Agroindustrielle Landwirtschaft

Sollten sich die öffentlichen Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik zukünftig deutlich stärker reduzieren als zurzeit als wahrscheinlich angenommen wird, müsste sich die Landwirtschaft noch deutlich stärker auf den Weltagrarmarkt mit ansteigenden Marktpreisen ausrichten als es zurzeit nach dem Szenario der multifunktionalen Landwirtschaft zu erwarten ist (s. Abb. 19). Bei der agroindustriellen Ausrichtung auf ökonomische und globale Interessen ist negativ zu beurteilen, dass die hohen Produktionskosten in Deutschland und in weiten Teilen Europas die Gewinne der im weltweiten Maßstab quantitativ und qualitativ sehr hohen Ertragszahlen deutlich reduzieren. Die Landwirtschaft hat sich unter diesen Bedingungen auf ökonomische Rentabilität einzustellen, um weltweite Konkurrenzfähigkeit zu erlangen. Einhergehend mit der Liberalisierung des Agrarmarktes wird dies in der Hellwegbörde zu einer Aufteilung in einen intensiv genutzten Gunstraum und einen Bereich mit Nutzungsaufgabe bzw. unter Verfolgung von Natur- und Landschaftsschutzzielen sowie zum Zwecke des Energiepflanzenanbaus zu einer extensiven Landnutzungsform führen (s. Karte 28, 29 u. Abb. 31, 32). Auf den Gunststandorten wird sich die Produktion auf die ertragsstarken Kulturen konzentrieren. Da heute weitgehend nur die Weizenproduktion in den Gunsträumen Deutschlands im Vergleich zu den überkontinentalen Konkurrenten auf dem Weltmarkt rentabel ist, ist auch zukünftig mit einer Fokussierung auf nur wenige Kulturarten (Weizen, Gerste, Mais und Raps) zu rechnen. Mit den positiven Effekten im Zuge des Klimawandels wird sich besonders der Maisanbau weiter ausdehnen können, jedoch wird unter rein marktwirtschaftlichen Interessen die Produktion von Weizen die lukrativste Einnahmequelle für die Landwirte bleiben. Auf den Gunststandorten wird es infolge der Weltmarktausrichtung zu einem raschen Strukturwandel kommen, so dass letztlich nur noch wenige Großbetriebe die größten Flächenanteile bewirtschaften werden. Außerhalb der nach diesem Szenario intensiv genutzten Gunststandorte sind die weniger produktiven Flächen nicht rentabel zu bewirtschaften, sofern die öffentlichen Zahlungen - wie nach diesem Szenario - auf ein Minimum reduziert werden sollten. Als Folge dieser Unwirtschaftlichkeit ist mit Flächennutzungsaufgaben und -extensivierungen zu rechnen, so dass dort die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung von anderen als den GAP- Zahlungen aus öffentlicher und privater Hand abhängt (s. Kap. 6, Managementstrategie).

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Karte 28: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der agroindustriellen Landwirtschaft mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 31

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Abb. 31: Querschnitt durch die Hellwegbörde. Querschnittsverlauf siehe Karte 28

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Karte 29: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Szenario der agroindustriellen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 32

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Abb. 32: Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee. Querschnittsverlauf siehe Karte 29

Ohne jegliche finanzielle Unterstützung der Landwirte wird sich unter den alleinigen Wettbewerbsbedingungen des Freihandels das Landschaftsbild der Hellwegbörde extrem wandeln (s. Tab. 7). Einerseits in einen intensiv genutzten Streifen der zentralen Börde und andererseits in sich daran anschließende Bereiche inkl. der Schledden mit Nutzungsaufgabe (s. Karte 30, 31 u. Abb. 33, 34). Auf den weniger produktiven Standorten ist nur marginal mit einer Aufrechterhaltung der Grünlandwirtschaft zu rechnen. Diese Entwicklung schließt jegliche öffentliche Zahlungen für die Landwirte aus, wozu auch die Zahlungen für den Energiepflanzenanbau und für den Naturschutz zählen. Demnach würde es neben der Möglichkeit der intensiven Weltagrarmarktorientierung für die Landwirtschaft keine Alternative geben. Die Standorte mit Nutzungsaufgabe werden sich unter diesen Bedingungen langfristig im Laufe der Sukzession zu Waldgebieten entwickeln.

Um die Hellwegbörde aus kulturlandschaftlichen Gründen weiterhin als offene und agrarisch geprägte Kulturlandschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln, sind finanzielle Maßnahmen für die weniger begünstigten Standorte unter rein agrarmarktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich (s. Kap. 6, Managementstrategie). Die Biomasseproduktion zur dezentralen Energieversorgung wird eine nur geringe Rolle spielen. Während auf den Gunststandorten die Weltvermarktung der Hauptanbaukulturen höhere Erträge generieren wird und sich infolgedessen die energetische Biomassenutzung in Biogasanlagen weitgehend auf den Zwischen- und Zweitfruchtanbau zu konzentrieren hat, wirken sich auf den weniger ertragreichen Flächen die hohen Produktionskosten negativ aus. Insgesamt werden daher nur verhältnismäßig wenige Flächen der Verwertung in Biogasanlagen dienen. Dagegen werden Raps und Mais besonders für die Biokraftstofferzeugung weiterhin relevante Bedeutung als Nachwachsende Rohstoffe aufweisen, wobei die energetische Verwertung auf überregionaler Ebene (Weltagrarmarkt) erfolgt und nicht direkt der dezentralen Energieversorgung zugeführt wird.

