"Das Urteil von Nürnberg"

Eine filmwissenschaftliche Analyse


Seminararbeit, 2009

19 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung

3. Inhaltszusammenfassung des Spielfilms / Angaben zur Entstehungszeit, zum Regisseur und Kritiken des Spielfilms

4. Einordnung in den historischen Kontext / Kurzbeschreibung der Thematik

5. Filmanalyse
5.1 Richter Dan Haywood (Spencer Tracy)
5.2 Der Staatsanwalt Colonel Ted Lawson (Richard Widmark)
5.3 Der Verteidiger Hans Rolfe (Maximilian Schell)
5.4 Der Angeklagte Dr. Ernst Janning (Burt Lancaster)

6. Fazit

7. Literatur- und Quellenverzeichnis

2. Einleitung

„Das Urteil von Nürnberg“. So heißt der historische Spielfilm, der in der folgenden Arbeit analysiert werden soll. Wir tauchen also in das 20. Jahrhundert ein und beschäftigen uns mit den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg. Ein interessantes Thema, denn dieser Film will einen Beitrag zur Aufklärung der deutschen Geschichte geben und ist gerade einmal sechzehn Jahre nach Kriegsende gedreht worden. Damit wurde noch relatives Neuland in der Filmgeschichte betreten, was das Interesse an diesem Film nocheinmal steigert.

Damit dieser Spielfilm möglichst gut beleuchtet und analysiert werden kann, gliedere ich die Arbeit in folgende Teile: zuerst soll eine präzise Inhaltszusammenfassung des Films erfolgen und darauf eine Einordnung des Films in den historischen Kontext und eine kurze Beschreibung der Thematik, damit dem Aufbau des Films besser gefolgt werden kann. In einem weiteren Schritt sollen nähere Angaben über die Produktion, Herkunft, Entstehungszeitraum, Bewertungen usw. des Films erfolgen.

Im Hauptteil soll der Film filmanalytisch ausgewertet werden. Dazu beziehe ich mich auf die am Prozess beteiligten Personen, also den Richter, den Staatsanwalt, den Verteidiger und den Angeklagten Janning und ihre filmästhetische Darstellung. Zudem versuche ich herauszuarbeiten, wie die Thematik der Nachkriegsprozesse im Film behandelt wird. Am Ende erfolgt ein Schlussfazit, das die Leitfragen dieser Arbeit kurz beantworten soll: Wie werden die am Prozess beteiligten Personen filmästhetisch dargestellt und wie wird die Thematik im Film behandelt bzw. welche Botschaft vermittelt der Film an den Zuschauer?

3. Inhaltszusammenfassung des Spielfilms / Angaben zur Entstehungszeit, zum Regisseur und Kritiken des Spielfilms

Der Film „Das Urteil von Nürnberg“ beginnt mit einer Ouvertüre, in der deutsche Militärlieder eingespielt werden. Die Handlung beginnt mit der Ankunft des Richters Dan Haywood (Spencer Tracy) in Nürnberg 1948. Er ist ein verrenteter Provinzrichter aus den USA und soll gemeinsam mit seinem Team eines der Nachfolgeprozesse gegen führende Juristen leiten. Auf der Anklagebank sitzen vier Justiziare: Hahn, Hoffstädter, Lampe und Janning. Richter Haywood geht ohne Vorkenntnisse in diesen Fall und muss sich erst ein umfassendes Bild von den Angeklagten und der Nazi-Mentalität machen. Die Angeklagten machen ihm durch permanentes Schweigen die Aufklärungsarbeit nicht leichter. Der Staatsanwalt Lawson (Richard Widmark) plädiert energischst auf die Verurteilung der Angeklagten, indem er viele Beweisdokumente einbringt und betont, die Angeklagten hätten die Urteile zu Sterilisationen aufgrund der Rassengesetze gefällt und damit zu diesen Gräueltaten beigetragen. Der Verteidiger Rolfe (Maximilian Schell) weist dies ebenso energisch zurück und führt an, dass die Deutschen und die Angeklagten nichts von den letztlich durchgeführten Sterilisationen, Zwangskastrationen usw. gewusst hätten. Sie hätten nur ihre Pflicht erfüllt und nach dem Gesetz geurteilt. Auch außerhalb des Gerichtssaals trifft der Richter auf gegenteilige Welten. Frau Berthold (Marlene Dietrich), die Frau eines zum Tode verurteilten Offiziers und Hausbesitzerin der Unterkunft des Richters Haywood vertritt die Ansicht, dass die Deutschen nichts gewusst hätten und man vergessen müsse, damit man weiterleben könne. Auch die amerikanischen Offiziere sahen sich zunehmend unter politischem Druck. Als die Sowjetunion die Kontaktsperre von Westberlin nach Ostberlin verhängte, wurde klar, dass Deutschland ein wichtiger Partner würde, um der Sowjetunion und dem Kommunismus standzuhalten. Der Einsatz von Dokumentarfilmen im Gerichtssaal, die diese Untaten darstellen, von Konzentrationslagern und Zeugen, die Opfer der Sterilisationen waren, ließen den Richter zunächst keine klaren Positionen einnehmen.

