Die deutsche Einwanderungsgesellschaft zwischen Integration und Parallelgesellschaft in der Rechtsprechung der Bundesrepublik


Hausarbeit, 2008

13 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Begriffe
2.1. Fundamentalismus
2.2. Scharia

3. Die Problematik
3.1. Toleranz kontra Integration
3.2. Religionsfreiheit als Grundrecht
3.3. Preis der Meinungsfreiheit
3.4. Kultur (oder Religion) anstelle Entwicklungschancen
3.5. Männliche oder Familienehre kontra Unversehrtheit

4. Gegenbewegungen
4.1. Sabatina James
4.2. Ayaan Hirsi Ali
4.3. Necla Kelek

5. Schluss

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Deutsche Gerichte tun sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Eine ganze Reihe Urteile der letzten Jahre haben Islam-Fundamentalisten Möglichkeiten der Etablierung gegeben. Der jüngste bekannt gewordene Urteilsspruch beim Frankfurter Amtsgericht Anfang 2007 versetzte die Öffentlichkeit in Aufregung.

Eine in Trennung lebende muslimische Frau, eine 26-jährige Deutsche marokkanischer Herkunft, wollte ihre Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen. Sie hatte Angst vor ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann. Er hatte sie geschlagen und soll gesagt haben, er wolle sie notfalls töten. Trotz behördlicher Kontaktsperre hatte er sie fortwährend weiter bedroht. Die Frankfurter Familienrichterin Christa D. entschied jedoch nicht im Sinne der bedrängten Frau. „Eine unzumutbare Härte“, die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege „nicht vor“. Die Frau habe vielmehr damit „rechnen“ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes „Züchtigungsrecht“ auch ausübe. In einer dienstlichen Erklärung sagte sie zudem: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran „neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau.“ (Bartsch u. a. 2007, S. 22f.).

Die Frage, die sich für mich stellt, ist die, wie viel unserer Rechtstaatlichkeit, gemessen an unserem Grundgesetz, wir für Toleranz im Zusammenleben mit anderen Kulturen und Religionen in die Waagschale werfen, um bei einer wachsenden Globalisierung in Frieden miteinander zu leben.

Zunächst möchte ich einige Begriffe erläutern, anschließend die Problematik anhand einiger Beispiele in der deutschen Rechtsprechung in bestimmten Themengebieten entfalten, um schließlich Gegenbewegungen, sprich Alternativen aufzuzeigen.

Als Untersuchungsmethode habe ich die Internetrecherche gewählt, bietet sie mir doch die Möglichkeit, insbesondere das aktuelle Geschehen bezüglich meiner Thematik in meine Hausarbeit einzubeziehen. Aber auch Zeitschriften, die mein Thema behandeln, kamen in die engere Auswahl.

Anlass, mich näher mit der umschriebenen Problematik zu befassen, war ein Artikel aus der Medienzeitschrift PRO über Fundamentalismus, in welchem aus einen Aufsatz aus DER SPIEGEL zitiert wurde, auf den ich in meiner Hausarbeit noch mehrfach eingehen werde.

Mir ist klar, dass ich im Rahmen dieser kurzen Hausarbeit das Thema nur anreißen kann, da es sehr vielschichtig ist. Daraus folgt, dass ich auch die o. g. Fragestellung nicht umfassend beantworten können werde. Aber vielleicht können meine Überlegungen ein Anstoß zum weiteren Nachdenken sein.

2. Begriffe

Um nachfolgender Darstellung besser folgen zu können, möchte ich zunächst zwei mir wichtig erscheinende Begriffe erläutern.

2.1. Fundamentalismus

Fundamentalismus bezeichnet nach Meyers Lexikon ein allgemein kompromissloses Festhalten an (politischen, religiösen) Grundsätzen. Für den Fundamentalismus kennzeichnend ist, dass er jeglichen Dialog über seine Geltungsansprüche verweigert. Fundamentalismus bedeutet die Handhabung bestimmter Erkenntnisansprüche als allem Zweifel entzogen und daher außerhalb jedes Dialogs angesiedelt (Fundamentalismus o. J.).

2.2. Scharia

Der Begriff Scharia (arab. sharîaa) wird, so die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung, im heutigen Sprachgebrauch für "islamisches Recht" verwendet, bedeutet im engeren Sinne jedoch die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islamischen Normativität. ... Vordergründiger Ausdruck einer islamischen Rechtsordnung ist die Anwendung koranischer Körperstrafen, was jedoch nur einen kleinen Teil des islamischen Rechtssystems umfasst (Scharia 2002).

Einen großen Teil umfasst jedoch das Ehe- u. Familienrecht und Anweisungen zum religiösen Leben. Grundsätze der Scharia basieren nicht nur auf dem Koran, sondern auch auf der Überlieferung und deren normativer Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen. (Schirrmacher o. J.)

3. Die Problematik

3.1. Toleranz kontra Integration

Dr. Christine Schirrmacher, Mitglied der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist der Ansicht, dass die islamische Theologie die Scharia als vollkommene Ordnung göttlicher Autorität betrachte, die jeder Gesellschaft Frieden bringt, von Gott selbst geschaffen und deshalb nicht veränderbar ist. Kritik an der Scharia bedeute demzufolge, menschliche Erwägungen über Gottes Gesetz zu stellen... (ebd.)

Insofern finden wir hier schon die Problematik, die ich in der Definition von Fundamentalismus darstellte, dass diese Erkenntnisansprüche als allem Zweifel entzogen und daher außerhalb jedes Dialogs angesiedelt sind.

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Einwanderungsgesellschaft zwischen Integration und Parallelgesellschaft in der Rechtsprechung der Bundesrepublik
Hochschule
Fachhochschule Erfurt
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
13
Katalognummer
V149669
ISBN (eBook)
9783640604623
ISBN (Buch)
9783640604951
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einwanderungsgesellschaft, Integration, Parallelgesellschaft, Rechtsprechung, Bundesrepublik
Arbeit zitieren
Friedemann Göppel (Autor:in), 2008, Die deutsche Einwanderungsgesellschaft zwischen Integration und Parallelgesellschaft in der Rechtsprechung der Bundesrepublik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149669

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