Dieses Szenario macht deutlich, dass auf den weniger produktiven Standorten die agrarische Weiterbewirtschaftung von öffentlichen Zahlungen abhängt. Abseits der je nach Standort konträren Entwicklungen wird sich weiterhin der Flächenverbrauch als ein die Landschaft prägender Prozess fortführen und die landwirtschaftlich genutzte Fläche weiter dezimieren.

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Karte 30: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Extremszenario der agroindustriellen Landwirtschaft mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 33

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Abb. 33: Querschnitt durch die Hellwegbörde. Querschnittsverlauf siehe Karte 30

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Karte 31: Entwicklung der Erneuerbaren Energien und der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität nach dem Extremszenario der agroindustriellen Landwirtschaft für die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee mit der Lage des Querschnitts in Abbildung 34

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Abb. 34: Querschnitt durch die Gemeinden Bad Sassendorf und Möhnesee. Querschnittsverlauf siehe Karte 31

6 Managementstrategie

Anhand der am Beispiel der Kulturlandschaft der Hellwegbörde vorgestellten Entwicklungsszenarien ist ersichtlich, dass sich im Zuge der sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten voraussichtlich deutlich wandelnden Bedingungen für die Landwirtschaft direkte Veränderungen auf das Kulturlandschaftsbild ergeben. Die „gehölzarme Agrarlandschaft“ (LWL U. LVR, 2007b. S.81) der Hellwegbörde inklusive des landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs „Soester Börde - Hellweg“ ist aufgrund der hohen landschaftlichen Bedeutung mit der typischen und prägenden Landschaftsstruktur zu erhalten. Da sich jedoch - wie in den Szenarien dargestellt - das Landschaftsbild im Zusammenhang mit Verschiebungen in der Landwirtschaft zukünftig zum Teil deutlich verändern könnte, sind planerische Strategien erforderlich, um eine nachhaltige und erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung zu etablieren. Nur mit einer auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit ausgerichteten Landschaftsentwicklung kann langfristig das Erscheinungsbild der Hellwegbörde erhalten bleiben. In der Hellwegbörde weist die flächendeckende Weiterführung der landwirtschaftlichen Nutzung Priorität auf.

Wenngleich es kein Kulturlandschaftsschutzgesetz in Deutschland und Nordrhein-Westfalen gibt, werden die Kulturlandschaften auf unterschiedlicher Ebene in verschiedenen Gesetzestexten, wie dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Raumordnungsgesetz sowie dem Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen, und sonstigen Rahmenbedingungen rechtlich geschützt (s. Kap. 2.2, Rechtliche Rahmenbedingungen von Kulturlandschaften). Mit der geplanten Berücksichtigung der in dem Fachgutachten „Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen“ von den Landschaftsverbänden abgegrenzten landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche innerhalb Nordrhein-Westfalens in dem neuen LEP NRW wird die erhaltende Landschaftsentwicklung ein weiteres Standbein erhalten (s. Kap. 3, Kulturlandschaften und bedeutende Kulturlandschaftsbereiche in Nordrhein- Westfalen). Mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung können die rechtlichen Aspekte beachtet und gleichzeitig die aus vielfältiger Sicht große Bedeutung und der Wert der Kulturlandschaft Hellwegbörde erhalten werden (s. Kap. 2.3, Bedeutung und Wert von Kulturlandschaften). Neben den differenzierten geschichtlichen und ökologischen Bedeutungen ist die große Bedeutung von Kulturlandschaften und besonders von als landesbedeutsam deklarierten Kulturlandschaftsbereichen, wie dem Zentralbereich der Hellwegbörde, für die Menschen zu nennen (s. Abb. 4). Die langfristige Etablierung intakter Kulturlandschaften bildet eine der wichtigsten Ressourcen der Zukunft, wobei sie ein „heterogenes multifunktionales Gemeinschaftsgut“ (APOLINARSKI, I. et al. In: MATTHIESEN, U. et al. (Hrsg.), 2006. S.82) darstellen (vgl. STIENS, G., 1999. S.325).

Abseits der rechtlichen Verpflichtungen zur Kulturlandschaftserhaltung ist den geschichtlich und ökologisch sowie auch den für die Bevölkerung bedeutsamen Komponenten Rechnung zu tragen, um die regionale Ausprägung der unterschiedlichen Kulturlandschaftstypen langfristig zu sichern. Die Hellwegbörde grenzt sich als ein intensiv agrarisch genutzter Gunstraum von den umliegenden Kulturlandschaften ab. Während nördlich der Lippe die strukturreiche Parklandschaft des Münsterlandes das Landschaftsbild prägt, schließen sich westlich die urban-industriell geprägten Bereiche des Ruhrgebietes und südlich das waldreiche Sauerland an.