Am Ende des Prozesses bricht der Angeklagte Dr. Ernst Janning (Burt Lancaster), seiner Zeit Justizminister, sein Schweigen und räumt die vorgeworfenen Taten ein. Er habe von Anfang an gewusst, was er mit seinen Urteilen bewirkt hatte. In der Untersuchungshaftanstalt und im Gerichtssaal betonten seine teils uneinsichtigen Mitangeklagten, sie hätten nichts gewusst, hätten nur ihre Pflicht getan und seien daher unschuldig. Janning äußerte sich aber nicht, weil er wusste, dass er Unrecht getan hat. Bis zur Urteilsverkündung des Richters Haywood war nicht klar, wie die Urteile ausfallen sollten. Letztlich verurteilte der Richter alle, auch Janning, zu lebenslänglichem Zuchthaus, mit der Begründung, dass sie die entscheidenden Weichen für grausame Vollstreckungen stellten, ob per Urteilsspruch oder Unterschrift. Sie nahmen ihrerzeit in Kauf, dass ihre Angeklagten nach den Prozessen gequält und teilweise getötet wurden. Der Film schließt mit erneuter Militärmusik.

Dieser Film wurde 1961 von Regisseur Stanley Kramer in den USA gedreht, und ist darauf bedacht, die deutsche Vergangenheit darzulegen und anhand dieser Prozesse zu zeigen, welche Taten führende Richter zu verantworten hatten. Die Kritiken fallen positiv aus, vor allem deshalb, weil der Film auf wahren Begebenheiten beruhe und authentisches Material mit einbeziehe.[1] Das zeigt sich durch die Nominierung für elf Oscars®.[2]

4. Einordnung in den historischen Kontext / Kurzbeschreibung der Thematik

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Sieg der Alliierten herrschte Uneinigkeit über die Verfahrensweise mit den Besiegten. Zu Anfang war das Bedürfnis nach Rache sehr ausgeprägt. Besonders die Sowjetunion unter Stalin befürwortete die sofortige Erschießung nationalsozialistischer Kriegsverbrecher. Auch die Frage, ob die Deutschen sich selber vor das Gericht stellen sollten, war diskutiert.[3] Hinter dieser Ansicht standen vor allem die sogenannten „ Vansittaristen “, die keinen Unterschied zwischen dem Nationalsozialismus und dem deutschen Volk im Allgemeinen sahen.[4] Vor allem die USA unter Präsident Truman[5], und nach langem Überlegen auch Großbritannien, wollten aber eine Möglichkeit finden, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und die Schuldigen per Gerichtsverfahren zu bestrafen, anstatt vorschnell wahllos Menschen hinzurichten. Diese „ politische Lösung[6] wäre eine Peinlichkeit gewesen, weil dadurch die Alliierten nicht imstande gewesen wären, die wirklich Schuldigen ausfindig zu machen und zu bestrafen. Schon vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden durch die Moskauer Erklärung die Weichen für ein Gerichtsverfahren im Rahmen eines Internationalen Militärtribunals gestellt.[7] Für ein solches Verfahren mussten aber unzählige Probleme gelöst werden. Unter welchen Anklagepunkten sollen die Beschuldigten untersucht werden? Welche Beweismittel können herangezogen werden? Welches Gesetz bzw. welcher Paragraph dient als Strafmaß für die begangenen Verbrechen? Diese und andere wichtige Fragen galt es zu klären.[8] Ein erster entscheidender Schritt war es, sich in die nazistische Gedankenwelt hineinzuversetzen und eine Erklärung für diese Verbrechen zu finden.[9]