Um in Zukunft die Kulturlandschaft der Hellwegbörde in heutiger Grundstruktur erhalten zu können, ist die Landwirtschaft in ausgewogener Form an den globalen und regionalen sowie ökonomischen und ökologischen Interessen zu orientieren (s. Abb. 26). Dies ist unter Verfolgung der Multifunktionalität der Landwirtschaft zielorientiert am ehesten realisierbar (s. Kap. 5.2, Entwicklungsszenarien der Kulturlandschaft Hellwegbörde). Sollten sich die öffentlichen Zahlungen aus den Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik an die Landwirte stärker reduzieren als es zurzeit für die Zukunft angenommen wird oder gar gänzlich gestoppt werden, würde sich die Landbewirtschaftung aus den weniger produktiven Bereichen gänzlich zurückziehen und sich als direkte Folge das Landschaftsbild markant wandeln (s. Kap. 5.2.3, Agroindustrielle Landwirtschaft). Um die Nutzungsaufgabe in den weniger begünstigten Bereichen der Hellwegbörde zu verhindern, sind Zuzahlungen für die Landbewirtschafter aus heutiger Sicht unumgänglich. Nach 2013 werden aller Voraussicht nach die Direktzahlungen an die Landwirte schrittweise abgesenkt werden, wobei der Trend der zunehmenden Bedeutung der zweiten Säule der GAP anhalten und folglich die zusehends anerkannte multifunktionale Landwirtschaft an Bedeutung gewinnen wird (s. Kap. 5.1.2, Agrarmarkt und Agrarpolitik). So haben sich die Landwirte in den Gunsträumen auf den Weltagrarmarkt auszurichten, während auf den sonstigen Standorten die öffentlichen Mittel aus der zweiten Säule der GAP und andere finanzielle Unterstützungen einen großen Einfluss auf die Landbewirtschaftung haben werden. Um eine flächendeckende Landwirtschaft zu erhalten, sind somit an die regionalen Voraussetzungen gekoppelte Strategien erforderlich. Während in den Gunsträumen zwischen Lippe und Möhne die Landbewirtschaftung bei der erwarteten Reduktion der GAP-Zahlungen weiter Bestand haben wird und sich auf den sich liberalisierenden Markt ausrichten wird, hängt die Nutzungsstruktur in den weniger produktiven Bereichen explizit von öffentlichen Zielen, Strategien und Finanzierungen ab. Im Folgenden wird eine mögliche Managementstrategie für die Hellwegbörde vorgestellt, mit der unter nachhaltigen Kriterien eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung erreicht und das öffentliche Gemeinschaftsgut der Kulturlandschaft deutlich aufgewertet werden kann (s. Abb. 35). Diese Managementstrategie orientiert sich an den regionalen Standortvoraussetzungen der Hellwegbörde.

Mit den Direktzahlungen werden die hohen sozialen und ökologischen Standards der europäischen Landwirtschaft finanziell honoriert, um die EU-Landwirte aus ökonomischer Sicht wettbewerbsfähig aufzustellen. Diese finanzielle Unterstützung wird in Deutschland in der aktuellen Förderperiode bis 2013 auf einen bundeslandweit einheitlichen Wert ausgerichtet, der bei der Einhaltung der Cross Compliance-Vereinbarungen ausgezahlt wird. Ab 2013 werden aller Voraussicht nach diese Direktzahlungen vermindert werden. Die Zahlungen für die zweite Säule konnten in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut werden und werden auch in den nächsten Jahren weiter ausgedehnt werden. Die zweite Säule umfasst die freiwilligen und primär auf ökologische Aspekte ausgerichteten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, die sich explizit auf die Leistungen abseits der landwirtschaftlichen Produktion konzentrieren. Mit dem in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der verstärkten Umwidmung der Mittelzuwendungen von der ersten in die zweite Säule hat die Landwirtschaft als öffentliches Gut und als multifunktional agierender Wirtschaftszweig an Akzeptanz gewonnen. Zukünftig wird sich der relative Anteil der zweiten Säule am GAP-Budget weiter erhöhen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 35: Mögliche Triade der finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft Eigene Abbildung

Zahlungen für die Landbewirtschafter zur Erfüllung gesellschaftlich erwünschter Ziele, wie die langfristig erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, werden mit dem sich zunehmend liberalisierenden Weltagrarmarkt und den verminderten Direktzahlungen zwingend erforderlich sein. Die Zahlungen werden dabei auf immer mehr Flächen nötig werden, da sich nur die Landwirte in den Gunsträumen bei verminderten bzw. wegfallenden Subventionszahlungen am Agrarmarkt werden durchsetzen können. Im Zuge der verringerten Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik sind Umstrukturierungen notwendig, um die regionalen Ausprägungen und Strukturen der Kulturlandschaften erhalten zu können. Die Förderung der zweiten Säule konzentriert sich auf einzelne Flächen, die sich an freiwilligen und ökologisch orientierten Maßnahmen ausrichten. Um die Maßnahmen zukünftig verstärkt auch auf die Bedeutung und den Wert der verschiedenen Kulturlandschaften akzentuieren zu können, ist es erforderlich, einen eigenen Förderbereich zu entwickeln, für den hier unter dem Namen Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ erste Überlegungen angestellt werden (s. Abb. 36).

Die Einführung und Etablierung einer auf der Erhaltung von Kulturlandschaften ausgerichteten Managementstrategie berücksichtigt im Speziellen den gesellschaftlichen Wert und die gesellschaftliche Bedeutung von regional verschieden ausgeprägten Kulturlandschaften, so dass ein eigenständiger Bereich außerhalb der GAP erforderlich ist, um der Bedeutung und dem Wert der Kulturlandschaften gerecht zu werden. Die Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ wird abseits der primär auf ökologische Aspekte ausgerichteten zweiten Säule der GAP, die weiter an Bedeutung gewinnen wird, den flächenhaften Schutz der Kulturlandschaften in den Vordergrund stellen. Mit der Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ können je nach lokalen Standortvoraussetzungen differenzierte Maßnahmen durchgeführt werden. In der agrarisch geprägten Kulturlandschaft der Hellwegbörde ist wie bei den zuvor entwickelten Szenarien die Gliederung in Gunst- und Ungunsträume eine an die agrarischen Standortvoraussetzungen angepasste Unterteilung (s. Karte 14). Je nach Standortvoraussetzung sind zur erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung differenzierte Maßnahmen erforderlich. In der Hellwegbörde liefern die in Karte 14 aufgrund der naturräumlichen Verhältnisse abgegrenzten Gunst- und Ungunsträume im Kreis Soest zwei zu unterscheidende Maßnahmenräume für die Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ (s. Abb. 37). In anderen Kulturlandschaften sind entsprechend den gegebenen Standortvoraussetzungen ebenfalls landwirtschaftlich privilegierte und benachteiligte Bereiche abzugrenzen. Diese Managementstrategie berücksichtigt nur die zuvor erarbeiteten Entwicklungsrichtungen der agrarischen Nutzungsintensität in der Hellwegbörde, wohingegen in anderen Kulturlandschaften andere Managementstrategien erforderlich seien können. Dies ist insbesondere in großräumig benachteiligten Gebieten der Fall, wo sich die Landwirtschaft im Zuge des sich liberalisierenden Agrarmarktes aus rein wirtschaftlichen Gründen zukünftig weiträumig zurückziehen wird. In den Gunsträumen der Hellwegbörde wird die landschaftliche Grundstruktur zukünftig mit der Intensivlandwirtschaft erhalten bleiben, wobei hier ökologische Aspekte - besonders unter Berücksichtigung des europäischen Vogelschutzgebietes Hellwegbörde - Relevanz aufweisen. Mit der 2008 erfolgten Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung (10 % der LF) fielen die extensiv genutzten und somit ökologisch wertvollen Flächen als Inseln innerhalb des ansonsten intensiv genutzten Gunstraumes weitgehend weg. Folglich ist auch der Individuenschutz innerhalb des Vogelschutzgebietes Hellwegbörde deutlich erschwert worden, da sich mit der flächenhaften Intensivnutzung die Lebensbedingungen für die in der Hellwegbörde lebenden Offenlandarten, wie Wiesenweihe und Wachtelkönig, verschlechtert haben. Im Zuge der Managementstrategie ist in den Gunsträumen eine Verpflichtung an die Landbewirtschafter notwendig, die eine ökologische Landnutzung auf einem gewissen Ackerflächenanteil erforderlich macht. In den Bereichen der Intensivlandwirtschaft innerhalb der Hellwegbörde ist ein relativer Anteil von fünf bis zehn Prozentpunkten von so genannten „ökologischen Ausgleichsflächen“ sinnvoll, die jeder Landwirt nach gewissen Kriterien bewirtschaften muss. Mit einem Flächenanteil von einem Zehntel bis einem Zwanzigstel an der landwirtschaftlichen Nutzfläche gehen die ökologisch wertvollen Maßnahmen deutlich über den relativen Anteilen des aktuell betriebenen Vertragsnaturschutzes hinaus (s. Kap. 5.1.4.1, Naturschutz). Dabei sollte in den variabel zu gestaltenden „ökologischen Ausgleichsflächen“ die ackerbauliche Bewirtschaftung derart erfolgen, dass die Ernteprodukte vermarktet werden können, aber die Landnutzung sich an extensive Nutzungsstrukturen und ökologischen Interessen orientiert. Hierzu bieten sich in der Hellwegbörde an die Bedürfnisse des Vogelschutzes orientierte Maßnahmen an, wozu spezielle Kulturarten, der Verzicht auf die Bearbeitung in speziellen Zeiträumen, der Verzicht oder die Minimierung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, etc. zählen. Somit können die bereits bestehenden Maßnahmen im Rahmen der zweiten Säule und der „Vereinbarung Hellwegbörde“ erweitert werden. Da sich die Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ besonders auf landschaftsrelevante Aspekte bezieht, ist im Gunstraum der Hellwegbörde die notwendige Einflussnahme geringer als in den weniger begünstigten Gebieten. Abseits der zweiten Säule und den Maßnahmen der „Vereinbarung Hellwegbörde“ liefert die Einführung von so genannten „ökologischen Ausgleichsflächen“ in den intensiv genutzten Bereichen ein weiteres Standbein der Beachtung ökologischer Aspekte. Das Hauptaugenmerk der Managementstrategie innerhalb der Hellwegbörde ist jedoch auf die weniger ertragreichen Standorte in der westlichen Unterbörde, der Lippeniederung, den Schledden, der östlichen Oberbörde und dem östlichen Haarstrang zu richten. Ohne finanzielle Unterstützungen der Landbewirtschafter ist die Nutzungsaufgabe eine unter rein liberal-wirtschaftlichen Kriterien zu erwartende Entwicklungsrichtung (s. Kap. 5.2.3, Agroindustrielle Landwirtschaft). Folglich würden sich diese ertragsschwächeren Bereiche bei Reduktion bzw. Einstellung der finanziellen Unterstützung als Folge der Nutzungsaufgabe zu Wäldern entwickeln, so dass sich das typische Erscheinungsbild der landwirtschaftlich geprägten, offenen Agrarlandschaft deutlich verändern würde. Aufgrund dieser Entwicklungsmöglichkeit ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von öffentlichen Zuzahlungen an die Landwirte abhängig. Mithilfe von Maßnahmen in der Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ kann in den weniger produktiven Bereichen der Hellwegbörde das Landschaftsbild erhalten werden, wobei nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Landwirte erhalten im Rahmen der Managementstrategie Geldmittel für die landwirtschaftliche Weiterbewirtschaftung der Ungunsträume, wobei für Acker- und Grünlandflächen differenzierte monetäre Staffelungen sinnvoll sind.