In dem Londoner Statut einigten sich die Alliierten auf vier Hauptanklagepunkte und weitere Artikel. Punkt eins war die Verschwörung zur Begehung von Verbrechen, Punkt zwei Verbrechen gegen den Frieden, Punkt drei Kriegsverbrechen und Punkt vier Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[10] Im Zentrum stand vor allem die Strafbarkeit eines geführten Angriffskrieges der Nationalsozialisten[11], was unter allen Alliierten unumstritten war. Die Beweismittelsuche gestaltete sich recht schwierig, weil sich die Behörden aufgrund des Kompetenzwirrwarrs gegenseitig behinderten. Die Suche nach und die Beschlagnahmung von geeigneten Dokumenten war kompliziert. Auch um die Auswahl der Angeklagten gab es viele Diskussionen. Schließlich einigte man sich auf insgesamt 24 Vertreter aus Politik, Militär und Wirtschaft.[12]

Als vorsitzende Richter des Gerichts wurden erfahrene Berufsrichter aus Zivilangelegenheiten vom Militärgouverneur nominiert. Das Verfahren wurde nach dem angloamerikanischen Vorbild geleitet. Die Angeklagten hatten die Freiheit, ihre Verteidiger selbst auszuwählen[13], womit ein faires Verfahren möglich war, was von den Alliierten, besonders von den USA, gewollt war.[14] Zudem war den Verteidigern während der Prozesse Immunität gesichert, so dass sie sich voll auf den Prozess konzentrieren konnten.[15]

Der Prozess an sich gestaltete sich anfangs recht zäh. Das Generalsekretariat des Gerichts kam mit der Vervielfältigung der übersetzten Dokumente für einige Prozessteilnehmer, besonders für die Verteidiger, nicht nach, so dass sie ohne Dokumente auskommen mussten. Dadurch war für die Verteidiger ihre Arbeit erschwert. Deshalb mussten mehrere Dokumente mehrmals verlesen werden, was die Verhandlung noch zähfließender machte. Es war deshalb nicht selten, dass einige Prozessteilnehmer einschliefen. Von Zeit zu Zeit kamen aber alle Beteiligten besser mit dem System zurecht und lernten sich besser kennen.[16]

Die Hauptprozesse wurden von den vier Hauptrichtern der Siegermächte geleitet: Biddle (Vorsitzender, USA), Lawrence (Großbritannien), de Vabres (Frankreich) und Nikitschenko (Sowjetunion). Sie fällten durch Abstimmungen die Urteile für die Angeklagten. Sie entschieden über Tod durch den Strang, lebenslange Freiheitsstrafe, mehrjährige Freiheitsstrafen und über Freisprüche.[17] Unter den zu Tode Verurteilten waren u. a. Göring, Ribbentrop und Keitel. Lebenslänglich bekamen beispielsweise Heß und Funk. 20 Jahre bekamen Speer und Schirach. 15 Jahre Gefängnis bekam Neurath. Freigesprochen wurde u. a. von Papen.[18]

Die zwölf Nachfolgeprozesse befassten sich mit 39 Ärzten und Juristen, 56 Personen aus SS und Polizei, 42 Industriellen und Bankiers, 26 militärischen Führern sowie 22 Ministern und hohe Regierungsbeamten.[19]

5. Filmanalyse

5.1 Richter Dan Haywood (Spencer Tracy)

Kommen wir nun zum Hauptteil dieser Arbeit. Bis jetzt haben wir die wichtigsten Rahmeninformationen über den Film und die Thematik kennengelernt. Steigen wir nun in den Film und dessen Analyse ein.

Beginnen wir mit Richter Dan Haywood. Richter Haywood übernimmt in diesem Film eine ganz besondere Schlüsselstellung ein. Er ist es letztendlich, der die gerechten Urteile gegen vier angeklagte Juristen fällen muss.