In Zukunft wird die Verfolgung gesellschaftlich erwünschter Ziele, wie der erhaltenden und nachhaltigen Entwicklung und Pflege von Kulturlandschaften, von der Gesellschaft finanziert werden müssen. Die Kulturlandschaftspflege kann im Zuge der sich weiter technisierenden Landwirtschaft und des sich zusehends liberalisierenden Agrarmarktes nicht weiter als kostenlos anfallendes Beiprodukt der agrarischen Tätigkeit angesehen werden. Auf dem freien Weltagrarmarkt sind nur wenige Gunsträume in Deutschland im globalen Maßstab konkurrenzfähig, wozu auch die Gunsträume innerhalb der Hellwegbörde zu zählen sind. Hingegen sind auf vielen heute noch landwirtschaftlich genutzten Flächen die öffentlichen Zuzahlungen im Rahmen der GAP ein entscheidendes Standbein der andauernden Landbewirtschaftung. Mit den zukünftig sich verringernden GAP-Zahlungen müssen diese Mindereinnahmen durch andere Zahlungen kompensiert werden, um die Kulturlandschaften in den typischen Ausprägungen und Besonderheiten erhalten zu können. Hierzu bietet sich die Einführung eines gesonderten Managementkonzeptes, dem „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“, an. Mit dem Managementkonzept sind je nach Kulturlandschaft differenzierte Maßnahmenpakete erforderlich, so dass beispielsweise in den Gebirgslagen andere Aspekte beachtet werden müssen als in der Hellwegbörde. Die in den vergangenen Jahren zunehmend in der Öffentlichkeit anerkannte Bedeutung von intakten Kulturlandschaften wird in den kommenden Jahren weiter fortschreiten. Die Multifunktionalität der Landwirtschaft liefert weit über die eigentliche Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Energie (Produktionslandwirtschaft) hinausgehende Wohlfahrtseffekte. Die für die Umsetzung nötigen Geldmittel für das „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ sind aus verschiedenen Quellen zu generieren und auf regionaler Ebene entsprechend der Bedürfnisse zu verteilen. Neben europäischen, Bundes- und Landesmitteln für die Managementstrategie ist auf regionaler Ebene der Fördertopf durch verschiedene Einnahmequellen zu erhöhen. Dazu bieten sich Zahlungen an, die erforderlich werden, wenn Freiflächen in andere Nutzungen - Wohnsiedlungen, Verkehrsinfrastruktureinrichtungen, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Steinbrüche - überführt werden. Die betreffenden Kommunen müssen bei der Ausweisung und Genehmigung der Flächenumwidmung zugunsten der obigen Nutzungsansprüche ebenso Zahlungen an das „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ entrichten wie diejenigen, die sich auf diesen Flächen niederlassen (Privatpersonen, Firmen, etc.). Durch die Etablierung eines solchen Zahlungsapparates kann das Grundkontingent der Zahlungen von europäischer, bundesdeutscher und bundeslandweiter Ebene entsprechend erweitert werden. Gleichzeitig würden diese zusätzlich zu erbringenden Geldmittel den übermäßigen Flächenverbrauch eindämmen können, während andererseits die Errichtung neuer Wohn- und Industriegebäude innerhalb der geschlossenen Bebauung mit finanziellen Anreizen gefördert werden sollte. Mit derart ausgerichteten Regelungen würde der kontinuierliche Flächenverbrauch reduziert werden können. Der Aufbau des Fördertopfes „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ wird sich mit der Einführung sukzessive vergrößern müssen, so dass die verminderten Zahlungen aus der GAP im gewissem Umfang kompensiert werden können. Die unmittelbar landwirtschaftlich orientierten GAP-Zahlungen werden ersetzt durch an gesellschaftlichen Zielen der Kulturlandschaftserhaltung ausgerichteten und angepassten Zahlungen. Während das große Finanzbudget für die Landwirtschaft nur in geringer Weise der Öffentlichkeit verständlich ist, sind der Erhalt, die Pflege und nachhaltige Weiterentwicklung von Kulturlandschaften in breiten Bevölkerungsschichten weitgehend akzeptiert und folglich die öffentliche Zahlungsbereitschaft verhältnismäßig hoch. Die Akzeptanz wird im Zuge des ablaufenden Landschaftswandels und bei anschaulicher Darstellung der möglichen Entwicklungsrichtungen der Landschaftsstruktur weiter erhöht werden können. Die Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ liefert erste Überlegungen der in Zukunft notwendigen finanziellen Bezuschussung der Landwirtschaft für die Verfolgung des in der Gesellschaft erwünschten Ziels der erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung.