Zu Anfang wird Haywood durch die zerstörte Stadt Nürnberg in seine Unterkunft gefahren. Von Beginn an sieht man seinen recht ernsten Gesichtsausdruck. Dabei ist er aber ein in sich gekehrter, souveräner, neutraler und auch freundlicher Mann, der noch so gut wie unvoreingenommen von der Thematik ist. Er wird von der Kamera „vorgestellt“, in dem sie per Nahaufnahme[20] das Gesicht des Richters bei der Autofahrt zeigt. Zudem zeigt sich bei Haywood, dass er vom Lande kommt. Das wird in derselben Autofahrtsszene deutlich, wo er zusammenfährt als der Fahrer hupend einer Radfahrerin ausweicht. Sofort schwenkt die Kamera auf sein Gesicht und dokumentiert seinen erschrockenen Gesichtsausdruck. Durch diese Semiotik[21], also durch dieses Zeichen (Gesichtsausdruck), kann der Zuschauer erkennen, dass dem Richter das Leben in der Stadt gänzlich unbekannt ist. Er zeigt sich auch verdutzt, als ihm kurz darauf sein „Adjutant“ vorgestellt wird, also sein Helfer. Auch das war ihm sicher nicht in seiner bisherigen Berufslaufbahn bekannt. Als er nach einem Prozesstag durch das zerstörte Nürnberg geht und mit der Straßenbahn fahren will, geht er im Gedränge unter.

Die Kamera bleibt im Folgenden bei ihm und folgt seinen Schritten durch seine Unterkunft. In einem Dialog mit einem Senator wird klar, dass es jetzt „nur“ noch um die Nachfolgeprozesse gegen Nazijuristen gehe und dass das eine undankbare Aufgabe sei, weshalb man einen „Provinzler“[22] wie ihn genommen habe. Er zeigt sich durch seine Mimik fest entschlossen, diesen Prozess durchzuziehen, denn gerade dieser gegen Juristen ist ihm besonders wichtig, wie er sagt.

Auch während des Prozesses zeigt sich seine ernsthafte, aber neutrale und souveräne Ausdrucksweise. Zu Prozessbeginn fährt die Kamera durch den Gerichtsaal und bleibt dann bei Haywood, wie er in den Saal eintritt und sich setzt. Dann zoomt[23] sie näher heran und zeigt seine entschlossene Mimik. Die Großaufnahme des Gesichts von Richter Haywood soll nach Hickethier lediglich dazu dienen, die mimischen Züge der Gesichter der Darsteller zu unterstreichen und sie damit besonders zu akzentuieren.[24]

Nach dem ersten Prozesstag schaut Haywood von einem Fenster seines Büros aus auf den Angeklagten Ernst Janning und lässt sich alle seine verfassten Werke geben, um ihn besser kennenzulernen. Er möchte auch die Weimarer Verfassung studieren, damit er sich ein umfassendes Bild machen kann. Sein Gesichtsausdruck, der ernst, aber neutral wirkt, wird durch die Nahaufnahme in seinem Büro weiter verstärkt.

Bei seinem Gang durch Nürnberg geht er an den Ort, wo Hitler einst eine Rede gehalten hat. Wieder ist im Off[25], also nicht gespielt zu sehen, die Militärmusik zu hören, die die Zuschauer für den damaligen Nationalsozialismus emotionalisieren soll. Dadurch soll „ das visuell Gezeigte mit emotionalen Qualitäten[26] versehen werden, wie Hickethier es formuliert. Haywood blickt anschließend auf die Empore und es wird die schallende Stimme von Adolf Hitler im Off eingespielt, wodurch dem Richter und dem Zuschauer wieder die Zeit des Nationalsozialismus, der in Deutschland herrschte, klar wird. Es folgt wieder eine Großaufnahme seines Gesichts. Man erkennt, dass es in ihm „abreitet“, dass er nachdenkt, überlegt und sich einen Eindruck verschaffen will. Aber seine Mimik ist nahezu ausdruckslos, womit er nicht greifbar für den Zuschauer wird.