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Abb. 36: Allgemeiner Aufbau der Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ für landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften Eigene Abbildung

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Abb. 37: Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ für die Hellwegbörde Eigene Abbildung

7 Fotoserie

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Karte 32: Standorte der Fotos mitsamt der Blickrichtung

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Foto 1: Agrarischer Gunstraum zwischen Altengeseke und Klieve im Nordwesten der Gemeinde Anröchte inmitten der zentralen Hellwegbörde. Blickrichtung: Nordosten

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Foto 2: Agrarischer Gunstraum nordwestlich von Körbecke im Nordwesten der Gemeinde Möhnesee mit Blick auf den Haarstrang. Blickrichtung: Nordwesten

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Foto 3: Agrarischer Gunstraum zwischen Lohne und Enkesen im Klei östlich von Soest in der Gemeinde Bad Sassendorf. Blickrichtung: Osten

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Foto 4: Agrarischer Ungunstraum der Ahseniederung bei Ostinghausen im Norden der Gemeinde Bad Sassendorf. Blickrichtung: Nordwesten

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Foto 5: Agrarischer Ungunstraum der Ahsewiesen westlich von Oestinghausen (Gemeinde Lippetal) in den Gemeinden Lippetal und Welver. Blickrichtung: Westen

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Foto 6: Agrarischer Ungunstraum einer Schledde westlich von Altenmellrich im Südwesten der Gemeinde Anröchte. Blickrichtung: Norden

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Foto 7: Traditionelle Bausubstanz aus Kalkstein in Altenmellrich (Gemeinde Anröchte)

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Foto 8: Traditionelle Bausubstanz aus Kalkstein in Hewingsen (Gemeinde Möhnesee)

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Foto 9: Biogasanlage am Stüttingshof östlich von Bittingen auf der Haar (Gemeinde Ense). Blickrichtung: Westen

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Foto 10: Großer Windpark auf der östlichen Haar zwischen Uelde, Effeln und Drewer auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte und den Städten Warstein und Rüthen. Blickrichtung: Westen

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Foto 11: Größenvergleich von Windrädern mit anderen vertikalen Strukturen (Gebäude, Bäume und Wegekreuz inmitten der Feldflur neben der Birke). Blickrichtung: Südosten

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Foto 12: Kleiner Windpark an der Grenze zwischen Bad Sassendorf und Erwitte. Blickrichtung: Südwesten

8 Zusammenfassung

Die Diplomarbeit „Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Beispielhafte Darstellung der Hellwegbörde“ untersucht anhand der Beispielregion des Hellwegraumes die Auswirkungen der zukünftigen Veränderungen der Landbewirtschaftung auf die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild.

Die Hellwegbörde ist aufgrund der günstigen standörtlichen Voraussetzungen geprägt von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Der Kernbereich der Hellwegbörde ist neben 28 anderen Landschaftsräumen in Nordrhein-Westfalen von den Landschaftsverbänden Westfalen und Rheinland als landesbedeutsam deklariert worden. Mit dieser bundeslandweiten Untersuchung der Kulturlandschaften wird der Bedeutung und dem Wert von regional differenzierten Kulturlandschaften in besonderem Maße Rechnung getragen. Wenngleich die Bedeutung von Kulturlandschaften in der vergangenen Jahren zunehmend in der Öffentlichkeit an Akzeptanz gewonnen hat, werden Kulturlandschaften in den Gesetzestexten bisher zumeist nur beiläufig erwähnt. Die Schwierigkeit des Schutzes und Erhaltes von regional verschieden ausgeprägten Kulturlandschaften liegt dabei in den sich uniformierenden Entwicklungen, so dass eine an ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Nachhaltigkeitskriterien orientierte erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung verfolgt werden sollte.

Die Landwirtschaft stellt infolge der großen Flächenanteile für die Kulturlandschaften eine äußerst bedeutende Komponente dar. Die agrarische Flächennutzung charakterisiert teilweise ganze Landschaften, wie zum Beispiel die Kulturlandschaft Hellwegbörde. Somit wirken sich Veränderungen in der Landwirtschaft, welche im Zuge des sich industrialisierenden und technisierenden Agrarsektors immer größere Ausmaße einnehmen, unmittelbar auf das Landschaftsbild aus. Besonders die Schlaggrößen, Betriebsgrößen und Anbaukulturen charakterisieren das Landschaftsbild in agrarisch geprägten Kulturlandschaften. Diese Komponenten werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten besonders von den Faktoren Klimawandel, Agrarmarkt, Agrarpolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz und Flächenverbrauch beeinflusst.