Während der Verhandlung hat er es mit einem sehr aggressiven Staatsanwalt wie Verteidiger zu tun. Beide kämpfen energisch um ihre Argumente, was den Richter aber nicht aus der Ruhe bringen lässt. Er schreitet letztlich ein und bittet beide Akteure, sich in ihren Äußerungen zu mäßigen. Zentral für ihn ist, dass das Recht gefunden werden müsse, und kein übertriebenes Wortgefecht ausgetragen werden dürfe.

Nach Lektüre Jannings Werke ist der Richter einmal mehr erstaunt, wie seinen Werken nach ein so aufrichtiger, ehrlicher und rechtempfindender Mensch an solchen Grausamkeiten, wie den Kastrationen bzw. Zwangssterilisationen, beteiligt gewesen war. Haywood betont, dass die Staatsanwaltschaft überzeugende Beweise liefern müsse, damit er Janning und die Mitangeklagten verurteilen kann. Hier zeigt sich wieder, dass der Richter objektiv an die Sache herangeht und das Urteil noch lange nicht feststeht. Er stößt außerhalb des Gerichts auf sehr freundliche Gastgeber, den Halbersteins und auf Frau Berthold, der Hausbesitzerin. Haywood versucht herauszufinden, wie diese Familie den Nationalsozialismus miterlebt hatte. Wie bei den Angeklagten und dem Verteidiger stößt er auch hier auf die Ansicht, man habe von allem nichts gewusst. Man habe zwar die Politik mitverfolgt, aber von den geheimen Unterfangen, wie den Konzentrationslagern, „nichts gewusst“. Peter Longerich hat unlängst ein Werk mit diesem Titel veröffentlicht, das sich genau mit dieser Problematik befasst. Daher ist im Film eine wichtige Problemstellung angesprochen, die es dem Richter und anderen nicht leicht macht, die Motive der Nationalsozialisten und den Deutschen zu verstehen. Haywood will einfach nur verstehen, es wird ihm aber aufgrund des Schweigens keine Möglichkeit geboten. Besonders Frau Berthold versucht Haywood davon zu überzeugen, dass „Deutsche nicht alle Ungeheuer sind“.[27]

[...]


[1] Videoload.de: Nürnberg, http://www.videoload.de/c/18/40/96/36/18409636, Zugriff: 15.10.2009.

[2] Informationstext auf Rückseite der DVD.

[3] Butterweck, Hellmut: S. 45 ff.

[4] Jung, Susanne: S. 11.

[5] Goldensohn, Leon: S. 24.

[6] Butterweck, Hellmut: S. 66.

[7] Brown, Raymond: S. 22.

[8] Ebd., S. 42 ff.

[9] Goldensohn, Leon: S. 32 ff.

[10] Smith, Bradley: S. 139 f.

[11] Taylor, Telford: S. 633.

[12] Weinke, Annette: S. 26.

[13] Jung, Susanne: S. 30 ff.

[14] Taylor, Telford: S. 64.

[15] Jung, Susanne: S. 35.

[16] Butterweck, Hellmut: S. 333 ff.

[17] Taylor, Telford: S. 644 ff.

[18] Butterweck, Hellmut: 336 ff.

[19] Online-Büro Stadt Nürnberg: S. 2.

[20] Faulstich, Werner: S. 58.

[21] Ebd., S. 52.

[22] Zitat Haywood (09:09).

[23] Hickethier, Knut b): S. 69.

[24] Ebd., Hickethier, Knut b): S. 169.

[25] Hickethier, Knut a): S. 93.

[26] Ebd., S. 96.

[27] Zitat Berthold (1:11:19).

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
"Das Urteil von Nürnberg"
Untertitel
Eine filmwissenschaftliche Analyse
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Geschichte)
Veranstaltung
Analyse historischer Spielfilme
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V149838
ISBN (eBook)
9783640607327
ISBN (Buch)
9783640607433
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Urteil, Nürnberg, Prozesse, Filmwissenschaft, Analyse, Dan, Haywood, Spencer, Tracy, Ted, Lawson, Richard, Widmark, Hans, Rolfe, Maximilian, Schell, Ernst, Janning, Burt, Lancaster
Arbeit zitieren
Sören Lindner (Autor:in), 2009, "Das Urteil von Nürnberg", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149838

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Titel: "Das Urteil von Nürnberg"



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