Mit dem anthropogen verursachten Klimawandel werden die Kulturpflanzen und Nutztiere besonders von einer veränderten Zusammensetzung der bodennahen Atmosphäre, einer höheren Durchschnittstemperatur, einem differenzierten Wasserangebot und Wetterextremen betroffen sein. Je nach Anbaukultur wirken sich die atmosphärischen Veränderungen unterschiedlich aus. Während die C4-Pflanzen von einer wärmeren Atmosphäre profitieren werden, sind die Auswirkungen bei den C3-Pflanzen differenzierter zu betrachten. Für die meisten heimischen Getreidearten wird in den kommenden Jahren aufgrund klimatischer Veränderungen mit Ertragseinbußen zu rechnen sein, wohingegen die Kartoffel und die meisten Gemüsesorten stabile und Zuckerrübe, Sonnenblume, Obst und Wein positive Entwicklungstendenzen aufweisen.

Nach dem jahrzehntelangen Trend sinkender Weltagrarmarktpreise ist seit wenigen Jahren ein Aufwärtstrend erkennbar, welcher aufgrund des sich ändernden Verhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage in der Tendenz erhalten bleiben wird. In diesen langfristigen Trend steigender Agrarmarktpreise werden kurzfristige Schwankungen nach oben und unten große Ausmaße einnehmen. Der Agrarmarkt innerhalb der EU wurde in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark durch politische Eingriffe manipuliert. Die weitgehende Abschottung der europäischen Agrarmarktpreise vom Weltmarkt wird seit einigen Jahren zunehmend abgebaut und somit die europäische Landwirtschaft an den freien Markt angenähert. Während die marktpolitischen Stützungen sukzessive abgebaut werden, erhalten die Landwirte für die hohen sozialen und ökologischen Standards mittlerweile Direktzahlungen sowie für freiwillige Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklungspolitik (Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) Zahlungen. In Zukunft werden die Direktzahlungen und die Zahlungen im Zusammenhang mit der zweiten Säule die Stützpfeiler der Gemeinsamen Agrarpolitik bilden, wobei der gesamte Zahlungsumfang reduziert werden wird, die relativen Anteile der Direktzahlungen ab- und die der zweiten Säule zunehmen werden. Aufgrund dieser Entwicklungstendenzen auf dem Agrarmarkt und in der Agrarpolitik ist davon auszugehen, dass sich die Landbewirtschaftung auf den Gunststandorten der Hellwegbörde unabhängig von den öffentlichen Zahlungen auf den Weltagrarmarkt ausrichten wird. Hingegen ist auf den weniger produktiven Standorten (Pseudogley-Böden der westlichen Unterbörde, Lippeniederung, Pseudogley- und Rendzina-Böden der östlichen Oberbörde und teilweise des Haarstrangs, Schledden) mit einer extensiveren Landnutzung zu rechnen, wobei die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik eine wichtige Rolle spielen wird.

Von den Erneuerbaren Energien sind die Wind- und Bioenergiebranche die wichtigsten Sektoren innerhalb der Hellwegbörde. Die Hellwegbörde stellt zusammen mit der östlich anschließenden Paderborner Hochfläche das wichtigste Windenergiegebiet Westfalens dar. Im Kreis Soest befinden sich zurzeit etwa 270 Windkraftanlagen, die in Bezug auf das Landschaftsbild eine große Bedeutung aufweisen. In den kommenden Jahren wird das Repowering - also der Austausch alter Anlagen durch leistungsstarke und moderne Neuanlagen -, was mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz finanziell gefördert wird, in verstärktem Maße einsetzen. Folglich wird sich in den kommenden Jahrzehnten die Anzahl der Windkraftanlagen in der Hellwegbörde reduzieren und dabei besonders auf die windstarken Standorte in der Oberbörde und auf dem Haarstrang konzentrieren. Die Bioenergie hat neben den technischen Anlagen, wie den Biogasanlagen, direkte Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Anbaukulturen. Raps und Mais stellen die wichtigsten Nachwachsenden Rohstoffe dar. Während Raps besonders zur Kraftstofferzeugung (Biodiesel) genutzt wird, ist Mais abseits der Kraftstofferzeugung (Bioethanol) besonders zur dezentralen Energieversorgung in Biogasanlagen geeignet. Mit der Förderung im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wird sich zukünftig besonders der Anbau von Mais weiter ausdehnen.

Neben dem Klimawandel, dem Agrarmarkt und der Agrarpolitik sowie den Erneuerbaren Energien spielen auch die Naturschutzaspekte und die Flächennutzungsumwidmung eine große Bedeutung für das Erscheinungsbild landwirtschaftlich geprägter Kulturlandschaften. Neben den Natur- und Landschaftsschutzgebieten wird mit NATURA 2000 ein europäisches Schutzgebietsnetz aus FFH- und Vogelschutzgebieten aufgebaut. In der Hellwegbörde befinden sich einige, zumeist kleinräumige FFH-Gebiete (Fließgewässer, Wälder). Große Teile der Hellwegbörde wurden als Vogelschutzgebiet anerkannt. Im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde wurde mit der „Vereinbarung Hellwegbörde“ neben dem Individuenschutz bedeutender Vogelarten auch der Lebensraumschutz als wichtiges Ziel deklariert. Kleinflächig wird von Landwirten eine an ornithologische Zielsetzungen orientierte Landbewirtschaftung im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführt. Daneben bieten die in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik verankerten Agrarumweltmaßnahmen verschiedene Möglichkeiten der Landnutzung zur Erreichung naturschutzfachlicher Ziele. Diese Maßnahmen der Landwirte im Rahmen der „Vereinbarung Hellwegbörde“ und der Agrarumweltmaßnahmen (Vertragsnaturschutz) führen kleinflächig zu verbesserten Lebensraumbedingungen, jedoch reichen die in der Hellwegbörde abgeschlossenen Verträge nicht aus, um landschaftsrelevante Bedeutung zu erlangen.

Die durch die agrarische Nutzung geprägte Hellwegbörde verliert kontinuierlich durch Baumaßnahmen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, so dass das charakteristische Erscheinungsbild der Kulturlandschaft fortwährend verändert wird. Dieses Problem des schleichenden, aber dauerhaft ablaufenden Flächenverbrauches stellt eine große Bedrohung für die regional gewachsenen Kulturlandschaften dar.

„Multifunktionale Landwirtschaft“, „agroindustrielle Landwirtschaft“ und „marktnahe ökologische Landwirtschaft“ stellen drei mögliche und verschieden akzentuierte Entwicklungsszenarien der Zukunft dar. Die „multifunktionale Landwirtschaft“ stellt die zwischen regionalen und globalen sowie zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen ausgewogene Entwicklungsrichtung dar. Hiernach wird sich die Landbewirtschaftung und als Folge dessen auch das Landschaftsbild der Hellwegbörde je nach standörtlicher Voraussetzung differenziert entwickeln. Die Gunststandorte werden sich zügig auf den Weltagrarmarkt ausrichten, während auf den Ungunststandorten eher eine auf Naturschutz und Erneuerbare Energien ausgerichtete extensivere Landnutzungsform vorherrschen wird. Die Gunststandorte werden von den heute bereits dominierenden Anbaukulturen (Weizen, Gersten, Mais, Raps) geprägt, während die anderen Standorte ein größeres und differenzierteres Kulturartenspektrum aufweisen werden, wozu neben Getreide und Raps auch Obst, Gemüse, Sonnenblumen, Hackfrüchte und die Grünlandwirtschaft zu zählen sind.

Unter stärkerer Verfolgung regionaler und ökologischer Interessen ist eine an Marktnähe und Ökologie ausgerichtete Landwirtschaft zu erwarten („marktnahe ökologische Landwirtschaft“). Während die Gunststandorte sich auf den Weltagrarmarkt ausrichten werden, wird sich in den weniger begünstigten Bereichen eine extensive Landnutzungsformen verfolgende Landwirtschaft ausdehnen. Ein breites Kulturartenspektrum sowie der Bio- und Ökolandbau mitsamt regionaler Vermarktung bieten hier Produktionsmöglichkeiten abseits der global orientierten Landwirtschaft in den Gunsträumen.

Als Gegensatz zur ökologisch und regional ausgerichteten Landwirtschaft wird in der „agroindustriellen Landwirtschaft“ eine möglichst große Wirtschaftlichkeit angestrebt. Dabei hat sich die Landwirtschaft auf den Weltagrarmarkt auszurichten, was auf den Gunststandorten der Hellwegbörde einen raschen Strukturwandel und eine Fokussierung auf wenige, hochproduktive Anbaukulturen (Weizen, Gerste, Mais, Raps) zur Folge hätte. In den Ungunsträumen wäre die Landbewirtschaftung hingegen abhängig von öffentlichen Zahlungen, da die weniger produktiven und somit weniger ertragreichen Standorte auf dem freien Weltagrarmarkt wirtschaftlich unrentabel sind.

Um die Kulturlandschaft der Hellwegbörde in den kommenden Jahrzehnten in erhaltender Form weiterentwickeln zu können, ist eine Managementstrategie erforderlich. Die Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ liefert erste Überlegungen in diese Richtung. Die in Zukunft verminderten Zahlungen aus den Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik könnten durch den gleichzeitigen Aufbau eines Finanzbudgets für die Managementstrategie „Gemeinschaftswohl Kulturlandschaft“ ersetzt werden, wofür sowohl öffentliche als auch private Finanzmittel erforderlich sind. Entsprechend den landwirtschaftlichen Standortvoraussetzungen sind angepasste Maßnahmen zur erhaltenden Weiterentwicklung der Kulturlandschaft zu entwickeln. In der Hellwegbörde sollten für die Gunsträume und die Ungunsträume differenzierte Maßnahmen erarbeitet werden, welche einerseits auf den Ungunststandorten auch im Zusammenhang mit den verminderten Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik die großräumige Weiterbewirtschaftung der Flächen ermöglicht und welche andererseits auf den Gunststandorten ökologische Interessen mitberücksichtigt.

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Ende der Leseprobe aus 203 Seiten

Details

Titel
Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens
Untertitel
Beispielhafte Darstellung der Hellwegbörde
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Institut der Physischen Geographie und Landschaftsökologie)
Note
1,5
Autor
Jahr
2009
Seiten
203
Katalognummer
V150845
ISBN (eBook)
9783640626502
ISBN (Buch)
9783640627080
Dateigröße
69973 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hellwegbörde, Kulturlandschaft, Landwirtschaft, Landschaftsentwicklung, Klimawandel, Erneuerbare Energien, Regionalentwicklung, Kreis Soest, Geographie
Arbeit zitieren
Bernd Pölling (Autor:in), 2009, Szenarien einer zukünftigen Agrarnutzung in bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150845

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